Bayern: Kein Weidetierschutz, trotzdem Wolfsabschuss – Elf Wölfe in Gefahr

Die Regierung von Unterfranken hat am 12. Oktober 2023 dem Abschuss von zwei so genannten „schadenstiftenden Wölfen“ zugestimmt. Die Entscheidung ziele darauf, das weitere Reißen von Schafen und Lämmern durch diese Wölfe zu verhindern, heißt es in einer Pressemitteilung. Gemeint sind die beiden Wölfe Frigga (GW3092f) und Anton (GW3222), doch auch das Rudel Wildflecken ist nun von Abschuss gefährdet, weil der Bereich auch in ihrem Territorium liegt. Dabei waren die gerissenen Tiere größtenteils ungeschützt. Ein Zaun war vor Eintreffen der Behörden sogar abgebaut. Hier die Geschichte eines Skandals, der sich auch nach Hessen zieht.

Hierzu gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/04/ausgeschossen-gericht-untersagt-weitere-jagd-auf-das-wolfspaar-frigga-und-anton/?fbclid=IwAR2Zp-nEL80d8Hcj3T_xIouBK83E-54HkMGfNl2V2EtbICz5VX9_hw4uNoo

Man weiß nicht, wo Wölfin Frigga eigentlich ihren Ursprung hat, aber das erste Mal nachgewiesen wurde sie in Nordhessen. Die Region gilt auch als Frau-Holle-Land, was uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. dazu angeregt hat, GW3092f einen Vornamen von Frau Holle zu geben. Schließlich wanderte sie bis in den hessischen Teil des Spessarts, wo ihr Weidetierrisse nur allzu leicht gemacht worden waren. Berichte darüber sind in den Quellen zu finden. Wir hofften sehr, dass sie im hessischen Teil des Spessarts bleiben würde, doch Risse wurden schließlich auch im bayerischen Teil nachgewiesen. Im hessischen und bayerischen Teil des Spessarts finden und fanden das ganze Jahr über intensive Rodungsarbeiten statt, was diese Wölfin und weitere Wölfe dort auch gestört haben könnte.

Ab Spätsommer verlief Friggas Spur erst nach Unterfranken dann über Sinntal in Richtung Osten. Im Landkreis Rhön-Grabfeld scheint sie sich nun mit dem Wolfsrüden Anton in direkter Nachbarschatz zum Wolfsrudel auf dem Truppenübungsplatz Wildflecken niederlassen zu wollen. Eine verhängnisvolle Entscheidung, denn in Bayern scheint man Schießen statt Schützen etablieren zu wollen.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. kündigt Strafanzeige an

Die Genehmigung in Form einer naturschutzrechtlichen Ausnahme sei bis zum 9. November 2023 befristet und räumlich auf das Naturschutzgebiet „Lange Rhön“ sowie südlich davon gelegene Teilbereiche im Umfeld der Ortschaften Frankenheim und Oberweißenbrunn begrenzt. Die Abschüsse wären in diesen Gebieten jeweils beschränkt auf mit Weidezäunen oder Weidenetzen umgrenzte Flächen mit Nutztierherden sowie einen Radius von 1000 Metern um diese Nutztierhaltungen. Der räumliche und zeitliche Geltungsbereich wäre so  zu wählen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließlich die schadenstiftenden Wölfe abgeschossen werden, nicht dagegen andere Wölfe.
Hier widersprechen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auf das Entschiedenste, denn das Rudel Wildflecken lebt in unmittelbarer Nähe und es hat in diesem Jahr sieben Welpen. Schießt man die Eltern ab, verhungern die Welpen oder aber sie wenden sich leichter Beute, also Weidetieren, zu.
Die Abschüsse würden ausschließlich von zur Jagdausübung Berechtigten durchgeführt, die dazu ihr Einverständnis erklärt hätten und deren Befugnis zum Abschuss von der Regierung von Unterfranken bestätigt wurde. Diese Festlegungen beruhen auf der Regelung des § 45 a Bundesnaturschutzgesetz.
Die Regierung von Unterfranken arbeitet beim Vollzug der Maßnahme eng mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld zusammen.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. kündigten ja bereits hier an https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/14/einfach-auf-verdacht-bayern-will-in-wolfsfamilie-hinein-schiessen/

dass wir Strafanzeige erstatten werden, sollten Wölfe erschossen werden. Wir möchten hier noch einmal darauf hinweisen, dass Jäger sich nicht über die Rechtslage in Sicherheit wiegen sollten.

Bei unseren aktuellen Zaundokumentationen konnten wir zwar überall wolfsabweisende Zäune finden, allerdings wiesen auch all diese Zäune Durchschlupflöcher, wie in der Liste des LfU nach. Zudem wurde kein DNA-Abgleich gemacht, um festzustellen, welcher Wolf überhaupt Verursacher war. Elf Wölfe sind nun in Lebensgefahr, weil einfach ins Blaue hinein geschossen werden soll?

 

Jäger lauern an den Weiden und schießen auf jeden Wolf der hier vorbei läuft?

In unserer Dokumentation weisen wir überall noch immer Durchschlupfmöglichkeiten nach.

 

Im Bereich der Abschussverfügung sind zahlreiche Weiden zu finden, an denen in direkter Nähe Hochsitze aufgebaut sind. Lauert man dort darauf, dass ein Wolf sich blicken lässt? ©Brigitte Sommer

 

Wir rufen zu Spaziergängen in den betroffenen Weidegebieten auf

 

 

 

Diese Ziegen und Schafe stehen hinter einem wolfsabweisenden Netz mit einer Höhe von 1,20 Metern. Am Tag der Überprüfung, am 23. Oktober war genug Spannung, 10.000 Volt am Eingang der Weide.

 

Oft stimmen emotionale Ausbrüche von Tierhaltern nach Rissen nicht mit der Haltungsrealität ihrer so genannten „Familienmitglieder“ überein. Hinkende Schafe und Ziegen sind leider immer wieder an der Tagesordnung. Dass sehr viel mehr Schafe und Ziegen an Vernachlässigung und Krankheiten sterben müssen, scheint kaum von der Öffentlichkeit beachtet zu werden. Auch nicht, dass die meisten Tiere zum Schlachter wandern.

 

 

In den Zaun hinein wachsende Äste können die Spannung herabsetzen.© Brigitte Sommer

 

8.000 bis 10.000 Volt sind optimal.

 

 

Wölfe überspringen nicht einfach Zäune. Sie suchen nach Schwachstellen im unteren Bereich. Auch wir haben hier eine gefunden. Hier würde sich Untergraben lohnen.

 

Die Abschussverfügung gilt Wölfin Frigga (GW3092f) und ihrem Partner Anton (GW3222m), doch auch das Rudel Wildflecken ist gefährdet.

 

Wölfin Frigga weist einen seltenen Haloptypen auf.  Die Gründertiere trugen den in Nordost-Europa häufig vorkommenden, maternal vererbten mitochondrialen Haplotyp mit der Bezeichnung HW01. Nach wie vor ist HW01 der vorherrschende Wolf-Haplotyp in Deutschland.

Im Labor wird zunächst der von der Mutter übertragene Haplotyp identifiziert. Er beschreibt eine bestimmte Nukleotidsequenz eines Chromosoms, dass bei Tieren einer bestimmten Population häufig gleich ist. Daher lässt der Haplotyp häufig schon Rückschlüsse auf die Populationszugehörigkeit des Tieres zu. In Deutschland sind überwiegend Wölfe mit dem Haplotyp HW01 bekannt, seltener Tiere mit dem Haplotyp HW02. Beide sind typisch für die Mitteleuropäische Flachlandpopulation. Aus der Alpenpopulation wandern bisher vereinzelt auch Tiere mit dem Haplotyp HW22 nach Deutschland ein. Das Tier, welches der Dinarischen Population zugeordnet werden konnte, trägt den Haplotyp W17. Unterschiedliche Nomenklaturen sorgen hier für die verschiedenen Bezeichnungen.

Als Träger des seltenen Haloptypes 02  ist Frigga also für genetische Vielfalt bei der Vermehrung der Wölfe in Deutschland wichtig.

 

Am 09.10. waren Frigga und Anton auf der hessischen Seite der Rhön nachgewiesen worden: https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolfszentrum

Bei den nicht bewertbaren Zäunen war der Zaun beim Eintreffen der Experten vom LfU einfach abgebaut

Interessant ist es, dass mal wieder bei keinem Rissereignis Herdenschutz vorhanden war (siehe Quelle ab Seite 8), selbst bei den Rissen am 29.09 und am 2.10., die ja anscheinend für die Abschussgenehmigung entscheidend waren, räumt man einen „möglichen Einschlupf“ ein.

 

 

Ausriss aus dem Abschussbescheid.

 

Ausriss aus dem Abschussbescheid.

 

 

 

 

Vorsitzende Brigitte Sommer unterstützt die Teams vor Ort. Wir freuen uns über neue Mitglieder aus Hessen, Bayern und Thüringen: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

 

Das für das Totschießen genehmigte Gebiet liegt in unmittelbarer Nähe des Truppenübungsplatzes Wildflecken.

Am Rand des Truppenübungsplatzes.

 

 

Nicht der gesamte Truppenübungsplatz ist eingezäunt. Die Wölfe dort streifen auch in der Umgebung umher.

 

 

Die Rhön gilt als Gebiet der offenen Weiten.

 

 

Jungbulle auf einem Radweg.© Brigitte Sommer

 

 

 

Blick Richtung Truppenübungsplatz. © Brigitte Sommer

 

So genannte Fleischrinder hinter zwei Litzen, die zwar genug Spannung aufweisen, allerdings sollen die Tiere dadurch lediglich im Zaun gehalten werden. Die untere Litze ist so hoch, dass Hunde oder Wölfe hindurch können.

 

Fleischrinder sind, wie der Name schon sagt, zum Schlachten gezüchtet.

 

 

An den Weiden lauern nun wohl überall die „Jagdberechtigten“. Egal welcher Wolf sich hier wagt, vorbei zu laufen, wird erschossen.

 

 

Zahlreiche Quellen und Bäche durchziehen das Gebiet.© Brigitte Sommer

 

 

Schönes Gebiet für Wölfe. © Brigitte Sommer

 

 

Diese Pferde sind an einer abgelegenen Waldweide untergebracht. Im hinteren Bereich ist der Hochsitz zu erkennen. ©Brigitte Sommer

 

 

Die typischen Rhöner Schwarzkopfschafe hier hinter einem wolfsabweisenden Netz von 1,10 Metern Höhe. Vorne und an den Seiten war eine Spannung von 10.000 Volt. An der grasbewachsenen Seite kann die Spannung abfallen. © Brigitte Sommer

 

Auch bei diesem wolfsabweisenden Netz konnten wir eine Durchschlupfmöglichkeit nachweisen. ©Brigitte Sommer

 

 

Örtlichkeiten auf Friggas Wanderung nach Osten

 

Auch in diesen Gebieten hinterließ Frigga Spuren.

 

Dunkle Wolken am Horizont betreffend der Zukunft von Wölfin Frigga? Wir wären froh gewesen, wenn sie in Hessen geblieben wäre. ©Brigitte Sommer.

 

Mit Schnüffelnase Liv auf Friggas Spuren im bayerischen Teil des Spessarts.

 

Völlig ungeschützte Ziegen bei Sinntal (Hessen).

 

 

Ein positives Beispiel bei Sinntal.

 

Burg Schwarzenfels bei Sinntal.

 

Wir wissen nicht, was letztendlich bewirkte, dass Frigga die Entscheidung traf, den Spessart Richtung Rhön wieder zu verlassen. Vielleicht waren es die intensiven Rodungsmaßnahmen? Liv auf Spurensuche Anfang September. ©Brigitte Sommer

 

Im hessischen und bayerischen Teil des Spessarts wird massiv abgeholzt. © Brigitte Sommer

 

Die Waldplantagen werden auf unglaubliche Weise ausgebeutet, während gleichzeitig Klimahysterie geschürt wird. Es gibt so viele Widersprüche, über die es sich nachzudenken lohnt. ©Brigitte Sommer.

 

Wolfsspuren. Evtl. von Frigga.© Brigitte Sommer

 

 

Pressemitteilung über die Abschussgenehmigung:

https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/presse/pressemitteilungen/archiv/2023/167/index.html

 

Link zu Rissliste:

https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm

Hier der Bescheid der Regierung Oberfranken

https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich5/sg55_1/2023_10_16_z_bescheid_geschw%C3%A4rzt_wolfsentnahme.pdf

Weitere Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/14/einfach-auf-verdacht-bayern-will-in-wolfsfamilie-hinein-schiessen/

https://www.fva-bw.de/top-meta-navigation/fachabteilungen/wildtierinstitut/luchs-wolf/monitoring-luchs-wolf/wolfsmonitoring

 

Berichte über Frigga:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/27/gewalteskalation-in-hessen-wutbauern-drehen-durch/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/15/herdenschutzmassnahmen-werden-jetzt-in-ganz-hessen-bezahlt/

 

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Gericht verbietet Abschuss des Burgdorfer Wolfs: Keine vollendeten Tatsachen

Erfreuliches zum Wochenende. Laut einem Zwischenbeschluss darf der Vaterwolf des Burgdorfer Rudels nicht abgeschossen werden. Die vorläufige Regelung sei erforderlich, so das Verwaltungsgericht Hannover,  um zu verhindern, dass „vollendete Tatsachen geschaffen werden“.

Eine endgültige Entscheidung solle noch vor Ablauf der bis zum 31. Januar befristeten Ausnahmegenehmigung ergehen, teilte das Gericht heute zum Beschluss vom Donnerstag mit.

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Die Abschussgenehmigung gilt seit Oktober 2022 bis zum 31. Januar 2023 für den Rüden mit der Kennung GW950m. Die Schießgenehmigung wurde noch von Olaf Lies (SPD) gestellt, der neue Umweltminister Meyer (Grüne) hatte sie allerdings nicht zurück genommen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten dies stark kritisiert. Der Wolf aus dem Burgdorfer Rudel soll früheren Angaben zufolge mindestens 13 Weidetiere gerissen haben, darunter vor allem Schafe, aber auch Rinder und ein Pony von EU-Chefin Ursula von der Leyen. Dass bei wohl über der Hälfte der gerissenen Tiere kein Mindestschutz vorhanden war, wurde kaum in den Medien erwähnt und bei der Schießgenehmigung wohl auch nicht beachtet. Ein Naturschutzverein hatte daraufhin eine Klage mit Eilverfügung eingereicht, der bis zur Entscheidung des Gerichts stattgegeben worden ist. Der Beschluss des Gerichts kann mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hoffen sehr, dass die endgültige Entscheidung auch im Sinne des Wolfs getroffen wird. Demnach wären dann drei Abschussverfügungen seit Bekanntwerden von Gerichten in Niedersachsen kassiert worden. Hoffentlich wirft dies ein Schlaglicht auf die künftigen Entscheidungen des Umweltministeriums.

Quellen: https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/wolf-aus-burgdorfer-rudel-darf-vorlaufig-nicht-abgeschossen-werden-219126.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/12/10/gw-950m-soll-sterben-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-gehen-mit-den-gruenen-weiter/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/22/unmenschliche-jagd-auf-den-burgdorfer-vaterwolf-geht-weiter/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/12/02/von-der-leyen-will-schutzstatus-von-woelfen-in-der-eu-herabsetzen/

Niedersachsen: Lies (SPD) genehmigt die Tötung von zwei Wölfen aus dem Cuxland

Das Schießen in Niedersachsen auf unschuldige Wolfsfamilien geht wohl in die nächste Runde. Gestern meldete das Blatt Nord24, dass zwei Wölfe aus dem Cuxland jetzt erschossen werden dürften. Wieder gibt es keine Pressemitteilung von Seiten des Umweltministeriums dazu. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste und fordert einen sofortigen Schießstop.

Noch am Mittwoch scheiterte ein Antrag von Niedersächsischen Gestütsinhabern, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen und Maßnahmen zur Begrenzung der Wolfspopulation zu ergreifen im Petitionsausschuss des Bundestages und kaum einen Tag später lässt Umweltminister Lies weiter wahllos in Niedersächsische Wolfsrudel hinschießen. Und dies, obwohl die EU ein Verahren gegen Deutschland wegen solcher Praktiken eröffnet hat und dies, obwohl auch noch mindestens zwei Klagen der Grünen gegen die Schießorgien anhängig sind. Ein Urteil wird Anfang Februar erwartet.

Schiffdorfer und Garlstedter Rudel von Abschuss betroffen

Bis zum 31. März darf in das Schiffdorfer und Garlstedter Rudel hineingeschossen werden. Dann wolle man prüfen, ob Risse aufhören. Brigitte Sommer, erste Vorsitzende: „Diese Herangehensweise ist geradezu irrsinnig, denn wie will ein Wolf denn überhaupt verstehen, dass er durch die Tötung eines Artgenommen und Familienmitgliedes, künftig Risse unterlassen solle. Die einzig vernünftige Herangehensweise ist und bleibt ein vernünftiger Herdenschutz. Bei den aktuellsten Rissen war ja wohl zudem nicht einmal ein Mindestschutz gegeben. Ein Pressestermin des Umweltminsters fand an einem ganz anderem Ort, als der ungeschützen Weide statt, und es stellte sich auch heraus, dass Deiche eben nicht wolfsabweisend eingezäunt waren.“

Aktive Menschen aus dem Cuxland gesucht

Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird erneut Strafanzeige gegen Minister und Ausführende stellen, sollte ein Tier hier erschossen werden. Zudem suchen wir dringend Menschen aus dem Gebiet Cuxland, die mit uns aktiv werden wollen. Unsere Einsätze finden nur im legalen Bereicht statt. Wir garantieren Anonymität.

Tragische Geschichte der Wölfe im Cuxland

Dass uneinsichtige WeidetierhalterInnen dort in den Gebiet wohl niemals Wölfe dulden wollen, zeigt das Schickals der Wölfe, die vorher dieses Gebiet besiedelt hatten. Die Mutter wurde auf grausamste Art und Weise illegal erschossen und auf einem Acker liegen gelassen, der Vater verschwand und die Jungtiere kamen alleine wohl nicht durch. Das Rudel war verschollen. Vorher gab es nicht weniger, sondern mehr Angriffe auf Weidetiere, da die Welpen das Jagen nicht gerlernt hatten. Schießt man jetzt also die Elterntiere, wird es mehr statt weniger Risse geben. Zudem beginngt die Paarungzeit und mit dem Erschießen der Wölfe werden auch Nachkommen verhindert. So erlangt käme der Umweltminister seinem Ziel nach wolfsfreien Zonen ebenfalls näher. Das Schicksal neu einwandernder Wölfe kann man sich leicht ausmalen.

Quellen: https://www.nord24.de/landkreis-cuxhaven/cuxland-woelfe-koennen-jetzt-erschossen-werden-72428.html?fbclid=IwAR1w-yeVQGaknF6-GMA3PMEPN9mNCyG45I6FU1oO71npAOeC7UrjVAshC5Q

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/12/14/niedersachsen-umweltminister-lies-spd-will-woelfe-aus-zwei-rudeln-im-cuxland-totschiessen-lassen/

Niedersachsen: Umweltminister Lies (SPD) will Wölfe aus zwei Rudeln im Cuxland totschießen lassen

Obwohl es im Kreistag keine Mehrheit für einen Abschussantrag gab, will Umweltminister Lies (SPD) laut einem Artikel in Nord24 jeweils einen Wolf wegen Weidetierrissen aus dem Schiffdorfer Rudel und aus dem Garlstedter Rudel erschießen lassen. Erneut ging dieser Info keine Pressemitteilung voraus. Angeblich wären die Jäger im Umkreis beider Rudel schon informiert worden. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste. Wir werfen Minister, Medien und betroffenem Schäfer Tricksereien und Täuschungsmanöver vor.

Die Zäune waren wohl nicht, wie in der Rissliste angegeben, wolfsabweisend gewesen und die Rissen sollen nicht direkt am Deich, wo Umweltminister Lies zu einem Pressetermin eingeladen hatte stattgefunden haben, sondern im Deichhinterland auf einer nur rudimentär eingezäunten Weide, die zudem auch noch Sturmschäden aufgewiesen hätte. Umweltminister Lies setzt damit seine Lobbypolitik fort und führt damit seine Aufgabe als Umweltminister ad absurdum. Die Grünen in Niedersachsen hatten bereits gegen seine geheim gehaltene Wolfsjagden geklagt, wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten Strafanzeigen gestellt, die jedoch nicht weiter verfolgt werden.

Schlimme Zeiten für Wölfe in Deutschland. Beispielbild © Brigitte Sommer

Will Lies wolfsfreie Zonen durch die Hintertür durchsetzen?

Mit den Schießgenehmigungen auf diese beiden weiteren Rudel, dürfte nun das elfte Rudel in Niedersachsen von Abschuss gefährdet sein. Dabei ist WeidetierhalternInnen damit rein gar nicht geholfen, denn wie man sieht, siedeln sich in den leer geschossenen Gebieten immer wieder neue Wölfe an. Das Zerschießen der Rudel zerstört die Familienstrukturen und es folgen nicht weniger, sondern mehr Risse, weil sie verbleibenden Jungtiere noch unerfahren im Jagen sind. So wählen sie den leichteren Weg eines Weidetierrisses. Fakten, die weder Schäfer Krüger noch den Umweltminister Lies zu interessieren scheinen, nutzte er doch die Gelegeneheit beim Pressetermin auf dem Deich, der Agrarlobby „wolfsfreie Zonen“ in Aussicht zu stellen. So war das vorausgegangene Cuxlandrudel illegal beseitigt worden.

 

Wir suchen dringend aktive WolfsfreundeInnen aus dem Cuxland

Wir brauchen aktive Hilfe im Gebiet der beiden vom Abschuss betroffenen Rudel. Hier Info: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir bleiben mit unseren Aktionen stets im legalen Bereich und wir sichern neuen Mitgliedern und aktiven Mitgliedern Anonymität zu.

Screenshot von der Seite wolfsmonitoring.com. Die beiden von Abschüssen gefährdeten Rudel sind rot eingekringelt. Aus dieser Region suchen wir dringend Menschen, die aktiv werden wollen.

Schlechte Aussichten in der neuen Regierungskolation für Wölfe

Es scheint sogar, dass Niedersachsen Rückendeckung vom Bund erhalten könnte, denn anscheinend versucht man den strengen Schutz der Wölfe aufzuweichen. Die Ampel bricht schon jetzt etliche Wahlversprechen, obwohl sie noch nicht einmal richtig mit dem Regieren angefangen hat.

Zitat aus dem Koalitionsvertrag:
„Unser Ziel ist es, das Zusammenleben von Weidetieren, Mensch und Wolf so gut zu gestalten, dass trotz noch steigender Wolfspopulation möglichst wenige Konflikte auftreten.“
Konkret heißt es, man wolle den zuständigen Bundesländern „europarechtskonform ein regional differenziertes Bestandsmanagement ermöglichen.“
Was nichts anderes heisst, als künftig Wolfsabschüsse noch weiter zu erleichtern. Dennoch werden wir, falls hier erneut Wölfe aus diesen beiden Rudeln getötet werden sollten, Strafanzeige stellen. Denn noch ist es bisherige EU-Recht gültig.

Quellen: https://www.nord24.de/landkreis-cuxhaven/kreistag-keine-mehrheit-fuer-dringlichkeitsantrag-zum-wolf-70684.html?fbclid=IwAR0uJmlKEbEOsW0kyPW590zfzup6tSVvDKRpCIRD-QseuJtBpC1POcXBczA

https://www.nord24.de/landkreis-cuxhaven/wenn-woelfe-zum-abschuss-freigegeben-werden-70936.html?fbclid=IwAR0Yd1UYx7bcLBJkdQHP2IaOt4u6BievvBRHSd0JhDVZurCQ16WmAhn-Nws

https://www.bild.de/regional/bremen/bremen-aktuell/31-schafe-tot-es-war-der-wolf-78502172.bild.html?fbclid=IwAR2MNS4f6c2kbBWw417_GzOTKFTMqxk84oI7c2_mE8b099g9OaB4CWYvahU###wt_ref=https%3A%2F%2Fl.facebook.com%2F&wt_t=1639491608502

Info Rudel Schiffdorf: https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien/territorium-schiffdorf

Info Rudel Garlstedt: https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien/territorium-garlstedt

Aus das vorangegangene Cuxlandrudel war der Agrarlobby im Weg und sollte „legal“ erschossen werden. Bevor es dazu kam, wurde es allerdings illegal beseitigt: https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/958469/notfalls-sollen-ganze-wolfsrudel-geschossen-werden

Wir berichteten unter anderem hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/08/22/nazijargon-herr-wotschikowsky-spricht-von-moeglicher-endloesung-fuer-das-cuxhavener-rudel/

Niedersachsen: Faktencheck und Zaunkontrolle – Dreiste Wolfsanköderung mit lebenden Kälbchen beim Rodewaldrudel?

Wollen Niedersachsens Umweltminister, Weidetierhalter und Jägerschaft auch in diesem Jahr bewusst Wölfe, nun sogar durch lebende Köder, zum Abschießen anlocken? Unklar! Fakt ist aber, dass im Kerngebiet des Rodewaldrudels noch immer Weidetiere überhaupt keinen Schutz erfahren. Den absolut unguten Höhepunkt bot hier am 6. September 2020 eine Weide mit Kühen und Kälbern im Lichtenmoor. Diese Weide ist durch Stacheldraht so rudimentär und schlecht gesichert, dass die Kälber unter der Umzäunung hindurch gelangen. Am Tag unserer Kontrolle konnten wir dies nun zum wiederholten Male auch mit einem Foto nachweisen. Auf dem Aufmacherbild ist deutlich zu erkennen, wie sich die Kälber zurück in Richtung Mutterkuhherde bewegen. Sie sind schließlich auf die Kuhweide zu ihren Müttern zurück. Vor unserem Eintreffen standen die Kälbchen aber mitten auf der offenen Weide. Eine Hauptstraße ist hier gerade mal 460 Meter entfernt.

Man mag sich gar nicht vorstellen, was passieren könnte, würden die Kälber auf die Straße rennen.

Seit dem 17. Juli 2020 lässt Umweltminister Lies in Niedersachsen erneut Jagd auf Wolf Roddy (GW 7171m) und auch dieses Mal auf das ganze Rudel machen. Fünf Wochen lang hatte Lies die erneute Schießgenehmigung sogar verheimlicht. Wir berichteten hier über den Fall und unseren Protest: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/08/24/minister-lies-genehmigt-erneut-abschuss-von-woelfen-aus-dem-rodewaldrudel-wir-protestieren-vehement-und-rufen-zum-legalen-widerstand-auf/

Schießgenehmigung sofort stoppen!

Angesichts solcher Dreistigkeiten fordern wir Umweltminister Lies auf, die Schießgenehmigung auf das Rodewaldrudel und den Rüden Roddy (GW 717m) sofort zu stoppen. Statt Wölfe  erschießen zu wollen, sollte sich der Umweltminister und auch die Weidetierhalter endlich um den Schutz von Weidetieren kümmern. Derart fehlerhaft gesicherte Weiden stellen nicht nur eine Einladung für Wölfe und Hunde dar, nein sie gefährden auch Spaziergänger, Radfahrer und Autofahrer.

Diese Kälbchen, siehe Vergrößerung, waren völlig alleine auf einer völlig unumzäunten Nachbarweide.
Die Nachbarweide auf der die Kälber weideten, steht gänzlich offen.
Hier der Blick von der anderen Seite. Die Straße ist nur 460 Meter entfernt.
Offene Weide mit fünf Kühen und drei Kälbern. Nur mit völlig ungenügender Stacheldrahtlitze gesicherte Weide. Die Kälber laufen unter der Litze durch und können so auf eine völlig offen stehende Nachbarweide gelangen. Bei unserer Zaunkontrolle ist dies genau so gewesen. Siehe Aufmacherbild. Dazu ist ein Hochsitz direkt an der Weide angebracht. Soll hier direkt auf die Wölfe geschossen werden?

 

Und am 12. September 2020 stehen die Kälber schon wieder auf der frei zugänglichen Weide. Hier auf dem Bild ist der desolate Zaun sogar noch besser erkennbar.

Am 12. September sind die Kälber schon wieder ausgebüxt. Und das im Kerngebiet des Rodewaldrudels.
Skandalös: Mutterkuhhaltung mitten im Wolfsgebiet, ohne Schutz für die ausgebüxten Kälber.

 

Weitere Weide:

Weide, nur mit Stacheldraht umrahmt, also ungeschützt mit sieben Kühen und vier Kälbern.
Weitere Weide mit ausschließlich zwei Stacheldrahtlitzen.

Ponyweiden

Ponys, völlig ungeschützt bei Sonnenborstel.
Hier wurde hinter einem völlig morschen Stacheldrahzaun zwei Litzen angebracht, die aber viel zu viel Platz zum Boden lassen. Direkt an dieser Weide befindet sich zudem ein Hochsitz.

Umweltminister Lies außer Kontrolle? Kostenexplosion für Wolfsjagd in Niedersachsen auf fast 200.000 Euro

Die Tötungsjagd auf Roddy geht weiter und die Kosten explodieren.   

Ein nicht endender Skandal: Umweltminister Lies weiterhin auf dem „Tötungstrip“, oder wie ein niedersächsischer SPD-Minister Steuergelder in Höhe von mindestens 185.000 Euro vernichtet hat.

Wolfsrüde und siebenfacher Familienvater Roddy soll sterben. Dabei ist er nur seiner Natur nachgegangen. Die Kosten, die er verursacht haben soll,  stehen mit hochgerechnet rund 3.000 Euro in gar keinem Vergleich zur Hatz auf ihn, die nun fast 200.000 Euro erreicht hat. Das Geld wurde auch noch aus dem Etat für Zäune für Weidetierhalter verwendet. Für beantragte Zäune sei nun kein Geld mehr da, heisst es.

Zur Vorgeschichte:

Der Rodewalder Wolfsrüde Roddy ist seit dem 23. Januar 2019 vom niedersächsischen Umweltministerium, verantwortlich ist dafür der SPD-Umweltminister Lies,  zum Abschuss freigegeben.

In der Abschussgenehmigung werden zwei Fälle aufgeführt, in denen der Rodewalder Rüde (GW717m) laut Gutachten eindeutig als Verursacher von Angriffen auf zum Selbstschutz befähigte Rinderherden (so die Meinung des Umweltministerium) identifiziert werden konnte (NTS 678 und NTS 811). Dabei wurden ein Kalb und ein Rind getötet, nach Angaben des Umweltministeriums entstand dabei ein „Gesamtschaden“  von 1844 Euro.

Wir haben des Öfteren in Beiträgen auf der Wolfsschutz Deutschland e.V. –Webseite dokumentiert, dass die meisten Zäune in der Steimbker und Rodewalder Gegend nicht wolfsabweisend sind. Gleichzeitig hatte das Umweltministerium Rinder auch in die Förderkulisse aufgenommen. Dies interpretieren wir so, dass man mit Rissen von Rindern rechnete. Tierhalter konnten deswegen so genannte Billigkeitsleistungen – also Ausgleichzahlungen – beantragen. Pikant ist es, dass laut Umweltministerium (siehe vorherige kleine Anfrage der Grünen) für die Risse bislang kein Antrag eingereicht worden war.

Perfides Vorhaben mit einer Wolfsfalle

Bislang wird die Abschussgenehmigung jeweils um weitere vier Wochen verlängert, jetzt aktuell bis zum 30. September 2019.

Jetzt ist durch eine Antwort des Umweltministeriums  auf eine Anfrage https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/fileadmin/docs/abgeordnete/christian_meyer/Anfragen/Wolfdienstleister_Antw_zu_4360.pdf an die Fraktion der Grünen https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/presseinfos/artikel/christian-meyer-land-soll-lieber-in-praevention-als-teure-wolfsjagd-investieren.html?fbclid=IwAR2vqFL46Od9uFvxOM9s5UG2jOdctInvpS5ICcxngzXqZGY4ID4kU_en-3M  im niedersächsischen Landtag bekannt geworden, dass die Tötungsjagd auf Roddy sogar bisher mindestens 185.000 Euro gekostet hat. Allein die Kosten für den Dienstleister betragen 150.000 Euro. Zur Erinnerung: die Kosten für den Dienstleister betrugen bis zum 15.5. 2019, also in den ersten vier Monaten 48.201,64 Euro. In den nächsten vier weiteren Monaten explodierten die Kosten für den Dienstleister um 100 Prozent. Was für ein Wahnsinn!

Das Umweltministerium ist auch nicht auf Nachfragen bereit, den Begriff  Dienstleister näher zu definieren. Ich vermute, dass unter dem Begriff Dienstleister Berufsjäger gemeint sind. Zwei Berufjäger hatten vor zwei Jahren eine Wolfsfalle entwickelt. Damals hatte das Umweltministerium allerdings wohl keinen Badarf, denn ein Ankauf dieser Falle wurde abgelehnt. Hat das Umweltministerium nun seine Meinung geändert? Unklar. Fakt ist, dass die einheimische Bevölkerung in Steimbke von drei Berufsjägern spricht, die dort als Häscher unterwegs wären. Angeblich sollen in diesen Fallen die Rodewälder Wölfe gefangen werden. Ist der Rodewalder Rüde dabei – feststellbar durch eine DNA-Probe – soll er dann anschließend erschossen werden. Dabei soll er in der Falle verharren, bis die DNA-Analyse ausgewertet ist? Ein solche Analyse kann Tage dauern. Tage in Angst und Agonie für das Tier! Wie pervers ist denn das? Auch hat Umweltminister Lies schon vor vielen Wochen erklärt, dass er weitere Wölfe aus diesem Rudel töten lassen will. Gegebenenfalls würde er das ganze Rudel auslöschen. Das Rodewalder Rudel soll sieben Welpen haben (Stand Anfang August 2019).

Im Waldgebiet von Steimbke sind mindestens fünf Funkkameras im Einsatz. Siehe gelbe Punkte auf der Karte. Wird eine Kamera unbeabsichtigt durch eine Person ausgelöst, sind innerhalb von 15 Minuten zwei einheimische Jäger vor Ort. Mindestens drei Mal sind die Kameras ausgelöst worden.  Und es ist so eindeutig, dass die einheimischen Jäger dem Umweltminister zuarbeiten. Lies hat ja immer wieder betont, dass er auf eine stärkere Beteiligung der örtlich ansässigen Jäger auf der Jagd nach Roddy angewiesen ist.

Im Vergleich zu den Kosten auf die Tötungsjagd, die bis Ende September sicherlich auf über 200.000 Euro ansteigen werden, nehmen sich die Ausgleichszahlungen des Landes Niedersachsen für die Nutztierrisse des Rüden sehr bescheiden aus. Für drei Fälle, in denen Roddy angeblich wolfsabweisende Zäune überwunden und Rinder angegriffen haben soll, wurden 2.458,60 Euro gezahlt. Bei einem weiteren Übergriff auf Schafe betrugen die Ausgleichszahlungen 429,10 Euro.  Ich frage mich, was sagt eigentlich der niedersächsische Rechnungshof dazu? Wie viele Weiden hätten mit dieser hohen Summe von  185. 000 Euro mit wolfssicheren Zäunen und mit Herdenschutzhunden ausgestattet werden können? Ich betone hier noch einmal, dass ca 80 Prozent der Bevölkerung für den Wolf ist. Etliche Nutztierhalter*innen haben einen Antrag gestellt, um ihre Weiden wolfssicher zu schützen. Doch werden diese Anträge einfach nicht vom Ministerium bearbeitet, bzw. ist das Geld, das eigentlich für die Weidetierhalter gedacht war, für die Jagd auf Wolf Roddy verwendet worden.

Mit der „Lex Wolf“ droht die erneute Ausrottung des Wolfs

Umweltminister Lies hofft wohl auf eine baldige für die Wolfsgegner und -hasser positive Entscheidung im Bundestag in der Sache „Lex Wolf“ flyer-lex-2. Dann wird es in Deutschland so richtig finster. Die Jagd bis zur erneuten Ausrottung der Wölfe wäre dann praktisch flächendeckend freigegeben. Es erweckt den Anschein, dass Umweltminister Lies alle Wölfe des Rodewalders Rudel töten lassen will. Dabei ist die Region für Wölfe gut geeignet. Weiter gedacht muss man hier unterstellen, dass auch das nächste, dort einwandernde Rudel getötet werden würde.

Ferner verbreitet Lies Fake-News über angelbliche Störer in den Wäldern von Steimbke. Seit Februar gehe ich sehr oft in dieser Gegend spazieren und sammle auch Müll ein. Mit mir sind weitere Wolfsschützer*innen, auch Einheimische, Tag für Tag unterwegs. Durch unsere Anwesenheit versuchen wir die Tötung von Roddy zu verhindern, was uns auch bislang dadurch gelungen ist, weil die Häscher nicht erkannt werden wollen.  Denn sie wollen in aller Stille ihr mörderisches Handeln umsetzen. Uns von Wolfsschutz Deutschland e.V. sind keine Menschen bekannt, die lärmend und störend durch den Wald ziehen. Dafür ist allerdings vor zirka drei Wochen in der Dämmerung ein Hubschrauer, der erheblichen Lärm verursacht hat, über den Wald um Steimbke gekreist. Wir zerstören keine Hochsitze, wie es die einheimischen Jäger und Lies immer wieder behaupten. Die Polizeidirektion Nienburg hat uns dies auf Nachfrage bestätigt. Es liegen keine Anzeigen wegen Zerstörungen vor. Im Gegenteil, Angelika Zipper, Brigitte Sommer und ich mussten im Sonnenborsteler Wald zur Seite springen, als ein Jäger mit seinem Auto im hohen Tempo bewusst auf uns zugerast ist, als er uns auf dem Weg sah.  Unsere Anzeige gegen den Fahrer ist eingestellt worden. So sieht die Realität in dieser Gegend aus.

Außerdem will Lies anscheinend immer noch nicht zur Kenntnis nehmen, dass das Hauptverfahren in dieser Sache immer noch läuft, also noch gar nicht entschieden ist, ob die Abschussgenehmigung überhaupt rechtens ist. Nur bei dem Antrag auf Aussetzung dieser Abschussgenehmigung sind Wolfsschützer (Freundeskreis frei lebender Wolfs e. V. der mit seiner Klage von Wolfsschutz Deutschland e. V. mit dem Beitrag von 1.000 Euro unterstüzt wurde) vor dem Oberlandesgericht nicht durchgekommen. Lies behauptet immer wieder in der Öffentlichkeit, dass die Tötung von Roddy vollkommen rechtssicher wäre.

Aktuell sind Kälber bei Steimbke und Heemsen gerissen worden. Ob Hunde oder Wölfe Verursacher sind, steht noch nicht fest. Fakt ist aber, dass inzwischen allgemein bekannt ist, dass eine erhöhte Gefahr von Weidetierrissen im Herbst besteht, da die Wolfswelpen jetzt schon fast so groß wie ihrer Eltern sind und mehr Fleisch benötigen. Gleichzeitig werden die Wölfe jetzt bei ihrer Jagd auf Wild durch den Beginn der Jagdsaison gestört. An die 400 Hobbyjäger treiben nun dort nämlich ihr Unwesen.

Ariane Müller, Wolfsteamleiterin Niedersachsen im Wolfsschutz Deutschland e.V.

 

Offener Brief an Bernd Lange – Sächsischer Schießbefehl widerspricht dem eigenen Wolfsmanagementplan!

Offener Brief an:

Bernd Lange

Landratsamt Görlitz

Bahnhofstraße 24

02826 Görlitz

 

Postanschrift

Landratsamt Görlitz

PF 30 01 52

02806 Görlitz

 

03581 663-0

info (at) kreis-gr.de

 


Bitte nehmen Sie sofort den Schießbefehl auf den Wolf bei Weißkeißel/LK Görlitz zurück!

 

Sehr geehrter Herr Lange,

 durch verschiedene Presseartikel haben wir davon erfahren, dass das Landratsamt zusammen mit der unteren Naturschutzbehörde eine Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel erlassen hätte. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass auch eine entsprechende Presseerklärung an Tageszeitungen gegangen wäre. Trotz mehrmaligem Kontaktversuch per Mail wurde uns die PM vom Landratsamt Görlitz nicht zugesendet, bzw. es wurde zurück geschrieben, dass es keine PM zum Abschussbefehl gäbe. Die Eckdaten haben wir uns also aus Artikeln und durch Telefonate mit dem Kontaktbüro sowie durch Interview mit dem betroffenen Hundehalter vor Ort beschafft.

Wir widersprechen der Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel. Der Vorfall, bei dem ein Hund zu Tode kam, soll am 31.12.17 in Weißkeißel stattgefunden haben. Am 08.01.2018 wurde ein Wolf bei Kauschwitz von einer Fotofalle aufgenommen. Fakt ist, dass es bis Dato kein DNA-Ergebnis (laut Auskunft Kontaktbüro) zum toten Hund bei Weißkeißel gibt. Also ist es bei diesem Vorfall nicht einmal sicher, ob überhaupt ein Wolf im Spiel war und selbst wenn ein Wolf einen kleinen Mischlingshund getötet haben sollte, ist noch lange nicht bewiesen, dass es sich um den Wolf handelt, der bei Krauschwitz in die Fotofalle gelaufen ist. Zur Zeit beginnt die Saison der Jungwanderwölfe. Es können also durchaus mehrere Wölfe in der Gegend unterwegs sein. Bei unserem persönlichen Gespräch mit dem Hundehalter verwickelte sich der Mann in Widersprüche. Nachbarn gaben die Auskunft, dass der Mischling schon öfters alleine herumgestreunt sei. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass der Wolf mit einer Katze im Maul gesehen worden sei. Bilder davon gäbe es nicht. Allerdings stünde im Managementplan, dass Wölfe die Katzen fressen, getötet werden dürften. Wir haben im Managementplan keinen Passus über Vorfälle mit Katzen gefunden. Auch beruft sich der angebliche Vorfall rein auf Hörensagen.

Die Tötung eines Hundes durch einen Wolf ist keine widernatürliche Handlung oder eine Verhaltensauffälligkeit. Der Biologie des Wolfes nach gibt es drei Möglichkeiten, wie ein Wolf mit einem Hund umgehen kann, der, sehr wahrscheinlich in diesem Fall sogar allein,  in dessen Revier unterwegs war. Entweder betrachtet der Wolf das Tier als Spielpartner, Sexualpartner oder als Beute. Sollte der Wolf tatsächlich den Hund getötet haben, so hat er hier ganz offenbar seiner Biologie nach die dritte Variante gelebt, also kein unnatürliches Verhalten gezeigt.  Durch das Herumstreunen von Haustieren, wie Katze und Hund, können Wölfe generell – vor allem mitten im Wolfsgebiet – in die Nähe von Ortschaften angelockt werden. Darunter vor allem Jungwölfe durch ihre Neugierde.  Dies stellt noch kein abnormales Verhalten dar. Ein Beobachtungszeitraum von zwei bis drei Wochen ist hierfür noch überhaupt nicht aussagekräftig!

Laut Kontaktbüro müsse der bei Krauschwitz in der Fotofalle abgebildete Wolf zudem „erlöst“ werden, da er unter Räude leiden würde. Wir widersprechen. Zum ist eine solche Diagnose alleine anhand eines Bildes nicht sicher zu stellen und zum anderen widerspricht das Töten eines Wolfes wegen Räude dem sächsischen Wolfsmanagementplan. Siehe Punkt 5.6.

Zitat aus dem sächsischen Managementplan, Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.)

Rechtlicher Hintergrund: Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art. Laut BNatSchG §44 1. ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Zudem heilt sich Räude bei vielen Wölfen auch wieder von selbst aus. Die Lösung dafür ist  ein Einfangen bzw. Betäuben und späteres Auskurieren in einem Wildtiergehege (z.B. Weißwasser).  In Italien haben ähnliche Maßnahmen schon stattgefunden. Ein Wolf in Auffangstation wieder aufpäppeln und danach in die Freiheit entlassen. Auch in Sachsen wurde bereits ein am Bein verletzter Wolf eingefangen, aufgepäppelt und wieder freigelassen.

Rechtlicher Hintergrund:

 Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt:

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II

 Nach Abs.2. ist es verboten, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören.

Die letale Entnahme des Wolfes wird laut Ihrer Aussage nach §45 BNatSchG entschieden. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Dabei ist der Artikel 16 Absatz 1 92/43 EWG von 1992 zu beachten.

Der aktuelle Handlungsablauf zur Maßnahme „Entfernung des Wolfs bei Weißkeißel, verstößt insbesondere gegen den im Punkt 5.4 und 5.6 „Umgang mit auffälligen Wölfen“ „paratisierte Wölfe“ im Managementplan für den Wolf in Sachsen (3. Fassung – Stand Februar 2014), vorgeschriebenen Handlungsablaufs. Der Managementplan für den Wolf in Sachsen basiert auf gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften und ist rechtswirksam. Ein Verstoß gegen die im Managementplan für den Wolf in Sachsen implementierten gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften, würde schwerwiegende Sanktionen, in Form von finanziellen Belastungen für Deutschland, insbesondere für das Land Sachsen verursachen.

Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.).

Wir bitten Sie dringend, Ihre Entscheidung zu überdenken und die Abschussverfügung zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Januszkiewicz (Zoologe)

Brigitte Sommer (Öffentlichkeitsarbeit)

www.wolfsschutz-deutschland.de