Bayern – Eilantrag erfolgreich – Wolf Chiemie darf nicht erschossen werden

Einem Eilantrag von Naturschützern hat das Verwaltungsgericht München heute stattgegeben. Wolf Chiemi darf nicht erschossen werden.

Beispielfoto Wolf, ©Brigitte Sommer

 

Der Wolf mit der Kennung GW2425m hatte in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land ungeschützte Weidetiere sowie Wildtiere gerissen. Was, wenn nicht Wildtiere, soll ein Wolf denn sonst fressen? Ironischerweise waren auch die Wildtiere mit in die Begüdung für die Abschussverfügung aufgenommen worden. Ein unscharfes Video sollte ihn zudem in einer Stadt zeigen. Einen genetischen Beweis gab es nicht. Die Behörden hatten ihn daraufhin zum Abschuss freigegeben. Selbst den Hobbjägern war mit dieser Lösung nicht wohl und weigerten sich, zu schießen, da sie juristische Konsequenzen fürchteten. Sie bezeichneten die Schießgenehmigung als „weltfremd.“ Wolfsschutz-Deutschland e. V. hätte nach der Tötung des Wolfs oder eines anderen Tieres aufjeden Fall Strafanzeige gegen die Landwirtschaftsministerin und ausführende Personen gestellt. Bis zur Entscheidung des Verahrens dürfte der Wolf nun erst einmal in Sicherheit sein. Jedefalls vor „legalem“ Abschuss. Die bayerischen Methoden, unliebsame Luchse loszuwerden, sind ja bereits bekannt.
Hoffen wir, dass es genug Spaziergänger in den Landschaften dort gibt, die ihre Augen offenhalten. Hinweise auf Wildtierkriminalität behandeln wir anonym.

Politik im Blutrausch? In Bayern wird Wolf Chiemi zum Abschuss freigegeben

Die Landwirtschaftsministerin Kaniber fordert diesen Abschuss schon seit Wochen, doch wir hielten eine tatsächliche Genehmigung für sehr unwahrscheinlich. Doch jetzt verkündet die Oberbayerische Regierung dass der Wolf Chiemi mit der Kennung GW2425m aus Gründen der „öffentlichen Sicherheit“ abgeschossen werden dürfe. Wir halten diese Entscheidung für einen handfesten Skandal, protestieren auf das Schärfste und fordern Verbände dazu auf, Klage zu erstatten, da hier dreist EU-Recht und Bundesnaturschutzrecht verletzt wird.

Beispielbild Wolf © Brigitte Sommer
Es wird unter anderem behauptet, dass der Chiemgauer Wolf viele Wild-??? und „Nutz“tiere gerissen hätte und er sei bis ins Zentrum einer Ortschaft sowie in Siedlungen vorgedrungen. Seine geringe Scheu und Reißfreudigkeit werde ihm nun zum Verhängnis.
Viele Bauern würden um die Sicherheit ihrer „Nutz“tier-Bestände bangen würden. Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) erkenne in der Präsenz des Wolfes sogar eine Gefährdung des „Tierwohls“ innerhalb regionaler landwirtschaftlicher Strukturen, welche sie in höchsten Tönen lobe: „Ein Nebeneinander von Tierhaltung im Freien und großen Beutegreifern ist schlicht und ergreifend nicht möglich. Besonders dramatisch wird das natürlich im Bereich der Almwirtschaft. Aber es betrifft generell die gesamte Form der Landwirtschaft, auf die wir in unserer Region sehr stolz sind, weil bei uns eben eine Landwirtschaft vorherrscht, die das Tierwohl sehr genau im Blick hat. Und deshalb muss jedem klar sein: Wenn ein Wolf oder ein Rudel bei uns heimisch wird, ist das zum Nachteil des Tierwohls in der Region. Deswegen dürfen wir nicht gefährden, was die Landwirtschaft sich bei uns erarbeitet hat.“
Laut Agrarministerin Kaniber müsse man den Wölfen ihre Grenzen aufzeigen, sonst würden sie „immer dreister“. Zudem könne man „ein Raubtier, das übergriffig geworden ist und ganz offensichtlich seine Scheu verloren hat, auch mal entnehmen.“ Dies trage – laut Kaniber – „langfristig auch zur Akzeptanz des Wolfes“ bei.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. sieht nicht ein Krititerium zum Abschuss erfüllt, da die Weidetiere größtenteils überhaupt nicht geschützt waren und auch kein Wille erkennbar ist, die Tiere auch nur rudimentär zu sichern. Zudem gab es in den über zwanzig Jahren seit der Rückkehr der Wölfe keinen einzigen Übergriff auf Menschen. DieseAbschussfreigabe verstößt unserer Ansicht nach ganz klar gegen EU-Recht und Bundesnaturschutzrecht und wir werden Strafanzeige gegen Ministerin und Ausführende erstatten, sollte der Wolf oder ein anderer Wolf erschossen werden. Wir fordern die sofortige Rücknahme der Schießgenehmigung und wir fordern Verbände auf, Klage zu erheben.