Von Abschuss bedrohter Wolf Chiemi in Tschechien überfahren

Er war von Oberbayern zum Abschuss freigegeben worden. Doch nach der Klage eines Umweltschutzvereines gab das Verwaltungsgericht in München einem Eilantrag statt, gegen den die Oberbayerische Regierung Rechtsmittel einlegte. Doch dem jungen Wolfsrüden war kein Glück beschieden, denn er wurde jetzt tot in Tschechien aufgefunden.

Beispielbild toter Wolf.

„Eine Gefährdung darf nicht erst dann gesehen werden, wenn wirklich etwas passiert ist“, mahnte etwa Forstministerin Michaela Kaniber (CSU).  Dabei ist seit jeder Rückkehr der Wölfe nach Deutschland vor über zwanzig Jahren kein Mensch angegrifefn worden. Allerdings kommen jedes Jahr Menschen durch Hobbyjäger schwer zu Schaden und teilweise sogar ums Leben.

Naturschützer wiederum betonten, dass der Wolf keinerlei Interesse an Menschen gezeigt habe. Anstatt ihn abzuschießen, müsse die Staatsregierung mehr für den Schutz von Nutz- und Herdentieren tun und die Förderung für wolfsabweisende Zäune erhöhen. Das Verwaltungsgericht gab den Naturschützern Recht und befand, dass der Wolf sich Menschen nicht in einer arttypischen Weise genähert habe. Außerdem wisse man seit dem 19. Dezember nicht mehr, wo der Wolf sei.

Der Wolf sei Mitte Januar bei Prostejov, nordöstlich von Brünn, gefunden worden, teilte das Landesamt für Umwelt mit. Jetzt sei zweifelsfrei festgestellt worden, dass es sich um das Tier GW2425m handle.

Der Auffindeort des toten Wolfs liegt 360 Kilometer entfernt von der Stelle in Bayern, an der er zum letzten Mal gesichtet wurde. In Deutschland sind seit Anfang 2022 alleine bereits wieder zehn Wölfe überfahren worden. Wir befinden uns mitten in der Paarungszeit und die Jüngwölfe wandern ab um sich ein eigenes Revier zu suchen. Dabei können sie tausende Kilometer zurücklegen. Infos hier: https://www.menschen-fuer-woelfe.com/post/vorsicht-beim-autofahren-jungw%C3%B6lfe-sind-jetzt-auf-wanderschaft

Das Verfahren liegt mittlerweile beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Ein Sprecher des Gerichts erläuterte, jetzt komme es darauf an, wie die Prozessbeteiligten mit der neuen Situation umgehen. Normalerweise werden in solchen Fällen die Anträge zurückgezogen und das Verfahren damit erledigt.

Daten zum Bayerischen Wolfsmonitoring: https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm

Politik im Blutrausch? In Bayern wird Wolf Chiemi zum Abschuss freigegeben

Die Landwirtschaftsministerin Kaniber fordert diesen Abschuss schon seit Wochen, doch wir hielten eine tatsächliche Genehmigung für sehr unwahrscheinlich. Doch jetzt verkündet die Oberbayerische Regierung dass der Wolf Chiemi mit der Kennung GW2425m aus Gründen der „öffentlichen Sicherheit“ abgeschossen werden dürfe. Wir halten diese Entscheidung für einen handfesten Skandal, protestieren auf das Schärfste und fordern Verbände dazu auf, Klage zu erstatten, da hier dreist EU-Recht und Bundesnaturschutzrecht verletzt wird.

Beispielbild Wolf © Brigitte Sommer
Es wird unter anderem behauptet, dass der Chiemgauer Wolf viele Wild-??? und „Nutz“tiere gerissen hätte und er sei bis ins Zentrum einer Ortschaft sowie in Siedlungen vorgedrungen. Seine geringe Scheu und Reißfreudigkeit werde ihm nun zum Verhängnis.
Viele Bauern würden um die Sicherheit ihrer „Nutz“tier-Bestände bangen würden. Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) erkenne in der Präsenz des Wolfes sogar eine Gefährdung des „Tierwohls“ innerhalb regionaler landwirtschaftlicher Strukturen, welche sie in höchsten Tönen lobe: „Ein Nebeneinander von Tierhaltung im Freien und großen Beutegreifern ist schlicht und ergreifend nicht möglich. Besonders dramatisch wird das natürlich im Bereich der Almwirtschaft. Aber es betrifft generell die gesamte Form der Landwirtschaft, auf die wir in unserer Region sehr stolz sind, weil bei uns eben eine Landwirtschaft vorherrscht, die das Tierwohl sehr genau im Blick hat. Und deshalb muss jedem klar sein: Wenn ein Wolf oder ein Rudel bei uns heimisch wird, ist das zum Nachteil des Tierwohls in der Region. Deswegen dürfen wir nicht gefährden, was die Landwirtschaft sich bei uns erarbeitet hat.“
Laut Agrarministerin Kaniber müsse man den Wölfen ihre Grenzen aufzeigen, sonst würden sie „immer dreister“. Zudem könne man „ein Raubtier, das übergriffig geworden ist und ganz offensichtlich seine Scheu verloren hat, auch mal entnehmen.“ Dies trage – laut Kaniber – „langfristig auch zur Akzeptanz des Wolfes“ bei.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. sieht nicht ein Krititerium zum Abschuss erfüllt, da die Weidetiere größtenteils überhaupt nicht geschützt waren und auch kein Wille erkennbar ist, die Tiere auch nur rudimentär zu sichern. Zudem gab es in den über zwanzig Jahren seit der Rückkehr der Wölfe keinen einzigen Übergriff auf Menschen. DieseAbschussfreigabe verstößt unserer Ansicht nach ganz klar gegen EU-Recht und Bundesnaturschutzrecht und wir werden Strafanzeige gegen Ministerin und Ausführende erstatten, sollte der Wolf oder ein anderer Wolf erschossen werden. Wir fordern die sofortige Rücknahme der Schießgenehmigung und wir fordern Verbände auf, Klage zu erheben.