Schweiz: Bundesverwaltungsgericht stoppt Wolfsmassaker in Graubünden

Die  Kantone Graubünden, St. Gallen, Wallis, Waadt und Tessin wollten bis zum 31. Januar ein wahres Wolfsgemetzel veranstalten. Das Schweizer Bundesamt für Umwelt hat mit Umweltminister Albert Rösti nach Inkraft­treten eines novellierten Jagdgesetzes (gegen den Willen des Schweizer Stimmvolkes) zwölf der in der Schweiz verteilten 32 Wolfsrudel zum ­Abschuss freigegeben. 19 Wölfe sind bereits tot. Das Bundesverwaltungsgericht stoppt die Jagd jetzt aber in Graubünden. Zumindest vorläufig. Lesen Sie hier unseren Bericht mit Hintergründen.

Zu diesem Bericht gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/14/schweiz-gericht-untersagt-jagd-auch-im-wallis-gemetzel-geht-aber-weiter/

 

Dieses Wochenende wollten sie wieder losziehen, die Jäger, wie im Blutrausch. Darunter auch Prominente, wie der Walliser Staatsrats­präsident Christophe Darbellay: „Ja, ich werde auf die Wolfsjagd ­gehen.“ Jetzt glücklicherweise nicht mehr, denn eine Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht mit aufschiebender Wirkung wurde angenommen. Hinter der Beschwerde stehen mehrere Naturschutzorganisationen, darunter WWF und Pro Natura, die sich allerdings zuvor jahrelang im Nichtstun geübt hatten. Eine Entwicklung zu diesem Massaker war schon Jahre im Voraus zu erkennen. Immer wieder haben die großen Orgas Wolfsabschüssen zugestimmt.  Nun ist eine Eskalation daraus entstanden. Sicherlich hat auch der massive Protest von Wolfsfreunden und Naturschützern dazu beigetragen, dass endlich Bewegung von Seite der großen Orgas in die Sache gekommen ist. Die Eingabe von Beschwerden in den anderen Kantonen werde noch überprüft. Im Wallis geht das Gemetzel also vorerst weiter.

 

Bildquelle: Ruth Ries, FB-Gruppe Wolf Facts.

 

Mitte November hatte die Jagd mit Hunderten Jägerinnen und Jägern begonnen. Neben der Wildhut – was ein unglaublicher Frevel ist –  waren auch Jäger und Jägerinnen auf der Spur der Wolfsfamilien. Sie töteten hauptsächlich wehrlose Jungtiere. Alleine im Wallis zehn Wölfe. Was für eine Blutweihnacht.

Auch Beschwerde vor Europarat

Die Tierschutzorganisation Avenir Loup Lynx Jura hat mit ihrer Beschwerde beim Europarat einen Teilerfolg errungen. Die Beschwerde gegen den Verstoß der Schweiz gegen die Berner Konvention ist von den Strassburger Instanzen für zulässig befunden worden. Nun will die Schweiz sogar, wenn es nach dem Willen des Umweltministers Rösti geht, aus der Berner Konvention austreten.

Infos zur Schweizer Situation in der Gruppe Wolf Facts

Wolfsschutz-Deutschland e.V. empfiehlt die Facebook-Gruppe Wolf Facts. Dort gibt es neben tagesfrischen Infos zu den Wölfen in der Schweiz auch immer wieder Nachrichten über Protestaktionen. Darunter auch eine Demo am 24. Februar 2024. https://www.facebook.com/groups/347215789877202?hoisted_section_header_type=recently_seen&multi_permalinks=1021950355737072

Hier eine Petition gegen das Wolfsmassaker in der Schweiz mit fast 100.000 Unterschriften: https://actions.eko.org/a/woelfe-fba21?sp_ref=831927885.99.227973.f.0.2&referring_source=fb&source=fb

Quellen:

Wolf im Landkreis Cuxhaven illegal erschossen: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige und setzt Belohnung aus.

Update – 23.11.2022

Niedersachsen – eine überraschende Wendung nimmt nun der Fall eines augenscheinlich illegal getöteten Wolfs bei Stubben. Statt Schussverletzungen hätte man nun in Berlin die überraschende Totesursache Bisse festgestellt. https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Stubben-Ursache-von-Tod-von-Wolf-steht-fest,aktuelloldenburg11090.html?fbclid=IwAR27pCy9JP7SA3kOq_QP86seUFr9eJuBUm356Jd-IJ1eBpC8BjgINVSIyLY

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind äußert überrascht und verwundert, zumal ein Zwischenergebnis „Schüsse“ gelautet hatte. Wir hatten Anzeige gestellt, die nun natürlich obsolet ist. Die betrifft auch die Belohnung: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/10/18/wolf-im-landkreis-cuxhaven-illegal-erschossen-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige-und-setzt-belohnung-aus/

Am Montag Morgen wurde bei Beverstedt-Stubben ein toter Wolf aufgefunden. Das Tier wurde laut Untersuchungen mit drei Schüssen getötet und dann einfach abgelegt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige und setzt eine Belohnung von 2.000 Euro aus.

„Genau solche Taten sind die Folge von Umweltminister Lies (SPD) absurden geheimen Wolfsjagden,“ so Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e. V.. „Das Unrechtsbewusstsein in einem bestimmten Teil der Bevölkerung, der Waffen besitzen darf, verschwindet. Selbstjustiz wird als Kavaliersdelikt angesehen.“ Es könne auch kaum ein Zufall sein, dass eine Schießgenehmigung auf einen Wolf bei Wittmund vor ein paar Tagen bekannt wurde. Bestimmte Kreise würden kaum noch Hemmungen verspüren. Erschreckend käme hinzu, dass in Deutschland kaum Wildtierkriminalität aufgeklärt werden würde und wenn tatsächlich einmal ein Täter erwischt werden würde, kaum ersthafte Konsequenzen zu erwarten wären. „Hier muss der öffentliche Druck noch viel höher werden.“

Beispielfoto toter Wolf.

 

Der zuständige Jagdpächter hatte den Fund des toten Tieres dem Naturschutzamt des Landkreises Cuxhaven gemeldet. Darauf hin hätten der zuständige Wolfsberater und die Polizei vor Ort Spuren gesichert und entdeckt, dass der Wolf mit drei Schüssen getötet worden ist. „Unserer Ansicht nach haben wir es hier mit einer regelrechten Hinrichtung zu tun“, so Sommer.

Das tote Tier wurde für weitere Untersuchungen nach Berlin zum Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung  gebracht.

Eine Blutspur zieht sich durch Wolfsfamilien im Cuxland

Das Rudel, das sich vor ein paar Jahren das Cuxland als Revier ausgesucht hatte, wurde ebenso grausam ermordet. Die  Mutterwölfin wurde illegal erschossen https://www.deutschlandfunk.de/niedersachsen-unbekannte-erschiessen-wolf-bei-cuxhaven-100.html auf einem Feld gefunden. Auch der Vater „verschwand.“ Da die Jungwölfe noch nicht genug Erfahrung im Jagen hatten, waren die Folge eher mehr als weniger Nutztierrisse. Gegen dieses Rudel gab es eine mediale Hetze, die ihresgleichen suchte. Selbst ein inzwischen verstorbener Wolfsexperte und Ökojäger zog eine „Endlösung“ für dieses Rudel in Betracht. Danach „verschwanden“ auch die Jungtiere.

Und wie bereits vermutet, siedelten sich kurze Zeit später erneut Wölfe im Gebiet an und die Hetze von Jägern und Weidetierhaltern erklomm einen neuen Höhepunkt mit der Abschussgenehmigung von Umweltminister Lies (SPD), der zuvor geheime Jagden auf diverse Rudel in Niedersachsen genehmigt hatte, aber mit dem Abschuss an einer Klage scheiterte. Nun versucht man es wohl erneut auf die illegale Tour.

„Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeige und wir setzen eine Belohnung von 2.000 Euro für Hinweise zur Ergreifung des oder der Täter aus.“

 

Quellen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/08/22/nazijargon-herr-wotschikowsky-spricht-von-moeglicher-endloesung-fuer-das-cuxhavener-rudel/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/03/23/niedersachsen-woelfe-aus-garlstedt-und-schiffdorf-duerfen-vorerst-nicht-getoetet-werden/

Die Landesjägerschaft forderte bereits, dass Jäger anonym bleiben sollten und erschossene Wölfe einfach am Straßenrand ablegen dürfen sollten: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Abschuss-von-Woelfen-Jaeger-wollen-anonym-bleiben,wolf4260.html?fbclid=IwAR3CEVVacVK5zr0ifBAmBYOhyN1BLoDt7XdMas4B-Y_0dg56JZ3oNU-bE_s

 

 

 

 

 

Zwei illegal getötete Welpen in der Elbe: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen und setzt Belohung aus

Wie die Deutsche Presseagentur heute vermeldet, sind im Landkreis Ludwigslust-Parchim zwei tote Jungwölfe in der Elbe gefunden worden. Weiter heisst es, dass die Polizei wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz ermitteln würde. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt in beiden Fällen Strafanzeigen und setzt eine Belohnung aus.

Die toten Tiere wären am Dienstag mit Verletzungen, die auf Fremdeinwirkungen schließen lassen bei Horst unweit von Boizenburg angespült worden, sagte ein Polizeisprecher. Dabei könne es sich um Schussverletzungen handeln.

Beispielbild Wasserleiche Wolf.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt diese feige Tat auf das Schärfste. In diesem Jahr ist dies nun schon der zehnte Fall von illegaler Wolfstötung, der entdeckt worden ist. Wir schätzen eine Dunkelziffer, die mindestens dreifach so hoch ist. Leider schüren Politiker *innen, die ungeniert Lobbyarbeit betreiben, weiter den Hass auf die Beutegreifer, statt Lösungen für Bauern anzubieten. Viele Jagende sehen es inzwischen wohl geradezu als Kavaliersdelikt, Wölfe illegal umzubringen. Dabei erwartet Kriminelle, die auf frischer Tat erwischt werden, eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren.

Wir setzen eine Belohung für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, von 2.000 Euro aus. Hinweise bitte an Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite www.wolfsschutz-deutschland.de

 

Dritter Welpe in Niedersachsen erschossen – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Anzeige gegen UM Lies und Ausführende

Spielende Wolfswelpen ©Brigitte Sommer

Das Wolfswelpenmassaker in Niedersachsen geht wohl in die nächste, unrühmliche Runde. In der Nacht zum 07. April 2021 wäre innerhalb des Territoriums des Rudels im Geltungsbereich der Genehmigung ein nach erster in Augenscheinnahme ein- bis zweijähriger, weiblicher Wolf getötet worden, hieß es gestern in einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums. Damit ist nun zum dritten Mal ein Wolfswelpe bzw. ein Jungtier statt des eigentlich zum Abschuss freigegebenen Tieres von Jägern erschossen worden. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Anzeige gegen Umweltminister Lies und ausführende Personen.

„Wer so handelt, hat alle Rechtsstaatlichkeit verlassen und jeglichen Respekt vor anderen Lebewesen verloren,“ so die Vorsitzende Brigitte Sommer. „Herr Lies gibt sich siegessicher, da er sich auf die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) beruft, die Ende 2019 mit Stimmen der Regierungskoalition CDU und SPD durchgewunken worden war. Lies´ Meinung nach könne so oft in Rudel hineingeschossen werden und auch der falsche Wolf getroffen werden, bis Risse aufhören. Weidetierhalter sieht er anscheinend dagegen nicht in der Pflicht, ihre Tiere zu schützen. Der Niedersächsische Umweltminister scheint zudem vergessen zu haben, dass die EU genau wegen dieser Gesetzesänderung ein Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet hat.“ Wolfsschutz-Deutschland e. V. schrieb diesbezüglich Anfang dieser Woche einen Beschwerdebrief an die EU und erkundigte sich nach dem Fortgang dieses Pilotverfahrens. Hier der Link: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/04/05/illegale-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-und-eu-rechtswidrige-vorgaenge-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/

Seit der Schießgenehmigung auf Roddy, den Vaterwolf des Rudels, versuchen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. das Rudel mit allen legalen Mitteln vor illegalen Abschüssen, wie jetzt schon wieder geschehen, zu schützen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist der Überzeugung, dass auch die Schießerlaubnis auf den Rüden nicht legal ist, da der verursachte Schaden in keinem Verhältnis zu den Folgen für den Rüden und das Rudel und den strengen Schutzstatutus der Wölfe steht. Wölfe sind nicht umsonst noch immer auf der roten Liste und ihr Schutz ist nicht verhandelbar. Vor allem nicht, um der Agrar- und Jagdlobby einen Gefallen zu tun und Wolfswelpen als Bauernopfer dar zu bringen, so wie es Umweltminster Lies wohl handhabt. Auch die Summe des angegebenen erneuten Schadens zweifeln wir stark an und kündigen eine Überprüfund an.

Wir freuen uns über aktive Mitarbeit in diesem Schwerpunktgebiet und sichern neuen Mitgliedern 100 %-iges Inkognito zu.

Quellen:

Hier die Abstimmungergebnisse zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/19/abstimmungen/abschuss-von-woelfen-erleichtern

Hier die Pressemitteilung des Umweltministeriums zum erneuten Fehlschuss: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/abschuss-eines-wolfes-aus-dem-rodewalder-rudel-bei-nienburg-weser-199241.html

Info EU eröffnet Pilotverfahren gegen Deutschland: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

Hintergründe zur Schießgenehmigung auf den Rüden des Rodewaldrudels: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/27/anfrage-der-gruenen-deckt-auf-umweltminister-lies-spd-verrennt-sich-in-wolfsjagd-in-niedersachsen-dabei-geht-es-um-millionen/

Wild-West-Methoden im Osten – Mecklenburg-Vorpommern: wegen Hybridisierungsgefährdung getötete Wolfsfähe in Mecklenburg-Vorpommern war gar nicht trächtig

Beispielfoto © Brigitte Sommer

Eine Wölfin wurde in Mecklenburg-Vorpommern seitens der Behörden völlig grundlos getötet, denn für die Ausnahmegenehmigung fehlte bereits die Grundlage, die in der von vorne herein umstrittenen Genehmigung aufgeführt wurde!

Die auf der Grundlage der Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock in der Nacht vom 10. auf den 11.04.2020 bei Schwaan getötete Wolfsfähe sei nicht trächtig gewesen, schreibt das Ministerium in einer Pressemittelung von heute.  Die Sektion des Leibniz-Institutes für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin sowie weitere nunmehr vorliegende Untersuchungen habe keine Hinweise auf eine Trächtigkeit oder embryonale DNA ergeben.

Zum Zeitpunkt der Entscheidung zum Abschuss der Wölfin hätten Anhaltspunkte vorgelegen, welche die erhebliche Gefahr einer Hybridisierung besorgen ließen heißt es weiter in der Presseerklärung. Dem widersprechen wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. auf das Schärfste und wir haben im vorliegenden Fall ja auch Anzeige gegen Landwirtschaftsminister Backhaus , der selber Jäger ist, sowie alle daran beteiligten Personen gestellt. Selbst nach der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, in der der Abschuss von so genannten Hybriden nun erlaubt sein soll, kann dies nur für bereits geborere Mischlinge zwischen Hund und Wolf gelten. Prophylaktische Tötungen dagegen sind nach Recht uns Gesetz nicht erlaubt. Es stellt sich überhaupt die Frage, ob die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes  mit EU-Recht vereinbar ist. Nach vielen Beschwerden hat die EU nämlich nun ein Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet.

Mit diesem völlig grundlosen und dazu noch unsinnigen Abschuss einer Wölfin bedient sich Minister Backhaus Wildwest-Methoden, die jeder rechtlichen Grundlage entbehren. Wir hoffen sehr, dass sich hier nun endlich einmal Konsequezen für derartige Lobbypoltik von Seiten der Staatsanwaltschaft geben, und ein Verfahren eröffnet werden wird.

Hier die PM des Landwirtschaftsministeriums: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen/?id=161370&processor=processor.sa.pressemitteilung

Hintergrund zum Fall: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/14/mecklenburg-vorpommern-wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-anzeige-gegen-minister-till-backhaus-und-landrat-sebastian-constien-wegen-illegaler-toetung-einer-woelfin/

Hintergrund zum Pilotverfahren der EU gegen Deutschland https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

 

Safe the date Berlin: 09.12.19 – Öffentliche Anhörung zur LEX-Wolf – Hingehen und/oder Protest an den Ausschuss senden!

Die Partei DIE LINKE habe sich dafür eingesetzt, dass es eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung geben wird, schrieb uns eine Mitarbeiterin in einer Mail. Diese findet am 9. Dezember von 16 bis 18 Uhr statt. Stellungnahmen seien immer erwünscht und können an das Ausschusssekretariat des Umweltausschusses als federführendem Ausschuss gesandt werden: umweltausschuss@bundestag.de. Die Stellungnahmen würden  sowohl alle Ausschussmitglieder erhalten, als auch alle mitberatenden Ausschüsse und alle Sachverständigen. Zudem seien sie online auf der Seite des Umweltausschusses abrufbar und liegen vor der Anhörung in Papierform aus. Dies wäre also eine gute Möglichkeit, sich nochmal Gehör zu verschaffen. Wer teilnehmen möchte, muss sich hier anmelden: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a16_umwelt/oeffentliche_anhoerungen?fbclid=IwAR1xu-2SHse4x3PiuAfS7O30cLYnI6mJEUQhtzsCVv2GGZ79aezLmKO1Kk8

Das finden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. auch und wir rufen noch einmal dazu auf, doch an der öffentlichen Anhörung in Berlin teilzunehmen. Wer dies nicht kann, kann schriftlich protestieren:

Die Bundesregierung kuscht vor einer großen Lobby, die eine kleine Minderheit von Wolfshassern, in erster Linie Jäger und vor allem Landwirte, vertritt. Sie schieben ihre wirtschaftlichen Interessen absolut in den Vordergrund. Gerade diese werden von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert. Also sollte es recht und billig sein, ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten – oder die Subventionen für die Landwirte werden massiv zurückgefahren. Aber genau diese kleine Minderheit setzt mit Hilfe der Politik die demokratischen Spielregeln außer Kraft.  Geht die Lex-Wolf durch, wäre es dann möglich, einfach wahllos Wölfe und sogar ganze Wolfsfamilien mit Welpen abzuschießen. Nutztierrisse müssten genetisch nicht mehr einem Wolf zugeordnet werden. Geradezu irrwitzig wäre es, wenn Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher „Schäden“ erlaubt werden würden. Wölfe könnten dann tatsächlich so lange getötet werden, bis keine „Schäden“, d.h. Nutztierrisse mehr vorkommen (§ 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1). Mit anderen Worten: Erst wenn wieder erneut alle Wölfe in Deutschland ausgerottet sind, finden keine Nutztierrisse durch Wölfe mehr statt. 

Protestaktion – Jede/r kann mitmachen!

Alle, die noch einmal protestieren möchten, finden hier unseren Protestflyer flyer-lex-2 zum Herunterladen und Ausdrucken sowie hier unseren Protesttext, der als Stellungnahme versendet werden kann: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/19/wolfsschutz-deutschland-lex-wolf-ist-die-legitimation-zur-erneuten-ausrottung-der-woelfe-aufforderung-an-abgeordnete-dem-gesetz-nicht-zuzustimmen/

Aktueller Hintergrund mit Erklärung der rechtlichen Lage von der DJGT dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/23/groko-will-ab-morgen-die-lex-wolf-durch-den-bundestag-peitschen-bitte-protestieren/

In einer Pressemitteilung kritisiert Dr. Kirsten Tackmann die Bundesregierung scharf. Zitat: Mit ihren Änderungsvorschlägen zum Bundesnaturschutzgesetz will die Bundesregierung angeblich Rechtsicherheit schaffen. Genau das wird aber nur vorgetäuscht. Ohne klare Definition im Gesetzentwurf, was ein „erheblicher Schaden“ ist, der die Ausnahme vom Tötungsverbot begründen soll und seine klare Abgrenzung von der bisherigen Grundlage „existenzgefährdender Schäden“ wird die Rechtsunsicherheit noch verstärkt. Und es entsteht der Verdacht, dass damit der Schutzstatus durch die Hintertür klammheimlich und rechtswidrig aufgeweicht werden soll. Das wird weder die Konflikte vor Ort befrieden, noch die Weidetiere besser schützen. Hier die PM https://kirstentackmann.de/bundesregierung-versucht-beim-artenschutz-zu-tricksen/

Bundesregierung blockiert gleichzeitig Weidetierprämie

Diese Scheinheiligkeit der Koalition in Sachen Weidetierhaltung sei „schwer zu ertragen.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag die Beratungsergebnisse im Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses. Noch am Mittwoch wurde der Antrag von LINKEN und Grünen für eine Weidetierprämie abgelehnt. Diese Hilfe wäre direkt und unkompliziert in den Betrieben angekommen. Auch alle Änderungsanträge der LINKEN zum Bundeshaushalt 2020 für die Weidetierhaltungen – ein Bundesprogramm Weidetierhaltung mit 50 Millionen Euro jährlich und ein Herdenschutzkompetenzzentrum mit 2 Millionen Euro jährlich – wurden leider abgelehnt. Hier die PM https://kirstentackmann.de/weidetierhaltung-hilfe-versprochen-gebrochen/

Auch die Grünen gegen Lex-Wolf

Diese Antwort erhielten wir auf unser Anschreiben an die GRÜNEN:

Sehr geehrter Herr Vogel,
Frau Lemke dankt dem Vorstand und Frau Sommer sehr für Ihr Schreiben vom 29. Oktober 2019.
Ihre Anmerkungen haben wir gerne aufgenommen. Wir können Ihnen versichern, dass sich Frau Lemke und die
Grüne Bundestagsfraktion weiterhin gegen die geplante Gesetzesänderung einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Konstanze Behrendt

—-
Konstanze Behrendt
Büro Steffi Lemke MdB

Steffi Lemke MdB
Parlamentarische Geschäftsführerin und
Sprecherin für Naturschutz der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Illegale Wolfstötung: Wolfsschutz-Deutschland e.V. setzt 4000 Euro Belohnung für Ergreifung der Täter aus

P R E S S E M I T T E I L U N G

Der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V.  hat eine Belohnung von insgesamt 4000 Euro zur Ergreifung der Täter ausgesetzt, die bei Wittingen im niedersächsischen Landkreis Gifhorn eine Jungwölfin und bei Ratzdorf im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg einen Wolf erschossen haben. Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer nannte die Täter „jämmerliche Gestalten, die keine Achtung vor Lebewesen haben.“ In beiden Fällen erstattete der Verein auch Anzeige gegen Unbekannt.

Die Perversität dieser Täter sei leider ein Beispiel dafür, wie hasserfüllt immer mehr Menschen auch bei Tieren reagieren, die unter strengem Schutz stünden. Die Jungwölfin war nach Darstellung von Experten vor ihrem Tod auch noch gefoltert worden. Scheinheilig nannte Sommer die Äußerungen des niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies, der gegenüber der Osnabrücker Zeitung geäußert hatte,  dass eine solche „Selbstjustiz“ unverantwortlich und es dafür „überhaupt keine Toleranz“ gebe. In Wirklichkeit ermögliche der Umweltminister in seiner bereits zum vierten Mal verlängerten Abschussverfügung gegen den Wolf Roddy das Töten eines Wolfs, obwohl etliche Zaunkontrollen des Vereins Wolfsschutz-Deutschland e.V. bewiesen hätten, dass die Nutztiere in fast allen Fällen völlig ungenügend geschützt waren.

Sommer: „Auch für den geplanten Abschuss von Wolf Roddy und Wolf Dani in Schleswig-Holstein gibt es für uns keine Toleranz.“

Der getötete Wolf bei Ratzdorf in Brandenburg sei in der Nähe der Stelle gefunden worden, wo bereits vor zwei Jahren schon einmal ein Wolf illegal erlegt worden war. Die Tatsache, dass mit dem Wolf bei Ratzdorf in diesem Jahr bereits schon drei Wölfe von unbekannten Personen in Brandenburg illegal erschossen worden seien, zeige in erschreckender Weise, dass sich Wolfshasser in ihrem Tötungswahn in dieser Gegend besonders sicher fühlen.

Ein Vorgeschmack auf die „Lex Wolf“

Diese illegalen Tötungen seien auch schon ein Vorgeschmack auf die „Lex Wolf“, die vom Bundestag nach der Sommerpause verabschiedet werden soll. Diese Gesetzesänderung des Bundesnaturschutzgesetzes erlaube, dass praktisch jeder Wolf und auch ganze Rudel schon auf Verdacht erschossen werden könnten.  Das könnten sich Wolfshasser zu Herzen nehmen und selbst zur Waffe greifen, um Wölfe in „Selbstjustiz“ abzuschießen.

Der Wolf, so Sommer, sei  unter anderem nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, der Berner Konvention und EU-Richtlinien eine geschützte Tierart. Diesen Schutz der Wölfe habe die EU erst vor einigen Monaten  bekräftigt.  Die Abkommen seien völkerrechtlich bindend, da sie durch Deutschland ratifiziert wurden.

Hier die PM als PDF:

PM_Wolfsschutz_Deutschland_setzt_4000_Euro_Belohnung_zur_Täterergreifung_aus

 

Zwei Juristinnen der DJGT sagen: Geplante LEX-Wolf hält den Vorgaben der EU nicht stand

Es gab ja so einige Zeichen dafür, dass die LEX-Wolf noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gejagt werden sollte. Hier unser Protest mit einem verlinkten Schreiben der Bundeskanzlerin: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/19/wolfsschutz-deutschland-lex-wolf-ist-die-legitimation-zur-erneuten-ausrottung-der-woelfe-aufforderung-an-abgeordnete-dem-gesetz-nicht-zuzustimmen/ Ende der Woche beginnt die Sommerpause und bislang steht die Änderung des Naturschutzgesetzes auch nicht auf den Plenarterminplänen. Selbst wenn die LEX-Wolf nach der Sommerpause durchgewinkt werden sollte, muss die GroKo mit Widerstand rechnen, denn es ist fraglich, ob dieses Pamphlet überhaupt mit EU-Recht vereinbar ist.

Geht es der LEX-Wolf am Ende wie der Maut?

Großartiges Statement von Richterin a.D. Almut Hirt und der Anwältin Christina Patt, die die Lex Wolf (also die Änderung des Naturschutzgesetzes) die wohl noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gejagt werden soll, hier geradezu sezieren.

Zitat: Der aktuelle Entwurf hält einer rechtlichen Überprüfung an den Vorgaben des Europäischen Rechts und des Tierschutzrechts nicht stand. Darüber hinaus kann mit ihm eine Erleichterung der Verwaltungspraxis nicht erreicht werden. Es wird zwar eine Grundlage für einen erweiterten Abschuss geschaffen, die dafür erforderlichen Nachweise und Begründungen erfordern jedoch einen erheblichen Verwaltungsaufwand und sind zum Teil auch nur schwer zu erbringen.

In hohem Maße bedenklich ist, dass die Bundesrepublik Deutschland in Zeiten eines dramatischen Artensterbens (Uno-Bericht vom 06.05.2019) durch die Gesetzesänderung die Tötung streng geschützter Tiere erleichtern würde (so die Bundesregierung auf ihrer Webseite), frei nach dem bewährten Motto: Artenschutz Ja, aber nicht bei uns.

Almuth Hirt Christina Patt Vors. RiOblG a. D. Rechtsanwältin Mitglied der DJGT Mitglied der DJG… Hier die komplette Stellungnahme http://www.djgt.de/system/files/252/original/190622_Stellungnahme_Gesetzesentwurf_Wolf.pdf?fbclid=IwAR0QkquF-NLrs1YK8cn0d3BuoYee2g4janEXHJ6QNaCn4XMitKxDLmA_rvI

Schon wieder ein überfahrener Wolf in Brandenburg gefunden

UPDATE: DIE POLIZEI HAT IHRE MELDUNG BERICHTIGT: DER WOLF WURDE DEMNACH NICHT ERSCHOSSEN,SONDERN ÜBERFAHREN.

LK- Potsdam-Mittelmark – Durch einen Jäger wurde der Polizei am Dienstagabend der Fund eines toten Wolfes angezeigt, schreibt die Polizeidirektion West heute in folgender Pressemitteilung. Zitat: Die Beamten begaben sich mit dem Zeugen zu einem Waldweg in der Gemeinde Zitz und konnten dort das Tier feststellen. Der Wolf starb durch Schussverletzungen. Der Wolfsbeauftragte des Landes Brandenburg wurde über die Feststellung informiert und veranlasste eine Untersuchung des toten Tieres. Die Polizei hat eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz aufgenommen. Die Ermittlungen zu dem oder den Tätern dauern an und werden durch die Kriminalpolizei geführt.“