Die Sündenbock-Taktik von Egling: Ein absurder Schießbefehl auf ein Phantom

Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen in Bayern exekutiert im Fall Egling ein bürokratisches Trauerspiel, das an Absurdität und Demokratiefeindlichkeit kaum zu überbieten ist. Mit der aktuellen Abschussfreigabe im Nordlandkreis wird ein Todesurteil gegen ein geschütztes Wildtier vollstreckt – und das unter dem ohrenbetäubenden Schweigen des betroffenen Halters. Dass vom Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) keine öffentliche Kritik an dieser Bejagung kommt, gleicht einer moralischen Bankrotterklärung. Es drängt sich der fatale Verdacht auf, dass der Verband der Tötung hinter den Kulissen zugestimmt hat, um vom eigenen, kolossalen Versagen beim Herdenschutz abzulenken.

Demokratiefeindliche Geheimhaltung und exklusive Medienfütterung

Besonders skandalös ist das Vorgehen der Behörden bei der Informationsvergabe. Der fertige „Managementplan zur Bejagung“ wird von der Jagdbehörde gezielt unter Verschluss gehalten. Eine offizielle, transparente Veröffentlichung für die Bürger unterbleibt komplett. Stattdessen wird die Abschussfreigabe nur auf direkte Nachfrage exklusiv an ausgewählte Medienhäuser herausgegeben. Diese bewusste Intransparenz soll kritische Nachfragen blockieren und die Öffentlichkeit mundtot machen. Eine solche Geheimhaltungs-Taktik entlarvt, dass die Behörden selbst genau wissen, auf welch rechtlich wackeligem Fundament ihre Abschussgenehmigung steht.
Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Kein ernster wirtschaftlicher Schaden nach § 45 BNatSchG

Eine Ausnahme vom strengen Artenschutzverbot darf gemäß § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG nur zur Abwendung „ernster landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden“ erteilt werden. Im Fall Egling wurden im Juni drei Moorschnucken eines Landschaftspflegeprojekts gerissen. So bedauerlich der Verlust von Weidetieren im Einzelfall ist: Drei Schafe stellen für einen finanzstarken, institutionellen Verband wie den LBV beim besten Willen keinen ernsten, existenzbedrohenden wirtschaftlichen Schaden im Sinne des Gesetzes dar. Die gesetzliche Hürde für eine Ausnahmegenehmigung wird hier evident verfehlt. Hier unser offener Brief: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/08/13/bankrotterklaerung-im-moor-wolfsschutz-deutschland-e-v-fordert-lbv-vorstand-zum-einlenken-im-fall-egling-auf/

Die Absurdität der Jagd auf ein „Phantom“

Biologisch und rechtlich vollkommen verfehlt ist zudem der Zugriff auf ein nicht-standorttreues Tier. Die DNA-Analyse bestätigte Wochen nach dem Riss lediglich einen durchziehenden Wanderwolf aus der Alpenpopulation. Ein solches Tier legt pro Tag immense Strecken zurück und ist höchstwahrscheinlich längst hunderte Kilometer weitergezogen. Die Jäger vor Ort erhalten damit de facto die Erlaubnis, Jagd auf ein Phantom zu machen. Die Wahrscheinlichkeit ist extrem hoch, dass im Rahmen dieses Bejagungsplans ein völlig unbeteiligter, unschuldiger Wolf geschossen wird, der zufällig das Gebiet durchquert. Ein solcher „Vorratsabschuss“ widerspricht dem Bestimmtheitsgebot im Verwaltungsrecht und dem strengen Individualschutz der FFH-Richtlinie.
Das eigentliche Problem wird durch diesen Schießbefehl überhaupt nicht gelöst, sondern bewusst verschleiert. Der LBV hatte seine Moorschnucken ungeschützt und ohne jegliche wolfsabweisende Zäune auf der Moorfläche gehalten – ein serviertes Buffet für jeden Beutegreifer. Wenn die Flächen im Moor weiterhin ungesichert bleiben, wird sich der nächste durchziehende Wolf garantiert wieder dort bedienen. Der Abschuss dient einzig und allein als populistische Nebelkerze, um die Untätigkeit der Behörden und das Herdenschutz-Versagen des LBV als Sündenbock auf dem Rücken des Wolfes auszutragen.
Beispielfoto streitende Wölfe. © Brigitte Sommer

Behördenversagen im Monitoring – Die Alibi-Zahlen der Jagdlobby

Der Fall Egling legt zudem die tiefen Risse im bayerischen Wolfsmonitoring offen. Das zuständige Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) agiert bürokratisch, träge und realitätsfern. Von einer vermeintlich „wachsenden Zahl an Territorien“ kann in Bayern überhaupt keine Rede sein. Die Behörden nutzen hier einen perfekten statistischen Bereinigungs-Trick: Erlöschen etablierte Territorien – sei es durch Krankheiten, Abwanderung oder klammheimliche, illegale Abschüsse –, verschwinden sie im nächsten Monitoringjahr sang- und klanglos aus den Tabellen. Weil eine transparente historische Verlustliste fehlt, wird der Öffentlichkeit eine rasant wachsende Population vorgegaukelt, während die Welpenzahlen in Wahrheit massiv einbrechen.
Völlig absurd wird es jedoch beim Bayerischen Jagdverband (BJV): Dieser betreibt seit Jahren ein eigenes, rein interessengesteuertes Alibi-Monitoring, um mit manipulativen „Zweitmeinungen“ die Wolfszahlen künstlich in die Höhe zu treiben und Abschüsse zu rechtfertigen. Genau diese Jagdlobby ist es, die uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. für unser unabhängiges, wissenschaftlich fundiertes Monitoring vor Ort permanent diffamiert und kritisiert. Während die einen Daten manipulieren, um das Ausrotten einer geschützten Art vorzubereiten, dokumentieren wir die Realität – und das passt der Abschuss-Lobby verständlicherweise nicht ins Konzept.
Die Krone der Dreistigkeit setzt dem Ganzen jedoch die Jagdlobby auf: Völlig faktenbefreit versucht man dort, den friedlichen Chiemgauer Wolf GW4028m für den Riss im weit entfernten Egling verantwortlich zu machen. GW4028m ist im weit über 60 Kilometer entfernten Kampenwandgebiet standorttreu und verhält sich ziemlich unauffällig. Ihn mit dem Moorschnucken-Riss in Verbindung zu bringen, zeigt die perfide Methode der Jägerschaft: Einem friedlichen Wolf wird im Netz so lange ein falsches Sündenbock-Image angedichtet, bis die Behörden einknicken und den nächsten illegalen Abschussbefehl unterschreiben! Während die Jäger Daten manipulieren und haltlose Gerüchte streuen, um das Ausrotten einer geschützten Art vorzubereiten, dokumentieren wir die Realität

Wir erstatten Strafanzeige

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellen unmissverständlich klar: Sollte im Rahmen dieses rechtswidrigen Bejagungsplans im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ein Wolf erschossen werden, werden wir unverzüglich Strafanzeige gegen alle beteiligten Personen und die verantwortlichen Behördenvertreter erstatten.
Wir haben gelernt, dass juristische Klagen und langwierige Prozesse vor den Verwaltungsgerichten alleine keine wirkungsvolle Maßnahme mehr sind, um das Abschlachten geschützter Tiere zu verhindern. Während die Akten im Gericht verstauben, schaffen Jäger draußen im Wald Fakten. Deshalb braucht es jetzt aktive Arbeit direkt vor Ort. Jetzt ist der Zeitpunkt, um selbst aktiv zu werden und absolut legal Vorgänge zu dokumentieren und öffentlich zu machen: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quelle:

https://www.merkur.de/lokales/wolfratshausen/egling-ort28621/wolf-zum-abschuss-freigegeben-jaeger-duerfen-ein-tier-erlegen-94475928.html

Monitoringliste: https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Wolfstötung frei auf bloßen Verdacht: Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen Oberallgäuer Verfügung

Der Landkreis Oberallgäu hat eine weitreichende Allgemeinverfügung erlassen, die den vorbeugenden Abschuss eines Wolfes in den Allgäuer Bergen erlaubt. Damit greift die Behörde zu einem drastischen Mittel, noch bevor überhaupt ein einziges Nutztier gerissen wurde. Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt diesen Schritt aufs Schärfste. Wir lehnen diese anlasslosen Abschüsse konsequent ab und sehen generell keinerlei Rechtfertigung für die Tötung von Wölfen in der Region.

Die Allgemeinverfügung zur Erleichterung des Wolfsabschusses im Oberallgäu erstreckt sich auf alpine Weideflächen und Alpreviere südlich von Immenstadt. Betroffen sind Berggebiete und Täler rund um Oberstdorf, das Kleinwalsertal, Bad Hindelang sowie Fischen im Allgäu, Ofterschwang, Blaichach, Burgberg und Rettenberg.

Die rechtliche Grauzone und der Verstoß gegen das EU-Recht

Grundlage für das behördliche Vorgehen ist eine umstrittene Neuerung im Bundesjagdgesetz, die den Wolf seit April als jagdbare Art aufführt. Landkreise erhalten dadurch die Möglichkeit, selbstständig Weidegebiete auszuweisen, in denen die Wolfsbejagung trotz eines ungünstigen Erhaltungszustands der Population zulässig sein soll – und zwar rein präventiv. Das Oberallgäu nutzt diese Klausel nun demonstrativ aus und hat ein riesiges Areal ausgewiesen, das knapp 70 Jagdreviere und weite Teile der alpinen Weideflächen südlich von Immenstadt umfasst.
Aus juristischer Sicht steht diese Verfügung jedoch auf sehr tönernen Füßen: Das übergeordnete europäische Artenschutzrecht (FFH-Richtlinie) und die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verbieten anlasslose Abschüsse ohne konkrete Schäden strikt. Dass die Abschussgenehmigung hier explizit trotz eines nachweislich ungünstigen Erhaltungszustands erteilt wurde, hebelt den biologischen Artenschutz komplett aus und macht die Verordnung europarechtlich hochgradig illegal.
Beispeilfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Vorgeschobene Argumente und Befristung der Jagd

Die Behörden und die sogenannte Weideschutzkommission rechtfertigen die Allgemeinverfügung mit der Behauptung, dass ein wolfsabweisender Zaun im steilen und unübersichtlichen alpinen Gelände entweder unmöglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar sei. Für Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist dies eine reine Schutzbehauptung, um sich aus der Verantwortung für moderne, flächendeckende Herdensicherungsmaßnahmen zu stehlen. Anstatt in funktionierende Schutzkonzepte und Hirten zu investieren, wird die Tötung eines geschützten Wildtieres als vermeintlich pragmatische Lösung verkauft. Diese hochgefährliche Schießgenehmigung gilt befristet bis zum 31. Oktober 2026. Doch das Landratsamt plant bereits, diesen Freibrief künftig zu jedem Beginn der Sommersaison neu zu erlassen.

📋 Infokasten: Das neue Wolfsmanagement in Bayern (Stand: Sommer 2026)

    • Gesetzliche Grundlage: Seit der Reform des bayerischen Jagdgesetzes im Frühjahr 2026 ist der Wolf im Freistaat offiziell als jagdbare Art eingestuft. Darauf aufbauend hat das Jagdministerium im Sommer 2026 eine neue strategische Arbeitshilfe für regionale Managementpläne erlassen.
    • Das Zwei-Zonen-Modell:
        • Alpenraum (Weidegebiete): In steilen alpinen Lagen gilt der Herdenschutz (Zäunung) behördlich als unzumutbar. Hier ermöglichen pauschale Allgemeinverfügungen der Landkreise den vorbeugenden Abschuss von Wölfen – komplett ohne vorherige Nutztierrisse.
        • Flach- und Hügelland: In den übrigen Regionen greifen revierbezogene Managementpläne. Diese erlauben im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober eine reguläre, nachhaltige Wolfsbejagung, sofern die Population stabil ist.
    • Das Hauptproblem (Erhaltungszustand): Die bayerische Praxis hebelt den biologischen Artenschutz aus. Abschussgenehmigungen – wie aktuell im Oberallgäu – werden von den Behörden explizit auch bei einem nachweislich ungünstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation erteilt.
    • Kritik des Artenschutzes: Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. (Wir sehen gar keinen Anlass zum Töten) und sogar der Bund Naturschutz (verurteilt das anlasslose Töten) verurteilen die neuen Richtlinien als reine „Abschusspläne“. Statt den Fokus auf die gesetzlich vorgeschriebenen Schutz oder den Ausbau von Herdenschutzmaßnahmen zu legen, ist das bayerische Konzept primär auf die Dezimierung und Tötung (insbesondere von Welpen im Spätsommer) ausgerichtet.

Intransparenz per Exklusivmeldung: Behörde informiert Medien statt Öffentlichkeit

Besonders skandalös an diesem Vorgang ist die gezielte Informationspolitik des Landratsamtes Oberallgäu: Eine offizielle, für jedermann transparent zugängliche Pressemitteilung oder eine direkte Veröffentlichung der Allgemeinverfügung auf den eigenen Kanälen der Behörde sucht man bis dato vergeblich. Stattdessen wurden die drastischen Pläne zur Wolfsjagd klammheimlich und exklusiv über ausgewählte Pressehäuser gestreut, sodass die kritische Öffentlichkeit erst durch die Zeitungsberichterstattung vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Dieses Vorgehen entlarvt das Lippenbekenntnis des Landrats zu angeblicher „Transparenz“ als reine Farce. Wer den Abschuss geschützter Arten unter dem Radar der offiziellen Behördenportale vorbereitet und stattdessen auf mediale Vorab-Rapporte setzt, scheut offensichtlich den direkten sachlichen und demokratischen Diskurs.
Wölfin mit Welpe. © Brigitte Sommer

Todesurteil für den unauffälligen Wolf von Rohrmoos?

Besonders perfide ist, dass die Verfügung den sesshaften männlichen Wolf bedroht, der westlich von Oberstdorf im Bereich Rohrmoos heimisch ist. Dieses Tier verhält sich seit jeher absolut unauffällig und hat nach offiziellen Angaben noch nie ein einziges Weidetier attackiert oder gerissen. Dennoch läuft er durch die pauschale Ausweisung seines Lebensraums Gefahr, völlig grundlos von Jägern erlegt zu werden. Ein solches Vorgehen entbehrt jeder wissenschaftlichen, ethischen und juristischen Grundlage. Da der Wolf keinerlei Schäden verursacht hat, haben juristische Eilanträge vor deutschen Verwaltungsgerichten erfahrungsgemäß noch exzellente Erfolgschancen, den Abschuss sofort zu stoppen. Wir fordern den Bund Naturschutz auf, Klage einzureichen.

Konsequente Strafanzeigen angekündigt

Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie der Artenschutz politischer Willkür geopfert wird. Sollte im Rahmen dieser Allgemeinverfügung im Oberallgäu bis zum Ablauf der Frist am 31. Oktober tatsächlich ein Wolf geschossen werden, wird Wolfsschutz-Deutschland e. V. unverzüglich und ohne Ausnahme Strafanzeige erstatten. Dies betrifft sowohl die politisch und behördlich Verantwortlichen, die diese rechtswidrige Verfügung unterzeichnet haben, als auch die Jäger, die den Abschuss vor Ort ausführen. Wir fordern die sofortige Rücknahme dieser Verordnung.

Quelle:

Bitte helft uns!

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW und jetzt auch wieder in Bawü und Bayern unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure finanzielle Unterstützung. Auch m
it einem monatlichen Abo von nur 5 Euro oder auch gerne mehr, helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. Es ist kein Zufall, dass in Deutschland Todesurteile gegen Wölfe nicht in der Art vollstreckt werden können wie in der Schweiz und Österreich. 

Abschussgenehmigung im Allgäu gestoppt – Gericht gibt Eilantrag statt

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Verlängerung der Abschussgenehmigung für den Wolf GW5224m im Eilverfahren kurz vor Ablaufen außer Vollzug gesetzt. Warum wir dennoch keine Entwarnung sehen, erklären wir in unserem Artikel. 

Ein Verband hat erfolgreich geklagt. Damit ist klargestellt, dass auch eine mögliche weitere Verlängerung oder Neuerteilung hohen rechtlichen Hürden unterliegt. Das Landratsamt hatte die ursprünglich bis 31. Mai befristete Genehmigung bis zum 8. Juni verlängert. Wir protestierten auf das Schärfste: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/05/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-gegen-verlaengerung-der-abschussgenehmigung-fuer-gw5224m-im-allgaeu/
In der Abschussverfügung selbst, die uns mittlerweile per UIG-Antwort vorliegt, wird unter anderem ein dreilitziger (dreisträngiger) Zaun als angeblicher Herdenschutz angeführt – dabei bietet so etwas nachweislich keinen ausreichenden Wolfsabwehr-Effekt.

Wichtige Erkenntnisse

Dieser Vorgang bestätigt unsere Einschätzung, dass es im Allgäu vor allem darum geht, das Gründen von Territorien, Paar- und Rudelbildung zu verhindern. Gleichzeitig erhielten wir aus Behördenkreisen einen anonymen Hinweis, der unsere Bewertung untermauert: Intern sei von Anfang an klar gewesen, dass die Abschussverfügung in dieser Form rechtlich kaum Bestand haben würde – und dennoch wurde sie erlassen und verlängert. Wir sehen darin eine große Gefahr für eine darauf folgende illegale Beseitigung von GW5224m. In Bayern sind in den vergangenen Jahren bereits mehrere Wolfsrudel, wie zum Beispiel das Altmühltalrudel und Einzelwölfe plötzlich „verschwunden“ – ein besorgniserregendes Muster. Der Fall zeigt außerdem: In Regionen mit noch wenigen Wölfen haben juristische Schritte von Verbänden weiterhin Erfolgschancen. In etablierten Wolfsregionen wird es hingegen zunehmend schwieriger.

Klagen alleine reichen dennoch nicht aus

Es braucht zusätzlich eine aktive Präsenz vor Ort, um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, Zaunsituationen zu dokumentieren, und zwar bereits im Vorfeld von Rissen Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und illegale Nachstellungen zu verhindern oder zumindest zu erschweren und zu dokumentieren.

Politischer Kontext

Die harte Linie Bayerns wird von führenden Politikern immer wieder offen formuliert. Ministerpräsident Markus Söder sagte sinngemäß: „Der Wolf gehört hier nicht her“ und „Ein Riss reicht“. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert regelmäßig eine schnelle und unkomplizierte Bejagung von Wölfen. Statt symbolischer und rechtlich fragwürdiger Abschussgenehmigungen, die auf unzureichendem Herdenschutz basieren, brauchen wir endlich einen konsequenten, flächendeckenden Herdenschutz und Aufrichtigkeit gegenüber den wahren Problem in der Landwirtschaft. 

Tretet unserem Verein bei, unterstützt uns mit einer Mitgliedschaft und helft mit, damit wir noch stärker werden können. Nur mit aktiver Präsenz vor Ort und starken Strukturen können wir effektiv Wölfen helfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

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Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen absurde Abschussgenehmigung auf GW 5224m im Allgäu

Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt die befristete Abschussgenehmigung für den Wolf GW5224m durch die Landratsämter Oberallgäu und Ostallgäu aufs Schärfste. Nur wenige Wochen nach Inkrafttreten der neuen Bundesregelung wird bereits von der erleichterten Abschussmöglichkeit Gebrauch gemacht. Dies ist sicher kein Zufall, sondern man will anscheinend die Ansiedlung eines Wolfes verhindern. 

Eine vollständige, eigenständige Pressemitteilung ist auf der Website des Landratsamts Oberallgäu derzeit nicht direkt öffentlich verlinkt. Die Behörde hat die Informationen jedoch am 20. Mai 2026 an die Medien gegeben und dabei detailliert Stellung genommen. Die zeitlich befristete und räumlich begrenzte Abschussgenehmigung für den Wolf GW5224m (männlicher Rüde aus der Alpenpopulation) wurde demnach bereits am 30. April 2026 erteilt, ohne die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Sie gilt bis zum 31. Mai 2026 und betrifft festgelegte Jagdreviere im nordöstlichen Oberallgäu, unter anderem im Bereich Betzigau, Wildpoldsried, Kraftisried und Kemptener Wald. Grund für die Genehmigung seien mehrere genetisch bestätigte Nutztierrisse, darunter zwei schwer verletzte Schafe in einem mobilen Gehege am 18. April 2026 sowie weitere Risse im Dezember 2025. Die Angriffe seien trotz vorhandener Herdenschutzmaßnahmen und teilweise in unmittelbarer Hofnähe erfolgt, was die Behörde als Hinweis auf eine verringerte Scheu des Wolfes wertet. Die Maßnahme wäre in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie getroffen worden und basiere auf der neuen bundesrechtlichen Regelung im Jagdrecht vom April 2026. Das Landratsamt betont, dass die Entnahme nur als letztes Mittel erfolge, um weitere Schäden an Nutztieren zu verhindern und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu schützen. Das Landratsamt Ostallgäu hat sich dieser Genehmigung für denselben Wolf mit einer ähnlichen räumlichen und zeitlichen Begrenzung angeschlossen.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Irrationale Auslegung zur Scheue

Besonders kritikwürdig ist die Interpretation der Behörden, wonach Risse „teilweise in Hofnähe“ automatisch auf eine „verringerte Scheu“ des Wolfes hinweisen sollen. Diese Schlussfolgerung ist fachlich nicht haltbar. Wölfe sind von Natur aus opportunistische Jäger, die leicht zugängliche Beute nutzen. Ein mobiles Schafgehege in Hofnähe stellt für einen Wolf eine verlockende und oft unzureichend gesicherte Nahrungsquelle dar – unabhängig davon, wie scheu das Tier grundsätzlich ist. Die bloße räumliche Nähe zu einem Hof beweist weder Gewöhnung an Menschen noch ein problematisches Verhalten, sondern unterstreicht vielmehr Defizite beim Herdenschutz. Solche pauschalen Bewertungen dienen offenbar vor allem dazu, die erforderliche Begründung für eine Abschussgenehmigung zu konstruieren.

Halbes Jahr im Allgäu – kein wandernder Jungwolf mehr

Laut LfU-Monitoring ist GW5224m seit mindestens 8. Dezember 2025 im Allgäu nachgewiesen – also bereits über ein halbes Jahr. Nach den gängigen Monitoring-Standards gilt ein Wolf damit als standorttreu. Dennoch behandeln die Behörden ihn weiterhin wie einen nur durchziehenden Wolf. Dies erweckt den starken Verdacht, dass man gezielt einen Wolf entfernen will, der sich dort sein Territorium ausgewählt hat.
Beispielfoto Wolf.

Fünf Schafe in einem halben Jahr – keine Verhältnismäßigkeit

Dem Wolf werden offiziell lediglich fünf tote Schafe genetisch zugeordnet:

    1. Dezember 2025: 2 Schafe
    1. April 2026: 2 Schafe
    1. April 2026: 1 Schaf

Fünf Schafe in einem halben Jahr rechtfertigen überhaupt keine Tötung eines Wildtiers. Die Erteilung einer Abschussgenehmigung für ein solch geringes Schadensausmaß ist völlig unverhältnismäßig und stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar. Statt den Wolf zu töten, müssten die Behörden endlich wirksamen Herdenschutz durchsetzen.

Absenkung des Schutzniveaus durch neue Bundesregelung

Seit dem 2. April 2026 ist der Wolf bundesweit ins Jagdrecht aufgenommen worden. Bayern hat diese Lockerung des früheren strengen Schutzes besonders schnell umgesetzt. Nur vier Wochen später liegt bereits die erste Abschussgenehmigung vor.

Intransparenz bei den Herdenschutzmaßnahmen

In den öffentlichen Verlautbarungen fehlt jede konkrete Information: War ausreichender Grundschutz vorhanden? Waren die Zäune richtig unter Strom? Funktionierten die Geräte? Gab es Herdenschutzhunde oder nächtliche Stallung? Diese entscheidenden Details werden der Öffentlichkeit vorenthalten.Was Behörden und Medien unter den Tisch fallen lassen, müssen wir selbst dokumentieren. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Wir rufen Wolfsfreunde daher auf: Werdet Mitglied bei Wolfsschutz-Deutschland e. V. und helft uns, die Zaunrealitäten vor Ort zu dokumentieren. Wir sammlen selbst die Beweise – mit Fotos, Videos und detaillierten Berichten über die tatsächliche Qualität von Zäunen und Herdenschutzmaßnahmen. 
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Wir fordern:

Mangelnder Herdenschutz und die neue Abschussmentalität stellen ein immer größer werdendes Problem dar.

  • Die sofortige Rücknahme der Abschussgenehmigung für GW5224m.
  • Vollständige Transparenz über alle Rissgutachten und die tatsächlichen Schutzmaßnahmen.
  • Konsequente Förderung aber auch Forderung von Herdenschutzmaßnahmen.

Wir haben zunächst eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz an beide Landkreise gestellt und werden nach der Beantwortung rechtliche Schriftte, wie Strafanzeigen, prüfen.

 

Quellen:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/oberallgaeuer-behoerde-genehmigt-abschuss-eines-auffaelligen-wolfs,VK9bgX7

https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm

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Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Füssen: Stadt will Jungwolf abschießen – Offener Brief an den Bürgermeister

Ende April 2026 wurde in der Füssener Innenstadt ein Wolf gesichtet. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat das Tier eindeutig als Wolf bestätigt. Die Stadt Füssen hat daraufhin einen Antrag auf Entnahme gestellt, weil der Aufenthalt des Tieres in der Fußgängerzone als „erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ gewertet wird. Der Antrag werde derzeit geprüft, laut UIG-Anwort des Landratsamtes Ostallgäu. Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert die Stadt Füssen auf, diesen Abschussantrag sofort zurückzuziehen.

Ein junger Wolf auf Wanderschaft – ganz normales Verhalten

 

Im Rudel sind gerade neue Welpen geboren worden. Während die Einjährigen noch beim Rudel bleiben und bei der Aufzucht helfen, macht sich dieser zweijährige Wolf auf seine gefährliche Reise. Ein letzter Blick zurück, bevor es ins Abenteuer geht. Nur höchstens ein Drittel der Wanderwölfe überlebt die gefährliche Reise. Die meisten werden Opfer im Straßenverkehr, aber auch illegale Verfolgung wird zum immer größeren Problem. Jungtiere könenn bei ihren Wanderungen tausende von Kilometern zurück legen. Da sie weder ein Navi, noch Karten oder einen Kompass haben, kann ihr Weg sie auch durch Städte führen. © Brigitte Sommer
Wir befinden uns mitten in der jährlichen Dispersionsphase. Jungwölfe verlassen ihr Rudel, um eigene Reviere zu suchen. Dass ein solches Tier sich vorübergehend in eine Stadt verirrt, ist kein Grund zur Panik, sondern normales Verhalten eines unerfahrenen Jungtieres. Wölfe sind scheu und meiden Menschen. Es besteht keine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit. Weitere Infos sind auch in diesem Artikel für alle verständlich in leichter Sprache zusammen gestellt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/03/10/jungwoelfe-auf-wanderschaft-keine-gefahr-sondern-ein-naturwunder/

In Bayern gibt es viel zu wenige Wölfe

Bayern hat eine der kleinsten Wolfspopulationen Deutschlands – nur etwa sechs bis neun Rudel. Gleichzeitig sind die Tiere immer wieder Opfer von illegaler Verfolgung. Einen jungen Wanderwolf jetzt abzuschießen, wäre unverhältnismäßig und würde die ohnehin schwache Rückkehr der Art weiter behindern.

 


Offener Brief an Herrn Bürgermeister Maximilian Eichstetter

Erster Bürgermeister
Maximilian Eichstetter
Stadtverwaltung Füssen
Lechhalde 3

87629 Füssen
Vorab per Mail:

CC: stadtverwaltung@stadt-fuessen.de 

Direkte E-Mail des Bürgermeisters:
m.eichstetter@stadt-fuessen.de 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eichstetter,

als Bürgermeister einer tourismusstarken Stadt wie Füssen tragen Sie Verantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung und für ein vernünftiges Verhältnis zur Natur. Der Antrag auf Abschuss eines einzelnen Jungwolfs in der Fußgängerzone ist unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt. Es gibt keinerlei Hinweise auf aggressives Verhalten oder eine konkrete Gefahr für Menschen. Stattdessen würde ein Abschuss folgende Probleme verursachen:

  • Verschwendung öffentlicher Gelder: Die Vorbereitung und Durchführung einer Wolfstötung inklusive Monitoring und Einsatzkräften kostet die Steuerzahler schnell fünfstellige Beträge – ohne dass irgendein Schaden entstanden ist. Das Geld wäre für sinnvolle Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen deutlich besser investiert.
  • Schlechte Signalwirkung: Füssen würde bundesweit als Stadt in die Schlagzeilen geraten, die einen scheuen Jungwolf erschießen lässt, statt vernünftig mit der Natur umzugehen. Das schadet dem Image einer weltoffenen, attraktiven Tourismusstadt.
  • Fehlende Verhältnismäßigkeit: Es existieren bessere und günstigere Alternativen: Aufklärung der Bevölkerung und Politiker sowie Entscheidungsträger über das Verhalten von Jungwölfen. Wir fügen deshalb unserem Brief ein Exemplar des leicht verständlichen Comics „Ein Jahr im Leben der Wöfe“ bei, in dem auch das Wanderverhalten von Jungwölfen erklärt wird, bei. Der Wolf wird von allein weiterziehen, bzw. ist wahrscheinlich schon längst weitergezogen. 

Wir fordern Sie daher auf:

Ziehen Sie den Antrag auf Entnahme umgehend zurück. Zeigen Sie statt irrationaler Symbolpolitik Weitsicht und Verantwortung für ein Miteinander von Mensch und Wolf, das von Empathie geprägt ist. Füssen hat die Möglichkeit, hier ein positives Beispiel zu setzen – statt eines ethisch nicht begründbaren, unnötigen und teuren Abschusses. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von ihrer Stadtverwaltung Vernunft und Augenmaß, nicht überzogene Reaktionen auf ein einzelnes scheues Wildtier.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfsschutz-Deutschland e. V.
Vorstand
Jürgen Götz
Ulrike de Heuvel
Volker Vogel
Brigitte Sommer

Toter Wolf in Bayern: Schutzstatus-Herabstufung und geplante Jagden befeuern Kriminalität

Der Fund eines toten Jungwolfes – offenbar mit Schusswunden in Oberfranken – zeigt, dass die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes durch die EU und die Feststellung eines „guten Erhaltungszustandes“ illegale Abschüsse fördert. Kriminelle wollen offenbar die politische Lage als Freibrief nutzen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. behält sich vor, Strafanzeige zu erstatten, sofern die Einschätzung der Polizei durch die Untersuchung des IZW bestätigt wird.

Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet hat, ist am 16. Oktober 2025 im Staatsforst „Kitschenrain“ bei Troschenreuth (Landkreis Bayreuth) ein toter Jungwolf entdeckt worden. Verletzungen deuteten auf einen Schuss hin, so die Polizei Pegnitz, die Ermittlungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet habe. Das Gebiet ist als Wolfsterritorium deklariert. Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Bayreuth seien involviert, heißt es. Der Kadaver sei zum Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin überführt worden, um Todesursache und Identität zu klären. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei Pegnitz (09241/9906-0) zu melden.
Beispielfoto Wolf. © Bigitte Sommer
Dieser Fall reiht sich in eine Welle illegaler Abschüsse ein. In Sachsen ist kürzlich ebenfalls ein Wolf mit Schusswunden gefunden worden. Wir schätzen die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher ein. Für Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist klar: Die Wildtierkriminalität eskaliert immer mehr. Sollte die Untersuchung beim Leibnitz-Institut die illegale Törtung bestätigen, werden wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. Strafanzeige erstatten und eine Belohnung für Hinweise zur Ergreifung des Täters oder der Täter ausloben. 

Die Ergebnisse der Untersuchung zur Todesursache des Tiers gehe in die weiteren Ermittlungen der Polizei Pegnitz und der Staatsanwaltschaft Bayreuth ein. Auch die höhere Naturschutzbehörde der Regierung von Oberfranken wäre über das Wolfsmanagement in den Fall eingebunden. Im November 2024 war ganz in der Nähe von Pegnitz, nämlich in Creußen, ein Wolf auf der Bundesstraße überfahren worden.

Politische Lage verschärft die Krise

Die Bundesregierung plant gemäß ihrem Koalitionsvertrag, Wolfsabschüsse zu erleichtern, heißt es in einer weiteren dpa-meldung. In ihrer Antwort (21/2184) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1617) verweist die Bundesregierung darauf, dass sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt hätten, den Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie „unverzüglich in nationales Recht umzusetzen“. Mit den Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz soll laut Koalitionsvertrag für eine „rechtssichere Entnahme von Wölfen“ gesorgt werden. O-Ton: „Wir nehmen den Wolf umgehend ins Jagdrecht auf.“  Ziel sei es, die angekündigten Änderungen zu verbinden; derzeit werde eine genaue Ausgestaltung geprüft und beraten. Aktuell könnten daher laut dpa keine Aussagen zu konkreten Inhalten getroffen werden. Ziel sei aber eine „zügige Umsetzung“, so die Bundesregierung.
Die Grünen hatten sich nach dem Zeitplan der Bundesregierung zur Umsetzung der auf europäischer Ebene beschlossenen Absenkung des Schutzstatus für den Wolf erkundigt und wissen wollen, ob die Bundesregierung eine quotenbasierte Bejagung, ähnlich wie in Schweden, plane.
Die Behauptung eines bundesweiten „guten Erhaltungszustandes“ ist wissenschaftlich widerlegt, da die Population in Wirklichkeit fragil ist und dies durch das BMU im Frühjahr selbst noch so eingeschätzt wurde. Statt Abschusserleichterungen braucht es weiterhin strengen Schutz, auch und gerade in Bayern. Hier könnte wohl jemand das Gewehr aus Frust in die eigene Hand genommen haben, da die alpine Region (in Bayern) in Punkto „günstiger Erhaltungszustand“ nicht bewertet oder als nicht günstig eingestuft wurde, was zu Kritik aus Bayern führte und in Folge dessen ein weiteres Schlaglicht auf diese illegale, kriminelle Tat wirft. 

Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert:

  • Regierungsunabhängige Sondereinheiten: Spezialisierte Einheiten wie in Italien und Spanien zur Bekämpfung illegaler Abschüsse.
  • Unabhängiges Monitoring: Übertragung des Wolfsmonitorings an eine regierungsunabhängige Organisation, weg von der Jagdlobby.
  • Unabhängige Untersuchungskommission: Prüfung der fragwürdigen Feststellung des „guten Erhaltungszustandes“.

Die Einzigen, die von den geplanten Wolfsjagden profitieren, sind Jäger, die zur Psychopathie neigen und die Waffenindustrie, die bereits Milliarden mit dem Krieg gegen unsere Wildtiere verdient. Wir freuen uns über aktive Verstärkung unseres internen Wolfsmonitorings in Bayern: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

In Kürze erscheint unsere neue Fotoreportage über einen weiteren tragischen Fall in Bayern auf dem Gebiet des Rudels Wildflecken.

Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Auch durch den Kauf unseres neues Wolfskalenders für 2026 kann unsere Arbeit wirkungsvoll unterstützt werden. Hier geht es zu den Bestellmöglichkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2

Hessen, Bayern, Sachsen und Berlin wollen Jagd auf Wölfe eröffnen

Die Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 7. Juli 2025 ist ein Angriff auf den Schutz des Wolfs in Deutschland. Hessen, Bayern, Sachsen und Berlin – wo es nachweislich keinen einzigen Wolf gibt – fordern die Bundesregierung auf, einen „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs festzustellen, um ein sogenanntes „Bestandsmanagement“ einzuführen. Dies ist ein durchsichtiger Versuch, die Jagd auf Wölfe zu legalisieren, während in Hessen Wölfe systematisch verschwinden und in Bayern Nachweise verzögert oder selektiv veröffentlicht werden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. klagen an: Die Landesregierungen betreiben eine Politik der Ausrottung, statt den Wolf als Teil unserer Natur zu schützen.

Die Bundesregierung prüft indes, wie der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in nationales Recht umzusetzen ist. „Die konkrete Ausgestaltung der Regelungen ist derzeit Gegenstand der Beratungen innerhalb der Bundesregierung“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (21/752) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/281).
Aus dieser geht auch hervor, dass der nationale Bericht nach Artikel 17 der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) für den Berichtszeitraum 2019 bis 2024 im Juli 2025 an die EU-Kommission übermittelt werden soll. Aktuell befinde sich dieser laut Antwort noch in Abstimmung zwischen den Ländern und dem Bund. Neben der AfD wollen auch CDU/CSU, Grüne und BSW (In Brandenburg sollen 500 Wölfe per Treibjagd getötet werden) schießen. Die FDP auch, als sie noch Regierungspartei war.
Wolfswelpe im Alter von sechs Monaten. © Brigitte Sommer

Hessen: Wölfe verschwinden, während die Politik die Jagd eröffnen will

Eine Sprecherin des Wolfszentrums Hessen liefert folgende voraussichtlichen Daten: In Hessen gab es 24/25  nur 18 nachgewiesene Wölfe, darunter drei Totfunde. Es wird voraussichtlich nur noch drei Territorien geben: Rüdesheim, Greifenstein und Spangenberg.
Rüdesheim, das Jahre lang als Rudel geführt wurde, gilt voraussichtlich nur noch als Paar. Noch gebe es keine bestätigten Welpennachweise, da die Kameraaufnahmen noch nicht vollständig ausgewertet seien.
Die Behauptung in einem Artikel der Frankfurter Rundschau https://www.msn.com/de-de/haustiere-und-tiere/tierwelt/nur-noch-ein-wolfsrudel-in-hessen/ar-AA1IcFAS?fbclid=IwY2xjawLcpYlleHRuA2FlbQIxMAABHurFv6jffbxTrufzAjrPWsNe5Fbm0ecRnw2T5BjopME870Zd7VtN0nYQF1qr_aem_r5pwRnB1oR2UYq09rr3mYg#:~:text=Nur%20noch%20drei%20Territorien%20mit%20vier%20Wölfen%20wurden,sieben%20Territorien%20mit%20drei%20Rudeln%20und%20vier%20Einzeltieren  , es gebe bereits festgelegte Territorien sowie ein Rudel, ist widerlegt. In Butzbach fehlen Nachweise und das Territorium wird voraussichtlich wegfallen, genauso wie Ludwigsau und vorher Waldkappel. Wildflecken wird in Bayern geführt.
Diese Zahlen zeigen eine fragile Wolfspopulation in Hessen. Fakt ist: 22/23 gab es noch sieben Territorien in Hessen, 23/24 fünf Territorien und 24/25 ist nach wie vor kein einziges Territorium wirklich bestätigt. Auf diesen Schwund geht keine einzige Pressemedium in Hessen bisher ein. Warum nicht?
Doch die Pressemitteilung des Ministeriums spricht von einem „günstigen Erhaltungszustand“, um die Jagd auf Wölfe zu rechtfertigen. Gleichzeitig verschwinden Wölfe in Hessen systematisch.

Wirklich toter Wolf bei Laudenbach?

Die Pressemitteilung ignoriert die wachsende Welle von Fake-News. Private Gruppen verbreiten unbestätigte „Sichtungen“, wie in Laudenbach (Großalmerode), wo ein unscharfes Foto einen angeblich toten Wolf zeigte, der auch ein toter Hund sein könnte. Polizei und HessenForst fanden bei der Nachsuchung nichts.
Hassseiten verbreiten falsche Fotos und angebliche Risse mehrmals. Solche Falschmeldungen, oft mit wechselnden Ortsangaben, untergraben die Arbeit des Wolfszentrums Hessen. Doch auch gegen die Verbreitung von Originalfotos  in Hasssnetzwerken, bevor das Wolfszentrum überhaupt informiert worden werden würde, könne man nichts tun. Es gelte schließlich die Meinungsfreiheit. Die Daten zeigen allerdings: Nutztierrisse sind minimal. Von 72 gemeldeten Rissen 2024 wurden nur sechs Wölfen zugeordnet, 62,5 % waren Falschmeldungen oder hatten andere Ursachen. Eine neu nachgewiesene Wölfin (GW4807f) riss am 20.05.25  bei der Gemeinde Knüllwald zwei Schafe und schon präsentieren Lokalblätter Artikel. Im September soll deswegen sogar eine Bürgerversammlung stattfinden. Als ob die Bürger nicht andere Probleme hätten. https://www.hna.de/lokales/fritzlar-homberg/knuellwald-ort83363/wolf-schafsriss-in-knuellwald-es-war-ein-93824157.html?fbclid=IwY2xjawLcrLlleHRuA2FlbQIxMQABHhvdCV7-pwMFkYCglqITYcKYIfkS_E1a0npEwK36KF_7GJOu1np6rk-4QEMU_aem_SwtMRnwVFNVi25PlD9qb1g
Dennoch nutzt die Politik diese Panikmache, um den Wolf als Problem darzustellen, während „versehentliche“ Tötungen, wie der Abschuss einer unbeteiligten Jungwölfin (GW4174f) in der Hohen Rhön im August 2024, ungestraft bleiben.
Wolfsfamilie. © Brigitte Sommer

Bayern: Intransparenz

In Bayern ist die Situation nicht weniger skandalös. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat wochenlang keine aktualisierten Wolfsnachweise veröffentlicht, dann praktisch gleichzeitig mit der hessischen Pressemitteilung einen Welpenachweis im Veldensteiner Forst und in der Hohen Rhön nach Wolfswelpe Hope,  Nachweise von Griso (GW3519m) sowie einer vierjährigen Schwester (GW3859f) aus Wildflecken.  Diese plötzliche Veröffentlichung wirkt wie ein Versuch, die Forderung nach einem „günstigen Erhaltungszustand“ zu stützen. Doch die Realität ist ernüchternd: In der Hohen Rhön sind die Elternwölfe Frigga (GW3092f)  sowie zwei weitere Welpen (GW4464m, GW4403m) seit Sommer bzw. Herbst 2024 verschwunden, vermutlich getötet. Wir freuen uns zwar sehr, dass Wolfsvater Griso wieder aufgetaucht zu sein scheint, doch warum werden Daten darüber erst jetzt veröffentlicht? Hochsitze in Naturschutzgebieten und die starke Präsenz der Jagdlobby in der Rhön deuten auf illegale Abschüsse hin. Territorien wie Grafenwöhr, Staffelsee West, Zella/Rhön und der Köschinger Forst gelten als erloschen.  In vielen weiteren Territorien, wie Altmühltal, wurde seit Monaten nichts aktualisiert:  https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/doc/nachweise_standorttreue_gebiete.pdf
Bayern nutzt selektive Daten, um die Wolfsjagd zu rechtfertigen, während Wölfe im großen Stil verschwinden.

Unser Appell: Die Realität anerkennen, den Wolf schützen!

Hessens Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, Ingmar Jung, betonte: „Es ist höchste Zeit, die Realität anzuerkennen: Der Wolf hat in Deutschland einen günstigen Erhaltungszustand erreicht – und das muss endlich auch politisch Konsequenzen haben. Das dringend notwendige und im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerte Bestandsmanagement muss jetzt umgesetzt werden.“

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber bekräftigte: „Den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland festzustellen, ist fachlich und politisch geboten. Der günstige Erhaltungszustand ermöglicht das seit langem geforderte regionale Bestandsmanagement. Das wäre ein starkes Signal und ein wichtiger Schritt zu einem sachlichen und akzeptierten Umgang mit dem Wolf. Daneben soll der Wolf schnellstmöglich ins Jagdrecht auf Landes- und Bundesebene überführt werden. Der Wolf muss rechtssicher gejagt werden können. Bayern steht an der Seite der Weidetierhalter. Weidetierhalter sind wichtige Partner, um Lebensräume in der Kulturlandschaft und die Artenvielfalt zu erhalten.“

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordern die hessische Landesregierung und Jagdminister Ingmar Jung sowie Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber auf, die Realität anzuerkennen: Die Wolfspopulation in Deutschland hat keinen günstigen Erhaltungszustand erreicht – weder in Hessen, noch in Sachsen, Brandenburg oder Niedersachsen. Die Pressemitteilung täuscht die Öffentlichkeit und bedient die Jagdlobby, statt den Wolf zu schützen. Wir fordern:

  • Anerkennung der Realität: Die Wolfspopulation ist fragil und weit von einem günstigen Erhaltungszustand entfernt. Hessen muss die wissenschaftlichen Daten des Wolfszentrums ernst nehmen und die Jagdpläne stoppen.
  • Bewahrung des strengen Schutzstatus: Der Wolf gehört nicht ins Jagdgesetz. Der Schutz nach der FFH-Richtlinie muss gewahrt bleiben und die ganzjährige Schonzeit in Hessen darf nicht durch Abschüsse unterlaufen werden.
  • Unabhängiges Wolfsmonitoring: HessenForst und das LfU sind jagdnah und ungeeignet. Das Monitoring muss unabhängigen Institutionen übertragen werden, um Transparenz zu gewährleisten.
  • Ermittlung und Verfolgung illegaler Tötungen: Fälle wie Waldkappel, Hohe Rhön oder Butzbach müssen konsequent untersucht und bestraft werden.
  • Verstärkte Investitionen in Herdenschutz statt Abschusspläne. Wobei die Tierhalter auch auf die Tierschutznutztierhaltungsverordnung hingewiesen werden müssen. Diese besagt, dass die Pflicht zum Herdenschutz einem Tierhalter nach Paragraph 2 Absatz 1 Tierschutzgesetz behördlich auferlegt werden kann. Dazu gehört, seine Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend, angemessen unterzubringen und zu ernähren. Bei der Frage, was darunter zu verstehen ist, legen die Gerichte, wie z. B. OVG Lüneburg im Beschluss vom 22.08.2017, NuR 2018, 207, unter anderem die Anforderungen des Paragraph 3, Absatz 2 Nummer 3 Tierschutznutztierverordnung zugrunde. Darin muss ein Tierhalter, sofern ein Wolfsangriff in absehbarer Zeit aufgrund konkreter Anhaltspunkte hinreichend wahrscheinlich ist, seine Tiere jedenfalls mit dem Mindestschutz schützen.  Bei Verweigerung und Rissprovokation fordern wir empfindliche Strafen.
Der Wolf ist ein unverzichtbarer Teil unserer Ökosysteme, der Wildbestände reguliert und die Vielfalt fördert. Immer mehr Menschen durchschauen das politische Theater, das die wirklichen Probleme der Menschen überdeckt und Bauern gegen Naturschützer und umgekehrt, aufhetzen soll. Eine Jagd auf Wölfe wird keinem einzigen bäuerlichen Betrieb helfen.
Viele kennen das von ihrem Hund, aber auch Wölfe fressen Gras, wenn sie Verdauungsprobleme haben. © Brigitte Sommer
Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/06/25/wolfsschutz-deutschland-e-v-klagt-an-die-woelfe-in-hessen-werden-systematisch-ausgerottet/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/06/22/tragische-entwicklungen-in-der-hohen-rhoen-hoffnung-durch-wolfswelpe-hope-doch-frigga-griso-und-weitere-woelfe-vermutlich-tot/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/07/04/in-brandenburg-droht-ein-massaker-an-500-woelfen/

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Bayern/Hessen: Weitere Drückjagden in Wolfsgebieten

Drückjagden stehen zu Recht ohnehin stark in der Kritik, weil sie als Tierquälerei empfunden werden, doch in Wolfsgebieten kommt noch hinzu, dass „versehentlich“ streng geschützte Wölfe erschossen, oder aber frei laufende Jagdhunde von Wölfen angegriffen werden können, die ihr Revier verteidigen. Am Freitag darf schon wieder geballert werden. In Gebieten, die gleich an zwei Wolfsreviere grenzen.

Zwischen Heidelstein, Rotem Moor und Wüstensachsen darf laut Angaben des Jagdveranstalters auf Frischlinge, Überläufer, Keiler, weibliches Rehwild und Kitze beiderlei Geschlechts sowie Raubwild geschossen werden. Der zweifelhafte Spaß kostet nur 299 Euro. Mit dabei sind auch wieder Hunde und Hundeführer. Ob hier auch wieder umstrittene hochläufige Jagdhunde wie im Taunus zum Einsatz kommen, wissen wir nicht. Wir berichteten hier:  https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/10/29/jagdlobby-eskalation-in-hessen/

Erst am vergangenen Wochenende fand eine Drückjagd zwischen Gangolfsberg und Schwarzem Moor statt. Das Gebiet liegt im Reviere des Rudels Hohe Rhön, das sich auch bin zum Roten Moor hin ausstreckt. Direkt daneben liegt das Revier des Rudels Wildflecken. Wölfe aus beiden Revieren streifen in den Drückjagdzonen herum. Sie können in Gefahr geraten.

Wer kann, sollte die Drückjagd dokumentieren

Der Beginn wäre 9:00 Uhr an der Wasserkuppe, mit Treiben von 11:00 bis 13:30 Uhr, Richtung Heidelstein, Rotem Moor und Wüstensachsen, hießt es in einer Information. Wer kann, sollte das Geschehen per Film und Foto dokumentieren und bei schlimmen Verstößen sofort die Polizei anrufen. Gerne kann uns Film- und Fotomaterial nach Absprache übersendet werden.

 

Beispielfoto Wölfe auf der Flucht.

Im Sommer brüsten sich die Jäger damit, dass sie Kitze retten, doch wie verlogen dies ist, zeigt sich nun an an den Listen der jagdbaren Tiere, wo auch Rehe mit Kitzen aufgeführt sind. Besonders perfide: Die sogenannte Doublette, bei der Rehmutter und Kind zusammen erschossen werden.

Hoher Preis für ehrgeiziges Birkhuhnprojekt

In der Pressemitteilung von HessenForst ist zu lesen, dass im Roten Moor und den angrenzenden Jagdbezirken das Forstamt Hofbieber am 8. November 2024 die Drückjagd organisiere. Zitat: „Während der Jagd gehen Treiber durch den Wald und spüren das Wild auf. Sie werden begleitet von ausgebildeten Jagdhunden, die mit ihren feinen Nasen Witterung aufnehmen und das Wild zu den Jägern treiben. Dabei bewegen sich Hunde und Wild immer wieder auch über die Bundesstraße. Um die Unfallgefahr für die teilnehmenden Hunde, das Wild und den Autoverkehr auszuschließen, wird daher die B 278 für drei Stunden gesperrt. Die Umleitung führt ab Bischofsheim bzw. Wüstensachsen über Gersfeld.“

Die Jagd unterstütze hier den Naturschutz. Im Kerngebiet des Biosphärenreservats lebten viele seltene und bedrohte Tierarten, heißt es. Insbesondere das Birkhuhn sei ein Aushängeschild der Rhön. Leider pflanze sich die Population in der Rhön nur selten erfolgreich fort. Neben Fuchs und Marder verhinderten auch Wildschweine das Aufwachsen des Nachwuchses. Um die Zukunft des Birkhuhns und anderer Bodenbrüter zu sichern müssten daher Wildschweine und Füchse bejagt werden. Die effektivste Methode hierfür sei eine Drückjagd auf möglichst großer Fläche.

Die Birkhühner, die extra aus Schweden eingeführt worden waren, gehören zu einem Projekt der Wildland-Stiftung Bayern des Bayerischen Jagdverbandes. Dazu ist es noch ein ausgezeichnetes Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt. Um diese biologisch Vielfalt zu bewahren, soll also eine andere biologische Vielfalt ihr Leben lassen. Dass die Jäger die Hühner irgendwann, genau wie Rebhühner oder Waldschnepfen, selbst bejagen wollen, steht wohl außer Zweifel, doch bis es genug von ihnen gibt, soll alles beseitigt werden, was die Hühner an ihrer Fortpflanzung hindert? Doch zu welchem Preis?

Außerdem lebt im Revier der Birkhühner auch das Wolfsrudel Höhe Rhön. Wenn Füchse dort die Jäger bereits stören, dann vielleicht erst Recht auch die Wölfe? Frigga, Griso und ihren vier Welpen wird jedenfalls illegal nachgestellt, seit sie sich in der Langen Rhön angesiedelt haben. Ob sie auch als Gefahr für das Birkhuhnprojekt angesehen werden, wissen wir nicht. Ganz abwegig ist der Gedanke aber sicherlich nicht. Ein Insider erzählte allerdings, dass die Wölfe dort kein Problem darstellen würden, im Gegensatz zu Wildschweinen.

Beispielfoto Rothirsche. Absurd: Rothirsche werden im Gebiet zwischen Wasserkuppe, Heidelstein, Rotem- und Schwarzen Moor sowie Gangolfsberg nicht geduldet. Sie müssen abgeschossen werden und dürfen sich nicht ansiedeln, was sogar die Jäger auf die Palme bringt. Fakt ist jedenfalls, dass gerade frei lebende Rothirsche die offenen Flächen der Langen Rhön besser frei halten könnten als Schafe.

Rehe und Wildschweine werden oft nur angeschossen. Jäger verwenden so genannte Expansions- oder Deformationsgeschosse, die riesige Wunden reißen. Expansionsgeschosse sind so konstruiert, dass sie sich nach dem Einschlag in den Körper durch den Gegendruck des Gewebes „aufpilzen“. Sie drücken sich platt, spreizen dabei auseinander oder zersplittern und zerreißen das Gewebe, die Organe und Knochen des Tieres. Beim Austritt aus dem Körper hinterlassen sie riesige Wunden. Doch viele Tiere sterben nicht sofort. Ein getroffenes Tier legt auf seiner Flucht nicht selten noch Strecken von mehreren 100 Metern zurück. Mit nicht sofort tödlichen Schüssen fliehen viele Rehe weite Strecken, bevor sie sterben. Andere flüchten mit zerschossenen Beinen oder mit heraushängenden Eingeweiden, welche Spuren für die Hunde markieren.

Rehe sind auch Hauptnahrung der im Gebiet ansässigen Wölfe, die weniger erbeuten können nach einer Drückjagd.  © Brigitte Sommer

Die Nachsuche – sofern sie überhaupt stattfindet – dauert oft Stunden oder Tage. Viele Tiere werden erst Tage später gefunden, wenn sie irgendwo elendig an der Verwundung verendet sind. Manche Tiere sterben überhaupt nicht an der Schusswunde, sondern an den Folgen, weil sie z.B. mit zerschossenem Kiefer keine Nahrung mehr aufnehmen können.

Im Taunus standen zwei Jäger neben einem sterbenden Wildschwein und taten zunächst nichts, um es zu erlösen. Wie es scheint, ließen sie sogar die Jagdhunde noch hinein beißen.

 

Bei den großen Treib- und Drückjagden, die jetzt wöchentlich im Herbst und Winter stattfinden, werden die Tierfamilien  auseinandergesprengt. Viele Jungtiere verlieren ihre Eltern und sterben in Folge ebenfalls.

Touristen werden regelrecht aus dem Gebiet bei Wanderungen ausgesperrt, aber gleichzeitig ist ab Herbst für Drückjagden freie Bahn?

Wir berichteten bereits hier über das wahre Treiben im Biossphärenreservat. Wanderer haben keine Möglichkeit Jagdfrevel zu entdecken, weil ihnen Wege versperrt bleiben: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/10/15/bayern-vier-verwaiste-wolfswelpen-im-territorium-von-woelfin-frigga-in-der-hohen-rhoen/

Gleichzeitig sind aber mitten im UNESCO-Weltkulturerbe Drückjagden, bei denen Mensch und Hund praktisch überall herum trampeln dürfen, erlaubt.

 

Quellen:

https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/service/newsarchiv/detailseite/revier-und-laenderuebergreifende-jagd-in-der-hochrhoen?fbclid=IwY2xjawGW1ClleHRuA2FlbQIxMQABHXkgVuL8rCGbIle6v4ZcyjZyeaROrpP8lrDBCtw5E7fyQQy0NkkQb8nc5w_aem_txQ7_3UssJSsNtr48ys5uQ

https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/natur/projekte-im-bereich-natur/wildtiermanagement/teilprojekt-rotwild#:~:text=Der%20Rothirsch%20gehört%20als%20einziger,Rotwildgebiete%20sind%20rotwildfrei%20zu%20halten.

https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/service/newsarchiv/detailseite/strassensperrung-fuer-den-naturschutz-b-278-im-roten-moor-am-8-november-fuer-3-stunden-gesperrt

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung

Für Spenden ab 20 Euro gibt es ganz neu unseren exklusiven Wolfskalander für 2025. Wie das Bestellen funktioniert, ist hier ganz genau erklärthttps://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/24/unser-wolfskalender-2025-ist-da/

 

Nikolaus wäre heute Jagdgegner und Wolfsfreund

Immer wieder werden Treib- und Drückjagden im Namen von historischen Figuren veranstaltet, die mit Sicherheit solchen Tierquälereien nicht zugestimmt hätten. 200 Jäger haben auf einer „Nikolausjagd“ bei Forchheim 72 Rehe und 65 Wildschweine niedergemetzelt. Auch in Wolfsgebieten werden regelmäßig solche Jagden veranstaltet. Der Öffentlichkeit bleibt dies weitestgehend verborgen. Zum Nikolaustag erzählen wir die wahren Geschichten von Nikolaus und Hubertus.

Wir wollen unseren Lesern Fotos von solchen Veranstaltungen nicht zumuten. Immer wieder werden Wildtiere bei diesen Jagdveranstaltungen aufgeschreckt, gehetzt, es werden Familienverbände auseinandergerissen und angeschossene Tiere müssen oft qualvoll im Gebüsch verenden, weil eine Nachsuche nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Im Netz kursieren beispielsweise Bilder von einem Wildschwein, dem der komplette Kiefer samt Schnauze weggeschossen worden war und das elendig unter qualvollen Schmerzen tagelang leiden musste. Wir berichteten bereits hier über eine Solche Drückjagd im Taunus: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/12/hessen-wolf-butzi-hat-jetzt-eine-gefaehrtin/

Foto: Netzfunde. Abgebildet ist hier nicht der Nikolaus, sondern der Weihnachtsmann. Es passt dennoch zum Nikolaustag und vor allem auch zum Wesen des echten Nikolaus.

Selbst unter Jägern ist der Sinn von Drück- und Treibjagden umstritten.

Der echte Nikolaus wurde um das Jahr 280 in der Patara, einer Stadt in Lykien, geboren. Es heißt, er wurde mit 19 Jahren von seinem Onkel (dieser hieß ebenfalls Nikolaus und war Bischof) zum Priester geweiht. Daraufhin wurde er Abt des Klosters Sion in der Nähe von Myra, ein Ort in der heutigen Türkei. Später wählte man Nikolaus zum Bischof von Myra. Historisch belegt ist, dass der Sohn reicher Eltern sein geerbtes Vermögen an die Armen und Hilfsbedürftigen verschenkte.

Noch heute ist es Brauch, dass Kinder am Abend des fünften Dezember ihre Stiefel, bzw. Schuhe vor die Türe stellen und diese dann am Morgen des sechsten Dezember mit Leckereien gefüllt vorfinden. Der echte Nikolaus hat auch wenig gemein mit einem Ruten schlagenden Grobian, der freche Kinder bestraft. Die Werte des Nikolaus sind vor allem  Selbstlosigkeit und Nächstenliebe, mit denen Nikolaus während seines gesamten Lebens und Wirkens positiv in Erscheinung trat. Auch zeichnete ihn eine große Achtsamkeit gegenüber allen Menschen in Not aus. Weitere wichtige Eigenschaften und Werte, die man Nikolaus zuschreibt, sind: Barmherzigkeit, Güte, Ehrlichkeit und Hilfsbereitschaft.

Auch der Charakter des heiligen Hubertus wird von der Jägerschaft zweckentfremdet. Er gilt heute noch als Schutzpatron der Jagd und auch in seinem Namen werden Jagden und sogar Gottesdienste veranstaltet. In Wirklichkeit soll Hubertus aber zum Jagdgegner geworden sein, weil er sich gemäß der Legende nach einer Hirscherscheinung gänzlich von der Jagd losgesagt hatte.  Hubertus von Lüttich ist um 655 in Toulouse geboren worden und wirkte als Bischof von Maastricht und Lüttich. Andere Quellen sagen, dass nicht Hubertus selbst die Hirschbegegnung hatte, sondern Lambertus, dem Hubertus ins Amt folgte. Politische Winkelzüge sollen es gewesen sein, dass Hubertus ohne es selbst zu wollen, ausgerechnet zum Schutzpatron der Jagd wurde.

Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern einen schönen Nikolaustag und noch eine besinnliche Vorweihnachtszeit.

 

Quellen:

https://www.grin.com/document/419715

https://www.vivat.de/magazin/jahreskreis/nikolaus/nikolaus-geschichte/?fbclid=IwAR3xJsHdmU0-icWjTszWoub5kiYosV0kL6jIIhQJ2coiewGlHFUtNapf170

https://www.br.de/nachrichten/bayern/umstrittene-drueckjagd-jaeger-bei-forchheimer-nikolausjagd,Tx10SJ9

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

So könnt Ihr uns aktiv in den Wolfsgebieten helfen:

Wir freuen uns über neue Mitglieder aus allen Wolfsgebieten in Deutschland, die uns aktiv vor Ort draußen helfen wollen. Der erste Schritt ist ein Mitgliedsantrag:
Angriffe sind nicht zu befürchten, da wir die Identität unserer Aktiven nicht heraus geben.

 

 

Bitte dringend unterzeichnen: Neue Petition gegen Schnellabschüsse von Wölfen

Vor über zwanzig Jahren ist ein fantastischer Beutegreifer wieder von alleine nach Deutschland zurückgekehrt, der jahrhundertelang von uns Menschen verfolgt, gequält und getötet wurde. Die Rede ist vom Wolf. Wir können in unserer Generation nicht wieder gut machen, was diesen Tieren angetan wurde. Aber wir können uns jetzt dafür einsetzen, dass es nicht noch einmal geschieht, dass ein Mitlebewesen mit gleicher Existenzberechtigung, noch einmal ausgerottet wird. Dafür müssen wir jetzt kämpfen! Bitte unterzeichnen Sie unsere neue Petition, denn gleich zwei Bundesländer greifen Lemkes Plänen sogar vor. Elf Wölfe sind bedroht zu sterben.

Der Startschuss zur erneuten Ausrottung kommt ausgerechnet von einer Bundesumweltministerin der Grünen. Ihr Name ist Steffi Lemke. In einer Bundespressekonferenz am 12. Oktober 2023 stellte sie ihren Vorschlag vor, wie sie künftig in Deutschland mit den Wölfen umgehen will. Sie setze sich für „unkomplizierte Schnellabschüsse und ein regionales Wolfsmanagement“ ein, so O-Ton Lemke.

 

Von Herdenschutz, der Rissvorfälle vermeidet, plötzlich keine Rede mehr. Stattdessen soll einfach in die Wolfsrudel hinein geschossen werden, bis Risse aufhören.

Dabei ist es längst wissenschaftlich erwiesen, dass das Abschießen von Elterntieren mehr statt weniger Risse verursacht, da unerfahrene Jungtieren, die das Jagen noch nicht erlernt haben, sich leichter Beute wie Weidetieren zuwenden. Sehr viele Weidetierhalter weigern sich rundweg, ihre Tiere zu sichern. Fördergeldtöpfe, die von den Landesregierungen zur Verfügung gestellt werden, wurden und werden gar nicht abgerufen.

Wölfe sollen für Schutzverweigerer büßen?

Ab Januar soll dieses neue Konzept eingeführt werden, doch zwei Bundesländer, Hessen und Bayern, greifen hier einfach vor. Sie haben eine Abschussverfügung auf Wölfin Frigga und ihren Partner Anton erstellt. In einem bestimmten Gebiet im Grenzbereich Hessen und Bayern in der Rhön soll jeder Wolf, der an Weiden und 1.000 Metern darum herum gesehen wird, erschossen werden dürfen. Ohne vorherige Vergrämungsmaßnahmen, ohne DNA-Abgleich. Die meisten der gerissenen Tiere waren nicht einmal geschützt. Das Gebiet umfasst auch das Streifgebiet eines ganzen Rudels. Des Rudels auf dem Truppenübungsplatz Wildflecken. Das Paar dort hat in diesem Jahr sieben Welpen. Die Schießgenehmigungen sollen bis zum neunten November gelten. 
Die Ergebnisse eines bislang üblichen DNA-Tests, um zu bestimmen, welches Tier der Verursacher war, wenn es Rissvorfälle durch den Wolf gegeben hat, will Lemke abschaffen. Jede einzelne Abschussverfügung soll 21 Tage Geltung haben. Nicht ihr Bundesumweltministerium soll allerdings ab Januar 2024 diesen Vorschlag umsetzen, sondern jedes Bundesland selbst.
Lemke deutete ferner an, dass die Bundesländer Sachsen, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt mit einer Konzentration des Wolfsbestandes konfrontiert wären.
Der EU-Vertrag, den auch Deutschland unterschrieben hat, sieht vor, dass sich die Wölfe in Deutschland vermehren können. Da die ersten Tiere aus Polen eingewandert sind, ist es nach zwanzig Jahren doch nicht verwunderlich, dass sich die höchsten Zahlen auf die östlichen Bundesländer konzentrieren. Dies liegt auch in der Biologie des Wolfes. Hat Frau Lemke dies vergessen? Jungtiere wandern spätestens in einem Alter von zwei Jahren ab, um ein eigenes Rudel zu gründen. Dabei können sie tausende Kilometer zurücklegen, aber auch einfach ein Revier in der Nachbarschaft gründen. So verbreiten sich die Wölfe langsam von Osten nach Westen. Ein „regionales Wolfsmanagement“ würde die Wölfe daran hindern, sich in die westlichen Landesteile zu verbreiten. Dies kann kaum EU-rechtskonform sein und könnte auch Bundesländer in die Position versetzen, genau deswegen gegen die Bundesregierung zu klagen.
Unserer Meinung nach gibt die Umweltministerin Lemke hier Forderungen der Agrar- und Jagdlobby nach, ohne sich um die Interessen der Allgemeinheit zu sorgen. Schließlich ist es längst erwiesen, dass Wölfe sowohl zum Wald- als auch zum Klimaschutz beitragen. Dabei hat der Europäische Gerichtshof Deutschland bereits eine heftige Rüge verpasst, weil Deutschland zudem nur  nur 0,6 Prozent seiner Fläche als Schutzfläche ausgewiesen hat. Deutschland liegt damit auf dem drittletzten Platz aller 27 EU-Staaten.

Nur Null-Wolfsabschuss motiviert wirklich zum Weidetierschutz

Das Vorhaben der Bundesumweltministerin verstößt gegen EU- und Tierschutzrecht. Wir sagen NEIN zu Schnellschüssen von Wölfen. Deutschland muss sich an bestehende EU-Verträge halten. Deshalb auch ein NEIN zu einer erneuten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, da schon die vorangegangene Änderung (LEX-Wolf) gegen EU-Recht verstieß und bereits ein Pilotverfahren gegen Deutschland nach sich zog. Die Grünen, samt Umweltministerin, die damals noch einfache Bundestagsabgeordnete war, sicherten noch im November 2019 zu, sich gegen die erste Änderung einzusetzen. Kaum in der Regierung, heulen sie mit den Lobbyisten?

Da machen wir nicht mit!

Hier ist der Link zur Petition: https://innn.it/wolf?fbclid=IwAR29xMUnTYa1gIylVxVMV5fklZJ9BsapwfiB1Rci8k8L6iH1mKIIC7ohRjA

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

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