Die Sündenbock-Taktik von Egling: Ein absurder Schießbefehl auf ein Phantom

Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen in Bayern exekutiert im Fall Egling ein bürokratisches Trauerspiel, das an Absurdität und Demokratiefeindlichkeit kaum zu überbieten ist. Mit der aktuellen Abschussfreigabe im Nordlandkreis wird ein Todesurteil gegen ein geschütztes Wildtier vollstreckt – und das unter dem ohrenbetäubenden Schweigen des betroffenen Halters. Dass vom Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) keine öffentliche Kritik an dieser Bejagung kommt, gleicht einer moralischen Bankrotterklärung. Es drängt sich der fatale Verdacht auf, dass der Verband der Tötung hinter den Kulissen zugestimmt hat, um vom eigenen, kolossalen Versagen beim Herdenschutz abzulenken.

Demokratiefeindliche Geheimhaltung und exklusive Medienfütterung

Besonders skandalös ist das Vorgehen der Behörden bei der Informationsvergabe. Der fertige „Managementplan zur Bejagung“ wird von der Jagdbehörde gezielt unter Verschluss gehalten. Eine offizielle, transparente Veröffentlichung für die Bürger unterbleibt komplett. Stattdessen wird die Abschussfreigabe nur auf direkte Nachfrage exklusiv an ausgewählte Medienhäuser herausgegeben. Diese bewusste Intransparenz soll kritische Nachfragen blockieren und die Öffentlichkeit mundtot machen. Eine solche Geheimhaltungs-Taktik entlarvt, dass die Behörden selbst genau wissen, auf welch rechtlich wackeligem Fundament ihre Abschussgenehmigung steht.
Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Kein ernster wirtschaftlicher Schaden nach § 45 BNatSchG

Eine Ausnahme vom strengen Artenschutzverbot darf gemäß § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG nur zur Abwendung „ernster landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden“ erteilt werden. Im Fall Egling wurden im Juni drei Moorschnucken eines Landschaftspflegeprojekts gerissen. So bedauerlich der Verlust von Weidetieren im Einzelfall ist: Drei Schafe stellen für einen finanzstarken, institutionellen Verband wie den LBV beim besten Willen keinen ernsten, existenzbedrohenden wirtschaftlichen Schaden im Sinne des Gesetzes dar. Die gesetzliche Hürde für eine Ausnahmegenehmigung wird hier evident verfehlt. Hier unser offener Brief: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/08/13/bankrotterklaerung-im-moor-wolfsschutz-deutschland-e-v-fordert-lbv-vorstand-zum-einlenken-im-fall-egling-auf/

Die Absurdität der Jagd auf ein „Phantom“

Biologisch und rechtlich vollkommen verfehlt ist zudem der Zugriff auf ein nicht-standorttreues Tier. Die DNA-Analyse bestätigte Wochen nach dem Riss lediglich einen durchziehenden Wanderwolf aus der Alpenpopulation. Ein solches Tier legt pro Tag immense Strecken zurück und ist höchstwahrscheinlich längst hunderte Kilometer weitergezogen. Die Jäger vor Ort erhalten damit de facto die Erlaubnis, Jagd auf ein Phantom zu machen. Die Wahrscheinlichkeit ist extrem hoch, dass im Rahmen dieses Bejagungsplans ein völlig unbeteiligter, unschuldiger Wolf geschossen wird, der zufällig das Gebiet durchquert. Ein solcher „Vorratsabschuss“ widerspricht dem Bestimmtheitsgebot im Verwaltungsrecht und dem strengen Individualschutz der FFH-Richtlinie.
Das eigentliche Problem wird durch diesen Schießbefehl überhaupt nicht gelöst, sondern bewusst verschleiert. Der LBV hatte seine Moorschnucken ungeschützt und ohne jegliche wolfsabweisende Zäune auf der Moorfläche gehalten – ein serviertes Buffet für jeden Beutegreifer. Wenn die Flächen im Moor weiterhin ungesichert bleiben, wird sich der nächste durchziehende Wolf garantiert wieder dort bedienen. Der Abschuss dient einzig und allein als populistische Nebelkerze, um die Untätigkeit der Behörden und das Herdenschutz-Versagen des LBV als Sündenbock auf dem Rücken des Wolfes auszutragen.
Beispielfoto streitende Wölfe. © Brigitte Sommer

Behördenversagen im Monitoring – Die Alibi-Zahlen der Jagdlobby

Der Fall Egling legt zudem die tiefen Risse im bayerischen Wolfsmonitoring offen. Das zuständige Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) agiert bürokratisch, träge und realitätsfern. Von einer vermeintlich „wachsenden Zahl an Territorien“ kann in Bayern überhaupt keine Rede sein. Die Behörden nutzen hier einen perfekten statistischen Bereinigungs-Trick: Erlöschen etablierte Territorien – sei es durch Krankheiten, Abwanderung oder klammheimliche, illegale Abschüsse –, verschwinden sie im nächsten Monitoringjahr sang- und klanglos aus den Tabellen. Weil eine transparente historische Verlustliste fehlt, wird der Öffentlichkeit eine rasant wachsende Population vorgegaukelt, während die Welpenzahlen in Wahrheit massiv einbrechen.
Völlig absurd wird es jedoch beim Bayerischen Jagdverband (BJV): Dieser betreibt seit Jahren ein eigenes, rein interessengesteuertes Alibi-Monitoring, um mit manipulativen „Zweitmeinungen“ die Wolfszahlen künstlich in die Höhe zu treiben und Abschüsse zu rechtfertigen. Genau diese Jagdlobby ist es, die uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. für unser unabhängiges, wissenschaftlich fundiertes Monitoring vor Ort permanent diffamiert und kritisiert. Während die einen Daten manipulieren, um das Ausrotten einer geschützten Art vorzubereiten, dokumentieren wir die Realität – und das passt der Abschuss-Lobby verständlicherweise nicht ins Konzept.
Die Krone der Dreistigkeit setzt dem Ganzen jedoch die Jagdlobby auf: Völlig faktenbefreit versucht man dort, den friedlichen Chiemgauer Wolf GW4028m für den Riss im weit entfernten Egling verantwortlich zu machen. GW4028m ist im weit über 60 Kilometer entfernten Kampenwandgebiet standorttreu und verhält sich ziemlich unauffällig. Ihn mit dem Moorschnucken-Riss in Verbindung zu bringen, zeigt die perfide Methode der Jägerschaft: Einem friedlichen Wolf wird im Netz so lange ein falsches Sündenbock-Image angedichtet, bis die Behörden einknicken und den nächsten illegalen Abschussbefehl unterschreiben! Während die Jäger Daten manipulieren und haltlose Gerüchte streuen, um das Ausrotten einer geschützten Art vorzubereiten, dokumentieren wir die Realität

Wir erstatten Strafanzeige

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellen unmissverständlich klar: Sollte im Rahmen dieses rechtswidrigen Bejagungsplans im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ein Wolf erschossen werden, werden wir unverzüglich Strafanzeige gegen alle beteiligten Personen und die verantwortlichen Behördenvertreter erstatten.
Wir haben gelernt, dass juristische Klagen und langwierige Prozesse vor den Verwaltungsgerichten alleine keine wirkungsvolle Maßnahme mehr sind, um das Abschlachten geschützter Tiere zu verhindern. Während die Akten im Gericht verstauben, schaffen Jäger draußen im Wald Fakten. Deshalb braucht es jetzt aktive Arbeit direkt vor Ort. Jetzt ist der Zeitpunkt, um selbst aktiv zu werden und absolut legal Vorgänge zu dokumentieren und öffentlich zu machen: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quelle:

https://www.merkur.de/lokales/wolfratshausen/egling-ort28621/wolf-zum-abschuss-freigegeben-jaeger-duerfen-ein-tier-erlegen-94475928.html

Monitoringliste: https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Wolfstötung frei auf bloßen Verdacht: Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen Oberallgäuer Verfügung

Der Landkreis Oberallgäu hat eine weitreichende Allgemeinverfügung erlassen, die den vorbeugenden Abschuss eines Wolfes in den Allgäuer Bergen erlaubt. Damit greift die Behörde zu einem drastischen Mittel, noch bevor überhaupt ein einziges Nutztier gerissen wurde. Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt diesen Schritt aufs Schärfste. Wir lehnen diese anlasslosen Abschüsse konsequent ab und sehen generell keinerlei Rechtfertigung für die Tötung von Wölfen in der Region.

Die Allgemeinverfügung zur Erleichterung des Wolfsabschusses im Oberallgäu erstreckt sich auf alpine Weideflächen und Alpreviere südlich von Immenstadt. Betroffen sind Berggebiete und Täler rund um Oberstdorf, das Kleinwalsertal, Bad Hindelang sowie Fischen im Allgäu, Ofterschwang, Blaichach, Burgberg und Rettenberg.

Die rechtliche Grauzone und der Verstoß gegen das EU-Recht

Grundlage für das behördliche Vorgehen ist eine umstrittene Neuerung im Bundesjagdgesetz, die den Wolf seit April als jagdbare Art aufführt. Landkreise erhalten dadurch die Möglichkeit, selbstständig Weidegebiete auszuweisen, in denen die Wolfsbejagung trotz eines ungünstigen Erhaltungszustands der Population zulässig sein soll – und zwar rein präventiv. Das Oberallgäu nutzt diese Klausel nun demonstrativ aus und hat ein riesiges Areal ausgewiesen, das knapp 70 Jagdreviere und weite Teile der alpinen Weideflächen südlich von Immenstadt umfasst.
Aus juristischer Sicht steht diese Verfügung jedoch auf sehr tönernen Füßen: Das übergeordnete europäische Artenschutzrecht (FFH-Richtlinie) und die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verbieten anlasslose Abschüsse ohne konkrete Schäden strikt. Dass die Abschussgenehmigung hier explizit trotz eines nachweislich ungünstigen Erhaltungszustands erteilt wurde, hebelt den biologischen Artenschutz komplett aus und macht die Verordnung europarechtlich hochgradig illegal.
Beispeilfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Vorgeschobene Argumente und Befristung der Jagd

Die Behörden und die sogenannte Weideschutzkommission rechtfertigen die Allgemeinverfügung mit der Behauptung, dass ein wolfsabweisender Zaun im steilen und unübersichtlichen alpinen Gelände entweder unmöglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar sei. Für Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist dies eine reine Schutzbehauptung, um sich aus der Verantwortung für moderne, flächendeckende Herdensicherungsmaßnahmen zu stehlen. Anstatt in funktionierende Schutzkonzepte und Hirten zu investieren, wird die Tötung eines geschützten Wildtieres als vermeintlich pragmatische Lösung verkauft. Diese hochgefährliche Schießgenehmigung gilt befristet bis zum 31. Oktober 2026. Doch das Landratsamt plant bereits, diesen Freibrief künftig zu jedem Beginn der Sommersaison neu zu erlassen.

📋 Infokasten: Das neue Wolfsmanagement in Bayern (Stand: Sommer 2026)

    • Gesetzliche Grundlage: Seit der Reform des bayerischen Jagdgesetzes im Frühjahr 2026 ist der Wolf im Freistaat offiziell als jagdbare Art eingestuft. Darauf aufbauend hat das Jagdministerium im Sommer 2026 eine neue strategische Arbeitshilfe für regionale Managementpläne erlassen.
    • Das Zwei-Zonen-Modell:
        • Alpenraum (Weidegebiete): In steilen alpinen Lagen gilt der Herdenschutz (Zäunung) behördlich als unzumutbar. Hier ermöglichen pauschale Allgemeinverfügungen der Landkreise den vorbeugenden Abschuss von Wölfen – komplett ohne vorherige Nutztierrisse.
        • Flach- und Hügelland: In den übrigen Regionen greifen revierbezogene Managementpläne. Diese erlauben im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober eine reguläre, nachhaltige Wolfsbejagung, sofern die Population stabil ist.
    • Das Hauptproblem (Erhaltungszustand): Die bayerische Praxis hebelt den biologischen Artenschutz aus. Abschussgenehmigungen – wie aktuell im Oberallgäu – werden von den Behörden explizit auch bei einem nachweislich ungünstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation erteilt.
    • Kritik des Artenschutzes: Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. (Wir sehen gar keinen Anlass zum Töten) und sogar der Bund Naturschutz (verurteilt das anlasslose Töten) verurteilen die neuen Richtlinien als reine „Abschusspläne“. Statt den Fokus auf die gesetzlich vorgeschriebenen Schutz oder den Ausbau von Herdenschutzmaßnahmen zu legen, ist das bayerische Konzept primär auf die Dezimierung und Tötung (insbesondere von Welpen im Spätsommer) ausgerichtet.

Intransparenz per Exklusivmeldung: Behörde informiert Medien statt Öffentlichkeit

Besonders skandalös an diesem Vorgang ist die gezielte Informationspolitik des Landratsamtes Oberallgäu: Eine offizielle, für jedermann transparent zugängliche Pressemitteilung oder eine direkte Veröffentlichung der Allgemeinverfügung auf den eigenen Kanälen der Behörde sucht man bis dato vergeblich. Stattdessen wurden die drastischen Pläne zur Wolfsjagd klammheimlich und exklusiv über ausgewählte Pressehäuser gestreut, sodass die kritische Öffentlichkeit erst durch die Zeitungsberichterstattung vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Dieses Vorgehen entlarvt das Lippenbekenntnis des Landrats zu angeblicher „Transparenz“ als reine Farce. Wer den Abschuss geschützter Arten unter dem Radar der offiziellen Behördenportale vorbereitet und stattdessen auf mediale Vorab-Rapporte setzt, scheut offensichtlich den direkten sachlichen und demokratischen Diskurs.
Wölfin mit Welpe. © Brigitte Sommer

Todesurteil für den unauffälligen Wolf von Rohrmoos?

Besonders perfide ist, dass die Verfügung den sesshaften männlichen Wolf bedroht, der westlich von Oberstdorf im Bereich Rohrmoos heimisch ist. Dieses Tier verhält sich seit jeher absolut unauffällig und hat nach offiziellen Angaben noch nie ein einziges Weidetier attackiert oder gerissen. Dennoch läuft er durch die pauschale Ausweisung seines Lebensraums Gefahr, völlig grundlos von Jägern erlegt zu werden. Ein solches Vorgehen entbehrt jeder wissenschaftlichen, ethischen und juristischen Grundlage. Da der Wolf keinerlei Schäden verursacht hat, haben juristische Eilanträge vor deutschen Verwaltungsgerichten erfahrungsgemäß noch exzellente Erfolgschancen, den Abschuss sofort zu stoppen. Wir fordern den Bund Naturschutz auf, Klage einzureichen.

Konsequente Strafanzeigen angekündigt

Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie der Artenschutz politischer Willkür geopfert wird. Sollte im Rahmen dieser Allgemeinverfügung im Oberallgäu bis zum Ablauf der Frist am 31. Oktober tatsächlich ein Wolf geschossen werden, wird Wolfsschutz-Deutschland e. V. unverzüglich und ohne Ausnahme Strafanzeige erstatten. Dies betrifft sowohl die politisch und behördlich Verantwortlichen, die diese rechtswidrige Verfügung unterzeichnet haben, als auch die Jäger, die den Abschuss vor Ort ausführen. Wir fordern die sofortige Rücknahme dieser Verordnung.

Quelle:

Bitte helft uns!

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW und jetzt auch wieder in Bawü und Bayern unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure finanzielle Unterstützung. Auch m
it einem monatlichen Abo von nur 5 Euro oder auch gerne mehr, helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. Es ist kein Zufall, dass in Deutschland Todesurteile gegen Wölfe nicht in der Art vollstreckt werden können wie in der Schweiz und Österreich. 

Die kalkulierte Sprache des Abschusses: Wie Ministerin Gentges das Todesurteil für Grindi sprachlich vorbereitet

Wer die Wahrheit über den Hornisgrinde-Wolf „Grindi“ (GW2672m) sucht, darf sich nicht von weisungsgebundenen Behörden und einseitigen Medien blenden lassen. In ihrem jüngsten Exklusiv-Interview mit den Badischen Neuesten Nachrichten (BNN) hat die baden-württembergische Agrarministerin Marion Gentges (CDU) eine bezeichnende sprachliche Grenze überschritten. Wo früher beschönigend von einer bürokratischen „Entnahme“ geraunt wurde, setzt die Ministerin nun ganz bewusst auf das unmissverständliche Wort „Abschuss“, weil der alte Begriff angeblich „nicht ganz so klar macht, worum es geht“. Es ist die verbale Vorbereitung einer gezielten Tötung unter dem Deckmantel des Pragmatismus. Gentges stellt dem streng geschützten Wildtier ein scheinheiliges Ultimatum: Wenn die nun angekündigten, erneuten Vergrämungsmaßnahmen des Nationalparks scheitern – Maßnahmen, die bereits seit Jahren erfolglos erprobt werden –, stehe „eben am Ende der Abschuss“. Wie Medien und ein Team Wolf dabei helfen, erläutern wir in unserer Fotoreportage.

Dabei greift die Ministerin tief in die psychologische Kiste des Angst-Framings. Um eine akute Gefahr zu konstruieren, bemüht sie rein hypothetische Extremszenarien: „Angenommen, eine Familie ist mit dem Hund unterwegs – und dann springt ein Kind da rein…“. Mit solchen emotionalisierten, theoretischen Schreckensbildern wird versucht, eine gesellschaftliche Akzeptanz für die Gewalttat des Abschusses zu schaffen, obwohl die Ministerin im selben Atemzug einräumen muss, dass es bis heute zu keiner einzigen gefährlichen Situation oder gar einem Angriff kam.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Dieses politisch vorgegebene Narrativ der Bedrohung wird vor Ort von willfähigen Helfern dankbar aufgegriffen, um eine Kulisse der Angst aufrechtzuerhalten. Die Natur und der Raum, den wir mit Wildtieren teilen, werden zunehmend durch gezielte Narrativ-Strukturen und die Instrumentalisierung von Bürgergruppen kontrolliert.

Die Menschen, die vor Ort unabhängig laufen und dokumentieren, sind derzeit das einzige unbestechliche Kontrollorgan – und das aus extrem brisanten Gründen.

Die Inszenierung der „Bürgerwehr“ und das doppelte Spiel der Scheinschützer

Besonders bitter ist, dass selbst vermeintliche „Wolfsschützer“ dem Tier und den echten Aktivisten in den Rücken fallen. Beobachtungen zeigen eine tief besorgniserregende Dynamik: Vertreter einer bestimmten Gruppierung inszenieren in der Öffentlichkeit eine Riesenshow. Sie gaben vor, geführte Touren zu organisieren, um Grindi zu schützen. In Wirklichkeit jedoch standen sie nachweislich in ständigem Kontakt mit den der Regierung untergeordneten Behörden.
Dieses Vorgehen erfüllte einen doppelten, strategischen Zweck:
  1. Lenkung und Überwachung: Indem Einheimischen und auswärtigen Wolfsschützern feste Routen zugewiesen wurden, behielten die Akteure die lückenlose Übersicht über die unabhängigen Aktivisten.
  2. Freie Bahn für den Zugriff: Durch das gezielte Fernhalten von Menschen aus bestimmten Abschnitten des Geländes wurde dort ein Korridor geschaffen, in dem Jäger und Behördenvertreter ungestört agieren und Grindi nachstellen konnten.

 

Am Herrenwieser See befindet sich eine Jagdhütte. Am 13.08.2026 scheint sie in Betrieb gewesen zu sein. Direkt davor parkte ein weißer Van. Im See selbst badeten einige Männer. Ob sie zu den Jägern oder zum Van gehörten, konnten wir nicht verifizieren. © Brigitte Sommer

 

Nicht nur Hobbyäger schießen im Gebiet, auch Ranger sowie Berufsjäger töten, auch im Nationalpark unter anderem Füchse und Rothirsche. Foto: © Brigitte Sommer

 

Der Herrenwieser See ist ein Karstsee mit moorigem Ufer. Foto: privat.
Personen, die sich in bester Absicht für diese geführten Touren organisieren ließen, wurden teilweise sehr rüde behandelt. Kritische, neutrale Wolfsschützer, die sich diesem „Wanderdiktat“ verweigerten, wurden gezielt diffamiert und behindert. Wer die offizielle Linie nicht mittrug, wurde in den sozialen Netzwerken prompt als „Verschwörungstheoretiker“ gebrandmarkt.
Die Belohnung für den behördentreuen Kurs ließ nicht lange auf sich warten: Eine der Hauptorganisatorinnen leitet heute die dortige Regionalgruppe des Vereins. Diese Gruppierung ging im Frühjahr extrem weit: Im Februar und März wurden nachts regelrechte „Straßensperrungen“ errichtet, bei denen Aktivisten eigenmächtig in vorbeifahrende Fahrzeuge leuchteten. Während man sich auf Bannern medienwirksam als „Wolfsretter“ präsentierte, verschwieg man die Realität: Eine gerichtliche Klage hatte die Gruppierung tatsächlich verloren; die Abschussgenehmigung wurde vor der Wahl lediglich nicht noch einmal verlängert.

Videoaufruf am Hundseck – Geht wandern!

Wenn die Behörden gesetzeskonform arbeiten, müssen sie sich ja vor unabhängiger Konrolle nicht fürchten. Bitte dokumentiert und veröffentlicht. Wer sich das selbst nicht traut, kann Bilder und Videos auch an uns senden.

 

 

Sicht auf Bühlertal und Bühl. © Brigitte Sommer

 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wiesen bereits sehr früh darauf hin, dass die nächste Abschussgenehmigung zu erwarten ist. Nun droht sich die Geschichte eins zu eins zu wiederholen, da sich dieselben Gruppen erneut eng mit den Behörden abstimmen.

Reale Bedrohungsszenarien gegen hypothetische Gefahren in den Medien 

Ein frei lesbarer Bericht der Badischen Neuesten Nachrichten  – ein Medium, das in der Vergangenheit kaum eine Gelegenheit ausließ, tendenziös über Grindi zu berichten – lässt nun tief blicken. Dort kommen Akteure dieser selbsternannten „Bürgerwehr“ zu Wort und erklären öffentlich ihr Einvernehmen mit den behördlichen Maßnahmen. „Wir stehen voll hinter den Vergrämungsmaßnahmen“, wird eine Vertreterin zitiert, die sich einem „Team Wolf“ zuordnet.

Maximale Reichweite für das Regierungs-Narrativ: Der Artikel über die kooperativen, behördennahen Aktivisten, die sich medienwirksam als die „vernünftigen Wolfsschützer“ inszenieren, wird hingegen bewusst frei zugänglich geschaltet. Jedes Medium weiß: Frei lesbare Artikel verbreiten sich in sozialen Netzwerken um ein Vielfaches schneller. Das Ziel ist hier die gezielte Spaltung der Protestbewegung.

Die psychologische Strategie dahinter:

    • Legitimierung der Behörden: Wenn eine Gruppe, die sich selbst „Wolfsschützer“ nennt, öffentlich erklärt: „Wir stehen voll hinter den Vergrämungsmaßnahmen“, liefert das der Politik (wie Ministerin Gentges) das perfekte Alibi. Dem Leser wird signalisiert: „Seht her, selbst die Wolfsschützer vor Ort sagen, dass der Wolf ein Problem ist und die Behörden recht haben.“ 
    • Isolation echter Kritiker: Durch das Freischalten dieses Artikels wird das Bild erzeugt, dass es eine „gute, vernünftige“ Gruppe gibt, die mit dem Staat kooperiert, während unabhängige Beobachter, die das Vorgehen kritisch hinterfragen, als „Verschwörungstheoretiker“ oder radikale Minderheit isoliert und diffamiert werden sollen.

Es handelt sich also um eine gezielte PR-Flankierung: Die Kritik wird unsichtbar gemacht oder delegitimiert, während die Konformität mit den behördlichen Plänen eine maximale, kostenlose Bühne erhält.

📊 MEDIENANALYSE: Das manipulative Framing der BNN

Wie Sprache den Boden für den Abschuss bereitet
Weite Teile der regionalen Medienlandschaft betreiben systematische Stimmungsmache gegen geschützte Wildtiere. Ein Blick auf die real dokumentierten Schlagzeilen der Badischen Neuesten Nachrichten (BNN) entlarvt die gezielte Nutzung von Angst-Framing und Feindbildkonstruktionen:

📰 Die BNN-Schlagzeile🧠 Die psychologische Framing-Strategie
„Was passiert mit dem Hornisgrinde-Wolf nach dem tödlichen Treffer?“Morbide Normalisierung: Während das Tier noch lebt und der Abschuss rechtlich hochgradig umstritten ist, spekuliert die Redaktion bereits kalt über die Verwertung des Kadavers, um das Todesurteil als unausweichlich darzustellen.
„Der Wolf war zu schlau: So viele Fangversuche scheiterten mit Fallen und mit dem Betäubungsgewehr“Das Antagonisten-Narrativ: Dem Wolf wird eine unheimliche, fast schon böswillige „Schläue“ unterstellt. Das natürliche Überlebensverhalten eines Wildtiers wird als kalkuliertes und provokantes Austricksen des Menschen geframt.
„Baden-Württemberg setzt Hornisgrindewolf auf die Abschussliste“Martialische Sprache: Statt sachlich über eine behördliche Ausnahmegenehmigung zu berichten, bedient der Begriff „Abschussliste“ direkt das Vokabular der organisierten Jagd und suggeriert eine künstliche Vogelfreiheit des Tieres.
„Darf der Hornisgrinde-Wolf leben? Nach dem Richter-Urteil ist eine neue Empörungswelle garantiert“Spaltung und Abwertung: Die fundamentale Frage über Leben und Tod eines streng geschützten Tieres wird zur bloßen Glaubensfrage degradiert. Berechtigter ethischer Protest wird vorab als irrationale „Empörungswelle“ diffamiert.
„Der Hornisgrinde-Wolf nähert sich weiterhin Menschen“Dauerhafte Angst-Suggestion & Intransparenz: Diese Formulierung wird im Präsens wiederholt, um eine permanente Bedrohung vorzugaukeln. Dabei bleibt völlig im Dunkeln, um welche Art von Beobachtung es sich überhaupt gehandelt hat – ob es bloß visuelle Distanzkontakte oder zufällige Kreuzungen von Wegen waren. Diese bewusste Unschärfe soll im Kopf der Leser das Bild eines „aggressiven Verfolgers“ erzeugen.

Es gibt immer Leute, die fordern, dass das Gebiet in dem Grindi sein Territorium eingerichtet hat, doch abgesperrt werden solle. Dieses Bild ermöglicht einen Eindruck darüber, dass dies schlicht nicht möglich ist, denn das Terrain umfasst 100 bis 150 Quadratkilometer. Vielleicht wird solchen Menschen auch klar, dass es unmöglich ist, als Spaziergänger mit Hund bewusst einen Wolf anlocken zu wollen. © Brigitte Sommer

 

Die Podencohündin Alba ist zur Wolfslosungsspürhündin ausgebildet worden. Mit ihrer Hilfe locken wir weder Wölfe an, noch wollen wir es provozieren,  direkt auf Wölfe treffen. Ihr Geruchssinn hilft uns aber dabei, das rieisge Gebiet, in dem wir unser internes Monitoring machen, einzugrenzen. Wölfe markieren mit Kot die Grenzen ihres Reviers. Im Falle von Grindi müssen wir ja wissen, wo wir wandern müssen, um Grindi zu schützen. Dies behindert natürlich die Interessen der Behörden. © Brigitte Sommer

Kontrollausübung über Aktivisten und Bedrohungen gegen Andersdenkende

Gleichzeitig wird versucht, Wanderer über soziale Netzwerke systematisch einzuschüchtern und davon abzuhalten, eigenständig für Grindi spazieren zu gehen. Es wird behauptet, der Wolf sei möglicherweise aufgrund von „Wassermangel“ in Richtung Enztal abgewandert. Diese Behauptung hält einer geografischen Prüfung vor Ort nicht stand: In Grindis Revier herrschte trotz Trockenphasen zu keinem Zeitpunkt Wassermangel. Der Sandsee, die Schwarzenbachtalsperre, der Herrenwieser See, der Wildsee, der Hundsbach und zahlreiche weitere kleine Fließgewässer führten permanent Wasser. Da Wölfe bekanntermaßen gerne schwimmen, halten wir unkontrollierte behördliche Aktivitäten im Umfeld dieser Seen – insbesondere am Herrenwieser See, wo entsprechende Beobachtungen gemacht wurden – für eine akute Gefahr für das Tier.
Viel schwerer wiegt jedoch die menschliche Komponente: In den Berichten kommt ein Protagonist namens Markus S. zu Wort. Nach vorliegenden Informationen soll dieser bereits in der Vergangenheit Wanderer mit Hunden verbal massiv bedroht haben. Auch im Netz nimmt der Mann, der angibt, seit knapp 30 Jahren für die Gemeinde Bühlertal zu arbeiten, kein Blatt vor den Mund. In sozialen Medien äußerte er sich nachweisbar in unerträglicher Weise über unsere Vereinsvorsitzende („Ich hoffe, die Alte da oben, kommt mal an die richtige Person… Die Alte ist im Kopf nicht ganz sauber, wär ich heut morgen nicht so früh unterwegs gewesen, wär sie mir glatt in die Hände gelaufen, so eine strunzdumme Frau…“). S., der sich im Besitz einer Kettensäge befindet, teilte zudem eine Comiczeichnung mit der Aufschrift: „So viele Idioten und nur eine Kettensäge…!“
Andere Protagonistinnen der organisierten FB-Gruppen, „Laufen für den Hornisgrindewolf“ und „Wir laufen für Grinid“ nennen sie: Die Alte, rote Zora, rothaariges Biest. Man fordert ganz offen, in Kommentare und Nachrichten, dass Brigitte Sommer, dem Schwarzwald fernbleiben solle. Desweiteren bedroht man ihre behinderte Tochter.

 

Auf einem Parkplatz bei Herrenwies lauerte uns im Februar ein Team des SWR auf. Man wollte eine Geschichte über „Wolfstourismus“ machen, hieß es. Brigitte Sommer erklärte sich nach einigem Hin und Her bereit, einige Sätze zu sagen, wie z. B., dass es dort keinen Wolfstourismus gebe. Tatsächlich hatten wir unsere Monitoringtour noch gar nicht beginnen können, denn nur 150 Meter vom Parkplatz entfernt, der Redakteur wollte einen anderen Hintergrund als die Kirche, kam Grindi tatsächlich zufällig den Weg herunter, auf dem Kameraleute, wir von Wolfsschutz und ein paar Einheimische, darunter eine weitere Person mit Hund, standen, denen wir zeigen wolten, wie sie spazieren gehen und Gtindi schützen können. Brigitte Sommer machte Bilder von Grindi für unser internes Monitoring (im Gegensatz zu entlichen angeblichen Wolfsfreunde und Zeitungen wurden keine Bilder von Grinidi veröffentlicht) und ging dann auf Grindi zu, ohne Schreien, ohne Steine zu werfen, weil dies überhaupt nicht nötig war. In Höhe von zirka 30 Metern klemmte er den Schwanz ein und trollte sich von dannen und ließ sich bis zum Ende der tatsächlichen Wanderung auch nich mehr sehen. Die Szenen des Verscheuchens hatte das SWR-Team gefimt. Doch statt zu dokumentieren, dass Grindi Scheue gezeigt hatte, wurde einer der tendenziösesten Berichte des Jahres gebracht, und Brigitte Sommer als Wolfstouristin verleumdet. Der O-Ton, dass es wie ein Lotto-Gewinn ist, mal einen Wolf zu sehen, wird von Mitarbeitenden anderer Vereine auch ständig zitiert, bei ihrem Interniew aber völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Man unterstellte stattdessen dass der Wolf gesucht werden wollte, obwohl man genau wusste, dass man sich nur 150 Meter vom Parkplatz entfernt befand und dass es dort abdurd war, einen Wolf zu suchen. Tatsächlich kam inzwischen einiges ans Licht. Der SWR wurde von einem Mitglied eines anderen Vereines geschickt. Unter den anderen Spaziergängern waren tatsächlich auch zum Teil keine echten Wolfsfreunde, sondern Strohmänner, darunter auch ein Mitglied der Partei der Grünen, laut eines Informanten. Dies halten wir durchaus für möglich, denn einer der Teilnehmer outete sich inzwischen tatsächlich als glühender Grünen-Anhänger. Die Umweltministerin der Grünen war es, die die Schießgenehmigung ausgestellt hatte.  Es sei von Anfang an geplant gewesen, Brigitte Sommer zu diffamieren, um unabhängige Wolfsschützer aus dem Weg zu räumen und durch behördentreue „Wolfsschützer“ zu ersetzen. Was auch an die den Behörden gemeldeten geführten Touren und Routen erklären kann. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass hier eine große Show veranstaltet wurde. Dass Grindi sich ausgerechnet auch noch blicken ließ, machte die Geschichte perfekt, dies konnte aber wirklich niemand vorausahnen. Brigitte Sommer hatte den Fehler begangen, nicht vertrauenswürdigen Menschen von ihrem Treffpunkt mit Einheimischen zu erzählen.  Seither geben wir keinerlei Termine mehr bekannt. Wir waren seither schon einige Male vor Ort, ohne belästigt zu werden. Im Gegenteil, wir wurden freundlich behandelt. Tatsächlich deckt sich hier die Realität nicht mit der Aggressivität im Netz. © Brigitte Sommer Hier die Geschichte: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/08/wolfsschutz-deutschland-e-v-weist-nach-wolf-grindi-nicht-verhaltensauffaellig/

 

Im Hintergrund die Hornisgrinde, 1.163 Meter. © Brigitte Sommer

 

Auf dem Plateau des Hochkopfs, 1038 Meter. © Brigitte Sommer

 

Aus unserer Sicht geht von solchen bewaffneten und aggressiv auftretenden Personen eine reale, handfeste Gefahr für Wanderer, friedliche Wolfsschützer und Touristen im Nordschwarzwald aus. Diese Bedrohung ist um ein Vielfaches höher als die rein hypothetische Gefahr, die von Grindi konstruiert wird. Im krassen Gegensatz zu den verbalen Ausfällen von Herrn S. hat der Wolf Grindi noch nie ein aggressives Verhalten gegenüber Menschen oder Hunden gezeigt. Ob die zuständigen Polizeibehörden angesichts dieser dokumentierten Drohungen gegen Leib und Leben bereits eine Gefährderansprache prüfen, entzieht sich unserer Kenntnis – notwendig wäre sie allemal.

Politischer Zirkus gegenüber der Realität

Während im Nationalpark ein beispielloser politischer Zirkus um einen einzelnen Wolf veranstaltet wird, geht die Realität unter: Im selben Zeitraum wurden auf Almen Menschen durch Kühe schwer verletzt und auch durch Hundebisse kamen Personen zu Schaden. Davon unbeeindruckt betont die Nationalparkverwaltung gebetsmühlenartig, man wolle „Koexistenz lernen“, während sie simultan eine „denkbare Gefahr“ durch den Wolf in den Raum stellt. Dies ist ein psychologischer Widerspruch in sich: Es bringt den Menschen die Natur nicht näher, sondern entfremdet sie davon durch systematische Angstmacherei. In der freien Natur, im Wald und in den Bergen existieren immer allgemeine Lebensrisiken – sei es durch Wildschweine, Astbruch oder Steinschlag. Wollte man jede hypothetische Gefahr staatlich eliminieren, dürfte niemand mehr die Tür heraustreten. Natürlich gebietet es der gesunde Menschenverstand, während der Paarungszeit nicht mit läufigen Hündinnen durch ein Wolfsrevier zu laufen. Doch friedliche Wanderer zu bedrohen, illegale Straßensperren zu errichten und nachts Autos auszuleuchten, überschreitet eine besorgniserregende rote Linie.

 

 

Die Wälder im Gebeit Hornisgrinde sind tatsächlich weniger von der Dürre betroffen, als Wälder anderswo. Wie hier zu sehen ist, verjüngt sich der Wald natürlich. © Brigitte Sommer

Kleine Wutrede, bitte die Ironie beachten

 

 

 

Das Wegenetz im Nationalpark Schwarzwald: Das offizielle, im Wegekonzept verankerte Streckennetz für Wanderer umfasst rund 240 Kilometer. (Das gesamte Wegenetz inklusive Rad-, Reit- und Wanderwegen beläuft sich auf über 400 Kilometer). Die Ferienregion um Unterstmatt (Bühl/Bühlertal/Ottersweier): Schaut man über die Grenzen des Nationalparks hinaus in den direkt umschließenden Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord, erstreckt sich dort ein ausgeschildertes Wanderwegenetz von über 10.500 Kilometern. Bekannte Wanderwege direkt vor Ort. Der Westweg: Die berühmte Etappe 4 des traditionsreichen Fernwanderwegs führt auf 27,5 Kilometern direkt von Unterstmatt über die Hornisgrinde und den Mummelsee bis zur Alexanderschanze. Lokale Rundwege: Klassische Touren wie der Hochkopf-Rundweg (ca. 7,3 km) oder die Runde Unterstmatt–Hornisgrinde–Ochsenstall (ca. 13,3 km) bündeln die schönsten Pfade direkt an der Passhöhe. Auch diese Daten machen begreiflich, dass es unmöglich ist, dort absichtlich einen Wolf zu suchen.  Wir suchen auch niemals Grindi direkt, sondern wollen Gebiete eingrenzen, in denen wir laufen, was natürlich gegen die Interessen der Behörden ist.  © Brigitte Sommer

 

Auf den Hochebenen befinden sich große Flächen mit Hochmooren und Heidekraut. © Brigitte Sommer

 

Auf dem Plateau des Hochkopfs. © Brigitte Sommer

 

 

 

Von Unterstmatt aus führen viele Wandertouren. In den sozialen Netzwerken gibt es immer wieder Forderungen, den Tourismus im Gebiet zu verbieten, da ja die „dummen Touristen“ und „unvernünftigen Leute vor Ort“ an Gridis Verhalten Schuld seien. Die ist blanker Unsinn, denn es gibt dort keinen Wolfstourismus,. Der Begriff wurde von der Regierung in die Welt gesetzt, um den Abschuss zu rechtfertigen und um dann durch regierungsnahee Medien weiter verbreitet zu werden. Jeder Wolf hat einen anderen Charakter und der von Grindi ist es eben, aufgeschlossen zu sein und Neugierde zu zeigen und sich für Hunde zu interessieren. Nie hat er aggressiv reagiert und es ist bei Begegnungen nie etwas passiert.  Woanders ist dies keine Katastrophe, sondern war Grund zur Freude: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/13/grindi-romeo-und-die-woelfe-die-etwas-in-uns-beruehren-ein-plaedoyer-an-verstand-und-wahrnehmung-statt-hysterie/
Von Hundsbach sind es vier Kilometer zum Hundseck. © Brigitte Sommer

 

Aussichtspunkt Zweiseenblick. © Brigitte Sommer

 

Im Winter ein Skihotspot: Das Hundseck © Brigitte Sommer

 

Blühendes Heidekraut auf der Badener Höhe. © Brigitte Sommer

 

Es wird auch gerodet und zerstört. Hier bei Herrenwies. © Brigitte Sommer

 

Kilometer um Kilometer Natur. Wieso soll in diesem Gebiet kein Platz für einen Wolf wie Grindi sein? © Brigitte Sommer

 

Die Fichtennadeln verströmen bei Hitze einen ganz besonderen Duft.

 

Der Sandsee war früher einmal ein Badesee. © Brigitte Sommer

 

Blühende Heide auf dem Hochkopf. © Brigitte Sommer

 

Blick Richtung Frankreich bei Unterstmatt. © Brigitte Sommer

 

Die Schwarzwaldhochstraße (offiziell Teil der Bundesstraße 500) ist die älteste, bekannteste und eine der landschaftlich schönsten Tourismusstraßen in Deutschland. Sie verläuft über rund 60 Kilometer auf dem Hauptkamm des Nordschwarzwalds. Sie verbindet Baden-Baden im Norden mit Freudenstadt im Süden. Die Straße liegt meist auf einer Höhe von 800 bis über 1.000 Metern über dem Meeresspiegel. Highlights und Verlauf entlang der Strecke sind weite Ausblicke über den Schwarzwald, das Rheintal und bis zu den Vogesen. Bühlerhöhe ist bekannt für das historische Schlosshotel und die Max-Grundig-Klinik. Der Mehliskopf, ein Zentrum für Freizeitaktivitäten (Ganzjahresbobbahn, Klettergarten, Skilifte).Unterstmatt: Die Passhöhe, die hier auf dem Foto zu sehen ist. Der höchste Berg des Nordschwarzwalds, die Hornisgrinde, liegt auch an der Schwarzwaldhochstreße  und der direkt an der Straße gelegene, sagenumwobene Karstsee Mummelsee. Schliffkopf und Zuflucht: Bereiche, die mitten durch den Nationalpark Schwarzwald führen. Die Straße wurde in den 1930er Jahren ausgebaut, um die abgelegenen Höhenhotels miteinander zu verbinden und den Tourismus in der Region anzukurbeln. Heute ist sie eine Hauptverkehrsachse für den Tourismus – im Sommer beliebt bei Wanderern, Motorrad- und Rennradfahrern, im Winter das Zentrum für den Alpin- und Langlaufsport im Nordschwarzwald. Von Wolfstourismus kann also überhaupt keine Rede sein. © Brigitte Sommer

 

Auch im Nationalpark wird gejagt, nur sehen dies die meisten Besucher nicht, da verräterische Hochsitze sich nicht direkt an den Wanderwegen befinden. Tatsächlich ist die Gegend aber geradezu mit Hochsitzen zugepflastert. © privat.

 

Die Schwarzenbachtalsperre ist zur Zeit leer. Tatsächlich wird teilweise behauptet, wegen Dürre und Klimawandel. In Wirklichkeit wurde das Wasser wegen Sanierungsarbeiten aber kontrolliert abgelassen. © Brigitte Sommer

 

Wie planbar ist es, in diesem riesigen Gebiet auf einen Wolf zu treffen? © Brigitte Sommer

 

Ski- und Sommerrodelbahn am Mehliskopf. © Brigitte Sommer

 

Warum das behördliche Vorgehen scheitern muss (Dokumentierte Fakten)

  • 🦊 Trickreich und intelligent: Die Behörden fahren technisch und personell alles auf, was ihnen zur Verfügung steht – doch das Tier erweist sich als anpassungsfähiger. Grindi entzieht sich seit Jahren absolut erfolgreich und trickreich allen Vergrämungsversuchen sowie jedem Fang- oder Abschusszugriff. Er beweist damit eine enorme kognitive Leistungsfähigkeit, die auch durch unsere UIG-Anfrage bestätigt wird. Er lernt rasant, meidet die aufgestellten Fallen und weicht den Rangern gezielt aus, während er sich normalen Wanderern gelegentlich friedlich zeigt. Grindi besitzt genau die Resilienz, die ein Beutegreifer braucht, um im Schwarzwald zu überleben. Und wo, wenn nicht in einem ausgewiesenen Nationalpark, sollte ein Wolf dieses Recht zustehen?
  • 📡 Das Sendehalsband als Todesurteil – Der Fall „Alster“: Von Behördenseite wird die geplante Besenderung stets als Schutzmaßnahme und „letzte Rettung“ deklariert. Die Praxis straft diese Behauptung Lügen. Erst im April 2026 wurde der Hamburger Jungwolf „Alster“ eingefangen, mit einem GPS-Sender ausgestattet und wieder freigelassen. Bereits Ende Mai riss der Kontakt abrupt ab – die Hamburger Umweltbehörde gab im Juni 2026 offiziell bekannt, dass Fachleute von einer illegalen Tötung des besenderten Tieres ausgehen. Ein Sendehalsband macht Wölfe in der Praxis zur wandelnden, trackbaren Zielscheibe, wie es zuvor auch der Fall des Wolfes „Mirco“ eindringlich bewies.
  • 💰 Unfassbare Steuergeldverschwendung: Die permanente Jagd, das Monitoring und die Abschussvorbereitungen bezüglich des Wolfs „Grindi“ verschlangen bislang schätzungsweise 180.000 bis 250.000 Euro an Steuergeldern. Allein das behördliche Einsatzkommando schlug mit bis zu 60.000 Euro zu Buche. Hier wird ein gigantischer, hochpreisiger Verwaltungs- und Jagdapparat gegen ein einziges, geschütztes Wildtier in Stellung gebracht, von dem weder Angriffe auf Menschen noch auf Hunde oder eine nennenswerte Anzahl von Nutztierrissen stammen.
  • 🎥 Gegen die mediale Doppelmoral:
    Aktivisten erleben hautnah, wie Fakten manipuliert werden. Wenn Wolfsschützer den Wolf bei einer Zufallsbegegnung absolut vorbildlich verjagten, unterschlugen die Medien diese Videobeweise, um stattdessen das Zerrbild von schädlichem „Wolfstourismus“ zu verbreiten.
    Da landeseigene Biologen weisungsgebunden an ein Ministerium berichten, das offen vom „Abschuss“ – und nicht nur von Grindi, sondern auch vom Nachbarwolf Enzo spricht, dokumentiert nur die echte Community die ungeschönte Wahrheit.

 

Es dokumentierten über mehre Tage hinweg, u. a. Brigitte, Gudrun und Alba. © Brigitte Sommer
Die wahren Aktivisten vor Ort laufen nicht aus Eigennutz – sie sind das zivile Schutzschild und die einzigen echten Schützer. Schaut genau hin, wer Grindi wirklich schützt und wer sich nur als Schützer tarnt, um am Ende den Behörden zuzuarbeiten.
Hier ein Zitat von Özdemir, Ministerpräsident von Bawü vor der Wahl: „Wenn Sie mich jetzt nach dem Wolf fragen würden (…), den schießen wir ab. Im Nationalpark, da gibt es einen. Der hat sich Menschen angenähert und auch Tieren. Das finden wir gar nicht gut. Deshalb habe ich mich sehr darüber gefreut, dass der abgeschossen werden soll. Das Kommando ist schon unterwegs.“
Ein Zitat von Gentges, der Agrarministerin: „Man versucht es jetzt nochmal mit Vergrämungsmaßnahmen. Wenn das nicht gelingt, steht eben am Ende der Abschuss.“(Auf die Frage, ob es dazu eine Alternative gebe): „Nein!“
Ein Zitat von Gentges zu Enzo, der ungeschützte Schafe riss: „Wenn der Wolf weiter reißt, dann wird er weichen müssen.“
Jeder muss sich selber fragen, ob diese Regierung tatsächlich gewillt ist, Wölfen in Bawü überhaupt eine Chance zu geben, und danach auch die Glaubwürdigkeit von „Vergrämungsmaßnahmen“ beurteilen. Durch Selberdenken, nicht durch Nachplappern und Unterwürfigkeit.
Am Ende all der Nebelkerzen, der inszenierten Bürgerwehren, der manipulativen Medien-Schlagzeilen  und der kalkulierten Angst-Rhetorik einer Agrarministerin bleibt eine fundamentale, unumstößliche Frage: In was für einer Welt wollen wir leben?
Wollen wir in einer technokratisch durchgesteuerten Landschaft leben, in der die Natur nur noch als sterile Kulisse existieren darf, in der jedes Lebewesen, das sich nicht den starren Regeln des menschlichen Nutzens unterwirft, sofort verfolgt, besendert, vergrämt oder abgeschossen wird? Oder haben wir noch den Mut zu einer echten, respektvollen Koexistenz mit der Schöpfung?
Die weltbekannte, leider viel zu früh verstorbene Wolfsforscherin Gudrun Pflüger, die jahrelang das Verhalten wilder Wölfe in Kanada erforschte, brachte einst eine tiefe Weisheit ihrer indigenen Freunde mit nach Europa. Ein indianisches Sprichwort besagt: „Ein Wolf zeigt sich dir nur, wenn er dir etwas erzählen oder mitteilen will.“
Wenn wir dieses Naturverständnis auf den Nordschwarzwald übertragen, dann will Grindi uns vor allem eines mitteilen: Dass Frieden zwischen Mensch und Beutegreifer möglich ist, wenn wir unsere eigenen Projektionen von Hass und Angst ablegen. Seine gelegentlichen, völlig friedlichen Sichtungen am Wegesrand sind ein Geschenk der Natur an uns.

Grindi muss leben und zwar aus drei unumstößlichen Gründen:

    1. Er ist das Symbol eines intakten Ökosystems: Ein Nationalpark, der seinen Namen verdient, ist kein Streichelzoo und kein Forstbetrieb. Er ist ein Rückzugsraum für die Wildnis. Wenn ein geschützter Beutegreifer selbst im Herzen des Nordschwarzwalds keinen Platz mehr finden darf, weil er sich verhält wie ein Wolf – aufmerksam, anpassungsfähig und intelligent –, dann verkommt das gesamte Konzept des Naturschutzes zu einer politischen Farce.
    2. Er hat sich nie etwas zuschulden kommen lassen: Trotz des immensen Drucks, trotz der permanenten Nachstellungen durch Behörden und Schein-Schützer hat dieses Tier in all den Jahren zu keinem Zeitpunkt Aggressionen gegenüber Menschen oder Hunden gezeigt. Grindi ist kein „Problemwolf“ – er ist ein Überlebenskünstler, der uns täglich vormacht, wie friedlich ein wildes Tier mitten in unserer Kulturlandschaft existieren kann, wenn man es nur in Ruhe lässt.
    3. Sein Abschuss wäre der Triumph der Angst über die Vernunft: Ihn zu töten, nur um das politisch geschürte Angst-Framing zu bedienen und das Versagen staatlicher Konzepte zu kaschieren, wäre ein moralischer Offenbarungseid. Es würde das fatale Signal senden, dass brutale Gewalt und administrative Willkür stets die Antwort sind, sobald der Mensch mit dem Unbekannten, dem Wilden und Freien konfrontiert wird.

Eine weitere Lektion, die Gudrun Pflüger von den indigenen Völkern lernte, lautet: „Man muss der Angst ins Gesicht sehen und mit ihr gehen, um ihr die Macht zu nehmen.“ Genau das fordern wir von den Verantwortlichen in der Politik und der Nationalparkverwaltung. Hören Sie auf, die unbegründete Angst der Menschen vor dem Wolf politisch zu füttern. Nehmen Sie der Debatte die Schärfe, indem Sie auf die unbestechlichen Fakten der friedlichen Koexistenz vertrauen.
Wir fordern das Ende des teuren, steuergeldverschwendenden Verfolgungsapparats. Wir fordern ein Ende der geheimen Absprachen zwischen Behörden und linientreuen Alibi-Vereinen.
Grindi hat jedes Recht der Welt, auf der Hornisgrinde zu jagen, zu wandern und zu leben. Es ist an der Zeit, dass wir Menschen endlich aufhören, uns als Herrscher der Natur aufzuführen und wieder lernen, ihre unbestechlichen Gesetze zu achten.

Quellen:

https://bnn.de/mittelbaden/buehl/wolfsschuetzer-fordern-mehr-transparenz-bei-sichtungen-im-hoehengebiet?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwY2xjawTw2LRwZG9mAWV4dG4DYWVtAjExAHNydGMGYXBwX2lkEDIyMjAzOTE3ODgyMDA4OTIAAR5oMal46zoKf2lwaiWmHcWivm0Qhx5OCm2t5HBYgydhiDy6DKF9ApJY9PSJKQ_aem_jkAmV2WZZs1LMMf5r87o5g#Echobox=1786967384

Statement der Nationalparkverwaltung: Auch darin wird eingräumt, dass Absprachen mit Vertretern der Organisierten Touren abgehalten werden. Die Parkverwaltung ist weisungsgebunden: https://www.youtube.com/watch?v=jF_Q0aHPm3I

Sichtungsliste: https://www.wildtierportal-bw.de/de/frontend/product/detail?productId=73

 

Bitte helft uns!

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW und jetzt auch wieder in Bawü unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure finanzielle Unterstützung. Auch m
it einem monatlichen Abo von nur 5 Euro oder auch gerne mehr, helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. Es ist kein Zufall, dass in Deutschland Todesurteile gegen Wölfe nicht in der Art vollstreckt werden können wie in der Schweiz und Österreich. 

Bankrotterklärung im Moor: Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert LBV-Vorstand zum Einlenken im Fall Egling auf

Es ist ein PR-Gau für den praktischen Naturschutz in Bayern und eine Steilvorlage für die Abschuss-Lobby: Nach dem Riss von zwei Schafen im oberbayerischen Egling (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) prüft die Untere Jagdbehörde derzeit mit Hochdruck eine Abschussfreigabe. Das Unfassbare daran: Betreiber der betroffenen, völlig ungeschützten Herde auf der dortigen Moorfläche ist ausgerechnet der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. (LBV). Anstatt als finanz- und personalstarker Fachverband mit gutem Beispiel voranzugehen und innovative Schutzkonzepte wie Behirtung oder Nachtpferche im unwegsamen Gelände zu demonstrieren, kapituliert die Projektleitung vor den Kameras der Regionalpresse und erklärt Herdenschutz im Moor für „kaum umsetzbar“. Ein fatales Signal, das der Bayerische Bauernverband und das Landratsamt dankbar aufgreifen, um den ohnehin rechtswidrigen und von uns scharf kritisierten Bayerischen Wolfsmanagementplan im Eilverfahren durchzudrücken. Wenn selbst ein Naturschutzverband seine Tiere nicht schützt, so die perfide Logik der Behörden, dann müsse eben das Gewehr sprechen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. nehmen den LBV nun öffentlich in die Pflicht. Wir haben uns mit einem klaren Offenen Brief an den Vorstand des Verbandes gewandt: Wer den Wolf schützen will, darf Weidetiere nicht auf dem Silbertablett servieren und sich anschließend als Steigbügelhalter für die Jagdlobby missbrauchen lassen. Lesen Sie hier unseren Offenen Brief an den LBV-Vorstand in vollem Wortlaut:

 

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

OFFENER BRIEF
An den Vorstand des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. (LBV)
Eisvogelweg 1
91161 Hilpoltstein
Per E-Mail vorab info@lbv.de
Betreff: Wolfsriss im Spatenbräufilz (Gemeinde Egling) – Herdenschutz statt Akzeptanz behördlicher Nebelkerzen
Sehr geehrte Damen und Herren des LBV-Vorstands,
sehr geehrter Herr Vorsitzender Dr. Schäffer,
mit großer Besorgnis verfolgen wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. die aktuellen Entwicklungen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Nach dem bestätigten Riss von zwei Schafen aus einer Ihrer Projekt-Herden im Moor bei Egling prüft die Untere Jagdbehörde derzeit eine Abschussfreigabe für den betroffenen Wolf.
Als Mitstreiter im Natur- und Artenschutz schmerzt uns der Verlust von Weidetieren in Ihren wichtigen Landschaftspflegeprojekten. Dennoch betrachten wir die aktuellen behördlichen Schritte mit äußerstem Befremden – insbesondere die Rolle, die Ihr Verband in der lokalen Argumentation unfreiwillig einnimmt.
Dass die betroffene Herde im Spatenbräufilz nicht wolfsabweisend geschützt war, wird nun von Vertretern des Bayerischen Bauernverbandes und der Jagdlobby als vermeintlicher Beleg dafür missbraucht, Herdenschutz sei im unwegsamen Gelände unmöglich. Es entsteht der fatale Eindruck: Wenn selbst der LBV seine Tiere nicht schützen kann, dann ist der Abschuss alternativlos.
Besonders alarmierend sind die offiziellen Begründungen aus dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen. Die dortige Pressestelle rechtfertigt die Prüfung eines regionalen Bejagungsplanes mit der Behauptung, der Erhaltungszustand des Wolfes sei in der Region „als günstig bewertet“ worden. Hierbei handelt es sich um eine rein politische Nebelkerze, der Sie als wissenschaftlicher Fachverband vehement widersprechen müssen:
    • Kein günstiger Erhaltungszustand in Bayern: Die pauschale Meldung eines „günstigen Erhaltungszustands“ auf Bundesebene für die kontinentale Region basiert rein auf den hohen Populationsdichten in Nord- und Ostdeutschland. In Bayern und speziell im südbayerischen Raum ist der Zustand der Wolfspopulation nach wie vor kritisch, instabil und im biologisch tiefroten Bereich.
    • Gefährdung lokaler Vorkommen: Da es im Alpenvorland keine stabile, standorttreue Population gibt, gefährdet die Entnahme eines vermutlich ohnehin durchziehenden Einzeltieres das regionale Wiederansiedlungsgeschehen massiv. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet Abschüsse unmissverständlich, wenn diese den Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern.

Wir fordern Sie daher auf, dieser gefährlichen Instrumentalisierung aktiv und öffentlich entgegenzutreten:
  1. Herdenschutz-Alternativen ausschöpfen: Topografische Hürden wie Moorflächen erschweren den klassischen Zaunbau, machen Herdenschutz aber nicht unmöglich. Gerade als personell und finanziell stark aufgestellter Verband steht der LBV in der Pflicht, innovative Vorreiterrollen einzunehmen. Wo Zäune versagen, müssen unverzüglich alternative und zumutbare Methoden wie eine temporäre Behirtung, der Einsatz von Herdenschutzhunden oder mobile Nachtpferche etabliert werden. Ein Abschuss darf niemals die Quittung für unzureichende Schutzmaßnahmen sein.
  2. Keine Akzeptanz eines Abschusses: Ein Wolf, der auf ungeschützte Beute trifft, zeigt kein „fehlgeprägtes“ Verhalten, sondern folgt biologischen Instinkten. Ein Abschuss im Flachland ohne vorherige Ausschöpfung aller Schutzvarianten widerspricht der gesetzlich verankerten Ultima Ratio nach § 45 BNatSchG diametral.
  3. Rechtsmittel einlegen: Sollte das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen tatsächlich eine Abschussgenehmigung erteilen, fordern wir den LBV auf, als betroffener Tierhalter und anerkannter Naturschutzverband alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel (Widerspruch und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht) auszuschöpfen.
    Der Bayerische Wolfsmanagementplan darf nicht länger als Feigenblatt für eine verfehlte Naturschutzpolitik dienen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. kritisiert dieses rein auf Populismus beruhende Regelwerk ohnehin vollumfänglich. Es ist ein rechtliches Konstrukt, das unter dem Deckmantel des „Managements“ systematisch versucht, den verfassungsrechtlich verankerten Artenschutz und das übergeordnete Bundes- und EU-Recht auszuhebeln. Dass nun auch noch ein anerkannter Naturschutzverband durch das eigene Versäumen von Mindeststandards beim Herdenschutz zur Schablone für diesen verfehlten bayerischen Sonderweg wird, ist ein fatales Signal.
    Wir appellieren eindringlich an Ihre naturschutzfachliche Identität und Verantwortung: Lassen Sie nicht zu, dass Ihr Fall zur Rechtfertigung eines ohnehin rechtswidrigen Wolfsmanagementplans instrumentalisiert wird. Setzen Sie ein unmissverständliches Zeichen für das echte Zusammenleben von Beutegreifern und Weidewirtschaft durch konsequenten Schutz.
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfsschutz-Deutschland e. V.
    Vorstand
    Ulrike de Heuvel
    Jürgen Götz
    Volker Vogel
    Brigitte Sommer

    Quellen und Hintergrund:

    Aktuell prüfen Behörden im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen nach frischen Wolfsrissen eine konkrete Abschussfreigabe.Anfang August 2026 wurde bekannt, dass die Untere Jaggdbehörde rechtliche Schritte einleitet, um den Abschuss eines Wolfes in der Gemeinde Egling vorzubereiten.
    Hintergrund der geplanten Freigabe sind folgende Details:
      • Der Vorfall: In der Nacht vom 20. auf den 21. Juni wurden in Egling zwei Schafe gerissen.
      • Die Bestätigung: Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat mittels einer DNA-Analyse offiziell und zweifelsfrei nachgewiesen, dass ein Wolf für die Risse verantwortlich war. Es handelt sich um den ersten bestätigten Nachweis im Landkreis seit fast zehn Jahren.
      • Die Prüfung: Weil sich die Landwirte vor Ort angeblich erhebliche Sorgen um ihre Nutztierbestände machen, läuft nun die behördliche Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine gezielte Tötung im Rahmen des neuen Jagdrechts erfüllt sind. Ob sich das Tier aktuell noch in der Region aufhält, ist unklar.
    Zuvor gab es im Frühjahr 2026 bereits eine aktive Abschussfreigabe im Allgäu (Landkreise Oberallgäu und Ostallgäu) gegen den Wolfsrüden „GW5224m“, die nach heftigen Rechtsstreits mit Naturschützern im Juni ergebnislos auslief. Die aktuelle Prüfung in Egling ist damit das neueste Verfahren im Freistaat.
    Aus den offiziellen Berichten der Regionalpresse gehen die Reaktionen des LBV und der Projektleitung sehr klar hervor. Sie zeigen ein unentschlossenes und problematisches Bild.
    Die verantwortliche Projektleiterin und Diplom-Biologin des LBV, Sabine Tappertzhofen, sowie lokale Akteure äußerten sich wie folgt:
    • Eingeständnis des Null-Schutzes: Die Projektleitung bestätigte offiziell, dass die Herde im Spatenbräufilz völlig ungeschützt war. Es gab keinerlei wolfsabweisende Zäune.
    • Kapitulation vor der Geografie: Als Begründung für den fehlenden Schutz gab die Projektleitung an, dass ein Zaunbau auf der extrem nassen und unwegsamen Moorfläche technisch und praktisch „kaum umsetzbar“ sei. Man habe das Risiko schlicht in Kauf genommen, da die Region bisher kein festes Wolfsgebiet war.
    • Fatales Signal der Hilflosigkeit: Die Aussagen des LBV, dass Herdenschutz im Moor nicht funktioniere, werden nun vom Bayerischen Bauernverband (BBV) dankbar aufgegriffen. BBV-Kreisobmann Peter Fichtner nutzte das LBV-Versäumnis prompt für die Behauptung, dass Zäune generell nutzlos seien und sich der Wolf darüber „totlache“.

    Behördenwillkür: Droht in Ahnsbeck die vierte Abschusswelle in Niedersachsen?

    Das neue niedersächsische Landesjagdgesetz ist seit kaum vier Wochen in Kraft, und schon zeigt sich genau das Chaos, vor dem wir als Wolfsschutz-Deutschland e. V. monatelang gewarnt haben. Während im Heidekreis (Altenboitzen) und im Landkreis Celle (Niederohe/Lutterloh) sowie Rehdener Geestmoor (Landkreis Vechta) die ersten sechs-wöchigen Abschussjagden im Drei-Kilometer-Radius per ministeriellem Schnellverfahren durchgewinkt wurden, herrscht beim jüngsten Vorfall in Ahnsbeck (Samtgemeinde Lachendorf) tiefes, behördliches Schweigen.

    Ahnsbeck zeigt: Populismus ersetzt keinen Herdenschutz

    In der Nacht zum 23. Juli sollen in Ahnsbeck zwei Schafe direkt im Ort getötet worden sein. Ein Video, das angeblich ein ganzes Rudel zeigt, wird nun von Wolfsgegnern und Teilen der Lokalpresse instrumentalisiert, um reflexartig die nächste Abschusswelle zu fordern. Die Realität, die das niedersächsische Agrarministerium unter Miriam Staudte (Grüne) anscheinend verschweigt: Die betroffenen Tiere wiesen laut Berichten keinen wolfsabweisenden Grundschutz auf.
    Pauschal wird der Vorfall dem lokalen Lachendorf-Rudel in die Schuhe geschoben – ohne jegliche genetische Beweise? In der Region Celle überschneiden sich mehrere Reviere. Wir stellen unmissverständlich klar: Wer seine Tiere ungeschützt lässt, liefert sie auf dem Silbertablett frei Haus. Das Gesetz sieht Schnellabschüsse explizit nur dann vor, wenn ein zumutbarer Herdenschutz überwunden wurde. Wer in Ahnsbeck schießen will, bricht geltendes Recht.
    Beispielbild Wolfsmutter mit Welpen im Alter von sechs Wochen. © Brigitte Sommer

    Die Mauer des Schweigens: Vollständige Intransparenz

    Was uns zutiefst alarmiert, ist die absolute Geheimhaltung, mit der das Ministerium agiert. Unabhängige Naturschutzverbände können so keinerlei zeitnahen Einblick mehr in Rissgutachten oder die genauen Begründungen der Allgemeinverfügungen erhalten. Die Beantwortung von UIG-Anfragen dauert Wochen oder wird gar verweigert. Es wird im Verborgenen entschieden, welche Reviere zur Jagdzone erklärt werden. Diese Intransparenz hat Methode: Man will kritische, wissenschaftliche Überprüfungen und rechtliche Schritte im Keim ersticken. Wenn die Öffentlichkeit und Experten nicht mehr nachvollziehen können, ob Zäune tatsächlich ordnungsgemäß funktionierten oder ob es sich bei Rissen überhaupt um Wölfe handelte, ist Tür und Tor für staatliche Willkür geöffnet. Wir berichteten bereits hier über den Interessenkonflikt der Jägerschaft: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/04/niedersachsen-eroeffnet-die-jagd-auf-woelfe-wolfsschutz-deutschland-e-v-warnt-vor-massivem-interessenkonflikt-der-jaeger/

    Gefährliches Roulettespiel – und die großen Verbände schweigen

    Die Absurdität gipfelt darin, dass selbst die Jägerschaft vor Ort – wie der Celler Kreisjägermeister Helge John – die aktuellen Abschussbefehle als unkalkulierbares „Roulettespiel“ kritisiert. Wir befinden sich mitten in der sensiblen Phase der Welpenaufzucht. Da Jährlinge optisch kaum von Altwölfen zu unterscheiden sind, nehmen die Behörden den illegalen Abschuss geschützter Elterntiere billigend in Kauf. Das ist gezielte Ausrottung einer geschützten Art durch die Hintertür.
    Besonders bitter: Von den etablierten großen Umwelt- und Naturschutzverbänden ist zu den akuten Abschussbefehlen und dem Vorfall in Ahnsbeck bis heute kein einziges Wort des öffentlichen Protests zu hören. Auch von denen nicht, die noch immer damit werben, dass einzig und allein Klagen Wölfe retten könnten. Während die Basis-Aktivisten vor Ort verzweifeln, verharren die großen Organisationen in lähmendem Schweigen und überlassen das Feld den Abschussbefürwortern.

    Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ducken uns nicht weg

    Wir fordern vom niedersächsischen Umwelt- und Agrarministerium:
      1. Sofortige Offenlegung aller Rissprotokolle und Gutachten zu Altenboitzen, Lutterloh und Ahnsbeck.
      2. Einen sofortigen Stopp aller Schnellabschuss-Verfügungen.

    Wir werden dieses rechtlich höchst dubiose Vorgehen nicht tatenlos hinnehmen und prüfen bereits alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte gegen die geheim gehaltenen Abschussbescheide. Gleichzeitig rufen wir zu Spaziergängen auf. Wer nicht selbst vor Ort sein kann, sollte uns dringend finanziell unterstützen.

    Weitere Hintergründe:

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

    Oder:

    Wolfsschutz-Deutschland e.V.
    Berliner Sparkasse
    IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
    BIC BELADEBEXXX

    Altenboitzen: Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt neue Abschussjagd in Niedersachsen

    Nach einem Wolfsriss an „einer Ziege“ in Altenboitzen (Heidekreis) hat das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Abschussgenehmigung im Rahmen des neuen Schnellabschussverfahrens erlassen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt diese Maßnahme fundamental und konsequent ab. Neben der mangelnden Transparenz bei der Vergabe und der faktischen Aushebelung des Verbandsklagerechts kritisiert Wolfsschutz-Deutschland e. V.  das Verfahren als ethisch unverantwortlich und wissenschaftlich unbegründet. Zudem werden Klagemöglichkeiten ausgehebelt. 

    Das Verfahren im Heidekreis folgt demselben Muster wie die jüngste Abschussverfügung im Landkreis Celle: Das Ministerium verzichtet auf eine proaktive Veröffentlichung der genauen Bescheide oder Rissgutachten. Informationen über den konkreten Zustand des Herdenschutzes vor Ort sowie über die räumliche Ausdehnung des Bejagungsgebietes sind für die Öffentlichkeit und für Naturschutzvereine nicht direkt einsehbar. Bekannt wurde die auf sechs Wochen befristete Maßnahme im Drei-Kilometer-Radius erst durch Bestätigungen lokaler Akteure gegenüber der Regionalpresse.
    Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

    Die politische Vorgeschichte: Der Beschluss von Saarbrücken

    Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist die aktuelle Praxis in den niedersächsischen Landkreisen das direkte Resultat einer langfristigen politischen Entwicklung, die über die Landesebene hinausgeht. Die rechtliche Grundlage für vereinfachte Entnahmen wurde im Kern auf der 105. Umweltministerkonferenz (UMK) in Saarbrücken manifestiert.
    Dort stimmten alle 16 Bundesländer einstimmig – und damit über alle Parteigrenzen von CDU, SPD, Grünen, FDP und Linken hinweg – für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht sowie für beschleunigte Abschussverfahren. Die jetzige Anwendung des niedersächsischen Wolfsmanagementplans durch das dortige grüne Agrarministerium verdeutlicht, dass beim Umgang mit dem Schutzstatus des Wolfs ein parteiübergreifender Konsens herrscht.

    Ethische Ablehnung und wissenschaftliche Fakten zur Rudelstruktur

    Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt jede Form von reaktiven oder präventiven Einzelabschüssen grundsätzlich ab. Aus ethischer Sicht bleibt der Wolf eine streng geschützte Tierart, deren Erhalt oberste Priorität haben muss und deren Bejagung aus rein politischen Motiven unzulässig ist.  Zudem ist das Instrument des Schnellabschusses aus wissenschaftlicher Sicht widersinnig. Kynologische und ökologische Untersuchungen zeigen seit langem, dass das unkontrollierte Töten von Wölfen bestehende Konflikte verschärft statt löst:
    • Zerstörung von Sozialstrukturen: Wird im Rahmen der Genehmigung wahllos das erste Tier geschossen, das den Jägern vor die Flinte läuft, droht die Destabilisierung ganzer Familiengruppen.
    • Erhöhte Risswahrscheinlichkeit: Fehlen einem Rudel durch den Abschuss erfahrene Elterntiere für die koordinierte Jagd auf Wild, weichen insbesondere Jungtiere vermehrt auf leichter zugängliche Nutztiere aus. Das Risiko von Nutztierrissen steigt dadurch in der betroffenen Region nachweislich an.
    Diese biologischen Zusammenhänge machen das pauschale Schnellabschussverfahren im Heidekreis zu einer fachlich unbegründeten Maßnahme. Zumal eine Ziege keinen wirtschaftlichen Schaden darstellen dürfte.

    Systematische Schwächung des Verbandsklagerechts

    Besonders kritisch bewerten wir die strukturelle Behinderung juristischer Kontrollmechanismen. Durch die Ausgestaltung des neuen Jagdrechts und der Schnellabschuss-Praxis wird das gesetzlich verankerte Verbandsklagerecht anerkannter Naturschutzorganisationen faktisch wirkungslos gemacht:
    • Wegfall der Vorab-Anhörung: Die behördliche Pflicht, Naturschutzverbände vor der Erteilung einer Abschussgenehmigung anzuhören und in das Verfahren einzubinden, wurde für diese Eilfälle gezielt abgeschafft.
    • Fristen laufen ins Leere: Da Abschussverfügungen als interne Dienstanweisungen behandelt und nicht öffentlich bekanntgemacht werden, erfahren Verbände oft erst mit erheblicher Verzögerung davon. Bei einer Befristung der Maßnahme auf lediglich sechs Wochen schrumpft das Zeitfenster für die Formulierung fundierter Klagebegründungen auf ein Minimum.
    • Wettlauf gegen die Zeit beim Eilrechtsschutz: Weil das Ministerium die sofortige Vollziehung der Abschüsse anordnet, entfällt die aufschiebende Wirkung einer Klage. Verbände müssen im Rahmen eines juristischen Eilverfahrens einen gerichtlichen Stopp (Hängebeschluss) erwirken. Durch die Informationsbarrieren wird dieser Rechtsschutz jedoch so stark verzögert, dass der Abschuss oft vollzogen ist, bevor die Gerichte den Fall überhaupt prüfen können.
    Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

    Weitere naturschutzfachliche Kritikpunkte

    • Fehlende Überprüfbarkeit: Ohne Einblick in die amtlichen Rissgutachten lässt sich für unabhängige Dritte nicht verifizieren, ob der vorgeschriebene Herdenschutz zum Zeitpunkt des Vorfalls vollumfänglich funktionstüchtig war.

    Die Illusion des reinen Klagewegs: Warum Hilfe vor Ort jetzt zählt

    Während  andere Naturschutzverbände weiterhin damit werben, dass der Schutz des Wolfes primär über den juristischen Klageweg im Nachhinein gesichert werden kann, beweisen die Fälle in Celle und Altenboitzen das Gegenteil. Die juristischen Hebel werden durch das neue Verfahren bewusst ausgehebelt. Wenn Gerichte erst entscheiden können, nachdem vollendete Tatsachen geschaffen wurden, hilft das den betroffenen Tieren nicht mehr.
    Der Schutz des Wolfes entscheidet sich nicht mehr nur in den Gerichtssälen, sondern direkt vor Ort.
    Vom aktuellen Drei-Kilometer-Abschussradius in Altenboitzen ist geografisch vor allem der residente (ortstreue) Einzelwolf bei Walsrode direkt betroffen

    Daten des offiziellen Wolfsmonitorings in Niedersachsen  zeigen folgende Revierverteilung in der Region:
      • Der residente Einzelwolf Walsrode: Altenboitzen ist ein Ortsteil von Walsrode. Dieser ortstreue, solitäre Wolf, bewegt sich genau in der betroffenen Kulisse und gerät durch die Neuregelung als Erster unter direkten Bejagungsdruck.
      • Das Rudel Schwarmstedt: Dieses Territorium schließt südlich an das Gebiet um Walsrode an. Da Wölfe auf der Jagd weite Strecken zurücklegen, könnten umherstreifende Tiere dieses Rudels die unsichtbare Drei-Kilometer-Grenze des Jagdgebiets in Altenboitzen überqueren. Sogar Welpen könnten hier durch das Töten eines Elterntieres betroffen werden. 
      • Das Rudel Ostenholzer Moor / Truppenübungsplatz: Östlich von Walsrode befindet sich das weite militärische Sperrgebiet des Truppenübungsplatzes Bergen mit etablierten Wolfsterritorien (wie dem dortigen Wolfspaar). Auch von dort wandern Wölfe regelmäßig in die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen wie Altenboitzen ab. Auch dort können Welpen direkt betroffen werden. 

    Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert:

    1. Die unverzügliche und barrierefreie Veröffentlichung des Abschussbescheides, der Gebietskulisse und des dazugehörigen Rissgutachtens im Fall Altenboitzen.
    2. Eine lückenlose und öffentlich zugängliche Aktualisierung der offiziellen Nutztierschadens-Statistiken.

    Unser Verein prüft bezüglich der Verfügung im Heidekreis die Einleitung rechtlicher Schritte in Form von Strafanzeigen gegen Ausführende und Verantwortliche.  Gleichzeitig rufen wir dazu auf, die Arbeit für den aktiven Schutz direkt in den betroffenen Kulissen vor Ort zu unterstützen.

    Quellen:

    https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/

    https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/07/17/tiefstes-mittelalter-in-niedersachsen-intransparente-wolfs-abschussgenehmigung-ist-reine-willkuer/

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

    Oder:

    Wolfsschutz-Deutschland e.V.
    Berliner Sparkasse
    IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
    BIC BELADEBEXXX

    Geheimsache Wolfsjagd: Wie Sachsen die Kontrolle im Naturschutz aushebelt

    Der Freistaat Sachsen nutzt die jüngsten Verschärfungen des Bundesjagdgesetzes, um vollendete Tatsachen zu schaffen: Jetzt darf nach einem Nutztierriss ab sofort ohne jede öffentliche Bekanntmachung geschossen werden. Wolfsschutz-Deutschland e. V. sieht in diesem Vorgehen einen gravierenden Abbau rechtsstaatlicher Kontrolle und eine eklatante Gefährdung der sächsischen Wölfe und protestiert auf das Schärfste. Obwohl das Tier im Freistaat bereits seit 2012 formal im Landesjagdrecht gelistet ist, hebeln die aktuellen Praxisänderungen den präventiven Rechtsschutz im Akutfall gezielt aus. Wir erklären das System hinter den Kulissen, beleuchten die Rollen von Behörden sowie Forschungsinstituten und ordnen den politischen Vorstoß zur Wiederausrottung unserer Wölfe ein.
    Parallel zur Erarbeitung eines neuen Landes-Wolfsmanagementplans hat Sachsen die Herdenschutz-Vorgaben zwar mit sofortiger Wirkung verschärft. Schafe und Ziegen müssen nun hinter mindestens 105 cm hohen Mobilnetzen mit 4.000 Volt Spannung oder 120 cm hohen Festzäunen inklusive Untergrabschutz stehen. Wird ein solcher Zaun nachweislich überwunden, stellt die Fachstelle Wolf des LfULG nach einer Rissbegutachtung fest, ob die Voraussetzungen für eine Bejagung erfüllt sind. Ist dies der Fall, dürfen ortsansätzige Jäger den Abschuss direkt vollziehen.
    Beispielfoto Wölfin. © Brigitte Sommer

    Der entscheidende Kritikpunkt

    Da das Verfahren nun über die novellierten Klauseln des Jagdrechts abgewickelt wird, entfällt die Pflicht zur Veröffentlichung von behördlichen Ausnahmegenehmigungen oder Allgemeinverfügungen im Einzelfall. Wo kein öffentlicher Verwaltungsakt mehr vorliegt, wird anerkannten Naturschutzverbänden die Möglichkeit genommen, im Vorfeld per Eilantrag oder Klage die Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Ein präventiver Rechtsschutz wird somit faktisch ausgeschlossen; Verbänden bleibt lediglich der Weg einer nachträglichen Feststellungsklage, die das getötete Tier jedoch nicht mehr lebendig macht.

    Das bürokratische Verfahren: Was passiert nach einem Riss?

    Das neue sächsische Verfahren nach dem Jagdrecht ist strikt durchgetaktet und läuft über behördeninterne Kanäle ab, ohne dass die Öffentlichkeit im Vorfeld eingebunden wird:
      1. Die Schadensmeldung (Innerhalb von 24 Stunden): Sobald ein Weidetierhalter einen mutmaßlichen Riss entdeckt, muss er dies innerhalb von 24 Stunden bei der Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) melden. Der Tatort darf bis zum Eintreffen der Gutachter nicht verändert werden.
      2. Die amtliche Rissbegutachtung und Zaunprüfung: Beauftragte Gutachter der Fachstelle Wolf prüfen vor Ort den Kadaver und nehmen DNA-Wischproben an den Bisswunden zur genetischen Identifizierung. Gleichzeitig wird der Zustand des Herdenschutzes kontrolliert. Die Gutachter dokumentieren im Prüfprotokoll, ob der Zaun flächendeckend die Mindesthöhe aufwies und ob die vorgeschriebene Mindestspannung von 4.000 Volt durchgehend anlag.
      3. Das behördliche Gutachten: Die Fachstelle Wolf wertet die Daten aus. Bestätigt das amtliche Gutachten, dass ein Wolf der Verursacher war und der vorgeschriebene Mindestschutz trotz korrekter Funktion überwunden wurde, gilt das Tier rechtlich als „schadensstiftend“. Die biologischen Monitoring-Daten werden herangezogen, um das betroffene Rudel und dessen Territorium einzugrenzen.

    Wer entscheidet über den Abschuss?

    Die formelle Freigabe zur Entnahme erteilt das LfULG auf Basis des Gutachtens der Fachstelle Wolf. Da kein öffentlich anfechtbarer Einzelbescheid erlassen wird, wird die Abschussfreigabe als interne behördliche Feststellung direkt an die zuständige Untere Jagdbehörde des betroffenen Landkreises übermittelt. Diese informiert unverzüglich die örtlich jagdberechtigten Personen (die jeweiligen Revierinhaber oder von ihnen ausdrücklich beauftragte Jäger). Diese erhalten die direkte, an das Jagdrecht gekoppelte Erlaubnis, den Wolf innerhalb einer festgelegten Frist im Jagdbogen zu erlegen.

    Der politische Vorstoß: Das Ziel der Bestandsregulierung

    Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. offenbart der aktuelle Kurs der sächsischen Landesregierung eine noch weitaus gefährlichere Dimension: Es geht der Politik längst nicht mehr nur um das Töten einzelner, sogenannter Problemwölfe – das erklärte Ziel ist die flächendeckende Bestandsregulierung.  Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU) drängt im Zuge des neuen Wolfsmanagementplans offen darauf, den Wolfsbestand im Freistaat künstlich zu deckeln und zu reduzieren. Sachsen unterstützt hierbei aktiv die Initiativen konservativer Agrar- und Jagdlobbyisten auf Bundes- und EU-Ebene, um pauschale Abschussquoten rechtlich durchzusetzen.

    Diese geplante „Regulierung“ entbehrt jeder wissenschaftlichen und ökologischen Grundlage. Die biologischen Fakten entlarven die politische Kampagne:

      • Populations-Stagnation: Die Wolfspopulation in Sachsen wächst seit Jahren überhaupt nicht mehr, sondern stagniert auf natürlichem Niveau.
      • Rückläufige Nutztierrisse: Parallel zu den stagnierenden Wolfszahlen ist auch die Anzahl der gemeldeten Nutztierübergriffe im Freistaat seit Jahren rückläufig.
    Dass die Politik dennoch nach schärferen Abschussregelungen ruft, zeigt den rein populistischen Charakter dieser Debatte. Ein Blick auf das Nachbarland Niedersachsen zeigt als Warnung, wohin diese Reise führen soll: Dort sieht der neue Wolfsmanagementplan bereits die Ausweisung sogenannter „Interventionsgebiete“ vor, in denen nach wiederholten Rissen ganze Rudel inklusive Welpen und Jungwölfe über feste Quoten per „Bestandsmanagement“ systematisch abgeschossen werden dürfen. Genau solch eine Abschussschablone droht mittelfristig
    auch in Sachsen.
    Beispielfoto Wölfin mit Welpen. © Brigitte Sommer

    Das LUPUS-Institut: Die Verflechtung von Forschung und „Bestandsregulierung“

    Für die Funktionsweise dieses Systems spielen die wissenschaftlichen Daten eine zentrale Rolle. Verantwortlich für die biologische Feldforschung in Sachsen ist das LUPUS-Institut für Wolfsmonitoring und -forschung (geleitet von Gesa Kluth und Ilka Reinhardt), das im Auftrag des Sächsischen Landesamtes (LfULG) Daten erhebt. Auf Bundesebene arbeitet LUPUS zudem als Partner im Konsortium der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW), das vom Senckenberg Museum Görlitz angeführt wird.
    Aus Sicht des konsequenten Wolfsschutzes zeigt sich hier ein strukturelles Dilemma: Unabhängige Forschungsdaten werden direkt für behördliche Abschussmaßnahmen nutzbar gemacht und sind damit nicht mehr unabhängig.
      • Genetische Zuordnung: Die Auswertung von DNA-Spuren an Rissen erlaubt es, das betroffene Tier oder dessen Rudel bestimmten Territorien zuzuordnen und damit das Zielgebiet für die Jägerschaft einzugrenzen.
      • Grundlage für die Bestandsregulierung: Die vom Institut erfassten Populationsdaten dienen der Politik als Argumentationsbasis, um das Erreichen eines vermeintlich „günstigen Erhaltungszustands“ zu begründen. Erst diese Zahlen liefern der Landesregierung das rechtliche Alibi, um regulierende Abschüsse und Obergrenzen politisch einzufordern.
    Diese beratende und legitimierende Rolle von LUPUS bei Entnahmen hat historische Parallelen. Beim Jungwolf „Kurti“ (MT6)  https://wolfsschutz-deutschland.de/fall-kurti/ im Jahr 2016 in Niedersachsen, lieferte das Institut die fachliche Einschätzung, die das Verhalten des Tieres als Sicherheitsrisiko bewertete und den Abschuss begründete. Auch beim Fall „Pumpak“ https://wolfsschutz-deutschland.de/fall-pumpak/ im Winter 2016/2017 an der sächsischen Grenze hielt das behördliche Protokoll fest, dass das LUPUS-Institut weitere Vergrämungsmaßnahmen als nicht erfolgversprechend einstufte, was den Weg für den Abschuss ebnete.
    Gegen die im Raum stehende offizielle Feststellung des „günstigen Erhaltungszustandes“ auf politischer Ebene regte sich seitens des weisungsgebundenen Instituts bisher kein öffentlicher Widerspruch – die gelieferten Bestandszahlen werden somit direkt für das anvisierte Bestandsmanagement verwertet.
    Der Fall des Großhennersdorfer Welpen (MT15)
    Eine direkte Fortsetzung dieses Musters zeigt sich im Fall des Welpen MT15 aus dem Großhennersdorfer Rudel. Nachdem der junge Wolf im Spätjahr 2025 wiederholt angeblich ein geringes Scheuverhalten gegenüber Spaziergängern gezeigt hatte, wurde er im November 2025 vom LUPUS-Institut gefangen und mit einem GPS-Sender versehen. Eine gleichzeitige Vergrämungsaktion („Hard Release“) sollte das Tier auf Abstand halten. Wir protestierten auch hier hefitg. Als die Senderdaten im März 2026 zeigten, dass der Jungwolf erneut die Nähe zu Siedlungen suchte, dokumentierte die Fachstelle Wolf des LfULG umgehend die Zulassung zum Abschuss. Nur die Abwanderung des Tieres nach Polen, wo es kurz darauf bei einem Verkehrsunfall verstarb, verhinderte die Vollstreckung des sächsischen Abschussbefehls. Auch dieser Fall verdeutlicht aus unserer Sicht, wie engmaschig der Weg von der permanenten Besenderung zur offiziellen Abschussfreigabe verknüpft ist. Die Bewegungsprofile, die eigentlich wissenschaftlichen Erkenntnissen dienen sollen, werden im Ernstfall zur logistischen Grundlage für behördliche Maßnahmen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/12/update-zum-grosshennersdorf-protest-unser-widerspruch-gegen-die-art-der-vergraemung-steht-trotz-mobbing-und-doppelmoral/

    Der Zeitverzug bei den DBBW-Statistiken

    Die Neuregelung berührt auch die bundesweite Transparenz. Die DBBW kann nur die Daten veröffentlichen, die von den einzelnen Bundesländern gemeldet werden. Da Sachsen Abschüsse künftig behördenintern und ohne öffentliche Bescheide direkt über das Jagdrecht abwickelt, ist mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung bei der Datenweitergabe zu rechnen.
    Da die nationalen Daten ohnehin primär einmal jährlich im Herbst zusammengeführt werden, besteht das Risiko, dass Abschüsse für die Öffentlichkeit über Monate hinweg nicht nachvollziehbar sind. Das Monitoring droht dadurch von einer zeitnahen Kontrollinstanz zu einer rein dokumentarischen Rückschau zu werden.
    Dieser besorgniserregende Zeitverzug betrifft im sächsischen System nicht nur die bundesweiten DBBW-Statistiken, sondern spiegelt sich gleichermaßen auf Landesebene wider. Die offiziellen Listen der Nutztierschäden, die vom Landesamt (LfULG) zur Information bereitgestellt werden, hinken der realen Entwicklung oft wochenlang hinterher. Für die Öffentlichkeit und unabhängige Vereine wird es dadurch nahezu unmöglich, die Behauptungen der Behörden zeitnah zu überprüfen. Wenn Abschussgenehmigungen im Geheimen über das Jagdrecht erteilt werden, während die dazugehörigen Schadensfälle noch gar nicht in den öffentlichen Tabellen auftauchen, fehlt jede Grundlage für eine zeitnahe, demokratische Kontrolle. Das System schafft damit eine Informationslücke, in der Wölfe bereits legalisiert geschossen werden können, bevor die Zivilgesellschaft überhaupt vom zugrundeliegenden Rissereignis erfährt.
    Beispielfoto spielender Wolf. © Brigitte Sommer

    Die Differenzierung im aktuellen Protest

    In den sozialen Netzwerken erfährt derzeit ein Protest des Tierfilmers Sebastian Körner (Ehemann von LUPUS-Leiterin Gesa Kluth) gegen die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht große Aufmerksamkeit unter Wolfsfreunden. Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. muss dieser Protest jedoch genau analysiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Körner und die mit ihm argumentierenden Kreise richten ihren Widerspruch in erster Linie gegen ein „anlassloses Entnehmen“ – also gegen pauschale, rein quotenbasierte Abschüsse ohne vorherige Nutztierübergriffe. Gegen die gezielte Entnahme von Wölfen nach dem nachweislichen Überwinden von Mindest-Schutzzäunen, wie sie das sächsische Verfahren ihn auch vorsieht, wird aus diesen Kreisen kein fundamentaler Einwand erhoben. Es handelt sich hierbei um eine graduelle Kritik am Verfahren, nicht um eine grundsätzliche Ablehnung von Abschüssen.

    Warum echte Unabhängigkeit im Wolfsschutz unverzichtbar ist

    Das komplexe Geflecht in Sachsen macht eines unmissverständlich deutlich: Ein effektiver Naturschutz braucht auch vollständig unabhängige Stimmen. Die Realität zeigt, dass viele Akteure im bestehenden System strukturellen Abhängigkeiten unterliegen, die einen kompromisslosen Einsatz für den Wolf erschweren:
      • Staatliche Aufträge und Gelder: Wissenschaftliche Institute wie LUPUS sind als vertraglich gebundene Dienstleister der Landesämter finanziell und organisatorisch in die behördlichen Abläufe integriert. Wer von staatlichen Monitoring-Aufträgen abhängt, kann naturgemäß keinen wissenschaftlich ungebundenen, politischen Widerstand gegen die Vergabepraxis oder die politische Auswertung der eigenen Daten leisten.
      • Kompromisse der Großverbände: Viele etablierte, große Naturschutzorganisationen bewegen sich in politischen Gremien und Arbeitsgruppen. Um dort verhandlungsfähig zu bleiben, werden oft Kompromisse mit der Agrar- und Jagdlobby eingegangen, die zulasten des strengen Schutzes einzelner Individuen gehen.
      • Oberflächliche Social-Media-Kritik: Zahlreiche Gruppen, Initiativen, Podcasts oder Influencer im Internet generieren zwar große Aufmerksamkeit durch emotionale Postings und Protestbekundungen, sie bieten jedoch selten fundierte Recherchen vor Ort oder  belastbaren Widerstand im konkreten Einzelfall. Oftmals erschöpft sich das Engagement in digitaler Reichweite, ohne die realen administrativen Strukturen zu hinterfragen.
    Genau hier liegt die Kernaufgabe von Wolfsschutz-Deutschland e. V.: Wir agieren komplett ohne staatliche Fördergelder und lehnen Lobbygelder konsequent ab. Kein Vorstandsmitglied ist an parteipolitische Vorgaben gebunden. Diese finanzielle und ideelle Unabhängigkeit erlaubt es uns, Missstände wie das sächsische Geheimverfahren, den politischen Drang zur Bestandsregulierung oder die Instrumentalisierung der Forschung lückenlos aufzudecken und ohne Rücksicht auf politische Befindlichkeiten für das Überleben der Wölfe einzutreten.
    Wolfsschutz-Deutschland e. V. hält an seiner klaren Linie fest: Wir lehnen die Tötung von Wölfen und jede Form des sogenannten „Bestandsmanagements“ fundamental ab. Das politische Vorhaben, Wolfspopulationen künstlich zu „regulieren“, entbehrt jeder biologischen Grundlage. Wölfe sind als Spitzenbeutegreifer perfekt an ihr Ökosystem angepasst und regulieren ihre Dichte über ein natürliches, familiäres System komplett selbst:
      • Konsequente Revierverteidigung: Ein Wolfsrudel besetzt ein festes Territorium und verteidigt dieses vehement gegen das Eindringen fremder Wölfe. Sobald eine Region flächendeckend von etablierten Familien besetzt ist, stagniert das Populationswachstum automatisch auf einem natürlichen Niveau. Genau diese biologische Sättigunggrenze lässt sich in den sächsischen Monitoring-Daten der letzten Jahre bereits deutlich ablesen.
      • Natürliche Abwanderung: In freier Wildbahn bilden keine zufälligen Tiere ein Rudel, sondern es handelt sich um feste Familieneinheiten. Geführt wird die Familie schlicht von den beiden Eltern. Die heranwachsenden Jungwölfe verlassen das elterliche Territorium im Alter von ein bis zwei Jahren völlig selbstständig, um eigene Reviere zu suchen und Familien zu gründen. Es gibt keine Überbevölkerung in einem Revier.
      • Zerstörung stabiler Familienstrukturen durch Abschuss: Das staatlich verordnete Schießen löst keine Konflikte, sondern verschlimmert sie. Werden die Elterntiere als erfahrene Führer des Familienverbandes durch Abschüsse wahllos herausgeschossen, bricht das soziale Gefüge zusammen. Zurück bleiben oft orientierungslose Jungwölfe, was das Risiko von unkontrollierten Nutztierrissen nachweislich erhöht, statt es zu senken.
    Ein wirksamer Schutz von Weidetieren gelingt ausschließlich durch den konsequenten, flächendeckenden Ausbau von Herdenschutzmaßnahmen.
    Wolfsfamilie. © Brigitte Sommer

    Die Notwendigkeit des unabhängigen Vereins-Monitorings

    Angesichts dieser behördlichen Informationslücken und der zunehmenden Verlagerung von Abschussentscheidungen in die Intransparenz des Jagdrechts wird eine Kontrollinstanz außerhalb des staatlichen Systems immer wichtiger. Genau hier setzt das unabhängige, vereinsinterne Monitoring von Wolfsschutz-Deutschland e. V. an. Während offizielle Statistiken und Schadenslisten monatelang auf sich warten lassen, sammeln wir durch unser bundesweites Netzwerk zeitnah eigene Daten direkt aus den Revieren. Wir dokumentieren Vorfälle vor Ort, prüfen Zaundaten unabhängig und gleichen offizielle Verlautbarungen mit der Realität ab. Dieses zivilgesellschaftliche Monitoring ist unverzichtbar, um die Vorgänge im sächsischen Wald lückenlos zu begleiten und der Öffentlichkeit ein unzensiertes, tagesaktuelles Bild der Lage zu vermitteln – nur so können wir sicherstellen, dass Verstöße gegen den Artenschutz nicht unbemerkt im Verborgenen stattfinden.

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

    Geretteter Wolfswelpe bei Magdeburg? Offizielle Erfolgsmeldung stößt auf Skepsis

    Südlich von Magdeburg wurde am 16. Juni 2026 ein wenige Wochen alter Wolfswelpe hilflos in einem Ort gesichtet. Mitarbeiter des Wolfskompetenzzentrums Iden (WZI) des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) bargen das unversehrte Jungtier und brachten es noch am selben Tag in das Territorium Wahlitz. Dort setzte man dem Welpen einen temporären Sender an und ließ ihn frei. Das LAU erklärte anschließend, alle bisherigen Erkenntnisse sprächen dafür, dass der Welpe sein Rudel wiedergefunden habe. Doch Vertuschungen in Sachsen-Anhalt nähren Zweifel. 

    Foto des gefundenen Wolfswelpen © LAU/WZI

     

    Kurzzusammenfassung der Pressemitteilung 

    • Ein wenige Wochen alter, hilfloser Wolfswelpe wurde am Montag (16.06.2026) innerorts südlich von Magdeburg gesichtet (an einer Straße, dann auf einem Grundstück).
    • Mitarbeiter des WZI haben ihn gemeinsam mit Anwohnern, Förster und Helfern gesichert (das Tier war körperlich fit und unversehrt).
    • Er wurde in eine Transportbox (vom Zoo Magdeburg) gebracht und noch am selben Tag im Territorium Wahlitz (WAH) wieder freigelassen.
    • Vor der Freilassung bekam er einen temporären kleinen Sender (fällt spätestens nach ca. 9 Tagen ab).
    • Der Fund deutet auf ein Rudel im Gebiet Wahlitz hin (das zuvor als „Status unklar“ galt). Es gibt Hinweise, dass Welpe und Rudel wieder zusammengefunden haben. 

    Die Umgebung werde weiter beobachtet, heißt es. Auf den ersten Blick wirkt die Geschichte wie ein großes Erfolgserlebnis im Wolfsmanagement. Biologisch ist eine Wiedervereinigung bei so jungen Tieren durchaus möglich, aber schwierig.  Ein sol kleiner Welpe ist noch auf Muttermilch angewiesen, mehrere Tage alleine kann er nicht durchhalten. 

    Vertuschung in Bösewig

    Doch gerade in Sachsen-Anhalt wächst auch das Misstrauen gegenüber solchen behördlichen Erfolgsmeldungen. Das Land hat den Wolf ins Landesjagdrecht aufgenommen und erleichterte Schnellabschüsse eingeführt. Die Regierungskoalition steht seit längerem in der Kritik, sich zu stark an den Interessen von Jagdlobby und Weidetierhalter zu orientieren. Abschussverfügungen wurden in der Vergangenheit wiederholt nur teilweise oder gar nicht öffentlich gemacht. Wie zuletzt der umstrittene Fall in Golmer. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/16/wolfsraetsel-im-landkreis-wittenberg-ein-fehlabschuss-zwei-versionen-und-die-frage-nach-den-konsequenzen/

     

    Schafe auf Deichen bei Bösewig am 18.06.2026. Die Tiere müssen den ganzen Tag in der prallen Sonne verbringen, ohne die Möglichkeit, Schatten aufzusuchen. Ein Halter dort hatte in der Vergangenheit einen Antrag auf Wolfsabschuss gestellt und sich gleichzeitig geweigert, wolfsabweisende Netze aufzustellen, da er körperlich nicht dazu in der Lage sei.  https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/30/geheim-gehaltene-wolfsjagd-in-sachsen-anhalt/      Foto: Privat.

     

    Schafe in der prallen Sonne bei Bösewig. Foto: Privat.
    In unmittelbarer Umgegung der Deiche befinden sich zahlreiche Hochsitze. Foto: Privat.

    Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen im Fall Golmer/Bösewig. Die ungeheuerlichen Vorgänge dort, lassen natürlich auch erhebliche Zweifel an der Öffentlichkeitsarbeit des Landesamtes für Umwelt aufkommen.

    Dieses Umfeld sorgt dafür, dass Wolfsschützer –  wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. –  offiziellen Optimismus-Meldungen mit großer Vorsicht begegnen. Besonders kritisch beurteilen wir die enge Zusammenarbeit des WZI mit Jägern beim Wolfsmonitoring. Jäger sind bei Meldungen involviert und unterstützen zwar auch bei der praktischen Arbeit, aber dieselben Akteure profitieren direkt von den erleichterten Abschussregelungen. Ein solcher Interessenkonflikt macht unabhängige Kontrolle unerlässlich. Das WZI ist direkt in das LAU integriert und damit weisungsgebunden. Das LAU wiederum untersteht der Landesregierung, deren Poltik alles andere als wolfsfreundlich ist und als jagdlobbynah bezeichnet werden kann. 
    Ob die Auswertung des temporären Senders, genetische Proben oder Kamerafallenbilder wirklich transparent und tatsächlich unabhängig erfolgen können, bleibt für die Öffentlichkeit weitgehend undurchsichtig. Aktuelle Einblicke in das Wolfsmonitoring gibt es nicht. 
    Eine Rückführung von verloren gegangenen Welpen ist alles andere als einfach. In Sachsen wurde Anuschka halb verhungert allein gefunden. Sie lebt in einem Tierpark in Niedersachsen. In der Hohen Rhön wurde der Welpe Nuka mutterseelenallein entdeckt – ein deutlicher Hinweis darauf, dass seine Mutter Frigga illegal getötet worden war. Er lebt jetzt in einer Auffangstation in Belgien, weil das Zurücksetzen ins Territorium nicht funktioniert hat. Im Schermbecker Rudel in Nordrhein-Westfalen gab es Hope, die alleine auf einer Straße von Spaziergängern gefunden und von den Behörden wieder freigelassen wurde. Uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wurde damals von einem Informanten mitgeteilt, dass die Kleine kurz darauf mit einem Baseballschläger erschlagen worden sei. Wir konnten das damals nicht offiziell bestätigen lassen, doch Fakt ist, dass die kleine Wölfin tatsächlich nie wieder aufgetaucht ist. 
    Solche Präzedenzfälle zeigen, dass es nicht so leicht ist, Wolfswelpen wieder mit ihrer Famlie zusammen zu führen, zumal der Status des Territoriums Wahlitz als ungeklärt galt. Wurde hier auch das Rudel illegal angegriffen, oder ist der Kleine einfach nur bei einem Umzug von einer Höhle zur anderen verloren gegangen?  Ist die Mutter noch am Leben? Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert deshalb von der Landesregierung und dem LAU deutlich mehr Transparenz. Die erfolreiche Rückführung zum Rudel sollte deshalb durch Fakten weiter belegt werden. Zudem müssten unabhängige Wolfsschutzvereine und externe Experten stärker in die weitere Überwachung einbezogen werden.
    Alle Abschussverfügungen und Schnellabschuss-Anordnungen sollten grundsätzlich öffentlich zugänglich sein. Der Fall des Magdeburger Wolfswelpen steht auch für ein Wolfsmanagement in Sachsen-Anhalt, das immer stärker auf Abschüsse statt auf konsequenten Herdenschutz und Prävention setzt. In einem solchen politischen Klima verlieren behördliche Erfolgsmeldungen zwangsläufig an Glaubwürdigkeit. Wolfsschutz-Deutschland e. V. möchte den weiteren Verlauf im Territorium Wahlitz genau verfolgen und eine echte, evidenzbasierte Politik einfordern. Wir freuen uns über weitere aktive Mitglieder: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

    Quelle:

    https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/DAS-LAU/Struktur_Aufgaben/Pressemitteilungen/2026/Pressemitteilung_Nr_10-2026_verirrter-Wolfswelpe.pdf

     

    Weitere Quellen:

    https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/02/besuch-bei-nuka-ein-besonderes-wolfs-schicksal-in-belgien/

    https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/07/30/nrw-wolfsbaby-nach-kurzem-ausflug-in-menschenobhut-wieder-zuhause-dennoch-bleiben-fragen-offen/

    https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/30/geheim-gehaltene-wolfsjagd-in-sachsen-anhalt/

    https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/06/16/strafanzeige-wegen-illegaler-toetung-des-wolfs-gw4199m-im-landkreis-wittenberg/

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

    Oder:

    Wolfsschutz-Deutschland e.V.
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    IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
    BIC BELADEBEXXX

    Füchtenfeld/Wietmarschen: Eilverfahren gescheitert, doch Zweifel nehmen zu und wer ist GW5617m?

    Die Eilverfügungen gegen die Abschussgenehmigungen für zwei Wölfe im Fall Füchtenfeld in Niedersachsen sind vom Verwaltungsgericht Osnabrück abgelehnt worden. Die eigentliche Klage ist damit jedoch noch nicht verloren – sie wird allerdings aufgrund der neuen Rechtslage deutlich schwieriger. Unser erster detaillierter Bericht vom 9. Mai 2026 warf bereits erhebliche Zweifel an der offiziellen Darstellung auf. Ein angeblich Schuldiger wird inzwischen genannt: GW5617m. Doch dieser Wolf lässt sich keinem Rudel zuordnen und einen zweiten Wolf scheint es gar nicht zu geben. Dazu gibt es viele weitere Widersprüche. 

    Update: 22.06.2025 –  Die befristete Abschussgenehmigung für zwei Wölfe nach dem Großriss in Füchtenfeld/Dalum-Wietmarscher-Moor (Grafschaft Bentheim) ist am 15. Juni 2026 ausgelaufen.

    Es gab in dieser Frist offenbar keine Abschüsse.Das ist jedoch keine Entwarnung. Behörden und Jägerschaft warten ganz offensichtlich strategisch auf den neuen Niedersächsischen Wolfsmanagementplan, der bereits zum 1. Juli 2026 in Kraft treten soll.
    Dieser neue Plan soll Abschüsse massiv erleichtern – mit vereinfachten Verfahren, schnelleren Genehmigungen und der Möglichkeit, nicht nur einzelne „Problemwölfe“, sondern auch Teile ganzer Rudel und Welpen zu töten.
    Statt endlich flächendeckend wirksamen Herdenschutz durchzusetzen und die Weidetierhalter in die Pflicht zu nehmen, wird weiter auf die Tötung von Wölfen gesetzt.
    Die alte Genehmigung war nur ein Provisorium – mit dem neuen Plan drohen deutlich schärfere und breitere Abschussmöglichkeiten.
    Fazit: Der Druck auf die Wölfe lässt nicht nach, er wird nur taktisch auf die nächste, rechtlich bequemere Stufe verschoben. Wer den Wolf schützen will, muss jetzt besonders wachsam bleiben und endlich aktiv werden.

    Der Vaterwolf des Rudels Nordhorn ist er jedenfalls nicht. Für Meppen liegen gar keine Indivudualisierungen vor.

    Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

    Die Kammer führt zur Begründung weiter aus, dass die Einwände des Antragstellers nicht durchgriffen. Insbesondere sei dem Einwand, die Risse seien nicht von Wölfen, sondern von wildernden Haus- oder Jagdhunden verursacht worden, nach Aktenlage nicht zu folgen. Auch der Verweis auf § 45 Abs. 7 Satz 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verhelfe dem Eilantrag nicht zum Erfolg; vielmehr dürfte allein § 22d Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BJagdG maßgeblich sein und damit nicht Kriterien, die zum strengen Schutz wildlebender Tiere in der genannten Vorschrift des BNatSchG aufgeführt seien. Auch aus Art. 16 der FFH-Richtlinie ergebe sich keine andere Wertung. Der Schutzstatus des Wolfs sei von einer „streng geschützten Tierart“ auf eine „geschützte Tierart“ herabgestuft worden. Der Schutz richte sich nunmehr nach Art. 14 FFH-Richtlinie, der nur noch verlange, dass die Mitgliedsstaaten die notwendigen Maßnahmen zu treffen hätten, dass die Entnahme von Wölfen mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands vereinbar sei. Eine Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfs durch Entnahme einzelner Wölfe sei derzeit als fernliegend zu betrachten.

    Rückblick: In den Nächten vom 1. und 2. Mai 2026 wurden mindestens 57 Schafe getötet und über 100 weitere verletzt. Die Behörden gingen schnell von zwei Wölfen aus und erteilten Abschussgenehmigungen für zwei Rüden. 

    Nach unserer Vor-Ort-Begutachtung vermuten wir Mängel beim Herdenschutz:

    • Stromlitzen verliefen innen statt außen.
    • Es fehlte ein wirksamer Untergrabschutz an Eingangstüren.

    Auf den Flächen sollen sich aufgrund einer Sichtung unserer Aktiven auch bereits wieder Schafe befunden haben.

    Der vorherige Pächter, ein erfahrener Berufsschäfer, hatte auf derselben Fläche keine vergleichbaren Probleme. Die jetzige Bewirtschaftung erfolgt im Nebenerwerb. Zudem liegen Hinweise vor, dass die Tiere teilweise innerhalb des großen Außenzauns in mobilen Netzen oder engeren Teilkoppeln gehalten worden sein könnten – was die extreme Konzentration der Herde und das untypische Massentöten auf einer 1.200 Hektar großen Moorfläche plausibler erklären würde als ein freier Wolfsangriff. Der betroffene Schäfer sprach in einem NDR-Artikel davon, dass Zäune ungekippt und Stromlitzen umgehängt gewesen seien. Mit welcher Motivation sollte so etwas geschehen? Rissprovokation für Abschuss? Unklar. Fakt ist es aber, dass mit dem Grundsschutz wohl doch etwas nicht stimmte. 

    Auch Hunde hätten es innerhalb eines weiteren Zaunus leichter gehabt. Ein solches Szenario passt zudem nur schwer zum bekannten Beuteverhalten von Wölfen. Ein Insider berichtete uns außerdem, dass wildernde Jagdhunde die eigentliche Ursache gewesen sein sollten. Diese Aussage ließ sich bislang nicht verifizieren. Unsere UIG-Anfrage zu Zaunprotokollen, Herdenführung, Rissdokumentation und DNA-Auswertung wurde unter fadenscheinigen Gründen bis heute von einem der betroffenen Landkreise verweigert. Das Umweltministerium wies auf die Rissliste hin und schickte Bilder von toten Schafen, bei denen bei einigen ein Kehlbiss vorhanden war sowie Bilder von Zäunen, allerdings ohne genaue Erläuterung. Auf den Bildern ist ein Untergrabschutz am Zaun zu sehen. Bei einem der Bilder könnte eine Tür zu sehen sein, die aufgestanden haben könnte.  Wir legen jetzt Beschwerde bei einem Landkreis gegen die Verweigerung der UIG ein. 

    Blick ins Moor. Das Gelände ist mit einem Zaun aus Wilddraht in einer Länge von 34 Kilometern umgeben. Laut Gutachten wies er Mängel auf.

    Betroffene Rudel: Rudel Nordhorn und Meppen-Rudel

    Der Vorfall liegt im Grenzbereich zweier Wolfsrudel:

    • Rudel Nordhorn (NOD) – Grafschaft Bentheim: Bestätigtes Rudel mit insgesamt sechs Wölfen (zwei adulte Tiere und vier juvenile/Welpen) im Monitoringjahr 2025/2026. Ein bekanntes Individuum ist der Rüde GW2950m. Das Rudel hat 2025/2026 erfolgreich Nachwuchs aufgezogen – die Welpen sind noch abhängig.
    • Meppen-Rudel (Emsland): Ebenfalls im weiteren Einzugsbereich mit mehreren territorialen Tieren.

    In der offiziellen Schadensliste wird der Wolf GW5617m als Verursacher geführt. Eine öffentliche Zuordnung dieses Individuums zu einem bestimmten Rudel liegt bisher jedoch nicht vor.

     

    Wolf gar nicht sicher erwiesen? Billigkeitsleistung, die Steuerzahler zusätzlich belastet?

     

    Ausriss aus der Schadensliste Niedersachen.
    Ausriss aus der Schadensliste Niedersachsen.
    Screenshot
    Screenshot: Anscheinend wurde Wolf bereits protokolliert ohne die DNA-Ergebnisse abzuwarten. Als Territorium wird in einer anderen Spalte Nordhorn genannt. Das Gutachtenergebnis „Wolf mit Billigkeit“ bei einer Rissbegutachtung bedeutet, dass der Wolf als Verursacher für den Tod oder die Verletzung eines Nutztieres nicht zweifelsfrei nachgewiesen, aber auch nicht ausgeschlossen werden kann. Die Kernbedeutung im Detail – Unklare Beweislage: Die Spuren am Kadaver (z. B. Bissspuren, DNA-Proben) liefern kein eindeutiges Ergebnis, ob es ein Wolf oder beispielsweise ein wildernder Hund war. Kein Rechtsanspruch: Da der Wolf nicht zu 100 % nachgewiesen wurde, besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Schadensersatz. Zahlung aus „Billigkeit“: Das Land entscheidet aus Gründen der Fairness und zur Konfliktminderung (aus „Billigkeit“), den Schaden dennoch finanziell auszugleichen.Freiwillige Leistung: Es handelt sich um eine freiwillige Entschädigung durch die jeweilige Förderrichtlinie Wolf des Bundeslandes.

    Jäger-Zögern ist taktisches Kalkül – keine Entwarnung

    Die Jägerschaft hält sich trotz vorliegender Genehmigung zurück und beruft sich auf den Elterntierschutz. Das ist kein Zeichen einer entspannten Lage, sondern bewusstes Abwarten bis zum 1. Juli 2026, wenn die reguläre Jagdzeit beginnt und auch Welpen bejagt werden dürften. Die Jäger schützen sich damit zugleich vor eigenen rechtlichen Risiken. Hinzu kommt der systemische Interessenkonflikt: Die Landesjägerschaft Niedersachsen führt das offizielle Wolfsmonitoring durch und profitiert gleichzeitig von Abschussgenehmigungen. Die aktuelle Abschussgenehmigung läuft zwar am 16. Juni 2026 ab, doch wir rechnen mit einer Verlängerung, bzw. Neuerstellung, wenn der neue Managementplan vorliegt. 

    Kritik an Verbänden

    Ein weiterer Punkt verdient klare Worte: Einige klagefähige Wolfsschutz-Organisationen haben ihre Mitglieder und Unterstützer bislang nicht ausreichend und proaktiv darauf hingewiesen, dass Eilverfahren und Klagen nach der Gesetzesänderung in Gebieten, in denen relativ viele Wölfe leben, deutlich schwieriger geworden sind. Noch vor Kurzem warb man mit dem klaren Slogan „Nur Klagen helfen!“ intensiv um Spenden und neue Mitglieder. Diese Diskrepanz zwischen früherer Mobilisierung und heutiger Realität verdient eine offene, selbstkritische Debatte innerhalb der Bewegung.

    Aufruf zur Mitarbeit

    Wolfsschutz-Deutschland e. V. freut sich besonders über aktive Unterstützung und neue Mitglieder aus der Region Grafschaft Bentheim, dem Emsland und ganz Niedersachsen. Wer vor Ort mithelfen möchte, solche Vorfälle unabhängig zu dokumentieren, die Entwicklung der Rudel zu beobachten und für mehr Transparenz zu sorgen, ist herzlich eingeladen, Teil unseres Teams zu werden. Nur durch engagierte Bürgerinnen und Bürger vor Ort können wir ein vollständiges und unabhängiges Bild der Lage erhalten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

    Fazit:

    Der Fall Füchtenfeld offenbart vor allem systemische Schwächen beim Herdenschutz auf großen, moorigen Flächen unter Nebenerwerbs-Bedingungen sowie den dringenden Bedarf an unabhängiger Untersuchung und Transparenz. Statt Riss- und Sündenbockkreationen brauchen wir praxistauglichen Herdenschutz, vollständige Aktenoffenlegung sowie Transparanz und ein Monitoring ohne Interessenkonflikte. Wir bleiben dran.

    Quellen:

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

    Oder:

    Wolfsschutz-Deutschland e.V.
    Berliner Sparkasse
    IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
    BIC BELADEBEXXX

    Füssen: Stadt will Jungwolf abschießen – Offener Brief an den Bürgermeister

    Ende April 2026 wurde in der Füssener Innenstadt ein Wolf gesichtet. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat das Tier eindeutig als Wolf bestätigt. Die Stadt Füssen hat daraufhin einen Antrag auf Entnahme gestellt, weil der Aufenthalt des Tieres in der Fußgängerzone als „erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ gewertet wird. Der Antrag werde derzeit geprüft, laut UIG-Anwort des Landratsamtes Ostallgäu. Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert die Stadt Füssen auf, diesen Abschussantrag sofort zurückzuziehen.

    Ein junger Wolf auf Wanderschaft – ganz normales Verhalten

     

    Im Rudel sind gerade neue Welpen geboren worden. Während die Einjährigen noch beim Rudel bleiben und bei der Aufzucht helfen, macht sich dieser zweijährige Wolf auf seine gefährliche Reise. Ein letzter Blick zurück, bevor es ins Abenteuer geht. Nur höchstens ein Drittel der Wanderwölfe überlebt die gefährliche Reise. Die meisten werden Opfer im Straßenverkehr, aber auch illegale Verfolgung wird zum immer größeren Problem. Jungtiere könenn bei ihren Wanderungen tausende von Kilometern zurück legen. Da sie weder ein Navi, noch Karten oder einen Kompass haben, kann ihr Weg sie auch durch Städte führen. © Brigitte Sommer
    Wir befinden uns mitten in der jährlichen Dispersionsphase. Jungwölfe verlassen ihr Rudel, um eigene Reviere zu suchen. Dass ein solches Tier sich vorübergehend in eine Stadt verirrt, ist kein Grund zur Panik, sondern normales Verhalten eines unerfahrenen Jungtieres. Wölfe sind scheu und meiden Menschen. Es besteht keine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit. Weitere Infos sind auch in diesem Artikel für alle verständlich in leichter Sprache zusammen gestellt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/03/10/jungwoelfe-auf-wanderschaft-keine-gefahr-sondern-ein-naturwunder/

    In Bayern gibt es viel zu wenige Wölfe

    Bayern hat eine der kleinsten Wolfspopulationen Deutschlands – nur etwa sechs bis neun Rudel. Gleichzeitig sind die Tiere immer wieder Opfer von illegaler Verfolgung. Einen jungen Wanderwolf jetzt abzuschießen, wäre unverhältnismäßig und würde die ohnehin schwache Rückkehr der Art weiter behindern.

     


    Offener Brief an Herrn Bürgermeister Maximilian Eichstetter

    Erster Bürgermeister
    Maximilian Eichstetter
    Stadtverwaltung Füssen
    Lechhalde 3

    87629 Füssen
    Vorab per Mail:

    CC: stadtverwaltung@stadt-fuessen.de 

    Direkte E-Mail des Bürgermeisters:
    m.eichstetter@stadt-fuessen.de 

    Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eichstetter,

    als Bürgermeister einer tourismusstarken Stadt wie Füssen tragen Sie Verantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung und für ein vernünftiges Verhältnis zur Natur. Der Antrag auf Abschuss eines einzelnen Jungwolfs in der Fußgängerzone ist unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt. Es gibt keinerlei Hinweise auf aggressives Verhalten oder eine konkrete Gefahr für Menschen. Stattdessen würde ein Abschuss folgende Probleme verursachen:

    • Verschwendung öffentlicher Gelder: Die Vorbereitung und Durchführung einer Wolfstötung inklusive Monitoring und Einsatzkräften kostet die Steuerzahler schnell fünfstellige Beträge – ohne dass irgendein Schaden entstanden ist. Das Geld wäre für sinnvolle Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen deutlich besser investiert.
    • Schlechte Signalwirkung: Füssen würde bundesweit als Stadt in die Schlagzeilen geraten, die einen scheuen Jungwolf erschießen lässt, statt vernünftig mit der Natur umzugehen. Das schadet dem Image einer weltoffenen, attraktiven Tourismusstadt.
    • Fehlende Verhältnismäßigkeit: Es existieren bessere und günstigere Alternativen: Aufklärung der Bevölkerung und Politiker sowie Entscheidungsträger über das Verhalten von Jungwölfen. Wir fügen deshalb unserem Brief ein Exemplar des leicht verständlichen Comics „Ein Jahr im Leben der Wöfe“ bei, in dem auch das Wanderverhalten von Jungwölfen erklärt wird, bei. Der Wolf wird von allein weiterziehen, bzw. ist wahrscheinlich schon längst weitergezogen. 

    Wir fordern Sie daher auf:

    Ziehen Sie den Antrag auf Entnahme umgehend zurück. Zeigen Sie statt irrationaler Symbolpolitik Weitsicht und Verantwortung für ein Miteinander von Mensch und Wolf, das von Empathie geprägt ist. Füssen hat die Möglichkeit, hier ein positives Beispiel zu setzen – statt eines ethisch nicht begründbaren, unnötigen und teuren Abschusses. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von ihrer Stadtverwaltung Vernunft und Augenmaß, nicht überzogene Reaktionen auf ein einzelnes scheues Wildtier.
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfsschutz-Deutschland e. V.
    Vorstand
    Jürgen Götz
    Ulrike de Heuvel
    Volker Vogel
    Brigitte Sommer