Niedersachsen: Gerichtsdrama um das Rehburger Rudel geht in die nächste Runde

Wie die dpa berichtet, hat das Land Niedersachsen beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschwerde tatsächlich gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Oldenburg eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte einen Wolfsabschuss verboten. Lesen Sie hier weitere Hintergründe in unserem Artikel. Wir zeigen auch, wie Rinderweiden bei Rehburg Loccum aussehen.

Zu diesem Artikel gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/12/ausgeschossen-in-der-region-hannover-gericht-kippt-schnellabschuss-endgueltig/?fbclid=IwAR00UuRX-8zERGT8hk-95NDzQ_1fILto1K5sawjG7Ldotx_A0ZUNI5MCjNU_aem_AZ4AUvS2DfU0oO-xMuHKj6VcpbdL9MrasxrNCiM6S0TMRso7rbHHgvNjcBxk3D2Def1HUIfdvH9yB2ghxWo_yRLY

 

Der zuständige Senat wolle vor Ablauf der Genehmigung zeitnah entscheiden, sagte der OVG-Sprecher zur dpa. Die vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilte Abschussgenehmigung gilt laut einer früheren Mitteilung des Umweltministeriums seit dem Abend des 26. März für 21 Tage, müsste also in wenigen Tagen sowieso auslaufen.

Beispielfoto Wolf. ©Brigitte Sommer

 

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte den Abschuss mit der Begründung untersagt, dass die Abschussgenehmigung im Schnellabschussverfahren nicht auf den Wolf bezogen wurde, der das Rind gerissen hatte. Dies hielt das Gericht für nicht mit dem Bundesnaturschutzgesetz vereinbar. Dadurch, dass wohl ganz auf eine DNA-Untersuchung verzichtet wurde, ist unserer Ansicht nach nicht einmal erwiesen, dass überhaupt ein Wolf den Riss verursacht hat. Damit war einem Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe doch noch stattgegeben worden. Weitere Eilanträge liegen vom Freundeskreis frei lebender Wölfe sowie von der Naturschutzinitiative vor.

Hornlose Rinder ohne Schutz im Klosterwald Loccum

Die Rinder sind zwar gegen Ausbruch sehr gut gesichert, nicht aber gegen Hunde, Wölfe oder auch kleinere Beutegreifer wie Fuchs oder Dachs, die tote Rinder nachsorgen können. Das heißt Aas fressen.

 

Gegen Abschussverfügungen seines Vorgängers Lies (SPD) hatte Umweltminister Meyer (Grüne) noch geklagt, weil dieser von einer Fähigkeit der Selbstverteidigung bei Rindern ausging. Kaum im Amt übernahm Meyer die Argumentation selbst. Bei solchen Rindern ohne Hörner soll es zwei Risse gegeben haben. Hier kann man absolut nicht pauschal davon ausgehen, dass die Rinder sich bei Wolfsangriffen selbst verteidigen. Vor allem nicht, wenn Kälber oder Jungtiere krank sind.

 

Diese riesigen Lücken stellen für Hund oder Wolf kein Problem dar.

 

An einer zweiten Weide ist noch eine Litze angebracht. Diese ist aber viel zu hoch.

 

Blick ins Revier des Rehburger Rudels.

 

Wolfsabweisender Zaun bei Rindern

 

Auf dem Bild zu sehen eine wolfsabweisend eingezäunte Rinderherde ohne Hörner in einem Nachbarterritorium, auch in der Region Hannover.

 

Quelle:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/06/schnellabschuss-in-niedersachsen-von-gericht-kassiert/

 

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3 Gedanken zu „Niedersachsen: Gerichtsdrama um das Rehburger Rudel geht in die nächste Runde

    1. bleiben noch 2 rachtswidrige sachverhalte.1. die sache der bundesumweltministerin
      schnellabschüsse überhaupt propagiert zu haben 2. d.steuerverschwendung der nds regierung durch die klagewiederholung vor dem ovg lüneburg.da wären mal die se zusätzlichen kosten nach der zureichenden begründung zu erfragen..bei der landesregierung und dem ovg lüneburg..

  1. die BILD-ZEITUNG berichtete im februar..wohl, das in sachsen-anhalt 201 wölfe leben sollen die 10.465 euro kosten würden..in einer überschrift.
    sachsen-anhalt ist ein sehr finanzarmes land,weil es hier nicht viel arbeitsplätze ha und die kirchen aus einem entklerikalisierungsprozess der weimarer zeit in sachen sekularisierung von immobilien anspruch aus entschädigung hat.diese gelder belasten die steuerkasse des landes zusätzlich.na und wo das geld fehlt werden die leute halt abtrünnig..und wählen den totalitären staat. da dann noch undifferenziert zu schreiben was wölfe dem steuerzahler kosten….hat schon mal jemand die frage aufgeworfen was uns die bildzeitung an leben u.steuergeldern kostet..
    ein unterlassungsbescheid gegen die schmierenpresse sollte es grundsätzlich schon haben oder zumindest gemeinschaftlich erwirkt werden. wer möchte schon wie rudi dutschke enden. und weitere gewilderte oder amtlich abgeknallte wölfe registrieren müssen. wie die 3 ostländer sachsen,sachsen-anhalt und thüringen nun vorhaben…
    trotz ovg beschluss aus lüneburg…das wäre doppelter rechtsbruch und daher ebenso sofort abzumahnen..von allen wolfsschützenden organisationen.sowie allein die ankündigung von strafrechtsrelevanten sachverhalten eine anzeige erbringen muss. da die kenntnis einer bevortehenden straftat zur anzeige verpflichtet.und die nicht anzeige ebenso eine straftat darstellt.

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