Bayern: Nach massivem Druck: Landratsamt muss Jagd auf Wölfin „Tenni“ einräumen

Nach erheblichem öffentlichem und medialem Druck hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt die Existenz eines revierübergreifenden Managementplans zur Bejagung der Wölfin „Tenni“ (GW4977f) offiziell bestätigt. Die Freigabe, die bis zum 31. Oktober 2026 gilt, wirft jedoch grundlegende Fragen bezüglich der Verhältnismäßigkeit, der Transparenz staatlichen Handelns und der tatsächlichen Umsetzung gesetzlicher Schutzpflichten auf. Eine sachliche Analyse der Gegebenheiten vor Ort mit neuen Fotos offenbart nämlich weiter große strukturelle Defizite im Herdenschutz.

Dass die Abschussverfügung zunächst ohne aktive Information der Öffentlichkeit und der anerkannten Naturschutzverbände erlassen wurde, wird von den Behörden mit formalen Zuständigkeiten begründet. Demnach seien im Planungsverfahren lediglich direkt betroffene Jäger und Revierinhaber rechtlich zu beteiligen gewesen. Aus demokratietheoretischer und naturschutzrechtlicher Sicht führt diese Praxis der Exklusion jedoch dazu, dass eine unabhängige Überprüfung behördlicher Abwägungen im Vorfeld systematisch erschwert wird.
Das Landratsamt begründet den Erlass des Managementplans als zwingend notwendige Reaktion auf eine akute Konfliktlage. Als empirische Grundlage werden die wiederholten Risse von Nutztieren seit August 2026, der Fund von Losungen sowie verifizierte Sichtungen angeführt, welche die Standorttreue des Tieres belegen würden. Die Behörde betont explizit, dass es sich hierbei nicht um eine „willkürliche Entscheidung“ handle, sondern dass das Bundesjagdgesetz die zuständige Behörde anlassbezogen dazu verpflichte, einen solchen revierübergreifenden Plan aufzustellen, sofern Schäden in der Weidewirtschaft entstehen. Man stützt sich dabei auf das politische Narrativ, wonach sich der Wolf in Deutschland in einem „günstigen Erhaltungszustand“ befinde und ein Bestandsmanagement daher rechtlich zulässig sei.
    • Der Managementplan erlaubt die Jagd auf die Wölfin in der gesetzlichen Periode vom 1. Juli bis zum 31. Oktober und erstreckt sich neben dem Eigenjagdrevier Tennenlohe weitläufig auf zahlreiche umliegende Gemeinschafts- und Staatsjagdreviere (u. a. Uttenreuth, Kalchreuth, Buckenhof und Heroldsberg) Fränkischer Tag. Diese enorme räumliche Ausdehnung auf rund 80 Quadratkilometer entlarvt das Verfahren. Es handelt sich nicht um eine punktuelle Schadensabwehr am Gehege, sondern um eine großflächige Bejagungsfreigabe, die das Tier auch fernab des Konfliktortes existenziell gefährdet. Die genauen Jagdgebiete haben wir bereits hier veröffentlicht: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/10/04/bayern-geheim-abschuss-auf-tenni-managementplan-im-tennenloher-forst-wirft-fragen-auf/

Unsere Grundsatzposition: Ganzheitlicher Schutz statt Sündenbock-Mechanismen

Wolfsschutz-Deutschland e. V. vertritt die unverrückbare Position, dass die Tötung von geschützten Beutregreifern keine Lösung für weidewirtschaftliche Konflikte darstellt. Der Wolf erfüllt eine essenzielle regulierende Funktion im Ökosystem. Ihn pauschal zum Sündenbock für Defizite im menschlichen Management zu erklären, verkürzt die komplexe Realität und widerspricht dem Gedanken des Naturschutzes. Konflikte lassen sich ausschließlich durch lückenlose, präventive Schutzmaßnahmen und ein professionelles Herdenschutzmanagement lösen.
Beispielfoto Wölfin.

Komplexe Verantwortlichkeiten im Beweidungsprojekt

Um die Situation sachgerecht zu bewerten, müssen die Eigentums- und Projektstrukturen im Tennenloher Forst differenziert betrachtet werden: Die betroffenen Pfauenziegen stehen im Eigentum privater Tierhalter und werden im Rahmen eines offiziellen Beweidungsprojekts des Landkreises eingesetzt. Die Flächen selbst befinden sich im Eigentum der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU).
Obwohl die primäre Sicherungspflicht bei den Haltern liegt, sieht Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch die DBU als namhafte Stiftung und Projektpartnerin in einer ethischen und koordinativen Mitverantwortung. Ein wirksamer Schutz kann nur gelingen, wenn alle beteiligten Akteure kooperieren, anstatt die Verantwortung im bürokratischen Raum zu fragmentieren. Die DBU teile überdies mit, dass die Ziegen künftig woanders untergebracht würden. Sind die Ziegen weg, ist erst Recht kein Grund mehr vorhanden, Tenni zu töten. Die Wildperde sind nach eigenen Aussagen der BDU ohnehin nicht gefärdet.

Empirische Befunde: Der Fakten-Check am Gehegezaun

Als primäre Begründung für den Managementplan werden die Nutztierverluste werden laut dem Fränkischen Tag seit dem Sommer angeführt. Ein aktueller, systematischer Einsatzbericht unserer Aktiven vor Ort dokumentiert jedoch gravierende technische Mängel an der Umzäunung, die die These eines „wolfssicheren Grundschutzes“ empirisch widerlegen:
    • Inkonsistente Spannungsversorgung: Zwar weisen Teile des Solarzauns an der mittleren und inneren Litze eine reguläre Spannung von 8.0 kV auf, doch an mehreren Abschnitten konnte keine elektrische Spannung gemessen werden.
    • Strukturelle Barrierefehler: Am Boden wurden erhebliche, neu entstandene Untergrabungen dokumentiert, die groß genug sind, um einem Beutegreifer barrierefreien Zugang zu gewähren. Zudem lässt sich das Zaungeflecht an sensiblen Stellen ohne großen Kraftaufwand wegschieben. Reparierte Abschnitte werden zudem oft unmittelbar durch neue Untergrabungen direkt daneben umgangen.
    • Infrastrukturelle Veränderungen: Parallel zu weitläufigen forstwirtschaftlichen Fällarbeiten mittels Harvester wurde direkt innerhalb des Geheges ein Hochsitz errichtet. Diese Kombination aus mangelhafter Zauninstandhaltung und vorbereiteter jagdlicher Infrastruktur wirft Fragen bezüglich der Prioritätensetzung der Verantwortlichen auf.
Nach europäischem und deutschem Recht darf ein Abschuss streng geschützter Arten streng genommen nur als ultima ratio – also nach dem nachweislichen Ausschöpfen aller zumutbaren Alternativen – erfolgen. Solange der Herdenschutz vor Ort nachweisbare, gravierende Defizite aufweist, ist die Erfüllung dieser rechtlichen Voraussetzung höchst zweifelhaft.
Die Ziegen sind wohlauf. Heute ( 09.10.26) waren Sie auf einem anderem Platz. Aber noch immer im selben Gehege. Foto: privat
Weitere Untergrabungen. Foto: Privat
Zum größten Teil waren jetzt die mittlere Stromlitze und die innere Stromlitze unter Spannung (8.0 kV). Leider gab es aber auch Stellen, an denen kein Strom messbar war. Zu erkennen war, dass die Stromeinspeisung mittels Solar erfolgt.
Erneute Untergrabungen. Foto: Privat
Mittels Harbester werden schneisenartig Bäume gefällt. Dies kann auch nicht im Sinne des Naturschutzes sein. Foto: Privat.
Untergrabung. Foto: Privat
Erschreckend ist der Bereich am unteren Ende des Zaunes. Teilweise gab es neue, größere Untergrabungen. Diese wurden zum Teil bereits markiert. Die Untergrabungen sind so groß, dass hier ein größerer Wolf ohne Probleme in das Gehege und aus dem Gehege gelangen kann. An manchen Stellen lässt sich der untere Zaun auch leicht wegschieben, so dass einTier auch so durch die Umzäunung kommen kann. Oft ist zu erkennen, dass direkt neben den wieder verschlossenen Untergrabungen neue Untergrabungen vorhanden sind.. Foto: privat.

Zivilgesellschaftliches Engagement zeigt Wirkung

Dass alternative Methoden wirksam sind, beweist die Praxis: Seit Ende September herrscht im Gehege relative Ruhe, die verbliebenen Tiere sind wohlauf laut Fränkischer Tag. Dieser Zustand wurde jedoch nicht durch behördliche Maßnahmen, sondern durch den Einsatz ehrenamtlicher Helfer herbeigeführt, die durch Nachtwachen, Zaunreparaturen und friedliche Vergrämungsmaßnahmen (akustische Reize) den Schutz der Herde aktiv unterstützen.

Appell an klageberechtigte Verbände und juristische Schritte

Wir haben geliefert: Unsere Aktiven vor Ort haben die unhaltbaren Zustände am Zaun akribisch und gerichtsverwertbar dokumentiert. Damit liegt ausreichend Beweismaterial vor, um den behördlichen Bescheid juristisch zu Fall zu bringen. Da Wolfsschutz-Deutschland e. V. in Bayern über kein eigenes Verbandsklagerecht verfügt, richten wir einen dringenden, sachlichen Appell an alle klageberechtigten Partnerverbände: Unter diesen Umständen muss unverzüglich geklagt werden!
Ein Eilverfahren (Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO) vor dem zuständigen Verwaltungsgericht ist jetzt der einzige Weg, um vollendete, rechtswidrige Tatsachen im Tennenloher Forst zu verhindern. Für die juristische Begründung des Eilantrags liegt die Argumentationsbasis in einer klaren Doppelstrategie bereit:
  1. Der materielle Rechtsfehler (Wissenschaft & Europarecht):
    Die behördliche Behauptung eines „günstigen Erhaltungszustands“ als Voraussetzung für den Managementplan hält einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) stuft den Wolf in Süddeutschland und Bayern nach wie vor als ungünstig-unzureichend ein. Das Landratsamt wendet hier fälschlicherweise ein grobes, bundespolitisches Pauschalargument auf ein Bundesland an, dessen Wolfspopulation biologisch fragil ist. Nach der bindenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf eine Abschussfreigabe jedoch niemals den Erhaltungszustand der lokalen Population gefährden. Die Beweislast dafür, dass der Abschuss von „Tenni“ der bayerischen Teilpopulation nicht schadet, liegt beim Amt – und diesen wissenschaftlichen Nachweis kann es nicht erbringen.
  2. Die Missachtung der Ultima-Ratio-Pflicht (Der Herdenschutz-Vorbehalt):
    Die von uns dokumentierten, eklatanten Mängel (stromlose Abschnitte, massive Untergrabungsmöglichkeiten, fehlender Untergrabungsschutz) belegen empirisch, dass der rechtlich zwingend vorgeschriebene „wolfsabweisende Grundschutz“ im Ziegengehege gar nicht flächendeckend existiert. Ein Abschuss ist europarechtlich (FFH-Richtlinie) aber strikt an die Bedingung gekoppelt, dass es keine andere zumutbare Alternative gibt. Solange die Behebung der nachweisbaren Zaunmängel durch die Halter, den Landkreis und die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) nicht vollzogen wurde, ist die Abschussverfügung ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig. 

Wir machen Ausführende und Entscheider darauf aufmerksam, dass wir Strafanzeigen erstatten werden, sollte Tenni oder ein anderer Wolf erschossen werden.

Historische Kontinuität: Das überlieferte Narrativ vom „bösen Wolf“ von 1809

Ein Blick in die Erlanger Regionalgeschichte verdeutlicht, dass die psychologischen und argumentativen Muster der heutigen Debatte keineswegs neu sind. Das Stadtmuseum Erlangen verwahrt in seiner Sammlung das Präparat des sogenannten „letzten Erlanger Wolfs“, der am 21. November 1809 im nahegelegenen Klosterwald bei Frauenaurach geschossen wurde. Der historische Kontext offenbart verblüffende Analogien zu heute:
    1. Dasselbe Begründungsmuster: Auch im Jahr 1809 ging dem Abschuss eine Phase voraus, in der es zu wiederholten Übergriffen auf Schafherden in benachbarten Gemeinden wie Möhrendorf und Dechsendorf kam. Damals wie heute lautete die menschliche Reaktion: Eliminierung des Tieres statt struktureller Anpassung der Schutzmaßnahmen.
    2. Die optische und mediale Dämonisierung: Bei der Präparation des Wolfs im Jahr 1809 wurde dem Tier im Zoologischen Institut der Universität bewusst ein aggressives Aussehen mit gefletschten Zähnen verliehen, um das kulturelle Feindbild des „bösen Wolfs“ aus den Grimmschen Märchen zu bedienen.

Diese historische Feststellung ist von hoher Aktualität. Sie zeigt, dass die Gesellschaft auch heute noch anfällig für dieselben emotionalisierten Projektionen ist. Wenn Behörden und Teile der Berichterstattung den Wolf primär als „Schadwolf“ framen, knüpfen sie unbewusst an das im 19. Jahrhundert zementierte Märchen-Narrativ an. Während man 1809 den Wolf als vermeintlich „letztes“ Exemplar feierte, um die Natur endgültig zu unterwerfen, scheitert das behördliche Management im Jahr 2026 noch immer an der Propagands, die verhindert, dass der Wolf als natürlicher Rückkehrer dauerhaft Teil unserer Ökosysteme sein kann. 
Screenshot      Quelle: https://stadtmuseum-erlangen.de/de/das-museum/hingucker/wolf

Werden Sie Teil einer starken Zivilgesellschaft: Unterstützen Sie unsere Arbeit

Faktenbasierter Naturschutz, Ethik und die Aufklärung über mediale und behördliche Narrative erfordern Ausdauer, juristische Expertise und Präsenz vor Ort. Um diese unabhängige Kontrollfunktion gegenüber staatlichem Handeln langfristig aufrechterhalten zu können, sind wir auf eine starke Gemeinschaft angewiesen.

    • Werden Sie Mitglied: Unterstützen Sie uns nachhaltig durch eine reguläre Mitgliedschaft und stärken Sie die Stimme des Wolfsschutzes in Deutschland.
    • Aktiv werden: Beteiligen Sie sich an unseren Dokumentations- und Monitoringprojekten.
    • Aufklären: Teilen Sie diesen sachlichen Bericht, um eine informierte Diskussion auf Augenhöhe in der Öffentlichkeit zu fördern.

Warum aufmerksames Wandern Wölfe schützt

Anstatt sich in den sozialen Medien zu empören, kann jeder Einzelne selbst aktiv werden: Es werden keine Retter von oben kommen, um den Tierschutz für uns durchzusetzen. Neben der juristischen Arbeit gibt es eine direkte Möglichkeit der zivilgesellschaftlichen Intervention: die aufmerksame Präsenz im Tennenloher Forst im Rahmen des gesetzlichen Betretungsrechts.
Das Wandern auf den Wegen erfüllt eine entscheidende Schutzfunktion:
  • Öffentlichkeit herstellen: Wo Menschen im Wald unterwegs sind, sinkt die Wahrscheinlichkeit für intransparente behördliche oder jagdliche Maßnahmen im Verborgenen. Die Präsenz aufmerksamer Bürger zwingt alle Akteure vor Ort zu absoluter Gesetzestreue.
  • Soziale Kontrolle: Wer Veränderungen in der Infrastruktur – wie neu errichtete Jägersteige oder Absperrungen – wahrnimmt, dokumentiert und meldet, agiert als verlängerter Arm eines unabhängigen Monitorings.

Jeder Schritt im Wald und jede geteilte Beobachtung macht deutlich, dass die Bevölkerung eine Politik der Geheimhaltung nicht mitträgt. Werden Sie selbst aktiv, gehen Sie wandern und schützen Sie Wölfin „Tenni“ durch Ihre Präsenz.

Quellen:

https://www.fraenkischertag.de/lokales/hoechstadt-herzogenaurach/umwelt-natur/warum-die-woelfin-in-erlangen-hoechstadt-jetzt-gejagt-werden-darf-art-592223

Ab Minute 2.30 https://www.podcast.de/episode/707959266/fuchsengarten-abschiebung-woelfin-tenni-erlangen-am-abend-vom-09-oktober-2026

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
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IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Auch durch den Kauf unseres Kalenders 2027 kann uns wirkungsvoll geholfen werden:

 

Artenschutz am Ende? Warum Klagen das Greifensteiner Rudel nicht mehr schützen können

Dem Greifensteiner Rudel droht die fast vollständige Auslöschung: Sollten die Landesregierungen von Hessen und Rheinland-Pfalz ihre Pläne durchsetzen, wird die Wolfsfamilie bis auf die Mutterfähe Ulma (GW2479f) eliminiert. Die gerichtlichen Bestätigungen der Abschussfreigaben für den Rüden GW2478m sowie die Jungwölfe Diana (GW5369f) und Dian (GW5868m) beweisen, was wir seit langem befürchten: Der juristische Weg allein reicht angesichts des politisch aufgeweichten Artenschutzes nicht mehr aus. Unsere investigative Vor-Ort-Recherche entlarvt die offizielle Argumentation nun vollends. Statt des gesetzlich vorgeschriebenen Herdenschutzes dokumentieren wir mangelhafte Zäune, die Risse geradezu provozieren. Während dieser Schutz kollabiert, laufen in den Forstbezirken bereits die Vorbereitungen für großflächige Drückjagden auf Hochtouren, flankiert von konkreten Funden, die den dringenden Verdacht auf Jagdfrevel erhärten. Unser bebilderter Report dokumentiert ein eklatantes Staatsversagen im Spannungsfeld zwischen politischem Druck, Lobbyismus und systematischem Bruch des Natur- und Tierschutzes.

Die Situation in Hessen und Rheinland-Pfalz

In Hessen existieren derzeit lediglich drei bestätigte Wolfsterritorien (Greifenstein, Rüdesheim und Waldkappel). Die Gesamtzahl der sesshaften Tiere bleibt überschaubar. In Rheinland-Pfalz sind mehrere Rudel nachgewiesen, darunter grenzüberschreitende Vorkommen. Das Greifensteiner Rudel bewegt sich in einem Gebiet, das beide Bundesländer umfasst.
Vor Ort im Territorium des Greifensteiner Rudels stellen wir fest: Die Weidetierhaltung ist dort vergleichsweise gering ausgeprägt. Wir dokumentieren regelmäßig die vorhandenen Zäune und die tatsächlichen Haltungsbedingungen. Auf Grundlage dieser eigenen Beobachtungen und Dokumentationen zweifeln wir stark an einzelnen Angaben in den offiziellen Risslisten. Ebenso bezweifeln wir, dass in allen Fällen, die als Begründung für Abschussverfügungen herangezogen werden, ein ordnungsgemäßer Grundschutz vorhanden war. Eine kritische Prüfung der Risslisten und der Schutzsituation vor Ort ist daher dringend geboten.

Kritik an der Strategie mancher Verbände

Umso irritierender ist es, dass bestimmte Mitglieder klagefähiger Verbände weiterhin öffentlich den Eindruck erwecken, allein Klagen würden den Tieren helfen – und dass Wolfsfreunde selbst nichts weiter tun müssten. Manche gehen sogar so weit, die konkrete, aktive Arbeit vor Ort in den Wolfsgebieten zu boykottieren oder systematisch zu diskreditieren. Diese Haltung ist weder nachvollziehbar noch verantwortungsvoll. Entweder verkennen die Betreffenden die veränderte Rechtslage und die Realitäten vor Ort vollständig – oder sie halten bewusst an einer Narrative fest, die den tatsächlichen Schutzbedarf der Tiere verschleiert.
Auffällig ist in diesem Zusammenhang auch die Vielzahl von Seiten und Organisationen, die Schutzaktivitäten vortäuschen, in der Praxis jedoch weitgehend die behördennahe Linie der großen Verbände mittragen. Solche Alibi-Strukturen schaffen den Anschein von Engagement, ohne den notwendigen Druck von unten und die konkrete Präsenz in den Revieren zu leisten. Sie tragen damit dazu bei, dass kritische, unabhängige Stimmen und die praktische Arbeit vor Ort isoliert oder behindert werden.

Unsere Position

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. bleiben bei unserer klaren Haltung: Gerichtsverfahren sind ein wichtiges Instrument – aber sie ersetzen nicht die praktische Arbeit im Gelände.
Wer den Eindruck erweckt, man könne sich bequem zurücklehnen, weil „die Verbände schon klagen“, handelt nicht im Interesse der Wölfe.
Dem Greifensteiner Rudel haben wir Namen gegeben, um die Tiere nicht nur als Nummern, sondern als Individuen sichtbar zu machen:
Ulma (GW2479f), Milano (GW2478m) sowie die Nachkommen Diana (GW5369f) und Dian (GW5869m).
Wir fordern alle, denen der Schutz der Wölfe tatsächlich am Herzen liegt, auf, sich nicht hinter abstrakten Klageversprechen zu verstecken. Es braucht beides: rechtliche Schritte, wo sie noch greifen – und vor allem mutige, kontinuierliche Präsenz und Öffentlichkeitsarbeit vor Ort. Alles andere ist Selbsttäuschung oder bewusste Irreführung.

Gerichtsschlachten um das Greifensteiner Rudel

Die Verfahren um das Rudel graphisch dargestelt.

 

Beispielfoto kleines Wolfsrudel. Geht es nach dem Willen der Hessischen und rheinlandpfälzischen Regierungen müssten alle Familienmitglieder, bis auf die Mutter Ulma (GW2479f) sterben. Totgeschossen werden sollen Vater Milano (GW2478m) und die Nachkommen Diana (GW5369 und Dian (GW5868).

Kaltherzigkeit

Die Debatte um den Umgang mit unseren Mitlebewesen verschärft sich immer mehr. Im Zentrum steht eine Methode, die angeblich im Zuge der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und steigender urbaner Wildschweinpopulationen eine Renaissance erfährt: der sogenannte Saufang. Was Behörden als hocheffiziente Maßnahme deklarieren, offenbart bei genauerer Betrachtung gravierende Mängel in Bezug auf Tierschutz, Jagdethik und Nachhaltigkeit.
Ein Saufang ist ein abgezäuntes Gatter, in das Wildschweine mittels Futter gelockt werden. Ist die Wildschweinfamilie im Inneren, schließen sich die Tore per Fernauslöser. Was folgt, gleicht einer industriellen Tötung: Die eingeschlossenem Wildschweine werden aus erhöhter Position systematisch totgeschossen. 
Aus Sicht des Tierschutzes wirft dieses Verfahren fundamentale Probleme auf. Befürworter argumentieren zwar, dass die Tötung der gesamten Rotte innerhalb weniger Minuten erfolge. Doch sobald die Tore zuschlagen und die ersten Schüsse fallen, bricht unter den hochintelligenten Tieren panische Angst aus. Dass Wildschweine mitansehen und miterleben müssen, wie Familienmitglieder direkt neben ihnen sterben, widerspricht dem Grundgedanken des Tierschutzes und der Vermeidung unnötigen Leidens elementar.
Zudem rüttelt der Saufang an den Grundfesten der Jagdethik. Das Prinzip des fairen Verhältnisses zwischen Mensch und Wild wird hier völlig zugunsten einer rein technokratischen Schadensbekämpfung aufgegeben. Die Fanganlage wird zum temporären Schlachthof. Selbst innerhalb der Jägerschaft ist die Methode deshalb hochgradig umstritten; selbst viele Jäger weigern sich, solche Anlagen zu bedienen.
Der Saufang stellt eine ethische Bankrotterklärung im Umgang mit unseren heimischen Wildtieren dar.  Die Reduktion von Lebewesen auf reine Seuchenvektoren oder urbane Störfaktoren blendet die menschliche Verantwortung aus.

 

Saufang. Foto privat. Er könnte nicht nur für die Wildschweine, sondern evtl. auch für das Auslöschen des Rudels gedacht sein.

 

Der Schießparcours bei Hof Heisterberg. Foto: privat

Im Rausch der Tötungseffizienz: Warum die Drückjagd die moralische Bankrotterklärung ist

Herbst und Winter sind in deutschen Wäldern traditionell die Monate, in denen die Natur eigentlich zur Ruhe kommen sollte. Stattdessen verwandeln staatliche Forstämter und private Hobbyjäger die Reviere in Kriegsschauplätze. Bei sogenannten Drückjagden werden große Waldareale systematisch umstellt, um Wildtiere mit Treibern und Hunden in Panik zu versetzen und sie den wartenden Schützen vor die Flinten zu treiben. Was als „ökologische Notwendigkeit“ und „effizientes Waldmanagement“ getarnt wird, ist ein grausames, unethisches Spektakel, das in einer aufgeklärten Gesellschaft keinen Platz mehr haben darf.
1. Staatlich sanktionierte Tierquälerei
Das ohnehin scheinheilige Argument der Jägerschaft, Tiere würden durch einen gezielten Schuss aus dem Hinterhalt schmerzfrei erlegt, bricht bei einer Drückjagd völlig in sich zusammen. Hier herrscht das Prinzip Masse statt Klasse. Wildtiere werden stundenlang in Todesangst versetzt und hetzen mit maximalem Adrenalispiegel durch den Wald. Im flüchtigen Lauf sind präzise Schüsse die Ausnahme. Die blutige Realität auf diesen Jagden sind zertrümmerte Gliedmaßen, weichgeschossene Bäuche und qualvolle Risse. Unzählige Tiere flüchten schwer verletzt und sterben oft erst Tage später qualvoll an ihren Wunden oder bei der oft mangelhaft durchgeführten Nachsuche.
2. Das Märchen vom „Waldschutz“
Sowohl die staatliche Forstwirtschaft als auch Hobbyjäger rechtfertigen das Massentöten mit angeblichen Verbissschäden an jungen Bäumen. Doch die Drückjagd erzeugt genau das Problem, das sie angeblich lösen will: Durch den extremen Lärm und den Stress werden die Tiere traumatisiert. Sie flüchten tief in die dichtesten Dickichte und Schonungen, wo sie sich tagelang aus Angst nicht mehr herausbewegen. Auf diesen engen Rückzugsräumen konzentriert sich dann der Verbiss massiv. Nicht die Tiere zerstören den Wald, sondern der Jagddruck treibt sie dazu. Das Ökosystem Wald braucht keine Jäger – es braucht Ruhe.
3. Zerstörung jeglicher Sozialstrukturen
Bei einer Drückjagd geht es um Schnelligkeit und Abschusszahlen. Die Schützen haben oft nur Sekundenbruchteile, um abzudrücken. Eine biologisch fundierte Auswahl findet nicht statt. Regelmäßig werden erfahrene Leittiere und Muttertiere (Bachen oder Alttiere) von ihren Jungen weggeschossen. Das führt zum völligen Kollaps der sozialen Strukturen in den Tierfamilien. Ohne Führung irren verwaiste Jungtiere orientierungslos umher. Bei Wildschweinen führt das Chaos nachweislich zu einer unkontrollierten, sprunghaften Vermehrung der verbliebenen Tiere – ein Teufelskreis, den die Jagdlobby wiederum als Argument für noch mehr Abschüsse nutzt.
4. Blutiges Event statt Naturschutz
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass bei Drückjagden der Eventcharakter und die Lust am Töten im Vordergrund stehen. Wenn am Abend beim „Streckelegen“ die Leichen Dutzender Tiere unter Jagdhornklängen martialisch zur Schau gestellt werden, um anschließend beim „Schüsseltreiben“ mit Alkohol auf den Jagderfolg anzustoßen, offenbart sich die tiefe moralische Verrohung dieses Hobbys. Hier wird das Töten von Mitgeschöpfen zum gesellschaftlichen Vergnügen degradiert. Dass der Staat solche Veranstaltungen in seinen Wäldern nicht nur duldet, sondern selbst organisiert, ist ein politischer und ethischer Skandal.
Die Drückjagd ist das lauteste und brutalste Symptom eines völlig veralteten Jagdsystems. Sie schützt weder den Wald, noch reguliert sie die Natur sinnvoll – sie befriedigt lediglich den Schießtakt von Hobbyjäger, Försterm und die Profitinteressen der Holzindustrie. Natur reguliert sich durch Nahrung, Raum und Klima von selbst. Es ist höchste Zeit, dieses blutige Relikt der Vergangenheit zu verbieten und unseren Wäldern endlich die Ruhe zurückzugeben, die sie dringend benötigen. Hier unsere Dokumentation einer Drückjagd aus dem Taunus: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/27/dokumentation-einer-drueckjagd-im-taunus-so-grausam-hetzen-jaeger-wildtiere-in-den-tod/

 

Diese Markierungen bereiten eine Drückjagd vor. Die Gastjäger sollen ihre Todschießstände auch finden. Foto: privat

 

Jagdhütte bei Leun. Foto: privat

 

Hier werden Totschießstände für die kommenden Drückjagen zusammen gezimmert. Bein Leun. Foto: privat

 

Weiterer Jagdfrevel

Oberhalb von Allendorf, vermüllter Jägerplatz. Foto: Privat

 

Hier die Wildkamera des Platzes. Foto: privat

 

Unter einem Hochsitz an einem so genannten Kirrplatz. In der Tonne befindet sich Mais zum Anlocken von Wildschweinen und Rehen, um sie dann beim Fressen zu erschießen. Links neben der Tonne befindet sich ein Fangkorb für Baujagd. Foto: privat.
An einer Wegekreuzung in der Nähe der Dianaburg werden im großen Stil Hochzitze zusammen gezimmert. Foto: Brigitte Sommer
Viele Wanderer gewinnen den Eindruck, in dem Gebiet gäbe es kaum Jagdaktivitäten. Dies ist ein Irrtum, denn alle paar hundert Meter führen Trampelpfade zu Kirr- und Luderplätzen, an denen Hochsitze aufgebaut sind. Direkt am Weg sind diese Schießbuden nicht zu sehen. Foto: Privat.
Jägermüll oberhalb von Allendorf. Unterhalb befindet sich eine weitere Jagdhütte. © Brigitte Sommer

 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind tatsächlich vor Ort und geben dies nicht nur vor. Bei Leun findet demnächst eine Drückjagd statt. Foto: privat

 

Markierungen für eine Drückjagd. Foto: privat

 

Zaundokumentationen:

Schafe zwischen Leun und Ehringshausen. Hier könnte ein Riss stattgefunden haben, denn hinter dem Maschendrahtzaun, der keinen Schutz bietet, wurde ein Stromnetz gestellt. Foto: privat.

 

Bei den Schafen zwischen Leun und Eringshausen wurde der Zaun doppelt gestellt. Vorher klaffte hier wohl ein großes Loch im Zaun. Foto: privat.

 

Zischen Leun und Ehringshausen Minishettys hinter Minilitzen. Foto: privat

 

22. August 2026

 

Die Regel, und nicht die Ausnahme. Quelle: https://www.facebook.com/groups/1724189194520979/

 

Staatliche Wildkameras in der Nähe von Rodenroth

 

22. August 2026

 

Unser internes Wolfsmonitoring

Das vereinsinterne Wolfsmonitoring von Wolfsschutz-Deutschland e. V. erweist sich in der Praxis als immer unverzichtbareres Instrument gegen die zunehmende Intransparenz beim behördlichen Umgang mit geschützten Wildtieren. Durch die konsequente Dokumentation vor Ort und die gezielte Nutzung des Umweltinformationsgesetzes (UIG) gelingt es uns regelmäßig, staatliche Geheimhaltung zu durchbrechen. 
Ein prominentes Beispiel für den Erfolg dieser Arbeit betrifft das Greifensteiner Rudel und dessen engere Verwandtschaft: So konnten durch das Monitoring verdeckte Pläne bezüglich des Wolfsrüden Milan (GW1896m) – dem Großvater der Jungwölfe Dian und Diana – rechtzeitig aufgedeckt und an die Öffentlichkeit gebracht werden. Ähnlich wie zuvor in Franken bei Tenni bauten die Behörden auch hier im Verborgenen Kulissen für Abschussverfügungen auf, die durch die zeitnahe Veröffentlichung des Vereins politisch und rechtlich massiv unter Druck geraten.

22. August 2026. Inzwischen ist die Jagd fast auf das komplette Rudel eröffnet. In RLP gibt es eine Schießgenehmigung auf den Vaterwolf Milano.

Ältere Losung, bereits von Mistkäfern entkernt. Haare und Knochen sind noch deutlicher sichtbar. Foto: privat.

 

 

Wir sind ständig in den Wolfsgebieten vor Ort und wir freuen uns über Verstärkung, aktuell auch ganz besonders im Raum Greifenstein. Die Indentität unserer Aktiven bleibt vertraulich, links Brigitte Sommer, rechts Ulrike de Heuvel mit den Wolfdogs Liv und Lycan:  https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Von links: Ulrike de Heuvel und Brigitte Sommer mit den Wolfdogs Lycan und Liv. Die beiden zeigen auch Wolfslosung an.  Diese Infos nutzen wir selbstveständlich nicht dazu, um den Wölfen nachzustellen, sondern dazu, die Wege zu kennen, die wir nach Abschussverfügungen laufen müssen. Foto: Privat

 

Alba, die Podencohündin von Gudrun ist dazu ausbildet worden, Wolfslosung zu finden. © Brigitte Sommer

 

Trittsiegel . © Brigitte Sommer

 

Blick ins Territorium des Greifensteiner Rudels

 

Ein Naturdenkmal bei Leun. © Brigitte Sommer

 

Die Dianaburg liegt verwunschen mitten in der Natur. Von ihr ist der Name des Welpen abgeleitet, der getötet werden soll: Dian. © Brigitte Sommer

 

See im ehemaligen Lehmabbaugebiet oberhalb von Allendorf. Foto: privat

 

Wanderweg zwischen Dianaburg und Leun. © Brigitte Sommer

 

Karstlandschaft im ehemaligen Kiesabbaugebiet. © Brigitte Sommer

 

Bei Rodenroth gibt es einen Fernwanderweg Richtung Arborn. Dort in der Nähe von Arborn sind bereits zwei Jährlinge überfahren worden. © Brigitte Sommer

 

Wanderweg bei Rodenroth. © Brigitte Sommer

 

Wanderweg zwischen Leun und Ehringshausen. © Brigitte Sommer

 

Fischteich bei Hof Heisterberg. © Brigitte Sommer

 

Die Gegend ist für Wölfe sehr gut geeignet. © Brigitte Sommer

 

Bei Biskirchen. Wie hier gut zu erkennen ist, gibt es wenig Weidetierhaltung. © Brigitte Sommer

 

Bei Biskirchen © Brigitte Sommer

 

Wegekreuzung zwischen Holthausen, Ulm und Allendorf. © Brigitte Sommer

 

Im Bereich des ehemaligen Kiesabbaugebietes holt sich die Natur ihr Terrain zurück. © Brigitte Sommer

 

Nur Hobbyjäger Häscher?

Der Kreis der Personen, die theoretisch über das nötige Fachwissen sowie legalen Zugang zu entsprechenden Langwaffen zum Totschießen der Wölfe verfügen, lässt sich keineswegs auf die Gruppe der organisierten Freizeit- und Hobbyjäger beschränken. Wir betonen, dass in derartigen Szenarien grundsätzlich alle Personengruppen mit Jagdausübungberechtigung oder waffentechnischer Qualifikation im betroffenen Areal in Betracht gezogen werden müssen. Dazu gehören neben privaten Jagdausübenden ebenso Berufsjäger, Forstbedienstete sowie Angehörige der zuständigen Sicherheits- und Ermittlungsbehörden. Sollten Tiere aus dem Greifensteiner Rudel erschossen werden, kündigen wir Strafanzeigen an.

Zeigt Präsenz: Aufruf zum Waldspaziergang im Revier des Greifensteiner Rudels

Das Greifensteiner Rudel braucht jetzt unsere friedliche Präsenz im Wald. Um ein Zeichen für den Artenschutz zu setzen und die Situation vor Ort aufmerksam zu beobachten, rufen wir dazu auf, das Grenzgebiet zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz in den kommenden Wochen verstärkt für Spaziergänge zu nutzen.
Wichtig zu wissen – Eure Rechte im Wald:
Ein einfacher Waldspaziergang oder das legale Sammeln von Pilzen ist keine Jagdstörung. Das Betreten des Waldes zur Erholung ist in den Landeswaldgesetzen als Grundrecht verankert. Niemand kann Euch verbieten, Euch friedlich in der Natur aufzuhalten und Fotos und Filme zu machen,  solange ihr Euch an die geltenden Regeln haltet. Eure bloße Anwesenheit im Revier schafft Aufmerksamkeit und sorgt dafür, dass Missstände im Wald nicht im Verborgenen bleiben.
Haltet Euch bitte an folgende Verhaltensregeln:
    • Auf den Wegen bleiben: In Naturschutzgebieten (NSG) gilt ein striktes Wegegebot. Verlasst die offiziellen Wege dort unter keinen Umständen, um die Tier- und Pflanzenwelt nicht zu beeinträchtigen. Das Pilzesammeln solltet ihr daher nur außerhalb von ausgewiesenen Naturschutzgebieten durchführen.
    • Absperrungen respektieren: Sollten Wege wegen Waldarbeiten oder offiziell genehmigten Jagdveranstaltungen (z. B. durch Schilder wie „Jagd – Betreten verboten“) temporär gesperrt sein, solltet ihr diese Absperrungen respektieren und umgehen. Das Missachten behördlicher oder rechtmäßiger Sperrungen ist eine Ordnungswidrigkeit.
    • Hunde an die Leine: Führt eure Hunde im Waldgebiet an der Leine, um jegliche Beunruhigung von Wildtieren zu vermeiden.

Schnappt Euch eure Rucksäcke und zeigt maximale Präsenz:
Wir müssen flächendeckend wandern und spazieren gehen, besonders in folgenden Schwerpunktgebieten:📍 Hof Heisterberg📍 Dianaburg (Greifenstein)📍 Allendorf📍 Rodenrod📍 Bei Braunfels📍 Naturschutzgebiet Wetzlarer Weinberg & westlich davon📍 Ehringshausen📍 Aßlar-Berghausen📍 Ulm📍 Obershausen📍 Leun📍 Solms-Biskirchen📍 Löhnberg📍 Sinn
Klagen retten keine Leben mehr – unsere Präsenz vor Ort tut es.
Macht euch auf den Weg, teilt diesen Aufruf in allen Wander-, Natur- und Tierschutzgruppen. Jeder Schritt im Wald ist ein Schutzschild für Dian und sein Geschwisterchen Diana.

Quellen:

https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-10/20261002_wolfsnachweise_2026_27_neues_cd.pdf

https://wolfszentrum.hessen.de/aktuelles-0

https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-10/20261001_gemeldete_nutztierschaeden_2026_27_0.pdf

https://wolf.rlp.de

https://urteile.news/VG-Koblenz_1-L-112026KO_Wolf-GW2478m-darf-im-Westerwald-gejagt-werden~N36288

https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/entnahme-von-vier-jungwoelfen-im-lahn-dill-kreis-ist-zulaessig

 

Hier weitere Artikel von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zum Rudel Greifenstein: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Greifenstein

 

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Behördenwillkür: Droht in Ahnsbeck die vierte Abschusswelle in Niedersachsen?

Das neue niedersächsische Landesjagdgesetz ist seit kaum vier Wochen in Kraft, und schon zeigt sich genau das Chaos, vor dem wir als Wolfsschutz-Deutschland e. V. monatelang gewarnt haben. Während im Heidekreis (Altenboitzen) und im Landkreis Celle (Niederohe/Lutterloh) sowie Rehdener Geestmoor (Landkreis Vechta) die ersten sechs-wöchigen Abschussjagden im Drei-Kilometer-Radius per ministeriellem Schnellverfahren durchgewinkt wurden, herrscht beim jüngsten Vorfall in Ahnsbeck (Samtgemeinde Lachendorf) tiefes, behördliches Schweigen.

Ahnsbeck zeigt: Populismus ersetzt keinen Herdenschutz

In der Nacht zum 23. Juli sollen in Ahnsbeck zwei Schafe direkt im Ort getötet worden sein. Ein Video, das angeblich ein ganzes Rudel zeigt, wird nun von Wolfsgegnern und Teilen der Lokalpresse instrumentalisiert, um reflexartig die nächste Abschusswelle zu fordern. Die Realität, die das niedersächsische Agrarministerium unter Miriam Staudte (Grüne) anscheinend verschweigt: Die betroffenen Tiere wiesen laut Berichten keinen wolfsabweisenden Grundschutz auf.
Pauschal wird der Vorfall dem lokalen Lachendorf-Rudel in die Schuhe geschoben – ohne jegliche genetische Beweise? In der Region Celle überschneiden sich mehrere Reviere. Wir stellen unmissverständlich klar: Wer seine Tiere ungeschützt lässt, liefert sie auf dem Silbertablett frei Haus. Das Gesetz sieht Schnellabschüsse explizit nur dann vor, wenn ein zumutbarer Herdenschutz überwunden wurde. Wer in Ahnsbeck schießen will, bricht geltendes Recht.
Beispielbild Wolfsmutter mit Welpen im Alter von sechs Wochen. © Brigitte Sommer

Die Mauer des Schweigens: Vollständige Intransparenz

Was uns zutiefst alarmiert, ist die absolute Geheimhaltung, mit der das Ministerium agiert. Unabhängige Naturschutzverbände können so keinerlei zeitnahen Einblick mehr in Rissgutachten oder die genauen Begründungen der Allgemeinverfügungen erhalten. Die Beantwortung von UIG-Anfragen dauert Wochen oder wird gar verweigert. Es wird im Verborgenen entschieden, welche Reviere zur Jagdzone erklärt werden. Diese Intransparenz hat Methode: Man will kritische, wissenschaftliche Überprüfungen und rechtliche Schritte im Keim ersticken. Wenn die Öffentlichkeit und Experten nicht mehr nachvollziehen können, ob Zäune tatsächlich ordnungsgemäß funktionierten oder ob es sich bei Rissen überhaupt um Wölfe handelte, ist Tür und Tor für staatliche Willkür geöffnet. Wir berichteten bereits hier über den Interessenkonflikt der Jägerschaft: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/04/niedersachsen-eroeffnet-die-jagd-auf-woelfe-wolfsschutz-deutschland-e-v-warnt-vor-massivem-interessenkonflikt-der-jaeger/

Gefährliches Roulettespiel – und die großen Verbände schweigen

Die Absurdität gipfelt darin, dass selbst die Jägerschaft vor Ort – wie der Celler Kreisjägermeister Helge John – die aktuellen Abschussbefehle als unkalkulierbares „Roulettespiel“ kritisiert. Wir befinden sich mitten in der sensiblen Phase der Welpenaufzucht. Da Jährlinge optisch kaum von Altwölfen zu unterscheiden sind, nehmen die Behörden den illegalen Abschuss geschützter Elterntiere billigend in Kauf. Das ist gezielte Ausrottung einer geschützten Art durch die Hintertür.
Besonders bitter: Von den etablierten großen Umwelt- und Naturschutzverbänden ist zu den akuten Abschussbefehlen und dem Vorfall in Ahnsbeck bis heute kein einziges Wort des öffentlichen Protests zu hören. Auch von denen nicht, die noch immer damit werben, dass einzig und allein Klagen Wölfe retten könnten. Während die Basis-Aktivisten vor Ort verzweifeln, verharren die großen Organisationen in lähmendem Schweigen und überlassen das Feld den Abschussbefürwortern.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ducken uns nicht weg

Wir fordern vom niedersächsischen Umwelt- und Agrarministerium:
    1. Sofortige Offenlegung aller Rissprotokolle und Gutachten zu Altenboitzen, Lutterloh und Ahnsbeck.
    2. Einen sofortigen Stopp aller Schnellabschuss-Verfügungen.

Wir werden dieses rechtlich höchst dubiose Vorgehen nicht tatenlos hinnehmen und prüfen bereits alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte gegen die geheim gehaltenen Abschussbescheide. Gleichzeitig rufen wir zu Spaziergängen auf. Wer nicht selbst vor Ort sein kann, sollte uns dringend finanziell unterstützen.

Weitere Hintergründe:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Neuer Abschussbefehl im Rehdener Geestmoor: Wolfsschutz-Deutschland e. V. warnt vor „Geheimaktion“

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat eine „dritte“ Abschussgenehmigung nach dem neuen Schnellabschussverfahren erlassen. Nach den Fällen im Landkreis Celle und in Altenboitzen (Heidekreis) steht nun das Wolfsterritorium im Rehdener Geestmoor (Landkreis Diepholz) im Fokus. Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt diese Maßnahme sowie jegliche Form von Wolfsabschüssen fundamental ab. Unser Verein kritisiert das Vorgehen scharf und warnt vor irreparablen Schäden für den Artenschutz: Die Bejagung wurde freigegeben, obwohl den Behörden grundlegende Daten über den Zustand des dortigen Rudels fehlen.

Wie bereits bei den vorherigen Verfahren in Celle und Altenboitzen verzichtet das Ministerium auch im Fall des Rehdener Geestmoors auf jegliche proaktive Informationspolitik. Die Abschussanordnung wird als interne Dienstweisung direkt an die Jagdausübungsberechtigten übermittelt, ohne dass Rissgutachten oder Details zum Zustand des Herdenschutzes für die Öffentlichkeit oder anerkannte Naturschutzverbände einsehbar sind. Bekannt wurde die laufende Bejagung erst durch Recherchen regionaler Medien.

Akute Gefahr für geschützte Elterntiere wegen mangelhaftem Monitoring

Wolfsvater mit Welpen.

Gesetzliches Verbot ausgehebelt:

Die Abschussfreigabe im Rehdener Geestmoor birgt eine erhebliche biologische und rechtliche Sprengkraft. Nach den gesetzlichen Vorgaben zum Schnellabschuss ist es strikt verboten, für die Aufzucht notwendige Elterntiere oder eine laktierende Fähe (Mutterwölfin) zu töten

Genau hier liegt jedoch der eklatante Widerspruch der behördlichen Praxis: Während in benachbarten Territorien der Region (wie dem Goldenstedter Moor oder in Damme) bereits Welpen für dieses Jahr offiziell bestätigt wurden, gibt es für das spezifische Rudel im Rehdener Geestmoor aktuell noch gar keine gesicherten Monitoring-Daten der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN). Es liegt für das laufende Wolfsjahr bislang weder eine Rudelbestätigung noch ein Welpennachweis vor.

Da die Behörden aufgrund der Datenlücken überhaupt nicht wissen, ob das Rehdener Rudel nicht vielleicht doch unentdeckte, zweimonatige Welpen führt, wird die Bejagung im dichten Moorgebiet zu einem unkalkulierbaren Risiko:
  • Blinder Fleck beim Ansitz: Ohne lückenlose Daten ist es für Jäger in der Praxis nahezu unmöglich, im Visier zu erkennen, ob es sich um ein geschütztes Elterntier handelt.
  • Strafrechtliche Konsequenzen für Jäger: Schießt ein Jäger im Rahmen dieser behördlichen Maßnahme versehentlich ein unentbehrliches Elterntier, greift die Freigabe nicht. Es droht ein Strafverfahren wegen eines illegalen Wolfsabschusses sowie der dauerhafte Verlust des Jagdscheins. Das Ministerium gibt die Jagd frei und schiebt das strafrechtliche Risiko komplett auf die Jägerschaft ab.

Systematische Verdrängung des Rechtswegs und wissenschaftlicher Fakten

Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zeigt dieser dritte Fall innerhalb weniger Tage, dass das Ministerium die Methode der behördlichen Geheimhaltung gezielt als System etabliert hat. Durch das bewusste Verschweigen der Bescheide wird der gesetzliche Eilrechtsschutz von Naturschutzorganisationen systematisch blockiert, da gerichtliche Stopps (Hängebeschlüsse) die Jäger meist erst erreichen, wenn vollendete Tatsachen geschaffen wurden.
Gleichzeitig ignorieren die Verantwortlichen die weitreichenden wissenschaftlichen Konsequenzen. Jede Form von reaktiven Abschüssen ist aus wissenschaftlicher Sicht widersinnig. Sollte im Rehdener Geestmoor ein adultes Tier geschossen werden, das möglicherweise Welpen versorgt, zerstört dies die Sozialstruktur der Familiengruppe nachhaltig. Wissenschaftliche Studien belegen, dass die verbleibenden Tiere ohne die geordnete Führung der Elterntiere vermehrt Jagd auf leichte Beute machen. Die Risswahrscheinlichkeit bei Nutztieren steigt durch solche unüberlegten Schnellschüsse in der Region Diepholz/Vechta somit an, anstatt zu sinken.

Praktischer Schutz statt Symbolpolitik gefordert

Die fortlaufenden Ereignisse in Niedersachsen verdeutlichen, dass der reine Klageweg im Nachhinein den Wölfen nicht mehr rechtzeitig hilft. Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert daher ein sofortiges Moratorium für alle laufenden Schnellabschuss-Dienstweisungen und den Fokus auf flächendeckenden, funktionierenden Herdenschutz direkt an den Weiden.

Wir warnten immer wieder!

Die aktuellen Vorfälle zeigen schmerzhaft, dass die Daten des offiziellen Monitorings am Ende als Grundlage genutzt werden, um Abschussreviere einzugrenzen und die Jagd auf die Tiere freizugeben. Wer in der aktuellen Situation als vermeintlicher „Wolfsfreund“ noch Standorte, Sichtungen oder Fotobelege an diese Stellen übermittelt, liefert den Jägern im Ergebnis die Koordinaten für den Abschuss und schadet dem Schutz der Wölfe aktiv.

Wir fordern vom Ministerium:

  1. Die sofortige Aussetzung des Abschussbefehls im Rehdener Geestmoor.
  2. Die vollständige Offenlegung aller Rissgutachten und Herdenschutz-Prüfprotokolle für diesen Fall.

Unser Verein behält sich vor, im Falle eines illegalen Abschusses von Elterntieren im Rehdener Geestmoor unverzüglich Strafanzeige gegen die verantwortlichen Entscheider und Ausführenden zu erstatten. Gleichzeitig rufen wir dazu auf, die Arbeit für den aktiven Schutz und die Prävention direkt in den betroffenen Kulissen endlich vor Ort zu unterstützen.

Altenboitzen: Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt neue Abschussjagd in Niedersachsen

Nach einem Wolfsriss an „einer Ziege“ in Altenboitzen (Heidekreis) hat das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Abschussgenehmigung im Rahmen des neuen Schnellabschussverfahrens erlassen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt diese Maßnahme fundamental und konsequent ab. Neben der mangelnden Transparenz bei der Vergabe und der faktischen Aushebelung des Verbandsklagerechts kritisiert Wolfsschutz-Deutschland e. V.  das Verfahren als ethisch unverantwortlich und wissenschaftlich unbegründet. Zudem werden Klagemöglichkeiten ausgehebelt. 

Das Verfahren im Heidekreis folgt demselben Muster wie die jüngste Abschussverfügung im Landkreis Celle: Das Ministerium verzichtet auf eine proaktive Veröffentlichung der genauen Bescheide oder Rissgutachten. Informationen über den konkreten Zustand des Herdenschutzes vor Ort sowie über die räumliche Ausdehnung des Bejagungsgebietes sind für die Öffentlichkeit und für Naturschutzvereine nicht direkt einsehbar. Bekannt wurde die auf sechs Wochen befristete Maßnahme im Drei-Kilometer-Radius erst durch Bestätigungen lokaler Akteure gegenüber der Regionalpresse.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die politische Vorgeschichte: Der Beschluss von Saarbrücken

Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist die aktuelle Praxis in den niedersächsischen Landkreisen das direkte Resultat einer langfristigen politischen Entwicklung, die über die Landesebene hinausgeht. Die rechtliche Grundlage für vereinfachte Entnahmen wurde im Kern auf der 105. Umweltministerkonferenz (UMK) in Saarbrücken manifestiert.
Dort stimmten alle 16 Bundesländer einstimmig – und damit über alle Parteigrenzen von CDU, SPD, Grünen, FDP und Linken hinweg – für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht sowie für beschleunigte Abschussverfahren. Die jetzige Anwendung des niedersächsischen Wolfsmanagementplans durch das dortige grüne Agrarministerium verdeutlicht, dass beim Umgang mit dem Schutzstatus des Wolfs ein parteiübergreifender Konsens herrscht.

Ethische Ablehnung und wissenschaftliche Fakten zur Rudelstruktur

Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt jede Form von reaktiven oder präventiven Einzelabschüssen grundsätzlich ab. Aus ethischer Sicht bleibt der Wolf eine streng geschützte Tierart, deren Erhalt oberste Priorität haben muss und deren Bejagung aus rein politischen Motiven unzulässig ist.  Zudem ist das Instrument des Schnellabschusses aus wissenschaftlicher Sicht widersinnig. Kynologische und ökologische Untersuchungen zeigen seit langem, dass das unkontrollierte Töten von Wölfen bestehende Konflikte verschärft statt löst:
  • Zerstörung von Sozialstrukturen: Wird im Rahmen der Genehmigung wahllos das erste Tier geschossen, das den Jägern vor die Flinte läuft, droht die Destabilisierung ganzer Familiengruppen.
  • Erhöhte Risswahrscheinlichkeit: Fehlen einem Rudel durch den Abschuss erfahrene Elterntiere für die koordinierte Jagd auf Wild, weichen insbesondere Jungtiere vermehrt auf leichter zugängliche Nutztiere aus. Das Risiko von Nutztierrissen steigt dadurch in der betroffenen Region nachweislich an.
Diese biologischen Zusammenhänge machen das pauschale Schnellabschussverfahren im Heidekreis zu einer fachlich unbegründeten Maßnahme. Zumal eine Ziege keinen wirtschaftlichen Schaden darstellen dürfte.

Systematische Schwächung des Verbandsklagerechts

Besonders kritisch bewerten wir die strukturelle Behinderung juristischer Kontrollmechanismen. Durch die Ausgestaltung des neuen Jagdrechts und der Schnellabschuss-Praxis wird das gesetzlich verankerte Verbandsklagerecht anerkannter Naturschutzorganisationen faktisch wirkungslos gemacht:
  • Wegfall der Vorab-Anhörung: Die behördliche Pflicht, Naturschutzverbände vor der Erteilung einer Abschussgenehmigung anzuhören und in das Verfahren einzubinden, wurde für diese Eilfälle gezielt abgeschafft.
  • Fristen laufen ins Leere: Da Abschussverfügungen als interne Dienstanweisungen behandelt und nicht öffentlich bekanntgemacht werden, erfahren Verbände oft erst mit erheblicher Verzögerung davon. Bei einer Befristung der Maßnahme auf lediglich sechs Wochen schrumpft das Zeitfenster für die Formulierung fundierter Klagebegründungen auf ein Minimum.
  • Wettlauf gegen die Zeit beim Eilrechtsschutz: Weil das Ministerium die sofortige Vollziehung der Abschüsse anordnet, entfällt die aufschiebende Wirkung einer Klage. Verbände müssen im Rahmen eines juristischen Eilverfahrens einen gerichtlichen Stopp (Hängebeschluss) erwirken. Durch die Informationsbarrieren wird dieser Rechtsschutz jedoch so stark verzögert, dass der Abschuss oft vollzogen ist, bevor die Gerichte den Fall überhaupt prüfen können.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Weitere naturschutzfachliche Kritikpunkte

  • Fehlende Überprüfbarkeit: Ohne Einblick in die amtlichen Rissgutachten lässt sich für unabhängige Dritte nicht verifizieren, ob der vorgeschriebene Herdenschutz zum Zeitpunkt des Vorfalls vollumfänglich funktionstüchtig war.

Die Illusion des reinen Klagewegs: Warum Hilfe vor Ort jetzt zählt

Während  andere Naturschutzverbände weiterhin damit werben, dass der Schutz des Wolfes primär über den juristischen Klageweg im Nachhinein gesichert werden kann, beweisen die Fälle in Celle und Altenboitzen das Gegenteil. Die juristischen Hebel werden durch das neue Verfahren bewusst ausgehebelt. Wenn Gerichte erst entscheiden können, nachdem vollendete Tatsachen geschaffen wurden, hilft das den betroffenen Tieren nicht mehr.
Der Schutz des Wolfes entscheidet sich nicht mehr nur in den Gerichtssälen, sondern direkt vor Ort.
Vom aktuellen Drei-Kilometer-Abschussradius in Altenboitzen ist geografisch vor allem der residente (ortstreue) Einzelwolf bei Walsrode direkt betroffen

Daten des offiziellen Wolfsmonitorings in Niedersachsen  zeigen folgende Revierverteilung in der Region:
    • Der residente Einzelwolf Walsrode: Altenboitzen ist ein Ortsteil von Walsrode. Dieser ortstreue, solitäre Wolf, bewegt sich genau in der betroffenen Kulisse und gerät durch die Neuregelung als Erster unter direkten Bejagungsdruck.
    • Das Rudel Schwarmstedt: Dieses Territorium schließt südlich an das Gebiet um Walsrode an. Da Wölfe auf der Jagd weite Strecken zurücklegen, könnten umherstreifende Tiere dieses Rudels die unsichtbare Drei-Kilometer-Grenze des Jagdgebiets in Altenboitzen überqueren. Sogar Welpen könnten hier durch das Töten eines Elterntieres betroffen werden. 
    • Das Rudel Ostenholzer Moor / Truppenübungsplatz: Östlich von Walsrode befindet sich das weite militärische Sperrgebiet des Truppenübungsplatzes Bergen mit etablierten Wolfsterritorien (wie dem dortigen Wolfspaar). Auch von dort wandern Wölfe regelmäßig in die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen wie Altenboitzen ab. Auch dort können Welpen direkt betroffen werden. 

Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert:

  1. Die unverzügliche und barrierefreie Veröffentlichung des Abschussbescheides, der Gebietskulisse und des dazugehörigen Rissgutachtens im Fall Altenboitzen.
  2. Eine lückenlose und öffentlich zugängliche Aktualisierung der offiziellen Nutztierschadens-Statistiken.

Unser Verein prüft bezüglich der Verfügung im Heidekreis die Einleitung rechtlicher Schritte in Form von Strafanzeigen gegen Ausführende und Verantwortliche.  Gleichzeitig rufen wir dazu auf, die Arbeit für den aktiven Schutz direkt in den betroffenen Kulissen vor Ort zu unterstützen.

Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/07/17/tiefstes-mittelalter-in-niedersachsen-intransparente-wolfs-abschussgenehmigung-ist-reine-willkuer/

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Tiefstes Mittelalter in Niedersachsen: Intransparente Wolfs-Abschussgenehmigung ist reine Willkür

Wolfsschutz-Deutschland e. V. kritisiert die Vorgehensweise bei der Erteilung einer Abschussgenehmigung im Bereich Niederohe (Gemeinde Faßberg, Celler Nordkreis) auf das Schärfste. Statt einer offenen, für die Öffentlichkeit gleichermaßen zugänglichen Pressemitteilung wurde offenbar eine einzelne Regionalzeitung exklusiv informiert. Der Bericht bleibt hinter einer Paywall. Für Bürger sowie für Naturschutzvereine ist es damit kaum möglich, die genaue Begründung, den Rissort, die Prüfung des Herdenschutzes oder die räumliche Ausdehnung des Jagdgebiets nachzuvollziehen.

Diese selektive Informationspolitik widerspricht den Anforderungen einer transparenten Verwaltung.
Beispielfoto Wolf .© Brigitte Sommer

Was wir aktuell wissen:

Angeblich ein konkreter Auslöser in Niederohe.
Grundlage ist das neue Schnellabschussverfahren des niedersächsischen Managementplans. In Niederohe kam es zu einem nachgewiesenen Wolfsriss an Nutztieren. Ein amtlicher Gutachter der Landwirtschaftskammer bestätigte anscheinend vor Ort, dass der Halter einen „zumutbar ergriffenen Herdenschutz“ (ausreichend hohe Schutzzäune) installiert hatte, dieser jedoch vom Wolf überwunden wurde. 
Der Ablauf des Verfahrens vor Ort
  • Jagdgebiet: Das Ministerium hat daraufhin per Allgemeinverfügung ein Aktionsgebiet rund um den Rissort festgelegt. Die genaue Kulisse umfasst die umliegenden Jagdreviere im Bereich Niederohe und Lutterloh. 
  • Zeitfenster: Die lokalen, jagdberechtigten Personen, dürfen ab sofort für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen in diesem definierten Bereich jagen. 
  • Das Ende: Die Genehmigung erlischt in dem Moment, in dem ein Wolf im Gebiet „rechtmäßig erlegt“ wurde. Gesetzlich muss es sich nicht zwingend um das exakte Tier handeln, das den Schaden verursacht hat. 

Die Kritik der örtlichen Jägerschaft

Aus den frei zugänglichen Stellungnahmen der Jägerschaft im Landkreis Celle, insbesondere durch Kreisjägermeister Helge John, geht anscheinend eine deutliche Skepsis hervor: 
  • Das „Roulettespiel“: Da Wölfe keine Markierungen tragen und sich nicht an künstliche Radien halten, ist es für Jäger im Wald unmöglich zu wissen, ob sie den „Schadenswolf“ vor sich haben. 
  • Gefahr für die Rudelstruktur: Wird ein erwachsenes Elterntier statt eines Jungwolfs geschossen, bricht oft die Sozialstruktur des Rudels zusammen. Dies führt dazu, dass die verbliebenen Wölfe vermehrt Jagd auf leichte Beute – also Nutztiere – machen. 
  • Forderung nach Welpen-Abschuss: Die Jäger im Kreis Celle fordern stattdessen eine feste Quote für die Bejagung von Jungwölfen bis zum Spätherbst, da diese eindeutig zu erkennen sind und der Abschuss die Rudelstruktur nicht gefährdet.
Das Ministerium habe eine Rund-um-die-Uhr-Rufbereitschaft eingerichtet, heißt es. Sobald ein Jäger im Celler Nordkreis Erfolg meldet, würde die Jagd im System sofort gestoppt, um einen doppelten Abschuss zu verhindern. 
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Öffentliche Kontrolle nicht möglich

Die offizielle Liste der bestätigten Nutztierschäden durch Wölfe ist seit längerem nicht mehr aktualisiert. Es lässt sich für die Öffentlichkeit weder prüfen, ob der gemeldete Riss in Niederohe tatsächlich vorliegt, noch wie der Herdenschutz vor Ort konkret bewertet wurde. Mängel am Herdenschutz sind für Dritte nicht nachvollziehbar. Diese Intransparenz erschwert jede sachliche Debatte.

Welches Rudel könnte betroffen sein?

Das Gebiet um Niederohe und Lutterloh liegt in der Südheide und gehört zum Territorium von Rudeln wie dem Wietze-Rudel oder dem Hermannsburg/Unterlüß-Rudel. Auch Einflüsse aus dem Bergen-Rudel sind möglich. Nach aktuellem Monitoring gibt es in mehreren Rudeln der Südheide Hinweise auf Welpen. Die Elterntiere befinden sich derzeit in der sensiblen Aufzuchtphase.

Kritik am neuen Wolfs-Managementplan

Der aktuelle niedersächsische Wolfs-Managementplan und die Änderungen des Bundesjagdgesetzes haben den Schutzstatus des Wolfs deutlich abgesenkt. Schnellabschüsse, Interventionsgebiete und Jagdquoten ermöglichen nun leichtere und umfangreichere Entnahmen – auch ganzer Rudel bei wiederholten Rissen. Statt konsequent in flächendeckenden, wirksamen Herdenschutz und Prävention zu investieren, wird der Fokus zunehmend aufs Töten gelegt. Wir halten diesen Ansatz für falsch. Besonders problematisch sind Forderungen aus Teilen der Jägerschaft, auch Jungwölfe (Welpen) zu bejagen. Diese Tiere stehen in keinem direkten Zusammenhang mit Nutztierrissen. Wir kritisierten das bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/04/niedersachsen-eroeffnet-die-jagd-auf-woelfe-wolfsschutz-deutschland-e-v-warnt-vor-massivem-interessenkonflikt-der-jaeger/
Ein Abschuss von Elterntieren während der Aufzuchtphase verstößt zudem gegen grundlegende tierschutzrechtliche Prinzipien.
Der neue revierübergreifende Wolfsmanagementplan Niedersachsen ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. 
Das niedersächsische Kabinett hat den landesweit gültigen Plan beschlossen, nachdem zuvor das Landesjagdgesetz an das Bundesjagdgesetz angepasst wurde. 

Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert grundsätzlich gegen die Abschusspolitik im neuen Wolfs-Managementplan. Abschüsse von Wölfen, egal ob einzelne Tiere oder ganze Rudel, lehnen wir ab. Der Wolf ist weiterhin eine geschützte Art, deren Erhaltung Vorrang haben muss. Einen Wolf auf gut Glück zum Abschuss freizugeben, ist pure Willkür aus dem tiefsten Mittelalter – ein ethischer Bankrott des Naturschutzes, der Racheakte über den biologischen Sachverstand stellt.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert:

  • Die unverzügliche, barrierefreie Veröffentlichung aller relevanten Unterlagen (Rissgutachten, Herdenschutz-Prüfung, genaue Kulisse der Abschussgenehmigung).
  • Eine zeitnahe Aktualisierung der offiziellen Riss-Statistik.

Wir behalten uns vor, Strafanzeigen gegen Ausführende und Entscheider zu erstatten.

Quelle:

https://www.cz.de/lokales/celle-lk/im-celler-nordkreis-soll-ein-wolf-geschossen-werden-kreisjaegermeister-spricht-von-roulettespiel-XENCCBKHKVAWTNZMQLQO5ZWDUQ.html?outputType=valid_amp

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Neue Abschussverfügung im Raum Wittenberg stockt: Jäger haben aus rechtlichen Gründen Angst zu schießen

Und damit liegen sie nach Meinung von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch ganz richtig. Die Umsetzung einer neuen skandalösen behördlichen Abschussverfügung für einen Wolf im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt ist vorerst ins Stocken geraten. Wie der MDR aktuell berichtet, findet sich unter den lokalen Jägern anscheinend derzeit niemand, der bereit ist, das Tier zu schießen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert entschieden gegen die anhaltenden behördlichen Bestrebungen, Wölfe zum Abschuss freizugeben. Unser Verein lehnt Abschüsse grundsätzlich ab. Die aktuelle Weigerung der Jägerschaft zeigt tatsächlich die tiefe Verunsicherung über die rechtlichen Risiken, die nach einem fehlerhaften Abschuss im Mai entstanden sind. In unserem Bericht zeigen wir auch, dass Weidetiere im Gebiet nur hinter Grundschutz stehen. Und wir erstatten Strafanzeige gegen einen Jäger wegen Aneignung einer Trophäe. 

Das behördliche Wolfsmanagement in Sachsen-Anhalt steht erfreulicherweise vor erheblichen praktischen Hürden. Nachdem das Land Sachsen-Anhalt den Wolf in das Landesjagdgesetz aufgenommen hat, zeigen sich in der Region Wittenberg deutliche rechtliche und organisatorische Probleme.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Laut einem aktuellen Bericht des MDR wird die neu erteilte Abschussgenehmigung im betroffenen Gebiet derzeit nicht vollstreckt, da die lokalen Jäger die Mitwirkung verweigern. Der MDR berichtet zudem im Hofberichtserstattungsmodus mit Jägerlatein, direkt in den Beitrag übernommen, von Ausgewogenheit keine Rede, dass der Jäger den zerstückelten Wolf als Trophäe behalten will, keine Rede. Auch davon, dass ein Halter auf Schafe umgesattelt hatte, weil ihm sein eigentlicher Beruf zu „schwer“ gewesen wäre und er sich körperlich nicht in der Lage sah, wolfsabweisende Netze aufzustellen, keine Rede. Angeblich soll die ganze Wolfsfamilie sich vom Rüden abgeschaut haben, wie Zäune „übersprungen“ werden können. Das behördliche Prüfverfahren gilt in Jägerkreisen aber als zu fehleranfällig. Wer einen Wolf auf Basis einer unrechtmäßigen oder fehlerhaften Genehmigung erlegt, bewegt sich im Bereich einer Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Neben empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen droht Jägern in solchen Fällen der dauerhafte Entzug des Jagdscheins wegen mangelnder Zuverlässigkeit. Vor diesen persönlichen juristischen Risiken schreckt die Jägerschaft nun zurück.Aus gutem Grund: Alle vorherigen Abschussverfügungen waren mehrmals von Gerichten kassiert worden.

Der Vorfall im Mai und die rechtlichen Konsequenzen

Die Besorgnis der Jäger resultiert direkt aus den Ereignissen vom Mai im Golmer-Territorium. Im Rahmen einer damaligen Ausnahmegenehmigung wurde nicht das als so genannter „Schadwolf“ eingestufte Tier GW4012m erlegt, sondern der unbeteiligte Rüde GW5506m, ein Nachkomme aus der Wolfsfamilie. Nach Berichten der Volksstimme  wurde der Körper des Wolfes anschließend zerlegt, wobei Kopf, Gliedmaßen und die Rute (Schwanz) einbehalten wurden. Dem zuständigen Wolfskompetenzzentrum Iden wurde lediglich der Rumpf übergeben.
Obwohl Medienberichte nahelegen, dass die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau das Verfahren gegen den Jäger einstellen könnte, weist Wolfsschutz-Deutschland e. V. auf die eindeutige Rechtslage hin:
  • Fehlendes jagdliches Aneignungsrecht: Der Wolf unterliegt im Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt einer ganzjährigen Schonzeit. Gemäß § 1 bis § 4 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) besitzen Jäger bei ganzjährig geschonten und streng geschützten Arten ausdrücklich keinerlei Aneignungsrecht für den Körper oder Teile des Tieres (wie Trophäen).
  • Verstoß gegen das Naturschutzrecht: Das eigenmächtige Einbehalten von Wolfsteilen erfüllt den Straftatbestand des § 71 BNatSchG in Verbindung mit § 44 BNatSchG (vorsätzliche Schädigung oder Entnahme streng geschützter Arten).
Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird die rechtliche Aufarbeitung dieses Vorfalls weiter verfolgen und reicht offiziell Strafanzeige gegen den beteiligten Jäger ein, der die Körperteile einbehalten hat.

Vor-Ort-Doku des Herdenschutzes in Pretzsch und Selbitz

In der medialen Berichterstattung des MDR wurde von Seiten der Agrargenossenschaft Pretzsch behauptet, die Herden in der Region seien durch umfassend aufgerüstete Zäune und den Einsatz von Herdenschutzhunden  geschützt. Aktive von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben uns die Situation vor Ort angeschaut und erhebliche Abweichungen von dieser Darstellung dokumentiert:
  • Selbitz: Die dortigen Schafe waren lediglich durch einen einfachen Grundschutz gesichert. Die Herde stand zudem ohne sichtbare, funktionsfähige Tränken in der prallen Sonne, was auch tierschutzrechtliche Fragen aufwirft.
Schafe, nur hinter Grundschutz in der prallen Sonne. Foto: privat.

 

Nur 90 Zentimter hoch ist der Zaun. Foto: privat.
  • Pretzsch: Auch hier stießen wir auf den Weiden lediglich auf den minimalen Grundschutz. Die im Medienbericht erwähnten Herdenschutzhunde konnten auf den Flächen nicht festgestellt werden.
Auch hier Schafe in der prallen Sonne, lediglich hinter Grundschutz und ohne Herdenschutzhunde. Foto: privat
Aus Sicht unseres Vereins zeigt dies, dass Abschussgenehmigungen erteilt werden, obwohl die herdenschutzrechtlichen Grundlagen vor Ort lückenhaft sind. Ein Abschuss zerstört lediglich soziale Rudelstrukturen, löst jedoch kein Problem, wenn Zäune unzureichend bleiben.

Aufruf zur Wachsamkeit

Da Abschussverfügungen im Rahmen des Jagdrechts zunehmend restriktiv und ohne öffentliche Ankündigung vergeben werden, setzen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.  auf die Aufmerksamkeit der Bevölkerung vor Ort:
  1. Dokumentation durch Spaziergänge: Wir rufen Bürger, Anwohner und Wolfsfreunde im Raum Pretzsch, Selbitz und im gesamten Landkreis Wittenberg dazu auf, vermehrt in den Gebieten präsent zu sein, den Zustand von Weidezäunen sachlich zu dokumentieren und Mängel zu melden: Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de  Vereinsmitglieder können auch mit uns zusammen spazieren gehen. 
  2. Prüfung rechtlicher Schritte: Wir werden das Geschehen im Raum Wittenberg genau überwachen. Sollte ein Wolf auf Basis unvollständiger Prüfungen oder mangelhaften Herdenschutzes geschossen werden, behält sich Wolfsschutz-Deutschland e. V. die Einreichung von Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen ausdrücklich vor.

Quellen:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/dessau/wittenberg/problemwolf-abschuss-jaeger-,wolf-636.html

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
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Abschussgenehmigung im Allgäu gestoppt – Gericht gibt Eilantrag statt

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Verlängerung der Abschussgenehmigung für den Wolf GW5224m im Eilverfahren kurz vor Ablaufen außer Vollzug gesetzt. Warum wir dennoch keine Entwarnung sehen, erklären wir in unserem Artikel. 

Ein Verband hat erfolgreich geklagt. Damit ist klargestellt, dass auch eine mögliche weitere Verlängerung oder Neuerteilung hohen rechtlichen Hürden unterliegt. Das Landratsamt hatte die ursprünglich bis 31. Mai befristete Genehmigung bis zum 8. Juni verlängert. Wir protestierten auf das Schärfste: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/05/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-gegen-verlaengerung-der-abschussgenehmigung-fuer-gw5224m-im-allgaeu/
In der Abschussverfügung selbst, die uns mittlerweile per UIG-Antwort vorliegt, wird unter anderem ein dreilitziger (dreisträngiger) Zaun als angeblicher Herdenschutz angeführt – dabei bietet so etwas nachweislich keinen ausreichenden Wolfsabwehr-Effekt.

Wichtige Erkenntnisse

Dieser Vorgang bestätigt unsere Einschätzung, dass es im Allgäu vor allem darum geht, das Gründen von Territorien, Paar- und Rudelbildung zu verhindern. Gleichzeitig erhielten wir aus Behördenkreisen einen anonymen Hinweis, der unsere Bewertung untermauert: Intern sei von Anfang an klar gewesen, dass die Abschussverfügung in dieser Form rechtlich kaum Bestand haben würde – und dennoch wurde sie erlassen und verlängert. Wir sehen darin eine große Gefahr für eine darauf folgende illegale Beseitigung von GW5224m. In Bayern sind in den vergangenen Jahren bereits mehrere Wolfsrudel, wie zum Beispiel das Altmühltalrudel und Einzelwölfe plötzlich „verschwunden“ – ein besorgniserregendes Muster. Der Fall zeigt außerdem: In Regionen mit noch wenigen Wölfen haben juristische Schritte von Verbänden weiterhin Erfolgschancen. In etablierten Wolfsregionen wird es hingegen zunehmend schwieriger.

Klagen alleine reichen dennoch nicht aus

Es braucht zusätzlich eine aktive Präsenz vor Ort, um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, Zaunsituationen zu dokumentieren, und zwar bereits im Vorfeld von Rissen Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und illegale Nachstellungen zu verhindern oder zumindest zu erschweren und zu dokumentieren.

Politischer Kontext

Die harte Linie Bayerns wird von führenden Politikern immer wieder offen formuliert. Ministerpräsident Markus Söder sagte sinngemäß: „Der Wolf gehört hier nicht her“ und „Ein Riss reicht“. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert regelmäßig eine schnelle und unkomplizierte Bejagung von Wölfen. Statt symbolischer und rechtlich fragwürdiger Abschussgenehmigungen, die auf unzureichendem Herdenschutz basieren, brauchen wir endlich einen konsequenten, flächendeckenden Herdenschutz und Aufrichtigkeit gegenüber den wahren Problem in der Landwirtschaft. 

Tretet unserem Verein bei, unterstützt uns mit einer Mitgliedschaft und helft mit, damit wir noch stärker werden können. Nur mit aktiver Präsenz vor Ort und starken Strukturen können wir effektiv Wölfen helfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

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Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Alster: Ein junges Leben voller Panik, Schmerz und Trauma endet mit illegalem Tod

Der junge Wolf Alster (GW5505m) ist wahrscheinlich tot. Mitarbeiter von Behörden gehen davon aus, dass er illegal von Jägern erschossen wurde – der Peilsender wurde offenbar gezielt zerstört. Genau das, wovor wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. seit Jahren warnen, ist eingetreten. Wir rekonstruieren die vergangenen Monate anhand einer UIG-Antwort. 

Wie der NDR in seiner aktuellen Berichterstattung im Hamburg Journal vom 5. Juni 2026 detailliert berichtet, hält die Hamburger Umweltbehörde es für wahrscheinlich, dass der Wolf mittlerweile tot ist. Nachdem Alster Ende März mit einer Frau in Altona kollidiert war, kam er zunächst in eine Wildtierauffangstation in Niedersachsen. Am Ostersonntag wurde er mit einem Sender ausgestattet und im Süden Hamburgs an der Grenze zu Niedersachsen freigelassen. Die Behörde hatte damals versichert, den Wolf jederzeit orten zu können. Bis Ende Mai lagen noch Daten des Senders vor – dann riss der Kontakt abrupt ab. Fachleute gehen davon aus, dass der junge Wolf erschossen und der Sender gezielt zerstört wurde. Da Wölfe unter Schutz stehen, hätte ein solcher Abschuss nur mit einer entsprechenden Genehmigung erfolgen dürfen. Der NDR-Bericht unterstreicht damit genau die von uns seit Langem kritisierten Risiken der Besenderung. 
Beispielfoto Jährling. © Brigitte Sommer
Laut dem aktuellen NDR-Bericht riss der Kontakt zum Sender Ende Mai abrupt ab. Beim letzten Signal befand sich Alster in Damme, rund 160 Kilometer südlich von Hamburg entfernt. Die Behörde schließt einen technischen Defekt oder einen verlorenen Sender weitgehend aus, da die verwendeten GPS/GSM-Halsbänder als sehr zuverlässig gelten. Weder das Tier noch das Halsband konnten bei einer Suche gefunden werden.

Ein Welpe in Todesangst

Rückblick: Alles begann Ende März 2026. Alster wurde erstmals am 28. März im Naturschutzgebiet Wittenberger Heide gesichtet. In der Nähe eines Krankenhauses jagten ihn sogar zwei Hunde. Der junge Wolf floh immer wieder in panischer Angst vor Menschen. Er war ein abwandernder Welpe, der sich verlaufen hatte, überfordert und zunehmend traumatisiert in einer ihm völlig fremden Umgebung voller Gefahren.
Am 30. März geriet das entkräftete Jungtier in eine Einkaufspassage bei IKEA in Altona. Verzweifelt rannte er immer wieder gegen eine Glasscheibe. Eine ca. 60-jährige Frau wollte ihm helfen und das Tier aus der Passage bringen. Sie näherte sich bis auf einen Meter. Das verängstigte Tier, das sie zunächst für einen verwahrlosten Hund hielt, schnappte in seiner Panik zu, nach ihrer Erinnerung. Die Frau fiel hin, das Tier floh. Sie ging selbstständig zum Krankenwagen. Später erfuhr sie erst, dass es ein Wolf war.
Die Frau war durch die belagernde Presse so verunsichert und verängstigt, dass sie zunächst einer Behördenmitarbeiterin nicht vertraute. Die Verletzung wurde im UKE ambulant versorgt. Erste Presseberichte sprachen noch am selben Abend von „lebensgefährlichen Verletzungen“ und einem „Wolfsangriff“ – eine dramatische Übertreibung, die die Stimmung weiter anheizte. Und es geht nach seinem Tod weiter. Wieder wird von Angriffen berichtet, auch im aktuellen NDR-Beitrag, obwohl die Medien auch die uns vorliegenden Infos haben müssten. 
Eine weitere Zeugin war sich nicht sicher, ob es ein Biss oder eine Verletzung durch die Kralle war. Die Frage blieb bis zum Schluss offen, da auch die Pfote des Wolfes verletzt war und das DNA-Ergebnis nicht zwischen Zahn und Pfote unterscheiden kann. 
Wichtig für uns: Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben der Frau von Anfang an keine Vorwürfe gemacht. Sie war in einer Ausnahmesituation – genau wie der Wolf. Sie wollte helfen. Wer hilfsbereite Menschen in sozialen Netzwerken oder durch die Presse nieder macht, erreicht nur eines: In Zukunft werden weniger Menschen helfen. Das gilt für verirrte Tiere ebenso wie für beispielsweise ertrinkende Menschen, die in Panik ebenso Retter gefährden können.

Weiterer Stress in der Gefangenschaft

Gegen 20 Uhr am 30. März konnte Alster aus der Binnenalster geborgen werden, in die er sich in Panik gestürzt hatte. Er wies sichtbare Verletzungen auf: einen Cut über dem linken Auge, blutverschmierte Wunden an den Hinterläufen und Blutungen aus dem Maul. Ein Video zeigte ihn kurz zuvor in deutlicher Todesangst. In den folgenden Tagen wurde Alster in zwei Tierparks untergebracht. Er blieb extrem menschenscheu und panisch. Beruhigungsmittel waren nötig. Anfragen zur dauerhaften Unterbringung in Tierparks wurden abgelehnt. Experten – bis auf eine Ausnahme – waren sich einig: Es handelte sich um einen verirrten Jungwolf in einem Zustand schwerer Überforderung und Panik. Die Reaktion in der Passage war keine Aggression, sondern reine Verteidigung.
Trotzdem titelten Medien weiter mit Angriffsszenarien. Alster konnte keinesfalls als „Problemwolf“ nach Definition des BfN gelten. Eine Tötung wäre rechtswidrig gewesen. Dennoch wurde er mit einem Sendehalsband versehen und am 5. April 2026 „auf Bewährung“ ausgewildert.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Teure und riskante Besenderung 

Aus der inzwischen beantworteten UIG-Anfrage von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben wir weitere Details erhalten. Die gesamte Besenderungs- und Managementaktion für diesen einen Wolf schätzen wir als teuer und belastend ein. Schätzungen für Fang, veterinärmedizinische Versorgung, Narkose, temporäre Unterbringung, Sender (hochwertiges GPS/GSM-Halsband), Auswilderung und Monitoring liegen bei 5.000 bis 15.000 Euro – realistisch eher im mittleren bis oberen Bereich. Trotz der klaren rechtlichen Lage und des erkennbaren Traumas des Tieres wurde diese teure und für Alster zusätzlich belastende Maßnahme durchgezogen.

Rechtliche Klarheit – und dennoch Besenderung

Rechtliche Gutachten kamen klar zu dem Ergebnis: Eine letale Entnahme (Tötung) war weder nach § 45 BNatSchG noch nach Jagdrecht zulässig. Gerichte (u. a. VGH Baden-Württemberg, Bayerischer VGH) haben mehrfach betont, dass bloße Durchquerung von Ortschaften oder der Verlust der Scheu nicht ausreicht. Dennoch erstellen Behörden eine Abschussgenehmigung für den Fall, dass Alster wieder Hamburger Stadtgebiet betritt.
Niedersachsen machte ein Angebot, signalisierte aber im Vorfeld, dass der Wolf dort dem Jagdrecht unterliegen würde. Unsere langjährige Kritik hat sich bestätigt: Besenderung ist teuer, stressig für das Tier und gefährlich. Die Daten aus dem LIVE-Projekt gingen direkt an Akteure, die mit Jagdinteressen verbunden sind. In Niedersachsen kontrollieren Jäger nicht nur das Monitoring, sondern können künftig auch über Abschüsse mitentscheiden – ein massiver Interessenkonflikt.

Fellzeichnung als Beweis – und unsere Arbeit bestätigt

Verschiedene Spekulationen tauchten auf, Alster könnte der Wolf sein, der bei Tötensen gesichtet wurde. Behörden widersprachen klar: Die Fellzeichnung war völlig anders. Auch hier bestätigt sich, was wir seit Langem praktizieren: Individuelle Unterscheidung von Wölfen anhand hochauflösender Fotos der Fellzeichnung. Beim Fall Grindi wurde unsere Vorsitzende noch dafür diffamiert und gemobbt – nun bestätigen Behörden selbst diese Methode. Das Senckenberg-Institut analysiert DNA nur für Behörden, also ist diese Methode für uns unersetzlich. Im Gegensatz zu anderen Fotografen veröffentlichen wir aber keine Fotos von frei lebenden Wölfen, sondern nutzen sie für unser internes Wolfsmonitoring. 

Ein traumatisiertes Leben endet mutmaßlich in Gewalt

Man kann sich leicht vorstellen, welche unermesslichen Qualen dieser junge Wolf durchlitten hat: Monatelang auf der gefährlichen Wanderung nach einem eigenen Revier, gejagt von Hunden, in Panik durch die Stadt irrend, gegen Glasscheiben rennend, ins Wasser springend, gefangen, mehrfach narkotisiert, verletzt, in engen Gehegen gehalten, mit Beruhigungsmitteln ruhiggestellt – und schließlich vermutlich illegal getötet.
Die Täter könnten ihn sogar vor seinem Tod noch gequält haben. In Niedersachsen geht seit Jahren ein „Wolfsripper“ um. Illegale Tötungen sind kein Einzelfall. Alster wollte nur eines: Menschen und Siedlungen meiden. Jeder mit gesundem Menschenverstand konnte das erkennen. Dennoch wurde die teure und riskante Besenderungsaktion durchgezogen.
Beispielfoto Wolf. Die meisten Jungwölfe sterben auf ihrer gefährlichen Reise nach der Suche nach einem Revier. Nun wollen die Jäger in Niedersachen auch noch zusätzlich Welpen erschießen. © Brigitte Sommer

Unsere Forderung

Wie lange lassen wir zu, dass Jäger das Wolfsmonitoring kontrollieren und gleichzeitig über Leben und Tod entscheiden? Wie lange ignorieren wir die Risiken von Sendern, die gehackt oder gezielt zerstört werden können? Wir brauchen echten Schutz statt Überwachung und „Bewährung“. Wie lange wollen wir Presseberichte serviert bekommen, die nicht der Wahrheit entsprechen? 

Wir brauchen unabhängiges Monitoring und konsequente Verfolgung illegaler Tötungen. Alster war ein verängstigter, verletzter Welpe, der in einer für ihn lebensfeindlichen Welt verzweifelt ums Überleben kämpfte. Sein Schicksal zeigt exemplarisch, wie unser Umgang mit zurückkehrenden Wölfen aussieht: Dramatisierung, Panikmache, unnötiger Stress für das Tier und am Ende oft der Tod durch Menschenhand.

Ruhe in Frieden, Alster. Dein Leid war nicht umsonst – es zeigt umso deutlicher, warum konsequenter und unabhängiger Wolfsschutz nötig ist. Hier geht es zu unserem Mitgliedsantrag: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

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Hier unsere vorangegangenen Berichte zu Alster: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Alster
Hier unsere Proteste zu Besenderungen: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Besenderung

Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen absurde Abschussgenehmigung auf GW 5224m im Allgäu

Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt die befristete Abschussgenehmigung für den Wolf GW5224m durch die Landratsämter Oberallgäu und Ostallgäu aufs Schärfste. Nur wenige Wochen nach Inkrafttreten der neuen Bundesregelung wird bereits von der erleichterten Abschussmöglichkeit Gebrauch gemacht. Dies ist sicher kein Zufall, sondern man will anscheinend die Ansiedlung eines Wolfes verhindern. 

Eine vollständige, eigenständige Pressemitteilung ist auf der Website des Landratsamts Oberallgäu derzeit nicht direkt öffentlich verlinkt. Die Behörde hat die Informationen jedoch am 20. Mai 2026 an die Medien gegeben und dabei detailliert Stellung genommen. Die zeitlich befristete und räumlich begrenzte Abschussgenehmigung für den Wolf GW5224m (männlicher Rüde aus der Alpenpopulation) wurde demnach bereits am 30. April 2026 erteilt, ohne die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Sie gilt bis zum 31. Mai 2026 und betrifft festgelegte Jagdreviere im nordöstlichen Oberallgäu, unter anderem im Bereich Betzigau, Wildpoldsried, Kraftisried und Kemptener Wald. Grund für die Genehmigung seien mehrere genetisch bestätigte Nutztierrisse, darunter zwei schwer verletzte Schafe in einem mobilen Gehege am 18. April 2026 sowie weitere Risse im Dezember 2025. Die Angriffe seien trotz vorhandener Herdenschutzmaßnahmen und teilweise in unmittelbarer Hofnähe erfolgt, was die Behörde als Hinweis auf eine verringerte Scheu des Wolfes wertet. Die Maßnahme wäre in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie getroffen worden und basiere auf der neuen bundesrechtlichen Regelung im Jagdrecht vom April 2026. Das Landratsamt betont, dass die Entnahme nur als letztes Mittel erfolge, um weitere Schäden an Nutztieren zu verhindern und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu schützen. Das Landratsamt Ostallgäu hat sich dieser Genehmigung für denselben Wolf mit einer ähnlichen räumlichen und zeitlichen Begrenzung angeschlossen.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Irrationale Auslegung zur Scheue

Besonders kritikwürdig ist die Interpretation der Behörden, wonach Risse „teilweise in Hofnähe“ automatisch auf eine „verringerte Scheu“ des Wolfes hinweisen sollen. Diese Schlussfolgerung ist fachlich nicht haltbar. Wölfe sind von Natur aus opportunistische Jäger, die leicht zugängliche Beute nutzen. Ein mobiles Schafgehege in Hofnähe stellt für einen Wolf eine verlockende und oft unzureichend gesicherte Nahrungsquelle dar – unabhängig davon, wie scheu das Tier grundsätzlich ist. Die bloße räumliche Nähe zu einem Hof beweist weder Gewöhnung an Menschen noch ein problematisches Verhalten, sondern unterstreicht vielmehr Defizite beim Herdenschutz. Solche pauschalen Bewertungen dienen offenbar vor allem dazu, die erforderliche Begründung für eine Abschussgenehmigung zu konstruieren.

Halbes Jahr im Allgäu – kein wandernder Jungwolf mehr

Laut LfU-Monitoring ist GW5224m seit mindestens 8. Dezember 2025 im Allgäu nachgewiesen – also bereits über ein halbes Jahr. Nach den gängigen Monitoring-Standards gilt ein Wolf damit als standorttreu. Dennoch behandeln die Behörden ihn weiterhin wie einen nur durchziehenden Wolf. Dies erweckt den starken Verdacht, dass man gezielt einen Wolf entfernen will, der sich dort sein Territorium ausgewählt hat.
Beispielfoto Wolf.

Fünf Schafe in einem halben Jahr – keine Verhältnismäßigkeit

Dem Wolf werden offiziell lediglich fünf tote Schafe genetisch zugeordnet:

    1. Dezember 2025: 2 Schafe
    1. April 2026: 2 Schafe
    1. April 2026: 1 Schaf

Fünf Schafe in einem halben Jahr rechtfertigen überhaupt keine Tötung eines Wildtiers. Die Erteilung einer Abschussgenehmigung für ein solch geringes Schadensausmaß ist völlig unverhältnismäßig und stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar. Statt den Wolf zu töten, müssten die Behörden endlich wirksamen Herdenschutz durchsetzen.

Absenkung des Schutzniveaus durch neue Bundesregelung

Seit dem 2. April 2026 ist der Wolf bundesweit ins Jagdrecht aufgenommen worden. Bayern hat diese Lockerung des früheren strengen Schutzes besonders schnell umgesetzt. Nur vier Wochen später liegt bereits die erste Abschussgenehmigung vor.

Intransparenz bei den Herdenschutzmaßnahmen

In den öffentlichen Verlautbarungen fehlt jede konkrete Information: War ausreichender Grundschutz vorhanden? Waren die Zäune richtig unter Strom? Funktionierten die Geräte? Gab es Herdenschutzhunde oder nächtliche Stallung? Diese entscheidenden Details werden der Öffentlichkeit vorenthalten.Was Behörden und Medien unter den Tisch fallen lassen, müssen wir selbst dokumentieren. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Wir rufen Wolfsfreunde daher auf: Werdet Mitglied bei Wolfsschutz-Deutschland e. V. und helft uns, die Zaunrealitäten vor Ort zu dokumentieren. Wir sammlen selbst die Beweise – mit Fotos, Videos und detaillierten Berichten über die tatsächliche Qualität von Zäunen und Herdenschutzmaßnahmen. 
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Wir fordern:

Mangelnder Herdenschutz und die neue Abschussmentalität stellen ein immer größer werdendes Problem dar.

  • Die sofortige Rücknahme der Abschussgenehmigung für GW5224m.
  • Vollständige Transparenz über alle Rissgutachten und die tatsächlichen Schutzmaßnahmen.
  • Konsequente Förderung aber auch Forderung von Herdenschutzmaßnahmen.

Wir haben zunächst eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz an beide Landkreise gestellt und werden nach der Beantwortung rechtliche Schriftte, wie Strafanzeigen, prüfen.

 

Quellen:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/oberallgaeuer-behoerde-genehmigt-abschuss-eines-auffaelligen-wolfs,VK9bgX7

https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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