Die Sündenbock-Taktik von Egling: Ein absurder Schießbefehl auf ein Phantom

Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen in Bayern exekutiert im Fall Egling ein bürokratisches Trauerspiel, das an Absurdität und Demokratiefeindlichkeit kaum zu überbieten ist. Mit der aktuellen Abschussfreigabe im Nordlandkreis wird ein Todesurteil gegen ein geschütztes Wildtier vollstreckt – und das unter dem ohrenbetäubenden Schweigen des betroffenen Halters. Dass vom Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) keine öffentliche Kritik an dieser Bejagung kommt, gleicht einer moralischen Bankrotterklärung. Es drängt sich der fatale Verdacht auf, dass der Verband der Tötung hinter den Kulissen zugestimmt hat, um vom eigenen, kolossalen Versagen beim Herdenschutz abzulenken.

Demokratiefeindliche Geheimhaltung und exklusive Medienfütterung

Besonders skandalös ist das Vorgehen der Behörden bei der Informationsvergabe. Der fertige „Managementplan zur Bejagung“ wird von der Jagdbehörde gezielt unter Verschluss gehalten. Eine offizielle, transparente Veröffentlichung für die Bürger unterbleibt komplett. Stattdessen wird die Abschussfreigabe nur auf direkte Nachfrage exklusiv an ausgewählte Medienhäuser herausgegeben. Diese bewusste Intransparenz soll kritische Nachfragen blockieren und die Öffentlichkeit mundtot machen. Eine solche Geheimhaltungs-Taktik entlarvt, dass die Behörden selbst genau wissen, auf welch rechtlich wackeligem Fundament ihre Abschussgenehmigung steht.
Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Kein ernster wirtschaftlicher Schaden nach § 45 BNatSchG

Eine Ausnahme vom strengen Artenschutzverbot darf gemäß § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG nur zur Abwendung „ernster landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden“ erteilt werden. Im Fall Egling wurden im Juni drei Moorschnucken eines Landschaftspflegeprojekts gerissen. So bedauerlich der Verlust von Weidetieren im Einzelfall ist: Drei Schafe stellen für einen finanzstarken, institutionellen Verband wie den LBV beim besten Willen keinen ernsten, existenzbedrohenden wirtschaftlichen Schaden im Sinne des Gesetzes dar. Die gesetzliche Hürde für eine Ausnahmegenehmigung wird hier evident verfehlt. Hier unser offener Brief: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/08/13/bankrotterklaerung-im-moor-wolfsschutz-deutschland-e-v-fordert-lbv-vorstand-zum-einlenken-im-fall-egling-auf/

Die Absurdität der Jagd auf ein „Phantom“

Biologisch und rechtlich vollkommen verfehlt ist zudem der Zugriff auf ein nicht-standorttreues Tier. Die DNA-Analyse bestätigte Wochen nach dem Riss lediglich einen durchziehenden Wanderwolf aus der Alpenpopulation. Ein solches Tier legt pro Tag immense Strecken zurück und ist höchstwahrscheinlich längst hunderte Kilometer weitergezogen. Die Jäger vor Ort erhalten damit de facto die Erlaubnis, Jagd auf ein Phantom zu machen. Die Wahrscheinlichkeit ist extrem hoch, dass im Rahmen dieses Bejagungsplans ein völlig unbeteiligter, unschuldiger Wolf geschossen wird, der zufällig das Gebiet durchquert. Ein solcher „Vorratsabschuss“ widerspricht dem Bestimmtheitsgebot im Verwaltungsrecht und dem strengen Individualschutz der FFH-Richtlinie.
Das eigentliche Problem wird durch diesen Schießbefehl überhaupt nicht gelöst, sondern bewusst verschleiert. Der LBV hatte seine Moorschnucken ungeschützt und ohne jegliche wolfsabweisende Zäune auf der Moorfläche gehalten – ein serviertes Buffet für jeden Beutegreifer. Wenn die Flächen im Moor weiterhin ungesichert bleiben, wird sich der nächste durchziehende Wolf garantiert wieder dort bedienen. Der Abschuss dient einzig und allein als populistische Nebelkerze, um die Untätigkeit der Behörden und das Herdenschutz-Versagen des LBV als Sündenbock auf dem Rücken des Wolfes auszutragen.
Beispielfoto streitende Wölfe. © Brigitte Sommer

Behördenversagen im Monitoring – Die Alibi-Zahlen der Jagdlobby

Der Fall Egling legt zudem die tiefen Risse im bayerischen Wolfsmonitoring offen. Das zuständige Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) agiert bürokratisch, träge und realitätsfern. Von einer vermeintlich „wachsenden Zahl an Territorien“ kann in Bayern überhaupt keine Rede sein. Die Behörden nutzen hier einen perfekten statistischen Bereinigungs-Trick: Erlöschen etablierte Territorien – sei es durch Krankheiten, Abwanderung oder klammheimliche, illegale Abschüsse –, verschwinden sie im nächsten Monitoringjahr sang- und klanglos aus den Tabellen. Weil eine transparente historische Verlustliste fehlt, wird der Öffentlichkeit eine rasant wachsende Population vorgegaukelt, während die Welpenzahlen in Wahrheit massiv einbrechen.
Völlig absurd wird es jedoch beim Bayerischen Jagdverband (BJV): Dieser betreibt seit Jahren ein eigenes, rein interessengesteuertes Alibi-Monitoring, um mit manipulativen „Zweitmeinungen“ die Wolfszahlen künstlich in die Höhe zu treiben und Abschüsse zu rechtfertigen. Genau diese Jagdlobby ist es, die uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. für unser unabhängiges, wissenschaftlich fundiertes Monitoring vor Ort permanent diffamiert und kritisiert. Während die einen Daten manipulieren, um das Ausrotten einer geschützten Art vorzubereiten, dokumentieren wir die Realität – und das passt der Abschuss-Lobby verständlicherweise nicht ins Konzept.
Die Krone der Dreistigkeit setzt dem Ganzen jedoch die Jagdlobby auf: Völlig faktenbefreit versucht man dort, den friedlichen Chiemgauer Wolf GW4028m für den Riss im weit entfernten Egling verantwortlich zu machen. GW4028m ist im weit über 60 Kilometer entfernten Kampenwandgebiet standorttreu und verhält sich ziemlich unauffällig. Ihn mit dem Moorschnucken-Riss in Verbindung zu bringen, zeigt die perfide Methode der Jägerschaft: Einem friedlichen Wolf wird im Netz so lange ein falsches Sündenbock-Image angedichtet, bis die Behörden einknicken und den nächsten illegalen Abschussbefehl unterschreiben! Während die Jäger Daten manipulieren und haltlose Gerüchte streuen, um das Ausrotten einer geschützten Art vorzubereiten, dokumentieren wir die Realität

Wir erstatten Strafanzeige

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellen unmissverständlich klar: Sollte im Rahmen dieses rechtswidrigen Bejagungsplans im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ein Wolf erschossen werden, werden wir unverzüglich Strafanzeige gegen alle beteiligten Personen und die verantwortlichen Behördenvertreter erstatten.
Wir haben gelernt, dass juristische Klagen und langwierige Prozesse vor den Verwaltungsgerichten alleine keine wirkungsvolle Maßnahme mehr sind, um das Abschlachten geschützter Tiere zu verhindern. Während die Akten im Gericht verstauben, schaffen Jäger draußen im Wald Fakten. Deshalb braucht es jetzt aktive Arbeit direkt vor Ort. Jetzt ist der Zeitpunkt, um selbst aktiv zu werden und absolut legal Vorgänge zu dokumentieren und öffentlich zu machen: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quelle:

https://www.merkur.de/lokales/wolfratshausen/egling-ort28621/wolf-zum-abschuss-freigegeben-jaeger-duerfen-ein-tier-erlegen-94475928.html

Monitoringliste: https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Bankrotterklärung im Moor: Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert LBV-Vorstand zum Einlenken im Fall Egling auf

Es ist ein PR-Gau für den praktischen Naturschutz in Bayern und eine Steilvorlage für die Abschuss-Lobby: Nach dem Riss von zwei Schafen im oberbayerischen Egling (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) prüft die Untere Jagdbehörde derzeit mit Hochdruck eine Abschussfreigabe. Das Unfassbare daran: Betreiber der betroffenen, völlig ungeschützten Herde auf der dortigen Moorfläche ist ausgerechnet der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. (LBV). Anstatt als finanz- und personalstarker Fachverband mit gutem Beispiel voranzugehen und innovative Schutzkonzepte wie Behirtung oder Nachtpferche im unwegsamen Gelände zu demonstrieren, kapituliert die Projektleitung vor den Kameras der Regionalpresse und erklärt Herdenschutz im Moor für „kaum umsetzbar“. Ein fatales Signal, das der Bayerische Bauernverband und das Landratsamt dankbar aufgreifen, um den ohnehin rechtswidrigen und von uns scharf kritisierten Bayerischen Wolfsmanagementplan im Eilverfahren durchzudrücken. Wenn selbst ein Naturschutzverband seine Tiere nicht schützt, so die perfide Logik der Behörden, dann müsse eben das Gewehr sprechen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. nehmen den LBV nun öffentlich in die Pflicht. Wir haben uns mit einem klaren Offenen Brief an den Vorstand des Verbandes gewandt: Wer den Wolf schützen will, darf Weidetiere nicht auf dem Silbertablett servieren und sich anschließend als Steigbügelhalter für die Jagdlobby missbrauchen lassen. Lesen Sie hier unseren Offenen Brief an den LBV-Vorstand in vollem Wortlaut:

 

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

OFFENER BRIEF
An den Vorstand des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. (LBV)
Eisvogelweg 1
91161 Hilpoltstein
Per E-Mail vorab info@lbv.de
Betreff: Wolfsriss im Spatenbräufilz (Gemeinde Egling) – Herdenschutz statt Akzeptanz behördlicher Nebelkerzen
Sehr geehrte Damen und Herren des LBV-Vorstands,
sehr geehrter Herr Vorsitzender Dr. Schäffer,
mit großer Besorgnis verfolgen wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. die aktuellen Entwicklungen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Nach dem bestätigten Riss von zwei Schafen aus einer Ihrer Projekt-Herden im Moor bei Egling prüft die Untere Jagdbehörde derzeit eine Abschussfreigabe für den betroffenen Wolf.
Als Mitstreiter im Natur- und Artenschutz schmerzt uns der Verlust von Weidetieren in Ihren wichtigen Landschaftspflegeprojekten. Dennoch betrachten wir die aktuellen behördlichen Schritte mit äußerstem Befremden – insbesondere die Rolle, die Ihr Verband in der lokalen Argumentation unfreiwillig einnimmt.
Dass die betroffene Herde im Spatenbräufilz nicht wolfsabweisend geschützt war, wird nun von Vertretern des Bayerischen Bauernverbandes und der Jagdlobby als vermeintlicher Beleg dafür missbraucht, Herdenschutz sei im unwegsamen Gelände unmöglich. Es entsteht der fatale Eindruck: Wenn selbst der LBV seine Tiere nicht schützen kann, dann ist der Abschuss alternativlos.
Besonders alarmierend sind die offiziellen Begründungen aus dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen. Die dortige Pressestelle rechtfertigt die Prüfung eines regionalen Bejagungsplanes mit der Behauptung, der Erhaltungszustand des Wolfes sei in der Region „als günstig bewertet“ worden. Hierbei handelt es sich um eine rein politische Nebelkerze, der Sie als wissenschaftlicher Fachverband vehement widersprechen müssen:
    • Kein günstiger Erhaltungszustand in Bayern: Die pauschale Meldung eines „günstigen Erhaltungszustands“ auf Bundesebene für die kontinentale Region basiert rein auf den hohen Populationsdichten in Nord- und Ostdeutschland. In Bayern und speziell im südbayerischen Raum ist der Zustand der Wolfspopulation nach wie vor kritisch, instabil und im biologisch tiefroten Bereich.
    • Gefährdung lokaler Vorkommen: Da es im Alpenvorland keine stabile, standorttreue Population gibt, gefährdet die Entnahme eines vermutlich ohnehin durchziehenden Einzeltieres das regionale Wiederansiedlungsgeschehen massiv. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet Abschüsse unmissverständlich, wenn diese den Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern.

Wir fordern Sie daher auf, dieser gefährlichen Instrumentalisierung aktiv und öffentlich entgegenzutreten:
  1. Herdenschutz-Alternativen ausschöpfen: Topografische Hürden wie Moorflächen erschweren den klassischen Zaunbau, machen Herdenschutz aber nicht unmöglich. Gerade als personell und finanziell stark aufgestellter Verband steht der LBV in der Pflicht, innovative Vorreiterrollen einzunehmen. Wo Zäune versagen, müssen unverzüglich alternative und zumutbare Methoden wie eine temporäre Behirtung, der Einsatz von Herdenschutzhunden oder mobile Nachtpferche etabliert werden. Ein Abschuss darf niemals die Quittung für unzureichende Schutzmaßnahmen sein.
  2. Keine Akzeptanz eines Abschusses: Ein Wolf, der auf ungeschützte Beute trifft, zeigt kein „fehlgeprägtes“ Verhalten, sondern folgt biologischen Instinkten. Ein Abschuss im Flachland ohne vorherige Ausschöpfung aller Schutzvarianten widerspricht der gesetzlich verankerten Ultima Ratio nach § 45 BNatSchG diametral.
  3. Rechtsmittel einlegen: Sollte das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen tatsächlich eine Abschussgenehmigung erteilen, fordern wir den LBV auf, als betroffener Tierhalter und anerkannter Naturschutzverband alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel (Widerspruch und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht) auszuschöpfen.
    Der Bayerische Wolfsmanagementplan darf nicht länger als Feigenblatt für eine verfehlte Naturschutzpolitik dienen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. kritisiert dieses rein auf Populismus beruhende Regelwerk ohnehin vollumfänglich. Es ist ein rechtliches Konstrukt, das unter dem Deckmantel des „Managements“ systematisch versucht, den verfassungsrechtlich verankerten Artenschutz und das übergeordnete Bundes- und EU-Recht auszuhebeln. Dass nun auch noch ein anerkannter Naturschutzverband durch das eigene Versäumen von Mindeststandards beim Herdenschutz zur Schablone für diesen verfehlten bayerischen Sonderweg wird, ist ein fatales Signal.
    Wir appellieren eindringlich an Ihre naturschutzfachliche Identität und Verantwortung: Lassen Sie nicht zu, dass Ihr Fall zur Rechtfertigung eines ohnehin rechtswidrigen Wolfsmanagementplans instrumentalisiert wird. Setzen Sie ein unmissverständliches Zeichen für das echte Zusammenleben von Beutegreifern und Weidewirtschaft durch konsequenten Schutz.
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfsschutz-Deutschland e. V.
    Vorstand
    Ulrike de Heuvel
    Jürgen Götz
    Volker Vogel
    Brigitte Sommer

    Quellen und Hintergrund:

    Aktuell prüfen Behörden im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen nach frischen Wolfsrissen eine konkrete Abschussfreigabe.Anfang August 2026 wurde bekannt, dass die Untere Jaggdbehörde rechtliche Schritte einleitet, um den Abschuss eines Wolfes in der Gemeinde Egling vorzubereiten.
    Hintergrund der geplanten Freigabe sind folgende Details:
      • Der Vorfall: In der Nacht vom 20. auf den 21. Juni wurden in Egling zwei Schafe gerissen.
      • Die Bestätigung: Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat mittels einer DNA-Analyse offiziell und zweifelsfrei nachgewiesen, dass ein Wolf für die Risse verantwortlich war. Es handelt sich um den ersten bestätigten Nachweis im Landkreis seit fast zehn Jahren.
      • Die Prüfung: Weil sich die Landwirte vor Ort angeblich erhebliche Sorgen um ihre Nutztierbestände machen, läuft nun die behördliche Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine gezielte Tötung im Rahmen des neuen Jagdrechts erfüllt sind. Ob sich das Tier aktuell noch in der Region aufhält, ist unklar.
    Zuvor gab es im Frühjahr 2026 bereits eine aktive Abschussfreigabe im Allgäu (Landkreise Oberallgäu und Ostallgäu) gegen den Wolfsrüden „GW5224m“, die nach heftigen Rechtsstreits mit Naturschützern im Juni ergebnislos auslief. Die aktuelle Prüfung in Egling ist damit das neueste Verfahren im Freistaat.
    Aus den offiziellen Berichten der Regionalpresse gehen die Reaktionen des LBV und der Projektleitung sehr klar hervor. Sie zeigen ein unentschlossenes und problematisches Bild.
    Die verantwortliche Projektleiterin und Diplom-Biologin des LBV, Sabine Tappertzhofen, sowie lokale Akteure äußerten sich wie folgt:
    • Eingeständnis des Null-Schutzes: Die Projektleitung bestätigte offiziell, dass die Herde im Spatenbräufilz völlig ungeschützt war. Es gab keinerlei wolfsabweisende Zäune.
    • Kapitulation vor der Geografie: Als Begründung für den fehlenden Schutz gab die Projektleitung an, dass ein Zaunbau auf der extrem nassen und unwegsamen Moorfläche technisch und praktisch „kaum umsetzbar“ sei. Man habe das Risiko schlicht in Kauf genommen, da die Region bisher kein festes Wolfsgebiet war.
    • Fatales Signal der Hilflosigkeit: Die Aussagen des LBV, dass Herdenschutz im Moor nicht funktioniere, werden nun vom Bayerischen Bauernverband (BBV) dankbar aufgegriffen. BBV-Kreisobmann Peter Fichtner nutzte das LBV-Versäumnis prompt für die Behauptung, dass Zäune generell nutzlos seien und sich der Wolf darüber „totlache“.