Unser Druck wirkt: Wolfsmonitoring darf nicht länger in der Hand der Jägerschaft liegen

Seit Jahren fordern wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. mit unserer laufenden Petition, das Wolfsmonitoring in Niedersachsen den Jägern zu entziehen. Die jüngsten Entwicklungen um die Zusammenarbeit zwischen Umweltministerium und Landesjägerschaft zeigen: Unser Druck scheint zu wirken. Gleichzeitig bestätigen sich unsere Warnungen auf erschreckende Weise.

Wie der Online-Dienst Rundblick-Niedersachsen berichtet, kam es am Rande der jüngsten Sitzung des Agrarausschusses des niedersächsischen Landtags in der vergangenen Woche zu deutlichen Spannungen. Die oppositionelle CDU-Fraktion wollte auf Grundlage eines offenen Antrags zur Wolfspolitik eine Debatte über das Wolfsmonitoring erzwingen. Die rot-grüne Regierungsmehrheit blockierte diesen Vorstoß jedoch. Man wolle den Vorgang erst intern prüfen, erklärte die agrarpolitische Sprecherin der SPD, Karin Logemann. Genau diese Vorgänge machen deutlich, wie brisant das Thema inzwischen ist.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Was als „atmosphärische Störung“ oder „Schieflage“ zwischen Landesjägerschaft und Umweltministerium dargestellt wird, ist in Wahrheit ein längst überfälliger Prozess. Die Jägerschaft, die seit 2011 das Monitoring in Niedersachsen durchführt, steht in einem klaren Interessenkonflikt. Wer den Wolf grundsätzlich als Konkurrenten oder Bedrohung betrachtet, kann kein neutrales, wissenschaftlich sauberes Monitoring gewährleisten. Genau deshalb haben wir die Petition gestartet und fordern: Das Monitoring muss vollständig in unabhängige, staatliche und fachlich unabhängige Hände übergehen – weg von den Jägern.
Besonders der Fall des Wolfes „Alster“ macht die problematische Zusammenarbeit deutlich. Das Tier hatte sich im Frühjahr in Hamburg in Todesangst verteidigt, als es von einer Frau bedrängt wurde – die ihm im guten Glauben aus einer Notlage heraus helfen wollte – wurde anschließend eingefangen, mit einem Sender versehen und wieder freigelassen. Danach bewegte es sich – wie zu erwarten – durch Niedersachsen. Doch das Umweltministerium verweigerte der Landesjägerschaft Informationen über den Aufenthaltsort. Diese Zurückhaltung ist richtig und notwendig. Wer mit Jägern zusammenarbeitet, riskiert, dass sensible Daten in falsche Hände geraten und indirekt zu Verfolgung oder illegalen Handlungen führen können. Der Fall Alster zeigt exemplarisch, warum eine enge Kooperation mit der Jägerschaft beim Monitoring nicht tragbar ist, denn Aslter wurde von den Behörden für höchstwahrscheinlich tot erklärt. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/06/alster-ein-junges-leben-voller-panik-schmerz-und-trauma-endet-mit-illegalen-tod/

Monitoringdaten werden zur Jagd verwendet

Noch schwerwiegender ist die Entwicklung, die das Ministerium selbst einräumt und die Rundblick-Niedersachsen ausführlich darstellt: Die Monitoring-Daten werden künftig noch stärker als bisher als Grundlage für behördliche Abschussentscheidungen, Schnellabschüsse und Interventionsgebiete herangezogen. Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz und den neuen revierübergreifenden Managementplänen wächst die Bedeutung dieser Zahlen enorm. Die bisherigen Hinweise der Jägerschaft reichten dem Ministerium bereits nicht mehr aus – zusätzliche genetische Daten und Bewertungen durch den NLWKN werden jetzt stärker gewichtet.
Genau davor haben wir von Anfang an gewarnt: Wer am Monitoring mitwirkt, liefert die Datenbasis für gezielte Abschüsse.Besonders enttäuschend und verantwortungslos ist das Verhalten vieler selbsternannter „Wolfsfreunde“ und ehrenamtlicher Wolfsberater, die weiterhin fleißig Daten liefern. Sie wissen genau, wofür diese Informationen am Ende verwendet werden – und machen trotzdem mit. Viele von ihnen ziehen sogar direkten persönlichen Vorteil daraus: Aufwandsentschädigungen, öffentliche Anerkennung, Projektgelder oder schlicht die Möglichkeit, sich als „Experten“ zu profilieren. Wer sich Wolfsfreund nennt und gleichzeitig das System füttert, das Abschüsse ermöglicht, handelt aus Opportunismus.
Diese Art von „Schutz“ ist nichts anderes als Mitwirkung an der systematischen Verfolgung der Wölfe.Wer nicht will, dass seine Hinweise, Sichtungen oder genetischen Proben für den Abschuss von Wölfen missbraucht werden, darf hier nicht länger zuarbeiten. Eine „umfangreiche Beteiligung der örtlichen Jäger an der Datengewinnung“, wie das Ministerium sie weiterhin wünscht und die fortgesetzte Zuarbeit angeblicher Wolfsfreunde sind genau der falsche Weg.
Laut einer Antwort auf UIG-Anfrage zu einem Fall in Landkreis Celle wurde tatsächlich eine Schießgenehmigung nach dem Riss einer einzigen Heidschnucke ausgestellt, ohne Zaun, während des Hütens sollte der Vorfall passiert sein.

Unser Appell bleibt klar:


Das Wolfsmonitoring muss den Jägern vollständig entzogen werden. Es gehört in die Hände unabhängiger Institutionen – ohne Interessenkonflikte, ohne Jagdinteressen und ohne die Gefahr, dass Daten zu Abschussgrundlagen werden. Unsere Petition läuft weiter. Unterstützen Sie uns, damit der Schutz des Wolfs nicht länger von denen abhängt, die ihn töten wollen: 
Screenshot der Petitionsseite. Hier der Link: http://www.change.org/wolfsmonitoring
Quelle:

Wir brauchen Hilfe!

Auch die Praxis der geheimen Schnellabschüsse und die Ausweisung von Interventionsgebieten in Niedersachsen stellt aus Sicht von und von Wolfsschutz-Deutschland e. V. eine rechtlich höchst bedenkliche Einschränkung des Tier- und Naturschutzes dar. Durch die sechswöchige Informationsblockade wird der rechtzeitige Zugang zu behördlichen Daten systematisch erschwert, was die Einlegung effektiver Rechtsbehelfe durch anerkannte Natur- und Tierschutzverbände nahezu unmöglich macht. Dass Wölfe ohne vorherigen individuellen DNA-Nachweis auf bloßen Verdacht hin entnommen und in Interventionsgebieten ganze Rudel sukzessive ausgelöscht werden dürfen, widerspricht nach unserer Auffassung unseres Vereins den strengen Vorgaben des Bundes- und Europarechts zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustands. Anstatt mangelhafte Herdenschutzmaßnahmen zu rügen, verlagern die Behörden das erhebliche juristische Risiko von Fehlabschüssen einseitig auf die Jägerschaft. Besonders kritisch sehen wir auch die Rolle jener etablierten Verbände, die sich über die Mitwirkung eigener Wolfsberater in behördliche Strukturen einbinden lassen und weiterhin primär auf Spendenaufrufe für langwierige Klageverfahren setzen, obwohl die jüngsten Beschneidungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und die Praxis vollendeter Tatsachen die Aussichten reiner Gerichtsverfahren massiv geschmälert haben.
Um eine unabhängige, lückenlose Dokumentation direkt in den betroffenen Revieren sicherzustellen und dem Wolfsschutz eine unbestechliche Stimme zu geben, bittet Wolfsschutz-Deutschland e. V. dringend um finanzielle Unterstützung durch Spenden oder Fördermitgliedschaften.

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW und jetzt auch wieder in Bawü und Bayern unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure finanzielle Unterstützung. Auch m
it einem monatlichen Abo von nur 5 Euro oder auch gerne mehr, helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. Es ist kein Zufall, dass in Deutschland Todesurteile gegen Wölfe nicht in der Art vollstreckt werden können wie in der Schweiz und Österreich. 

Wölfe töten, um ihnen Angst beizubringen? Patzkes absurde Logik

Mit „Angstmachen vor Menschen“ rechtfertigt Niedersachsens Landwirtschafts-Staatssekretärin Frauke Patzke das Erschießen von Wölfen, um Weidetiere zu schützen. Ihr O-Ton ist nicht nur biologisch unhaltbar – sie schürt auch bei Menschen unbegründete Ängste. Wölfe bringen Risse an Schafen und Ziegen nicht mit uns in Verbindung, und ihre natürliche Scheu vor dem Menschen ist bereits stark ausgeprägt. Unser offener Brief von Wolfsschutz-Deutschland e. V. widerspricht der Argumentation und fordert statt Abschüssen einen konsequenten Herdenschutz sowie schnelle, unbürokratische Hilfe für Weidetierhalter.

Beispielfoto Wolfsfamilie.

Offener Brief an Frau Staatssekretärin Frauke Patzke, vorab per Email: 


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Z. Hd. Frau Staatssekretärin Frauke Patzke

poststelle@ml.niedersachsen.de

Calenberger Straße 2

30169 Hannover

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Patzke,
mit Interesse, aber auch mit Befremden haben wir Ihre Aussage im Rahmen der Veranstaltung in der Wesermarsch zur Kenntnis genommen:
In der NWZ-Berichterstattung vom 5. August 2026 (Veranstaltung in Rodenkirchen) stellten Sie die neuen Regelungen des Bundesjagdgesetzes und des geänderten niedersächsischen Jagdgesetzes vor.
Dort heißt es: „Auf Schadensereignisse solle rechtssicher, praktikabel und pragmatisch durch Bejagung reagiert werden.“
Und direkt im Anschluss folgt der Satz:

„Wir möchten Nutztiere besser schützen, indem wir dafür sorgen, dass der Wolf wieder Angst vor Menschen bekommt.“

Diese Formulierung halten wir für unhaltbar – sowohl aus verhaltensbiologischer, als auch aus gesellschaftlicher Sicht. Wölfe bringen Risse an Schafen und Ziegen und anderen Weidetieren nicht mit dem Menschen in Verbindung – erst Recht dann nicht, wenn sie später aus dem Hinterhalt erschossen werden. Als Beutegreifer wissen sie nicht, welche Tiere sie „mit unserer Erlaubnis“ erbeuten dürfen und welche nicht. Sie nutzen schlicht die vorhandene, leicht erreichbare Beute. Ein Töten nach dem Riss erzeugt weder bei dem getöteten Tier noch bei den überlebenden Rudelmitgliedern eine generelle Angst vor Menschen. Eine dauerhafte Behirtung, wie in anderen Ländern, bei denen Hirten die Wölfe bei Angriffen vertreiben, und so Wölfe die Beute mit Menschen in Verbindung bringen könnten, findet in Niedersachsen nicht statt. 

Die Vorstellung, man könne Wölfen beibringen, indem man sie erschießt, meist ungeschützte Weidetiere zu meiden, ist biologisch abwegig.
Hinzu kommt: Erschießt man erfahrere Familienmitglieder, werden die verbliebenen Tiere vermehrt zu vermeintlich leichter Beute greifen. Die Risszahlen erhöhen sich also. Wölfe gehören bereits jetzt zu den scheuesten Beutegreifern Europas. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass sie den Menschen als erhebliche Gefahr wahrnehmen und entsprechend meiden. Die Formulierung, der Wolf müsse „wieder“ Angst vor Menschen bekommen, suggeriert, diese natürliche Scheu sei weitgehend verloren gegangen. Das entspricht nicht dem aktuellen Wissensstand. Gleichzeitig transportiert sie unterschwellig die Botschaft, ohne das Töten von Wölfen könne eine Gefahr für Menschen entstehen – obwohl es gefährliche Zwischenfälle mit Menschen in Deutschland überhaupt nicht gibt.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. teilen das Ziel, Nutztiere besser zu schützen. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass sich viele Weidetierhalter in Niedersachsen mit der neuen Herdenschutz-Pauschale zufrieden zeigen. Ihr Ministerium sollte nun dafür sorgen, dass diese und weitere Hilfen schnell, unbürokratisch und verlässlich bei den Betroffenen ankommen. Die wirksamen und ethisch vertretbaren Maßnahmen liegen ausschließlich in einem konsequenten Herdenschutz und einer unkomplizierten Schadensregulierung – nicht im Töten von Wölfen.
Wir bitten Sie daher, in der weiteren öffentlichen Kommunikation auf Formulierungen zu verzichten, die die vorhandene Menschenscheu der Wölfe relativieren, unbegründete Ängste nähren und den Wolf zum Sündenbock machen. Eine differenzierte, an Fakten orientierter Sprache würde der Debatte gut tun.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand Wolfsschutz-Deutschland e. V.
Ulrike de Heuvel
Jürgen Götz
Volker Vogel
Brigitte Sommer
Quellen:
Studie:
Kasper, K., Say-Sallaz, E., Clinchy, M. et al. (inkl. Liana Y. Zanette & Dries P.J. Kuijper) (2025):
„Wolves and their prey all fear the human ‘super predator’“
Current Biology, Band 35, S. 5111–5117 (veröffentlicht 20. Oktober 2025).
Kurz zusammengefasst:
Die Forscher haben in einem großen Waldgebiet in Polen (Tuchola-Wald) automatische Kamera-Lautsprecher-Systeme aufgestellt. Wenn ein Wolf (oder Beutetiere) vorbeikam, wurden verschiedene Töne abgespielt: menschliche Stimmen, Hundegebell oder Vogelrufe.
Ergebnis: Wölfe flohen bei menschlichen Stimmen mehr als doppelt so häufig und doppelt so schnell wie bei den Kontrollgeräuschen – und das, obwohl die Wölfe dort gesetzlich geschützt sind.
Deutsche Berichterstattung dazu:
Spektrum der Wissenschaft, 1. Oktober 2025:
„Mythos vom furchtlosen Wolf: Geschützte Wölfe meiden den Menschen“
https://www.spektrum.de/news/mythos-vom-furchtlosen-wolf-geschuetzte-woelfe-meiden-den-menschen/2289487
Die Aussage fiel bei einer Diskussionsveranstaltung in der Markthalle in Rodenkirchen (Wesermarsch), zu der die Kreislandvolkverbände Friesland und Wesermarsch eingeladen hatten.https://www.nwzonline.de/wesermarsch/wolf-in-der-wesermarsch-was-jaeger-und-landwirte-zum-wolfsmanagement-sagen_a_4,3,1371432516.html
Quellen, die belegen, dass Risse vorwiegend an ungeschützen Tieren stattfanden:
NDR, 2. Januar 2026 („Weniger Wolfsangriffe – die meisten im Landkreis Cuxhaven“):
  1. Für das Jahr 2025 stellte die Landwirtschaftskammer fest:
    Von den gemeldeten Fällen entsprach der Herdenschutz nur in 32 Fällen den Vorgaben der Richtlinie Wolf.
    In 140 Fällen tat er das nicht.
    (Weitere Fälle betrafen Rinder/Pferde, bei denen kein besonderer Grundschutz vorgeschrieben ist, oder der Schutz war beeinträchtigt.)
  2. DBBW-Bericht / Auswertung 2025:
    In Niedersachsen lag der Anteil der Übergriffe auf Schafe und Ziegen mit keinem oder nur eingeschränktem Mindestschutz bei 73 %.
  3. Ältere, aber konsistente Zahlen (NDR/Umweltministerium):
    In früheren Jahren lag der Anteil mit ausreichendem wolfsabweisendem Grundschutz oft nur bei rund 14 %, während in über der Hälfte der Fälle gar kein entsprechender Schutz vorhanden war.

Quelle zu vermehrten Rissen nach Abschüssen:

1. Wielgus & Peebles (2014)
Studie in PLOS ONE: „Effects of Wolf Mortality on Livestock Depredations“

  • Analyse von 25 Jahren Daten aus Idaho, Montana und Wyoming.
  • Ergebnis: Das Töten von Wölfen erhöht im Folgejahr die Wahrscheinlichkeit von Nutztier-Rissen (um ca. 4 % bei Schafen und 5–6 % bei Rindern pro getötetem Wolf).
  • Erklärung: Die Tötung (besonders von Elterntieren/Leitwölfen) stört die Rudelstruktur. Das kann zu mehr Zuchtpaaren, jüngeren, unerfahreneren Wölfen und einer stärkeren Nutzung von leicht erreichbarer Beute (Nutztieren) führen.

2. Deutsche Fachliteratur
Zusammenfassung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA, Stand 2026) und Arbeiten von Reinhardt etc.:

  • Wenn ein Elterntier getötet wird, muss das verbliebene Elterntier allein für die Versorgung der Welpen sorgen.
  • Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es auf ungeschützte oder leicht erreichbare Nutztiere zurückgreift → Risszahlen können steigen.

3. Schweiz (Forschungskommission Schweizerischer Nationalpark)
Stellungnahme zu geplanten Rudelabschüssen:
Abschüsse ganzer Rudel können kontraproduktiv sein, weil sie ein Vakuum schaffen, das von jungen, abwandernden Wölfen gefüllt wird – und diese greifen häufiger zu Nutztieren.

Altenboitzen: Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt neue Abschussjagd in Niedersachsen

Nach einem Wolfsriss an „einer Ziege“ in Altenboitzen (Heidekreis) hat das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Abschussgenehmigung im Rahmen des neuen Schnellabschussverfahrens erlassen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt diese Maßnahme fundamental und konsequent ab. Neben der mangelnden Transparenz bei der Vergabe und der faktischen Aushebelung des Verbandsklagerechts kritisiert Wolfsschutz-Deutschland e. V.  das Verfahren als ethisch unverantwortlich und wissenschaftlich unbegründet. Zudem werden Klagemöglichkeiten ausgehebelt. 

Das Verfahren im Heidekreis folgt demselben Muster wie die jüngste Abschussverfügung im Landkreis Celle: Das Ministerium verzichtet auf eine proaktive Veröffentlichung der genauen Bescheide oder Rissgutachten. Informationen über den konkreten Zustand des Herdenschutzes vor Ort sowie über die räumliche Ausdehnung des Bejagungsgebietes sind für die Öffentlichkeit und für Naturschutzvereine nicht direkt einsehbar. Bekannt wurde die auf sechs Wochen befristete Maßnahme im Drei-Kilometer-Radius erst durch Bestätigungen lokaler Akteure gegenüber der Regionalpresse.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die politische Vorgeschichte: Der Beschluss von Saarbrücken

Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist die aktuelle Praxis in den niedersächsischen Landkreisen das direkte Resultat einer langfristigen politischen Entwicklung, die über die Landesebene hinausgeht. Die rechtliche Grundlage für vereinfachte Entnahmen wurde im Kern auf der 105. Umweltministerkonferenz (UMK) in Saarbrücken manifestiert.
Dort stimmten alle 16 Bundesländer einstimmig – und damit über alle Parteigrenzen von CDU, SPD, Grünen, FDP und Linken hinweg – für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht sowie für beschleunigte Abschussverfahren. Die jetzige Anwendung des niedersächsischen Wolfsmanagementplans durch das dortige grüne Agrarministerium verdeutlicht, dass beim Umgang mit dem Schutzstatus des Wolfs ein parteiübergreifender Konsens herrscht.

Ethische Ablehnung und wissenschaftliche Fakten zur Rudelstruktur

Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt jede Form von reaktiven oder präventiven Einzelabschüssen grundsätzlich ab. Aus ethischer Sicht bleibt der Wolf eine streng geschützte Tierart, deren Erhalt oberste Priorität haben muss und deren Bejagung aus rein politischen Motiven unzulässig ist.  Zudem ist das Instrument des Schnellabschusses aus wissenschaftlicher Sicht widersinnig. Kynologische und ökologische Untersuchungen zeigen seit langem, dass das unkontrollierte Töten von Wölfen bestehende Konflikte verschärft statt löst:
  • Zerstörung von Sozialstrukturen: Wird im Rahmen der Genehmigung wahllos das erste Tier geschossen, das den Jägern vor die Flinte läuft, droht die Destabilisierung ganzer Familiengruppen.
  • Erhöhte Risswahrscheinlichkeit: Fehlen einem Rudel durch den Abschuss erfahrene Elterntiere für die koordinierte Jagd auf Wild, weichen insbesondere Jungtiere vermehrt auf leichter zugängliche Nutztiere aus. Das Risiko von Nutztierrissen steigt dadurch in der betroffenen Region nachweislich an.
Diese biologischen Zusammenhänge machen das pauschale Schnellabschussverfahren im Heidekreis zu einer fachlich unbegründeten Maßnahme. Zumal eine Ziege keinen wirtschaftlichen Schaden darstellen dürfte.

Systematische Schwächung des Verbandsklagerechts

Besonders kritisch bewerten wir die strukturelle Behinderung juristischer Kontrollmechanismen. Durch die Ausgestaltung des neuen Jagdrechts und der Schnellabschuss-Praxis wird das gesetzlich verankerte Verbandsklagerecht anerkannter Naturschutzorganisationen faktisch wirkungslos gemacht:
  • Wegfall der Vorab-Anhörung: Die behördliche Pflicht, Naturschutzverbände vor der Erteilung einer Abschussgenehmigung anzuhören und in das Verfahren einzubinden, wurde für diese Eilfälle gezielt abgeschafft.
  • Fristen laufen ins Leere: Da Abschussverfügungen als interne Dienstanweisungen behandelt und nicht öffentlich bekanntgemacht werden, erfahren Verbände oft erst mit erheblicher Verzögerung davon. Bei einer Befristung der Maßnahme auf lediglich sechs Wochen schrumpft das Zeitfenster für die Formulierung fundierter Klagebegründungen auf ein Minimum.
  • Wettlauf gegen die Zeit beim Eilrechtsschutz: Weil das Ministerium die sofortige Vollziehung der Abschüsse anordnet, entfällt die aufschiebende Wirkung einer Klage. Verbände müssen im Rahmen eines juristischen Eilverfahrens einen gerichtlichen Stopp (Hängebeschluss) erwirken. Durch die Informationsbarrieren wird dieser Rechtsschutz jedoch so stark verzögert, dass der Abschuss oft vollzogen ist, bevor die Gerichte den Fall überhaupt prüfen können.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Weitere naturschutzfachliche Kritikpunkte

  • Fehlende Überprüfbarkeit: Ohne Einblick in die amtlichen Rissgutachten lässt sich für unabhängige Dritte nicht verifizieren, ob der vorgeschriebene Herdenschutz zum Zeitpunkt des Vorfalls vollumfänglich funktionstüchtig war.

Die Illusion des reinen Klagewegs: Warum Hilfe vor Ort jetzt zählt

Während  andere Naturschutzverbände weiterhin damit werben, dass der Schutz des Wolfes primär über den juristischen Klageweg im Nachhinein gesichert werden kann, beweisen die Fälle in Celle und Altenboitzen das Gegenteil. Die juristischen Hebel werden durch das neue Verfahren bewusst ausgehebelt. Wenn Gerichte erst entscheiden können, nachdem vollendete Tatsachen geschaffen wurden, hilft das den betroffenen Tieren nicht mehr.
Der Schutz des Wolfes entscheidet sich nicht mehr nur in den Gerichtssälen, sondern direkt vor Ort.
Vom aktuellen Drei-Kilometer-Abschussradius in Altenboitzen ist geografisch vor allem der residente (ortstreue) Einzelwolf bei Walsrode direkt betroffen

Daten des offiziellen Wolfsmonitorings in Niedersachsen  zeigen folgende Revierverteilung in der Region:
    • Der residente Einzelwolf Walsrode: Altenboitzen ist ein Ortsteil von Walsrode. Dieser ortstreue, solitäre Wolf, bewegt sich genau in der betroffenen Kulisse und gerät durch die Neuregelung als Erster unter direkten Bejagungsdruck.
    • Das Rudel Schwarmstedt: Dieses Territorium schließt südlich an das Gebiet um Walsrode an. Da Wölfe auf der Jagd weite Strecken zurücklegen, könnten umherstreifende Tiere dieses Rudels die unsichtbare Drei-Kilometer-Grenze des Jagdgebiets in Altenboitzen überqueren. Sogar Welpen könnten hier durch das Töten eines Elterntieres betroffen werden. 
    • Das Rudel Ostenholzer Moor / Truppenübungsplatz: Östlich von Walsrode befindet sich das weite militärische Sperrgebiet des Truppenübungsplatzes Bergen mit etablierten Wolfsterritorien (wie dem dortigen Wolfspaar). Auch von dort wandern Wölfe regelmäßig in die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen wie Altenboitzen ab. Auch dort können Welpen direkt betroffen werden. 

Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert:

  1. Die unverzügliche und barrierefreie Veröffentlichung des Abschussbescheides, der Gebietskulisse und des dazugehörigen Rissgutachtens im Fall Altenboitzen.
  2. Eine lückenlose und öffentlich zugängliche Aktualisierung der offiziellen Nutztierschadens-Statistiken.

Unser Verein prüft bezüglich der Verfügung im Heidekreis die Einleitung rechtlicher Schritte in Form von Strafanzeigen gegen Ausführende und Verantwortliche.  Gleichzeitig rufen wir dazu auf, die Arbeit für den aktiven Schutz direkt in den betroffenen Kulissen vor Ort zu unterstützen.

Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/07/17/tiefstes-mittelalter-in-niedersachsen-intransparente-wolfs-abschussgenehmigung-ist-reine-willkuer/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Tiefstes Mittelalter in Niedersachsen: Intransparente Wolfs-Abschussgenehmigung ist reine Willkür

Wolfsschutz-Deutschland e. V. kritisiert die Vorgehensweise bei der Erteilung einer Abschussgenehmigung im Bereich Niederohe (Gemeinde Faßberg, Celler Nordkreis) auf das Schärfste. Statt einer offenen, für die Öffentlichkeit gleichermaßen zugänglichen Pressemitteilung wurde offenbar eine einzelne Regionalzeitung exklusiv informiert. Der Bericht bleibt hinter einer Paywall. Für Bürger sowie für Naturschutzvereine ist es damit kaum möglich, die genaue Begründung, den Rissort, die Prüfung des Herdenschutzes oder die räumliche Ausdehnung des Jagdgebiets nachzuvollziehen.

Diese selektive Informationspolitik widerspricht den Anforderungen einer transparenten Verwaltung.
Beispielfoto Wolf .© Brigitte Sommer

Was wir aktuell wissen:

Angeblich ein konkreter Auslöser in Niederohe.
Grundlage ist das neue Schnellabschussverfahren des niedersächsischen Managementplans. In Niederohe kam es zu einem nachgewiesenen Wolfsriss an Nutztieren. Ein amtlicher Gutachter der Landwirtschaftskammer bestätigte anscheinend vor Ort, dass der Halter einen „zumutbar ergriffenen Herdenschutz“ (ausreichend hohe Schutzzäune) installiert hatte, dieser jedoch vom Wolf überwunden wurde. 
Der Ablauf des Verfahrens vor Ort
  • Jagdgebiet: Das Ministerium hat daraufhin per Allgemeinverfügung ein Aktionsgebiet rund um den Rissort festgelegt. Die genaue Kulisse umfasst die umliegenden Jagdreviere im Bereich Niederohe und Lutterloh. 
  • Zeitfenster: Die lokalen, jagdberechtigten Personen, dürfen ab sofort für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen in diesem definierten Bereich jagen. 
  • Das Ende: Die Genehmigung erlischt in dem Moment, in dem ein Wolf im Gebiet „rechtmäßig erlegt“ wurde. Gesetzlich muss es sich nicht zwingend um das exakte Tier handeln, das den Schaden verursacht hat. 

Die Kritik der örtlichen Jägerschaft

Aus den frei zugänglichen Stellungnahmen der Jägerschaft im Landkreis Celle, insbesondere durch Kreisjägermeister Helge John, geht anscheinend eine deutliche Skepsis hervor: 
  • Das „Roulettespiel“: Da Wölfe keine Markierungen tragen und sich nicht an künstliche Radien halten, ist es für Jäger im Wald unmöglich zu wissen, ob sie den „Schadenswolf“ vor sich haben. 
  • Gefahr für die Rudelstruktur: Wird ein erwachsenes Elterntier statt eines Jungwolfs geschossen, bricht oft die Sozialstruktur des Rudels zusammen. Dies führt dazu, dass die verbliebenen Wölfe vermehrt Jagd auf leichte Beute – also Nutztiere – machen. 
  • Forderung nach Welpen-Abschuss: Die Jäger im Kreis Celle fordern stattdessen eine feste Quote für die Bejagung von Jungwölfen bis zum Spätherbst, da diese eindeutig zu erkennen sind und der Abschuss die Rudelstruktur nicht gefährdet.
Das Ministerium habe eine Rund-um-die-Uhr-Rufbereitschaft eingerichtet, heißt es. Sobald ein Jäger im Celler Nordkreis Erfolg meldet, würde die Jagd im System sofort gestoppt, um einen doppelten Abschuss zu verhindern. 
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Öffentliche Kontrolle nicht möglich

Die offizielle Liste der bestätigten Nutztierschäden durch Wölfe ist seit längerem nicht mehr aktualisiert. Es lässt sich für die Öffentlichkeit weder prüfen, ob der gemeldete Riss in Niederohe tatsächlich vorliegt, noch wie der Herdenschutz vor Ort konkret bewertet wurde. Mängel am Herdenschutz sind für Dritte nicht nachvollziehbar. Diese Intransparenz erschwert jede sachliche Debatte.

Welches Rudel könnte betroffen sein?

Das Gebiet um Niederohe und Lutterloh liegt in der Südheide und gehört zum Territorium von Rudeln wie dem Wietze-Rudel oder dem Hermannsburg/Unterlüß-Rudel. Auch Einflüsse aus dem Bergen-Rudel sind möglich. Nach aktuellem Monitoring gibt es in mehreren Rudeln der Südheide Hinweise auf Welpen. Die Elterntiere befinden sich derzeit in der sensiblen Aufzuchtphase.

Kritik am neuen Wolfs-Managementplan

Der aktuelle niedersächsische Wolfs-Managementplan und die Änderungen des Bundesjagdgesetzes haben den Schutzstatus des Wolfs deutlich abgesenkt. Schnellabschüsse, Interventionsgebiete und Jagdquoten ermöglichen nun leichtere und umfangreichere Entnahmen – auch ganzer Rudel bei wiederholten Rissen. Statt konsequent in flächendeckenden, wirksamen Herdenschutz und Prävention zu investieren, wird der Fokus zunehmend aufs Töten gelegt. Wir halten diesen Ansatz für falsch. Besonders problematisch sind Forderungen aus Teilen der Jägerschaft, auch Jungwölfe (Welpen) zu bejagen. Diese Tiere stehen in keinem direkten Zusammenhang mit Nutztierrissen. Wir kritisierten das bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/04/niedersachsen-eroeffnet-die-jagd-auf-woelfe-wolfsschutz-deutschland-e-v-warnt-vor-massivem-interessenkonflikt-der-jaeger/
Ein Abschuss von Elterntieren während der Aufzuchtphase verstößt zudem gegen grundlegende tierschutzrechtliche Prinzipien.
Der neue revierübergreifende Wolfsmanagementplan Niedersachsen ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. 
Das niedersächsische Kabinett hat den landesweit gültigen Plan beschlossen, nachdem zuvor das Landesjagdgesetz an das Bundesjagdgesetz angepasst wurde. 

Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert grundsätzlich gegen die Abschusspolitik im neuen Wolfs-Managementplan. Abschüsse von Wölfen, egal ob einzelne Tiere oder ganze Rudel, lehnen wir ab. Der Wolf ist weiterhin eine geschützte Art, deren Erhaltung Vorrang haben muss. Einen Wolf auf gut Glück zum Abschuss freizugeben, ist pure Willkür aus dem tiefsten Mittelalter – ein ethischer Bankrott des Naturschutzes, der Racheakte über den biologischen Sachverstand stellt.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert:

  • Die unverzügliche, barrierefreie Veröffentlichung aller relevanten Unterlagen (Rissgutachten, Herdenschutz-Prüfung, genaue Kulisse der Abschussgenehmigung).
  • Eine zeitnahe Aktualisierung der offiziellen Riss-Statistik.

Wir behalten uns vor, Strafanzeigen gegen Ausführende und Entscheider zu erstatten.

Quelle:

https://www.cz.de/lokales/celle-lk/im-celler-nordkreis-soll-ein-wolf-geschossen-werden-kreisjaegermeister-spricht-von-roulettespiel-XENCCBKHKVAWTNZMQLQO5ZWDUQ.html?outputType=valid_amp

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Alster: Ein junges Leben voller Panik, Schmerz und Trauma endet mit illegalem Tod

Der junge Wolf Alster (GW5505m) ist wahrscheinlich tot. Mitarbeiter von Behörden gehen davon aus, dass er illegal von Jägern erschossen wurde – der Peilsender wurde offenbar gezielt zerstört. Genau das, wovor wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. seit Jahren warnen, ist eingetreten. Wir rekonstruieren die vergangenen Monate anhand einer UIG-Antwort. 

Wie der NDR in seiner aktuellen Berichterstattung im Hamburg Journal vom 5. Juni 2026 detailliert berichtet, hält die Hamburger Umweltbehörde es für wahrscheinlich, dass der Wolf mittlerweile tot ist. Nachdem Alster Ende März mit einer Frau in Altona kollidiert war, kam er zunächst in eine Wildtierauffangstation in Niedersachsen. Am Ostersonntag wurde er mit einem Sender ausgestattet und im Süden Hamburgs an der Grenze zu Niedersachsen freigelassen. Die Behörde hatte damals versichert, den Wolf jederzeit orten zu können. Bis Ende Mai lagen noch Daten des Senders vor – dann riss der Kontakt abrupt ab. Fachleute gehen davon aus, dass der junge Wolf erschossen und der Sender gezielt zerstört wurde. Da Wölfe unter Schutz stehen, hätte ein solcher Abschuss nur mit einer entsprechenden Genehmigung erfolgen dürfen. Der NDR-Bericht unterstreicht damit genau die von uns seit Langem kritisierten Risiken der Besenderung. 
Beispielfoto Jährling. © Brigitte Sommer
Laut dem aktuellen NDR-Bericht riss der Kontakt zum Sender Ende Mai abrupt ab. Beim letzten Signal befand sich Alster in Damme, rund 160 Kilometer südlich von Hamburg entfernt. Die Behörde schließt einen technischen Defekt oder einen verlorenen Sender weitgehend aus, da die verwendeten GPS/GSM-Halsbänder als sehr zuverlässig gelten. Weder das Tier noch das Halsband konnten bei einer Suche gefunden werden.

Ein Welpe in Todesangst

Rückblick: Alles begann Ende März 2026. Alster wurde erstmals am 28. März im Naturschutzgebiet Wittenberger Heide gesichtet. In der Nähe eines Krankenhauses jagten ihn sogar zwei Hunde. Der junge Wolf floh immer wieder in panischer Angst vor Menschen. Er war ein abwandernder Welpe, der sich verlaufen hatte, überfordert und zunehmend traumatisiert in einer ihm völlig fremden Umgebung voller Gefahren.
Am 30. März geriet das entkräftete Jungtier in eine Einkaufspassage bei IKEA in Altona. Verzweifelt rannte er immer wieder gegen eine Glasscheibe. Eine ca. 60-jährige Frau wollte ihm helfen und das Tier aus der Passage bringen. Sie näherte sich bis auf einen Meter. Das verängstigte Tier, das sie zunächst für einen verwahrlosten Hund hielt, schnappte in seiner Panik zu, nach ihrer Erinnerung. Die Frau fiel hin, das Tier floh. Sie ging selbstständig zum Krankenwagen. Später erfuhr sie erst, dass es ein Wolf war.
Die Frau war durch die belagernde Presse so verunsichert und verängstigt, dass sie zunächst einer Behördenmitarbeiterin nicht vertraute. Die Verletzung wurde im UKE ambulant versorgt. Erste Presseberichte sprachen noch am selben Abend von „lebensgefährlichen Verletzungen“ und einem „Wolfsangriff“ – eine dramatische Übertreibung, die die Stimmung weiter anheizte. Und es geht nach seinem Tod weiter. Wieder wird von Angriffen berichtet, auch im aktuellen NDR-Beitrag, obwohl die Medien auch die uns vorliegenden Infos haben müssten. 
Eine weitere Zeugin war sich nicht sicher, ob es ein Biss oder eine Verletzung durch die Kralle war. Die Frage blieb bis zum Schluss offen, da auch die Pfote des Wolfes verletzt war und das DNA-Ergebnis nicht zwischen Zahn und Pfote unterscheiden kann. 
Wichtig für uns: Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben der Frau von Anfang an keine Vorwürfe gemacht. Sie war in einer Ausnahmesituation – genau wie der Wolf. Sie wollte helfen. Wer hilfsbereite Menschen in sozialen Netzwerken oder durch die Presse nieder macht, erreicht nur eines: In Zukunft werden weniger Menschen helfen. Das gilt für verirrte Tiere ebenso wie für beispielsweise ertrinkende Menschen, die in Panik ebenso Retter gefährden können.

Weiterer Stress in der Gefangenschaft

Gegen 20 Uhr am 30. März konnte Alster aus der Binnenalster geborgen werden, in die er sich in Panik gestürzt hatte. Er wies sichtbare Verletzungen auf: einen Cut über dem linken Auge, blutverschmierte Wunden an den Hinterläufen und Blutungen aus dem Maul. Ein Video zeigte ihn kurz zuvor in deutlicher Todesangst. In den folgenden Tagen wurde Alster in zwei Tierparks untergebracht. Er blieb extrem menschenscheu und panisch. Beruhigungsmittel waren nötig. Anfragen zur dauerhaften Unterbringung in Tierparks wurden abgelehnt. Experten – bis auf eine Ausnahme – waren sich einig: Es handelte sich um einen verirrten Jungwolf in einem Zustand schwerer Überforderung und Panik. Die Reaktion in der Passage war keine Aggression, sondern reine Verteidigung.
Trotzdem titelten Medien weiter mit Angriffsszenarien. Alster konnte keinesfalls als „Problemwolf“ nach Definition des BfN gelten. Eine Tötung wäre rechtswidrig gewesen. Dennoch wurde er mit einem Sendehalsband versehen und am 5. April 2026 „auf Bewährung“ ausgewildert.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Teure und riskante Besenderung 

Aus der inzwischen beantworteten UIG-Anfrage von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben wir weitere Details erhalten. Die gesamte Besenderungs- und Managementaktion für diesen einen Wolf schätzen wir als teuer und belastend ein. Schätzungen für Fang, veterinärmedizinische Versorgung, Narkose, temporäre Unterbringung, Sender (hochwertiges GPS/GSM-Halsband), Auswilderung und Monitoring liegen bei 5.000 bis 15.000 Euro – realistisch eher im mittleren bis oberen Bereich. Trotz der klaren rechtlichen Lage und des erkennbaren Traumas des Tieres wurde diese teure und für Alster zusätzlich belastende Maßnahme durchgezogen.

Rechtliche Klarheit – und dennoch Besenderung

Rechtliche Gutachten kamen klar zu dem Ergebnis: Eine letale Entnahme (Tötung) war weder nach § 45 BNatSchG noch nach Jagdrecht zulässig. Gerichte (u. a. VGH Baden-Württemberg, Bayerischer VGH) haben mehrfach betont, dass bloße Durchquerung von Ortschaften oder der Verlust der Scheu nicht ausreicht. Dennoch erstellen Behörden eine Abschussgenehmigung für den Fall, dass Alster wieder Hamburger Stadtgebiet betritt.
Niedersachsen machte ein Angebot, signalisierte aber im Vorfeld, dass der Wolf dort dem Jagdrecht unterliegen würde. Unsere langjährige Kritik hat sich bestätigt: Besenderung ist teuer, stressig für das Tier und gefährlich. Die Daten aus dem LIVE-Projekt gingen direkt an Akteure, die mit Jagdinteressen verbunden sind. In Niedersachsen kontrollieren Jäger nicht nur das Monitoring, sondern können künftig auch über Abschüsse mitentscheiden – ein massiver Interessenkonflikt.

Fellzeichnung als Beweis – und unsere Arbeit bestätigt

Verschiedene Spekulationen tauchten auf, Alster könnte der Wolf sein, der bei Tötensen gesichtet wurde. Behörden widersprachen klar: Die Fellzeichnung war völlig anders. Auch hier bestätigt sich, was wir seit Langem praktizieren: Individuelle Unterscheidung von Wölfen anhand hochauflösender Fotos der Fellzeichnung. Beim Fall Grindi wurde unsere Vorsitzende noch dafür diffamiert und gemobbt – nun bestätigen Behörden selbst diese Methode. Das Senckenberg-Institut analysiert DNA nur für Behörden, also ist diese Methode für uns unersetzlich. Im Gegensatz zu anderen Fotografen veröffentlichen wir aber keine Fotos von frei lebenden Wölfen, sondern nutzen sie für unser internes Wolfsmonitoring. 

Ein traumatisiertes Leben endet mutmaßlich in Gewalt

Man kann sich leicht vorstellen, welche unermesslichen Qualen dieser junge Wolf durchlitten hat: Monatelang auf der gefährlichen Wanderung nach einem eigenen Revier, gejagt von Hunden, in Panik durch die Stadt irrend, gegen Glasscheiben rennend, ins Wasser springend, gefangen, mehrfach narkotisiert, verletzt, in engen Gehegen gehalten, mit Beruhigungsmitteln ruhiggestellt – und schließlich vermutlich illegal getötet.
Die Täter könnten ihn sogar vor seinem Tod noch gequält haben. In Niedersachsen geht seit Jahren ein „Wolfsripper“ um. Illegale Tötungen sind kein Einzelfall. Alster wollte nur eines: Menschen und Siedlungen meiden. Jeder mit gesundem Menschenverstand konnte das erkennen. Dennoch wurde die teure und riskante Besenderungsaktion durchgezogen.
Beispielfoto Wolf. Die meisten Jungwölfe sterben auf ihrer gefährlichen Reise nach der Suche nach einem Revier. Nun wollen die Jäger in Niedersachen auch noch zusätzlich Welpen erschießen. © Brigitte Sommer

Unsere Forderung

Wie lange lassen wir zu, dass Jäger das Wolfsmonitoring kontrollieren und gleichzeitig über Leben und Tod entscheiden? Wie lange ignorieren wir die Risiken von Sendern, die gehackt oder gezielt zerstört werden können? Wir brauchen echten Schutz statt Überwachung und „Bewährung“. Wie lange wollen wir Presseberichte serviert bekommen, die nicht der Wahrheit entsprechen? 

Wir brauchen unabhängiges Monitoring und konsequente Verfolgung illegaler Tötungen. Alster war ein verängstigter, verletzter Welpe, der in einer für ihn lebensfeindlichen Welt verzweifelt ums Überleben kämpfte. Sein Schicksal zeigt exemplarisch, wie unser Umgang mit zurückkehrenden Wölfen aussieht: Dramatisierung, Panikmache, unnötiger Stress für das Tier und am Ende oft der Tod durch Menschenhand.

Ruhe in Frieden, Alster. Dein Leid war nicht umsonst – es zeigt umso deutlicher, warum konsequenter und unabhängiger Wolfsschutz nötig ist. Hier geht es zu unserem Mitgliedsantrag: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Hier unsere vorangegangenen Berichte zu Alster: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Alster
Hier unsere Proteste zu Besenderungen: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Besenderung

Jägerpräsident Dammann-Tamke will Rudelabschüsse – Wolfsschutz warnt vor Eskalation

Vor genau drei Wochen hat Niedersachsen mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes die Jagd auf Wölfe offiziell eröffnet. In unserem Artikel vom 4. April 2026 haben wir bereits vor den dramatischen Folgen und den massiven Interessenkonflikten gewarnt. Diese Entwicklung, die wir seit Jahren angekündigt und kritisiert haben, nimmt nun immer konkretere und besorgniserregendere Formen an.

Dammann-Tamkes umstrittener O-Ton

Am 15. April 2026 erklärte Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen und des Deutschen Jagdverbands:
„Für uns Jäger sind wildbiologische Faktoren die entscheidenden Kriterien für ein funktionierendes Bestandsmanagement beim Wolf. Selbstverständlich gehört für uns dazu auch der Elterntierschutz. Wir plädieren daher für eine dreimonatige Schonzeit des Wolfes in den Monaten April, Mai und Juni.“

Gleichzeitig forderte er jedoch in „Problemgebieten“ eine Bejagung ganzer Rudel

Diese Kombination aus angeblicher Schonzeit während der Welpenaufzucht und der Forderung nach Rudelabschüssen empfinden wir als besonders zynisch und brutal. Auch der jagdpolitische Sprecher der SPD, Christoph Willeke, nimmt kein Blatt vor den Mund: „Wir werden mit dem Ausschöpfen der Möglichkeiten zur Wolfsbejagung in Niedersachsen nicht hinter das Bundesjagdgesetz zurückfallen“, sagte er dem Jagdblatt Pirsch. Die Berechnungsgrundlage für die geplante Freigabe von 27 adulten, territorialen Wölfen sei ihm aktuell noch nicht bekannt, daher könne er hierzu keinen Standpunkt einnehmen. Es werde jedoch zusätzlich noch einen Abschuss von Jungwölfen geben, wenn die bereits entnommene Zahl nicht den guten Erhaltungszustand gefährdet. Das werde man dann von Jahr zu Jahr sehen.
Christian Meyer (Grüne) im Landtag (nach Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz): „Die Landesregierung wird alle Möglichkeiten, die das Bundesgesetz bietet, vollumfänglich umsetzen.“
Dazu soll ein Rissradius nicht von einem Kilometer, sondern von 20 Kilometern gelten, um die Anonymität der Häscher zu gewährleisten. Ab Juli sollen Jagdpläne stehen. Nicht die Landkreise sollen zuständig sein, es soll vom Land aus bestimnt werden.
Wölfin mit Welpen.

Wir sind gegen jeglichen Wolfsabschuss

Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt jeden Abschuss von Wölfen grundsätzlich ab. Der Wolf gehört als Teil der Natur in unsere Landschaft. Statt Abschüssen und willkürlichen Quoten brauchen wir endlich wirksamen, präventiven Herdenschutz.

Versagen der Behörden beim Herdenschutz

Statt die Veterinärämter endlich anzuweisen, bei nachweislicher Herdenschutzverweigerung konsequent einzugreifen, wird das Geld lieber in teure Wolfsjagden gesteckt. Diejenigen, die ihre Tiere wirklich schützen wollen, sollten unbürokratisch 100 % Förderung für geeignete Herdenschutzmaßnahmen erhalten – ohne endlose Antragsverfahren und Gutachten.

Teure Wolfsjagden statt günstigem Herdenschutz – ein Blick in die Schweiz

Dass Wolfsabschüsse für den Steuerzahler extrem teuer sind, zeigt ein Blick in die Schweiz besonders deutlich. Dort kostet der Abschuss eines einzelnen Wolfs im Schnitt rund 35.000 Schweizer Franken (ca. 36.500 Euro). In manchen Kantonen (z. B. Wallis) verschlingen die Regulierungsmaßnahmen pro Saison 800.000 bis über 1 Million Franken. Während Hunderttausende Euro in Nachtsichttechnik, automatische Waffen, Munition und Überstunden der Jäger fließen, bleibt der echte, präventive Herdenschutz chronisch unterfinanziert. Nicht nur die Jagdlobby, sondern auch die Waffen- und Optikindustrie profitiert massiv von dieser Entwicklung – finanziert vom Steuerzahler.
Wolfswelpen.

Besorgniserregende gesellschaftliche Dimension

Es drängt sich der Eindruck auf, dass Teile der Politik und der beteiligten Lobby die Bevölkerung durch diese Jagdeskalation bewusst an Gewalt gegen Tiere gewöhnen und damit auch kriegswilliger machen wollen.

Die Monitoring-Problematik

Besonders verwerflich ist das Verhalten einiger Personen, die aus persönlichem Vorteil Monitoringdaten direkt an Jäger oder jagdnahe Strukturen weitergeben. Das ist kein neutrales Monitoring mehr – das ist gezielte Vorbereitung der Jagd. Wir kritisieren dieses Verhalten scharf: Wer aus Egoismus sensible Wolfsdaten an die Jägerschaft meldet, verrät den Wolf und untersützt die Wiederausrottung.

Unsere Forderung

Drei Wochen nach der Jagd-Eröffnung zeigen sich die Folgen deutlich: Statt unabhängigem Monitoring und flächendeckendem Herdenschutz wird der Weg in Richtung Wolfsausrottung geebnet.Wir fordern:
  • Ein unabhängiges, wissenschaftliches Monitoring ohne jegliche Beteiligung der Jägerschaft – http://www.change.org/wolfsmonitoring
  • Konsequentes Einschreiten der Veterinärämter bei Herdenschutzverweigerung, bzw. die Erschaffung unabhäniger Kontrollmechanismen, denn die Staatsanwaltschaft Memmingen ermittelt tatsächlich gegen das Veterinäramt Günzburg wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Auslöser waren Recherchen von Tierrechtlern, die im November und Dezember 2025 in zwei Schafbetrieben erhebliche Missstände dokumentiert hatten – nach ihren Angaben litten bis zu 20 Prozent der Tiere unter Schmerzen. Das Veterinäramt selbst fand bei einer Kontrolle 11 auffällige Schafe in einer Herde von etwa 50 Tieren. Den Aktivisten zufolge waren die anschließenden Behördenkontrollen unzureichend und teilweise widersprüchlich zu den Angaben gegenüber der Presse. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob das Amt seiner Aufsichtspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  • Unbürokratische 100-prozentige Förderung für alle, die ihre Tiere wirklich schützen wollen
  • Ein sofortiges Ende aller Wolfsabschüsse

Wer diese gefährliche Entwicklung stoppen will, muss jetzt aktiv werden. Wir haben diese Eskalation seit Jahren angekündigt. Jetzt kämpfen wir weiter. Auch vor Ort direkt in den Wolfsgebieten. 

 

Hier unser oben zitierter Artikel: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/04/niedersachsen-eroeffnet-die-jagd-auf-woelfe-wolfsschutz-deutschland-e-v-warnt-vor-massivem-interessenkonflikt-der-jaeger/

Quellen:

https://www.ljn.de/ueber-uns/aktuelles/news-artikel/news/wolfsmanagementplan-fuer-niedersachsen-landesjaegerschaft-fordert-effektives-rissmanagement

https://www.pirsch.de/news/woelfe-rudel-bejagen-niedersachsen-geplant-43121?fbclid=IwY2xjawRZMGVleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeGisHnl32AcJXjoVsbuKb-71PHzhiswoOGBzsMBtYBxhTO42AWWO0GETob0g_aem_V2rTwi0PtzZ_GRQcx413AQ

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Niedersachsen eröffnet die Jagd auf Wölfe: Wolfsschutz-Deutschland e. V. warnt vor massivem Interessenkonflikt der Jäger

Niedersachsen hat sein Wolfsmanagement weiter verschärft. Mit einer neuen Handlungsempfehlung vom 2. April 2026 erhalten die Unteren Jagdbehörden (Landkreise) deutlich einfachere Möglichkeiten für Schnellabschüsse. Das Verfahren wurde „jagdrechtlich modifiziert“ und bürokratisch erleichtert. Damit ist die Jagd auf Wölfe in Niedersachsen praktisch eröffnet. Zusätzlich legt die Handlungsempfehlung jährliche Entnahme-Quoten, was nichts anderes als Wolfstötungen heißt, fest.

Für das Jagdjahr 2026/2027 dürfen in der atlantischen Region maximal 22 adulte, territoriale Wölfe (inklusive Fallwild) entnommen werden, in der kontinentalen Region maximal 5. Sobald diese Obergrenze erreicht ist, muss die Jagd für das Jagdjahr beendet werden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnen jeden Abschuss von Wölfen ab – egal ob als „Schnellabschuss“, „Problemwolf“-Regelung oder im Rahmen solcher Quoten. Die aktuelle Entwicklung ist aus unserer Sicht ein weiterer schwerer Rückschritt für den Schutz der Wölfe und öffnet für Türen für deren erneuter Ausrottung. 
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Jäger kontrollieren jetzt Monitoring „und“ Abschussentscheidungen

Das Wolfsmonitoring in Niedersachsen wird bereits seit Jahren maßgeblich von der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) durchgeführt. Der offizielle Wolfsbeauftragte des Landes ist Raoul Reding von der LJN. Dieselbe Organisation, die vom Abschuss profitiert, liefert also die Datengrundlage für Bestandsschätzungen, Rissanalysen und Managemententscheidungen. Mit der neuen Regelung erhalten die Unteren Jagdbehörden (Landkreise) nun noch mehr praktische Entscheidungskompetenz bei Schnellabschüssen. Der Begriff „zumutbarer Herdenschutz“ bleibt schwammig und gibt den Behörden großen Spielraum. Damit haben die Jäger faktisch sowohl die Überwachung, als auch die Abschussentscheidungen weitgehend in der Hand. Raoul Reding wurde in den letzten Tagen mehrfach zum Hamburger Wolf zitiert und warnte vor „unberechenbaren“ Wölfen sowie vor „falsch verstandener Tierliebe“. Solche Aussagen aus der Jägerschaft sind kein Zufall – sie kommen von der gleichen Seite, die gleichzeitig Daten liefert und Abschüsse durchführt.

Auch der Hamburger Wolf „Alster“ ist betroffen

Macht mit bei unserer Protestaktion, schreibt an die Hamburger Umweltbehörde und an Katharina Fegebank. Ihr könnt das Bild auch ausdrucken und verteilen. https://www.change.org/p/bundesministerium-für-umwelt-naturschutz-und-nukleare-sicherheit-bundesministerin-svenja-schulze-der-wolf-gehört-zu-deutschland/u/34452930
Der junge Wolf aus Hamburg befindet sich derzeit in einer Auffangstation in Niedersachsen. Er ist ein Jungtier (knapp ein Jahr alt), bei dem das Welpenfell noch erkennbar ist. Jungwölfe wandern in diesem Alter oft weite Strecken auf der Suche nach einem eigenen Revier. Dass er sich bis nach Hamburg verirrt hat, ist ungewöhnlich, aber nicht unmöglich. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/02/hamburger-wolf-alster-neue-infos-und-unsere-klare-forderung-nach-freilassung/
Wir schließen Nachstellungen oder andere menschliche Einflüsse nicht aus. Sollte Hamburg den Wolf in Niedersachsen auswildern oder dauerhaft unterbringen, könnte er künftig direkt unter die neue, erleichterte Abschussregelung fallen. Wolfsexperte und Wolfspädagoge Thomas Frost fordert daher eine Auswilderung des Tieres möglichst in Mecklenburg-Vorpommern. Wir schließen uns dieser Forderung an – dort erweist sich die Lage für den Wolf erst einmal sicherer, da kein vergleichbares Schnellabschuss-Verfahren existiert und die Umsetzung des neuen Bundesrechts zögerlicher verläuft. Wichtigste Bedingung: Die Auswilderung muss ohne Sender erfolgen. Ein GPS-Halsband würde das Tier unnötig markieren und könnte es in Konfliktregionen schneller in den Fokus von Behörden und Jägern rücken und die Sender könnten gehackt werden. Nur eine unauffällige Freilassung gibt „Alster“ eine echte Chance, sich natürlich einzuleben und Häschern zu entkommen. 

Unsere Forderungen:

Keine Abschüsse von Wölfen – weder „Schnellabschuss“ noch „Problemwolf“-Regelung noch über festgelegte Quoten.

Das Wolfsmonitoring muss unabhängig von der Jägerschaft erfolgen.

Konsequenter, flächendeckender Herdenschutz statt Tötung von Wölfen.

Wir haben dazu eine Petition auf Change.org, in der wir fordern, dass das Wolfsmonitoring in Niedersachsen der Jägerschaft entzogen wird: http://www.change.org/wolfsmonitoring

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. warnen seit Jahren vor genau diesen Entwicklungen und wir wurden dafür beleidigt und gecancelt. Nun ist es endgültig an der Zeit, dass sich Wolfsfreunde endlich den Realitäten stellen. Und gerade die, die immer noch persönliche Vorteile vom Melden der Daten an die Jägerschaft ziehen, haben nun gar keine Ausrede mehr. Das Mobbing gegen uns muss aufhören, sonst wird der aktive Wolfsschutz noch weiter geschwächt. Bei denen, die dies noch immer nicht einsehen, muss gefragt werden, ob sie nicht auch selbst Interessenkonflikte haben und nicht die Wolfsfreunde sind, für die sie sich ausgeben.

 

Quelle: https://www.ml.niedersachsen.de/presse/pressemitteilungen/wolf-im-jagdrecht-hinweise-an-die-jagdbehorden-ubermittelt-249999.html

 

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Illegal getöteter Wolfswelpe in Niedersachsen – Wolfsschutz-Deutschland e.V. erstattet Strafanzeige und setzt 1.000 Euro Belohnung aus

Ein weiterer Fall illegaler Wolfstötung in Niedersachsen unterstreicht die anhaltenden Defizite bei der Aufklärung solcher Straftaten. Der Wolfswelpe mit der Kennung GW5093m, geboren im Territorium Amt Neuhaus, wurde am 24. September 2025 tot an der Böschung des Elbeseitenkanals bei Artlenburg (Landkreis Lüneburg) angespült. Das teilte das Niedersächsische Umweltministerium auf Anfrage mit.

 

Der Kadaver sei von der Polizei aufgefunden worden und hätte diverse unklare Verletzungen aufgewiesen. Nach der amtlichen Sektion gehe das Wolfsbüro davon aus, dass es sich um eine illegale Tötung handle. In der öffentlichen Liste der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) war der Fall zunächst lange Zeit als „unklar“ geführt – erst Endes Jahres 2025 erfolgte die Änderung auf „illegal getötet“. „Solche Statusänderungen ohne jede öffentliche Bekanntgabe sind in Niedersachsen leider Standard“, kritisiert Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. „Es gibt keine regelmäßigen Pressemitteilungen zu Verdachts- oder bestätigten Fällen illegaler Tötungen. Die Öffentlichkeit und Organisationen wie wir müssen die DBBW-Liste quasi selbst überwachen, um Veränderungen überhaupt mitzubekommen. Antworten auf Anfragen kommen entweder gar nicht oder erst Wochen später – das behindert die Aufklärung massiv und ist nicht akzeptabel.“
Beispielfoto Wolfswelpe im Alter von sechs Monaten. © Brigitte Sommer
Das Rudel Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg war einst eines der bekanntesten und konfliktbeladensten Wolfsrudel in Niedersachsen – und es ist nun spurlos verschwunden. Seit 2017 verursachte es wiederholt Nutztierrisse, was zu massiver Kritik führte. Statt den Herdenschutz konsequent zu verbessern, entschieden sich Behörden für den radikalen Weg: Legale Abschüsse. Im Januar und Februar 2022 wurden zwei Wölfe aus dem Rudel getötet – darunter der Rüde GW1532m und die Fähe GW872f. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilten diese Entnahmen scharf: Sie zerstörten nicht nur Individuen, sondern rissen Familien auseinander, verhinderten natürliches Lernen und trugen letztlich zur Destabilisierung bei, anstatt echte Lösungen zu fördern. Doch das war nicht das Ende. Das Territorium litt weiter unter Verlusten – und unter illegalen Tötungen, die in der Region Lüneburg leider häufig vorkommen.
Der jüngste bekannte Fall: Der Welpe GW5093m aus genau diesem Rudel, der am 24. September 2025 tot an der Elbeseitenkanalböschung bei Artlenburg angespült wurde. Dieser junge Wolf war vielleicht einer der Letzten, der noch Hoffnung auf Fortbestand gab. Aktuell, im Monitoringjahr 2025/2026, meldet das offizielle Wolfsmonitoring: Wolfsanzahl gesamt „Null“. Keine adulten Tiere, keine Jährlinge, keine Jungtiere mehr nachweisbar. Das Rudel Amt Neuhaus existiert wahrscheinlich nicht mehr – ausgelöscht durch eine fatale Kombination aus legalen Abschüssen, die wir ablehnen, und illegalen Tötungen, die straflos bleiben. Ein ganzes Rudel, eine ganze Familie, einfach weg. Solange Behörden Abschüsse genehmigen und illegale Taten nicht konsequent aufklären, werden weitere Rudel dasselbe Schicksal erleiden.
Beispielfoto Wolfsrudel.

Belohnung von 1.000 Euro

Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellt auch zu diesem Fall Strafanzeige und setzt eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro aus für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung und Verurteilung des oder der Täter führen. Hinweise können vertraulich direkt an den Verein gemeldet werden: Mail: Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de
Oder Hotline: 0176 48732612
Wir leiten alle eingehenden Informationen umgehend und anonymisiert an die zuständige Polizei weiter. Wir sichern auch Quellenschutz und Anonymität zu. 

Hintergrund: Illegale Wolfstötungen in Niedersachsen

In Niedersachsen häufen sich besonders brutale Fälle illegaler Wolfstötungen: Seit etwa 2023 wird eine Serie von Taten dem sogenannten „Wolfsripper“ zugeschrieben, bei der Wölfe in den Regionen Gifhorn, Uelzen und Burgdorf präzise zerstückelt wurden – oft mit Herausschneiden von Zunge, Abtrennen von Köpfen oder Entfernen von Zähnen, was auf anatomische Kenntnisse hindeutet und Wolfsschutz-Deutschland e.V. zu mehreren Strafanzeigen veranlasste. Besonders schockierend war der Fund eines abgetrennten Wolfskopfs, der am Karfreitag, den 7. April 2023, vor dem NABU-Artenschutzzentrum in Leiferde (Kreis Gifhorn) abgelegt wurde – eine makabre, provokante Zurschaustellung, die als Einschüchterung gegen Naturschützer gewertet wurde und damals mit einer hohen Belohnung von bis zu 15.000 Euro belegt war. Der Fall reiht sich ein in ähnliche Grausamkeiten in der Gegend, darunter der Fund einer toten Wölfin in der Aller bei Celle am 28. März 2025: Das Tier trieb im Fluss, war erschossen (mit Schusswunden) und nicht ertrunken, was Wolfsschutz-Deutschland e.V. als mögliches Wiederaufflammen der „Wolfsripper“-Serie einstuft – auch hier erstattete unser Verein Strafanzeige und setzte 1.000 Euro Belohnung aus. In Niedersachsen wurden seit der Rückkehr der Wölfe (ca. 2000–2003 bis Ende 2025) insgesamt 314 tote Wölfe tot aufgefunden. Davon waren 22 illegal getötet (bestätigt durch Sektion/Genetik/Beweise wie Schussverletzungen, Köder etc.). Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. gehen von einer Dunkelziffer aus, die fünffach höher liegt. Weitere Ursachen: Überwiegend Verkehrsunfälle (die Mehrheit), natürliche Tode (ca. 18), Management-Entnahmen (8) und unklare Fälle.
Niedersachsen gehört zu den Bundesländern mit den höchsten Wolfsbeständen – und leider auch zu denen mit den meisten bestätigten illegalen Tötungen. Dutzende Fälle der letzten Jahre sind dokumentiert, bei denen Wölfe erschossen, vergiftet oder anderweitig getötet und oft versteckt oder in Gewässern entsorgt wurden. Die Dunkelziffer liegt vermutlich deutlich höher. „Jede illegale Tötung stellt einen schweren Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatSchG) dar und ist strafbar“, betont der Verein. „Wenn Behörden Informationen nur zögerlich oder gar nicht herausgeben, entsteht der Eindruck, dass solche Taten nicht mit der nötigen Konsequenz verfolgt werden. “Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert daher dringend:
  • Regelmäßige und transparente Pressemitteilungen zu allen bestätigten oder verdächtigen Fällen illegaler Wolfstötungen durch die Länder und das Wolfsbüro.
  • Schnelle, vollständige und proaktive Beantwortung von Informationsanfragen.
  • Stärkere Priorisierung der Aufklärung durch Polizei und Staatsanwaltschaft, inklusive konsequenter Strafverfolgung.

 

Quellen:

http://www.dbb-wolf.de

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

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Jägerlatein? Kein neues Wolfsrudel im Bereich Langlingen in Niedersachsen

Am 24. Juni 2025 sorgte eine Meldung von Eicklingen Aktuell für Aufregung: Bürgermeister Ernst-Ingolf Angermann sprach von einem vermeintlich neuen Wolfsrudel im Waldgebiet zwischen Hohnebostel und Fernhavekost, bestehend aus zwei Alttieren und fünf Jungwölfen. Er forderte die Bevölkerung auf, das Gebiet, insbesondere mit Hunden, zu meiden. Diese Meldung wurde von lokalen Medien, wie der Celleschen Zeitung, aufgegriffen, die voreilig von einem „neuen Rudel“ berichteten, ohne den Sachverhalt zu prüfen. Wolfsschutz-Deutschland e.V. hat die Angelegenheit untersucht, um Klarheit zu schaffen.

Beispielfoto Wolfsrudel.

 

Angermann zeige sich wenig begeistert über das „neue Wolfsrudel“, heißt es in der Celleschen Zeitung. Nach Rücksprache mit dem Umweltministerium Niedersachsen und einer Überprüfung der offiziellen Seiten des Wolfsmonitorings der Jägerschaft konnte keine Bestätigung für ein neues Wolfsrudel gefunden werden. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, dass es sich bei den gesichteten Wölfen höchstwahrscheinlich um Mitglieder des bestehenden Rudels Burgdorf (BGD) handelt. Dieses Rudel ist in der Region bekannt und es ist bereits im Monitoting. Die Sichtungen im Raum Langlingen deuten darauf hin, dass das Rudel Burgdorf sein Streifgebiet nutzt, was für Wölfe, die große Distanzen zurücklegen, nicht ungewöhnlich ist. Für Burgdorf sind aktuell auch fünf Welpen bestätigt. Aber auch das Rudel Burgdorf ist stark gefährdet. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/01/niedersachsen-mutterwoelfin-des-burgdorfer-rudels-totgeschossen/

Unnötige Panikmache

Wolfsschutz-Deutschland e.V. kritisiert die Empfehlungen des Bürgermeisters, das Gebiet zu meiden, als übertrieben und unnötig panikschürend. Niedersachsen ist seit vielen Jahren Wolfsland, und es gibt keine dokumentierten Fälle, in denen Wölfe Menschen oder Hunden gefährlich geworden sind. Selbst ein neues Rudel würde daran nichts ändern. Solche Aufrufe tragen zur Verunsicherung der Bevölkerung bei und stehen im Widerspruch zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit der Anwesenheit von Wölfen. Zudem fordern wir eine verantwortungsvolle Berichterstattung, die sich auf verifizierte Fakten stützt, um Fehlinformationen zu vermeiden.

 

Am 26.Juni 2025 warnte die Seite vor einem neuen Wolfsrudel zwischen Hohnebostel und Fernhavekost. Dies ist eine Falschinformation. Quelle: https://www.facebook.com/eicklingen

 

Die Lokalpresse stieg gleich mit einem Bezahl-Artikel ein und prüfte anscheinend nicht nach, ob die Angaben des Bürgermeisters korrekt waren. Quelle: https://www.cz.de/lokales/celle-lk/flotwedel/langlingen/wolfsrudel-in-langlingen-entdeckt-sieben-tiere-auf-wildkameras-gefilmt-A3CCKU3VIBGX3H3MHZCFYXBWOA.html

 

 

Ausriss aus dem Artikel der Cellesche Zeitung: Quelle: https://www.cz.de/lokales/celle-lk/flotwedel/langlingen/wolfsrudel-in-langlingen-entdeckt-sieben-tiere-auf-wildkameras-gefilmt-A3CCKU3VIBGX3H3MHZCFYXBWOA.html

 

Besonders problematisch ist das wiederholt populistische Auftreten von Bürgermeister Angermann und weiterer Jäger und Bauern in Bezug auf Wölfe. So wurde in Langlingen der Vorwurf erhoben, Wölfe hätten im November 2024 ein Pferd, den Wallach „Charlie“, in Fernhavekost zu Tode gehetzt. Laut Berichten der Celleschen Zeitung und anderer Medien sollen drei Wölfe das Pferd über eine Weide gejagt haben, woraufhin es in Panik durch einen provisorischen Zaun rannte und sich tödliche Verletzungen zuzog. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bestätigte den Vorfall als Wolfsangriff, doch Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert eine kritische Prüfung solcher Behauptungen. Ohne eindeutige Beweise wie DNA-Analysen oder Fährten bleibt unklar, ob tatsächlich Wölfe die  Ursache waren. Ähnliche Fälle, wie etwa in Ohlenstedt (2017), zeigten, dass voreilige Schuldzuweisungen an Wölfe oft nicht durch Beweise gestützt werden konnten, sondern durch andere Faktoren wie Stacheldraht oder Panikreaktionen erklärt wurden.
Ein weiterer besorgniserregender Vorfall ereignete sich im Frühjahr 2025: In Celle wurde eine illegal getötete Wölfin aus der Aller geborgen. Ihre Identität konnte keinem bekannten Rudel zugeordnet werden, was die Dringlichkeit eines konsequenten Wolfschutzes unterstreicht. Illegale Tötungen sind höchst kriminell und müssen konsequent verfolgt werden. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/04/02/wieder-mysterioese-wolfstoetung-in-niedersachsen-ist-der-wolfsripper-zurueck/
Diese bis heute genetisch unbekannte Wölfin wurde illegal erschossen und am 28.03.25 aus der Aller in Celle geborgen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. setzen 1.000 Euro Belohung zur Ergreifung des Täters aus. Foto:privat.

Dieser Fall zeigt auch wieder erneut den Interessenkonflikt, den die Jägerschaft in Niedersachsen hat. Wer Wölfen gegenüber negativ eingestellt ist oder sogar deren Abschuss fordert, sollte nicht das Moniting, also die Kontrolle über die Wolfspopulation in Niedersachsen, übernehmen. Wir haben eine Petition erstellt, die fordert, das Monitoring der Jägerschaft zu entziehen. http://www.change.org/wolfsmonitoring

 

Weitere Quelle:

http://www.wolfsmonitoring.com

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Alarmierender Aufruf: Stoppt die Schießgenehmigung auf Wolf GW3559m im Landkreis Helmstedt!

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind zutiefst empört über die Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt (Niedersachsen) vom 28. Mai 2025, die die Tötung des Wolfs GW3559m in den Gemeinden Lehre, Königslutter, Grasleben und Velpke vom 1. August 2025 bis zum 31. Dezember 2025 erlaubt. Diese Entscheidung ist ein unverzeihlicher Angriff auf den Artenschutz und bedroht die fragile Wolfspopulation. Wir lehnen jeden Abschuss entschieden ab – kein Wolf darf für menschliches Versagen sterben!

Die Verfügung beruft sich auf 20 Rissvorfälle zwischen Juli und November 2024, bei denen 150 Schafe getötet und 47 verletzt wurden. Genetische Analysen schreiben GW3559m gerade Mal 13 dieser Risse zu, zwei weitere gelten als wahrscheinlich. Doch die Wahrheit ist: In über der Hälfte dieser Fälle fehlten wolfsabweisende Zäune! Es ist eine Schande, dass der Landkreis den Wolf zum Sündenbock macht, statt Tierhalter zur Installation effektiver Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune mit 8.000 Volt, Untergrabschutz oder Herdenschutzhunde zu verpflichten.
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer
GW3559m ist der Vaterwolf eines Rudels mit Jungtieren – seine Tötung würde die Rudelstruktur zerstören und die Welpen in Gefahr bringen, selbst wenn der Abschuss erst ab August erlaubt ist, um den Welpenschutz zu berücksichtigen.

Schießen bis alle tot sind?

Besonders skandalös ist die Auflage, dass bei einem Irrtum – sollte der falsche Wolf erschossen werden – weitere Wölfe getötet werden dürfen. Diese Gleichgültigkeit gegenüber dem Leben geschützter Tiere ist unerträglich. Die Verfügung gibt zu, dass GW3559m keine äußerlichen Merkmale zur Identifikation aufweist, was das Risiko eines Fehlabschusses erhöht und beide Elterntiere gefährdet, ohne die die Welpen nicht oder nur schwer überleben können. Folge wäre die Zerstörung eines ganzes Rudels sowie weitere Risse, da unerfahrene Jungtiere auf leichte Beute zurückgreifen müssen. Nur „Autorisierte Berechtigte“ mit speziellem Auftrag dürfen schießen, doch wir vermuten, dass diese vage Formulierung bewusst gewählt wurde, um die Schützen vor strafrechtlicher Verfolgung oder öffentlicher Kritik zu schützen. Diese undurchsichtige Regelung öffnet Tür und Tor für Missbrauch und verwischt die Verantwortlichkeit.

Mobilisierung

Wir kündigen hiermit Strafanzeigen gegen die Entscheider und Ausführenden dieser Verfügung an. Jeder, der einen Wolf tötet, verstößt gegen den Tier- und Artenschutz, da wir keinerlei Abschüsse akzeptieren – weder nach erneuten Rissen, noch unter anderen Bedingungen. Vage Begriffe wie „Autorisierte Berechtigte“ können diese Verantwortung nicht verschleiern. Wir rufen alle Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde im Landkreis Helmstedt zur Mobilisierung auf! Dokumentieren Sie die Zustände von Weidezäunen in den betroffenen Gemeinden und teilen Sie Ihre Beobachtungen bei Spaziergängen mit uns. Fotos und Berichte über unzureichende Zäune oder verdächtige Aktivitäten helfen uns, die Missstände offenzulegen und den Druck auf die Behörden zu erhöhen, um Abschüsse zu verhindern. Werden Sie Mitglied bei uns: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Weder die Bedingung eines erneuten Risses noch der Welpenschutz bis Ende Juli rechtfertigen diese grausame Verfügung – ein Abschuss ist und bleibt ein Abschuss! Wir fordern den Landkreis Helmstedt auf, diese barbarische Entscheidung sofort zurückzunehmen und in effektiven Herdenschutz zu investieren. Nur so können wir eine friedliche Koexistenz von Mensch und Wolf sichern – ohne Blutvergießen!

Quelle:

https://www.landkreis-helmstedt.de/downloads/datei/ZjQ0OGM0MzE5OGI3NzhkNCtNRGIvem42S1JNb05HeStTbDAxclNEV0xDeWF1TWtQeTh2a2tLQnhLTlpxa2pMaHBsZG94cHZZZXQyYVhNYTExd00zR2ZtUlRsQnlqVlhHRE5Gci9kNG4razZVK2R1NlB2ZzVkZEVkYnRyb2ZqTlYyaDZZZUJlTzJaV2cvTjho?fbclid=IwY2xjawKk6nZleHRuA2FlbQIxMQABHo8Ac1k8DJOySkggnXeOqR0Q1o0fnnJQLw6VontCcnOvITlTg35Gpo2tcp-c_aem_Fc6xzSRUdnyiHrwbZoCHtg

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/