Politik im Blutrausch? In Bayern wird Wolf Chiemi zum Abschuss freigegeben

Die Landwirtschaftsministerin Kaniber fordert diesen Abschuss schon seit Wochen, doch wir hielten eine tatsächliche Genehmigung für sehr unwahrscheinlich. Doch jetzt verkündet die Oberbayerische Regierung dass der Wolf Chiemi mit der Kennung GW2425m aus Gründen der „öffentlichen Sicherheit“ abgeschossen werden dürfe. Wir halten diese Entscheidung für einen handfesten Skandal, protestieren auf das Schärfste und fordern Verbände dazu auf, Klage zu erstatten, da hier dreist EU-Recht und Bundesnaturschutzrecht verletzt wird.

Beispielbild Wolf © Brigitte Sommer
Es wird unter anderem behauptet, dass der Chiemgauer Wolf viele Wild-??? und „Nutz“tiere gerissen hätte und er sei bis ins Zentrum einer Ortschaft sowie in Siedlungen vorgedrungen. Seine geringe Scheu und Reißfreudigkeit werde ihm nun zum Verhängnis.
Viele Bauern würden um die Sicherheit ihrer „Nutz“tier-Bestände bangen würden. Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) erkenne in der Präsenz des Wolfes sogar eine Gefährdung des „Tierwohls“ innerhalb regionaler landwirtschaftlicher Strukturen, welche sie in höchsten Tönen lobe: „Ein Nebeneinander von Tierhaltung im Freien und großen Beutegreifern ist schlicht und ergreifend nicht möglich. Besonders dramatisch wird das natürlich im Bereich der Almwirtschaft. Aber es betrifft generell die gesamte Form der Landwirtschaft, auf die wir in unserer Region sehr stolz sind, weil bei uns eben eine Landwirtschaft vorherrscht, die das Tierwohl sehr genau im Blick hat. Und deshalb muss jedem klar sein: Wenn ein Wolf oder ein Rudel bei uns heimisch wird, ist das zum Nachteil des Tierwohls in der Region. Deswegen dürfen wir nicht gefährden, was die Landwirtschaft sich bei uns erarbeitet hat.“
Laut Agrarministerin Kaniber müsse man den Wölfen ihre Grenzen aufzeigen, sonst würden sie „immer dreister“. Zudem könne man „ein Raubtier, das übergriffig geworden ist und ganz offensichtlich seine Scheu verloren hat, auch mal entnehmen.“ Dies trage – laut Kaniber – „langfristig auch zur Akzeptanz des Wolfes“ bei.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. sieht nicht ein Krititerium zum Abschuss erfüllt, da die Weidetiere größtenteils überhaupt nicht geschützt waren und auch kein Wille erkennbar ist, die Tiere auch nur rudimentär zu sichern. Zudem gab es in den über zwanzig Jahren seit der Rückkehr der Wölfe keinen einzigen Übergriff auf Menschen. DieseAbschussfreigabe verstößt unserer Ansicht nach ganz klar gegen EU-Recht und Bundesnaturschutzrecht und wir werden Strafanzeige gegen Ministerin und Ausführende erstatten, sollte der Wolf oder ein anderer Wolf erschossen werden. Wir fordern die sofortige Rücknahme der Schießgenehmigung und wir fordern Verbände auf, Klage zu erheben.

 

12 Gedanken zu „Politik im Blutrausch? In Bayern wird Wolf Chiemi zum Abschuss freigegeben

  1. Inzwischen ist Artenschutz ein Modewort womit man sogar Wählerstimmen gewinnen kann, wenns dann um wirtschaftliche Interessen geht, wars das! Ich bin total enttäuscht von allen etablierten Parteien, man kann die nicht mehr wählen, das ist nur noch erbärmlich! Frage mich warum ich übehaupt noch
    Steuern an diesen scheiß Staat bezahle. Können nicht Naturschutzverbände, Tierschutzverbände u.a. ne eigene Partei gründen? Mein Votum hätten die…

  2. es ist einfach unerträglich wie schnell über einen Wolf gerichtet wird, der nur überleben will und dazu auch mal ein Tier töten muß, was sind das für Menschenmonster. ich fasse es nicht, wir leben doch nicht mehr in der Steinzeit ein Wolf wird gesichtet und schon gibt es ein Todesurteil er hat niemanden gefährdet, wie soll das eigentlich weitergehen? Ich könnte nur noch schreien

  3. Ich sehe überall nur menschliche Dummheit…Wir rotten uns selbst aus…und haben es nicht anders verdient. Mir tun nur die künftigen Generationen leid: „Diese Welt ist uns nicht von unseren Altvorderen hinterlassen. Wir haben sie nur geliehen. Und was man sich leiht, gibt man unversehrt zurück.“ Und was machen wir? Wir zerstören diesen wundervollen Planeten, Flora und Fauna….Geld kann man nicht essen….

  4. Wodurch wird hier gegen bestehende Gesetzte verstoßen? Schon das EU Artenschutzgesetz sieht genau für den geschilderten Fall die Entnahme vor!

    Bitte besser recherchieren sonst kann man auch die BILD lesen.

  5. Mittlerweile werden immer mehr Wölfe zum Abschuss freigegeben. Hat man vergessen dass
    der Wolf streng geschützt ist ? Was haben wir nur für Waschlappen an Politikern die sofort einknicken wenn es um evtl. Wählerstimmen geht !

  6. Und wieder solch ein schlimmer Bericht! Haben die Menschen Schäferhunde gesehen?Denn ein Wolf ist scheu und dringt nicht in Siedlungen ein.Das war schon so oft der fall,das man beide Tiere verwechselte. Bitte dann auch um gut erkennbare Beweisfotos. Denn spekulieren kann jeder.
    Ansonsten kann ich meinen Vorschreibern nur zustimmen.

  7. Warum. schützt man Wölfe überhaupt, wenn sowieso es dauernd Ausnahmegenehmigungen zum Töten gibt ? Warum müssen diese wunderschönen Tiere für alles herhalten ! Menschen sind die dümmsten Lebewesen die es auf dieser Erde gibt

  8. Eine Fehlentscheidung der Regierung von Oberbayern. Aber es war nicht anders zu erwarten; ein „Einknicken vor dem Lobbyismus“. Da die CSU und die Freien Wähler massiv Wählerstimmen verlieren, möchten sie ihren Stamm-Wählern, die sie noch in der Landbevölkerung haben, insbesondere Landwirte, Viehzüchter und Jägerschaft, entgegenkommen. Besonders hervorzuheben ist auch, wieviel Hobby-Jäger sich in den Reihen der vorgenannten Parteien befinden, die massiv gegen die Rückkehr des Wolfes agieren. Wer seine Tiere liebt, muss sie schützen und die notwendigen Herdenschutz-maßnahmen ergreifen; dies ist aber anscheinend in Oberbayern, in den Landkreisen Miesbach, Traunstein und Rosenheim nicht der Fall und auch politisch nicht gewollt. Es war schon lange bekannt, dass ein Wolf in diesen Landkreisen unterwegs ist, trotzdem wurden die Tiere nicht wolfssicher geschützt. Es wurden auch vom Freistaat Bayern keine zusätzlichen Gelder bei der EU für den Herdenschutz abgerufen. Falls dieser Wolf abgeschossen werden sollte, wird es nicht bei diesem Abschuss bleiben, sobald der nächste Wolf auftaucht, wird wieder eine Abschusserlaubnis erteilt werden. Darum ist es zwingend erforderlich, dass gegen den Abschuss des Wolfes durch die Verbände geklagt wird.

  9. in Bayern gehen die Uhren anders, das war schon immer so, wie mit Bär „Bruno“,
    Bayern ist die Vorstufe zum Paradies, mir wird einfach nur schlecht

  10. wenn ich bedenke welche Verbrechen die Menschen an den Tieren begehen, finde ich es Hochmut und Frechheit, einen Wolf zum Abschuss freizugeben nur weil er auch Hunger hat und leben will. Wölfe sind tausendmal besser als diese Menschen!

  11. Wegen der gestern 17.01.2022 verfügten Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs.7 S.1 Nr. 4 BNatSchG für die Entnahme des Wolfes GW 2425m hat die GzSdW einen Eilantrag gestellt und reicht Klage ein.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.