Niedersachsen – Kein Abschuss im Landkreis Wittmund: Umweltminister Lies (SPD) scheitert erneut vor Gericht.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat am 27.10.22  einem Widerspruch gegen die Ausnahmegenehmigung zur Abschuss eines Wolfes aus dem Friedeburger Rudel stattgegeben. Umweltminister Lies (SPD) will allerdings nicht nur Beschwerde gegen das Urteil einlegen, sondern er appelliert auch noch an die Bundesregierung, das Schießen künftig noch weiter zu erleichtern? Was genau hat dieser Minister eigentlich für die Umwelt getan?

Unserer Ansicht nach macht er hier bis zum bitteren Ende genau das Gegenteil. Er setzt sich auffällig für die Jagd- und Agrarlobby ein. Anfang November sollen in Niedersachsen durch eine neue Landesregierung ja die Karten neu gemischt werden. Wird Lies (SPD) auf seinem Posten bleiben oder wird ein neuer Umweltminister seinen Namen auch verdienen?

 

Quellen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/entscheidung-uber-ausnahmegenehmigung-fur-friedeburger-wolfsrudel-lies-kundigt-beschwerde-an-216632.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/09/15/niedersachsen-umweltminister-lies-spd-unterschreibt-15-todesurteil-fuer-woelfe/

Niedersachsen: Wölfe aus Garlstedt und Schiffdorf dürfen vorerst nicht getötet werden

Erneute Schlappe für Niedersachsens Umweltminister Lies (SPD). Das Verwaltungsgericht in Oldenburg hat jetzt Eilanträgen von zwei Naturschutzvereinen stattgegeben. Die Wölfe aus Schiffdorf und Garlstedt dürfen nicht getötet werden.

Beispielbild Wölfin © Brigitte Sommer

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat mit den Anträgen der „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ und des „Freundeskreises freilebender Wölfe“ stattgegeben. Das Land Niedersachsen hatte Anfang des Jahres eine Abschussverfügung gegen Wölfe aus beiden Rudeln gestellt. Gegen diese Ausnahmegenehmigungen klagten beide Vereine.

Das Gericht hat nun festgestellt, dass die Ausnahmegenehmigung im Fall des Schiffdorfer Rudels „voraussichtlich rechtswidrig“ ist, weil in der Genehmigung  kein spezieller Wolf als „Schädling“ herausgehoben wurde. Außerdem wurden die entstandenen Schäden nicht einem speziellen Rudel zugeordnet. Zudem sieht das Gericht im Falle des Garlstedter Rudels keine Grundlage dafür, dass bei den Wölfen das Überwinden von Schutzvorkehrungen zum für sie normalen Jagdverhalten gehört.

Leidvolle Geschichte von Wölfen im Cuxland

Die zwei Rudel leben im ehemaligen Gebiet des Cuxlandrudels, dessen Mutterwölfin illegal erschossen auf einem Feld gefunden wurde. Auch der Vater „verschwand.“ Da die Jungwölfe noch nicht genug Erfahrung im Jagen hatten, waren die Folge eher mehr als weniger Nutztierrisse. Gegen dieses Rudel gab es eine mediale Hetze, die ihresgleichen suchte. Selbst ein inzwischen verstorbener Wolfsexperte und Ökojäger zog eine „Endlösung“ für dieses Rudel in Betracht. Danach „verschwanden“ auch die Jungtiere.

Und wie bereits vermutet, siedelten sich kurze Zeit später erneut Wölfe im Gebiet an und die Hetze von JägerInnen und WeidetierhalterInnen erklomm einen neuen Höhepunkt mit der Abschussgenehmigung von Umweltminister Lies (SPD), der zuvor geheime Jagden auf diverse Rudel in Niedersachsen genehmigt hatte. Auch hiergegen wurde geklagt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat noch keine Klagefähigkeit erreicht, stellt aber Strafanzeigen nach Vollzug.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. hofft, dass damit auch die mediale Hetze gegen die Beutegreifer endlich einer vernünftigen und sachlichen Berichterstattung weicht und WeidetierhalterInnen endlich das Thema Herdenschutz angehen.

Land kann Beschwerde einlegen

Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Das Land Niedersachsen kann noch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

 

Quellen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/12/14/niedersachsen-umweltminister-lies-spd-will-woelfe-aus-zwei-rudeln-im-cuxland-totschiessen-lassen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/02/09/gerichtsklatsche-gegen-um-lies-spd-geheime-wolfsjagden-illegal/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/01/15/niedersachsen-lies-spd-genehmigt-die-toetung-von-zwei-woelfen-aus-dem-cuxland/

Presseinfo des Verwaltungsgerichts Oldenburg: https://verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/eilantrage-gegen-genehmigung-der-totung-von-wolfen-der-rudel-schiffdorf-und-garlstedt-erfolgreich-209933.html?fbclid=IwAR0sB86x2ZoFA0bXVpAzRMk1GuyDJCmsutdgJ-V-5NaXgc9qAS5gMthajfU

Umweltminister Lies verlängert Schießbefehl auf Roddy erneut – Bitte hingehen: Veranstaltung am 02.07. in Sonnenborstel

Umweltministerium Niedersachsen verlängert Schießbefehl auf Wolf Roddy erneut

Unglaublich: Umweltminister Lies verweigert Angaben über die Kosten der Wolfshatz (laut Insider weit über 100.000 Euro), gleichzeitig kommt das Land mit der Genehmigung von Zaunanträgen nicht nach, bzw. es würde den Weidetierhaltern gesagt werden, dass kein Geld mehr im Topf vorhanden wäre. Die Tierhalter bekommen so also keine Zäune. Die Begründung für den Schießbefehl ist es aber, dass weiter Gefahr von Rissen bestünde. „Ende Mai hatte der Verein Freundeskreis freilebender Wölfe“ beim Verwaltungsgericht Oldenburg erneut Klage gegen den Abschuss eingereicht. Dieses Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. „Da es sich um Hauptsacheverfahren handelt, wurden längere Stellungnahmefristen gesetzt, die noch nicht abgelaufen sind“, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichtes NDR.de. Auch eine weitere Klage sei eingegangen – den Kläger benannte der Sprecher mit Verweis auf Datenschutzgründen aber nicht,“ schreibt der NDR. https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Jetzt-reichts-Lies-diskutiert-ueber-Wolf,rodewalderwolf100.html?fbclid=IwAR0iJnxkfIXScfxAYs2UWOx7ub5Oz23z8XlS-aLeA8IZxqeNRXmEvdfJt-Q

Weiter schreibt der NDR dazu, Zitat: „Der Streit um den geplanten Abschuss führte nicht nur zu heftigen Diskussionen – auch Aktionen von Tierschützern sorgten bereits für Aufsehen. Sie waren nachts in Wäldern unterwegs, um Jäger beim Abschuss des Tieres zu stören.“ Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werden weiter sämtliche legale Mittel dazu verwenden, um das Leben von Roddy, der inzwischen erneut Vater geworden ist, zu schützen. Am Ende des Beitrages sind Fotos zu finden, die wir auf unseren Patrouillen und Müllsammelaktionen gemacht haben. Was der NDR verschweigt ist, dass wir von Menschen, die wie Jäger oder Polizisten gekleidet waren, bedroht worden sind und wir fast auf einem Waldweg von einem Fahrer, der Gas gab, als er uns erblickte, niedergemäht worden wären. Wir haben Strafanzeige bei der Polizei erstellt. 

Hier die PM des Umweltministeriums:
Genehmigung zur Tötung des Wolfsrüden GW717m wird nochmals erneuert

Pressemitteilung Nr. 81/2019

Die bis Ende Juni befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m wird bis zum 31.07.2019 verlängert und das Verfahren zur Entnahme weiter unter Hochdruck vorangetrieben.
Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken besteht unverändert fort.

https://www.umwelt.niedersachsen.de/…/genehmigung-zur-totun…

Diskussionsrunde zum Thema mit Umweltminister Olaf Lies

Morgen, am 2. Juli, ab 20 Uhr, findet im Jägerkrug Sonnenborstel (Am Kaarbusch 2, 31643 Steimbke) eine Diskussionsrunde mit Umweltminister Lies statt. Der Eintritt ist frei, Einlass ist um 19.30 Uhr. Unsere Wolfsteamleiterin Ariane Müller wird mit einigen Mitgliedern unseres Vereines auch vor Ort sein. Kontakt: wolfsschutz.niedersachsen@t-online.de Aufgezeichnet wird eine Diskussion mit dem Thema „Jetzt Reichts“ Streit über den Wolf im Kreis Nienburg“, für einen Beitrag, der  am Donnerstag, den 04. Juli 2019, von 20 bis 21 Uhr im NDR 1 gesendet wird.

 

Rücksichtslos werden die Felder abgemäht. Ob diese Ricke ihr Kitz lebend wiedergefunden hat, wissen wir nicht.
Dieser Fasan lebt gefährlich, denn auf den Straßen und Wegen rund um Lichtenmoor, Steimbke und Stöckse wird gerast, was das Zeug hält. Auf der Bundesstraße zwischen Steimbke und Nienburg markieren unzählige pinkfarbene Kreuze Unfälle, bei denen Rehe ums Leben gekommen sind. Dennoch scheint es hier kein Einsehen zu geben.
Oft heisst es, Wölfe, die hinter Traktoren herlaufen würden, hätten ihre Scheu verloren. Dabei haben die Wölfe nicht Appetit auf den Landwirt, sondern auf vom Traktor überfahrene Kleintiere, wie dieser Storch hier.
Unsere Kamera hat den Storch aufgeschreckt.
Treffpunkt für Aktive aller Vereine und Gruppierungen ist das Culinario in Steimbke.
Angelika Zipper-Hüttges (links) und Brigitte Sommer auf Patrouille und Zaunkontrolle im LK Nienburg
Pferdeweide zwischen Steimbke und Lichtenmoor.
Zwischen Steimbke und Sonnenborstel wurden zahlreiche Wildkameras mit Funk angebracht. Direkt gegenüber, in zirka 400 Meter Entfernung, steht ein Hochsitz.
Ariane Müller (links) und Angelika Zipper-Hüttges. Umweit dieser Stelle zwischen Steimbke und Sonnenborstel hielt ein Fahrzeug auf uns zu und beschleunigte. Wir mussten uns mit einem Sprung in den Wald in Sicherheit bringen.
Wir sind nach wie vor auch nachts unterwegs. Dabei achten wir darauf, keinen Lärm zu machen.
Wir waren es nicht.
Es gibt kaum ein Gebiet in Deutschland mit höherem Jagddruck als dieses. Naturbegeisterte Wanderer haben kaum die Möglichkeit, Wildtiere wie dieses Reh zu sehen. Dabei wirbt der Landkreis gerade mit Naturelebnissen wie diesen.
Am Waldkindergarten in Rodewald sind nun Flatterbänder zum Schutz der Kinder angebracht. Dabei erzählen uns Anwohner, dass sie dies ziemlich hysterisch finden und auch darüber lachen würden.
Im ganzen Gebiet liegen einsame Waldweiden, umzingelt von Hochsitzen.
Die Schildaufschrift „Wildruhezone“ könnte kaum ironischer sein, denn alle paar hundert Meter befindet sich hier ein Hochsitz.
Auf dieser Lichtung stehen sechs Hochsitze und es sind zwei Wildfunkkameras angebracht. Bei einer Kontrolle von uns am 29.05 waren alle Hochsitze besetzt.

 

 

 

 

Gericht gibt Feuer frei auf Wolf Roddy in Niedersachsen – Beschluss nicht rechtskräftig – Beschwerde wird eingelegt

Roddy soll sterben – Umweltminister Olaf Lies sieht Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung zum Rodewalder Wolf bestätigt

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom heutigen Tage den Antrag des Vereins „Freundeskreis freilebender Wölfe“ auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und damit auf Untersagung der Entnahme des Wolfsrüden GW717m des Rodewalder Rudels abgelehnt, schreibt das Umweltministerium heute in einer Pressemitteilung.

Dazu sagt Minister Olaf Lies: „Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung bestätigt und ist unserer Argumentation vollumfänglich gefolgt. Es ist gut, dass wir jetzt durch den Beschluss des VG Oldenburg Klarheit haben. Zu weiteren Vollzugsmaßnahmen im laufenden Verfahren machen wir keine Angaben.“

Wenn er sich da mal nicht irrt.  Als Begründung für die Ablehnung habe der Richter auf geführt, dass die betroffenen Tierhalter möglicherweise Ausgleichszahlungen erhielten, ändere nichts am Eintritt bisheriger Schäden und der Prognose, dass zukünftig weitere Schäden durch Risse entstehen könnten“, so das Gericht. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe konnte Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen, schreibt der NDR heute. Hier der Bericht: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Wolf-aus-Rodewalder-Rudel-darf-geshossen-werden,wolf3870.html?fbclid=IwAR2phUp9extDtkL2H5kXR7GV0K9qLUGoslJxVUWZ7J98Mcu0pUmrTCaioQY

Sollte der Schießbefehl tatsächlich ausgeführt werden, können wir uns von Wolfsschutz Deutschland e. V. nicht vorstellen, dass diese Wolfstötung mit dem EU-Recht vereinbar sein kann. Denn selbstverständlich muss Herdenschutz zumutbar sein. Wir werden in diesem Fall Anzeige erstatten. Laut der Liste der Nutztierschäden sind die meisten Risse nicht einmal analysiert, geschweige denn einem bestimmten Wolf zugeordnet worden. Zudem ist in vielen Fällen kein Mindestschutz vorhanden gewesen. Risse an Pferde sind auffällig schnell als Wolfsrisse bestätigt worden. Normalerweise dauern Analysen Wochen. Ein Anruf bei der Pressesprecherin Jörgens im Senckenberg-Institut konnte nicht bestätigen, dass dort überhaupt Proben zum Analysieren hingesendet worden waren. Tatsächlich gab die Pressesprecherin die Auskunft, dass man dem Umweltministerium Niedersachsen gegenüber vertraglich verpflichtet sei und keinerlei Aukunft geben dürfe. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Die Entscheidung, den Leitwolf des offiziell aus nur drei Tieren bestehenden Kleinrudels abzuschießen, dürfte den Weidetierhaltern nicht helfen. Ganz im Gegenteil. Aus Erfahrungen mit dem Cuxlandrudel, bei dem die Mutter illegal erschossen worden war und der Vater verschwand, waren vermehrte Weidetierrisse die Folge, weil die familiären Strukturen des Rudels zerstört worden waren. Genauso wird es auch der Fähe ergehen, die wahrscheinlich bereits ungeborene Welpen in sich trägt. Sie müsste den Welpen vom Vorjahr und den neuen Nachwuchs alleine durchbringen. Was vermehrte Risse nach sich ziehen würde. Eine solche Tat ist unserer Meinung nach auch nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts https://www.verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/das-verwaltungsgericht-oldenburg-lehnt-eilantrag-der-wolfsschuetzer-gegen-die-abschussgenehmigung-fuer-den-rodewalder-wolfsrueden-ab-174002.html

Hier der Link zur aktuellen Rissliste: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/wolfsbuero/nutztierschaeden/nutztierschaeden-172368.html

Update: 16.02.19 – Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. wird beim beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die heutige Entscheidung der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg einlegen, machte er noch gestern Abend auf seiner Facebookseite bekannt.