Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen absurde Abschussgenehmigung auf GW 5224m im Allgäu

Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt die befristete Abschussgenehmigung für den Wolf GW5224m durch die Landratsämter Oberallgäu und Ostallgäu aufs Schärfste. Nur wenige Wochen nach Inkrafttreten der neuen Bundesregelung wird bereits von der erleichterten Abschussmöglichkeit Gebrauch gemacht. Dies ist sicher kein Zufall, sondern man will anscheinend die Ansiedlung eines Wolfes verhindern. 

Eine vollständige, eigenständige Pressemitteilung ist auf der Website des Landratsamts Oberallgäu derzeit nicht direkt öffentlich verlinkt. Die Behörde hat die Informationen jedoch am 20. Mai 2026 an die Medien gegeben und dabei detailliert Stellung genommen. Die zeitlich befristete und räumlich begrenzte Abschussgenehmigung für den Wolf GW5224m (männlicher Rüde aus der Alpenpopulation) wurde demnach bereits am 30. April 2026 erteilt, ohne die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Sie gilt bis zum 31. Mai 2026 und betrifft festgelegte Jagdreviere im nordöstlichen Oberallgäu, unter anderem im Bereich Betzigau, Wildpoldsried, Kraftisried und Kemptener Wald. Grund für die Genehmigung seien mehrere genetisch bestätigte Nutztierrisse, darunter zwei schwer verletzte Schafe in einem mobilen Gehege am 18. April 2026 sowie weitere Risse im Dezember 2025. Die Angriffe seien trotz vorhandener Herdenschutzmaßnahmen und teilweise in unmittelbarer Hofnähe erfolgt, was die Behörde als Hinweis auf eine verringerte Scheu des Wolfes wertet. Die Maßnahme wäre in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie getroffen worden und basiere auf der neuen bundesrechtlichen Regelung im Jagdrecht vom April 2026. Das Landratsamt betont, dass die Entnahme nur als letztes Mittel erfolge, um weitere Schäden an Nutztieren zu verhindern und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu schützen. Das Landratsamt Ostallgäu hat sich dieser Genehmigung für denselben Wolf mit einer ähnlichen räumlichen und zeitlichen Begrenzung angeschlossen.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Irrationale Auslegung zur Scheue

Besonders kritikwürdig ist die Interpretation der Behörden, wonach Risse „teilweise in Hofnähe“ automatisch auf eine „verringerte Scheu“ des Wolfes hinweisen sollen. Diese Schlussfolgerung ist fachlich nicht haltbar. Wölfe sind von Natur aus opportunistische Jäger, die leicht zugängliche Beute nutzen. Ein mobiles Schafgehege in Hofnähe stellt für einen Wolf eine verlockende und oft unzureichend gesicherte Nahrungsquelle dar – unabhängig davon, wie scheu das Tier grundsätzlich ist. Die bloße räumliche Nähe zu einem Hof beweist weder Gewöhnung an Menschen noch ein problematisches Verhalten, sondern unterstreicht vielmehr Defizite beim Herdenschutz. Solche pauschalen Bewertungen dienen offenbar vor allem dazu, die erforderliche Begründung für eine Abschussgenehmigung zu konstruieren.

Halbes Jahr im Allgäu – kein wandernder Jungwolf mehr

Laut LfU-Monitoring ist GW5224m seit mindestens 8. Dezember 2025 im Allgäu nachgewiesen – also bereits über ein halbes Jahr. Nach den gängigen Monitoring-Standards gilt ein Wolf damit als standorttreu. Dennoch behandeln die Behörden ihn weiterhin wie einen nur durchziehenden Wolf. Dies erweckt den starken Verdacht, dass man gezielt einen Wolf entfernen will, der sich dort sein Territorium ausgewählt hat.
Beispielfoto Wolf.

Fünf Schafe in einem halben Jahr – keine Verhältnismäßigkeit

Dem Wolf werden offiziell lediglich fünf tote Schafe genetisch zugeordnet:

    1. Dezember 2025: 2 Schafe
    1. April 2026: 2 Schafe
    1. April 2026: 1 Schaf

Fünf Schafe in einem halben Jahr rechtfertigen überhaupt keine Tötung eines Wildtiers. Die Erteilung einer Abschussgenehmigung für ein solch geringes Schadensausmaß ist völlig unverhältnismäßig und stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar. Statt den Wolf zu töten, müssten die Behörden endlich wirksamen Herdenschutz durchsetzen.

Absenkung des Schutzniveaus durch neue Bundesregelung

Seit dem 2. April 2026 ist der Wolf bundesweit ins Jagdrecht aufgenommen worden. Bayern hat diese Lockerung des früheren strengen Schutzes besonders schnell umgesetzt. Nur vier Wochen später liegt bereits die erste Abschussgenehmigung vor.

Intransparenz bei den Herdenschutzmaßnahmen

In den öffentlichen Verlautbarungen fehlt jede konkrete Information: War ausreichender Grundschutz vorhanden? Waren die Zäune richtig unter Strom? Funktionierten die Geräte? Gab es Herdenschutzhunde oder nächtliche Stallung? Diese entscheidenden Details werden der Öffentlichkeit vorenthalten.Was Behörden und Medien unter den Tisch fallen lassen, müssen wir selbst dokumentieren. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Wir rufen Wolfsfreunde daher auf: Werdet Mitglied bei Wolfsschutz-Deutschland e. V. und helft uns, die Zaunrealitäten vor Ort zu dokumentieren. Wir sammlen selbst die Beweise – mit Fotos, Videos und detaillierten Berichten über die tatsächliche Qualität von Zäunen und Herdenschutzmaßnahmen. 
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Wir fordern:

Mangelnder Herdenschutz und die neue Abschussmentalität stellen ein immer größer werdendes Problem dar.

  • Die sofortige Rücknahme der Abschussgenehmigung für GW5224m.
  • Vollständige Transparenz über alle Rissgutachten und die tatsächlichen Schutzmaßnahmen.
  • Konsequente Förderung aber auch Forderung von Herdenschutzmaßnahmen.

Wir haben zunächst eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz an beide Landkreise gestellt und werden nach der Beantwortung rechtliche Schriftte, wie Strafanzeigen, prüfen.

 

Quellen:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/oberallgaeuer-behoerde-genehmigt-abschuss-eines-auffaelligen-wolfs,VK9bgX7

https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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5 Gedanken zu „Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen absurde Abschussgenehmigung auf GW 5224m im Allgäu

  1. hinreichender herdenschutz und grundsätzliche beendigung der jagd .
    würde diesen retardierenden zuständen abhelfen.
    jagd ist anthropozentrische idiotie…im sinne des wortes..schädigend und
    selbstbereichernd.rudimentäre gewohnheiten einer feudalen menschen und tierfeindlichen zeit.antidemokratisches relikt einer humben und tumben sowie autoritären rechtsvorstellung.

  2. Natürlich tun mir die 5 gerissenen Schafe leid. Deren wirtschaftlicher Wert ist aber gering und darf und kann kein Grund für den Abschuss eines wertvollen Wolfes sein!

  3. wenn die Tierhalter gezwungen würden, ordentlichen Herdenschutz zu betreiben, gäbe es wohl kaum Risse. Hier mangelt es an der Bereitschaft, die Tiere zu schützen, woran man erkennt, was diesen Tierhaltern die Tiere wohl wert sind, abgesehen vom materiellen Wert, der ja ersetzt wird. Dann natürlich die in den Amtsstuben sitzenden, von nichts eine Ahnung habenden und von der Jagdlobby beeinflussten Personen, die Entschlüsse fassen, die nicht gerechtfertigt sind. Der Wolf gehört überhaupt nichts in das Jagdrecht, was fällt eigentlich unseren Politikern ein? Es werden in diesem Land nur noch widersinnige Beschlüsse und Gesetze gefasst, dass man sich langsam fragen muss, wer bestimmt hier eigentlich? Wir brauchen die Wölfe und keine schießwütigen Personen;

  4. bezeichnend für das parlamentarische demokratieverständnis ist aber die europäische vonderleyeninitiative und das daraus entstandene eurechtliche nicht mals hinreichend auf wissenschaftliche und rechtliche rechtswürdigkeit und gültigkeit geprüft zu haben.
    statt dessen folgt man hier politisch wie rechtlich der weltauffassung dieser rechtsunterdrückenden jagdgeilen popadandisten der jagdvereinigungen und tierhalter….jagd ist tiermord.ist raubmord. die tiere gehören sich selbst. jeder der hier abschüsse verordnet hat für jedenfall eine rechtermittelnde untersuchungs genehmigung eines gerichtes unter mitwirkung einer wolfsschutzngo unter heranziehung spezifisch wissenschaftlichen person zu beantragen und der so richterlichen genehmigung abzuwarten. diese sachverhalte sind keine politisch populistische angelegenheit sondern längst strafrechtliche eigentumssachverhalte am leben freilebender tiere.die aufgenötigte idiotie der politischen machtausübungen ist de facto rechtswidrig.und besonders den grünen sollten wir diese misanthropologie nicht verzeihen… übrigenz ein eindeutiges zeichen,daß die grünen an notwendiger auch ökologischer qualität verloren haben.die newkommer
    der realos sind auf antiökologischen antiklimaschutz abwegen.haben anscheinend nix kapiert ausser stromlininförmige anpassung.. karriere ist in …ökologie macht schwierigkeiten..nicht dass die grünen noch zu bücklingshausen verkommen….
    herr wirf mana vom himmel… das es ihnen in der vernunft aufgeht..liebe grüne.. 2×4 gleich acht.. der wolf wird nicht mehr ermordet-umgebracht.. er ist ein waldhüter,ein besserer als die meisten menschen..er hat ein ihm eigentümliches lebensrecht..
    unterlaßt eure rechtswidrigen anmaßungen..evtl braucht es aber auch die persönliche haftung der ermordungsgenehmigungsverantwortlichen.ohne haftung keine verantwortung.mit der abschaffung der generellen jagd wäre man da de jure umfassend richtig unterwegs ,weil logisch nahe liegend.wenn das unverständnis regiert ist das eine art willkür.und herabwürdigung gegen die bevölkerung und die freilebenden tiere.

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