Wolf Grindi in akuter Gefahr? Wolfsschutz-Deutschland e. V. befürchtet neue Abschussverfügung unter CDU-Verantwortung

Seit dem Wechsel der Zuständigkeit für den Wolf zum CDU-geführten Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) am 2. April 2026 gibt es auf der offiziellen Seite des Umweltministeriums keine neuen Monitoring-Daten mehr. Die Inhalte werden während der Übergangsphase nicht aktualisiert. Genau in dieser Phase der Unsicherheit ist unsere  UIG-Anfrage zur Abschussgenehmigung des Hornisgrinde-Wolfs „Grindi“ (GW2672m) endlich beantwortet worden. Diese Antwort schätzen wir als alarmierend ein. Außerdem waren wir am 24. März 2026 wieder mit einem Team in Grindis Revier. Lesen Sie hier alle Hintergründe in unserer Fotoreportage.  

UPDATE 12.10.2026: Landwirtschafts- und Umweltministerium beantworteten uns unsere UIG dahingehend, dass keine weiteren Maßnahmen geplant und auch keine Abschussverfügung geplant sei. Mehr Infos hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/wp-admin/post.php?post=20113&action=edit

Was die Behörden-Antwort offenbart

Nach Ablauf der Abschussgenehmigung am 10. März 2026 gab es weitere vier als „kritisch“ eingestufte Sichtungen: am 11.02., 18.02., 02.03. und 21.03.2026. Die Einordnung als verhaltensauffälliges Tier der Kategorie C3a beruht jedoch nicht auf harten Fakten, wie Rissen oder tatsächlichen Angriffen, sondern auf Behauptungen.
Die Behörden genehmigten für die Vergrämung (bereits seit 20.06.2024) 21 Personen (Namen geschwärzt), die Grindi mit Betäubungsgewehren oder Blasrohren – auch aus dem Auto und mit Nachtsichtgeräten – beschießen durften. Die Maßnahmen erstreckten sich über ein riesiges Gebiet: Gemeinden Baden-Baden, Bühl, Bühlertal, Forbach, Ottersweier, Sasbach und Sasbachwalden sowie das Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald, Wälder und Wiesen um Baden-Baden, Talschwarzwald zwischen Bühlertal und Forbach, Wilder See, Hornisgrinde und Oberes Murgtal.
Besonders perfide: Spaziergänger und Wolfsfreunde, die Grindi schützen wollten, wurden beschuldigt, Auerhähne während der Aufzuchtzeit zu stören – während die Behörden selbst mit hohem Personalaufwand (durchschnittlich drei Personen über 20 Wochen à 40 Stunden) massiv nachstellten.
Beispielfoto Wolfsrüde.

CDU und Peter Hauk

Mit dem Ressortwechsel liegt das Wolfsmanagement nun beim CDU-Minister Peter Hauk. Die CDU hat im Wahlkampf sogar noch eine deutlich wolfskritischere Linie als Cem Özdemir (Grüne) vertreten und schnellere sowie noch einfachere Abschussmöglichkeiten gefordert. Wir befürchten daher, dass unter der neuen Zuständigkeit und nach der Aufnahme ins Bundesjagdrecht und dem Durchgang durch den Bundesrat, bereits eine neue Abschussverfügung für Grindi vorliegt oder in den nächsten Wochen erlassen werden könnte oder sogar schon existieren könnte. Deshalb haben wir eine weitere UIG-Anfrage gestellt.

 

Wolfsfigur an einem Wanderweg bei Herrenwies. © Brigitte Sommer

Einige Nachstellungen im Detail

  • Am 16.07.2024 trat Grindi in eine Soft-Catch-Fußfalle (die wir seit Langem scharf kritisieren), https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/03/17/besenderung-von-woelfen-telemetriedaten-als-grundlage-fuer-kuenftige-abschuesse/ konnte sich aber selbst befreien.
  • Am 22.01.2024 ruhte er auf einem nicht benutzten Skihang; als Menschen brüllend auf ihn zurannten, zog er sich ruhig zurück – auf eine Distanz, die für ein Narkosegewehr zu groß war.
  • Mehrfach versuchten Personen mit Hunden (u. a. 25.02. und 28.02.2025), Begegnungen zu provozieren – genau das, was Wanderern und Touristen später vorgeworfen wurde.
  • Fußfallen, sogar Lockstoffe und die geplante „Hard-Release-Methode“ (die wir bereits im Fall Großhennersdorf scharf kritisiert hatten) kamen zum Einsatz. Eine Expertin von Team Tierschutz bestätigte: Es gibt keinen einzigen wissenschaftlichen Beleg für die Wirksamkeit solcher Vergrämungsmethoden.

Jäger durften Menschen gefährden?

Trotz allem hielt Grindi immer ausreichend Abstand (nie kamen die Verfolger auf 20–25 Meter heran). Insgesamt gab es 180 Sichtungsmeldungen, meist mit mehr als 20 Metern Abstand.
Die Tötungsgenehmigung vom 23.01.2026 beruhte auf einer lediglich „wahrscheinlichen“ oder „vorstellbaren“ Gefahr – eine extrem niedrige Schwelle, die wir in früheren Artikeln bereits als rechtsstaatlich hochproblematisch kritisiert haben. Drei Personen durften Grindi mit halbautomatischen und sogar automatischen Waffen, Nachtsichtgeräten, Bildverstärkern und aus stehenden Fahrzeugen töten. Eine Tötung sollte sogar bei „Gefahr für die Gesundheit der Menschen“ gerechtfertigt sein – obwohl es sich hier nicht nur um eine theoretische, sondern um eine tatsächliche Gefahr handelte. Die Gefahr für Menschen durch die Jäger war allerdings real.

 

Fragwürdige Aktion, die von selbst ernannten Wolfsfreunden geradezu gefordert wurde. Die Frage lautet aber doch, wer wirklich davon profitiert, hohe Strafen für das Begehen von abgesperrten Wegen anzudrohen. Jagdfrevel kann nun so gut wie gar nicht mehr, bzw. unter sehr erschwerten Bedingungen dokumentiert werden. © Brigitte Sommer

 

An fast jedem Weg und fast an jeder Ecke sind neue Wildkameras angebracht. © Brigitte Sommer

 

Mitarbeiterin der Nationalparkverwaltung mit Jagdhunden. Viele glauben noch immer, die Natonalparkverwaltung wäre wie die FVA, auf „der Seite von Grindi“. Dabei sind diese Behörden weisungsgebunden und der Regierung unterstellt. Auf der Webseite der Parkverwaltung heißt es, dass die Behördenmitarbeiter auch jagen. Foto: Privat.

 

Fahrzeug der Nationalparkverwaltung. © Privat

 

Hoher Personal- und Kostenaufwand auf Steuerzahlerkosten

Der Personalaufwand für die Nachstellungen und Vergrämungsversuche belief sich auf mindestens 20 Wochen à 40 Stunden mit durchschnittlich drei Personen – das entspricht rund 2.400 Arbeitsstunden. Bei einem konservativen Stundensatz von 60–80 € (inkl. Überstundenzuschläge, Fahrzeuge, Ausrüstung wie Nachtsichtgeräte, Betäubungsgewehre, Lockstoffe und Logistik) ergibt sich allein für diesen Einsatz eine Kostenschätzung von 144.000 bis 192.000 Euro. Hinzu kommen noch Kosten für die Soft-Catch-Fußfallen, die geplante Besenderung und die vorbereitete „Hard-Release“-Vergrämung. Trotz dieses enormen Aufwands und der massiven Nachstellungen zeigte Grindi weiterhin scheues Verhalten und hielt stets ausreichend Abstand.

 

Geheimes Jagdhaus zwischen Badener Höhe und Sandsee? Außen wirkt das Gebäude verfallen, doch innen ist es sogar mit Laminatboden und Regalen eingerichtet, plus Ausguck im Dach. Foto: Privat.

 

Die Abschussgenehmigung

Eine realistische Kostenschätzung für die Bereitstellung und den Einsatz dieses Kommandos (Waffen, Optiken, Nachtsichttechnik, Munition, Fahrzeuge, Schulungen und Bereitschaft) liegt bei mindestens 35.000 bis 60.000 Euro. Hochwertige Nachtsicht- und Wärmebildgeräte der verwendeten Klasse kosten pro Set schnell 8.000–15.000 €, spezielle Schalldämpfer und automatische Waffen für Behörden zusätzlich mehrere Tausend Euro pro Einheit. Dazu kommen laufende Kosten für Bereitschaft, Wartung und Munition.Gesamtkosten-Schätzung für Nachstellungen + Abschussvorbereitung: 180.000 – 250.000 Euro allein für die Verfolgung und Tötungsvorbereitung eines einzelnen, scheuen aber neugierigen Wolfs – auf Kosten der baden-württembergischen Steuerzahler.

 

Fakt ist, dass im Nationalpark gejagt wird. Hochsitze sind überall zu finden. © Brigitte Sommer

 

Wegeabsperrungen schützen vor allem das Tun der Jäger. Ob hier tatsächlich Tiere geschützt werden, ist fragwürdig, denn es handelt sich um ganz normal ausgebaute Wege. © Brigitte Sommer

 

Warum werden ganz normale Wege gesperrt? © Brigitte Sommer

 

Für Jäger gilt das Wegegebot nicht. © Brigitte Sommer

 

Auch wahre Wolfsfreunde laufen hier Patrouille. Jemand hat hier unseren Aufkleber hinterlassen. © Brigitte Sommer

 

Der Sandsee war früher einmal ein Badesee © Brigitte Sommer

Überall werden neue Kamerafallen installiert. Hier im Film

Am 24. März gingen wir noch von neuen Besenderungsversuchen aus. Inzwischen schätzen wir, dass auch eine neue Abschussverfügung ausgestellt werden könnte.

 

Im Nationalpark Nordschwarzwald erhebt sich der historische Aussichtsturm des Schwarzwaldvereins auf dem höchsten Punkt Baden-Badens. Erbaut 1890/91 zu Ehren von Großherzog Friedrich I. von Baden, bietet er nach ca. 150 Stufen eine beeindruckende Rundumsicht über den Nordschwarzwald, die Rheinebene und bei klarer Sicht bis zu den Vogesen und den Alpen. Aufgenommen vom Wanderweg unterhalb – ein klassisches und lohnendes Ausflugsziel für alle Naturfreunde. © Brigitte Sommer

 

Friedrichturm. © Brigitte Sommer

 

Diese Wandertouren sind empfehlenswert.

 

Hündin Albas Aufgabe ist es, Wolfslosung zu finden. Das gibt uns einen Überblick über das Territorium. Foto: Privat.

 

Blick vom Friedrichsturm auf Herrenwies. © Brigitte Sommer

 

Blick auf den Sandsee. © Brigitte Sommer

 

Blick auf den Sandsee. © Brigitte Sommer

 

Am Rand des Nationalparks befinden sich große, gerodete Flächen. Hier Badener Höhe Richtung Sand. © Brigitte Sommer

 

Massive Fällungen im Film

 

 

 

Blick von unterhalb der Hornisgrinde Richtung Straßburg. © Brigitte Sommer

 

In dem Gebiet gibt es nur normalen Tourismus, keinen Wolfstourismus. Bei Unterstmatt ist die Gastronomie auch auf Biker eingestellt. © Brigitte Sommer

 

Straße vom Mehliskopf Richtung Herrenwies. Im Winter sind die Parkplätze auf der linken Seite voll belegt. © Brigitte Sommer

 

Blick auf die Kirche von Herrenwies. © Brigitte Sommer

 

Skianlage und Sommerrodelbahn am Mehliskopf. © Brigitte Sommer

 

Blick Richtung Bühl und Bühlertal. © Brigitte Sommer

 

Ziemlich sicher ein Trittsiegel von Grindi. © Brigitte Sommer

 

Inzwischen dürften einige Mobber verstanden haben, dass sich weder unser Verein Wolfsschutz-Deutschland e. V. noch unsere Vorsitzende diffamierende Lügen gefallen lassen. Wir sind bereits gegen einige Leute juristisch vorgegangen. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir den Verfasser nicht mit Namen zeigen. Wer ihn jedoch kennt und eine Anschrift hat,  darf sich gerne bei uns melden. Wir sichern natürlich, wie immer, Quellenschutz zu.

 

Es dokumentierten Gudrun, Brigitte und Wolfslosungssuchhündin Alba, die natürlich kastriert, immer an der Leine im Einsatz und zudem ein Podenco aus dem Tierschutz ist. Es kursieren noch immer boshafte Lügengeschichten, in denen behauptet wird, unser Team sei im Februar mit zwei Hunden unterwegs gewesen, unter anderem sogar einer läufigen Hündin, um illegal zu züchten. Fakt ist, dass die unkastrierte Wolfshündin Liv bei keinem der Einsätze in Grindis Territorium dabei war. Die Wolfshündin Liv lebt seit sechs Jahren in der Familie und Familie Sommer hat überhaupt keine Absicht, zu züchten. Auch nicht in Zukunft. Foto: Privat.

Rückblick und Mobbing gegen Brigitte Sommer

In unseren früheren Artikeln haben wir die fragwürdige Einstufung, die mangelnde Verhältnismäßigkeit und die teuren, wissenschaftlich zweifelhaften Methoden kritisiert. Besonders perfide war das Mobbing gegen unsere Vorsitzende Brigitte Sommer, nach einer zufälligen Begegnung mit Grindi, die von einem SWR-Team, das am Treffpunkt aufgelauert hatte, gefilmt worden war. O-Töne wurden im Bericht aus dem Zusammenhang gerissen. Die Vergrämung von Grindi und die Aussage, dass es keinen Wolfstourismus dort gibt, wurden heraus geschnitten. Da das Senckenberg-Institut nicht für unseren Verein analysiert, unterscheiden wir Wölfe in den Gebieten durch ihr Aussehen. Voraussetzung dafür sind möglichst gute Fotos. Natürlich hat Brigitte Sommer hochauflösende Fotos für unser internes Wolfsmonitoring gemacht. Wir konnten so auch noch vor Kurzem durch eine Meldung an uns bestätigt sehen, dass es sich tatsächlich um Grindi gehandelt hat. Wir geben weder Bilder die wir erstellen, noch Bilder von Meldungen an uns heraus. Teile der Medien und einige Einheimische warfen Brigitte Sommer „Wolfstourismus“ vor. Ironischerweise organisierten genau jene Personen später die „Schutz-Wanderungen“, meldeten die genauen Touren an die Behörden weiter und stellten sich als Helden dar, zum Beispiel mit geteilten Wolf-Menschen-Profilbildchen und in diversen Zeitungsartikeln. Grindi hat also hauptsächlich wegen seiner eigenen Schläue diese Zeit lebend überstanden. 
Inzwischen ist die Porfilneurosen-Karawane thematisch zum Wal in der Ostsee weitergezogen, kreiert KI-Liedchen und fühlt sich erneut als Experte. Es gab Flyer-Aktionen einer Art Bürgerwehr gegen Touristen, Forderungen nach Wegeabsperrungen und Freude über Strafen bis 10.000 Euro.

Unsere Forderung

Statt fast einer Viertelmillion Euro für tierquälerische Nachstellungen und ein teures Erschießungskommando brauchen wir endlich echten, präventiven Herdenschutz und eine sachliche, wissenschaftsbasierte Wolfspolitik ohne Panikmache. Im Territorium von Grindi braucht es jetzt tatsächlich echte Freunde des Wolfs. Wer das endlich verstanden hat, ist in unserem Team herzlich willkommen.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. – Wir bleiben dran und lassen nicht locker.

 

Und wir verlosen noch einmal eine Tasse, einfach Blog abbonieren:

 

Hündin Alba war selbstverständlich auch am Parkplatz an der Leine, sie sah lediglich eine Katze. Im Einsatz ist sie still.

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Wolf Grindi durch Ablauf der Abschussgenehmigung tatsächlich gerettet? Politische Fallen lauern

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat am 10. März 2026 die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs GW2672m („Grindi“) nicht verlängert. Diese Entscheidung könnte nur einen vorläufigen Aufschub markieren, denn sie birgt zahlreiche offene Fragen und potenzielle Fallstricke. Wolfsschutz-Deutschland e.V. beleuchtet in diesem Artikel die politischen Winkelzüge, die nach Ablauf der Verfügung wirksam werden könnten.  Basierend auf Dokumentationen, Gutachten und Beobachtungen vor Ort wird bei aller Freude klar: Der Schutz Grindis ist keineswegs dauerhaft gesichert.

So schreibt das unter Thekla Walker (Grüne) geführte Umweltministerium folgendes: „Nach Einschätzung der FVA wird durch das Ende der aktuellen Ranzzeit das Interesse des Wolfs GW2672m an Hunden erfahrungsgemäß abnehmen. Tatsächlich sind die Sichtungsmeldungen 2026 bereits im Februar im Vergleich zum vorherigen Monat deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2025 war dies erst Mitte März der Fall. Auf dieser fachlichen Basis wird die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss nicht verlängert.

Nach Einschätzung der FVA-Experten wird sich allerdings am grundsätzlichen Verhalten des Wolfes ohne Eingriffe voraussichtlich nichts ändern. Da die potentielle Gefährdung von Menschen zur nächsten Ranzzeit ohne nachhaltige Verhaltensänderung des Wolfes wieder eintreten wird, beauftragt das Umweltministerium die FVA, aktualisierte Konzepte zur Vergrämung des Wolfes auszuarbeiten.

 

Beispielfoto Wolf.

 

Die Pressemitteilung des Ministeriums vom 10. März 2026 begründet die Nicht-Verlängerung mit abnehmenden Sichtungen und dem Ende der Ranzzeit. Gleichzeitig warnt sie vor einer „potentiellen Gefährdung“ in der nächsten Ranzzeit und kündigt intensiviertes Monitoring sowie neue Vergrämungskonzepte durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) an. Wolfsschutz-Deutschland e.V. deutet dies als machiavellistische Täuschung ein: Vergrämung erscheint als mildere Maßnahme, könnte jedoch als Vorwand für erneute Abschussversuche dienen, da Investitionen in solche Konzepte fachlich fragwürdig sind – Grindi benötigt keine Verhaltensänderung, wie auch unsere Vorsitzende Brigitte Sommer bereits gestern erläutert hat. 

 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. stimmen hier dem Gutachten von Dr. Epple von der Naturschutzinitiative zu, das Grindi ein typisches Verhalten eines Nationalparkwolfes zuschreibt. Er weiß genau zwischen Häschern und harmlosen Wanderern zu unterscheiden. Zuweilen zeigt er sich, ohne auch nur annähernd aggressives Verhalten. Von den Häschern hält er sich dagegen fern.

Die Naturschutzinitiative schreibt heute folgendes in einem eigenen Artikel. Zitat: „Nationalparkvertrautheit zur Kenntnis nehmen und Naturliebende nicht verunglimpfen, dazu gehören nach unbestreitbarer fachlicher Einschätzung auch weltweit gesammelte Erkenntnisse zum Verhalten wildlebender Wölfe, die in von Menschen frequentierten Landschaften, speziell im Umfeld von Großschutzgebieten und Nationalparks, Vertrautheit mit dem Menschen entwickeln, ohne dabei gefährlich zu sein“.

Ausdrücklich nimmt die NI die Menschen in Schutz, die nun als „Wolf-Touristen“ vom Ministerium verunglimpft wurden. Schon in der Stellungnahme vor Gericht habe man vorgetragen, dass die Anwesenheit von großen Beutegreifern in bestimmten Landschaften und Schutzgebieten in der ganzen Welt für den Tourismus fördernd sei. Unser Dank geht daher auch an die zahlreichen Menschen der Region, die sich Tag und Nacht für diesen Wolf als Symbol für eine friedliche Ko-Existenz zwischen Mensch und Wolf eingesetzt haben.“ Zitat Ende. 
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind sicher, dass diese Verumglimpfungen Teil einer Strategie waren und zum einen als Argument für die Abschussverfügung selbst dienen sollten und zum anderen die Menschen aus dem Gebiet dort fernhalten sollte, um den Abschuss ungestört durchführen zu können. Mit im Boot waren die Medien, die dafür sorgten, dass das Narrativ durch ständiges Wiederholen bekannt gemacht wurde. Tatsächlich funktionierte diese Strategie so gut, dass sie die Menschen selbst teilweise übernahmen und sich gegeneinander aufhetzen ließen. Wir berichteten auch hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/28/nudging-gegen-den-wolf-wie-sanfte-manipulationen-die-oeffentlichkeit-in-die-irre-fuehren/

 

Machiavellis Prinzipien im Naturschutzkonflikt

Niccolò Machiavelli (geboren am 3. Mai 1469 in Florenz, gestorben am 21. Juni 1527) lehrte in seinem Werk „Der Fürst“ (1513), dass Herrscher den Schein der Tugend wahren sollten, während sie im Verborgenen Täuschung und Spaltung einsetzen, um die Macht zu erhalten. Im Fall Grindi spiegelt sich dies wider: Die Genehmigung wurde zunächst erteilt, um Interessengruppen zu befrieden und nun nicht verlängert, um öffentlichen Druck abzufedern – doch die Begründung lässt Raum für zukünftige Interventionen. Wolfsschutz-Deutschland e.V. kritisiert diese Taktik als Versuch, zu spalten und langfristig Kontrolle zu behalten. Der Konflikt entzündete sich an der Genehmigung im Januar 2026, basierend auf „kritischen Begegnungen“ während der Ranzzeit. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigte sie am 16. Februar 2026 mit Verweis auf eine „denkbare Gefährdung“. Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) klagte dagegen, während NABU und BUND sogar eine Verlängerung forderten. Wolfsfreunde, Tier- und Naturfreude sollten endlich erkennen, dass es kein „an einem Strang ziehen“ geben kann. Immerhin ist mittlerweile sehr gut erkennbar, welche Orga mit am Tropf der Lobbyisten hängt und welche nicht. 
Nach Ablauf der Verfügung treten politische Dynamiken in den Vordergrund, die den Schutz Grindis bedrohen. Der bevorstehende Wechsel des Umweltressorts zur CDU in der neuen Landesregierung (nach der Koalitionsbildung im Frühjahr 2026) könnte die Haltung verschärfen: Die CDU vertritt traditionell wolfskritischere Positionen und priorisiert oft Tötungen. Ergänzt wird dies durch das geänderte Bundesjagdgesetz: Der Bundestag stimmte am 5. März 2026 der Aufnahme des Wolfs ins BJagdG zu, der Bundesrat folgt voraussichtlich Ende März. Damit können Länder Wölfe nicht nur bei akuten Problemen, sondern auch zur Bestandsregulierung entnehmen – Klagen verlieren oft die aufschiebende Wirkung. Beispiele aus anderen Bundesländern unterstreichen das Risiko: In Niedersachsen wurden Genehmigungen intern erteilt und Abschüsse durchgeführt, ohne vorherige öffentliche Bekanntgabe. Solche „stillen“ Operationen könnten in Baden-Württemberg nach dem Ressortwechsel zur Norm werden, besonders bei neuen „Vorfällen“, ob echt oder nicht, die als Trigger dienen. Wir haben dazu mal die KI Grok befragt: Die Antworten sind tatsächlich erschreckend aufschlussreich:  KI-Befragung
Machiavellis Beobachtung trifft zu: „Die Menschen sind so einfältig und hängen so sehr vom Eindruck des Augenblicks ab.“

Unterwanderung und Diffamierung: Spaltung der Tierschutzszene

Wolfsschutz-Deutschland e.V. dokumentiert seit Anfang des Jahres Unterwanderungstaktiken in Grindis Territorium und auch im Nachbarterritorium Forbach: In „Laufgruppen“ auf Facebook und WhatsApp wurden Touren geplant und verteilt und und prompt an Behörden zuarbeitenden Orgas wie Taskfurz (Name geändert) gemeldet. Profile, die Daten weitergaben, sowie Behördenmitarbeiter und Grüne-Politiker in diesen Gruppen waren jederzeit über die Aktivitäten der wandernden Tierschützer informiert. Diffamierungen, wie der Vorwurf des „Wolfstourismus“, lenkten von Grindis Harmlosigkeit ab und spalteten die Szene: Unabhängige Aktive, die den Grundstein für Wanderungen legten, wurden isoliert und diffamiert, während die „Laufgruppenleitungen“ dafür sorgten, dass deren Schutzwanderungen marginal blieben und gleichzeitig Menschen gegeneinander aufgehetzt wurden. Gleichzeitig wurde Menschen eine Wolfsexpertenkompetenz eingeredet, die sie gar nicht haben konnten. So wurde aber dafür gesorgt, dass die Narrative „potentielle Gefährlichkeit“, „Dumme Wanderer, die sich Grindi näherten“, „Wegesperrungen“ und das „Unterbinden von Spaziergängen mit Hund“ die Runde machten. Gleichzeitg wurde den Wanderern eingeredet, dass man Behörden wie der FVA oder der Nationalparkverwaltung und der Polizei vertrauen könne. Die FVA ist weisungsgebunden und ist nach der neuesten Einschätzung in der Pressemitteilung des Umweltministeriums nicht auf Grindis Seite.
Die Change-Petitionsstellerin ging auf unsere Vorsitzende auf der ersten Mahnwache im Wald los und lauerte ihr einen Tag später im Wald auf, unterstellte ihr Mediengeilheit, während die Petitionsstellerin sich gleichzeitig selbst in einem Artikel der „BILD“ darstellte. Mit weitergereichtem und vor ihr erstelltem Foto von Grindi. Ein Tierhorter aus Niedersachsen warf unserer Vorsitzenden vor, sie hätte Grindi an die Jäger verraten und stellte unwahre Behauptungen zu Spenden auf, gleichzeitig ließ er sich Anreise und Unterkunft zu einer Mahnwache in Sand finanzieren. Er selbst teilt ständig Original-Fotos mit ziemlich genauen Standortangaben, die von Insidern auf jeden Fall Positionen zugeordnet werden könnten und gibt Standortdaten aus seinem Monitoring an die Jäger weiter, während Brigitte Sommer kein einziges Foto, das sie von Grindi erstellt hatte, veröffentlich hat.
Die Orga Taskfurz pöbelte in sozialen Netzwerken herum, dass man Anzeige gegen unsere Vorsitzende stellen würde, da sie auf einem Foto außerhalb von Wegen zu sehen gewesen sei. Tatsächlich ist Brigitte Sommer auf einem entsprechenden Bild auf dem Weg abgebildet, während, die Petitionsstellerin, die ihr im Wald aufgelauert und sie dort bedroht hatte, sich bei Erstellung des Fotos selbst außerhalb des Weges befand.
Mitglieder eines anderen Vereins forderten Mitglieder unseres Vereines auf, bei uns auszutreten und bei ihnen einzutreten, wegen des angeblichen „Vergehens“ ,  das in einem SWR-Artikel dargestellt worden sei. Dass dieser Artikel tendenziös und zudem falsch war, denn sie ist und war keine Wolfstouristin, schien nicht weiter interessieren. Es kursierten Karikaturen, auf denen Brigitte Sommer auf einem brennenden Scheiterhaufen abgebildet zu sehen war. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/11/offener-brief-an-ralf-hentschel-vorsitzender-des-freundeskreis-freilebender-woelfe-e-v-ihr-diffamierender-fb-post-vom-08-02-2026-zum-wolf-gw2672m-grindi-widersprueche/
Streckenposten der organisierten Wandertruppen hielten Fahrzeuge an und leuchteten hinein, um zu kontrollieren ob Brigitte Sommer darin sitzen würde. Man braucht nicht viel Fantasie, um sich Konsequenzen vorzustellen.
Eine FB-Seite zum Thema Herrenwies beschimpfte Brigitte Sommer als „rote Zora“ und bezichtigte sie der „schlimmen“ Machenschaften.
„Man muß das Wahre immer wieder wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird, und zwar nicht von einzelnen, sondern von der Masse,“ schrieb schon Johann Wolfgang von Goethe.
Deshalb geben wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch keine Ruhe und legen immer wieder den Finger in die Wunde, denn es ist immens wichtig zu begreifen, was hier passiert ist. Begreifen es diese „Täter“ nicht, dann kann eine solche Hexenjagd immer wieder stattfinden und die Menschen lassen sich wieder aufhetzen oder beteiligen sich sogar erneut an Hass und Hetze.
Dieser Vortrag von Prof. Maaz ist unbedingt empfehlenswert. Um zu verstehen, was gerade vor sich geht und um zu begreifen, warum sich so viele Menschen wie Schafe lenken lassen, muss man die Ursachen begreifen und Schutzmechanismen entwickeln. Eigenständiges Denken ist dabei ganz wichtig. https://www.youtube.com/watch?v=ef9gC3GB6T0

Aktueller Blick ins Territorium Hornigsgrinde

Leuchtmunition. Foto: privat.

 

Falle für Füchse. Von wegen Schutzgebiet für Wildtiere. Foto: privat.

 

Wanderweg. Foto: privat.

 

Wanderweg zum Sandsee. Foto: privat.

 

Besonders die Vollmondnächte waren nervenzehrend. Bild: privat.

 

Teilweise waren die Wege auch mit Plastikband oder Weidezäunen abgesperrt. Foto: privat.

 

 

Foto: privat.

 

Überall sind Wildkameras platziert. Foto: privat.

Dank an alle echten Wolfsfreunde

Wir freuen uns sehr, dass die Abschussgenehmigung nicht verlängert wurde und wir danken allen Tier- und Naturfreunden, die sich mit Wanderungen bis zur Erschöpfung für „Ihren“ Grindi eingesetzt haben. Auch ganz herzlichen Dank an ganz neue Mitglieder von uns, die sich dort ins Haifischbecken begeben hatten und sozusagen völlig alleine ins kalte Wasser geworfen wurden. Dieser Fall kann Schule für ganz Deutschland machen und zeigt, wie wichtig aktives Engagement und ziviler Ungehorsam ist. Deshalb müssen weiter vor Ort Spaziergänge stattfinden.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern Transparenz von der Landesregierung und vom Umweltministerium. Wir beklagen, dass unsere UIG-Anfrage noch immer nicht beantwortet wurde. Gleichzeitig wollen wir unser vereinsinternes Wolfsmonitoring ausbauen und wir freuen uns hier über neue Mitglieder. Ebenso fordern wir einen Stopp der unsinnigen Vergrämungsmaßnahmen und eine EuGH-Prüfung der Genehmigungspraxis.

 

Quellen: Pressemitteilung des Umweltministeriums

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/artenschutzrechtliche-ausnahmegenehmigung-zum-abschuss-wird-nicht-verlaengert

Bericht der Naturschutzinitiative e. V.: https://naturschutz-initiative.de/aktuell/pressemitteilungen/grosser-erfolg-hornisgrinde-wolf-darf-auch-zukuenftig-nicht-abgeschossen-werden/?fbclid=IwY2xjawQeUOlleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeGI3hCdLxvd2i41HbOGD_f3frpcU-bW04lnR3m9bGkrZuNReIuSXaSpOyjjQ_aem_HKTPb6KvUMiJbz81Meeh2A

Hier unser Artikel vom 08. Februar 2025, in dem wir dokumentierten, dass Grindi bei einer Zufallsbegegnung nicht auffällig war: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/08/wolfsschutz-deutschland-e-v-weist-nach-wolf-grindi-nicht-verhaltensauffaellig/

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

 

Tötung von Grindi genehmigt – Gericht rechtfertigt Abschuss mit bloßer „denkbarer Gefährdung“

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 16. Februar 2026 die Beschwerden der Naturschutzverbände gegen die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Hornisgrinde-Wolfs GW2672m („Grindi“) abgewiesen. Die Genehmigung des Umweltministeriums ist damit vollziehbar und gilt bis zum 10. März 2026. Wolfsschutz-Deutschland e.V. teilt die scharfe Kritik der Naturschutzinitiative e.V. an diesem Beschluss. Und uns ist noch mehr aufgefallen.

Besonders problematisch ist die zentrale Begründung des Gerichts: Eine „denkbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit“ soll bereits ausreichen, um die Tötung eines streng geschützten Tieres zu rechtfertigen. Diese Schwelle ist extrem niedrig. Eine „denkbare“ Gefahr lässt sich bei nahezu allen Alltagssituationen konstruieren – von Treppenstufen über Haushaltsgegenstände bis hin zur Teilnahme am Straßenverkehr. Würde diese Logik konsequent angewandt, käme es zu einer erheblichen Einschränkung von Freiheitsrechten und zu einer Tendenz hin zu präventiver Überwachung. Solche Urteile bergen die Gefahr, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgehöhlt wird und Eingriffe ohne konkrete, nachweisbare Bedrohung gerechtfertigt werden.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Ähnliche Argumentationsmuster gab es bereits in der Coronakrise: Auch dort rechtfertigten einige Gerichte weitgehende Freiheitseinschränkungen zunächst mit „abstrakter“ oder „potenzieller“ Gefahr. Spätere Urteile des Bundesverfassungsgerichts und anderer Instanzen zeigten jedoch, dass eine zu niedrige Gefahrenschwelle zu unverhältnismäßigen Maßnahmen führten.
Der Wolf Grindi GW2672m lebt seit drei Jahren sesshaft im Nordschwarzwald und hat in dieser Zeit keine Auffälligkeiten gezeigt, die eine konkrete Gefährdung für Menschen belegen würden. Es gab keinen Angriff, keine Verletzung und keine Verhaltensweisen, die über normales Wolfsverhalten hinausgehen. Auch bei einer zufälligen Begegnung am 6. Februar 2026 – dokumentiert durch fünf Zeugen, unabhängig vom SWR – hielt der Wolf Abstand von über 100 Metern, beobachtete kurz und zog sich dann ruhig zurück (Schwanz eingeklemmt, ohne Fixieren oder Annäherung). Der SWR-Beitrag vom 7. Februar 2026 ließ diesen entscheidenden Rückzug aus und erweckte den Eindruck von „Wolfstourismus“, obwohl die Anwesenheit der Beteiligten dem Zweck diente, Schutzmaßnahmen für den Wolf zu erörtern. Hier unser offener Brief an den SWR: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/10/offener-brief-an-den-suedwestrundfunk-swr-betrifft-tendenzioese-berichterstattung-im-beitrag-die-suche-nach-dem-hornisgrinde-wolf-und-warum-sie-ihm-schadet/
Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnt weitere Eingriffe wie Besenderung, intensiveres Monitoring oder zusätzliche Vergrämungsversuche ab. Der Wolf hat sich bisher allen Vergrämungsmaßnahmen entzogen, weil sein Verhalten unauffällig und scheu war und ist. Eine Notwendigkeit für derartige Maßnahmen ist nicht erkennbar.
Leider haben Mitglieder des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. bzw. ihnen nahestehende Personen zur Verschärfung der Situation beigetragen. Es kam zu Manipulationen vor Ort, Störungen der Schutzaktivitäten, Verfolgung der Beteiligten und Angriffe auf Beteiligte sowie zur Verbreitung von Falschinformationen und Diffamierungen in der öffentlichen Debatte. Die Diffamierungen und nach unserer Ansicht nach gezielten Manipulationen finden in einer WhatsApp-Gruppe weiter statt, deren Admin ein selbst ernanntes Naturschutzsonderkommando zu führen angibt. Allerdings mit Maßnahmen, die Grindi nicht schützen, sondern ihm schaden. Hier unser offener Brief an den Vorsitzenden des Freundeskreises: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/11/offener-brief-an-ralf-hentschel-vorsitzender-des-freundeskreis-freilebender-woelfe-e-v-ihr-diffamierender-fb-post-vom-08-02-2026-zum-wolf-gw2672m-grindi-widersprueche/
Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützt die laufenden rechtlichen Schritte der Naturschutzinitiative e.V. (einschließlich möglicher Hauptsacheklage und Beschwerde bei der EU-Kommission) und fordert eine sachliche, evidenzbasierte Auseinandersetzung mit dem Thema. Weiterhin werden wir eine eigene EU-Beschwerde einreichen. Aktuell prüfen wir auch Strafanzeigen gegen bestimmte Personen.  Präventive Tötungen auf Basis abstrakter Risiken gehören nicht zu solch einer Auseinandersetzung. Auch folgen wir der Argumentation der Naturschutzinitiative darin, dass Schüsse auf Grindi auch ein Wolfspaar im Nachbarterritorium gefährden, da sich die Bereiche überlappen.
Wir rufen zu verstärkter Präsenz auf, um Vorgänge rund um den Mehliskopf, Badener Höhe, Herrenwies, Sandsee und Hundseck zu dokumentieren. Fotos und Videos gerne an uns.
Quellen:
Artikel von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zu Grindi:
Und noch ein Video-Statement unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer. Zum Zeitpunkt der Aufnahme war die Entscheidung des Gerichtes noch nicht bekannt. Hier der im Statement angesprochene Artikel: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/13/grindi-romeo-und-die-woelfe-die-etwas-in-uns-beruehren-ein-plaedoyer-an-verstand-und-wahrnehmung-statt-hysterie/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/