EU: Absenkung des Wolfsschutzstatus längst nicht durch
Anfang März wollten die Lobbyisten mit der Absenkung des Wolfsschutzstatus ihren Erfolg feiern, doch eine Klage von fünf europäischen Umweltorganisationen gegen den Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission gegen die Absenkung des Wolfsschutzstatus von „streng“ geschützt auf „geschützt“ wurde angenommen. Außerdem beteiligt sich Wolfsschutz-Deutschland e.V. an einem offenen Brief an Umweltministerin Lemke.
Wir hatten schon mehrfach darüber berichtet, dass der Schutzstatus der Wölfe bislang noch nicht zurückgesetzt wurde, wie von Jägerblättern und Massenmedien behauptet wurde. Jetzt kommt der nächste Rückschlag für die Lobbyisten. Eine Klage der Verbände Green Impact ETS (Rom, Italien), Earth ODV (Rom, Italien), Nagy Tavak és Vizes Élőhelyek Szövetsége (Alsóörs, Ungarn), LNDC Animal Protection APS (Mailand, Italien) und One Voice (Straßburg, Frankreich) wurde angenommen. Vertreten werden die Orgas durch Rechtsanwalt L. D’Agostino. Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/12/20/klage-gegen-herabsetzung-des-wolfsschutzstatus-vor-dem-eugh/

Im Klageantrag wird gefordert:
- Die Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2024/2669 des Rates vom 26. September 2024, mit dem im Namen der Europäischen Union ein Vorschlag zur Änderung der Anhänge II und III des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume eingereicht wurde.
- Die Nichtigerklärung des Vorschlags selbst sowie des Abstimmungsergebnisses der 44. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens von Bern vom 3. Dezember 2024.
- Die Nichtigerklärung sämtlicher damit zusammenhängender und folgender Maßnahmen, auch solcher, die den Klägern möglicherweise noch nicht bekannt sind.
Aktionen auch in Deutschland
Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. hat fast zeitgleich einen offenen Brief Offener Brief an BMin Lemke 21.02.2025 an Bundesumweltministerin Steffi Lemke lanciert, an dem sich 32 Organisationen und auch Privatpersonen beteiligt haben. Auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben unterzeichnet.
Am 6.3.25 endet die Frist bis zu der die Vertragsstaaten der Berner Konvention (BK) Einspruch gegen den Beschluss des Ständigen Ausschusses einlegen können. Der Sekretär der BK hat die Staaten um diesbezügliche Rückmeldung bis 5.3.25 gebeten. Die Vertragsstaaten können auch noch ihr Veto einlegen.
Quelle:
Weitere Quellen:
Wolf Facts Schweiz: https://www.facebook.com/groups/347215789877202