Der Wolf und die sieben Schafe: Neuer Schnellschuss im Landkreis Aurich in Niedersachsen
Die Ausnahmegenehmigung ist ab sofort zur Information der Öffentlichkeit abrufbar. Der Sofortvollzug der Ausnahmegenehmigung zum Abschuss sei angeordnet worden, damit ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, heißt es in einer Pressemitteilung der Landkreisverwaltung von gestern. Dies dürfte eine Steilvorlage für klagefähige Naturschutzverbände sein. Lesen Sie hier unsere Einschätzung.
Der Landkreis Aurich erteilt eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes im Schnellabschussverfahren. Die Ausnahmegenehmigung sei bis zum 21.07.2024 befristet. Der zur Entnahme berechtigte Personenkreis sei vom Landkreis Aurich definiert, lautet eine Presseinformation von gestern. „Dabei wurde ein „Sofortvollzug“ angeordnet.“ Einige Blätter schreiben, dass Jäger beauftragt worden wären. Ob ein eigenes, vom Steuerzahler gefordertes Wolfskillerteam hier vielleicht schon im Einsatz ist, wie vergangenes Jahr gefordert wurde, wissen wir nicht.
Verbände haben das Recht zur Stellungnahme
Anerkannte Naturschutzvereinigungen haben bei Verfahren das Recht „zur Gelegenheit zur Stellungnahme“ und „zur Einsichtnahme in die einschlägigen Gutachten“. Das Recht „zur Gelegenheit zur Stellungnahme“ umfasst ein sogenanntes „qualifiziertes Anhörungsrecht“: Es gibt den Vereinigungen ein Recht auf individuelle Information über das mitwirkungspflichtige Vorhaben und auf Information über sämtliche sich mit dem Vorhaben verbindende Aspekte, die erforderlich sind, um zu diesem in sachgerechter Weise Stellung beziehen zu können. Die Stellungnahme muss von der Verwaltung zur Kenntnis genommen und ernstlich in ihre Überlegungen einbezogen werden. Das Recht auf „Einsichtnahme in die einschlägigen Gutachten“ gewährt Einblick in alle Stellungnahmen Dritter oder beteiligter Behörden, soweit sie sich auf naturschutzfachliche oder naturschutzrechtliche Fragen beziehen. Wird ein Sofortvollzug angeordnet, verbleibt den Verbänden keine Zeit, sich zu äußern.
Kein ernster wirtschaftlicher Schaden
„Am 16.06.2024, 20.06.2024 sowie am 30.06.2024 ereigneten sich an einem Deichabschnitt im Landkreis Aurich mehrere Rissereignisse von Schafen und Lämmern, die vom zuständigen Rissgutachter begutachtet, dokumentiert und mit der amtlichen Feststellung „Wolf“ als Schadensverursacher festgestellt wurden. Das wiederkehrende Rissverhalten ließe weitere ernste Schäden erwarten. Aufgrund der Betroffenheit von Schafen am Deich bestünde neben ernsten wirtschaftlichen Schäden für die Tierhalter die Gefahr, dass die Deichsicherheit beeinträchtigt würde,“ so die PM des der Kreisverwaltung. Auf einen DNA-Abgleich, der Wolf als erwiesen feststellt, scheint also sogar verzichtet worden zu sein.
Laut der Rissliste starben insgesamt sieben Schafe, die zudem nicht geschützt waren. Die Landkreisverwaltung teilte auf dpa-Anfrage mit, dass die Entscheidung des OVG „umfassend gewürdigt“ und zutreffende Sachverhalte für den Auricher Fall berücksichtigt worden seien. „Das wiederkehrende Rissverhalten lässt weitere ernste Schäden erwarten“, teilte die Behörde mit.
Bei den gerissenen Tieren dürfte es sich um Schafe eines Berufsschäfers handeln, der Weidetierhaltung im großen Stil betreibt und dafür EU-Subventionen im hohen fünfstelligen Bereich, zzgl. Weidetierprämie für weibliche Schafe erhält. Weitere Schäden sind durch Schutz der Schafe leicht zu verhindern.
Kein bestätigtes Wolfsrudel im Gebiet
Im Abschussgebiet gibt es kein bestätigtes Wolfsrudel. Die Anwesenheit von Schafen auf dem Deichbauwerk sei ein bedeutsamer Bestandteil zur Erhaltung wehrfähiger Deiche. In einer am 1. Dezember 2023 erfolgten Umweltministerkonferenz wurde zwar der Beschluss zur möglichen Durchführung von Schnellabschüssen von Wölfen gefasst, jedoch ist bislang jede Schnellabschussverfügung von Gerichten kassiert worden. Auch diese Genehmigung dürfte genauso kassiert werden. Die Kosten für die verlorenen Verfahren bleiben an den Steuerzahlern hängen. Wozu dienen also diese Schnellschüsse überhaupt?
Danach sei in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen (es handelt sich um sieben Schafe) bereits nach erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren durch einen Wolf die Erteilung einer Abschussgenehmigung möglich, die zeitlich für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis gelten und die Entnahme im Umkreis von bis zu 1.000 Metern um die betroffene Weide im betroffenen Gebiet zulassen soll. Eine genetische Individualisierung des schadensstiftenden Wolfs vor der Abschussgenehmigung sei hierbei laut Pressemitteilung nicht erforderlich.
Seit wann bedeutet gar kein Schutz „zumutbarer Herdenschutz“?
Der Landkreis Aurich hätte sich darauf basierend nach ausführlicher rechtlicher Prüfung und intensiver Abwägung zwischen Artenschutz und berechtigten Interessen der Deichsicherheit und der betroffenen Tierhalter für das Erteilen einer solchen Ausnahmegenehmigung entschieden.
Drauflosschießen statt Schützen
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. plädieren seit Gründung unseres Vereines dafür, ganz Deutschland zum Wolfsgebiet zu erklären und nicht erst nach Ausweisung von Wolfsterritorien zu fördern. Von den Weidetierhaltern muss allerdings auch gefordert werden, dass sie ihre Tiere schützen. Schon wird spekuliert, dass es sich bei dem Verursacher um einen auf Norderney entdeckten Wanderwolf handeln könnte. Wir halten dies nicht für ausgeschlossen. Die Schnellabschussregel von einem Kilometer könnte hier sogar zutreffen, denn die betroffene Gemeinde ist in der veröffentlichten Verfügung geschwärzt. Woanders heißt es allerdings, es beträfe Hilgenriedersiel und Neßmersiel, die zwei Kilometer entfernt von der Nordseeinsel sind. Bürgermeister und Bauern machen massiv Stimmung gegen das Tier auf der Insel. Will man das Jungtier mit dem Schnellabschussverfahren beseitigen?
Umweltminister Meyer (Grüne) will regional Wölfe schießen und Schutzstatus senken
2021 hatten die Grünen noch gegen die Wildwestabschussmethoden des Vorgängers Olaf Lies (SPD) geklagt. Allerdings nur gegen deren Geheimhaltung, was viele Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde damals nicht wahrhaben wollten. Schon seit dem vergangenen Jahr wirbt Meyer massiv für ein „regionales Bestandsmanagement“. Nun verlautbart Meyer, dass der günstige Erhaltungszustand der Wölfe in Niedersachsen erreicht sei. Wörtlich heißt es in einer Pressemitteilung: „…Niedersachsen wird sich deshalb unabhängig vom Schnellabschussverfahren bei Bund und EU weiterhin für ein praxisnahes, regional differenziertes Bestandsmanagement einsetzen, damit ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf in Niedersachsen möglich ist. Dafür wird eine Änderung des Schutzstatus notwendig sein. Umweltminister Meyer: „Ich stehe zum Koalitionsvertrag in Niedersachsen und im Bund. Mit zurzeit 50 Rudeln, vier Paaren und drei Einzelwölfen ist der Wolf in Niedersachsen und in der biogeographischen atlantischen Region nicht mehr vom Aussterben bedroht. In weiten Teilen Niedersachsens ist damit der gute Erhaltungszustand nach der FFH-Richtlinie erreicht. Ich erwarte von der EU-Kommission und der Bundesregierung, dass sie diese Fakten bei den Abstimmungen über die Berner Konvention und Änderungen in der FFH-Richtlinie berücksichtigt.“
Keine Partei hat wohl Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde so enttäuscht wie die Grünen. Wölfe sind zum Spielball von Lobbyisten geworden und dienen als Ablenkung zu den echten Problemen und Herausforderungen unserer Zeit.
Quellen:
https://www.landkreis-aurich.de/fileadmin/dateiablage/60-bauamt/pdf/2024-07-04_Ausnahme_Wolf.pdf
https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Natur&bgLayer=TopographieGrau
https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/12/03/schluss-mit-geheimen-wolfsjagden-in-niedersachsen/
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