Bayern: Nach massivem Druck: Landratsamt muss Jagd auf Wölfin „Tenni“ einräumen

Nach erheblichem öffentlichem und medialem Druck hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt die Existenz eines revierübergreifenden Managementplans zur Bejagung der Wölfin „Tenni“ (GW4977f) offiziell bestätigt. Die Freigabe, die bis zum 31. Oktober 2026 gilt, wirft jedoch grundlegende Fragen bezüglich der Verhältnismäßigkeit, der Transparenz staatlichen Handelns und der tatsächlichen Umsetzung gesetzlicher Schutzpflichten auf. Eine sachliche Analyse der Gegebenheiten vor Ort mit neuen Fotos offenbart nämlich weiter große strukturelle Defizite im Herdenschutz.

Dass die Abschussverfügung zunächst ohne aktive Information der Öffentlichkeit und der anerkannten Naturschutzverbände erlassen wurde, wird von den Behörden mit formalen Zuständigkeiten begründet. Demnach seien im Planungsverfahren lediglich direkt betroffene Jäger und Revierinhaber rechtlich zu beteiligen gewesen. Aus demokratietheoretischer und naturschutzrechtlicher Sicht führt diese Praxis der Exklusion jedoch dazu, dass eine unabhängige Überprüfung behördlicher Abwägungen im Vorfeld systematisch erschwert wird.
Das Landratsamt begründet den Erlass des Managementplans als zwingend notwendige Reaktion auf eine akute Konfliktlage. Als empirische Grundlage werden die wiederholten Risse von Nutztieren seit August 2026, der Fund von Losungen sowie verifizierte Sichtungen angeführt, welche die Standorttreue des Tieres belegen würden. Die Behörde betont explizit, dass es sich hierbei nicht um eine „willkürliche Entscheidung“ handle, sondern dass das Bundesjagdgesetz die zuständige Behörde anlassbezogen dazu verpflichte, einen solchen revierübergreifenden Plan aufzustellen, sofern Schäden in der Weidewirtschaft entstehen. Man stützt sich dabei auf das politische Narrativ, wonach sich der Wolf in Deutschland in einem „günstigen Erhaltungszustand“ befinde und ein Bestandsmanagement daher rechtlich zulässig sei.
    • Der Managementplan erlaubt die Jagd auf die Wölfin in der gesetzlichen Periode vom 1. Juli bis zum 31. Oktober und erstreckt sich neben dem Eigenjagdrevier Tennenlohe weitläufig auf zahlreiche umliegende Gemeinschafts- und Staatsjagdreviere (u. a. Uttenreuth, Kalchreuth, Buckenhof und Heroldsberg) Fränkischer Tag. Diese enorme räumliche Ausdehnung auf rund 80 Quadratkilometer entlarvt das Verfahren. Es handelt sich nicht um eine punktuelle Schadensabwehr am Gehege, sondern um eine großflächige Bejagungsfreigabe, die das Tier auch fernab des Konfliktortes existenziell gefährdet. Die genauen Jagdgebiete haben wir bereits hier veröffentlicht: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/10/04/bayern-geheim-abschuss-auf-tenni-managementplan-im-tennenloher-forst-wirft-fragen-auf/

Unsere Grundsatzposition: Ganzheitlicher Schutz statt Sündenbock-Mechanismen

Wolfsschutz-Deutschland e. V. vertritt die unverrückbare Position, dass die Tötung von geschützten Beutregreifern keine Lösung für weidewirtschaftliche Konflikte darstellt. Der Wolf erfüllt eine essenzielle regulierende Funktion im Ökosystem. Ihn pauschal zum Sündenbock für Defizite im menschlichen Management zu erklären, verkürzt die komplexe Realität und widerspricht dem Gedanken des Naturschutzes. Konflikte lassen sich ausschließlich durch lückenlose, präventive Schutzmaßnahmen und ein professionelles Herdenschutzmanagement lösen.
Beispielfoto Wölfin.

Komplexe Verantwortlichkeiten im Beweidungsprojekt

Um die Situation sachgerecht zu bewerten, müssen die Eigentums- und Projektstrukturen im Tennenloher Forst differenziert betrachtet werden: Die betroffenen Pfauenziegen stehen im Eigentum privater Tierhalter und werden im Rahmen eines offiziellen Beweidungsprojekts des Landkreises eingesetzt. Die Flächen selbst befinden sich im Eigentum der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU).
Obwohl die primäre Sicherungspflicht bei den Haltern liegt, sieht Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch die DBU als namhafte Stiftung und Projektpartnerin in einer ethischen und koordinativen Mitverantwortung. Ein wirksamer Schutz kann nur gelingen, wenn alle beteiligten Akteure kooperieren, anstatt die Verantwortung im bürokratischen Raum zu fragmentieren. Die DBU teile überdies mit, dass die Ziegen künftig woanders untergebracht würden. Sind die Ziegen weg, ist erst Recht kein Grund mehr vorhanden, Tenni zu töten. Die Wildperde sind nach eigenen Aussagen der BDU ohnehin nicht gefärdet.

Empirische Befunde: Der Fakten-Check am Gehegezaun

Als primäre Begründung für den Managementplan werden die Nutztierverluste werden laut dem Fränkischen Tag seit dem Sommer angeführt. Ein aktueller, systematischer Einsatzbericht unserer Aktiven vor Ort dokumentiert jedoch gravierende technische Mängel an der Umzäunung, die die These eines „wolfssicheren Grundschutzes“ empirisch widerlegen:
    • Inkonsistente Spannungsversorgung: Zwar weisen Teile des Solarzauns an der mittleren und inneren Litze eine reguläre Spannung von 8.0 kV auf, doch an mehreren Abschnitten konnte keine elektrische Spannung gemessen werden.
    • Strukturelle Barrierefehler: Am Boden wurden erhebliche, neu entstandene Untergrabungen dokumentiert, die groß genug sind, um einem Beutegreifer barrierefreien Zugang zu gewähren. Zudem lässt sich das Zaungeflecht an sensiblen Stellen ohne großen Kraftaufwand wegschieben. Reparierte Abschnitte werden zudem oft unmittelbar durch neue Untergrabungen direkt daneben umgangen.
    • Infrastrukturelle Veränderungen: Parallel zu weitläufigen forstwirtschaftlichen Fällarbeiten mittels Harvester wurde direkt innerhalb des Geheges ein Hochsitz errichtet. Diese Kombination aus mangelhafter Zauninstandhaltung und vorbereiteter jagdlicher Infrastruktur wirft Fragen bezüglich der Prioritätensetzung der Verantwortlichen auf.
Nach europäischem und deutschem Recht darf ein Abschuss streng geschützter Arten streng genommen nur als ultima ratio – also nach dem nachweislichen Ausschöpfen aller zumutbaren Alternativen – erfolgen. Solange der Herdenschutz vor Ort nachweisbare, gravierende Defizite aufweist, ist die Erfüllung dieser rechtlichen Voraussetzung höchst zweifelhaft.
Die Ziegen sind wohlauf. Heute ( 09.10.26) waren Sie auf einem anderem Platz. Aber noch immer im selben Gehege. Foto: privat
Weitere Untergrabungen. Foto: Privat
Zum größten Teil waren jetzt die mittlere Stromlitze und die innere Stromlitze unter Spannung (8.0 kV). Leider gab es aber auch Stellen, an denen kein Strom messbar war. Zu erkennen war, dass die Stromeinspeisung mittels Solar erfolgt.
Erneute Untergrabungen. Foto: Privat
Mittels Harbester werden schneisenartig Bäume gefällt. Dies kann auch nicht im Sinne des Naturschutzes sein. Foto: Privat.
Untergrabung. Foto: Privat
Erschreckend ist der Bereich am unteren Ende des Zaunes. Teilweise gab es neue, größere Untergrabungen. Diese wurden zum Teil bereits markiert. Die Untergrabungen sind so groß, dass hier ein größerer Wolf ohne Probleme in das Gehege und aus dem Gehege gelangen kann. An manchen Stellen lässt sich der untere Zaun auch leicht wegschieben, so dass einTier auch so durch die Umzäunung kommen kann. Oft ist zu erkennen, dass direkt neben den wieder verschlossenen Untergrabungen neue Untergrabungen vorhanden sind.. Foto: privat.

Zivilgesellschaftliches Engagement zeigt Wirkung

Dass alternative Methoden wirksam sind, beweist die Praxis: Seit Ende September herrscht im Gehege relative Ruhe, die verbliebenen Tiere sind wohlauf laut Fränkischer Tag. Dieser Zustand wurde jedoch nicht durch behördliche Maßnahmen, sondern durch den Einsatz ehrenamtlicher Helfer herbeigeführt, die durch Nachtwachen, Zaunreparaturen und friedliche Vergrämungsmaßnahmen (akustische Reize) den Schutz der Herde aktiv unterstützen.

Appell an klageberechtigte Verbände und juristische Schritte

Wir haben geliefert: Unsere Aktiven vor Ort haben die unhaltbaren Zustände am Zaun akribisch und gerichtsverwertbar dokumentiert. Damit liegt ausreichend Beweismaterial vor, um den behördlichen Bescheid juristisch zu Fall zu bringen. Da Wolfsschutz-Deutschland e. V. in Bayern über kein eigenes Verbandsklagerecht verfügt, richten wir einen dringenden, sachlichen Appell an alle klageberechtigten Partnerverbände: Unter diesen Umständen muss unverzüglich geklagt werden!
Ein Eilverfahren (Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO) vor dem zuständigen Verwaltungsgericht ist jetzt der einzige Weg, um vollendete, rechtswidrige Tatsachen im Tennenloher Forst zu verhindern. Für die juristische Begründung des Eilantrags liegt die Argumentationsbasis in einer klaren Doppelstrategie bereit:
  1. Der materielle Rechtsfehler (Wissenschaft & Europarecht):
    Die behördliche Behauptung eines „günstigen Erhaltungszustands“ als Voraussetzung für den Managementplan hält einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) stuft den Wolf in Süddeutschland und Bayern nach wie vor als ungünstig-unzureichend ein. Das Landratsamt wendet hier fälschlicherweise ein grobes, bundespolitisches Pauschalargument auf ein Bundesland an, dessen Wolfspopulation biologisch fragil ist. Nach der bindenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf eine Abschussfreigabe jedoch niemals den Erhaltungszustand der lokalen Population gefährden. Die Beweislast dafür, dass der Abschuss von „Tenni“ der bayerischen Teilpopulation nicht schadet, liegt beim Amt – und diesen wissenschaftlichen Nachweis kann es nicht erbringen.
  2. Die Missachtung der Ultima-Ratio-Pflicht (Der Herdenschutz-Vorbehalt):
    Die von uns dokumentierten, eklatanten Mängel (stromlose Abschnitte, massive Untergrabungsmöglichkeiten, fehlender Untergrabungsschutz) belegen empirisch, dass der rechtlich zwingend vorgeschriebene „wolfsabweisende Grundschutz“ im Ziegengehege gar nicht flächendeckend existiert. Ein Abschuss ist europarechtlich (FFH-Richtlinie) aber strikt an die Bedingung gekoppelt, dass es keine andere zumutbare Alternative gibt. Solange die Behebung der nachweisbaren Zaunmängel durch die Halter, den Landkreis und die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) nicht vollzogen wurde, ist die Abschussverfügung ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig. 

Wir machen Ausführende und Entscheider darauf aufmerksam, dass wir Strafanzeigen erstatten werden, sollte Tenni oder ein anderer Wolf erschossen werden.

Historische Kontinuität: Das überlieferte Narrativ vom „bösen Wolf“ von 1809

Ein Blick in die Erlanger Regionalgeschichte verdeutlicht, dass die psychologischen und argumentativen Muster der heutigen Debatte keineswegs neu sind. Das Stadtmuseum Erlangen verwahrt in seiner Sammlung das Präparat des sogenannten „letzten Erlanger Wolfs“, der am 21. November 1809 im nahegelegenen Klosterwald bei Frauenaurach geschossen wurde. Der historische Kontext offenbart verblüffende Analogien zu heute:
    1. Dasselbe Begründungsmuster: Auch im Jahr 1809 ging dem Abschuss eine Phase voraus, in der es zu wiederholten Übergriffen auf Schafherden in benachbarten Gemeinden wie Möhrendorf und Dechsendorf kam. Damals wie heute lautete die menschliche Reaktion: Eliminierung des Tieres statt struktureller Anpassung der Schutzmaßnahmen.
    2. Die optische und mediale Dämonisierung: Bei der Präparation des Wolfs im Jahr 1809 wurde dem Tier im Zoologischen Institut der Universität bewusst ein aggressives Aussehen mit gefletschten Zähnen verliehen, um das kulturelle Feindbild des „bösen Wolfs“ aus den Grimmschen Märchen zu bedienen.

Diese historische Feststellung ist von hoher Aktualität. Sie zeigt, dass die Gesellschaft auch heute noch anfällig für dieselben emotionalisierten Projektionen ist. Wenn Behörden und Teile der Berichterstattung den Wolf primär als „Schadwolf“ framen, knüpfen sie unbewusst an das im 19. Jahrhundert zementierte Märchen-Narrativ an. Während man 1809 den Wolf als vermeintlich „letztes“ Exemplar feierte, um die Natur endgültig zu unterwerfen, scheitert das behördliche Management im Jahr 2026 noch immer an der Propagands, die verhindert, dass der Wolf als natürlicher Rückkehrer dauerhaft Teil unserer Ökosysteme sein kann. 
Screenshot      Quelle: https://stadtmuseum-erlangen.de/de/das-museum/hingucker/wolf

Werden Sie Teil einer starken Zivilgesellschaft: Unterstützen Sie unsere Arbeit

Faktenbasierter Naturschutz, Ethik und die Aufklärung über mediale und behördliche Narrative erfordern Ausdauer, juristische Expertise und Präsenz vor Ort. Um diese unabhängige Kontrollfunktion gegenüber staatlichem Handeln langfristig aufrechterhalten zu können, sind wir auf eine starke Gemeinschaft angewiesen.

    • Werden Sie Mitglied: Unterstützen Sie uns nachhaltig durch eine reguläre Mitgliedschaft und stärken Sie die Stimme des Wolfsschutzes in Deutschland.
    • Aktiv werden: Beteiligen Sie sich an unseren Dokumentations- und Monitoringprojekten.
    • Aufklären: Teilen Sie diesen sachlichen Bericht, um eine informierte Diskussion auf Augenhöhe in der Öffentlichkeit zu fördern.

Warum aufmerksames Wandern Wölfe schützt

Anstatt sich in den sozialen Medien zu empören, kann jeder Einzelne selbst aktiv werden: Es werden keine Retter von oben kommen, um den Tierschutz für uns durchzusetzen. Neben der juristischen Arbeit gibt es eine direkte Möglichkeit der zivilgesellschaftlichen Intervention: die aufmerksame Präsenz im Tennenloher Forst im Rahmen des gesetzlichen Betretungsrechts.
Das Wandern auf den Wegen erfüllt eine entscheidende Schutzfunktion:
  • Öffentlichkeit herstellen: Wo Menschen im Wald unterwegs sind, sinkt die Wahrscheinlichkeit für intransparente behördliche oder jagdliche Maßnahmen im Verborgenen. Die Präsenz aufmerksamer Bürger zwingt alle Akteure vor Ort zu absoluter Gesetzestreue.
  • Soziale Kontrolle: Wer Veränderungen in der Infrastruktur – wie neu errichtete Jägersteige oder Absperrungen – wahrnimmt, dokumentiert und meldet, agiert als verlängerter Arm eines unabhängigen Monitorings.

Jeder Schritt im Wald und jede geteilte Beobachtung macht deutlich, dass die Bevölkerung eine Politik der Geheimhaltung nicht mitträgt. Werden Sie selbst aktiv, gehen Sie wandern und schützen Sie Wölfin „Tenni“ durch Ihre Präsenz.

Quellen:

https://www.fraenkischertag.de/lokales/hoechstadt-herzogenaurach/umwelt-natur/warum-die-woelfin-in-erlangen-hoechstadt-jetzt-gejagt-werden-darf-art-592223

Ab Minute 2.30 https://www.podcast.de/episode/707959266/fuchsengarten-abschiebung-woelfin-tenni-erlangen-am-abend-vom-09-oktober-2026

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Bayern: Geheim-Abschuss auf „Tenni“? Managementplan im Tennenloher Forst wirft Fragen auf

Wolfsschutz-Deutschland e. V. liegen Informationen vor, wonach eine Schießgenehmigung für die Wölfin GW4977f – von uns „Tenni“ genannt – bereits erteilt worden sei bzw. eine Eilverfügung vorbereitet werde. Öffentlich gemacht worden ist diese Verfügung bislang nicht. Die Nachricht sorgt für Bestürzung, denn das Gebiet wurde eben erst offiziell zum Wolfsgebiet erklärt. Wir zeigen in unserem Artikel, dass die Ziegen keinen Schutz hatten, rufen zu Wanderungen auf und protestieren auf das Schärfste.

Hunderte Kilometer für eine neue Heimat

Hinter der offiziellen Ausweisung des Landkreises Erlangen-Höchstadt als Wolfsgebiet steht die beeindruckende Geschichte einer weiten Wanderung: Die Wölfin „GW4977f“, Tenni, stammt ursprünglich aus dem sächsischen Territorium „Neustadt Spremberg“. Getrieben von ihrem natürlichen Instinkt nahm das Tier eine Hunderte Kilometer lange, kräftezehrende Reise auf sich, um sich schließlich im Tennenloher Forst vor den Toren Erlangens niederzulassen. Seit Ende 2025 hat sie sich in diesem dichten Gebeit, das zum Teil auch einen ehemaligen Truppenübungsplatz umfasst, erfolgreich behauptet. Dass sie über ein halbes Jahr lang in der Region standorttreu geblieben ist, zeugt von ihrer enormen Anpassungsfähigkeit. Hier ein Foto von ihr von einer Wildkamera der Behörde: https://www.nn.de/erlangen/wildkamera-liefert-erstes-foto-vom-wolf-in-erlangen-auf-jagd-im-tennenloher-forst-rep-1-1.15298679

Beispielfoto Wölfin.

Todesurteil trotz ungeschützter Ziegen

Die Wölfin solle damit in den genannten Revieren bejagt werden können.Das betroffene Gebiet im Landkreis Erlangen-Höchstadt ist erst vor kurzem als Wolfsgebiet ausgewiesen worden. Dennoch sei ein revierübergreifender Managementplan aufgestellt worden, der die Jagd auf ein Exemplar bis zum 31. Oktober 2026 in folgenden Revieren freigebe:

  • EJR Tennenlohe
  • StJR Sebalder Reichswald
  • GJR Uttenreuth-Weiher
  • GJR Kalchreuth-Röckenhof
  • StJR Eisenstraße
  • StJR Kraftshof
  • StJR Felsenkeller
  • GJR Buckenhof-Ratzsberg-Spardorf
  • GJR Brand-Unterschöllenbach-Oberschöllenbach
  • GJR Großgeschaidt-Kleingeschaidt
  • GJR Heroldsberg
  • GJR Marloffstein-Adlitz
  • GJR Eschenau-Forth-Frohnhof
  • GJR Bubenreuth

 

Ungeschützte Pfauenziegen:  Der Wilddraht ohne Spannungslitze, dazu noch die gebrochenen Gatterbalken dienen nicht als Schutz, sondern als Kletterhilfe. Foto: privat

 

Bei dieser Art der Unterbringung kann die Wölfin sich immer wieder ein Tier holen. Das ist auch für die Ziegen tragsich, doch verantwortlich ist der Mensch. Die Trägerschaft der Herde hätte längst aufrüsten müssen. Allerdings liegt es auch an der schleppenden Ausweisung von Wolfsgebieten in Bayern. Erst nach einer solchen Ausweisung erhalten Halter Förderung von Schutzmaßnahmen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern seit Gründung, dass Herdenschutz in ganz Deutschland unbürokratisch übernommen werden sollte. Einige Bundesländer, wie NRW, haben dies inzwischen umgesetzt. Foto: Privat.

Unsere Vor-Ort-Dokumentation zeigt ein anderes Bild als die offizielle Darstellung. Das eingezäunte Wildgehege im Tennenloher Forst ist sehr groß und umfasst mehrere Kilometer. Eigentümerin der Fläche ist die DBU Naturerbe GmbH (Deutsche Bundesstiftung Umwelt), die die Flächen als Nationales Naturerbe betreut. Das Beweidungsprojekt mit Przewalski-Pferden und Pfauenziegen wird gemeinsam mit dem Landschaftspflegeverband Mittelfranken und dem Bundesforst durchgeführt. Es handelt sich somit nicht um einen privaten Hobbyhalter, sondern um ein Projekt unter Beteiligung einer finanzstarken Stiftung. Ein vergleichbarer Fall hatte sich unlängst bei den Moorschnucken des LBV ereignet. Die Betreiber wirken bemüht und haben erkennbar Zeit und Arbeitskraft investiert. Nach unserer Einschätzung kommen die Maßnahmen jedoch zu spät, sind nicht ausreichend und teilweise ungeeignet:

  • An mehreren Stellen war erkennbar, dass ein Tier – mutmaßlich die Wölfin – den Zaun untergraben hatte.
  • Als Reaktion waren dort Steine und Äste vor, an und auf den Zaun gelegt worden. Auf dem sandigen Boden erscheint diese Maßnahme wenig wirksam, da ein Wolf an anderer Stelle erneut untergraben könnte.
  • Eine stromführende Litze am unteren Zaunende zur Verhinderung des Untergrabens war nicht vorhanden.
  • Die in der Mitte des Zaunes angebrachte Stromlitze führte zum Zeitpunkt unserer Prüfung keinen Strom (Handtest an mehreren Stellen).
  • Derzeit werden an den oberen Pfosten Litzenträger montiert. Es ist davon auszugehen, dass eine weitere stromführende Litze nachgerüstet werden soll, was aber nichts nutzt, wenn kein Untergrabschutz installiert wird. 

 

Der Wilddraht in Kombination mit den Holzstangen können wunderbar als Kletterhilfe dienen. Foto: privat.

 

Es wird jetzt nachgerüstet, aber anscheinend nicht an Untergrabschutz gedacht. Foto: privat.

 

Oben und in der Mitte werden Litzen angebracht. Foto: privat
Unten sind anscheinend keine Litzen vorgesehen, was nicht vor Untergraben schützt. Foto: privat.
Am Tag der Doku, 04.10.2026, wies die Litze keinen Strom auf. Foto: privat.

 

Auch die Eingangstore weisen keinen Untergrabschutz auf. Foto: privat.

 

Lebensraum Tennenloher Forst


Das direkt vor den Toren Erlangens gelegene Naturschutzgebiet Tennenloher Forst – ein ehemaliger Truppenübungsplatz – beherbergt eine in Bayern einzigartige Tier- und Pflanzenwelt. Um die wertvollen, offenen Sandbiotope vor der Verbuschung zu bewahren, setzt das dortige Wildtierprojekt seit 2003 auf vierbeinige Landschaftspfleger: Eine Junggesellenherde seltener Przewalski-Urwildpferde hält die Steppenlandschaft von Bäumen frei. Unterstützt werden sie seit 2012 von einer Herde gefährdeter Pfauenziegen, die als Gehölzspezialisten gezielt Sträucher zurückdrängen. Genau dieses weitläufige, 90 Hektar große und eigentlich geschützte Weideareal hat sich die Wölfin als Territorium ausgesucht, was zu den jüngsten Konflikten im Tennenloher Forst führte.

 

Das Territorium umfasst ein riesiges Gebiet mit sehr guten Wandermöglichkeiten. Foto: privat.

 

Hier sind die durchaus wehrhaften Wildpferde untergebracht.

 

Auch hier ist am Eingstor kein Untergrabschutz angebracht Foto: privat.

 

Gatter der Wildpferde. Foto: privat.
Das Gatter ist 1,40 Meter hoch und auch hier können Balken und Wilddraht als Kletterhilfe dienen, sofern die Straomlitzen keine Spannung aufweisen. Foto: privat. Doch selbt wenn Spannung auf den Litzen ist, bietet ein fehlender Untergrabschutz eben keinen Schutz, wie auf dem Foto eindrucksvoll zu sehen ist. Foto: privat.

 

Hier haben sich schon Tiere mehrmals unten druch gegraben. Foto: privat.

 

Der Koppelzaun ist 1,40 Meter hoch. Foto: privat.
Auch an dieser Stelle wurde gegraben und die Lücke mit Stöcken provisorisch gechlossen. Ohne Untergrabschutz wird sich ein Tier aber einfach die nächste Stelle suchen. Foto: privat.

 

Weitere Stelle, wo bereits untergraben wurde. Foto: privat.

 

Beim Wandern sollte man auf den Wegen bleiben. Foto: privat.

 

Von Informanten und Anwohnern wurde uns mitgeteilt, es seien mehr Ziegen gerissen worden als öffentlich bekannt gegeben. Die gerissenen Tiere hätten in keinem entsprechend gesicherten Gehege gestanden. Die verbleibenden Ziegen sollten in Kürze in ein anderes  Gehege umgesiedelt werden, das wegen der Schweinepest derzeit nicht genutzt werde und angeblich besseren Schutz biete.

Herdenschutz statt Wolfsabschuss

Dieser Fall unterstreicht nach unserer Auffassung eindrucksvoll, was Wolfsschutz-Deutschland e. V. seit seiner Gründung fordert:

Herdenschutz sollte nicht erst nach der offiziellen Ausweisung von Wolfsgebieten nachgerüstet werden – das ist häufig zu spät. Er muss bundesweit und unbürokratisch gefördert und gefordert werden. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise ist dieser Weg bereits beschritten worden.

Unsere Forderungen und Aufruf

  1. Sofortige und vollständige Offenlegung einer etwaigen Abschussverfügung.
  2. Prüfung und gegebenenfalls Klage der klagefähigen Verbände gegen eine solche Verfügung.
  3. Kein Abschuss.
  4. Bundesweite, unbürokratische Förderung und Verpflichtung zu wolfsabweisendem Herdenschutz – unabhängig von der Ausweisung von Wolfsgebieten.

Aufruf an die Öffentlichkeit:

Wir rufen zu Wanderungen im Tennenloher Forst und den umliegenden Revieren auf – besonders in der Dämmerung. Beobachtungen und Dokumentationen möglicher Jagdaktivitäten (Fahrzeuge, Personen, Schüsse) können an uns gesendet werden. Ein Abschuss einer standorttreuen Wölfin, während der Zaun eines Projekts unter Beteiligung der DBU Naturerbe GmbH nach unserer Dokumentation noch Lücken aufweist, erscheint uns absolut inakzeptabel.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. bleibt vor Ort und wird diesen Fall weiter öffentlich begleiten und wir werden Strafanzeigen gegen Verantwortliche und Ausführende erstatten, sollte die Wölfin oder ein anderer Wolf getötet werden. Wir freuen uns über Verstärkung: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

 

Quellen:

https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/faq_wolf/index.htm

Weitere Infos zum Schutzgebiet:

https://www.erlangen-hoechstadt.de/leben-in-erh/naturschutz-naherholungsgebiete/tennenloher-forst/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
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Auch durch den Kauf unseres Kalenders 2027 kann uns wirkungsvoll geholfen werden:

 

 

 

Die Sündenbock-Taktik von Egling: Ein absurder Schießbefehl auf ein Phantom

Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen in Bayern exekutiert im Fall Egling ein bürokratisches Trauerspiel, das an Absurdität und Demokratiefeindlichkeit kaum zu überbieten ist. Mit der aktuellen Abschussfreigabe im Nordlandkreis wird ein Todesurteil gegen ein geschütztes Wildtier vollstreckt – und das unter dem ohrenbetäubenden Schweigen des betroffenen Halters. Dass vom Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) keine öffentliche Kritik an dieser Bejagung kommt, gleicht einer moralischen Bankrotterklärung. Es drängt sich der fatale Verdacht auf, dass der Verband der Tötung hinter den Kulissen zugestimmt hat, um vom eigenen, kolossalen Versagen beim Herdenschutz abzulenken.

Demokratiefeindliche Geheimhaltung und exklusive Medienfütterung

Besonders skandalös ist das Vorgehen der Behörden bei der Informationsvergabe. Der fertige „Managementplan zur Bejagung“ wird von der Jagdbehörde gezielt unter Verschluss gehalten. Eine offizielle, transparente Veröffentlichung für die Bürger unterbleibt komplett. Stattdessen wird die Abschussfreigabe nur auf direkte Nachfrage exklusiv an ausgewählte Medienhäuser herausgegeben. Diese bewusste Intransparenz soll kritische Nachfragen blockieren und die Öffentlichkeit mundtot machen. Eine solche Geheimhaltungs-Taktik entlarvt, dass die Behörden selbst genau wissen, auf welch rechtlich wackeligem Fundament ihre Abschussgenehmigung steht.
Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Kein ernster wirtschaftlicher Schaden nach § 45 BNatSchG

Eine Ausnahme vom strengen Artenschutzverbot darf gemäß § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG nur zur Abwendung „ernster landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden“ erteilt werden. Im Fall Egling wurden im Juni drei Moorschnucken eines Landschaftspflegeprojekts gerissen. So bedauerlich der Verlust von Weidetieren im Einzelfall ist: Drei Schafe stellen für einen finanzstarken, institutionellen Verband wie den LBV beim besten Willen keinen ernsten, existenzbedrohenden wirtschaftlichen Schaden im Sinne des Gesetzes dar. Die gesetzliche Hürde für eine Ausnahmegenehmigung wird hier evident verfehlt. Hier unser offener Brief: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/08/13/bankrotterklaerung-im-moor-wolfsschutz-deutschland-e-v-fordert-lbv-vorstand-zum-einlenken-im-fall-egling-auf/

Die Absurdität der Jagd auf ein „Phantom“

Biologisch und rechtlich vollkommen verfehlt ist zudem der Zugriff auf ein nicht-standorttreues Tier. Die DNA-Analyse bestätigte Wochen nach dem Riss lediglich einen durchziehenden Wanderwolf aus der Alpenpopulation. Ein solches Tier legt pro Tag immense Strecken zurück und ist höchstwahrscheinlich längst hunderte Kilometer weitergezogen. Die Jäger vor Ort erhalten damit de facto die Erlaubnis, Jagd auf ein Phantom zu machen. Die Wahrscheinlichkeit ist extrem hoch, dass im Rahmen dieses Bejagungsplans ein völlig unbeteiligter, unschuldiger Wolf geschossen wird, der zufällig das Gebiet durchquert. Ein solcher „Vorratsabschuss“ widerspricht dem Bestimmtheitsgebot im Verwaltungsrecht und dem strengen Individualschutz der FFH-Richtlinie.
Das eigentliche Problem wird durch diesen Schießbefehl überhaupt nicht gelöst, sondern bewusst verschleiert. Der LBV hatte seine Moorschnucken ungeschützt und ohne jegliche wolfsabweisende Zäune auf der Moorfläche gehalten – ein serviertes Buffet für jeden Beutegreifer. Wenn die Flächen im Moor weiterhin ungesichert bleiben, wird sich der nächste durchziehende Wolf garantiert wieder dort bedienen. Der Abschuss dient einzig und allein als populistische Nebelkerze, um die Untätigkeit der Behörden und das Herdenschutz-Versagen des LBV als Sündenbock auf dem Rücken des Wolfes auszutragen.
Beispielfoto streitende Wölfe. © Brigitte Sommer

Behördenversagen im Monitoring – Die Alibi-Zahlen der Jagdlobby

Der Fall Egling legt zudem die tiefen Risse im bayerischen Wolfsmonitoring offen. Das zuständige Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) agiert bürokratisch, träge und realitätsfern. Von einer vermeintlich „wachsenden Zahl an Territorien“ kann in Bayern überhaupt keine Rede sein. Die Behörden nutzen hier einen perfekten statistischen Bereinigungs-Trick: Erlöschen etablierte Territorien – sei es durch Krankheiten, Abwanderung oder klammheimliche, illegale Abschüsse –, verschwinden sie im nächsten Monitoringjahr sang- und klanglos aus den Tabellen. Weil eine transparente historische Verlustliste fehlt, wird der Öffentlichkeit eine rasant wachsende Population vorgegaukelt, während die Welpenzahlen in Wahrheit massiv einbrechen.
Völlig absurd wird es jedoch beim Bayerischen Jagdverband (BJV): Dieser betreibt seit Jahren ein eigenes, rein interessengesteuertes Alibi-Monitoring, um mit manipulativen „Zweitmeinungen“ die Wolfszahlen künstlich in die Höhe zu treiben und Abschüsse zu rechtfertigen. Genau diese Jagdlobby ist es, die uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. für unser unabhängiges, wissenschaftlich fundiertes Monitoring vor Ort permanent diffamiert und kritisiert. Während die einen Daten manipulieren, um das Ausrotten einer geschützten Art vorzubereiten, dokumentieren wir die Realität – und das passt der Abschuss-Lobby verständlicherweise nicht ins Konzept.
Die Krone der Dreistigkeit setzt dem Ganzen jedoch die Jagdlobby auf: Völlig faktenbefreit versucht man dort, den friedlichen Chiemgauer Wolf GW4028m für den Riss im weit entfernten Egling verantwortlich zu machen. GW4028m ist im weit über 60 Kilometer entfernten Kampenwandgebiet standorttreu und verhält sich ziemlich unauffällig. Ihn mit dem Moorschnucken-Riss in Verbindung zu bringen, zeigt die perfide Methode der Jägerschaft: Einem friedlichen Wolf wird im Netz so lange ein falsches Sündenbock-Image angedichtet, bis die Behörden einknicken und den nächsten illegalen Abschussbefehl unterschreiben! Während die Jäger Daten manipulieren und haltlose Gerüchte streuen, um das Ausrotten einer geschützten Art vorzubereiten, dokumentieren wir die Realität

Wir erstatten Strafanzeige

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellen unmissverständlich klar: Sollte im Rahmen dieses rechtswidrigen Bejagungsplans im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ein Wolf erschossen werden, werden wir unverzüglich Strafanzeige gegen alle beteiligten Personen und die verantwortlichen Behördenvertreter erstatten.
Wir haben gelernt, dass juristische Klagen und langwierige Prozesse vor den Verwaltungsgerichten alleine keine wirkungsvolle Maßnahme mehr sind, um das Abschlachten geschützter Tiere zu verhindern. Während die Akten im Gericht verstauben, schaffen Jäger draußen im Wald Fakten. Deshalb braucht es jetzt aktive Arbeit direkt vor Ort. Jetzt ist der Zeitpunkt, um selbst aktiv zu werden und absolut legal Vorgänge zu dokumentieren und öffentlich zu machen: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quelle:

https://www.merkur.de/lokales/wolfratshausen/egling-ort28621/wolf-zum-abschuss-freigegeben-jaeger-duerfen-ein-tier-erlegen-94475928.html

Monitoringliste: https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Wolfstötung frei auf bloßen Verdacht: Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen Oberallgäuer Verfügung

Der Landkreis Oberallgäu hat eine weitreichende Allgemeinverfügung erlassen, die den vorbeugenden Abschuss eines Wolfes in den Allgäuer Bergen erlaubt. Damit greift die Behörde zu einem drastischen Mittel, noch bevor überhaupt ein einziges Nutztier gerissen wurde. Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt diesen Schritt aufs Schärfste. Wir lehnen diese anlasslosen Abschüsse konsequent ab und sehen generell keinerlei Rechtfertigung für die Tötung von Wölfen in der Region.

Die Allgemeinverfügung zur Erleichterung des Wolfsabschusses im Oberallgäu erstreckt sich auf alpine Weideflächen und Alpreviere südlich von Immenstadt. Betroffen sind Berggebiete und Täler rund um Oberstdorf, das Kleinwalsertal, Bad Hindelang sowie Fischen im Allgäu, Ofterschwang, Blaichach, Burgberg und Rettenberg.

Die rechtliche Grauzone und der Verstoß gegen das EU-Recht

Grundlage für das behördliche Vorgehen ist eine umstrittene Neuerung im Bundesjagdgesetz, die den Wolf seit April als jagdbare Art aufführt. Landkreise erhalten dadurch die Möglichkeit, selbstständig Weidegebiete auszuweisen, in denen die Wolfsbejagung trotz eines ungünstigen Erhaltungszustands der Population zulässig sein soll – und zwar rein präventiv. Das Oberallgäu nutzt diese Klausel nun demonstrativ aus und hat ein riesiges Areal ausgewiesen, das knapp 70 Jagdreviere und weite Teile der alpinen Weideflächen südlich von Immenstadt umfasst.
Aus juristischer Sicht steht diese Verfügung jedoch auf sehr tönernen Füßen: Das übergeordnete europäische Artenschutzrecht (FFH-Richtlinie) und die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verbieten anlasslose Abschüsse ohne konkrete Schäden strikt. Dass die Abschussgenehmigung hier explizit trotz eines nachweislich ungünstigen Erhaltungszustands erteilt wurde, hebelt den biologischen Artenschutz komplett aus und macht die Verordnung europarechtlich hochgradig illegal.
Beispeilfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Vorgeschobene Argumente und Befristung der Jagd

Die Behörden und die sogenannte Weideschutzkommission rechtfertigen die Allgemeinverfügung mit der Behauptung, dass ein wolfsabweisender Zaun im steilen und unübersichtlichen alpinen Gelände entweder unmöglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar sei. Für Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist dies eine reine Schutzbehauptung, um sich aus der Verantwortung für moderne, flächendeckende Herdensicherungsmaßnahmen zu stehlen. Anstatt in funktionierende Schutzkonzepte und Hirten zu investieren, wird die Tötung eines geschützten Wildtieres als vermeintlich pragmatische Lösung verkauft. Diese hochgefährliche Schießgenehmigung gilt befristet bis zum 31. Oktober 2026. Doch das Landratsamt plant bereits, diesen Freibrief künftig zu jedem Beginn der Sommersaison neu zu erlassen.

📋 Infokasten: Das neue Wolfsmanagement in Bayern (Stand: Sommer 2026)

    • Gesetzliche Grundlage: Seit der Reform des bayerischen Jagdgesetzes im Frühjahr 2026 ist der Wolf im Freistaat offiziell als jagdbare Art eingestuft. Darauf aufbauend hat das Jagdministerium im Sommer 2026 eine neue strategische Arbeitshilfe für regionale Managementpläne erlassen.
    • Das Zwei-Zonen-Modell:
        • Alpenraum (Weidegebiete): In steilen alpinen Lagen gilt der Herdenschutz (Zäunung) behördlich als unzumutbar. Hier ermöglichen pauschale Allgemeinverfügungen der Landkreise den vorbeugenden Abschuss von Wölfen – komplett ohne vorherige Nutztierrisse.
        • Flach- und Hügelland: In den übrigen Regionen greifen revierbezogene Managementpläne. Diese erlauben im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober eine reguläre, nachhaltige Wolfsbejagung, sofern die Population stabil ist.
    • Das Hauptproblem (Erhaltungszustand): Die bayerische Praxis hebelt den biologischen Artenschutz aus. Abschussgenehmigungen – wie aktuell im Oberallgäu – werden von den Behörden explizit auch bei einem nachweislich ungünstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation erteilt.
    • Kritik des Artenschutzes: Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. (Wir sehen gar keinen Anlass zum Töten) und sogar der Bund Naturschutz (verurteilt das anlasslose Töten) verurteilen die neuen Richtlinien als reine „Abschusspläne“. Statt den Fokus auf die gesetzlich vorgeschriebenen Schutz oder den Ausbau von Herdenschutzmaßnahmen zu legen, ist das bayerische Konzept primär auf die Dezimierung und Tötung (insbesondere von Welpen im Spätsommer) ausgerichtet.

Intransparenz per Exklusivmeldung: Behörde informiert Medien statt Öffentlichkeit

Besonders skandalös an diesem Vorgang ist die gezielte Informationspolitik des Landratsamtes Oberallgäu: Eine offizielle, für jedermann transparent zugängliche Pressemitteilung oder eine direkte Veröffentlichung der Allgemeinverfügung auf den eigenen Kanälen der Behörde sucht man bis dato vergeblich. Stattdessen wurden die drastischen Pläne zur Wolfsjagd klammheimlich und exklusiv über ausgewählte Pressehäuser gestreut, sodass die kritische Öffentlichkeit erst durch die Zeitungsberichterstattung vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Dieses Vorgehen entlarvt das Lippenbekenntnis des Landrats zu angeblicher „Transparenz“ als reine Farce. Wer den Abschuss geschützter Arten unter dem Radar der offiziellen Behördenportale vorbereitet und stattdessen auf mediale Vorab-Rapporte setzt, scheut offensichtlich den direkten sachlichen und demokratischen Diskurs.
Wölfin mit Welpe. © Brigitte Sommer

Todesurteil für den unauffälligen Wolf von Rohrmoos?

Besonders perfide ist, dass die Verfügung den sesshaften männlichen Wolf bedroht, der westlich von Oberstdorf im Bereich Rohrmoos heimisch ist. Dieses Tier verhält sich seit jeher absolut unauffällig und hat nach offiziellen Angaben noch nie ein einziges Weidetier attackiert oder gerissen. Dennoch läuft er durch die pauschale Ausweisung seines Lebensraums Gefahr, völlig grundlos von Jägern erlegt zu werden. Ein solches Vorgehen entbehrt jeder wissenschaftlichen, ethischen und juristischen Grundlage. Da der Wolf keinerlei Schäden verursacht hat, haben juristische Eilanträge vor deutschen Verwaltungsgerichten erfahrungsgemäß noch exzellente Erfolgschancen, den Abschuss sofort zu stoppen. Wir fordern den Bund Naturschutz auf, Klage einzureichen.

Konsequente Strafanzeigen angekündigt

Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie der Artenschutz politischer Willkür geopfert wird. Sollte im Rahmen dieser Allgemeinverfügung im Oberallgäu bis zum Ablauf der Frist am 31. Oktober tatsächlich ein Wolf geschossen werden, wird Wolfsschutz-Deutschland e. V. unverzüglich und ohne Ausnahme Strafanzeige erstatten. Dies betrifft sowohl die politisch und behördlich Verantwortlichen, die diese rechtswidrige Verfügung unterzeichnet haben, als auch die Jäger, die den Abschuss vor Ort ausführen. Wir fordern die sofortige Rücknahme dieser Verordnung.

Quelle:

Bitte helft uns!

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW und jetzt auch wieder in Bawü und Bayern unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure finanzielle Unterstützung. Auch m
it einem monatlichen Abo von nur 5 Euro oder auch gerne mehr, helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. Es ist kein Zufall, dass in Deutschland Todesurteile gegen Wölfe nicht in der Art vollstreckt werden können wie in der Schweiz und Österreich. 

Bankrotterklärung im Moor: Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert LBV-Vorstand zum Einlenken im Fall Egling auf

Es ist ein PR-Gau für den praktischen Naturschutz in Bayern und eine Steilvorlage für die Abschuss-Lobby: Nach dem Riss von zwei Schafen im oberbayerischen Egling (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) prüft die Untere Jagdbehörde derzeit mit Hochdruck eine Abschussfreigabe. Das Unfassbare daran: Betreiber der betroffenen, völlig ungeschützten Herde auf der dortigen Moorfläche ist ausgerechnet der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. (LBV). Anstatt als finanz- und personalstarker Fachverband mit gutem Beispiel voranzugehen und innovative Schutzkonzepte wie Behirtung oder Nachtpferche im unwegsamen Gelände zu demonstrieren, kapituliert die Projektleitung vor den Kameras der Regionalpresse und erklärt Herdenschutz im Moor für „kaum umsetzbar“. Ein fatales Signal, das der Bayerische Bauernverband und das Landratsamt dankbar aufgreifen, um den ohnehin rechtswidrigen und von uns scharf kritisierten Bayerischen Wolfsmanagementplan im Eilverfahren durchzudrücken. Wenn selbst ein Naturschutzverband seine Tiere nicht schützt, so die perfide Logik der Behörden, dann müsse eben das Gewehr sprechen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. nehmen den LBV nun öffentlich in die Pflicht. Wir haben uns mit einem klaren Offenen Brief an den Vorstand des Verbandes gewandt: Wer den Wolf schützen will, darf Weidetiere nicht auf dem Silbertablett servieren und sich anschließend als Steigbügelhalter für die Jagdlobby missbrauchen lassen. Lesen Sie hier unseren Offenen Brief an den LBV-Vorstand in vollem Wortlaut:

 

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

OFFENER BRIEF
An den Vorstand des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. (LBV)
Eisvogelweg 1
91161 Hilpoltstein
Per E-Mail vorab info@lbv.de
Betreff: Wolfsriss im Spatenbräufilz (Gemeinde Egling) – Herdenschutz statt Akzeptanz behördlicher Nebelkerzen
Sehr geehrte Damen und Herren des LBV-Vorstands,
sehr geehrter Herr Vorsitzender Dr. Schäffer,
mit großer Besorgnis verfolgen wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. die aktuellen Entwicklungen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Nach dem bestätigten Riss von zwei Schafen aus einer Ihrer Projekt-Herden im Moor bei Egling prüft die Untere Jagdbehörde derzeit eine Abschussfreigabe für den betroffenen Wolf.
Als Mitstreiter im Natur- und Artenschutz schmerzt uns der Verlust von Weidetieren in Ihren wichtigen Landschaftspflegeprojekten. Dennoch betrachten wir die aktuellen behördlichen Schritte mit äußerstem Befremden – insbesondere die Rolle, die Ihr Verband in der lokalen Argumentation unfreiwillig einnimmt.
Dass die betroffene Herde im Spatenbräufilz nicht wolfsabweisend geschützt war, wird nun von Vertretern des Bayerischen Bauernverbandes und der Jagdlobby als vermeintlicher Beleg dafür missbraucht, Herdenschutz sei im unwegsamen Gelände unmöglich. Es entsteht der fatale Eindruck: Wenn selbst der LBV seine Tiere nicht schützen kann, dann ist der Abschuss alternativlos.
Besonders alarmierend sind die offiziellen Begründungen aus dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen. Die dortige Pressestelle rechtfertigt die Prüfung eines regionalen Bejagungsplanes mit der Behauptung, der Erhaltungszustand des Wolfes sei in der Region „als günstig bewertet“ worden. Hierbei handelt es sich um eine rein politische Nebelkerze, der Sie als wissenschaftlicher Fachverband vehement widersprechen müssen:
    • Kein günstiger Erhaltungszustand in Bayern: Die pauschale Meldung eines „günstigen Erhaltungszustands“ auf Bundesebene für die kontinentale Region basiert rein auf den hohen Populationsdichten in Nord- und Ostdeutschland. In Bayern und speziell im südbayerischen Raum ist der Zustand der Wolfspopulation nach wie vor kritisch, instabil und im biologisch tiefroten Bereich.
    • Gefährdung lokaler Vorkommen: Da es im Alpenvorland keine stabile, standorttreue Population gibt, gefährdet die Entnahme eines vermutlich ohnehin durchziehenden Einzeltieres das regionale Wiederansiedlungsgeschehen massiv. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet Abschüsse unmissverständlich, wenn diese den Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern.

Wir fordern Sie daher auf, dieser gefährlichen Instrumentalisierung aktiv und öffentlich entgegenzutreten:
  1. Herdenschutz-Alternativen ausschöpfen: Topografische Hürden wie Moorflächen erschweren den klassischen Zaunbau, machen Herdenschutz aber nicht unmöglich. Gerade als personell und finanziell stark aufgestellter Verband steht der LBV in der Pflicht, innovative Vorreiterrollen einzunehmen. Wo Zäune versagen, müssen unverzüglich alternative und zumutbare Methoden wie eine temporäre Behirtung, der Einsatz von Herdenschutzhunden oder mobile Nachtpferche etabliert werden. Ein Abschuss darf niemals die Quittung für unzureichende Schutzmaßnahmen sein.
  2. Keine Akzeptanz eines Abschusses: Ein Wolf, der auf ungeschützte Beute trifft, zeigt kein „fehlgeprägtes“ Verhalten, sondern folgt biologischen Instinkten. Ein Abschuss im Flachland ohne vorherige Ausschöpfung aller Schutzvarianten widerspricht der gesetzlich verankerten Ultima Ratio nach § 45 BNatSchG diametral.
  3. Rechtsmittel einlegen: Sollte das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen tatsächlich eine Abschussgenehmigung erteilen, fordern wir den LBV auf, als betroffener Tierhalter und anerkannter Naturschutzverband alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel (Widerspruch und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht) auszuschöpfen.
    Der Bayerische Wolfsmanagementplan darf nicht länger als Feigenblatt für eine verfehlte Naturschutzpolitik dienen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. kritisiert dieses rein auf Populismus beruhende Regelwerk ohnehin vollumfänglich. Es ist ein rechtliches Konstrukt, das unter dem Deckmantel des „Managements“ systematisch versucht, den verfassungsrechtlich verankerten Artenschutz und das übergeordnete Bundes- und EU-Recht auszuhebeln. Dass nun auch noch ein anerkannter Naturschutzverband durch das eigene Versäumen von Mindeststandards beim Herdenschutz zur Schablone für diesen verfehlten bayerischen Sonderweg wird, ist ein fatales Signal.
    Wir appellieren eindringlich an Ihre naturschutzfachliche Identität und Verantwortung: Lassen Sie nicht zu, dass Ihr Fall zur Rechtfertigung eines ohnehin rechtswidrigen Wolfsmanagementplans instrumentalisiert wird. Setzen Sie ein unmissverständliches Zeichen für das echte Zusammenleben von Beutegreifern und Weidewirtschaft durch konsequenten Schutz.
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfsschutz-Deutschland e. V.
    Vorstand
    Ulrike de Heuvel
    Jürgen Götz
    Volker Vogel
    Brigitte Sommer

    Quellen und Hintergrund:

    Aktuell prüfen Behörden im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen nach frischen Wolfsrissen eine konkrete Abschussfreigabe.Anfang August 2026 wurde bekannt, dass die Untere Jaggdbehörde rechtliche Schritte einleitet, um den Abschuss eines Wolfes in der Gemeinde Egling vorzubereiten.
    Hintergrund der geplanten Freigabe sind folgende Details:
      • Der Vorfall: In der Nacht vom 20. auf den 21. Juni wurden in Egling zwei Schafe gerissen.
      • Die Bestätigung: Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat mittels einer DNA-Analyse offiziell und zweifelsfrei nachgewiesen, dass ein Wolf für die Risse verantwortlich war. Es handelt sich um den ersten bestätigten Nachweis im Landkreis seit fast zehn Jahren.
      • Die Prüfung: Weil sich die Landwirte vor Ort angeblich erhebliche Sorgen um ihre Nutztierbestände machen, läuft nun die behördliche Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine gezielte Tötung im Rahmen des neuen Jagdrechts erfüllt sind. Ob sich das Tier aktuell noch in der Region aufhält, ist unklar.
    Zuvor gab es im Frühjahr 2026 bereits eine aktive Abschussfreigabe im Allgäu (Landkreise Oberallgäu und Ostallgäu) gegen den Wolfsrüden „GW5224m“, die nach heftigen Rechtsstreits mit Naturschützern im Juni ergebnislos auslief. Die aktuelle Prüfung in Egling ist damit das neueste Verfahren im Freistaat.
    Aus den offiziellen Berichten der Regionalpresse gehen die Reaktionen des LBV und der Projektleitung sehr klar hervor. Sie zeigen ein unentschlossenes und problematisches Bild.
    Die verantwortliche Projektleiterin und Diplom-Biologin des LBV, Sabine Tappertzhofen, sowie lokale Akteure äußerten sich wie folgt:
    • Eingeständnis des Null-Schutzes: Die Projektleitung bestätigte offiziell, dass die Herde im Spatenbräufilz völlig ungeschützt war. Es gab keinerlei wolfsabweisende Zäune.
    • Kapitulation vor der Geografie: Als Begründung für den fehlenden Schutz gab die Projektleitung an, dass ein Zaunbau auf der extrem nassen und unwegsamen Moorfläche technisch und praktisch „kaum umsetzbar“ sei. Man habe das Risiko schlicht in Kauf genommen, da die Region bisher kein festes Wolfsgebiet war.
    • Fatales Signal der Hilflosigkeit: Die Aussagen des LBV, dass Herdenschutz im Moor nicht funktioniere, werden nun vom Bayerischen Bauernverband (BBV) dankbar aufgegriffen. BBV-Kreisobmann Peter Fichtner nutzte das LBV-Versäumnis prompt für die Behauptung, dass Zäune generell nutzlos seien und sich der Wolf darüber „totlache“.

    Abschussgenehmigung im Allgäu gestoppt – Gericht gibt Eilantrag statt

    Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Verlängerung der Abschussgenehmigung für den Wolf GW5224m im Eilverfahren kurz vor Ablaufen außer Vollzug gesetzt. Warum wir dennoch keine Entwarnung sehen, erklären wir in unserem Artikel. 

    Ein Verband hat erfolgreich geklagt. Damit ist klargestellt, dass auch eine mögliche weitere Verlängerung oder Neuerteilung hohen rechtlichen Hürden unterliegt. Das Landratsamt hatte die ursprünglich bis 31. Mai befristete Genehmigung bis zum 8. Juni verlängert. Wir protestierten auf das Schärfste: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/05/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-gegen-verlaengerung-der-abschussgenehmigung-fuer-gw5224m-im-allgaeu/
    In der Abschussverfügung selbst, die uns mittlerweile per UIG-Antwort vorliegt, wird unter anderem ein dreilitziger (dreisträngiger) Zaun als angeblicher Herdenschutz angeführt – dabei bietet so etwas nachweislich keinen ausreichenden Wolfsabwehr-Effekt.

    Wichtige Erkenntnisse

    Dieser Vorgang bestätigt unsere Einschätzung, dass es im Allgäu vor allem darum geht, das Gründen von Territorien, Paar- und Rudelbildung zu verhindern. Gleichzeitig erhielten wir aus Behördenkreisen einen anonymen Hinweis, der unsere Bewertung untermauert: Intern sei von Anfang an klar gewesen, dass die Abschussverfügung in dieser Form rechtlich kaum Bestand haben würde – und dennoch wurde sie erlassen und verlängert. Wir sehen darin eine große Gefahr für eine darauf folgende illegale Beseitigung von GW5224m. In Bayern sind in den vergangenen Jahren bereits mehrere Wolfsrudel, wie zum Beispiel das Altmühltalrudel und Einzelwölfe plötzlich „verschwunden“ – ein besorgniserregendes Muster. Der Fall zeigt außerdem: In Regionen mit noch wenigen Wölfen haben juristische Schritte von Verbänden weiterhin Erfolgschancen. In etablierten Wolfsregionen wird es hingegen zunehmend schwieriger.

    Klagen alleine reichen dennoch nicht aus

    Es braucht zusätzlich eine aktive Präsenz vor Ort, um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, Zaunsituationen zu dokumentieren, und zwar bereits im Vorfeld von Rissen Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und illegale Nachstellungen zu verhindern oder zumindest zu erschweren und zu dokumentieren.

    Politischer Kontext

    Die harte Linie Bayerns wird von führenden Politikern immer wieder offen formuliert. Ministerpräsident Markus Söder sagte sinngemäß: „Der Wolf gehört hier nicht her“ und „Ein Riss reicht“. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert regelmäßig eine schnelle und unkomplizierte Bejagung von Wölfen. Statt symbolischer und rechtlich fragwürdiger Abschussgenehmigungen, die auf unzureichendem Herdenschutz basieren, brauchen wir endlich einen konsequenten, flächendeckenden Herdenschutz und Aufrichtigkeit gegenüber den wahren Problem in der Landwirtschaft. 

    Tretet unserem Verein bei, unterstützt uns mit einer Mitgliedschaft und helft mit, damit wir noch stärker werden können. Nur mit aktiver Präsenz vor Ort und starken Strukturen können wir effektiv Wölfen helfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

    Oder:

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    Bayernlobby eskaliert: Wölfe und andere Wildtiere in Not

    In der Rhön dienen ungeschützte Schafherden in Riedenberg offenbar als Köder für Rissprovokationen, wie unsere Dokumentationen vom 14. September 2025 zeigen. Gleichzeitig bedroht die geplante Jagdgesetz-Reform vom September 2025 in Bayern nicht nur aktuell sieben Wolfsrudel, sondern den Tierschutz insgesamt. Der Wanderwolf GW4806m riss am 5. September 2025 in Mönchberg im Landkreis Miltenberg vier Schafe und eine Ziege, ein klarer Hinweis auf die Notwendigkeit von Herdenschutz. Wolfsschutz-Deutschland e. V. war vor Ort und sieht in diesen Entwicklungen einen dringenden Aufruf zu Prävention, Aufklärung und Schutz, statt Panikmache, irreführenden Veranstaltungen und Jagdeskalationen. Lesen Sie hier unsere Fotoreportage, in der wir auch darüber aufklären, dass Protest alleine gegen die Hobbyjagd nicht ausreicht.

     

    Skandal in der Rhön: Ungeschützte Herden als Argument für Abschussanträge

    Im Landkreis Bad Kissingen, wo der Wolf seit Jahren ein natürlicher Teil der Wildnis ist, spitzt sich die Lage wieder einmal zu: Schafhalter in Riedenberg und Umgebung lassen ihre Herden anscheinend bewusst ungeschützt, um Risse zu provozieren und Abschussanträge zu rechtfertigen, während allen Wölfen illegal nachgestellt wird. Als Verein, der jeden Abschuss ablehnt, waren wir am 14. September 2025 vor Ort im Landkreis Bad Kissingen und in Riedenberg. Unsere Dokumentationen zeigen: Die Zäune der betroffenen Herden sind mangelhaft oder fehlen völlig – ein klarer Verstoß gegen empfohlene Maßnahmen. Der Ort grenzt direkt an den Truppenübungsplatz Wildflecken, das Kernhabitat der Wölfe. Halter müssten längst schützen – stattdessen scheint Provokation das Ziel zu sein.
    Beispielfoto Wölfe in Angst. © Brigitte Sommer

    Risse durch Fahrlässigkeit oder Absicht? 

    Ende August und Anfang September 2025 wurden in Riedenberg mehrere Schafe gerissen: Am 27. August ein totes Tier, am 3. September ein weiteres totes und zwei verletzte, am 5. September drei tote und drei verletzte Schafe – insgesamt zehn betroffene Tiere. Ein Riss ist genetisch als Wolfsangriff bestätigt, bei den anderen stehen Untersuchungen aus. Wie die Main-Post vom 19. September 2025 berichtet, gab es seit der Umsetzung von Schutzmaßnahmen laut der Verwaltung des Landkreises Bad Kissingen keine weiteren Risse. Das Landratsamt Bad Kissingen bestätigt: Die Weidetiere in Riedenberg waren nicht gesichert, bis auf eine Ausnahme, was die Risse erklärt. Das Amt habe Notfallmaßnahmen eingeleitet, dränge auf Zäune oder Herdenschutzhunde, heißt es in einem Artikel in der Main-Post. Ein Abschuss wird nach der derzeitigen Lage nicht genehmigt. Unsere Aufnahmen vom 14. September zeigen offene Weiden ohne Schutz, direkt am Wildflecken-Gebiet. Fördermittel der Bayerischen „Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf“ für Zäune und Beratung bleiben anscheinend ungenutzt. Statt Schutz provozieren Halter Risse, um Abschüsse zu erzwingen. Ein kalkulierter Plan?

     

    Territorium Wildflecken

     

    Das Rudel Wildflecken lebt auf dem Truppenübungsplatz Wildflecken, der sich auch über die hessische Landesgrenze hinweg streckt. Es wird aber in Bayern geführt. Es ist das Nachbarrudel zum Rudel Hohe Rhön, das nach unseren Daten ausgerottet wurde.

     

     

    Das Streifgebiet des Rudels Wildflecken reicht bis zum Kreuzberg. Hier auf dem Foto ist das Kloster Kreuzberg zu sehen. © Brigitte Sommer

     

    Blick ins Rudelgebiet Wildflecken in der Rhön. © Brigitte Sommer

     

    Schafe hinter einem wolfsabweisenden Netz von 1,10 Metern und 8.000 Volt bis zur unteren Ebene. Damit sind dieses Schafe gut geschützt. Dokumentiert am Kreuzberg, 14.09.25.

     

    Mahnfeuer in Riedenberg: Hass statt Lösung

    Am 26. September 2025 findet in Riedenberg ein Mahnfeuer statt – Teil einer EU-weiten Aktion des Fördervereins der Deutschen Schafhaltung (FDS) um 19.30 Uhr. Unter dem Motto „Schweigen beim Wolf ist Verrat an den Weidetierhaltern“ fordert man Abschüsse. Doch wir sehen darin Antiwolfspropaganda: Statt Feuer für Hass braucht es Aufklärung und Schutzmaßnahmen.

    Illegale Verfolgung: Die Zerstörung der Rhönwolfsrudel

    In der Rhön wird allen Wölfen illegal nachgestellt. Das Rudel „Höhe Rhön“ wurde laut unseren Daten ausgerottet: Die Wölfin Frigga (GW3092f) verschwand 2024 spurlos. Vier verwaiste Welpen blieben zunächst zurück, bis auch sie verschwanden. Das Rudel Wildflecken verlor einen „Babysitter“. Im August 2024 wurde eine Wölfin aus Wildflecken abgeschossen – DNA-Tests bewiesen: Es war der falsche Wolf. Illegale Jagden destabilisieren Rudel und verhindern Koexistenz.

     

    Riedenberg ist ein abgelegener Stadtteil von Bad Brückenau und fast direkt am Truppenübungsplatz Wildflecken gelegen. Ganz offensichtlich gibt es auch dort Wolfsfreunde. Es wird dort aber auch ein unglaublicher Hass geschürt, dem regionale und überregionale Medien leider eine Bühne bieten. Am 26.09.25 soll in der Bergseestraße 4 ein so genanntes Mahnfeuer gegen Wölfe stattfinden.

     

    Zaundokumentationen aus Riedenberg

    Schafe in Riedenberg hinter einem sehr ungenügenden Zaun. Siehe Hintergrund. Teilweise Maschendraht und teilweise Baustahlmatten, ohne zusätzliche Stromlitze. Dokumentiert am 14.09.25.

    Vorderseite des Zauns. Hinter dem im Hintergrund zu sehenden Hügel sind die Grenzen des Truppenübungsplatzes, auf dem das Rudel Wildflecken lebt, nicht weit. Dieses Gebiet ist seit Jahren Wolfsgebiet. Wer hier nicht schützt, riskiert Risse. Nirgendwo Untergrabschutz, keine Stromlitze und der Zaun ist dazu noch eingedrückt. Dokmentation vom 14.09.25.
    Riesige Lücke. Dokumentation am 14.09.25
    Blick zum hinteren Teil des Geländes. In der Dorfmitte befindet sich ein unwegsames Fischteichgelände, das nicht eingezäunt ist. Das Gebüsch kann als Kletterhilfe dienen, die Holzpfosten sind morsch. Dokumentation vom 14.09.25

     

    Schafe um Fischteiche in der Mitte von Riedenberg, einem unzugänglichen Feuchtgebiet, das durch den an den Wald angrenzenden Truppenübunsgplatz leicht erreicht werden kann. Keine Sicherung, gar kein Zaun am Bach. Dabei ist bekannt, dass Wölfe gut schwimmen können. Dokumentation vom 14.09.25

     

     

     

    Ziegen hinter einem Weidenetz mit zusätzlichen Litzen außen herum. Dokumentation vom 15.09.25. Ob die äußeren Litzen nach einem Riss hinzugefügt worden sind, wissen wir nicht.

     

    Diesen niedrigen Zaun mit nur zwei Litzen fanden wir 14.09.25 auch noch bei Riedenberg vor. Welche Tiere hier geweidet haben, können wir nicht sagen, es sind aber deutliche Spuren von Beweidung vorhanden. Falls hier Schafe darauf standen, hatten sie gar keinen Schutz.

     

    Territorium Hohe Rhön

    Blick aus dem Juli in die Lange Rhön, wo das Nachbarrudel „Hohe Rhön“ (Frigga) sich angesiedelt hatte. Nach unseren Daten wurde es komplett illegal ausgerottet. Das LfU führt allerdings eine Sichtung am 8. August im Landkreis Rhön-Grabfeld auf. Allerdings ohne Belege. Am 29.06.25 sollen Griso und eine Tochter aus dem Rudel Wildflecken im Landkreis Rhön-Grabfeld ein Schaf gerissen haben. Am 07.06. gab das LfU an, ein Foto mit einem Wolf betätigt zu haben. Allerdings wird dieses Foto nicht gezeigt. Nachweise zum Rudel gibt es nur bis Ende April 2025. Darunter Filme und Bilder, die aber nicht gezeigt werden sowie ein Nachweis (Genetik, Rissabstrich Wildtier) des männlichen Wolfes GW4442m (HW02) am 11.04.2025. Die Elterntiere sind GW3092f x GW3519m. (Eltern Frigga und Griso, Bruder Nuka).

    Blick aus dem Juli 25. Schafe und Herdenschutzhunde in der Langen Rhön im Landkreis Rhön Grabfeld.

     

    Gut bewachte Schafe, dank fünf HSH in der langen Rhön. Bild vom Juli 2025.

     

    Landkreis Miltenberg

    Der Wolf GW4806m, erstmals in Hessen nachgewiesen, hat am 5. September 2025 in Mönchberg im Landkreis Miltenberg vier Schafe und eine Ziege gerissen.  Gleichzeitig sorgen Panikmache und irreführende Veranstaltungen für unnötige Spannungen.
    Die DNA-Analyse des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) identifizierte GW4806m als Verursacher des Risses. Der Wolf, ein wandernder Rüde, der im Mai 2025 im hessischen Vogelsberg nachgewiesen wurde, griff wohl auf einer ungeschützten Weide an. Der Landkreis Miltenberg hat das Gebiet als „Ereignisgebiet“ klassifiziert und die Förderung für Zäune und Herdenschutzhunde ausgeweitet. Insgesamt wurden fünf Tiere getötet, ein Vorfall, der durch besseren Schutz vermeidbar gewesen wäre. Eine Pferdehalterin aus dem Landkreis betreibt seitdem Panikmache, obwohl es dort überhaupt keine dokumentierten Fälle gibt, in denen Wölfe Pferde angegriffen haben. Zudem ist eine Veranstaltung mit einem Tierarzt geplant, der bundesweit als Wolfsgegner bekannt ist und Fake-Geschichten verbreitet, was die Lage unnötig eskalieren lässt.
    Da dort in der Gegend schon etwas länger immer wieder ein Wolf gesichtet wurde, ohne dass es jemand groß aufgeregt hätte, könnte es sein, dass sich GW4806m in der Gegend um Mönchberg angesiedelt hat.

     

    Das Gebiet zwischen Mönchberg und Klingenberg ist überhaupt nicht von Weidetierhaltung geprägt, sondern von Agrarflächen mit Anbau von Getreide und Mais. Zudem gibt es große Flächen mit Obstplantagen, die die Bienen bestäuben. In der Region wurde schon seit längerer Zeit immer mal wieder ein Wolf gesehen, aber fast niemand regte sich darüber auf.

     

    Unterwegs waren am 19.09.25 bei Mönchberg Brigitte und Gudrun mit Spürnase Alba, die zum Wolfssuchhund ausgebildet wird. Wir suchen in allen Wolfsgebieten noch aktive Menschen, die sich an Zaundokumentationen und internem Wolfsmonitoring beteiligen möchten: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

     

    Schafe bei Mönchberg hinter einem mobilen Weidezaunnetz in Höhe von 90 Zentimetern. Wir wissen nicht, ob dies die Rissweide ist. Sie dient jedoch als gutes Beispiel vor Ort dafür, wie leicht es Hunden und Wölfen gemacht wird. Auf den unteren Verstrebungen war am 19.09.25 keine Spannung.

    Weide im Film

     

    Auf der am Boden aufliegenden Verstrebung ist nie Spannung. Es ist jedoch wichtig, dass auf den darüber liegenden Verstrebungen genug Spannung ist. Am 19.09.25 war auf diesem Zaun unten keine Spannung, was bedeutet, dass hier kein Schutz vor Untergraben vorhanden war. In den allermeisten Fällen graben sich Wölfe unter Zäunen hindurch.

     

    Auf den Litzen waren am 19.09.25 8.000 Volt Spannung. Allerdings beträgt der Abstand zum Boden hier 60 Zentimeter, was weder Hund noch Wolf daran hindert trotz Spannung auf die Weide zu gelangen. Es gab bislang dort überhaupt keinen Angriff auf Pferde. Seit einem Schafs- und Ziegenriss macht eine Pferdehalterin allerdings dort Stimmung gegen Wölfe und sie schürt Panik. Angeblich ist sogar eine Veranstaltung mit dem Antiwolfspropagandisten Dr. W. aus dem hessischen Gelnhausen geplant. Dabei sind Pferde viel mehr durch Wolfsripper gefährdet, als durch Wölfe oder Hunde. https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/01/14/angriffe-auf-pferde-280-irren-rippertaten-stehen-nur-16-wolfsangriffe-gegenueber-abschussforderungen-von-pferdehaltern-unverhaeltnismaessig/

    Pferdeweide im Film

     

    Blick ins Gebiet zwischen Collenberg und Mönchberg. Dort gibt es zahlreiche gut ausgeschilderte Wanderwege.

     

    Der Sendemast Mönchberg ist umgeben von zwei Hochsitzen. Direkt gegenüber ein Rastplatz für Wanderer, die dort gefährlich pausieren. Foto vom 19.09.25
    Auch hier schient es viele Wolfsfreunde zu geben. Hie befindet sich auch ein Rastplatz mit Erdkühlschrank, aus dem sich Wanderer gegen eine Spende kühle Getränke heraus nehmen können.

     

    Mönchberg ist ein Luftkurort und bietet gastronomisch und auch für Wanderer Einiges. Wolfsgegner behaupten immer wieder, dass in unserer dicht besiedelten Kulturlandschaft kein Platz für Wölfe sei. Das Bild hier zeigt das genaue Gegenteil. Viele Gemeinden würden auch von den Devisen von Wolfsfreunden profitieren, deshalb sollten Bürgermeister und Behörden sich auch nicht von den Bauern aufhetzen lassen.

     

    Nur wenige Wölfe in Bayern

     

    Auszug aus der Rissliste Bayern. https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm
    Aktueller Screenshot von DBB-Wolf. Beim Rudel Wildflecken wurden nur zwei Welpen nachgewiesen. Eine Jungwölfin von dort wurde im vergangenen Jahr „versehentlich“ auf dem Gebiet des Rudels Hohe Rhön erschossen. Sobald das Rudel den Truppenübungsplatz verlässt, wird ihm illegal nachgestellt. Vom Nachbarrudel Hohe Rhön (Frigga) gibt es keine Nachweise mehr. Dies deckt sich mit unseren Daten. Weiterhin gibt es in ganz Bayern aktuell nur Nachweise vom Rudel Fichtelgebirge mit vier Welpen, Kitschenrain mit sechs Welpen, Pressather Wald mit vier Welpen, Veldensteiner Forst mit 4 Welpen, Manteler Forst mit sechs Welpen und Bayerischer Wald Süd mit drei Welpen. Ausriss aus: http://www.dbb-wolf.de
    Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) bestätigt: In Bayern sind aktuell nur sieben Wolfsrudel bestätigt – ein fragiler Bestand. Auch der Goldschakal, seit 2010 in Bayern präsent und 2024 mit einem ersten Wurf dokumentiert, steht unter Druck. Dennoch drängen Politiker und Jäger auf Bejagung beider Arten. Als Verein, der jeden Abschuss ablehnt, sehen wir darin einen Skandal. Die überarbeitete Jagdgesetz-Reform vom September 2025 ist ein Angriff auf Natur und Naturschutz – besonders absurd angesichts von Protesten, die sich nur gegen die Hobbyjagd richten, während in Bayern „Wald vor Wild“ von Förstern und Berufsjägern brutal umgesetzt wird.

    Reform mit harten Bandagen: Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht

    Am 9. September 2025 beschloss die Bayerische Staatsregierung Eckpunkte für das Jagdgesetz, getrieben von Hubert Aiwanger (FW) und Michaela Kaniber (CSU). Wolf und Goldschakal sollen als „Wildtiere“ bejagt werden. Kaniber fordert abgeschnittene Rehohren als Abschussnachweis – eine barbarische Praxis. Aiwanger will „unbürokratische Bejagung“, gestützt auf die EU-Lockerung des Wolfschutzes. Ohne bundesweiten „günstigen Erhaltungszustand“ wird dies nicht durchsetzbar sein, doch Bayern drängt auf eine „Lex-Wolf“. Das Konzept „Wald vor Wild“, das auch in Bayern gilt, soll Jägern mehr Macht geben. Der BUND nennt es „Bankrott des Naturschutzrechts“, hat aber bislang mehr oder weniger durch Unterwürfigkeit geglänzt. Sieben Rudel und ein Goldschakal – Warum diese Jagdlust? Mit sieben Rudeln und etwa 100 Wölfen ist Bayerns Wolfspopulation empfindlich. DBBW-Daten vom 19. September 2025 zeigen minimale Zuwächse. Der Goldschakal wird als „Problem“ gebrandmarkt, obwohl beide Arten Ökosysteme stützen und Schäden von Wildverbissen von Rehen minimieren könnten. Absurderweise sollen Rehe aber von Jägern noch mehr geschossen werden.  Risse an Weidetieren rechtfertigen keine Bejagung, zumal Herdenschutz Schäden um 95 Prozent senken würde. Viele Naturschutzfreunde protestieren nur gegen die Hobbyjagd – ein absurder Fokus in Bayern, wo „Wald vor Wild“ von Förstern und Berufsjägern sogar mit noch rücksichtsloserer Grausamkeit umgesetzt wird. 
    Beispielfoto Rothirsche.

    In Bayern sind beispielsweise Rothirsche auf nur 14 Prozent der Landesfläche auf zehn isolierte Rotwildgebiete beschränkt – auf den restlichen 86 Prozent müssen sie per Gesetz abgeschossen werden, was auch Proteste nur gegen die Hobbyjagd und nicht auch gegen die allgemeine Jagd als absurd erscheinen lässt. 

    Diese Einteilung, seit den 1970er Jahren besteht, verhindert natürliche Wanderungen und Genaustausch zwischen Populationen. Ergänzt wird das durch Straßen und Siedlungen, die Lebensräume zerschneiden und Inzucht fördern. Sogar die Hobbyjäger in Form des Bayerische Jagdverbandes (BJV) kritisiert dies und fordern die Abschaffung der Rotwildgebiete, um genetische Verarmung zu stoppen. Ähnlich warnen Experten: Seit den 1990er Jahren ist bekannt, dass solche Barrieren Populationen verinseln und genetisch schwächen.

    Folgen: Missbildungen und Aussterberisiko. Eine Studie der Universitäten Göttingen und Gießen aus 2025 belegt fortgeschrittene genetische Verarmung in bayerischen Populationen, die langfristig das Aussterben bedrohen könnte. Symptome umfassen verkürzte Kiefer, verdrehte Schädel und versetzte Zahnreihen – Fälle, die in Deutschland zunehmen.

    Die „50/500-Regel“ warnt: Unter 500 Individuen pro Population droht Verarmung. In Bayern führt die künstliche Einschränkung zu Degeneration, die Widerstandskraft und Gesundheit mindert.

    Ablenkung durch Wolfshass

    Während Bauern in Bayern mit geschürtem Hass auf Wölfe abgelenkt werden – etwa durch Forderungen nach Abschüssen in der Rhön oder Mönchberg –, toben die wahren Bedrohungen für die Landwirtschaft unbemerkt: Ausländische Investoren kaufen riesige Agrarflächen auf, ohne dass Politik oder Gesellschaft adäquat reagieren. Der Frankfurter Rundschau-Artikel vom 22. September 2025 beleuchtet den Skandal: Australische Investoren der Igneo Infrastructure Partners haben für 300 Millionen Euro 20.000 Hektar der Deutschen Agrar Holding übernommen, hauptsächlich in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die Anzahl ausländischer Agrarholdings stieg von 118 (2020) auf 153 (2023). Sie bewirtschaften nun 2,1 Millionen Hektar – ein Plus von 32 Prozent. Agrarministerin Miriam Staudte warnt: „Grund und Boden ist zu einem lukrativen Spekulationsobjekt geworden, bei dem viele Bauern nicht mehr mithalten können.“ Share Deals umgehen Steuern und Bund und Länder schieben Verantwortung hin und her – ein systematisches Wegschauen seit der Föderalismusreform 2006. In Bayern, wo nur sieben Wolfsrudel den Hass auf sich ziehen, ist das Problem ähnlich akut: Der Bayerische Agrarbericht 2024 zeigt steigende Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke, mit 689 Angeboten für Acker- und Weideflächen, oft an Investoren. Immonet listet Hunderte von Parzellen, darunter 9.711 m² in Essenbach, die bis Ende 2025 verpachtet und für Spekulanten attraktiv sind.

    Statt sich den ganzen Tag mit Hass auf Wölfe zu beschäftigen und bösartige Kommentare in sozialen Netzwerken zu verfassen, sollten Bauern gegen diese Landnahme aufbegehren: Konzernkäufe bedrohen Unabhängigkeit und Biodiversität, während der Wolf als Regulator hilft. Es ist Zeit, den echten Feind zu sehen – und den Wolf zu schützen.

     

    Quellen:

    https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm

    https://www.br.de/nachrichten/bayern/neues-jagdgesetz-was-aendert-sich-beim-abschuss-von-rehwild,UwxgstZ?fbclid=IwY2xjawM_QWVleHRuA2FlbQIxMAABHln_Iy4kE_Mg9RTpN8F2JWBSv8fRGB33IclP4I1rnUR2PNDouCsEgimr7DsW_aem_iMiRfBX8XU1LmaTW-Ntq_Q

    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/jagdgesetz-reform-weniger-b%C3%BCrokratie-wolf-und-goldschakal-im-fokus/ar-AA1N0Awv?ocid=socialshare

    https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2025-08/20250807_wolfsnachweise2025_2026.pdf

    https://www.primavera24.de/aktuelles/news/moenchberg-wolf-hat-vier-schafe-und-eine-ziege-gerissen?fbclid=IwY2xjawM_V5pleHRuA2FlbQIxMAABHqnNpsinhKd2_sM9Qa5uEK_TP9hYbDT9VNjfEP_kAsZbsDAjVl0JE5aM-Sqh_aem_AoGJucg8e7gH0bgmqAoB6A

    https://www.fr.de/wirtschaft/auslaendische-investoren-kaufen-in-deutschland-riesige-agrarflaechen-politik-reagiert-nicht-zr-93949350.html?utm_term=Autofeed&utm_campaign=fr&utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwY2xjawM_YpBleHRuA2FlbQIxMAABHvh3m9nQiNpDw08drPsJfHvHUYSgsf1wO9yr993xD8R3dOWw0lU_bIKF-nA4_aem_hlkcDJFmvezJqRXgt7oGQg#Echobox=1758602442

    https://www.facebook.com/groups/630745127109379

     

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

    Auch durch den Kauf unseres neues Wolfskalenders für 2026 kann unsere Arbeit wirkungsvoll unterstützt werden. Hier geht es zu den Bestellmöglichkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/08/19/unser-wolfskalender-2026-ist-da/

    Aiwangers Jagdgesetz bedroht Bayerns Wölfe!

    Die geplante Novelle des Bayerischen Jagdgesetzes durch Jagdminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) ist ein Angriff auf den Natur- und Tierschutz und insbesondere auf unsere Wölfe. Indem streng geschützte Arten wie der Wolf dem Jagdrecht unterstellt und Jagdbehörden ohne Fachkompetenz deren Management übernehmen sollen, wird die Grundlage für den Schutz dieser Tiere zerstört. Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist überzeugt: Das Rudel der Wölfin Frigga in der Hohen Rhön wurde illegal ausgelöscht und zahlreiche Wolfs-Territorien in Bayern sind erloschen.

    Wir fordern: Stoppt Aiwangers Jagdgesetz und schützt unsere Wölfe!

    Friggas Tragödie: Ein Rudel systematisch beseitigt

    Beispielfoto Wolf.

    Frigga (GW3092f), ihr Partner Griso (GW3519m) und ihr Rudel in der Hohen Rhön sind ein Symbol für die tödliche Wolfsfeindlichkeit in Bayern. Frigga, im Spessart durch ungeschützte Weidetiere auf Schafe „konditioniert“, wurde in der Rhön unerbittlich verfolgt. Ihr erster Partner Anton (GW3222m) „verschwand“ 2023 verdächtig, ohne genetische Nachweise anderswo – ein klarer Hinweis auf illegale Tötung. Ihr Welpe Nuka wurde im Juni 2024 allein und in Not gefunden, vermutlich nach einer Verfolgung des Rudels. Am 28. August 2024 bestätigte das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) vier weitere Welpen in Friggas Territorium, doch seit Juli (Frigga) und August (Griso) fehlt von beiden jede Spur.

    Ein besonders skandalöser Vorfall ereignete sich am 26. August 2024: Eine Jungwölfin (GW4174f) aus dem benachbarten Rudel Wildflecken wurde unter einer geheimen Abschussverfügung der Regierung Unterfranken getötet – obwohl Frigga nicht für die Risse verantwortlich war, sondern Griso. Dieser „Fehlschuss“ war rechtswidrig, da die Bayerische Wolfsverordnung gerichtlich gekippt wurde. Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist überzeugt: Das gesamte Rudel „Hohe Rhön“ wurde systematisch ausgelöscht. Die Rhön, ein Hotspot der Wolfsfeindlichkeit mit Hochsitzen selbst in Naturschutzgebieten, zeigt, wie Agrar- und Jagdlobby den Wolf bekämpfen.
    Bayerns Wolfs-Territorien schrumpfen dramatisch
    Die aktuellen Monitoringzahlen des LfU für 2023/2024 listen 13 Wolfsterritorien in Bayern: 9 Rudel, 1 Paar, 3 Einzelwölfe, insgesamt 56 Individuen (19 adulte, 35 Welpen, 2 unklar). Doch die Realität ist alarmierend: Bei so gut wie allen Territorien fehlen aktuelle Nachweise und mehrere sind erloschen:
    • Hohe Rhön: Friggas Rudel ist vermutlich ausgelöscht; keine Nachweise von Frigga seit 25. Juli 2024, von Griso seit August.

    • Grafenwöhr: Das Territorium auf dem Truppenübungsplatz wurde aus dem Monitoring gestrichen, da die letzten Nachweise des Wolfspaars zu lange zurückliegen.

    • Staffelsee West: Keine aktuellen Nachweise; das Rudel gilt als erloschen.
    • Zella/Rhön: Die Wölfin GW1422f wurde seit über einem Jahr nicht mehr nachgewiesen; das Territorium ist kein Wolfsrevier mehr.

    • Hohenfels: Keine aktuellen Nachweise; der letzte genetische Nachweis eines Wolfs stammt aus 2018.

       

    Die verbleibenden Territorien (z. B. Veldensteiner Forst, Bayerischer Wald-Süd, Chiemgauer Alpen) zeigen moderate Aktivität, doch die Wiederansiedlung in Bayern verläuft „schleppend“, wie Uwe Friedel vom Bund Naturschutz betont. Im Vergleich zu Brandenburg (58 Rudel) oder Niedersachsen (48 Rudel) liegt Bayern mit nur 9 Rudeln weit zurück. Der moderate Anstieg von 7 Territorien (2022/2023) auf 13 (2023/2024) wird durch illegale Tötungen und fehlenden Herdenschutz bedroht. Im Monitoringjahr 2023/2024 starben in Bayern 3 Wölfe (2 Verkehrsunfälle, 1 Euthanasie eines verletzten Welpen), doch die Dunkelziffer illegaler Tötungen, wie bei Frigga und ihrem Rudel, ist hoch.

     

    Beispielfoto Wolfspaar mit Welpen aus dem Vorjahr.

    Aiwangers Jagdgesetz: Ein Freifahrtschein für Abschüsse

    Aiwangers Reform will den Wolf aus dem Naturschutzrecht reißen und Jagdbehörden die Kontrolle überlassen. Der BN spricht von einem „Generalangriff auf geschützte Arten“. Die Zahlen widerlegen Aiwangers Alarmismus: 18 Nutztierrisse (77 Tiere, meist Schafe) in 2023/2024 bei 4,98 Mio. Euro Herdenschutzförderung zeigen, dass der Fokus auf Prävention, nicht Abschuss, liegen muss. Doch anstatt Herdenschutz auszubauen, werden Wölfe wie Frigga für mangelhafte Zäune bestraft. Die Rhön belegt dies: Risse geschahen oft an ungeschützten Weiden und Abschussgenehmigungen wurden erteilt, ohne Alternativen wie Herdenschutzhunde zu prüfen. Zudem wurden Verfahren gegen Verantwortliche eingestellt.

    Illegale Tötungen: Ein „Bermudadreieck“ der Rhön

    Die Rhön ist ein Zentrum illegaler Wolfsverfolgung. Neben Friggas Rudel „verschwanden“ zahlreiche Wölfe, ohne Kadaver oder genetische Nachweise. Bundesweit wurden 2023/2024 13 Wölfe illegal getötet, 9 erschossen; in der Rhön ist die Dunkelziffer höher. Das Rudel Wildflecken überlebt nur durch den Schutz des Truppenübungsplatzes. Aiwangers Rhetorik, die Wölfe als „Problem“ darstellt, heizt diese Kriminalität an und legitimiert die Praxis des „Schießen, Schaufeln, Schweigen“.

    Unser Appell: Schutz statt Vernichtung!

     
    1. Rückzug der Jagdgesetz-Novelle: Der Wolf bleibt streng geschützt. Übergabe des Monitorings an eine unabhängige NGO.
    2. Verpflichtender Herdenschutz: Konsequente Förderung von Zäunen, Herdenschutzhunden und Nachtpferchen.
    3. Strafverfolgung illegaler Tötungen: Transparenz und harte Sanktionen.
    4. Aufklärung des Rhön-Skandals: Intensives unabhängiges Monitoring, um das Schicksal von Friggas Rudel und anderen erloschenen Territorien (Grafenwöhr, Staffelsee West, Zella/Rhön, Hohenfels) zu klären.

     

     

    Quellen:

    https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Frigga

    https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm

    https://www.br.de/nachrichten/bayern/bund-kritisiert-jagdnovelle-von-aiwanger-jagdgesetz,UiXy7dG

     

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

     

    Lobbyfilz gegen Wölfe unter Bayerns Tierschützern?

    Dass in Bayern im großen Stil Wölfe illegal „entsorgt“ werden, ist nun auch den bayerischen Massenmedien nicht verborgen geblieben. Ende Januar berichtete der Merkur groß mit einer Headline „Schießen, schaufeln, schweigen? Das rätselhafte Verschwinden der Wölfe“ im Freistaat. Ausgerechnet eine Tierschützerin zeigt jedoch Verständnis für solche kriminellen Taten. Wie kommt das? Lesen sie hier unsere Recherche.

    In einem Artikel des Merkur wurde die Garmischer „Tierschützerin“ Lödermann (Grüne), dahingehend zitiert, dass sie Verständnis für die illegalen Wolfstötungen habe, wenn man sehe, wie brutal die vom Wolf gerissenen Schafe aussehen.

    Die gelernte Justizbeamtin leitet seit 2002 das Tierheim im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Ferner ist auf der Homepage des Tierheims zu lesen, dass sie Trägerin des Bayerischen Tierschutzpreises für die Aktion „Ponyrettung“ ist und das Bundesverdienstkreuzes am Bande verliehen bekommen habe. Außerdem könne sie diverse kommunalpolitische Auszeichnungen und Ehrenmitgliedschaften in einigen Tierschutz- und Tierrechtsvereinen und eine Mitgliedschaft in Canton de la Tierra (Zusammenschluss indigener Gruppen) aufweisen.  Seit 1979 würde sie aktiv Mitarbeit in Umwelt-, Tierschutzinitiativen, unter anderem im Bund Naturschutz, 2020 als Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes LV Bayern. LBV, Wildes Bayern, Stiftung Wald mit Wild, leisten. Von 1990 bis 1998 sei sie Mitglied des Bayerischen Landtags, Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen, zeitweise Fraktionsvorsitzende, Kreisrätin von 1984 bis 1992 und wieder seit 2008 bis heute.

    Beispielfoto Wolf.

    Außerdem ist sie Stellvertreterin des Landrats Anton Speer. Der Politiker der Freien Wähler hatte bereits 2023 einen Antrag auf Abschuss gestellt.  Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/04/04/fixe-fakten-ausgabe-0523-kurznachrichten-aus-deutschland-oesterreich-schweden-und-tschechien/

    Wildes Bayern und Wald mit Wild sind indes sehr jagdnahe Institutionen, wo sicherlich auch die Frage erlaubt sein muss, ob sich das mit ihrer Tierheimleitung und dem Tierschutz verträgt. Auch eine Mitgliedschaft im Bund Naturschutz aufzuzählen und zeitgleich Wolfsabschüsse zu unterstützen, ist schon etwas befremdlich.

    Keine von Wölfen brutalst zugerichtete Schafe rund um Garmisch in der offiziellen Liste

    So stellt sich aber zuallererst die Frage, wo Frau Lödermann die brutalst vom Wolf gerissenen Schafe gesehen haben will, denn laut der Liste des LfU „Aktuelle Verdachtsfälle bei Nutztierrissen in Bayern“ wurde vom 02.05.2024 bis heute in und um Garmisch kein einziges Weidetier von einem Großen Beutegreifer gerissen. Also in Bayern kann sie diese Erfahrung nicht gemacht haben.

    Ausriss aus einem Artikel im Merkur, vom 27.01.25 Ergänzung zum Artikel Schießen, Schaufeln Schweigen, das rätselhafte Verschwinden der Wölfe. Auch das Wörtchen „aktuell“ schwere Straftat lässt erahnen, dass sie sich dafür einsetzen wird, dass auf Wölfe ganz legal geschossen werden darf.  Quelle: https://www.merkur.de/lokales/weilheim/weilheim-ort29677/das-raetselhafte-verschwinden-der-woelfe-schiessen-schaufeln-schweigen-93521489.html

     

    https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/verdachtsfall/index.htm

    Und auch in der nachfolgendem Monitoringjahr-Liste 2023/2024 (28.03.2023 bis 25.04.2024) des LfU wurde kein einziges Weidetier in und um Garmisch von einem Wolf gerissen.

    https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/doc/verdachtsfaelle.pdf

    Dasselbe gilt für den direkt an den Landkreis Garmisch anschließenden Nachbar-Landkreis Weilheim-Schongau. Auch da wurden keine Weidetiere von einem großen Beutegreifer gerissen. Es war entweder ein Hund oder das Weidetier starb durch Gewalteinwirkung, was bedeuten könnte, dass das Schaf oder Kalb auch von menschlicher Hand erschlagen worden sein könnte.

    Das sagt die bayerische Tierschutz-Insiderin Claudia Brunner, die die Vorgänge seit Jahren verfolgt, (Name geändert) dazu: „All dies verdeutlicht, dass die stete Hetze der Bauern, des Garmischer Landrats Anton Speer und der Tierschützerin Tessy Lödermann gegen den Wolf völlig ungerechtfertigt ist. Die Bauerngefälligkeit von Landrat  und Lödermann gehen sogar soweit, dass man lange Zeit, obwohl schon feststand, dass im Juli und August 2022 die Schafe im Ammergebirge bei Garmisch Hunde töteten, immer noch weiter log, dass es ein Wolf war. Es wurde zwar auch eine Wolf-DNA an einem toten Schaf gefunden, aber da war das Schaf schon tot.“  Quelle: https://www.wochenblatt-dlv.de/regionen/oberbayern/tote-schafe-ammergebirge-hund-verursacher-570237

    Der nachfolgende Bericht, wo die Redaktion sogar warnt „Achtung drastische Bilder“ zeigt das Schicksal von Schafen, die im August 2022 im Ammergebirge gerissen wurden. Aber nicht ein Wolf, sondern Hunde hatte die Schafe „so brutalst zugerichtet.

    Bemerkenswert in dem Bericht ist auch der letzte Absatz, wo der Schafbauer Ostler sagt, er wisse nicht wie viele Schafe getötet worden seien, denn er wisse ja nicht mal, wie viele Tiere er aufgetrieben habe. So besorgt sind die um ihre Schafe, dass sie nicht mal wissen, wie viele sie auf die Alm gegeben haben.

    https://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/farchant-ort28668/baer-wolf-goldschakal-farchant-tiere-tal-bayern-91730965.html

    Nachfolgend die Nachweise, dass die vorgenannten Schafe nicht der Wolf, sondern Hunde gerissen haben:

    21.08.2022 Garmisch-
    Partenkirchen
    Genetik
    (Rissabstrich
    Nutztier)
    Probenqualität für
    Individualisierung nicht
    ausreichend; nur Hinweise
    auf Wolf-DNA ermittelt,
    Rissbild einem Wolf nicht
    zuordenbar – eher
    ungeübter Hetzjäger,
    Kadaver ggf. im Anschluss
    befressen

    12.08.2022 Garmisch-
    Partenkirchen
    Genetik
    (Rissabstrich
    Nutztier)
    Probenqualität für
    Individualisierung nicht
    ausreichend; nur Hinweise
    auf Wolf-DNA ermittelt,
    Rissbild einem Wolf nicht
    zuordenbar – eher
    ungeübter Hetzjäger,
    Kadaver ggf. im Anschluss
    befressen

    Der nachfolgende Bericht ist ebenfalls über die im August 2022 gerissenen Schafe im Ammergebirge bei Garmisch. Dabei stellte sich dann eben später raus, dass es Hunde waren.

    https://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/kreisbote/gerissene-schafe-im-landkreis-garmisch-partenkirchen-mehren-sich-91731937.html

    Tierschützerin Lödermann für Wolfsabschuss

    Auch im nachfolgenden Pressebericht von 2023 stimmte Lödermann für den Abschuss von Wölfen und stimmte den Antrag von Landrat und Kreistag zu:

    https://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/garmisch-partenkirchen-ort28711/wolf-garmisch-oberbayern-landrat-antrag-entnahme-abschuss-tier-kreistag-dorf-92169268.html

    Ist dies nun ein typisches „MiasanMia-Gehabe“ aus Bayern? Nein, man sieht bundesweit einen Trend, dass sich bestimmte Tierschützerkreise offensiv an Antiwolfspropagande beteiligen. Sicherlich liegt das auch an Aktivitäten eines Tierarztes aus Hessen, der auf Stimmungsveranstaltungen Fake-News verbreitetend durch die Republik tingelt. Aber die stetige Häufung von Hassattacken gegen Wölfe ist auch ein Indiz dafür, dass von Lobbyseiten Geld auch zusätzlich fließen könnte. Viele Vereine und Verbände erhalten ohnehin Geld von staatlicher Seite.

    Auch die Verquickung von Umweltorganisationen mit Parteien öffnet Lobbyismus Tür und Tor. Ganz gefährlich wird es dann, wenn die Massenmedien ebenfalls nicht mehr als vierte Gewalt und als Kontrollorgan funktionieren, sondern schreiben, was von Regierungsseite von Ihnen erwartet wird. Zahlreiche Medienschaffende erhielten in den vergangenen Jahren ebenfalls Zahlungen aus Lobbykreisen und Regierung.

    Eine große Anzahl von Wölfen verschwindet einfach. Beispielbild © Brigitte Sommer

    Das Verschwinden der Wölfe in Bayern im ganz großen Stil

    Vom Wolfsrudel Staffelsee West gibt es seit Juni 2024 keine Nachweise mehr, ebenso aus dem Manteler Forst, auch nicht von der Einzelwölfin aus dem Köschinger Forst, auch vom Einzelwolf aus den Chiemgauer Alpen gibt es keine Nachweise mehr.

    Als erloschene Wolfsterritorien gelten Zella Rhön, Hohenfels und Grafenwöhr. Über die Zustände im Revier Hohe Rhön berichteten wir vor Kurzem hier. https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/01/28/skandal-im-territorium-hohe-rhoen-wo-ist-woelfin-frigga/

    Zu unserer Anfrage vom 17. Januar erhielten wir am 12. Februar per Mail folgende Antwort:

    „Seit dem 12.11.2024 sind bei uns keine C1-Nachweise für das Territorium
    Hohe Rhön dokumentiert. Zeitverzögerungen können sich aufgrund von verlängerten
    Ausleserhythmen bei Fotofallen und Sammelauswertungen genetischer Proben erge-
    ben. Sollten weitere Nachweise erfolgen, werden diese auf der oben angegebenen
    Internetseite veröffentlicht. Dies gilt auch für Totfunde.
    Für Ihre Frage nach dem Vorliegen von Entnahmegenehmigungen verweisen wir auf
    die Zuständigkeit der jeweiligen Regierung (bis 14.10.2024) bzw. Kreisverwaltungs-
    behörde (ab 15.10.2024), da uns diese Information
    en nicht vorliegen.“
    Wir werden also nun eine weitere Anfrage an die Regierung und Kreisvewaltung stellen.
    Aus dem Territorium Kitschenrain wurde am 03.01.2025 im Landkreis Amberg-Sulzbach ein männlicher Wolfswelpe GW4513m (HW01) aus 2024 auf  Grund starker Verletzungen (Lähmung beider Hinterbeine) euthanasiert. Angeblich sei der Welpe angefahren worden. Zuvor war am 28.11.2024 im Landkreis Bayreuth ein weiterer Wolfswelpe, GW4500f, tot aufgefunden worden. Sofern die Öffentlichkeit nicht regelmäßig die Listen kontrolliert, erfährt sie nichts davon.

    Der Lobbyismus gegen Wölfe offenbart ein komplexes Geflecht von Interessen, das oft nicht im Einklang mit den Prinzipien des Naturschutzes und erst Recht nicht des Tierschutzes steht. Es ist entscheidend, dass politische Entscheidungen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und nicht allein auf wirtschaftlichen oder populistischen Motiven. Ein ausgewogenes Verständnis der Rolle der Wölfe in der Natur und eine transparente Diskussion über die tatsächlichen Auswirkungen und Lösungen sind unerlässlich, um eine nachhaltige Koexistenz zu ermöglichen.

    Die Verwendung von Wölfen als politische Sündenböcke zeigt eine tiefe Krise in der Art und Weise, wie wir Natur und Politik verbinden. Es ist dringend notwendig, einen Kurs zu setzen, bei dem politische Entscheidungen nicht nur kurzfristige Interessen, sondern auch langfristige ökologische und soziale Ziele berücksichtigen. Nur so kann eine wahre Balance zwischen Mensch und Natur erreicht werden, ohne dass die Wölfe als Opfer politischer Spielchen enden.

    Weitere Quellen:

    https://www.merkur.de/lokales/weilheim/weilheim-ort29677/das-raetselhafte-verschwinden-der-woelfe-schiessen-schaufeln-schweigen-93521489.html

    https://www.wochenblatt-dlv.de/regionen/oberbayern/antrag-gestellt-garmischer-landrat-will-wolf-abschiessen-572574

    https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-937200

    https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/520644/der-weltweite-einfluss-von-bill-gates-auf-die-medien

    https://tierheim-garmisch.de/de/home

     

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

     

    Pressemitteilung: Illegale, geheime Wolfsjagd in der Rhön

    Hierzu gibt es ein Update, 07. September 2024

    Bayern: Rhönskandal – Totschießen der falschen Wölfin macht die Verfügung nicht legaler
    VON WOLFSSCHUTZ
    7. SEPTEMBER 2024

    Gestern wurde bekannt, dass nicht Frigga, sondern eine Wölfin aus dem Rudel Wildflecken in der geheimen Wolfsjagd der Regierung Unterfranken erschossen worden ist. Zudem ist Frigga nicht einmal beim entscheidenden Angriff auf die Schafe involviert gewesen, sondern ihr Partner Griso. Wir freuen uns vorsichtig, dass nicht Frigga betroffen war, aber wir trauern genauso um die Jungwölfin aus dem Rudel Wildflecken. An unserer Strafanzeige ändert der Umstand des Fehlschusses nichts. Im Gegenteil, dies macht die ganze Aktion noch illegaler. Lesen Sie hier unseren Bericht mit neuen Einblicken ins Revier Hohe Rhön. – https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/07/bayern-rhoenskandal-totschiessen-der-falschen-woelfin-macht-die-verfuegung-nicht-legaler/

     

     

    P R E S S E M I T T E I L U N G

    Illegale, geheime Wolfsjagd in der Rhön

     

    Hanau, 5. September 2024

    Als feigen Akt einer Lobby verseuchten Politik bezeichnete die Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland e.V., Brigitte Sommer, die Tötung der Mutterwölfin Frigga (GW3092f)  von Montag auf Dienstag vergangener Woche in der Langen Rhön in Bayern. Das perfide Vorgehen, die Abschussverfügung geheim zu halten und zu vollstrecken, ohne die anerkannten Naturschutzverbände hierzu vorab zu informieren, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Klage zu geben, zeige das mangelnde Rechtsverständnis der  Regierung von Unterfranken. Der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. wird über seinen Anwalt Strafanzeige gegen die Verantwortlichen und Ausführenden stellen.

    Völlig irrelevant scheint dem Regierungspräsidenten auch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu sein, wonach selbst eine Herabstufung des Schutzstatus keine Freigabe zur Jagd auf Wölfe wäre. Das EuGH stellte fest, dass der Wolf regional nicht als Art ein­ge­stuft wer­den darf, die ge­jagt wer­den darf, wenn sein Er­hal­tungs­zu­stand auf na­tio­na­ler Ebene un­güns­tig ist.

    Wie Sommer erklärt, sei in diesem Urteil nachzulesen, dass Abschussgenehmigungen auch nicht erlaubt seien, wenn kein günstiger Erhaltungszustand gegeben ist. Sommer: „Wir bezweifeln den ernsten Schaden, da es zwar viele Risse waren, aber wenige Tiere pro Riss. Außerdem haben wir nachgewiesen, dass in vielen Fällen kein ausreichender Schutz vorhanden ist.“ Zudem sind Schafe und Ziegen in der Langen Rhön nicht essentiell wichtig für die Freihaltung von Flächen, da die meisten Flächen dort maschinell gemäht werden.

    Der Abschuss des Muttertiers GW3092f (Frigga) zeuge von einer ethischen und moralischen Verrohung. Selbst wenn der Vater und die Welpen noch leben sollten, sei es für ein Elternteil schwierig, die Welpen durch zu bekommen. Der angebliche Nachweis, dass sich das Vatertier Griso (GW3519m) noch im Revier aufhalte, sage nichts darüber aus, ob er sich alleine um die  Nahrungsbeschaffung kümmern könne. Die Folge könnte sein, dass sich der Rüde mehr statt weniger leicht jagender Beute zuwendet.

    Völlig abartig sei diese Tötung auch in Bezug auf den Artenschutz und die Artenvielfalt, da die erschossene Wölflin genau wie die Schermbecker Wolfsmutter Gloria, den selteneren Haloptyp 02 besaß. Da es in Deutschland noch zu wenige Wölfe gibt, sei dies auch wichtig für die Gesunderhaltung und eine gesunde Durchmischung der Wolfspopulation.

    Wie wenig sich das Regierungspräsidium um rechtliche Belange kümmere, zeige auch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, dass eine Klage gegen den Abschuss eines Wolfs auch damit begründete, dass vor der Erteilung der Abschussgenehmigung den anerkannten Naturschutzvereinigungen nicht Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt worden sei. Auch in dem jetzigen Fall seien die Umweltverbände nicht informiert worden und hätten somit keine Klagemöglichkeit gehabt.

     

    Zusatz: zwei Fotos

    Bild 1:

    Die meisten Flächen zwischen Gangolfsberg und Heidelstein in der Langen Rhön werden maschinell gemäht.

     

     

    Bild 2:

    Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. auf der Langen Rhön im ehemaligen Territorium der Wölfin GW3092f (Frigga). Diese Wolfslosung wurde am 3. September gefunden. Sie ist nicht frisch und könnte sowohl von der getöteten Wölfin Frigga, als auch vom Vaterwolf Griso stammen, der die Kennung GW3519m aufweist.

    PM als PDF: PM zum Abschuss einer Wölfin in der Langen Rhön