Unser Druck wirkt: Wolfsmonitoring darf nicht länger in der Hand der Jägerschaft liegen

Seit Jahren fordern wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. mit unserer laufenden Petition, das Wolfsmonitoring in Niedersachsen den Jägern zu entziehen. Die jüngsten Entwicklungen um die Zusammenarbeit zwischen Umweltministerium und Landesjägerschaft zeigen: Unser Druck scheint zu wirken. Gleichzeitig bestätigen sich unsere Warnungen auf erschreckende Weise.

Wie der Online-Dienst Rundblick-Niedersachsen berichtet, kam es am Rande der jüngsten Sitzung des Agrarausschusses des niedersächsischen Landtags in der vergangenen Woche zu deutlichen Spannungen. Die oppositionelle CDU-Fraktion wollte auf Grundlage eines offenen Antrags zur Wolfspolitik eine Debatte über das Wolfsmonitoring erzwingen. Die rot-grüne Regierungsmehrheit blockierte diesen Vorstoß jedoch. Man wolle den Vorgang erst intern prüfen, erklärte die agrarpolitische Sprecherin der SPD, Karin Logemann. Genau diese Vorgänge machen deutlich, wie brisant das Thema inzwischen ist.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Was als „atmosphärische Störung“ oder „Schieflage“ zwischen Landesjägerschaft und Umweltministerium dargestellt wird, ist in Wahrheit ein längst überfälliger Prozess. Die Jägerschaft, die seit 2011 das Monitoring in Niedersachsen durchführt, steht in einem klaren Interessenkonflikt. Wer den Wolf grundsätzlich als Konkurrenten oder Bedrohung betrachtet, kann kein neutrales, wissenschaftlich sauberes Monitoring gewährleisten. Genau deshalb haben wir die Petition gestartet und fordern: Das Monitoring muss vollständig in unabhängige, staatliche und fachlich unabhängige Hände übergehen – weg von den Jägern.
Besonders der Fall des Wolfes „Alster“ macht die problematische Zusammenarbeit deutlich. Das Tier hatte sich im Frühjahr in Hamburg in Todesangst verteidigt, als es von einer Frau bedrängt wurde – die ihm im guten Glauben aus einer Notlage heraus helfen wollte – wurde anschließend eingefangen, mit einem Sender versehen und wieder freigelassen. Danach bewegte es sich – wie zu erwarten – durch Niedersachsen. Doch das Umweltministerium verweigerte der Landesjägerschaft Informationen über den Aufenthaltsort. Diese Zurückhaltung ist richtig und notwendig. Wer mit Jägern zusammenarbeitet, riskiert, dass sensible Daten in falsche Hände geraten und indirekt zu Verfolgung oder illegalen Handlungen führen können. Der Fall Alster zeigt exemplarisch, warum eine enge Kooperation mit der Jägerschaft beim Monitoring nicht tragbar ist, denn Aslter wurde von den Behörden für höchstwahrscheinlich tot erklärt. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/06/alster-ein-junges-leben-voller-panik-schmerz-und-trauma-endet-mit-illegalen-tod/

Monitoringdaten werden zur Jagd verwendet

Noch schwerwiegender ist die Entwicklung, die das Ministerium selbst einräumt und die Rundblick-Niedersachsen ausführlich darstellt: Die Monitoring-Daten werden künftig noch stärker als bisher als Grundlage für behördliche Abschussentscheidungen, Schnellabschüsse und Interventionsgebiete herangezogen. Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz und den neuen revierübergreifenden Managementplänen wächst die Bedeutung dieser Zahlen enorm. Die bisherigen Hinweise der Jägerschaft reichten dem Ministerium bereits nicht mehr aus – zusätzliche genetische Daten und Bewertungen durch den NLWKN werden jetzt stärker gewichtet.
Genau davor haben wir von Anfang an gewarnt: Wer am Monitoring mitwirkt, liefert die Datenbasis für gezielte Abschüsse.Besonders enttäuschend und verantwortungslos ist das Verhalten vieler selbsternannter „Wolfsfreunde“ und ehrenamtlicher Wolfsberater, die weiterhin fleißig Daten liefern. Sie wissen genau, wofür diese Informationen am Ende verwendet werden – und machen trotzdem mit. Viele von ihnen ziehen sogar direkten persönlichen Vorteil daraus: Aufwandsentschädigungen, öffentliche Anerkennung, Projektgelder oder schlicht die Möglichkeit, sich als „Experten“ zu profilieren. Wer sich Wolfsfreund nennt und gleichzeitig das System füttert, das Abschüsse ermöglicht, handelt aus Opportunismus.
Diese Art von „Schutz“ ist nichts anderes als Mitwirkung an der systematischen Verfolgung der Wölfe.Wer nicht will, dass seine Hinweise, Sichtungen oder genetischen Proben für den Abschuss von Wölfen missbraucht werden, darf hier nicht länger zuarbeiten. Eine „umfangreiche Beteiligung der örtlichen Jäger an der Datengewinnung“, wie das Ministerium sie weiterhin wünscht und die fortgesetzte Zuarbeit angeblicher Wolfsfreunde sind genau der falsche Weg.
Laut einer Antwort auf UIG-Anfrage zu einem Fall in Landkreis Celle wurde tatsächlich eine Schießgenehmigung nach dem Riss einer einzigen Heidschnucke ausgestellt, ohne Zaun, während des Hütens sollte der Vorfall passiert sein.

Unser Appell bleibt klar:


Das Wolfsmonitoring muss den Jägern vollständig entzogen werden. Es gehört in die Hände unabhängiger Institutionen – ohne Interessenkonflikte, ohne Jagdinteressen und ohne die Gefahr, dass Daten zu Abschussgrundlagen werden. Unsere Petition läuft weiter. Unterstützen Sie uns, damit der Schutz des Wolfs nicht länger von denen abhängt, die ihn töten wollen: 
Screenshot der Petitionsseite. Hier der Link: http://www.change.org/wolfsmonitoring
Quelle:

Wir brauchen Hilfe!

Auch die Praxis der geheimen Schnellabschüsse und die Ausweisung von Interventionsgebieten in Niedersachsen stellt aus Sicht von und von Wolfsschutz-Deutschland e. V. eine rechtlich höchst bedenkliche Einschränkung des Tier- und Naturschutzes dar. Durch die sechswöchige Informationsblockade wird der rechtzeitige Zugang zu behördlichen Daten systematisch erschwert, was die Einlegung effektiver Rechtsbehelfe durch anerkannte Natur- und Tierschutzverbände nahezu unmöglich macht. Dass Wölfe ohne vorherigen individuellen DNA-Nachweis auf bloßen Verdacht hin entnommen und in Interventionsgebieten ganze Rudel sukzessive ausgelöscht werden dürfen, widerspricht nach unserer Auffassung unseres Vereins den strengen Vorgaben des Bundes- und Europarechts zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustands. Anstatt mangelhafte Herdenschutzmaßnahmen zu rügen, verlagern die Behörden das erhebliche juristische Risiko von Fehlabschüssen einseitig auf die Jägerschaft. Besonders kritisch sehen wir auch die Rolle jener etablierten Verbände, die sich über die Mitwirkung eigener Wolfsberater in behördliche Strukturen einbinden lassen und weiterhin primär auf Spendenaufrufe für langwierige Klageverfahren setzen, obwohl die jüngsten Beschneidungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und die Praxis vollendeter Tatsachen die Aussichten reiner Gerichtsverfahren massiv geschmälert haben.
Um eine unabhängige, lückenlose Dokumentation direkt in den betroffenen Revieren sicherzustellen und dem Wolfsschutz eine unbestechliche Stimme zu geben, bittet Wolfsschutz-Deutschland e. V. dringend um finanzielle Unterstützung durch Spenden oder Fördermitgliedschaften.

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW und jetzt auch wieder in Bawü und Bayern unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure finanzielle Unterstützung. Auch m
it einem monatlichen Abo von nur 5 Euro oder auch gerne mehr, helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. Es ist kein Zufall, dass in Deutschland Todesurteile gegen Wölfe nicht in der Art vollstreckt werden können wie in der Schweiz und Österreich. 

Die kalkulierte Sprache des Abschusses: Wie Ministerin Gentges das Todesurteil für Grindi sprachlich vorbereitet

Wer die Wahrheit über den Hornisgrinde-Wolf „Grindi“ (GW2672m) sucht, darf sich nicht von weisungsgebundenen Behörden und einseitigen Medien blenden lassen. In ihrem jüngsten Exklusiv-Interview mit den Badischen Neuesten Nachrichten (BNN) hat die baden-württembergische Agrarministerin Marion Gentges (CDU) eine bezeichnende sprachliche Grenze überschritten. Wo früher beschönigend von einer bürokratischen „Entnahme“ geraunt wurde, setzt die Ministerin nun ganz bewusst auf das unmissverständliche Wort „Abschuss“, weil der alte Begriff angeblich „nicht ganz so klar macht, worum es geht“. Es ist die verbale Vorbereitung einer gezielten Tötung unter dem Deckmantel des Pragmatismus. Gentges stellt dem streng geschützten Wildtier ein scheinheiliges Ultimatum: Wenn die nun angekündigten, erneuten Vergrämungsmaßnahmen des Nationalparks scheitern – Maßnahmen, die bereits seit Jahren erfolglos erprobt werden –, stehe „eben am Ende der Abschuss“. Wie Medien und ein Team Wolf dabei helfen, erläutern wir in unserer Fotoreportage.

Dabei greift die Ministerin tief in die psychologische Kiste des Angst-Framings. Um eine akute Gefahr zu konstruieren, bemüht sie rein hypothetische Extremszenarien: „Angenommen, eine Familie ist mit dem Hund unterwegs – und dann springt ein Kind da rein…“. Mit solchen emotionalisierten, theoretischen Schreckensbildern wird versucht, eine gesellschaftliche Akzeptanz für die Gewalttat des Abschusses zu schaffen, obwohl die Ministerin im selben Atemzug einräumen muss, dass es bis heute zu keiner einzigen gefährlichen Situation oder gar einem Angriff kam.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Dieses politisch vorgegebene Narrativ der Bedrohung wird vor Ort von willfähigen Helfern dankbar aufgegriffen, um eine Kulisse der Angst aufrechtzuerhalten. Die Natur und der Raum, den wir mit Wildtieren teilen, werden zunehmend durch gezielte Narrativ-Strukturen und die Instrumentalisierung von Bürgergruppen kontrolliert.

Die Menschen, die vor Ort unabhängig laufen und dokumentieren, sind derzeit das einzige unbestechliche Kontrollorgan – und das aus extrem brisanten Gründen.

Die Inszenierung der „Bürgerwehr“ und das doppelte Spiel der Scheinschützer

Besonders bitter ist, dass selbst vermeintliche „Wolfsschützer“ dem Tier und den echten Aktivisten in den Rücken fallen. Beobachtungen zeigen eine tief besorgniserregende Dynamik: Vertreter einer bestimmten Gruppierung inszenieren in der Öffentlichkeit eine Riesenshow. Sie gaben vor, geführte Touren zu organisieren, um Grindi zu schützen. In Wirklichkeit jedoch standen sie nachweislich in ständigem Kontakt mit den der Regierung untergeordneten Behörden.
Dieses Vorgehen erfüllte einen doppelten, strategischen Zweck:
  1. Lenkung und Überwachung: Indem Einheimischen und auswärtigen Wolfsschützern feste Routen zugewiesen wurden, behielten die Akteure die lückenlose Übersicht über die unabhängigen Aktivisten.
  2. Freie Bahn für den Zugriff: Durch das gezielte Fernhalten von Menschen aus bestimmten Abschnitten des Geländes wurde dort ein Korridor geschaffen, in dem Jäger und Behördenvertreter ungestört agieren und Grindi nachstellen konnten.

 

Am Herrenwieser See befindet sich eine Jagdhütte. Am 13.08.2026 scheint sie in Betrieb gewesen zu sein. Direkt davor parkte ein weißer Van. Im See selbst badeten einige Männer. Ob sie zu den Jägern oder zum Van gehörten, konnten wir nicht verifizieren. © Brigitte Sommer

 

Nicht nur Hobbyäger schießen im Gebiet, auch Ranger sowie Berufsjäger töten, auch im Nationalpark unter anderem Füchse und Rothirsche. Foto: © Brigitte Sommer

 

Der Herrenwieser See ist ein Karstsee mit moorigem Ufer. Foto: privat.
Personen, die sich in bester Absicht für diese geführten Touren organisieren ließen, wurden teilweise sehr rüde behandelt. Kritische, neutrale Wolfsschützer, die sich diesem „Wanderdiktat“ verweigerten, wurden gezielt diffamiert und behindert. Wer die offizielle Linie nicht mittrug, wurde in den sozialen Netzwerken prompt als „Verschwörungstheoretiker“ gebrandmarkt.
Die Belohnung für den behördentreuen Kurs ließ nicht lange auf sich warten: Eine der Hauptorganisatorinnen leitet heute die dortige Regionalgruppe des Vereins. Diese Gruppierung ging im Frühjahr extrem weit: Im Februar und März wurden nachts regelrechte „Straßensperrungen“ errichtet, bei denen Aktivisten eigenmächtig in vorbeifahrende Fahrzeuge leuchteten. Während man sich auf Bannern medienwirksam als „Wolfsretter“ präsentierte, verschwieg man die Realität: Eine gerichtliche Klage hatte die Gruppierung tatsächlich verloren; die Abschussgenehmigung wurde vor der Wahl lediglich nicht noch einmal verlängert.

Videoaufruf am Hundseck – Geht wandern!

Wenn die Behörden gesetzeskonform arbeiten, müssen sie sich ja vor unabhängiger Konrolle nicht fürchten. Bitte dokumentiert und veröffentlicht. Wer sich das selbst nicht traut, kann Bilder und Videos auch an uns senden.

 

 

Sicht auf Bühlertal und Bühl. © Brigitte Sommer

 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wiesen bereits sehr früh darauf hin, dass die nächste Abschussgenehmigung zu erwarten ist. Nun droht sich die Geschichte eins zu eins zu wiederholen, da sich dieselben Gruppen erneut eng mit den Behörden abstimmen.

Reale Bedrohungsszenarien gegen hypothetische Gefahren in den Medien 

Ein frei lesbarer Bericht der Badischen Neuesten Nachrichten  – ein Medium, das in der Vergangenheit kaum eine Gelegenheit ausließ, tendenziös über Grindi zu berichten – lässt nun tief blicken. Dort kommen Akteure dieser selbsternannten „Bürgerwehr“ zu Wort und erklären öffentlich ihr Einvernehmen mit den behördlichen Maßnahmen. „Wir stehen voll hinter den Vergrämungsmaßnahmen“, wird eine Vertreterin zitiert, die sich einem „Team Wolf“ zuordnet.

Maximale Reichweite für das Regierungs-Narrativ: Der Artikel über die kooperativen, behördennahen Aktivisten, die sich medienwirksam als die „vernünftigen Wolfsschützer“ inszenieren, wird hingegen bewusst frei zugänglich geschaltet. Jedes Medium weiß: Frei lesbare Artikel verbreiten sich in sozialen Netzwerken um ein Vielfaches schneller. Das Ziel ist hier die gezielte Spaltung der Protestbewegung.

Die psychologische Strategie dahinter:

    • Legitimierung der Behörden: Wenn eine Gruppe, die sich selbst „Wolfsschützer“ nennt, öffentlich erklärt: „Wir stehen voll hinter den Vergrämungsmaßnahmen“, liefert das der Politik (wie Ministerin Gentges) das perfekte Alibi. Dem Leser wird signalisiert: „Seht her, selbst die Wolfsschützer vor Ort sagen, dass der Wolf ein Problem ist und die Behörden recht haben.“ 
    • Isolation echter Kritiker: Durch das Freischalten dieses Artikels wird das Bild erzeugt, dass es eine „gute, vernünftige“ Gruppe gibt, die mit dem Staat kooperiert, während unabhängige Beobachter, die das Vorgehen kritisch hinterfragen, als „Verschwörungstheoretiker“ oder radikale Minderheit isoliert und diffamiert werden sollen.

Es handelt sich also um eine gezielte PR-Flankierung: Die Kritik wird unsichtbar gemacht oder delegitimiert, während die Konformität mit den behördlichen Plänen eine maximale, kostenlose Bühne erhält.

📊 MEDIENANALYSE: Das manipulative Framing der BNN

Wie Sprache den Boden für den Abschuss bereitet
Weite Teile der regionalen Medienlandschaft betreiben systematische Stimmungsmache gegen geschützte Wildtiere. Ein Blick auf die real dokumentierten Schlagzeilen der Badischen Neuesten Nachrichten (BNN) entlarvt die gezielte Nutzung von Angst-Framing und Feindbildkonstruktionen:

📰 Die BNN-Schlagzeile🧠 Die psychologische Framing-Strategie
„Was passiert mit dem Hornisgrinde-Wolf nach dem tödlichen Treffer?“Morbide Normalisierung: Während das Tier noch lebt und der Abschuss rechtlich hochgradig umstritten ist, spekuliert die Redaktion bereits kalt über die Verwertung des Kadavers, um das Todesurteil als unausweichlich darzustellen.
„Der Wolf war zu schlau: So viele Fangversuche scheiterten mit Fallen und mit dem Betäubungsgewehr“Das Antagonisten-Narrativ: Dem Wolf wird eine unheimliche, fast schon böswillige „Schläue“ unterstellt. Das natürliche Überlebensverhalten eines Wildtiers wird als kalkuliertes und provokantes Austricksen des Menschen geframt.
„Baden-Württemberg setzt Hornisgrindewolf auf die Abschussliste“Martialische Sprache: Statt sachlich über eine behördliche Ausnahmegenehmigung zu berichten, bedient der Begriff „Abschussliste“ direkt das Vokabular der organisierten Jagd und suggeriert eine künstliche Vogelfreiheit des Tieres.
„Darf der Hornisgrinde-Wolf leben? Nach dem Richter-Urteil ist eine neue Empörungswelle garantiert“Spaltung und Abwertung: Die fundamentale Frage über Leben und Tod eines streng geschützten Tieres wird zur bloßen Glaubensfrage degradiert. Berechtigter ethischer Protest wird vorab als irrationale „Empörungswelle“ diffamiert.
„Der Hornisgrinde-Wolf nähert sich weiterhin Menschen“Dauerhafte Angst-Suggestion & Intransparenz: Diese Formulierung wird im Präsens wiederholt, um eine permanente Bedrohung vorzugaukeln. Dabei bleibt völlig im Dunkeln, um welche Art von Beobachtung es sich überhaupt gehandelt hat – ob es bloß visuelle Distanzkontakte oder zufällige Kreuzungen von Wegen waren. Diese bewusste Unschärfe soll im Kopf der Leser das Bild eines „aggressiven Verfolgers“ erzeugen.

Es gibt immer Leute, die fordern, dass das Gebiet in dem Grindi sein Territorium eingerichtet hat, doch abgesperrt werden solle. Dieses Bild ermöglicht einen Eindruck darüber, dass dies schlicht nicht möglich ist, denn das Terrain umfasst 100 bis 150 Quadratkilometer. Vielleicht wird solchen Menschen auch klar, dass es unmöglich ist, als Spaziergänger mit Hund bewusst einen Wolf anlocken zu wollen. © Brigitte Sommer

 

Die Podencohündin Alba ist zur Wolfslosungsspürhündin ausgebildet worden. Mit ihrer Hilfe locken wir weder Wölfe an, noch wollen wir es provozieren,  direkt auf Wölfe treffen. Ihr Geruchssinn hilft uns aber dabei, das rieisge Gebiet, in dem wir unser internes Monitoring machen, einzugrenzen. Wölfe markieren mit Kot die Grenzen ihres Reviers. Im Falle von Grindi müssen wir ja wissen, wo wir wandern müssen, um Grindi zu schützen. Dies behindert natürlich die Interessen der Behörden. © Brigitte Sommer

Kontrollausübung über Aktivisten und Bedrohungen gegen Andersdenkende

Gleichzeitig wird versucht, Wanderer über soziale Netzwerke systematisch einzuschüchtern und davon abzuhalten, eigenständig für Grindi spazieren zu gehen. Es wird behauptet, der Wolf sei möglicherweise aufgrund von „Wassermangel“ in Richtung Enztal abgewandert. Diese Behauptung hält einer geografischen Prüfung vor Ort nicht stand: In Grindis Revier herrschte trotz Trockenphasen zu keinem Zeitpunkt Wassermangel. Der Sandsee, die Schwarzenbachtalsperre, der Herrenwieser See, der Wildsee, der Hundsbach und zahlreiche weitere kleine Fließgewässer führten permanent Wasser. Da Wölfe bekanntermaßen gerne schwimmen, halten wir unkontrollierte behördliche Aktivitäten im Umfeld dieser Seen – insbesondere am Herrenwieser See, wo entsprechende Beobachtungen gemacht wurden – für eine akute Gefahr für das Tier.
Viel schwerer wiegt jedoch die menschliche Komponente: In den Berichten kommt ein Protagonist namens Markus S. zu Wort. Nach vorliegenden Informationen soll dieser bereits in der Vergangenheit Wanderer mit Hunden verbal massiv bedroht haben. Auch im Netz nimmt der Mann, der angibt, seit knapp 30 Jahren für die Gemeinde Bühlertal zu arbeiten, kein Blatt vor den Mund. In sozialen Medien äußerte er sich nachweisbar in unerträglicher Weise über unsere Vereinsvorsitzende („Ich hoffe, die Alte da oben, kommt mal an die richtige Person… Die Alte ist im Kopf nicht ganz sauber, wär ich heut morgen nicht so früh unterwegs gewesen, wär sie mir glatt in die Hände gelaufen, so eine strunzdumme Frau…“). S., der sich im Besitz einer Kettensäge befindet, teilte zudem eine Comiczeichnung mit der Aufschrift: „So viele Idioten und nur eine Kettensäge…!“
Andere Protagonistinnen der organisierten FB-Gruppen, „Laufen für den Hornisgrindewolf“ und „Wir laufen für Grinid“ nennen sie: Die Alte, rote Zora, rothaariges Biest. Man fordert ganz offen, in Kommentare und Nachrichten, dass Brigitte Sommer, dem Schwarzwald fernbleiben solle. Desweiteren bedroht man ihre behinderte Tochter.

 

Auf einem Parkplatz bei Herrenwies lauerte uns im Februar ein Team des SWR auf. Man wollte eine Geschichte über „Wolfstourismus“ machen, hieß es. Brigitte Sommer erklärte sich nach einigem Hin und Her bereit, einige Sätze zu sagen, wie z. B., dass es dort keinen Wolfstourismus gebe. Tatsächlich hatten wir unsere Monitoringtour noch gar nicht beginnen können, denn nur 150 Meter vom Parkplatz entfernt, der Redakteur wollte einen anderen Hintergrund als die Kirche, kam Grindi tatsächlich zufällig den Weg herunter, auf dem Kameraleute, wir von Wolfsschutz und ein paar Einheimische, darunter eine weitere Person mit Hund, standen, denen wir zeigen wolten, wie sie spazieren gehen und Gtindi schützen können. Brigitte Sommer machte Bilder von Grindi für unser internes Monitoring (im Gegensatz zu entlichen angeblichen Wolfsfreunde und Zeitungen wurden keine Bilder von Grinidi veröffentlicht) und ging dann auf Grindi zu, ohne Schreien, ohne Steine zu werfen, weil dies überhaupt nicht nötig war. In Höhe von zirka 30 Metern klemmte er den Schwanz ein und trollte sich von dannen und ließ sich bis zum Ende der tatsächlichen Wanderung auch nich mehr sehen. Die Szenen des Verscheuchens hatte das SWR-Team gefimt. Doch statt zu dokumentieren, dass Grindi Scheue gezeigt hatte, wurde einer der tendenziösesten Berichte des Jahres gebracht, und Brigitte Sommer als Wolfstouristin verleumdet. Der O-Ton, dass es wie ein Lotto-Gewinn ist, mal einen Wolf zu sehen, wird von Mitarbeitenden anderer Vereine auch ständig zitiert, bei ihrem Interniew aber völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Man unterstellte stattdessen dass der Wolf gesucht werden wollte, obwohl man genau wusste, dass man sich nur 150 Meter vom Parkplatz entfernt befand und dass es dort abdurd war, einen Wolf zu suchen. Tatsächlich kam inzwischen einiges ans Licht. Der SWR wurde von einem Mitglied eines anderen Vereines geschickt. Unter den anderen Spaziergängern waren tatsächlich auch zum Teil keine echten Wolfsfreunde, sondern Strohmänner, darunter auch ein Mitglied der Partei der Grünen, laut eines Informanten. Dies halten wir durchaus für möglich, denn einer der Teilnehmer outete sich inzwischen tatsächlich als glühender Grünen-Anhänger. Die Umweltministerin der Grünen war es, die die Schießgenehmigung ausgestellt hatte.  Es sei von Anfang an geplant gewesen, Brigitte Sommer zu diffamieren, um unabhängige Wolfsschützer aus dem Weg zu räumen und durch behördentreue „Wolfsschützer“ zu ersetzen. Was auch an die den Behörden gemeldeten geführten Touren und Routen erklären kann. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass hier eine große Show veranstaltet wurde. Dass Grindi sich ausgerechnet auch noch blicken ließ, machte die Geschichte perfekt, dies konnte aber wirklich niemand vorausahnen. Brigitte Sommer hatte den Fehler begangen, nicht vertrauenswürdigen Menschen von ihrem Treffpunkt mit Einheimischen zu erzählen.  Seither geben wir keinerlei Termine mehr bekannt. Wir waren seither schon einige Male vor Ort, ohne belästigt zu werden. Im Gegenteil, wir wurden freundlich behandelt. Tatsächlich deckt sich hier die Realität nicht mit der Aggressivität im Netz. © Brigitte Sommer Hier die Geschichte: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/08/wolfsschutz-deutschland-e-v-weist-nach-wolf-grindi-nicht-verhaltensauffaellig/

 

Im Hintergrund die Hornisgrinde, 1.163 Meter. © Brigitte Sommer

 

Auf dem Plateau des Hochkopfs, 1038 Meter. © Brigitte Sommer

 

Aus unserer Sicht geht von solchen bewaffneten und aggressiv auftretenden Personen eine reale, handfeste Gefahr für Wanderer, friedliche Wolfsschützer und Touristen im Nordschwarzwald aus. Diese Bedrohung ist um ein Vielfaches höher als die rein hypothetische Gefahr, die von Grindi konstruiert wird. Im krassen Gegensatz zu den verbalen Ausfällen von Herrn S. hat der Wolf Grindi noch nie ein aggressives Verhalten gegenüber Menschen oder Hunden gezeigt. Ob die zuständigen Polizeibehörden angesichts dieser dokumentierten Drohungen gegen Leib und Leben bereits eine Gefährderansprache prüfen, entzieht sich unserer Kenntnis – notwendig wäre sie allemal.

Politischer Zirkus gegenüber der Realität

Während im Nationalpark ein beispielloser politischer Zirkus um einen einzelnen Wolf veranstaltet wird, geht die Realität unter: Im selben Zeitraum wurden auf Almen Menschen durch Kühe schwer verletzt und auch durch Hundebisse kamen Personen zu Schaden. Davon unbeeindruckt betont die Nationalparkverwaltung gebetsmühlenartig, man wolle „Koexistenz lernen“, während sie simultan eine „denkbare Gefahr“ durch den Wolf in den Raum stellt. Dies ist ein psychologischer Widerspruch in sich: Es bringt den Menschen die Natur nicht näher, sondern entfremdet sie davon durch systematische Angstmacherei. In der freien Natur, im Wald und in den Bergen existieren immer allgemeine Lebensrisiken – sei es durch Wildschweine, Astbruch oder Steinschlag. Wollte man jede hypothetische Gefahr staatlich eliminieren, dürfte niemand mehr die Tür heraustreten. Natürlich gebietet es der gesunde Menschenverstand, während der Paarungszeit nicht mit läufigen Hündinnen durch ein Wolfsrevier zu laufen. Doch friedliche Wanderer zu bedrohen, illegale Straßensperren zu errichten und nachts Autos auszuleuchten, überschreitet eine besorgniserregende rote Linie.

 

 

Die Wälder im Gebeit Hornisgrinde sind tatsächlich weniger von der Dürre betroffen, als Wälder anderswo. Wie hier zu sehen ist, verjüngt sich der Wald natürlich. © Brigitte Sommer

Kleine Wutrede, bitte die Ironie beachten

 

 

 

Das Wegenetz im Nationalpark Schwarzwald: Das offizielle, im Wegekonzept verankerte Streckennetz für Wanderer umfasst rund 240 Kilometer. (Das gesamte Wegenetz inklusive Rad-, Reit- und Wanderwegen beläuft sich auf über 400 Kilometer). Die Ferienregion um Unterstmatt (Bühl/Bühlertal/Ottersweier): Schaut man über die Grenzen des Nationalparks hinaus in den direkt umschließenden Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord, erstreckt sich dort ein ausgeschildertes Wanderwegenetz von über 10.500 Kilometern. Bekannte Wanderwege direkt vor Ort. Der Westweg: Die berühmte Etappe 4 des traditionsreichen Fernwanderwegs führt auf 27,5 Kilometern direkt von Unterstmatt über die Hornisgrinde und den Mummelsee bis zur Alexanderschanze. Lokale Rundwege: Klassische Touren wie der Hochkopf-Rundweg (ca. 7,3 km) oder die Runde Unterstmatt–Hornisgrinde–Ochsenstall (ca. 13,3 km) bündeln die schönsten Pfade direkt an der Passhöhe. Auch diese Daten machen begreiflich, dass es unmöglich ist, dort absichtlich einen Wolf zu suchen.  Wir suchen auch niemals Grindi direkt, sondern wollen Gebiete eingrenzen, in denen wir laufen, was natürlich gegen die Interessen der Behörden ist.  © Brigitte Sommer

 

Auf den Hochebenen befinden sich große Flächen mit Hochmooren und Heidekraut. © Brigitte Sommer

 

Auf dem Plateau des Hochkopfs. © Brigitte Sommer

 

 

 

Von Unterstmatt aus führen viele Wandertouren. In den sozialen Netzwerken gibt es immer wieder Forderungen, den Tourismus im Gebiet zu verbieten, da ja die „dummen Touristen“ und „unvernünftigen Leute vor Ort“ an Gridis Verhalten Schuld seien. Die ist blanker Unsinn, denn es gibt dort keinen Wolfstourismus,. Der Begriff wurde von der Regierung in die Welt gesetzt, um den Abschuss zu rechtfertigen und um dann durch regierungsnahee Medien weiter verbreitet zu werden. Jeder Wolf hat einen anderen Charakter und der von Grindi ist es eben, aufgeschlossen zu sein und Neugierde zu zeigen und sich für Hunde zu interessieren. Nie hat er aggressiv reagiert und es ist bei Begegnungen nie etwas passiert.  Woanders ist dies keine Katastrophe, sondern war Grund zur Freude: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/13/grindi-romeo-und-die-woelfe-die-etwas-in-uns-beruehren-ein-plaedoyer-an-verstand-und-wahrnehmung-statt-hysterie/
Von Hundsbach sind es vier Kilometer zum Hundseck. © Brigitte Sommer

 

Aussichtspunkt Zweiseenblick. © Brigitte Sommer

 

Im Winter ein Skihotspot: Das Hundseck © Brigitte Sommer

 

Blühendes Heidekraut auf der Badener Höhe. © Brigitte Sommer

 

Es wird auch gerodet und zerstört. Hier bei Herrenwies. © Brigitte Sommer

 

Kilometer um Kilometer Natur. Wieso soll in diesem Gebiet kein Platz für einen Wolf wie Grindi sein? © Brigitte Sommer

 

Die Fichtennadeln verströmen bei Hitze einen ganz besonderen Duft.

 

Der Sandsee war früher einmal ein Badesee. © Brigitte Sommer

 

Blühende Heide auf dem Hochkopf. © Brigitte Sommer

 

Blick Richtung Frankreich bei Unterstmatt. © Brigitte Sommer

 

Die Schwarzwaldhochstraße (offiziell Teil der Bundesstraße 500) ist die älteste, bekannteste und eine der landschaftlich schönsten Tourismusstraßen in Deutschland. Sie verläuft über rund 60 Kilometer auf dem Hauptkamm des Nordschwarzwalds. Sie verbindet Baden-Baden im Norden mit Freudenstadt im Süden. Die Straße liegt meist auf einer Höhe von 800 bis über 1.000 Metern über dem Meeresspiegel. Highlights und Verlauf entlang der Strecke sind weite Ausblicke über den Schwarzwald, das Rheintal und bis zu den Vogesen. Bühlerhöhe ist bekannt für das historische Schlosshotel und die Max-Grundig-Klinik. Der Mehliskopf, ein Zentrum für Freizeitaktivitäten (Ganzjahresbobbahn, Klettergarten, Skilifte).Unterstmatt: Die Passhöhe, die hier auf dem Foto zu sehen ist. Der höchste Berg des Nordschwarzwalds, die Hornisgrinde, liegt auch an der Schwarzwaldhochstreße  und der direkt an der Straße gelegene, sagenumwobene Karstsee Mummelsee. Schliffkopf und Zuflucht: Bereiche, die mitten durch den Nationalpark Schwarzwald führen. Die Straße wurde in den 1930er Jahren ausgebaut, um die abgelegenen Höhenhotels miteinander zu verbinden und den Tourismus in der Region anzukurbeln. Heute ist sie eine Hauptverkehrsachse für den Tourismus – im Sommer beliebt bei Wanderern, Motorrad- und Rennradfahrern, im Winter das Zentrum für den Alpin- und Langlaufsport im Nordschwarzwald. Von Wolfstourismus kann also überhaupt keine Rede sein. © Brigitte Sommer

 

Auch im Nationalpark wird gejagt, nur sehen dies die meisten Besucher nicht, da verräterische Hochsitze sich nicht direkt an den Wanderwegen befinden. Tatsächlich ist die Gegend aber geradezu mit Hochsitzen zugepflastert. © privat.

 

Die Schwarzenbachtalsperre ist zur Zeit leer. Tatsächlich wird teilweise behauptet, wegen Dürre und Klimawandel. In Wirklichkeit wurde das Wasser wegen Sanierungsarbeiten aber kontrolliert abgelassen. © Brigitte Sommer

 

Wie planbar ist es, in diesem riesigen Gebiet auf einen Wolf zu treffen? © Brigitte Sommer

 

Ski- und Sommerrodelbahn am Mehliskopf. © Brigitte Sommer

 

Warum das behördliche Vorgehen scheitern muss (Dokumentierte Fakten)

  • 🦊 Trickreich und intelligent: Die Behörden fahren technisch und personell alles auf, was ihnen zur Verfügung steht – doch das Tier erweist sich als anpassungsfähiger. Grindi entzieht sich seit Jahren absolut erfolgreich und trickreich allen Vergrämungsversuchen sowie jedem Fang- oder Abschusszugriff. Er beweist damit eine enorme kognitive Leistungsfähigkeit, die auch durch unsere UIG-Anfrage bestätigt wird. Er lernt rasant, meidet die aufgestellten Fallen und weicht den Rangern gezielt aus, während er sich normalen Wanderern gelegentlich friedlich zeigt. Grindi besitzt genau die Resilienz, die ein Beutegreifer braucht, um im Schwarzwald zu überleben. Und wo, wenn nicht in einem ausgewiesenen Nationalpark, sollte ein Wolf dieses Recht zustehen?
  • 📡 Das Sendehalsband als Todesurteil – Der Fall „Alster“: Von Behördenseite wird die geplante Besenderung stets als Schutzmaßnahme und „letzte Rettung“ deklariert. Die Praxis straft diese Behauptung Lügen. Erst im April 2026 wurde der Hamburger Jungwolf „Alster“ eingefangen, mit einem GPS-Sender ausgestattet und wieder freigelassen. Bereits Ende Mai riss der Kontakt abrupt ab – die Hamburger Umweltbehörde gab im Juni 2026 offiziell bekannt, dass Fachleute von einer illegalen Tötung des besenderten Tieres ausgehen. Ein Sendehalsband macht Wölfe in der Praxis zur wandelnden, trackbaren Zielscheibe, wie es zuvor auch der Fall des Wolfes „Mirco“ eindringlich bewies.
  • 💰 Unfassbare Steuergeldverschwendung: Die permanente Jagd, das Monitoring und die Abschussvorbereitungen bezüglich des Wolfs „Grindi“ verschlangen bislang schätzungsweise 180.000 bis 250.000 Euro an Steuergeldern. Allein das behördliche Einsatzkommando schlug mit bis zu 60.000 Euro zu Buche. Hier wird ein gigantischer, hochpreisiger Verwaltungs- und Jagdapparat gegen ein einziges, geschütztes Wildtier in Stellung gebracht, von dem weder Angriffe auf Menschen noch auf Hunde oder eine nennenswerte Anzahl von Nutztierrissen stammen.
  • 🎥 Gegen die mediale Doppelmoral:
    Aktivisten erleben hautnah, wie Fakten manipuliert werden. Wenn Wolfsschützer den Wolf bei einer Zufallsbegegnung absolut vorbildlich verjagten, unterschlugen die Medien diese Videobeweise, um stattdessen das Zerrbild von schädlichem „Wolfstourismus“ zu verbreiten.
    Da landeseigene Biologen weisungsgebunden an ein Ministerium berichten, das offen vom „Abschuss“ – und nicht nur von Grindi, sondern auch vom Nachbarwolf Enzo spricht, dokumentiert nur die echte Community die ungeschönte Wahrheit.

 

Es dokumentierten über mehre Tage hinweg, u. a. Brigitte, Gudrun und Alba. © Brigitte Sommer
Die wahren Aktivisten vor Ort laufen nicht aus Eigennutz – sie sind das zivile Schutzschild und die einzigen echten Schützer. Schaut genau hin, wer Grindi wirklich schützt und wer sich nur als Schützer tarnt, um am Ende den Behörden zuzuarbeiten.
Hier ein Zitat von Özdemir, Ministerpräsident von Bawü vor der Wahl: „Wenn Sie mich jetzt nach dem Wolf fragen würden (…), den schießen wir ab. Im Nationalpark, da gibt es einen. Der hat sich Menschen angenähert und auch Tieren. Das finden wir gar nicht gut. Deshalb habe ich mich sehr darüber gefreut, dass der abgeschossen werden soll. Das Kommando ist schon unterwegs.“
Ein Zitat von Gentges, der Agrarministerin: „Man versucht es jetzt nochmal mit Vergrämungsmaßnahmen. Wenn das nicht gelingt, steht eben am Ende der Abschuss.“(Auf die Frage, ob es dazu eine Alternative gebe): „Nein!“
Ein Zitat von Gentges zu Enzo, der ungeschützte Schafe riss: „Wenn der Wolf weiter reißt, dann wird er weichen müssen.“
Jeder muss sich selber fragen, ob diese Regierung tatsächlich gewillt ist, Wölfen in Bawü überhaupt eine Chance zu geben, und danach auch die Glaubwürdigkeit von „Vergrämungsmaßnahmen“ beurteilen. Durch Selberdenken, nicht durch Nachplappern und Unterwürfigkeit.
Am Ende all der Nebelkerzen, der inszenierten Bürgerwehren, der manipulativen Medien-Schlagzeilen  und der kalkulierten Angst-Rhetorik einer Agrarministerin bleibt eine fundamentale, unumstößliche Frage: In was für einer Welt wollen wir leben?
Wollen wir in einer technokratisch durchgesteuerten Landschaft leben, in der die Natur nur noch als sterile Kulisse existieren darf, in der jedes Lebewesen, das sich nicht den starren Regeln des menschlichen Nutzens unterwirft, sofort verfolgt, besendert, vergrämt oder abgeschossen wird? Oder haben wir noch den Mut zu einer echten, respektvollen Koexistenz mit der Schöpfung?
Die weltbekannte, leider viel zu früh verstorbene Wolfsforscherin Gudrun Pflüger, die jahrelang das Verhalten wilder Wölfe in Kanada erforschte, brachte einst eine tiefe Weisheit ihrer indigenen Freunde mit nach Europa. Ein indianisches Sprichwort besagt: „Ein Wolf zeigt sich dir nur, wenn er dir etwas erzählen oder mitteilen will.“
Wenn wir dieses Naturverständnis auf den Nordschwarzwald übertragen, dann will Grindi uns vor allem eines mitteilen: Dass Frieden zwischen Mensch und Beutegreifer möglich ist, wenn wir unsere eigenen Projektionen von Hass und Angst ablegen. Seine gelegentlichen, völlig friedlichen Sichtungen am Wegesrand sind ein Geschenk der Natur an uns.

Grindi muss leben und zwar aus drei unumstößlichen Gründen:

    1. Er ist das Symbol eines intakten Ökosystems: Ein Nationalpark, der seinen Namen verdient, ist kein Streichelzoo und kein Forstbetrieb. Er ist ein Rückzugsraum für die Wildnis. Wenn ein geschützter Beutegreifer selbst im Herzen des Nordschwarzwalds keinen Platz mehr finden darf, weil er sich verhält wie ein Wolf – aufmerksam, anpassungsfähig und intelligent –, dann verkommt das gesamte Konzept des Naturschutzes zu einer politischen Farce.
    2. Er hat sich nie etwas zuschulden kommen lassen: Trotz des immensen Drucks, trotz der permanenten Nachstellungen durch Behörden und Schein-Schützer hat dieses Tier in all den Jahren zu keinem Zeitpunkt Aggressionen gegenüber Menschen oder Hunden gezeigt. Grindi ist kein „Problemwolf“ – er ist ein Überlebenskünstler, der uns täglich vormacht, wie friedlich ein wildes Tier mitten in unserer Kulturlandschaft existieren kann, wenn man es nur in Ruhe lässt.
    3. Sein Abschuss wäre der Triumph der Angst über die Vernunft: Ihn zu töten, nur um das politisch geschürte Angst-Framing zu bedienen und das Versagen staatlicher Konzepte zu kaschieren, wäre ein moralischer Offenbarungseid. Es würde das fatale Signal senden, dass brutale Gewalt und administrative Willkür stets die Antwort sind, sobald der Mensch mit dem Unbekannten, dem Wilden und Freien konfrontiert wird.

Eine weitere Lektion, die Gudrun Pflüger von den indigenen Völkern lernte, lautet: „Man muss der Angst ins Gesicht sehen und mit ihr gehen, um ihr die Macht zu nehmen.“ Genau das fordern wir von den Verantwortlichen in der Politik und der Nationalparkverwaltung. Hören Sie auf, die unbegründete Angst der Menschen vor dem Wolf politisch zu füttern. Nehmen Sie der Debatte die Schärfe, indem Sie auf die unbestechlichen Fakten der friedlichen Koexistenz vertrauen.
Wir fordern das Ende des teuren, steuergeldverschwendenden Verfolgungsapparats. Wir fordern ein Ende der geheimen Absprachen zwischen Behörden und linientreuen Alibi-Vereinen.
Grindi hat jedes Recht der Welt, auf der Hornisgrinde zu jagen, zu wandern und zu leben. Es ist an der Zeit, dass wir Menschen endlich aufhören, uns als Herrscher der Natur aufzuführen und wieder lernen, ihre unbestechlichen Gesetze zu achten.

Quellen:

https://bnn.de/mittelbaden/buehl/wolfsschuetzer-fordern-mehr-transparenz-bei-sichtungen-im-hoehengebiet?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwY2xjawTw2LRwZG9mAWV4dG4DYWVtAjExAHNydGMGYXBwX2lkEDIyMjAzOTE3ODgyMDA4OTIAAR5oMal46zoKf2lwaiWmHcWivm0Qhx5OCm2t5HBYgydhiDy6DKF9ApJY9PSJKQ_aem_jkAmV2WZZs1LMMf5r87o5g#Echobox=1786967384

Statement der Nationalparkverwaltung: Auch darin wird eingräumt, dass Absprachen mit Vertretern der Organisierten Touren abgehalten werden. Die Parkverwaltung ist weisungsgebunden: https://www.youtube.com/watch?v=jF_Q0aHPm3I

Sichtungsliste: https://www.wildtierportal-bw.de/de/frontend/product/detail?productId=73

 

Bitte helft uns!

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW und jetzt auch wieder in Bawü unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure finanzielle Unterstützung. Auch m
it einem monatlichen Abo von nur 5 Euro oder auch gerne mehr, helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. Es ist kein Zufall, dass in Deutschland Todesurteile gegen Wölfe nicht in der Art vollstreckt werden können wie in der Schweiz und Österreich. 

Wolfsausrottung per Beschluss? Wolfsschutz-Deutschland e. V. entsetzt über Gerichtsurteil

Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Eilanträge der Naturschutzverbände abgelehnt. Wie das Regierungspräsidium Kassel in einer aktuellen Pressemitteilung bestätigt, wurde der am 3. Juli verhängte Hängebeschluss damit aufgehoben. Die umstrittene Allgemeinverfügung zum hessischen Wolfsmanagementplan für das Jagdjahr 2026/27 tritt somit ab sofort wieder in Kraft. Konkret bedeutet dies die offizielle Freigabe zur Tötung der zwei verbliebenen Jungwölfe des Greifensteiner Rudels im Lahn-Dill-Kreis (zwei der ursprünglich vier freigegebenen Jungtiere kamen zwischenzeitlich im Straßenverkehr ums Leben). Die Genehmigung gilt befristet von Juli bis Ende Oktober 2026.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt diese Entscheidung aufs Schärfste. Wir machen uns schon lange keine Illusionen mehr darüber, was den Erfolg von Klagen betrifft – doch dieses Urteil übertrifft unsere schlimmsten Befürchtungen. Dass ein Gericht einen bestehenden Hängebeschluss in einem derartigen Eilverfahren abweist, zeigt nach unserer Auffassung, dass der juristische Schutzwall für bedrohte Tierarten in Deutschland schweren Schaden genommen hat.
Beispielfoto Wolfseltern mit Einjährigen. © Brigitte Sommer

Justiz schützt lückenhaften Herdenschutz

Inzwischen liegen weitere Details zur Begründung des Verwaltungsgerichts Kassel vor, die die unhaltbare Argumentationskette der Behörden stützen. Das Gericht folgte in seinem Beschluss (Az. 2 L 1437/26.KS) der behördlichen Auslegung, wonach die genehmigte Entnahme die Wolfspopulation nicht gefährde. Und das, obwohl das Verfahren auf der offiziellen Landesstatistik basiert, die für ganz Hessen aktuell lediglich drei etablierte Wolfsterritorien (Greifenstein, Rüdesheim und Waldkappel) ausweist. Dass die Justiz bei einer so verschwindend geringen Zahl von einem gesicherten Erhaltungszustand ausgeht, entbehrt aus Sicht unseres Vereins jeder biologischen Logik. Die aktuellen Zahlen belegen dies: https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-07/20260731_wolfsnachweise_2026_27.pdf

Als maßgebliche Rechtfertigung für den Abschuss billigte das Gericht die behördliche Argumentation, es sei zuletzt zu vermehrten Nutztierrissen gekommen. Die Realität hinter den Zahlen blendet das Gericht jedoch aus: Der offiziellen Rissliste https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-05/20260528_gemeldete_nutztiershaeden_2025_2026_akt.pdf
ist eindeutig zu entnehmen, dass zum Zeitpunkt der Vorfälle kein wolfsabweisender Grundschutz vorhanden war. Anstatt dass die Justiz den lückenhaften Herdenschutz der Halter rügt, legitimiert das Urteil einen Abschuss, der die Tiere für menschliche Versäumnisse bestraft.

Das Zahlen-Manöver: 111 Wölfe als biologische Nebelkerze?

Das Landwirtschaftsministerium begründet den Vorstoß mit einer angeblich tragfähigen Population und stützt sich dabei auf Daten des Landesbetriebs HessenForst, in den das Wolfszentrum Hessen (WZH) eingegliedert ist. Pünktlich zur Debatte wird die Zahl von angeblich 111 genetisch nachgewiesenen Wölfen seit 2019 angeführt. Aus Sicht unseres Vereins ist diese Zahl irreführend und geeignet, die Öffentlichkeit zu täuschen: Hier werden über Jahre hinweg kumulierte Daten, potenziell längst abgewanderte Tiere und Opfer des Straßenverkehrs zusammengerechnet. Es entsteht der Eindruck einer Populationsdichte, die sich so im Feld nach unseren Erkenntnissen nicht widerspiegelt.
Laut den Daten unseres eigenen, unabhängigen Monitorings, liegen für keines der offiziell deklarierten Territorien valide, aktuelle Nachweise vor. Das offizielle Monitoring bildet die Realität nach unserer Überzeugung nicht korrekt ab. Wir gehen davon aus, dass der Trend seit Jahren rückläufig ist und Wölfe zudem mutmaßlich im großen Stil illegal getötet werden (kryptische Mortalität), ohne dass dies von den Landesbehörden statistisch hinreichend erfasst oder strafrechtlich lückenlos aufgeklärt werden kann. In diesem administrativen Daten-Vakuum eine pauschale Abschussquote von bis zu 40 Prozent der Jungwölfe und Welpen zu verhängen, kommt aus unserer Sicht einer gezielten Bestandsvernichtung gleich.
Beispielfoto: Wolfswelpen, die im Mai geboren wurden, sehen im August so aus. © Brigitte Sommer

Interessenkonflikt beim Monitoring: Der Bock als Gärtner

Dass das offizielle Wolfsmonitoring in Hessen keine verlässlichen Fakten mehr liefert, ist angesichts der behördlichen Strukturen kaum verwunderlich. Im Oktober 2024 wurde das Wolfszentrum Hessen (WZH) politisch motiviert aus dem neutralen Landesamt für Naturschutz (HLNUG) herausgebrochen und direkt in den Landesbetrieb HessenForst eingegliedert. Damit untersteht die Datenerhebung ausgerechnet einer Behörde, die primär forst- und jagdwirtschaftliche Interessen vertritt.
Für uns ist das ein klassischer Fall von „den Bock zum Gärtner machen“: Eine Behörde, die eng mit der Jägerschaft und den Abschussbefürwortern verzahnt ist, kontrolliert nun exklusiv die Erfassung der Wolfsbestände. Dass pünktlich zur Abschussdebatte undurchsichtige Datenkonstrukte wie die „111 Wölfe“ lanciert werden, während die reale, rückläufige Population im Feld verschwiegen wird, entlarvt das staatliche Monitoring als politisch gesteuertes Instrument. Ein unabhängiger, wissenschaftlicher Artenschutz findet unter dem Dach von HessenForst schlichtweg nicht mehr statt.

Befürchtete Zerschlagung von Familienstrukturen inmitten der Welpenaufzucht

Besonders drastisch sind die zu befürchtenden biologischen Folgen für das Greifensteiner Rudel. Die Abschussfreigabe erfolgt mitten in der sensiblen Phase der Welpenaufzucht. Wölfe agieren in hochsozialen Familienverbänden, in denen die einjährigen Jährlinge eine elementare Rolle bei der Versorgung und dem Schutz der neugeborenen Welpen übernehmen. Sollten diese Jährlinge nun wissentlich getötet werden, drohen nach unserer Einschätzung der strukturelle Zusammenbruch des gesamten Rudels und im schlimmsten Fall der Hungertod der diesjährigen Welpen. Von einem rechtlich vorgeschriebenen, günstigen Erhaltungszustand kann in Hessen bei gerade einmal drei dokumentierten, dauerhaft etablierten Rudeln aus unserer Sicht absolut keine Rede sein.
Screenshot aus den Daten von HessenForst. Sämtliche Nachkommen aus dem Greifensteiner Rudel sollen getötet werden, obwohl man aktuell gar keine Daten darüber hat, ob das Greifensteiner Rudel überhaupt noch existiert. https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-07/20260731_wolfsnachweise_2026_27.pdf

Der Blick nach Niedersachsen und RLP: Ein System der Intransparenz?

Wie berechtigt unsere Zweifel am aktuellen behördlichen Umgang mit dem Naturschutzrecht sind, zeigt ein Blick in andere Bundesländer am heutigen Tag. In Niedersachsen wurde zeitgleich bekannt, dass das dortige Umweltministerium Risse und geplante Abschussgebiete künftig länger geheim halten will, was Proteste und eine zeitnahe rechtliche Überprüfung erschweren dürfte. Es steht zu befürchten, dass dieses restriktive Vorgehen der Behörden auch als Blaupause für Rheinland-Pfalz (RLP) dienen könnte. Das Greifensteiner Rudel ist grenzüberschreitend aktiv und nutzt weite Teile des Westerwalds in RLP. Durch die im April 2026 in Kraft getretene Novelle des Bundesjagdgesetzes, die den Wolf als jagdbare Art listet, wurden die rechtlichen Hürden für Abschüsse erheblich gesenkt. Es ist nicht auszuschließen, dass das Mainzer Ministerium die hessische Entscheidung ohne eigene, vertiefte Datenbasis heranzieht, um zeitnah eine analoge Abschussverordnung für den rheinland-pfälzischen Teil des Westerwalds zu erlassen. Wir stellen eine entsprechende UIG-Anfrage. 

Klagen reichen nicht mehr – Jetzt zählt der Einsatz vor Ort

Diese Rückschläge für den Naturschutz und Tierschutz in Hessen und Niedersachsen machen eines unmissverständlich klar: Wir sind inzwischen auf jedes Szenario eingestellt, doch auf den reinen Rechtsweg können und dürfen wir uns nicht mehr allein verlassen. Wenn gerichtlicher Eilrechtsschutz die Vollstreckung von Abschussbefehlen nicht mehr wirksam aufhält, bedarf es umso mehr eines mutigen, direkten Einsatzes vor Ort.
Wir rufen unsere Vereinsmitglieder sowie alle Tier- und Naturschützer in den Landkreisen Lahn-Dill in Hessen und Westerwaldkreis in RLP auf: Achten Sie auf verdächtige Aktivitäten in den Revieren, dokumentieren Sie Jagdvorgänge, ungesicherte Weiden oder frische Rissvorfälle akribisch und melden Sie uns diese Beobachtungen. Nur durch lückenlose Fakten von der Basis können wir das Nebelnetz der Behörden durchbrechen. Wir garantieren Ihnen dabei absolute Vertraulichkeit und lückenlosen Quellenschutz.
Hotline: 0176/48 73 26 12
Email: Volker.Vogel@wolfsschutz-Deutschland.de

Wir werden die Entwicklung im Lahn-Dill-Kreis und im Westerwald intensiv beobachten. Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird vor Ort präsent sein, jeden Schritt der Akteure dokumentieren und die verbliebenen Fakten an die Öffentlichkeit bringen.

Quellen:

https://rp-kassel.hessen.de/revieruebergreifender-managementplan-fuer-das-land-hessen-im-jagdjahr-20262027

https://www.hna.de/lokales/rotenburg-bebra/rotenburg-fulda-ort305317/der-wolf-breitet-sich-aus-111-tiere-in-hessen-genetisch-nachgewiesen-seit-2019-94436752.html

Zum Nachlesen: Unser Protest gegen die hessischen Pläne: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/24/perfider-plan-in-hessen-bis-zu-40-der-welpen-abschiessen-waehrend-rudel-schon-vorher-systematisch-dezimiert-wurden/

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Todesurteil für Wolfsfamilien: Niedersachsen besiegelt mit geheim gehaltenen Abschusszonen das Sterben ganzer Rudel

In Niedersachsen hat die rot-grüne Koalition ihre Maske endgültig fallen gelassen. Mit der Einrichtung des ersten sogenannten „Interventionsgebietes“ im Territorium Werlte, das sich über die Landkreise Emsland und Cloppenburg erstreckt, betreibt das Land staatlich legitimierte Wolfsvernichtung. Die offizielle Mitteilung des Ministeriums entlarvt ein zutiefst erschreckendes Verständnis von Natur- und Artenschutz: Unter dem Deckmantel des Weidetierschutzes wird hier die systematische Auslöschung eines kompletten Familienverbandes freigegeben – explizit inklusive Welpen und Jungwölfen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt dieses brutale Vorgehen aufs Schärfste.

Wir lehnen jeden einzelnen Abschuss kategorisch ab.
Beispielfoto Wolfsfamilie © Brigitte Sommer

Das Märchen vom „zumutbaren Herdenschutz“ im Emsland und Cloppenburg

In ihrer Begründung verweist die Landesregierung gebetsmühlenartig darauf, dass die Wölfe den „zumutbar ergriffenen Herdenschutz“ in den betroffenen Regionen überwunden hätten. Was das Ministerium verschweigt: Was politisch als „zumutbar“ definiert wird, ist meilenweit von einem echten, wolfsabweisenden Schutz entfernt. Solange Mindeststandards als ausreichend deklariert werden, die für einen intelligenten Beutegreifer kein echtes Hindernis darstellen, wird der Wolf für das menschliche Versäumnis beim Zaunbau mit dem Leben bestraft. Statt die Zäune endlich flächendeckend auf ein wirklich sicheres Niveau aufzurüsten, wird das Gewehr als vermeintlich unbürokratische Lösung gewählt.

Ausrottung als Management-Säule: Tötung von Welpen legalisiert

Besonders perfide sind die Details der neuen Jagdzeiten, die das Landwirtschaftsministerium offenlegt. Die Landesregierung plant, die Jagdzeit per Verordnung (DVO-NJagdG) so zu verändern, dass die Bejagung im Interventionsgebiet bis Ende Februar des Folgejahres ausgedehnt werden kann. Jungwölfe dürfen demnach fast das ganze Jahr über gejagt werden. Der zynische Verweis auf den jagdlichen Grundsatz „jung vor alt“ und die Behauptung, man trage der „Setz- und Aufzuchtzeit Rechnung“, ist blanker Hohn. Wer die Tötung von Welpen und die vorsätzliche Zerschlagung von Familienstrukturen anordnet, zerstört das biologische Gleichgewicht und provoziert erst recht unkontrollierte Risse durch versprengte, orientierungslose Jungtiere.

Das Demokratiedefizit: Wolfsjagden im Geheimen

Mit der neuen Informationspolitik verabschiedet sich das Land Niedersachsen endgültig von jeglicher demokratischer Transparenz. Dass Schnellabschussverfahren erst sechs Wochen nach dem Rissereignis veröffentlicht werden, ist ein bewusster Sabotageakt gegen den unabhängigen Natur- und Tierschutz. Die Begründung, man müsse „schutzbedürftige Interessen Dritter“ wahren, ist ein reines Schutzargument, um die Handlungen von Behörden und Jägerschaft vor kritischen Blicken und rechtlicher Überprüfung durch Naturschutzverbände zu verstecken. Weil die genauen Abmessungen der Jagdgebiete unter Verschluss gehalten werden, agieren die Schützen im rechtsfreien Raum, entzogen jeder öffentlichen Kontrolle.

Warum die NABU-Klage wichtig ist – aber diese Rudel nicht mehr retten kann

Zwar hat der NABU Niedersachsen (finanziell getragen vom Freundeskreis freilebender Wölfe und dem WWF) eine juristisch hochgradig ernstzunehmende Normenkontrollklage gegen die rechtswidrige Wolfsverordnung am OVG Lüneburg eingereicht. Wenn das Gericht die Verordnung kippt, bricht das niedersächsische Abschusssystem in sich zusammen. Doch die bittere Realität ist: Solche Prozesse dauern Jahre.
Den Wölfen im Emsland und in Cloppenburg hilft dieses Verfahren im Moment nicht mehr. Die Landespolitik hat das System gezielt so manipuliert, dass demokratische Kontrollmechanismen ausgehebelt werden. Durch die sechswöchige Geheimhaltung schafft das Ministerium im Verborgenen vollendete, tödliche Tatsachen. Da die Abschussbescheide geheim gehalten werden, können Verbände nicht einmal rechtzeitig Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten einreichen. Man kann nicht gegen eine Genehmigung klagen, von deren Existenz man nichts weiß. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e V. warnen seit Jahren vor genau dieser verheerenden Entwicklung.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Das fatale Versprechen der Großverbände: Alibi-Artenschutz behindert die Praxis

Vor diesem Hintergrund kritisieren wir die aktuelle Kampagnenpolitik einiger etablierter Großverbände aufs Schärfste. Bis vor Kurzem wurde in Spendenaufrufen und Mitgliederwerbung gezielt das Bild vermittelt, dass juristische Klagen das einzige und allmächtige Mittel seien – gepaart mit dem bequemen Versprechen an die Unterstützer, man müsse selbst vor Ort nichts tun, außer den Beitrag zu überweisen.
Diese Strategie erweist sich jetzt als fataler Trugschluss. Dieses Einlullen der Öffentlichkeit behindert unsere aktive Arbeit im echten Wolfsschutz massiv. Es wiegt die Menschen in einer falschen Sicherheit, während draußen vor unserer Haustür die Zäune ungesichert bleiben und die Abschussdecken im Geheimen verteilt werden. Ein Kreuz auf dem Mitgliedsantrag stoppt keine Kugel. Was wir brauchen, ist kein Alibi-Wolfssschutz vom Schreibtisch aus, sondern tatkräftige Unterstützung und hartnäckige Präsenz an den Brennpunkten.

Ein System am Limit: Warum Gerichtsverfahren allein keine Wölfe mehr retten

Dass Organisationen wie der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. beim aktuellen, langwierigen Verfahren gegen die niedersächsische Wolfsverordnung als Mitfinanzier des NABU auftreten, zeigt deutlich, wo die Prioritäten der Szene liegen: im langwierigen, bürokratischen Staatsapparat. Zwar besitzen staatlich anerkannte Fachverbände theoretisch das Recht, gegen solche Verordnungen und Abschussbescheide vorzugehen. Doch die Praxis führt diese vermeintlich schärfste juristische Waffe im Akutfall ad absurdum.
Während im Hintergrund juristische Allianzen geschmiedet und Prozesse über Jahre vorbereitet werden, schaffen die Behörden im Revier bereits vollendete, blutige Tatsachen. Es zeigt sich schmerzhaft, dass das Vertrauen auf Paragrafen und das Ausruhen auf dem Status als anerkannter Verband vor Ort im Emsland oder in Cloppenburg wirkungslos verpuffen, solange die Landespolitik die Verfahren durch sechswöchige Geheimhaltung absichtlich an den Gerichten vorbeischleust. Wer uns in der Vergangenheit vorwarf, ohne den offiziellen Verbandsstatus im Hintergrund weniger ausrichten zu können, muss nun erkennen: Vor der heimlichen Abschusspraxis der Ministerien sind am Ende alle Akteure gleichermaßen blockiert. Es ist an der Zeit, den Fokus endlich von der juristischen Schreibtisch-Arbeit dorthin zu lenken, wo Wolfsschutz stattfindet: zur aktiven Kontrolle und Präsenz direkt an der Basis.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Zeugen vor Ort gesucht: Dokumentieren Sie das Geschehen

Wenn die Justiz durch bürokratische Verschleppung gelähmt ist und die Politik die Vorfälle vertuscht, müssen wir selbst hinsehen. Was es jetzt dringender denn je braucht, sind mutige Menschen vor Ort, die ihre Augen und Ohren offen halten.
Wir rufen unsere Vereinsmitglieder sowie alle Tier- und Naturschützer in den Landkreisen Emsland und Cloppenburg auf: Achten Sie auf verdächtige Aktivitäten in den Revieren, dokumentieren Sie Jagdvorgänge, ungesicherte Weiden oder frische Rissvorfälle akribisch und melden Sie uns diese Beobachtungen. Nur durch lückenlose Fakten von der Basis können wir das Nebelnetz der Behörden durchbrechen. Wir garantieren Ihnen dabei absolute Vertraulichkeit und lückenlosen Quellenschutz.
Hotline: 0176/48 73 26 12
Email: Volker.Vogel@wolfsschutz-Deutschland.de

Wir fordern den sofortigen Stopp der Jagd

Die Liste der glücklicherweise fehlgeschlagenen Schnellabschüsse in der Wesermarsch, in Cuxhaven, Wittmund oder Diepholz zeigt deutlich: Die Bejagung löst kein einziges Problem auf den Weiden, sondern bedient lediglich die Abschussforderungen der Jagd- und Agrarlobby. Wölfe sind immer noch eine geschützte Art. Ihre Dezimierung im Namen einer lobbygesteuerten Politik ist illegal (dies sollten die Jäger bedenken, die zur Waffe greifen wollen. Am Ende könnten auch sie als Sündenböcke dienen) und ethisch inakzeptabel. Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert den sofortigen Stopp des Abschussverfahrens im Wolfsterritorium Werlte, die sofortige Rücknahme der geheim gehaltenen Fristen und eine bedingungslose Rückkehr zu einem echten Herdenschutz und rechtstaatlicher Ordnung.

Quelle:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/wolf_ins_bundesjagdrecht_aufnehmen/schnellabschusse/veroffentlichung-der-interventionsgebiete-sowie-der-beendeten-schnellabschussverfahren-252705.html

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Wölfe töten, um ihnen Angst beizubringen? Patzkes absurde Logik

Mit „Angstmachen vor Menschen“ rechtfertigt Niedersachsens Landwirtschafts-Staatssekretärin Frauke Patzke das Erschießen von Wölfen, um Weidetiere zu schützen. Ihr O-Ton ist nicht nur biologisch unhaltbar – sie schürt auch bei Menschen unbegründete Ängste. Wölfe bringen Risse an Schafen und Ziegen nicht mit uns in Verbindung, und ihre natürliche Scheu vor dem Menschen ist bereits stark ausgeprägt. Unser offener Brief von Wolfsschutz-Deutschland e. V. widerspricht der Argumentation und fordert statt Abschüssen einen konsequenten Herdenschutz sowie schnelle, unbürokratische Hilfe für Weidetierhalter.

Beispielfoto Wolfsfamilie.

Offener Brief an Frau Staatssekretärin Frauke Patzke, vorab per Email: 


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Z. Hd. Frau Staatssekretärin Frauke Patzke

poststelle@ml.niedersachsen.de

Calenberger Straße 2

30169 Hannover

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Patzke,
mit Interesse, aber auch mit Befremden haben wir Ihre Aussage im Rahmen der Veranstaltung in der Wesermarsch zur Kenntnis genommen:
In der NWZ-Berichterstattung vom 5. August 2026 (Veranstaltung in Rodenkirchen) stellten Sie die neuen Regelungen des Bundesjagdgesetzes und des geänderten niedersächsischen Jagdgesetzes vor.
Dort heißt es: „Auf Schadensereignisse solle rechtssicher, praktikabel und pragmatisch durch Bejagung reagiert werden.“
Und direkt im Anschluss folgt der Satz:

„Wir möchten Nutztiere besser schützen, indem wir dafür sorgen, dass der Wolf wieder Angst vor Menschen bekommt.“

Diese Formulierung halten wir für unhaltbar – sowohl aus verhaltensbiologischer, als auch aus gesellschaftlicher Sicht. Wölfe bringen Risse an Schafen und Ziegen und anderen Weidetieren nicht mit dem Menschen in Verbindung – erst Recht dann nicht, wenn sie später aus dem Hinterhalt erschossen werden. Als Beutegreifer wissen sie nicht, welche Tiere sie „mit unserer Erlaubnis“ erbeuten dürfen und welche nicht. Sie nutzen schlicht die vorhandene, leicht erreichbare Beute. Ein Töten nach dem Riss erzeugt weder bei dem getöteten Tier noch bei den überlebenden Rudelmitgliedern eine generelle Angst vor Menschen. Eine dauerhafte Behirtung, wie in anderen Ländern, bei denen Hirten die Wölfe bei Angriffen vertreiben, und so Wölfe die Beute mit Menschen in Verbindung bringen könnten, findet in Niedersachsen nicht statt. 

Die Vorstellung, man könne Wölfen beibringen, indem man sie erschießt, meist ungeschützte Weidetiere zu meiden, ist biologisch abwegig.
Hinzu kommt: Erschießt man erfahrere Familienmitglieder, werden die verbliebenen Tiere vermehrt zu vermeintlich leichter Beute greifen. Die Risszahlen erhöhen sich also. Wölfe gehören bereits jetzt zu den scheuesten Beutegreifern Europas. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass sie den Menschen als erhebliche Gefahr wahrnehmen und entsprechend meiden. Die Formulierung, der Wolf müsse „wieder“ Angst vor Menschen bekommen, suggeriert, diese natürliche Scheu sei weitgehend verloren gegangen. Das entspricht nicht dem aktuellen Wissensstand. Gleichzeitig transportiert sie unterschwellig die Botschaft, ohne das Töten von Wölfen könne eine Gefahr für Menschen entstehen – obwohl es gefährliche Zwischenfälle mit Menschen in Deutschland überhaupt nicht gibt.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. teilen das Ziel, Nutztiere besser zu schützen. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass sich viele Weidetierhalter in Niedersachsen mit der neuen Herdenschutz-Pauschale zufrieden zeigen. Ihr Ministerium sollte nun dafür sorgen, dass diese und weitere Hilfen schnell, unbürokratisch und verlässlich bei den Betroffenen ankommen. Die wirksamen und ethisch vertretbaren Maßnahmen liegen ausschließlich in einem konsequenten Herdenschutz und einer unkomplizierten Schadensregulierung – nicht im Töten von Wölfen.
Wir bitten Sie daher, in der weiteren öffentlichen Kommunikation auf Formulierungen zu verzichten, die die vorhandene Menschenscheu der Wölfe relativieren, unbegründete Ängste nähren und den Wolf zum Sündenbock machen. Eine differenzierte, an Fakten orientierter Sprache würde der Debatte gut tun.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand Wolfsschutz-Deutschland e. V.
Ulrike de Heuvel
Jürgen Götz
Volker Vogel
Brigitte Sommer
Quellen:
Studie:
Kasper, K., Say-Sallaz, E., Clinchy, M. et al. (inkl. Liana Y. Zanette & Dries P.J. Kuijper) (2025):
„Wolves and their prey all fear the human ‘super predator’“
Current Biology, Band 35, S. 5111–5117 (veröffentlicht 20. Oktober 2025).
Kurz zusammengefasst:
Die Forscher haben in einem großen Waldgebiet in Polen (Tuchola-Wald) automatische Kamera-Lautsprecher-Systeme aufgestellt. Wenn ein Wolf (oder Beutetiere) vorbeikam, wurden verschiedene Töne abgespielt: menschliche Stimmen, Hundegebell oder Vogelrufe.
Ergebnis: Wölfe flohen bei menschlichen Stimmen mehr als doppelt so häufig und doppelt so schnell wie bei den Kontrollgeräuschen – und das, obwohl die Wölfe dort gesetzlich geschützt sind.
Deutsche Berichterstattung dazu:
Spektrum der Wissenschaft, 1. Oktober 2025:
„Mythos vom furchtlosen Wolf: Geschützte Wölfe meiden den Menschen“
https://www.spektrum.de/news/mythos-vom-furchtlosen-wolf-geschuetzte-woelfe-meiden-den-menschen/2289487
Die Aussage fiel bei einer Diskussionsveranstaltung in der Markthalle in Rodenkirchen (Wesermarsch), zu der die Kreislandvolkverbände Friesland und Wesermarsch eingeladen hatten.https://www.nwzonline.de/wesermarsch/wolf-in-der-wesermarsch-was-jaeger-und-landwirte-zum-wolfsmanagement-sagen_a_4,3,1371432516.html
Quellen, die belegen, dass Risse vorwiegend an ungeschützen Tieren stattfanden:
NDR, 2. Januar 2026 („Weniger Wolfsangriffe – die meisten im Landkreis Cuxhaven“):
  1. Für das Jahr 2025 stellte die Landwirtschaftskammer fest:
    Von den gemeldeten Fällen entsprach der Herdenschutz nur in 32 Fällen den Vorgaben der Richtlinie Wolf.
    In 140 Fällen tat er das nicht.
    (Weitere Fälle betrafen Rinder/Pferde, bei denen kein besonderer Grundschutz vorgeschrieben ist, oder der Schutz war beeinträchtigt.)
  2. DBBW-Bericht / Auswertung 2025:
    In Niedersachsen lag der Anteil der Übergriffe auf Schafe und Ziegen mit keinem oder nur eingeschränktem Mindestschutz bei 73 %.
  3. Ältere, aber konsistente Zahlen (NDR/Umweltministerium):
    In früheren Jahren lag der Anteil mit ausreichendem wolfsabweisendem Grundschutz oft nur bei rund 14 %, während in über der Hälfte der Fälle gar kein entsprechender Schutz vorhanden war.

Quelle zu vermehrten Rissen nach Abschüssen:

1. Wielgus & Peebles (2014)
Studie in PLOS ONE: „Effects of Wolf Mortality on Livestock Depredations“

  • Analyse von 25 Jahren Daten aus Idaho, Montana und Wyoming.
  • Ergebnis: Das Töten von Wölfen erhöht im Folgejahr die Wahrscheinlichkeit von Nutztier-Rissen (um ca. 4 % bei Schafen und 5–6 % bei Rindern pro getötetem Wolf).
  • Erklärung: Die Tötung (besonders von Elterntieren/Leitwölfen) stört die Rudelstruktur. Das kann zu mehr Zuchtpaaren, jüngeren, unerfahreneren Wölfen und einer stärkeren Nutzung von leicht erreichbarer Beute (Nutztieren) führen.

2. Deutsche Fachliteratur
Zusammenfassung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA, Stand 2026) und Arbeiten von Reinhardt etc.:

  • Wenn ein Elterntier getötet wird, muss das verbliebene Elterntier allein für die Versorgung der Welpen sorgen.
  • Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es auf ungeschützte oder leicht erreichbare Nutztiere zurückgreift → Risszahlen können steigen.

3. Schweiz (Forschungskommission Schweizerischer Nationalpark)
Stellungnahme zu geplanten Rudelabschüssen:
Abschüsse ganzer Rudel können kontraproduktiv sein, weil sie ein Vakuum schaffen, das von jungen, abwandernden Wölfen gefüllt wird – und diese greifen häufiger zu Nutztieren.

Altenboitzen: Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt neue Abschussjagd in Niedersachsen

Nach einem Wolfsriss an „einer Ziege“ in Altenboitzen (Heidekreis) hat das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Abschussgenehmigung im Rahmen des neuen Schnellabschussverfahrens erlassen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt diese Maßnahme fundamental und konsequent ab. Neben der mangelnden Transparenz bei der Vergabe und der faktischen Aushebelung des Verbandsklagerechts kritisiert Wolfsschutz-Deutschland e. V.  das Verfahren als ethisch unverantwortlich und wissenschaftlich unbegründet. Zudem werden Klagemöglichkeiten ausgehebelt. 

Das Verfahren im Heidekreis folgt demselben Muster wie die jüngste Abschussverfügung im Landkreis Celle: Das Ministerium verzichtet auf eine proaktive Veröffentlichung der genauen Bescheide oder Rissgutachten. Informationen über den konkreten Zustand des Herdenschutzes vor Ort sowie über die räumliche Ausdehnung des Bejagungsgebietes sind für die Öffentlichkeit und für Naturschutzvereine nicht direkt einsehbar. Bekannt wurde die auf sechs Wochen befristete Maßnahme im Drei-Kilometer-Radius erst durch Bestätigungen lokaler Akteure gegenüber der Regionalpresse.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die politische Vorgeschichte: Der Beschluss von Saarbrücken

Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist die aktuelle Praxis in den niedersächsischen Landkreisen das direkte Resultat einer langfristigen politischen Entwicklung, die über die Landesebene hinausgeht. Die rechtliche Grundlage für vereinfachte Entnahmen wurde im Kern auf der 105. Umweltministerkonferenz (UMK) in Saarbrücken manifestiert.
Dort stimmten alle 16 Bundesländer einstimmig – und damit über alle Parteigrenzen von CDU, SPD, Grünen, FDP und Linken hinweg – für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht sowie für beschleunigte Abschussverfahren. Die jetzige Anwendung des niedersächsischen Wolfsmanagementplans durch das dortige grüne Agrarministerium verdeutlicht, dass beim Umgang mit dem Schutzstatus des Wolfs ein parteiübergreifender Konsens herrscht.

Ethische Ablehnung und wissenschaftliche Fakten zur Rudelstruktur

Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt jede Form von reaktiven oder präventiven Einzelabschüssen grundsätzlich ab. Aus ethischer Sicht bleibt der Wolf eine streng geschützte Tierart, deren Erhalt oberste Priorität haben muss und deren Bejagung aus rein politischen Motiven unzulässig ist.  Zudem ist das Instrument des Schnellabschusses aus wissenschaftlicher Sicht widersinnig. Kynologische und ökologische Untersuchungen zeigen seit langem, dass das unkontrollierte Töten von Wölfen bestehende Konflikte verschärft statt löst:
  • Zerstörung von Sozialstrukturen: Wird im Rahmen der Genehmigung wahllos das erste Tier geschossen, das den Jägern vor die Flinte läuft, droht die Destabilisierung ganzer Familiengruppen.
  • Erhöhte Risswahrscheinlichkeit: Fehlen einem Rudel durch den Abschuss erfahrene Elterntiere für die koordinierte Jagd auf Wild, weichen insbesondere Jungtiere vermehrt auf leichter zugängliche Nutztiere aus. Das Risiko von Nutztierrissen steigt dadurch in der betroffenen Region nachweislich an.
Diese biologischen Zusammenhänge machen das pauschale Schnellabschussverfahren im Heidekreis zu einer fachlich unbegründeten Maßnahme. Zumal eine Ziege keinen wirtschaftlichen Schaden darstellen dürfte.

Systematische Schwächung des Verbandsklagerechts

Besonders kritisch bewerten wir die strukturelle Behinderung juristischer Kontrollmechanismen. Durch die Ausgestaltung des neuen Jagdrechts und der Schnellabschuss-Praxis wird das gesetzlich verankerte Verbandsklagerecht anerkannter Naturschutzorganisationen faktisch wirkungslos gemacht:
  • Wegfall der Vorab-Anhörung: Die behördliche Pflicht, Naturschutzverbände vor der Erteilung einer Abschussgenehmigung anzuhören und in das Verfahren einzubinden, wurde für diese Eilfälle gezielt abgeschafft.
  • Fristen laufen ins Leere: Da Abschussverfügungen als interne Dienstanweisungen behandelt und nicht öffentlich bekanntgemacht werden, erfahren Verbände oft erst mit erheblicher Verzögerung davon. Bei einer Befristung der Maßnahme auf lediglich sechs Wochen schrumpft das Zeitfenster für die Formulierung fundierter Klagebegründungen auf ein Minimum.
  • Wettlauf gegen die Zeit beim Eilrechtsschutz: Weil das Ministerium die sofortige Vollziehung der Abschüsse anordnet, entfällt die aufschiebende Wirkung einer Klage. Verbände müssen im Rahmen eines juristischen Eilverfahrens einen gerichtlichen Stopp (Hängebeschluss) erwirken. Durch die Informationsbarrieren wird dieser Rechtsschutz jedoch so stark verzögert, dass der Abschuss oft vollzogen ist, bevor die Gerichte den Fall überhaupt prüfen können.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Weitere naturschutzfachliche Kritikpunkte

  • Fehlende Überprüfbarkeit: Ohne Einblick in die amtlichen Rissgutachten lässt sich für unabhängige Dritte nicht verifizieren, ob der vorgeschriebene Herdenschutz zum Zeitpunkt des Vorfalls vollumfänglich funktionstüchtig war.

Die Illusion des reinen Klagewegs: Warum Hilfe vor Ort jetzt zählt

Während  andere Naturschutzverbände weiterhin damit werben, dass der Schutz des Wolfes primär über den juristischen Klageweg im Nachhinein gesichert werden kann, beweisen die Fälle in Celle und Altenboitzen das Gegenteil. Die juristischen Hebel werden durch das neue Verfahren bewusst ausgehebelt. Wenn Gerichte erst entscheiden können, nachdem vollendete Tatsachen geschaffen wurden, hilft das den betroffenen Tieren nicht mehr.
Der Schutz des Wolfes entscheidet sich nicht mehr nur in den Gerichtssälen, sondern direkt vor Ort.
Vom aktuellen Drei-Kilometer-Abschussradius in Altenboitzen ist geografisch vor allem der residente (ortstreue) Einzelwolf bei Walsrode direkt betroffen

Daten des offiziellen Wolfsmonitorings in Niedersachsen  zeigen folgende Revierverteilung in der Region:
    • Der residente Einzelwolf Walsrode: Altenboitzen ist ein Ortsteil von Walsrode. Dieser ortstreue, solitäre Wolf, bewegt sich genau in der betroffenen Kulisse und gerät durch die Neuregelung als Erster unter direkten Bejagungsdruck.
    • Das Rudel Schwarmstedt: Dieses Territorium schließt südlich an das Gebiet um Walsrode an. Da Wölfe auf der Jagd weite Strecken zurücklegen, könnten umherstreifende Tiere dieses Rudels die unsichtbare Drei-Kilometer-Grenze des Jagdgebiets in Altenboitzen überqueren. Sogar Welpen könnten hier durch das Töten eines Elterntieres betroffen werden. 
    • Das Rudel Ostenholzer Moor / Truppenübungsplatz: Östlich von Walsrode befindet sich das weite militärische Sperrgebiet des Truppenübungsplatzes Bergen mit etablierten Wolfsterritorien (wie dem dortigen Wolfspaar). Auch von dort wandern Wölfe regelmäßig in die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen wie Altenboitzen ab. Auch dort können Welpen direkt betroffen werden. 

Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert:

  1. Die unverzügliche und barrierefreie Veröffentlichung des Abschussbescheides, der Gebietskulisse und des dazugehörigen Rissgutachtens im Fall Altenboitzen.
  2. Eine lückenlose und öffentlich zugängliche Aktualisierung der offiziellen Nutztierschadens-Statistiken.

Unser Verein prüft bezüglich der Verfügung im Heidekreis die Einleitung rechtlicher Schritte in Form von Strafanzeigen gegen Ausführende und Verantwortliche.  Gleichzeitig rufen wir dazu auf, die Arbeit für den aktiven Schutz direkt in den betroffenen Kulissen vor Ort zu unterstützen.

Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/07/17/tiefstes-mittelalter-in-niedersachsen-intransparente-wolfs-abschussgenehmigung-ist-reine-willkuer/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
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Neue Abschussverfügung im Raum Wittenberg stockt: Jäger haben aus rechtlichen Gründen Angst zu schießen

Und damit liegen sie nach Meinung von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch ganz richtig. Die Umsetzung einer neuen skandalösen behördlichen Abschussverfügung für einen Wolf im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt ist vorerst ins Stocken geraten. Wie der MDR aktuell berichtet, findet sich unter den lokalen Jägern anscheinend derzeit niemand, der bereit ist, das Tier zu schießen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert entschieden gegen die anhaltenden behördlichen Bestrebungen, Wölfe zum Abschuss freizugeben. Unser Verein lehnt Abschüsse grundsätzlich ab. Die aktuelle Weigerung der Jägerschaft zeigt tatsächlich die tiefe Verunsicherung über die rechtlichen Risiken, die nach einem fehlerhaften Abschuss im Mai entstanden sind. In unserem Bericht zeigen wir auch, dass Weidetiere im Gebiet nur hinter Grundschutz stehen. Und wir erstatten Strafanzeige gegen einen Jäger wegen Aneignung einer Trophäe. 

Das behördliche Wolfsmanagement in Sachsen-Anhalt steht erfreulicherweise vor erheblichen praktischen Hürden. Nachdem das Land Sachsen-Anhalt den Wolf in das Landesjagdgesetz aufgenommen hat, zeigen sich in der Region Wittenberg deutliche rechtliche und organisatorische Probleme.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Laut einem aktuellen Bericht des MDR wird die neu erteilte Abschussgenehmigung im betroffenen Gebiet derzeit nicht vollstreckt, da die lokalen Jäger die Mitwirkung verweigern. Der MDR berichtet zudem im Hofberichtserstattungsmodus mit Jägerlatein, direkt in den Beitrag übernommen, von Ausgewogenheit keine Rede, dass der Jäger den zerstückelten Wolf als Trophäe behalten will, keine Rede. Auch davon, dass ein Halter auf Schafe umgesattelt hatte, weil ihm sein eigentlicher Beruf zu „schwer“ gewesen wäre und er sich körperlich nicht in der Lage sah, wolfsabweisende Netze aufzustellen, keine Rede. Angeblich soll die ganze Wolfsfamilie sich vom Rüden abgeschaut haben, wie Zäune „übersprungen“ werden können. Das behördliche Prüfverfahren gilt in Jägerkreisen aber als zu fehleranfällig. Wer einen Wolf auf Basis einer unrechtmäßigen oder fehlerhaften Genehmigung erlegt, bewegt sich im Bereich einer Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Neben empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen droht Jägern in solchen Fällen der dauerhafte Entzug des Jagdscheins wegen mangelnder Zuverlässigkeit. Vor diesen persönlichen juristischen Risiken schreckt die Jägerschaft nun zurück.Aus gutem Grund: Alle vorherigen Abschussverfügungen waren mehrmals von Gerichten kassiert worden.

Der Vorfall im Mai und die rechtlichen Konsequenzen

Die Besorgnis der Jäger resultiert direkt aus den Ereignissen vom Mai im Golmer-Territorium. Im Rahmen einer damaligen Ausnahmegenehmigung wurde nicht das als so genannter „Schadwolf“ eingestufte Tier GW4012m erlegt, sondern der unbeteiligte Rüde GW5506m, ein Nachkomme aus der Wolfsfamilie. Nach Berichten der Volksstimme  wurde der Körper des Wolfes anschließend zerlegt, wobei Kopf, Gliedmaßen und die Rute (Schwanz) einbehalten wurden. Dem zuständigen Wolfskompetenzzentrum Iden wurde lediglich der Rumpf übergeben.
Obwohl Medienberichte nahelegen, dass die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau das Verfahren gegen den Jäger einstellen könnte, weist Wolfsschutz-Deutschland e. V. auf die eindeutige Rechtslage hin:
  • Fehlendes jagdliches Aneignungsrecht: Der Wolf unterliegt im Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt einer ganzjährigen Schonzeit. Gemäß § 1 bis § 4 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) besitzen Jäger bei ganzjährig geschonten und streng geschützten Arten ausdrücklich keinerlei Aneignungsrecht für den Körper oder Teile des Tieres (wie Trophäen).
  • Verstoß gegen das Naturschutzrecht: Das eigenmächtige Einbehalten von Wolfsteilen erfüllt den Straftatbestand des § 71 BNatSchG in Verbindung mit § 44 BNatSchG (vorsätzliche Schädigung oder Entnahme streng geschützter Arten).
Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird die rechtliche Aufarbeitung dieses Vorfalls weiter verfolgen und reicht offiziell Strafanzeige gegen den beteiligten Jäger ein, der die Körperteile einbehalten hat.

Vor-Ort-Doku des Herdenschutzes in Pretzsch und Selbitz

In der medialen Berichterstattung des MDR wurde von Seiten der Agrargenossenschaft Pretzsch behauptet, die Herden in der Region seien durch umfassend aufgerüstete Zäune und den Einsatz von Herdenschutzhunden  geschützt. Aktive von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben uns die Situation vor Ort angeschaut und erhebliche Abweichungen von dieser Darstellung dokumentiert:
  • Selbitz: Die dortigen Schafe waren lediglich durch einen einfachen Grundschutz gesichert. Die Herde stand zudem ohne sichtbare, funktionsfähige Tränken in der prallen Sonne, was auch tierschutzrechtliche Fragen aufwirft.
Schafe, nur hinter Grundschutz in der prallen Sonne. Foto: privat.

 

Nur 90 Zentimter hoch ist der Zaun. Foto: privat.
  • Pretzsch: Auch hier stießen wir auf den Weiden lediglich auf den minimalen Grundschutz. Die im Medienbericht erwähnten Herdenschutzhunde konnten auf den Flächen nicht festgestellt werden.
Auch hier Schafe in der prallen Sonne, lediglich hinter Grundschutz und ohne Herdenschutzhunde. Foto: privat
Aus Sicht unseres Vereins zeigt dies, dass Abschussgenehmigungen erteilt werden, obwohl die herdenschutzrechtlichen Grundlagen vor Ort lückenhaft sind. Ein Abschuss zerstört lediglich soziale Rudelstrukturen, löst jedoch kein Problem, wenn Zäune unzureichend bleiben.

Aufruf zur Wachsamkeit

Da Abschussverfügungen im Rahmen des Jagdrechts zunehmend restriktiv und ohne öffentliche Ankündigung vergeben werden, setzen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.  auf die Aufmerksamkeit der Bevölkerung vor Ort:
  1. Dokumentation durch Spaziergänge: Wir rufen Bürger, Anwohner und Wolfsfreunde im Raum Pretzsch, Selbitz und im gesamten Landkreis Wittenberg dazu auf, vermehrt in den Gebieten präsent zu sein, den Zustand von Weidezäunen sachlich zu dokumentieren und Mängel zu melden: Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de  Vereinsmitglieder können auch mit uns zusammen spazieren gehen. 
  2. Prüfung rechtlicher Schritte: Wir werden das Geschehen im Raum Wittenberg genau überwachen. Sollte ein Wolf auf Basis unvollständiger Prüfungen oder mangelhaften Herdenschutzes geschossen werden, behält sich Wolfsschutz-Deutschland e. V. die Einreichung von Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen ausdrücklich vor.

Quellen:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/dessau/wittenberg/problemwolf-abschuss-jaeger-,wolf-636.html

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

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Baden-Württemberg und das neue Jagdrecht: Wahre und eingebildete Gefahren im Schwarzwald

Die Diskussion um den Wolf „Grindi“ (GW2672m) hat im Nordschwarzwald eine unerträgliche Dynamik angenommen. Uns wurde kürzlich von einer besorgten Wolfsfreundin aus einer lokalen Grindi-Gruppe ein Screenshot zugesendet, der das Ausmaß an Störung der Wahrnehmung dort schockierend dokumentiert. Wir teilen ihre Besorgnis vollkommen: Ein Großteil der dortigen Akteure hat noch immer nicht begriffen, welche schmutzigen Spiele hier im Hintergrund laufen. Stattdessen baut sich im Wald eine aggressive, selbstgerechte Meute auf, von der die tatsächliche Gefahr ausgeht und von der wahren Gefahr für Wölfe ablenkt, über die wir hier auch berichten.

Hier der Inhalt des Screenshots

Markus R. Mitglied der Grünen 
Natur- und Umweltschutz sind weiterhin im UM. Lediglich beim Wolf hat aufgrund der auch chronologisch so leider erfolgten Kaskade
  1. Abstufung Schutzstatus in Berner Konvention europaweit,
  2. Abstufung Schutzstatus FFH-Richtlinie EU-weit und
  3. Abschwächung Schutzstatus via Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetz bundesweit – Anmerkung: Auch die Grünen haben in der Bundesumweltministerkonferenz dafür gestimmt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/
  4. die (ärgerliche, aber wegen des diesbezüglich aus Naturschutz- und Tierschutzsicht schlecht gestrickten JWMG in BW) Umordnung ins JWMG hat über Peter Hauk stattgefunden, der mit den o.g. Schritten juristisch leider freie Hand zur Zuordnung ins JWMG und damit in den Zuständigkeitsbereich des MLR hatte.
Mittlerer Kommentar (Name geschwärzt)
Leider weiß ich übrigens auch von einigen vermeintlichen Wolfsschützern, die sich bei dieser ganzen Misere sehr in den Vordergrund gedrängt haben, die regelmäßig teilweise sogar extra von weiter her hier anreisen und zu den seltsamsten Zeiten da oben mit Hunden rumlaufen. Sieht für mich nach absichtlich anlocken aus. Da frage ich mich, was das mit Schutz zu tun hat?
Unterer Kommentar (Name geschwärzt, teils rot markiert)
Ich war in den letzten Wochen mehrmals in Grindis Streifgebiet. Außer ein paar Spaziergängern ist mir niemand begegnet. Ich werde in den nächsten Tagen mich wieder dort aufhalten. Sollte sich es dort tatsächlich jemand trauen, Grindi mit einem Hund anzulocken, werde ich die Leute zur Rede stellen und die Polizei oder einen Ranger benachrichtigen. Das, was anfang (Fehler übernommen) des Jahres dort vorgefallen ist darf nicht noch einmal passieren. Grindi soll seine Freiheit genießen und muss vor solchen Leuten geschützt werden, die ihn durch ihr unsinniges Verhalten in Gefahr bringen .
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Bürgerwehr-Stimmung gegen harmlose Hundehalter

Heute hat sich daraus eine regelrechte Profilneurosen-Karawane entwickelt, die mit Bürgerwehr-Allüren und Flyern im Wald patrouilliert. In den Screenshots drohen selbst ernannte Beschützer offen damit, harmlose Spaziergänger mit Hunden im Wald abzufangen, sie „zur Rede zu stellen“ und die Behörden einzuschalten. Diese aufgeheizte Stimmung ist brandgefährlich. Da unserem eigenen Team vor Ort bereits gezielt aufgelauert worden ist, halten wir tätliche Angriffe auf völlig unbescholtene Wanderer mit Hunden mittlerweile für absolut nicht mehr unmöglich. Völlig legale Waldbesucher werden hier kriminalisiert und bedroht, obwohl ein angeleinter Hund im Wolfsgebiet alles ist, was für ein respektvolles Miteinander nötig ist.

Politische Zuständigkeit und Fakten-Check

    • Der Abschussbefehl: Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfs wurde Anfang 2026 tatsächlich vom Umweltministerium Baden-Württemberg erlassen. Dieses Ressort wird von den Grünen geführt. Grund war das angeblich auffällige, ungescheute Verhalten des Tieres gegenüber Menschen und Hunden während der Paarungszeit und angeblicher Wolfstourismus.
    • Die Schuldzuweisung: In dem Screenshot versucht der grüne Politiker Markus R. zu erklären, warum die Zuständigkeit durch Gesetzesänderungen (Bundesjagdgesetz) an das CDU-geführte Landwirtschaftsministerium (MLR) unter Peter Hauk übergeht. In der Gruppe wird dabei oft ausgeblendet, dass die ursprüngliche Entscheidung zur Tötung von der grünen Ministeriumsseite ausging.
    • Aktueller Status: Die Abschussgenehmigung war bis zum 10. März 2026 befristet und wurde vom Umweltministerium nicht verlängert. Die Gefahr ist aber nicht gebannt. 

Die Gefahr der aufgeheizten Stimmung

    • Aggressives Potenzial: Die Sorge bezüglich des Kommentars finden wir absolut berechtigt. Wenn Nutzer ankündigen, Spaziergänger im Wald „zur Rede zu stellen“, weil sie dort legal mit einem Hund laufen, droht eine gefährliche Eskalation im öffentlichen Raum.
    • Fehlgeleiteter Aktivismus: Die Drohung, bei normalen Waldbesuchern sofort die Polizei oder Ranger einzuschalten, zeigt ein tiefes Unverständnis darüber, wer die behördlichen Akteure im Wolfsmanagement eigentlich sind und wer die Maßnahmen steuert.
    • Rechtslage für Hundehalter: Im Schwarzwald und im Streifgebiet ist das Mitführen von Hunden völlig legal. Zum Schutz von Wildtieren und zur Vermeidung von Konflikten mit Wölfen ist das Anleinen die einzig sinnvolle und notwendige Maßnahme.

Die Ironie und die Scheinheiligkeit der lokalen Gruppen ist kaum zu überbieten. Genau jene Leute, die unsere Vorsitzende Brigitte Sommer Anfang des Jahres an den Pranger stellten, organisierten kurz darauf selbst „Schutz-Wanderungen“, spielten sich in der Lokal- und überregionalen Presse als Retter auf und leiteten die Koordinaten direkt an die Behörden weiter. Heute leitet eine der Hauptprotagonistinnen eine Regionalgruppe eines Naturschutzvereines. Ihr Hintergrund: sie ist Lehrerin und damit Staatsangestellte. Was für ein Zufall. 
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Die Lüge vom „Wolfstourismus“ und das SWR-Medienspektakel

Die gesamte Hysterie vor Ort basiert maßgeblich auf einer gezielten Lügengeschichte und medialer Hetze, die von einem Protagonisten losgetreten wurde, der, statt tatsächlich investigativ zu recherchieren, Daten von Wolfsfreunden an die Behörden meldet. Im weitesten Sinne könnte man dieses Vorgehen als gesteuerte Opposition bezeichnen.  Um unsere Arbeit in diesem Rahmen zu diskreditieren, wurde unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer bei einem Einsatz im Rahmen unseres internen, völlig legalen Wolfsmonitorings, gezielt ein SWR-Kamerateam auf den Hals gehetzt. Durch einen puren Zufall lief Grindi genau in diesem Moment des Weges entlang – und die konstruierte Story der Medien und missgünstiger „Wolfsschützer“ stand fest: Man warf uns „Wolfstourismus“ vor. Es folgten boshafte Behauptungen, wir hätten im Februar mit einer läufigen Hündin illegale Lockversuche durchgeführt. Fakt ist: Unsere Wolfshündin Liv war bei keinem einzigen Einsatz im Territorium dabei und unsere Wolfslosungssuchhündin zum Eingrenzen der Territorien (wir müssen schließlich wissen, wo wir wandern müssen), Alba, ist kastriert und läuft im Dienst ausnahmslos an der Leine. Grindi überlebte das mediale Sperrfeuer schlicht dank seiner eigenen Schläue und nicht durch die Wandergruppen, bei denen die Behörden stets wussten, wann und wo sie stattfanden. Dies war lediglich ein riesengroßes Schauspiel.

Die harten Fakten unserer UIG-Anfrage

Wer im Rausch der moralischen Überlegenheit Spaziergänger jagt, verkennt völlig die Realität. Ausgerechnet die Behörden, die diese Aktivisten nun rufen wollen, sind die Architekten der Verfolgung. Der ursprüngliche Abschussbefehl für Grindi stammte direkt aus dem grün geführten Umweltministerium Baden-Württemberg. In den Grindi-Gruppen wird dies jedoch tunlichst ausgeblendet, um zu suggerieren, die „Bösen“ säßen ausschließlich in der CDU.
Dank unserer offiziellen Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) konnten wir die erschreckenden Details der staatlichen Jagd ans Licht bringen:
  • Teure Nachstellungen: Über 20 Wochen hinweg jagten durchschnittlich drei Personen für rund 2.400 Arbeitsstunden dem Wolf hinterher – ein finanzieller Aufwand von schätzungsweise 144.000 bis 192.000 Euro Steuergeldern.
  • Perfidie der Behörden: Während man uns Störung des Naturschutzes vorwarf, setzten Beamte und beauftragte Jäger rücksichtslos Soft-Catch-Fußfallen, Lockstoffe und schweres Gerät ein. Und es waren die Behörden selbst, die mehrfach mit Hunden versuchten, Begegnungen gezielt zu provozieren!
  • Gefährlicher Waffeneinsatz: Die Tötungsgenehmigung berechtigte drei Personen, mit halbautomatischen und automatischen Waffen sowie Nachtsichttechnik aus Fahrzeugen heraus zu schießen. Die wahre Gefahr für Menschen im Wald ging nicht vom scheuen Wolf aus, sondern von diesem hochgerüsteten Erschießungskommando, bei denen auch von behördlicher Seite in Kauf genommen wurde, dass Menschen verletzt werden konnten. Unter der Hand wurde seitens der Schützer eine Jagdschule verdächtigt, die Schießgenehmigung erhalten zu haben, doch Fakt ist, dass auch Polizei und Forst in die Möglichkeiten mit einbezogen gehören. Genau die, an die die „Bürgerwehr“ nun harmlose Wanderer mit Hund melden will. 
Mit dem Wechsel der Wolfs-Zuständigkeit zum CDU-geführten Landwirtschaftsministerium (MLR) unter Peter Hauk droht Grindi nun auch weiter neue administrative Gefahr, während die „Bürgerwehr“ Touristen nachstellt. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/23/wolf-grindi-in-akuter-gefahr-wolfsschutz-deutschland-e-v-befuerchtet-neue-abschussverfuegung-unter-cdu-verantwortung/

Die „Entbürokratisierung“ als Hebel gegen den Artenschutz

Hinter der von Politik und Jagdverbänden gelobten „Praxisnähe“ und dem Abbau bürokratischer Hürden verbirgt sich bei genauerer Betrachtung eine gezielte Schwächung rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen. Durch die Überführung des Wolfsmanagements in das Landesjagdrecht (JWMG) unter der Federführung des CDU-geführten Landwirtschaftsministeriums droht ein erheblicher Verlust an Transparenz. Während artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen nach dem bisherigen Naturschutzrecht formale Verwaltungsakte darstellten, gegen die anerkannte Verbände mittels Eilanträgen gerichtlich vorgehen konnten, drohen künftige Abschussverfügungen unter dem Deckmantel von Gefahrenabwehr und Wildtiermanagement im Geheimen ausgeführt  zu werden. Aus Sicht des Artenschutzes bedeutet diese administrative Verschiebung eine gefährliche Weichenstellung: Das gesetzlich verankerte Prinzip, wonach eine Tötung strengstens als allerletztes Mittel (Ultima Ratio) nach Ausschöpfung aller Herdenschutzmaßnahmen zu prüfen ist, droht dies zugunsten einer schnellen, geräuschlosen und juristisch kaum noch anfechtbaren Standardlösung aufgeweicht zu werden.
Der Wechsel des Wolfsmanagements in das baden-württembergische Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) bedeutet für Grindi eine drastische Verschiebung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Während im Winter 2026 Eilanträge von Naturschutzverbänden den Abschuss des Wolfes zunächst wochenlang blockieren konnten, fallen solche gerichtlichen Notbremsen künftig weg. Bei behördlichen Einzelanordnungen im Jagdrecht entfällt die Pflicht zur Vorabinformation der Verbände. Wolfsschutz-Deutschland e. V. bemängelt, dass Abschüsse im Ernstfall geheim vorbereitet und sofort vollzogen werden können. Erfahren Naturschutzorganisationen erst nachträglich aus der Presse davon, laufen Eilverfügungen ins Leere – das neue Gesetz schafft damit vollendete Tatsachen, noch bevor der Rechtsweg überhaupt beschritten werden kann.  Zudem wurde das Verbandsklagerecht beschnitten. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/27/verbandsklagerecht-gekippt-wir-haben-seit-jahren-gewarnt-und-lagen-damit-richtig/
Mit der Unterstellung des Wolfes unter das Jagdrecht (JWMG) wird die lokale Jägerschaft direkt in das operative Geschehen eingebunden. Zwar gibt es weiterhin keine reguläre Jagdzeit und der Wolf genießt (noch) eine ganzjährige Schonzeit, doch im Falle einer behördlich angeordneten „Entnahme“ fungieren Jäger nun als staatliche Erfüllungsgehilfen. Speziell geschulte Entnahmeteams, die sich zu großen Teilen aus der Jägerschaft rekrutieren, übernehmen die praktische Umsetzung des Abschusses vor Ort. Für uns verschärft dies das Misstrauen. Wir sehen darin den Aufbau einer Infrastruktur, die im Ernstfall eine schnelle, geräuschlose Tötung ohne bürokratische Hürden ermöglicht.
Aktuell regelt ein Übergangserlass das Management, bis im Herbst 2026 die endgültigen, landesspezifischen Regeln gesetzlich verankert werden sollen. Dann wird die tatsächliche Gefahr für Grindi und Enzo groß. 
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer

Wissenschaft im Interessenkonflikt: Jäger im Wolfsmonitoring


Dass das offizielle Wolfsmonitoring bei der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) angesiedelt ist, birgt eine personelle und institutionelle Ironie: Am dortigen Wildtierinstitut arbeiten von Natur aus viele Forstleute und Wissenschaftler, die selbst aktive Jäger sind oder der Jägerschaft nahestehen. Da die FVA-Daten nun jedoch direkt dem CDU-geführten Landwirtschaftsministerium (MLR) zufließen und die Grundlage für Abschüsse bilden können, droht diese personelle Verflechtung zum Vertrauensproblem zu werden: Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. befürchten, dass Datenwege zwischen wissenschaftlichen „Jägern“ an der FVA und den ausführenden Jägern im Revier im Ernstfall allzu kurz sein könnten.

Wo ist die Fähe aus Wildflecken? Das seltsame Schweigen im Nachbarterritorium

Während diese inszenierten Nebenkriegsschauplätze und Scheingefechte die Gemüter erhitzen, vollzieht sich das eigentliche Drama möglicherweise ganz still und leise im Hintergrund. Bestes Beispiel ist die Situation im Nachbarterritorium Enztal: Zuerst wurden in den Medien zahlreiche Artikel veröffentlicht, in denen man sich bereits völlig sicher war, dass es dort Nachwuchs geben würde – und das, obwohl die dortige Fähe GW4816f biologisch eigentlich noch zu jung dafür war. Doch nun herrscht plötzlich absolute Funkstille.
Ist die Fähe etwa heimlich verschwunden? Wir wissen es nicht sicher, aber das plötzliche Schweigen wirft düstere Fragen auf. Der letzte Nachweis ist laut Liste vom 21.03.2026 https://www.wildtierportal-bw.de/de/frontend/product/detail?productId=73
Es würde jedenfalls nahtlos in das systematische Bild passen, das wir in Baden-Württemberg seit Jahren beobachten müssen: Sobald sich Wolfsfähen im Land etablieren und es zu einer echten Rudelbildung kommen könnte, verschwinden sie auffällig oft spurlos oder sterben unter dubiosen Umständen.

Die dreimonatige Funkstille: Nährboden für Abschuss-Spekulationen

Ein genauer Blick auf das offizielle Rissregister des Wildtierportals Baden-Württemberg offenbart im Frühjahr 2026 eine eklatante Lücke: Nach einem dokumentierten Riss am 29. März bricht die Erfassung komplett ab – erst am 4. Juli taucht wieder ein neuer Verdachtsfall auf. Für Wolfsschützer ist diese dreimonatige Dokumentationspause im Nordschwarzwald hochgradig verdächtig. Da der „Enztal-Wolf“ (GW852m) zuvor regelmäßig aktiv war, steht angesichts des neuen, intransparenteren Jagdrechts der Verdacht im Raum, das Tier könnte im Zuge der Zuständigkeitswechsel klammheimlich beseitigt worden sein. Zwar verweisen Behörden auf biologische Faktoren wie die Welpenaufzucht und die langwierigen DNA-Laborauswertungen der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA), doch die offizielle Datenlücke zeigt ein massives Vertrauensproblem: Wo Daten monatelang ausbleiben, vermutet die Öffentlichkeit im neuen Rechtsrahmen sofort vollendete Tatsachen.
Wir haben nun eine neue UIG-Anfrage auf den Weg gebracht.

Neuer Wolf

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) hat ein sechstes Wolfsterritorium in Baden-Württemberg bestätigt, in dem sich der Rüde GW5057m im Reichenbacher Wald (Raum Seewald-Baiersbronn) niedergelassen hat. Dieses neue Revier im Nordschwarzwald grenzt direkt an das bekannte Enztal-Paar, was die aktuelle Monitoring-Situation in der Region erweitert.
Screenshot aus den FVA-Daten. © FVA Links oben Grindi, rechts daneben der Enztalwolf mit der Partnerin aus dem Rudel Wildflecken, darunter das neue Territorium und unten ein Rüde und der Rüde vom Schluchsee, dessen Partnerin und Welpe getötet wurde. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/19/der-fluch-von-schluchsee-einzige-woelfin-von-baden-wuerttemberg-totgefahren/

Es ist an der Zeit, weiter unbequeme Fragen zu stellen: Wer hat im ländlichen Raum das logistische Wissen, wer hat die Zeit, die Mittel und vor allem die nötigen Netzwerke und Verbindungen, um solche geschützten Tiere illegal und unbemerkt aus dem Weg zu räumen?

Forderung nach Transparenz: Warum ein paralleles Monitoring unabdingbar ist

Die Strukturen des neuen Jagdrechts zeigen deutlich, dass das Vertrauen in die staatliche Dokumentation beschädigt ist. Wenn Behörden im Ernstfall im Geheimen agieren dürfen und offizielle Statistiken den realen Ereignissen um Wochen hinterherhinken, ist ein neutrales, paralleles Monitoring durch unabhängige Naturschutzorganisationen und Bürgerinitiativen unerlässlich geworden. Nur durch eine eigenständige, transparente Erfassung von Sichtungen, Spuren und Rissen vor Ort lässt sich eine wirksame gesellschaftliche Kontrollinstanz aufrechterhalten. Ein solches ziviles Kontrollnetzwerk ist unter den veränderten rechtlichen Vorzeichen die einzige Möglichkeit, um staatliche Willkür zu verhindern, vollendete Tatsachen im Wald rechtzeitig aufzudecken und eine sachliche Debatte auf Basis tagesaktueller Fakten einzufordern. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Geheimsache Wolfsjagd: Wie Sachsen die Kontrolle im Naturschutz aushebelt

Der Freistaat Sachsen nutzt die jüngsten Verschärfungen des Bundesjagdgesetzes, um vollendete Tatsachen zu schaffen: Jetzt darf nach einem Nutztierriss ab sofort ohne jede öffentliche Bekanntmachung geschossen werden. Wolfsschutz-Deutschland e. V. sieht in diesem Vorgehen einen gravierenden Abbau rechtsstaatlicher Kontrolle und eine eklatante Gefährdung der sächsischen Wölfe und protestiert auf das Schärfste. Obwohl das Tier im Freistaat bereits seit 2012 formal im Landesjagdrecht gelistet ist, hebeln die aktuellen Praxisänderungen den präventiven Rechtsschutz im Akutfall gezielt aus. Wir erklären das System hinter den Kulissen, beleuchten die Rollen von Behörden sowie Forschungsinstituten und ordnen den politischen Vorstoß zur Wiederausrottung unserer Wölfe ein.
Parallel zur Erarbeitung eines neuen Landes-Wolfsmanagementplans hat Sachsen die Herdenschutz-Vorgaben zwar mit sofortiger Wirkung verschärft. Schafe und Ziegen müssen nun hinter mindestens 105 cm hohen Mobilnetzen mit 4.000 Volt Spannung oder 120 cm hohen Festzäunen inklusive Untergrabschutz stehen. Wird ein solcher Zaun nachweislich überwunden, stellt die Fachstelle Wolf des LfULG nach einer Rissbegutachtung fest, ob die Voraussetzungen für eine Bejagung erfüllt sind. Ist dies der Fall, dürfen ortsansätzige Jäger den Abschuss direkt vollziehen.
Beispielfoto Wölfin. © Brigitte Sommer

Der entscheidende Kritikpunkt

Da das Verfahren nun über die novellierten Klauseln des Jagdrechts abgewickelt wird, entfällt die Pflicht zur Veröffentlichung von behördlichen Ausnahmegenehmigungen oder Allgemeinverfügungen im Einzelfall. Wo kein öffentlicher Verwaltungsakt mehr vorliegt, wird anerkannten Naturschutzverbänden die Möglichkeit genommen, im Vorfeld per Eilantrag oder Klage die Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Ein präventiver Rechtsschutz wird somit faktisch ausgeschlossen; Verbänden bleibt lediglich der Weg einer nachträglichen Feststellungsklage, die das getötete Tier jedoch nicht mehr lebendig macht.

Das bürokratische Verfahren: Was passiert nach einem Riss?

Das neue sächsische Verfahren nach dem Jagdrecht ist strikt durchgetaktet und läuft über behördeninterne Kanäle ab, ohne dass die Öffentlichkeit im Vorfeld eingebunden wird:
    1. Die Schadensmeldung (Innerhalb von 24 Stunden): Sobald ein Weidetierhalter einen mutmaßlichen Riss entdeckt, muss er dies innerhalb von 24 Stunden bei der Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) melden. Der Tatort darf bis zum Eintreffen der Gutachter nicht verändert werden.
    2. Die amtliche Rissbegutachtung und Zaunprüfung: Beauftragte Gutachter der Fachstelle Wolf prüfen vor Ort den Kadaver und nehmen DNA-Wischproben an den Bisswunden zur genetischen Identifizierung. Gleichzeitig wird der Zustand des Herdenschutzes kontrolliert. Die Gutachter dokumentieren im Prüfprotokoll, ob der Zaun flächendeckend die Mindesthöhe aufwies und ob die vorgeschriebene Mindestspannung von 4.000 Volt durchgehend anlag.
    3. Das behördliche Gutachten: Die Fachstelle Wolf wertet die Daten aus. Bestätigt das amtliche Gutachten, dass ein Wolf der Verursacher war und der vorgeschriebene Mindestschutz trotz korrekter Funktion überwunden wurde, gilt das Tier rechtlich als „schadensstiftend“. Die biologischen Monitoring-Daten werden herangezogen, um das betroffene Rudel und dessen Territorium einzugrenzen.

Wer entscheidet über den Abschuss?

Die formelle Freigabe zur Entnahme erteilt das LfULG auf Basis des Gutachtens der Fachstelle Wolf. Da kein öffentlich anfechtbarer Einzelbescheid erlassen wird, wird die Abschussfreigabe als interne behördliche Feststellung direkt an die zuständige Untere Jagdbehörde des betroffenen Landkreises übermittelt. Diese informiert unverzüglich die örtlich jagdberechtigten Personen (die jeweiligen Revierinhaber oder von ihnen ausdrücklich beauftragte Jäger). Diese erhalten die direkte, an das Jagdrecht gekoppelte Erlaubnis, den Wolf innerhalb einer festgelegten Frist im Jagdbogen zu erlegen.

Der politische Vorstoß: Das Ziel der Bestandsregulierung

Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. offenbart der aktuelle Kurs der sächsischen Landesregierung eine noch weitaus gefährlichere Dimension: Es geht der Politik längst nicht mehr nur um das Töten einzelner, sogenannter Problemwölfe – das erklärte Ziel ist die flächendeckende Bestandsregulierung.  Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU) drängt im Zuge des neuen Wolfsmanagementplans offen darauf, den Wolfsbestand im Freistaat künstlich zu deckeln und zu reduzieren. Sachsen unterstützt hierbei aktiv die Initiativen konservativer Agrar- und Jagdlobbyisten auf Bundes- und EU-Ebene, um pauschale Abschussquoten rechtlich durchzusetzen.

Diese geplante „Regulierung“ entbehrt jeder wissenschaftlichen und ökologischen Grundlage. Die biologischen Fakten entlarven die politische Kampagne:

    • Populations-Stagnation: Die Wolfspopulation in Sachsen wächst seit Jahren überhaupt nicht mehr, sondern stagniert auf natürlichem Niveau.
    • Rückläufige Nutztierrisse: Parallel zu den stagnierenden Wolfszahlen ist auch die Anzahl der gemeldeten Nutztierübergriffe im Freistaat seit Jahren rückläufig.
Dass die Politik dennoch nach schärferen Abschussregelungen ruft, zeigt den rein populistischen Charakter dieser Debatte. Ein Blick auf das Nachbarland Niedersachsen zeigt als Warnung, wohin diese Reise führen soll: Dort sieht der neue Wolfsmanagementplan bereits die Ausweisung sogenannter „Interventionsgebiete“ vor, in denen nach wiederholten Rissen ganze Rudel inklusive Welpen und Jungwölfe über feste Quoten per „Bestandsmanagement“ systematisch abgeschossen werden dürfen. Genau solch eine Abschussschablone droht mittelfristig
auch in Sachsen.
Beispielfoto Wölfin mit Welpen. © Brigitte Sommer

Das LUPUS-Institut: Die Verflechtung von Forschung und „Bestandsregulierung“

Für die Funktionsweise dieses Systems spielen die wissenschaftlichen Daten eine zentrale Rolle. Verantwortlich für die biologische Feldforschung in Sachsen ist das LUPUS-Institut für Wolfsmonitoring und -forschung (geleitet von Gesa Kluth und Ilka Reinhardt), das im Auftrag des Sächsischen Landesamtes (LfULG) Daten erhebt. Auf Bundesebene arbeitet LUPUS zudem als Partner im Konsortium der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW), das vom Senckenberg Museum Görlitz angeführt wird.
Aus Sicht des konsequenten Wolfsschutzes zeigt sich hier ein strukturelles Dilemma: Unabhängige Forschungsdaten werden direkt für behördliche Abschussmaßnahmen nutzbar gemacht und sind damit nicht mehr unabhängig.
    • Genetische Zuordnung: Die Auswertung von DNA-Spuren an Rissen erlaubt es, das betroffene Tier oder dessen Rudel bestimmten Territorien zuzuordnen und damit das Zielgebiet für die Jägerschaft einzugrenzen.
    • Grundlage für die Bestandsregulierung: Die vom Institut erfassten Populationsdaten dienen der Politik als Argumentationsbasis, um das Erreichen eines vermeintlich „günstigen Erhaltungszustands“ zu begründen. Erst diese Zahlen liefern der Landesregierung das rechtliche Alibi, um regulierende Abschüsse und Obergrenzen politisch einzufordern.
Diese beratende und legitimierende Rolle von LUPUS bei Entnahmen hat historische Parallelen. Beim Jungwolf „Kurti“ (MT6)  https://wolfsschutz-deutschland.de/fall-kurti/ im Jahr 2016 in Niedersachsen, lieferte das Institut die fachliche Einschätzung, die das Verhalten des Tieres als Sicherheitsrisiko bewertete und den Abschuss begründete. Auch beim Fall „Pumpak“ https://wolfsschutz-deutschland.de/fall-pumpak/ im Winter 2016/2017 an der sächsischen Grenze hielt das behördliche Protokoll fest, dass das LUPUS-Institut weitere Vergrämungsmaßnahmen als nicht erfolgversprechend einstufte, was den Weg für den Abschuss ebnete.
Gegen die im Raum stehende offizielle Feststellung des „günstigen Erhaltungszustandes“ auf politischer Ebene regte sich seitens des weisungsgebundenen Instituts bisher kein öffentlicher Widerspruch – die gelieferten Bestandszahlen werden somit direkt für das anvisierte Bestandsmanagement verwertet.
Der Fall des Großhennersdorfer Welpen (MT15)
Eine direkte Fortsetzung dieses Musters zeigt sich im Fall des Welpen MT15 aus dem Großhennersdorfer Rudel. Nachdem der junge Wolf im Spätjahr 2025 wiederholt angeblich ein geringes Scheuverhalten gegenüber Spaziergängern gezeigt hatte, wurde er im November 2025 vom LUPUS-Institut gefangen und mit einem GPS-Sender versehen. Eine gleichzeitige Vergrämungsaktion („Hard Release“) sollte das Tier auf Abstand halten. Wir protestierten auch hier hefitg. Als die Senderdaten im März 2026 zeigten, dass der Jungwolf erneut die Nähe zu Siedlungen suchte, dokumentierte die Fachstelle Wolf des LfULG umgehend die Zulassung zum Abschuss. Nur die Abwanderung des Tieres nach Polen, wo es kurz darauf bei einem Verkehrsunfall verstarb, verhinderte die Vollstreckung des sächsischen Abschussbefehls. Auch dieser Fall verdeutlicht aus unserer Sicht, wie engmaschig der Weg von der permanenten Besenderung zur offiziellen Abschussfreigabe verknüpft ist. Die Bewegungsprofile, die eigentlich wissenschaftlichen Erkenntnissen dienen sollen, werden im Ernstfall zur logistischen Grundlage für behördliche Maßnahmen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/12/update-zum-grosshennersdorf-protest-unser-widerspruch-gegen-die-art-der-vergraemung-steht-trotz-mobbing-und-doppelmoral/

Der Zeitverzug bei den DBBW-Statistiken

Die Neuregelung berührt auch die bundesweite Transparenz. Die DBBW kann nur die Daten veröffentlichen, die von den einzelnen Bundesländern gemeldet werden. Da Sachsen Abschüsse künftig behördenintern und ohne öffentliche Bescheide direkt über das Jagdrecht abwickelt, ist mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung bei der Datenweitergabe zu rechnen.
Da die nationalen Daten ohnehin primär einmal jährlich im Herbst zusammengeführt werden, besteht das Risiko, dass Abschüsse für die Öffentlichkeit über Monate hinweg nicht nachvollziehbar sind. Das Monitoring droht dadurch von einer zeitnahen Kontrollinstanz zu einer rein dokumentarischen Rückschau zu werden.
Dieser besorgniserregende Zeitverzug betrifft im sächsischen System nicht nur die bundesweiten DBBW-Statistiken, sondern spiegelt sich gleichermaßen auf Landesebene wider. Die offiziellen Listen der Nutztierschäden, die vom Landesamt (LfULG) zur Information bereitgestellt werden, hinken der realen Entwicklung oft wochenlang hinterher. Für die Öffentlichkeit und unabhängige Vereine wird es dadurch nahezu unmöglich, die Behauptungen der Behörden zeitnah zu überprüfen. Wenn Abschussgenehmigungen im Geheimen über das Jagdrecht erteilt werden, während die dazugehörigen Schadensfälle noch gar nicht in den öffentlichen Tabellen auftauchen, fehlt jede Grundlage für eine zeitnahe, demokratische Kontrolle. Das System schafft damit eine Informationslücke, in der Wölfe bereits legalisiert geschossen werden können, bevor die Zivilgesellschaft überhaupt vom zugrundeliegenden Rissereignis erfährt.
Beispielfoto spielender Wolf. © Brigitte Sommer

Die Differenzierung im aktuellen Protest

In den sozialen Netzwerken erfährt derzeit ein Protest des Tierfilmers Sebastian Körner (Ehemann von LUPUS-Leiterin Gesa Kluth) gegen die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht große Aufmerksamkeit unter Wolfsfreunden. Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. muss dieser Protest jedoch genau analysiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Körner und die mit ihm argumentierenden Kreise richten ihren Widerspruch in erster Linie gegen ein „anlassloses Entnehmen“ – also gegen pauschale, rein quotenbasierte Abschüsse ohne vorherige Nutztierübergriffe. Gegen die gezielte Entnahme von Wölfen nach dem nachweislichen Überwinden von Mindest-Schutzzäunen, wie sie das sächsische Verfahren ihn auch vorsieht, wird aus diesen Kreisen kein fundamentaler Einwand erhoben. Es handelt sich hierbei um eine graduelle Kritik am Verfahren, nicht um eine grundsätzliche Ablehnung von Abschüssen.

Warum echte Unabhängigkeit im Wolfsschutz unverzichtbar ist

Das komplexe Geflecht in Sachsen macht eines unmissverständlich deutlich: Ein effektiver Naturschutz braucht auch vollständig unabhängige Stimmen. Die Realität zeigt, dass viele Akteure im bestehenden System strukturellen Abhängigkeiten unterliegen, die einen kompromisslosen Einsatz für den Wolf erschweren:
    • Staatliche Aufträge und Gelder: Wissenschaftliche Institute wie LUPUS sind als vertraglich gebundene Dienstleister der Landesämter finanziell und organisatorisch in die behördlichen Abläufe integriert. Wer von staatlichen Monitoring-Aufträgen abhängt, kann naturgemäß keinen wissenschaftlich ungebundenen, politischen Widerstand gegen die Vergabepraxis oder die politische Auswertung der eigenen Daten leisten.
    • Kompromisse der Großverbände: Viele etablierte, große Naturschutzorganisationen bewegen sich in politischen Gremien und Arbeitsgruppen. Um dort verhandlungsfähig zu bleiben, werden oft Kompromisse mit der Agrar- und Jagdlobby eingegangen, die zulasten des strengen Schutzes einzelner Individuen gehen.
    • Oberflächliche Social-Media-Kritik: Zahlreiche Gruppen, Initiativen, Podcasts oder Influencer im Internet generieren zwar große Aufmerksamkeit durch emotionale Postings und Protestbekundungen, sie bieten jedoch selten fundierte Recherchen vor Ort oder  belastbaren Widerstand im konkreten Einzelfall. Oftmals erschöpft sich das Engagement in digitaler Reichweite, ohne die realen administrativen Strukturen zu hinterfragen.
Genau hier liegt die Kernaufgabe von Wolfsschutz-Deutschland e. V.: Wir agieren komplett ohne staatliche Fördergelder und lehnen Lobbygelder konsequent ab. Kein Vorstandsmitglied ist an parteipolitische Vorgaben gebunden. Diese finanzielle und ideelle Unabhängigkeit erlaubt es uns, Missstände wie das sächsische Geheimverfahren, den politischen Drang zur Bestandsregulierung oder die Instrumentalisierung der Forschung lückenlos aufzudecken und ohne Rücksicht auf politische Befindlichkeiten für das Überleben der Wölfe einzutreten.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hält an seiner klaren Linie fest: Wir lehnen die Tötung von Wölfen und jede Form des sogenannten „Bestandsmanagements“ fundamental ab. Das politische Vorhaben, Wolfspopulationen künstlich zu „regulieren“, entbehrt jeder biologischen Grundlage. Wölfe sind als Spitzenbeutegreifer perfekt an ihr Ökosystem angepasst und regulieren ihre Dichte über ein natürliches, familiäres System komplett selbst:
    • Konsequente Revierverteidigung: Ein Wolfsrudel besetzt ein festes Territorium und verteidigt dieses vehement gegen das Eindringen fremder Wölfe. Sobald eine Region flächendeckend von etablierten Familien besetzt ist, stagniert das Populationswachstum automatisch auf einem natürlichen Niveau. Genau diese biologische Sättigunggrenze lässt sich in den sächsischen Monitoring-Daten der letzten Jahre bereits deutlich ablesen.
    • Natürliche Abwanderung: In freier Wildbahn bilden keine zufälligen Tiere ein Rudel, sondern es handelt sich um feste Familieneinheiten. Geführt wird die Familie schlicht von den beiden Eltern. Die heranwachsenden Jungwölfe verlassen das elterliche Territorium im Alter von ein bis zwei Jahren völlig selbstständig, um eigene Reviere zu suchen und Familien zu gründen. Es gibt keine Überbevölkerung in einem Revier.
    • Zerstörung stabiler Familienstrukturen durch Abschuss: Das staatlich verordnete Schießen löst keine Konflikte, sondern verschlimmert sie. Werden die Elterntiere als erfahrene Führer des Familienverbandes durch Abschüsse wahllos herausgeschossen, bricht das soziale Gefüge zusammen. Zurück bleiben oft orientierungslose Jungwölfe, was das Risiko von unkontrollierten Nutztierrissen nachweislich erhöht, statt es zu senken.
Ein wirksamer Schutz von Weidetieren gelingt ausschließlich durch den konsequenten, flächendeckenden Ausbau von Herdenschutzmaßnahmen.
Wolfsfamilie. © Brigitte Sommer

Die Notwendigkeit des unabhängigen Vereins-Monitorings

Angesichts dieser behördlichen Informationslücken und der zunehmenden Verlagerung von Abschussentscheidungen in die Intransparenz des Jagdrechts wird eine Kontrollinstanz außerhalb des staatlichen Systems immer wichtiger. Genau hier setzt das unabhängige, vereinsinterne Monitoring von Wolfsschutz-Deutschland e. V. an. Während offizielle Statistiken und Schadenslisten monatelang auf sich warten lassen, sammeln wir durch unser bundesweites Netzwerk zeitnah eigene Daten direkt aus den Revieren. Wir dokumentieren Vorfälle vor Ort, prüfen Zaundaten unabhängig und gleichen offizielle Verlautbarungen mit der Realität ab. Dieses zivilgesellschaftliche Monitoring ist unverzichtbar, um die Vorgänge im sächsischen Wald lückenlos zu begleiten und der Öffentlichkeit ein unzensiertes, tagesaktuelles Bild der Lage zu vermitteln – nur so können wir sicherstellen, dass Verstöße gegen den Artenschutz nicht unbemerkt im Verborgenen stattfinden.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Hessen: Eilverfügung kippt Jagd auf Wolfswelpen

Das Verwaltungsgericht Kassel hat am 3. Juli 2026 die vom Regierungspräsidium Kassel erlassene Abschussgenehmigung für Jungwölfe (Welpen) im Lahn-Dill-Kreis (Territorium Greifenstein) per Eilbeschluss vorläufig ausgesetzt. Damit gaben die Richter dem Eilantrag der Naturschutzorga statt. Die aufschiebende Wirkung der Klage verhindert bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren den Vollzug der Abschusspläne. Für das Greifensteiner Wolfsrudel bedeutet dieses Urteil einen wichtigen, rechtlichen Aufschub. Dennoch bleibt die Lage vor Ort für die Tiere kritisch. Das zeigt die aufgeheizte Stimmung im Raum Greifenstein sowie die anhaltende Gefahr illegaler Verfolgung in ganz Hessen. Wir erklären alle Zusammenhänge ausführlich in unserer Fotoreportage mit brandaktuellen Einblicken in das Territorium.

Die juristischen Hintergründe des gestoppten Abschusses

Das Regierungspräsidium Kassel hatte als obere Jagdbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese sah vor, in der Jagdzeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2026 insgesamt vier juvenile Wölfe im Lahn-Dill-Kreis zum Abschuss freizugeben. Weil im laufenden Monitoringjahr bereits zwei verendete Tiere im Territorium des Greifensteiner Rudels gefunden und auf die Quote angerechnet wurden, verblieben effektiv zwei zur Tötung freigegebene Jungwölfe.  Die behördliche Grundlage für diese Freigabe bildet der neue, revierübergreifende Wolfsmanagementplan für Hessen des Landwirtschaftsministeriums. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/07/01/hessen-perfide-abschussfreigabe-bricht-eu-recht-und-gefaehrdet-das-greifensteiner-rudel/
Dieser erlaubt es, bis zu 40 Prozent der prognostizierten Jungwölfe eines Jahrgangs zu töten, sofern sich die Population in einem vermeintlich günstigen Erhaltungszustand befindet. Basis für diese Gesetzesänderung war die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz im Frühjahr 2026 sowie vorangegangene Anpassungen des hessischen Jagdrechts im Herbst 2024.
Von den verbliebenen Welpen aus dem vergangenen Jahr leben nur noch zwei. Nach dem Willen der Hessischen Landesregierung sollten sie getötet werden, bzw. neue Welpen aus diesem Jahr. © Brigitte Sommer, Beispielfoto.

Die Freigabe zur Jagd. basiert  jedoch auf einer rechtswidrigen Prognoseentscheidung. Für das aktuelle Monitoringjahr liegen behördlich noch keine gesicherten Reproduktionsnachweise für das Greifensteiner Rudel vor. Es sollte demnach ohne verifizierte Welpenzahlen auf reinen Verdacht hin in ein geschütztes Rudel hineingeschossen werden. Dies verletzt nicht nur den Elterntierschutz, sondern gefährdet auch die Sozialstruktur des gesamten Rudels fundamental. Das Verwaltungsgericht Kassel folgte der Argumentation der Naturschutzinitiative als klagendem Verband im Eilverfahren, da ein Vollzug der Genehmigung irreversible Fakten geschaffen hätte, die im Hauptverfahren nicht mehr rückgängig zu machen wären.

Die Kernpunkte der gerichtlichen Presseinformation laut dpa

Das Gericht stützt seine vorläufige Entscheidung (den sogenannten Hängebeschluss) auf folgende Säulen:
  • Effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG): Zur Gewährleistung des Grundrechtes auf effektiven Rechtsschutz muss die Tötung der Jungwölfe gestoppt werden. Ein Vollzug der behördlichen Abschussgenehmigung würde unzweifelhaft irreversible Fakten schaffen. Eine spätere positive Gerichtsentscheidung im Hauptverfahren ließe sich schlechterdings nicht rückgängig machen. 
  • Fehlende Entscheidungsreife: Das Gericht stellte klar, dass es der Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel aktuell an der nötigen Entscheidungsreife fehlt. 
  • Eilantrag nicht aussichtslos: Die Richter betonten, dass der von der Naturschutzinitiative e.V. (NI) eingereichte Eilantrag auch unter Berücksichtigung der behördlichen Stellungnahme keineswegs offensichtlich aussichtslos erscheint.
Es gibt viele Teiche und Tümpel im Territorium. © Brigitte Sommer

Unser Video-Aufruf vom 2. Juli 2026. An dem Tag war noch nicht klar, dass das Gericht der Eilverfügung stattgeben wird.

Es gibt inzwischen sehr viele Nachahmer im Netz. Wolfsfreunde sollten hier kritisch sein und prüfen, ob diese Macher tatsächlich selbst vor Ort sind, oder nur Content kreieren, um Aufmerksamkeit zu erlangen. Es gibt auch Orgas, die Informationen an Beörden weiterleiten, was absolut kontraproduktiv ist, da die Behörden ja die Wölfe schießen wollen. In Hessen dürfen nach der neuen Verordnung übrigens Staatsjäger (HessenForst) und Hobbyjäger schießen.

Das offizielle Wolfsmonitoring hatte anfangs ein klares Ziel: Den Wolf wissenschaftlich zu begleiten und zu schützen. Doch durch die Aufnahme ins Jagdrecht droht dieser positive Effekt ins Gegenteil umzukippen.
Wenn Staats- und Hobbyjäger die Daten – wie u. a. auch in Hessen – sammeln, entsteht ein riesiger Interessenkonflikt: Bewegungsprofile könnten genutzt werden, um Wölfe für Abschussgenehmigungen gezielt vom gleichen Personenkreis aufzufinden. Orgas und Personen, die hier zuarbeiten, schützen die Wölfe nicht, ganz im Gegenteil, wie wir in der weiteren Folge des Artikels noch erklären werden.
Wir rufen im Video zum Weiterwandern auf. Wer mit uns laufen möchte – wir wissen wo genau – sollte Mitglied werden. Seit der groß angelegten Intrige gegen unsere Vorsitzende im Schwarzwald https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/08/wolfsschutz-deutschland-e-v-weist-nach-wolf-grindi-nicht-verhaltensauffaellig geben wir keine Informationen mehr an Fremde heraus und wir geben auch keine genauen Orte bekannt, damit Orgas, die die Daten an Behörden weitergeben, keine sensiblen Informationen erhalten können und uns nicht erneut solche Presseleute auf den Hals jagen können, die eben nicht seriös recherchieren möchten, sondern Stimmung machen möchten.
Dass wir im legalen Rahmen arbeiten und natürlich nichts zerstören, sondern dokumentieren,  braucht man dabei eigentlich nicht mehr zu erwähnen. Zeitungsberichte, die anderes behaupten, möchten ganz offensichtlich Tierschützer diffamieren.

Das Rudel Greifenstein – Nachkommen des Leuscheider Rudels mit dem Vaterwolf Milan

 

Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer
Tabelle aus Angaben der DBB-Wolf und Meldungen des WZH erstellt.

 

Das Territorium des Greifensteiner Rudels verteilt sich auf eine riesige Fläche. Wo, wenn nicht hier, sollten Wölfe endlich in Frieden leben können? © Brigitte Sommer

 

Die Risse an ungeschützten Schafen und Ziegen geschahen hauptsächlich im Bereich Allendorf und Hof Heisterberg. Betroffen waren keine Berufsschäfer, sondern Hobbyhalter. Doch es sind vor allem Pferdehalter, die in Greifenstein Stimmung machen. © Brigitte Sommer

Angespannte Stimmung in Greifenstein und politischer Druck

Die Stimmung in der Gemeinde Greifenstein und den umliegenden Ortschaften ist seit Monaten stark polarisiert und von politischem Druck geprägt. Lokale Politiker und insbesondere die Bürgermeisterin der Gemeinde stehen unter erheblicher Beeinflussung der ansässigen Pferde- und Weidetierhalter. Vorangegangene Vorfälle – wie ein Vorfall im Januar 2025, bei dem ein Jungtier zwei Reiterinnen über einen längeren Zeitraum im Wald folgte, sowie Nutztierrisse – wurden von der Lobby instrumentalisiert. Nur kurze Zeit später wurde ein Wolf dort tot aufgefunden. Wir berichteten und warnten hier bereits am 25.03.2025: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/03/27/hessen-und-der-wolf-zwischen-amigopolitik-illegaler-jagd-und-erneuter-ausrottung/
Besonders die Pferde- und Jagdlobby macht in der Region massiv Stimmung gegen das Greifensteiner Rudel. Mitte Mai 2026 geriet eine Koppel in Greifenstein in den Fokus, von der zehn Pferde ausbrachen, wobei zwei Tiere so schwer verletzt wurden, dass sie eingeschläfert werden mussten. Obwohl offizielle genetische Untersuchungen des Vorfalls im Juni 2026 sowohl das Greifensteiner Wolfsrudel als auch Hunde als Verursacher eindeutig entlasteten, wird das Thema von Seiten der Jagd- und Pferdehalterverbände weiterhin emotional bewirtschaftet. Auf Informationsveranstaltungen und über Petitionen fordern diese Gruppen eine massive Reduktion der Wolfsbestände und ein „aktives Wolfsmanagement“, was faktisch auf eine dauerhafte Bejagung abzielt.

Fördergelder kassieren, Herdenschutz blockieren: Das strukturelle Einfallstor der Agrar- und Pferdehalterlobby

Um die politische Dynamik zu verstehen, muss man die konkreten Aufgaben der Landschaftspflegevereinigung Lahn-Dill e. V. (LPV) betrachten. Der Verband fungiert primär als Vergabestelle und Koordinator für beträchtliche Fördermittel des Landes Hessen, die für die Landschaftspflege und die Bewirtschaftung von sensiblem Naturschutzgrünland direkt an lokale Landwirte fließen. Genau hierin liegt aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. der eigentliche, strukturelle Skandal: Während die im Verband organisierten Akteure bereitwillig staatliche Fördergelder für die Bewirtschaftung ihrer Flächen einstreichen, weigern sich viele von ihnen beharrlich, die ebenfalls hochgradig geförderten Herdenschutzmaßnahmen konsequent umzusetzen.
In diesem Netzwerk bewegt sich auch die Greifensteiner Bürgermeisterin Marion Sander in ihrer öffentlichen Funktion, die dort im Vorstand aktiv ist. Anstatt eine klare, unabhängige Position für den gesetzlich verankerten Artenschutz einzunehmen, bewegen sich lokale Amtsträger in einem ständigen politischen Spagat. Es entsteht der Eindruck, dass das Narrativ vom „Problemwolf“ auf lokaler Ebene bereitwillig bedient wird, um dem Druck der einflussreichen Agrar-, Jagd- und Pferdehalterfunktionäre nachzugeben.
Besonders absurd wird die emotionale Stimmungsmache dieser Verbände in der Region, wenn man die offizielle Rissliste analysiert: Die dortigen Rinder- und Haupterwerbslandwirte und – Schäfer waren nach unseren Recherchen im Raum Greifenstein überhaupt nicht von Wolfsrissen betroffen. Die wenigen, ungeschützten Schäden betrafen reine Hobbyhaltungen abseits der professionellen Agrarbetriebe. Dennoch nutzen die in den regionalen Netzwerken organisierten Gruppen das Greifensteiner Rudel als reines, populistisches Feindbild, um von der eigenen Pflicht zur Co-Existenz und von Versäumnissen bei der eigenen Zaun- und Haltungspraxis abzulenken. Anstatt dass die lokalen Betriebe und Halter im Rahmen einer nachhaltigen Landschaftspflege zur „guten fachlichen Praxis“ beim Zaunbau verpflichtet werden, wird das Greifensteiner Rudel zur Zielscheibe einer künstlich inszenierten Existenzangst gemacht, die jeglicher sachlicher Grundlage entbehrt. Hier ein aktuelles Negativbeispiel: https://www.facebook.com/groups/1724189194520979/permalink/4588596618080208/

Neuer Wolfsmanagementplan für Hessen

Mit dem novellierten Wolfsmanagementplan für Hessen wurden der Lobby von Seiten der Politik ja praktisch alle Wünsche erfüllt. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. üben starke Kritik an diesem Papier. Es ist unten verlinkt. Der neue Plan stellt einen eklatanten Rückschritt für den Natur- und Tierschutz dar. Der angeglich erreichte gute Erhaltungszustand und die darin verankerte pauschale Bestimmung, bis zu 40 Prozent der prognostizierten Jungwölfe eines Jahrgangs pro Territorium ohne vorherige Schadensnachweise zu töten, entbehrt jeglicher wissenschaftlichen Grundlage. Indem das Landwirtschaftsministerium auf bloße Schätzungen setzt, öffnet es der Willkür Tor und Tür.
Besonders skandalös: Der Herdenschutz spielt im neuen Plan faktisch keine Rolle mehr. Anstatt Weidetierhalter konsequent in die Pflicht zu nehmen, wolfsabweisende Zäune zu errichten und den nachweislich wirksamen Schutz aktiv umzusetzen, belohnt das Papier mangelnde Prävention. Bei den angeblichen Rissvorfällen im Lahn-Dill-Kreis war in den betroffenen Betrieben oft nicht einmal ein einfacher Grundschutz vorhanden! Dass nun ohne vorherigen Nachweis von Schäden an ordnungsgemäß geschützten Weiden pauschal bis zu 40 Prozent der Welpen (verharmlosend als „Jungwölfe“ deklariert) geschossen werden dürfen, entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage und bricht europäisches Recht. Hier wurde eine reine Abschussschablone geschaffen, die das absichtlich strukturelle Versagen beim Herdenschutz vertuschen soll.

Die offiziellen Zahlen entlarven die sinnlose Abschusspolitik

Wie absurd dieses Vorgehen ist, zeigt der unbestechliche Blick auf die brandaktuellen Daten des Wolfszentrums Hessen (WZH). Für das abgelaufene Monitoringjahr 2025/2026 wurden in ganz Hessen zwar mindestens 113 durch Wölfe geschädigte Nutztiere registriert – doch die amtliche Schadensliste offenbart die eigentliche Ursache: Bei über 90 Prozent dieser bestätigten Übergriffe war schlichtweg kein empfohlener Grundschutz vorhanden. Es traf fast ausnahmslos ungesicherte Weiden oder Hobbyhaltungen. Professionelle Betriebe, die wolfsabweisende Zäune konsequent nutzen, blieben praktisch schadensfrei. Auch im neuen Kalenderjahr setzt sich dieser Trend fort: Die behördlichen Prüfprotokolle der Regierungspräsidien weisen bei den wenigen echten Wolfsrissen in der Spalte zur guten fachlichen Praxis fast flächendeckend ein klares „Nein“ beim Grundschutz auf. Die amtlichen Zahlen belegen damit zweifelsfrei: Nicht der Wolf ist das Problem, sondern das eklatante Versäumnis beim Zaunbau. Dass die Landesregierung diese mangelnde Prävention nun mit Abschussgenehmigungen belohnt, statt den Herdenschutz konsequent nicht nur zu fördern (neu sogar für Pferde, Rinder und Esel), sondern einzufordern, ist ein naturschutzrechtlicher Offenbarungseid.
Weidtierhaltung draußen spielt im Raum Greifenstein fast keine Rolle. Pferde und Kühe werden nur hinter rudimentären Litzen gehalten, doch das Rudel Greifenstein machte bislang gar keine Anstalten, Pferde oder Rinder anzugreifen. Doch natürlich sagen Wölfe zu Ziegen und Schafen, die ihnen praktisch auf dem Präsentierteller serviert werden, nicht „Nein“. © Brigitte Sommer

 

Wolfslosung findet man nicht mit technischem Schnickschnack, sondern vor allem durch Intuition und einem Gespür für Wölfe auf langen Wandertouren. Da Wölfe die Grenzen ihrer Territorien mit ihrem Kot markieren, können wir uns durch Losungsfunde ein Bild machen und unsere Patrouillen entsprechend ausrichten. © Brigitte Sommer

 

Unser Vereinsmitglied Gudrun lässt ihre Hündin zur Wolfslosungsspürhündin ausbilden. Alba hilft uns inzwischen sehr bei unseren Einsätzen. Auch bei toten Tieren kann sie uns helfen. Möchte sie die Spur weg vom toten Tier lieber nicht verfolgen, könnte es sich entweder um einen Riss handeln, oder aber ein durch Wölfe nachgesorgtes Reh.© Brigitte Sommer

 

Wie schnell ein totes Tier in der Natur verwertet wird, zeigt sich hier: Das Foto entstand nur einen Tag vorher. Foto: privat.

 

Illegale Verfolgung: Das schleichende Sterben hessischer Territorien

Dass erfolgreiche Klagen, wie vor dem Verwaltungsgericht Kassel, keinen verlässlichen Schutz vor der Realität im Wald bieten, belegt das kontinuierliche Verschwinden etablierter Wolfsterritorien in Hessen. Während die Politik suggeriert, die Wolfsbestände würden unkontrolliert wachsen, dokumentieren offizielle Angaben und unsere Recherchen einen gegenteiligen Trend. Ein Großteil der nachgewiesenen Territorien existiert heute nicht mehr, da die Tiere spurlos verschwunden sind.
Die Bilanz des hessischen Wolfsvorkommens abseits des Greifensteiner Rudels:

Das Verschwinden betrifft nicht nur sesshafte Rudelstrukturen. Auch durchziehende Einzelwölfe, die auf der Suche nach neuen Territorien sind, werden immer wieder illegal beseitigt. Ein aktueller Verdachtsfall im Main-Kinzig-Kreis untermauert diese Annahme. https://wolfszentrum.hessen.de/aktuelles-0

 

Diese Foto hat uns ein Wolfsfreund zugesendet. Es gibt doch viele Freunde der Wölfe in der Region. Ein herzliches Dankeschön. Foto: privat.

 

An jeder Ecke befinden sich – wie überall – Hochsitze. Mittig hinten zu sehen. Bei diesem ist kein Kugelfang zum bergabliegenden Wanderweg. © Brigitte Sommer

 

An der Ulmbachsperre ist ein Campingplatz mit Badestelle. © Brigitte Sommer

 

Ein riesiges Gebiet mit viel Platz für Wildtiere. © Brigitte Sommer

 

Alles in der Natur wird verwertet: Tagpfauenauge auf Marderlosung. © Brigitte Sommer

 

Danke an die Wanderer, die uns dieses Bild geschickt haben. Foto: privat.

 

Überall Hochsitze.In der blauen Tonne befindet sich Mais zum „Ankirren“ von Wildschweinen. Foto: privat.

 

Der Bock als Gärtner: Der massive Interessenkonflikt im staatlichen Monitoring

Ein weiterer Kernskandal ist die Struktur des offiziellen Wolfsmonitorings in Hessen, die einen unübersehbaren Interessenkonflikt birgt. Seit der Neuzuordnung des Wolfszentrums Hessen (WZH) zum Landesbetrieb HessenForst und der gezielten Ausbildung von Hobbyjägern zu offiziellen „ehrenamtlichen Wolfsberatern“ wird der Bock buchstäblich zum Gärtner gemacht. Das WZH erfasst über dieses Netzwerk systematisch Bewegungsprofile, Fotofallen-Daten und Standortnachweise der Wölfe. Dieselben Daten, die eigentlich dem Schutz der Tiere dienen sollten, werden durch die Neuausrichtung des Jagdrechts nun jedoch als direkte logistische Grundlage genutzt, um Abschüsse vorzubereiten. Die Jägerschaft sammelt so die Standortdaten ihrer potenziellen Abschussobjekte im Grunde selbst. Dass ausgerechnet eine Lobbygruppe, die den Wolf öffentlich als „Schadfaktor“ brandmarkt, die Hoheit über die Datenerhebung im Wald besitzt, entzieht dem staatlichen Monitoring jede Unabhängigkeit und wissenschaftliche Neutralität. Es dient in der Praxis nicht mehr dem Artenschutz, sondern der gezielten Lokalisierung von Wölfen zur Freigabe für die Flinte.

Ausbau unserer unabhängigen Wolfsschutzpatrouillen

Um dem illegalen Verschwinden von Wölfen entgegenzuwirken und das Greifensteiner Rudel effektiv vor Übergriffen zu schützen, organisiert Wolfsschutz-Deutschland e. V. seit Jahren zielgerichtete Schutzpatrouillen. Unsere Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer hat zusammen mit einem ehrenamtlichen Team das Kerngebiet des Rudels im Lahn-Dill-Kreis über mehrere Tage hinweg erneut erwandert.
Durch diese intensive Felderkundung haben wir einen detaillierten Überblick über die lokalen Gegebenheiten und die Streifgebiete des Rudels gewonnen. Diese Erkenntnisse dienen als Basis für unsere vereinsinternen Wolfsschutzpatrouillen. Unsere Teams werden ab sofort im Revier Präsenz zeigen, um die Einhaltung des Gerichtsbeschlusses zu überwachen, illegale Aktivitäten im Wald zu dokumentieren und den Schutz der verbleibenden Wölfe unabhängig zu begleiten.
Es dokumentierten u. a. Brigitte (links), Gudrun und Alba. Hinweisgeber und aktive Mitglieder können sich sicher sein, dass wir ihre Identität schützen. Informanten garantieren wir Quellenschutz. Foto: Privat.

Aktiv werden für den Wolfsschutz: Schützen Sie mit uns die hessischen Wölfe

Der Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Kassel hat uns eine Atempause verschafft, doch die Arbeit im Wald fängt jetzt erst an. Um illegale Verfolgungen zu verhindern und eine lückenlose, unabhängige Dokumentation zu gewährleisten, brauchen wir Ihre Unterstützung.
Werden Sie Teil unserer Wolfsschutzpatrouillen!
Das gemeinsame Erkunden der Wolfsterritorien ist nicht nur ein unschätzbarer Dienst für den Artenschutz, sondern bietet auch enorme persönliche Vorteile. Das Wandern in der Natur hat nachweislich tiefgreifende gesundheitliche Aspekte:
    • Stärkung des Herz-Kreislauf-Systems: Das gleichmäßige Gehen in wechselndem Terrain trainiert Herz und Lunge sanft, aber hocheffektiv.
    • Nachhaltiger Stressabbau: Der Aufenthalt im Wald senkt nachweislich das Stresshormon Cortisol, beruhigt das Nervensystem und stärkt die psychische Widerstandskraft.
    • Aktivierung des Immunsystems: Die Bewegung an der frischen Waldluft regt die Produktion körpereigener Abwehrzellen an.

Verbinden Sie das Angenehme mit dem Nützlichen: Tun Sie Ihrem Körper etwas Gutes und leisten Sie gleichzeitig einen unschätzbaren Beitrag zum Schutz des Greifensteiner Rudels. Ob als aktiver Patrouillengänger im Wald oder durch eine feste Mitgliedschaft, die unsere Arbeit dauerhaft rechtssicher finanziert – jede helfende Hand zählt. Hier geht es zum Mitgliedsantrag: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Weitere Quellen:

Neuer Wolfsmanagementplan Hessen: https://landwirtschaft.hessen.de/sites/landwirtschaft.hessen.de/files/2026-06/20260630_wmp_final_veroeffentlichung_abgestimmt_al6.pdf

Unsere Kritik zum Vorhaben Wolfsmanagementplan: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/24/perfider-plan-in-hessen-bis-zu-40-der-welpen-abschiessen-waehrend-rudel-schon-vorher-systematisch-dezimiert-wurden/

Gerichtsentscheidung zum Eilverfahren Greifenstein: https://www.sueddeutsche.de/wissen/tierschutz-debatte-eilantrag-bremst-wolfsjagd-im-lahn-dill-kreis-aus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260703-930-330290

Hier zeigen wir die schlechten Zäune: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/05/29/richtigstellung-woelfe-in-greifenstein-nicht-verantwortlich-fuer-tote-und-verletzte-pferde/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX