Achtung an alle, die Grindi schützen wollen: Wir raten ausdrücklich von geführten Spaziergängen mit Tourenzuweisung und zentral organisierten Gruppenwanderungen ab. Beim letzten Mal wurden genau solche Touren und beteiligte Personen an die Behörden gemeldet. Auch aktuelle Angebote zu Gruppenbildungen über eine weit verbreitete Chat-Plattform halten wir für riskant – diese Plattform bietet keine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und gibt auf Anfrage Nutzerdaten und Chatverläufe an Behörden heraus. Eine der involvierten Personen hat nach unseren Informationen bereits zuvor Wolfsfreunde gemeldet. Das ist keine Kritik an der guten Absicht vieler Unterstützerinnen und Unterstützer, sondern eine klare Warnung aus den Erfahrungen der vergangenen Monate.
Hintergrund:
Unser Hornisgrinde-Wolf GW2672m („Grindi“) aus dem Nordschwarzwald steht erneut im Visier der Behörden. Laut Mitteilung des Nationalparks Schwarzwald käme der Rüde Spaziergängern – besonders jenen mit Hunden – weiterhin zu nahe und folge ihnen teilweise im Abstand von unter 30 Metern. Nationalparkleiter Berthold Reichle erklärte: „Wir sind uns einig, dass wir nichts unversucht lassen wollen und in den kommenden Wochen schauen, ob es doch noch eine Chance gibt, dieses schon ausgewachsene Tier umzutrainieren.“ Gleichzeitig verweist der Nationalpark auf Expertenprognosen, die bezweifeln, dass ein ausgewachsenes Tier überhaupt noch umtrainiert werden kann. Abteilungsleiter Urs Reif betonte zudem: „Jeder Mensch, der sich ihm freundlich nähert, wird das Umtrainieren zunichtemachen.“Sollte die Vergrämung scheitern und die Zahl der Sichtungen wieder ansteigen, muss das Umweltministerium Baden-Württemberg zu Beginn der kommenden Ranzzeit entscheiden, ob der Wolf getötet wird.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten genau vor dieser Entwicklung gewarnt. Umso bedauerlicher finden wir es, dass Begegnungen weiterhin gemeldet wurden und so erneut als Begründung für Eingriffe gegen Grindi herangezogen werden können.
Vor Kurzem hatten wir deshalb eine UIG-Anfrage zu Grindi gestellt. Daraufhin wurden uns 800 Euro Gebühren in Aussicht gestellt. Auf unsere Nachfrage, wie sich dieser Betrag zusammensetzt, haben wir bislang keine Antwort erhalten.
Zur Klarstellung:
Der klagende Verband hatte das Verfahren nicht gewonnen, wie viele denken, sondern verloren. Die Gerichte bestätigten die frühere Abschussgenehmigung. Sie wurde nur nicht noch einmal verlängert. Deshalb rechnen wir fest mit einer neuen Abschussverfügung – die Behörden müssen nach dem bisherigen Verlauf keinen Misserfolg vor Gericht befürchten.
Die Hauptsacheklage der klagenden Orga läuft weiter und soll möglichst bis zum EuGH gehen. Sie erzeugt weiterhin Druck und könnte langfristig grundsätzliche Rechtsfragen klären. ABER: Kurzfristig (gegen eine neue Abschussentscheidung) bietet sie nur begrenzten Schutz, da ein erneuter Eilstopp nach den bisherigen Niederlagen schwieriger geworden ist.
In Niedersachsen wird beim Schnellabschuss nach Nutztierrissen bereits keine klassische individuelle Abschussverfügung mehr erlassen, sondern die oberste Jagdbehörde legt lediglich das Jagdgebiet fest und informiert die Jäger – wir befürchten, dass ähnliche, schwerer anfechtbare Verfahren künftig auch in Baden-Württemberg bei Fällen wie Grindi Anwendung finden könnten und so die Öffentlichkeit nichts mehr erfährt. Die Jäger allerdings sind hier nicht entlastet. Auf Strafanzeigen drohen auf jeden Fall Konsequenen, doch Strafanzeigen können erst nach Ausführung, gestellt werden, was tote Wölfe nicht wieder lebendig macht.
Unser Aufruf
Geht selbstständig und eigenverantwortlich in das Territorium, bleibt auf öffentlichen Wegen und dokumentiert, soweit möglich und rechtlich unbedenklich. Präsenz und unabhängige Beobachtung sind wichtig – organisierte und zentral gesteuerte Aktionen hingegen erhöhen das Risiko für Grindi. Es muss doch inzwischen bewusst geworden sein, dass auch Ranger, die FVA und weitere Stellen der Landesregierung untergeordnet sind. Naivität kann Wölfe töten.
Vermeidet alles, was als „geführte Tour“ oder strukturierte Gruppenaktion wahrgenommen werden kann. Teilt Informationen nur in vertrauenswürdigen, dezentralen Kreisen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. garantieren Quellenschutz, Anonymität und Vertraulichkeit. Wir rufen unsere Vereinsmitglieder dazu auf, mit uns spazieren zu gehen. Bitte bei Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de melden.
Es grenzt an Irrsinn, wie hier seit Monaten Panikmache betrieben wird. Grindi wird zwar weiterhin gesichtet – doch in all der Zeit ist nichts passiert, was auch nur annähernd belegen würde, dass von ihm eine Gefahr ausgeht, die über das ganz normale Lebensrisiko in der Natur hinausgeht. Kein Angriff, keine Verletzung, kein einziges dokumentiertes aggressives Verhalten gegenüber Menschen. Wer hier weiter mit Angst und Schreckensszenarien arbeitet, nimmt bewusst in Kauf, dass ein Wolf getötet wird, der bislang niemandem etwas getan hat. Das ist weder verantwortungsvoll, noch wissenschaftlich begründet – und schon gar nicht im Sinne eines echten, aufgeklärten Naturschutzes.
Quelle:
Weitere Hintergründe:
Bitte helft uns!
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6 Gedanken zu „Warnung vor organisierten Aktionen: Grindi droht erneut Abschuss“
Arschloch Mensch ….
bleibt legal,verweigert dem legalisierten unrecht die realisierung.
sabotiert es wo immer möglich..wolfsermordungen sind und bleiben illegal,
wölfe sind waldschützer und damit klimaschützer..was von den wolfsgegner nicht
nachweisbar behauptet werden kann. wölfen zu helfen und sie vor dem abschuß zu bewahren gegen machtmissbrauch und kollaborierende willkür….ist immer eine gesamtgesellschaftlich de facto und de jure gute tat.misthaufen vor die zuständigen amtsstellen der abchuß verfügerinnen.der wolfsmordbefürworter der jägerschafften..der wilderer.. jedes freilebende tier ist und bleibt sich selbsteigentümlich.jeder mensch sich selbstverantwortlich..zur haftungsverantwotlichkeit der res publica gegenüber… die ganze wolfmörderei ist unwissenschaftlich,rechtsinplausibel,strafsachen vertuschend,willkürlich und antidemokratisch sowie eigentumszerstörend verfasssungswidrig.
haltet die wolfsmörder von ihre morden ab und die genehmiger von ihrem genehmigen.. diese verfassungsrechtswidrigen tierrechtsgegner.
auf die grundsätzliche lebenserhaltungspflichterfüllung der gerichte können wir uns eben schon lange nicht mehr hinreichend verlassen…wenn überhaupt jeh.es ist kein besopnderes erkenntnisverdienst wenn der afd sigmund in sachsen -anhalt meint
,es gäbe die unabhängigkeit der justiz nicht.das ist mittlerweile empirisches allgemein wissen.besonders deutlich wird es daran,dass diese als gesichert rechtsextrem eingestuften afd landesverbände real zu wahl zugelassen werden,ohne ,das die generalstaatsanwaltschaft der jeweiligen bundesländer hier
ein ausschluss und verbotsverfahren zu jan.26 spätestens eingeleitet hatten.
das nenne ich denn auf verfassungsrechtsaufsichtspflicht veruntreuung…und die ist wohl erheblich strafrechtsrelevant..was auch für mecklenburg gilt.
wer den feschismus will wird ihn nicht verhindern. und wer zum faschismus nein sagt und zum kapitalismus ja,dass der das nur sagt zum schein,das leuchtet dir wohl ein.
einstweilen werden wölfe aus privatkapitalistischem interesse gemordet,die verfassung verfassungswidrig im wesenskern geändert und die menschenrechtsprioritäre volkssouveränität menschen und grundrechtswidrig systematisch weiter abgeschafft . schon die wahlen ohne hinreichendes korrektiv sind eine menschenrechtswidrig abgenötigte aufgabe der volkssouveränität…soweit dieses volk keine hinreichenden korrektive sondern nur den haftungsteil der verantwortung über generationen aufgenötigt bekommmt.
das sind mittlerweile ebenso öffentlich bekannte tatachen der politischen allgemeinbildung.
wenn man also derartig perfide…wie käme man dann dazu anzunehmen und verfassungsrehtlich für gültig zu erklären,dass freilebende tiere sich selbst eigentümlich sind und daher niemandem anderen außer sich selbst gehöhren.und da leben und eigentum verfassungsrechtlich geschützt sind,hat es auch kein allgemeines unnötiges jagdrecht zu geben.tja es würde sich die justiz evtl von privatkapitalistischen rechtsdominanzen trennen müssen..die och aus dem antiquierten besitz und herrschaftskonservatismus also der antiaufklärung her
stammen. historische rechtsentwicklung ist auch ein lohnendes feld der rechtsforschung für müßiggänger..wie haltbar begründet ist das allgemeine jagdrecht überhaupt und wäredas tragbar für die so nicht privilegierte gesellschaft.
wie verhält es sich mit der gleichheitsrechtlichkeit in und vor dem recht..
wie gesagt wer faschismus u.o. despotie nicht verhindern will,wird wohl dafür sein.
verantwortungsrechtlich verwerlich und strafrechtsrelevant..auch das einstweilige nur wolfsmorden und genau das kann ich den grünen nicht verzeihen..ihre mithilfe bei der rechtswidrigkeit des wolfsmordens..ihre hintergehungen des ökologischen geistes….wenn sie auch die gestiegenen heizkosten für prekäre einkommen abgemildert hatten..ökologisch ist man eben nur wenn man es ist,nicht schon ,wenn man es behauptet.
Der Wolf soll leben, er gehört in Wald und Flur.
Es ist grässlich und traurig,
alles und jedes was den Menschen nicht passt
wird erbarmungslos vernichtet und oder abgeknallt.
Die Menschen sollen sich einfach von dem Tier fern halten, ist das so schwer?
Diese ständige Panikmache und Hetze
in Funk und Fernsehen gegen Wölfe ist ekelerregend.
Der Presse sollte sich in solchen Dingen mehr zurück halten , sie
bauscht auf und dramatisiert immens
für Ihre
Klatschpresse wo sie nur kann -damit die Verkaufszahlen hochgehen- denen müsste rigoros ein Riegel vorgeschoben werden.
Sie bringen nur Unruhe rein.
Lasst das Tier in Ruhe , der Wolf hat sicher mehr Respekt und Angst
vor uns als wir vor ihm !
Nutzt den Signal-Chat, das ist
Ende – Ende verschlüsselt !
Nutzt aber bei Gate-Keepern auch nichts.