Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen wegen getötetem Wolfsrüden in Brandenburg

Wolfsrüde GW1339m wurde Anfang März in Brandenburg von einem Jäger erschossen. Das Brandenburger Umweltministerium beruft sich dabei auf die Brandenburger Wolfsverordnung, die nicht konform mit EU-Recht ist. Vor ein paar Tagen brachten wir deswegen einen Beschwerdebrief an die EU auf den Weg. Nun stellen wir auch noch Strafanzeigen gegen Umweltminister Vogel (Grüne) und ausführenden Jäger.

Begründet werden die Abschüsse mit der Wolfsverordnung Brandenburg, die unserer Ansicht nach deutlich gegen EU-Recht verstößt.

Falls die Mutterwölfin tragend ist, wäre sie allein erziehend, was eher mehr als weniger Weidetierrisse zur Folge hätte

Der jüngste Wolfsabschuss ist damit auch erneut ein eklatanter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz, denn u.a. erfolgte dieser Wolfsabschuss einmal wieder mitten in der Paarungszeit der Wölfe. Der Abschuss hat logischerweise zur Folge, dass die eventuell tragende Lebenspartnerin des erschossenen Wolfs auf Grund des Ende April bis Anfang Mai geborenen Nachwuchses verstärkt auf Nahrungssuche gehen muss. Dadurch können noch mehr Nutztierrisse entstehen, weil sie sich leichterer Beute bedienen müsste. Das Gegenteil dessen, was als Notwendigkeit erklärt wurde, nämlich Risse zu minimieren, würde also geschehen. Falls die Mutterwölfin nicht tragend ist, könnte so auch bewusst ein Rudelfortbestand verhindert worden sein.

Wegen der Wolfsverordnung Brandenburg wurde u. a. auch Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/06/28/wolfsabschuesse-in-niedersachsen-von-der-eu-ins-pilotverfahren-gegen-deutschland-aufgenommen/

Hier unser offener Brief an die EU: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/03/17/offener-beschwerdebrief-an-die-eu-wegen-wolfsabschuessen-in-brandenburg/

Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

Sachsen – Schießgenehmigung auf einen Wolf bei Löbau überhaupt in Kraft?

Einem Wolf wird vorgeworfen, mehrmals in ein Wildgatter bei Löbau eingedrungen zu sein. Seit Tagen werden Willensbekundungen und Ankündigungen um eine angebliche Schießgenehmigung bei Löbau in den Massenmedien veröffentlicht.  Allerdings immer ohne ganaue Info, ob diese Ausnahmegenehmigung denn wirklich schon erlassen wurde. Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat beim Landkreis Görlitz nachgefragt.

Allerdings haben wir nur die telefonische Auskunft erhalten, dass die Vorbereitungen laufen würden und die Voraussetzungen für einen Abschuss gegeben wären. Auf die Frage, ob denn eine solche Genehmigung nun offiziell erteilt worden sei, erhielten wir keine Antwort. Auch auf unsere schriftliche Anfrage per Mail am vergangenen Donnerstag erhielten wir keine Antwort. Schießt man nun in Sachsen einfach Wölfe ohne Genehmigung, oder möchte man verhindern, dass Verbände rechtlich gegen die Ausnahmegenehmigung vorgehen können?

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Abschüsse ohne Genehmigung?

Denn wenn gar nichts über die Voraussetzungen bekannt ist, dann kann auch nicht geklagt werden.  Unserer Ansicht nach verstößt der Landkreis Görlitz hier gegen die Informations- und Auskunftspflicht. Bereits Ende des vergangenen Jahres hatten wir eine merkwürdige Zahl an toten Wölfen in der Statistik der Landesjägerschaft (siehe verlinkter Artikel unten) entdeckt, die nicht alleine durch Fallwild, also natürlich verstorbene Wölfe, zu erklären ist. Werden etwa längst Wölfe ohne Ausnahmegenehmigung erschossen? Auch eine Anfrage von uns an die Fachstelle Wolf wurde nicht beantwortet.

Wir werden nun über unseren Anwalt um Akteneinsicht bitten.

Der betroffene Wildhalter hätte unserer Ansicht nach Übergriffe verhindern können, indem er eine zusätzliche Stromlitze unten am Zaun angebracht hätte. In einem Beitrag des MDR wird nicht erwähnt, ob der Wolf auch die Querbalken an den Ecken als Einstiegshilfe genutzt haben könnte. Im Videobeitrag sind sie im Film zu sehen, der aber kurz darauf abbricht. Warum zeigt man nicht die komplette Übersteigung im Videobeitrag? Warum bricht der Beitrag ab?

 

Ausschnitt aus einem TV-Beitrag des MDR. Der Damwildhalter hatte wohl mehrere Riss zu beklagen. Warum hat er nicht längst eine zusätzliche Stromlitze um seinen Zaun gezogen? Gehegedamwild wird übrigens zum Schlachten gehalten.

Hier im verlinkte Bericht des MDR ist der Zaun gut zu sehen. Auch gut zu erkennen ist, dass er sehr schlaff gespannt ist und dass der Wolf leicht über die Seitenpfosten hinein gekommen sein könnte.

https://www.mdr.de/video/mdr-videos/a/video-691296.html?fbclid=IwAR24CwalgMEDjeWdNrlY7dhp0Ne07sbRgbGcVkjIGZeTXOQbLEd51LfcxC0

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/10/zuwachs-in-sachsen-stagniert-wolfsland-darf-nicht-sterben/

 

Wir freuen uns sehr über finanzielle Unterstützung, denn wir erstatten auch immer wieder Strafanzeigen über Anwälte, um an Hintergründe zu gelangen. Unter anderem haben wir so einen Namen eines Jägers erfahren, der einen Wolf in Mecklenburg-Vorpommern illegal abgeschossen hatte. Strafanzeigen und Auskunftsbegehren sind teuer, daher freuen wir uns über Spenden:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

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BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Geheime Wolfsjagden der Regierung in Brandenburg – Offener Beschwerdebrief an die EU

Mitmachaktion – Fragwürdige Berühmtheit haben geheime Wolfsjagden in Niedersachsen erlangt, doch auch in anderen Bundesländern scheint dies gängige Praxis zu sein. Damit sind nicht etwa illegale Abschüsse gemeint, sondern Abschussverfügungen von Bundesländern. Die Umweltministerien geben Wölfe zum Abschuss frei und sie informieren die Öffentlichkeit nicht darüber. Verbände und Vereine, die von solchen Abschussgenehmigungen nichts wissen, können also dagegen auch nicht klagen. Ein echter Skandal tut sich hier auf. Bei unserer Beschwerde können sich alle beteiligen, indem sie unseren Protestbrief als Vorlage nehmen und an den EU-Kommissar senden.

Mr. Virginijus Sinkevičius

Rue de la Loi / Wetstraat 200

1049 Brussels / Belgium

 

CC: per Mail an:

nature@ec.europa.eu

 

Sehr geehrter Herr  Sinkevičius ,
durch Zufall erfuhren wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. beim Erstellen unseres Pressespiegels davon, dass es seit 22. Juli 2022 eine Abschussgenehmigung auf einen Wolf im Landkreis Teltow-Flämig im Bundesland Brandenburg geben würde. Unsere Suche nach einer entsprechenden Pressemitteilung des Umweltministeriums war ergebnislos. Eine telefonische Nachfrage beim Umweltministerium Brandenburg ergab, dass das Ministerium diesbezüglich gar keine Pressemitteilung veröffentlicht hat, diese Abschussverfügung aber besteht.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V.  halten es für gesetzwidrig, in solchen Fällen keine Pressemitteilung zu veröffentlichen und somit die Bevölkerung und die Naturschutzverbände nicht darüber zu informieren. Solche Praktiken verstoßen unserer Meinung nach eindeutig gegen die Informationspflicht.
Durch das Geheimhalten von geplanten Wolfsabschüssen haben  Naturschutzverbände keine Möglichkeit, gegen die geplanten Abschüsse zu klagen. Ein Recht, das ihnen aber zusteht.

Auf einer unserer Beschwerden haben Sie uns bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Verbände klagen können gegen geplante Wolfsabschüsse. Nur, wenn Sie von den Vorhaben, Wölfe abzuschießen, nichts wissen bzw. nichts erfahren, können sie auch nicht klagen.
Unserer Ansicht nach verstößt auch die Brandenburgische Wolfsverordnung gegen geltendes EU-Recht. Zugleich würden wir Sie bitten, das Pilotverfahren der EU gegen Deutschland in ein Hauptverfahren übergehen zu lassen.

Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

Niedersachsen – Umweltminister Lies (SPD) unterschreibt 15. Todesurteil für Wölfe

Abschussgenehmigung wegen Rinderrissen. Jetzt soll es auch ein Tier in der Nähe von Wittmund treffen. Hobbyjäger hätten bereits grünes Licht bekommen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. zeigt sich entsetzt über diese populistische Propaganda in Niedersachsen.

Dies ist nun die 15. Wolfsfamilie, über die Leid und Schmerz gebracht werden soll. Denn das Drama endet nicht mit einem toten Wolf. Zerschossene Rudel kämpfen selbst ums Überleben. Etwaige Welpen sind in diesem Alter noch nicht fähig selber zu jagen. In einem Artikel wirt zitiert, dass die restlichen Rudelmitgieder aus dem Abschuss „lernen“ sollten. Wie bitte? Sind wir nun wieder im Zeitalter der Vendetta angekommen? Es gibt keinen einzigen wissenschaftlichen Beleg darüber, dass Wölfe weniger Nutztiere reißen, wenn ihre Familien zerschossen werden. Ganz im Gegenteil. Unerfahrende Jungtiere werden mehr statt weniger reissen.

Diese sinnlosen Tötungen von Mitlebewesen helfen somit auch keinem einzigen Halter dort. Schaut man sich die geografische Lage an, wird erkennbar, dass Herdenschutz dort noch immer ein Fremdwort zu sein scheint. Darüber hinaus bleiben Kühe oft in den die Weiden abtrennenden Entwässerungsgräben stecken und können dadurch leicht zur Beute werden.

Wir werfen den betroffenen Kuhbauern vor, sich nicht ausreichend um ihre Tiere zu kümmern. Es ist eben keine artgerechte Haltung, Tiere dort im Sommer auf den Weiden ihrem Schicksal zu überlassen. Es ist auch keine artgerechte Haltung, die Tiere nur hinter Stacheldraht oder einer Litze unterzubringen. Und nein, die gemeine schwarzbunte Milchkuh ist nicht in der Lage, sich selber zu verteidigen, nur weil sie im Herdenverband steht.

Wann endlich, wird das Thema Herdenschutz ernsthaft angegangen? Oder ist dies etwa erst gar nicht angedacht? Bald sind Landtagswahlen und dann wird sich zeigen, ob die Bevölkerung diesen Stellvertreterkrieg gegen wehrlose Lebewesen weiter möchte. Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird erneut Anzeige gegen Minister und ausführende Personen stellen, sollten hier Wölfe zu Tode kommen. Wer dort die Jagdpacht inne hat, ist nicht sehr schwer herauszufinden. Auf Anonymität sollten die Jäger also immer weniger vertrauen.

Quellen: http://www.radio-jade.de/alle-beitraege/normalbeitraege/politik/2022/09/umweltminister-lies-zur-wolf-thematik-in-niedersachsen/?fbclid=IwAR1NGj0DSdfUbB5IBBueSacMpxweqVv2jnrRFtKeY-AON95uWYd5ZgHkWz4

http://www.radio-jade.de/nachrichten/2022/09/ausnahmegenehmigung-fuer-wolfsabschuss-in-friesland-und-wittmund/

Ethisch untragbar: schon wieder Mischlings-Wolfswelpentötungen in Thüringen

Es sind fünf kerngesunde, erst drei Monate alte Tiere, die nach dem Willen des Thüringer Umweltministeriums kein Recht auf Leben haben. Es soll sich bei den Welpen angeblich um so genannte Hybriden, Mischlinge zwischen Wolf und Hund handeln. Während man solche Tiere in Italien sterilisiert und wieder in die Freiheit entlässt, kennt man in Deutschland anscheinend nur eine Lösung: töten. Und weil der Schutzstatus von Mischlingen in der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) geändert worden ist, könnten in diesem Fall wohl auch weder Anzeigen noch Klagen helfen.  Außer es stellt sich nach Abschuss heraus, dass es doch reinrassige Wölfe waren. Warum es ethisch auf keinen Fall vertretbar ist, derart mit Mitgeschöpfen umzugehen, ganz gleich ob reinrassig oder nicht, erklären wir hier in unserem Beitrag.

Nicht etwa durch eine Pressemitteilung, sondern durch einen Artikel im MDR und über die dpa erfährt die Öffentlichkeit überhaupt vom Vorhaben des grünen Umweltministeriums in Thüringen. Umweltstaatssekretär Burkhard Vogel wird in dem MDR-Bericht folgenderweise zitiert: „Auf einem Foto von der Nacht auf Montag sind vier Welpen zu erkennen – in verschiedenen Grau- und Schwarztönen. Schwarz sind die Wölfe aber eigentlich nicht.“

Beispielbild Wolfsmutter mit Nachwuchs.

Zwei Fachstellen hätten dem Ministerium bestätigt, dass es sich bei den insgesamt fünf Jungtieren um Hybride handeln würde. Es wurden keine weiteren Gründe für die Annahme, dass es sich um Hybriden handelt, veröffenlicht. Ebenso monieren wir, dass sich Umweltstaatssekretär Vogel selber widerspricht. Sind die Welpen nun schwarz oder sind sie es nicht? Welche Kriteterien wurden überhaupt angewendet bei der Beurteilung, dass es sich um Hybriden handelt? Ging man alleine anhand von Fotos aus, wie der MDR berichtete? Die Fotos wurden übrigens bislang nicht veröffentlicht.

Reinrassig und schwarz

Eine schwarze Fellfarbe alleine reicht nicht aus, um einen Wolf als „nicht reinrassig“ zu beurteilen. In Italien lebt auf dem Appenin ein Wolfspaar. Der Rüde ist dunkel/schwarz. Die Fähe ist grau. Joe Black, so wurde der Rüde genannt, sei trotz seiner dunklen Fallfarbe ein hundert prozentiger reinrassiger Wolf. Die Übersetzung ist unten unter den Quellen zu finden. In diesem und weiteren Videos des Wolfsfreundes aus Italien ist es zu sehen, wie sehr sich dieser Rüde um seine behinderte Partnerin kümmert. Wer will diesen Tieren Gefühlen wie Zuneigung, ja Liebe und Verantwortung absprechen? Wer will diesen Mitlebewesen das Recht auf Leben absprechen? Zwar gibt es in Italien inzwischen auch Stimmen von Wolfsforscherinnen und Wolfsforschern, die Mischlinge und schwarze Wölfe am liebsten ebenso wie in Deutschland beseitigen würden, dennoch werden hier die Mischlinge in den allermeisten Fällen sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Und im Gegensatz zu Deutschland hat man in Italien wirklich ein Problem mit zu vielen freilaufenden Hunden, die sich mit Wölfen paaren.

Kein Hybridenproblem in Deutschland

Dieser neue Wurf in Thüringen um den Dermbacher Ortsteil Zella im Wartburgkreis ist nun die vierte Verpaarung von einer Wölfin mit einem Hund, die bekannt geworden ist. Der erste Fall geschah vor Jahren in Sachsen. Auch hier ging man empathielos vor und verfolgte die Tiere gnadenlos. Die nächsten beiden Würfe gelangen von Wölfin Ohrdri (Truppenübungplatz Ohrdurf, Thüringen) an die Öffentlichkeit. Mangels eines geeigneten Wolfsrüden brachte sie zwei Mal hintereinander schwarze Mischlingswelpen zur Welt. Die Kleinen wurden mit Kopfschüssen regelrecht hingerichtet. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestierte und stellte Strafanzeige gegen die grüne Umweltminsiterin Siegesmund, während die anderen Umweltorgas- und Verbände zustimmten. Alle Verfahren wurden eingestellt. Wir schlossen uns einem Protest der DJGT an. Info in den Quellen. Fünf Mischlingswelpen können schon einmal rechnerisch die Wolfspopulation in Deutschland nicht gefährden. Zumal nur zirka 30 % des Wolfsnachwuchses ein vermehrfähiges Alter erreicht.

Hanebüchene Begründung

Im MDR-Beitrag wird weiterhin ausgeführt, dass der Nachwuchs laut Gesetz „entnommen werden müsse“, damit er sich nicht fortpflanzt und die Wolfspopulation genetisch gefährde. Weil die Tiere aber mit zwölf Wochen schon zu alt seien, um in einem Gehege in Gefangenschaft zu leben, sollten sie getötet werden. Dabei stimme sich das Ministerium zusammen mit Thüringen-Forst und dem Landesamt für Umwelt ab, wer den Jungtieren den Garaus machen dürfe. Alleine die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) macht diesen Schritt möglich. Und diese Änderung geschah unserer Meinung nach genau in der Absicht, mit Abschüssen in Zukunft durchzukommen.

Auch wird die Wolfsmutter für angeblich vermehrte Risse verantwortlich gemacht, da sie ihren Nachwuchs alleine großziehen müsse. In Niedersachsen argumentierte man bei Abschüssen von Elterntieren genau anders herum, anstatt die Weidetierhaltenden, die nicht schützen, für Risse verantwortlich zu machen.

Auch Wolfsmütter lieben ihre Kinder

Immer mehr Forschungsergebnisse weisen nach, dass Tiere genauso Gefühle empfinden wie wir Menschen. Wie unmenschlich ist also unser Tun, völlig gesunde Welpen umzubringen, nur weil sie unserer Vorstellung von „Reinrassigkeit“ nicht entsprechen? Dies hört sich nicht nur gruselig an, es ist auch so. Gerade in Deutschland sollten sich Politiker nicht auf einen solchen unmenschlich erscheinenden Weg begeben, solange es Alternativen gibt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. appeliert an Anständigkeit und Menschlichkeit. Dieser Schießbefehl darf nicht ausgeführt werden. Dies wäre ohne jegliche Ethik und Moral und auch wissenschaftlich nicht begründbar.

 

Quellen:

Hier der Bericht des MDR:  https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/west-thueringen/wartburgkreis/wolf-nachwuchs-welpen-hund-hybrid-100.html?fbclid=IwAR2uMo4o775L4b2MNPKhnCKEkPQmzjub2xKX_UdIGkba7Y3FEuVPFAvWWKg

Zum Umgang mit so genannten Hybriden in Italien:

Artikel zur Tierethik: https://www.geo.de/natur/tierwelt/17442-rtkl-wissenschaftler-bricht-ein-biologie-tabu-wir-muessen-tiere-vermenschlichen?fbclid=IwAR1h1-RoVj-iJVGTUCx0lyNzwRuWHfeOohKLLWBO7RUY9KjrndyTvqqFXXM

Artikel zur Entstehung von schwarzen Wölfen: https://www.scinexx.de/wissen-aktuell-9489-2009-02-10.html?fbclid=IwAR3JXhp1GBvvTx5UEp_kAKf3HVRFrFZOu6W_qE5cNz6xE9sqyhrLNskg-fg

Die Wolfspopulation in Deutschland ist nicht durch Hybridisierung gefährdet: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/08/18/studie-zeigt-auf-in-deutschland-gibt-es-kein-wolfshybridenproblem/

Zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/03/13/schwarzer-tag-fuer-woelfe-und-andere-wildtiere-seit-heute-ist-die-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf-in-kraft/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

Übersetzung zum Video John Black:

Hier die Übersetzung: Ligurischer Apennin,
Sonntagabend, 12. Juni 2022, 23.38 Uhr.
Die Hartnäckigkeit, mit der sich dieses Wolfspaar durchschlägt, ist rührend.
Das Video zeigt, wie Joe Black sich langsam vorwärts bewegt, anhält, sich umdreht, auf seine Gefährtin wartet (eine unserer Quellen nannte sie Joanna) und wieder losgeht, während sie vor sich hin stapft: lahm.
Joe Black hat sich als Superwolf erwiesen.
Aber er ist schwarz.
Und einige Experten und das technische Gremium des Minsitero wollen die schwarzen Wölfe erlegen.
Sie führen nicht zuerst die genetische Analyse durch.
Zuerst wird der Wolf getötet und erst danach werden Gentests durchgeführt.
Bis vor einigen Jahren war die Beantragung eines DNA-Tests bei einer Einrichtung ein zeitaufwändiges Unterfangen mit manchmal uninterpretierbaren Ergebnissen.
Aber die Elite der Wolfsgelehrten“ hat es immer als eine Operation betrachtet, zu der gewöhnliche Sterbliche keinen Zugang haben und die daher von hohem Ansehen ist.
Wie ahnungslos sie sind.
Ich habe bereits zwei Tests mit Joe Blacks DNA durchgeführt und siehe da, wissen Sie was?
Er ist zu 100 % ein Wolf.
Das ist nicht seltsam.
Es geht darum, dass man die Wissenschaft mit Felddaten untermauern muss.
Und die vor Jahren durchgeführten Studien zur schwarzen Pigmentierung basierten auf Markern und Protokollen von nordamerikanischen Wölfen, die nicht mit Canis lupus italicus kompatibel waren.
Sicherlich stimmen einige Teile des Allels mit dem heutigen überein, aber einen Wolf pauschal als Hybrid zu bezeichnen, nur weil er heute im Jahr 2022 schwarz ist, ist nicht korrekt.
Die Dinge ändern sich.
Im Jahr 2001 hatten wir einen oder höchstens zwei schwarze oder weiße Damhirsche: melanistisch oder leuzistisch.
Heute kommt auf 6/8 Geburten ein melanistischer Damhirsch.
Selbst bei Damwild ist es einfach, einen Gentest mit einem Haarabstrich oder aus dem Kot zu machen.
Es gibt eine italienische Firma mit Sitz in den USA, die das alles für 118 Dollar anbietet.
Und – bis zum Beweis des Gegenteils – ist das Sammeln von Wolfskot derzeit keine Straftat.
Zusammen mit Joe und Joanna gibt es den „Smilzo“ (meine Freunde haben diesen Namen gewählt), der in diesem Video nicht vorkommt, den ich aber in den nächsten Tagen in einem ihm gewidmeten Beitrag mit Fotos von Jagdszenen vorstellen kann.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ugo de Cresi
Naturbeobachter

 

 

Umweltminister Lies (SPD) ist für den Tod einer jungen Wanderwölfin verantwortlich

Wir erstellten bereits Strafanzeige gegen Minister und ausführende Personen wegen des zweiten Abschusses eines Wolfs im Revier Amt Neuhaus. Nun kommt es heraus, dass der erste Abschuss in diesem Gebiet am 8.1.2022, eine Jungwölfin betrifft, die aus dem Rudel Visselhövede stammt. Damit dürfte dieser Abschuss auch nicht durch das Bundesnaturschutzgesetz und die niedersächsische Wolfsverordnung gedeckt sein.

Beispielbild Wölfin mit Jungtier. Dem Jungtier wurde durch die Erschießungsaktion die ganze Zukunft geraubt.

Es dürfen nur Wölfe aus dem Territorium gechossen werden, auf den die Schießgenehmigung ausgestellt war.  Diese junge Wölfin (GW2451f) wanderte aus über hundert Kilometer Entfernung in das Territorium Amt Neuhaus ein. Zur Zeit paaren sich die erwachsenen Tiere und die Jungtiere ab ein bis zwei Jahren, wandern ab, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Der jungen heimtückisch erschossenen Wölfin wurde sowohl die Partnerwahl als auch die Vermehrung verwehrt. Dabei informierte das Bundesministerium Ende des vergangenen Jahres darüber, dass Wölfe hier in Deutschland noch immer als bedrohte Art gelten. Wir fordern Umweltminister Lies auf, sofort mit dem Schießen auf Wölfe in den betroffenen Gebieten aufzuhören, da zur Zeit überall Jungwölfe wandern.

§ 45 a Abs. 2 BundesNatSchG aber auch § 5 Abs. 3 Nds Wolfsverordnung erlauben nur den Abschuss aus dem einen Rudel, in dem sich der so genannte „Problemwolf“ aufhält.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat Anzeige gegen Minister und ausführende Personen gestellt.

Quelle: https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren

 

 

 

Abschussantrag für einen Wolf in Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt

Es klingt nicht nur unglaublich, es ist auch so. Weil ein Kind wohl am 23. Juli 2021 auf einem Radweg zwischen Wittenhaben und Hullerbusch einen Wolf gesehen haben will, stellten die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft und ein Jäger noch am gleichen Tag einen Antrag auf Abschuss des Tieres. Wohl ohne überhaupt zu überprüfen, ob es sich denn wirklich um einen Wolf gehandelt hat. Monatelange Überwachung des Gebietes mit Wildkameras ergab nämlich, dass sich dort gar keine Wölfe aufhalten. Völlig zu Recht wurde der Antrag jetzt abgelehnt.

Beispielbild Wolf @Brigitte Sommer – Oft werden Hunde mit Wölfen verwechselt. Seit ihrer Rückkehr vor 20 Jahren nach Deutschland wurde kein Mensche durch einen Wolf verletzt. Auch kein Kind.

Der Nordkurier schreibt in einem gestern erschienen Online-Artikel, dass bei der Entscheidung, den Wolf nicht abzuschießen, das Schweriner Landwirtschaftsministerium, in dessen Zuständigkeit der Umgang mit dem geschützten Tier fällt, ein erhebliches Wörtchen mitgesprochen haben dürfte: Die offizielle Mitteilung hätte der Nordkurier nach mehrmaligem Nachfragen aus dem Backhaus-Ministerium erhalten.

Begründung: „Der von Ihnen genannte Antrag auf eine Entnahme von Wölfen wird von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde, dem Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zurückgewiesen werden“, heißt es darin. Begründet wird die Entscheidung mit den fehlenden rechtlichen Voraussetzungen für einen Wolfs-Abschuss. „Kritische Nahbegegnungen von Wölfen und Menschen konnten nicht festgestellt werden.“

Quelle: https://www.nordkurier.de/neustrelitz/wolf-darf-nicht-abgeschossen-werden-1846383112.html?fbclid=IwAR3BO5NuXSKnEO0HMhc18g_Mi4l0kjF5vWbx9ajkvJ9wy0FXhu1IKmorOQg

Wegen so etwas wird sofort von einem Jäger der Abschuss eines Wolfs gefordert. Wie Jäger aber Kindern schwerste Schäden zufügen, weil sie mit ihrer Waffe und ihren Augen gar nicht umgehen können, zeigt dieses Beispiel aus Thüringen. Das Kind leidet noch immer an den Schussfolgen eines Jägers:

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/ost-thueringen/gera/prozess-jagdunfall-saara-100.html

Weltweit größte Studie zeigt auf: Gefahr von Wölfen gegen Menschen geht gegen Null

Die weltweit größte wissenschaftliche Studie zum Wolfsangriffen auf Menschen wurde aktualisiert und kommt zum Ergebnis, dass die statistische Wahrscheinlichkeit, für einen Wolfsangriff auf einen Menschen so niedrig ist, dass es nicht mehr berechnet werden kann. Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert, die Wölfe endlich in Ruhe leben zu lassen und den Kontrollwahn aufzugeben.

Beispielfoto Wolf.

„Im Jahr 2002 veröffentlichte eine Forschungsgruppe des Norwegischen Instituts für Naturforschung (NINA) eine Studie[2], in der alle bis dahin weltweit bekannten Übergriffe von Wölfen auf Menschen aufgelistet wurden, und die weitreichende Beachtung fand. 18 Jahre später beauftragten die Verbände IFAW, NABU und WWF die Forschenden um Dr. John Linnell mit einer Aktualisierung der Studie, um eine faktenbasierte Diskussion zu potenziellen Gefahren durch Wölfe zu ermöglichen. Die Ergebnisse wurden im April 2021 veröffentlicht. Die Kernfrage war: Gibt es parallel zum Wachstum der Wolfspopulation, vor allem in Europa, automatisch auch mehr Angriffe von Wölfen auf Menschen? Seit der Rückkehr der Wölfe nach Deutschland hat es hier keine tödlichen Angriffe und auch keine aggressiven Annäherungen von Wölfen an Menschen gegeben. Die aktualisierte Studie gibt zudem einen Überblick über Konflikte von Wölfen mit Menschen in anderen Regionen der Welt,“ schreibt die Organisation IFAW auf ihrer Webseite.

Obwohl die Zahl der Wölfe seit 2002 in Europa angestiegen ist, hat es in diesem Zeitraum also keinen bestätigten tödlichen Angriff gegeben. In Anbetracht dessen, dass es fast 60.000 Wölfe in Nordamerika und 15.000 in Europa gibt, die sich ihren Lebensraum mit Hunderten Millionen Menschen teilen, ist das Argument, es habe lange Zeit in Europa nur deshalb keine Angriffe gegeben, weil kaum noch Wölfe existierten, damit entkräftet worden.

NABU, IFAW und WWF dennoch für Überwachung und Management

Unbestritten wäre es allerdings, dass Wölfe, wie andere größere Beutegreifer auch, Menschen verletzen oder töten könnten, heisst es weiter in der Pressemitteilung der IFAW.  Da es sich um ein (Wild-)Tier handele, kann niemand einen möglichen Angriff völlig ausschließen. Gleiches gilt für Wildschweine, Füchse oder Haushunde. Die Wahrscheinlichkeit für solch einen Vorfall ist jedoch – insbesondere in Europa – äußerst gering, wie die Untersuchungen zeigen. Im Folgenden werden die wichtigsten Erkenntnisse aus der Studie zusammengefasst und die sich aus Sicht von IFAW, NABU und WWF daraus ergebenden Empfehlungen vorgestellt. Hierin ist sowohl von Management von Wölfen als auch von „Entnahmen“ die Rede.

Quelle: https://www.ifaw.org/de/aktuelles/angriffe-von-wolfen-auf-menschen-eine-aktualisierung-fur-2002-bis-2020?fbclid=IwAR08VkPc5fTQxmJCneGih9oPq__3Acl8bo8xOxar9rS5g9upiHEjf5aFZ2c

Wolfsschutz-Deutschland e. V. plädiert für einen längst notwendigen entspannten Umgang

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sehen dies naturgemäß etwas anders. Eine 100-%ige Sicherheit gibt es nicht im Leben und hier muss auch eine Eigenverantwortung eine Rolle spielen. Solange Wolfssabschüsse in Aussicht gestellt werden, wird es immer wieder Personengruppen geben, die die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Wölfe „legal“ abgeschossen werden dürfen, wie beispielsweise Weidetiere absichtlich ungeschützt auf abgelegene Weiden zu stellen oder Wölfe mit Hilfe von Ködern anzufüttern. Stattdessen sollte man die Wölfe doch endlich einfach in Ruhe lassen. Allerdings fielen dann natürlich auch Forschungsgelder für Monitoring, Besenderung und Co. weg, an denen sowohl Forschende als auch Verbände verdienen.

Brandenburg: erneut drei illegal getötete Wölfe gefunden worden – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen

Beispielbild toter Wolf.

Im Gleisbett einer stillgelegten Bahnstrecke zwischen Neuhof und Werder (Landkreis Teltow-Fläming) wäre am Montag, den 3.Mai 2021 von einem Jagdpächter ein toter Wolf entdeckt worden. Bisherige Untersuchungen würden zeigen, dass das geschützte Tier an einer Schussverletzung verendet sei, teilte die Polizeidirektion West mit. Zuvor wurde bereits am 07. März 2021 ein erschossener Wolfswelpe im Dahme-Spreewald-Gebiet gefunden. Am 1. April 2021 wurde ebenfalls ein Jungtier im Oder-Spree-Kreis illegal getötet aufgefunden.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeige in allen drei Fällen über unseren Anwalt um Akteneinsicht erlangen zu können.  Auf EU- und Bundesebene stehen Wölfe strengem Schutz. In Deutschland sind die Paragrafen 69 und 71 des Bundesnaturschutzgesetzes maßgeblich. Nach Paragraf 69 sowie Paragraf 71 können bis zu 50.000 Euro Bußgeld bei und bis fünf jahre Haft verhängt werden.

Quelle: https://www.dbb-wolf.de/totfunde/aktuelle-ereignisse

Geheimes Wolfsgemetzel: Klatsche von der EU für Niedersachsens Umweltminister Lies (SPD)

Der Niedersächsische Umweltminister Lies (SPD) lässt seit Monaten in geheimer Mission auf alle möglichen Wolfsrudel in Niedersachsen schießen. Auf welche Tiere genau er es abgesehen hat sowie die Namen der angeblich „Jagdberechtigten“ will Lies weiter geheim halten. Wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und der  Niedersächsischen Wolfsverordnung fühle er sich im Recht, heißt es in diversen Pressemitteilungen zum Thema. Auf unsere Beschwerde vom 5. April gibt es jetzt ein Antwortschreiben von Referatsleiter Paul Speight. Die Antwort der EU ist unserer Meinung nach nur so zu interpretieren, dass Umweltminister Lies mit seinen Schießereien schwer gegen EU-Recht verstößt.

Als wir unsere Beschwerde an die EU absendeten, waren bereits zwei tote Wölfe zu beklagen. Nun sind es schon vier tote Wölfe. Dazu wurden nicht die eigentlich zum Abschuss freigegebenen getroffen, sondern es wurden weibliche Wolfswelpen getötet. Das Antwortschreiben der EU dürfte auch den Schießgesellen langsam doch zum Nachdenken verhelfen. Auch sie befinden sich wohl keinesfalls im Recht, und sie könnten für ihre Taten belangt werden. Für illegale Abschüsse können hohe Geldstrafen und bis zu fünf Jahren Haft verhängt werden.

Wolf noch immer gefährdete Art

Die Kommission stellt in ihrer Antwort fest, dass sich der Wolf noch immer in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet. Im Klartext: das wilde Hineinschießen in die Rudel kann diesen ohnehin schon gefährdeten Beutegreifer noch mehr gefährden, zumal junge Wölfinnen getötet worden sind, die ihr ganzes Leben noch vor sich gehabt hätten. Ihnen wird die Möglichkeit zur Vermehrung geraubt. Auch dass Lies dazu auch noch aktuell beide Elterntiere des Burgdorfer Rudels töten lassen will und die neuen Welpen ihrem Schicksal überlassen will, kann keinesfalls als EU-konform gewertet werden. Bevor Artikel 16 in der FFH-Richtlinie, also eine „Entnahme eines Wolfes infrage käme, müssten drei Voraussetzungen vorliegen: Schutz für Menschen und Weidetiere, keine andere Alternative und keinen negativen Einfluss auf den erstrebten Erhaltungszustand.  Dies dürfte mit der Schießwut des Umweltministers in keinem Einklang stehen.

EU zahlt vollständig Schutz und Entschädigung an Weidetierhalter

In dem Schreiben wird noch einmal bestätigt, dass entstandene Schäden, die von Wölfen verursacht werden und auch Präventionsmaßnahmen vollständig übernommen werden können. Deshalb entfällt hier auch die Behauptung, dass Weidetierhaltern ernste Schäden gedroht hätten. Warum Niedersachsen diese Beihilfe für seine Weidetierhalter nicht beantragt zu haben scheint, ist uns ein Rätsel. Fakt ist, dass viele Weidetierhalter, die schützen wollen, seit Monaten und nun sogar schon seit Jahren wohl keine Beihilfen über das Niedersächsische Umweltministerium erhalten.

Verbände können klagen

Desweiteren heisst es im dem Antwortschreiben, dass weiter gerichtliche Überprüfungen stattfinden können. Er wird daran erinnert, dass auch die Richter an EU-Recht gebunden sind. Nun fragen wir uns, warum NABU und BUND nicht klagen, obwohl sie es wohl könnten? Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben noch keine Klagefähigkeit erreicht, aber wir stellen Anzeigen über Anwälte, um Akteneinsicht zu erhalten.

Hier unsere Beschwerde an die EU: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/04/05/illegale-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-und-eu-rechtswidrige-vorgaenge-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/

Hier das Antwortschreiben der EU: draft_reply_to_ares20211225765_de