Ausgeschossen in der Region Hannover: Gericht kippt Schnellabschuss endgültig

Diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes schlägt ein wie eine Bombe und sie dürfte auch ein Schlaglicht auf weitere Bundesländer werfen, die ebenfalls mit Lemkes (Grüne) Schnellabschüssen liebäugeln. Die Beschwerde des Landes Niedersachsen wurde zurückgewiesen. Eine schwere Niederlage für Umweltminister Meyer (Grüne).

Hier die Bgründung des Oberverwaltungsgerichtes: „Die hiergegen erhobenen Beschwerden hat der 4. Senat heute aufgrund der durch die Befristung der Ausnahmegenehmigung bis zum 12. April 2024 bedingten Eilbedürftigkeit der Entscheidungen mit sogenannten „Tenorbeschlüssen“ zurückgewiesen. Den Beschlüssen ist damit zunächst nur das Ergebnis der Entscheidung des Senats zu entnehmen, die schriftlichen Begründungen, die gegebenenfalls auch Ausführungen zur Rechtmäßigkeit des Schnellabschussverfahrens enthalten werden, werden erst im Nachgang erfolgen. Die Abschussgenehmigung bleibt daher weiter nicht vollziehbar.

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Die Beschlüsse des Senats sind unanfechtbar.

Sobald die Begründungen der Entscheidungen vorliegen, wird hierüber über eine weitere Pressemitteilung informiert werden.“

Zum Thema passt auch unser Solgan „Nur 0-Wolfsabschuss motiviert zum Herdenschutz.“

Wir fordern Umweltminister Meyer auf, endlich die nötigen Grundlagen für Herdenschutzmaßnahmen in Angriff zu nehmen.

 

 

 

https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/beschwerden-gegen-die-gerichtliche-untersagung-des-vollzugs-der-ausnahmegenehmigung-zur-zielgerichteten-letalen-entnahme-eines-wolfes-erfolglos-231266.html?fbclid=IwAR0xMArMzPtm2s1dNnwZVLMrSuQCmSj-0LmNDZU0Q1LJ7ikaoJSBZYntKVg_aem_Aagesr6M4WwDHybHg8Mdwnuk949O9IoP5HEP1PEMf_ruyApoiLVfANaQ7Yli_wNU3dUM4VXtvASQsMonntF_JLe5

 

Hintergründe:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/12/niedersachsen-gerichtsdrama-um-das-rehburger-rudel-geht-in-die-naechste-runde/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/06/schnellabschuss-in-niedersachsen-von-gericht-kassiert/

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe.  Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell, der sagt, was ist und sich mutig Lobbyisten in den Weg stellt.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

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Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Niedersachsen: Gerichtsdrama um das Rehburger Rudel geht in die nächste Runde

Wie die dpa berichtet, hat das Land Niedersachsen beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschwerde tatsächlich gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Oldenburg eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte einen Wolfsabschuss verboten. Lesen Sie hier weitere Hintergründe in unserem Artikel. Wir zeigen auch, wie Rinderweiden bei Rehburg Loccum aussehen.

Zu diesem Artikel gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/12/ausgeschossen-in-der-region-hannover-gericht-kippt-schnellabschuss-endgueltig/?fbclid=IwAR00UuRX-8zERGT8hk-95NDzQ_1fILto1K5sawjG7Ldotx_A0ZUNI5MCjNU_aem_AZ4AUvS2DfU0oO-xMuHKj6VcpbdL9MrasxrNCiM6S0TMRso7rbHHgvNjcBxk3D2Def1HUIfdvH9yB2ghxWo_yRLY

 

Der zuständige Senat wolle vor Ablauf der Genehmigung zeitnah entscheiden, sagte der OVG-Sprecher zur dpa. Die vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilte Abschussgenehmigung gilt laut einer früheren Mitteilung des Umweltministeriums seit dem Abend des 26. März für 21 Tage, müsste also in wenigen Tagen sowieso auslaufen.

Beispielfoto Wolf. ©Brigitte Sommer

 

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte den Abschuss mit der Begründung untersagt, dass die Abschussgenehmigung im Schnellabschussverfahren nicht auf den Wolf bezogen wurde, der das Rind gerissen hatte. Dies hielt das Gericht für nicht mit dem Bundesnaturschutzgesetz vereinbar. Dadurch, dass wohl ganz auf eine DNA-Untersuchung verzichtet wurde, ist unserer Ansicht nach nicht einmal erwiesen, dass überhaupt ein Wolf den Riss verursacht hat. Damit war einem Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe doch noch stattgegeben worden. Weitere Eilanträge liegen vom Freundeskreis frei lebender Wölfe sowie von der Naturschutzinitiative vor.

Hornlose Rinder ohne Schutz im Klosterwald Loccum

Die Rinder sind zwar gegen Ausbruch sehr gut gesichert, nicht aber gegen Hunde, Wölfe oder auch kleinere Beutegreifer wie Fuchs oder Dachs, die tote Rinder nachsorgen können. Das heißt Aas fressen.

 

Gegen Abschussverfügungen seines Vorgängers Lies (SPD) hatte Umweltminister Meyer (Grüne) noch geklagt, weil dieser von einer Fähigkeit der Selbstverteidigung bei Rindern ausging. Kaum im Amt übernahm Meyer die Argumentation selbst. Bei solchen Rindern ohne Hörner soll es zwei Risse gegeben haben. Hier kann man absolut nicht pauschal davon ausgehen, dass die Rinder sich bei Wolfsangriffen selbst verteidigen. Vor allem nicht, wenn Kälber oder Jungtiere krank sind.

 

Diese riesigen Lücken stellen für Hund oder Wolf kein Problem dar.

 

An einer zweiten Weide ist noch eine Litze angebracht. Diese ist aber viel zu hoch.

 

Blick ins Revier des Rehburger Rudels.

 

Wolfsabweisender Zaun bei Rindern

 

Auf dem Bild zu sehen eine wolfsabweisend eingezäunte Rinderherde ohne Hörner in einem Nachbarterritorium, auch in der Region Hannover.

 

Quelle:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/06/schnellabschuss-in-niedersachsen-von-gericht-kassiert/

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe.  Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell, der sagt, was ist und sich mutig Lobbyisten in den Weg stellt.

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Kurzmeldungen aus Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg

Zur Zeit passiert so viel zum Thema Wolf gleichzeitig, dass wir uns entschlossen haben, ein neues Format herauszubringen. In unseren Kurzmeldungen bringen wir das Wichtigste in kompakter Form:

Niedersachsen – eine überraschende Wendung nimmt nun der Fall eines augenscheinlich illegal getöteten Wolfs bei Stubben. Statt Schussverletzungen hätte man nun in Berlin die überraschende Totesursache Bisse festgestellt. https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Stubben-Ursache-von-Tod-von-Wolf-steht-fest,aktuelloldenburg11090.html?fbclid=IwAR27pCy9JP7SA3kOq_QP86seUFr9eJuBUm356Jd-IJ1eBpC8BjgINVSIyLY

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind äußert überrascht und verwundert, zumal ein Zwischenergebnis „Schüsse“ und zwar sogar sehr genau „drei Schüse aus zwei verschiedenen Waffen“ gelautet hatte. Wir hatten Anzeige gestellt, die nun natürlich obsolet ist. Dies betrifft auch die Belohnung: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/10/18/wolf-im-landkreis-cuxhaven-illegal-erschossen-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige-und-setzt-belohnung-aus/

Niedersachsen – Umweltminister Meyer  (Grüne) nimmt die Beschwerde, die  sein Vorgänger Lies (SPD) gegen die Entscheidung des Gerichtes eingelegt hattte, zurück. Damit ist die Schießgenehmigung gegen den Friedeburger Wolf endlich vom Tisch. https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Beschluss-rechtskraeftig-Kein-Abschuss-von-Friedeburger-Wolf,wolf4682.html?fbclid=IwAR3QEcLQqucx9gXontt5jlroCVjlXpv9AdcdUv1PJ6uMcJv6lmuj3uadwvA

Hessen – Hessen stellt mehr Geld für Weidetierschutz zur Verfügung, doch nur ein geringer Betrag wurde überhaupt abgerufen. Lieber setzt man wohl auf Risse, damit dann der Abschuss der Wölfe gefordert werden kann? https://www.hna.de/lokales/rotenburg-bebra/verbaende-bemaengeln-foerderrichtlinie-des-umweltministeriums-zum-schutz-vor-woelfen-91932508.html?fbclid=IwAR39LMH1jNoT-9hNCm-kQxEt5CF8gMs4o3jgWZazR0ptv-v6ydzGkFNGfX4

Hessen – Das Stölzinger Rudel wurde bei Waldkappel gefilmt. https://www.facebook.com/watch/?ref=search&v=523160609389379&external_log_id=d1596435-59bf-4b0e-9fc6-84859c6b17a5&q=Waldkappel%20Video%20Wolf

Baden-Württemberg – Eine Aufnahme durch eine Wildtierkamera hat bestätigt, dass sich im Zollernalbkreis ein Wolf aufhält oder aufgehalten hat.

Am 11. November dieses Jahres lieferte eine Wildtierkamera in der Gemeindeebene von Burladingen ein Foto, das die Fachleute der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt FVA in Freiburg als sicheren Wolfsnachweis (sogenannter C1-Nachweis) bewerten.

Sichere Informationen über die Herkunft, das Geschlecht und die Identität des Wolfes können nur über weitere Nachweise und Untersuchungen gewonnen werden, die aber im Moment nicht vorliegen.

Die Frage, ob der Wolf weitergezogen ist, oder sich noch im Zollernalbkreis aufhält, kann nicht beantwortet werden. Im Land leben derzeit drei sesshafte Wolfsrüden. https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/sicherer-wolfsnachweis-im-zollernalbkreis-1