Gerichte in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen kippen Schießgenehmigungen

Es ist jedes Jahr das Gleiche. Vor Weihnachten scheinen Politiker besonders gut darauf gestimmt zu sein, Schießgenehmigungen zu erteilen. Ob sie bestimmten Jägermeistern damit ein besonders exklusives Jagderlebnis oder Trophäen-Geschenk machen wollen, wissen wir nicht. Fakt ist allerdings auch, dass Gerichte ihnen regelmäßig einen Strich durch die Rechnung machen und das ist auch gut so.

Kaum war die Presseinformation über die Abschussverfügung auf den Vaterwolf des Leuscheider Rudels erschienen, ist der Abschuss auch schon wieder per Eilantrag bis zur endgültigen Entscheidung gestoppt worden. Wir hatten hier über die Verfügung berichtet: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/11/29/rlp-karin-eder-gruene-will-wolfsvater-des-leuscheider-rudels-toeten-lassen/

Laut Eilmeldung der Naturschutzinitiative wurde der Abschuss gestoppt: „Das Verwaltungsgericht Koblenz hat aufgrund der Klage der Naturschutzinitiative e.V. (NI) vom 06.12.2024 mit Beschluss vom 06.12.2024 die Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes (GW1896m) außer Kraft gesetzt und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der NI gegen die Ausnahmegenehmigung der SGD Nord vom 4. Dezember 2024 bis zur erstinstanzlichen Entscheidung über den vorliegenden Eilantrag wiederhergestellt.“

Beispielfoto Wölfe. ©Brigitte Sommer

Gericht stoppt auch in Niedersachsen eine Schießgenehmigung

Das Verwaltungsgericht Oldenburg verbot bereits laut dpa am 18.11.2024 vorerst den Abschuss eines Wolfs im Landkreis Leer. Entscheidung über den Eilantrag steht auch noch aus.

Nach mehreren Rissen von ungeschützten Schafen und Rindern im Rheiderland hatte der Landkreis Leer am 8. November eine dreiwöchige Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes erteilt. Allein in der Gemeinde Jemgum seien seit Mai dieses Jahres 20 Wolfsangriffe auf Nutztiere nachgewiesen worden, hieß es von der Verwaltung gegenüber der dpa.

Zahlen, die deutlich machen, dass Weidetiere noch immer nicht geschützt werden, sondern auf Abschüsse durch Rissprovokationen hin gearbeitet wird.

Berappen muss die Kosten für unnötige Verfahren wie immer der Steuerzahler.

Quellen:

https://naturschutz-initiative.de/aktuell/neuigkeiten/eilmeldung-genehmigung-zum-wolfsabschuss-ausser-kraft/?fbclid=IwY2xjawHA5ndleHRuA2FlbQIxMQABHU7hnoYsbuWSp3I1-Kwufczie81cZvn0r_PpFPAHHq57IV6qrK9cmaEEDA_aem_9xNKd5vosdVK7cL5dR-Q9w

https://www.dieniedersachsen.de/umwelt/verwaltungsgericht-stoppt-wolf-abschuss-im-landkreis-leer-vorerst-2968742

Schnellabschuss in Niedersachsen von Gericht kassiert

Nachdem Niedersachsens Umweltminister Meyer (Grüne) den Schnellabschuss auf dem Territorium des Rehburger Rudels nach Anraten des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg gestoppt hatte, zog gestern das Verwaltungsgericht Oldenburg nach und gab einem Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V. nun doch statt. Es verbot die Schnelljagd. Unsere Einschätzung sehen wir bestätigt. Schnellabschüsse halten geltenden Gesetzen nicht stand. Lesen Sie hier unseren Bericht mit verständlich erklärten Hintergründen.

Zu diesem Artikel gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/12/ausgeschossen-in-der-region-hannover-gericht-kippt-schnellabschuss-endgueltig/?fbclid=IwAR00UuRX-8zERGT8hk-95NDzQ_1fILto1K5sawjG7Ldotx_A0ZUNI5MCjNU_aem_AZ4AUvS2DfU0oO-xMuHKj6VcpbdL9MrasxrNCiM6S0TMRso7rbHHgvNjcBxk3D2Def1HUIfdvH9yB2ghxWo_yRLY

Dazu heißt es in dem Beschluss: „Die Kammer vermag das auf den Ergebnissen der 101. Umweltministerkonferenz vom 01. Dezember 2023 beruhende und in der Ausnahmegenehmigung dargestellte Normverständnis des Antragsgegners hinsichtlich der Vorschriften der §§ 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und 45a Abs. 2 BNatSchG nicht zu teilen.“

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der NLWKN kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Umweltminister Meyer (Grüne) hat dies in einem Bericht in der Lokalzeitung DIE HARKE auch bereits angekündigt. „Weil wir von der Rechtmäßigkeit unseres Vorhabens überzeugt sind und sowohl der Bund, als auch die EU-Kommission das Schnellabschussverfahren schriftlich  bestätigt haben, behalten wir uns vor, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einzureichen.“ Vorher hatte das Oberverwaltungsgericht geraten, die Jagd zu stoppen. Wir deuten dies auch als Indiz dafür, dass Meyer auch hier scheitern könnte.

Schadenstiftenter Wolf kann im Schnellabschussverfahren nicht identifiziert werden

In der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes heißt es weiter: „In der Genehmigung nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG ist – abweichend von der bisherigen gerichtsbekannten Verwaltungspraxis – darauf verzichtet worden, die Ausnahmegenehmigung auf den schadensverursachenden Wolf zu beziehen.“

Nach Auffassung des Gerichts hat der NLWKN hiermit den Anwendungsbereich des § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG, der als Ausnahmevorschrift vom allgemeinen artenschutzrechtlichen Tötungsverbot streng geschützter Tierarten aus § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG eng auszulegen ist, in unzulässiger Weise erweitert. Der Verzicht auf Individualisierung ist nach Ansicht des Gerichts nur unter den – hier nicht gegebenen – rechtlichen Voraussetzungen des § 45a Abs. 2 BNatSchG möglich.“

Wolfsschutz-Deutschland e. V. generell gegen Wolfsabschüsse

Protestaktion am 3. April 2024  vor dem Brandenburger Tor in Berlin.

Die meisten der anderen Verbände https://www.deutschlandfunk.de/wildtieroekologe-vom-nabu-ja-zum-wolfsabschuss-in-100.html – außer BUND NRW und BUND Sachsen – haben ein Positionspapier gemeinsam mit Bauern- und Weidetierverbänden unterschrieben, in dem sie Einzelabschüssen von Wölfen nach dem mehrmaligen Überwinden von Zäunen zustimmen. Unserer Ansicht nach ist mit diesem Papier Tür und Tor für Lobbyismus und Tricksereien geöffnet worden.

Wir protestierten deshalb von Anfang an sehr harsch gegen diese Einigung, denn wir sind der Ansicht, dass dieses Papier bestimmten Haltern erst ermöglicht hat, Risse zu provozieren, um eben Abschussverfügungen zu erlangen. Zudem werden sie noch von Agrar- und Jagdverbänden aufgehetzt. Nur Null-Wolfsabschuss motiviert unserer Ansicht nach tatsächlich zum Weidetierschutz. Und die Fakten geben uns Recht. Nicht nur in Niedersachsen, auch in Brandenburg, Bayern, RLP, NRW, Sachsen-Anhalt und Sachsen, Thüringen, Bawü, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder Hessen finden die meisten Risse immer noch an ungeschützten Weiden statt. In NRW war es tatsächlich sogar so, dass die im Gebiet Schermbeck ansässige Wölfin Gloria von Wesel geradezu auf Weidetiere konditioniert wurde, weil man sich dort bis heute weigert, zu schützen. Stattdessen setzt man weiter alles auf Wolfsabschüsse. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/09/nrw-oberverwaltungsgericht-verbietet-abschuss-von-gloria-endgueltig/ Der nächste Antrag auf Abschuss soll im Sommer gestellt werden.

Wolfsabschüsse sind sinnlos

Außerdem musste sogar Wolfsexperte Dr. Carsten Nowak einräumen, dass bislang noch nie der „richtige“ „schadenstiftende“ Wolf erschossen werden konnte. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/

Unsere generelle Position gegen Wolfsabschüsse brachte uns nicht nur Freunde ein. Statt unterschiedliche Auffassungen auszudiskutieren, wurden unsere Inhalte gecancelt und unser Verein teilweise als persona non grada behandelt. Wir hoffen, dass dies nun endgültig Geschichte ist, denn die Geschehnisse geben uns Recht.

Wir haben eine Petition gegen Schnellabschüsse ins Leben gerufen: https://innn.it/wolf

Im Rahmen dieses Verfahrens darf nach einem Riss, ohne zu bestimmen wer oder was den Riss überhaupt verursacht hatte, innerhalb von 21 Tagen im Umkreis von 1.000 Metern an der Rissweide auf jeden Wolf geschossen werden, der sich in diesem Umkreis daran vorbei wagt. Dass dies wissenschaftlich gesehen totaler Nonsens ist, braucht man eigentlich nicht mehr zu erwähnen.

Lobbyismus statt Wissenschaft

Jetzt steht Umweltminister Meyer stark in der Kritik, weil er seine Wahlversprechen gebrochen hat und teilweise genau so agiert, wie sein SPD-Vorgänger Lies. Für uns ein Indiz dafür, dass eine Macht im Hintergrund wirklich die Fäden zieht. Auch Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) trat noch als starke Kritikerin der Lex-Wolf auf. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/25/safe-the-date-berlin-09-12-19-oeffentliche-anhoerung-zur-lex-wolf-hingehen-undoder-protest-an-den-ausschuss-senden/

Kaum in der Regierung setzt sie die sich daraus ergebenden Resultate um und nicht nur das, sie entwarf sogar das Schnellabschussprogramm. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/13/lemke-gruene-will-woelfe-auch-ohne-dna-abgleich-erschiessen-lassen/

Im Sommer 23 verschreckte Steffi Lemke bereits Umwelt- und Tierschützer mit folgender Aussage:

„Es darf so lange geschossen werden, bis es aufhört!“

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/06/09/bundesumweltministerin-lemke-es-darf-so-lange-geschossen-werden-bis-es-aufhoert/

Es gab also eine immer weiter fortschreitende Eskalation. Auch Grüne Umweltminister aus Thüringen, NRW, Schleswig-Holstein, Sachsen und Baden-Württemberg sowie Brandenburg lassen wenig Zweifel daran, dass sie das Gegenteil von Tierschutzpolitik umsetzen.

Trotzreaktion der Agrar- und Jagdlobby

Aus Protest gegen die Niedersächsische Wolfspolitik hat das Aktionsbündnis aktives Wolfsmanagement (was nichts anderes heißt als Wolfsabschüsse) das Dialogforum mit den Umweltverbänden und der Landesregierung vorläufig verlassen.  Man zweifele an der wahren Absicht, zeitnah Lösungen für die Weidetierhalter durchzusetzen, so Bauernverbandssprecher Ehlers. Wie sich der Bauernverband zeitnahe Lösungen vorstellt, ist kein Geheimnis. Man erwartet Wolfsabschüsse im großen Stil. Teilweise wird in sozialen Netzwerken sogar darüber diskutiert, dass Bauern und Schäfer selbst zur Waffe greifen sollten, wie z. B. Wendelin Schmücker es wollte. https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/09/07/schaefer-schmuecker-darf-weiter-nur-mit-einer-seifenblasenpistole-auf-woelfe-schiessen/

In Niedersachsen sind ausgerechnet die mit dem Wolfsmonitoring beauftragt, die selbst ein „aktives Wolfsmanagement“ durchsetzen möchten, nämlich die Jäger. Als Folge davon kann man sich auf die Daten aus dem Monitoring überhaupt nicht mehr verlassen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern dringend, das Wolfsmonitoring in die Hände von Umweltverbänden zu übergeben.

 

Quellen:

https://verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/vg-oldenburg-gibt-eilantrag-gegen-ausnahmegenehmigung-fur-die-zielgerichtete-letale-entnahme-eines-individuums-der-streng-geschutzten-tierart-wolf-canis-lupus-statt-231062.html?fbclid=IwAR2Blt-Dh_AKwoZW1uZsBBrxz-IS0WeXHphttZxpHuI333MEBh3hIzeHyCY_aem_AaNzeaXrc5C_Z5BGHteabB8XM80VtM8JQYKpz1nWxmhh7h05y8XoArzTAsxbGosVbEuDdp99f4wPf-rDC5vhGiu5

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/03/13/schwarzer-tag-fuer-woelfe-und-andere-wildtiere-seit-heute-ist-die-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf-in-kraft/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/05/schluss-mit-schuss-schnellabschuss-in-niedersachsen-ausgesetzt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/03/26/niedersachsen-um-meyer-gruene-will-wolf-in-der-tragezeit-im-geheimen-schnellabschussverfahren-toeten/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/05/skandal-schnellabschuesse-von-woelfen-auf-umweltministerkonferenz-beschlossen/

 

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe.  Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell, der sagt, was ist und sich mutig Lobbyisten in den Weg stellt.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Niedersachsen – Kein Abschuss im Landkreis Wittmund: Umweltminister Lies (SPD) scheitert erneut vor Gericht.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat am 27.10.22  einem Widerspruch gegen die Ausnahmegenehmigung zur Abschuss eines Wolfes aus dem Friedeburger Rudel stattgegeben. Umweltminister Lies (SPD) will allerdings nicht nur Beschwerde gegen das Urteil einlegen, sondern er appelliert auch noch an die Bundesregierung, das Schießen künftig noch weiter zu erleichtern? Was genau hat dieser Minister eigentlich für die Umwelt getan?

Unserer Ansicht nach macht er hier bis zum bitteren Ende genau das Gegenteil. Er setzt sich auffällig für die Jagd- und Agrarlobby ein. Anfang November sollen in Niedersachsen durch eine neue Landesregierung ja die Karten neu gemischt werden. Wird Lies (SPD) auf seinem Posten bleiben oder wird ein neuer Umweltminister seinen Namen auch verdienen?

 

Quellen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/entscheidung-uber-ausnahmegenehmigung-fur-friedeburger-wolfsrudel-lies-kundigt-beschwerde-an-216632.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/09/15/niedersachsen-umweltminister-lies-spd-unterschreibt-15-todesurteil-fuer-woelfe/

Niedersachsen: Wölfe aus Garlstedt und Schiffdorf dürfen vorerst nicht getötet werden

Erneute Schlappe für Niedersachsens Umweltminister Lies (SPD). Das Verwaltungsgericht in Oldenburg hat jetzt Eilanträgen von zwei Naturschutzvereinen stattgegeben. Die Wölfe aus Schiffdorf und Garlstedt dürfen nicht getötet werden.

Beispielbild Wölfin © Brigitte Sommer

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat mit den Anträgen der „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ und des „Freundeskreises freilebender Wölfe“ stattgegeben. Das Land Niedersachsen hatte Anfang des Jahres eine Abschussverfügung gegen Wölfe aus beiden Rudeln gestellt. Gegen diese Ausnahmegenehmigungen klagten beide Vereine.

Das Gericht hat nun festgestellt, dass die Ausnahmegenehmigung im Fall des Schiffdorfer Rudels „voraussichtlich rechtswidrig“ ist, weil in der Genehmigung  kein spezieller Wolf als „Schädling“ herausgehoben wurde. Außerdem wurden die entstandenen Schäden nicht einem speziellen Rudel zugeordnet. Zudem sieht das Gericht im Falle des Garlstedter Rudels keine Grundlage dafür, dass bei den Wölfen das Überwinden von Schutzvorkehrungen zum für sie normalen Jagdverhalten gehört.

Leidvolle Geschichte von Wölfen im Cuxland

Die zwei Rudel leben im ehemaligen Gebiet des Cuxlandrudels, dessen Mutterwölfin illegal erschossen auf einem Feld gefunden wurde. Auch der Vater „verschwand.“ Da die Jungwölfe noch nicht genug Erfahrung im Jagen hatten, waren die Folge eher mehr als weniger Nutztierrisse. Gegen dieses Rudel gab es eine mediale Hetze, die ihresgleichen suchte. Selbst ein inzwischen verstorbener Wolfsexperte und Ökojäger zog eine „Endlösung“ für dieses Rudel in Betracht. Danach „verschwanden“ auch die Jungtiere.

Und wie bereits vermutet, siedelten sich kurze Zeit später erneut Wölfe im Gebiet an und die Hetze von JägerInnen und WeidetierhalterInnen erklomm einen neuen Höhepunkt mit der Abschussgenehmigung von Umweltminister Lies (SPD), der zuvor geheime Jagden auf diverse Rudel in Niedersachsen genehmigt hatte. Auch hiergegen wurde geklagt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat noch keine Klagefähigkeit erreicht, stellt aber Strafanzeigen nach Vollzug.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. hofft, dass damit auch die mediale Hetze gegen die Beutegreifer endlich einer vernünftigen und sachlichen Berichterstattung weicht und WeidetierhalterInnen endlich das Thema Herdenschutz angehen.

Land kann Beschwerde einlegen

Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Das Land Niedersachsen kann noch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

 

Quellen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/12/14/niedersachsen-umweltminister-lies-spd-will-woelfe-aus-zwei-rudeln-im-cuxland-totschiessen-lassen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/02/09/gerichtsklatsche-gegen-um-lies-spd-geheime-wolfsjagden-illegal/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/01/15/niedersachsen-lies-spd-genehmigt-die-toetung-von-zwei-woelfen-aus-dem-cuxland/

Presseinfo des Verwaltungsgerichts Oldenburg: https://verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/eilantrage-gegen-genehmigung-der-totung-von-wolfen-der-rudel-schiffdorf-und-garlstedt-erfolgreich-209933.html?fbclid=IwAR0sB86x2ZoFA0bXVpAzRMk1GuyDJCmsutdgJ-V-5NaXgc9qAS5gMthajfU

Umweltminister Lies verlängert Schießbefehl auf Roddy erneut – Bitte hingehen: Veranstaltung am 02.07. in Sonnenborstel

Umweltministerium Niedersachsen verlängert Schießbefehl auf Wolf Roddy erneut

Unglaublich: Umweltminister Lies verweigert Angaben über die Kosten der Wolfshatz (laut Insider weit über 100.000 Euro), gleichzeitig kommt das Land mit der Genehmigung von Zaunanträgen nicht nach, bzw. es würde den Weidetierhaltern gesagt werden, dass kein Geld mehr im Topf vorhanden wäre. Die Tierhalter bekommen so also keine Zäune. Die Begründung für den Schießbefehl ist es aber, dass weiter Gefahr von Rissen bestünde. „Ende Mai hatte der Verein Freundeskreis freilebender Wölfe“ beim Verwaltungsgericht Oldenburg erneut Klage gegen den Abschuss eingereicht. Dieses Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. „Da es sich um Hauptsacheverfahren handelt, wurden längere Stellungnahmefristen gesetzt, die noch nicht abgelaufen sind“, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichtes NDR.de. Auch eine weitere Klage sei eingegangen – den Kläger benannte der Sprecher mit Verweis auf Datenschutzgründen aber nicht,“ schreibt der NDR. https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Jetzt-reichts-Lies-diskutiert-ueber-Wolf,rodewalderwolf100.html?fbclid=IwAR0iJnxkfIXScfxAYs2UWOx7ub5Oz23z8XlS-aLeA8IZxqeNRXmEvdfJt-Q

Weiter schreibt der NDR dazu, Zitat: „Der Streit um den geplanten Abschuss führte nicht nur zu heftigen Diskussionen – auch Aktionen von Tierschützern sorgten bereits für Aufsehen. Sie waren nachts in Wäldern unterwegs, um Jäger beim Abschuss des Tieres zu stören.“ Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werden weiter sämtliche legale Mittel dazu verwenden, um das Leben von Roddy, der inzwischen erneut Vater geworden ist, zu schützen. Am Ende des Beitrages sind Fotos zu finden, die wir auf unseren Patrouillen und Müllsammelaktionen gemacht haben. Was der NDR verschweigt ist, dass wir von Menschen, die wie Jäger oder Polizisten gekleidet waren, bedroht worden sind und wir fast auf einem Waldweg von einem Fahrer, der Gas gab, als er uns erblickte, niedergemäht worden wären. Wir haben Strafanzeige bei der Polizei erstellt. 

Hier die PM des Umweltministeriums:
Genehmigung zur Tötung des Wolfsrüden GW717m wird nochmals erneuert

Pressemitteilung Nr. 81/2019

Die bis Ende Juni befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m wird bis zum 31.07.2019 verlängert und das Verfahren zur Entnahme weiter unter Hochdruck vorangetrieben.
Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken besteht unverändert fort.

https://www.umwelt.niedersachsen.de/…/genehmigung-zur-totun…

Diskussionsrunde zum Thema mit Umweltminister Olaf Lies

Morgen, am 2. Juli, ab 20 Uhr, findet im Jägerkrug Sonnenborstel (Am Kaarbusch 2, 31643 Steimbke) eine Diskussionsrunde mit Umweltminister Lies statt. Der Eintritt ist frei, Einlass ist um 19.30 Uhr. Unsere Wolfsteamleiterin Ariane Müller wird mit einigen Mitgliedern unseres Vereines auch vor Ort sein. Kontakt: wolfsschutz.niedersachsen@t-online.de Aufgezeichnet wird eine Diskussion mit dem Thema „Jetzt Reichts“ Streit über den Wolf im Kreis Nienburg“, für einen Beitrag, der  am Donnerstag, den 04. Juli 2019, von 20 bis 21 Uhr im NDR 1 gesendet wird.

 

Rücksichtslos werden die Felder abgemäht. Ob diese Ricke ihr Kitz lebend wiedergefunden hat, wissen wir nicht.
Dieser Fasan lebt gefährlich, denn auf den Straßen und Wegen rund um Lichtenmoor, Steimbke und Stöckse wird gerast, was das Zeug hält. Auf der Bundesstraße zwischen Steimbke und Nienburg markieren unzählige pinkfarbene Kreuze Unfälle, bei denen Rehe ums Leben gekommen sind. Dennoch scheint es hier kein Einsehen zu geben.
Oft heisst es, Wölfe, die hinter Traktoren herlaufen würden, hätten ihre Scheu verloren. Dabei haben die Wölfe nicht Appetit auf den Landwirt, sondern auf vom Traktor überfahrene Kleintiere, wie dieser Storch hier.
Unsere Kamera hat den Storch aufgeschreckt.
Treffpunkt für Aktive aller Vereine und Gruppierungen ist das Culinario in Steimbke.
Angelika Zipper-Hüttges (links) und Brigitte Sommer auf Patrouille und Zaunkontrolle im LK Nienburg
Pferdeweide zwischen Steimbke und Lichtenmoor.
Zwischen Steimbke und Sonnenborstel wurden zahlreiche Wildkameras mit Funk angebracht. Direkt gegenüber, in zirka 400 Meter Entfernung, steht ein Hochsitz.
Ariane Müller (links) und Angelika Zipper-Hüttges. Umweit dieser Stelle zwischen Steimbke und Sonnenborstel hielt ein Fahrzeug auf uns zu und beschleunigte. Wir mussten uns mit einem Sprung in den Wald in Sicherheit bringen.
Wir sind nach wie vor auch nachts unterwegs. Dabei achten wir darauf, keinen Lärm zu machen.
Wir waren es nicht.
Es gibt kaum ein Gebiet in Deutschland mit höherem Jagddruck als dieses. Naturbegeisterte Wanderer haben kaum die Möglichkeit, Wildtiere wie dieses Reh zu sehen. Dabei wirbt der Landkreis gerade mit Naturelebnissen wie diesen.
Am Waldkindergarten in Rodewald sind nun Flatterbänder zum Schutz der Kinder angebracht. Dabei erzählen uns Anwohner, dass sie dies ziemlich hysterisch finden und auch darüber lachen würden.
Im ganzen Gebiet liegen einsame Waldweiden, umzingelt von Hochsitzen.
Die Schildaufschrift „Wildruhezone“ könnte kaum ironischer sein, denn alle paar hundert Meter befindet sich hier ein Hochsitz.
Auf dieser Lichtung stehen sechs Hochsitze und es sind zwei Wildfunkkameras angebracht. Bei einer Kontrolle von uns am 29.05 waren alle Hochsitze besetzt.

 

 

 

 

Gericht gibt Feuer frei auf Wolf Roddy in Niedersachsen – Beschluss nicht rechtskräftig – Beschwerde wird eingelegt

Roddy soll sterben – Umweltminister Olaf Lies sieht Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung zum Rodewalder Wolf bestätigt

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom heutigen Tage den Antrag des Vereins „Freundeskreis freilebender Wölfe“ auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und damit auf Untersagung der Entnahme des Wolfsrüden GW717m des Rodewalder Rudels abgelehnt, schreibt das Umweltministerium heute in einer Pressemitteilung.

Dazu sagt Minister Olaf Lies: „Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung bestätigt und ist unserer Argumentation vollumfänglich gefolgt. Es ist gut, dass wir jetzt durch den Beschluss des VG Oldenburg Klarheit haben. Zu weiteren Vollzugsmaßnahmen im laufenden Verfahren machen wir keine Angaben.“

Wenn er sich da mal nicht irrt.  Als Begründung für die Ablehnung habe der Richter auf geführt, dass die betroffenen Tierhalter möglicherweise Ausgleichszahlungen erhielten, ändere nichts am Eintritt bisheriger Schäden und der Prognose, dass zukünftig weitere Schäden durch Risse entstehen könnten“, so das Gericht. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe konnte Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen, schreibt der NDR heute. Hier der Bericht: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Wolf-aus-Rodewalder-Rudel-darf-geshossen-werden,wolf3870.html?fbclid=IwAR2phUp9extDtkL2H5kXR7GV0K9qLUGoslJxVUWZ7J98Mcu0pUmrTCaioQY

Sollte der Schießbefehl tatsächlich ausgeführt werden, können wir uns von Wolfsschutz Deutschland e. V. nicht vorstellen, dass diese Wolfstötung mit dem EU-Recht vereinbar sein kann. Denn selbstverständlich muss Herdenschutz zumutbar sein. Wir werden in diesem Fall Anzeige erstatten. Laut der Liste der Nutztierschäden sind die meisten Risse nicht einmal analysiert, geschweige denn einem bestimmten Wolf zugeordnet worden. Zudem ist in vielen Fällen kein Mindestschutz vorhanden gewesen. Risse an Pferde sind auffällig schnell als Wolfsrisse bestätigt worden. Normalerweise dauern Analysen Wochen. Ein Anruf bei der Pressesprecherin Jörgens im Senckenberg-Institut konnte nicht bestätigen, dass dort überhaupt Proben zum Analysieren hingesendet worden waren. Tatsächlich gab die Pressesprecherin die Auskunft, dass man dem Umweltministerium Niedersachsen gegenüber vertraglich verpflichtet sei und keinerlei Aukunft geben dürfe. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Die Entscheidung, den Leitwolf des offiziell aus nur drei Tieren bestehenden Kleinrudels abzuschießen, dürfte den Weidetierhaltern nicht helfen. Ganz im Gegenteil. Aus Erfahrungen mit dem Cuxlandrudel, bei dem die Mutter illegal erschossen worden war und der Vater verschwand, waren vermehrte Weidetierrisse die Folge, weil die familiären Strukturen des Rudels zerstört worden waren. Genauso wird es auch der Fähe ergehen, die wahrscheinlich bereits ungeborene Welpen in sich trägt. Sie müsste den Welpen vom Vorjahr und den neuen Nachwuchs alleine durchbringen. Was vermehrte Risse nach sich ziehen würde. Eine solche Tat ist unserer Meinung nach auch nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts https://www.verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/das-verwaltungsgericht-oldenburg-lehnt-eilantrag-der-wolfsschuetzer-gegen-die-abschussgenehmigung-fuer-den-rodewalder-wolfsrueden-ab-174002.html

Hier der Link zur aktuellen Rissliste: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/wolfsbuero/nutztierschaeden/nutztierschaeden-172368.html

Update: 16.02.19 – Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. wird beim beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die heutige Entscheidung der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg einlegen, machte er noch gestern Abend auf seiner Facebookseite bekannt.