Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt die befristete Abschussgenehmigung für den Wolf GW5224m durch die Landratsämter Oberallgäu und Ostallgäu aufs Schärfste. Nur wenige Wochen nach Inkrafttreten der neuen Bundesregelung wird bereits von der erleichterten Abschussmöglichkeit Gebrauch gemacht. Dies ist sicher kein Zufall, sondern man will anscheinend die Ansiedlung eines Wolfes verhindern.
Irrationale Auslegung zur Scheue
Halbes Jahr im Allgäu – kein wandernder Jungwolf mehr
Fünf Schafe in einem halben Jahr – keine Verhältnismäßigkeit
Dem Wolf werden offiziell lediglich fünf tote Schafe genetisch zugeordnet:
- Dezember 2025: 2 Schafe
- April 2026: 2 Schafe
- April 2026: 1 Schaf
Fünf Schafe in einem halben Jahr rechtfertigen überhaupt keine Tötung eines Wildtiers. Die Erteilung einer Abschussgenehmigung für ein solch geringes Schadensausmaß ist völlig unverhältnismäßig und stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar. Statt den Wolf zu töten, müssten die Behörden endlich wirksamen Herdenschutz durchsetzen.
Absenkung des Schutzniveaus durch neue Bundesregelung
Intransparenz bei den Herdenschutzmaßnahmen
Wir fordern:
Mangelnder Herdenschutz und die neue Abschussmentalität stellen ein immer größer werdendes Problem dar.
- Die sofortige Rücknahme der Abschussgenehmigung für GW5224m.
- Vollständige Transparenz über alle Rissgutachten und die tatsächlichen Schutzmaßnahmen.
- Konsequente Förderung aber auch Forderung von Herdenschutzmaßnahmen.
Wir haben zunächst eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz an beide Landkreise gestellt und werden nach der Beantwortung rechtliche Schriftte, wie Strafanzeigen, prüfen.
Quellen:
https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm
Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:
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5 Gedanken zu „Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen absurde Abschussgenehmigung auf GW 5224m im Allgäu“
hinreichender herdenschutz und grundsätzliche beendigung der jagd .
würde diesen retardierenden zuständen abhelfen.
jagd ist anthropozentrische idiotie…im sinne des wortes..schädigend und
selbstbereichernd.rudimentäre gewohnheiten einer feudalen menschen und tierfeindlichen zeit.antidemokratisches relikt einer humben und tumben sowie autoritären rechtsvorstellung.
Natürlich tun mir die 5 gerissenen Schafe leid. Deren wirtschaftlicher Wert ist aber gering und darf und kann kein Grund für den Abschuss eines wertvollen Wolfes sein!
der sachverhalt zeugt eher von rechtswidriger machtausübung als von rechtsethischem verständnis…
wenn die Tierhalter gezwungen würden, ordentlichen Herdenschutz zu betreiben, gäbe es wohl kaum Risse. Hier mangelt es an der Bereitschaft, die Tiere zu schützen, woran man erkennt, was diesen Tierhaltern die Tiere wohl wert sind, abgesehen vom materiellen Wert, der ja ersetzt wird. Dann natürlich die in den Amtsstuben sitzenden, von nichts eine Ahnung habenden und von der Jagdlobby beeinflussten Personen, die Entschlüsse fassen, die nicht gerechtfertigt sind. Der Wolf gehört überhaupt nichts in das Jagdrecht, was fällt eigentlich unseren Politikern ein? Es werden in diesem Land nur noch widersinnige Beschlüsse und Gesetze gefasst, dass man sich langsam fragen muss, wer bestimmt hier eigentlich? Wir brauchen die Wölfe und keine schießwütigen Personen;
bezeichnend für das parlamentarische demokratieverständnis ist aber die europäische vonderleyeninitiative und das daraus entstandene eurechtliche nicht mals hinreichend auf wissenschaftliche und rechtliche rechtswürdigkeit und gültigkeit geprüft zu haben.
statt dessen folgt man hier politisch wie rechtlich der weltauffassung dieser rechtsunterdrückenden jagdgeilen popadandisten der jagdvereinigungen und tierhalter….jagd ist tiermord.ist raubmord. die tiere gehören sich selbst. jeder der hier abschüsse verordnet hat für jedenfall eine rechtermittelnde untersuchungs genehmigung eines gerichtes unter mitwirkung einer wolfsschutzngo unter heranziehung spezifisch wissenschaftlichen person zu beantragen und der so richterlichen genehmigung abzuwarten. diese sachverhalte sind keine politisch populistische angelegenheit sondern längst strafrechtliche eigentumssachverhalte am leben freilebender tiere.die aufgenötigte idiotie der politischen machtausübungen ist de facto rechtswidrig.und besonders den grünen sollten wir diese misanthropologie nicht verzeihen… übrigenz ein eindeutiges zeichen,daß die grünen an notwendiger auch ökologischer qualität verloren haben.die newkommer
der realos sind auf antiökologischen antiklimaschutz abwegen.haben anscheinend nix kapiert ausser stromlininförmige anpassung.. karriere ist in …ökologie macht schwierigkeiten..nicht dass die grünen noch zu bücklingshausen verkommen….
herr wirf mana vom himmel… das es ihnen in der vernunft aufgeht..liebe grüne.. 2×4 gleich acht.. der wolf wird nicht mehr ermordet-umgebracht.. er ist ein waldhüter,ein besserer als die meisten menschen..er hat ein ihm eigentümliches lebensrecht..
unterlaßt eure rechtswidrigen anmaßungen..evtl braucht es aber auch die persönliche haftung der ermordungsgenehmigungsverantwortlichen.ohne haftung keine verantwortung.mit der abschaffung der generellen jagd wäre man da de jure umfassend richtig unterwegs ,weil logisch nahe liegend.wenn das unverständnis regiert ist das eine art willkür.und herabwürdigung gegen die bevölkerung und die freilebenden tiere.