Bankrotterklärung im Moor: Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert LBV-Vorstand zum Einlenken im Fall Egling auf

Es ist ein PR-Gau für den praktischen Naturschutz in Bayern und eine Steilvorlage für die Abschuss-Lobby: Nach dem Riss von zwei Schafen im oberbayerischen Egling (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) prüft die Untere Jagdbehörde derzeit mit Hochdruck eine Abschussfreigabe. Das Unfassbare daran: Betreiber der betroffenen, völlig ungeschützten Herde auf der dortigen Moorfläche ist ausgerechnet der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. (LBV). Anstatt als finanz- und personalstarker Fachverband mit gutem Beispiel voranzugehen und innovative Schutzkonzepte wie Behirtung oder Nachtpferche im unwegsamen Gelände zu demonstrieren, kapituliert die Projektleitung vor den Kameras der Regionalpresse und erklärt Herdenschutz im Moor für „kaum umsetzbar“. Ein fatales Signal, das der Bayerische Bauernverband und das Landratsamt dankbar aufgreifen, um den ohnehin rechtswidrigen und von uns scharf kritisierten Bayerischen Wolfsmanagementplan im Eilverfahren durchzudrücken. Wenn selbst ein Naturschutzverband seine Tiere nicht schützt, so die perfide Logik der Behörden, dann müsse eben das Gewehr sprechen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. nehmen den LBV nun öffentlich in die Pflicht. Wir haben uns mit einem klaren Offenen Brief an den Vorstand des Verbandes gewandt: Wer den Wolf schützen will, darf Weidetiere nicht auf dem Silbertablett servieren und sich anschließend als Steigbügelhalter für die Jagdlobby missbrauchen lassen. Lesen Sie hier unseren Offenen Brief an den LBV-Vorstand in vollem Wortlaut:

 

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

OFFENER BRIEF
An den Vorstand des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. (LBV)
Eisvogelweg 1
91161 Hilpoltstein
Per E-Mail vorab info@lbv.de
Betreff: Wolfsriss im Spatenbräufilz (Gemeinde Egling) – Herdenschutz statt Akzeptanz behördlicher Nebelkerzen
Sehr geehrte Damen und Herren des LBV-Vorstands,
sehr geehrter Herr Vorsitzender Dr. Schäffer,
mit großer Besorgnis verfolgen wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. die aktuellen Entwicklungen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Nach dem bestätigten Riss von zwei Schafen aus einer Ihrer Projekt-Herden im Moor bei Egling prüft die Untere Jagdbehörde derzeit eine Abschussfreigabe für den betroffenen Wolf.
Als Mitstreiter im Natur- und Artenschutz schmerzt uns der Verlust von Weidetieren in Ihren wichtigen Landschaftspflegeprojekten. Dennoch betrachten wir die aktuellen behördlichen Schritte mit äußerstem Befremden – insbesondere die Rolle, die Ihr Verband in der lokalen Argumentation unfreiwillig einnimmt.
Dass die betroffene Herde im Spatenbräufilz nicht wolfsabweisend geschützt war, wird nun von Vertretern des Bayerischen Bauernverbandes und der Jagdlobby als vermeintlicher Beleg dafür missbraucht, Herdenschutz sei im unwegsamen Gelände unmöglich. Es entsteht der fatale Eindruck: Wenn selbst der LBV seine Tiere nicht schützen kann, dann ist der Abschuss alternativlos.
Besonders alarmierend sind die offiziellen Begründungen aus dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen. Die dortige Pressestelle rechtfertigt die Prüfung eines regionalen Bejagungsplanes mit der Behauptung, der Erhaltungszustand des Wolfes sei in der Region „als günstig bewertet“ worden. Hierbei handelt es sich um eine rein politische Nebelkerze, der Sie als wissenschaftlicher Fachverband vehement widersprechen müssen:
    • Kein günstiger Erhaltungszustand in Bayern: Die pauschale Meldung eines „günstigen Erhaltungszustands“ auf Bundesebene für die kontinentale Region basiert rein auf den hohen Populationsdichten in Nord- und Ostdeutschland. In Bayern und speziell im südbayerischen Raum ist der Zustand der Wolfspopulation nach wie vor kritisch, instabil und im biologisch tiefroten Bereich.
    • Gefährdung lokaler Vorkommen: Da es im Alpenvorland keine stabile, standorttreue Population gibt, gefährdet die Entnahme eines vermutlich ohnehin durchziehenden Einzeltieres das regionale Wiederansiedlungsgeschehen massiv. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet Abschüsse unmissverständlich, wenn diese den Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern.

Wir fordern Sie daher auf, dieser gefährlichen Instrumentalisierung aktiv und öffentlich entgegenzutreten:
  1. Herdenschutz-Alternativen ausschöpfen: Topografische Hürden wie Moorflächen erschweren den klassischen Zaunbau, machen Herdenschutz aber nicht unmöglich. Gerade als personell und finanziell stark aufgestellter Verband steht der LBV in der Pflicht, innovative Vorreiterrollen einzunehmen. Wo Zäune versagen, müssen unverzüglich alternative und zumutbare Methoden wie eine temporäre Behirtung, der Einsatz von Herdenschutzhunden oder mobile Nachtpferche etabliert werden. Ein Abschuss darf niemals die Quittung für unzureichende Schutzmaßnahmen sein.
  2. Keine Akzeptanz eines Abschusses: Ein Wolf, der auf ungeschützte Beute trifft, zeigt kein „fehlgeprägtes“ Verhalten, sondern folgt biologischen Instinkten. Ein Abschuss im Flachland ohne vorherige Ausschöpfung aller Schutzvarianten widerspricht der gesetzlich verankerten Ultima Ratio nach § 45 BNatSchG diametral.
  3. Rechtsmittel einlegen: Sollte das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen tatsächlich eine Abschussgenehmigung erteilen, fordern wir den LBV auf, als betroffener Tierhalter und anerkannter Naturschutzverband alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel (Widerspruch und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht) auszuschöpfen.
    Der Bayerische Wolfsmanagementplan darf nicht länger als Feigenblatt für eine verfehlte Naturschutzpolitik dienen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. kritisiert dieses rein auf Populismus beruhende Regelwerk ohnehin vollumfänglich. Es ist ein rechtliches Konstrukt, das unter dem Deckmantel des „Managements“ systematisch versucht, den verfassungsrechtlich verankerten Artenschutz und das übergeordnete Bundes- und EU-Recht auszuhebeln. Dass nun auch noch ein anerkannter Naturschutzverband durch das eigene Versäumen von Mindeststandards beim Herdenschutz zur Schablone für diesen verfehlten bayerischen Sonderweg wird, ist ein fatales Signal.
    Wir appellieren eindringlich an Ihre naturschutzfachliche Identität und Verantwortung: Lassen Sie nicht zu, dass Ihr Fall zur Rechtfertigung eines ohnehin rechtswidrigen Wolfsmanagementplans instrumentalisiert wird. Setzen Sie ein unmissverständliches Zeichen für das echte Zusammenleben von Beutegreifern und Weidewirtschaft durch konsequenten Schutz.
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfsschutz-Deutschland e. V.
    Vorstand
    Ulrike de Heuvel
    Jürgen Götz
    Volker Vogel
    Brigitte Sommer

    Quellen und Hintergrund:

    Aktuell prüfen Behörden im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen nach frischen Wolfsrissen eine konkrete Abschussfreigabe.Anfang August 2026 wurde bekannt, dass die Untere Jaggdbehörde rechtliche Schritte einleitet, um den Abschuss eines Wolfes in der Gemeinde Egling vorzubereiten.
    Hintergrund der geplanten Freigabe sind folgende Details:
      • Der Vorfall: In der Nacht vom 20. auf den 21. Juni wurden in Egling zwei Schafe gerissen.
      • Die Bestätigung: Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat mittels einer DNA-Analyse offiziell und zweifelsfrei nachgewiesen, dass ein Wolf für die Risse verantwortlich war. Es handelt sich um den ersten bestätigten Nachweis im Landkreis seit fast zehn Jahren.
      • Die Prüfung: Weil sich die Landwirte vor Ort angeblich erhebliche Sorgen um ihre Nutztierbestände machen, läuft nun die behördliche Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine gezielte Tötung im Rahmen des neuen Jagdrechts erfüllt sind. Ob sich das Tier aktuell noch in der Region aufhält, ist unklar.
    Zuvor gab es im Frühjahr 2026 bereits eine aktive Abschussfreigabe im Allgäu (Landkreise Oberallgäu und Ostallgäu) gegen den Wolfsrüden „GW5224m“, die nach heftigen Rechtsstreits mit Naturschützern im Juni ergebnislos auslief. Die aktuelle Prüfung in Egling ist damit das neueste Verfahren im Freistaat.
    Aus den offiziellen Berichten der Regionalpresse gehen die Reaktionen des LBV und der Projektleitung sehr klar hervor. Sie zeigen ein unentschlossenes und problematisches Bild.
    Die verantwortliche Projektleiterin und Diplom-Biologin des LBV, Sabine Tappertzhofen, sowie lokale Akteure äußerten sich wie folgt:
    • Eingeständnis des Null-Schutzes: Die Projektleitung bestätigte offiziell, dass die Herde im Spatenbräufilz völlig ungeschützt war. Es gab keinerlei wolfsabweisende Zäune.
    • Kapitulation vor der Geografie: Als Begründung für den fehlenden Schutz gab die Projektleitung an, dass ein Zaunbau auf der extrem nassen und unwegsamen Moorfläche technisch und praktisch „kaum umsetzbar“ sei. Man habe das Risiko schlicht in Kauf genommen, da die Region bisher kein festes Wolfsgebiet war.
    • Fatales Signal der Hilflosigkeit: Die Aussagen des LBV, dass Herdenschutz im Moor nicht funktioniere, werden nun vom Bayerischen Bauernverband (BBV) dankbar aufgegriffen. BBV-Kreisobmann Peter Fichtner nutzte das LBV-Versäumnis prompt für die Behauptung, dass Zäune generell nutzlos seien und sich der Wolf darüber „totlache“.

    7 Gedanken zu „Bankrotterklärung im Moor: Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert LBV-Vorstand zum Einlenken im Fall Egling auf

    1. Das Hotel ‚Alte Schmiede‘ in Niemegk hat in seiner Gartenanlage Gehege für Kaninchen, Ziegen, Hängebauchschweine und Hühner. Umgeben sind diese jeweils von einem 1,00-1,20 m hohen Maschendrahtzaun. Bis auf die Hühner, die abends in ihren Verschlag kommen, sind alle anderen Tiere 24/7 ungeschützt in ihrem Gehege. Selbst für einen Fuchs sollte es kein Problem darstellen, in das Kaninchengehege zu springen und sich dort eins selbst aus den offenen Boxen zu holen. Wölfe habe es dort auch, so ein MA des Hotels. Die sehe man auf den Kameras nachts umherstreifen. Es wäre auch schon mal das eine oder andere Schaf der Landwirte aus der Nähe von Wölfen nachts gerissen worden, die dort auf der Weide waren. Wenn die Dinge überhand nehmen würden, müsse man dann den einen oder anderen Wolf mal abschießen.
      Sind die Gehege des Hotels zu nah am Haus gelegen, daß der Wolf hier keine Gefahr darstellt?

    2. verwerflich handelt der lvb.unzureichende schutz liegt imverantwortugsbereich des lvb selbst. diese rechtswidrige mittäterschaften disqualifizieren den rechtsethischen anspruch der so handelnden erheblich.die neigung zu rechtswidriger rechtsgestaltung ist zdem ein angriff auf die rechtsstaatlichkeit und würde der menschen in der res publica deutschland.
      als organisation der tier und artenshutzes sollte sie wissen welch perfidität sie da nachgeht.gilt für alle sogenannten umwelt ud naturschutzorgas.. wer freilebenden tieren de jure und de facto kein eigenes lebens und eigentumsrecht an sich selbst de facto und de jure zugesteht ist rechzsethisch rudimentär anachronistisch.. herrschaftsorientiert nicht freiheitlich, wie es unsere verfassung vorsieht.

    3. Das ist unfassbar.Jetzt ist wieder der Wolf der Schuldige.Der Mensch schließt ein Fehlverhalten seiner seits aus.
      Der wolfsschutz – deutschland handelt richtig,daß er sofört Widerspruch einlegt.Bitte bleiben Sie dran.

    4. Wolfsschutz-Deutschland e. V.
      Vorstand
      Ulrike de Heuvel
      Jürgen Götz
      Volker Vogel
      Brigitte Sommer

      danke …
      vorbildlich Ihre Perspektive und Sprache –
      …2. Kernziele:
      Schule und Kulturlandschaft ( Bauern und LBV und Verbraucher ) 1. SCHULE:
      – EU- Recht mit komplementär ökologischen Fragen – diese komplexe Betrachtung ist tragfähige BNE – s.GG Zukunftsgesetz
      2. Achtung der komplexe Rolle unserer Bauern als Träger der Kulturlandschaft und Erzeuger unser Nahrung – 98 ct. 1 Liter Milch / Wachsen und Weichen – der Wolf wird zun Tropfen einer tief verstehens- und klärungs – und änderundgsbedürftigen EU – Wahrnehmung –
      Ihr Offener Brief 🇪🇺🐺🦉
      – die Stärke Ihrer Reglexionen öffnen – laden ein – alles neu denken – tun gut

    5. …und da ist sie wieder:
      die allseits bekannte Behördenwillkür, die zum Ziel hat, die Lobby der Großkopferten immer schön zufrieden zu stellen, frei nach dem Motto: eine Hand wäscht die andere.
      Wenn sich schon Verbände nicht dagegen wehren, wie soll da denn ein vernünftiger Arten- und Naturschutz noch durchführbar sein?
      Wollen wir wirklich solch eine kranke und gestörte Gesellschaft unseren Kindern und Enkeln aufbürden? Eine Gesellschaft, die weder Anstand noch Moral kennt und wo Ehrfurcht, Respekt und kluges Handeln Mangelware sind?
      Der jetzige Umgang mit Flora und Fauna bestimmt unsere Zukunft, die Quittung für unser verfehltes Verhalten in der Vergangenheit und Gegenwart bekommen wir ja gerade alle serviert.
      Und so manch einer hat’s immer noch nicht kapiert oder will es einfach nicht kapieren:
      die Natur braucht uns (dumme) Menschen nicht, aber wir brauchen die (intakte) Natur, um zu überleben.
      Hier schließt sich der Kreis:
      für eine gesunde, intakte Natur ist der Wolf zuständig und jegliches willkürliches Eingreifen durch den Menschen wird eine weitere Katastrophe nach sich ziehen.
      Das Phänomen einer trophischen Kaskade, die durch Wölfe geschaffen wird, zeigt:
      Alles hängt mit Allem zusammen und irgendwann wird auch der Letzte merken, „daß man Geld nicht essen kann“.

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