Ausgeschossen in der Region Hannover: Gericht kippt Schnellabschuss endgültig
Diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes schlägt ein wie eine Bombe und sie dürfte auch ein Schlaglicht auf weitere Bundesländer werfen, die ebenfalls mit Lemkes (Grüne) Schnellabschüssen liebäugeln. Die Beschwerde des Landes Niedersachsen wurde zurückgewiesen. Eine schwere Niederlage für Umweltminister Meyer (Grüne).
Hier die Bgründung des Oberverwaltungsgerichtes: „Die hiergegen erhobenen Beschwerden hat der 4. Senat heute aufgrund der durch die Befristung der Ausnahmegenehmigung bis zum 12. April 2024 bedingten Eilbedürftigkeit der Entscheidungen mit sogenannten „Tenorbeschlüssen“ zurückgewiesen. Den Beschlüssen ist damit zunächst nur das Ergebnis der Entscheidung des Senats zu entnehmen, die schriftlichen Begründungen, die gegebenenfalls auch Ausführungen zur Rechtmäßigkeit des Schnellabschussverfahrens enthalten werden, werden erst im Nachgang erfolgen. Die Abschussgenehmigung bleibt daher weiter nicht vollziehbar.

Die Beschlüsse des Senats sind unanfechtbar.
Sobald die Begründungen der Entscheidungen vorliegen, wird hierüber über eine weitere Pressemitteilung informiert werden.“
Zum Thema passt auch unser Solgan „Nur 0-Wolfsabschuss motiviert zum Herdenschutz.“
Wir fordern Umweltminister Meyer auf, endlich die nötigen Grundlagen für Herdenschutzmaßnahmen in Angriff zu nehmen.
Hintergründe:
https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/06/schnellabschuss-in-niedersachsen-von-gericht-kassiert/
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