Warnung vor organisierten Aktionen: Grindi droht erneut Abschuss

Achtung an alle, die Grindi schützen wollen: Wir raten ausdrücklich von geführten Spaziergängen mit Tourenzuweisung und zentral organisierten Gruppenwanderungen ab. Beim letzten Mal wurden genau solche Touren und beteiligte Personen an die Behörden gemeldet. Auch aktuelle Angebote zu Gruppenbildungen über eine weit verbreitete Chat-Plattform halten wir für riskant – diese Plattform bietet keine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und gibt auf Anfrage Nutzerdaten und Chatverläufe an Behörden heraus. Eine der involvierten Personen hat nach unseren Informationen bereits zuvor Wolfsfreunde gemeldet. Das ist keine Kritik an der guten Absicht vieler Unterstützerinnen und Unterstützer, sondern eine klare Warnung aus den Erfahrungen der vergangenen Monate.

Hintergrund:

Unser Hornisgrinde-Wolf GW2672m („Grindi“) aus dem Nordschwarzwald steht erneut im Visier der Behörden. Laut Mitteilung des Nationalparks Schwarzwald käme der Rüde Spaziergängern – besonders jenen mit Hunden – weiterhin zu nahe und folge ihnen teilweise im Abstand von unter 30 Metern. Nationalparkleiter Berthold Reichle erklärte: „Wir sind uns einig, dass wir nichts unversucht lassen wollen und in den kommenden Wochen schauen, ob es doch noch eine Chance gibt, dieses schon ausgewachsene Tier umzutrainieren.“ Gleichzeitig verweist der Nationalpark auf Expertenprognosen, die bezweifeln, dass ein ausgewachsenes Tier überhaupt noch umtrainiert werden kann. Abteilungsleiter Urs Reif betonte zudem: „Jeder Mensch, der sich ihm freundlich nähert, wird das Umtrainieren zunichtemachen.“Sollte die Vergrämung scheitern und die Zahl der Sichtungen wieder ansteigen, muss das Umweltministerium Baden-Württemberg zu Beginn der kommenden Ranzzeit entscheiden, ob der Wolf getötet wird.
Beispielfoto Wolf.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten genau vor dieser Entwicklung gewarnt. Umso bedauerlicher finden wir es, dass Begegnungen weiterhin gemeldet wurden und so erneut als Begründung für Eingriffe gegen Grindi herangezogen werden können.
Vor Kurzem hatten wir deshalb eine UIG-Anfrage zu Grindi gestellt. Daraufhin wurden uns 800 Euro Gebühren in Aussicht gestellt. Auf unsere Nachfrage, wie sich dieser Betrag zusammensetzt, haben wir bislang keine Antwort erhalten.

Zur Klarstellung:

Der klagende Verband hatte das Verfahren nicht gewonnen, wie viele denken, sondern verloren. Die Gerichte bestätigten die frühere Abschussgenehmigung. Sie wurde nur nicht noch einmal verlängert. Deshalb rechnen wir fest mit einer neuen Abschussverfügung – die Behörden müssen nach dem bisherigen Verlauf keinen Misserfolg vor Gericht befürchten.
Die Hauptsacheklage der klagenden Orga läuft weiter und soll möglichst bis zum EuGH gehen. Sie erzeugt weiterhin Druck und könnte langfristig grundsätzliche Rechtsfragen klären. ABER: Kurzfristig (gegen eine neue Abschussentscheidung) bietet sie nur begrenzten Schutz, da ein erneuter Eilstopp nach den bisherigen Niederlagen schwieriger geworden ist.
In Niedersachsen wird beim Schnellabschuss nach Nutztierrissen bereits keine klassische individuelle Abschussverfügung mehr erlassen, sondern die oberste Jagdbehörde legt lediglich das Jagdgebiet fest und informiert die Jäger – wir befürchten, dass ähnliche, schwerer anfechtbare Verfahren künftig auch in Baden-Württemberg bei Fällen wie Grindi Anwendung finden könnten und so die Öffentlichkeit nichts mehr erfährt. Die Jäger allerdings sind hier nicht entlastet. Auf Strafanzeigen drohen auf jeden Fall Konsequenen, doch Strafanzeigen können erst nach Ausführung, gestellt werden, was tote Wölfe nicht wieder lebendig macht. 

Unser Aufruf

Geht selbstständig und eigenverantwortlich in das Territorium, bleibt auf öffentlichen Wegen und dokumentiert, soweit möglich und rechtlich unbedenklich. Präsenz und unabhängige Beobachtung sind wichtig – organisierte und zentral gesteuerte Aktionen hingegen erhöhen das Risiko für Grindi. Es muss doch inzwischen bewusst geworden sein, dass auch Ranger, die FVA und weitere Stellen der Landesregierung untergeordnet sind. Naivität kann Wölfe töten. 
Vermeidet alles, was als „geführte Tour“ oder strukturierte Gruppenaktion wahrgenommen werden kann. Teilt Informationen nur in vertrauenswürdigen, dezentralen Kreisen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. garantieren Quellenschutz, Anonymität und Vertraulichkeit. Wir rufen unsere Vereinsmitglieder dazu auf, mit uns spazieren zu gehen. Bitte bei Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de melden. 

Es grenzt an Irrsinn, wie hier seit Monaten Panikmache betrieben wird. Grindi wird zwar weiterhin gesichtet – doch in all der Zeit ist nichts passiert, was auch nur annähernd belegen würde, dass von ihm eine Gefahr ausgeht, die über das ganz normale Lebensrisiko in der Natur hinausgeht. Kein Angriff, keine Verletzung, kein einziges dokumentiertes aggressives Verhalten gegenüber Menschen. Wer hier weiter mit Angst und Schreckensszenarien arbeitet, nimmt bewusst in Kauf, dass ein Wolf getötet wird, der bislang niemandem etwas getan hat. Das ist weder verantwortungsvoll, noch wissenschaftlich begründet – und schon gar nicht im Sinne eines echten, aufgeklärten Naturschutzes.

Quelle:
Weitere Hintergründe:

Bitte helft uns!

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW und jetzt auch wieder in Bawü unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure finanzielle Unterstützung. Auch m
it einem monatlichen Abo von nur 5 Euro helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. 

Baden-Württemberg und das neue Jagdrecht: Wahre und eingebildete Gefahren im Schwarzwald

Die Diskussion um den Wolf „Grindi“ (GW2672m) hat im Nordschwarzwald eine unerträgliche Dynamik angenommen. Uns wurde kürzlich von einer besorgten Wolfsfreundin aus einer lokalen Grindi-Gruppe ein Screenshot zugesendet, der das Ausmaß an Störung der Wahrnehmung dort schockierend dokumentiert. Wir teilen ihre Besorgnis vollkommen: Ein Großteil der dortigen Akteure hat noch immer nicht begriffen, welche schmutzigen Spiele hier im Hintergrund laufen. Stattdessen baut sich im Wald eine aggressive, selbstgerechte Meute auf, von der die tatsächliche Gefahr ausgeht und von der wahren Gefahr für Wölfe ablenkt, über die wir hier auch berichten.

Hier der Inhalt des Screenshots

Markus R. Mitglied der Grünen 
Natur- und Umweltschutz sind weiterhin im UM. Lediglich beim Wolf hat aufgrund der auch chronologisch so leider erfolgten Kaskade
  1. Abstufung Schutzstatus in Berner Konvention europaweit,
  2. Abstufung Schutzstatus FFH-Richtlinie EU-weit und
  3. Abschwächung Schutzstatus via Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetz bundesweit – Anmerkung: Auch die Grünen haben in der Bundesumweltministerkonferenz dafür gestimmt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/
  4. die (ärgerliche, aber wegen des diesbezüglich aus Naturschutz- und Tierschutzsicht schlecht gestrickten JWMG in BW) Umordnung ins JWMG hat über Peter Hauk stattgefunden, der mit den o.g. Schritten juristisch leider freie Hand zur Zuordnung ins JWMG und damit in den Zuständigkeitsbereich des MLR hatte.
Mittlerer Kommentar (Name geschwärzt)
Leider weiß ich übrigens auch von einigen vermeintlichen Wolfsschützern, die sich bei dieser ganzen Misere sehr in den Vordergrund gedrängt haben, die regelmäßig teilweise sogar extra von weiter her hier anreisen und zu den seltsamsten Zeiten da oben mit Hunden rumlaufen. Sieht für mich nach absichtlich anlocken aus. Da frage ich mich, was das mit Schutz zu tun hat?
Unterer Kommentar (Name geschwärzt, teils rot markiert)
Ich war in den letzten Wochen mehrmals in Grindis Streifgebiet. Außer ein paar Spaziergängern ist mir niemand begegnet. Ich werde in den nächsten Tagen mich wieder dort aufhalten. Sollte sich es dort tatsächlich jemand trauen, Grindi mit einem Hund anzulocken, werde ich die Leute zur Rede stellen und die Polizei oder einen Ranger benachrichtigen. Das, was anfang (Fehler übernommen) des Jahres dort vorgefallen ist darf nicht noch einmal passieren. Grindi soll seine Freiheit genießen und muss vor solchen Leuten geschützt werden, die ihn durch ihr unsinniges Verhalten in Gefahr bringen .
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Bürgerwehr-Stimmung gegen harmlose Hundehalter

Heute hat sich daraus eine regelrechte Profilneurosen-Karawane entwickelt, die mit Bürgerwehr-Allüren und Flyern im Wald patrouilliert. In den Screenshots drohen selbst ernannte Beschützer offen damit, harmlose Spaziergänger mit Hunden im Wald abzufangen, sie „zur Rede zu stellen“ und die Behörden einzuschalten. Diese aufgeheizte Stimmung ist brandgefährlich. Da unserem eigenen Team vor Ort bereits gezielt aufgelauert worden ist, halten wir tätliche Angriffe auf völlig unbescholtene Wanderer mit Hunden mittlerweile für absolut nicht mehr unmöglich. Völlig legale Waldbesucher werden hier kriminalisiert und bedroht, obwohl ein angeleinter Hund im Wolfsgebiet alles ist, was für ein respektvolles Miteinander nötig ist.

Politische Zuständigkeit und Fakten-Check

    • Der Abschussbefehl: Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfs wurde Anfang 2026 tatsächlich vom Umweltministerium Baden-Württemberg erlassen. Dieses Ressort wird von den Grünen geführt. Grund war das angeblich auffällige, ungescheute Verhalten des Tieres gegenüber Menschen und Hunden während der Paarungszeit und angeblicher Wolfstourismus.
    • Die Schuldzuweisung: In dem Screenshot versucht der grüne Politiker Markus R. zu erklären, warum die Zuständigkeit durch Gesetzesänderungen (Bundesjagdgesetz) an das CDU-geführte Landwirtschaftsministerium (MLR) unter Peter Hauk übergeht. In der Gruppe wird dabei oft ausgeblendet, dass die ursprüngliche Entscheidung zur Tötung von der grünen Ministeriumsseite ausging.
    • Aktueller Status: Die Abschussgenehmigung war bis zum 10. März 2026 befristet und wurde vom Umweltministerium nicht verlängert. Die Gefahr ist aber nicht gebannt. 

Die Gefahr der aufgeheizten Stimmung

    • Aggressives Potenzial: Die Sorge bezüglich des Kommentars finden wir absolut berechtigt. Wenn Nutzer ankündigen, Spaziergänger im Wald „zur Rede zu stellen“, weil sie dort legal mit einem Hund laufen, droht eine gefährliche Eskalation im öffentlichen Raum.
    • Fehlgeleiteter Aktivismus: Die Drohung, bei normalen Waldbesuchern sofort die Polizei oder Ranger einzuschalten, zeigt ein tiefes Unverständnis darüber, wer die behördlichen Akteure im Wolfsmanagement eigentlich sind und wer die Maßnahmen steuert.
    • Rechtslage für Hundehalter: Im Schwarzwald und im Streifgebiet ist das Mitführen von Hunden völlig legal. Zum Schutz von Wildtieren und zur Vermeidung von Konflikten mit Wölfen ist das Anleinen die einzig sinnvolle und notwendige Maßnahme.

Die Ironie und die Scheinheiligkeit der lokalen Gruppen ist kaum zu überbieten. Genau jene Leute, die unsere Vorsitzende Brigitte Sommer Anfang des Jahres an den Pranger stellten, organisierten kurz darauf selbst „Schutz-Wanderungen“, spielten sich in der Lokal- und überregionalen Presse als Retter auf und leiteten die Koordinaten direkt an die Behörden weiter. Heute leitet eine der Hauptprotagonistinnen eine Regionalgruppe eines Naturschutzvereines. Ihr Hintergrund: sie ist Lehrerin und damit Staatsangestellte. Was für ein Zufall. 
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Die Lüge vom „Wolfstourismus“ und das SWR-Medienspektakel

Die gesamte Hysterie vor Ort basiert maßgeblich auf einer gezielten Lügengeschichte und medialer Hetze, die von einem Protagonisten losgetreten wurde, der, statt tatsächlich investigativ zu recherchieren, Daten von Wolfsfreunden an die Behörden meldet. Im weitesten Sinne könnte man dieses Vorgehen als gesteuerte Opposition bezeichnen.  Um unsere Arbeit in diesem Rahmen zu diskreditieren, wurde unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer bei einem Einsatz im Rahmen unseres internen, völlig legalen Wolfsmonitorings, gezielt ein SWR-Kamerateam auf den Hals gehetzt. Durch einen puren Zufall lief Grindi genau in diesem Moment des Weges entlang – und die konstruierte Story der Medien und missgünstiger „Wolfsschützer“ stand fest: Man warf uns „Wolfstourismus“ vor. Es folgten boshafte Behauptungen, wir hätten im Februar mit einer läufigen Hündin illegale Lockversuche durchgeführt. Fakt ist: Unsere Wolfshündin Liv war bei keinem einzigen Einsatz im Territorium dabei und unsere Wolfslosungssuchhündin zum Eingrenzen der Territorien (wir müssen schließlich wissen, wo wir wandern müssen), Alba, ist kastriert und läuft im Dienst ausnahmslos an der Leine. Grindi überlebte das mediale Sperrfeuer schlicht dank seiner eigenen Schläue und nicht durch die Wandergruppen, bei denen die Behörden stets wussten, wann und wo sie stattfanden. Dies war lediglich ein riesengroßes Schauspiel.

Die harten Fakten unserer UIG-Anfrage

Wer im Rausch der moralischen Überlegenheit Spaziergänger jagt, verkennt völlig die Realität. Ausgerechnet die Behörden, die diese Aktivisten nun rufen wollen, sind die Architekten der Verfolgung. Der ursprüngliche Abschussbefehl für Grindi stammte direkt aus dem grün geführten Umweltministerium Baden-Württemberg. In den Grindi-Gruppen wird dies jedoch tunlichst ausgeblendet, um zu suggerieren, die „Bösen“ säßen ausschließlich in der CDU.
Dank unserer offiziellen Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) konnten wir die erschreckenden Details der staatlichen Jagd ans Licht bringen:
  • Teure Nachstellungen: Über 20 Wochen hinweg jagten durchschnittlich drei Personen für rund 2.400 Arbeitsstunden dem Wolf hinterher – ein finanzieller Aufwand von schätzungsweise 144.000 bis 192.000 Euro Steuergeldern.
  • Perfidie der Behörden: Während man uns Störung des Naturschutzes vorwarf, setzten Beamte und beauftragte Jäger rücksichtslos Soft-Catch-Fußfallen, Lockstoffe und schweres Gerät ein. Und es waren die Behörden selbst, die mehrfach mit Hunden versuchten, Begegnungen gezielt zu provozieren!
  • Gefährlicher Waffeneinsatz: Die Tötungsgenehmigung berechtigte drei Personen, mit halbautomatischen und automatischen Waffen sowie Nachtsichttechnik aus Fahrzeugen heraus zu schießen. Die wahre Gefahr für Menschen im Wald ging nicht vom scheuen Wolf aus, sondern von diesem hochgerüsteten Erschießungskommando, bei denen auch von behördlicher Seite in Kauf genommen wurde, dass Menschen verletzt werden konnten. Unter der Hand wurde seitens der Schützer eine Jagdschule verdächtigt, die Schießgenehmigung erhalten zu haben, doch Fakt ist, dass auch Polizei und Forst in die Möglichkeiten mit einbezogen gehören. Genau die, an die die „Bürgerwehr“ nun harmlose Wanderer mit Hund melden will. 
Mit dem Wechsel der Wolfs-Zuständigkeit zum CDU-geführten Landwirtschaftsministerium (MLR) unter Peter Hauk droht Grindi nun auch weiter neue administrative Gefahr, während die „Bürgerwehr“ Touristen nachstellt. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/23/wolf-grindi-in-akuter-gefahr-wolfsschutz-deutschland-e-v-befuerchtet-neue-abschussverfuegung-unter-cdu-verantwortung/

Die „Entbürokratisierung“ als Hebel gegen den Artenschutz

Hinter der von Politik und Jagdverbänden gelobten „Praxisnähe“ und dem Abbau bürokratischer Hürden verbirgt sich bei genauerer Betrachtung eine gezielte Schwächung rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen. Durch die Überführung des Wolfsmanagements in das Landesjagdrecht (JWMG) unter der Federführung des CDU-geführten Landwirtschaftsministeriums droht ein erheblicher Verlust an Transparenz. Während artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen nach dem bisherigen Naturschutzrecht formale Verwaltungsakte darstellten, gegen die anerkannte Verbände mittels Eilanträgen gerichtlich vorgehen konnten, drohen künftige Abschussverfügungen unter dem Deckmantel von Gefahrenabwehr und Wildtiermanagement im Geheimen ausgeführt  zu werden. Aus Sicht des Artenschutzes bedeutet diese administrative Verschiebung eine gefährliche Weichenstellung: Das gesetzlich verankerte Prinzip, wonach eine Tötung strengstens als allerletztes Mittel (Ultima Ratio) nach Ausschöpfung aller Herdenschutzmaßnahmen zu prüfen ist, droht dies zugunsten einer schnellen, geräuschlosen und juristisch kaum noch anfechtbaren Standardlösung aufgeweicht zu werden.
Der Wechsel des Wolfsmanagements in das baden-württembergische Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) bedeutet für Grindi eine drastische Verschiebung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Während im Winter 2026 Eilanträge von Naturschutzverbänden den Abschuss des Wolfes zunächst wochenlang blockieren konnten, fallen solche gerichtlichen Notbremsen künftig weg. Bei behördlichen Einzelanordnungen im Jagdrecht entfällt die Pflicht zur Vorabinformation der Verbände. Wolfsschutz-Deutschland e. V. bemängelt, dass Abschüsse im Ernstfall geheim vorbereitet und sofort vollzogen werden können. Erfahren Naturschutzorganisationen erst nachträglich aus der Presse davon, laufen Eilverfügungen ins Leere – das neue Gesetz schafft damit vollendete Tatsachen, noch bevor der Rechtsweg überhaupt beschritten werden kann.  Zudem wurde das Verbandsklagerecht beschnitten. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/27/verbandsklagerecht-gekippt-wir-haben-seit-jahren-gewarnt-und-lagen-damit-richtig/
Mit der Unterstellung des Wolfes unter das Jagdrecht (JWMG) wird die lokale Jägerschaft direkt in das operative Geschehen eingebunden. Zwar gibt es weiterhin keine reguläre Jagdzeit und der Wolf genießt (noch) eine ganzjährige Schonzeit, doch im Falle einer behördlich angeordneten „Entnahme“ fungieren Jäger nun als staatliche Erfüllungsgehilfen. Speziell geschulte Entnahmeteams, die sich zu großen Teilen aus der Jägerschaft rekrutieren, übernehmen die praktische Umsetzung des Abschusses vor Ort. Für uns verschärft dies das Misstrauen. Wir sehen darin den Aufbau einer Infrastruktur, die im Ernstfall eine schnelle, geräuschlose Tötung ohne bürokratische Hürden ermöglicht.
Aktuell regelt ein Übergangserlass das Management, bis im Herbst 2026 die endgültigen, landesspezifischen Regeln gesetzlich verankert werden sollen. Dann wird die tatsächliche Gefahr für Grindi und Enzo groß. 
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer

Wissenschaft im Interessenkonflikt: Jäger im Wolfsmonitoring


Dass das offizielle Wolfsmonitoring bei der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) angesiedelt ist, birgt eine personelle und institutionelle Ironie: Am dortigen Wildtierinstitut arbeiten von Natur aus viele Forstleute und Wissenschaftler, die selbst aktive Jäger sind oder der Jägerschaft nahestehen. Da die FVA-Daten nun jedoch direkt dem CDU-geführten Landwirtschaftsministerium (MLR) zufließen und die Grundlage für Abschüsse bilden können, droht diese personelle Verflechtung zum Vertrauensproblem zu werden: Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. befürchten, dass Datenwege zwischen wissenschaftlichen „Jägern“ an der FVA und den ausführenden Jägern im Revier im Ernstfall allzu kurz sein könnten.

Wo ist die Fähe aus Wildflecken? Das seltsame Schweigen im Nachbarterritorium

Während diese inszenierten Nebenkriegsschauplätze und Scheingefechte die Gemüter erhitzen, vollzieht sich das eigentliche Drama möglicherweise ganz still und leise im Hintergrund. Bestes Beispiel ist die Situation im Nachbarterritorium Enztal: Zuerst wurden in den Medien zahlreiche Artikel veröffentlicht, in denen man sich bereits völlig sicher war, dass es dort Nachwuchs geben würde – und das, obwohl die dortige Fähe GW4816f biologisch eigentlich noch zu jung dafür war. Doch nun herrscht plötzlich absolute Funkstille.
Ist die Fähe etwa heimlich verschwunden? Wir wissen es nicht sicher, aber das plötzliche Schweigen wirft düstere Fragen auf. Der letzte Nachweis ist laut Liste vom 21.03.2026 https://www.wildtierportal-bw.de/de/frontend/product/detail?productId=73
Es würde jedenfalls nahtlos in das systematische Bild passen, das wir in Baden-Württemberg seit Jahren beobachten müssen: Sobald sich Wolfsfähen im Land etablieren und es zu einer echten Rudelbildung kommen könnte, verschwinden sie auffällig oft spurlos oder sterben unter dubiosen Umständen.

Die dreimonatige Funkstille: Nährboden für Abschuss-Spekulationen

Ein genauer Blick auf das offizielle Rissregister des Wildtierportals Baden-Württemberg offenbart im Frühjahr 2026 eine eklatante Lücke: Nach einem dokumentierten Riss am 29. März bricht die Erfassung komplett ab – erst am 4. Juli taucht wieder ein neuer Verdachtsfall auf. Für Wolfsschützer ist diese dreimonatige Dokumentationspause im Nordschwarzwald hochgradig verdächtig. Da der „Enztal-Wolf“ (GW852m) zuvor regelmäßig aktiv war, steht angesichts des neuen, intransparenteren Jagdrechts der Verdacht im Raum, das Tier könnte im Zuge der Zuständigkeitswechsel klammheimlich beseitigt worden sein. Zwar verweisen Behörden auf biologische Faktoren wie die Welpenaufzucht und die langwierigen DNA-Laborauswertungen der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA), doch die offizielle Datenlücke zeigt ein massives Vertrauensproblem: Wo Daten monatelang ausbleiben, vermutet die Öffentlichkeit im neuen Rechtsrahmen sofort vollendete Tatsachen.
Wir haben nun eine neue UIG-Anfrage auf den Weg gebracht.

Neuer Wolf

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) hat ein sechstes Wolfsterritorium in Baden-Württemberg bestätigt, in dem sich der Rüde GW5057m im Reichenbacher Wald (Raum Seewald-Baiersbronn) niedergelassen hat. Dieses neue Revier im Nordschwarzwald grenzt direkt an das bekannte Enztal-Paar, was die aktuelle Monitoring-Situation in der Region erweitert.
Screenshot aus den FVA-Daten. © FVA Links oben Grindi, rechts daneben der Enztalwolf mit der Partnerin aus dem Rudel Wildflecken, darunter das neue Territorium und unten ein Rüde und der Rüde vom Schluchsee, dessen Partnerin und Welpe getötet wurde. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/19/der-fluch-von-schluchsee-einzige-woelfin-von-baden-wuerttemberg-totgefahren/

Es ist an der Zeit, weiter unbequeme Fragen zu stellen: Wer hat im ländlichen Raum das logistische Wissen, wer hat die Zeit, die Mittel und vor allem die nötigen Netzwerke und Verbindungen, um solche geschützten Tiere illegal und unbemerkt aus dem Weg zu räumen?

Forderung nach Transparenz: Warum ein paralleles Monitoring unabdingbar ist

Die Strukturen des neuen Jagdrechts zeigen deutlich, dass das Vertrauen in die staatliche Dokumentation beschädigt ist. Wenn Behörden im Ernstfall im Geheimen agieren dürfen und offizielle Statistiken den realen Ereignissen um Wochen hinterherhinken, ist ein neutrales, paralleles Monitoring durch unabhängige Naturschutzorganisationen und Bürgerinitiativen unerlässlich geworden. Nur durch eine eigenständige, transparente Erfassung von Sichtungen, Spuren und Rissen vor Ort lässt sich eine wirksame gesellschaftliche Kontrollinstanz aufrechterhalten. Ein solches ziviles Kontrollnetzwerk ist unter den veränderten rechtlichen Vorzeichen die einzige Möglichkeit, um staatliche Willkür zu verhindern, vollendete Tatsachen im Wald rechtzeitig aufzudecken und eine sachliche Debatte auf Basis tagesaktueller Fakten einzufordern. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Tötung von Grindi genehmigt – Gericht rechtfertigt Abschuss mit bloßer „denkbarer Gefährdung“

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 16. Februar 2026 die Beschwerden der Naturschutzverbände gegen die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Hornisgrinde-Wolfs GW2672m („Grindi“) abgewiesen. Die Genehmigung des Umweltministeriums ist damit vollziehbar und gilt bis zum 10. März 2026. Wolfsschutz-Deutschland e.V. teilt die scharfe Kritik der Naturschutzinitiative e.V. an diesem Beschluss. Und uns ist noch mehr aufgefallen.

Besonders problematisch ist die zentrale Begründung des Gerichts: Eine „denkbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit“ soll bereits ausreichen, um die Tötung eines streng geschützten Tieres zu rechtfertigen. Diese Schwelle ist extrem niedrig. Eine „denkbare“ Gefahr lässt sich bei nahezu allen Alltagssituationen konstruieren – von Treppenstufen über Haushaltsgegenstände bis hin zur Teilnahme am Straßenverkehr. Würde diese Logik konsequent angewandt, käme es zu einer erheblichen Einschränkung von Freiheitsrechten und zu einer Tendenz hin zu präventiver Überwachung. Solche Urteile bergen die Gefahr, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgehöhlt wird und Eingriffe ohne konkrete, nachweisbare Bedrohung gerechtfertigt werden.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Ähnliche Argumentationsmuster gab es bereits in der Coronakrise: Auch dort rechtfertigten einige Gerichte weitgehende Freiheitseinschränkungen zunächst mit „abstrakter“ oder „potenzieller“ Gefahr. Spätere Urteile des Bundesverfassungsgerichts und anderer Instanzen zeigten jedoch, dass eine zu niedrige Gefahrenschwelle zu unverhältnismäßigen Maßnahmen führten.
Der Wolf Grindi GW2672m lebt seit drei Jahren sesshaft im Nordschwarzwald und hat in dieser Zeit keine Auffälligkeiten gezeigt, die eine konkrete Gefährdung für Menschen belegen würden. Es gab keinen Angriff, keine Verletzung und keine Verhaltensweisen, die über normales Wolfsverhalten hinausgehen. Auch bei einer zufälligen Begegnung am 6. Februar 2026 – dokumentiert durch fünf Zeugen, unabhängig vom SWR – hielt der Wolf Abstand von über 100 Metern, beobachtete kurz und zog sich dann ruhig zurück (Schwanz eingeklemmt, ohne Fixieren oder Annäherung). Der SWR-Beitrag vom 7. Februar 2026 ließ diesen entscheidenden Rückzug aus und erweckte den Eindruck von „Wolfstourismus“, obwohl die Anwesenheit der Beteiligten dem Zweck diente, Schutzmaßnahmen für den Wolf zu erörtern. Hier unser offener Brief an den SWR: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/10/offener-brief-an-den-suedwestrundfunk-swr-betrifft-tendenzioese-berichterstattung-im-beitrag-die-suche-nach-dem-hornisgrinde-wolf-und-warum-sie-ihm-schadet/
Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnt weitere Eingriffe wie Besenderung, intensiveres Monitoring oder zusätzliche Vergrämungsversuche ab. Der Wolf hat sich bisher allen Vergrämungsmaßnahmen entzogen, weil sein Verhalten unauffällig und scheu war und ist. Eine Notwendigkeit für derartige Maßnahmen ist nicht erkennbar.
Leider haben Mitglieder des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. bzw. ihnen nahestehende Personen zur Verschärfung der Situation beigetragen. Es kam zu Manipulationen vor Ort, Störungen der Schutzaktivitäten, Verfolgung der Beteiligten und Angriffe auf Beteiligte sowie zur Verbreitung von Falschinformationen und Diffamierungen in der öffentlichen Debatte. Die Diffamierungen und nach unserer Ansicht nach gezielten Manipulationen finden in einer WhatsApp-Gruppe weiter statt, deren Admin ein selbst ernanntes Naturschutzsonderkommando zu führen angibt. Allerdings mit Maßnahmen, die Grindi nicht schützen, sondern ihm schaden. Hier unser offener Brief an den Vorsitzenden des Freundeskreises: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/11/offener-brief-an-ralf-hentschel-vorsitzender-des-freundeskreis-freilebender-woelfe-e-v-ihr-diffamierender-fb-post-vom-08-02-2026-zum-wolf-gw2672m-grindi-widersprueche/
Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützt die laufenden rechtlichen Schritte der Naturschutzinitiative e.V. (einschließlich möglicher Hauptsacheklage und Beschwerde bei der EU-Kommission) und fordert eine sachliche, evidenzbasierte Auseinandersetzung mit dem Thema. Weiterhin werden wir eine eigene EU-Beschwerde einreichen. Aktuell prüfen wir auch Strafanzeigen gegen bestimmte Personen.  Präventive Tötungen auf Basis abstrakter Risiken gehören nicht zu solch einer Auseinandersetzung. Auch folgen wir der Argumentation der Naturschutzinitiative darin, dass Schüsse auf Grindi auch ein Wolfspaar im Nachbarterritorium gefährden, da sich die Bereiche überlappen.
Wir rufen zu verstärkter Präsenz auf, um Vorgänge rund um den Mehliskopf, Badener Höhe, Herrenwies, Sandsee und Hundseck zu dokumentieren. Fotos und Videos gerne an uns.
Quellen:
Artikel von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zu Grindi:
Und noch ein Video-Statement unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer. Zum Zeitpunkt der Aufnahme war die Entscheidung des Gerichtes noch nicht bekannt. Hier der im Statement angesprochene Artikel: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/13/grindi-romeo-und-die-woelfe-die-etwas-in-uns-beruehren-ein-plaedoyer-an-verstand-und-wahrnehmung-statt-hysterie/

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Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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