Blutige Exekution eines Wolfs im Heidekreis: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen

Das verordnete Schweigen des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums ist gebrochen und die traurige Gewissheit ist da: Anfang Oktober 2026 wurde im Heidekreis der Abschuss eines Wolfes eiskalt vollstreckt. Hinter verschlossenen Türen hatte die Behörde eine geheime Schnellabschussverfügung erlassen, deren Existenz erst auf massiven Druck scheibchenweise eingeräumt wurde. Gegen diese Praxis staatlicher Willkür und die gezielte Ausschaltung des Rechtsstaates zieht Wolfsschutz-Deutschland e. V. nun die Konsequenz und bringt den ersten Fall vor die Justiz. Wir stellen umfassende Strafanzeigen gegen die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne), den amtierenden Leiter der Kreisverwaltung des Heidekreises, Landrat Jens Grote, die Führung der dortigen Unteren Jagdbehörde sowie gegen die noch unbekannten, ausführenden Schützen vor Ort.

Da das Ministerium die exakte Identität des getöteten Tieres unter Verschluss hält, besteht der dringende Verdacht, dass dieser Abschuss Wolfsterritorien mit Nachwuchs der Region im Kern getroffen hat. Es könnten Tiere des Rudels „Schwarmstedt“ oder des Rudels „Rethem“ oder angrenzende Rudel wie Wedemark ins Visier des Abschusskommandos geraten sein. Sollte ein für die Aufzucht notwendiges Elterntier eines dieser Rudel erschossen worden sein, droht den diesjährigen Welpen im Spätherbst der qualvolle Tod durch Verhungern, oder sogor mehr Risse, da unerfahrene Jungtiere zu leichter Beute, wie ungeschützten Weidetieren, greifen müssen. Um eine solche Tragödie und das bewusste Umgehen von Gesetzen zu stoppen, lauten unsere Vorwürfe gegen die Amtsträger unter anderem auf Rechtsbeugung (§ 339 StGB) im Amt, Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz (§ 71 BNatSchG) sowie Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund (§ 17 TierSchG). Die pauschale Geheimhaltung der Abschusszonen ist aus unserer Sicht gezielt darauf ausgelegt, den verfassungsmäßig verankerten Eilrechtsschutz systematisch auszuhebeln und Gerichte vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die Illusion des Rechtswegs: Wenn Bürokratie den Artenschutz aushebelt

Dieser Vorfall im Heidekreis legt schonungslos einen tiefen, schmerzhaften Riss an der Basis des organisierten Naturschutzes offen. Seit Jahren haben wir von Wolfschutz-Deutschland e. V. intensiv vor genau dieser Technokratisierung und Verheimlichung der behördlichen Abschussverfahren gewarnt. Dennoch wurde der kritische Diskurs über einen langen Zeitraum hinweg durch das immer gleiche Narrativ beruhigt, dass dem Tötungswahn primär auf dem langwierigen Rechtsweg und durch finanzielle Unterstützung klagefähiger Verbände beizukommen sei.
Diese einseitige Fokussierung auf juristische Scharmützel hat in der Praxis zu einer folgenschweren Sedierung der Zivilgesellschaft geführt. Anstatt die notwendige, aktive Präsenz direkt in den bedrohten Revieren zu stärken, wurde den Menschen suggeriert, eine passive Spendenbereitschaft genüge, um die Wölfe zu retten. Während engagierte Aufrufe zu physischer Wachsamkeit und zivilgesellschaftlicher Kontrolle als zu anstrengend ins Hintertreffen gerieten, hat sich das blinde Vertrauen auf den reinen Rechtsweg als fatales Placebo erwiesen. Während Verbände noch intern über Satzungsänderungen debattieren, schaffen die Behörden im Schutz der Dunkelheit unumkehrbare Fakten.

Das Monitoring-Dilemma: Vom wissenschaftlichen Datensatz zur Abschusskoordinate

Wie gefährlich die andauernde Naivität gegenüber staatlich gelenkten Strukturen ist, zeigt ein Blick auf das offizielle Wolfsmonitoring. Bis heute wird beharrlich dafür geworben, Sichtungen und Wildkamerabilder an die behördlichen Erfassungssysteme zu melden – im guten Glauben, den Wissenschaftlern zu helfen. Dass diese Daten jedoch längst nicht mehr primär wissenschaftlichen Zwecken dienen, haben jüngste Einblicke in Schulungsmaterialien des Deutschen Jagdverbandes (DJV) auf drastische Weise offengelegt. Das Video wurde inzwischen vom DJV wegen einer angeblichen Fotoverwechslung offline gestellt. Es liegt uns aber intern vor. 
Dort ist offen dargelegt worden, dass die erhobenen Monitoringdaten im Rahmen zukünftiger Handlungsaspekte gezielt dafür herangezogen werden sollten, die exakten Aufenthaltsorte der Tiere für behördlich angeordnete Abschüsse zu lokalisieren. Wer die Öffentlichkeit in Unkenntnis dieser Dynamiken weiterhin zur Datenabgabe an das von der Jägerschaft dominierte Monitoring anleitet, gerät in den dringenden Verdacht, den Abschusskommandos unfreiwillig die Zielkoordinaten zuzuarbeiten. Das gutgläubig gesammelte Wissen der Tierfreunde wird so zur Beihilfe für die Jägerschaft.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Das System der 18 Abschusszonen

Wie flächendeckend und rücksichtslos das Land Niedersachsen die Reviere der geschützten Wildtiere inzwischen mit Abschussgenehmigungen überzieht, offenbart ein Blick hinter die Kulissen der ministeriellen Dokumentation. Insgesamt listen die behördlichen Tabellen bereits die schockierende Zahl von 18 eingeleiteten Schnellabschussverfahren seit dem Inkrafttreten der neuen Rechtslage auf. Doch diese vermeintliche Transparenzliste entlarvt sich bei genauerem Hinsehen als ein Instrument der gezielten Täuschung. Bis zu den jüngsten Enthüllungen Anfang Oktober wurde bei sämtlichen 18 Verfahren stur der offizielle Vermerk „kein Wolf erlegt“ geführt. Während die Öffentlichkeit und die über Satzungsänderungen brütenden Verbände durch diese scheinbar erfolglose Statistik in Sicherheit gewiegt werden sollten, sind im Heidekreis und einer Nachbarregion im Geheimen längst Wölfe erschossen worden.
Diese hohe Zahl von 18 freigegebenen Jagdzonen beweist zudem die fundamentale Mitschuld des offiziellen Monitorings, vor dessen Naivität wir seit Jahren intensiv warnen. Jedes Foto, jede Spur und jede gutgläubig gemeldete Sichtung liefert den Behörden exakt das Datenmaterial, um eine dieser 18 Abschussverfügungen rechtlich zu begründen und die Jäger direkt an die Aufenthaltsorte der Wolfsfamilien zu leiten. Das Ministerium verwaltet hier im Verborgenen eine blutige Abschussliste, die erst durch den massiven Druck scheibchenweise ans Licht gezerrt werden kann.

Aufrüstung der Jagdmethoden: Die drohende Renaissance der Lappjagd

Die in den Schulungen skizzierten Zukunftsszenarien offenbaren zudem eine erschreckende Eskalation der Jagdmethoden, die jeglichen Bezug zu einem ethischen Artenschutz vermissen lässt. So sei in jenen internen Beiträgen darüber gesprochen worden, dass für zukünftige Wolfsentnahmen potenziell auch auf die historisch-brutale Methode der Lappjagd zurückgegriffen werden könne. Diese großflächige Einkesselung ganzer Areale mittels Tüchern bezwecke keine selektive Entnahme eines Einzeltieres, sondern sei auf die systematische Traumatisierung und Auslöschung ganzer Familienverbände ausgelegt.
Als Wolfsschutz-Deutschland e. V. vertreten wir hierzu eine unmissverständliche und unkompromittierende Position: Wir lehnen jede Form der Jagd aus ethischen und ökologischen Gründen ab. Es gibt für uns kein Szenario, in dem einem Wolfsabschuss – ungeachtet jedweder behördlicher Konstruktionen – zugestimmt werden kann. Statt uns hinter bürokratischen Vorlesungen, Vereinsmeierei oder internen Verbandskämpfen zu verbarrikadieren, fordern wir die sofortige und kompromisslose Umkehr von diesem blutigen Irrweg. Einzig ein flächendeckender, lückenlos staatlich finanzierter Herdenschutz bietet Weidetieren dauerhaften und echten Schutz. Steuergelder gehören in die präventive Infrastruktur, nicht in die verdeckte, technokratische Verfolgung einer geschützten Art.

Schluss mit der Lethargie: Zeigt Präsenz vor Ort und unterstützt Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. müssen endlich Gehör finden. Während in den sozialen Netzwerken fleißig Herzchen verteilt, betroffene Emojis gepostet und lahme Ausflüchte gesucht werden, sterben in den Wäldern Niedersachsens die Wölfe. Diese digitale Bequemlichkeit rettet kein einziges Tier vor den Abschusskommandos. Unsere Aktiven vor Ort kämpfen ununterbrochen in den betroffenen Gebieten und stoßen allmählich an ihre physischen und psychischen Belastungsgrenzen. Es reicht nicht mehr aus, wegzusehen oder die Verantwortung auf langwierige, im Hintergrund blockierte Gerichtsprozesse abzuschieben.

Befreit Euch endlich aus der Lethargie und werdet aktiv. Wir fordern alle echten Wolfsfreunde auf, sich zu bewegen und uns direkt in den Revieren zu unterstützen. Wir brauchen dringend neue, engagierte Mitglieder, die bereit sind, vor Ort physische Präsenz zu zeigen, wachsam zu sein und zivilgesellschaftliche Kontrolle auszuüben. Nur wenn wir gemeinsam vor Ort Stärke und Entschlossenheit demonstrieren, können wir diesem verdeckten Tötungswahn der Behörden wirksam entgegentreten. Werdet jetzt Mitglied, unterstützt unsere Teams in den bedrohten Territorien und helft dabei, das Sterben im Heidekreis und ganz Niedersachsen zu stoppen. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quellen:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/wolf_ins_bundesjagdrecht_aufnehmen/schnellabschusse/veroffentlichung-der-interventionsgebiete-sowie-der-beendeten-schnellabschussverfahren-252705.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/10/03/erste-woelfe-heimlich-in-niedersachsen-offiziell-getoetet/

http://www.wolfsmonitoring.com

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Auch durch den Kauf unseres Kalenders 2027 kann uns wirkungsvoll geholfen werden:

Bayern: Nach massivem Druck: Landratsamt muss Jagd auf Wölfin „Tenni“ einräumen

Nach erheblichem öffentlichem und medialem Druck hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt die Existenz eines revierübergreifenden Managementplans zur Bejagung der Wölfin „Tenni“ (GW4977f) offiziell bestätigt. Die Freigabe, die bis zum 31. Oktober 2026 gilt, wirft jedoch grundlegende Fragen bezüglich der Verhältnismäßigkeit, der Transparenz staatlichen Handelns und der tatsächlichen Umsetzung gesetzlicher Schutzpflichten auf. Eine sachliche Analyse der Gegebenheiten vor Ort mit neuen Fotos offenbart nämlich weiter große strukturelle Defizite im Herdenschutz.

Dass die Abschussverfügung zunächst ohne aktive Information der Öffentlichkeit und der anerkannten Naturschutzverbände erlassen wurde, wird von den Behörden mit formalen Zuständigkeiten begründet. Demnach seien im Planungsverfahren lediglich direkt betroffene Jäger und Revierinhaber rechtlich zu beteiligen gewesen. Aus demokratietheoretischer und naturschutzrechtlicher Sicht führt diese Praxis der Exklusion jedoch dazu, dass eine unabhängige Überprüfung behördlicher Abwägungen im Vorfeld systematisch erschwert wird.
Das Landratsamt begründet den Erlass des Managementplans als zwingend notwendige Reaktion auf eine akute Konfliktlage. Als empirische Grundlage werden die wiederholten Risse von Nutztieren seit August 2026, der Fund von Losungen sowie verifizierte Sichtungen angeführt, welche die Standorttreue des Tieres belegen würden. Die Behörde betont explizit, dass es sich hierbei nicht um eine „willkürliche Entscheidung“ handle, sondern dass das Bundesjagdgesetz die zuständige Behörde anlassbezogen dazu verpflichte, einen solchen revierübergreifenden Plan aufzustellen, sofern Schäden in der Weidewirtschaft entstehen. Man stützt sich dabei auf das politische Narrativ, wonach sich der Wolf in Deutschland in einem „günstigen Erhaltungszustand“ befinde und ein Bestandsmanagement daher rechtlich zulässig sei.
    • Der Managementplan erlaubt die Jagd auf die Wölfin in der gesetzlichen Periode vom 1. Juli bis zum 31. Oktober und erstreckt sich neben dem Eigenjagdrevier Tennenlohe weitläufig auf zahlreiche umliegende Gemeinschafts- und Staatsjagdreviere (u. a. Uttenreuth, Kalchreuth, Buckenhof und Heroldsberg) Fränkischer Tag. Diese enorme räumliche Ausdehnung auf rund 80 Quadratkilometer entlarvt das Verfahren. Es handelt sich nicht um eine punktuelle Schadensabwehr am Gehege, sondern um eine großflächige Bejagungsfreigabe, die das Tier auch fernab des Konfliktortes existenziell gefährdet. Die genauen Jagdgebiete haben wir bereits hier veröffentlicht: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/10/04/bayern-geheim-abschuss-auf-tenni-managementplan-im-tennenloher-forst-wirft-fragen-auf/

Unsere Grundsatzposition: Ganzheitlicher Schutz statt Sündenbock-Mechanismen

Wolfsschutz-Deutschland e. V. vertritt die unverrückbare Position, dass die Tötung von geschützten Beutregreifern keine Lösung für weidewirtschaftliche Konflikte darstellt. Der Wolf erfüllt eine essenzielle regulierende Funktion im Ökosystem. Ihn pauschal zum Sündenbock für Defizite im menschlichen Management zu erklären, verkürzt die komplexe Realität und widerspricht dem Gedanken des Naturschutzes. Konflikte lassen sich ausschließlich durch lückenlose, präventive Schutzmaßnahmen und ein professionelles Herdenschutzmanagement lösen.
Beispielfoto Wölfin.

Komplexe Verantwortlichkeiten im Beweidungsprojekt

Um die Situation sachgerecht zu bewerten, müssen die Eigentums- und Projektstrukturen im Tennenloher Forst differenziert betrachtet werden: Die betroffenen Pfauenziegen stehen im Eigentum privater Tierhalter und werden im Rahmen eines offiziellen Beweidungsprojekts des Landkreises eingesetzt. Die Flächen selbst befinden sich im Eigentum der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU).
Obwohl die primäre Sicherungspflicht bei den Haltern liegt, sieht Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch die DBU als namhafte Stiftung und Projektpartnerin in einer ethischen und koordinativen Mitverantwortung. Ein wirksamer Schutz kann nur gelingen, wenn alle beteiligten Akteure kooperieren, anstatt die Verantwortung im bürokratischen Raum zu fragmentieren. Die DBU teile überdies mit, dass die Ziegen künftig woanders untergebracht würden. Sind die Ziegen weg, ist erst Recht kein Grund mehr vorhanden, Tenni zu töten. Die Wildperde sind nach eigenen Aussagen der BDU ohnehin nicht gefärdet.

Empirische Befunde: Der Fakten-Check am Gehegezaun

Als primäre Begründung für den Managementplan werden die Nutztierverluste werden laut dem Fränkischen Tag seit dem Sommer angeführt. Ein aktueller, systematischer Einsatzbericht unserer Aktiven vor Ort dokumentiert jedoch gravierende technische Mängel an der Umzäunung, die die These eines „wolfssicheren Grundschutzes“ empirisch widerlegen:
    • Inkonsistente Spannungsversorgung: Zwar weisen Teile des Solarzauns an der mittleren und inneren Litze eine reguläre Spannung von 8.0 kV auf, doch an mehreren Abschnitten konnte keine elektrische Spannung gemessen werden.
    • Strukturelle Barrierefehler: Am Boden wurden erhebliche, neu entstandene Untergrabungen dokumentiert, die groß genug sind, um einem Beutegreifer barrierefreien Zugang zu gewähren. Zudem lässt sich das Zaungeflecht an sensiblen Stellen ohne großen Kraftaufwand wegschieben. Reparierte Abschnitte werden zudem oft unmittelbar durch neue Untergrabungen direkt daneben umgangen.
    • Infrastrukturelle Veränderungen: Parallel zu weitläufigen forstwirtschaftlichen Fällarbeiten mittels Harvester wurde direkt innerhalb des Geheges ein Hochsitz errichtet. Diese Kombination aus mangelhafter Zauninstandhaltung und vorbereiteter jagdlicher Infrastruktur wirft Fragen bezüglich der Prioritätensetzung der Verantwortlichen auf.
Nach europäischem und deutschem Recht darf ein Abschuss streng geschützter Arten streng genommen nur als ultima ratio – also nach dem nachweislichen Ausschöpfen aller zumutbaren Alternativen – erfolgen. Solange der Herdenschutz vor Ort nachweisbare, gravierende Defizite aufweist, ist die Erfüllung dieser rechtlichen Voraussetzung höchst zweifelhaft.
Die Ziegen sind wohlauf. Heute ( 09.10.26) waren Sie auf einem anderem Platz. Aber noch immer im selben Gehege. Foto: privat
Weitere Untergrabungen. Foto: Privat
Zum größten Teil waren jetzt die mittlere Stromlitze und die innere Stromlitze unter Spannung (8.0 kV). Leider gab es aber auch Stellen, an denen kein Strom messbar war. Zu erkennen war, dass die Stromeinspeisung mittels Solar erfolgt.
Erneute Untergrabungen. Foto: Privat
Mittels Harbester werden schneisenartig Bäume gefällt. Dies kann auch nicht im Sinne des Naturschutzes sein. Foto: Privat.
Untergrabung. Foto: Privat
Erschreckend ist der Bereich am unteren Ende des Zaunes. Teilweise gab es neue, größere Untergrabungen. Diese wurden zum Teil bereits markiert. Die Untergrabungen sind so groß, dass hier ein größerer Wolf ohne Probleme in das Gehege und aus dem Gehege gelangen kann. An manchen Stellen lässt sich der untere Zaun auch leicht wegschieben, so dass einTier auch so durch die Umzäunung kommen kann. Oft ist zu erkennen, dass direkt neben den wieder verschlossenen Untergrabungen neue Untergrabungen vorhanden sind.. Foto: privat.

Zivilgesellschaftliches Engagement zeigt Wirkung

Dass alternative Methoden wirksam sind, beweist die Praxis: Seit Ende September herrscht im Gehege relative Ruhe, die verbliebenen Tiere sind wohlauf laut Fränkischer Tag. Dieser Zustand wurde jedoch nicht durch behördliche Maßnahmen, sondern durch den Einsatz ehrenamtlicher Helfer herbeigeführt, die durch Nachtwachen, Zaunreparaturen und friedliche Vergrämungsmaßnahmen (akustische Reize) den Schutz der Herde aktiv unterstützen.

Appell an klageberechtigte Verbände und juristische Schritte

Wir haben geliefert: Unsere Aktiven vor Ort haben die unhaltbaren Zustände am Zaun akribisch und gerichtsverwertbar dokumentiert. Damit liegt ausreichend Beweismaterial vor, um den behördlichen Bescheid juristisch zu Fall zu bringen. Da Wolfsschutz-Deutschland e. V. in Bayern über kein eigenes Verbandsklagerecht verfügt, richten wir einen dringenden, sachlichen Appell an alle klageberechtigten Partnerverbände: Unter diesen Umständen muss unverzüglich geklagt werden!
Ein Eilverfahren (Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO) vor dem zuständigen Verwaltungsgericht ist jetzt der einzige Weg, um vollendete, rechtswidrige Tatsachen im Tennenloher Forst zu verhindern. Für die juristische Begründung des Eilantrags liegt die Argumentationsbasis in einer klaren Doppelstrategie bereit:
  1. Der materielle Rechtsfehler (Wissenschaft & Europarecht):
    Die behördliche Behauptung eines „günstigen Erhaltungszustands“ als Voraussetzung für den Managementplan hält einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) stuft den Wolf in Süddeutschland und Bayern nach wie vor als ungünstig-unzureichend ein. Das Landratsamt wendet hier fälschlicherweise ein grobes, bundespolitisches Pauschalargument auf ein Bundesland an, dessen Wolfspopulation biologisch fragil ist. Nach der bindenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf eine Abschussfreigabe jedoch niemals den Erhaltungszustand der lokalen Population gefährden. Die Beweislast dafür, dass der Abschuss von „Tenni“ der bayerischen Teilpopulation nicht schadet, liegt beim Amt – und diesen wissenschaftlichen Nachweis kann es nicht erbringen.
  2. Die Missachtung der Ultima-Ratio-Pflicht (Der Herdenschutz-Vorbehalt):
    Die von uns dokumentierten, eklatanten Mängel (stromlose Abschnitte, massive Untergrabungsmöglichkeiten, fehlender Untergrabungsschutz) belegen empirisch, dass der rechtlich zwingend vorgeschriebene „wolfsabweisende Grundschutz“ im Ziegengehege gar nicht flächendeckend existiert. Ein Abschuss ist europarechtlich (FFH-Richtlinie) aber strikt an die Bedingung gekoppelt, dass es keine andere zumutbare Alternative gibt. Solange die Behebung der nachweisbaren Zaunmängel durch die Halter, den Landkreis und die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) nicht vollzogen wurde, ist die Abschussverfügung ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig. 

Wir machen Ausführende und Entscheider darauf aufmerksam, dass wir Strafanzeigen erstatten werden, sollte Tenni oder ein anderer Wolf erschossen werden.

Historische Kontinuität: Das überlieferte Narrativ vom „bösen Wolf“ von 1809

Ein Blick in die Erlanger Regionalgeschichte verdeutlicht, dass die psychologischen und argumentativen Muster der heutigen Debatte keineswegs neu sind. Das Stadtmuseum Erlangen verwahrt in seiner Sammlung das Präparat des sogenannten „letzten Erlanger Wolfs“, der am 21. November 1809 im nahegelegenen Klosterwald bei Frauenaurach geschossen wurde. Der historische Kontext offenbart verblüffende Analogien zu heute:
    1. Dasselbe Begründungsmuster: Auch im Jahr 1809 ging dem Abschuss eine Phase voraus, in der es zu wiederholten Übergriffen auf Schafherden in benachbarten Gemeinden wie Möhrendorf und Dechsendorf kam. Damals wie heute lautete die menschliche Reaktion: Eliminierung des Tieres statt struktureller Anpassung der Schutzmaßnahmen.
    2. Die optische und mediale Dämonisierung: Bei der Präparation des Wolfs im Jahr 1809 wurde dem Tier im Zoologischen Institut der Universität bewusst ein aggressives Aussehen mit gefletschten Zähnen verliehen, um das kulturelle Feindbild des „bösen Wolfs“ aus den Grimmschen Märchen zu bedienen.

Diese historische Feststellung ist von hoher Aktualität. Sie zeigt, dass die Gesellschaft auch heute noch anfällig für dieselben emotionalisierten Projektionen ist. Wenn Behörden und Teile der Berichterstattung den Wolf primär als „Schadwolf“ framen, knüpfen sie unbewusst an das im 19. Jahrhundert zementierte Märchen-Narrativ an. Während man 1809 den Wolf als vermeintlich „letztes“ Exemplar feierte, um die Natur endgültig zu unterwerfen, scheitert das behördliche Management im Jahr 2026 noch immer an der Propagands, die verhindert, dass der Wolf als natürlicher Rückkehrer dauerhaft Teil unserer Ökosysteme sein kann. 
Screenshot      Quelle: https://stadtmuseum-erlangen.de/de/das-museum/hingucker/wolf

Werden Sie Teil einer starken Zivilgesellschaft: Unterstützen Sie unsere Arbeit

Faktenbasierter Naturschutz, Ethik und die Aufklärung über mediale und behördliche Narrative erfordern Ausdauer, juristische Expertise und Präsenz vor Ort. Um diese unabhängige Kontrollfunktion gegenüber staatlichem Handeln langfristig aufrechterhalten zu können, sind wir auf eine starke Gemeinschaft angewiesen.

    • Werden Sie Mitglied: Unterstützen Sie uns nachhaltig durch eine reguläre Mitgliedschaft und stärken Sie die Stimme des Wolfsschutzes in Deutschland.
    • Aktiv werden: Beteiligen Sie sich an unseren Dokumentations- und Monitoringprojekten.
    • Aufklären: Teilen Sie diesen sachlichen Bericht, um eine informierte Diskussion auf Augenhöhe in der Öffentlichkeit zu fördern.

Warum aufmerksames Wandern Wölfe schützt

Anstatt sich in den sozialen Medien zu empören, kann jeder Einzelne selbst aktiv werden: Es werden keine Retter von oben kommen, um den Tierschutz für uns durchzusetzen. Neben der juristischen Arbeit gibt es eine direkte Möglichkeit der zivilgesellschaftlichen Intervention: die aufmerksame Präsenz im Tennenloher Forst im Rahmen des gesetzlichen Betretungsrechts.
Das Wandern auf den Wegen erfüllt eine entscheidende Schutzfunktion:
  • Öffentlichkeit herstellen: Wo Menschen im Wald unterwegs sind, sinkt die Wahrscheinlichkeit für intransparente behördliche oder jagdliche Maßnahmen im Verborgenen. Die Präsenz aufmerksamer Bürger zwingt alle Akteure vor Ort zu absoluter Gesetzestreue.
  • Soziale Kontrolle: Wer Veränderungen in der Infrastruktur – wie neu errichtete Jägersteige oder Absperrungen – wahrnimmt, dokumentiert und meldet, agiert als verlängerter Arm eines unabhängigen Monitorings.

Jeder Schritt im Wald und jede geteilte Beobachtung macht deutlich, dass die Bevölkerung eine Politik der Geheimhaltung nicht mitträgt. Werden Sie selbst aktiv, gehen Sie wandern und schützen Sie Wölfin „Tenni“ durch Ihre Präsenz.

Quellen:

https://www.fraenkischertag.de/lokales/hoechstadt-herzogenaurach/umwelt-natur/warum-die-woelfin-in-erlangen-hoechstadt-jetzt-gejagt-werden-darf-art-592223

Ab Minute 2.30 https://www.podcast.de/episode/707959266/fuchsengarten-abschiebung-woelfin-tenni-erlangen-am-abend-vom-09-oktober-2026

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Auch durch den Kauf unseres Kalenders 2027 kann uns wirkungsvoll geholfen werden:

 

Wandern für das Greifensteiner Rudel in Hessen und Rheinland-Pfalz

Die Schlinge um das Greifensteiner Rudel zieht sich unbarmherzig weiter zu: Die Jagd in Rheinland-Pfalz und Hessen ist endgültig freigegeben. Während die Nachkommen Diana (GW5369f) und Dian (GW5868m) nach dem Entscheid der Gerichte noch bis Ende Oktober unbarmherzig abgeschossen werden dürfen, erreicht die Eskalation eine neue Stufe. Uns liegen Informationen vor, dass es nun auch in Hessen eine Eilverfügung auf den Vaterwolf Milano (GW2478m) gibt. Die Mutterwölfin Ulma (GW2479f) taucht derweil in den Abschusslisten nicht auf – wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. vermuten hier das Schlimmste: Es steht zu befürchten, dass Ulma bereits heimlich beseitigt wurde und eine Verfügung deshalb schlicht hinfällig sein könnte. Ihr letzter Nachweis war im August. Zudem finden in Kürze auch noch Drückjagden statt. Wie bitter nötig unsere Präsenz im Gelände ist, zeigte sich eben erst am 9. Oktober 2026. Im Rahmen unseres vereinsinternen Wolfsmonitorings waren wir im hessischen Gebiet im Bereich Sinn-Fleisbach unterwegs. In der Verlängerung der Gartenstraße dokumentierten wir drei tote Schafe, die deutliche Spuren aufwiesen, die auf einen Kehlbiss hindeuten. Der amtliche Rissgutachter war zwar bereits vor Ort, ein offizielles Ergebnis steht jedoch noch aus, dennoch wird gehetzt. Lesen Sie hier unseren Artikel mit Foto- und Videodokumentation. 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestieren auf das Schärfste gegen die fortlaufende Geheimhaltung rund um die Abschussverfügung gegen den Rüden Milano (GW2478m) im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz. Dass die Behörden der Öffentlichkeit nicht einmal das genaue Ablaufdatum der Genehmigung bekannt geben, entzieht die Maßnahme jeder demokratischen und zivilgesellschaftlichen Kontrolle. Zwar sieht der offizielle Wolfsmanagementplan Rheinland-Pfalz im Einklang mit dem Bundesrecht für solche Entnahmen einen strengen gesetzlichen Rahmen vor – der von einer Standardfrist von 21 Tagen bis zu einer maximalen Ausdehnung von sechs Wochen nach dem Schadensereignis reicht –, doch die konkrete Ausgestaltung bleibt im Dunkeln. Diese bewusste Intransparenz unter dem Vorwand des Jägerschutzes ist in einem Rechtsstaat inakzeptabel und verhindert eine transparente Überprüfung, ob die ohnehin umstrittene Frist längst überschritten ist.

Rückblick: Der juristische Weg allein rettet keine Wölfe

In unserem letzten Bericht zum Greifensteiner Rudel haben wir die gefährliche Bequemlichkeit und Untätigkeit mancher klagefähiger Verbände scharf kritisiert. Während das Rudel vor der fast vollständigen Auslöschung steht, wiegen große Organisationen die Öffentlichkeit weiterhin in der trügerischen Sicherheit, dass reine Gerichtsklagen ausreichen würden. Schlimmer noch: Die dringend notwendige, aktive Kontroll- und Präsenzarbeit vor Ort im Revier wird von diesen behördennahen Strukturen oft ignoriert oder sogar diskreditiert. Wir haben klargestellt, dass abstrakte Klageversprechen den politisch aufgeweichten Naturschutz nicht mehr alleine stoppen können – es braucht den mutigen Druck von unten und echte Präsenz im Gelände. Doch diese Naivität und das blinde Vertrauen in staatliche Institutionen ist kein neues Phänomen, sondern zieht sich wie ein roter Faden durch die Verbandslandschaft.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die völkerrechtliche Amnesie der Verbände: Wo war ihr Aufschrei während der Coronakrise?

Mit erheblichem Befremden beobachten wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V., dass sich Verbände in Niedersachsen angesichts aktueller staatlicher Maßnahmen plötzlich auf das Völkerrecht berufen. Diese plötzliche Entdeckung internationaler Rechte verwundert uns zutiefst. Denn vor genau sechs Jahren – auf dem Höhepunkt der Coronakrise im Jahr 2020 – wurden elementare Grund-, Freiheits- und Völkerrechte von der Regierung und den Gerichten im Eiltempo ausgehebelt.
Dass dieser fundamentale Dammbruch vielen etablierten Verbänden damals komplett entgangen ist, hat einen bitteren Grund: Sie haben geschwiegen oder die damalige Politik willfährig mitgetragen. Wer sich vor sechs Jahren blindlings in staatliche Maßnahmen gefügt und die Aussetzung internationaler Standards akzeptiert hat, disqualifiziert sich heute als glaubwürdiger Hüter des Völkerrechts. Wer damals mitgemacht hat, darf sich im Jahr 2026 nicht wundern, wenn der Staat dieselben Mechanismen der Rechtseinschränkung auch auf anderen Feldern anwendet. Unsere jahrelangen Warnungen vor dieser gefährlichen Entwicklung werden nun auf bittere Weise bestätigt.
Burg Greifenstein. © Brigitte Sommer
Die Allgemeinverfügung der hessischen Oberen Jagdbehörde (Regierungspräsidium Kassel) regelt im Gegensatz zu Rheinland-Pfalz einen festen Zeitraum: Der Abschuss von bis zu vier juvenilen Wölfen (Welpen/Jungwölfen) im Lahn-Dill-Kreis ist exakt bis zum 31. Oktober 2026 befristet. 
Grundlage dafür ist der hessische „revierübergreifende Managementplan für das Jagdjahr 2026/2027“, welcher die Bejagung der Jungtiere starr an die dort definierte Jagdzeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2026 koppelt. Da der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) Ende September die Eilanträge der Naturschutzverbände zurückgewiesen hat, gilt diese Frist für die verbleibenden Abschüsse bis zum Monatsende unverändert.
Die aktuelle Allgemeinverfügung stützt sich zwingend auf die im hessischen Jagdrecht festgesetzte Schonzeit- und Jagdzeitregelung, welche die Bejagung von Jungwölfen strikt auf das Fenster vom 1. Juli bis zum 31. Oktober begrenzt. Sobald dieses Datum verstreicht, greift automatisch wieder die gesetzliche Schonzeit, wodurch die operative Grundlage der Verfügung erlischt. 
Allerdings gibt es politische und rechtliche Hintertüren, die eine Bejagung ab November auf anderem Wege ermöglichen könnten:
  • Erlass einer neuen Einzelfall-Genehmigung: Sollte es im Lahn-Dill-Kreis ab November zu neuen, schwerwiegenden Rissvorfällen trotz Herdenschutzes kommen, kann die Behörde jederzeit eine neue, eigenständige Abschussgenehmigung im Rahmen einer Ausnahme nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 45 BNatSchG) erlassen. Diese wäre dann unabhängig von der regulären Jagdzeit.
  • Anpassung der gesetzlichen Jagdzeiten: Da die hessische Landesregierung den Wolf gezielt ins Jagdrecht aufgenommen hat, besteht für die Zukunft das Risiko, dass das Ministerium die Jagdzeiten per Verordnung dauerhaft verlängert oder für Folgestrecken (z. B. das Jagdjahr 2027/2028) großzügiger auslegt.

Riss am 9. Oktober bei Sinn-Fleisbach?

Vor Ort suchten wir das direkte Gespräch mit einem der betroffenen Halter – und blickten in einen Abgrund aus Unversöhnlichkeit. Der Mann, der zuvor in der Presse damit zitiert wurde, dass er bereits über 100 Lämmer in den Schlachthof gefahren zu haben und damit kein Problem zu haben, zeigte sich gegenüber jeglichen Wolfsschutzargumenten komplett blockiert. Eigene Fehler beim Herdenschutz? Für ihn Fehlanzeige. Stattdessen das altbekannte Narrativ: Die Wölfe hätten gelernt, absolut alles zu „überwinden“. Mehr noch: Neben Schafen wurden den Wölfen ohne Beweise pauschal nicht anerkannte Risse wie Kälber angelastet – bis hin zu Tieren, die auf Straßen und Autobahnen herumlaufen. Diese seien, so die abenteuerliche Behauptung, von Wölfen dorthin gehetzt worden.
Ein echter Austausch oder ein sachlicher Dialog waren unmöglich, da der Halter weder zuhören noch andere Perspektiven anerkennen wollte. Selbst unseren Hinweis, dass man in einer demokratischen Gesellschaft unterschiedliche Ansichten aushalten müsse, lehnte er vehement ab. Stattdessen warf er uns vor, wir würden mit unseren Berichten die Weidetierhalter und ihre Schafe verhöhnen.
Diese Erfahrung zeigt zweierlei: Erstens ist die Realität im echten Leben kaum mit den sozialen Medien zu vergleichen, wo gezielt gesteuerte Seiten und Profile die Spaltung und den Hass zwischen Bauern und Naturschützern im digitalen Raum künstlich anheizen. Zweitens offenbart sich hier eine tief sitzende, fast kindliche Mentalität, die wir nicht zum ersten Mal erleben: Ein stures Beharren darauf, im Recht zu sein, gepaart mit dem absolut kompromisslosen Anspruch, alles rigoros zu eliminieren, was den eigenen Interessen im Weg steht.
Dieses tote Schaf scheint einen Kehlbiss aufzuweisen.  Natürlich machen uns diese toten Schafe auch betroffen. Jedoch: Was Weidetierhalter oft emotional als „Grausamkeit“ oder „Mordsucht“ umdeuten, ist in Wahrheit reine Biologie. Wie der bekannte und leider viel zu früh verstorbene Wolfsexperte Toni Seiler in seinen Arbeiten immer wieder verdeutlichte, töten Wölfe nicht aus Bösartigkeit, sondern weil bei ihnen in einer Koppel-Situation der genetisch tief verankerte Beutegreifer-Reflex ausgelöst wird. Das Zusammentreffen von Beutegreifer und Beute verläuft heute jedoch unter völlig unnatürlichen Bedingungen: Den modernen Hausschafen wurde ihr ursprünglicher, wilder Fluchtinstinkt durch jahrhundertelange Zucht größtenteils weggezüchtet. Anstatt bei Gefahr instinktiv kilometerweit zu fliehen, drängen sich die domestizierten Tiere in Panik auf engstem Raum in den Zaunecken zusammen. Dieses unnatürliche Verhalten triggert den Beutereflex des Wolfs immer wieder aufs Neue, was zu mehreren Rissen in einer Nacht führen kann. Die Schuld dafür dem Wolf zuzuschieben, blendet die Naturgesetze und die menschengemachten Zuchtfolgen völlig aus. Zudem ist bekannt, dass Risse jährlich ab Augut zunehmen. Dies liegt ebenso an der startenden Drückjagd- und Jagdsaison, in der die Wildtiere massiv gestört werden, als auch daran, dass Welpen mehr Fleisch brauchen.  © Brigitte Sommer

Hier die Video-Dokumentation. In der Nacht vorher gab es starke Regenfälle und Gewitter. Dies könnte zu einem Spannungsabfall geführt haben. Der Zaun war an der Buschseite nach innen eingedrückt, was die „Übersprintherorie“ unserer Meinung nach nicht stützt.

 

Wir sind absolut dafür, dass Entschädigungen schnell bezahlt werden und dass Zäune und Hunde schnell und unbürokratisch gefördert, aber auch gefordert werden. Die Wut über langsame Erstattungen und Bewilligungen sollte sich deshalb weder gegen Wölfe noch gegen Wolfsschützer richten, sondern es sollte hinterfragt werden, warum das alles so schleppend voran geht und ob die Wut der Bauern vielleicht absichtlich auf Wölfe und Schützer gelenkt werden könnte?
Auch könnten die Halter sich selbst einmal hinterfragen, warum sie Tiere ohne schlechtes Gewissen ins Schlachthaus bringen, aber Entschädigungen nach Wolfsrissen ablehnen, weil sie angeblich ja so an ihren Tieren hängen. Der Mensch darf „fressen“, der Wolf nicht. Ein Wolfsriss ist nicht schön, vor allem wenn der Wolf tatsächlich nicht zum Fressen kommt und damit der nächste Riss wahrscheinlicher wird. Ein Schlachthaus ist aber noch viel schlimmer. Die Halter verkaufen ihre Tiere dorthin, was also ist der Unterschied zu Entschädigungen?
Entschädigungen gibt es halt nur, wenn auch Schutz vorhanden war.

 

Die Kadaver als Köder? Einmalige Gelegenheit für die Jäger?

Ein absolut alarmierender Zustand bot sich uns bei unserer Recherche am Nachmittag: Obwohl der amtliche Rissgutachter zu diesem Zeitpunkt bereits vor Ort gewesen war, lagen die getöteten Schafe noch immer unberührt auf der Weide. In uns weckt dies den dringenden Verdacht auf ein kalkuliertes und zutiefst illegitimes Vorgehen: Es steht zu befürchten, dass die Kadaver dort bewusst als Köder liegen gelassen wurden, damit die Jäger sich in der Nacht auf die Lauer legen und die zurückkehrenden Wölfe direkt an den toten Schafen abschießen können.
Diese Vermutung deckt sich mit brisanten Informationen, die uns kurz zuvor von einem Insider zugespielt wurden. Demnach haben die behördlich beauftragten Häscher erhebliche Probleme, die Tiere überhaupt für einen Abschuss aufzuspüren. Das Greifensteiner Rudel nutzt ein riesiges, unwegsames Areal und wechselt seine Aufenthaltsorte ständig zwischen den Bundesländern. Für das Schießkommando sind die frischen Risse bei Sinn-Fleisbach daher eine einmalige Gelegenheit, auf die sie im Verborgenen gewartet haben. Wenn die Kadaver nun gezielt  missbraucht werden würden, um die Wölfe in die Falle zu locken, wäre dies eine moralische Bankrotterklärung.

 

Wo ein Wille ist, ist ein Weg – Gut geschützte Schafe

 

 

 

 

 

Bei Sinn-Fleisbach häuft sich das Rissgeschehen. © Brigitte Sommer

 

Weitere Weide bei Fleisbach ohne Grundschutz

 

Blick ins Territorium Greifenstein

 

Zur Dianaburg sind es nur 8,2 Kilometer auf den Wanderwegen. © Brigitte Sommer

 

Zahlreiche Wanderwegs, wie z. B. der Wällerweg, führt auch an Fleisbach vorbei. Brigitte Sommer – Weitere Infos: https://www.komoot.com/de-de/tour/304352586

 

Erfolg unseres internen Wolfsmonitorings. Alba zeigte uns Wolfsanwesenheit an. © Brigitte Sommer

 

Ein Stück des Wällerwegs führt auch oberhalb des Fleisbachtals vorbei. Diese Strecke sollte unbedingt gewandert werden. © Brigitte Sommer

 

Unterhalb des Wällerwanderwegs fließt der Fleisbach. In dem langgezogenen abgelegenen Tal befinden sich zahlreiche Weiden. © Brigitte Sommer

 

Rinder hinter lediglich zwei Litzen, abgelegen im Wald. © Brigitte Sommer

 

Pferde hinter nur einer Litze, dazu ohne Spannung. Diese Pferde sind bestimmt nicht durch das Rudel gefährdet, aber in der Gegend laufen immer wieder Weidetiere frei herum. Bei solchen Zäunen ist dies auch nicht verwunderlich. Die A 45 befindet sich nicht weit weg. © Brigitte Sommer

Hier die Pferdeweide im Film

 

Drückjagden von HessenForst im Territorium Greifenstein

 

Das  Waldgebiet im Stippbachtal zwischen Sinn und Kölschhausen ist ein ökologisches Juwel direkt an der A 45. Es bietet Lebensraum für streng geschützte, hochgradig sensible Arten.
Doch dieses Ökosystem steht aktuell unter massivem Druck. In den kommenden Wochen sind in diesem Gebiet am Samstag den 31. Oktober von 8.30 Uhr bis 16. Uhr sowie am 27. November 2026 von 8.30 Uhr bis 16.Uhr großflächige Drückjagden geplant.

Wir sehen diese Jagdmaßnahmen aus Tierschutzgründen äußerst kritisch:

• Bedrohung für das Greifensteiner Wolfsrudel: Teile des ohnehin politisch und juristisch verfolgten Wolfsrudels geraten durch diese intensiven Jagden in erhebliche Gefahr und extremen Stress.
• Störung der Europäischen Wildkatze: Erst kürzlich wurden hier mühsam neue Lebensraumkorridore für die streng geschützte Wildkatze gepflanzt. Großflächige Jagden scheuchen diese scheuen Tiere aus ihren dringend benötigten Ruhezonen auf.
• Gefahr für Amphibien im Winterquartier: Der bedrohte Feuersalamander und geschützte Reptilien befinden sich mitten in ihrer empfindlichen Winterstarre. Der Einsatz schwerer Fahrzeuge abseits der Wege gefährdet ihre Bodenquartiere direkt.
Nicht nur als Verein, auch als Bürgerinnen und Bürger möchten wir ein Zeichen setzen. Wir wollen die Situation im Wald aufmerksam, aber absolut friedlich und gesetzeskonform im Auge behalten.
Wir rufen dazu auf, das Gebiet im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu erwandern und die Lage zu dokumentieren:
• Bleiben Sie auf den offiziellen Wegen: Das Verlassen der Wege ist in den sensiblen Kernzonen und während Jagden untersagt.
Wir respektieren die Natur- und Artenschutzauflagen.
• Sicherheit geht vor – Absperrungen beachten: Betreten Sie niemals Bereiche, die wegen Lebensgefahr oder Jagdbetrieb temporär gesperrt sind. Wir halten uns strikt an die gesetzlichen Vorgaben.
• Dokumentieren und melden: Nutzen Sie Ihre Wanderungen auf den freien Hauptwegen, um die allgemeine Situation im Umfeld des Waldes fotografisch oder schriftlich zu dokumentieren.
• Keine Konfrontation: Unser Ziel ist die reine, sachliche Dokumentation und das Zeigen von zivilgesellschaftlicher Präsenz für den Naturschutz. Wir stören keine legalen Abläufe.
Lassen Sie uns gemeinsam zeigen, wie wichtig den Menschen in der Region der Schutz von Wolf, Wildkatze und Amphibien ist – mit Kamera, Notizbuch und gesundem Menschenverstand.

Aufruf zur Unterstützung und zu Wanderungen

Die aktuellen Ereignisse machen erneut deutlich, dass juristische Schritte allein nicht ausreichen, um den Schutz des Rudels zu gewährleisten. Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist daher dringend auf neue Mitglieder angewiesen, um das Monitoring und die Aufklärungsarbeit unabhängig und langfristig fortführen zu können.
Gleichzeitig rufen wir alle Natur- und Wolfsfreunde dazu auf, im Rahmen des gesetzlichen Betretungsrechts der Natur verstärkt Wanderungen in den betroffenen Regionen zu unternehmen. Eine legale, friedliche und aufmerksame Präsenz von Waldbesuchern erhöht die Transparenz im Gelände und erschwert verdeckte Abschussaktionen.
Das vereinsinterne Monitoring konzentriert sich aktuell schwerpunktmäßig auf folgende Bereiche des Rudels:
    • Bereich Sinn bis zur Dianaburg und Hof Heisterberg – Hessen
    • Raum Rodenroth – Hessen
    • Gesamter östlicher Westerwaldkreis in RLP  bis Limburg Hessen 

Unterstützen Sie unsere Arbeit vor Ort und helfen Sie uns, das Greifensteiner Rudel zu schützen. Diese Wolfsfamilie ist zur Zeit das einzig tatsächlich nachgewiesenen Rudel in Hessen. 

Quellen:

https://www.westerwaldkreis.de/aktuelles/presse/pressemitteilungen/2026/oktober/endgueltige-eilentscheidung-des-oberverwaltungsgerichtes/

https://www.westerwaldkreis.de/aktuelles/wichtige-informationen-zu/wolf/

https://vgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/wolf-gw2478m-darf-im-westerwald-gejagt-werden

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/10/07/artenschutz-am-ende-warum-klagen-das-greifensteiner-rudel-nicht-mehr-schuetzen-koennen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/09/10/toni-seiler-von-woelfen-hunden-und-menschen/

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/wolf-auf-weiden-warum-ein-schafzuechter-in-hessen-vor-dem-aus-steht-accg-201278912.html

https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-10/20261009_gemeldete_nutztierschaeden_2026_27.pdf

https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-10/20261002_wolfsnachweise_2026_27_neues_cd.pdf

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Auch durch den Kauf unseres Kalenders 2027 kann uns wirkungsvoll geholfen werden:

Artenschutz am Ende? Warum Klagen das Greifensteiner Rudel nicht mehr schützen können

Dem Greifensteiner Rudel droht die fast vollständige Auslöschung: Sollten die Landesregierungen von Hessen und Rheinland-Pfalz ihre Pläne durchsetzen, wird die Wolfsfamilie bis auf die Mutterfähe Ulma (GW2479f) eliminiert. Die gerichtlichen Bestätigungen der Abschussfreigaben für den Rüden GW2478m sowie die Jungwölfe Diana (GW5369f) und Dian (GW5868m) beweisen, was wir seit langem befürchten: Der juristische Weg allein reicht angesichts des politisch aufgeweichten Artenschutzes nicht mehr aus. Unsere investigative Vor-Ort-Recherche entlarvt die offizielle Argumentation nun vollends. Statt des gesetzlich vorgeschriebenen Herdenschutzes dokumentieren wir mangelhafte Zäune, die Risse geradezu provozieren. Während dieser Schutz kollabiert, laufen in den Forstbezirken bereits die Vorbereitungen für großflächige Drückjagden auf Hochtouren, flankiert von konkreten Funden, die den dringenden Verdacht auf Jagdfrevel erhärten. Unser bebilderter Report dokumentiert ein eklatantes Staatsversagen im Spannungsfeld zwischen politischem Druck, Lobbyismus und systematischem Bruch des Natur- und Tierschutzes.

Die Situation in Hessen und Rheinland-Pfalz

In Hessen existieren derzeit lediglich drei bestätigte Wolfsterritorien (Greifenstein, Rüdesheim und Waldkappel). Die Gesamtzahl der sesshaften Tiere bleibt überschaubar. In Rheinland-Pfalz sind mehrere Rudel nachgewiesen, darunter grenzüberschreitende Vorkommen. Das Greifensteiner Rudel bewegt sich in einem Gebiet, das beide Bundesländer umfasst.
Vor Ort im Territorium des Greifensteiner Rudels stellen wir fest: Die Weidetierhaltung ist dort vergleichsweise gering ausgeprägt. Wir dokumentieren regelmäßig die vorhandenen Zäune und die tatsächlichen Haltungsbedingungen. Auf Grundlage dieser eigenen Beobachtungen und Dokumentationen zweifeln wir stark an einzelnen Angaben in den offiziellen Risslisten. Ebenso bezweifeln wir, dass in allen Fällen, die als Begründung für Abschussverfügungen herangezogen werden, ein ordnungsgemäßer Grundschutz vorhanden war. Eine kritische Prüfung der Risslisten und der Schutzsituation vor Ort ist daher dringend geboten.

Kritik an der Strategie mancher Verbände

Umso irritierender ist es, dass bestimmte Mitglieder klagefähiger Verbände weiterhin öffentlich den Eindruck erwecken, allein Klagen würden den Tieren helfen – und dass Wolfsfreunde selbst nichts weiter tun müssten. Manche gehen sogar so weit, die konkrete, aktive Arbeit vor Ort in den Wolfsgebieten zu boykottieren oder systematisch zu diskreditieren. Diese Haltung ist weder nachvollziehbar noch verantwortungsvoll. Entweder verkennen die Betreffenden die veränderte Rechtslage und die Realitäten vor Ort vollständig – oder sie halten bewusst an einer Narrative fest, die den tatsächlichen Schutzbedarf der Tiere verschleiert.
Auffällig ist in diesem Zusammenhang auch die Vielzahl von Seiten und Organisationen, die Schutzaktivitäten vortäuschen, in der Praxis jedoch weitgehend die behördennahe Linie der großen Verbände mittragen. Solche Alibi-Strukturen schaffen den Anschein von Engagement, ohne den notwendigen Druck von unten und die konkrete Präsenz in den Revieren zu leisten. Sie tragen damit dazu bei, dass kritische, unabhängige Stimmen und die praktische Arbeit vor Ort isoliert oder behindert werden.

Unsere Position

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. bleiben bei unserer klaren Haltung: Gerichtsverfahren sind ein wichtiges Instrument – aber sie ersetzen nicht die praktische Arbeit im Gelände.
Wer den Eindruck erweckt, man könne sich bequem zurücklehnen, weil „die Verbände schon klagen“, handelt nicht im Interesse der Wölfe.
Dem Greifensteiner Rudel haben wir Namen gegeben, um die Tiere nicht nur als Nummern, sondern als Individuen sichtbar zu machen:
Ulma (GW2479f), Milano (GW2478m) sowie die Nachkommen Diana (GW5369f) und Dian (GW5869m).
Wir fordern alle, denen der Schutz der Wölfe tatsächlich am Herzen liegt, auf, sich nicht hinter abstrakten Klageversprechen zu verstecken. Es braucht beides: rechtliche Schritte, wo sie noch greifen – und vor allem mutige, kontinuierliche Präsenz und Öffentlichkeitsarbeit vor Ort. Alles andere ist Selbsttäuschung oder bewusste Irreführung.

Gerichtsschlachten um das Greifensteiner Rudel

Die Verfahren um das Rudel graphisch dargestelt.

 

Beispielfoto kleines Wolfsrudel. Geht es nach dem Willen der Hessischen und rheinlandpfälzischen Regierungen müssten alle Familienmitglieder, bis auf die Mutter Ulma (GW2479f) sterben. Totgeschossen werden sollen Vater Milano (GW2478m) und die Nachkommen Diana (GW5369 und Dian (GW5868).

Kaltherzigkeit

Die Debatte um den Umgang mit unseren Mitlebewesen verschärft sich immer mehr. Im Zentrum steht eine Methode, die angeblich im Zuge der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und steigender urbaner Wildschweinpopulationen eine Renaissance erfährt: der sogenannte Saufang. Was Behörden als hocheffiziente Maßnahme deklarieren, offenbart bei genauerer Betrachtung gravierende Mängel in Bezug auf Tierschutz, Jagdethik und Nachhaltigkeit.
Ein Saufang ist ein abgezäuntes Gatter, in das Wildschweine mittels Futter gelockt werden. Ist die Wildschweinfamilie im Inneren, schließen sich die Tore per Fernauslöser. Was folgt, gleicht einer industriellen Tötung: Die eingeschlossenem Wildschweine werden aus erhöhter Position systematisch totgeschossen. 
Aus Sicht des Tierschutzes wirft dieses Verfahren fundamentale Probleme auf. Befürworter argumentieren zwar, dass die Tötung der gesamten Rotte innerhalb weniger Minuten erfolge. Doch sobald die Tore zuschlagen und die ersten Schüsse fallen, bricht unter den hochintelligenten Tieren panische Angst aus. Dass Wildschweine mitansehen und miterleben müssen, wie Familienmitglieder direkt neben ihnen sterben, widerspricht dem Grundgedanken des Tierschutzes und der Vermeidung unnötigen Leidens elementar.
Zudem rüttelt der Saufang an den Grundfesten der Jagdethik. Das Prinzip des fairen Verhältnisses zwischen Mensch und Wild wird hier völlig zugunsten einer rein technokratischen Schadensbekämpfung aufgegeben. Die Fanganlage wird zum temporären Schlachthof. Selbst innerhalb der Jägerschaft ist die Methode deshalb hochgradig umstritten; selbst viele Jäger weigern sich, solche Anlagen zu bedienen.
Der Saufang stellt eine ethische Bankrotterklärung im Umgang mit unseren heimischen Wildtieren dar.  Die Reduktion von Lebewesen auf reine Seuchenvektoren oder urbane Störfaktoren blendet die menschliche Verantwortung aus.

 

Saufang. Foto privat. Er könnte nicht nur für die Wildschweine, sondern evtl. auch für das Auslöschen des Rudels gedacht sein.

 

Der Schießparcours bei Hof Heisterberg. Foto: privat

Im Rausch der Tötungseffizienz: Warum die Drückjagd die moralische Bankrotterklärung ist

Herbst und Winter sind in deutschen Wäldern traditionell die Monate, in denen die Natur eigentlich zur Ruhe kommen sollte. Stattdessen verwandeln staatliche Forstämter und private Hobbyjäger die Reviere in Kriegsschauplätze. Bei sogenannten Drückjagden werden große Waldareale systematisch umstellt, um Wildtiere mit Treibern und Hunden in Panik zu versetzen und sie den wartenden Schützen vor die Flinten zu treiben. Was als „ökologische Notwendigkeit“ und „effizientes Waldmanagement“ getarnt wird, ist ein grausames, unethisches Spektakel, das in einer aufgeklärten Gesellschaft keinen Platz mehr haben darf.
1. Staatlich sanktionierte Tierquälerei
Das ohnehin scheinheilige Argument der Jägerschaft, Tiere würden durch einen gezielten Schuss aus dem Hinterhalt schmerzfrei erlegt, bricht bei einer Drückjagd völlig in sich zusammen. Hier herrscht das Prinzip Masse statt Klasse. Wildtiere werden stundenlang in Todesangst versetzt und hetzen mit maximalem Adrenalispiegel durch den Wald. Im flüchtigen Lauf sind präzise Schüsse die Ausnahme. Die blutige Realität auf diesen Jagden sind zertrümmerte Gliedmaßen, weichgeschossene Bäuche und qualvolle Risse. Unzählige Tiere flüchten schwer verletzt und sterben oft erst Tage später qualvoll an ihren Wunden oder bei der oft mangelhaft durchgeführten Nachsuche.
2. Das Märchen vom „Waldschutz“
Sowohl die staatliche Forstwirtschaft als auch Hobbyjäger rechtfertigen das Massentöten mit angeblichen Verbissschäden an jungen Bäumen. Doch die Drückjagd erzeugt genau das Problem, das sie angeblich lösen will: Durch den extremen Lärm und den Stress werden die Tiere traumatisiert. Sie flüchten tief in die dichtesten Dickichte und Schonungen, wo sie sich tagelang aus Angst nicht mehr herausbewegen. Auf diesen engen Rückzugsräumen konzentriert sich dann der Verbiss massiv. Nicht die Tiere zerstören den Wald, sondern der Jagddruck treibt sie dazu. Das Ökosystem Wald braucht keine Jäger – es braucht Ruhe.
3. Zerstörung jeglicher Sozialstrukturen
Bei einer Drückjagd geht es um Schnelligkeit und Abschusszahlen. Die Schützen haben oft nur Sekundenbruchteile, um abzudrücken. Eine biologisch fundierte Auswahl findet nicht statt. Regelmäßig werden erfahrene Leittiere und Muttertiere (Bachen oder Alttiere) von ihren Jungen weggeschossen. Das führt zum völligen Kollaps der sozialen Strukturen in den Tierfamilien. Ohne Führung irren verwaiste Jungtiere orientierungslos umher. Bei Wildschweinen führt das Chaos nachweislich zu einer unkontrollierten, sprunghaften Vermehrung der verbliebenen Tiere – ein Teufelskreis, den die Jagdlobby wiederum als Argument für noch mehr Abschüsse nutzt.
4. Blutiges Event statt Naturschutz
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass bei Drückjagden der Eventcharakter und die Lust am Töten im Vordergrund stehen. Wenn am Abend beim „Streckelegen“ die Leichen Dutzender Tiere unter Jagdhornklängen martialisch zur Schau gestellt werden, um anschließend beim „Schüsseltreiben“ mit Alkohol auf den Jagderfolg anzustoßen, offenbart sich die tiefe moralische Verrohung dieses Hobbys. Hier wird das Töten von Mitgeschöpfen zum gesellschaftlichen Vergnügen degradiert. Dass der Staat solche Veranstaltungen in seinen Wäldern nicht nur duldet, sondern selbst organisiert, ist ein politischer und ethischer Skandal.
Die Drückjagd ist das lauteste und brutalste Symptom eines völlig veralteten Jagdsystems. Sie schützt weder den Wald, noch reguliert sie die Natur sinnvoll – sie befriedigt lediglich den Schießtakt von Hobbyjäger, Försterm und die Profitinteressen der Holzindustrie. Natur reguliert sich durch Nahrung, Raum und Klima von selbst. Es ist höchste Zeit, dieses blutige Relikt der Vergangenheit zu verbieten und unseren Wäldern endlich die Ruhe zurückzugeben, die sie dringend benötigen. Hier unsere Dokumentation einer Drückjagd aus dem Taunus: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/27/dokumentation-einer-drueckjagd-im-taunus-so-grausam-hetzen-jaeger-wildtiere-in-den-tod/

 

Diese Markierungen bereiten eine Drückjagd vor. Die Gastjäger sollen ihre Todschießstände auch finden. Foto: privat

 

Jagdhütte bei Leun. Foto: privat

 

Hier werden Totschießstände für die kommenden Drückjagen zusammen gezimmert. Bein Leun. Foto: privat

 

Weiterer Jagdfrevel

Oberhalb von Allendorf, vermüllter Jägerplatz. Foto: Privat

 

Hier die Wildkamera des Platzes. Foto: privat

 

Unter einem Hochsitz an einem so genannten Kirrplatz. In der Tonne befindet sich Mais zum Anlocken von Wildschweinen und Rehen, um sie dann beim Fressen zu erschießen. Links neben der Tonne befindet sich ein Fangkorb für Baujagd. Foto: privat.
An einer Wegekreuzung in der Nähe der Dianaburg werden im großen Stil Hochzitze zusammen gezimmert. Foto: Brigitte Sommer
Viele Wanderer gewinnen den Eindruck, in dem Gebiet gäbe es kaum Jagdaktivitäten. Dies ist ein Irrtum, denn alle paar hundert Meter führen Trampelpfade zu Kirr- und Luderplätzen, an denen Hochsitze aufgebaut sind. Direkt am Weg sind diese Schießbuden nicht zu sehen. Foto: Privat.
Jägermüll oberhalb von Allendorf. Unterhalb befindet sich eine weitere Jagdhütte. © Brigitte Sommer

 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind tatsächlich vor Ort und geben dies nicht nur vor. Bei Leun findet demnächst eine Drückjagd statt. Foto: privat

 

Markierungen für eine Drückjagd. Foto: privat

 

Zaundokumentationen:

Schafe zwischen Leun und Ehringshausen. Hier könnte ein Riss stattgefunden haben, denn hinter dem Maschendrahtzaun, der keinen Schutz bietet, wurde ein Stromnetz gestellt. Foto: privat.

 

Bei den Schafen zwischen Leun und Eringshausen wurde der Zaun doppelt gestellt. Vorher klaffte hier wohl ein großes Loch im Zaun. Foto: privat.

 

Zischen Leun und Ehringshausen Minishettys hinter Minilitzen. Foto: privat

 

22. August 2026

 

Die Regel, und nicht die Ausnahme. Quelle: https://www.facebook.com/groups/1724189194520979/

 

Staatliche Wildkameras in der Nähe von Rodenroth

 

22. August 2026

 

Unser internes Wolfsmonitoring

Das vereinsinterne Wolfsmonitoring von Wolfsschutz-Deutschland e. V. erweist sich in der Praxis als immer unverzichtbareres Instrument gegen die zunehmende Intransparenz beim behördlichen Umgang mit geschützten Wildtieren. Durch die konsequente Dokumentation vor Ort und die gezielte Nutzung des Umweltinformationsgesetzes (UIG) gelingt es uns regelmäßig, staatliche Geheimhaltung zu durchbrechen. 
Ein prominentes Beispiel für den Erfolg dieser Arbeit betrifft das Greifensteiner Rudel und dessen engere Verwandtschaft: So konnten durch das Monitoring verdeckte Pläne bezüglich des Wolfsrüden Milan (GW1896m) – dem Großvater der Jungwölfe Dian und Diana – rechtzeitig aufgedeckt und an die Öffentlichkeit gebracht werden. Ähnlich wie zuvor in Franken bei Tenni bauten die Behörden auch hier im Verborgenen Kulissen für Abschussverfügungen auf, die durch die zeitnahe Veröffentlichung des Vereins politisch und rechtlich massiv unter Druck geraten.

22. August 2026. Inzwischen ist die Jagd fast auf das komplette Rudel eröffnet. In RLP gibt es eine Schießgenehmigung auf den Vaterwolf Milano.

Ältere Losung, bereits von Mistkäfern entkernt. Haare und Knochen sind noch deutlicher sichtbar. Foto: privat.

 

 

Wir sind ständig in den Wolfsgebieten vor Ort und wir freuen uns über Verstärkung, aktuell auch ganz besonders im Raum Greifenstein. Die Indentität unserer Aktiven bleibt vertraulich, links Brigitte Sommer, rechts Ulrike de Heuvel mit den Wolfdogs Liv und Lycan:  https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Von links: Ulrike de Heuvel und Brigitte Sommer mit den Wolfdogs Lycan und Liv. Die beiden zeigen auch Wolfslosung an.  Diese Infos nutzen wir selbstveständlich nicht dazu, um den Wölfen nachzustellen, sondern dazu, die Wege zu kennen, die wir nach Abschussverfügungen laufen müssen. Foto: Privat

 

Alba, die Podencohündin von Gudrun ist dazu ausbildet worden, Wolfslosung zu finden. © Brigitte Sommer

 

Trittsiegel . © Brigitte Sommer

 

Blick ins Territorium des Greifensteiner Rudels

 

Ein Naturdenkmal bei Leun. © Brigitte Sommer

 

Die Dianaburg liegt verwunschen mitten in der Natur. Von ihr ist der Name des Welpen abgeleitet, der getötet werden soll: Dian. © Brigitte Sommer

 

See im ehemaligen Lehmabbaugebiet oberhalb von Allendorf. Foto: privat

 

Wanderweg zwischen Dianaburg und Leun. © Brigitte Sommer

 

Karstlandschaft im ehemaligen Kiesabbaugebiet. © Brigitte Sommer

 

Bei Rodenroth gibt es einen Fernwanderweg Richtung Arborn. Dort in der Nähe von Arborn sind bereits zwei Jährlinge überfahren worden. © Brigitte Sommer

 

Wanderweg bei Rodenroth. © Brigitte Sommer

 

Wanderweg zwischen Leun und Ehringshausen. © Brigitte Sommer

 

Fischteich bei Hof Heisterberg. © Brigitte Sommer

 

Die Gegend ist für Wölfe sehr gut geeignet. © Brigitte Sommer

 

Bei Biskirchen. Wie hier gut zu erkennen ist, gibt es wenig Weidetierhaltung. © Brigitte Sommer

 

Bei Biskirchen © Brigitte Sommer

 

Wegekreuzung zwischen Holthausen, Ulm und Allendorf. © Brigitte Sommer

 

Im Bereich des ehemaligen Kiesabbaugebietes holt sich die Natur ihr Terrain zurück. © Brigitte Sommer

 

Nur Hobbyjäger Häscher?

Der Kreis der Personen, die theoretisch über das nötige Fachwissen sowie legalen Zugang zu entsprechenden Langwaffen zum Totschießen der Wölfe verfügen, lässt sich keineswegs auf die Gruppe der organisierten Freizeit- und Hobbyjäger beschränken. Wir betonen, dass in derartigen Szenarien grundsätzlich alle Personengruppen mit Jagdausübungberechtigung oder waffentechnischer Qualifikation im betroffenen Areal in Betracht gezogen werden müssen. Dazu gehören neben privaten Jagdausübenden ebenso Berufsjäger, Forstbedienstete sowie Angehörige der zuständigen Sicherheits- und Ermittlungsbehörden. Sollten Tiere aus dem Greifensteiner Rudel erschossen werden, kündigen wir Strafanzeigen an.

Zeigt Präsenz: Aufruf zum Waldspaziergang im Revier des Greifensteiner Rudels

Das Greifensteiner Rudel braucht jetzt unsere friedliche Präsenz im Wald. Um ein Zeichen für den Artenschutz zu setzen und die Situation vor Ort aufmerksam zu beobachten, rufen wir dazu auf, das Grenzgebiet zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz in den kommenden Wochen verstärkt für Spaziergänge zu nutzen.
Wichtig zu wissen – Eure Rechte im Wald:
Ein einfacher Waldspaziergang oder das legale Sammeln von Pilzen ist keine Jagdstörung. Das Betreten des Waldes zur Erholung ist in den Landeswaldgesetzen als Grundrecht verankert. Niemand kann Euch verbieten, Euch friedlich in der Natur aufzuhalten und Fotos und Filme zu machen,  solange ihr Euch an die geltenden Regeln haltet. Eure bloße Anwesenheit im Revier schafft Aufmerksamkeit und sorgt dafür, dass Missstände im Wald nicht im Verborgenen bleiben.
Haltet Euch bitte an folgende Verhaltensregeln:
    • Auf den Wegen bleiben: In Naturschutzgebieten (NSG) gilt ein striktes Wegegebot. Verlasst die offiziellen Wege dort unter keinen Umständen, um die Tier- und Pflanzenwelt nicht zu beeinträchtigen. Das Pilzesammeln solltet ihr daher nur außerhalb von ausgewiesenen Naturschutzgebieten durchführen.
    • Absperrungen respektieren: Sollten Wege wegen Waldarbeiten oder offiziell genehmigten Jagdveranstaltungen (z. B. durch Schilder wie „Jagd – Betreten verboten“) temporär gesperrt sein, solltet ihr diese Absperrungen respektieren und umgehen. Das Missachten behördlicher oder rechtmäßiger Sperrungen ist eine Ordnungswidrigkeit.
    • Hunde an die Leine: Führt eure Hunde im Waldgebiet an der Leine, um jegliche Beunruhigung von Wildtieren zu vermeiden.

Schnappt Euch eure Rucksäcke und zeigt maximale Präsenz:
Wir müssen flächendeckend wandern und spazieren gehen, besonders in folgenden Schwerpunktgebieten:📍 Hof Heisterberg📍 Dianaburg (Greifenstein)📍 Allendorf📍 Rodenrod📍 Bei Braunfels📍 Naturschutzgebiet Wetzlarer Weinberg & westlich davon📍 Ehringshausen📍 Aßlar-Berghausen📍 Ulm📍 Obershausen📍 Leun📍 Solms-Biskirchen📍 Löhnberg📍 Sinn
Klagen retten keine Leben mehr – unsere Präsenz vor Ort tut es.
Macht euch auf den Weg, teilt diesen Aufruf in allen Wander-, Natur- und Tierschutzgruppen. Jeder Schritt im Wald ist ein Schutzschild für Dian und sein Geschwisterchen Diana.

Quellen:

https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-10/20261002_wolfsnachweise_2026_27_neues_cd.pdf

https://wolfszentrum.hessen.de/aktuelles-0

https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-10/20261001_gemeldete_nutztierschaeden_2026_27_0.pdf

https://wolf.rlp.de

https://urteile.news/VG-Koblenz_1-L-112026KO_Wolf-GW2478m-darf-im-Westerwald-gejagt-werden~N36288

https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/entnahme-von-vier-jungwoelfen-im-lahn-dill-kreis-ist-zulaessig

 

Hier weitere Artikel von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zum Rudel Greifenstein: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Greifenstein

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Auch durch den Kauf unseres Kalenders 2027 kann uns wirkungsvoll geholfen werden:

Bayern: Geheim-Abschuss auf „Tenni“? Managementplan im Tennenloher Forst wirft Fragen auf

Wolfsschutz-Deutschland e. V. liegen Informationen vor, wonach eine Schießgenehmigung für die Wölfin GW4977f – von uns „Tenni“ genannt – bereits erteilt worden sei bzw. eine Eilverfügung vorbereitet werde. Öffentlich gemacht worden ist diese Verfügung bislang nicht. Die Nachricht sorgt für Bestürzung, denn das Gebiet wurde eben erst offiziell zum Wolfsgebiet erklärt. Wir zeigen in unserem Artikel, dass die Ziegen keinen Schutz hatten, rufen zu Wanderungen auf und protestieren auf das Schärfste.

Hunderte Kilometer für eine neue Heimat

Hinter der offiziellen Ausweisung des Landkreises Erlangen-Höchstadt als Wolfsgebiet steht die beeindruckende Geschichte einer weiten Wanderung: Die Wölfin „GW4977f“, Tenni, stammt ursprünglich aus dem sächsischen Territorium „Neustadt Spremberg“. Getrieben von ihrem natürlichen Instinkt nahm das Tier eine Hunderte Kilometer lange, kräftezehrende Reise auf sich, um sich schließlich im Tennenloher Forst vor den Toren Erlangens niederzulassen. Seit Ende 2025 hat sie sich in diesem dichten Gebeit, das zum Teil auch einen ehemaligen Truppenübungsplatz umfasst, erfolgreich behauptet. Dass sie über ein halbes Jahr lang in der Region standorttreu geblieben ist, zeugt von ihrer enormen Anpassungsfähigkeit. Hier ein Foto von ihr von einer Wildkamera der Behörde: https://www.nn.de/erlangen/wildkamera-liefert-erstes-foto-vom-wolf-in-erlangen-auf-jagd-im-tennenloher-forst-rep-1-1.15298679

Beispielfoto Wölfin.

Todesurteil trotz ungeschützter Ziegen

Die Wölfin solle damit in den genannten Revieren bejagt werden können.Das betroffene Gebiet im Landkreis Erlangen-Höchstadt ist erst vor kurzem als Wolfsgebiet ausgewiesen worden. Dennoch sei ein revierübergreifender Managementplan aufgestellt worden, der die Jagd auf ein Exemplar bis zum 31. Oktober 2026 in folgenden Revieren freigebe:

  • EJR Tennenlohe
  • StJR Sebalder Reichswald
  • GJR Uttenreuth-Weiher
  • GJR Kalchreuth-Röckenhof
  • StJR Eisenstraße
  • StJR Kraftshof
  • StJR Felsenkeller
  • GJR Buckenhof-Ratzsberg-Spardorf
  • GJR Brand-Unterschöllenbach-Oberschöllenbach
  • GJR Großgeschaidt-Kleingeschaidt
  • GJR Heroldsberg
  • GJR Marloffstein-Adlitz
  • GJR Eschenau-Forth-Frohnhof
  • GJR Bubenreuth

 

Ungeschützte Pfauenziegen:  Der Wilddraht ohne Spannungslitze, dazu noch die gebrochenen Gatterbalken dienen nicht als Schutz, sondern als Kletterhilfe. Foto: privat

 

Bei dieser Art der Unterbringung kann die Wölfin sich immer wieder ein Tier holen. Das ist auch für die Ziegen tragsich, doch verantwortlich ist der Mensch. Die Trägerschaft der Herde hätte längst aufrüsten müssen. Allerdings liegt es auch an der schleppenden Ausweisung von Wolfsgebieten in Bayern. Erst nach einer solchen Ausweisung erhalten Halter Förderung von Schutzmaßnahmen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern seit Gründung, dass Herdenschutz in ganz Deutschland unbürokratisch übernommen werden sollte. Einige Bundesländer, wie NRW, haben dies inzwischen umgesetzt. Foto: Privat.

Unsere Vor-Ort-Dokumentation zeigt ein anderes Bild als die offizielle Darstellung. Das eingezäunte Wildgehege im Tennenloher Forst ist sehr groß und umfasst mehrere Kilometer. Eigentümerin der Fläche ist die DBU Naturerbe GmbH (Deutsche Bundesstiftung Umwelt), die die Flächen als Nationales Naturerbe betreut. Das Beweidungsprojekt mit Przewalski-Pferden und Pfauenziegen wird gemeinsam mit dem Landschaftspflegeverband Mittelfranken und dem Bundesforst durchgeführt. Es handelt sich somit nicht um einen privaten Hobbyhalter, sondern um ein Projekt unter Beteiligung einer finanzstarken Stiftung. Ein vergleichbarer Fall hatte sich unlängst bei den Moorschnucken des LBV ereignet. Die Betreiber wirken bemüht und haben erkennbar Zeit und Arbeitskraft investiert. Nach unserer Einschätzung kommen die Maßnahmen jedoch zu spät, sind nicht ausreichend und teilweise ungeeignet:

  • An mehreren Stellen war erkennbar, dass ein Tier – mutmaßlich die Wölfin – den Zaun untergraben hatte.
  • Als Reaktion waren dort Steine und Äste vor, an und auf den Zaun gelegt worden. Auf dem sandigen Boden erscheint diese Maßnahme wenig wirksam, da ein Wolf an anderer Stelle erneut untergraben könnte.
  • Eine stromführende Litze am unteren Zaunende zur Verhinderung des Untergrabens war nicht vorhanden.
  • Die in der Mitte des Zaunes angebrachte Stromlitze führte zum Zeitpunkt unserer Prüfung keinen Strom (Handtest an mehreren Stellen).
  • Derzeit werden an den oberen Pfosten Litzenträger montiert. Es ist davon auszugehen, dass eine weitere stromführende Litze nachgerüstet werden soll, was aber nichts nutzt, wenn kein Untergrabschutz installiert wird. 

 

Der Wilddraht in Kombination mit den Holzstangen können wunderbar als Kletterhilfe dienen. Foto: privat.

 

Es wird jetzt nachgerüstet, aber anscheinend nicht an Untergrabschutz gedacht. Foto: privat.

 

Oben und in der Mitte werden Litzen angebracht. Foto: privat
Unten sind anscheinend keine Litzen vorgesehen, was nicht vor Untergraben schützt. Foto: privat.
Am Tag der Doku, 04.10.2026, wies die Litze keinen Strom auf. Foto: privat.

 

Auch die Eingangstore weisen keinen Untergrabschutz auf. Foto: privat.

 

Lebensraum Tennenloher Forst


Das direkt vor den Toren Erlangens gelegene Naturschutzgebiet Tennenloher Forst – ein ehemaliger Truppenübungsplatz – beherbergt eine in Bayern einzigartige Tier- und Pflanzenwelt. Um die wertvollen, offenen Sandbiotope vor der Verbuschung zu bewahren, setzt das dortige Wildtierprojekt seit 2003 auf vierbeinige Landschaftspfleger: Eine Junggesellenherde seltener Przewalski-Urwildpferde hält die Steppenlandschaft von Bäumen frei. Unterstützt werden sie seit 2012 von einer Herde gefährdeter Pfauenziegen, die als Gehölzspezialisten gezielt Sträucher zurückdrängen. Genau dieses weitläufige, 90 Hektar große und eigentlich geschützte Weideareal hat sich die Wölfin als Territorium ausgesucht, was zu den jüngsten Konflikten im Tennenloher Forst führte.

 

Das Territorium umfasst ein riesiges Gebiet mit sehr guten Wandermöglichkeiten. Foto: privat.

 

Hier sind die durchaus wehrhaften Wildpferde untergebracht.

 

Auch hier ist am Eingstor kein Untergrabschutz angebracht Foto: privat.

 

Gatter der Wildpferde. Foto: privat.
Das Gatter ist 1,40 Meter hoch und auch hier können Balken und Wilddraht als Kletterhilfe dienen, sofern die Straomlitzen keine Spannung aufweisen. Foto: privat. Doch selbt wenn Spannung auf den Litzen ist, bietet ein fehlender Untergrabschutz eben keinen Schutz, wie auf dem Foto eindrucksvoll zu sehen ist. Foto: privat.

 

Hier haben sich schon Tiere mehrmals unten druch gegraben. Foto: privat.

 

Der Koppelzaun ist 1,40 Meter hoch. Foto: privat.
Auch an dieser Stelle wurde gegraben und die Lücke mit Stöcken provisorisch gechlossen. Ohne Untergrabschutz wird sich ein Tier aber einfach die nächste Stelle suchen. Foto: privat.

 

Weitere Stelle, wo bereits untergraben wurde. Foto: privat.

 

Beim Wandern sollte man auf den Wegen bleiben. Foto: privat.

 

Von Informanten und Anwohnern wurde uns mitgeteilt, es seien mehr Ziegen gerissen worden als öffentlich bekannt gegeben. Die gerissenen Tiere hätten in keinem entsprechend gesicherten Gehege gestanden. Die verbleibenden Ziegen sollten in Kürze in ein anderes  Gehege umgesiedelt werden, das wegen der Schweinepest derzeit nicht genutzt werde und angeblich besseren Schutz biete.

Herdenschutz statt Wolfsabschuss

Dieser Fall unterstreicht nach unserer Auffassung eindrucksvoll, was Wolfsschutz-Deutschland e. V. seit seiner Gründung fordert:

Herdenschutz sollte nicht erst nach der offiziellen Ausweisung von Wolfsgebieten nachgerüstet werden – das ist häufig zu spät. Er muss bundesweit und unbürokratisch gefördert und gefordert werden. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise ist dieser Weg bereits beschritten worden.

Unsere Forderungen und Aufruf

  1. Sofortige und vollständige Offenlegung einer etwaigen Abschussverfügung.
  2. Prüfung und gegebenenfalls Klage der klagefähigen Verbände gegen eine solche Verfügung.
  3. Kein Abschuss.
  4. Bundesweite, unbürokratische Förderung und Verpflichtung zu wolfsabweisendem Herdenschutz – unabhängig von der Ausweisung von Wolfsgebieten.

Aufruf an die Öffentlichkeit:

Wir rufen zu Wanderungen im Tennenloher Forst und den umliegenden Revieren auf – besonders in der Dämmerung. Beobachtungen und Dokumentationen möglicher Jagdaktivitäten (Fahrzeuge, Personen, Schüsse) können an uns gesendet werden. Ein Abschuss einer standorttreuen Wölfin, während der Zaun eines Projekts unter Beteiligung der DBU Naturerbe GmbH nach unserer Dokumentation noch Lücken aufweist, erscheint uns absolut inakzeptabel.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. bleibt vor Ort und wird diesen Fall weiter öffentlich begleiten und wir werden Strafanzeigen gegen Verantwortliche und Ausführende erstatten, sollte die Wölfin oder ein anderer Wolf getötet werden. Wir freuen uns über Verstärkung: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

 

Quellen:

https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/faq_wolf/index.htm

Weitere Infos zum Schutzgebiet:

https://www.erlangen-hoechstadt.de/leben-in-erh/naturschutz-naherholungsgebiete/tennenloher-forst/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Auch durch den Kauf unseres Kalenders 2027 kann uns wirkungsvoll geholfen werden:

 

 

 

Erste Wölfe heimlich in Niedersachsen offiziell getötet

Das Landwirtschaftsministerium bestätigt zwei heimliche Wolfsabschüsse. Warum schweigen die großen Verbände und wer saß wirklich am Drücker? Jetzt lesen!

Gestern hat das niedersächsische Landwirtschaftsministerium erst auf gezielte Mediennachfrage des NDR bestätigt, dass die ersten beiden Wölfe im Rahmen der neuen Schnellabschussverfahren getötet wurden. Eine eigene, proaktive Pressemitteilung gab es vonseiten der Behörde nicht. Wo genau und von wem die geschützten Tiere geschossen wurden, hält das Ministerium unter Verweis auf eine sechswöchige Frist geheim. Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist diese Intransparenz inakzeptabel. Sie entzieht staatliches Handeln beim Umgang mit geschützten Wildtieren der demokratischen und rechtlichen Kontrolle.

Dass die lokalen Jäger nach eigenen Angaben von den Abschüssen im Vorfeld nichts gewusst haben, deutet auf eine fortschreitende Technokratisierung des Wolfsmanagements hin. Anstatt auf die „ehrenamtliche“ Jägerschaft zu setzen, scheint das Land im Verborgenen staatliche Strukturen zu nutzen. Dies deckt sich mit Konzepten, wie sie unter anderem vom Leiter des Wolfcenters Dörverden, Frank Faß, vorgeschlagen wurden: Er plädiert seit längerem für eine professionelle, staatlich finanzierte Fachgruppe für Wolfsabschüsse – bestehend aus staatlich angestellten Berufsjägern oder Förstern –, da die rechtlichen Risiken und die Komplexität für Hobbyjäger im Alltag zu hoch seien.
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer

Die Absurdität der Obergrenze: Rechnen nach politischer Willkür

Wie sachfremd das neue System agiert, zeigt ein Blick auf die festgesetzte Abschussquote: Für das Jagdjahr 2026/27 sieht der ministerielle Managementplan eine Obergrenze von maximal 27 ausgewachsenen, territorialen Wölfen vor – aufgeteilt in 22 Tiere für die atlantische und 5 für die kontinentale Region Niedersachsens. Diese Zahl entspringt keiner biologischen Logik, sondern reiner Bürokratie. Das Absurde daran: Jedes einzelne Tier, das durch einen Verkehrsunfall stirbt oder als sogenanntes Fallwild tot aufgefunden wird, wird auf diese Quote angerechnet.

Dieses Rechenmodell entlarvt die politische Argumentation, dass die Abschüsse dem gezielten Schutz von Nutztieren dienten, als reine Farce. Wenn ein Wolf auf einer Bundesstraße überfahren wird, verringert das statistisch die Zahl der „erlaubten“ Abschüsse, ändert aber absolut nichts an der vermeintlichen Konfliktsituation auf den Weiden vor Ort. Ein solches System verwaltet lediglich willkürliche Zahlen, anstatt ökologische Zusammenhänge zu begreifen. Es zeigt deutlich, dass es der Landesregierung um bürokratisch konstruierte Abschusslisten geht.

Verunsicherung an der Basis: Jäger verweigern Abschüsse

Dass das Vertrauen zwischen“ehrenamtlichen“  Jägern und Landesregierung beschädigt zu sein scheint, könnte auch an Plänen des Ministeriums, den Jagdverbänden das wissenschaftliche Wolfsmonitoring zu entziehen, liegen. Gleichzeitig wächst an der jagdlichen Basis die Verunsicherung über die rechtliche Haltbarkeit der Abschussgenehmigungen.
Wie ein aktuelles Beispiel aus der Gemeinde Farven (Landkreise Rotenburg und Stade) zeigt, verstrickt sich die Jägerschaft zunehmend in Widersprüche. Nach einem dortigen Fohlenriss im August erteilte das Ministerium eine sechswöchige Abschussgenehmigung. Doch die Frist verstrich am 21. September ergebnislos – kein Jäger will abgedrückt haben. Offiziell begründete die Kreisjägerschaft dies mit der Heimlichkeit der Wölfe. Intern sickerte jedoch durch, dass die Angst vor juristischen Konsequenzen und die Sorge wegen Verstößen gegen den gesetzlichen Elterntierschutz die Jäger von den Hochsitzen abhielten. Wer im Spätsommer ein Elterntier erschießt, riskiert wegen des Verhungerns der Welpen eine strafrechtliche Verfolgung. Die Hobbyjäger merken offensichtlich selbst, dass sie das rechtliche Risiko eines europarechtswidrigen Tötungswahns einseitig aufgehalst bekommen, während sich die Ministerialbürokratie schadlos hält.

Gezielte Reichweite: Die technokratische Verengung der Medien

Dieses technokratische System spiegelt sich zunehmend auch in der öffentlichen Debatte wider. Seit einiger Zeit lässt sich beobachten, dass einer ganz bestimmten Form der Jagdkritik eine merkwürdig hohe Reichweite eingeräumt wird. Influencer, die praktisch aus dem Nichts auf den sozialen Plattformen erschienen sind, bespielen das Thema hochprofessionell. Doch ihr Fokus ist verengt: Sie kritisieren fast ausschließlich die Hobbyjagd und fordern als Lösung den Übergang des Wildmanagements in die Hände staatlicher Ranger-Strukturen.
Diese Stimmen werden sichtlich gepusht, weil sie perfekt in die technokratische Agenda der Landesregierung passen. Sie hinterfragen das Prinzip des Tötens an sich nicht, sondern fordern lediglich dessen staatliche Perfektionierung. Unsere konsequente Haltung – die den Jägern zwar das Wolfsmonitoring sofort entziehen will, aber gleichzeitig jede Form der Jagd aus ethischen Gründen ablehnt – wird in diesen digitalen Diskursen hingegen systematisch ausgeblendet, weil sie sich nicht in dieses staatliche System einfügen lässt.
Beispielfoto verwaister Welpe. © Brigitte Sommer

Das laute Schweigen der etablierten Verbände

Inmitten dieser Eskalation offenbart sich jedoch noch ein ganz anderes Defizit: das verhaltene Agieren etablierten Naturschutzverbände. Viele dieser Organisationen werben bis heute beharrlich mit dem Narrativ, dass Wölfe am effektivsten durch langwierige Gerichtsklagen geschützt werden könnten. Zwar wird hinter den Kulissen medienwirksam gegen den neuen niedersächsischen Managementplan geklagt  sowie auch wie angekündigt, gegen Geheimhaltung– doch bis es zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung kommt, vergehen Monate oder Jahre.
In dieser Zwischenzeit werden, wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. immer wieder gewarnt haben, im Verborgenen längst blutige Fakten geschaffen. Während die juristischen Mühlen langsam mahlen, sind die ersten Wölfe bereits tot. Das Vertrauen auf den reinen Rechtsweg greift völlig ins Leere, wenn das Wolfsmanagement in intransparente, technokratische Behördenprozesse ausgelagert wird, die Fakten exekutieren, bevor ein Richter überhaupt die Akten öffnen kann. Was wir jetzt brauchen, sind keine juristischen Lippenbekenntnisse, sondern Aktive direkt vor Ort, die Präsenz zeigen.

Kosten-Irrsinn: Warum Abschüsse teurer sind als Zäune

Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt jede Form von Wolfsabschüssen fundamental ab. Der Wolf wurde durch die Aufnahme in das Bundesjagdgesetz gezielt herabgestuft, um Abschüsse politisch zu erleichtern – ein fataler Fehler. Oder sogar Absciht. Dabei zeigt die wissenschaftliche Faktenlage eindeutig, dass Abschüsse das Problem nicht lösen: Sie zerstören Rudelstrukturen, was oft zu mehr statt weniger Rissen führt. Was in der Debatte zudem völlig verschwiegen wird, ist die ökonomische Absurdität: Das Einrichten behördlicher Jagdgebiete, die wochenlange Bereitstellung von Personal, die logistische Koordination und die juristische Absicherung staatlicher Abschusskommandos verschlingen immense Summen an Steuergeldern.
Es deutet sich an: Diese staatlich organisierte Schießerei ist um ein Vielfaches teurer als eine unbürokratische, vollständige Finanzierung von effektiven Herdenschutzmaßnahmen. Ein flächendeckender, unbürokratisch bezahlter Zaunbau schützt Weidetiere dauerhaft. Ein Abschuss stellt lediglich ein teures, blutiges Placebo für die Agrarlobby dar. Wir fordern die Landesregierung auf, diesen ökologischen und ökonomischen Irrweg sofort zu beenden. Steuergelder gehören in den präventiven Herdenschutz, nicht in die verdeckte Verfolgung einer geschützten Art.
Beispielfoto. Wolfswelpen aus diesem Jahr sind jetzt so groß wie dieser kleiner Wolf links. Sie sind noch auf beide Elternteile angewiesen. © Brigitte Sommer

Dringender Aufruf: Wir brauchen mehr Hilfe in Niedersachsen

Die Behörden versuchen, die Abschüsse im Verborgenen zu vollziehen – doch die Wahrheit lässt sich vor Ort nicht verheimlichen. Man kann sehr genau rekonstruieren, wo die Abschusskommandos aktiv werden sollen, wenn man die Artikel der Lokalpresse aufmerksam verfolgt und ein offenes Ohr für die Stimmen aus der lokalen Bevölkerung hat.
Bitte meldet uns solche Beobachtungen, Hinweise und Gerüchte dringend!
    • Wir garantieren absoluten Quellenschutz.
    • Wir sichern all unseren Informanten und Aktiven vor Ort strikte Anonymität zu.

Kontakt über: Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de

Oder: https://wolfsschutz-deutschland.de/kontakt/

Oder Hotline: 0176 – 48 73 26 12

 

Quellen:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/wolf_ins_bundesjagdrecht_aufnehmen/schnellabschusse/veroffentlichung-der-interventionsgebiete-sowie-der-beendeten-schnellabschussverfahren-252705.html?fbclid=IwY2xjawUti8xleHRuA2FlbQIxMABwZG9mAWJyaWQRMHM0eFk3ajJmTkh1QzhMZm5zcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEexuwV_eD2PHfP-hanHyc6QJtOv6Sf27IDiNO5GD4I0c5pDwx4r1BuNala-LU_aem_2hS-yUHtR9GH-NeoAe_stA

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/gesetz-geaendert-zwei-woelfe-in-niedersachsen-erschossen,wolf-690.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/03/buerger-sollen-wolfskillerteam-in-niedersachsen-finanzieren/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/08/11/todesurteil-fuer-wolfsfamilien-niedersachsen-besiegelt-mit-geheim-gehaltenen-abschusszonen-das-sterben-ganzer-rudel/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/08/03/weitere-acht-geheimjagden-auf-woelfe-in-niedersachsen-so-hebeln-politik-und-behoerden-den-rechtsstaat-aus/

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/nach-wolfsriss-abschussgenehmigung-abgelaufen-wolf-lebt,wolf-688.html

NRW: Verdacht auf geheime Abschussgenehmigung im Kreis Siegen-Wittgenstein auf Wolf Milan

Die offizielle Rissliste für Nordrhein-Westfalen wurde aktualisiert – und hinter den Kulissen im Kreis Siegen-Wittgenstein brodelt es gewaltig. Uns liegen aus Kreisen der Region ernstzunehmende Hinweise vor, die ein alarmierendes Licht auf die dortigen Vorgänge werfen. Demnach soll eine Abschussgenehmigung für einen Wolf im Landkreis bereits vorliegen und Gerüchten zufolge gezielt seit den vergangenen Vollmondnächten umgesetzt werden. Eine offizielle und transparente Kommunikation seitens der Behörden? Anscheinend Fehlanzeige. Statt die Tierhalter in Netphen und Bad Laasphe über die zu 100 Prozent vom Land geförderten Schutzzäune aufzuklären, soll die Existenz des Wolfes verschwiegen und das Problem klammheimlich per Abschuss gelöst werden? Flankiert von einer eskalierenden Antiwolfskampagne der Lokalpresse zeigt unser internes Wolfsmonitoring, dass jetzt nur noch die flächendeckende, zivilgesellschaftliche Präsenz von Wanderern Milan vor dem Abschuss schützen kann. Dass dieser Abbau des Naturschutzes System hat, beweist auch die neue Jagdgesetz-Novelle (Drucksache 18/21208) im Landtag, die den juristischen Wolfsschutz gezielt aushebeln soll. Wie rücksichtslos diese Symbolpolitik agiert, verdeutlicht schließlich das finanzielle und ökologische und tierschutzrechtliche Fiasko der millionenschweren ASP-Zäune im Siegerland, die die Kommunen belasten und als tierschutzwidrige Todesfallen für unsere heimische Wildtierwelt enden.

Ist Wolf Milan im Siegerland sesshaft geworden?

Wir haben begründete Hinweise darauf, dass sich der Wolf „Milan“ (GW1896m) in der Region niedergelassen hat. Doch statt die Weidetierhalter sowie die Öffentlichkeit ordnungsgemäß darüber zu informieren, dass der Kreis faktisch als Wolfsgebiet einzustufen ist, wird offenbar im Verborgenen agiert. Es drängt sich der dringende Verdacht auf, dass hier klammheimlich vollendete Tatsachen mit dem Gewehr geschaffen werden sollen.
Dieses behördliche Schweigen ist umso verwerflicher, da das Land Nordrhein-Westfalen seit der Anpassung der Förderrichtlinien im August 2025 die Anschaffung und Optimierung wolfsabweisender Zäune für Schafe und Ziegen zu 100 % in ganz NRW finanziert. Es gibt somit keine Ausreden mehr für mangelhaften Herdenschutz. Anstatt jedoch die Halter im Raum Erndtebrück, Netphen und Bad Laasphe aktiv aufzuklären, damit diese die landesweiten Fördermittel sofort abrufen und ihre Tiere effektiv sichern können, wird die Existenz des Wolfes verschwiegen. Das Problem wird nicht durch Prävention gelöst, sondern klammheimlich an eine Abschussverfügung delegiert.

Stimmungsmache statt Herdenschutz

Dieser Ablauf fügt sich leider nahtlos in das aktuelle Stimmungsbild vor Ort ein. Während sich Teile der örtlichen Medienlandschaft in einer zunehmend einseitigen Berichterstattung gegen den Wolf ergehen, bleibt der tatsächliche Schutz der Weidetiere auf der Strecke. Wir haben in der Region wiederholt eklatant mangelhafte Zäune dokumentiert, die keinerlei Mindestschutzstandard erfüllen, doch selbst in der offiellen Liste steht, dass in den meisten Rissvorfällen kein Mindestschutz vorhanden war. Wenn Zäune nicht wolfsabweisend sind, sind Risse die logische Folge – das Problem steht dann jedoch am Ende der Weide, nicht im Wald.
Wir fordern vom Kreis Siegen-Wittgenstein und den zuständigen Landesbehörden sofortige und lückenlose Aufklärung:
    • Liegt eine offizielle oder behördliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes im Kreisgebiet vor?
    • Warum wird der Status der Sesshaftigkeit von Wölfen in der Region nicht transparent kommuniziert, um Weidetierhalter präventiv zu unterstützen?

Beispielfoto Wolf. Die geheime Abschussverfügung soll bereits während der vergangenen Vollmondnächten gelten.

Geografische Eingrenzung und zivilgesellschaftliche Präsenz

Der Verdacht einer geheimen Abschussverfügung betrifft nicht nur einzelne Kommunen, sondern erstreckt sich flächendeckend über die Wald- und Forstgebiete des Landkreises Siegen-Wittgenstein. Geografisches Zentrum des vermuteten Reviers von Wolf Milan ist der Raum Erndtebrück, von dem aus sich die potenziellen Streifgebiete in alle Himmelsrichtungen erstrecken.
Unabhängig von einer etwaigen behördlichen Aufklärung oder offiziellen Stellungnahmen der Kreisverwaltung bleibt die kontinuierliche zivilgesellschaftliche Präsenz in der gesamten Region der einzig wirksame Schutz vor Ort. Da Jagdaktivitäten und Schussabgaben aus Sicherheitsgründen bei Anwesenheit von Waldbesuchern rechtlich untersagt sind, kommt einer verstärkten Nutzung der Wanderwege in diesen Abschnitten eine direkte Schutzfunktion zu. Auch eine theoretisch lückenlose Aufklärung durch die Behörden ersetzt nicht das reale Schutzschild von Menschen im Wald.
Die mutmaßlichen Streifgebiete lassen sich für gezielte Waldbegehungen und Wanderungen wie folgt über das gesamte Kreisgebiet eingrenzen:
    • Das Zentrum: Die weitläufigen Forst- und Waldstrukturen direkt rund um Erndtebrück.
    • Westlich davon: Die Übergänge im Raum Hilchenbach sowie das angrenzende Siegerland über Kreuztal bis nach Netphen.
    • Östlich und südöstlich davon: Das Wittgensteiner Land in Richtung Bad Berleburg sowie das obere Lahntal um Bad Laasphe.
    • Südlich davon: Die waldreichen Abschnitte im Bereich Wilnsdorf, Neunkirchen und Burbach.

Solange die Gefahr einer verdeckten oder offiziellen Tötung im Raum steht, bleibt die friedliche, flächendeckende Präsenz von Naturfreunden und Wanderern im gesamten Landkreis das einzig verlässliche Mittel, um das Überleben von Wolf Milan aktiv zu sichern.
Wir sind uns ziemlich sicher, dass es Milan ist, der sich in dieser Gegend fest niedergelassen hat. © Brigitte Sommer 01.09.2026

 

Fas Gebiet umfasst auch einen Teil des Rothaarsteiges. Hier an einem der ASP-Tore waren offensichtlich schon Wolfsfreunde vor uns da. © Brigitte Sommer

Bei Wind und Wetter unterwegs

 

 

Blick auf ein Weidegebiet bei Erndtebrück im Siegerland, am 24.07.2026. Marode Zäune aber keine Tiere auf den Weiden. © Privat.

 

Positive Beispiele, es gibt sehr wohl Weidetierhalter, die schützen wollen. Leider werden vielen von ihnen von der Wolfshasser-Fraktion angegriffen und angegangen, weil sie schützen wollen.

 

24.09.26

Zwischen Benfe und Nepten. Neuer wolfsabweisender Zaun. Und der Halter legte sogar schwere Steine auf die unterre Litze, damit sie fest am Boden aufliegt. © Brigitte Sommer

 

 

Diese Schafe stehen hinter einem neuen, wolfsabweisenden Netz und zusätzlich wurde der Abschluss am Boden ncoh mit Steinen beschwert. © Brigitte Sommer

Negatives Beispiel Rinderhaltung

 

ASP-Problemzäune

Das Millionen-Phantombild im Siegerland: Wenn der Seuchenschutz den Verstand verliert

Es ist ein Bild des Irrsinns, das sich derzeit durch die Wälder des Siegerlandes und rund um Erndtebrück zieht. Kilometerlange, starre Drahtzäune zerschneiden die Natur, blockieren Wanderwege und trennen Wildtiere von ihren Wasserstellen. Bis Spätsommer 2026 wurden in Südwestfalen rund 744 Kilometer Zaun für knapp 12 Millionen Euro in die Landschaft gerammt. Offizieller Grund: der Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Doch wer genauer hinsieht, erkennt hinter dem monumentalen Zaunbau kein wissenschaftliches Konzept, sondern ein bürokratisches Monster, das von Intransparenz, falscher Fährte und immenser Steuerverschwendung lebt.
Bei Benfe ist ein Hotspot der Zaunwut. © Brigitte Sommer

 

Hier werden die Zäune mit dem Quad abgefahren. Im Hintergund einer der vielen Hochsitze. © Brigitte Sommer 01.09.2026

 

Beim Tierärztetag in Dortmund hat eine Tierärztin Aussagen aus dem Ministerium zitiert, die uns wirklich fassungslos machen (Video hier: https://www.facebook.com/share/v/1Q8B5GbgQk/ ):
Trotz über 70.000 geschossener Wildschweine mit Negativbefund wird weiterhin für noch mehr Zäune plädiert. Der heiße Sommer habe „geholfen“ – ungewöhnlich viele Frischlinge seien verhungert, und darüber habe man sich sogar gefreut.
Zusätzlich wurde berichtet, dass Tierärzte dafür plädieren, Hobbyschafhalter möglichst gut abzuzocken. Während die massenhafte Beprobung und Bejagung kaum positive Fälle liefert und die Population durch Hunger und Abschüsse unter Druck steht, fahren Jäger auf Quads die kilometerlangen ASP-Zäune am Rothaarsteig im Siegerland ab.
Genau dort hat sich unserer Meinung nach Wolf Milan niedergelassen. Diese Zäune könnten Wölfe erst richtig das Springen beibringen – mit allen möglichen Folgen für die Region.
Ist das noch Seuchenbekämpfung – oder inzwischen ein Selbstläufer aus Bürokratie, Gier, Kontrolle und Gleichgültigkeit gegenüber Natur und Tierwohl?
Hier im Video unten weitere Aufnahmen von ASP-Zäunen:
24.09.26

Die Kommunen bluten, ein Monopolist verdient

Die Absurdität beginnt bereits bei der Finanzierung. Obwohl der Seuchenschutz eine nationale Aufgabe ist, wird die Last schlicht nach unten durchgereicht. Die ohnehin finanziell und personell am Limit agierenden Gemeinden im Raum Erndtebrück müssen die Errichtung, die tägliche Kontrolle und die Reparatur der Zäune organisieren und das Geld aus eigenen Haushalten vorstrecken. Zwar stellt das Land NRW über die ASP-Billigkeitsrichtlinie eine spätere Erstattung in Aussicht – doch der immense bürokratische Aufwand und das Risiko, auf ungeklärten Folgekosten wie Flurschäden sitzenzubewahren, bleibt bei den lokalen Bürgern hängen.
Gleichzeitig wirft die Vergabe der Millionenaufträge schwere Fragen auf. Unter dem Deckmantel des „Notstands“ und der „Gefahr im Verzug“ wurde das klassische Vergaberecht ausgehebelt. Statt eines fairen Wettbewerbs, von dem auch lokale Forstbetriebe oder Zaunbauer aus der Region hätten profitieren können, ging der Zuschlag an ein einziges Großunternehmen. Wo keine Transparenz herrscht, da schwindet die Wirtschaftlichkeit. Millionen an Steuergeldern fließen ohne echten Preiswettbewerb in ein Monopol – eine Praxis, die den Verdacht purer Symbolpolitik erhärtet.

Ein Seuchenschutz auf der falschen Fährte

Doch das stärkste Argument gegen den Zaunbau im Siegerland ist die Biologie selbst. Der gesamte deutsche Seuchenschutz basiert auf einer Prämisse, die von Experten zunehmend angezweifelt wird. Auf dem Tierärztetag wurde jüngst von der renommierten Tierärztin Frau Dr. Tönnies scharfe Kritik laut: Vorträge legten offen, dass im Verhältnis zum gigantischen Aufwand nur ein minimaler Bruchteil der Wildschweine überhaupt jemals positiv auf ASP getestet wird. Wir jagen ein Phantom mit der Schrotflinte.
Zudem fehlt bis heute jeder stichfeste Beweis dafür, dass Wildschweine die Krankheit überhaupt in moderne, hermetisch abgeriegelte Hausschweinbestände übertragen. Die wahren Sprünge des Virus über hunderte Kilometer hinweg macht nicht das Tier im Wald – das macht der Mensch. Es ist der globale Fernverkehr, es sind kontaminierte Fahrzeuge oder achtlos weggeworfene Salami-Sandwiches an Autobahnraststätten. Ein Zaun im Wald von Erndtebrück stoppt jedoch keinen osteuropäischen Lkw und keinen unachtsamen Touristen. Er bekämpft das falsche Symptom am falschen Ort.
Todesfallen im Forst: Das stille Sterben hinterm Draht

Die fatalsten Folgen des millionenschweren Zaunbaus tragen jedoch jene, die mit der Schweinepest überhaupt nichts zu tun haben: die anderen Wildtiere. Während Wildschweine oft Wege um die Barrieren finden, mutieren die Zäune für Rehe, Hirsche und Füchse zu unüberwindbaren, lebensgefährlichen Hindernissen. Regelmäßig verfangen sich Tiere in den scharfkantigen Drahtgeflechten und verenden dort über Tage hinweg qualvoll. Schlimmer noch: Die kilometerlangen Zäune zerschneiden uralte Wechsel und sperren das Wild von seinen existenziellen Lebensgrundlagen ab. Mitten in Dürre- und Hitzeperioden wird den Tieren der Zugang zu lebenswichtigen Wasserstellen, Bächen und gewohnten Äsungsflächen brutal verwehrt. Was die Politik als Seuchenschutz tarnt, erweist sich vor Ort in den Wäldern rund um Erndtebrück als eine tierschutzwidrige Katastrophe, die das ökologische Gleichgewicht im Mark erschüttert.

Die Natur regeln lassen: Der Weg zur Immunität

Dass es einen anderen, weitaus nachhaltigeren Weg gibt, beweist der Blick in die Zoologie. Der Direktor des Opelzoos wies in diesem Jahr darauf hin, dass beispielsweise die dort gehaltenen Pinselohrschweine immun gegen das ASP-Virus sind. Die Natur besitzt die Mechanismen zur Selbstregulation. Anstatt die Wälder zu verbarrikadieren und gesunde Rotten panisch in Wohngebiete oder vor die Flinten zu treiben, sollte die Politik den Mut aufbringen, das Virus kontrolliert durchlaufen zu lassen. Ein solcher Ansatz würde den heimischen Wildbeständen die Chance geben, schrittweise eine natürliche Immunisierung und Widerstandskraft aufzubauen. Das wäre nicht nur biologisch sinnvoll, sondern würde den Gemeinden Millionen an Steuergeldern und unzählige Stunden bürokratischen Irrsinn ersparen.

Fazit

Der millionenschwere Zaunbau im Siegerland schützt keine Schweine. Es ist an der Zeit, diesen ökologischen und ökonomischen Holzweg zu stoppen. Wir brauchen keinen sturen Drahtverhau im Wald.

Weitere negative Zaunbeispiele, die die Medien nicht aufgreifen

Die mediale Kulisse: Eskalation in der Lokalpresse

Dass hinter den Kulissen der Kreisverwaltung möglicherweise an einer verdeckten Abschussverfügung gearbeitet wird, überrascht bei einem Blick auf die lokale Medienlandschaft kaum. Seit Mitte August 2026 lässt sich in den regionalen Leitmedien – insbesondere in der Siegener Zeitung und der Westfalenpost – eine massiv zugespitzte Narrative beobachten, die einer gezielten Antiwolfskampagne gleicht. Statt sachlicher Aufklärung über Herdenschutz und Zäunung dominieren reißerische Schlagzeilen das Bild, die bewusst Ängste schüren und die Stimmung im Landkreis gegen das geschützte Wildtier aufbringen.
Zu den prägnantesten und emotionalisierendsten Headlines dieser Phase gehören unter anderem:
    • „‚Der Wolf fühlt sich wie ein König‘: Der 16-jährige Luk hat in Feudingen Angst um die Tiere seiner Familie“ (Siegener Zeitung) – Ein Narrativ, das gezielt die Hilflosigkeit und Furcht von Jugendlichen und Familienbetrieben im Wittgensteiner Land in den Fokus rückt, um emotionale Betroffenheit zu erzeugen. 
    • „Massiver Anstieg der Nutztierrisse in Siegen-Wittgenstein“ (Westfalenpost) – Eine alarmierende Verallgemeinerung, die in weiten Teilen verschweigt, dass die Schuld oft bei unzureichend gesicherten Weiden zu suchen ist und der Wolf in der Mehrheit der Fälle behördlich gar nicht als Verursacher feststeht. 
    • „Jäger im Dreiländereck nehmen den Wolf demnächst ins Visier ihrer Büchse“ (Siegener Zeitung) – Eine Formulierung, die den Abschuss des Tieres bereits als beschlossene und greifbare Realität darstellt.
    • „Wolfssichtung in Wohngebiet in Winterberg: War das Tier auf der Suche?“ (Westfalenpost) – Die gezielte Konstruktion einer unmittelbaren Bedrohungslage für die Bevölkerung durch die Verknüpfung von Wolfsbewegungen mit menschlichen Siedlungsbereichen. 

     

    Landkreis Olpe, Sauerland – Wenden, OT Scheiderwald – Schafe weiter nur hinter Wilddraht ohne Untergrabschutz und ohne Spannung, am 05. Juli 2026. Eine Abschussverfügung auf Milan wurde hier von Gerichten gekippt.
    Hier ein Problemzaun bei Nenkersdorf, der nicht am Boden aufliegt und Löcher aufweist. Spannung ist aber genug darauf. 01.09.2026
    Bei Benfe wurden Kameras in Vogelkästen auf die Straße gerichtet. 01.09.2026
    Unten Ungeschützte Schafe bei Laasphe. Leider hat der Ton hier beim Video unten nicht funktioniert. Also die Daten noch mal so: Schwarznasenschafe nur hinter Wilddraht, ohne Spannung, kein Schutz, obwohl in NRW Zäune für Schafe und Ziegen gefördert werden und in der Gegend vermehrt Risse passiert sind.
    24.09.26

    Video unten: Ungeschützte Schafe. Vorne Wilddraht, hinten Elektrozaun, dazwischen? Nichts.

    Dies war tatsächlich der schlimmste Zaun unserer Dokumentation am 24.September 2026. Im Hintergrund ist ein 90 Zentimeter hohes Netz zu sehen, das Strom aufwies. Doch dies ist völlig nutzlos, wenn vorne nur Wilddraht völlig ohne Spannung angebracht wurde. © Brigitte Sommer
    24.09.26
    Ziegen, nur hinter Wilddraht, stehend, ohne Untergrabschutz. Eine Litze die Strom führen könnte, befindet sich innen, was Hund oder Wölfe von außen nicht abhält. 24.09.2026 Foto: Privat

    Die Ziegen im Film

    24.09.26

    Anlocken zum Abschuss?

    Am 25. August 2026 erreicht uns eine anonyme Nachricht mit dem Inhalt, dass erneut ein geheimes Schnellabschussverfahren auf Milan eröffnet worden sei und dass bereits die kommenden Vollmondnächte heimlich Jagd auf ihn gemacht werden würde. In Bezug auf diese Meldung ist das unten aufgezeigte Video besonders brisant.
    Diesen Schafen hier auf dem Video unten geht es ganz offensichtlich nicht gut. Es bleibt zu hoffen, dass sie behandelt werden. Sie sind zwar hinter Grundschutz mit Spannung, aber wenn hier die Spannung abfällt, wäre auch kein Schutz mehr vorhanden. Die beiden stehen mitten im Gebiet mit Rissgeschehen und die Vermutung könnte schon aufkommen, dass sie zum Anlocken dienen.
    24.09.26

    Blicke ins Gebiet rund um Erndtebrück

    Richtung Netphen. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Bei Benfe.© Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Das Klima ist kühl im Siegerland und das Wetter ändert sich rasch. © Brigitte Sommer – 01.09.2026
    Nebelwald bei Bad Laasphe Steinbach. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Tief hängende Wolken bei Bad Laasphe Steinbach. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Blick auf Bad Laasphe Steinbach. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Die Nebenorte von Bad Lassphe liegen allesamt weit verstreut inmitten von Natur. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Bei Netphen. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Blick auf einen Stadteie von Erndtebrück. © Brigitte Sommer – 01.09.2026

     

    Blick auf Erndtebrück. © Brigitte Sommer – 01.09.2026

     

    Zwischen Erndtebrück und Benfe. © Brigitte Sommer – 01.09.2026

     

    Hochebene bei Erndtebrück-Benfe. © Brigitte Sommer – 01.09.2026

     

    Am Rothaarsteig. © Brigitte Sommer 01.09.2026

     

    Beweis erbracht: Die Effektivität unseres internen Wolfsmonitorings

    Dass auf diese verdeckten Entwicklungen im Kreis Siegen-Wittgenstein, wie im Landkreis Olpe im Sauerland, überhaupt so schnell reagiert werden kann, ist dem dichten Netz des internen, unabhängigen Wolfsmonitorings zu verdanken. Erst der kontinuierliche, koordinierte Einsatz von aktiven Natur- und Artenschützern vor Ort ermöglicht es, Indizien, Fährten und anonyme Hinweise in Echtzeit zusammenzuführen. Dieser Fall liefert den unumstößlichen Beweis dafür, dass das strukturierte Wandern, Beobachten und Dokumentieren in den Territorien absolut Sinn machen: Ohne die ehrenamtliche Präsenz und die systematische Erfassung von Geländebeobachtungen blieben behördliche Maßnahmen und potenzielle Abschusspläne im Verborgenen. Das zivile Monitoring ist das einzige Frühwarnsystem, das den Wölfen im Siegerland und Wittgensteiner Land und anderswo eine Stimme gibt und den notwendigen Schutz auf der Fläche physisch sicherstellt. Wir brauchen mehr Unterstützung, die Identität von Aktiven bleibt intern: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

     

    Trittsiegel Wolf, irgendwo im Siegerland. © privat

     

    Wolfslosung, irgendwo im Siegerland. © Privat.

     

    Novelle des Landesjagdgesetzes NRW: Der systematische Abbau des Wolfsschutzes

    Im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat der Gesetzentwurf von CDU und Grünen zur Änderung des Landesjagdgesetzes (Drucksache 18/21208) am 16. September 2026 die erste Lesung passiert. Der Entwurf wurde im Anschluss planmäßig an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume zur Beratung überwiesen. Ein konkretes Datum für die zweite und dritte Lesung im Plenum steht zwar noch nicht auf der Tagesordnung, doch angesichts der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse besteht kein Zweifel daran, dass diese Novelle nach den Ausschussberatungen im Herbst zügig durchgewunken wird. Wir werden auf die weitreichenden Gesamtauswirkungen noch in einem gesonderten Artikel eingehen.
    Als Wolfsschutz-Deutschland e. V. vertreten wir eine konsequente Null-Toleranz-Linie gegenüber jeglichen Abschüssen. Neben dem gravierenden Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Bejagung von Haarraubwild und der verstärkten Hatz auf invasive Arten fallen bei der detaillierten Analyse des Entwurfs fünf handfeste Kernpunkte auf, die eine massive Verschlechterung des Wolfsschutzes in NRW einläuten:

    1. Das „Schnellverfahren“ zur Ausschaltung des gerichtlichen Eilschutzes

    Bislang konnten Umwelt- und Artenschutzverbände behördliche Abschussgenehmigungen – wie etwa im Fall des prominenten Rüden GW1896m des Leuscheider Rudels – regelmäßig mittels Eilanträgen vor den Verwaltungsgerichten vorerst stoppen. Gerichte rügten dabei meist eine unzureichende Sachverhaltsaufklärung der Behörden. Genau dieser rechtliche Hebel soll nun gezielt ausgehebelt werden: Durch die gesetzliche Verankerung der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildtiermanagement (FJW) als landesweit zuständige Sachverständigeninstanz (§ 53 Abs. 1 Nr. 8 LJG-NRW-E) versucht die Politik, den Bescheiden eine gesetzlich vermutete, unanfechtbare Rechtssicherheit zu verleihen. Damit soll den Verwaltungsgerichten die Argumentationsbasis entzogen werden, Abschussverfügungen im Eilverfahren wegen Ermittlungsdefiziten zu kippen – ein Frontalangriff auf ein zentrales Instrument des juristischen Artenschutzes.

    2. Weidegebiete als „wolfsfreie Zonen“ durch die Hintertür

    Der Entwurf räumt dem für Jagd zuständigen Ministerium die umfassende Verordnungsermächtigung ein, im Einvernehmen mit dem Naturschutzministerium spezifische „Weidegebiete“ festzulegen (§ 45a i.V.m. § 48 Abs. 2 Nr. 3 LJG-NRW-E). Aus Perspektive des echten Artenschutzes darf es in einer Kulturlandschaft jedoch keine staatlich deklarierten Zonen geben, in denen ein streng geschütztes Wildtier per se nicht existieren darf. Diese Formulierung bereitet den Weg dafür, bestimmte Regionen (beispielsweise mit intensiver Deich- oder Alpwirtschaft) pauschal als „nicht schützbar“ einzustufen. In der Praxis bedeutet dies: Wölfe, die diese Areale betreten, könnten künftig ohne die Durchführung einer Einzelfallprüfung des Herdenschutzes direkt zur Entnahme freigegeben werden – eine Taktik zur Etablierung wolfsfreier Zonen, die wir bereits in anderen Bundesländern scharf kritisieren.

    3. Aufweichung des Verursacherprinzips beim Herdenschutz

    Gemäß dem Gesetzentwurf obliegt es künftig den Mitarbeitern der FJW, im Schadensfall zentral festzustellen, ob ein Wolfsriss trotz „zumutbarer“ Herdenschutzmaßnahmen erfolgt ist (§ 53 Abs. 1 Nr. 8 LJG-NRW-E). Der Begriff der „Zumutbarkeit“ fungiert hierbei als politischer Gummiparagraph. Wenn die Anforderungen an den Schutz von Nutztieren auf ein wirtschaftlich dehnbares und rein subjektiv „zumutbares“ Maß herabgesenkt werden, kehrt das Gesetz das Verursacherprinzip um: Der Wolf wird am Ende mit dem Leben dafür bestraft, dass Tierhalter ihre Zäune nicht ordnungsgemäß aufrüsten, warten oder den Mindestschutz vorsätzlich vernachlässigen.

    4. Bürokratisierung statt Tierschutz bei Verkehrsunfällen (§ 28a)

    Die Novelle verpflichtet Fahrzeugführer, die einen Wolf verletzen oder töten, dies unverzüglich bei einer Polizeidienststelle anzuzeigen (§ 28a Abs. 2 LJG-NRW-E). Während der Fokus des Gesetzgebers primär auf der ordnungsgemäßen Beprobung des Kadavers und der Sicherung des jagdlichen Aneignungsrechtes liegt (§ 28a i.V.m. Begründung zu Nr. 4), fehlt aus Tierschutzsicht eine garantierte, tiermedizinische Rettungskette für verletzte Wölfe vollständig. Es besteht das akute Risiko, dass verletzte, aber überlebensfähige Tiere unter dem Vorwand des „Erlösens von Leiden“ (§ 28a Abs. 1) voreilig und ohne Hinzuziehung spezialisierter Wildtierärzte von lokalen Jägern erschossen werden, anstatt eine medizinische Rehabilitation auch nur in Erwägung zu ziehen.

    5. Politische Legitimierung des Narrativs der Jagdlobby

    Für Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt die offizielle Aufnahme des Wolfs in den Katalog der jagdbaren Tierarten (§ 2 Nr. 1 LJG-NRW-E) den seuchenhaften Sündenfall dieser Gesetzesnovelle dar. Auch wenn für den Wolf zunächst keine Jagdzeit festgesetzt wird und er einer ganzjährigen Schonzeit unterliegt, kapituliert die Landespolitik vor den langanhaltenden Forderungen der Jagdverbände. Indem der Wolf gesetzlich als „jagdbares Wild“ definiert wird, festigt der Staat das destruktive Narrativ der Jagdlobby, dass es sich beim Wolf um einen zu regulierenden Schädling und eben nicht um eine streng geschützte, ökologisch unersetzliche Schlüsselart handelt.
    Quellen:
    Liste Nutztierschäden NRW: https://wolf.nrw.de/wolf/de/nutztierfaelle

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

    Oder:

    Wolfsschutz-Deutschland e.V.
    Berliner Sparkasse
    IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
    BIC BELADEBEXXX

    Auch durch den Kauf unseres Kalenders 2027 kann uns wirkungsvoll geholfen werden:

    Sachsens Jagdgesetz-Reform: Freibrief zur Wolfstötung

    Mit dem Beschluss zur Änderung des sächsischen Jagdgesetzes hat sich der Sächsische Landtag am 17.09.26 vom Naturschutz verabschiedet. Unter dem „aktiven Bestandsmanagement“ wird ein bürokratischer Rahmen geschaffen, der primär Klientelpolitik bedient und der ein eiskaltes Kalkül offenbart – quer durch alle Lager. Mit den Stimmen von CDU, SPD und BSW hat der Sächsische Landtag den Weg frei gemacht, um den Wolf künftig praktisch regulär zu töten. Was die Koalition als notwendige Erleichterung für die Weidetierhaltung tarnt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als populistischer Aktionismus, der von den eigentlichen Versäumnissen ablenken soll. Ein bitterer Tag für die Wölfe. 

    Ein Wolf kann künftig bejagt werden, wenn ein Nutztier nachweislich von ihm verletzt oder getötet wurde und er dazu Herdenschutzvorrichtungen überwand. Voraussetzung ist die Begutachtung des Risses durch die „Fachstelle Wolf“. Bisher durften nur sogenannte Problemwölfe zum Abschuss freigegeben werden, die wiederholt Weidezäune überwunden und etwa Schafe oder Ziegen verletzt oder getötet hatten. Außerdem sieht die Reform ein sogenanntes Bestandsmanagement vor. Die Raubtiere können in Gebieten mit hoher Wolfsdichte zwischen Juli und Oktober gejagt werden, um den Bestand zu „regulieren“. Bisher galt eine ganzjährige Schonzeit, schreibt der MDR.

    Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

    Entsprechende „Managementpläne“ sollen jetzt erarbeitet werden. Federführend ist die „Fachstelle Wolf“. Eingebunden sind neben den Jägern auch Weidetierhalter, Landwirte, Naturschützer und die zuständigen Stellen der Nachbarländer. Mit der Aufnahme des Wolfes in das sächsische Jagdgesetz setzt der Freistaat das um, was Bundestag und Bundesrat im Frühjahr bereits für ganz Deutschland beschlossen hatten. Die neuen Regelungen gelten ab sofort.

    Das BSW auf den Spuren der Altparteien

    Dass CDU und SPD dem Druck der Agrar- und Jagdlobby nachgeben, überrascht kaum. Doch dass das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) diesen Kurs mitträgt, entlarvt die Neugründung endgültig als opportunistisch. Wie bereits in Brandenburg und Thüringen zeigt das BSW auch in Sachsen, dass es im ländlichen Raum bereitwillig auf Stimmenfang geht, indem es den Artenschutz opfert. Statt neue, zukunftsorientierte Konzepte einzubringen, reiht sich das BSW nahtlos in die Front derer ein, die den Abschuss zur vermeintlichen Universallösung erklären.

    Das falsche Spiel der Grünen und Linken

    Wer jedoch glaubt, dieses Problem ließe sich auf eine politische Strömung begrenzen, irrt gewaltig. Der eigentliche Sündenfall ereignete sich bereits auf der Bundesumweltministerkonferenz. Dort stimmten alle Parteien – von konservativ über links bis hin zu den Grünen und Linken – geschlossen dafür, die Weichen für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz zu stellen. Wenn sich sächsische Grünen-Politiker nun im Landtag empören und gegen das Landesgesetz stimmen, ist das nichts weiter als reine Showpolitik. Wer auf Bundesebene der Aufweichung des Schutzes zustimmt, kann auf Landesebene nicht glaubwürdig den Retter des Wolfes mimen. Es ist ein durchschautes Theater, das Wählern falsche Hoffnungen machen soll.

    Ein Gesetz im Blindflug

    Der eklatanteste Mangel der verabschiedeten Reform offenbart sich in ihrer völligen Substanzlosigkeit. Konkretes sucht man im gesamten Gesetzestext vergeblich. Das Gesetz nennt nicht einmal messbare Kriterien dafür, was eine „hohe Wolfsdichte“ in einem Gebiet überhaupt ausmacht. Die Abgeordneten haben ein Regelwerk beschlossen, dessen Kernbereiche völlig undefiniert sind, und verlagern das Problem stattdessen komplett auf die nachgelagerte Verwaltungsebene.
    Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

    Struktureller Kontrollverlust: Quoten durch die Hintertür

    Aus fachlicher Sicht ist diese Auslagerung ein schwerer Rückschlag. Der Landtag hat eine weitgehende Verordnungsermächtigung an das Ministerium übertragen. Damit droht ein struktureller Kontrollverlust: Der kommende Wolfsmanagementplan und künftige Abschussquoten können nun von der Exekutive per Verordnung am Parlament vorbei festgesetzt werden. Die versprochene Beteiligung der Naturschutzverbände verkommt zur reinen Farce, da diese am grünen Tisch kein Vetorecht besitzen. Die Quoten werden somit durch die ministerielle Hintertür diktiert.

    Lizenz zum Töten: Radiusschüsse und Interventionsgebiete

    Der juristische und moralische Dammbruch zeigt sich besonders in den operativen Details des Beschlusses. Unter dem Deckmantel des Umgangs mit sogenannten „Problemwölfen“ verabschiedet sich die Politik von leglicher Logik. Künftig reicht ein einziger Riss aus, um im Rahmen eines Schnellabschusses in einem Radius von 1.000 Metern um die betroffene Weide Jagd auf Wölfe zu machen – für volle 21 Tage und völlig unabhängig davon, ob man das richtige Tier trifft. Da die Genehmigung oft ganze Jagdreviere vollflächig betrifft, dehnt sich die Abschusszone in der Praxis rücksichtslos aus.
    Schlimmer noch: Kommt es in einem Territorium zu drei Vorfällen, droht die Ausweisung eines sogenannten „Interventionsgebietes“. Dies ist nichts anderes als die bürokratische Umschreibung für eine amtlich verordnete Totalvernichtung, die die Auslöschung ganzer Rudel inklusive der Jungtiere legitimiert. Das hat mit einem Schutz von Nutztieren nichts mehr zu tun; es ist die legal gemachte Ausrottung ganzer Wolfsfamilien durch die Hintertür.

    Naturgesetze ignoriert: Biologie und Jagd als wahre Rissursachen

    Die Befürworter der Reform nutzen die aktuell steigenden Risszahlen im Spätsommer schamlos als emotionale Kulisse. Allein im August wurden 27 neue Schadensmeldungen registriert [LfULG]. Doch das ist kein Zeichen einer „unberechenbaren Plage“, sondern schlichte Biologie: Im Herbst sind die heranwachsenden Wolfswelpen etwa drei Monate alt. Ihr Energie- und Nahrungsbedarf steigt im Wachstum massiv an, weshalb die Rudel intensiver jagen müssen.
    Gleichzeitig beginnt im ländlichen Raum nun wieder die menschliche Jagdsaison. Großflächige Drückjagden verursachen massive Störungen und Unruhe in den festen Territorien der sächsischen Wölfe. Dieses menschliche Eindringen versprengt die Wildtiere, zerstört kurzzeitig die Jagdstrukturen der Rudel und treibt Wölfe im Stress in die Nähe von menschlichen Siedlungen und Weiden – wo sie im schlimmsten Fall auf ungeschützte Herden treffen. Die Politik bekämpft mit dem Gewehr ein Phänomen, das sie durch die zeitgleiche Bejagung des Waldes selbst befeuert.

    Die nackten Zahlen entlarven das Feigenblatt des Herdenschutzes

    Dabei hat sich die sächsische Wolfspopulation längst auf einem stabilen Niveau eingependelt. Die amtlichen Daten weisen für das aktuelle Monitoringjahr 46 Territorien aus – aufgeteilt in 35 Rudel, 10 Paare und einen Einzelwolf (Fachstelle Wolf). Im Vergleich zum Vorjahr, als noch 37 Rudel gezählt wurden, ist die Zahl der echten Familienverbände sogar leicht rückläufig (DBBW). Der Bestand in der Lausitz gilt biologisch als gesättigt und reguliert sich naturbedingt von selbst. Dass die Risse dennoch ein Thema sind, liegt also nachweislich nicht an einer unkontrollierten Bestandsüberversorgung, sondern am schlampigen Umgang des Menschen mit Zäunen.
    Ein Blick in die amtliche Schadensstatistik der Fachstelle Wolf für das Jahr 2026 zeigt die ganze Absurdität: Von 116 gemeldeten Rissvorfällen bis zum Spätsommer war bei 87 Fällen der Mindestschutz mit „nein“, „keine Angabe“ oder „keine Vorgabe“ vermerkt. In 75 Prozent aller Fälle war ein wolfsabweisender Schutz gar nicht vorhanden! Wo keine ordnungsgemäßen Zäune stehen, hat der Wolf auch nichts „überwunden“. 
    Dass der Landtag dennoch den Abschuss erleichtert, legt den finsteren Verdacht nahe, dass es hier gar nicht primär um den Schutz von Weidetierhaltern geht. Es geht um das Bedienen von Tötungsinteressen und ein zutiefst technokratisches Naturverständnis. In dieser Denkart wird die Natur nicht mehr als komplexes Ökosystem begriffen, sondern als eine rein bürokratisch verwaltete Zone. Der Wolf verkommt darin zu einer mathematischen Störgröße, die man per Verordnung, digital gezogenen Radien und administrativen Zonen am grünen Tisch nach Belieben wegzensieren und regulieren möchte. Dass sich Jäger die totgeschossenen Wölfe künftig sogar rechtlich als private Trophäen aneignen dürfen, setzt dieser kalten, mechanistischen Betrachtung unserer Mitgeschöpfe die Krone auf.
    Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

    Politisches Kalkül: Der Wolf als Ablenkungsmanöver von den wahren Krisen

    Das eiskalte politische Kalkül hinter dieser Reform zeigt sich beim Blick auf die echten Probleme im ländlichen Raum und in der Landwirtschaft. Daten des Sachsen-Monitors, Umfragen wie MDRfragt und die aktuellen Bilanzen der landwirtschaftlichen Betriebe belegen unmissverständlich, wo die sächsischen Dörfer und Bauern wirklich am Limit stehen. Es sind der dramatische Lehrermangel an ländlichen Schulen, wegbrechende Arztpraxen, ein ausgedünnter Nahverkehr und die anhaltende Überalterung der Regionen (MDRfragt, Bildungsmonitor: Sachsen bleibt Spitze).
    Gleichzeitig kämpfen Sachsens Landwirte ums nackte wirtschaftliche Überleben: Extreme Witterungsausbrüche und Düngemittelmangel haben die Ernten geschmälert, während die Vieh- und Milchbauern im Würgegriff des Lebensmitteleinzelhandels gefangen sind. Sie stehen vor einer ruinösen Schere aus explodierenden Betriebskosten für Futtermittel, Energie und Logistik auf der einen Seite und drastisch verfallenden Erzeugerpreisen für Milch und Fleisch auf der anderen. Hinzu kommt ein bürokratischer Auflagen-Dschungel, der den Betrieben jede Planungssicherheit raubt und den akuten Fachkräftemangel im Stall weiter anfeuert. Doch anstatt diese tiefgreifenden Infrastrukturkrisen, die Marktungerechtigkeiten und das Sterben der sächsischen Viehbetriebe mit Mut anzupacken, wirft die Politik den Menschen den Wolf als emotionales Ablenkungsmanöver vor. Es ist für den Staat schlicht billiger und bequemer, Wölfe zum Abschuss freizugeben, anstatt Schulen ordentlich zu besetzen, Buslinien zu finanzieren oder sächsische Familienbetriebe vor dem Preisdiktat der Großkonzerne zu schützen.

    Fazit: Warum der Rechtsweg allein nicht ausreicht

    Der sächsische Beschluss ist ein Offenbarungseid. Wer den Natur- und Tierschutz dem Jagdrecht opfert betreibt Klientelpolitik auf Kosten unserer Mitgeschöpfe. Auf den reinen Rechtsweg können sich Wolfsschützer dabei jedoch nicht verlassen. Zwar sind Klagen der berechtigten Naturschutzverbände gegen künftige Verordnungen absehbar, doch der Gesetzgeber hat die aufschiebende Wirkung bei Wolfsentnahmen rechtlich ausgehebelt und auch das Verbandsklagerecht beschnitten. Bis Gerichte über die Rechtmäßigkeit einer Abschussanordnung entschieden haben oder der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach jahrelangen Verfahren ein Urteil spricht, werden in den Revieren längst vollendete Tatsachen geschaffen worden sein. Ein juristischer Erfolg im Nachhinein kann ein bereits entnommenes Rudel nicht wiederbeleben, wie aktuell ein Fall aus der Rhön (Frigga und Anton) aufzeigt. 

    Aus diesem Grund kommt es, wie wir es immer wieder betonen,  auf eine unabhängige Dokumentation in den betroffenen Regionen an. Um behördliche Entscheidungen fundiert überprüfen zu können, ist der Einsatz von organisierten Wolfsschutzpatrouillen in den sächsischen Wolfsgebieten – wie überall unerlässlich. Diese unaufgeregte, aber kontinuierliche Präsenz von Beobachtern dient der präzisen Erfassung der Situation vor Ort. Nur wenn der tatsächliche Zustand von Herdenschutzmaßnahmen zum Zeitpunkt eines Schadensfalles unmissverständlich und unabhängig dokumentiert wird, lässt sich verhindern, dass mangelnde Prävention im Nachhinein als Argument für Abschüsse instrumentalisiert wird. Fachlich fundierte Aufklärung und die Arbeit dieser Patrouillen sind somit das wichtigste zivilgesellschaftliche Korrektiv. Wir freuen uns über neue Aktive, statt jetzt den Kopf in den Sand zu stecken: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

    Quellen:

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

    Oder:

    Wolfsschutz-Deutschland e.V.
    Berliner Sparkasse
    IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
    BIC BELADEBEXXX

    Auch durch den Kauf unseres Kalenders 2027 kann uns wirkungsvoll geholfen werden:

    Mecklenburg-Vorpommern: Die Verfügung zum Töten auf dem kurzen Dienstweg

    Die am 11. September 2026 erlassene Allgemeinverfügung des Schweriner Umweltministeriums zur Freigabe von Wolfsabschüssen ist kein „praxisnahes Wolfsmanagement“, wie von Presse und Behörde verkündet. Sie ist die bürokratische Vollstreckung eines politisch gewollten Urteils gegen eine geschützte Art. Wir lehnen diese Verfügung und jeden Wolfsabschuss kategorisch ab. Hinter den Schreibtischen der Behörden wurde ein technokratischer Apparat erschaffen, der den Artenschutz systematisch aushebelt und den Tod von Wölfen zur staatlich finanzierten Verwaltungsroutine degradiert.

    Das abgekartete Spiel: Strukturen wurden passend gemacht

    Beispielfoto Wolfsrudel © Brigitte Sommer
    Bevor die Allgemeinverfügung in Kraft treten konnte, wurden im Hintergrund die gesetzlichen Pfeiler eingerissen. Erst die Gründung des „Kompetenzzentrums Wolf“ zu Jahresbeginn, dann im Juni die Novellierung des Landesjagdgesetzes zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Die Landesregierung hat die administrative Infrastruktur für das Töten gezielt vorbereitet.
    Dass das Agrarministerium bereits vorab die Jägerschaft flächendeckend abfragte, wer im Ernstfall bereit wäre, den Finger krumm zu machen, entlarvt das System. Offiziell als „Poolbildung zur Verhinderung von Verzögerungen“ deklariert, wird hier eine psychologische Erwartungshaltung bedient. Zwar gilt der Wolf offiziell nicht als reguläres Jagdwild, doch die Realität holt die Theorie längst ein: Ein berüchtigter Präzedenzfall aus Sachsen-Anhalt zeigte bereits, dass ein Jäger ein illegal abgeschossenes Tier am Ende behalten durfte. Wer garantiert, dass es hier nicht längst um die Normalisierung einer Trophäenjagd durch die Hintertür geht?

    Auf Staatskosten: Wenn der Steuerzahler die „Killerteams“ finanziert

    Besonders skandalös wird es bei der Frage, wer diesen technokratischen Abschuss-Apparat eigentlich bezahlt. Da Jäger bei einer behördlich angeordneten Entnahme einen staatlichen Auftrag ausführen, fallen die Kosten komplett auf die Landesverwaltung zurück. Das bedeutet im Klartext: Der Steuerzahler finanziert die Jagd.
    Prominente Stimmen aus der Szene – wie Frank Faß, Inhaber des Wolfcenter Dörverden in Niedersachsen – forderten in der Vergangenheit bereits öffentlich, dass solche professionellen „Eingreifteams“ vom Steuerzahler bezahlt werden sollten, um die reguläre Jägerschaft vor rechtlichen Schritten oder Kritik zu schützen. Wenn diese Pläne greifen, ist das die absolute Perversion des Artenschutzes: Erst drängt die Jagdlobby auf die Aufnahme ins Jagdrecht, doch das finanzielle Risiko und den logistischen Aufwand soll am Ende die Allgemeinheit tragen. Eine staatlich subventionierte Jagd auf eine geschützte Art.

    Die Perversion des Wolfsmonitorings und der missbrauchte Idealismus

    Das offizielle Wolfsmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern wird seit Anfang 2026 durch das neu geschaffene Kompetenzzentrum Wolf koordiniert. Unterstützt wird es dabei von rund 83 ehrenamtlichen Wolfsbetreuern, unter denen sich neben Biologen auch viele Förster und Jäger befinden. Eigentlich hat dieses Monitoring den wissenschaftlichen Zweck, den Bestand zu überwachen.
    Durch die neue Allgemeinverfügung werden diese Daten jedoch zweckentfremdet und zur Jagd-Infrastruktur umfunktioniert. Bewegungsprofile, Fotofallen-Standorte und Reviereinteilungen dienen den Jägern im Ernstfall als digitaler Spickzettel. Die mit hohem privaten Zeitaufwand erfassten Daten der ehrenamtlichen Betreuer liefern den Abschussteams im Ernstfall die exakten Koordinaten frei Haus. Vielen engagierten Helfern an der Basis muss in dieser neuen Rechtslage bewusst werden, dass ihr Idealismus vom System instrumentalisiert wird: Wer den Behörden heute im guten Glauben Daten liefert, füttert ungewollt einen Apparat, der am Ende die Abschusslisten verwaltet.
    Gegen diese staatlich gelenkte Datenzweckentfremdung hilft nur ein tatsächlich unabhängiges Monitoring, wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. es konsequent betreiben. Wir überlassen die Erfassung geschützter Tiere nicht denjenigen, die am Ende die Abschussbefehle erteilen.
    Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

    Zahlenakrobatik aus Gefälligkeit: Der „günstige Erhaltungszustand“

    Als juristische Rechtfertigung für den Abschuss dient die Behauptung, für den Wolf sei in der kontinentalen Region der „günstige Erhaltungszustand“ erreicht. Doch diese Feststellung im Vorfeld war reine Zahlenakrobatik und eine politische Gefälligkeit für die Agrarlobby. Wissenschaftliche Standards wurden verbogen, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Dass die EU im Juni 2025 den Schutzstatus des Wolfs herabgestuft hat, ändert nichts an dieser Farce: Auch als „geschützte“ Art unterliegt das Tier dem unionsrechtlichen Verschlechterungsverbot. Ein Abschuss darf immer nur die allerletzte Option  sein. Doch MV macht ihn zur ersten Wahl.

    Die Paragraphen-Analyse: Die amtlichen Angriffe auf den Wolfsschutz im Detail

    Wir haben das amtliche Dokument des Schweriner Ministeriums zerlegt. Aus Sicht des Wolfsschutzes offenbaren die einzelnen Paragraphen gravierende Mängel, biologische Fehlannahmen und juristische Tricks:
    1. Der zeitliche Ablauf: Schnellschüsse statt Aufklärung (§ 4 & § 6)
    • Die viertägige Abschussfrist: Sobald ein Gutachter den Schaden feststellt, wird eine Abschussgenehmigung erteilt, die auf höchstens vier Tage befristet ist. Was die Behörden als „schnelle Reaktion“ verkaufen, ist in Wahrheit ein massiver Zeitdruck, der gründliche, wissenschaftliche Prüfungen unmöglich macht.
    • Die Verlängerungs-Falle: Der vermeintliche Schutz durch die viertägige Frist wird im selben Atemzug ausgehebelt. Bestehen vage „konkrete tatsächliche Anhaltspunkte“, dass sich ein Wolf noch in der Nähe aufhält und der Abschuss trotz „fortlaufender Durchführung“ bisher fehlschlug, kann die Jagdbehörde den Zeitraum eigenmächtig verlängern. Die zeitliche Begrenzung existiert somit nur auf dem Papier.
    • Das automatische Ende: Die Entnahme wird erst dann beendet, wenn im festgelegten Bereich ein Wolf getötet wurde oder der (verlängerbare) Zeitraum abgelaufen ist. Da jedoch kein DNA-Test verlangt wird, endet die Jagd auch dann, wenn nachweislich das falsche Tier erschossen wurde.
    2. Der räumliche Radius: Beliebige Abschusszonen (§ 4)
    • Kein fester Kilometer-Radius: Entgegen politischer Debatten verzichtet der amtliche Text bewusst auf eine starre Kilometer-Grenze. Der Abschussbereich wird schwammig auf die „Schadfläche sowie auf unmittelbar angrenzende Weideflächen“ definiert, auf denen mit einer Rückkehr des Wolfes gerechnet wird.
    • Auslegungssache für die Jagdbehörde: Die untere Jagdbehörde erhält die Blankovollmacht, diesen räumlichen Umfang im Einzelfall abweichend festzulegen. In der Praxis bedeutet dies, dass riesige Korridore rund um eine Koppel zu legalen Abschusszonen deklariert werden können. Jeder Wolf, der diese willkürlich gezogenen Grenzen kreuzt, wird zum Abschuss freigegeben – unabhängig davon, ob er kilometerweit vom eigentlichen Rissgeschehen entfernt war.
    3. Der Alibi Herdenschutz: Niedrige Standards als Abschuss-Katalysator (Anlage 1)
    Die technischen Mindestanforderungen an den Weideschutz sind so niedrig angesetzt, dass sie Abschüsse künstlich erleichtern, anstatt Zäune wolfssicher zu machen:
    • Die 100-cm-Erlaubnis: Für elektrifizierte Netzzäune (z.B. bei Schafen) reicht eine tatsächliche Höhe von gerade einmal 1,00 Meter aus. Wölfe können diese Höhe problemlos überspringen. Wenn die Allgemeinverfügung ein Überwinden dieses Minimalzauns bereits als Rechtfertigung für die Tötung des Tieres wertet, wird das biologische Unvermögen des Zauns dem Wolf angelastet.
    • Elektrische Alibis: Es reicht eine Spannung von 2.500 Volt und eine Impulsenergie von 1 Joule. Das System ignoriert, dass gut genährte Wölfe mit dichtem Winterfell durch solch geringe Stromstärken kaum abgeschreckt werden. Dennoch gilt der Schutz damit rechtlich als „überwunden“.
    • Das Nachrüstungs-Schlupfloch: Bestehende Festzäune von nur 1,00 Meter Höhe können durch einfache Maßnahmen „ertüchtigt“ werden. Der eigentlich geforderte, massive Schutz für Neuanlagen (1,40 Meter Höhe inklusive Untergrabenschutz) wird damit für Altbestände komplett aufgeweicht. Dies lädt zudem zu Missbrauch ein: Wer kontrolliert, ob ein Tierhalter nach einem Riss nicht schnell in einer Nacht-und-Nebel-Aktion den Zaun flickt oder das Weidezaungerät hochdreht, bevor der offizielle Rissgutachter eintrifft?
    • Die Kadaver-Köder-Falle: Um den Jägern den Abschuss innerhalb des engen Zeitfensters zu ermöglichen, wird das sogenannte „Ansitzen am frischen Riss“ praktiziert. Tote Nutztiere werden bewusst als Köder auf den Weiden belassen, um den Wolf zur Rückkehr zu animieren. Das kollidiert massiv mit dem Tierkörperbeseitigungsgesetz und dem Infektionsschutzrecht. Für den schnellen Abschusserfolg drücken die Behörden beim Seuchenschutz beide Augen zu.
    4. Die biologische Katastrophe: Der Elterntierschutz als Mogelpackung (§ 2)
    Der Elterntierschutz wird in der Verfügung rein bürokratisch statt biologisch definiert:
    • Der Stichtag 1. November: Für Rudel, die aus mindestens zwei Elterntieren und Jungwölfen bestehen, endet der Schutz für Rüde und Fähe schlagartig am 1. November.
    • Vollendete Tatsachen im Herbst: Im November sind die Welpen zwar optisch groß, aber biologisch völlig unerfahren und nicht in der Lage, im Revier ohne die Führung der adulten Tiere erfolgreich zu jagen. Fällt nach diesem Stichtag ein Elterntier durch die Allgemeinverfügung, wird die soziale Struktur des Rudels zerschlagen. Die Folge sind orientierungslose Jungwölfe, die mangels Jagderfahrung erst recht auf leichte Nutztierbeute ausweichen müssen. Die Allgemeinverfügung provoziert damit genau die Schäden, die sie zu verhindern vorgibt.
    5. Der rechtliche Entzug demokratischer Mittel (§ 9)
    • Ausschluss des Widerspruchs: Durch die bewusste Anordnung der sofortigen Vollziehung hebelt das Ministerium das normale deutsche Verwaltungsrecht aus. Der Bürger oder der Naturschutzverband kann den Abschuss nicht durch einen einfachen Widerspruch stoppen. Das System ist so gebaut, dass Fakten mit dem Gewehr geschaffen werden sollen, bevor ein Gericht überhaupt Akteneinsicht erhält. Ein Stopp ist ausschließlich über den extrem aufwendigen Weg eines gerichtlichen Eilantrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht Schwerin möglich. Zwar bereiten Umweltverbände Klagen vor, doch wir dürfen uns nicht von der Hoffnung auf spätere Gerichtsurteile einlullen lassen. Die Strategie des Schweriner Ministeriums setzt eiskalt auf Zeit. Ein finales Urteil kann Jahre dauern. Bis dahin drohen uns schwedische und österreichische Verhältnisse, in denen der Wolf durch pauschale Abschussbefehle im Wochenrhythmus systematisch dezimiert wird, während die Akten im Gericht verstauben. Wenn die Justiz hier nicht im Eilverfahren sofort per Hängebeschluss die Notbremse zieht, schafft die Bürokratie mit dem Gewehr in der Hand vollendete Tatsachen. Ein totes Tier wird durch ein nachträgliches Urteil nicht wieder lebendig, wie wir es aktuell auch be einem Urteil aus der bayerischen Rhön erleben.
    Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

    Die politische Bankrotterklärung: Wahlen am nächsten Wochenende

    Die Situation spitzt sich dramatisch zu, denn am nächsten Wochenende stehen in Mecklenburg-Vorpommern die Landtagswahlen an. Ein Blick auf die politische Landschaft ist eine absolute Bankrotterklärung für den Naturschutz: Es gibt im etablierten Parteienspektrum keine einzige Partei mehr, die sich ernsthaft und konsequent für den Schutz der Wölfe einsetzt.
    Vom linken bis zum rechten Rand herrscht populistischer Konsens: Der Wolf wird als Sündenbock für strukturelle Probleme in der Landwirtschaft missbraucht, um im Wahlkampf Stimmen zu fangen. Die Politik hat den wissenschaftlichen Artenschutz komplett geopfert, um der Jagd- und Agrarlobby zu gefallen. Von den gewählten Volksvertretern ist keine Hilfe zu erwarten.

    Die behördliche Freigabe von Wolfsabschüssen entbindet die Verwaltung nicht von der Pflicht zur Einhaltung geltenden Rechts. Wo das System die Interessen der Jagdlobby und Konzernen bedient, sorgt die Zivilgesellschaft durch unabhängige Beobachtung für die notwendige Transparenz. Ein nachhaltiger Artenschutz funktioniert nur durch konsequenten, funktionierenden Herdenschutz und die sachliche Unterstützung der Weidetierhalter – nicht durch töten, töten, töten.

    Quellen:

    Abschuss ohne Anlass: Wie CDU und Grüne in Schleswig-Holstein den Wolf zum Freiwild machen

    Es ist ein altbekanntes Spiel der Macht: Ein politischer Beschluss, der tiefgreifende ethische und ökologische Konsequenzen hat, wird hinter verschlossenen Türen vorbereitet, geräuschlos ins System eingespeist und anschließend auf der großen Bühne als „schmerzhafter Kompromiss“ inszeniert. Die Rede ist vom aktuellen Vorstoß zur Änderung des Landesjagdgesetzes in Schleswig-Holstein, der die anlasslose Tötung von Wölfen legalisieren soll. Wer das parlamentarische Verfahren der letzten Wochen analysiert, blickt hinter die Fassade einer kalkulierten Kommunikationsstrategie, die vor allem ein Ziel hat: Den organisierten Widerstand der Zivilgesellschaft zu lähmen.

    Chronologie einer angekündigten Entrechtung

    Der bürokratische Weg dieses Gesetzentwurfs zeigt exemplarisch, wie vollendete Tatsachen geschaffen werden, lange bevor eine breite Öffentlichkeit überhaupt davon erfährt.
      • 9. Juli 2026 – Die lautlose Weichenstellung: Der gemeinsame Entwurf von CDU und Grünen wurde als sogenannte „Formulierungshilfe“ (Unterrichtung 20/366) am 8. Juli digital erfasst und ging am 9. Juli offiziell in die Infothek des Landtags ein. Zu diesem Zeitpunkt – mitten im Sommerloch – blieb die Nachricht für die breite Öffentlichkeit nahezu unsichtbar. Die Verwaltungsmühlen mahlten im Stillen.
      • 27. August 2026 – Das Schautheater der ersten Lesung: Erst sechs Wochen später, zur ersten Lesung im Plenum, wurde das Thema öffentlich verhandelt. Hier erlebten wir ein perfekt choreografiertes Polittheater. Während die CDU erwartbar den harten Hund markierte, inszenierten sich die Grünen mit „Bauchschmerzen“. Die grüne Abgeordnete Silke Backsen trat ans Rednerpult, um wissenschaftliche Zweifel anzumelden und zu betonen, dass Abschüsse die Risszahlen gar nicht senken. Doch das ist reine Rhetorik zur Beruhigung der eigenen Basis. Am Ende stimmten die Grünen der Überweisung des Entwurfs pflichtbewusst zu.
      • Aktuelle Phase – Die bürokratische Verwaltung im Ausschuss: Derzeit liegt das Papier im Umwelt- und Agrarausschuss. Dort findet am Donnerstag, den 24. September 2026, die entscheidende Beratung statt. Hinter verschlossenen Türen wird hier die formale Beschlussempfehlung für das Plenum vorbereitet.
    Beispielfoto Wolfsfamilie.

    Der weitere Fahrplan: Die Illusion der Mitbestimmung

    Nach der Ausschusssitzung am 24. September ist der Weg frei für das Finale. Da das schleswig-holsteinische Landesrecht standardmäßig nur zwei Lesungen vorsieht, wird das Gesetz im Spätherbst 2026 zur zweiten Lesung direkt wieder ins Plenum eingebracht. Eine dritte Lesung wird es nicht geben – es sei denn, eine Fraktion beantragt sie strategisch, was unwahrscheinlich ist. In dieser zweiten Lesung wird die schwarz-grüne Regierungsmehrheit den Entwurf final durchwinken. Das Gesetz ist damit beschlossen, wird im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und tritt unmittelbar in Kraft.
    Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. machen uns keine Illusionen: Dieser Entwurf wird durchgehen. Das Gesetz ist längst beschlossene Sache, das parlamentarische Verfahren nur noch die formale Abwicklung.

    Das grüne Theater und die Blindheit der Bewegung

    Dass die Grünen hier erneut ihre Kernwerte verraten, überrascht uns nicht – wir kündigen diese Entwicklung seit Jahren an. Sobald die Grünen Regierungsverantwortung übernehmen, mutiert der Artenschutz zur Verhandlungsmasse für den Machterhalt.
    Dabei beobachten wir in der Natur- und Tierschutzszene eine gefährliche Schieflage der Wahrnehmung: Während viele Aktivisten und Verbände einen hochsensiblen, lautstarken Alarmknopf für alles entwickeln, was nach „schwarz-blau“ riecht, scheinen sie auf dem „rot-grünen“ Auge vollkommen blind zu sein. Wenn vermeintlich progressive Kräfte den Abschuss von geschützten Arten legitimieren, wird das als „realpolitische Notwendigkeit“ hingenommen oder mit Verweis auf den Koalitionsfrieden schöngeredet.
    Es ist Zeit, den Blick für die Realität zu schärfen: Im Lobbyzirkus der Macht machen am Ende alle Parteien mit. Der Wolf hat im parlamentarischen Betrieb keine Lobby – außer uns. Wir werden diesen Bruch des EU-Rechts nicht tatenlos hinnehmen.

    Werdet selbst aktiv: Geht in die Territorien und dokumentiert

    Die Landesregierung setzt anscheinend darauf, dass Ihr schweigt, wegschaut und dieses Schauspiel resigniert am Bildschirm verfolgt. Das wollen wir nicht zulassen. Wenn die Politik den Schutz im Gesetz streicht, müssen wir den Schutz vor Ort organisieren. Werdet jetzt aktiv und zeigt Präsenz:
      • Geht raus in die Wolfsterritorien: Wir müssen vor Ort sein. Geht in die bekannten Wolfsgebiete, zeigt legale Präsenz auf den Wegen und behaltet die Landschaften im Blick. Wenn Jäger und Behörden wissen, dass die Natur kein rechtsfreier Raum ohne Zeugen ist, erhöht das die Hemmschwelle für illegale oder halblegale Grauzonen-Abschüsse massiv.
      • Dokumentiert, was vor sich geht: Nehmt Eure Smartphones und Kameras mit. Dokumentiert Unregelmäßigkeiten, auffällige Jagdakivitäten, Treibjagden in sensiblen Zonen oder den Zustand von vermeintlich unschützbaren Deichabschnitten. Erstellt Fotoprotokolle und haltet Beobachtungen akribisch fest. Nur mit harten Fakten und Bildmaterial können wir die Öffentlichkeit wachrütteln und rechtliche Schritte untermauern. Meldet Eure Sichtungen und Protokolle direkt an uns.
      • Teilt diesen Artikel: Verbreitet diesen Text in Euren Netzwerken, auf Social Media und in Foren. Durchbrecht das mediale Schweigen und die weichgespülten Pressemitteilungen der Koalitionsparteien. Die Menschen müssen erfahren, was hier im administrativen Hintergrund beschlossen wird.
      • Unterstützt unsere Arbeit: Der Kampf gegen dieses Gesetz wird vor allem ein aktiver und dokumentarischer sein. Unterstützt Wolfsschutz-Deutschland e. V. mit Eurer Spende oder werdet Mitglied: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/ 

    Lassen wir nicht zu, dass unsere Wölfe und unsere Natur zum Bauernopfer politischer Machtspiele werden 

    Quelle:

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

    Oder:

    Wolfsschutz-Deutschland e.V.
    Berliner Sparkasse
    IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
    BIC BELADEBEXXX

    Auch durch den Kauf unseres Kalenders 2027 kann uns wirkungsvoll geholfen werden: