Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen Verlängerung der Abschussgenehmigung für GW5224m im Allgäu

Die Behörden geben nicht auf: Die Jagd auf den standorttreuen Wolfsrüden wurde bis zum 8. Juni 2026 verlängert. Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt die Verlängerung der befristeten Abschussgenehmigung für den Wolf GW5224m durch das Landratsamt Oberallgäu aufs Schärfste. Statt die ursprünglich bis 31. Mai 2026 laufende Genehmigung auslaufen zu lassen, gilt sie nun bis einschließlich 8. Juni 2026 – angeblich in Abstimmung mit dem Landkreis Ostallgäu.

Dies zeigt erneut: Die Behörden nutzen die neue bundesrechtliche Regelung nicht als letztes Mittel, sondern als willkommenes Instrument, um die Ansiedlung von Wölfen aktiv zu verhindern. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/05/21/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-gegen-absurde-abschussgenehmigung-auf-gw-5224m-im-allgaeu/
Beispielfoto junger Wolf.

Verlängerung statt Umdenken

GW5224m hält sich seit Dezember 2025 im Allgäu auf – das sind über sechs Monate. Er ist damit kein durchziehender Jungwolf mehr, sondern ein standorttreues Tier. Dennoch behandeln die Landratsämter Oberallgäu und Ostallgäu ihn weiter wie ein temporäres Problem, das man lieber beseitigen als schützen möchte. Die Verlängerung dient laut Landratsamt der „abgestimmten Vorgehensweise“ beider Landkreise.

Insgesamt werden dem Wolf nur wenige genetisch zugeordnete Risse (ca. fünf Schafe in einem halben Jahr) vorgeworfen. Das rechtfertigt überhaupt keine Tötung eines streng geschützten Wildtiers. Statt endlich wirksamen Herdenschutz flächendeckend durchzusetzen und zu kontrollieren, greifen die Behörden zum einfachsten Mittel: dem Abschuss.

In diesem Dorf soll ein Riss stattgefunden haben. Foto: privat. Wie zu erkenen, besteht der Ort hauptsächlich nur aus einer Hauptstraße und rechts und links einer Häuserreihe.

Kritikpunkte bleiben bestehen

  • Keine Transparenz beim Herdenschutz: Welche Maßnahmen waren konkret vor Ort? Waren die Zäune richtig gesichert, unter Strom und ausreichend hoch? Gab es Herdenschutzhunde? Diese entscheidenden Fragen bleiben unbeantwortet.
  • Pauschale „verringerte Scheu“: Risse in Hofnähe oder an mobilen Gehegen beweisen keine Gewöhnung an Menschen, sondern vor allem Schwächen im Schutz der Nutztiere.  Neben dem VGH BA haben bereits die dortige Instanz (VG Stuttgart, Beschluss v. 05.02.2026, 6 K 868&26 Rn. 42) sowie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) Beschluss vom 11.03.22, 14 CS 22.219, Rn. 26 f.) das Erfordernis eines erkennbaren Verlusts der Scheu vor Menschen  als zentral für das Vorliegen einer Gefährdung der Gesundheit des Menschen durch ein Wolfsindividuum bewertet. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof weist insoweit sogar darauf hin, dass „bloße Durchstreifen von Ortschaften keinen Handlungsbedarf erfordert“. Nun liegen hier zwar Risse vor, jedoch in einer Umgebung, die sehr undicht besiedelt ist. 
  • Präzedenzfall: Nur Wochen nach Inkrafttreten der neuen Jagdregelung wird bereits fleißig Gebrauch davon gemacht. Das Ziel scheint klar: Wölfe sollen im Allgäu gar nicht erst heimisch werden.

Wir fordern die sofortige Rücknahme der Verlängerung und aller bestehenden Abschussgenehmigungen für GW5224m. Die Behörden müssen endlich auf Prävention statt auf Tötung setzen.

 

Hier soll ein Schaf gerissen worden sein. Wie erkennbar, ist ein solcher Zaun nicht wolfsabweisend. Foto: Privat.
Anderer Blickwinkel auf die Weide. So wie es wirkt, sieht es so aus, als wäre zur Bachseite hin kein Zaun aufgestellt. Im hinteren Bereich scheint sich nur ein Holzzaun zu befinden. Foto: Privat.

Unsere Forderungen:

  • Sofortige Aufhebung der Abschussgenehmigung für GW5224m.
  • Vollständige Transparenz über alle Rissgutachten, angewendeten Herdenschutzmaßnahmen und deren tatsächliche Wirksamkeit.
  • Konsequente Förderung und Kontrolle von professionellem Herdenschutz statt Abschussmentalität.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat bereits Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz gestellt und wird weitere rechtliche Schritte, wie Strafanzeigen gegen Entscheider und Ausführende prüfen. Wir bleiben dran und wir freuen uns über neue Mitglieder, die aktiv sein können: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wenn Klagen der Verbände nicht mehr verfangen, wegen der geänderten Rechtslage, helfen nur noch aktive Arbeit vor Ort und beharrliche Dokumentation der Vorfälle. Wir schaffen selbst Transparenz.

Quelle:

https://www.instagram.com/p/DZCYzNhFEIJ/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen absurde Abschussgenehmigung auf GW 5224m im Allgäu

Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt die befristete Abschussgenehmigung für den Wolf GW5224m durch die Landratsämter Oberallgäu und Ostallgäu aufs Schärfste. Nur wenige Wochen nach Inkrafttreten der neuen Bundesregelung wird bereits von der erleichterten Abschussmöglichkeit Gebrauch gemacht. Dies ist sicher kein Zufall, sondern man will anscheinend die Ansiedlung eines Wolfes verhindern. 

Eine vollständige, eigenständige Pressemitteilung ist auf der Website des Landratsamts Oberallgäu derzeit nicht direkt öffentlich verlinkt. Die Behörde hat die Informationen jedoch am 20. Mai 2026 an die Medien gegeben und dabei detailliert Stellung genommen. Die zeitlich befristete und räumlich begrenzte Abschussgenehmigung für den Wolf GW5224m (männlicher Rüde aus der Alpenpopulation) wurde demnach bereits am 30. April 2026 erteilt, ohne die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Sie gilt bis zum 31. Mai 2026 und betrifft festgelegte Jagdreviere im nordöstlichen Oberallgäu, unter anderem im Bereich Betzigau, Wildpoldsried, Kraftisried und Kemptener Wald. Grund für die Genehmigung seien mehrere genetisch bestätigte Nutztierrisse, darunter zwei schwer verletzte Schafe in einem mobilen Gehege am 18. April 2026 sowie weitere Risse im Dezember 2025. Die Angriffe seien trotz vorhandener Herdenschutzmaßnahmen und teilweise in unmittelbarer Hofnähe erfolgt, was die Behörde als Hinweis auf eine verringerte Scheu des Wolfes wertet. Die Maßnahme wäre in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie getroffen worden und basiere auf der neuen bundesrechtlichen Regelung im Jagdrecht vom April 2026. Das Landratsamt betont, dass die Entnahme nur als letztes Mittel erfolge, um weitere Schäden an Nutztieren zu verhindern und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu schützen. Das Landratsamt Ostallgäu hat sich dieser Genehmigung für denselben Wolf mit einer ähnlichen räumlichen und zeitlichen Begrenzung angeschlossen.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Irrationale Auslegung zur Scheue

Besonders kritikwürdig ist die Interpretation der Behörden, wonach Risse „teilweise in Hofnähe“ automatisch auf eine „verringerte Scheu“ des Wolfes hinweisen sollen. Diese Schlussfolgerung ist fachlich nicht haltbar. Wölfe sind von Natur aus opportunistische Jäger, die leicht zugängliche Beute nutzen. Ein mobiles Schafgehege in Hofnähe stellt für einen Wolf eine verlockende und oft unzureichend gesicherte Nahrungsquelle dar – unabhängig davon, wie scheu das Tier grundsätzlich ist. Die bloße räumliche Nähe zu einem Hof beweist weder Gewöhnung an Menschen noch ein problematisches Verhalten, sondern unterstreicht vielmehr Defizite beim Herdenschutz. Solche pauschalen Bewertungen dienen offenbar vor allem dazu, die erforderliche Begründung für eine Abschussgenehmigung zu konstruieren.

Halbes Jahr im Allgäu – kein wandernder Jungwolf mehr

Laut LfU-Monitoring ist GW5224m seit mindestens 8. Dezember 2025 im Allgäu nachgewiesen – also bereits über ein halbes Jahr. Nach den gängigen Monitoring-Standards gilt ein Wolf damit als standorttreu. Dennoch behandeln die Behörden ihn weiterhin wie einen nur durchziehenden Wolf. Dies erweckt den starken Verdacht, dass man gezielt einen Wolf entfernen will, der sich dort sein Territorium ausgewählt hat.
Beispielfoto Wolf.

Fünf Schafe in einem halben Jahr – keine Verhältnismäßigkeit

Dem Wolf werden offiziell lediglich fünf tote Schafe genetisch zugeordnet:

    1. Dezember 2025: 2 Schafe
    1. April 2026: 2 Schafe
    1. April 2026: 1 Schaf

Fünf Schafe in einem halben Jahr rechtfertigen überhaupt keine Tötung eines Wildtiers. Die Erteilung einer Abschussgenehmigung für ein solch geringes Schadensausmaß ist völlig unverhältnismäßig und stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar. Statt den Wolf zu töten, müssten die Behörden endlich wirksamen Herdenschutz durchsetzen.

Absenkung des Schutzniveaus durch neue Bundesregelung

Seit dem 2. April 2026 ist der Wolf bundesweit ins Jagdrecht aufgenommen worden. Bayern hat diese Lockerung des früheren strengen Schutzes besonders schnell umgesetzt. Nur vier Wochen später liegt bereits die erste Abschussgenehmigung vor.

Intransparenz bei den Herdenschutzmaßnahmen

In den öffentlichen Verlautbarungen fehlt jede konkrete Information: War ausreichender Grundschutz vorhanden? Waren die Zäune richtig unter Strom? Funktionierten die Geräte? Gab es Herdenschutzhunde oder nächtliche Stallung? Diese entscheidenden Details werden der Öffentlichkeit vorenthalten.Was Behörden und Medien unter den Tisch fallen lassen, müssen wir selbst dokumentieren. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Wir rufen Wolfsfreunde daher auf: Werdet Mitglied bei Wolfsschutz-Deutschland e. V. und helft uns, die Zaunrealitäten vor Ort zu dokumentieren. Wir sammlen selbst die Beweise – mit Fotos, Videos und detaillierten Berichten über die tatsächliche Qualität von Zäunen und Herdenschutzmaßnahmen. 
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Wir fordern:

Mangelnder Herdenschutz und die neue Abschussmentalität stellen ein immer größer werdendes Problem dar.

  • Die sofortige Rücknahme der Abschussgenehmigung für GW5224m.
  • Vollständige Transparenz über alle Rissgutachten und die tatsächlichen Schutzmaßnahmen.
  • Konsequente Förderung aber auch Forderung von Herdenschutzmaßnahmen.

Wir haben zunächst eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz an beide Landkreise gestellt und werden nach der Beantwortung rechtliche Schriftte, wie Strafanzeigen, prüfen.

 

Quellen:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/oberallgaeuer-behoerde-genehmigt-abschuss-eines-auffaelligen-wolfs,VK9bgX7

https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Füssen: Stadt will Jungwolf abschießen – Offener Brief an den Bürgermeister

Ende April 2026 wurde in der Füssener Innenstadt ein Wolf gesichtet. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat das Tier eindeutig als Wolf bestätigt. Die Stadt Füssen hat daraufhin einen Antrag auf Entnahme gestellt, weil der Aufenthalt des Tieres in der Fußgängerzone als „erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ gewertet wird. Der Antrag werde derzeit geprüft, laut UIG-Anwort des Landratsamtes Ostallgäu. Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert die Stadt Füssen auf, diesen Abschussantrag sofort zurückzuziehen.

Ein junger Wolf auf Wanderschaft – ganz normales Verhalten

 

Im Rudel sind gerade neue Welpen geboren worden. Während die Einjährigen noch beim Rudel bleiben und bei der Aufzucht helfen, macht sich dieser zweijährige Wolf auf seine gefährliche Reise. Ein letzter Blick zurück, bevor es ins Abenteuer geht. Nur höchstens ein Drittel der Wanderwölfe überlebt die gefährliche Reise. Die meisten werden Opfer im Straßenverkehr, aber auch illegale Verfolgung wird zum immer größeren Problem. Jungtiere könenn bei ihren Wanderungen tausende von Kilometern zurück legen. Da sie weder ein Navi, noch Karten oder einen Kompass haben, kann ihr Weg sie auch durch Städte führen. © Brigitte Sommer
Wir befinden uns mitten in der jährlichen Dispersionsphase. Jungwölfe verlassen ihr Rudel, um eigene Reviere zu suchen. Dass ein solches Tier sich vorübergehend in eine Stadt verirrt, ist kein Grund zur Panik, sondern normales Verhalten eines unerfahrenen Jungtieres. Wölfe sind scheu und meiden Menschen. Es besteht keine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit. Weitere Infos sind auch in diesem Artikel für alle verständlich in leichter Sprache zusammen gestellt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/03/10/jungwoelfe-auf-wanderschaft-keine-gefahr-sondern-ein-naturwunder/

In Bayern gibt es viel zu wenige Wölfe

Bayern hat eine der kleinsten Wolfspopulationen Deutschlands – nur etwa sechs bis neun Rudel. Gleichzeitig sind die Tiere immer wieder Opfer von illegaler Verfolgung. Einen jungen Wanderwolf jetzt abzuschießen, wäre unverhältnismäßig und würde die ohnehin schwache Rückkehr der Art weiter behindern.

 


Offener Brief an Herrn Bürgermeister Maximilian Eichstetter

Erster Bürgermeister
Maximilian Eichstetter
Stadtverwaltung Füssen
Lechhalde 3

87629 Füssen
Vorab per Mail:

CC: stadtverwaltung@stadt-fuessen.de 

Direkte E-Mail des Bürgermeisters:
m.eichstetter@stadt-fuessen.de 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eichstetter,

als Bürgermeister einer tourismusstarken Stadt wie Füssen tragen Sie Verantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung und für ein vernünftiges Verhältnis zur Natur. Der Antrag auf Abschuss eines einzelnen Jungwolfs in der Fußgängerzone ist unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt. Es gibt keinerlei Hinweise auf aggressives Verhalten oder eine konkrete Gefahr für Menschen. Stattdessen würde ein Abschuss folgende Probleme verursachen:

  • Verschwendung öffentlicher Gelder: Die Vorbereitung und Durchführung einer Wolfstötung inklusive Monitoring und Einsatzkräften kostet die Steuerzahler schnell fünfstellige Beträge – ohne dass irgendein Schaden entstanden ist. Das Geld wäre für sinnvolle Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen deutlich besser investiert.
  • Schlechte Signalwirkung: Füssen würde bundesweit als Stadt in die Schlagzeilen geraten, die einen scheuen Jungwolf erschießen lässt, statt vernünftig mit der Natur umzugehen. Das schadet dem Image einer weltoffenen, attraktiven Tourismusstadt.
  • Fehlende Verhältnismäßigkeit: Es existieren bessere und günstigere Alternativen: Aufklärung der Bevölkerung und Politiker sowie Entscheidungsträger über das Verhalten von Jungwölfen. Wir fügen deshalb unserem Brief ein Exemplar des leicht verständlichen Comics „Ein Jahr im Leben der Wöfe“ bei, in dem auch das Wanderverhalten von Jungwölfen erklärt wird, bei. Der Wolf wird von allein weiterziehen, bzw. ist wahrscheinlich schon längst weitergezogen. 

Wir fordern Sie daher auf:

Ziehen Sie den Antrag auf Entnahme umgehend zurück. Zeigen Sie statt irrationaler Symbolpolitik Weitsicht und Verantwortung für ein Miteinander von Mensch und Wolf, das von Empathie geprägt ist. Füssen hat die Möglichkeit, hier ein positives Beispiel zu setzen – statt eines ethisch nicht begründbaren, unnötigen und teuren Abschusses. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von ihrer Stadtverwaltung Vernunft und Augenmaß, nicht überzogene Reaktionen auf ein einzelnes scheues Wildtier.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfsschutz-Deutschland e. V.
Vorstand
Jürgen Götz
Ulrike de Heuvel
Volker Vogel
Brigitte Sommer