Wandern für das Greifensteiner Rudel in Hessen und Rheinland-Pfalz

Die Schlinge um das Greifensteiner Rudel zieht sich unbarmherzig weiter zu: Die Jagd in Rheinland-Pfalz und Hessen ist endgültig freigegeben. Während die Nachkommen Diana (GW5369f) und Dian (GW5868m) nach dem Entscheid der Gerichte noch bis Ende Oktober unbarmherzig abgeschossen werden dürfen, erreicht die Eskalation eine neue Stufe. Uns liegen Informationen vor, dass es nun auch in Hessen eine Eilverfügung auf den Vaterwolf Milano (GW2478m) gibt. Die Mutterwölfin Ulma (GW2479f) taucht derweil in den Abschusslisten nicht auf – wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. vermuten hier das Schlimmste: Es steht zu befürchten, dass Ulma bereits heimlich beseitigt wurde und eine Verfügung deshalb schlicht hinfällig sein könnte. Ihr letzter Nachweis war im August. Zudem finden in Kürze auch noch Drückjagden statt. Wie bitter nötig unsere Präsenz im Gelände ist, zeigte sich eben erst am 9. Oktober 2026. Im Rahmen unseres vereinsinternen Wolfsmonitorings waren wir im hessischen Gebiet im Bereich Sinn-Fleisbach unterwegs. In der Verlängerung der Gartenstraße dokumentierten wir drei tote Schafe, die deutliche Spuren aufwiesen, die auf einen Kehlbiss hindeuten. Der amtliche Rissgutachter war zwar bereits vor Ort, ein offizielles Ergebnis steht jedoch noch aus, dennoch wird gehetzt. Lesen Sie hier unseren Artikel mit Foto- und Videodokumentation. 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestieren auf das Schärfste gegen die fortlaufende Geheimhaltung rund um die Abschussverfügung gegen den Rüden Milano (GW2478m) im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz. Dass die Behörden der Öffentlichkeit nicht einmal das genaue Ablaufdatum der Genehmigung bekannt geben, entzieht die Maßnahme jeder demokratischen und zivilgesellschaftlichen Kontrolle. Zwar sieht der offizielle Wolfsmanagementplan Rheinland-Pfalz im Einklang mit dem Bundesrecht für solche Entnahmen einen strengen gesetzlichen Rahmen vor – der von einer Standardfrist von 21 Tagen bis zu einer maximalen Ausdehnung von sechs Wochen nach dem Schadensereignis reicht –, doch die konkrete Ausgestaltung bleibt im Dunkeln. Diese bewusste Intransparenz unter dem Vorwand des Jägerschutzes ist in einem Rechtsstaat inakzeptabel und verhindert eine transparente Überprüfung, ob die ohnehin umstrittene Frist längst überschritten ist.

Rückblick: Der juristische Weg allein rettet keine Wölfe

In unserem letzten Bericht zum Greifensteiner Rudel haben wir die gefährliche Bequemlichkeit und Untätigkeit mancher klagefähiger Verbände scharf kritisiert. Während das Rudel vor der fast vollständigen Auslöschung steht, wiegen große Organisationen die Öffentlichkeit weiterhin in der trügerischen Sicherheit, dass reine Gerichtsklagen ausreichen würden. Schlimmer noch: Die dringend notwendige, aktive Kontroll- und Präsenzarbeit vor Ort im Revier wird von diesen behördennahen Strukturen oft ignoriert oder sogar diskreditiert. Wir haben klargestellt, dass abstrakte Klageversprechen den politisch aufgeweichten Naturschutz nicht mehr alleine stoppen können – es braucht den mutigen Druck von unten und echte Präsenz im Gelände. Doch diese Naivität und das blinde Vertrauen in staatliche Institutionen ist kein neues Phänomen, sondern zieht sich wie ein roter Faden durch die Verbandslandschaft.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die völkerrechtliche Amnesie der Verbände: Wo war ihr Aufschrei während der Coronakrise?

Mit erheblichem Befremden beobachten wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V., dass sich Verbände in Niedersachsen angesichts aktueller staatlicher Maßnahmen plötzlich auf das Völkerrecht berufen. Diese plötzliche Entdeckung internationaler Rechte verwundert uns zutiefst. Denn vor genau sechs Jahren – auf dem Höhepunkt der Coronakrise im Jahr 2020 – wurden elementare Grund-, Freiheits- und Völkerrechte von der Regierung und den Gerichten im Eiltempo ausgehebelt.
Dass dieser fundamentale Dammbruch vielen etablierten Verbänden damals komplett entgangen ist, hat einen bitteren Grund: Sie haben geschwiegen oder die damalige Politik willfährig mitgetragen. Wer sich vor sechs Jahren blindlings in staatliche Maßnahmen gefügt und die Aussetzung internationaler Standards akzeptiert hat, disqualifiziert sich heute als glaubwürdiger Hüter des Völkerrechts. Wer damals mitgemacht hat, darf sich im Jahr 2026 nicht wundern, wenn der Staat dieselben Mechanismen der Rechtseinschränkung auch auf anderen Feldern anwendet. Unsere jahrelangen Warnungen vor dieser gefährlichen Entwicklung werden nun auf bittere Weise bestätigt.
Burg Greifenstein. © Brigitte Sommer
Die Allgemeinverfügung der hessischen Oberen Jagdbehörde (Regierungspräsidium Kassel) regelt im Gegensatz zu Rheinland-Pfalz einen festen Zeitraum: Der Abschuss von bis zu vier juvenilen Wölfen (Welpen/Jungwölfen) im Lahn-Dill-Kreis ist exakt bis zum 31. Oktober 2026 befristet. 
Grundlage dafür ist der hessische „revierübergreifende Managementplan für das Jagdjahr 2026/2027“, welcher die Bejagung der Jungtiere starr an die dort definierte Jagdzeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2026 koppelt. Da der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) Ende September die Eilanträge der Naturschutzverbände zurückgewiesen hat, gilt diese Frist für die verbleibenden Abschüsse bis zum Monatsende unverändert.
Die aktuelle Allgemeinverfügung stützt sich zwingend auf die im hessischen Jagdrecht festgesetzte Schonzeit- und Jagdzeitregelung, welche die Bejagung von Jungwölfen strikt auf das Fenster vom 1. Juli bis zum 31. Oktober begrenzt. Sobald dieses Datum verstreicht, greift automatisch wieder die gesetzliche Schonzeit, wodurch die operative Grundlage der Verfügung erlischt. 
Allerdings gibt es politische und rechtliche Hintertüren, die eine Bejagung ab November auf anderem Wege ermöglichen könnten:
  • Erlass einer neuen Einzelfall-Genehmigung: Sollte es im Lahn-Dill-Kreis ab November zu neuen, schwerwiegenden Rissvorfällen trotz Herdenschutzes kommen, kann die Behörde jederzeit eine neue, eigenständige Abschussgenehmigung im Rahmen einer Ausnahme nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 45 BNatSchG) erlassen. Diese wäre dann unabhängig von der regulären Jagdzeit.
  • Anpassung der gesetzlichen Jagdzeiten: Da die hessische Landesregierung den Wolf gezielt ins Jagdrecht aufgenommen hat, besteht für die Zukunft das Risiko, dass das Ministerium die Jagdzeiten per Verordnung dauerhaft verlängert oder für Folgestrecken (z. B. das Jagdjahr 2027/2028) großzügiger auslegt.

Riss am 9. Oktober bei Sinn-Fleisbach?

Vor Ort suchten wir das direkte Gespräch mit einem der betroffenen Halter – und blickten in einen Abgrund aus Unversöhnlichkeit. Der Mann, der zuvor in der Presse damit zitiert wurde, dass er bereits über 100 Lämmer in den Schlachthof gefahren zu haben und damit kein Problem zu haben, zeigte sich gegenüber jeglichen Wolfsschutzargumenten komplett blockiert. Eigene Fehler beim Herdenschutz? Für ihn Fehlanzeige. Stattdessen das altbekannte Narrativ: Die Wölfe hätten gelernt, absolut alles zu „überwinden“. Mehr noch: Neben Schafen wurden den Wölfen ohne Beweise pauschal nicht anerkannte Risse wie Kälber angelastet – bis hin zu Tieren, die auf Straßen und Autobahnen herumlaufen. Diese seien, so die abenteuerliche Behauptung, von Wölfen dorthin gehetzt worden.
Ein echter Austausch oder ein sachlicher Dialog waren unmöglich, da der Halter weder zuhören noch andere Perspektiven anerkennen wollte. Selbst unseren Hinweis, dass man in einer demokratischen Gesellschaft unterschiedliche Ansichten aushalten müsse, lehnte er vehement ab. Stattdessen warf er uns vor, wir würden mit unseren Berichten die Weidetierhalter und ihre Schafe verhöhnen.
Diese Erfahrung zeigt zweierlei: Erstens ist die Realität im echten Leben kaum mit den sozialen Medien zu vergleichen, wo gezielt gesteuerte Seiten und Profile die Spaltung und den Hass zwischen Bauern und Naturschützern im digitalen Raum künstlich anheizen. Zweitens offenbart sich hier eine tief sitzende, fast kindliche Mentalität, die wir nicht zum ersten Mal erleben: Ein stures Beharren darauf, im Recht zu sein, gepaart mit dem absolut kompromisslosen Anspruch, alles rigoros zu eliminieren, was den eigenen Interessen im Weg steht.
Dieses tote Schaf scheint einen Kehlbiss aufzuweisen.  Natürlich machen uns diese toten Schafe auch betroffen. Jedoch: Was Weidetierhalter oft emotional als „Grausamkeit“ oder „Mordsucht“ umdeuten, ist in Wahrheit reine Biologie. Wie der bekannte und leider viel zu früh verstorbene Wolfsexperte Toni Seiler in seinen Arbeiten immer wieder verdeutlichte, töten Wölfe nicht aus Bösartigkeit, sondern weil bei ihnen in einer Koppel-Situation der genetisch tief verankerte Beutegreifer-Reflex ausgelöst wird. Das Zusammentreffen von Beutegreifer und Beute verläuft heute jedoch unter völlig unnatürlichen Bedingungen: Den modernen Hausschafen wurde ihr ursprünglicher, wilder Fluchtinstinkt durch jahrhundertelange Zucht größtenteils weggezüchtet. Anstatt bei Gefahr instinktiv kilometerweit zu fliehen, drängen sich die domestizierten Tiere in Panik auf engstem Raum in den Zaunecken zusammen. Dieses unnatürliche Verhalten triggert den Beutereflex des Wolfs immer wieder aufs Neue, was zu mehreren Rissen in einer Nacht führen kann. Die Schuld dafür dem Wolf zuzuschieben, blendet die Naturgesetze und die menschengemachten Zuchtfolgen völlig aus. Zudem ist bekannt, dass Risse jährlich ab Augut zunehmen. Dies liegt ebenso an der startenden Drückjagd- und Jagdsaison, in der die Wildtiere massiv gestört werden, als auch daran, dass Welpen mehr Fleisch brauchen.  © Brigitte Sommer

Hier die Video-Dokumentation. In der Nacht vorher gab es starke Regenfälle und Gewitter. Dies könnte zu einem Spannungsabfall geführt haben. Der Zaun war an der Buschseite nach innen eingedrückt, was die „Übersprintherorie“ unserer Meinung nach nicht stützt.

 

Wir sind absolut dafür, dass Entschädigungen schnell bezahlt werden und dass Zäune und Hunde schnell und unbürokratisch gefördert, aber auch gefordert werden. Die Wut über langsame Erstattungen und Bewilligungen sollte sich deshalb weder gegen Wölfe noch gegen Wolfsschützer richten, sondern es sollte hinterfragt werden, warum das alles so schleppend voran geht und ob die Wut der Bauern vielleicht absichtlich auf Wölfe und Schützer gelenkt werden könnte?
Auch könnten die Halter sich selbst einmal hinterfragen, warum sie Tiere ohne schlechtes Gewissen ins Schlachthaus bringen, aber Entschädigungen nach Wolfsrissen ablehnen, weil sie angeblich ja so an ihren Tieren hängen. Der Mensch darf „fressen“, der Wolf nicht. Ein Wolfsriss ist nicht schön, vor allem wenn der Wolf tatsächlich nicht zum Fressen kommt und damit der nächste Riss wahrscheinlicher wird. Ein Schlachthaus ist aber noch viel schlimmer. Die Halter verkaufen ihre Tiere dorthin, was also ist der Unterschied zu Entschädigungen?
Entschädigungen gibt es halt nur, wenn auch Schutz vorhanden war.

 

Die Kadaver als Köder? Einmalige Gelegenheit für die Jäger?

Ein absolut alarmierender Zustand bot sich uns bei unserer Recherche am Nachmittag: Obwohl der amtliche Rissgutachter zu diesem Zeitpunkt bereits vor Ort gewesen war, lagen die getöteten Schafe noch immer unberührt auf der Weide. In uns weckt dies den dringenden Verdacht auf ein kalkuliertes und zutiefst illegitimes Vorgehen: Es steht zu befürchten, dass die Kadaver dort bewusst als Köder liegen gelassen wurden, damit die Jäger sich in der Nacht auf die Lauer legen und die zurückkehrenden Wölfe direkt an den toten Schafen abschießen können.
Diese Vermutung deckt sich mit brisanten Informationen, die uns kurz zuvor von einem Insider zugespielt wurden. Demnach haben die behördlich beauftragten Häscher erhebliche Probleme, die Tiere überhaupt für einen Abschuss aufzuspüren. Das Greifensteiner Rudel nutzt ein riesiges, unwegsames Areal und wechselt seine Aufenthaltsorte ständig zwischen den Bundesländern. Für das Schießkommando sind die frischen Risse bei Sinn-Fleisbach daher eine einmalige Gelegenheit, auf die sie im Verborgenen gewartet haben. Wenn die Kadaver nun gezielt  missbraucht werden würden, um die Wölfe in die Falle zu locken, wäre dies eine moralische Bankrotterklärung.

 

Wo ein Wille ist, ist ein Weg – Gut geschützte Schafe

 

 

 

 

 

Bei Sinn-Fleisbach häuft sich das Rissgeschehen. © Brigitte Sommer

 

Weitere Weide bei Fleisbach ohne Grundschutz

 

Blick ins Territorium Greifenstein

 

Zur Dianaburg sind es nur 8,2 Kilometer auf den Wanderwegen. © Brigitte Sommer

 

Zahlreiche Wanderwegs, wie z. B. der Wällerweg, führt auch an Fleisbach vorbei. Brigitte Sommer – Weitere Infos: https://www.komoot.com/de-de/tour/304352586

 

Erfolg unseres internen Wolfsmonitorings. Alba zeigte uns Wolfsanwesenheit an. © Brigitte Sommer

 

Ein Stück des Wällerwegs führt auch oberhalb des Fleisbachtals vorbei. Diese Strecke sollte unbedingt gewandert werden. © Brigitte Sommer

 

Unterhalb des Wällerwanderwegs fließt der Fleisbach. In dem langgezogenen abgelegenen Tal befinden sich zahlreiche Weiden. © Brigitte Sommer

 

Rinder hinter lediglich zwei Litzen, abgelegen im Wald. © Brigitte Sommer

 

Pferde hinter nur einer Litze, dazu ohne Spannung. Diese Pferde sind bestimmt nicht durch das Rudel gefährdet, aber in der Gegend laufen immer wieder Weidetiere frei herum. Bei solchen Zäunen ist dies auch nicht verwunderlich. Die A 45 befindet sich nicht weit weg. © Brigitte Sommer

Hier die Pferdeweide im Film

 

Drückjagden von HessenForst im Territorium Greifenstein

 

Das  Waldgebiet im Stippbachtal zwischen Sinn und Kölschhausen ist ein ökologisches Juwel direkt an der A 45. Es bietet Lebensraum für streng geschützte, hochgradig sensible Arten.
Doch dieses Ökosystem steht aktuell unter massivem Druck. In den kommenden Wochen sind in diesem Gebiet am Samstag den 31. Oktober von 8.30 Uhr bis 16. Uhr sowie am 27. November 2026 von 8.30 Uhr bis 16.Uhr großflächige Drückjagden geplant.

Wir sehen diese Jagdmaßnahmen aus Tierschutzgründen äußerst kritisch:

• Bedrohung für das Greifensteiner Wolfsrudel: Teile des ohnehin politisch und juristisch verfolgten Wolfsrudels geraten durch diese intensiven Jagden in erhebliche Gefahr und extremen Stress.
• Störung der Europäischen Wildkatze: Erst kürzlich wurden hier mühsam neue Lebensraumkorridore für die streng geschützte Wildkatze gepflanzt. Großflächige Jagden scheuchen diese scheuen Tiere aus ihren dringend benötigten Ruhezonen auf.
• Gefahr für Amphibien im Winterquartier: Der bedrohte Feuersalamander und geschützte Reptilien befinden sich mitten in ihrer empfindlichen Winterstarre. Der Einsatz schwerer Fahrzeuge abseits der Wege gefährdet ihre Bodenquartiere direkt.
Nicht nur als Verein, auch als Bürgerinnen und Bürger möchten wir ein Zeichen setzen. Wir wollen die Situation im Wald aufmerksam, aber absolut friedlich und gesetzeskonform im Auge behalten.
Wir rufen dazu auf, das Gebiet im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu erwandern und die Lage zu dokumentieren:
• Bleiben Sie auf den offiziellen Wegen: Das Verlassen der Wege ist in den sensiblen Kernzonen und während Jagden untersagt.
Wir respektieren die Natur- und Artenschutzauflagen.
• Sicherheit geht vor – Absperrungen beachten: Betreten Sie niemals Bereiche, die wegen Lebensgefahr oder Jagdbetrieb temporär gesperrt sind. Wir halten uns strikt an die gesetzlichen Vorgaben.
• Dokumentieren und melden: Nutzen Sie Ihre Wanderungen auf den freien Hauptwegen, um die allgemeine Situation im Umfeld des Waldes fotografisch oder schriftlich zu dokumentieren.
• Keine Konfrontation: Unser Ziel ist die reine, sachliche Dokumentation und das Zeigen von zivilgesellschaftlicher Präsenz für den Naturschutz. Wir stören keine legalen Abläufe.
Lassen Sie uns gemeinsam zeigen, wie wichtig den Menschen in der Region der Schutz von Wolf, Wildkatze und Amphibien ist – mit Kamera, Notizbuch und gesundem Menschenverstand.

Aufruf zur Unterstützung und zu Wanderungen

Die aktuellen Ereignisse machen erneut deutlich, dass juristische Schritte allein nicht ausreichen, um den Schutz des Rudels zu gewährleisten. Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist daher dringend auf neue Mitglieder angewiesen, um das Monitoring und die Aufklärungsarbeit unabhängig und langfristig fortführen zu können.
Gleichzeitig rufen wir alle Natur- und Wolfsfreunde dazu auf, im Rahmen des gesetzlichen Betretungsrechts der Natur verstärkt Wanderungen in den betroffenen Regionen zu unternehmen. Eine legale, friedliche und aufmerksame Präsenz von Waldbesuchern erhöht die Transparenz im Gelände und erschwert verdeckte Abschussaktionen.
Das vereinsinterne Monitoring konzentriert sich aktuell schwerpunktmäßig auf folgende Bereiche des Rudels:
    • Bereich Sinn bis zur Dianaburg und Hof Heisterberg – Hessen
    • Raum Rodenroth – Hessen
    • Gesamter östlicher Westerwaldkreis in RLP  bis Limburg Hessen 

Unterstützen Sie unsere Arbeit vor Ort und helfen Sie uns, das Greifensteiner Rudel zu schützen. Diese Wolfsfamilie ist zur Zeit das einzig tatsächlich nachgewiesenen Rudel in Hessen. 

Quellen:

https://www.westerwaldkreis.de/aktuelles/presse/pressemitteilungen/2026/oktober/endgueltige-eilentscheidung-des-oberverwaltungsgerichtes/

https://www.westerwaldkreis.de/aktuelles/wichtige-informationen-zu/wolf/

https://vgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/wolf-gw2478m-darf-im-westerwald-gejagt-werden

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/10/07/artenschutz-am-ende-warum-klagen-das-greifensteiner-rudel-nicht-mehr-schuetzen-koennen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/09/10/toni-seiler-von-woelfen-hunden-und-menschen/

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/wolf-auf-weiden-warum-ein-schafzuechter-in-hessen-vor-dem-aus-steht-accg-201278912.html

https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-10/20261009_gemeldete_nutztierschaeden_2026_27.pdf

https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-10/20261002_wolfsnachweise_2026_27_neues_cd.pdf

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

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Artenschutz am Ende? Warum Klagen das Greifensteiner Rudel nicht mehr schützen können

Dem Greifensteiner Rudel droht die fast vollständige Auslöschung: Sollten die Landesregierungen von Hessen und Rheinland-Pfalz ihre Pläne durchsetzen, wird die Wolfsfamilie bis auf die Mutterfähe Ulma (GW2479f) eliminiert. Die gerichtlichen Bestätigungen der Abschussfreigaben für den Rüden GW2478m sowie die Jungwölfe Diana (GW5369f) und Dian (GW5868m) beweisen, was wir seit langem befürchten: Der juristische Weg allein reicht angesichts des politisch aufgeweichten Artenschutzes nicht mehr aus. Unsere investigative Vor-Ort-Recherche entlarvt die offizielle Argumentation nun vollends. Statt des gesetzlich vorgeschriebenen Herdenschutzes dokumentieren wir mangelhafte Zäune, die Risse geradezu provozieren. Während dieser Schutz kollabiert, laufen in den Forstbezirken bereits die Vorbereitungen für großflächige Drückjagden auf Hochtouren, flankiert von konkreten Funden, die den dringenden Verdacht auf Jagdfrevel erhärten. Unser bebilderter Report dokumentiert ein eklatantes Staatsversagen im Spannungsfeld zwischen politischem Druck, Lobbyismus und systematischem Bruch des Natur- und Tierschutzes.

Die Situation in Hessen und Rheinland-Pfalz

In Hessen existieren derzeit lediglich drei bestätigte Wolfsterritorien (Greifenstein, Rüdesheim und Waldkappel). Die Gesamtzahl der sesshaften Tiere bleibt überschaubar. In Rheinland-Pfalz sind mehrere Rudel nachgewiesen, darunter grenzüberschreitende Vorkommen. Das Greifensteiner Rudel bewegt sich in einem Gebiet, das beide Bundesländer umfasst.
Vor Ort im Territorium des Greifensteiner Rudels stellen wir fest: Die Weidetierhaltung ist dort vergleichsweise gering ausgeprägt. Wir dokumentieren regelmäßig die vorhandenen Zäune und die tatsächlichen Haltungsbedingungen. Auf Grundlage dieser eigenen Beobachtungen und Dokumentationen zweifeln wir stark an einzelnen Angaben in den offiziellen Risslisten. Ebenso bezweifeln wir, dass in allen Fällen, die als Begründung für Abschussverfügungen herangezogen werden, ein ordnungsgemäßer Grundschutz vorhanden war. Eine kritische Prüfung der Risslisten und der Schutzsituation vor Ort ist daher dringend geboten.

Kritik an der Strategie mancher Verbände

Umso irritierender ist es, dass bestimmte Mitglieder klagefähiger Verbände weiterhin öffentlich den Eindruck erwecken, allein Klagen würden den Tieren helfen – und dass Wolfsfreunde selbst nichts weiter tun müssten. Manche gehen sogar so weit, die konkrete, aktive Arbeit vor Ort in den Wolfsgebieten zu boykottieren oder systematisch zu diskreditieren. Diese Haltung ist weder nachvollziehbar noch verantwortungsvoll. Entweder verkennen die Betreffenden die veränderte Rechtslage und die Realitäten vor Ort vollständig – oder sie halten bewusst an einer Narrative fest, die den tatsächlichen Schutzbedarf der Tiere verschleiert.
Auffällig ist in diesem Zusammenhang auch die Vielzahl von Seiten und Organisationen, die Schutzaktivitäten vortäuschen, in der Praxis jedoch weitgehend die behördennahe Linie der großen Verbände mittragen. Solche Alibi-Strukturen schaffen den Anschein von Engagement, ohne den notwendigen Druck von unten und die konkrete Präsenz in den Revieren zu leisten. Sie tragen damit dazu bei, dass kritische, unabhängige Stimmen und die praktische Arbeit vor Ort isoliert oder behindert werden.

Unsere Position

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. bleiben bei unserer klaren Haltung: Gerichtsverfahren sind ein wichtiges Instrument – aber sie ersetzen nicht die praktische Arbeit im Gelände.
Wer den Eindruck erweckt, man könne sich bequem zurücklehnen, weil „die Verbände schon klagen“, handelt nicht im Interesse der Wölfe.
Dem Greifensteiner Rudel haben wir Namen gegeben, um die Tiere nicht nur als Nummern, sondern als Individuen sichtbar zu machen:
Ulma (GW2479f), Milano (GW2478m) sowie die Nachkommen Diana (GW5369f) und Dian (GW5869m).
Wir fordern alle, denen der Schutz der Wölfe tatsächlich am Herzen liegt, auf, sich nicht hinter abstrakten Klageversprechen zu verstecken. Es braucht beides: rechtliche Schritte, wo sie noch greifen – und vor allem mutige, kontinuierliche Präsenz und Öffentlichkeitsarbeit vor Ort. Alles andere ist Selbsttäuschung oder bewusste Irreführung.

Gerichtsschlachten um das Greifensteiner Rudel

Die Verfahren um das Rudel graphisch dargestelt.

 

Beispielfoto kleines Wolfsrudel. Geht es nach dem Willen der Hessischen und rheinlandpfälzischen Regierungen müssten alle Familienmitglieder, bis auf die Mutter Ulma (GW2479f) sterben. Totgeschossen werden sollen Vater Milano (GW2478m) und die Nachkommen Diana (GW5369 und Dian (GW5868).

Kaltherzigkeit

Die Debatte um den Umgang mit unseren Mitlebewesen verschärft sich immer mehr. Im Zentrum steht eine Methode, die angeblich im Zuge der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und steigender urbaner Wildschweinpopulationen eine Renaissance erfährt: der sogenannte Saufang. Was Behörden als hocheffiziente Maßnahme deklarieren, offenbart bei genauerer Betrachtung gravierende Mängel in Bezug auf Tierschutz, Jagdethik und Nachhaltigkeit.
Ein Saufang ist ein abgezäuntes Gatter, in das Wildschweine mittels Futter gelockt werden. Ist die Wildschweinfamilie im Inneren, schließen sich die Tore per Fernauslöser. Was folgt, gleicht einer industriellen Tötung: Die eingeschlossenem Wildschweine werden aus erhöhter Position systematisch totgeschossen. 
Aus Sicht des Tierschutzes wirft dieses Verfahren fundamentale Probleme auf. Befürworter argumentieren zwar, dass die Tötung der gesamten Rotte innerhalb weniger Minuten erfolge. Doch sobald die Tore zuschlagen und die ersten Schüsse fallen, bricht unter den hochintelligenten Tieren panische Angst aus. Dass Wildschweine mitansehen und miterleben müssen, wie Familienmitglieder direkt neben ihnen sterben, widerspricht dem Grundgedanken des Tierschutzes und der Vermeidung unnötigen Leidens elementar.
Zudem rüttelt der Saufang an den Grundfesten der Jagdethik. Das Prinzip des fairen Verhältnisses zwischen Mensch und Wild wird hier völlig zugunsten einer rein technokratischen Schadensbekämpfung aufgegeben. Die Fanganlage wird zum temporären Schlachthof. Selbst innerhalb der Jägerschaft ist die Methode deshalb hochgradig umstritten; selbst viele Jäger weigern sich, solche Anlagen zu bedienen.
Der Saufang stellt eine ethische Bankrotterklärung im Umgang mit unseren heimischen Wildtieren dar.  Die Reduktion von Lebewesen auf reine Seuchenvektoren oder urbane Störfaktoren blendet die menschliche Verantwortung aus.

 

Saufang. Foto privat. Er könnte nicht nur für die Wildschweine, sondern evtl. auch für das Auslöschen des Rudels gedacht sein.

 

Der Schießparcours bei Hof Heisterberg. Foto: privat

Im Rausch der Tötungseffizienz: Warum die Drückjagd die moralische Bankrotterklärung ist

Herbst und Winter sind in deutschen Wäldern traditionell die Monate, in denen die Natur eigentlich zur Ruhe kommen sollte. Stattdessen verwandeln staatliche Forstämter und private Hobbyjäger die Reviere in Kriegsschauplätze. Bei sogenannten Drückjagden werden große Waldareale systematisch umstellt, um Wildtiere mit Treibern und Hunden in Panik zu versetzen und sie den wartenden Schützen vor die Flinten zu treiben. Was als „ökologische Notwendigkeit“ und „effizientes Waldmanagement“ getarnt wird, ist ein grausames, unethisches Spektakel, das in einer aufgeklärten Gesellschaft keinen Platz mehr haben darf.
1. Staatlich sanktionierte Tierquälerei
Das ohnehin scheinheilige Argument der Jägerschaft, Tiere würden durch einen gezielten Schuss aus dem Hinterhalt schmerzfrei erlegt, bricht bei einer Drückjagd völlig in sich zusammen. Hier herrscht das Prinzip Masse statt Klasse. Wildtiere werden stundenlang in Todesangst versetzt und hetzen mit maximalem Adrenalispiegel durch den Wald. Im flüchtigen Lauf sind präzise Schüsse die Ausnahme. Die blutige Realität auf diesen Jagden sind zertrümmerte Gliedmaßen, weichgeschossene Bäuche und qualvolle Risse. Unzählige Tiere flüchten schwer verletzt und sterben oft erst Tage später qualvoll an ihren Wunden oder bei der oft mangelhaft durchgeführten Nachsuche.
2. Das Märchen vom „Waldschutz“
Sowohl die staatliche Forstwirtschaft als auch Hobbyjäger rechtfertigen das Massentöten mit angeblichen Verbissschäden an jungen Bäumen. Doch die Drückjagd erzeugt genau das Problem, das sie angeblich lösen will: Durch den extremen Lärm und den Stress werden die Tiere traumatisiert. Sie flüchten tief in die dichtesten Dickichte und Schonungen, wo sie sich tagelang aus Angst nicht mehr herausbewegen. Auf diesen engen Rückzugsräumen konzentriert sich dann der Verbiss massiv. Nicht die Tiere zerstören den Wald, sondern der Jagddruck treibt sie dazu. Das Ökosystem Wald braucht keine Jäger – es braucht Ruhe.
3. Zerstörung jeglicher Sozialstrukturen
Bei einer Drückjagd geht es um Schnelligkeit und Abschusszahlen. Die Schützen haben oft nur Sekundenbruchteile, um abzudrücken. Eine biologisch fundierte Auswahl findet nicht statt. Regelmäßig werden erfahrene Leittiere und Muttertiere (Bachen oder Alttiere) von ihren Jungen weggeschossen. Das führt zum völligen Kollaps der sozialen Strukturen in den Tierfamilien. Ohne Führung irren verwaiste Jungtiere orientierungslos umher. Bei Wildschweinen führt das Chaos nachweislich zu einer unkontrollierten, sprunghaften Vermehrung der verbliebenen Tiere – ein Teufelskreis, den die Jagdlobby wiederum als Argument für noch mehr Abschüsse nutzt.
4. Blutiges Event statt Naturschutz
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass bei Drückjagden der Eventcharakter und die Lust am Töten im Vordergrund stehen. Wenn am Abend beim „Streckelegen“ die Leichen Dutzender Tiere unter Jagdhornklängen martialisch zur Schau gestellt werden, um anschließend beim „Schüsseltreiben“ mit Alkohol auf den Jagderfolg anzustoßen, offenbart sich die tiefe moralische Verrohung dieses Hobbys. Hier wird das Töten von Mitgeschöpfen zum gesellschaftlichen Vergnügen degradiert. Dass der Staat solche Veranstaltungen in seinen Wäldern nicht nur duldet, sondern selbst organisiert, ist ein politischer und ethischer Skandal.
Die Drückjagd ist das lauteste und brutalste Symptom eines völlig veralteten Jagdsystems. Sie schützt weder den Wald, noch reguliert sie die Natur sinnvoll – sie befriedigt lediglich den Schießtakt von Hobbyjäger, Försterm und die Profitinteressen der Holzindustrie. Natur reguliert sich durch Nahrung, Raum und Klima von selbst. Es ist höchste Zeit, dieses blutige Relikt der Vergangenheit zu verbieten und unseren Wäldern endlich die Ruhe zurückzugeben, die sie dringend benötigen. Hier unsere Dokumentation einer Drückjagd aus dem Taunus: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/27/dokumentation-einer-drueckjagd-im-taunus-so-grausam-hetzen-jaeger-wildtiere-in-den-tod/

 

Diese Markierungen bereiten eine Drückjagd vor. Die Gastjäger sollen ihre Todschießstände auch finden. Foto: privat

 

Jagdhütte bei Leun. Foto: privat

 

Hier werden Totschießstände für die kommenden Drückjagen zusammen gezimmert. Bein Leun. Foto: privat

 

Weiterer Jagdfrevel

Oberhalb von Allendorf, vermüllter Jägerplatz. Foto: Privat

 

Hier die Wildkamera des Platzes. Foto: privat

 

Unter einem Hochsitz an einem so genannten Kirrplatz. In der Tonne befindet sich Mais zum Anlocken von Wildschweinen und Rehen, um sie dann beim Fressen zu erschießen. Links neben der Tonne befindet sich ein Fangkorb für Baujagd. Foto: privat.
An einer Wegekreuzung in der Nähe der Dianaburg werden im großen Stil Hochzitze zusammen gezimmert. Foto: Brigitte Sommer
Viele Wanderer gewinnen den Eindruck, in dem Gebiet gäbe es kaum Jagdaktivitäten. Dies ist ein Irrtum, denn alle paar hundert Meter führen Trampelpfade zu Kirr- und Luderplätzen, an denen Hochsitze aufgebaut sind. Direkt am Weg sind diese Schießbuden nicht zu sehen. Foto: Privat.
Jägermüll oberhalb von Allendorf. Unterhalb befindet sich eine weitere Jagdhütte. © Brigitte Sommer

 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind tatsächlich vor Ort und geben dies nicht nur vor. Bei Leun findet demnächst eine Drückjagd statt. Foto: privat

 

Markierungen für eine Drückjagd. Foto: privat

 

Zaundokumentationen:

Schafe zwischen Leun und Ehringshausen. Hier könnte ein Riss stattgefunden haben, denn hinter dem Maschendrahtzaun, der keinen Schutz bietet, wurde ein Stromnetz gestellt. Foto: privat.

 

Bei den Schafen zwischen Leun und Eringshausen wurde der Zaun doppelt gestellt. Vorher klaffte hier wohl ein großes Loch im Zaun. Foto: privat.

 

Zischen Leun und Ehringshausen Minishettys hinter Minilitzen. Foto: privat

 

22. August 2026

 

Die Regel, und nicht die Ausnahme. Quelle: https://www.facebook.com/groups/1724189194520979/

 

Staatliche Wildkameras in der Nähe von Rodenroth

 

22. August 2026

 

Unser internes Wolfsmonitoring

Das vereinsinterne Wolfsmonitoring von Wolfsschutz-Deutschland e. V. erweist sich in der Praxis als immer unverzichtbareres Instrument gegen die zunehmende Intransparenz beim behördlichen Umgang mit geschützten Wildtieren. Durch die konsequente Dokumentation vor Ort und die gezielte Nutzung des Umweltinformationsgesetzes (UIG) gelingt es uns regelmäßig, staatliche Geheimhaltung zu durchbrechen. 
Ein prominentes Beispiel für den Erfolg dieser Arbeit betrifft das Greifensteiner Rudel und dessen engere Verwandtschaft: So konnten durch das Monitoring verdeckte Pläne bezüglich des Wolfsrüden Milan (GW1896m) – dem Großvater der Jungwölfe Dian und Diana – rechtzeitig aufgedeckt und an die Öffentlichkeit gebracht werden. Ähnlich wie zuvor in Franken bei Tenni bauten die Behörden auch hier im Verborgenen Kulissen für Abschussverfügungen auf, die durch die zeitnahe Veröffentlichung des Vereins politisch und rechtlich massiv unter Druck geraten.

22. August 2026. Inzwischen ist die Jagd fast auf das komplette Rudel eröffnet. In RLP gibt es eine Schießgenehmigung auf den Vaterwolf Milano.

Ältere Losung, bereits von Mistkäfern entkernt. Haare und Knochen sind noch deutlicher sichtbar. Foto: privat.

 

 

Wir sind ständig in den Wolfsgebieten vor Ort und wir freuen uns über Verstärkung, aktuell auch ganz besonders im Raum Greifenstein. Die Indentität unserer Aktiven bleibt vertraulich, links Brigitte Sommer, rechts Ulrike de Heuvel mit den Wolfdogs Liv und Lycan:  https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Von links: Ulrike de Heuvel und Brigitte Sommer mit den Wolfdogs Lycan und Liv. Die beiden zeigen auch Wolfslosung an.  Diese Infos nutzen wir selbstveständlich nicht dazu, um den Wölfen nachzustellen, sondern dazu, die Wege zu kennen, die wir nach Abschussverfügungen laufen müssen. Foto: Privat

 

Alba, die Podencohündin von Gudrun ist dazu ausbildet worden, Wolfslosung zu finden. © Brigitte Sommer

 

Trittsiegel . © Brigitte Sommer

 

Blick ins Territorium des Greifensteiner Rudels

 

Ein Naturdenkmal bei Leun. © Brigitte Sommer

 

Die Dianaburg liegt verwunschen mitten in der Natur. Von ihr ist der Name des Welpen abgeleitet, der getötet werden soll: Dian. © Brigitte Sommer

 

See im ehemaligen Lehmabbaugebiet oberhalb von Allendorf. Foto: privat

 

Wanderweg zwischen Dianaburg und Leun. © Brigitte Sommer

 

Karstlandschaft im ehemaligen Kiesabbaugebiet. © Brigitte Sommer

 

Bei Rodenroth gibt es einen Fernwanderweg Richtung Arborn. Dort in der Nähe von Arborn sind bereits zwei Jährlinge überfahren worden. © Brigitte Sommer

 

Wanderweg bei Rodenroth. © Brigitte Sommer

 

Wanderweg zwischen Leun und Ehringshausen. © Brigitte Sommer

 

Fischteich bei Hof Heisterberg. © Brigitte Sommer

 

Die Gegend ist für Wölfe sehr gut geeignet. © Brigitte Sommer

 

Bei Biskirchen. Wie hier gut zu erkennen ist, gibt es wenig Weidetierhaltung. © Brigitte Sommer

 

Bei Biskirchen © Brigitte Sommer

 

Wegekreuzung zwischen Holthausen, Ulm und Allendorf. © Brigitte Sommer

 

Im Bereich des ehemaligen Kiesabbaugebietes holt sich die Natur ihr Terrain zurück. © Brigitte Sommer

 

Nur Hobbyjäger Häscher?

Der Kreis der Personen, die theoretisch über das nötige Fachwissen sowie legalen Zugang zu entsprechenden Langwaffen zum Totschießen der Wölfe verfügen, lässt sich keineswegs auf die Gruppe der organisierten Freizeit- und Hobbyjäger beschränken. Wir betonen, dass in derartigen Szenarien grundsätzlich alle Personengruppen mit Jagdausübungberechtigung oder waffentechnischer Qualifikation im betroffenen Areal in Betracht gezogen werden müssen. Dazu gehören neben privaten Jagdausübenden ebenso Berufsjäger, Forstbedienstete sowie Angehörige der zuständigen Sicherheits- und Ermittlungsbehörden. Sollten Tiere aus dem Greifensteiner Rudel erschossen werden, kündigen wir Strafanzeigen an.

Zeigt Präsenz: Aufruf zum Waldspaziergang im Revier des Greifensteiner Rudels

Das Greifensteiner Rudel braucht jetzt unsere friedliche Präsenz im Wald. Um ein Zeichen für den Artenschutz zu setzen und die Situation vor Ort aufmerksam zu beobachten, rufen wir dazu auf, das Grenzgebiet zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz in den kommenden Wochen verstärkt für Spaziergänge zu nutzen.
Wichtig zu wissen – Eure Rechte im Wald:
Ein einfacher Waldspaziergang oder das legale Sammeln von Pilzen ist keine Jagdstörung. Das Betreten des Waldes zur Erholung ist in den Landeswaldgesetzen als Grundrecht verankert. Niemand kann Euch verbieten, Euch friedlich in der Natur aufzuhalten und Fotos und Filme zu machen,  solange ihr Euch an die geltenden Regeln haltet. Eure bloße Anwesenheit im Revier schafft Aufmerksamkeit und sorgt dafür, dass Missstände im Wald nicht im Verborgenen bleiben.
Haltet Euch bitte an folgende Verhaltensregeln:
    • Auf den Wegen bleiben: In Naturschutzgebieten (NSG) gilt ein striktes Wegegebot. Verlasst die offiziellen Wege dort unter keinen Umständen, um die Tier- und Pflanzenwelt nicht zu beeinträchtigen. Das Pilzesammeln solltet ihr daher nur außerhalb von ausgewiesenen Naturschutzgebieten durchführen.
    • Absperrungen respektieren: Sollten Wege wegen Waldarbeiten oder offiziell genehmigten Jagdveranstaltungen (z. B. durch Schilder wie „Jagd – Betreten verboten“) temporär gesperrt sein, solltet ihr diese Absperrungen respektieren und umgehen. Das Missachten behördlicher oder rechtmäßiger Sperrungen ist eine Ordnungswidrigkeit.
    • Hunde an die Leine: Führt eure Hunde im Waldgebiet an der Leine, um jegliche Beunruhigung von Wildtieren zu vermeiden.

Schnappt Euch eure Rucksäcke und zeigt maximale Präsenz:
Wir müssen flächendeckend wandern und spazieren gehen, besonders in folgenden Schwerpunktgebieten:📍 Hof Heisterberg📍 Dianaburg (Greifenstein)📍 Allendorf📍 Rodenrod📍 Bei Braunfels📍 Naturschutzgebiet Wetzlarer Weinberg & westlich davon📍 Ehringshausen📍 Aßlar-Berghausen📍 Ulm📍 Obershausen📍 Leun📍 Solms-Biskirchen📍 Löhnberg📍 Sinn
Klagen retten keine Leben mehr – unsere Präsenz vor Ort tut es.
Macht euch auf den Weg, teilt diesen Aufruf in allen Wander-, Natur- und Tierschutzgruppen. Jeder Schritt im Wald ist ein Schutzschild für Dian und sein Geschwisterchen Diana.

Quellen:

https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-10/20261002_wolfsnachweise_2026_27_neues_cd.pdf

https://wolfszentrum.hessen.de/aktuelles-0

https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-10/20261001_gemeldete_nutztierschaeden_2026_27_0.pdf

https://wolf.rlp.de

https://urteile.news/VG-Koblenz_1-L-112026KO_Wolf-GW2478m-darf-im-Westerwald-gejagt-werden~N36288

https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/entnahme-von-vier-jungwoelfen-im-lahn-dill-kreis-ist-zulaessig

 

Hier weitere Artikel von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zum Rudel Greifenstein: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Greifenstein

 

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Das Baiersbronn-Rätsel: Soll ein Alibi-Welpe den Weg für Grindis Abschuss ebnen?

Am 24. September verkündete die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) eine angebliche „Sensation“: In der Gemeinde Baiersbronn in Baden-Württemberg soll ein Wolfswelpe auf dem Foto einer privaten Wildkamera nachgewiesen worden sein. Ein neues Rudel im Nordschwarzwald wäre damit offiziell bestätigt. Doch bei uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hinterlässt diese Nachricht – so erfreulich echter Nachwuchs im Sinne des Naturschutzes im Schwarzwald wäre – einen extrem bitteren Beigeschmack. Wir bezweifeln die Darstellung der Behörden massiv, denn das Timing dieser Veröffentlichung wirft drängende Fragen auf.

Ein bemerkenswertes Timing

Erst am 23. September – also exakt einen Tag vor der Pressemitteilung der FVA – haben wir öffentlich das mysteriöse und besorgniserregende Verschwinden von Wolfsfähen in Baden-Württemberg scharf kritisiert. Während von offizieller Seite monatelang betont wurde, dass man keinerlei Daten zu der Fähe im Enztal habe und Gerüchte über Nachwuchs ins Reich der Fabeln verwies, taucht quasi über Nacht und passend zu unserer Kritik ein „ominöser“ Fotobeweis auf SWR. Ein Bild, das wohlgemerkt unter Verschluss gehalten wird und dessen Echtheit sich somit jeglicher unabhängiger Überprüfung entzieht.
Beispielfoto: So sehen Wolfswelpen im September aus. © Brigitte Sommer
Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier behördliche Datenpolitik betrieben wird, die sich nahtlos in die zunehmend aggressive Rhetorik aus dem Agrarministerium einfügt. Nur wenige Wochen zuvor untermauerte die politische Führung in Baden-Württemberg erneut, dass ein Abschuss von Wölfen im Raum stehe SWR.

Die nackte Realität im Land: Totfunde und das große Schweigen im Wald

Wer die offizielle Chronik der Wölfe in Baden-Württemberg betrachtet, sieht ein erschütterndes Bild, das von den Behörden gerne als „Einzelfälle“ kleingeredet wird. Dabei sprechen die dokumentierten Fakten eine ganz andere Sprache: Fast jeder Wolf, der den Südwesten erreicht, bezahlt diesen Versuch mit dem Leben. Schon der historische erste Wolfsnachweis im modernen Baden-Württemberg endete im November 2015 tragisch als lebloser Körper auf der A5 bei Lahr. Seitdem zieht sich eine blutige Spur durch das Land. Im Jahr 2017 folgte das bis heute ungesühnte Verbrechen am sogenannten „Bodensee-Wolf“ (GW630m), der illegal erschossen und im Schluchsee versenkt wurde – bis heute ohne einen überführten Täter.
Die Verkehrsstruktur des Landes fordert zudem immer wieder Opfer: 2019 starb ein Wolf auf der A6 bei Öhringen, 2021 ein junger Rüde auf der A8 bei Merklingen. Besonders verheerend traf es den mühsamen Populationsaufbau in den letzten Jahren: 2023 wurde der bis dahin einzige bekannte, im Schwarzwald geborene Wolfsnachwuchs (ein weiblicher Welpe) am Schluchsee überfahren. Nur ein Jahr später, im April 2024, verlor das Land die erste dauerhaft sesshafte und tragischerweise trächtige Fähe GW2407f auf der B 500 bei Lenzkirch. Wie gefährlich das Pflaster im Südwesten bleibt, zeigte sich erst Anfang März dieses Jahres, als ein aus Ostsachsen zugewanderter Wanderwolf auf der A5 bei Walldorf ausgerechnet von einem Polizeistreifenwagen erfasst und getötet wurde.
Doch diese offizielle Liste der Behörden bildet in unseren Augen nur die Spitze des Eisbergs ab. Es handelt sich hierbei lediglich um die Fälle, die sich aufgrund von Zeugen, Unfällen oder weithin sichtbaren Kadavern nicht mehr verheimlichen ließen. Die Realität im Schwarzwald ist von einer weitaus düstereren Dynamik geprägt: Zahlreiche Tiere verschwinden einfach spurlos, ohne je wieder in einer offiziellen Statistik aufzutauchen.
Während Wanderwölfe genetisch im Nachbarbundesland loslaufen, verliert sich ihre Spur im Südwesten auffällig oft im absoluten Nichts. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, wenn nach monatelangen, verdächtigen Datenlücken – wie aktuell bei der Enztal-Fähe GW4816f – plötzlich und exakt passend zur Kritik von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ein ominöser Welpennachweis aus dem Hut gezaubert wird. Das Schicksal der vielen namenlosen Wölfe, die den Schwarzwald betreten haben und nie wieder gesehen wurden, bleibt ungeklärt.

Dient der Welpe als Alibi, um „Grindi“ zu opfern?


Wir befürchten, dass diese plötzliche Bestätigung eines neuen Rudels instrumentalisiert werden soll, um den Druck von den Behörden zu nehmen und gleichzeitig den Weg für den Abschuss von Grindi freizumachen. Die Argumentation der Wolfsgegner und mancher Politiker ist absehbar: „Seht her, der günstige Erhaltungszustand im Nordschwarzwald ist gesichert, –  https://www.wildtierportal-bw.de/de/frontend/product/detail?productId=73 wir haben ein Rudel – also können wir den ‚Problemwolf‘ endlich entnehmen.“
Es geht hierbei ganz konkret um den Rüden GW2672m, von uns Grindi genannt. Anstatt den Fokus darauf zu legen, warum Wölfe im Land illegal verschwinden, wird eine Nebelkerze gezündet.

Die perfide Rhetorik der „letzten Chance“: Was bedeuten die „Weiten des Schwarzwaldes“ ?

Das Ministerium spricht davon, Grindi mittels einer sogenannten „Hard-Release“-Aktion eine „letzte Chance“ zu geben, um danach in den „Weiten des Schwarzwaldes“ zu verschwinden. Wir fragen uns ernsthaft: Was soll diese Formulierung überhaupt bedeuten? Wenn der Nationalpark Nordschwarzwald – die ausgewiesene Schutzzone für Wildtiere – nicht als der Ort gilt, an dem ein Wolf leben darf, welcher Ort soll es dann sein?
Die Behauptung, ein Wolf könne in einer vom Menschen intensiv genutzten Kulturlandschaft einfach im dichten Forst „unsichtbar“ werden, ist Augenwischerei. Es drängt sich der begründete Verdacht auf, dass hier ein kalkuliertes Scheitern vorbereitet wird. Ein Wolf, den man mit rabiaten Methoden aus seinem Revier vertreibt, wird panisch wandern. Er wird sich anderswo unweigerlich erneut sehen lassen.
Da die Behörden den Erhaltungszustand des Wolfes im Land ohnehin bereits als „günstig“ einstufen, wird hier offenbar die perfekte Begründung konstruiert: Man habe dem Tier ja eine „Chance“ gegeben. Schlägt diese fehl, ist der Weg frei für das Totschießen. Das angebliche Welpen-Foto aus dem Enztal könnte dabei als die perfekte biologische Absicherung nach unten dienen: Ein neues Rudel ist da, also ist das Individuum Grindi verzichtbar geworden.
Beispielbild: Im Hintergrund ist ein Jährling zu sehen, im Vordergrund ein Welpe im September. © Brigitte Sommer

Grausame Tierquälerei

Hinter dem harmlos klingenden Begriff der „Vergrämung per Hard Release“ verbirgt sich in Wahrheit eine erhebliche Tierqual. Das Tier wird dafür gefangen, über Stunden in eine blickdichte Kiste eingesperrt und beim Freilassen unter massivem Lärm mit Schmerzreizen – wie Gummigeschossen oder Paintballs – beschossen. Diese extreme Traumatisierung soll den Wolf konditionieren. Dass ein solches Vorgehen das Tier in panische Flucht versetzt und unberechenbare Verhaltensweisen erst recht provozieren kann, wird von den Verantwortlichen bewusst verschwiegen. Wer dies als „humane Alternative zum Abschuss“ verkauft, betreibt bewusste Desinformation. In diesem Bericht zeigen wir eine solche Aktion: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/07/sachsen-wolfsvergraemung-schiesst-weit-ueber-das-ziel-hinaus/

Achtung vor den Wölfen im Schafspelz: Die Verwirrung durch Pseudotierschützer

Besonders perfide ist in diesem Zusammenhang die Rolle von vermeintlichen „Tierschützern“ und Schein-Aktivisten, die derzeit die Debatte überschwemmen und sich als „Wolfsretter“ präsentieren. Sie geben öffentlich vor, sich für Grindis Rettung starkzumachen, nicken aber hinter den Kulissen die brutalen Tierqualmaßnahmen der Behörden klaglos ab oder verteidigen diese gar als „notwendiges Übel“, das man hinnehmen müsse und das wissenschaftlich sei. 
Diese kontrollierte Opposition schafft eine gefährliche Verwirrung: Der ganz normale Wolfsfreund ohne tiefes biologisches oder politisches Hintergrundwissen kann in diesem Nebel aus Scheinargumenten kaum noch durchblicken. Wenn selbst vermeintliche „Schützer“ einer traumatischen Hard-Release-Vergrämung zustimmen, wird das Unrecht im Denken der Öffentlichkeit normalisiert. Wir sagen ganz klar: Echter Tierschutz macht keine Kompromisse mit Schmerzreizen und Alibi-Maßnahmen, die das Todesurteil eines Tieres nur aufschieben.

Wir fordern Transparenz

Wir fordern die FVA und das zuständige Ministerium auf, die Karten offen auf den Tisch zu legen. Wenn Datenpublikationen auffällig mit politischen Debatten korrelieren, geht jegliche Glaubwürdigkeit verloren. Wir werden Grindi und die verbliebenen Wölfe im Schwarzwald weiterhin unermüdlich im Auge behalten und uns nicht mit plötzlichen, unbelegten Erfolgsmeldungen abspeisen lassen.

Hinterfragen Sie die offiziellen Narrative, anstatt sie ungeprüft nachzuplappern – schalten wir gemeinsam das Gehirn ein, um die Tricksereien  von Poitik und Verbänden zu durchschauen. Unterstützen Sie die Arbeit von Wolfsschutz-Deutschland e. V., damit wir den Wölfen im Schwarzwald auch weiterhin eine unbestechliche Stimme geben können.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Quelle:

https://www.fva-bw.de/aktuelles/artikel/wolfsnachwuchs-im-enztal-nachgewiesen

Sachsens Jagdgesetz-Reform: Freibrief zur Wolfstötung

Mit dem Beschluss zur Änderung des sächsischen Jagdgesetzes hat sich der Sächsische Landtag am 17.09.26 vom Naturschutz verabschiedet. Unter dem „aktiven Bestandsmanagement“ wird ein bürokratischer Rahmen geschaffen, der primär Klientelpolitik bedient und der ein eiskaltes Kalkül offenbart – quer durch alle Lager. Mit den Stimmen von CDU, SPD und BSW hat der Sächsische Landtag den Weg frei gemacht, um den Wolf künftig praktisch regulär zu töten. Was die Koalition als notwendige Erleichterung für die Weidetierhaltung tarnt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als populistischer Aktionismus, der von den eigentlichen Versäumnissen ablenken soll. Ein bitterer Tag für die Wölfe. 

Ein Wolf kann künftig bejagt werden, wenn ein Nutztier nachweislich von ihm verletzt oder getötet wurde und er dazu Herdenschutzvorrichtungen überwand. Voraussetzung ist die Begutachtung des Risses durch die „Fachstelle Wolf“. Bisher durften nur sogenannte Problemwölfe zum Abschuss freigegeben werden, die wiederholt Weidezäune überwunden und etwa Schafe oder Ziegen verletzt oder getötet hatten. Außerdem sieht die Reform ein sogenanntes Bestandsmanagement vor. Die Raubtiere können in Gebieten mit hoher Wolfsdichte zwischen Juli und Oktober gejagt werden, um den Bestand zu „regulieren“. Bisher galt eine ganzjährige Schonzeit, schreibt der MDR.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Entsprechende „Managementpläne“ sollen jetzt erarbeitet werden. Federführend ist die „Fachstelle Wolf“. Eingebunden sind neben den Jägern auch Weidetierhalter, Landwirte, Naturschützer und die zuständigen Stellen der Nachbarländer. Mit der Aufnahme des Wolfes in das sächsische Jagdgesetz setzt der Freistaat das um, was Bundestag und Bundesrat im Frühjahr bereits für ganz Deutschland beschlossen hatten. Die neuen Regelungen gelten ab sofort.

Das BSW auf den Spuren der Altparteien

Dass CDU und SPD dem Druck der Agrar- und Jagdlobby nachgeben, überrascht kaum. Doch dass das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) diesen Kurs mitträgt, entlarvt die Neugründung endgültig als opportunistisch. Wie bereits in Brandenburg und Thüringen zeigt das BSW auch in Sachsen, dass es im ländlichen Raum bereitwillig auf Stimmenfang geht, indem es den Artenschutz opfert. Statt neue, zukunftsorientierte Konzepte einzubringen, reiht sich das BSW nahtlos in die Front derer ein, die den Abschuss zur vermeintlichen Universallösung erklären.

Das falsche Spiel der Grünen und Linken

Wer jedoch glaubt, dieses Problem ließe sich auf eine politische Strömung begrenzen, irrt gewaltig. Der eigentliche Sündenfall ereignete sich bereits auf der Bundesumweltministerkonferenz. Dort stimmten alle Parteien – von konservativ über links bis hin zu den Grünen und Linken – geschlossen dafür, die Weichen für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz zu stellen. Wenn sich sächsische Grünen-Politiker nun im Landtag empören und gegen das Landesgesetz stimmen, ist das nichts weiter als reine Showpolitik. Wer auf Bundesebene der Aufweichung des Schutzes zustimmt, kann auf Landesebene nicht glaubwürdig den Retter des Wolfes mimen. Es ist ein durchschautes Theater, das Wählern falsche Hoffnungen machen soll.

Ein Gesetz im Blindflug

Der eklatanteste Mangel der verabschiedeten Reform offenbart sich in ihrer völligen Substanzlosigkeit. Konkretes sucht man im gesamten Gesetzestext vergeblich. Das Gesetz nennt nicht einmal messbare Kriterien dafür, was eine „hohe Wolfsdichte“ in einem Gebiet überhaupt ausmacht. Die Abgeordneten haben ein Regelwerk beschlossen, dessen Kernbereiche völlig undefiniert sind, und verlagern das Problem stattdessen komplett auf die nachgelagerte Verwaltungsebene.
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Struktureller Kontrollverlust: Quoten durch die Hintertür

Aus fachlicher Sicht ist diese Auslagerung ein schwerer Rückschlag. Der Landtag hat eine weitgehende Verordnungsermächtigung an das Ministerium übertragen. Damit droht ein struktureller Kontrollverlust: Der kommende Wolfsmanagementplan und künftige Abschussquoten können nun von der Exekutive per Verordnung am Parlament vorbei festgesetzt werden. Die versprochene Beteiligung der Naturschutzverbände verkommt zur reinen Farce, da diese am grünen Tisch kein Vetorecht besitzen. Die Quoten werden somit durch die ministerielle Hintertür diktiert.

Lizenz zum Töten: Radiusschüsse und Interventionsgebiete

Der juristische und moralische Dammbruch zeigt sich besonders in den operativen Details des Beschlusses. Unter dem Deckmantel des Umgangs mit sogenannten „Problemwölfen“ verabschiedet sich die Politik von leglicher Logik. Künftig reicht ein einziger Riss aus, um im Rahmen eines Schnellabschusses in einem Radius von 1.000 Metern um die betroffene Weide Jagd auf Wölfe zu machen – für volle 21 Tage und völlig unabhängig davon, ob man das richtige Tier trifft. Da die Genehmigung oft ganze Jagdreviere vollflächig betrifft, dehnt sich die Abschusszone in der Praxis rücksichtslos aus.
Schlimmer noch: Kommt es in einem Territorium zu drei Vorfällen, droht die Ausweisung eines sogenannten „Interventionsgebietes“. Dies ist nichts anderes als die bürokratische Umschreibung für eine amtlich verordnete Totalvernichtung, die die Auslöschung ganzer Rudel inklusive der Jungtiere legitimiert. Das hat mit einem Schutz von Nutztieren nichts mehr zu tun; es ist die legal gemachte Ausrottung ganzer Wolfsfamilien durch die Hintertür.

Naturgesetze ignoriert: Biologie und Jagd als wahre Rissursachen

Die Befürworter der Reform nutzen die aktuell steigenden Risszahlen im Spätsommer schamlos als emotionale Kulisse. Allein im August wurden 27 neue Schadensmeldungen registriert [LfULG]. Doch das ist kein Zeichen einer „unberechenbaren Plage“, sondern schlichte Biologie: Im Herbst sind die heranwachsenden Wolfswelpen etwa drei Monate alt. Ihr Energie- und Nahrungsbedarf steigt im Wachstum massiv an, weshalb die Rudel intensiver jagen müssen.
Gleichzeitig beginnt im ländlichen Raum nun wieder die menschliche Jagdsaison. Großflächige Drückjagden verursachen massive Störungen und Unruhe in den festen Territorien der sächsischen Wölfe. Dieses menschliche Eindringen versprengt die Wildtiere, zerstört kurzzeitig die Jagdstrukturen der Rudel und treibt Wölfe im Stress in die Nähe von menschlichen Siedlungen und Weiden – wo sie im schlimmsten Fall auf ungeschützte Herden treffen. Die Politik bekämpft mit dem Gewehr ein Phänomen, das sie durch die zeitgleiche Bejagung des Waldes selbst befeuert.

Die nackten Zahlen entlarven das Feigenblatt des Herdenschutzes

Dabei hat sich die sächsische Wolfspopulation längst auf einem stabilen Niveau eingependelt. Die amtlichen Daten weisen für das aktuelle Monitoringjahr 46 Territorien aus – aufgeteilt in 35 Rudel, 10 Paare und einen Einzelwolf (Fachstelle Wolf). Im Vergleich zum Vorjahr, als noch 37 Rudel gezählt wurden, ist die Zahl der echten Familienverbände sogar leicht rückläufig (DBBW). Der Bestand in der Lausitz gilt biologisch als gesättigt und reguliert sich naturbedingt von selbst. Dass die Risse dennoch ein Thema sind, liegt also nachweislich nicht an einer unkontrollierten Bestandsüberversorgung, sondern am schlampigen Umgang des Menschen mit Zäunen.
Ein Blick in die amtliche Schadensstatistik der Fachstelle Wolf für das Jahr 2026 zeigt die ganze Absurdität: Von 116 gemeldeten Rissvorfällen bis zum Spätsommer war bei 87 Fällen der Mindestschutz mit „nein“, „keine Angabe“ oder „keine Vorgabe“ vermerkt. In 75 Prozent aller Fälle war ein wolfsabweisender Schutz gar nicht vorhanden! Wo keine ordnungsgemäßen Zäune stehen, hat der Wolf auch nichts „überwunden“. 
Dass der Landtag dennoch den Abschuss erleichtert, legt den finsteren Verdacht nahe, dass es hier gar nicht primär um den Schutz von Weidetierhaltern geht. Es geht um das Bedienen von Tötungsinteressen und ein zutiefst technokratisches Naturverständnis. In dieser Denkart wird die Natur nicht mehr als komplexes Ökosystem begriffen, sondern als eine rein bürokratisch verwaltete Zone. Der Wolf verkommt darin zu einer mathematischen Störgröße, die man per Verordnung, digital gezogenen Radien und administrativen Zonen am grünen Tisch nach Belieben wegzensieren und regulieren möchte. Dass sich Jäger die totgeschossenen Wölfe künftig sogar rechtlich als private Trophäen aneignen dürfen, setzt dieser kalten, mechanistischen Betrachtung unserer Mitgeschöpfe die Krone auf.
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Politisches Kalkül: Der Wolf als Ablenkungsmanöver von den wahren Krisen

Das eiskalte politische Kalkül hinter dieser Reform zeigt sich beim Blick auf die echten Probleme im ländlichen Raum und in der Landwirtschaft. Daten des Sachsen-Monitors, Umfragen wie MDRfragt und die aktuellen Bilanzen der landwirtschaftlichen Betriebe belegen unmissverständlich, wo die sächsischen Dörfer und Bauern wirklich am Limit stehen. Es sind der dramatische Lehrermangel an ländlichen Schulen, wegbrechende Arztpraxen, ein ausgedünnter Nahverkehr und die anhaltende Überalterung der Regionen (MDRfragt, Bildungsmonitor: Sachsen bleibt Spitze).
Gleichzeitig kämpfen Sachsens Landwirte ums nackte wirtschaftliche Überleben: Extreme Witterungsausbrüche und Düngemittelmangel haben die Ernten geschmälert, während die Vieh- und Milchbauern im Würgegriff des Lebensmitteleinzelhandels gefangen sind. Sie stehen vor einer ruinösen Schere aus explodierenden Betriebskosten für Futtermittel, Energie und Logistik auf der einen Seite und drastisch verfallenden Erzeugerpreisen für Milch und Fleisch auf der anderen. Hinzu kommt ein bürokratischer Auflagen-Dschungel, der den Betrieben jede Planungssicherheit raubt und den akuten Fachkräftemangel im Stall weiter anfeuert. Doch anstatt diese tiefgreifenden Infrastrukturkrisen, die Marktungerechtigkeiten und das Sterben der sächsischen Viehbetriebe mit Mut anzupacken, wirft die Politik den Menschen den Wolf als emotionales Ablenkungsmanöver vor. Es ist für den Staat schlicht billiger und bequemer, Wölfe zum Abschuss freizugeben, anstatt Schulen ordentlich zu besetzen, Buslinien zu finanzieren oder sächsische Familienbetriebe vor dem Preisdiktat der Großkonzerne zu schützen.

Fazit: Warum der Rechtsweg allein nicht ausreicht

Der sächsische Beschluss ist ein Offenbarungseid. Wer den Natur- und Tierschutz dem Jagdrecht opfert betreibt Klientelpolitik auf Kosten unserer Mitgeschöpfe. Auf den reinen Rechtsweg können sich Wolfsschützer dabei jedoch nicht verlassen. Zwar sind Klagen der berechtigten Naturschutzverbände gegen künftige Verordnungen absehbar, doch der Gesetzgeber hat die aufschiebende Wirkung bei Wolfsentnahmen rechtlich ausgehebelt und auch das Verbandsklagerecht beschnitten. Bis Gerichte über die Rechtmäßigkeit einer Abschussanordnung entschieden haben oder der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach jahrelangen Verfahren ein Urteil spricht, werden in den Revieren längst vollendete Tatsachen geschaffen worden sein. Ein juristischer Erfolg im Nachhinein kann ein bereits entnommenes Rudel nicht wiederbeleben, wie aktuell ein Fall aus der Rhön (Frigga und Anton) aufzeigt. 

Aus diesem Grund kommt es, wie wir es immer wieder betonen,  auf eine unabhängige Dokumentation in den betroffenen Regionen an. Um behördliche Entscheidungen fundiert überprüfen zu können, ist der Einsatz von organisierten Wolfsschutzpatrouillen in den sächsischen Wolfsgebieten – wie überall unerlässlich. Diese unaufgeregte, aber kontinuierliche Präsenz von Beobachtern dient der präzisen Erfassung der Situation vor Ort. Nur wenn der tatsächliche Zustand von Herdenschutzmaßnahmen zum Zeitpunkt eines Schadensfalles unmissverständlich und unabhängig dokumentiert wird, lässt sich verhindern, dass mangelnde Prävention im Nachhinein als Argument für Abschüsse instrumentalisiert wird. Fachlich fundierte Aufklärung und die Arbeit dieser Patrouillen sind somit das wichtigste zivilgesellschaftliche Korrektiv. Wir freuen uns über neue Aktive, statt jetzt den Kopf in den Sand zu stecken: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quellen:

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Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Mecklenburg-Vorpommern: Die Verfügung zum Töten auf dem kurzen Dienstweg

Die am 11. September 2026 erlassene Allgemeinverfügung des Schweriner Umweltministeriums zur Freigabe von Wolfsabschüssen ist kein „praxisnahes Wolfsmanagement“, wie von Presse und Behörde verkündet. Sie ist die bürokratische Vollstreckung eines politisch gewollten Urteils gegen eine geschützte Art. Wir lehnen diese Verfügung und jeden Wolfsabschuss kategorisch ab. Hinter den Schreibtischen der Behörden wurde ein technokratischer Apparat erschaffen, der den Artenschutz systematisch aushebelt und den Tod von Wölfen zur staatlich finanzierten Verwaltungsroutine degradiert.

Das abgekartete Spiel: Strukturen wurden passend gemacht

Beispielfoto Wolfsrudel © Brigitte Sommer
Bevor die Allgemeinverfügung in Kraft treten konnte, wurden im Hintergrund die gesetzlichen Pfeiler eingerissen. Erst die Gründung des „Kompetenzzentrums Wolf“ zu Jahresbeginn, dann im Juni die Novellierung des Landesjagdgesetzes zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Die Landesregierung hat die administrative Infrastruktur für das Töten gezielt vorbereitet.
Dass das Agrarministerium bereits vorab die Jägerschaft flächendeckend abfragte, wer im Ernstfall bereit wäre, den Finger krumm zu machen, entlarvt das System. Offiziell als „Poolbildung zur Verhinderung von Verzögerungen“ deklariert, wird hier eine psychologische Erwartungshaltung bedient. Zwar gilt der Wolf offiziell nicht als reguläres Jagdwild, doch die Realität holt die Theorie längst ein: Ein berüchtigter Präzedenzfall aus Sachsen-Anhalt zeigte bereits, dass ein Jäger ein illegal abgeschossenes Tier am Ende behalten durfte. Wer garantiert, dass es hier nicht längst um die Normalisierung einer Trophäenjagd durch die Hintertür geht?

Auf Staatskosten: Wenn der Steuerzahler die „Killerteams“ finanziert

Besonders skandalös wird es bei der Frage, wer diesen technokratischen Abschuss-Apparat eigentlich bezahlt. Da Jäger bei einer behördlich angeordneten Entnahme einen staatlichen Auftrag ausführen, fallen die Kosten komplett auf die Landesverwaltung zurück. Das bedeutet im Klartext: Der Steuerzahler finanziert die Jagd.
Prominente Stimmen aus der Szene – wie Frank Faß, Inhaber des Wolfcenter Dörverden in Niedersachsen – forderten in der Vergangenheit bereits öffentlich, dass solche professionellen „Eingreifteams“ vom Steuerzahler bezahlt werden sollten, um die reguläre Jägerschaft vor rechtlichen Schritten oder Kritik zu schützen. Wenn diese Pläne greifen, ist das die absolute Perversion des Artenschutzes: Erst drängt die Jagdlobby auf die Aufnahme ins Jagdrecht, doch das finanzielle Risiko und den logistischen Aufwand soll am Ende die Allgemeinheit tragen. Eine staatlich subventionierte Jagd auf eine geschützte Art.

Die Perversion des Wolfsmonitorings und der missbrauchte Idealismus

Das offizielle Wolfsmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern wird seit Anfang 2026 durch das neu geschaffene Kompetenzzentrum Wolf koordiniert. Unterstützt wird es dabei von rund 83 ehrenamtlichen Wolfsbetreuern, unter denen sich neben Biologen auch viele Förster und Jäger befinden. Eigentlich hat dieses Monitoring den wissenschaftlichen Zweck, den Bestand zu überwachen.
Durch die neue Allgemeinverfügung werden diese Daten jedoch zweckentfremdet und zur Jagd-Infrastruktur umfunktioniert. Bewegungsprofile, Fotofallen-Standorte und Reviereinteilungen dienen den Jägern im Ernstfall als digitaler Spickzettel. Die mit hohem privaten Zeitaufwand erfassten Daten der ehrenamtlichen Betreuer liefern den Abschussteams im Ernstfall die exakten Koordinaten frei Haus. Vielen engagierten Helfern an der Basis muss in dieser neuen Rechtslage bewusst werden, dass ihr Idealismus vom System instrumentalisiert wird: Wer den Behörden heute im guten Glauben Daten liefert, füttert ungewollt einen Apparat, der am Ende die Abschusslisten verwaltet.
Gegen diese staatlich gelenkte Datenzweckentfremdung hilft nur ein tatsächlich unabhängiges Monitoring, wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. es konsequent betreiben. Wir überlassen die Erfassung geschützter Tiere nicht denjenigen, die am Ende die Abschussbefehle erteilen.
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Zahlenakrobatik aus Gefälligkeit: Der „günstige Erhaltungszustand“

Als juristische Rechtfertigung für den Abschuss dient die Behauptung, für den Wolf sei in der kontinentalen Region der „günstige Erhaltungszustand“ erreicht. Doch diese Feststellung im Vorfeld war reine Zahlenakrobatik und eine politische Gefälligkeit für die Agrarlobby. Wissenschaftliche Standards wurden verbogen, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Dass die EU im Juni 2025 den Schutzstatus des Wolfs herabgestuft hat, ändert nichts an dieser Farce: Auch als „geschützte“ Art unterliegt das Tier dem unionsrechtlichen Verschlechterungsverbot. Ein Abschuss darf immer nur die allerletzte Option  sein. Doch MV macht ihn zur ersten Wahl.

Die Paragraphen-Analyse: Die amtlichen Angriffe auf den Wolfsschutz im Detail

Wir haben das amtliche Dokument des Schweriner Ministeriums zerlegt. Aus Sicht des Wolfsschutzes offenbaren die einzelnen Paragraphen gravierende Mängel, biologische Fehlannahmen und juristische Tricks:
1. Der zeitliche Ablauf: Schnellschüsse statt Aufklärung (§ 4 & § 6)
  • Die viertägige Abschussfrist: Sobald ein Gutachter den Schaden feststellt, wird eine Abschussgenehmigung erteilt, die auf höchstens vier Tage befristet ist. Was die Behörden als „schnelle Reaktion“ verkaufen, ist in Wahrheit ein massiver Zeitdruck, der gründliche, wissenschaftliche Prüfungen unmöglich macht.
  • Die Verlängerungs-Falle: Der vermeintliche Schutz durch die viertägige Frist wird im selben Atemzug ausgehebelt. Bestehen vage „konkrete tatsächliche Anhaltspunkte“, dass sich ein Wolf noch in der Nähe aufhält und der Abschuss trotz „fortlaufender Durchführung“ bisher fehlschlug, kann die Jagdbehörde den Zeitraum eigenmächtig verlängern. Die zeitliche Begrenzung existiert somit nur auf dem Papier.
  • Das automatische Ende: Die Entnahme wird erst dann beendet, wenn im festgelegten Bereich ein Wolf getötet wurde oder der (verlängerbare) Zeitraum abgelaufen ist. Da jedoch kein DNA-Test verlangt wird, endet die Jagd auch dann, wenn nachweislich das falsche Tier erschossen wurde.
2. Der räumliche Radius: Beliebige Abschusszonen (§ 4)
  • Kein fester Kilometer-Radius: Entgegen politischer Debatten verzichtet der amtliche Text bewusst auf eine starre Kilometer-Grenze. Der Abschussbereich wird schwammig auf die „Schadfläche sowie auf unmittelbar angrenzende Weideflächen“ definiert, auf denen mit einer Rückkehr des Wolfes gerechnet wird.
  • Auslegungssache für die Jagdbehörde: Die untere Jagdbehörde erhält die Blankovollmacht, diesen räumlichen Umfang im Einzelfall abweichend festzulegen. In der Praxis bedeutet dies, dass riesige Korridore rund um eine Koppel zu legalen Abschusszonen deklariert werden können. Jeder Wolf, der diese willkürlich gezogenen Grenzen kreuzt, wird zum Abschuss freigegeben – unabhängig davon, ob er kilometerweit vom eigentlichen Rissgeschehen entfernt war.
3. Der Alibi Herdenschutz: Niedrige Standards als Abschuss-Katalysator (Anlage 1)
Die technischen Mindestanforderungen an den Weideschutz sind so niedrig angesetzt, dass sie Abschüsse künstlich erleichtern, anstatt Zäune wolfssicher zu machen:
  • Die 100-cm-Erlaubnis: Für elektrifizierte Netzzäune (z.B. bei Schafen) reicht eine tatsächliche Höhe von gerade einmal 1,00 Meter aus. Wölfe können diese Höhe problemlos überspringen. Wenn die Allgemeinverfügung ein Überwinden dieses Minimalzauns bereits als Rechtfertigung für die Tötung des Tieres wertet, wird das biologische Unvermögen des Zauns dem Wolf angelastet.
  • Elektrische Alibis: Es reicht eine Spannung von 2.500 Volt und eine Impulsenergie von 1 Joule. Das System ignoriert, dass gut genährte Wölfe mit dichtem Winterfell durch solch geringe Stromstärken kaum abgeschreckt werden. Dennoch gilt der Schutz damit rechtlich als „überwunden“.
  • Das Nachrüstungs-Schlupfloch: Bestehende Festzäune von nur 1,00 Meter Höhe können durch einfache Maßnahmen „ertüchtigt“ werden. Der eigentlich geforderte, massive Schutz für Neuanlagen (1,40 Meter Höhe inklusive Untergrabenschutz) wird damit für Altbestände komplett aufgeweicht. Dies lädt zudem zu Missbrauch ein: Wer kontrolliert, ob ein Tierhalter nach einem Riss nicht schnell in einer Nacht-und-Nebel-Aktion den Zaun flickt oder das Weidezaungerät hochdreht, bevor der offizielle Rissgutachter eintrifft?
  • Die Kadaver-Köder-Falle: Um den Jägern den Abschuss innerhalb des engen Zeitfensters zu ermöglichen, wird das sogenannte „Ansitzen am frischen Riss“ praktiziert. Tote Nutztiere werden bewusst als Köder auf den Weiden belassen, um den Wolf zur Rückkehr zu animieren. Das kollidiert massiv mit dem Tierkörperbeseitigungsgesetz und dem Infektionsschutzrecht. Für den schnellen Abschusserfolg drücken die Behörden beim Seuchenschutz beide Augen zu.
4. Die biologische Katastrophe: Der Elterntierschutz als Mogelpackung (§ 2)
Der Elterntierschutz wird in der Verfügung rein bürokratisch statt biologisch definiert:
  • Der Stichtag 1. November: Für Rudel, die aus mindestens zwei Elterntieren und Jungwölfen bestehen, endet der Schutz für Rüde und Fähe schlagartig am 1. November.
  • Vollendete Tatsachen im Herbst: Im November sind die Welpen zwar optisch groß, aber biologisch völlig unerfahren und nicht in der Lage, im Revier ohne die Führung der adulten Tiere erfolgreich zu jagen. Fällt nach diesem Stichtag ein Elterntier durch die Allgemeinverfügung, wird die soziale Struktur des Rudels zerschlagen. Die Folge sind orientierungslose Jungwölfe, die mangels Jagderfahrung erst recht auf leichte Nutztierbeute ausweichen müssen. Die Allgemeinverfügung provoziert damit genau die Schäden, die sie zu verhindern vorgibt.
5. Der rechtliche Entzug demokratischer Mittel (§ 9)
  • Ausschluss des Widerspruchs: Durch die bewusste Anordnung der sofortigen Vollziehung hebelt das Ministerium das normale deutsche Verwaltungsrecht aus. Der Bürger oder der Naturschutzverband kann den Abschuss nicht durch einen einfachen Widerspruch stoppen. Das System ist so gebaut, dass Fakten mit dem Gewehr geschaffen werden sollen, bevor ein Gericht überhaupt Akteneinsicht erhält. Ein Stopp ist ausschließlich über den extrem aufwendigen Weg eines gerichtlichen Eilantrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht Schwerin möglich. Zwar bereiten Umweltverbände Klagen vor, doch wir dürfen uns nicht von der Hoffnung auf spätere Gerichtsurteile einlullen lassen. Die Strategie des Schweriner Ministeriums setzt eiskalt auf Zeit. Ein finales Urteil kann Jahre dauern. Bis dahin drohen uns schwedische und österreichische Verhältnisse, in denen der Wolf durch pauschale Abschussbefehle im Wochenrhythmus systematisch dezimiert wird, während die Akten im Gericht verstauben. Wenn die Justiz hier nicht im Eilverfahren sofort per Hängebeschluss die Notbremse zieht, schafft die Bürokratie mit dem Gewehr in der Hand vollendete Tatsachen. Ein totes Tier wird durch ein nachträgliches Urteil nicht wieder lebendig, wie wir es aktuell auch be einem Urteil aus der bayerischen Rhön erleben.
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Die politische Bankrotterklärung: Wahlen am nächsten Wochenende

Die Situation spitzt sich dramatisch zu, denn am nächsten Wochenende stehen in Mecklenburg-Vorpommern die Landtagswahlen an. Ein Blick auf die politische Landschaft ist eine absolute Bankrotterklärung für den Naturschutz: Es gibt im etablierten Parteienspektrum keine einzige Partei mehr, die sich ernsthaft und konsequent für den Schutz der Wölfe einsetzt.
Vom linken bis zum rechten Rand herrscht populistischer Konsens: Der Wolf wird als Sündenbock für strukturelle Probleme in der Landwirtschaft missbraucht, um im Wahlkampf Stimmen zu fangen. Die Politik hat den wissenschaftlichen Artenschutz komplett geopfert, um der Jagd- und Agrarlobby zu gefallen. Von den gewählten Volksvertretern ist keine Hilfe zu erwarten.

Die behördliche Freigabe von Wolfsabschüssen entbindet die Verwaltung nicht von der Pflicht zur Einhaltung geltenden Rechts. Wo das System die Interessen der Jagdlobby und Konzernen bedient, sorgt die Zivilgesellschaft durch unabhängige Beobachtung für die notwendige Transparenz. Ein nachhaltiger Artenschutz funktioniert nur durch konsequenten, funktionierenden Herdenschutz und die sachliche Unterstützung der Weidetierhalter – nicht durch töten, töten, töten.

Quellen:

Wolfstötung frei auf bloßen Verdacht: Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen Oberallgäuer Verfügung

Der Landkreis Oberallgäu hat eine weitreichende Allgemeinverfügung erlassen, die den vorbeugenden Abschuss eines Wolfes in den Allgäuer Bergen erlaubt. Damit greift die Behörde zu einem drastischen Mittel, noch bevor überhaupt ein einziges Nutztier gerissen wurde. Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt diesen Schritt aufs Schärfste. Wir lehnen diese anlasslosen Abschüsse konsequent ab und sehen generell keinerlei Rechtfertigung für die Tötung von Wölfen in der Region.

Die Allgemeinverfügung zur Erleichterung des Wolfsabschusses im Oberallgäu erstreckt sich auf alpine Weideflächen und Alpreviere südlich von Immenstadt. Betroffen sind Berggebiete und Täler rund um Oberstdorf, das Kleinwalsertal, Bad Hindelang sowie Fischen im Allgäu, Ofterschwang, Blaichach, Burgberg und Rettenberg.

Die rechtliche Grauzone und der Verstoß gegen das EU-Recht

Grundlage für das behördliche Vorgehen ist eine umstrittene Neuerung im Bundesjagdgesetz, die den Wolf seit April als jagdbare Art aufführt. Landkreise erhalten dadurch die Möglichkeit, selbstständig Weidegebiete auszuweisen, in denen die Wolfsbejagung trotz eines ungünstigen Erhaltungszustands der Population zulässig sein soll – und zwar rein präventiv. Das Oberallgäu nutzt diese Klausel nun demonstrativ aus und hat ein riesiges Areal ausgewiesen, das knapp 70 Jagdreviere und weite Teile der alpinen Weideflächen südlich von Immenstadt umfasst.
Aus juristischer Sicht steht diese Verfügung jedoch auf sehr tönernen Füßen: Das übergeordnete europäische Artenschutzrecht (FFH-Richtlinie) und die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verbieten anlasslose Abschüsse ohne konkrete Schäden strikt. Dass die Abschussgenehmigung hier explizit trotz eines nachweislich ungünstigen Erhaltungszustands erteilt wurde, hebelt den biologischen Artenschutz komplett aus und macht die Verordnung europarechtlich hochgradig illegal.
Beispeilfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Vorgeschobene Argumente und Befristung der Jagd

Die Behörden und die sogenannte Weideschutzkommission rechtfertigen die Allgemeinverfügung mit der Behauptung, dass ein wolfsabweisender Zaun im steilen und unübersichtlichen alpinen Gelände entweder unmöglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar sei. Für Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist dies eine reine Schutzbehauptung, um sich aus der Verantwortung für moderne, flächendeckende Herdensicherungsmaßnahmen zu stehlen. Anstatt in funktionierende Schutzkonzepte und Hirten zu investieren, wird die Tötung eines geschützten Wildtieres als vermeintlich pragmatische Lösung verkauft. Diese hochgefährliche Schießgenehmigung gilt befristet bis zum 31. Oktober 2026. Doch das Landratsamt plant bereits, diesen Freibrief künftig zu jedem Beginn der Sommersaison neu zu erlassen.

📋 Infokasten: Das neue Wolfsmanagement in Bayern (Stand: Sommer 2026)

    • Gesetzliche Grundlage: Seit der Reform des bayerischen Jagdgesetzes im Frühjahr 2026 ist der Wolf im Freistaat offiziell als jagdbare Art eingestuft. Darauf aufbauend hat das Jagdministerium im Sommer 2026 eine neue strategische Arbeitshilfe für regionale Managementpläne erlassen.
    • Das Zwei-Zonen-Modell:
        • Alpenraum (Weidegebiete): In steilen alpinen Lagen gilt der Herdenschutz (Zäunung) behördlich als unzumutbar. Hier ermöglichen pauschale Allgemeinverfügungen der Landkreise den vorbeugenden Abschuss von Wölfen – komplett ohne vorherige Nutztierrisse.
        • Flach- und Hügelland: In den übrigen Regionen greifen revierbezogene Managementpläne. Diese erlauben im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober eine reguläre, nachhaltige Wolfsbejagung, sofern die Population stabil ist.
    • Das Hauptproblem (Erhaltungszustand): Die bayerische Praxis hebelt den biologischen Artenschutz aus. Abschussgenehmigungen – wie aktuell im Oberallgäu – werden von den Behörden explizit auch bei einem nachweislich ungünstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation erteilt.
    • Kritik des Artenschutzes: Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. (Wir sehen gar keinen Anlass zum Töten) und sogar der Bund Naturschutz (verurteilt das anlasslose Töten) verurteilen die neuen Richtlinien als reine „Abschusspläne“. Statt den Fokus auf die gesetzlich vorgeschriebenen Schutz oder den Ausbau von Herdenschutzmaßnahmen zu legen, ist das bayerische Konzept primär auf die Dezimierung und Tötung (insbesondere von Welpen im Spätsommer) ausgerichtet.

Intransparenz per Exklusivmeldung: Behörde informiert Medien statt Öffentlichkeit

Besonders skandalös an diesem Vorgang ist die gezielte Informationspolitik des Landratsamtes Oberallgäu: Eine offizielle, für jedermann transparent zugängliche Pressemitteilung oder eine direkte Veröffentlichung der Allgemeinverfügung auf den eigenen Kanälen der Behörde sucht man bis dato vergeblich. Stattdessen wurden die drastischen Pläne zur Wolfsjagd klammheimlich und exklusiv über ausgewählte Pressehäuser gestreut, sodass die kritische Öffentlichkeit erst durch die Zeitungsberichterstattung vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Dieses Vorgehen entlarvt das Lippenbekenntnis des Landrats zu angeblicher „Transparenz“ als reine Farce. Wer den Abschuss geschützter Arten unter dem Radar der offiziellen Behördenportale vorbereitet und stattdessen auf mediale Vorab-Rapporte setzt, scheut offensichtlich den direkten sachlichen und demokratischen Diskurs.
Wölfin mit Welpe. © Brigitte Sommer

Todesurteil für den unauffälligen Wolf von Rohrmoos?

Besonders perfide ist, dass die Verfügung den sesshaften männlichen Wolf bedroht, der westlich von Oberstdorf im Bereich Rohrmoos heimisch ist. Dieses Tier verhält sich seit jeher absolut unauffällig und hat nach offiziellen Angaben noch nie ein einziges Weidetier attackiert oder gerissen. Dennoch läuft er durch die pauschale Ausweisung seines Lebensraums Gefahr, völlig grundlos von Jägern erlegt zu werden. Ein solches Vorgehen entbehrt jeder wissenschaftlichen, ethischen und juristischen Grundlage. Da der Wolf keinerlei Schäden verursacht hat, haben juristische Eilanträge vor deutschen Verwaltungsgerichten erfahrungsgemäß noch exzellente Erfolgschancen, den Abschuss sofort zu stoppen. Wir fordern den Bund Naturschutz auf, Klage einzureichen.

Konsequente Strafanzeigen angekündigt

Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie der Artenschutz politischer Willkür geopfert wird. Sollte im Rahmen dieser Allgemeinverfügung im Oberallgäu bis zum Ablauf der Frist am 31. Oktober tatsächlich ein Wolf geschossen werden, wird Wolfsschutz-Deutschland e. V. unverzüglich und ohne Ausnahme Strafanzeige erstatten. Dies betrifft sowohl die politisch und behördlich Verantwortlichen, die diese rechtswidrige Verfügung unterzeichnet haben, als auch die Jäger, die den Abschuss vor Ort ausführen. Wir fordern die sofortige Rücknahme dieser Verordnung.

Quelle:

Bitte helft uns!

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW und jetzt auch wieder in Bawü und Bayern unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure finanzielle Unterstützung. Auch m
it einem monatlichen Abo von nur 5 Euro oder auch gerne mehr, helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. Es ist kein Zufall, dass in Deutschland Todesurteile gegen Wölfe nicht in der Art vollstreckt werden können wie in der Schweiz und Österreich. 

Neue Abschussverfügung im Raum Wittenberg stockt: Jäger haben aus rechtlichen Gründen Angst zu schießen

Und damit liegen sie nach Meinung von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch ganz richtig. Die Umsetzung einer neuen skandalösen behördlichen Abschussverfügung für einen Wolf im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt ist vorerst ins Stocken geraten. Wie der MDR aktuell berichtet, findet sich unter den lokalen Jägern anscheinend derzeit niemand, der bereit ist, das Tier zu schießen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert entschieden gegen die anhaltenden behördlichen Bestrebungen, Wölfe zum Abschuss freizugeben. Unser Verein lehnt Abschüsse grundsätzlich ab. Die aktuelle Weigerung der Jägerschaft zeigt tatsächlich die tiefe Verunsicherung über die rechtlichen Risiken, die nach einem fehlerhaften Abschuss im Mai entstanden sind. In unserem Bericht zeigen wir auch, dass Weidetiere im Gebiet nur hinter Grundschutz stehen. Und wir erstatten Strafanzeige gegen einen Jäger wegen Aneignung einer Trophäe. 

Das behördliche Wolfsmanagement in Sachsen-Anhalt steht erfreulicherweise vor erheblichen praktischen Hürden. Nachdem das Land Sachsen-Anhalt den Wolf in das Landesjagdgesetz aufgenommen hat, zeigen sich in der Region Wittenberg deutliche rechtliche und organisatorische Probleme.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Laut einem aktuellen Bericht des MDR wird die neu erteilte Abschussgenehmigung im betroffenen Gebiet derzeit nicht vollstreckt, da die lokalen Jäger die Mitwirkung verweigern. Der MDR berichtet zudem im Hofberichtserstattungsmodus mit Jägerlatein, direkt in den Beitrag übernommen, von Ausgewogenheit keine Rede, dass der Jäger den zerstückelten Wolf als Trophäe behalten will, keine Rede. Auch davon, dass ein Halter auf Schafe umgesattelt hatte, weil ihm sein eigentlicher Beruf zu „schwer“ gewesen wäre und er sich körperlich nicht in der Lage sah, wolfsabweisende Netze aufzustellen, keine Rede. Angeblich soll die ganze Wolfsfamilie sich vom Rüden abgeschaut haben, wie Zäune „übersprungen“ werden können. Das behördliche Prüfverfahren gilt in Jägerkreisen aber als zu fehleranfällig. Wer einen Wolf auf Basis einer unrechtmäßigen oder fehlerhaften Genehmigung erlegt, bewegt sich im Bereich einer Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Neben empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen droht Jägern in solchen Fällen der dauerhafte Entzug des Jagdscheins wegen mangelnder Zuverlässigkeit. Vor diesen persönlichen juristischen Risiken schreckt die Jägerschaft nun zurück.Aus gutem Grund: Alle vorherigen Abschussverfügungen waren mehrmals von Gerichten kassiert worden.

Der Vorfall im Mai und die rechtlichen Konsequenzen

Die Besorgnis der Jäger resultiert direkt aus den Ereignissen vom Mai im Golmer-Territorium. Im Rahmen einer damaligen Ausnahmegenehmigung wurde nicht das als so genannter „Schadwolf“ eingestufte Tier GW4012m erlegt, sondern der unbeteiligte Rüde GW5506m, ein Nachkomme aus der Wolfsfamilie. Nach Berichten der Volksstimme  wurde der Körper des Wolfes anschließend zerlegt, wobei Kopf, Gliedmaßen und die Rute (Schwanz) einbehalten wurden. Dem zuständigen Wolfskompetenzzentrum Iden wurde lediglich der Rumpf übergeben.
Obwohl Medienberichte nahelegen, dass die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau das Verfahren gegen den Jäger einstellen könnte, weist Wolfsschutz-Deutschland e. V. auf die eindeutige Rechtslage hin:
  • Fehlendes jagdliches Aneignungsrecht: Der Wolf unterliegt im Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt einer ganzjährigen Schonzeit. Gemäß § 1 bis § 4 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) besitzen Jäger bei ganzjährig geschonten und streng geschützten Arten ausdrücklich keinerlei Aneignungsrecht für den Körper oder Teile des Tieres (wie Trophäen).
  • Verstoß gegen das Naturschutzrecht: Das eigenmächtige Einbehalten von Wolfsteilen erfüllt den Straftatbestand des § 71 BNatSchG in Verbindung mit § 44 BNatSchG (vorsätzliche Schädigung oder Entnahme streng geschützter Arten).
Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird die rechtliche Aufarbeitung dieses Vorfalls weiter verfolgen und reicht offiziell Strafanzeige gegen den beteiligten Jäger ein, der die Körperteile einbehalten hat.

Vor-Ort-Doku des Herdenschutzes in Pretzsch und Selbitz

In der medialen Berichterstattung des MDR wurde von Seiten der Agrargenossenschaft Pretzsch behauptet, die Herden in der Region seien durch umfassend aufgerüstete Zäune und den Einsatz von Herdenschutzhunden  geschützt. Aktive von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben uns die Situation vor Ort angeschaut und erhebliche Abweichungen von dieser Darstellung dokumentiert:
  • Selbitz: Die dortigen Schafe waren lediglich durch einen einfachen Grundschutz gesichert. Die Herde stand zudem ohne sichtbare, funktionsfähige Tränken in der prallen Sonne, was auch tierschutzrechtliche Fragen aufwirft.
Schafe, nur hinter Grundschutz in der prallen Sonne. Foto: privat.

 

Nur 90 Zentimter hoch ist der Zaun. Foto: privat.
  • Pretzsch: Auch hier stießen wir auf den Weiden lediglich auf den minimalen Grundschutz. Die im Medienbericht erwähnten Herdenschutzhunde konnten auf den Flächen nicht festgestellt werden.
Auch hier Schafe in der prallen Sonne, lediglich hinter Grundschutz und ohne Herdenschutzhunde. Foto: privat
Aus Sicht unseres Vereins zeigt dies, dass Abschussgenehmigungen erteilt werden, obwohl die herdenschutzrechtlichen Grundlagen vor Ort lückenhaft sind. Ein Abschuss zerstört lediglich soziale Rudelstrukturen, löst jedoch kein Problem, wenn Zäune unzureichend bleiben.

Aufruf zur Wachsamkeit

Da Abschussverfügungen im Rahmen des Jagdrechts zunehmend restriktiv und ohne öffentliche Ankündigung vergeben werden, setzen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.  auf die Aufmerksamkeit der Bevölkerung vor Ort:
  1. Dokumentation durch Spaziergänge: Wir rufen Bürger, Anwohner und Wolfsfreunde im Raum Pretzsch, Selbitz und im gesamten Landkreis Wittenberg dazu auf, vermehrt in den Gebieten präsent zu sein, den Zustand von Weidezäunen sachlich zu dokumentieren und Mängel zu melden: Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de  Vereinsmitglieder können auch mit uns zusammen spazieren gehen. 
  2. Prüfung rechtlicher Schritte: Wir werden das Geschehen im Raum Wittenberg genau überwachen. Sollte ein Wolf auf Basis unvollständiger Prüfungen oder mangelhaften Herdenschutzes geschossen werden, behält sich Wolfsschutz-Deutschland e. V. die Einreichung von Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen ausdrücklich vor.

Quellen:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/dessau/wittenberg/problemwolf-abschuss-jaeger-,wolf-636.html

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Rechtssieg für Milan, eine neue Wolfsmutter und ein trauriger Welpentotfund im Leuscheider Gebiet

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Beschwerde des Landkreises Olpe gegen den gerichtlich verhängten Abschuss-Stopp für den Wolf „Milan“ (GW1896m) unanfechtbar zurückgewiesen. Während aktuelle Nutztierrisse im Landkreis Olpe darauf hindeuten, dass der Rüde weiterhin in der Region präsent ist, weisen Aktive von Wolfsschutz-Deutschland e. V. vor Ort gravierende Defizite beim Herdenschutz nach. Parallel dazu belegen ein Welpen-Totfund und der Nachweis einer Fähe mit Milchleiste im alten, grenzüberschreitenden Leuscheider Territorium, dass Teile des Rudels dort noch sind, doch sicher sind sie nicht. 

OVG Münster bestätigt Ermessensfehler des Kreises Olpe

Mit Beschluss vom 13. Juli 2026 wies der 16. Senat des OVG Münster die Beschwerde des Landkreises Olpe gegen die vorherige Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg zurück. Damit bleibt der Vollzug der Abschussverfügung im Hauptverfahren weiterhin ausgesetzt. Die Richter rügten ausdrücklich fundamentale Mängel bei der behördlichen Sachverhaltsaufklärung. Die Annahme, der Wolf habe gelernt, Schutzmaßnahmen systematisch zu überwinden, erwies sich juristisch als nicht tragfähig. Von 56 dokumentierten Rissvorfällen in NRW wies lediglich ein einziger Fall einen mängelfreien Grundschutz auf. Zudem versäumte es der Kreis, vor Erlass der Genehmigung konkrete Informationen über den tatsächlichen Zustand der Einzäunungen in den betroffenen Jagdrevieren einzuholen. Unsere Dokumentationen könnten auch zur Entscheidungsfindung beitgetragen haben. Wir zeigten einen Teil der Zäune hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/19/nrw-eilentscheidung-zu-wolf-milan-abschuss-zunaechst-gestoppt-doch-die-gefahr-bleibt/
Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht auch im Hauptverfahren so urteilen wird. Geklagt hatte die NI.
Beispielfoto Wolf.

Risse als Präsenzbeleg: Faktischer Herdenschutz im LK Olpe und Umgebung inexistent

Weitere Nutztierrisse im Landkreis Olpe werten wir als deutliche Belege dafür, dass „Milan“ das Gebiet keineswegs verlassen hat, sondern weiterhin dort aktiv ist. Die Schuldzuweisungen an das Tier entbehren jedoch jeder Grundlage. Aktive unseres Vereins dokumentieren bei Vor-Ort-Dokumentatioen im Landkreis Olpe fortlaufend, dass Weidetiere flächig ungeschützt gehalten werden. Hier unsere zweite Vorsitzende Ulrike De Heuvel am 5. Juli in Wenden.
So sehen Zäune um Weihnachtsbaumplantagen im LK Olpe weiterhin aus. Foto: privat.

 

Überall schießen Hochsitze wie Pilze aus dem Boden. Man hat sich wohl bereits auf eine Wolfsjagd gefreut. © privat
Obwohl das Land Nordrhein-Westfalen über die Förderrichtlinien Wolf eine vollständige, landesweite Finanzierung von Präventionsmaßnahmen anbietet, scheitert die Umsetzung an der offenen Verweigerungshaltung vieler Halter. Exemplarisch steht hierfür die Haltung bestimmter landwirtschaftlicher Betriebe – wie Betreiber von Weihnachtsbaumplantagen, die Schafe zur Unkrautregulierung nutzen. Statt die bereitgestellten staatlichen Gelder abzurufen und wolfsabweisende Zäune zu installieren, wird öffentlich damit gedroht, die Tierhaltung lieber komplett einzustellen, als die Herden zu schützen. Diese bewusste Blockadehaltung provoziert gezielt Übergriffe, um behördliche Abschussgenehmigungen zu erzwingen.

Dynamik im alten Revier: Neues Leben und ein trauriger Totfund

Völlig unabhängig von der Situation im Sauerland zeigt die biologische Erfassung im alten Kerngebiet des Leuscheider Rudels (NRW/RLP) eine fortschreitende Populationsdynamik. Mittels Monitoring wurde im angestammten Territorium eine Fähe mit ausgeprägter Milchleiste (Gesäuge) nachgewiesen, was die Existenz eines diesjährigen Wurfs zweifelsfrei belegt. Allerdings kann es nicht die bisherige Wolfsmutter GW1999f sein. Dieses Tier wurde im September 2025 auf der rheinland-pfälzischen Seite des Territoriums skelettiert aufgefunden. GW1999f war eine Tochter der ersten standorttreuen Fähe im Leuscheider Rudel und hatte das Territorium im Jahr 2022 übernommen, nachdem deren Mutter verschwunden war. In den Folgejahren verpaarte sich GW1999f mehrmals mit dem Rüden GW1896m, also mit Milan. Er wurde im Leuscheider Rudel zuletzt am 30. September 2025 in Windeck nachgewiesen. Danach wanderte der Wolfsrüde in den Oberbergischen Kreis ab. Im Kreis Olpe riss er mehrere absolut ungeschützte Schafe, es kam zur Abschussgenehmigung, die das Gericht letztendlich, wie aktuell, kippte.

Das Leuscheider Rudel zählt zu den meist verfolgten Rudeln in Deutschland. Sogar unser Vorstand wurde dort bei einer Recherche bereits angegriffen: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Leuscheider+Rudel+

Diese positive Nachricht von der trächtigen Wölfin wird jetzt aber durch eine amtliche Mitteilung der Koordinierungsstelle „Wolf und Luchs RLP“ vom 14. Juli 2026 überschattet: Bereits am Dienstag, dem 07. Juli 2026, wurde in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld (Landkreis Altenkirchen) ein weiblicher Wolfswelpe aus dem aktuellen Jahrgang tot aufgefunden. Der Fundort liege im Zentrum des Leuscheider Reviers, heißt es. Weitere Informationen gibt es nicht. In der Liste der DBB-Wolf taucht der Fall nicht auf. Wir stellen nun eine UIG-Anfrage, da wir durchaus befürchten, dass das Wolfsbaby illegal beseitigt worden sein könnte.

Wir raten zu Spaziergängen im LK Olpe und im Gebiet des Leuscheider Rudels

Zweite Vorsitzende Ulrike de Heuvel am 5. Juli 2026

Amtliche Intransparenz blockiert Naturschützer

Erschwert wird die Arbeit im Wolfsmanagement durch die mangelhafte Informationspolitik der Behörden. Die offizielle Liste der Nutztierschäden in Nordrhein-Westfalen wurde seit mehreren Wochen nicht aktualisiert. Die Liste von RLP auch nicht. Wolfsschutz-Deutschland e. V. kritisiert diese Intransparenz scharf: Sie entzieht der Öffentlichkeit die datenbasierte Grundlage, schürt unbegründete Ängste und verhindert eine sachliche Debatte. Die aktuellen Risse konnten wir uns lediglich durch Artikel in Zeitungen zusammen reimen. 
Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert:
  • Die unverzügliche Aktualisierung des amtlichen Schadensregisters durch die zuständigen Ämter
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolfsschutz-Deutschland e. V. will pathologisch bestätigte illegale Wolfstötung in Sachsen-Anhalt aufklären

In der Datenbank der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBB-Wolf) finden sich Fälle, die längere Zeit als „unklar“ geführt wurden, bevor das Ergebnis in „illegale Tötung“ abgeändert wird. Dies kann die öffentliche Wahrnehmung und den Fortgang der Ermittlungen erschweren. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben jetzt einen Fall aus dem Dezember 2025 identifiziert, der bisher noch nicht ausreichend öffentlich thematisiert wurde. Wir setzen wieder eine Belohnung von 1.000 Euro aus. 

Der Fall

  • 15. Dezember 2025, Hohes Holz / Ursprungsterritorium Huy (Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt): Jährling, männlich, GW5271m – pathologisch bestätigte illegale Tötung.
Das Territorium Huy (HUY) ist ein relativ junges Wolfsgebiet in Sachsen-Anhalt. Es liegt in der intensiv landwirtschaftlich geprägten Magdeburger Börde, westlich von Halberstadt/Oschersleben, und umfasst das Huy-Gebirge sowie umliegende Waldkuppen. Ähnlich wie das benachbarte Territorium Hohes Holz (HOZ) liegt es inselartig in der offenen Bördelandschaft.Das Territorium wurde erstmals im Monitoringjahr 2024/25 offiziell bestätigt. Das Wolfskompetenzzentrum (WZI) konnte bereits kurz nach den ersten Verdachtsmeldungen die Reproduktion nachwiesen. Zwei Welpen wurden von den Eltern aufgezogen, erkrankten allerdings früh an Räude, überlebten diese aber und zeigten bis Sommer 2025 eine deutliche Erholung. Das Gebiet dient als wichtiger Trittstein und Verbindung zwischen den Wolfsvorkommen im Harz und den nördlicheren Flachlandgebieten Sachsen-Anhalts. Der getötete Jährling GW5271m stammte aus diesem jungen Territorium. In neu besiedelten Gebieten wie dem Huy können solche Verluste das Rudels besonders stark beeinträchtigen.
Das Territorium Hohes Holz (HOZ) wird derzeit ausschließlich vom Rüden GW4365m besetzt. Der Wolf mit unklarer Herkunft konnte im Monitoringjahr 2024/25 erstmals klar als territoriales Einzeltier identifiziert werden – sowohl genetisch als auch durch Fotofallen. Bislang gibt es keine Hinweise auf eine Partnerin oder weitere Wölfe im Territorium, weshalb es sich vorerst um ein Einzeltier-Territorium handelt. Der Rüde hält sich in dem inselartig in der Magdeburger Börde liegenden Waldgebiet auf, das ihm inmitten der intensiv genutzten Ackerlandschaft
gute Deckung und ausreichend Beute bietet.
Im Dezember 2025 war es vielerorts kalt. Vielleicht erinnert sich jeman an ungewöhnliche Vorkommnisse? Beispielbild Wolfsjährling. © Brigitte Sommer

Transparenz und Bearbeitung

Längere Verweildauer von bestätigten Fällen in der Kategorie „unklar“ kann verschiedene Gründe haben – unter anderem eine hohe Auslastung der Labore oder längere Abstimmungsprozesse zwischen Behörden. Dennoch ist eine zügigere Klärung und transparente Kommunikation wünschenswert, damit solche Vorkommnisse nicht aus dem Fokus geraten.

Sorge vor zunehmenden illegalen Tötungen

Mit der Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs und seiner Aufnahme in das Bundesjagdgesetz sowie der Landesjagdgesetze besteht die Befürchtung, dass die Hemmschwelle für illegale Tötungen künftig weiter sinken könnte. Eine solche Entwicklung würde die Akzeptanz in Punto Ermittlungen in der Bevölkerung belasten und dem Ansehen von Behörden und Polizei weiter schaden.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige gegen Unbekannt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft des Landkreis Börde. Zusätzlich setzen wir eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro aus für sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung und Ergreifung der Täter beitragen. Hinweise können vertraulich bei uns eingehen.

Appell an die Behörden

Wir appellieren an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und die DBB-Wolf, die Bearbeitung bestätigter Fälle möglichst zu beschleunigen und zeitnah klare Informationen zu veröffentlichen. Nur eine konsequente Aufklärung illegaler Tötungen kann das Vertrauen stärken und einer immer weiteren Zunahme solcher Kriminaldelikte entgegenwirken. Illegale Tötungen von Wölfen bleiben strafbar. Eine konsequente Verfolgung liegt daher im Interesse aller Beteiligten.

Hinweise zu dem genannten Fall nehmen wir gerne entgegen. Wir garantieren Quellenschutz: Mail: Brigitte.Sommer@Wolfsschutz-Deutschland.de oder Hotline: 0176- 48732612

Wolfsschutz-Deutschland e. V. sucht dringend aktive Mitglieder, die bereit sind, vor Ort in den Wolfsgebieten mitzuwirken. Ob in Sachsen-Anhalt oder anderen Bundesländern – wir brauchen engagierte Menschen, die in den Territorien wie Huy, Hohes Holz oder anderen Hot-Spots Augen und Ohren offen halten,  dokumentieren und bei der Aufklärung von Vorfällen helfen. Wer Lust hat, sich aktiv für den Schutz der Wölfe einzubringen und nicht nur digital mitzuwirken, ist bei uns herzlich willkommen. Kommt mit in unsere Teams vor Ort – gemeinsam sind wir stärker: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

 

 

Besenderung von Wölfen: Telemetriedaten als Grundlage für künftige Abschüsse?

Die Besenderung von Wölfen mit GPS/GSM-Halsbandsendern birgt nach Auffassung von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ein erhebliches Risiko: Die gewonnenen Echtzeit-Daten zu Aufenthaltsorten, Wanderwegen und Verhalten einzelner Tiere können künftig direkt zur gezielten Identifikation und Tötung von Wölfen genutzt werden – insbesondere im Rahmen der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz.

Wie wir wissen, hat der Bundestag hat am 5. März 2026 die Aufnahme des Wolfs als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz beschlossen (Bundesrat-Zustimmung voraussichtlich Ende März 2026). Ab Inkrafttreten – realistisch ab Sommer 2026 – ermöglicht das Gesetz in Regionen mit günstigem Erhaltungszustand eine reguläre Jagd (Jagdzeit 1. Juli bis 31. Oktober) sowie die ganzjährige Tötung sogenannter „Problemwölfe“ und sogar Wolfswelpen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/03/06/wolf-im-jagdrecht-der-naechste-schritt-zum-toetungsrausch-grosse-zeiten-der-heuchelei/
Die Kombination aus individuellen Telemetriedaten und dem populationsbasierten offiziellen Monitoring der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf schafft präzise Voraussetzungen für solche Tötungen: Aktuelle Senderdaten können ein schnelles und zielgerichtetes Auffinden und Erschießen ermöglichen.
Beispielfoto Wolf.
In Sachsen läuft seit 2019 ein Landesbesenderungsprogramm, in dem regelmäßig Wölfe gefangen und besendert werden. Zu den jüngsten Fällen zählen MT15 (November 2025) und MT16 (Dezember 2025); aktuell senden mehrere Tiere Daten. In Niedersachsen wurde vor Kurzem eine junge Wölfin im Kreis Gifhorn besendert. Bundesweit existiert tatsächlich keine zentrale Übersicht, die Programme bleiben länderspezifisch.
Offiziell dienen die Maßnahmen der wissenschaftlichen Erfassung von Raumnutzung, Wanderungen und Rudelstrukturen sowie der Optimierung von Herdenschutz und „Konfliktmanagement“. Die Bezeichnung birgt bereits mehr als eine Andeutung. Die Telemetriedaten ermöglichen tatsächlich eine exakte Lokalisierung in Echtzeit – eine Information, die bei der Umsetzung von Abschussverfügungen oder „Wolfsregulierungen“ entscheidend sein kann.
Zur Besenderung ist das Fangen der Tiere erforderlich. Hierfür werden gepolsterte Fußfallen (Soft Catch Traps) eingesetzt. Diese Fallen sind mit Gummi- oder Schaumstoffpolstern an den Bügeln versehen und verfügen über Sensoren, die eine schnelle Bergung des gefangenen Tiers ermöglichen sollen. Die EU-Kommission hat 2018 klargestellt, dass ihr Einsatz für Monitoringzwecke, die den Erhaltungszustand verbessern sollen, nicht unter das Verbot der Tellereisenverordnung fällt – vorausgesetzt, es gibt keine milderen Alternativen und Vorkehrungen gegen Verletzungen und Stress werden getroffen. Dennoch bestehen erhebliche tierschutzrechtliche Bedenken: Das Verfahren verursacht Stress, Schmerzen und Verletzungsrisiken (z. B. Prellungen oder Frakturen trotz Polsterung).
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hält Soft Catch Traps https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Soft-catch_trap.jpg für tierschutzwidrig und bezweifelt die tatsächliche Minimierung von Leiden sowie die Verhältnismäßigkeit invasiver Eingriffe, zumal bereits umfangreiche Daten zum Wanderverhalten vorliegen.
Die Besenderung legt somit nicht nur wissenschaftliche Erkenntnisse vor, sondern schafft die technische Grundlage für eine kaltblütige Umsetzung der zu erwartenden Wolfsjagden. Die Transparenz über die genaue Weiternutzung der individuellen Telemetriedaten bleibt begrenzt, was die Befürchtung verstärkt, dass diese Programme primär der Vorbereitung von Wolfstötungen dienen werden. Besenderte Wölfe können zudem Häscher zum gesamten Rudel führen. Menschen, die Daten an das offizielle Wolfsmonitoring liefern, können nun auch nicht länger verleugnen, dass ihre Angaben eben nicht nur für Schutz und Wissenschaft dienen, sondern dazu gebraucht werden können, Wölfe zu töten.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert eine unabhängige Überprüfung aller Besenderungsprogramme sowie eine konsequente Priorisierung gewaltfreier Herdenschutzmaßnahmen statt Fang, Besenderung und Wolfsjagden.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/