EU-Generalanwältin auf der Seite der Wölfe in Österreich

Gestern folgte die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs, Tamara Ćapeta, im Vorabentscheidungsverfahren um einen Abschuss eines Wolfs in Österreich den Argumenten mehrerer Naturschutzorgas.

 

Im Juli 2022 hatte die Tiroler Landesregierung auf Basis eines Bescheides den Wolf mit dem Namen 158MATK zum Abschuss freigegeben. Mehrere Umweltschutzorganisation gingen daraufhin gerichtlich gegen die Entscheidung vor. In diesem Zusammenhang kontaktierte das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) im vergangenen Jahr den Europäischen Gerichtshof. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist nicht an die Meinung der EU-Generalanwältin gebunden, folgt ihr aber in der Mehrheit der Fälle. Gestern stellte sich die Generalanwältin in ihrem Gutachten deutlich auf die Seite der Wölfe. Auch, dass einige Länder vom strengen Schutz des Wolfs in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ausgenommen sind, Österreich aber nicht, stelle „keine Ungleichbehandlung“ dar, hält sie in ihrem Schlussantrag am Donnerstag fest. Diese Länder hätten sich vor Unterzeichnung des Vertrages Abschussgenehmigungen mit hinein nehmen lassen.

 

Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

 

Hierzu der WWF Österreich: “Die Generalanwältin bestätigt unsere Ansicht: Nach FFH-Richtlinie dürfen streng geschützte Arten wie der Wolf erst abgeschossen werden, wenn alle gelinderen Mittel, wie zum Beispiel Herdenschutz, genau geprüft wurden”, erklärt WWF-Artenschutzexperte Christian Pichler. WWF und ÖKOBÜRO fordern daher ein Ende der einseitigen und rechtswidrigen Abschusspolitik der Bundesländer und den Start einer großflächigen Herdenschutz-Offensive. “Die Politik muss ihre Blockadehaltung aufgeben und unsere Bauern endlich vollumfassend beim Schutz ihrer Tiere unterstützen”, sagt Christian Pichler vom WWF.

Herdenschutzverweigerung und Jagdfantasien

Abschüsse dürfen EU-rechtlich nur als letztmögliches Mittel eingesetzt werden. Trotzdem schließen die österreichischen Regelungen gelindere Maßnahmen prinzipiell aus, obwohl die Praxis ihre Wirkung belegt: Im Tiroler Oberland laufen derzeit drei Pilotprojekte zum Herdenschutz mit insgesamt 1.600 Schafen. Bisher gab es keine Risse, obwohl Wölfe in der Region nachgewiesen wurden. Trotz des offensichtlichen Potentials gibt es hierzulande weder einen Ausbauplan, noch rufen die Bundesländer die Möglichkeiten zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen oder zur Ausbildung von Hirten durch EU-Mittel ab. In anderen Ländern sieht das anders aus: So will etwa Frankreich für die Periode 2023-2027 insgesamt 175 Millionen Euro aus EU-Mitteln abrufen, um den Herdenschutz zu stärken, so der WWF.

Tirols Landeshauptmannstellvertreter Geisler bezeichnete die Empfehlungen der Generalanwältin als „teils erfreulich, teils enttäuschend und wenig überraschend.  „Die Einschätzung der Generalanwältin hätte für Tirol „keine unmittelbaren Auswirkungen“, hieß es in einer Mitteilung. Er hielt fest, dass es auch in diesem Jahr Abschussverordnungen „nach der seit 2023 geltenden Rechtslage“ – das Tiroler Jagdgesetz wurde zwischenzeitlich von der schwarz-roten Landesregierung novelliert – geben werde. „Unser Ziel auf EU-Ebene ist und bleibt die Änderung der 30 Jahre alten FFH-Richtlinie. Der Wolf ist keine gefährdete Tierart und gehört reguliert wie andere Wildtierarten auch“, sagte der für die Landwirtschaft zuständige Landesrat.

 

Verfahren auch richtungsweisend für andere EU-Staaten

Bei einem Vorabentscheidungsverfahren entscheidet der EuGH rechtsverbindlich für alle Mitgliedstaaten über die Auslegung von Unionsrecht – im gegenständlichen Fall über die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Die Ergebnisse des Vorabentscheidungsverfahrens müssen in sämtlichen anderen, ähnlich gelagerten Entscheidungen und Verfahren in den übrigen EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt werden – nicht nur im Hinblick auf den Wolf, sondern auch im Hinblick auf andere streng geschützte Tierarten.

Zusammenfassung:

  • Im Fall des geplanten Abschusses eines Wolfs in Tirol stützt die EU-Generalanwältin weitgehend die Argumente der Naturschutzorgas.
  • Dass einige Länder vom strengen Schutz des Wolfs in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ausgenommen sind, Österreich aber nicht, stelle „keine Ungleichbehandlung“ dar, hält sie in ihrem Schlussantrag am Donnerstag fest.
  • Mit einer Entscheidung des EuGH wird in einigen Monaten gerechnet.

Abschussverordnungen ohne Beteiligung von Umweltorgas illegal

Erst im Juli 23 stellte die sogenannte Aarhus-Konvention klar, dass Umweltschutzorganisationen nicht nur das Recht haben müssen, in die Entnahmeverfahren von streng geschützten Tierarten eingebunden zu sein, sondern diese auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüfen zu lassen. Durch die zuletzt verabschiedeten Verordnungen wurde das Beschwerderecht allerdings ausgehebelt, beklagten WWF und Ökobüro, die mit einer außerordentlichen Revision dagegen vorgegangen waren.

Dieser Passus wirft auch einen Schlagschatten auf Deutschland

Der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie nach müsse der „günstige Erhaltungszustand“ auch im „lokalen und nationalen Gebiet“ gegeben sein. Umgekehrt gelte aber: Wenn eine Wolfsentnahme im nationalen Gebiet keine negativen Auswirkungen hat, müssten trotzdem die Auswirkungen auf das größere Gebiet in Betracht gezogen werden, sofern entsprechende Daten vorliegen, so Ćapeta.

Für einige Bundesländer, die die Schnellabschüsse von Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) bereits etabliert haben, wie z. B. Niedersachsen, dürfte dies eine weitere Hürde für deren Umsetzung sein. Auch im Fall von Wölfin Gloria in NRW dürfte dies richtungweisend für einen eher geringen Erfolg für ein Beschwerde sein: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/17/gloria-reisst-nur-ausnahmsweise-weidetiere-gericht-verbietet-abschuss-in-nrw/

Tamara Ćapeta kritisierte bereits auch Deutschlands Umgang mit Naturschutz

Tamara Ćapeta hatte bereits im April des vergangenen Jahres festgestellt, dass Deutschland gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie verstoßen hat, weil es nicht für alle Natura-2000-Gebiete Erhaltungsziele festgelegt hat.

Im Schlussantrag vom 20. April hatte Ćapeta dargelegt, dass Deutschland gegen EU-Naturschutzrecht verstoßen hat. Die EU-Kommission hatte Deutschland deswegen verklagt. Wenn der EuGH der Generalanwältin folgt, müsste Deutschland bei 88 der 4.606 Schutzgebiete rechtlich nachbessern, sonst drohen Strafzahlungen. Einer anderen Klage der EU-Kommission wurde dagegen nicht stattgegeben. Laut Ćapeta hat Deutschland nicht „generell und fortgesetzt” gegen Art. 4 Abs. 4 der Habitatrichtlinie verstoßen, indem es versäumt hat, die Erhaltungsziele in Rechtsakten festzulegen, die gegenüber Dritten verbindlich sind. Dieser Rüge der EU-Kommission wurde nicht stattgegeben.

 

Schlussantrag: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=5221A3806484B1F28F91907E0C24F373?text=&docid=281807&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=3524591

Pressemitteilung WWF: https://www.wwf.at/tiroler-wolfsabschuesse-eugh-gutachten-bestaetigt-wwf-und-oekobuero/?fbclid=IwAR3X8dnIOP1iS-sh-9gtnf_7sTCvK98N6Gc9u9JnQhm6T7sJQ8-FtYPnE3E

Quellen: https://www.dnr.de/aktuelles-termine/aktuelles/eugh-antrag-deutschland-muss-im-naturschutz-wohl-nachbessern

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/07/01/wolfsverordnungen-in-oesterreich-laut-gerichtsurteil-illegal/

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden und wir lassen uns durch Drohungen nicht einschüchtern. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

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Kurznachrichten aus Hessen, Baden-Württemberg, Österreich, Belgien, Niedersachsen und der Schweiz

Hier das Wichtigste wieder kurz zusammengefasst.

Erstmals ist in Baden-Württemberg ein weiblicher Wolf, eine sogenannte Fähe, genetisch nachgewiesen worden. Das haben die Untersuchungen der Abstrichproben der am 6. und 9. Januar 2023 getöteten Ziegen in Münstertal im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald am Senckenberg-Zentrum für Wildtiergenetik bestätigt.

Damals waren der Forstlichen Versuchungs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg insgesamt sieben tote Ziegen gemeldet worden.

Die Fähe mit der wissenschaftlichen Bezeichnung GW2407f (Haplotyp HW01) war bereits in der länderübergreifenden Datenbank am Senckenberg-Zentrum registriert. Das Wildtier ist vermutlich 2021 in Billenhagen (Mecklenburg-Vorpommern) auf die Welt gekommen. Ob sich die Fähe noch im Breisgau-Hochschwarzwald aufhält, oder schon weitergezogen ist, ist aktuell nicht bekannt. Das müssten weitere genetische Monitoring-Ergebnisse, beispielsweise durch Kot oder Risse, zeigen.

Die Massenmedien arbeiten sich bereits wieder an dieser Pressemitteilung ab und schüren Panik vor Rudelbildungen.

Quelle: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/erster-nachweis-eines-weiblichen-wolfs-1

In Hessen breiten sich die Wölfe weiter aus

Dies freut uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ganz besonders. Empfehlenswert ist dieser Artikel von Sandra Werner vom Merkur: https://merkurist.de/wiesbaden/nachweis-ruedesheimer-rudel-wolf-breitet-sich-weiter-im-rheingau-aus_kQj

Wolfskillen in Österreich geht weiter

In Österreich wurde schon wieder ein Wolf abgeschossen. Der WWF Österreich bezeichnete die Jagdgesetz-Novelle als „klar rechtswidrig“ Doch wird er auch klagen? https://www.puls24.at/news/chronik/zweiter-wolf-in-kaernten-abgeschossen/287702?fbclid=IwAR2WrNxF3uugiJ1FzDaxz437NgOWzX5B87JxBNNmsl9lEutZOtXBuxnxsjw

Schießgenehmigung auf den Burgdorfer Wolf abgelaufen

Bis gestern Null Uhr durfte der Vaterwolf des Burgdorfer Rudels noch erschossen werden, so eine Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Hannover: https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/eilantrag-gegen-ausnahmegenehmigung-zum-abschuss-eines-wolfs-teilweise-erfolgreich-219182.html?fbclid=IwAR0IZ753mKk2ILo9gdmneXt8y8UDwCaSAZmlkUoHag4dHSorqsPI9Uel64g

Angeblich soll bereits ein erneuter Antrag auf Abschuss vorliegen. Dieser müsste aber laut Umweltminister Meyer (Grüne) vom Umweltministerium veröffentlicht werden. Wir sind gespannt.

In Belgien leben mindestens 24 Wölfe

In Belgien leben mindestens 24 Wölfe. Ein Paar im Grenzgebiet zu Deutschland in der Eifel. https://www.brusselstimes.com/belgium/356762/belgium-now-has-24-wolves-new-pack-likely-on-the-way?utm_term=Autofeed&utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR2yza8zNUjsjXiQYB7drqsMtrJBqmytramkjINcmRwwPwr-fACYTxRJi8o&fbclid=IwAR0XBYjA6RYe9DU-37RAh222ku07_PAnn-c5Yqeucqy7XOpJNPkzHzfv0zA#Echobox=1674366098

Immer mehr Widerstand gegen das missratene Jagdgesetz in der Schweiz

Obwohl das Stimmvolk das Jagdgesetz bereits abgelehnt hatte, will die Lobby es trotzdem durchsetzen. Es gibt aber auch immer mehr Widerstand dagegen. Unter anderem auch ein Referendum. Mehr Infos hier: https://www.susyutzinger.ch/Aktivitaeten/SUST-PFEILER-Aufklaerung-und-Information/Politische-Arbeit/gefaehrdung-der-wolfspopulation-in-der-schweiz?fbclid=IwAR0eoZppVBa5LyCB6zOBNukFk9Gv4PE7bUeQW4wfzVbD-eEYB-6DpdVqTRQ

sowie auf http://www.nein-zum-jagdgesetz.ch

Polizei stellt dreistes Jägerlatein richtig: Hobby-Waidmann nicht von Wolf gebissen

Hobbyjäger Philipp K. aus Höflein in Niederösterreich berichtete in diversen Medien darüber, dass er in einem Wald bei Klosterneuburg von einem Tier angefallen worden wäre, das nur ein Wolf gewesen sein könnte. In Wirklichkeit sei alles aber ganz anders gewesen, meint die Klosterburger Polizei.

Was? Da schaut sogar der Wolf ungläubig. ©Brigitte Sommer

Das kann nicht stimmen, teilte die Polizei aus Klosterneuburg am Mittwoch auf Nordkurier-Nachfrage mit.

Im Wienerwald gebe es keine Wölfe. „Das ist der Speckgürtel von Wien, da fahren jeden Tag Zigtausende Autos, alles voller Menschen, hier leben keine Wölfe”, hieß es von der Polizei. Anhand der Verletzungen des 33-Jährigen, seinen eigenen Erzählungen und den Aussagen anderer Jäger rekonstruierte die Polizei folgenden Hergang: Der Jäger schoss ein Wildschwein an. „Das war aber noch ziemlich lebendig. Ohne Waffe ging der Jäger zum Wildschwein, das hat ihn gebissen.”

Hier der komplette Bericht des Nordkurier:

https://www.nordkurier.de/aus-aller-welt/jaeger-doch-nicht-von-wolf-angefallen-3044131806.html?fbclid=IwAR1DjaaCKOPEj2KoTupM3pvNXCZ8O9zJ4fjcgS9tmzCtJVpdhrWm5Mt7XY0

Wölfe können Menschenleben retten

In den USA hat hat kürzlich ein Team um Jennifer L. Raynor von der Wesleyan University im US-Bundesstaat Connecticut im Rahmen einer Studie bewiesen, dass dort, wo Wölfe wieder leben, viel weniger Verkehrsunfälle mit anderen Wildtieren gibt. Wir wollen die Studie hier (siehe Link unter dem Bericht) kurz vorstellen, weil wir glauben, dass die Daten und Zahlen auch auf Deutschland und andere Länder in Europa übertragbar sein können.

Amerikanischer Wolf. ©Brigitte Sommer

Mehr Wölfe weniger Verkehrsunfälle

Die Forscher haben sich Verkehrsunfälle mit Wild und Wolfsbewegungen in Wisconsin angesehen und stellten fest, wie die dort sesshaft gewordenen Wölfe die Häufigkeit von Kollisionen zwischen dem lokalen Beutewild – in diesem Fall Weißwedelhirsche – und Fahrzeugen beeinflusst haben.

„Es zeigte sich, dass innerhalb kurzer Zeit nach der Ansiedlung der Wölfe die Unfälle mit Wild um rund 24 Prozent zurückgingen“, sagt Dominic Parker, Koautor der im Fachjournal „Pnas“ veröffentlichten Studie. Der Grund dafür sei einerseits die Ausdünnung der lokalen Wildpopulation durch die Wölfe, vor allem aber Verhaltensänderungen der Beutetiere durch die Anwesenheit der Räuber.“ schreibt der Standard in einem Fach-Artikel und vergleicht die Daten mit der Lage in Österreich.

Hobbyjagd ist überflüssig

Wölfe würden lineare Merkmale einer Landschaft als Bewegungskorridore nutzen. Dazu zählen Straßen, Wege und Pipelines ebenso wie etwa Bachbette. Hirsche lernen dies schnell und können sich anpassen, indem sie sich von solchen Strukturen fernhalten“, wird der Ökonom von der University of Wisconsin weiter im Standard-Artikel zitiert. Es entstünden gleichsam „Korridore der Angst“, die das Wild zunehmend meidet. Das deutet auch darauf hin, dass Jäger nicht denselben Effekt hätten, wenn sie einfach genauso viel Wild schießen würden, wie es die Wölfe erbeuten.

Auch andere Beutegreifer, wie Pumas, haben einen ähnlichen Effekt

Die Untersuchung aus Wisconsin lässt allerdings darauf schließen, dass die Anwesenheit der Wölfe auch anderweitig Geld sparen hilft – ganz abgesehen vom Rückgang bei Todesfällen im ländlichen Straßenverkehr. Im Jahr 2008 kam eine Analyse des US-Verkehrsministeriums zu dem Schluss, dass durch Unfälle mit Wild jährlich ein Schaden von mehr als acht Milliarden US-Dollar entsteht. Der Effekt ist auch bei anderen großen Raubtieren zu beobachten: Eine Studie aus dem Jahr 2016 ergab, dass auch die Wiederansiedlung von Pumas die Zahl der Unfälle mit Wild im Osten der USA um etwa 22 Prozent verringern konnte

Hier geht es zur Studie aus den USA: https://www.pnas.org/content/118/22/e2023251118

Hier der Artikel aus dem Standard: https://www.derstandard.de/story/2000127083469/wo-woelfe-leben-gibt-es-weniger-verkehrsunfaelle-durch-wildwechsel