Bankrotterklärung im Moor: Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert LBV-Vorstand zum Einlenken im Fall Egling auf

Es ist ein PR-Gau für den praktischen Naturschutz in Bayern und eine Steilvorlage für die Abschuss-Lobby: Nach dem Riss von zwei Schafen im oberbayerischen Egling (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) prüft die Untere Jagdbehörde derzeit mit Hochdruck eine Abschussfreigabe. Das Unfassbare daran: Betreiber der betroffenen, völlig ungeschützten Herde auf der dortigen Moorfläche ist ausgerechnet der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. (LBV). Anstatt als finanz- und personalstarker Fachverband mit gutem Beispiel voranzugehen und innovative Schutzkonzepte wie Behirtung oder Nachtpferche im unwegsamen Gelände zu demonstrieren, kapituliert die Projektleitung vor den Kameras der Regionalpresse und erklärt Herdenschutz im Moor für „kaum umsetzbar“. Ein fatales Signal, das der Bayerische Bauernverband und das Landratsamt dankbar aufgreifen, um den ohnehin rechtswidrigen und von uns scharf kritisierten Bayerischen Wolfsmanagementplan im Eilverfahren durchzudrücken. Wenn selbst ein Naturschutzverband seine Tiere nicht schützt, so die perfide Logik der Behörden, dann müsse eben das Gewehr sprechen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. nehmen den LBV nun öffentlich in die Pflicht. Wir haben uns mit einem klaren Offenen Brief an den Vorstand des Verbandes gewandt: Wer den Wolf schützen will, darf Weidetiere nicht auf dem Silbertablett servieren und sich anschließend als Steigbügelhalter für die Jagdlobby missbrauchen lassen. Lesen Sie hier unseren Offenen Brief an den LBV-Vorstand in vollem Wortlaut:

 

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

OFFENER BRIEF
An den Vorstand des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. (LBV)
Eisvogelweg 1
91161 Hilpoltstein
Per E-Mail vorab info@lbv.de
Betreff: Wolfsriss im Spatenbräufilz (Gemeinde Egling) – Herdenschutz statt Akzeptanz behördlicher Nebelkerzen
Sehr geehrte Damen und Herren des LBV-Vorstands,
sehr geehrter Herr Vorsitzender Dr. Schäffer,
mit großer Besorgnis verfolgen wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. die aktuellen Entwicklungen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Nach dem bestätigten Riss von zwei Schafen aus einer Ihrer Projekt-Herden im Moor bei Egling prüft die Untere Jagdbehörde derzeit eine Abschussfreigabe für den betroffenen Wolf.
Als Mitstreiter im Natur- und Artenschutz schmerzt uns der Verlust von Weidetieren in Ihren wichtigen Landschaftspflegeprojekten. Dennoch betrachten wir die aktuellen behördlichen Schritte mit äußerstem Befremden – insbesondere die Rolle, die Ihr Verband in der lokalen Argumentation unfreiwillig einnimmt.
Dass die betroffene Herde im Spatenbräufilz nicht wolfsabweisend geschützt war, wird nun von Vertretern des Bayerischen Bauernverbandes und der Jagdlobby als vermeintlicher Beleg dafür missbraucht, Herdenschutz sei im unwegsamen Gelände unmöglich. Es entsteht der fatale Eindruck: Wenn selbst der LBV seine Tiere nicht schützen kann, dann ist der Abschuss alternativlos.
Besonders alarmierend sind die offiziellen Begründungen aus dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen. Die dortige Pressestelle rechtfertigt die Prüfung eines regionalen Bejagungsplanes mit der Behauptung, der Erhaltungszustand des Wolfes sei in der Region „als günstig bewertet“ worden. Hierbei handelt es sich um eine rein politische Nebelkerze, der Sie als wissenschaftlicher Fachverband vehement widersprechen müssen:
    • Kein günstiger Erhaltungszustand in Bayern: Die pauschale Meldung eines „günstigen Erhaltungszustands“ auf Bundesebene für die kontinentale Region basiert rein auf den hohen Populationsdichten in Nord- und Ostdeutschland. In Bayern und speziell im südbayerischen Raum ist der Zustand der Wolfspopulation nach wie vor kritisch, instabil und im biologisch tiefroten Bereich.
    • Gefährdung lokaler Vorkommen: Da es im Alpenvorland keine stabile, standorttreue Population gibt, gefährdet die Entnahme eines vermutlich ohnehin durchziehenden Einzeltieres das regionale Wiederansiedlungsgeschehen massiv. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet Abschüsse unmissverständlich, wenn diese den Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern.

Wir fordern Sie daher auf, dieser gefährlichen Instrumentalisierung aktiv und öffentlich entgegenzutreten:
  1. Herdenschutz-Alternativen ausschöpfen: Topografische Hürden wie Moorflächen erschweren den klassischen Zaunbau, machen Herdenschutz aber nicht unmöglich. Gerade als personell und finanziell stark aufgestellter Verband steht der LBV in der Pflicht, innovative Vorreiterrollen einzunehmen. Wo Zäune versagen, müssen unverzüglich alternative und zumutbare Methoden wie eine temporäre Behirtung, der Einsatz von Herdenschutzhunden oder mobile Nachtpferche etabliert werden. Ein Abschuss darf niemals die Quittung für unzureichende Schutzmaßnahmen sein.
  2. Keine Akzeptanz eines Abschusses: Ein Wolf, der auf ungeschützte Beute trifft, zeigt kein „fehlgeprägtes“ Verhalten, sondern folgt biologischen Instinkten. Ein Abschuss im Flachland ohne vorherige Ausschöpfung aller Schutzvarianten widerspricht der gesetzlich verankerten Ultima Ratio nach § 45 BNatSchG diametral.
  3. Rechtsmittel einlegen: Sollte das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen tatsächlich eine Abschussgenehmigung erteilen, fordern wir den LBV auf, als betroffener Tierhalter und anerkannter Naturschutzverband alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel (Widerspruch und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht) auszuschöpfen.
    Der Bayerische Wolfsmanagementplan darf nicht länger als Feigenblatt für eine verfehlte Naturschutzpolitik dienen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. kritisiert dieses rein auf Populismus beruhende Regelwerk ohnehin vollumfänglich. Es ist ein rechtliches Konstrukt, das unter dem Deckmantel des „Managements“ systematisch versucht, den verfassungsrechtlich verankerten Artenschutz und das übergeordnete Bundes- und EU-Recht auszuhebeln. Dass nun auch noch ein anerkannter Naturschutzverband durch das eigene Versäumen von Mindeststandards beim Herdenschutz zur Schablone für diesen verfehlten bayerischen Sonderweg wird, ist ein fatales Signal.
    Wir appellieren eindringlich an Ihre naturschutzfachliche Identität und Verantwortung: Lassen Sie nicht zu, dass Ihr Fall zur Rechtfertigung eines ohnehin rechtswidrigen Wolfsmanagementplans instrumentalisiert wird. Setzen Sie ein unmissverständliches Zeichen für das echte Zusammenleben von Beutegreifern und Weidewirtschaft durch konsequenten Schutz.
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfsschutz-Deutschland e. V.
    Vorstand
    Ulrike de Heuvel
    Jürgen Götz
    Volker Vogel
    Brigitte Sommer

    Quellen und Hintergrund:

    Aktuell prüfen Behörden im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen nach frischen Wolfsrissen eine konkrete Abschussfreigabe.Anfang August 2026 wurde bekannt, dass die Untere Jaggdbehörde rechtliche Schritte einleitet, um den Abschuss eines Wolfes in der Gemeinde Egling vorzubereiten.
    Hintergrund der geplanten Freigabe sind folgende Details:
      • Der Vorfall: In der Nacht vom 20. auf den 21. Juni wurden in Egling zwei Schafe gerissen.
      • Die Bestätigung: Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat mittels einer DNA-Analyse offiziell und zweifelsfrei nachgewiesen, dass ein Wolf für die Risse verantwortlich war. Es handelt sich um den ersten bestätigten Nachweis im Landkreis seit fast zehn Jahren.
      • Die Prüfung: Weil sich die Landwirte vor Ort angeblich erhebliche Sorgen um ihre Nutztierbestände machen, läuft nun die behördliche Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine gezielte Tötung im Rahmen des neuen Jagdrechts erfüllt sind. Ob sich das Tier aktuell noch in der Region aufhält, ist unklar.
    Zuvor gab es im Frühjahr 2026 bereits eine aktive Abschussfreigabe im Allgäu (Landkreise Oberallgäu und Ostallgäu) gegen den Wolfsrüden „GW5224m“, die nach heftigen Rechtsstreits mit Naturschützern im Juni ergebnislos auslief. Die aktuelle Prüfung in Egling ist damit das neueste Verfahren im Freistaat.
    Aus den offiziellen Berichten der Regionalpresse gehen die Reaktionen des LBV und der Projektleitung sehr klar hervor. Sie zeigen ein unentschlossenes und problematisches Bild.
    Die verantwortliche Projektleiterin und Diplom-Biologin des LBV, Sabine Tappertzhofen, sowie lokale Akteure äußerten sich wie folgt:
    • Eingeständnis des Null-Schutzes: Die Projektleitung bestätigte offiziell, dass die Herde im Spatenbräufilz völlig ungeschützt war. Es gab keinerlei wolfsabweisende Zäune.
    • Kapitulation vor der Geografie: Als Begründung für den fehlenden Schutz gab die Projektleitung an, dass ein Zaunbau auf der extrem nassen und unwegsamen Moorfläche technisch und praktisch „kaum umsetzbar“ sei. Man habe das Risiko schlicht in Kauf genommen, da die Region bisher kein festes Wolfsgebiet war.
    • Fatales Signal der Hilflosigkeit: Die Aussagen des LBV, dass Herdenschutz im Moor nicht funktioniere, werden nun vom Bayerischen Bauernverband (BBV) dankbar aufgegriffen. BBV-Kreisobmann Peter Fichtner nutzte das LBV-Versäumnis prompt für die Behauptung, dass Zäune generell nutzlos seien und sich der Wolf darüber „totlache“.

    Wölfe töten, um ihnen Angst beizubringen? Patzkes absurde Logik

    Mit „Angstmachen vor Menschen“ rechtfertigt Niedersachsens Landwirtschafts-Staatssekretärin Frauke Patzke das Erschießen von Wölfen, um Weidetiere zu schützen. Ihr O-Ton ist nicht nur biologisch unhaltbar – sie schürt auch bei Menschen unbegründete Ängste. Wölfe bringen Risse an Schafen und Ziegen nicht mit uns in Verbindung, und ihre natürliche Scheu vor dem Menschen ist bereits stark ausgeprägt. Unser offener Brief von Wolfsschutz-Deutschland e. V. widerspricht der Argumentation und fordert statt Abschüssen einen konsequenten Herdenschutz sowie schnelle, unbürokratische Hilfe für Weidetierhalter.

    Beispielfoto Wolfsfamilie.

    Offener Brief an Frau Staatssekretärin Frauke Patzke, vorab per Email: 


    Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Z. Hd. Frau Staatssekretärin Frauke Patzke

    poststelle@ml.niedersachsen.de

    Calenberger Straße 2

    30169 Hannover

    Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Patzke,
    mit Interesse, aber auch mit Befremden haben wir Ihre Aussage im Rahmen der Veranstaltung in der Wesermarsch zur Kenntnis genommen:
    In der NWZ-Berichterstattung vom 5. August 2026 (Veranstaltung in Rodenkirchen) stellten Sie die neuen Regelungen des Bundesjagdgesetzes und des geänderten niedersächsischen Jagdgesetzes vor.
    Dort heißt es: „Auf Schadensereignisse solle rechtssicher, praktikabel und pragmatisch durch Bejagung reagiert werden.“
    Und direkt im Anschluss folgt der Satz:

    „Wir möchten Nutztiere besser schützen, indem wir dafür sorgen, dass der Wolf wieder Angst vor Menschen bekommt.“

    Diese Formulierung halten wir für unhaltbar – sowohl aus verhaltensbiologischer, als auch aus gesellschaftlicher Sicht. Wölfe bringen Risse an Schafen und Ziegen und anderen Weidetieren nicht mit dem Menschen in Verbindung – erst Recht dann nicht, wenn sie später aus dem Hinterhalt erschossen werden. Als Beutegreifer wissen sie nicht, welche Tiere sie „mit unserer Erlaubnis“ erbeuten dürfen und welche nicht. Sie nutzen schlicht die vorhandene, leicht erreichbare Beute. Ein Töten nach dem Riss erzeugt weder bei dem getöteten Tier noch bei den überlebenden Rudelmitgliedern eine generelle Angst vor Menschen. Eine dauerhafte Behirtung, wie in anderen Ländern, bei denen Hirten die Wölfe bei Angriffen vertreiben, und so Wölfe die Beute mit Menschen in Verbindung bringen könnten, findet in Niedersachsen nicht statt. 

    Die Vorstellung, man könne Wölfen beibringen, indem man sie erschießt, meist ungeschützte Weidetiere zu meiden, ist biologisch abwegig.
    Hinzu kommt: Erschießt man erfahrere Familienmitglieder, werden die verbliebenen Tiere vermehrt zu vermeintlich leichter Beute greifen. Die Risszahlen erhöhen sich also. Wölfe gehören bereits jetzt zu den scheuesten Beutegreifern Europas. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass sie den Menschen als erhebliche Gefahr wahrnehmen und entsprechend meiden. Die Formulierung, der Wolf müsse „wieder“ Angst vor Menschen bekommen, suggeriert, diese natürliche Scheu sei weitgehend verloren gegangen. Das entspricht nicht dem aktuellen Wissensstand. Gleichzeitig transportiert sie unterschwellig die Botschaft, ohne das Töten von Wölfen könne eine Gefahr für Menschen entstehen – obwohl es gefährliche Zwischenfälle mit Menschen in Deutschland überhaupt nicht gibt.
    Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. teilen das Ziel, Nutztiere besser zu schützen. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass sich viele Weidetierhalter in Niedersachsen mit der neuen Herdenschutz-Pauschale zufrieden zeigen. Ihr Ministerium sollte nun dafür sorgen, dass diese und weitere Hilfen schnell, unbürokratisch und verlässlich bei den Betroffenen ankommen. Die wirksamen und ethisch vertretbaren Maßnahmen liegen ausschließlich in einem konsequenten Herdenschutz und einer unkomplizierten Schadensregulierung – nicht im Töten von Wölfen.
    Wir bitten Sie daher, in der weiteren öffentlichen Kommunikation auf Formulierungen zu verzichten, die die vorhandene Menschenscheu der Wölfe relativieren, unbegründete Ängste nähren und den Wolf zum Sündenbock machen. Eine differenzierte, an Fakten orientierter Sprache würde der Debatte gut tun.
    Mit freundlichen Grüßen
    Vorstand Wolfsschutz-Deutschland e. V.
    Ulrike de Heuvel
    Jürgen Götz
    Volker Vogel
    Brigitte Sommer
    Quellen:
    Studie:
    Kasper, K., Say-Sallaz, E., Clinchy, M. et al. (inkl. Liana Y. Zanette & Dries P.J. Kuijper) (2025):
    „Wolves and their prey all fear the human ‘super predator’“
    Current Biology, Band 35, S. 5111–5117 (veröffentlicht 20. Oktober 2025).
    Kurz zusammengefasst:
    Die Forscher haben in einem großen Waldgebiet in Polen (Tuchola-Wald) automatische Kamera-Lautsprecher-Systeme aufgestellt. Wenn ein Wolf (oder Beutetiere) vorbeikam, wurden verschiedene Töne abgespielt: menschliche Stimmen, Hundegebell oder Vogelrufe.
    Ergebnis: Wölfe flohen bei menschlichen Stimmen mehr als doppelt so häufig und doppelt so schnell wie bei den Kontrollgeräuschen – und das, obwohl die Wölfe dort gesetzlich geschützt sind.
    Deutsche Berichterstattung dazu:
    Spektrum der Wissenschaft, 1. Oktober 2025:
    „Mythos vom furchtlosen Wolf: Geschützte Wölfe meiden den Menschen“
    https://www.spektrum.de/news/mythos-vom-furchtlosen-wolf-geschuetzte-woelfe-meiden-den-menschen/2289487
    Die Aussage fiel bei einer Diskussionsveranstaltung in der Markthalle in Rodenkirchen (Wesermarsch), zu der die Kreislandvolkverbände Friesland und Wesermarsch eingeladen hatten.https://www.nwzonline.de/wesermarsch/wolf-in-der-wesermarsch-was-jaeger-und-landwirte-zum-wolfsmanagement-sagen_a_4,3,1371432516.html
    Quellen, die belegen, dass Risse vorwiegend an ungeschützen Tieren stattfanden:
    NDR, 2. Januar 2026 („Weniger Wolfsangriffe – die meisten im Landkreis Cuxhaven“):
    1. Für das Jahr 2025 stellte die Landwirtschaftskammer fest:
      Von den gemeldeten Fällen entsprach der Herdenschutz nur in 32 Fällen den Vorgaben der Richtlinie Wolf.
      In 140 Fällen tat er das nicht.
      (Weitere Fälle betrafen Rinder/Pferde, bei denen kein besonderer Grundschutz vorgeschrieben ist, oder der Schutz war beeinträchtigt.)
    2. DBBW-Bericht / Auswertung 2025:
      In Niedersachsen lag der Anteil der Übergriffe auf Schafe und Ziegen mit keinem oder nur eingeschränktem Mindestschutz bei 73 %.
    3. Ältere, aber konsistente Zahlen (NDR/Umweltministerium):
      In früheren Jahren lag der Anteil mit ausreichendem wolfsabweisendem Grundschutz oft nur bei rund 14 %, während in über der Hälfte der Fälle gar kein entsprechender Schutz vorhanden war.

    Quelle zu vermehrten Rissen nach Abschüssen:

    1. Wielgus & Peebles (2014)
    Studie in PLOS ONE: „Effects of Wolf Mortality on Livestock Depredations“

    • Analyse von 25 Jahren Daten aus Idaho, Montana und Wyoming.
    • Ergebnis: Das Töten von Wölfen erhöht im Folgejahr die Wahrscheinlichkeit von Nutztier-Rissen (um ca. 4 % bei Schafen und 5–6 % bei Rindern pro getötetem Wolf).
    • Erklärung: Die Tötung (besonders von Elterntieren/Leitwölfen) stört die Rudelstruktur. Das kann zu mehr Zuchtpaaren, jüngeren, unerfahreneren Wölfen und einer stärkeren Nutzung von leicht erreichbarer Beute (Nutztieren) führen.

    2. Deutsche Fachliteratur
    Zusammenfassung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA, Stand 2026) und Arbeiten von Reinhardt etc.:

    • Wenn ein Elterntier getötet wird, muss das verbliebene Elterntier allein für die Versorgung der Welpen sorgen.
    • Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es auf ungeschützte oder leicht erreichbare Nutztiere zurückgreift → Risszahlen können steigen.

    3. Schweiz (Forschungskommission Schweizerischer Nationalpark)
    Stellungnahme zu geplanten Rudelabschüssen:
    Abschüsse ganzer Rudel können kontraproduktiv sein, weil sie ein Vakuum schaffen, das von jungen, abwandernden Wölfen gefüllt wird – und diese greifen häufiger zu Nutztieren.

    Rettet Milan! – Kein Abschuss des Wolfs, der gerade eine neue Familie gründen könnte

    Der Landwirtschaftliche Kreisverband Olpe hat einen Antrag auf Entnahme (Abschuss) des Wolfsrüden GW1896m („Milan“) gestellt. Begründet wird dies mit angeblich über 140 Rissgeschehen seit Oktober 2020. Ein genauer Blick in die offizielle Rissliste des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima NRW (wolf.nrw) zeigt jedoch ein deutlich nuancierteres Bild. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert scharf und fordert die Obere Jagdbehörde mit einem offenen Brief auf, den Antrag nicht zu genehmigen. Wolfsfreunde können sich an der Mitmachaktion beteiligen. 

    Besonders der vom Kreisverband extra hervorgehobene Vorfall vom 04.04.2026 in Olpe-Rehringhausen betraf lediglich ein einziges Schaf – bei vorhandenem Grundschutz. Die weiteren bestätigten Risse durch GW1896m im April 2026 in Olpe und Wenden (u. a. 09.04., 10.04. und 19.04.) ereigneten sich dagegen bei nicht vorhandenem Grundschutz. Wie bei der großen Mehrzahl der Risse in den vergangenen Jahren fehlte auch hier oft der zumutbare, wolfssichere Herdenschutz.
    Beispielfoto. Milan könnte eine Partnerin an seiner Seite haben. © Brigitte Sommer

    Ein Vaterwolf auf der Flucht – und auf der Suche nach einem Neuanfang

    GW1896m ist kein anonymer Wanderwolf, sondern der langjährige Leitwolf des Leuscheider Rudels im Westerwald. Nach jahrelanger massiver Verfolgung und Dezimierung seines Rudels hat er sein angestammtes Territorium Leuscheid verlassen und sich weiter östlich im Sauerland (Raum Olpe/Wenden) etabliert. Ansässige, erfahrene Wölfe verlassen ihr Revier nicht ohne schwerwiegenden Grund. Im Fall von Milan liegt dieser Grund auf der Hand: Das systematische Leid seines Rudels.
    • Zweimal wurde ihm seine Partnerin illegal oder unter fragwürdigen Umständen „weggeschossen“ bzw. verschwand spurlos (u. a. GW1415f und später GW1999f).
    • Mehrere Welpen und Rudelmitglieder fielen mutmaßlicher Wildtierkriminalität, illegalen Abschüssen oder anderen menschlichen Einflüssen zum Opfer.
    • Das gesamte Leuscheider Rudel stand jahrelang unter illegaler Verfolgung, Bespitzelung und Hetze.

    Wolfsschutz-Deutschland e.V. hat diese traurige Geschichte ausführlich dokumentiert und wieder und wieder Rissprovokationen und mangelnden Herdenschutz nachgewiesen. Nun gibt es Hinweise, dass Milan im Sauerland möglicherweise mit der starken Wölfin GW5405f (ursprünglich aus dem niederländischen Rudel Noord-Veluwe) zusammen sein könnte, oder auch mit GW4373f aus dem Puderbacher Rudel zusammen sein könnte. Eine Paarung zweier erfahrener, wanderstarker Tiere wäre ein großer Hoffnungsschimmer für die Wolfspopulation in der Region. Genau in dieser sensiblen Phase eines möglichen Neuanfangs mit Welpen soll der Rüde nun getötet werden.

    Die Interimslösung in NRW – ein gefährlicher Türöffner für Abschüsse

    „Dass der Wolf bundesweit ins Jagdrecht kommen soll, ist eher Symbolpolitik. In anderen Bundesländern war er das auch bisher schon, einfacher gemacht hat das dort aber auch nichts.“ sagte Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) Ende Dezember, nach dem Beschluss, den Wolf ins Bundesjagdrecht zu übernehmen. Er fordert stattdessen konkrete, praktikable Kriterien für die rechtssichere Entnahme von Problemwölfen. Also ist es auch in NRW nicht so, dass Tötungswünsche ausschließlich von „Rechts“ kommen. 

    Seit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz im April 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen eine Übergangsregelung (Interimslösung), bis das neue Landesjagdgesetz angepasst ist:

    • Die untere Jagdbehörde (Kreis Olpe) prüft Anträge und stimmt sich eng mit der Oberen Jagdbehörde (Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Düsseldorf) ab.
    • Bei DNA-Bestätigung eines „schadstiftenden Wolfs“ und als „zumutbar“ eingestuftem Herdenschutz kann die Entnahme, wir sprechen von Tötung,  genehmigt werden.
    • Die Entscheidung liegt weitgehend bei diesen beiden Behörden. Gerichte können später noch eingeschaltet werden – die Hürde für Abschüsse ist jedoch spürbar niedriger als früher.
    Beispielfoto Wolf.

    Auf was müssen wir uns gefasst machen?

    Diese Interimslösung schafft gefährliche Präzedenzen. Sie erleichtert es, Wölfe bei Konflikten schnell als „Problemtier“ einzustufen – auch dann, wenn viele Risse durch fehlenden oder unzureichenden Herdenschutz mitverursacht wurden. Langfristig droht eine Ausweitung von Einzelfall-Abschüssen hin zu Jagdquoten. 

    Milan und seine mögliche Partnerin verdienen endlich Ruhe

    Das Schicksal von GW1896m steht symbolisch für den fatalen Umgang mit Wölfen in Deutschland. Statt massiv in flächendeckenden, wirksamen Herdenschutz (Elektrozäune, Herdenschutzhunde, Förderprogramme) zu investieren und illegale Verfolgung konsequent zu verfolgen, greift man zur einfachsten und brutalsten Lösung: Der Tötung. Ein erfahrener Leitwolf, der bereits zwei Partnerinnen und Teile seiner Familie verloren hat und nun im Sauerland möglicherweise mit GW5405f oder GW4373f einen Neuanfang wagt, verdient Schutz. 

    Wir fordern den Landwirtschaftlichen Kreisverband Olpe und das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW auf, den Antrag auf Tötung von GW1896m sofort abzulehnen, da es sein könnte, dass bereits Welpen mit der neuen möglichen Partnerin existieren. 

    Wir brauchen nun dringend neue aktive Mitglieder und Unterstützer im Raum Olpe / Sauerland, die vor Ort dokumentieren, beobachten und Meldungen machen können. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

    Mitmachaktion Offener Brief:

    Einfach Text kopieren und schicken:


    1. Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Obere Jagdbehörde)

    • Postanschrift:
      Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
      Stadttor 1
      40219 Düsseldorf
    • poststelle@mlv.nrw.de

    2. Landwirtschaftlicher Kreisverband Olpe

    • Geschäftsstelle:
      Landwirtschaftlicher Kreisverband Olpe
      In der Zitzenbach 2
      57223 Kreuztal (Ferndorf)
    • E-Mail: info-ferndorf@wlv.de

    3. Untere Jagdbehörde Kreis Olpe (Kreisverwaltung Olpe)

    • Anschrift:
      Kreisverwaltung Olpe
      Untere Jagdbehörde
      Westfälische Straße 75
      57462 Olpe
    • E-Mail: m.lenz-beier@kreis-olpe.de

    Betreff: Ablehnung des Abschuss-Antrags gegen Wolf GW1896m („Milan“) – u. a. Verstoß gegen Fortpflanzungsschutz

    Sehr geehrte Damen und Herren im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
    sowie
    im Landwirtschaftlichen Kreisverband Olpe / Unteren Jagdbehörde,

    hiermit protestieren wir gegen den Antrag auf Entnahme des Wolfsrüden GW1896m („Milan“). Milan hat nach jahrelanger Verfolgung sein Leuscheider Rudel verlassen müssen und sich im Raum Olpe ein neues Revier aufgebaut. Hinweise deuten darauf hin, dass er dort möglicherweise mit der starken niederländischen Wölfin GW5405f (vormals Noord-Veluwe) oder GW4373f zusammen ist und ein neues Rudel gründen könnte, bzw. eventuell schon gegründet hat. Ein Abschuss wäre nicht nur fatal für diesen Neuanfang, sondern auch rechtlich hochproblematisch, da bei einem reproduzierenden Paar Fortpflanzungsschutz / Elternschutz greift. Die Tötung eines Elternteils verstößt gegen die verbliebenen europäischen und nationalen Schutzvorgaben. Die offizielle Rissliste (wolf.nrw) zeigt zudem: Die große Mehrzahl seiner Risse – auch die meisten im April 2026 – ereigneten sich bei fehlendem Grundschutz. Selbst der vom Antrag hervorgehobene Fall vom 04.04.2026 betraf nur ein Schaf bei vorhandenem Schutz. Statt Milan zu töten, muss endlich wirksamer Herdenschutz gefördert,  aber auch gefordert und illegale Verfolgung konsequent geahndet werden. Wir fordern Sie auf, den Antrag auf Entnahme sofort abzulehnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Wolfsschutz-Deutschland e. V.

    Vorstand

    Ulrike de heuvel

    Jürgen Götz

    Volke Vogel

    Brigitte Sommer

     

    Beispielfoto Wolfsrudel

    https://wolf.nrw/wolf/de/nutztierfaelle

     

    Direkte Artikel von Wolfsschutz-Deutschland e.V. für weitere Infos

    Das ursprüngliche Leuscheider Rudel existiert in seiner früheren Form nicht mehr oder ist stark geschwächt. Der bekannteste Überlebende Milan (GW1896m) hat das Gebiet verlassen und versucht offenbar einen Neuanfang weiter östlich. Die Geschichte des Rudels ist geprägt von wiederholten Verlusten durch Risse, Abschussversuche (teilweise gerichtlich gestoppt), illegale Verfolgung und Verkehrsunfälle.

    Weitere wichtige Berichte:

    Das Leuscheider Rudel wird dort als eines der am stärksten verfolgten Rudel beschrieben: Mehreres „Verschwinden“ von Muttertieren, Jungwölfen wie Butzi, illegale Abschüsse (z. B. GW4599f erschossen) und wiederholte Versuche, den Leitwolf zu entnehmen – oft gestoppt durch Gerichte.

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

    Oder:

    Wolfsschutz-Deutschland e.V.
    Berliner Sparkasse
    IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
    BIC BELADEBEXXX

    Offener Brief an Ralf Hentschel, Vorsitzender des Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. – Ihr diffamierender FB-Post vom 08.02.2026 zum Wolf GW2672m („Grindi“) – Widersprüche, Verleumdung und verpasste Chance für echten Wolfsschutz

    Sehr geehrter Herr Hentschel,
    als Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V., Brigitte Sommer, wende ich mich öffentlich und mit Nachdruck an Sie. Ihr Post auf der Facebook-Seite Ihres Vereins vom Februar 2026 („Liebe Wolfsfreunde, momentan arbeitet unsere gesamte Rechtsabteilung…“) stellt eine massive, faktenwidrige Diffamierung unseres Vereins dar und trägt aktiv zur Spaltung der Wolfsschutz-Szene bei – in einer Zeit, in der Einheit gegen den Abschuss dringend geboten wäre. Ihr Text nennt uns (als „Verein XYZ“) „blind“, „kurzsichtig“, „plan- und orientierungslos“, „hyperaktiv“ und wirft uns vor, „Wolfstourismus befeuert“ und eine Vergrämungschance verpasst zu haben. Das ist nicht nur falsch – es ist eine gezielte Rufschädigung, die reale Konsequenzen hatte: Hassnachrichten, Morddrohungen, tätliche Angriffe und Stalking gegen mich und unsere Mitglieder.
    Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

    Hier die harten Fakten, die Ihr Post ignoriert oder verdreht:

    1. Leak des Termins: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wurde unser Treffen mit Einheimischen vor Ort durch ein Mitglied Ihres Vereins (oder enger Kooperationspartner) in einer WhatsApp-Gruppe bekannt gegeben, in der ein Ihnen nahestehender Kooperationspartner Admin ist. Das SWR-Team wartete genau deshalb am Parkplatz – ohne dass wir es eingeladen oder informiert hätten. Die Begegnung mit Grindi war rein zufällig in einem riesigen Gebiet. Statt das anzusprechen, nutzen Sie den Vorfall, um uns zu diffamieren.
    2. Vergrämung: Ich bin aktiv auf Grindi zugegangen und habe ihn verscheucht – Schwanz einklemmen, ruhiger Rückzug bei ca. 30 Metern. Das ist klassische, erfolgreiche Vergrämung. Der SWR hat diese entscheidende Sequenz herausgeschnitten. Wir fordern seit Tagen den Rohschnitt. Ihr Post suggeriert Passivität – das ist irreführend.
    3. Eigentlich müssten Sie aus eigener Erfahrung wissen, wie Reporter und Redakteure in ihren Berichten Tatsachen nach ihrem Gusto verdrehen oder einfach weglassen können. Dies war in diesem Fall besonders der Fall, was wir in unseren Stellungnahmen auch erläutert haben. Das Ganze hat sich eben nicht so zugetragen, wie Sie es dem SWR glauben.
    4. Keine Lebensgefahr in offiziellen Daten: Das Umweltministerium spricht von „auffälligem Verhalten“, „geringer Scheu“, „Nähe zu Hunden in der Ranzzeit“ und „Restrisiko“ – aber nirgends von akuter Lebensgefahr für Menschen. Kein Angriff, keine Aggression. Ihr Post impliziert durch die Formulierung („Lebensgefährdung des Menschen“ als Behauptung des Ministeriums) eine Gefährlichkeit, die die Daten nicht hergeben. Das entlastet Grindi nicht – es nährt genau die Narrative, die den Abschuss rechtfertigen sollen.
    5. Widerspruch in Ihrer Haltung: Einerseits klagt Ihr Verein (zu Recht!) gegen den Abschuss und erreicht einen vorläufigen Stopp bis ca. 16. Februar 2026. Andererseits posten Sie einen Text, der Grindi implizit als Problem darstellt („Lebensgefährdung“, verpasste Vergrämung durch uns). Das kann nur so verstanden werden: Sie argumentieren taktisch für eine Entnahme, während Sie juristisch dagegen klagen. Warum sonst diffamieren Sie einen Verein, der klar Nein zum Abschuss sagt, statt Grindi durch unsere Beobachtungen (scheues Verhalten, korrekte Reaktion) zu entlasten?
    6. Mobbing durch Ihre Reihen: Mitglieder Ihres Vereins (oder naher Kreise) haben öffentlich zum Shitstorm und Austritt bei uns aufgerufen. Das hat zu realen Bedrohungen geführt – aus dem Tierschutz-Lager gegen Tierschützer. Das ist inakzeptabel und schadet dem gesamten Wolfsschutz.
    7. Sie nennen uns absichtlich nicht beim Namen, um einer einstweiligen Verfügung zu entgehen. Ihnen ist es also bewusst, dass das was sie tun, nämlich das Diffamieren eines Vereines, den Sie augenscheinlich als Konkurrenz wahrnehmen, juristisch angreifbar wäre und nicht in Ordnung ist. Es ist aber auch charakterlich verwerflich.
    8. Zudem möchten wir Sie daran erinnern, dass wir Ihrem Verein für eine Klage 1000 Euro als Spende zukommen ließen, dieser Betrag von Ihnen aber nicht gewollt und zurücküberwiesen wurde. Dies zeigt, dass wir durchaus gewollt waren, in gewissen Bereichen zu kooperieren, Ihr Verein jedoch nicht.

    Zu Ihrer Klagearbeit: Wir wissen, dass solche Verfahren auch beim Freundeskreis oft Jahre dauern  (z. B. in EuGH- oder langjährigen Verwaltungsverfahren). Wir existieren noch gar nicht so lange und soweit ich es in Erinnerung habe, hat auch Ihr Verein einige Jahre gebraucht, um Klagefähigkeit zu erreichen. Unsere Arbeit vor Ort ist ergänzend und unmittelbar wirksam. Statt uns zu diffamieren, sollten Sie das anerkennen. Zudem haben auch wir beim Bundesumweltamt den Antrag auf Klagerecht eingereicht. 

    Meine klare Forderung:

    • Nehmen Sie den Post zurück oder korrigieren Sie ihn öffentlich: Streichen Sie die Diffamierungen und stellen Sie klar, dass unsere Begegnung zufällig war, wir Grindi verscheucht haben und keine Lebensgefahr vorliegt.
    • Erklären Sie den Widerspruch: Klagen Sie ernsthaft gegen den Abschuss, oder nähren Sie Narrative, die ihn begünstigen?
    • Entschuldigen Sie sich für die Folgen des durch Ihren Kreis angeheizten Mobbings.

    Wenn Ihr Post so bleibt, wie er ist, trägt er aktiv dazu bei, dass ein unschuldiger Wolf getötet wird, während echte Täter ungeschoren bleiben. 

    Quelle:

     

    Mit der Hoffnung, dass Vernunft siegt – aber ohne Illusionen
    Brigitte Sommer
    Vorsitzende Wolfsschutz-Deutschland e.V.

    Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de

    Offener Brief an den Südwestrundfunk (SWR) – Betrifft: Tendenziöse Berichterstattung im Beitrag „Die Suche nach dem Hornisgrinde-Wolf und warum sie ihm schadet“

    Betrifft: Tendenziöse Berichterstattung im Beitrag „Die Suche nach dem Hornisgrinde-Wolf und warum sie ihm schadet“ vom 7. Februar 2026 – Instrumentalisierung einer zufälligen Begegnung und Folgen für Betroffene

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    sehr geehrte Redaktion von SWR Aktuell und tagesschau.de,

    Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

    als Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V., wende ich mich mit diesem offenen Brief direkt an Sie. Der genannte Beitrag vom 6. und 7. Februar 2026 hat nicht nur die öffentliche Debatte um den Wolf GW2672m („Grindi“) weiter angeheizt, sondern mich und meinen Verein sowie das Leben von  mir und einem weiteren Mitglied massiv gefährdet. Ich fordere Sie auf, die Darstellung zu korrigieren und Verantwortung für die Konsequenzen zu übernehmen. Dem SWR muss bewusst gewesen sein, dass das Thema bereits hoch emotionalisiert war – durch die Abschussgenehmigung, Gerichtsverfahren und polarisierte öffentliche Diskussion. Dennoch wurde in dem Beitrag eine zufällige Begegnung mit dem Wolf instrumentalisiert, um den Eindruck von „Wolfstourismus“ durch Naturschützer zu erzeugen. Hier die zentralen Fakten, die im Beitrag fehlen oder verzerrt dargestellt werden:

    • Am 6. Februar 2026 traf ich mich mit Einheimischen und einem Spürhund (kastriert und ausgebildet auf Wolfslosung, nicht auf Wölfe) ca. 200 Meter vom Parkplatz entfernt, um über konkrete Schutzmaßnahmen für Grindi nach einer möglichen Schießgenehmigung zu sprechen – kein „Aufsuchen“ des Wolfs. Eine formale Aufforderung zu einer Gegendarstellung ging an Sie heraus.
    • Ein SWR-Team (das den Termin offenbar über eine WhatsApp-Gruppe erfuhr, in der wir nicht Mitglied sind) wartete am Parkplatz. Der Reporter wollte in den Wald für besseren Hintergrund; ich bot an, einen O-Ton abzugeben, um klarzustellen: Wir sind keine Wolfstouristen und es gibt hier keine abgesperrten Bereiche – jeder Wanderer hat dasselbe Recht, dort zu sein.
    • Plötzlich tauchte Grindi zufällig auf unserem Weg auf (er kam bergab, wir bergauf) – in einem riesigen Gebiet ein extrem unwahrscheinlicher Zufall. Statt eines geplanten Interviews wurden meine überraschten Reaktionen aufgezeichnet.
    • Ich machte interne Fotos (wie immer für Monitoring-Zwecke, nie öffentlich oder geteilt) und ging dann aktiv auf den Wolf zu, um ihn zu verscheuchen – ein verantwortungsvolles Verhalten. Bei ca. 30 Metern klemmte er den Schwanz ein und zog sich wolfstypisch ruhig und ohne Hast zurück. Genau diese entscheidende Sequenz (Verscheuchen + Rückzug) fehlt im Beitrag vollständig. Stattdessen entsteht der Eindruck einer gesuchten, engen Begegnung durch „Wolfstouristinnen“.

    Diese selektive Bearbeitung hat dramatische Folgen gehabt:

    • Nach Veröffentlichung erhielt ich eine Flut von Hass- und Drohnachrichten per E-Mail (teils massiv beleidigend, teils mit Morddrohungen inklusive anonymer Anrufe).
    • Bei der friedlichen Mahnwache in Bühl ging die Change.org-Petitionserstellerin mit mehreren Frauen auf mich los.
    • Am nächsten Tag lauerte uns dieselbe Person bei einer Wanderung auf; später verfolgten uns zwei Männer (keine Jäger, sondern Personen, die sich als Tierschützer ausgaben).
    • Ein anderer Verein löste einen Shitstorm in sozialen Netzwerken aus, in dem ich als „Wolfstouristin“ und „illegal im Wald unterwegs“ diffamiert wurde – obwohl nichts abgesperrt ist und normale Wanderer jederzeit dort sind.

    Diese Eskalation – bis hin zu realen Bedrohungen für Leib und Leben – haben nicht Jäger oder Wolfskritiker verursacht, sondern vor allem Personen aus dem Lager der Tierschützer, die mich persönlich für die drohende Tötung Grindis verantwortlich machten. Der Beitrag hat die Wut bewusst oder fahrlässig von der Regierung (Abschussgenehmigung) auf mich und meinen Verein umgelenkt. Hier wurde eine großartige Chance verpasst: Die Begegnung hätte Grindi entlasten können – er zeigte distanziertes, scheues Verhalten und reagierte korrekt auf Verscheuchen. Stattdessen wurde sie genutzt, um Naturschützer zu diskreditieren und die Debatte weiter zu polarisieren. Das ist keine ausgewogene Berichterstattung, sondern Manipulation durch Weglassen zentraler Fakten. Als öffentlich-rechtlicher Sender tragen Sie eine besondere Verantwortung. Ich fordere Sie daher auf:

    1. Den vollständigen Rohschnitt der Begegnung (insbesondere Verscheuchen und Rückzug) öffentlich zugänglich zu machen oder detailliert zu erklären, warum diese Teile entfernt wurden.
    2. Eine Korrektur und Ergänzung des Beitrags zu veröffentlichen, die den fehlenden Kontext nachträgt, die Zufälligkeit betont und mein verantwortungsvolles Handeln (Verscheuchen) klarstellt.
    3. Sich öffentlich zu den Folgen (Bedrohungen, Hass) zu äußern und Maßnahmen zu ergreifen, um Betroffene künftig besser zu schützen (z. B. durch transparente Kennzeichnung sensibler Themen).
    4. In Folgebeiträgen alle relevanten Perspektiven (inkl. faktenbasierter Naturschutzpositionen) gleichwertig darzustellen.

    Grindi hat es verdient, entlastet zu werden – nicht durch Schuldzuweisung an engagierte Naturschützer. Das ist die einzige Essenz dieser Geschichte. Nicht „Wolfstourismus“. In diesen polarisierten Zeiten entscheiden Wahrnehmung, Wahrhaftigkeit und menschliches Verhalten über Koexistenz – mit Wolf und untereinander. Bitte tragen Sie als Medium dazu bei, statt weiter zu spalten.

     

    Mit der Bitte um rasche Rückmeldung und Korrektur


    Brigitte Sommer

    Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e. V.

    Brigitte.Sommer@wolfsschutz-Deutschland.de

    „Wolfsschmutz“ aus dem eigenen Lager: Offener Brief an Achim Heisler

    Offener Brief an Achim Heisler, Tierpark Lüneburger Heide

    Sehr geehrter Herr Heisler,
    als Vorstand von Wolfsschutz-Deutschland e.V. richten wir diesen offenen Brief direkt an Sie, in Reaktion auf einen aktuellen FB-Beitrag, in dem Sie dort Diskussionen unter Tierschützern als „Wolfsschmutz“ brandmarken und damit stellvertretend für das Scheitern einer geschlossenen Front verantwortlich machen. Ihr Appell zur Einheit in Zeiten massiver politischer Bedrohungen ist verständlich – doch genau hier lenken Sie geschickt ab von den wahren Verantwortlichen.
    Die großen Naturschutzverbände, in deren Umfeld Sie sich als Partner von Tanja Askani bewegen, haben den Wolf längst fallen lassen. Seit November 2025 liegt ein Referentenentwurf vor, der den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufnimmt – mit rechtssicheren Entnahmen bei überwundenem Herdenschutz, regionalem Bestandsmanagement in „dichten“ Gebieten und sogar der Möglichkeit, Welpen früh zu „entnehmen“. Basierend auf einer hochumstrittenen Meldung eines „günstigen Erhaltungszustands“ an die EU, die unabhängige Studien (z. B. Senckenberg/LUPUS) klar widerlegen und die offenbar politisch manipuliert wurde. NABU, WWF, BUND und Co. kritisieren das zwar verbal, bleiben aber im „pragmatischen“ Diskurs stecken – Kompromisse, die den Weg für eine schleichende Bejagung ebnen.
    Beispielfoto Wölfe.

     

    Genau das thematisieren wir in einem aktuellen Thread über Carl Popper und Meinungsfreiheit. Karl Popper war ein österreichisch-britischer Philosoph des 20. Jahrhunderts (1902–1994) und einer der einflussreichsten Denker der Wissenschaftstheorie und politischen Philosophie. Am bekanntesten ist er für zwei große Bereiche: Kritischer Rationalismus und Falsifizierbarkeit.

    Popper revolutionierte die Wissenschaftstheorie, indem er sagte: Eine Theorie ist nur dann wissenschaftlich, wenn sie prinzipiell widerlegbar (falsifizierbar) ist. Statt endlos Beweise zu suchen, müssen wir versuchen, Theorien zu widerlegen – und wenn sie das überstehen, sind sie vorläufig akzeptabel. Das war ein direkter Angriff auf dogmatische Systeme, die sich jeder Kritik entziehen. In „Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“ (sein Hauptwerk, 1945), kritisiert er totalitäre Ideologien (Platon, Hegel, Marx) und plädiert für die offene Gesellschaft: Eine Demokratie, die auf Kritik, Fehlerkorrektur und institutioneller Kontrolle basiert – nicht auf utopischen Heilsversprechen. Sein berühmtes Zitat dazu: „Der Versuch, den Himmel auf Erden zu verwirklichen, produziert stets die Hölle.“ Selbst die besten Absichten können in Unterdrückung umschlagen, wenn man Kritik und abweichende Meinungen nicht zulässt.

    Deshalb: Offene Kritik ist kein „Kleinklein“ oder Ego-Trip, sondern der Kern einer ehrlichen Schutzbewegung. Unser Popper-Thread sowie Diskussionen von anderen Wolfsfreunden zu Themen wie Copyright oder internen Differenzen laufen ausschließlich auf Facebook. Es ist geradezu verrückt zu glauben, dass FB-Diskussionen, und sei es gerade über Copyrightverstöße, irgendeinen relevanten Einfluss auf politische Entscheidungen in Ministerien oder im Bundestag hätten. Die Vorstellung, dass genau diese Beiträge die Einheit zerstören und den Wölfen schaden, ist absurd.
    Ausriss aus Ihrem Thread: Die Formulierung „selbsternannte Wolfsschützer“ in Ihrem Beitrag ist ein klassischer rhetorischer Kniff – und ein ziemlich fieser noch dazu. Sie impliziert, dass es eine „echte“, legitime Riege von Wolfsschützern gibt (nämlich die etablierten, mit denen er sich verbunden fühlt: große Verbände, bekannte Experten wie Tanja Askani, langjährige Akteure), und dann eine Gruppe von Leuten, die sich das Label einfach selbst angeheftet haben, ohne echte Qualifikation, Erfahrung oder Berechtigung. Es ist eine Abwertung, die suggeriert: Die einen sind die Profis, die anderen bloße Hobbyisten, Aufmerksamkeitsjäger oder gar Scharlatane. Die Bezeichnung dient also vor allem einem Zweck: Kritische, unabhängige Stimmen zu delegitimieren, ohne sich inhaltlich mit ihren Argumenten auseinandersetzen zu müssen. Es ist eine Form von Gatekeeping: „Ihr gehört nicht richtig dazu, also habt ihr auch kein Recht, unsere Kompromisse zu kritisieren.“ Das ist nicht nur unfair – es ist kontraproduktiv. Eine starke Schutzbewegung braucht genau diese Vielfalt: die institutionalisierten Player mit Lobby-Zugang und die unabhängigen, lautstarken Kritiker, die verhindern, dass zu viele Kompromisse gemacht werden. Wenn man die einen als „selbsternannt“ abqualifiziert, schwächt man die gesamte Bewegung. Der Begriff ist ein billiger rhetorischer Schlag unter die Gürtellinie, der mehr über die Unsicherheit der Etablierten aussagt, als über die Kritisierten.

     

    „Ansprüche auf Deutungshoheiten“
    Sie unterstellen damit, dass kritische Stimmen nicht aus sachlicher Überzeugung handeln, sondern primär Macht und Kontrolle über die „richtige“ Interpretation des Wolfsschutzes wollen. Das ist eine klassische Diskreditierung: Statt sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen (z. B. Kritik an Kompromissen der großen Verbände), wird das Motiv der Kritiker in Frage gestellt. Es wird suggeriert: „Die sind gar nicht wirklich für die Wölfe, die wollen nur das Sagen haben

    Neid und Rivalitäten“
    Noch heftiger: Hier wird unterstellt, dass die öffentliche Kritik nicht aus echter Sorge um den Wolf entsteht, sondern aus persönlichem Neid – vermutlich auf die Bekanntheit, die Nähe zu „echten“ Experten (wie Tanja Askani) oder die vermeintliche Legitimität der etablierten Akteure. Das ist eine direkte Attacke auf die Integrität und die Motive von Kritikern.

    Diese Unterstellungen von „Deutungshoheit“ und „Neid“ sind manipulative Techniken, die darauf abzielen, legitime Kritik zu diskreditieren und die Kritisierten emotional zu verunsichern. Das ist kein fairer Diskurs – das ist ein Versuch, unliebsame Stimmen mit psychologischen Mitteln zum Schweigen zu bringen.
    Politische Weichenstellungen wie der aktuelle Entwurf werden hinter verschlossenen Türen getroffen – nicht durch Facebook-Threads. Ihr Aufruf impliziert jedoch indirekt, dass selbst Diskussionen in sozialen Netzwerken zensiert oder vermieden werden sollten, um „Einheit“ zu wahren. Das ist abwegig und gefährlich. Karl Popper warnte genau davor, dass gute Absichten in Dogmatismus umschlagen, wenn Abweichler als Verräter diffamiert werden. Ihr Aufruf zur Einheit dient genau diesem Zweck: Kritische Stimmen wie unsere mundtot zu machen, während die etablierten Verbände den Wolf schrittweise opfern, um Einfluss zu wahren. Das ist clever – aber zutiefst schädlich für die Wölfe.
    Statt Abweichlern und anscheinend auch unserem Verein die Schuld am Versagen der Großen zuzuschieben: Wo war der „gemeinsame Aufschrei“, als die Regierung den Erhaltungszustand fälschte? Wo eine  radikale Strategie gegen die Jagdlobby? Die Wölfe brauchen starke, unabhängige Stimmen, keine erzwungene Fassade und schon gar keine Selbstzensur in sozialen Medien – und erst recht keine Übernahme von Begriffen aus dem Lager der Wolfshasser.
    Unser Weihnachtswunsch: Sie sollten sich von der Rolle des Spalters verabschieden, der die „reine Lehre“ verteidigt, und stattdessen Brücken bauen – auch zu denen, die lauter und kompromissloser sind als Sie selbst. Nur so wird der Wolfsschutz stärker, vielfältiger und letztlich erfolgreicher. Die Wölfe haben es verdient.
    Mit kritischen Grüßen
    Vorstand Wolfsschutz-Deutschland e. V.
    Ulrike de Heuvel
    Jürgen Götz
    Volker Vogel
    Brigitte Sommer
    Quellen:

    EU: Absenkung des Wolfsschutzstatus längst nicht durch

    Anfang März wollten die Lobbyisten mit der Absenkung des Wolfsschutzstatus ihren Erfolg feiern, doch eine Klage von fünf europäischen Umweltorganisationen gegen den Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission gegen die Absenkung des Wolfsschutzstatus von „streng“ geschützt auf „geschützt“ wurde angenommen. Außerdem beteiligt sich Wolfsschutz-Deutschland e.V. an einem offenen Brief an Umweltministerin Lemke.

    Wir hatten schon mehrfach darüber berichtet, dass der Schutzstatus der Wölfe bislang noch nicht zurückgesetzt wurde, wie von Jägerblättern und Massenmedien behauptet wurde. Jetzt kommt der nächste Rückschlag für die Lobbyisten. Eine Klage der Verbände Green Impact ETS (Rom, Italien), Earth ODV (Rom, Italien), Nagy Tavak és Vizes Élőhelyek Szövetsége (Alsóörs, Ungarn), LNDC Animal Protection APS (Mailand, Italien) und One Voice (Straßburg, Frankreich) wurde angenommen. Vertreten werden die Orgas durch Rechtsanwalt L. D’Agostino. Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/12/20/klage-gegen-herabsetzung-des-wolfsschutzstatus-vor-dem-eugh/

    Jungwolf freut sich und fordert zum Spielen auf.
    Im Klageantrag wird gefordert:
    • Die Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2024/2669 des Rates vom 26. September 2024, mit dem im Namen der Europäischen Union ein Vorschlag zur Änderung der Anhänge II und III des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume eingereicht wurde.
    • Die Nichtigerklärung des Vorschlags selbst sowie des Abstimmungsergebnisses der 44. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens von Bern vom 3. Dezember 2024.
    • Die Nichtigerklärung sämtlicher damit zusammenhängender und folgender Maßnahmen, auch solcher, die den Klägern möglicherweise noch nicht bekannt sind.

    Aktionen auch in Deutschland

    Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. hat fast zeitgleich einen offenen Brief Offener Brief an BMin Lemke 21.02.2025 an Bundesumweltministerin Steffi Lemke lanciert, an dem sich 32 Organisationen und auch Privatpersonen beteiligt haben. Auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben unterzeichnet.

    Am 6.3.25 endet die Frist bis zu der die Vertragsstaaten der Berner Konvention (BK) Einspruch gegen den Beschluss des Ständigen Ausschusses einlegen können. Der Sekretär der BK hat die Staaten um diesbezügliche Rückmeldung bis 5.3.25 gebeten. Die Vertragsstaaten können auch noch ihr Veto einlegen.

     

    Quelle:

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ%3AC_202500922&fbclid=IwY2xjawIjvAdleHRuA2FlbQIxMAABHe_HsNsX9aabU0N-acaNfLB_W_JEgPXiq9OlUqrWbyPTVF-fMy7Cz7gdSg_aem_-VQsx4jF-4Ue0qMNKtxpUg

    Weitere Quellen:

    https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/26/berner-konvention-eine-senkung-des-schutzstatus-wolf-ist-noch-nicht-beschlossen/

    https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/12/03/eu-wolfsschutzstatus-soll-in-drei-monaten-gesenkt-werden/

    Wolf Facts Schweiz: https://www.facebook.com/groups/347215789877202

     

    Illegale Wolfsabschüsse in Niedersachsen und EU-rechtswidrige Vorgänge in Brandenburg: offener Beschwerdebrief an die EU

    Enviroment, Oceans an Fisheries

    Commissioner

    Mr. Virginijus Sinkevicius

    Rue de la Loi / Wetstraat 200

    1049 Brussels / Belgium

     

    CC: per Mail an:

    nature@ec.europa.eu

     

    Offene Beschwerde an die EU wegen illegaler Wolfsabschüsse in Niedersachsen sowie EU-rechtswidriger Vorgänge in Brandenburg

    Sehr geehrter Herr Sinkevicius,

    im Mai des vergangenen Jahres wurde bekannt, dass seitens der EU wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) ein Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet worden ist.

    Wir würden gerne den Stand der Ermittlungen erfragen und gleichzeitig möchten wir eine neue Beschwerde vortragen. Wolfsverordnungen, die die Bundesländer Niedersachsen und Brandenburg betreffen, verstoßen ebenso gegen höherrangiges EU-Recht.

    In Niedersachsen wurde nach Genehmigung des dortigen Umweltminister Lies (SPD) eine heimliche Jagd auf mehrere angebliche Problemwölfe begonnen, ohne die Öffentlichkeit zu informieren. Dadurch wird eine natur-und artenschutzrechtliche Prüfung durch klagebefugte Verbände verhindert, so dass diese Abschussvorhaben weder durch ein Gerichtsverfahren geprüft, noch gestoppt werden können.

    So sind bereits zwei Wölfe am 11.02.2021 und vom 26. auf den 27.02.2021 illegal erschossen worden, für die gar keine Abschussgenehmigung vorlag. Es liegen auch noch weitere geheim gehaltene Abschussverfügungen vor. Laut Niedersächsischer Wolfsverordnung dürfe so lange in Rudel hineingeschossen werden, bis keine Weidetierschäden mehr auftreten würden. Laut Prüfung der Risslisten (unter Quellen veröffenticht), war in den meisten Fällen überhaupt kein Grundschutz vorhanden gewesen, bzw. fanden Risse bei einem Tierhalter statt, der sich in der Vergangenheit als lernresistent präsentiert hatte.

    Die Bundesregierung bestätigt nun sogar, dass es sich in beiden Fällen um den nicht erlaubten Abschuss von Wolfswelpen handelte.

    Zu diesem Schluss kämen die Wolfsexperten des Bundes, heißt es in einem Artikel in der NOZ. Mit den nun abgeschlossenen Obduktionen und veröffentlichten Daten zu den beiden getöteten Tieren steht fest: Es handelte sich in beiden Fällen um junge Wölfinnen. Zum einen ein elf Monate altes Tier aus dem sogenannten Herzlaker Rudel. Zum anderen eine junge Wölfin im Raum Uelzen, deren Alter wohl noch nicht näher bestimmt ist.

    Die offizielle „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ (DBBW) ordnet die beiden erschossenen Tiere in ihrer Übersicht zu getöteten Wölfen als Welpen ein. Dabei heißt es in den geheim gehaltenen Abschussgenehmigungen – die der NOZ vorliegen – für den Herzlaker so genannten „Problemwolf“ ausdrücklich: „Die Entnahme von Welpen ist auszuschließen.

    Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellte bereits Strafantrag gegen Umweltminister Lies und alle ausführenden Personen.

    Ebenso klammheimlich wurde wohl die Entscheidung getroffen, dass Jäger nun verletze und verunfallte Wölfe abschießen dürfen, ohne einen Tierarzt oder sonstigen Spezialisten zu Rate zu ziehen. Auch hier gab es keine Pressemitteilung vom Umweltministerium, sondern es wurde lediglich eine Meldung in einem Jägerblatt veröffentlicht.

    Doch damit nicht genug. Umweltminister Lies fordert das „französiche Modell“ für Niedersachsen und will jährlich eine Wolfsjagd veranstalten.

    Ähnlich schockierende Vorgänge finden in Brandenburg statt, wo die Länderkoalition sich für leichtere Abschüsse und auf eine Änderung der Wolfsverordnung für Brandenburg geeinigt hatte, ohne dass die Wolfsverordnung der Öffentlichkeit oder Vereinen sowie Verbänden, die dagegen hätten klagen können, zur Kenntnis gebracht worden wäre.

    Auch hier ist stark mit heimlichen, der Öffentlichkeit entzogenen Wolfsabschüssen zu rechnen.

    Hier unsere Nachfrage dazu:

    Sehr geehrte Frau Sommer,

    haben Sie vielen Dank für Anfrage, die mir Herr Arnold zur Beantwortung weitergeleitet hat. Die Überarbeitung der Wolfsverordnung des Landes Brandenburg ist bisher noch nicht abgeschlossen worden. Derzeit befindet sich ein Entwurf in der hausinternen Abstimmung. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen nicht den noch unabgestimmten Entwurf zukommen lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    I.A.

    1. K.

    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)

    Referat 42 Arten- und Biotopschutz

    Ministry of Agriculture, Environment and Climate Protection of the Federal State of Brandenburg

    Von: brigitte.sommer@wolfsschutz-deutschland.de <brigitte.sommer@wolfsschutz-deutschland.de>

    Gesendet: Mittwoch, 17. März 2021 15:31

    An: MLUK, Pressestelle <Pressestelle@MLUK.Brandenburg.de>

    Betreff: Neue Wolfsverordnung Brandenburg

    Guten Tag,

    leider habe ich Sie telefonisch nicht erreichen können, deshalb die Mail. Ich habe eine Frage zur neu überarbeiteten Wolfsverordnung. Ist diese denn mittlerweile veröffentlicht worden? Falls nicht, könnten Sie mir bitte den abgestimmten Entwurf zukommen lassen?

    Besten Dank und noch eine angenehme Restwoche

    Brigitte Sommer

    Erste Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e. V.

     

    Gerne lassen reichen wir Ihnen den Email-Verkehr mit kompletten Kontaktdaten weiter.

    Wir bitten Sie inständig, diesen Wildwest-Methoden mit der Eröffnung eines ordentlichen EU-Verfahrens gegen die Bundesländer Niedersachsen und Brandenburg sowie Deutschland Grenzen zu setzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Brigitte Sommer

    1. Vorsitzende Wolfsschutz-Deutschland e. V.

    Ulrike de Heuvel

    1. Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e. V.

    Quellen: https://wolfsschutz-deutschland.de/…/eu-eroeffnet…/

    Unser Bericht mit Link zur Rissliste – https://wolfsschutz-deutschland.de/…/heimlicher…/

    Unser zweiter Bericht https://wolfsschutz-deutschland.de/…/niedersachsen…/

    Ankündigung UM Lies heimlich Wölfe abschießen zu wollen: https://wolfsschutz-deutschland.de/…/umweltminister…/

    Artikel NOZ: https://www.noz.de/…/getoetete-woelfe-tiere-waren-laut…

    Lies fordert französisches Modell für Deutschland: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Lies-Nicht-mehr-als-500-Woelfe-in-Niedersachsen,wolf4368.html

    http://www.dbb-wolf.de

    Wölfin Löhningen

    https://www.umwelt.niedersachsen.de/…/abschuss-eines…

    Wölfin Uelzen PI 030/2021 / Umweltministerium Niedersachsen

    https://www.umwelt.niedersachsen.de/…/erlegter-wolf-im…

    Meldung, dass Jäger Wölfe erschießen dürfen.

    https://www.jagderleben.de/…/21-02-12_Erlass_zu_9…

    https://www.rbb24.de/…/brandenburg-woelfe-abschiessen…

    1. Rissliste: rissliste-12022021 (1)

    2.Rissliste 2. Version: rissliste-12022021 2

    NRW – Offener Brief an Umweltministerin Heinen-Esser: Pro-Wolf-Stimmen dürfen nicht ungehört bleiben

    Bezüglich der Situation in NRW wegen Wölfin Gloria verfassten wir einen Brief an die NRW-Umweltministerin Heinen-Esser.

    Sehr geehrte Frau Heinen-Esser,

    in den vergangenen Wochen verging kaum ein Tag ohne Rissmeldung im Schermbecker Wolfsgebiet. Dass diese Häufung in der Tat ungewöhnlich ist, haben sie bereits in Ihrer Stellungnahme vom 03.09.2020 bei Schermbeck-Online zum Ausdruck gebracht. Aus diesem Grund wende ich mich im Namen des Vereins Wolfsschutz Deutschland e.V. erneut an Sie. Bereits nach den Rissen bei Herrn Kurt Opriel, Ende 2019, gab es eine schriftliche Korrespondenz zwischen uns. In dieser versicherten Sie uns, dass jeder dieser Vorfälle genauestens geprüft werde und es keine übereilte Abschussverfügung für Wölfin Gloria (GW954f) geben wird. Ihre Entscheidung diesbezüglich begrüßten wir sehr.

    Mit Ihrer Haltung zeigten Sie noch einmal ganz deutlich, wie wichtig der hohe Schutzstatus des Wolfes ist. Wir appellieren deshalb an Sie, dies deshalb auch in Bezug auf die aktuelle Entwicklung zu berücksichtigen! Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass wir über den Zustand der Weidezäune vor Ort sehr gut informiert und regelmäßig dort unterwegs sind. Leider fallen uns aber immer wieder Schwachstellen auf, denn viele Nutztiere werden nach wie vor noch nicht ausreichend geschützt. Darüber wird in den Medien allerdings kaum berichtet, im Gegenteil, es wird ausschließlich die Situation der Weidetierhalter dargestellt, was in unseren Augen ein falsches Bild entstehen lässt.

    Folglich werden dadurch weitere Ängste in der Bevölkerung geschürt und die Situation wird unnötig dramatisiert. Wir betrachten diese Entwicklung mit großer Sorge, da wir vermuten müssen, dass unter allen Umständen eine Abschussverfügung durchgesetzt werden soll. Bei allen Zaunkontrollen, die wir durchführen, bewegen wir uns immer im legalen Rahmen, was ich hier noch einmal betonen möchte! Deswegen können wir mitunter nur mutmaßen, ob hier Risse provoziert werden sollen.

    Fakt ist allerdings: es gibt zwar einige Vorzeigeweiden mit entsprechender Zaunhöhe und Stromzufuhr. Oftmals allerdings finden wir höchst desolate Zäune, teils von Unkraut überwuchert, vor. An manchen Zäunen werden Berge mit Gartenabfällen o. ä. direkt vor den  betreffenden Weiden deponiert, die geradezu zum Überspringen einladen. Strom wird teilweise gar nicht mehr eingesetzt, mit der Argumentation: „…die Wölfin springe ja sowieso…“

    Wir fragen uns angesichts dieser Zustände: sieht so vernünftiger Weidetierschutz aus? Uns erscheint es fast, als würde man bewusst Weidetierrisse in Kauf nehmen, um stärkeren Druck auf die Politik auszuüben. Dass der Wolf als Politikum fungiert, um Wählerstimmen zu ködern, ist uns natürlich nicht unbekannt.

    Sie, Frau Heinen-Esser, haben sich bis jetzt auch immer für den Wolf eingesetzt und nach Alternativen gesucht, die ein Zusammenleben ermöglichen. Wir hoffen, Sie werden dies auch in Zukunft tun und Ihre Linie beibehalten.

    Auch wir Wolfsschützer zählen auf Sie! Die mittlerweile wachsende aggressive Grundstimmung der Weidetierhalter (auch wir waren dieser bereits persönlich ausgesetzt) darf nicht dazu führen, dass die „Pro-Wolf“ Stimmen in der Bevölkerung, ungehört bleiben.

    Viele Grüße

    Ulrike de Heuvel

    2.Vorsitzende Wolfsschutz-Deutschland. e. V.

    Hier der offene Brief als PDF Brief an Frau Heinen Essser 09-2020

    Pressemitteilung: „Lex Wolf“ ist ignorant und Demokratie gefährdend

    P R E S S E M I T T E I L U N G

    18. Februar 2020

    „Lex Wolf“  verstößt gegen das höherrangige EU-Recht  Pressemitteilung von Wolfsschutz-Deutschland e.V. zu unserem Offenen Brief an Bundespräsident Steinmeier

    Als ignorant und Demokratie gefährdend bezeichnete Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. die vom Bundesrat verabschiedete Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrats festgestellt hatte, verstoße die „Lex Wolf“  gegen das höherrangige EU-Recht. In einem Offenen Brief appellierte der Verein an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, auch aus diesem Grund  dieses Gesetzt nicht zu ratifizieren.

    Die „Lex Wolf“ werde nicht die wirtschaftlichen Probleme der Weidetierhalter lösen. Diese seien struktureller Natur und existierten bereits lange bevor der Wolf sich wieder in Deutschland zu etablieren begonnen habe. Zudem biete die „Lex Wolf“  für Weidetierhalter gar keine nachhaltigen Lösungen.  Es werde der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig, so Sommer,  würden echte Hilfen für Weidetierhalter seit Jahren im Bundestag blockiert.

    Wie Brigitte Sommer erklärt, sei es wohl sicher, dass die EU auch im Fall der „Lex Wolf“ ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten werde. Dies scheine die gewählten Volksvertreter aber gar nicht zu stören, was wiederum den höchst zweifelhaften Einfluss von Lobbyverbänden aufzeige, der das politische Handeln immer mehr bestimme.

    Die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die sogenannte  “ Lex Wolf“, würde es künftig erlaubten, alle Wölfe in einem Gebiet abzuschießen, wenn dort Risse an Nutztieren erfolgt sind, bis zur völligen Auslöschung der Wolfspopulation. Wie Sommer feststellt, würden dann die nächsten Wölfe in das freigewordene Gebiet einwandern, und auch sie könnten dann abgeschossen werden, bis keine Risse mehr vorkommen.

    Derweil sei durch Studien wissenschaftlich bewiesen, dass Wolfsabschüsse nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse verursachen, weil unerfahrene Jungtiere, denen die Eltern fehlen, lieber auf leichte Beute wie Schafe zurückgreifen. Sommer: „Nur 1,1 % Weidetiere machen überhaupt das Nahrungsspektrum von Wölfen aus. Viel mehr Weidetiere sterben durch völlig andere Ursachen wie Vernachlässigung, Krankheiten und Unfälle“.

    Sommer: „In Zeiten des dramatischen Artensterbens sollten wir die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begrüßen und fördern, anstatt mit der „Lex Wolf“ seiner erneuten Ausrottung den Boden zu bereiten.“ Statt Weidetierhaltern das Kreieren von Wolfsrissen durch Zauntricksereien zu erlauben, sollte es gar keine Abschussgenehmigungen aufgrund von Wolfsrissen geben. Vielmehr sollte es endlich eine bundesweite Lösung zur Entschädigung sowie Forderung und Förderung an Weidetierhalter geben, indem ganz Deutschland zum Wolfsland erklärt werden würde. Dies würde auch Schäden, die wandernde Jungwölfe verursachen, abdecken.

    Sommer erinnerte daran, dass EU-Kommissar Karmenu Vella verschiedene Politiker aus Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ermahnt hatte, dafür zu sorgen, dass Herdenschutzmaßnahmen endlich konsequent umgesetzt werden. Die EU erlaube seit vergangenem Jahr, dass alle Herdenschutzmaßnahmen den Weidetierhaltern zu 100 % erstattet werden. Im Übrigen würden Landwirte von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert – da sollte es doch recht und billig sein, eine Akzeptanz für Natur- und Artenschutzbelange zu erwarten.

    Sommer erinnerte daran, dass gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse zähle. Diesem strengen Schutzstandard würden auch Hybridwölfe unterliegen,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe seien zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier dürfe damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, sei kein Argument, weil sich zum Beispiel die fünf Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate betrage in Deutschland  unter einem Prozent.