Baden-Württemberg: Viel Geschrei um wenig Wölfe

Nachdem seit dem Jahr 2015 auch in Baden-Württemberg einzelne Wölfe nachgewiesen wurden, haben sich inzwischen drei Wölfe im Schwarzwald, nämlich in der Region Enztal (GW852m), Feldberg (GW2103m) und Schluchsee (GW1129m) niedergelassen. Ein vierter Wolf in der Region Odenwald (GW1832m) ist verschwunden. Es leben also im gesamten Bundesland gerade einmal drei Wolfsrüden, dennoch ist das Geschrei der Weidetierhalterinnen und -halter groß. Nun hat sich bestätigt, dass der Schluchseewolf wohl vier Rinder bzw. Kälber gerissen hat. Hier unser Bericht.

Die Landesregierung suche wegen der Rückkehr der Wölfe gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Jagd, Landwirtschaft, Naturschutz, Verwaltung und Wissenschaft nach pragmatischen Lösungen für die Herausforderungen, die die Rückkehr des Wolfes mit sich bringen. Innerhalb eines „Fördergebietes Wolfprävention“ fördere das Land die Anschaffung und den Unterhalt von Weidezäunen und Herdenschutzhunden, heisst es auf der Seite des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Beispielfoto Wolf.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. plädieren seit Jahren dafür, doch ganz Deutschland zum Wolfsgebiet zu erklären und überall zu fördern aber auch zu fordern. Damit gäbe es keinen bürokratischen Aufwand, erst Wolfsgebiete zu benennen und auch die Schäden von wandernden Jungwölfen könnten gleich bezahlt werden.

Die Forstliche Versuchs und Forschungsanstalt (FVS) bestätigte nun in allen vier Fällen, in denen Rinder auf der Gemeindeebene von Bernau im Landkreis Waldshut tot oder verletzt aufgefunden wurden, den Wolf als Verursacher.

Die Proben, die am 26. August 2022 an einem verletzten Kalb und am 28. August 2022 an einem toten Kalb genommen wurden, hätten ergeben, dass der resi­dente Wolfsrüde GW1129m für die Angriffe verantwortlich wäre. Beide Kälber seien zehn Monate alt gewesen.

„Am 11. und am 16. August waren ein Kalb (10 Monate) und drei sechs Monate alte Kälber tot aufgefunden worden. Die Ergebnisse würden ebenfalls einen Wolf bestätigen. Eine genaue Zuordnung sei allerdings nicht bekannt. Es wäre aber davon auszugehen, dass auch diese Ereignisse mit dem Wolf GW1129m zusammenhängen,“ lautet eine Pressemitteilung.

Die Wolfsrisse fanden im Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald statt, in dem sich der männliche Wolf mit der Bezeichnung GW1129m seit Juni 2020 nie­dergelassen hat. In dem Fördergebiet unterstützt das Land Nutztierhalterinnen und -halter bei der Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen.

Leider ist in der Pressemitteilung nicht die Information enthalten, ob der Halter oder die Halterin denn das Angebot der Förderung von Zäunen angenommen hat und entsprechend entschädigt wird.

Und wieder einmal war es kein Wolf

Am 11. August 2022 war auf Gemeindeebene Ottenbach im Landkreis Göppingen ein totes Kalb mit Verdacht auf Wolfsriss gemeldet worden. Nach Angaben der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt sei das erst einen Tag alte Kalb nicht durch einen Wolf gerissen worden. Die Todesursache sei nicht feststell­bar gewesen; der Einfluss eines Wolfes konnte dennoch ausgeschlossen werden. Das Ergebnis der genetischen Probe, die an der Fraßstelle genommen wurde, weise einen Hund nach.

Leider ist von Seiten der Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter wenig bis gar nichts zu vernehmen, wenn das Ergebnis „Hund“ statt „Wolf“ lautet. Entsprechende Zäune sind aber gegen beide wirksam. Teilweise waren auch in diesen Fällen erneut Forderungen nach Abschuss und tendenziöse Zeitungsberichte vorausgegangen.

 

Quellen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/kalb-in-ottenbach-nicht-von-wolf-getoetet-1/

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/untersuchungen-bestaetigen-wolfsverdacht-in-bernau/

https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung/neues-laenderuebergreifendes-wolfsterritorium

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/naturschutz/biologische-vielfalt/artenschutz/wolf/nachweise/

Infos zur Förderung: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/naturschutz/biologische-vielfalt/artenschutz/wolf/hinweise-nutztierhalter/

Gerichtsklatsche gegen UM Lies (SPD): Geheime Wolfsjagden illegal

Es heisst nicht „Der Wolf und die sieben Geißlein“, sondern der „Minister und die sieben toten Jungwölfe“. Den geheimen Wolfsjagden des Umweltministers hat der Staatsgerichtshof gestern in seinem Urteil aufgrund einer Klage von zwei Landtagsabgeordneten der Grünen ein Ende bereitet.

Beispielbild eines Jungwolfs.

Die Landesregierung muss künftig offenlegen, wie viele Wölfe zu welchem Datum mit welcher Begründung z.B. zur Schadenshöhe, Zaunhöhe, Tierart und Art des Grundschutzes zum Abschuss freigegeben sind. Informationen, die zu einer möglichen Identifizierung von Jäger*innen oder Tierhalter*innen führen, waren allerdings in der Anfrage ausdrücklich nicht begehrt und dürfen auch weiterhin verweigert werden. Der Staatsgerichtshof rügte die umfassende Geheimhaltung der Landesregierung als zu weitgehend und als Verstoß gegen die parlamentarischen Auskunftsrechte.

Ausführende bleiben weiterhin geheim

Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V bedeutet dies ein beachtlicher Teilerfolg, aber für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist auch wichtig, die Namen der Ausführenden zu erhalten. Nicht, weil wir diese öffentlich bloß stellen möchten, wie manche dies immer wieder tun, sondern weil wir damit mehr Erfolg für unsere Strafanzeigen sehen.

Beliebige Wolfsabschüsse nicht von Rechtslage gedeckt

Mit der Verweigerung von Antworten zu erteilten Ausnahmegenehmigungen gegenüber dem Parlament hat die Landesregierung gegen Art. 24 Abs. 1 der Landesverfassung verstoßen. Die Landesregierung hätte die Fragen der Abgeordneten zu Zahl und Daten der erteilten Abschussgenehmigungen nennen müssen. Auch hätte sie bei den Gründen der Abschüsse Informationen zur betroffenen Tierart, der Art des Grundschutzes, der Zaunhöhe oder Herdenschutzhunden sowie zur verursachten Schadenshöhe machen müssen. Die Verweigerung dieser nicht zur Identifizierung von mit der Tötung beauftragten Dritten dienenden Informationen muss die Landesregierung jetzt herausgeben. Die bislang erteilten naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen haben im Land zu mindestens fünf Fehlabschüssen geführt. In den Wolfsgebieten Amt Neuhaus, Herzlake, Ebstorf, Rodewald und Burgdorf wurden anstelle der gesuchten Problemwölfe jeweils Welpen bzw. Jungwölfe abgeschossen. Bei dem jüngsten Abschuss in Amt Neuhaus sei es noch unklar, ob es sich um eines der beiden gesuchten Tiere handelt.
Diese Praxis der Bejagung beliebiger Wölfe ist von der Rechtslage nicht gedeckt. Wolfsentnahmen sind nur als letztes Mittel zulässig, wenn die Möglichkeiten des Herdenschutzes ausgeschöpft sind. Über 80 Prozent der Wolfsrisse in Niedersachsen betreffen jedoch Weidetiere ohne ausreichenden Herdenschutz. Das Naturschutzrecht sieht Wolfstötungen nur in begründeten Einzelfällen vor. Eine Jagd auf Wölfe oder eine Bestandsreduzierung ist nach dem Europäischen und Bundesrecht weiterhin nicht zulässig.
Die Grünen sind nicht die einzigen Kläger gegen die aktuelle Wolfspolitik des Landes. Der NABU klagt gegen die niedersächsische Wolfsverordnung. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hat die aktuelle Abschussgenehmigung für die Rudel ‚Schiffdorf‘ und ‚Garlstedt‘ im Raum Cuxhaven angefochten.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat noch keine Klagefähigkeit erreicht, aber wir sehen nun weit bessere Erfolgsaussichten für unsere Anzeigen, die wir auch weiterhin auch bei Abschuss von als Problemwolf eingestuften Tiere stellen werden, denn wir sind der Ansicht, dass in Niedersachsen bislang jeder Abschuss gegen EU-Recht und auch Bundesrecht verstoßen hat.
Weil die nächsten Abschusspläne nun offen gelegt werden müssen, können klagefähige Organisationen nun gerichtliche Schritte einlegen, was vorher durch die Geheimhaltung nicht möglich gewesen ist.

 

Niedersachsen: Umweltminister Lies (SPD) lässt weiteren Wolf mitten in der Paarungszeit erschießen

Jetzt hat es eine Wolfsfamilie im Gebiet Amt Neuhaus bei Lüneburg getroffen. Vorgestern wurde dort ein zweiter Wolf erschossen. Es sei nicht klar, ob es das „richtige“ Tier sei. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeige gegen den Minister und ausführende Personen.

In der Nacht zum 1. Februar 2022 sei innerhalb des Territoriums des Rudels im Geltungsbereich der Genehmigung ein männlicher Wolf getötet worden. Es handle sich damit nach dem Abschuss eines weiblichen Tieres am 8. Januar (das falsche Tier war getroffen worden) um die zweite Entnahme im Territorium des Rudels Amt Neuhaus. Trotz des Abschusses sei es zu wiederholten Rissen – zuletzt am 17., 18. sowie am 30. Januar gekommen, sodass die Ausnahmegenehmigung im Territorium des Rudels Amt Neuhaus aktiv geblieben wäre.

Für Wolfsschutz-Deutschland e. V. klingt diese Erklärung geradezu unglaublich und damit jenseits jeglichen gesunden Menschenverstandes. Als könne man Wölfen mit einer menschlichen Deutung von Vergeltung das Reißen von ungeschützten Weidetieren abgewöhnen. Einzig und allein ein vernünftiger Herdenschutz kann Risse verhindern. Forschungen haben sogar gezeigt, dass Wolfsfamilien die zerschossen werden, eher mehr Weidetiere reißen, weil unerfahrene Jungtiere das Jagen erst noch erlernen müssen. Werden die Eltern getötet, fallen auch die Lehrenden weg.

Die Genehmigung wäre beschränkt auf fest definierte Teile des Kernterritoriums des Rudels Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg/Gemeinde Amt Neuhaus. Zur Entnahme freigegeben wären die Fähe GW 872f und der Rüde GW 1532m. Die Ausnahmegenehmigung sei zeitlich befristet bis zum 31.03.2022. Es war sicherzustellen, dass keine Welpen und keine laktierende Fähe entnommen werden. Dass Umweltminister Lies nun mitten in der Paarungszeit in Wolfsfamilien hineinschießen lässt, deutet unserer Meinung eher darauf hin, dass man eine weitere Vermehrung der Wölfe von vorne herein ausschalten will. Dabei hatte jüngst des Bundesumweltministerium festgestellt, dass der Bestand an Wölfen in Deutschland noch immer gefährdet ist. Zudem hat die EU ein Verfahren gegen Deutschland eröffnet. Darauf gibt es bisher keine Reaktion des Niedersächsischen Umweltministers. Er lässt einfach weiter Wölfe erschießen.

Wir erstatten erneut Strafanzeige, selbst wenn dieses Mal der „richtige“ Wolf getroffen worden sein sollte. Unserer Meinung nach sind auch die zum Abschuss freigegebenen Tiere, nicht „legal“ freigegeben worden, denn es wurden wohl weder Maßnahmen zum Herdenschutz, noch zur Vergrämung vorgenommen.

 

Quelle: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/wolfsabschuss-amtneuhaus-208208.html?fbclid=IwAR1qtGGpij5fznYiVanaFM0htjEdVi8wfKwZr27eLxCkbHlwXnmor193cU4

Wolfsschutz-Deutschland e. V. entlarvt Fakenews in NRW – Wölfin Gloria nicht auf Schlagerpfaden

Die Diskussion um Wölfin Gloria von Wesel ist nach einer längeren Sommerpause wieder einmal neu entfacht, und wird immer grotesker. Auf dem ehemaligen Anwesen des Schlagersängers Michael Wendler solle Gloria angeblich seinen ehemaligen Springpferden Konkurrenz machen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat sich die Pressefotos und die Berichterstattung als auch das Gelände vor Ort nochmal genauer angeschaut. Jedoch ergaben unsere Recherchen ein ganz anderen Bild. Hier unser Faktencheck:

Vier gerissene Schafe wurden am 28.09.21 auf der Weide in Dinslaken-Oberlohberg gefunden. Wie nicht anders zu erwarten sorgte dieses für entsprechende Meldungen. Auch die Lokalpresse verlor keine Zeit um die „natürlich makellosen und wolfsabweisenden hohen Zäune“ in den Focus ihrer Berichterstattung zu setzen.

Wie bitte? Bei solchen Fakegeschichten schaut ja selbst ein Wolf ungläubig. ©Brigitte Sommer

Dieses kann – glaubt man den Aussagen des Gahlener Forums (loser Zusammenschluss von Weidetierhalter *innen und Wolfshasser *innen) nur eines bedeuten: einen erneuten Beweis für die enorme Sprungkraft von „Problemwölfin“ Gloria, und in gleichem Atemzug wieder einmal die Abschussforderung des Tieres.

„Sie liebt den Wendler…!?“

Der Vorfall soll auf dem ehemaligen Anwesen des Schlagersängers Wendler passiert sein.

Der prominente Vorbesitzer des Anwesens, Michael Wendler (Song: Sie liebt den DJ) sorgt ebenso für polarisierende Schlagzeilen wie Wölfin Gloria. Was liegt also näher, als hier eine Verbindung herzustellen, die die Medien sicherlich aufgreifen werden? In der Presse ist die Rede von einer 190cm hohen LeGi Zaun, der angeblich 10cm in den Boden ragen soll. Diese Zäunung soll das gesamte Grundstück umfassen. Untergrabungen seien nicht zu finden gewesen, lediglich einige Kratzspuren und Haare. Laut des LANUV (Umweltministerium) sei übrigens ein Untergrabeschutz gar nicht vorhanden, und somit auch keine Grundschutz!

Kein Untergrabschutz und kein Grundschutz

Hinter dem Metallzaun sollen sich noch hölzerne Unterteilungen sowie eine Elektroabtrennung befinden. Ob es hier eine Stromzufuhr gab, entzieht sich unserer Kenntnis, ebenfalls wie die Wölfe den Zaun überwunden haben sollen. Allerdings konnten wir bei unseren Nachforschungen Folgendes feststellen: wir fanden einen ca. 1,80 – 2,00 Meter hohen Doppelstabmattenzaun vor, der teilweise sehr stark bewachsen war. Besonders auffällig erschien uns ein bepflanzter  Erdwall, der an allen Seiten mit Gestrüpp umfasst war.

Der Zaun ist mit Sträuchern und Gestrüpp zugewachsen, das sowohl von Hunden als auch von Wölfen als Kletterhilfe genutzt werden kann.
Hier ist kein Untergrabschutz vorhanden.

Solche Bedingungen bieten Wölfen immer eine ideale  Kletter- und Sprunghilfe, so das das Märchen von 2,00m übersprungenen Zäunen direkt in einem ganz anderen Licht erscheint. Des weiteren fanden wir mehrere Möglichkeiten zur Untergrabung des Zaunes mit Zwischenräumen von 10cm bis zum Boden. Auch diese Behauptung von der gesamten Sicherung des Zaunes lässt sich also widerlegen.

Doppelstegmattenzäune sind genormt. Sieben Querstäbe können also nur 1,43 Meter ergeben und nicht 1,83 Meter.
Ausriss aus einem Artikel des Lokalblattes Schermbeck Online. Zählt man hier die Querverstrebungen nach, kann dieser Zaun nicht höher als 1,43 Meter aus dem Boden ragen. Ist er, wie angegeben, auch noch zehn Zentimeter im Boden verankert, wäre er nur 1,33 Meter hoch. Eine Stromzufuhr ist hier nicht zu erkennen.

Wer sich mit Doppelstabmattenzäunen auskennt, weiß, das diese einer ganz festgelegten DIN-Norm entsprechen. Schaut man sich vor diesem Hintergrund eines der Bilder von Schermbeck Online an, kann man sehen, das der Zaun an dieser Stelle nur etwa 140 cm hoch sein kann. Hier wird allerdings angegeben, der Zaun sei mindestens 1,80 m hoch. Ein Zaun von 1,40 Metern kann auf jeden Fall sowohl von Hunden als auch von Wölfen überklettert werden.

Gepflügter Streifen am Ackerrand.
Diese Spur könnte von einem Wolf oder von einem Hund sein.

Noch etwas kam uns bei unseren Recherchen höchst merkwürdig vor. Wir fanden ebenfalls Wolfsspuren auf dem Acker in der unmittelbaren Umgebung der Weide, aber warum pflügt man nur den Ackerrand? Vielleicht um die Trittsiegel der Wölfe besser zu sehen? Ein landwirtschaftlicher Grund dürfte fraglich sein. Werden hier vielleicht ganz gezielt die Wölfe angelockt, oder gar angefüttert? Sollen dadurch weitere Risse provoziert werden, um erneut Abschussforderungen stellen zu können? Unklar. Fakt ist aber, dass hier wohl einige Leute an Rotkäppchensyndrom leiden.

Quelle: https://schermbeck-online.de/wolf-ueberspringt-zaun-von-190-meter-in-dinslaken/?fbclid=IwAR1_BQ4ADDiKo8RSLdDQZfY1M2MQYC0A3-9ZSMjEMUX72nEvWYm3xifsjvI

 

 

 

 

NRW: versuchter Betrug? 17 von 24 in der Rissliste aufgeführten Vorfälle 2021 Falschmeldungen

In der Rissliste von NRW sind 2021 mehr Falschmeldungen als Verdachtsfälle, für die Wölfe infrage kommen könnten, zu finden. Fakt ist es sogar, dass es in diesem Jahr sogar überhaupt nur einen durch Wölfe bestätigten Riss gab. Dafür reisst aber die Hetze und Panikmache von bestimmten Weidetierhalter *innen nicht ab. Ein besonders dreistes Beispiel stellen wir aus dem Kreis Gütersloh vor. Und wir haben im Raum Schermbeck, dem Zuhause von Wölfin Glorias Familie, wieder einmal Weidetiere völlig ohne Schutz und in einem Fall sogar angeplockt vorgefunden. Hier unser Faktencheck:

Ausriss eines Zeitungsberichts aus der Neuen Westfälischen vom Mai 2021.

Im Mai gab es ein großes Geschrei von Inhabern eines Gestüts in der regionalen und überregionalen Presse. Ein Fohlen sollte grausam zu Tode gekommen sein. Natürlich wurde sofort der Wolf als Verursacher ins Spiel gebracht. Morgens um sechs Uhr wäre das tote Pferdekind gefunden worden. Nun stellte sich heraus, dass das Fohlen schon tot geboren worden war. Aasfresser hatten ledigleich am toten Körper des Fohlens gefressen. Wir fragen uns da natürlich, wie es passieren kann, dass eine angeblich so wertvolle Stute bei der Geburt alleine auf einer Weide gelassen worden war und wie es passieren konnte, dass bereits beträchtliche Teile des toten Tieres gefressen werden konnten, ohne dass irgend jemandem auf dem Gestüt aufgefallen war?

Leider war man mal wieder mit Schuldzuweisungen schneller bei der Hand als mit der Richtigstellung. Uns verwundert es auch, dass angeblich erfahrene Pferdehalter *innen nicht erkannt haben wollen, dass es sich um eine Totgeburt gehandelt hatte. Hier muss die Frage schon erlaubt werden, ob der Fall absichtlich zum Hetzen und zur Panikmache von Gestütsleitung und Zeitung verwendet worden ist?

 

Screenshot aus der Rissliste NRW. Ein Link zur kompletten Liste befindet sich am Ende unserer Reportage.

 

Schutz anscheinend nicht wichtig beim Schermbecker Rudel

 

Ähnlich wichtig, beziehungsweise unwichtig, sehen wohl auch wieder einmal noch mehr Weidetierhalter *innen das Schicksal ihrer ihnen anvertrauten Tiere in NRW. Im Bereich des Schermbecker Rudels fanden wir in den Oberlohberger Weiden am Waldrand wieder desaströse Zaunzustände vor. Hier unser Faktencheck:

 

 

Ein neu geborenes Kälbchen. Die Weide ist lediglich von Stracheldraht umrahmt.
Hier die Situation am Eingang dieser Weide. Unter der ersten Stacheldrahtlitze kommen auch Hunde bequem unten durch.
Mutterkuhhaltung mit Kälbchen auf der Weide ist artgerecht wenn auch die Zäune in Ordnung sind.
In der Pferdehaltung ist in den meisten Bundesländern Stacheldraht inzwischen verboten.
Haltung hinter Stacheldraht ist nicht tierschutzkonform.

 

In der Buschstraße haben wir dieses kleine Pony sogar „angepflockt“ gesehen. Nur an einem Seil angebunden, direkt nahe der Straße ohne jede Einzäunung, könnte es auch leicht einem Pferderipper zum Opfer fallen. Direkt gegenüber einer Weide: ein Hochsitz. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

 

Quellen:

https://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/versmold/23043373_Wolf-im-Kreis-Guetersloh-Todesursache-fuer-angefressenes-Fohlen-geklaert.html?fbclid=IwAR2QzTa2ihZUWGVBvFIX32e1Ej7YJXY1UxLPK3XW21eT84Kz6HS5S8D40hs

Tränenreicher Schockbericht über die Totgeburt: https://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/versmold/23020626_Grausamer-Fund-Angefressenes-Fohlen-gibt-Zuechtern-Raetsel-auf.html

Hier der Link zur Rissliste: https://www.wolf.nrw.de/wolf/de/management/nutztierrisse?sortierung=verursacher%3Aa&fbclid=IwAR2LDRZuVvLN7B__K04tew3VECChtbNMuK6lUcBIcjcfuhhj4IFGfz2pMZ0

 

 

Schleswig-Holstein: Faktencheck/Zaunkontrolle – Problemschäfer B. lässt noch immer Weidezaun zum Wasser hin offen

Es ist noch nicht einmal offiziell ein neuer Wolf im Landkreis Steinburg bestätigt, doch Schäfer B. klagt bereits wieder einmal ausgiebig in der regionalen und überregionalen Presse über den Verlust von Schafen. Es war dieses Mal auch gar nicht nötig, hier mit Zollstock und Zaunprüfgerat nachzumessen, da das Problem hier auf den ersten Blick ersichtlich ist. Die Schafe befinden sich vor dem Deich, umzäunt mit dem üblichen Wildzaun, der an einigen Stellen max. 95-100 cm hoch ist. An mehreren Stellen war der Zaun oben heruntergedrückt. Zum Wasser hin gab es, wie immer, keinen zusätzlichen Schutz. Dabei ist doch wirklich seit langem bekannt, dass Wölfe sehr gute Schwimmer sind. Es könnte sich hier aber auch um den Riss von Hunden handeln. Eine Statistik des Umweltministerium hatte vor drei Jahren ergeben, dass erheblich mehr Hunde als Wölfe Schafe in Schleswig-Holstein reißen. Ist auch kein Wunder, bei solchen Zäunen und augenscheinlich unbelehrbaren Schäfern. Dass sich hier die Presse mit an der Hetze beteiligt, weil sie mit keinem Wort auf die nicht vorhandenden Zäune eingeht, ist einfach nur beschämend. Rückblickend ist hier die Abschussfreigabe von Wolf Dani im vergangen Jahr umso absurder.

Kein Zaun zum Wasser hin.
Kein Zaun zum Wasser hin.

Auch in der Rissliste ist aufgeführt, dass die Tiere nicht geschützt waren, wie übrigens in den allermeisten Fällen in Schleswig-Holstein. Hier der Link zum Selberschauen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html?fbclid=IwAR0li11Gw6f1bm9ORlAJ4MGtqgaIaVW6Y6zSaS44Ce4vxu4MDueXbSFXnok

Hier einer der Hetzberichte mit Tatsachenbehauptung in der Headline: https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/kreis-steinburg-neuer-wolf-in-schleswig-holstein-70281720.bild.html?fbclid=IwAR3A6rIoR8xif79EvyU2v_ZFswy27LqIoBbIEHv1XyNoYBSISd-8t49RKiY

Hier weitere Bilder von unserer Kontrolle am 27.04.2020:

Vorne durch einen einfachen Wildzaun umrandet, zum Wasser hin völlig offen.

 

Pressemitteilung: Erweiterte Abschussverfügung von Umweltminister Albrecht (Grüne) gegen Wolf Dani ist ein Kniefall vor der Agrar- und Jägerlobby

 

Brigitte Sommer bei einer Weidekontrolle einer völlig ungeschützten Schafsherde bei Westerhorn. Entweder hat Umweltminister Albrecht von solch ungeschützten Weidetieren keine Ahnung, oder er will es einfach nicht wissen.

PRESSEMITTEILUNG

28. August 2019

Als perfide und Lobby gesteuert bezeichnete die Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland e.V. die Allgemeinverfügung des schleswig-holsteinischen Umweltministers Albrecht, die jetzt jede Jägerin und jeden Jäger befugt, Wolf Dani abzuschießen. Diese Verfügung, so Sommer, „ist eine Schande für die Grünen und zeugt von deren Einstellung zum Tier- und Umweltschutz“.

Sommer: „Wir sind absolut entsetzt über diese Entscheidung. Albrecht sei ein Unwelt- und kein Umweltminister. Das Ministerium hatte am 31.Januar 2019 erstmals die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfs GW 924m (Dani) erteilt und eine Gruppe geeigneter Personen mit der Entnahme beauftragt. Diese Genehmigung hatte Albrecht mehrfach verlängert und gilt bis heute.

Sommer: „Wir beweisen ständig mit unseren Zaunkontrollen in Schleswig-Holstein, dass die Weidetierhalter ihre Tiere einfach nicht vor dem Wolf schützen, doch das scheint diesem Grünen-Umweltminister völlig egal zu sein.“ Albrecht verspüre keinerlei Bedürfnis zu überprüfen, ob die Weidetierhalter ihre Tiere überhaupt schützen. Dies, so Sommer, sei beschämend für einen Umweltminister, noch dazu von den Grünen. Die jetzt verhängte Allgemeinverfügung sein nichts anderes als ein Kniefall vor der Agrar- und Jägerlobby, die seit Monaten mit völlig falschen Behauptungen den Abschuss von Dani fordern. Sommer: „Wolf Dani ist kein Problemwolf, der Mensch ist das Problem.“

Da jetzt höchstwahrscheinlich ein weiterer Wolf in der Gegend unterwegs ist, müsste der Schießbefehl gegen Dani eigentlich aufgehoben werden. Doch eben das schüre in Albrecht die Lust auf den Abschuss noch mehr. Sommer: „Wie soll ein Jäger von der Entfernung aus sehen, ob es Dani ist, den er im Visier hat?“ Dani trage schließlich kein Halsband mit Namen. Wie Sommer feststellt, sei Albrecht in seinem Amt als Umweltminister völlig überfordert. „Ein Minister, der erst gar nicht überprüft, ob die Weidetiere überhaupt wolfssicher eingezäunt sind, ist eines solchen Amtes nicht würdig.“

Unlängst erklärte Albrecht in einem Interview mit der KN, dass in letzter Zeit sehr wenig Weidetiere gerissen worden seien. Dass es in Schleswig-Holstein weitaus mehr Hunderisse als Wolfsrisse gibt – was kein Wunder bei den Zäunen ist – mag Albrecht auch nicht hören.

Und dennoch verstärke Albrecht seine tierschutzwiderrechtliche Abschussverfügung, die jetzt jeden Wolf treffen könne.

Ungeschützte Schafsherde bei Westerhorn. Die Umgrenzung ist völlig offen. Eine Einladung für jeden Hund und jeden Wolf.

Skandalös sei es, dass sich an der Zaunsituation nichts geändert habe, auch nicht bei dem Weidetierhalter, den die Sendung „Panorama“ unlängst als Beispiel gezeigt habe. So habe der Verein Wolfsschutz-Deutschland  bei seiner jüngsten Kontrolle am 20.08.19 erneut Schafe auf der ungesicherten Weide vorgefunden. Sommer: „Die Tür zum Deich ist einfach aufzuschieben. Zum Wasser hin ist die Weide noch immer komplett offen. Zudem kam hinzu, dass einige der Tiere einen gesundheitlich sehr schlechten Eindruck machten und eines sogar unter einem sehr schlimm anmutenden Husten litt.“

Sommer appellierte an die Naturschutzverbände, sich dieser absurden Verfügung zu widersetzen und endlich klare Stellung zu Dani zu beziehen.

Hier die Pressemitteilung als PDF: PM_Kniefall_von_Albrecht_vor_Agrar_und_Jägerlobby

 

Offener Brief an Bürgermeister Andreas Lysk (Weißkeißel) sowie Autor Hermann Tydecks von Tag24

13.08.2019

Warum verbreiten Sie Fake-News, wenn sie doch angeblich keine Hysterie verbreiten wollen?

Lieber Herr Bürgermeister Lysk und lieber Herr Tydecks,

in Sachsen gibt es große Probleme, die sicherlich wenig bis gar nichts mit Wölfen zu tun haben.  Auch die Wahlen stehen kurz bevor. Viele Bürger Ostsachsens fühlen sich abgehängt. Viele Stadträte fühlen sich von Rechten bedroht. Doch statt sich wirklich mit dem Rechtsruck zu beschäftigen, werfen einige Politiker anscheinend noch einmal alles an Argumenten vors Wahlvolk, was vermeintlich Wählerstimmen einbringen könnte. So dienen wohl Wölfe als willkommene Abwechslung zu den wirklichen Herausforderungen. Zeitungen, die sich an die Politiker anbiederten und nicht neutral schrieben, werden auch Hofberichterstatterpresse genannt. Dass eine solche Berichterstattung leider inzwischen keine Seltenheit mehr darstellt, ist nur noch beschämend. Es ist so auch nicht verwunderlich, warum die Auflagen von Zeitungen oft nur noch einen Abwärtstrend erkennen lassen. Mit reißerischer Berichterstattung und alternativen Fakten ist dieser Trend jedenfalls unserer Meinung nach nicht aufzuhalten. Herr Tydecks, Sie sollten sich schämen, einen Artikel mit einer Tatsachenbehauptung aufzumachen, die so nicht stimmt. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nämlich gar nicht bekannt, wer oder was den Hund getötet hat.

Herr Bürgermeister Lysk, wir möchten Sie daran erinnern, sich doch ebenfalls an die Wahrheit zu halten. Die Zitate, die ihnen in diesem Artikel zugeschrieben werden, entsprechen wohl nicht der Wahrheit.

Zitat: „HÜNDIN GETÖTET: BÜRGERMEISTER FORDERT ABSCHUSS DES KILLER-WOLFS

ANDREAS LYSK WILL IN WEISSKEISSEL KEINE HYSTERIE VERBREITEN“

Von Hermann Tydecks

Weißwasser – Schon wieder fiel in der Oberlausitz in Weißkeißel (Landkreis Görlitz) ein Hund offenbar einem Wolf zum Opfer (TAG24 berichtete). Der entstellte Kadaver der Bernersennen-Schäferhündin „Schila“ (†10) wurde nahe der Siedlung gefunden. Der Bürgermeister der Gemeinde fordert jetzt den Abschuss des Raubtiers. https://www.tag24.de/nachrichten/weisswasser-huendin-getoetet-buergermeister-fordert-abschuss-killer-wolf-andreas-lysk-1166087?fbclid=IwAR32oefWambFf_xh3UgXDfc_IKrHjSCxNKNE-OTcjDP53bx9ODglp4blYiY

Wir waren vor Ort und haben unter anderem  mit einigen  Nachbarn über den Vorfall  gesprochen.  Sie hätten noch nie einen Wolf  in der Region gesehen, sagten sie zu uns. Angeblich hätten aber irgendwelche weiteren Bekannten angeblich schon einmal Wölfe gesehen. Dies sei aber mehr Hörensagen und Ausschmückung von Geschichten á la „stille“ Post, als es Fakten entspräche.  Wir haben das Gelände im Umkreis von zirka zwei Kilometern  nach Wolfsspuren bzw. Losungen  sowie Rissresten abgesucht,  aber nichts dergleichen gefunden. Der getötete Hund soll ein großer schwarzer 45 kg schwerer Hund gewesen  sein und er wäre sonst eigentlich immer auf dem Grundstück in einem Zwinger eingesperrt gewesen. Zwingerhaltung halten wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. aus tierschutzrechtlichen Gründen allerdings für sehr bedenklich.

Polizei und Fachstelle Wolf dementieren

Dieser Hund scheint also keineswegs ein geliebtes Familienmitglied gewesen zu sein. Die Auskunft, dass der Hund im Zwinger gehalten worden war, deckt sich auch mit einem Artikel aus TAG 24, in dem die Hundehalterin Madeleine Troll behauptet, dass die Polizei ihr gesagt hätte, es sei ein Wolf gewesen. Polizei und Wolfsexperten hätten ihren eigenen Verdacht sofort bestätigt. Wir fragten vorgestern bei der Polizei nach. Hauptwachtmeister Urban von der Polizei Weißwasser gab uns die Auskunft, dass am 07.08.2019 Beamte vor Ort lediglich einen toten Hund vorgefunden hätten. Irgendwelche Spekulationen hätte die Polizisten bestimmt nicht gemacht und es sei auch nichts im Bericht vermerkt. 

Erhebliche Zweifel an der Darstellung der Hundebesitzerin

Vanessa Ludwig von LUPUS und der Fachstelle Wolf in Nossen gab uns vorgestern die telefonische Auskunft, dass Mitarbeiter der Fachstelle Wolf vor Ort nie angeben würden, dass der Hund mit Sicherheit von einem Wolf gerissen worden sei. Es sei bereits viel von dem Kadaver gefressen worden. Man hätte lediglich den Wolf als Verursacher nicht ausschließen können. Allerdings wäre ein Verschleppen des Hundekopfes normalerweise eher anderen Waldbewohnern, wie zum Beispiel Füchsen zuzuschreiben. Der Kadaver des Hundes sei ins Leibnitz-Institut nach Berlin gebracht worden, wo weitere Untersuchungen stattfinden würden. Dort würde man auch DNA-Proben nehmen, die anschließend im Senckenberg-Institut in Gelnhausen  untersucht werden würden. Erst wenn weitere Ergebnisse vorliegen würden, könne man genauere Auskunft geben. Außerdem habe man dort Wildkameras aufgehängt, um zu schauen, was oder wer sich dort weiter aufhält. 

Auf erneute telefonische Anfrage bekamen wir noch einmal die Auskunft, dass es noch keine neuen Erkenntnisse geben würde.

Selbst wenn es stimmt, dass Frau Troll einen Wolf an ihrem toten Hund gesehen hat, heißt das noch lange nicht, dass ein Wolf auch tatsächlich den Hund gerissen hat. Wölfe fressen nämlich auch Aas. Auch wenn die DNA-Analyse einen Wolf bestätigen sollte,  heißt das nicht, dass der Wolf auch der „Täter“ war.

Unser Team vor Ort hatte das Gefühl, dass die Befragten nicht von einem Wolfsübergriff überzeugt sind und diese Geschichte nicht wirklich glauben. Oder hat ein Jäger den Hund erschossen und den Kopf wegen einer verräterischen Wunde verschwinden lassen? Unklar. Fakt ist, dass Wölfe Hunde als Spielpartner, als Sexualpartner (sofern in der Ranzzeit kein Wolf zur Verfügung steht) oder als Beute wahrnehmen können. Ein Hund, der allein ohne Besitzer unterwegs ist, kann zur Beute werden, da kein Mensch mit seiner Anwesenheit den Wolf schützt. Wölfe sehen uns Menschen ebenfalls als Beutegreifer, deshalb sind Hunde an der Leine in Wolfsgebieten in Sicherheit, unangeleinte Hunde nicht. Selbst wenn es also ein Wolf gewesen ist, ist dies keinesfalls ein unnatürliches Verhalten und ein solcher Wolf ist auch nicht als „Killer-Wolf“ zu bezeichnen.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Sommer

Vorsitzende Wolfsschutz-Deutschland e. V.

 

NDR-Veranstaltung in Sonnenborstel eskaliert, Hasser fordert: „Hängt die Wolfsschützer auf!“

Ein kurzer Ergänzungsbericht von der Veranstaltung „Jetzt reicht`s: Der Wolf und die Bürger“ von NDR 1 Radio Niedersachsen am 2. Juli 2019 im Jägerkrug in Sonnenborstel, Samtgemeinde Steimbke

Ariane Müller (links) Wolfsschutz Deutschland e. V. und Mitglieder des NABU protestierten am Eingang der Veranstaltung.

Auf dieser Veranstaltung waren ungefähr 200 Leute, in erster Linie Wolfsgegner aus der Samtgemeinde Steimbke und Umgebung. Davon waren zirka zehn Schaf-,  zehn Rinder- und  20 Pferdehalter*innen sowie zirka 25 Jäger*innen. Aber immerhin auch zirka 20 Wolfsfreunde bzw. Wolfsschützer*innen waren anwesend, vom Wolfsschutz Deutschland e.V. waren drei Mitglieder vor Ort. Wir protestierten am Eingang auf der linken und rechten Seite mit unseren Transparenten und Plakaten.  Alle Teilnehmer*innen mussten so an den Transparenten  vorbei, um zum Veranstaltungsort zu gelangen.  Es waren auch Wolfsbefürworter*innen aus der Gegend dort. Diese trauten sich aber nicht, sich zu outen. Wohl aus Angst vor der Macht der Jägerschaft dort.

Mitglieder von Wolfsschutz Deutschland e. V. und dem NABU protestierten vor der Veransaltung.

Auf dem Podium waren der niedersächsische SPD-Umweltminister Lies, der Landwirtsfunktionär Göckeritz, der private Unternehmer als Betreiber des Wolfcenter Dörverden, Frank Fass und der niedersächsische NABU-Landesvorsitzende Buschmann. Somit war das Podium deutlich von Wolfsgegner bzw. Wolfshassern- ausgenommen Buschmann –  besetzt. Keine einzige Wolfsschützerin oder Wolfsschützer waren vom NDR interviewt worden, was genau der Linie des NDR mit einer ultratendenziösen Berichterstattung entspricht. Als Gastredner waren noch der niedersächsische Jägerpräsident und Kommunalpolitiker Helmut Dammann-Tamke, Wolfsberater Wichmann und der Bürgermeister der Samtgemeine Steimbke, Knut Hallmann, eingeladen.

Ich habe schon viele solcher Veranstaltungen besucht und auch schon organisiert. Aber so eine negative aggressive Stimmung habe ich noch nicht erlebt. Sogar zwei Polizisten sollten wohl vorsorglich diese Veranstaltung bewachen. Als zum Beispiel der Wolfsschützer Christian Berge ein paar Sätze sagen wollte, rief jemand aus dem Publikum „Aufhängen!“ Als sich eine Wolfsschützerin über diese Ungeheuerlichkeit zu Recht bei der Moderatorin beschweren wollte (leider vergebens), ergänzte dieser Einheimische mit hochrotem Kopf, sie sollte ebenfalls aufgehängt werden. Eine Anzeige ist gestellt worden und die Personalien dieses Mannes sind von der Polizei aufgenommen worden. Es waren aber noch sehr viele weitere rassistische und faschistoide Äußerungen zu hören gewesen. So dürfte inzwischen klar sein, dass es hier längst nicht mehr nur um das Wildtier Wolf geht.

Diese aggressive Stimmung erleben und spüren wir auch immer mal wieder auf unseren Spaziergängen in den Wäldern. Einmal mussten sogar drei Mitglieder vom Wolfsschutz Deutschland zur Seite springen, als ein Fahrzeug mitten im Wald mit voller Absicht und mit hohem Tempo auf sie zugerast kam. Ich erstellte daraufhin Anzeige.

Von  Olaf Lies konnten wir entnehmen, dass die Wolfskasse leer ist (ist das ganze Geld, das für die Weidetierhalter bestimmt war,  für die Tötungsjagd auf Roddy ausgegeben worden?) und dass die Anträge auf wolfssichere Zäune monatelang nicht bearbeitet werden. Auch Frank Fass befürwortet  inzwischen die Tötung des Rodewalders Rüden. Göckeritz faselt noch immer davon, dass wir Wolfsschützer*innen lärmend durch den Wald ziehen und Hochsitze zerstören, obwohl die Polizei Nienburg schon vor Wochen dies nicht bestätigt hatte. Auch Göckeritz hat im letzten Jahr Agrarinvestitionen von insgesamt über 25.000 Euro für seinen Betrieb erhalten.

Immerhin konnten wir Wolfsschützer drei Fragen bzw. kurze Statements stellen/abgeben. Die Schauspielerin Marie Marshall wandte ein,  dass, wenn ein Wolfsrudel durch einen Abschuss z.B. des Rüden oder/und der Fähe auseinander gerissen würde, sich  die übrigen Wölfe/Jungwölfe vermehrt an Nutztieren bedienen würden. Dies sei auch so beim Cuxlandrudel 2016 gewesen, wo zuerst die Mutter illegal erschossen worden war und dann auch noch der Vater verschwand. Als Christian Berge ein paar Sätze sagen wollte, wurde es im Saal unruhig und laut. Er machte u.a. deutlich, dass die Klage gegen die Tötung von Roddy in der Hauptverhandlung immer noch läuft und solange müsste Lies die Hetzjagd auf den Rüden unterbrechen. Ich, Wolfsteamleiterin Niedersachsen von Wolfsschutz Deutschland e.V., fragte Lies, wie hoch denn bisher der finanzielle Aufwand der Tötungsjagd auf Roddy sei, doch wie wir es schon gewohnt sind, beantwortete Lies dieses Frage auch dieses Mal nicht. Es steht auch noch die Beantwortung einer kleinen Anfrage der GRÜNEN nach den Kosten aus.

Wir fragen uns, warum hat der NABU Landesverband Niedersachsen nicht viele seiner Mitglieder in den typischen blauen NABU-Jacken dorthin mobilisiert, um wenigstens ein bisschen das Gewicht der Wolfsgegner nicht zu groß erscheinen zu lassen?

Auch wenn wir in der Minderheit waren, haben wir es durch unsere „Kundgebung“ vor Beginn der Veranstaltung und durch unsere Anwesenheit im Saal geschafft, wichtige Botschaften in der Öffentlichkeit rüber zubringen, da ein kurzer Filmbeitrag im Fernsehen lief und die Veranstaltung vollständig im Radio zu hören war. Hier der Link zum Beitrag: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Jetzt-reichts-Der-Wolf-und-die-Buerger,rodewalderwolf100.html?fbclid=IwAR2DWvgKdBmb9aECYEUSD_XOo1MCIhLw34Gq1TqQ9QlxNLwIXletDmokHHs

Hier ein TV-Bericht über die Veranstaltung aus „Hallo Niedersachsen“ vom 03.07.19 https://www.ardmediathek.de/ndr/player/Y3JpZDovL25kci5kZS8zZGU1MTkyZS0yMmU1LTQ4MWItYmEzMS0wMTY3OTFlNTBiMmE/minister-lies-diskutiert-ueber-rodewalder-wolf

Der jammernde Bauer Thieße will keine Zäune bauen, aber schläft schlecht wegen seiner armen Kühe? Die Thieße GbR erhält 50.000 Euro im Jahr an EU-Subventionen. Otto Thieße rund 42.000 Euro im Jahr, alleine an Subventionen. Dann gibt es noch jede Menge Verwandtschaft dort, die zwischen 20.000 und 50.000 Euro erhält. Kann man hier nicht erwarten, dass auch in Zäune investiert wird? Übrigens hatte sich genau dieser Bauer in Wendenborstel von Wolfsfreunden Zäune aufbauen lassen. Als Dank dafür fordert er jetzt den Abschuss der Wölfe?

Und schon wieder Zaunfrevel bei Steimbke:

 

 

Die Aufnahme stammt von der Weide direkt am Waldrand, auf der seit Wochen eine einzelne Mutterkuh mit ihrem Kalb steht. Die Weide ist zwar mit einem wolfsabweisenden Grundschutz versehen, doch hat der Landwirt, wie man sieht, die Stromlitzen nicht freigeschnitten. Inzwischen reicht der Aufwuchs bis an die vorletzte Litze. Der Stromfluss kann so erheblich gestört sein bis ganz ausfallen. Absicht? Lies hatte auf der Veranstaltung noch gesagt, dass Schäden bei Schafen und Ziegen ersetzt werden würden, aber Wölfe, die Rinder angreifen, müssten erschossen werden. Wie bitte? Wie soll ein Wolf denn wissen, was für eine Art Tier er vor sich hat? Wir haben in dem Gebiet nicht funktionstüchtige Weiden vorgefunden, auf den kleine Kälber alleine untergebracht waren. Siehe hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/06/umweltminister-lies-verlaengert-erneut-schiessbefehl-auf-roddy-obwohl-saeugende-faehe-nachgewiesen-ist-gallowaykaelberhalter-faked-zaun/

Außerdem waren Rinder in die Förderkulisse längst aufgenommen worden.

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/02/23/kommentar-von-klaus-todtenhausen-das-umweltministerium-in-niedersachsen-liest-anscheinend-seine-eigenen-richtlinien-nicht/

 

Ariane Müller, Wolfsteamleiterin Niedersachsen, Wolfsschutz Deutschland e.V.

 

 

So tricksen Weidetierhalter in Brandenburg: nur rund die Hälfte der wenigen Risse sind Wölfen überhaupt zuzuschreiben

Nüchterne Zahlen belegen es – der Mensch bringt den Tod in riesigem Ausmaß und nicht der Wolf!

Laut Recherchen des BUND auf Grundlage von Angaben der SecAnim GmbH wurden in Brandenburg in 2014 genau 34.213 gefallene (verstorbene) Kälber „entsorgt“. In 2015 starben 36.182 Kälber in Haltung. Dagegen wurden in 2014 bzw. 2015 lediglich 5 bzw. 3 Rinder als Wolfsriss gemeldet. Und von allen gemeldeten Riss-Vorfällen können laut LfU Brandenburg überhaupt nur 58 % der Kategorie „Wolf/ Wolf“ nicht auszuschließen zugeordnet werden.
Es ist also höchste Zeit, diese ziel- und zweckgerichtete Hetze einiger Scharfmacher in Verbänden, Politik und Medien gegen den Wolf zu beenden und endlich mit der Bekämpfung der wahren Ursachen des täglichen Elends der Millionen an Nutztieren zu beginnen, nämlich den z.T. katastrophalen Haltungsbedingungen für massenhaften Konsum von Tierprodukten zum Niedrigstpreis. Tierhalter, Politiker und Medien, die angesichts der o.g. Zahlen noch immer „Krokodiltränen“ wegen eines vom Wolf gerissenen Nutztieres vergießen, müssen sich den Vorwurf gezielter Irreführung und Heuchelei gefallen lassen.

So auch ein spektakulärer Fall eines angeblichen Risses eines Fohlens, den wir nachrecherchiert haben.

Unsere Zaunkontrolle ergab, dass die Abstände zwischen erstem Draht (kein E-Draht!!!) und Boden zu weit sind, um Wölfe, Hunde oder andere Beutegreifer zurückzuhalten. Zudem lag an den Stromdrähten z.Z. der Kontrolle keine Spannung an. 

 

 

Hier der Link zum Artikel in der MAZ, in dem sich der Pferdehalter bitterlich beschwert und schwört, er hätte alles dafür getan, seine Tiere zu schützen. Frank Nitsche hätte alles gemacht, was die Wolfsberater empfehlen. Nein, hat er nicht.

https://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Nuthe-Urstromtal/Berkenbrueck-Zuchtfohlen-vom-Wolf-gerissen?fbclid=IwAR145rVk5TtJXZs3r0yULLJEYav_Rl5GF1vT14K_wszgHJMyDMiDDvudDwk

Seit der Etablierung von territorialen Wölfen in Brandenburg sind landesweit 551 Schadensfälle an Nutztieren registriert worden, bei denen ein Wolf als Verursacher ermittelt oder zumindest als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte, gab des Landesumweltamt Brandenburg in einer Pressemitteilung im Mai bekannt.  In den Anfangsjahren der Wolfsverbreitung in Brandenburg (2007 bis 2015) seien jährlich bei im Durchschnitt 17 Vorfällen rund 64 Nutztiere zu Schaden gekommen.

Todesursachen von Nutztieren, die als Wolfsrisse gemeldet wurden 2007-2019

Im Jahr 2016 seien bei 90 Vorfällen 247 Nutztiere und im Jahr 2017 bei 115 Vorfällen 394 Nutztiere geschädigt worden. Im Jahr 2018 seien bei 153 Vorfällen 401 Nutztiere geschädigt worden. Im ersten Quartal 2019 seien 65 Vorfälle gemeldet worden, wobei in 37 Fällen ein Wolf als Verursacher wahrscheinlich bzw. nicht auszuschließen wäre.

Im Zeitraum 2017 bis Ende 2018 sei der Wolfsbestand von einem bestätigten Vorkommen im Jahr 2006/07 auf 39 bestätigte Vorkommen gestiegen.

Beihilfen des Landesamtes für Umwelt zur Entschädigung von gerissenen Nutztieren 2007-2019

Pro Jahr schwank die Zahl der getöteten Nutztiere zwischen 3 und 14 Nutztieren pro bestätigtem Wolfsvorkommen.

Im Jahr 2015 wurde erstmals an einem Kadaver eines Robustpferdefohlens Verletzungen gefunden, bei denen der Wolf als Verursacher nicht auszuschließen ist. Ein zweiter Fall mit einem getöteten Fohlen ereignete sich im März 2017, ein dritter Fall im April 2018. In den Jahren 2016 und 2017 ist es jeweils zu einem Übergriff auf Alpakas gekommen.

Von allen gemeldeten Vorfällen können allerdings nur 58 Prozent der Kategorie „Wolf/ Wolf nicht auszuschließen“ zugeordnet werden.

Quelle: Screenshot LFU Brandenburg
Quelle: Screenshot LFU Brandenburg. Nur 58 % können überhaupt dem Wolf zugeordnet werden, bzw. kann der Wolf nicht ausgeschlossen werden. Zudem gehen auch diese Zahlen zurück.

 

Die in den einzelnen Jahren an die betroffenen Tierhalter/Innen als Beihilfe des Landes Brandenburg ausgezahlten Summen sind der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen. Bis einschließlich 31.03.2019 wurden 292.650,16 Euro an geschädigte Tierhalter ausgezahlt. Hier geht es direkt zur Pressemitteilung des LFU https://lfu.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/wolf_nutztierschaeden.pdf

 

Dr. Hans-Holger Liste, Wolfsteamleiter Brandenburg