Warnung vor organisierten Aktionen: Grindi droht erneut Abschuss

Achtung an alle, die Grindi schützen wollen: Wir raten ausdrücklich von geführten Spaziergängen mit Tourenzuweisung und zentral organisierten Gruppenwanderungen ab. Beim letzten Mal wurden genau solche Touren und beteiligte Personen an die Behörden gemeldet. Auch aktuelle Angebote zu Gruppenbildungen über eine weit verbreitete Chat-Plattform halten wir für riskant – diese Plattform bietet keine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und gibt auf Anfrage Nutzerdaten und Chatverläufe an Behörden heraus. Eine der involvierten Personen hat nach unseren Informationen bereits zuvor Wolfsfreunde gemeldet. Das ist keine Kritik an der guten Absicht vieler Unterstützerinnen und Unterstützer, sondern eine klare Warnung aus den Erfahrungen der vergangenen Monate.

Hintergrund:

Unser Hornisgrinde-Wolf GW2672m („Grindi“) aus dem Nordschwarzwald steht erneut im Visier der Behörden. Laut Mitteilung des Nationalparks Schwarzwald käme der Rüde Spaziergängern – besonders jenen mit Hunden – weiterhin zu nahe und folge ihnen teilweise im Abstand von unter 30 Metern. Nationalparkleiter Berthold Reichle erklärte: „Wir sind uns einig, dass wir nichts unversucht lassen wollen und in den kommenden Wochen schauen, ob es doch noch eine Chance gibt, dieses schon ausgewachsene Tier umzutrainieren.“ Gleichzeitig verweist der Nationalpark auf Expertenprognosen, die bezweifeln, dass ein ausgewachsenes Tier überhaupt noch umtrainiert werden kann. Abteilungsleiter Urs Reif betonte zudem: „Jeder Mensch, der sich ihm freundlich nähert, wird das Umtrainieren zunichtemachen.“Sollte die Vergrämung scheitern und die Zahl der Sichtungen wieder ansteigen, muss das Umweltministerium Baden-Württemberg zu Beginn der kommenden Ranzzeit entscheiden, ob der Wolf getötet wird.
Beispielfoto Wolf.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten genau vor dieser Entwicklung gewarnt. Umso bedauerlicher finden wir es, dass Begegnungen weiterhin gemeldet wurden und so erneut als Begründung für Eingriffe gegen Grindi herangezogen werden können.
Vor Kurzem hatten wir deshalb eine UIG-Anfrage zu Grindi gestellt. Daraufhin wurden uns 800 Euro Gebühren in Aussicht gestellt. Auf unsere Nachfrage, wie sich dieser Betrag zusammensetzt, haben wir bislang keine Antwort erhalten.

Zur Klarstellung:

Der klagende Verband hatte das Verfahren nicht gewonnen, wie viele denken, sondern verloren. Die Gerichte bestätigten die frühere Abschussgenehmigung. Sie wurde nur nicht noch einmal verlängert. Deshalb rechnen wir fest mit einer neuen Abschussverfügung – die Behörden müssen nach dem bisherigen Verlauf keinen Misserfolg vor Gericht befürchten.
Die Hauptsacheklage der klagenden Orga läuft weiter und soll möglichst bis zum EuGH gehen. Sie erzeugt weiterhin Druck und könnte langfristig grundsätzliche Rechtsfragen klären. ABER: Kurzfristig (gegen eine neue Abschussentscheidung) bietet sie nur begrenzten Schutz, da ein erneuter Eilstopp nach den bisherigen Niederlagen schwieriger geworden ist.
In Niedersachsen wird beim Schnellabschuss nach Nutztierrissen bereits keine klassische individuelle Abschussverfügung mehr erlassen, sondern die oberste Jagdbehörde legt lediglich das Jagdgebiet fest und informiert die Jäger – wir befürchten, dass ähnliche, schwerer anfechtbare Verfahren künftig auch in Baden-Württemberg bei Fällen wie Grindi Anwendung finden könnten und so die Öffentlichkeit nichts mehr erfährt. Die Jäger allerdings sind hier nicht entlastet. Auf Strafanzeigen drohen auf jeden Fall Konsequenen, doch Strafanzeigen können erst nach Ausführung, gestellt werden, was tote Wölfe nicht wieder lebendig macht. 

Unser Aufruf

Geht selbstständig und eigenverantwortlich in das Territorium, bleibt auf öffentlichen Wegen und dokumentiert, soweit möglich und rechtlich unbedenklich. Präsenz und unabhängige Beobachtung sind wichtig – organisierte und zentral gesteuerte Aktionen hingegen erhöhen das Risiko für Grindi. Es muss doch inzwischen bewusst geworden sein, dass auch Ranger, die FVA und weitere Stellen der Landesregierung untergeordnet sind. Naivität kann Wölfe töten. 
Vermeidet alles, was als „geführte Tour“ oder strukturierte Gruppenaktion wahrgenommen werden kann. Teilt Informationen nur in vertrauenswürdigen, dezentralen Kreisen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. garantieren Quellenschutz, Anonymität und Vertraulichkeit. Wir rufen unsere Vereinsmitglieder dazu auf, mit uns spazieren zu gehen. Bitte bei Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de melden. 

Es grenzt an Irrsinn, wie hier seit Monaten Panikmache betrieben wird. Grindi wird zwar weiterhin gesichtet – doch in all der Zeit ist nichts passiert, was auch nur annähernd belegen würde, dass von ihm eine Gefahr ausgeht, die über das ganz normale Lebensrisiko in der Natur hinausgeht. Kein Angriff, keine Verletzung, kein einziges dokumentiertes aggressives Verhalten gegenüber Menschen. Wer hier weiter mit Angst und Schreckensszenarien arbeitet, nimmt bewusst in Kauf, dass ein Wolf getötet wird, der bislang niemandem etwas getan hat. Das ist weder verantwortungsvoll, noch wissenschaftlich begründet – und schon gar nicht im Sinne eines echten, aufgeklärten Naturschutzes.

Quelle:
Weitere Hintergründe:

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Wieder Nachwuchs bei Familie Goldschakal in Baden-Württemberg

Erneut Nachwuchs beim Goldschakal-Pärchen im Schwarzwald-Baar-Kreis: Laut Fotofallenbildern hat das Goldschakalpaar mindestens vier Welpen, laut einer Presseinfo der Forstlichen Versuchsanstalt. Das ist nun bereits der zweite bestätigte Wurf. Im vergangenen Jahr war erstmals nachgewiesen worden, dass Goldschakale sich im Landkreis niedergelassen und Junge bekommen haben. 

Nach ersten Aufnahmen der Goldschakalfähe durch Wildtierkameras des Wildtierinstitutes der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA), die auf einen Nachwuchs hindeuten, folgten am 20. und 21. Juni nun Fotos, die jungen Goldschakale direkt bestätigen.

In Deutschland wurde der erste Goldschakal-Nachweis 1997 in Brandenburg dokumentiert. Das bekannte Verbreitungsgebiet des fuchsähnlichen Goldschakals erstreckt sich vor allem über den südostasiatischen Raum bis in den Westen nach Südosteuropa. Seit einigen Jahren werden jedoch auch in weiter nördlich und westlich liegenden Ländern Europas Goldschakal-Nachweise registriert.

Goldschakale sind etwas größer als Füchse und in der Nacht aktiv

Goldschakale leben in Familiengruppen, die in der Regel aus dem Elternpaar und dessen Nachkommen bestehen. Goldschakale sind etwas größer als Füchse, können jedoch auf Grund ihrer Färbung auch mit einem kleinen Wolf verwechselt werden. Auch ihre Reviergröße und ihre Ernährung sind mit denen eines Fuchses vergleichbar.

Goldschakalfamilie ©FVA

Als Hauptbeute des Goldschakals kommen kleinere Tiere wie Kleinsäuger oder Insekten in Frage. Auch Beeren und andere Früchte werden vom Goldschakal gefressen, selten werden größere Tiere wie Rehe erbeutet. Die Tiere nutzen als Rückzugsräume häufig dicht bewachsene Gebiete und sind vor allem in der Dämmerung und der Nacht aktiv. Hierdurch werden sie vom Menschen nur selten wahrgenommen.

Leider haben Goldschakale in Deutschland noch keinerlei Schutzstatus und die Jägerschaft hätte auch diese kleinen Cousins und Cousinen gerne im Jagdrecht und im Katalog des jagdbaren Wildes.

 

Hier die PM: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/goldschakal-paerchen-im-schwarzwald-baar-kreis-hat-erneut-nachwuchs/