In einer Pressemitteilung informierte der Landkreis Uelzen gestern darüber, dass am 20. September ein erschossener Wolf auf einem Acker bei Boecke gefunden wurde. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg und lobt eine Belohnung aus, die zur Ergreifung der Täterin/des Täters führen.
Laut Untersuchung des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin sei das männliche Tier durch einen Schuss getötet worden, heißt es in der Pressemitteilung. Der Kadaver des Wolfes sei bereits am 20. September bei Maishäckselarbeiten auf einem Acker in der Ortschaft Boecke aufgefunden worden.

Der Landkreis Uelzen macht in seiner Pressemitteilung ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Wölfe gesetzlich streng geschützt sind. „Ihre illegale Tötung stellt eine Straftat dar, die zudem jagd- und waffenrechtlich sanktioniert wird, sollte der Schütze oder die Schützin ermittelt werden“, so Landrat Dr. Heiko Blume.
Im Kontext zu früheren O-Tönen des Landrates scheint uns dieses Entrüstung doch etwas vorgespielt, denn so mancher aufgehetzter Jägermeister könnte versucht sein, Selbstjustiz zu betreiben, weil kriminelle Aktionen gegen Wölfe nunmehr als Kavaliersdelikt empfunden werden könnten.
So wurde Blume folgendermaßen in der AZ Online vom 27.09.24 zitiert: „Es freut mich, dass das jahrelange Drängen vieler beim Thema Wolf nun Früchte trägt. Es geht aktuell um einen wichtigen allerersten Schritt auf dem Weg hin zu einem Bestandsmanagement der Wölfe. 2017 beschloss Uelzen als erster Landkreis Niedersachsens eine entsprechende Resolution. Im April 2023 folgte die Uelzener Erklärung zum Wolf‘. Diese hat Bund und Land den Fahrplan zu einem aktiven Bestandsmanagement aufgezeigt. Es muss die Herabstufung des Schutzstatus in der FFH-Richtlinie selber folgen. Und dann ist es am Bund, die naturschutz- und jagdrechtlichen Bundesgesetze so zu ändern, dass eine regelhafte Bejagung auch in Deutschland erfolgen kann. Das Land wird letztlich aufgefordert sein, eine Jagdzeit für Wölfe festzusetzen. Es heißt nun dranzubleiben, insbesondere auch bei Bundesumweltministerin Lemke.“
Fakt ist, dass die Herabsetzung des Schutzstatus der Wölfe auf die sich der Landrat so freut, noch gar nicht geschehen ist. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/26/berner-konvention-eine-senkung-des-schutzstatus-wolf-ist-noch-nicht-beschlossen/
Aufgehetzter Mob
Unter dem Beitrag von den Uelzener Nachrichten sind auch wieder Kommentare zu finden, die genau unsere Befürchtung bestätigen. Politiker sollten sich also wirklich darüber bewusst werden, dass Sie mit ihren Äußerungen Menschen, die nicht in der Lage sind, Konsequenzen einzuschätzen und kein Rechtsempfinden besitzen, zu solchen Taten anstacheln können.

Belohnung von 1.000 Euro
Wir setzen eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise auf die Ergreifung der oder des Täters aus. Hinweise können gerne direkt an uns: Brigitte Sommer@wolfsschutz-deutschland.de
geschickt werden. Wir schützen Quellen und geben die Hinweise an die ermittelnden Behörden weiter.
Die Ortschaft Boecke liegt nordöstlich von Uelzen am Rande des Naturschutzgebietes Kellerberg und Beeser Grund. Auch in der Nähe die Wälder des Jagdschlosses Göhrde und der Aussichtsturm auf dem Hohen Mechtin. Hier kann die Gegend über Google Earth betrachtet werden: https://earth.google.com/web/search/Boecke+Landkreis+Uelzen/@53.07264155,10.77397113,61.95855099a,43056.29577271d,35y,0h,0t,0r/data=CiwiJgokCSJm7G84O0lAEXkM7RwGLUlAGYYf2IoISCRAIaIjfcGciyNAQgIIAUoNCP___________wEQAA
Erinnert sich vielleicht jemand an Erntejagden um den 20. September herum in Maisfeldern in der Gegend? Es könnte durchaus sein, dass auch auf Wölfe bei so genannten Erntejagden geschossen wird. Hierbei werden mobile Hochsitze um Maisfelder herum gebaut. Wildschweine, die während der Mäh- und Erntearbeiten flüchten, werden so gnadenlos abgeschossen. Dass sich in Maisfeldern nicht nur Wildschweine verstecken, ist kein Geheimnis.
Quelle: https://www.landkreis-uelzen.de/desktopdefault.aspx/tabid-42/113_read-17086/
Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung
Für Spenden ab 20 Euro gibt es ganz neu unseren exklusiven Wolfskalander für 2025. Wie das Bestellen funktioniert, ist hier ganz genau erklärt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/24/unser-wolfskalender-2025-ist-da/
6 Gedanken zu „Niedersachsen: Wolf im LK Uelzen erschossen – Strafanzeige und Belohnung für Hinweise“
stand der dinge ist …die herabsetzung des wolfsschutzes ist weder rechtsplausibel noch wissehschaftlich tragbar.sollte die eu sich hier strafrechtlich verhalten ,wäre die herabsetzung auch und gerade deshalb unwirksam. recht unterliegt der hinreichenden logischen nachvollziehbarkeit.die wissenschaftlichkeiten der ökologie z.b. sagen wölfe sind ein teil der waldpolizei..sie nützen dem wald mehr als privatkapitalistische jägerschaften.überhaupt sind jägerschaften nur punktuel für besondere angelegenheiten zuunterhalten.hier könnten also steuergelder eingespart werden. dem verursacherprinzip nach liegt die schwastelle bei den tierhaltern.besonders denen die gar nicht oder nur sehr unzureichend schützen..
das sind erhebliche haltungs kriminalitäten gegen das recht der tiere wie der wartengeschütztenwölfe.hiersoll also wider die vernuft ,die wissenschaft, u. geltendes recht,ein rechtssachverhalt geschaffen werden der begünstigend auf die kriminellen haltungssachverhalte rückwirkt.
stand der dinge hat also rechtsstaatlich und daher auch eu intern die so belassenheit des wolfsartenschutz zu sein.die wölfe werden für den wald benötigt.sicher die einschränkung von weietierhaltungen sind klimarelevanter als die haltergemeinschaften angeben…wo also zuviele weidetiere,könnten durchaus wieder regionalklima relevante waldungen entstehen…ebenso wie hudewälder.
dem drängen der propagandainfizierten und der gesamten jagdlobby nach zugeben,wäre antiökologischer rechts+ amtsmißbrauch der eu.und daher ein strafrechtlicher sachverhalt für den eugh.
bei einem grundsätzlichen auflösen jeglicher privatjagd ,könten auch die schießprügel im sinne der sicherheit der öffentlichkeit ,eingesammelt werden und diese erhblichenstreß verurachenden treibjagdten bzw. drückjagden grundsätzlich ausbleiben.artenschutz ist ein hinreichend zu leistende öffentliche staats und gesellschaftsaufgabe..eben so wie umwelt und klimaschutz.der staat hatsich hiernicht gegenteilig mermerken zu lassen.also auch sich keinen schlanken fuß
zu machen.unzureichender bzw. gegenteiliger artenschutz wäre ebenfalls ein rechtswidriger sachverhalt der amtsveruntreuung.das ist der fall.das ist stand der dinge.wie weit soll das gehen ,das ein meinungsmop wissenschaftliche vernunft und rechtsstaatlichkeitsprinzipien der justiz außer kraft setzen kann.???
die wolfsgegner haben meist gar keine ahnung von wölfen ud weigernsich auch hier wissen anzu egnen..es sei denn wo und wie man sie ermorden kann. nein ich bin nicht der rechtsauffassung das das ermorden von lebewesen auf den menschen beschränkt sein soll. diese beschönigungen halte ich für ilusionär. die planung und der durchführungsversuch ,also die vorsätzlichkeit des tötens des lebewesens sind die rechtsgravierenden sachverhalte.diese intentionalität,diese absicht,macht den rechtswidrigen charakter der tat als solche aus.die werigkeit des menschen,bringt dann noch eine wei erheblichere strafrechtliche wie soziale bedeutung..aber es bleibt in welchem fall auch immer eine vorsätzlich geplante ermordung.
diesr bedeutungssachverhalt,kann auch zu einer besseren tierrechtethik erkenntnis führen….es ist ja das töten von tieren ncht zwingend notwendig ud das halten vonschlachtvieh ittlerweile eine erhebliche sozial-ökologische mehrbelastung des immer mehr…..die durchaus entwürdigend und unzumutbar bis klimazerstörungsrelevant ist.
daher rechtskohärrent gesehen..müssen die mengen der weidetiere verringert werdenund die jagd grundsätzlich als privilegienrecht und der gefährdung der
öffentlichen sicherheit und der freilebenden tiere ,eingestellt und abgeschaft werden. es hat keine privilegienrechte ,keine rechtliche bevorzugungen zu geben.
die strafanzeige ist vollkommen richtig und zwingend notwendig.
es muß hier auch staatlicherseits eine strafanzeige erfolgen. ein verbrechen gegen den artenschutz,kann mit all seinen folgen nicht ungeahndet bleiben. wilderei ist allein schon eine kiminelle handlung. auf besonders geschützte artennoch viel mehr..
was der tigerschutz in indien und sibirien..der elefanten und löwenschutz in afrika..
der walschutz der meere.ist u.a. der wolf .luchs und wildkatznschutz ,aber auch der fuchsschutz in europa.verantwortung ist wenman sie trägt….vor allem auch wenn das gehalt und ds amt derartig ausgerichtet.
mich wundert diese Kurzmeldung ohne weitere Details. Keine Info, um welchen Wolf es sich hier handelt. In dem Gebiet Breeser Grund (nicht Beeser Grund) und Kellerberg, beides Göhrde lebt ja mindestens ein Rudel. Entstammt der Wolf diesem Rudel, ließe sich ja zumindest darauf schließen, dass jemand aus der regionalen Jägerschaft der Schütze ist. Auch keine Info über Alter und Geschlecht des Wolfes u d den Zustand bei Fund. Ist noch eine oder mehrere Kugeln gefunden worden? womit wurde geschossen?
Bislang haben wir auch nicht mehr Infos erhalten.
wenn man das tiere schlachten nicht ermorden von dafür gehaltenemn tieren nennen darf,weil das derartige vorsätzliche töten nur bei menschen eine ethisch minderwertige tat bezeichnen soll,so ist damit die tierrecthsethik schon kastriert.
es hat genau genommen gar keinen zureichenden grund tiere zu töten um sich von ihnen zu ernähren.da ist wissenschaftlich nachgewiesen. also
kann man eine nicht notwendige planmäßige tötung von tieren zum zeck der selbstbereicherung ,durchaus als ermordung bezeichnen.und es rechtfertigt die tat auch nicht,wenn man sagt,ja aber die tiere kennen ja gar nichts anderes und werden dazu ja gehalten.auch die tötung von gefangen gehaltenen individuen ist eine ermordung.nur soll diese bei tieren nicht strafbar sein,während die ermordung von menschen das sehr wohl ist.man nimmt hier also eine erhblichehe abwertung der tierischen individuen vor..aus rein anthropozentrischer nützlichkeit.dieser nützlichkeits komplex ist aber ethisch nicht relevant.
soweit zur ermorduing von tieren und zu recht suspekten rechtskurzschlüssen.was man zuerst abwerten kann,wem man rechte absprechen kann,dem kann man auch unbeanstandet das leben nehmen…welch okkupantische s ungeistiges anmaßendes wesen der mensch doch ist…..und wer für den menschen unnütz ist schnell in seinen lebensrechten bedroht…daher auch die wilderei..nicht erheblich verfolgt wird.
Es widert mich an mit diesem widerlichen Pöbel in einem Land leben zu müssen. Meine persönlichen Umstände sind leider (oder zum Glück?) so das ich nicht eingreifen und so agieren kann wie ich gerne würde. Ansonsten müßte man in den Wäldern um Uelzen herum noch viel vorsichtiger sein – aber NICHT wegen der Wölfe!