Fachkritik deckt auf: EU-Wolfsplan ist ein Skandal!

Wir wir bereits mehrfach berichteten, will die Europäische Kommission unseren Wölfen ihren Schutzstatus entziehen – aber auch Rechtsexperten schlagen jetzt Alarm! Am 7. März 2025 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, den strengen Schutzstatus der Wölfe unter der Habitat-Richtlinie abzuschaffen. Aus Anhang IV, wo Wölfe nur unter klaren Bedingungen getötet werden dürfen, sollen sie ins schwache Anhang V verschoben werden. Doch Fachleute wie Floor Fleurke, Arie Trouwborst und die Large Carnivore Initiative for Europe (LCIE) zerreißen diesen Plan in der Luft – rechtlich, wissenschaftlich und ethisch. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sagen: Diese Kritik muss jeder erfahren. 

Fleurke und Trouwborst: Recht wird gebrochen

Die Experten Floor Fleurke und Arie Trouwborst nennen den Vorschlag „bemerkenswert mangelhaft“. Ein zentraler Punkt: Die Kommission umgeht das Gesetz. Artikel 19 der Habitat-Richtlinie fordert Einstimmigkeit im Rat, um Anhang IV zu ändern – das schützt Wölfe vor politischem Opportunismus. Doch die Kommission will mit qualifizierter Mehrheit über Artikel 192(1) AEUV entscheiden. Fleurke und Trouwborst betonen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2024 klargestellt, dass Artikel 19 gilt (Fall C-601/22). Der EuGH sagt auch: Geschützte Arten müssen vor Verschlechterung bewahrt werden (Fälle C-473/19, C-474/19). Die Experten warnen: Wenn das so läuft, könnte der EuGH den Vorschlag wegen fehlender Zuständigkeit oder Verfahrensfehlern kippen. Sie erinnern an die Fitnessprüfung 2017: Die Richtlinie war „zweckmäßig“, Änderungen unnötig!
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Wissenschaft wird missachtet

Fleurke und Trouwborst kritisieren weiter: Der Vorschlag hat „keine solide wissenschaftliche Grundlage“. Der EuGH verlangt „rigorose Daten“ und das Vorsorgeprinzip (Fall C-674/17). Ohne Beweis für einen „günstigen Erhaltungszustand“ darf nichts geändert werden – bleibt Unsicherheit, muss der Schutz bleiben (Fall C-436/22). Doch die Kommission liefert nichts Stichhaltiges. Ihr Bericht von 2023 (Blanco & Sundseth) zählt 20.300 Wölfe – kaum mehr als die 19.400 von 2022. Anmerkung: Zumal die Zahlen nach den Wolfsmassackern in der Schweiz, Norwegen und Schweden 2024/25 schlechter aussehen werden. Die LCIE nennt das „verfrüht und fehlerhaft“ – die Daten sind inkohärent! Fleurke und Trouwborst fügen hinzu: Schäden an Nutztieren sind „sehr gering“, keine tödlichen Angriffe auf Menschen seit 40 Jahren. Anhang IV erlaubt ohnehin Schutzmaßnahmen – warum dann herabstufen?

LCIE: Ein gefährlicher Rückschritt

Die LCIE, eine Fachgruppe der IUCN, verstärkt die Kritik: Der Plan ist „nicht gerechtfertigt“. Sie sagen: Eine Herabstufung braucht „solide Beweise“ und klare Ziele, nicht Politisierung. Doch die Kommission ignoriert das – sie gibt Interessengruppen nach, nicht der Vorsorge. Die LCIE betont: Der Fokus muss auf lokalen Populationen liegen (bestätigt durch EuGH, Fall C-601/22), nicht auf einem pauschalen Schritt für ganz Europa. Sie warnen: Soziale Konflikte, die die Debatte treiben, werden durch Herabstufung nicht gelöst – einige freuen sich, andere werden wütend. Fleurke und Trouwborst stimmen zu: Das widerspricht „ökologischen und ethischen Erkenntnissen“ und dem Ziel, Mensch und Wildtiere zusammenzubringen.

Täuschung ums Berner Übereinkommen

Fleurke und Trouwborst decken noch mehr auf: Die Kommission behauptet, das Berner Übereinkommen zwinge zur Änderung – eine „irreführende Aussage“! Das Übereinkommen erlaubt strengeren Schutz (Artikel 12), wie beim Luchs, der in Anhang III des Übereinkommens und Anhang IV der Richtlinie steht. Die LCIE unterstützt das: Änderungen müssen „kohärent und wissenschaftlich“ sein (Empfehlung Nr. 56, 1997). Doch die Kommission handelt willkürlich – ein „Rückfall in menschenzentriertes Denken“, sagen die Experten.

Wir machen stark mit Fakten!

Die Fachkritik ist eindeutig: Der EU-Plan ist ein Angriff auf Recht und Wissenschaft! Fleurke, Trouwborst und die LCIE zeigen: Die Kommission ignoriert Gesetze, Daten und den Fortschritt hin zu einem friedlichen Miteinander. Deshalb rufen wir euch auf:
  • Informiert euch: Lest die Kritik – sie gibt uns Recht!
  • Verbreitet sie: Teilt diesen Artikel – jeder muss das wissen!
Floor Fleurke ist außerordentliche Professorin für europäisches Umweltrecht an der Tilburg Law School.
Arie Trouwborst ist Professor für Naturschutzrecht an der Tilburg Law School und außerordentlicher Professor an der juristischen Fakultät der North-West University in Südafrika.

Quelle und kompletter Original-Artikel in englischer Sprache: https://www.europeanlawblog.eu/pub/7w4ku9b6/release/1?fbclid=IwY2xjawJV9D9leHRuA2FlbQIxMQABHRWfi58mBVlSdp0WfjOwTtlhNgY3-T0Q6wA8ojp3wgvpvFZ25T2D5ovZnQ_aem_fCBesUZ4VPzrVoYpCI8OaA

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Ein Gedanke zu „Fachkritik deckt auf: EU-Wolfsplan ist ein Skandal!

  1. die verantwortlichen personen der eu-kommissionhaben sich stradfrechtlich zu verantworten und u.a. hinreichenden schadensersatz zu leisten.ebenso wären sie ihrer ämter zu entheben..und evtl. auch mit zureichen haftstrafen zu belegen.
    eine marie le pen wurde auf 5 jahre von jeglicher politischer tätigkeit suzspendiert,wegen veruntreung öffentlicher gelder….hier aber handelt es sich um lebende tiere,die unterbesonderen schutz gestellt wurden.es wurden gesetze gebrochen bzw. internationale übereinkünfte mit manipulationen hintergangen..
    das ist vorsätzlich und organisierte kriminalität.
    das wolfsabschlachten in schweden ist ebenfalls eu-strafrechtlich zu behandeln….
    wie das in der brd ,niedersachen , nrw.,brandenburg u. anderswo…eine extra staatsanwaltlichkeit u. polizeikommissariate zum schutz wildlebender tiere und geschützter landschaften wäre zwingend notwendig zum qualitätserhalt der rechtlichkeiten..

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