Die Ausnahmegenehmigung ist ab sofort zur Information der Öffentlichkeit abrufbar. Der Sofortvollzug der Ausnahmegenehmigung zum Abschuss sei angeordnet worden, damit ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, heißt es in einer Pressemitteilung der Landkreisverwaltung von gestern. Dies dürfte eine Steilvorlage für klagefähige Naturschutzverbände sein. Lesen Sie hier unsere Einschätzung.
Der Landkreis Aurich erteilt eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes im Schnellabschussverfahren. Die Ausnahmegenehmigung sei bis zum 21.07.2024 befristet. Der zur Entnahme berechtigte Personenkreis sei vom Landkreis Aurich definiert, lautet eine Presseinformation von gestern. „Dabei wurde ein „Sofortvollzug“ angeordnet.“ Einige Blätter schreiben, dass Jäger beauftragt worden wären. Ob ein eigenes, vom Steuerzahler gefordertes Wolfskillerteam hier vielleicht schon im Einsatz ist, wie vergangenes Jahr gefordert wurde, wissen wir nicht.
Verbände haben das Recht zur Stellungnahme
Anerkannte Naturschutzvereinigungen haben bei Verfahren das Recht „zur Gelegenheit zur Stellungnahme“ und „zur Einsichtnahme in die einschlägigen Gutachten“. Das Recht „zur Gelegenheit zur Stellungnahme“ umfasst ein sogenanntes „qualifiziertes Anhörungsrecht“: Es gibt den Vereinigungen ein Recht auf individuelle Information über das mitwirkungspflichtige Vorhaben und auf Information über sämtliche sich mit dem Vorhaben verbindende Aspekte, die erforderlich sind, um zu diesem in sachgerechter Weise Stellung beziehen zu können. Die Stellungnahme muss von der Verwaltung zur Kenntnis genommen und ernstlich in ihre Überlegungen einbezogen werden. Das Recht auf „Einsichtnahme in die einschlägigen Gutachten“ gewährt Einblick in alle Stellungnahmen Dritter oder beteiligter Behörden, soweit sie sich auf naturschutzfachliche oder naturschutzrechtliche Fragen beziehen. Wird ein Sofortvollzug angeordnet, verbleibt den Verbänden keine Zeit, sich zu äußern.
Kein ernster wirtschaftlicher Schaden
„Am 16.06.2024, 20.06.2024 sowie am 30.06.2024 ereigneten sich an einem Deichabschnitt im Landkreis Aurich mehrere Rissereignisse von Schafen und Lämmern, die vom zuständigen Rissgutachter begutachtet, dokumentiert und mit der amtlichen Feststellung „Wolf“ als Schadensverursacher festgestellt wurden. Das wiederkehrende Rissverhalten ließe weitere ernste Schäden erwarten. Aufgrund der Betroffenheit von Schafen am Deich bestünde neben ernsten wirtschaftlichen Schäden für die Tierhalter die Gefahr, dass die Deichsicherheit beeinträchtigt würde,“ so die PM des der Kreisverwaltung. Auf einen DNA-Abgleich, der Wolf als erwiesen feststellt, scheint also sogar verzichtet worden zu sein.
Laut der Rissliste starben insgesamt sieben Schafe, die zudem nicht geschützt waren. Die Landkreisverwaltung teilte auf dpa-Anfrage mit, dass die Entscheidung des OVG „umfassend gewürdigt“ und zutreffende Sachverhalte für den Auricher Fall berücksichtigt worden seien. „Das wiederkehrende Rissverhalten lässt weitere ernste Schäden erwarten“, teilte die Behörde mit.
Bei den gerissenen Tieren dürfte es sich um Schafe eines Berufsschäfers handeln, der Weidetierhaltung im großen Stil betreibt und dafür EU-Subventionen im hohen fünfstelligen Bereich, zzgl. Weidetierprämie für weibliche Schafe erhält. Weitere Schäden sind durch Schutz der Schafe leicht zu verhindern.
Kein bestätigtes Wolfsrudel im Gebiet
Im Abschussgebiet gibt es kein bestätigtes Wolfsrudel. Die Anwesenheit von Schafen auf dem Deichbauwerk sei ein bedeutsamer Bestandteil zur Erhaltung wehrfähiger Deiche. In einer am 1. Dezember 2023 erfolgten Umweltministerkonferenz wurde zwar der Beschluss zur möglichen Durchführung von Schnellabschüssen von Wölfen gefasst, jedoch ist bislang jede Schnellabschussverfügung von Gerichten kassiert worden. Auch diese Genehmigung dürfte genauso kassiert werden. Die Kosten für die verlorenen Verfahren bleiben an den Steuerzahlern hängen. Wozu dienen also diese Schnellschüsse überhaupt?
Danach sei in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen (es handelt sich um sieben Schafe) bereits nach erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren durch einen Wolf die Erteilung einer Abschussgenehmigung möglich, die zeitlich für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis gelten und die Entnahme im Umkreis von bis zu 1.000 Metern um die betroffene Weide im betroffenen Gebiet zulassen soll. Eine genetische Individualisierung des schadensstiftenden Wolfs vor der Abschussgenehmigung sei hierbei laut Pressemitteilung nicht erforderlich.
Seit wann bedeutet gar kein Schutz „zumutbarer Herdenschutz“?
Der Landkreis Aurich hätte sich darauf basierend nach ausführlicher rechtlicher Prüfung und intensiver Abwägung zwischen Artenschutz und berechtigten Interessen der Deichsicherheit und der betroffenen Tierhalter für das Erteilen einer solchen Ausnahmegenehmigung entschieden.
Drauflosschießen statt Schützen
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. plädieren seit Gründung unseres Vereines dafür, ganz Deutschland zum Wolfsgebiet zu erklären und nicht erst nach Ausweisung von Wolfsterritorien zu fördern. Von den Weidetierhaltern muss allerdings auch gefordert werden, dass sie ihre Tiere schützen. Schon wird spekuliert, dass es sich bei dem Verursacher um einen auf Norderney entdeckten Wanderwolf handeln könnte. Wir halten dies nicht für ausgeschlossen. Die Schnellabschussregel von einem Kilometer könnte hier sogar zutreffen, denn die betroffene Gemeinde ist in der veröffentlichten Verfügung geschwärzt. Woanders heißt es allerdings, es beträfe Hilgenriedersiel und Neßmersiel, die zwei Kilometer entfernt von der Nordseeinsel sind. Bürgermeister und Bauern machen massiv Stimmung gegen das Tier auf der Insel. Will man das Jungtier mit dem Schnellabschussverfahren beseitigen?
Umweltminister Meyer (Grüne) will regional Wölfe schießen und Schutzstatus senken
2021 hatten die Grünen noch gegen die Wildwestabschussmethoden des Vorgängers Olaf Lies (SPD) geklagt. Allerdings nur gegen deren Geheimhaltung, was viele Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde damals nicht wahrhaben wollten. Schon seit dem vergangenen Jahr wirbt Meyer massiv für ein „regionales Bestandsmanagement“. Nun verlautbart Meyer, dass der günstige Erhaltungszustand der Wölfe in Niedersachsen erreicht sei. Wörtlich heißt es in einer Pressemitteilung: „…Niedersachsen wird sich deshalb unabhängig vom Schnellabschussverfahren bei Bund und EU weiterhin für ein praxisnahes, regional differenziertes Bestandsmanagement einsetzen, damit ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf in Niedersachsen möglich ist. Dafür wird eine Änderung des Schutzstatus notwendig sein. Umweltminister Meyer: „Ich stehe zum Koalitionsvertrag in Niedersachsen und im Bund. Mit zurzeit 50 Rudeln, vier Paaren und drei Einzelwölfen ist der Wolf in Niedersachsen und in der biogeographischen atlantischen Region nicht mehr vom Aussterben bedroht. In weiten Teilen Niedersachsens ist damit der gute Erhaltungszustand nach der FFH-Richtlinie erreicht. Ich erwarte von der EU-Kommission und der Bundesregierung, dass sie diese Fakten bei den Abstimmungen über die Berner Konvention und Änderungen in der FFH-Richtlinie berücksichtigt.“
Keine Partei hat wohl Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde so enttäuscht wie die Grünen. Wölfe sind zum Spielball von Lobbyisten geworden und dienen als Ablenkung zu den echten Problemen und Herausforderungen unserer Zeit.
Quellen:
https://www.landkreis-aurich.de/fileadmin/dateiablage/60-bauamt/pdf/2024-07-04_Ausnahme_Wolf.pdf
https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Natur&bgLayer=TopographieGrau
https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/12/03/schluss-mit-geheimen-wolfsjagden-in-niedersachsen/
Wir brauchen finanzielle Unterstützung
Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX
Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/
8 Gedanken zu „Der Wolf und die sieben Schafe: Neuer Schnellschuss im Landkreis Aurich in Niedersachsen“
Pressemitteilung der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.
Eilantrag gegen Ausnahmegenehmigung im Landkreis Aurich
„Nach dem letzten Beschluss aus Lüneburg im April scheint es jetzt so zu sein, dass in Niedersachsen solange Schnellabschüsse „getestet“ werden sollen, bis ein rechtssicherer Weg
gefunden ist.“, vermutet Jörg Zidorn, Ansprechpartner der GzSdW für Niedersachsen.
„Es kann nicht sein, dass juristische Fragestellungen auf dem Rücken der Wölfe, aber auch der
Weidetiere ausgetragen werden.“, ergänzt Nicole Kronauer, 1. Vorsitzende der GzSdW. Denn eins ist
klar: Solange immer wieder der Eindruck erweckt wird, dass Wölfe nach Rissen schnell getötet werden können, geht das immer zu Lasten des Herdenschutzes und damit zu Lasten der Weidetiere.
Nach uns vorliegenden Informationen sind die genannten Risse aber eben gerade nicht auf den Deichen, sondern nur in der Nähe der Deiche im Landesinneren erfolgt.
Alle drei genannten Risse wurden nach unseren Informationen mit „kein Grundschutz vorhanden“ bewertet. Außerdem sind in dem Bereich der Risse auch weder ein Rudel, noch territoriale
Einzeltiere bekannt. Es besteht also wieder die Gefahr, dass ein völlig unbeteiligter Wanderwolf abgeschossen wird. Daher haben wir uns entschlossen gegen diese Ausnahmegenehmigung
rechtliche Schritte einzuleiten und haben heute einen Eilantrag gestellt.
Bravo, dieser Unfug muss endlich aufhören. Und die Bevölkerung auch noch zu belügen, es wären Deiche gefährdet, ist schon ein starkes Stück! Warum stellt man nicht Yaks zusammen mit Schafen auf die Deiche? In der Schweiz haben sich Yaks zur Wolfsabwehr bewehrt.
Der Herr Meyer sollte sich mal endlich über Wölfe aufklären lassen! Unsere Wolfsrudel bestehen aus Familien mit zwei Alttieren, ein oder zwei Jährlingen und einigen Welpen, also zusammen ca. sechs bis acht Tieren. Will er in diese Familien hineinschießen lassen mit der Folge, dass die Eltern erschossen werden und ihren Nachkommen das Jagen auf Wild nicht mehr beibringen können? Das kann zur Zunahme von Angriffen auf Nutztiere führen, weiß der Herr Minister das nicht?
Ja, wie wir oben geschrieben haben, wird auch dieser Schießbefehl mit ziemlicher Sicherheit wieder gekippt werden. Der Freundeskreis klagt auch und wahrscheinich auch die Naturschutzinitiative. Der Niedersächsichen Landesregierung und der Landkreisverwaltung war dies bei Ausstellung der Schießgenehmigung mit Sicherheit auch klar. Man muss sich allmählich fragen, was das Ganze soll. Ein Theaterstück zu Lasten der Steuerzahler?
@ wolfsschutz…….. und zulasten des rechts.- und menschenrechtsstaates….
denn hier werden rechtsprinzipien der zureichenden plausibilität ganz offensichtlich mißachtet,ebenso wie das rechtsurteil des ovg lüneburg..soviel amtsblinheit..ist untragbar rechtswidrig.zumal es andere schwierigkeiten hat
die zu klären wären..etwa wie können parteien die sich menschen ugrunrechtswidrig verhaltenüberhaupt noch gewählt werden..also zur wahl zugelassen werden…und damit meine ich nicht nur die afd..sondern alle rechtsgerichteten.. auch die die behaupten hier die gesellschaftliche mitte darzustellen. die einzige realexistierende mitte hat menschenrechtsintern zu sein.
und sich nicht auf kosten der steuerzahler einen schlanken sozialstaat zu machen in dem nachfolgende generationen den luxus der vermögenden begleichen müssen..(thema zwangsdienste..),in dem diese vermögen nicht zureichend besteuert werden…das nun halte ich für grundrechtswidrig.die perfidität auch der fdp und anderer hier auch noch die unter klassismus gehaltene und teilntrechtete bevölkerung zu mehr arbeit und längeren arbeitszeiten sowie längerer lebensarbeitszeit zu propagandistisch-psychologisch zu verpflichten…hat durch aus menschenrechtwidrigen charakter..aber ein kubiki fand ja auch im außenhandel diese für nicht ganz so wesentlich.. wenndie brd nicht in der welt ganz allein da stehen möchte..das u-tube video wurde inzwischen gelöscht..
die ideologie der liberalen ist aber die der freien märkte….staat soll die wirtschaftinteressen des privatkapitalismus ausbauend unterstützen und schützen…nicht unbedingt die menschenrechte…rechte und gesetze aus nicht menschenrechtsinternen zeiten haben bisher keine zureichende demokratische berechtigung.privilegienrechte,wie eta die jagd..u.a. sind daher grundsätzlich abzuschaffen.die gleichheit der menschen im und vor dem recht ist ein menschenrecht.“menschenrechte u. philosophische aufklärung statt kapitalismus und steuerbetrugsfinanzierte parteien,keine macht dem rechten pack..“wäre ein guter wahlslogan…für zulässige parteien.diese zulässigkeiten wären ebenso mal zu überprüfen.. sind zu suspekt…wenn eine mehrfach kriminelle cducsu die mehrzahl der verfassungsrichter bestellt hat…ist kritik und skepsis wohl auch in den rechtsstaatsbetrachtungen notwendig richtig..u. nicht nur das.der fisch stank vom kopfe her..es muß nicht dabei bleiben.die bd ein umfassender fall für den eughfmr.?durchaus..in sehr vielen fällen.
Ist eigentlich gemein, das „Versagen“ des Führungspersonals der Grünen auf die gesamte Partei zu übertragen. Versagen die wirklich? Sehen Sie sich an, aus welcher Karriereschule die kommen. Die liefern jetzt ab, was dort bestellt wurde.
Mitschüler waren Wissing, Lindner, Baerbock und Habbeck und die machen jetzt genau das, was sie sollen. WIR sind die Dummen, wir waren zu naiv. Wäre ich ein Grüner, der sich Zeitlebens für eine gerechte, friedfertige, umweltgeschützte Welt eingesetzt hätte, ich würde vor Wut platzen. Was für ein grandioser Verrat aller Werte. Nun ja, machen wir eben Politik von unten. Noch haben wir hier das Sagen und in dieser Denkweise waren die Grünen immer stark. Durch diese Haltung sind sie ja erst entstanden. Das ist noch da. WSD ist ja genau in dieser Haltung unterwegs. Nicht einschüchtern lassen, hinsehen und informieren. Der Habbeck weiss ja jetzt schon nicht mehr, was er plakatieren soll, damit ihn jemand für wichtig und wählbar hält oder irgend eine politische Zielrichtung erkennt. Das kommt dann dabei raus. Aggressiv, wirtschaftshörig, kriegstreiberich und was ihm für die Umwelt einfällt, keine Ahnung. Die Grünen durchleben sicher eine Leidensphase. Die grüne Idee ist wichtiger, denn je. Auch die Friedensidee. Nur ob das mit den Parteien was wird, die diese Ideen ja immernoch in ihren Programmen haben? Das glaube ich nicht. Der Druck muss wieder von unten kommen.
Übrigens auch der Druck auf diese radikalen Idioten, die jetzt glauben, dieses Land gehört ihnen. Einen Rissgutachter an der Arbeit hindern, was stimmt denn nicht bei denen.
frieden ist nicht alles,ohne frieden ist aber alles nichts.dieser blödsinn den grünenkriegstreiberei vorzuwerfen halte ich nicht nur für unredlich und unwahr,er ist ebenso eindimensional und rechtswidrig.aus menschenrechtserhaltungsgründen
und völkerrechtsgültigkeitsgründen ist die gesamte ukrainehilfe der europäer eher zu gering noch…der ukraine krieg hätte einseitig von der ukraine längst beendet sein sollen.was stellt man sich vor.dieser putin hat nicht mal einen ansatz von irgend einem recht..da kann man sich was konstruieren oder konstruieren lassen..es wird aber auf ein schweres menschenrechts.-u. völkerecht hinauslaufen bezw. dabei bleiben.die rusischen soldate täten gut daran sich gegenihre eigene führung zu wenden..ein würdevoller tod ist besser als sich von denen in den fleichwolf jagen zu lassen.einige hatten das ja bereits gemacht..als ihr führungsoffizier sie als hunde beleidigt hatte…..es hat viele fehler vieles was gar nicht sein dürfte ,wenn diese brd ein menschen.- u. völkerrechts..subordiniertes land wäre….wie es nach den grundrechten sein sollte,sehr vieles..einiges leisten sich auch die grünen..aber das meiste ist so vorgefunden worden..etwa der verlust von 380 milliarden steuergeldern durch d. veruntreuende bimbeskohlregierungen…..und die beharrlich so grundrechtswidrig weiter agierende kubikilindner fdp.
380 milliarden euro vermögenssteuergeschenke der cducsu fdp an die vermögenden des landes und dann jetzt die grundrechtespflichten unzureichend bis gar nicht bedienen und diese verändern mit alle staatsgewalt geht vom volke aus..so eine lügenschmiererei.trotz gg art. 1 u.19,20..schulden sollen aufgenommen werden damit diese scheßereichen vermögenden nicht besteuert werden müssen. das komt nicht von den grünen.wir dürfen also sagen..der sachverhalt dürfte auch der verfassungsjustiz bekannt sein,die brd ist eine krimminelle vereinigung.schon allein in dieser vermögenssteuersache….es hat durchaus weitere…die erfassung der daten vermeindlich wehrpflichtiger ist menschenrechtlich nicht haltbar….informationserpressungen für zwangsdienstbereitschaften sind ebenso grundrechtswidrig wie zwangsdienste selbst. wehrkraft kann nur auf freiwilliger basis erfolgen…etwa jede taugliche person hat das recht auf wehrdienst..tauglich beinhaltet dann aber auch hinreichend tauglich.wer in rechtsextremen gruppen ist oder war..kann also nicht ausgebildet werden…wer beimder ausbildung rechtsextrem wurde gehört in den zureichenden strafvollzug. die energiewirtschaft der grünen ist nicht die beste,aber sie ist besser und mr.kompatibler als das was vorher war.für unsere direkten belange fehlt zunächst erst einmal die grundsätzliche abschaffung der jagd.es wurde berichtet,daß sogar in vogelschutzgebieten durch die entsprechenden bundesländer gejagt wird..das ist wissenschatflich nicht unbestritten haltbar….schutzintern…und ja es braucht eine öffentliche rehabilitation der kriminalisierten klimaschützer…besonders der von den braunkogle löchern bei garzweiler und vom hambacher wald..und es braucht die entsschädigung dieser für die ihnen angetane staatliche gewalt.es braucht die rehabilitation der waldschützer generell der klimaschützer generell es braucht wenn schon,dann eine nicht kapitalistische sondern menschenrechtsinterne justiz und solch einen verfassungsschutz.und es braucht die nachaltige überdenkung wie die nation als souverän,denn nun selbst ihre angelegnheiten regeln kann ohne nur auf den betrug der parlamentarischen parteiendemokratie angewiesen zu sein. m.a. w. es braucht mehr menschenrechtspartizipationsverantwortung des einzigen souveränes dieses landes.die verantwortungslosikkeit in der die menschen gehalten werden ist fast schon eine kantische selbstverschuldete unmündigkeit..
ohne den gesamten sacghverhalt jetzt gelesen zu haben,ist mir doch so als hätte das höchste verwaltungsgericht des landes niedersachsen in lüneburg alle schnellabschüsse grundsätzlich untersagt.d.h. verboten.wie meint dann solch
auricher landkreis…bzw. die die sich dafür halten,ausnahmegenehmigungen zu erteilen??? dazu noch OHNE NACHGEWIESENE O. ERSICHTLICHE RECHTSPLAUSIBILITÄT.
ich würde daher sagen die da meinen den landkreis rechtlich zu vertreten handeln rechtswidrig im nicht unerheblichen maße.um nicht zu sagen sie folgen einer populistisch aufgeheitzten stimung und setzen der rechtswidrigen forderung nach
abschuß …von wölfen in der region des lk aurich,noch die rechtswidrige bewilligung ober drauf.demokratie intern ist der vorgang nicht. sondern eher amts und macht missbrauch in gleich mehrfacher hinsicht.die vertuschung einerstraftat….hier der unzureichende weidetierschutz und das kassieren hoher fördergelder der eu ohne
zureichenden weidetierschutz…(fördergelder von der eu kassieren ohne HINREICHEND eurecht zu beachten sollte gar nicht gehen)dann noch sein eigenes rechtswidriges verhalten vertuschen und wolfabschüse bewirken wollen die ebenso rechtswidrig(s. ovg lüneburg) dass könnte als mißbrauch juristischer institutionen
erkannt werden.eine stratat nach dem stgb.aber das alles zu wissen .o. wissen zu konnen und trotzdem schnellabschüsse zu verfügen ,sogar noch ohne einspruchmöglichkeiten,das halte ich nicht mhr für einen ostfriesenwitz sondern für eine amtsmißbräuchliche straftat der verantwortlichen des lk aurich.somit für ein politikum…das die frage nach der amtsenthebung der verantwortlichen des lk in den raum stellt.da hier recht offensichtlich rechtswidrige handlungen im amt beganngen wurden und werden sollen. eine strafanzeige im iallgem. interesse hate ich daher für demokratieerhaltend notwendig.
in einem videobeitrag auf you tube..heißt es von seiten des wolfsanwaltes..die gesellschaft zum schutz der wölfe habe rechtmittel eingelegt..
der auricher spökenkrams des lk wäre vom tisch…
wäre auch ein bayrisches possenspiel in ostfriesland gewesen..
aber vor zurückdummen ist man auch in aurich wohl nicht sicher
und die sache müßte ein demokratierechtliches nachspiel haben.. wie übrigens auch das dieses suspekt grünen umweltministers aus niedersachsen..
rechtswidriges handeln ist machtmißbrauch..so etwas hat in öffentlichen ämtern
keinen platz zu haben.geht rechtsintern gar nicht.also soll er zurücktreten o. zurückgetreten werden..
leider muß ich euch als grünes parteimitglied recht geben, meyer ist, was wölfe angeht, tatsächlich eine entäuschung, dito unsere grüne bundesumweltministerin. ein wolf, der 7 ungeschützte schafe des nachts tötet, was auch nahezu jeder jagdlüstende mittelgroße hund genauso machen könnte, sollte sicherlich nicht geschossen werden. es ist schäfern durchaus zuzumuten, nachts die schafe sicher einzupferchen. so ein zaun für nachts kostet nicht viel und wahrscheinlich wird erzusätzlich vom staat gefördert. ich hoffe, daß das mit dem abschuß so wenig klappt wie meist auch andernorts. ich weiß aber eh nicht, wie diese jäger wölfe zum abschuß sichten. ixch würde wirklich gerne bei meinen spaziergängen mit pony und hund in unserem wolfsgebiet bei hannover einmal einen wolf sehen. spekulativ ist mir das einmal vor zwei jahren gelungen, aber es war schon dunkel und meine stirnlampe hat nur zwei leuchtende augen gesichtet. das pferd blieb stehen und mein hund bemerkte das ganze als letzter.