Wie die dpa berichtet, hat das Land Niedersachsen beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschwerde tatsächlich gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Oldenburg eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte einen Wolfsabschuss verboten. Lesen Sie hier weitere Hintergründe in unserem Artikel. Wir zeigen auch, wie Rinderweiden bei Rehburg Loccum aussehen.
Zu diesem Artikel gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/12/ausgeschossen-in-der-region-hannover-gericht-kippt-schnellabschuss-endgueltig/?fbclid=IwAR00UuRX-8zERGT8hk-95NDzQ_1fILto1K5sawjG7Ldotx_A0ZUNI5MCjNU_aem_AZ4AUvS2DfU0oO-xMuHKj6VcpbdL9MrasxrNCiM6S0TMRso7rbHHgvNjcBxk3D2Def1HUIfdvH9yB2ghxWo_yRLY
Der zuständige Senat wolle vor Ablauf der Genehmigung zeitnah entscheiden, sagte der OVG-Sprecher zur dpa. Die vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilte Abschussgenehmigung gilt laut einer früheren Mitteilung des Umweltministeriums seit dem Abend des 26. März für 21 Tage, müsste also in wenigen Tagen sowieso auslaufen.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte den Abschuss mit der Begründung untersagt, dass die Abschussgenehmigung im Schnellabschussverfahren nicht auf den Wolf bezogen wurde, der das Rind gerissen hatte. Dies hielt das Gericht für nicht mit dem Bundesnaturschutzgesetz vereinbar. Dadurch, dass wohl ganz auf eine DNA-Untersuchung verzichtet wurde, ist unserer Ansicht nach nicht einmal erwiesen, dass überhaupt ein Wolf den Riss verursacht hat. Damit war einem Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe doch noch stattgegeben worden. Weitere Eilanträge liegen vom Freundeskreis frei lebender Wölfe sowie von der Naturschutzinitiative vor.
Hornlose Rinder ohne Schutz im Klosterwald Loccum
Wolfsabweisender Zaun bei Rindern
Quelle:
https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/06/schnellabschuss-in-niedersachsen-von-gericht-kassiert/
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3 Gedanken zu „Niedersachsen: Gerichtsdrama um das Rehburger Rudel geht in die nächste Runde“
Geht doch!!!
Die Zäune nachrüsten!!!
bleiben noch 2 rachtswidrige sachverhalte.1. die sache der bundesumweltministerin
schnellabschüsse überhaupt propagiert zu haben 2. d.steuerverschwendung der nds regierung durch die klagewiederholung vor dem ovg lüneburg.da wären mal die se zusätzlichen kosten nach der zureichenden begründung zu erfragen..bei der landesregierung und dem ovg lüneburg..
die BILD-ZEITUNG berichtete im februar..wohl, das in sachsen-anhalt 201 wölfe leben sollen die 10.465 euro kosten würden..in einer überschrift.
sachsen-anhalt ist ein sehr finanzarmes land,weil es hier nicht viel arbeitsplätze ha und die kirchen aus einem entklerikalisierungsprozess der weimarer zeit in sachen sekularisierung von immobilien anspruch aus entschädigung hat.diese gelder belasten die steuerkasse des landes zusätzlich.na und wo das geld fehlt werden die leute halt abtrünnig..und wählen den totalitären staat. da dann noch undifferenziert zu schreiben was wölfe dem steuerzahler kosten….hat schon mal jemand die frage aufgeworfen was uns die bildzeitung an leben u.steuergeldern kostet..
ein unterlassungsbescheid gegen die schmierenpresse sollte es grundsätzlich schon haben oder zumindest gemeinschaftlich erwirkt werden. wer möchte schon wie rudi dutschke enden. und weitere gewilderte oder amtlich abgeknallte wölfe registrieren müssen. wie die 3 ostländer sachsen,sachsen-anhalt und thüringen nun vorhaben…
trotz ovg beschluss aus lüneburg…das wäre doppelter rechtsbruch und daher ebenso sofort abzumahnen..von allen wolfsschützenden organisationen.sowie allein die ankündigung von strafrechtsrelevanten sachverhalten eine anzeige erbringen muss. da die kenntnis einer bevortehenden straftat zur anzeige verpflichtet.und die nicht anzeige ebenso eine straftat darstellt.