Skandinavien rottet seine Wölfe durch brutale Lizenzjagden aus

So genannte Lizenzjagden auf Wölfe in Skandinavien sind zu Recht ein kontroverses Thema. Auch ganz aktuell geht das Töten und die damit verbundenen Gräueltaten auf Wölfe schon wieder los. 20 von 30 Wölfen mussten schon sinnlos ihr Leben lassen, damit die Mordlust von Menschen befriedigt wird. Anhand von Wölfin Ylvas Schicksal wird deutlich, dass es um nicht anderes geht. Lesen sie hier ihre erschütternde Geschichte.

Heute vermeldet die schwedische Presse, dass 20 Wölfe von einer Quote von 30 Tieren getötet wurden. Die Jagdperiode hatte erst am vergangenen Donnerstag begonnen und kann bis zum 15. Februar fortgesetzt werden.

Die Bezirksverwaltungen der schwedischen Bezirke Örebro, Västmanland, Värmland und Västra Götaland haben das Totschießen in fünf Gebieten genehmigt – zwei davon im Bezirk Örebro. Das schwedische Wolfsmanagement rechnet mit sechs Wölfen pro Gebiet, so dass die Gesamtquote 30 Wölfe beträgt.

Am ersten Januar 25 sollte die Lizenzjagd auf Wölfe auch in Norwegen beginnen. Daraus wird allerdings in diesen Jahr wohl nichts. Das Amtsgericht Oslo hat die Jagd nämlich gestoppt.  Das zuständige Ministerium hatte ursprünglich die Tötung von zwölf Wölfen genehmigt und zwar auf alle Familienmitglieder des rein norwegischen Reviers Risberget-Ulvåa sowie der beiden Grenzreviere Boksjø und Fjornshöjden. Gegen den Abschuss hatten zwei Tierschutzorganisationen geklagt.

Norwegen und Schweden berechnen einen gemeinsamen Wolfsbestand. Viele Tiere halten sich grenzübergreifend auf.  Dabei ist es schwer festzustellen, wie viele Wölfe auf welcher Seite genau dort leben.  Die Monitoringdaten der norwegischen DNA-Datenbank verzeichnen aktuell 34 registrierte Individuen. Nach aktuellem Stand der Zählung geht man von 39-50 Tieren aus, davon 24-33, die sich nur in Norwegen aufhalten. Die anderen wechseln über die Grenze oder ihr Grenzstatus ist nicht bekannt. Bisher wurden sechs Würfe registriert, davon drei, die sicher innerhalb Norwegens leben. Am Ende der Saison 2023/2024 hatte man noch mehr als 70 Wölfe in Norwegen gezählt, davon 42-44 ausschließlich in Norwegen.

Tierschützer aus Norwegen melden sogar, dass der Norwegische Wolf ausgestorben wäre und bei DNA-Untersuchungen heraus gekommen sei, dass alle Wölfe auf norwegischem Gebiet, deren DNA untersucht worden ist, eine rein finnische DNA hätten. Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention hat nun ein Verfahren gegen das norwegische Wolfsmanagement eröffnet. Zum Abschluss der Wintersaison 23/24 rechnete man mit 375 Wölfen in Schweden inklusive des Grenzbereichs. In Schweden dürfen in der aktuellen Jagdsaison 30 Wölfe geschossen werden, jeweils sechs in fünf verschiedenen Gebieten.

Laut den aktuellen Informationen sollen sich für die Lizenzjagd auf Wölfe in Schweden im Jahr 2025 insgesamt 3855 Jäger beworben haben.

Für Finnland gibt es momentan keine aktuellen Zahlen.

 

Beispielfoto, das durch KI von Grok/X erstellt wurde. Quelle: https://x.com/i/grok
Dabei steht Skandinavien schon länger unter dem Blick der Europäischen Union, insbesondere Schweden und Finnland, da das dortige Jagdmanagement eigentlich als Verstoß gegen die EU-Naturschutzrichtlinien betrachtet wird. Die EU hat mehrfach auf die Schutzverpflichtungen hingewiesen, die für den Wolf gelten, und es gab bislang allerdings nur Androhungen von Verfahren wegen Vertragsverletzungen. Auf ein Verfahren gegen Schweden gab bislang es keinerlei Konsequenzen. Dabei ist es nicht nur fachlich, sondern auch  moralisch überhaupt nicht mehr vertretbar, Wölfe weiter zu jagen und zu verfolgen, deren Art ohnehin an die Grenze des Aussterbens gebracht wurde. Aus einer Untergrenze von 300 Wölfen in Schweden wurde eine Obergrenze von 300 Wölfen gemacht. Laut Studien leiden Wölfe in Schweden und Norwegen bereits stark unter den Folgen von Inzucht.

Diese so genannten Schutzjagden finden auch viele Lobbyisten in Deutschland interessant. So forderte der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer eine „präventive Kontrolle“ nach dem vermeintlichen Vorbild der Schutzjagd auch für Deutschland.

Ylvas Geschichte

Im Rahmen der Recherche zu unserem Artikel stießen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auf ein Foto, das in sozialen Netzwerken viral ging. An Informationen dazu war wenig zu erhalten. Es hieß, dass das Leiden und der Tod der armen Ylva jetzt im Januar 25 während einer Lizenzjagd in Schweden geschehen sei.

Da wir diese Informationen aber nicht ungeprüft übernehmen wollten, begannen wir mit einer Gegenrecherche, die schließlich in einer Richtigstellung, zunächst auf unserer FB-Seite endete.

Ylva starb bereits am 7. Februar 2023 und nicht in Schweden, sondern in Norwegen.

Diese Richtigstellung ändert überhaupt nichts an der Grausamkeit und Verwerflichkeit der Tat an sich. Dennoch wurden wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. teilweise von Menschen angefeindet, denen es allem Anschein nach völlig gleichgültig zu sein scheint, ob eine Geschichte den Tatsachen entspricht oder nicht.  Unsere Recherche ist keinesfalls als Angriff auf die zu werten, die das Bild gepostet haben, aber wir können doch keine falsche Geschichte bringen.

Ylvas Geschichte ist nämlich so herzzerreißend, dass wir sie hier noch einmal erzählen wollen.

Die Wölfin Ylva wurde am 7. Februar 2023 nach stundenlangem Martyrium erschossen. Das Foto soll sie noch lebend zeigen. Foto: Privat.

 

Die Organistation Hunt Saboteurs Schweden hatte das Bild am 08. Februrar 2023 in Facebook veröffentlicht, ohne Land und Gemeindegebiet zu nennen. Hier die deutsche Übersetzung:

„Der Welpe Ylva wurde drei Tage lang gejagt, bevor ihr endlich ihr Bein amputiert wurde. Auf dem Bild, das von einem Jäger aufgenommen wurde, wird Ylva verängstigt und noch am Leben gesehen und mit betenden Augen in die Kamera des Jägers starrt. So hat der Jäger sie sowohl verhöhnt als auch ihr Leid verlängert und enorm erschreckt, bevor er sich schließlich entschied, den tödlichen Schuss abzufeuern.
Jagd ist kein Wildschutz, es ist Tierquälerei. Jagen ist kein Hobby, sondern Ablenkung. Wer gerne Tiere tötet, hat seine Menschenrechte verloren und sollte entsprechend behandelt werden.
Der Jagd Leader Rune Lien wurde gemeldet“

 

 

Wir schrieben dazu Gruppen, Wolfsfreunde und Zeitungen in Schweden und in Norwegen an und nach und nach kommt nun ihre tragische Geschichte noch einmal ans Licht. Wolfsfreundin Ida aus Norwegen schrieb uns dazu. „Dieser Wolf wurde im Februar 2023 in Norwegen, in Ulvåa, auf einer Trophäenjagd innerhalb der Schutzzone ins Bein geschossen. Das Foto wurde, glaube ich, von einem Jäger aufgenommen, und es sieht so aus, als wäre sie noch am Leben gewesen, als das Foto gemacht wurde. Eines der herzzerreißendsten Bilder, das ich kenne.“

“Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, daß er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein,“ schrieb bereits Nitzsche.

Alleine die Recherche zu dieser Geschichte ist teilweise kaum zu ertragen gewesen und wie vermag es erst den schwedischen und norwegischen Tierschützern ergehen, die solche Taten dokumentieren, die direkt dabei sind und die dazu auch oft noch von Jägern angegriffen werden?

In Skandinavien gibt es eine lange Tradition der Jagd, die tief in der Kultur verwurzelt ist. Man schießt dort nicht nur Wölfe, sondern auch Luchse, Elche und alle anderen Wildtiere. Die Interessen der Bauern und Jäger stehen im Vordergrund. Früher hatten die Wildtiere dennoch eine Chance, aber mit den mordernen Methoden der Jagd, wie Nachrichtgeräte, Wärmebildkameras und modernste Waffen haben die Verfolgten kaum eine Überlebenschance. Teilweise scheinen sich die Jäger regelrecht in eine Mordlust hinein zu steigern.

So wohl auch im Fall von Ylva.

Ylva wog am Tag ihres Todes nur 23 Kilo. Sie wurde am 7. Februar 2023 in der Gemeinde Elverum im Innlandet getötet. Sie war der erste von insgesamt sechs Wölfen, die 2023 Winter im Ulvåa-Gebiet getötet wurden.
Am 30. und 31. Januar 2024 fand die Verhandlung gegen zwei Teilnehmer an der Tötung von Wölfen im Ulvåa-Gebiet statt, die beide wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu Geldstrafen verurteilt wurden, diese aber nicht akzeptiert haben. Ein dritter Schütze wurde zu einer Geldstrafe von 15 000 Norwegischen Kronen verurteilt und ihm wurde für zwei Jahre die Jagdlizenz entzogen. Auch sein Waffenschein wurde eingezogen.
Die Polizei erklärte gegenüber Rovdyr.org, dass der Schütze Schüsse auf den Wolf aus einer Entfernung abgegeben hatte, die zu einem unnötigen Verletzungsrisiko führte.  Gegen einen vierten Schützen, der an der Lizenzjagd teilnahm, wurde das Verfahren aufgrund der Beweislage eingestellt. Er stand neben einem der Angeklagten, als die beiden ungefähr zur gleichen Zeit Schüsse abgaben.

Ein Redakteur von Rovdyr.org schrieb uns zum Thema, ob Ylva zum Zeitpunkt der Aufnahme noch gelebt habe, dass es keinen Grund zu der Annahme gebe, dass der Wolf zum Zeitpunkt der Aufnahme noch gelebt hätte, aber er sei nicht dabei gewesen und habe das Foto nicht gemacht, also sei er sich nicht ganz sicher.  Er wisse jedoch, dass Wölfe sich im Allgemeinen nicht hinlegen und aufgeben, nur weil ein Hinterfuß abgeschossen worden wäre. Er hätte bereits Hunderte von Fotos von erschossenen Wölfen gesehen und kein einziges Foto zeige die Augen des Wolfes geschlossen.  Er habe etwa zehn tote Wölfe mit eigenen Augen gesehen und diese zehn Wölfe hätten alle gemeinsam gehabt, dass es möglich gewesen wäre, den Körper des toten Tieres in einem Bild so zu arrangieren, dass Menschen, denen es an Wissen mangele, davon überzeugt werden könnten, dass das, was sie sehen, ein lebender Wolf sei.

Wir werden heute also nicht mehr erfahren, ob Ylva tatsächlich noch gelebt hat, als das Foto gemacht wurde. Auf dem Aufmacherbild wirkt es allerdings so. Aber auch wenn sie bereits tot war musste sie am letzten Tag ihres Lebens ein unglaubliches Martyrium ertragen. Im Prozess kam heraus, dass der erste Schuss auf Ylva um 12.40 Uhr abgegeben wurde.  Sechs Personen gaben insgesamt mindestens 16 Schüsse, teilweise aus tierschutzrelevanten und gefährlichen Distanzen, auf Ylva ab, bevor sie um 15.20 Uhr tot am Boden lag.
Ylva musste also an diesem Tag mindestens drei Stunden lang Schmerzen und Angst erlitten haben. Auf langer Fluchtstrecke wurde immer wieder auf sie geschossen. Was mag durch ihren Kopf gegangen sein? Studien beweisen, das auch Wölfe genau wie wir Menschen, Angst, Schmerz und Trauer empfinden. Musste sie vorher mit erleben, wie ihre gesamte Familie getötet wurde. Mutter, Vater und Geschwister? Jeder normale Mensch wird sich durch ein solches Morden angewidert zeigen.
Diese Welpen sind jetzt fast genau so alt wie es Ylva zum Zeitpunkt ihres Todes war. Der kleinen Wölfin wurde die Zukunft geraubt. Dabei wäre sie jetzt bald in einem Alter, eine eigene Familie zu gründen. Kein Tier hat es verdient, unter solchen Umständen, wie es bei Ylva der Fall war, zu sterben.
Der Jagdleiter Rune Lien sei während der gesamten Tötung des Ulvåa-Gebiets für die Tötung zuständig gewesen. Er hätte rund 15 Jahre Erfahrung mit der Lizenztötung von Wölfen. Er sprach über seine Rolle als Verwalter. Lien beschrieb das Team nach vielen Jahren als gut koordiniert. „Während der eigentlichen Jagd werden nur sehr wenige Informationen vom Jagdleiter an die Mannschaft weitergegeben. „Die Leute kennen ihre Aufgaben gut und sind weitgehend autark“, sagte er. Weiter sprach er über den Jagdvertrag, in dem alle Pflichten der Teilnehmer an der gemeinsamen Aktion zusammengefasst sind. Die Vereinbarung ist eine Voraussetzung dafür, dass Lien die Verantwortung für schätzungsweise 100 Personen übernehmen kann.
 „Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Abschuss von Wölfen? Ist das eine Herausforderung?“, fragte Staatsanwalt Bergem.
„Ich würde nicht sagen, dass es eine Herausforderung ist. Eine Herausforderung ist, dass die Bedingungen im Januar und Februar sehr anspruchsvoll sind. Es ist kalt und es liegt eine Menge Schnee. Bei der Wolfsjagd gibt es nicht mehr Verletzungen als bei der Elchjagd. Die Wolfsjagd findet in den Medien große Beachtung, und sobald wir einen Fehler machen, wird er aufgebauscht und übertrieben“, sagte Lien. Er verwies auf die Lizenzabschussaktion im Jahr 2022, bei der Lien als Abschussleiter für das Hornmoen-Rudel in Elverum verantwortlich war. „Wir haben acht Wölfe in zwei Stunden erlegt, und alles lief wie am Schnürchen“, so Lien.
Lien sei jedoch nicht besonders zufrieden mit der Tatsache, dass vier Schüsse aus dem zweiten und neun Schüsse aus dem vierten Abschusspunkt abgegeben wurden.
So etwas will man nicht. Wenn viele Leute bei der Wolfsjagd zuschauen, ist es wichtig, eine gute Seite zu zeigen. Ich bin nicht stolz auf die Tatsache, dass 16 Schüsse abgegeben wurden, bevor der Wolf tot war. Als wir den Tag beendeten, hatte ich das gleiche Gefühl wie nach einem miserablen Arbeitstag“, wurde Lien im Rovdyr zitiert.

Zur aktuellen Recherche erhielten wir eine Nachricht von Rune Lien. Der Wolf sei tot gewesen im Moment der Aufnahme, schrieb er uns am 06. Januar 2025. „Dass es noch leben sollte, als dieses Foto aufgenommen wurde, sind nur unwahre Behauptungen/Gerüchte, die danach aufgetaucht sind. Ein Autopsiebericht des Veterinärinstituts hat dies bestätigt. Der Wolf starb sofort an den Folgen eines guten Treffers in lebenswichtigen Organen. Ja genau, leider war der Wolf am Hinterbein geschnitten und verletzt worden. Zehn Minuten bevor er getötet wurde.

Einige der Jäger, die an der Jagd teilgenommen haben, wurden nach dem Vorfall von der Umweltdirektion gemeldet. Die Rezensionen konzentrierten sich darauf, Tiere unnötiges Leid zu ersparen, unter anderem durch das Abschießen und Verfolgen von Tieren für lange Zeit. Laut Amtsgerichts und des Schiedsgericht wurde ein Jäger verurteilt und ein Jäger freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat vor dem Obersten Gerichtshof gegen die Freispruch eines Jägers Berufung eingelegt.“

Rückblick auf die Verhandlung:

Ein anderer Zeuge sprach von einem Overkill. Dazu war auch noch vor der Obduktion ein Teil des Hinterbeines von Ylva entfernt wurden.
In seinem Plädoyer übte der Staatsanwalt Bergem scharfe Kritik. „Die Jagdethik in diesem Fall ist nicht gut. Die Wölfe mussten um jeden Preis erlegt werden. Die Jäger haben völlig den Kopf verloren“, sagte Bergem.
Er war der Ansicht, dass die beiden Angeklagten vorsätzlich gehandelt hatten, da sie seiner Meinung nach erkannt haben mussten, dass sie den Wolf wissentlich einem unnötigen Risiko unnötigen Leidens aussetzten, insbesondere wenn sie beide so erfahrene Jäger seien.
Bergem forderte, dass beide Angeklagten zu einer Geldstrafe von 14.000 Norwegische Kronen verurteilt werden sollten, dass sie für zwei Jahre das Recht verlieren sollten, an Fallenjagden mit Lizenz teilzunehmen und dass sie die Gerichtskosten tragen sollten.
Ylvas Geschichte zeigt auf, wie wir Menschen es fertig bringen, zu den schlimmsten Monstern auf diesem Planeten zu werden. Auch in diesem Jahr werden bald die Einzelheiten zu schrecklichen aktuellen Abschüssen die Runde machen. Viele Menschen wenden sich gleichgültig ab. Viele Blender und Aufschneider bestimmen große Teile der Tierschutzszene. Vielen Menschen reicht es, solche Leute zu bewundern, ohne selbst in Aktion zu kommen.  Wie lange noch dauert es, bis wir in Deutschland solche Zustände erleben müssen?
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Neue Studie der Bundesregierung: Wissenschaftlicher Touch für Wolfsabschüsse?

Das Bundesamt für Naturschutz veröffentlichte kürzlich eine Studie zur künftigen Entwicklung des Wolfsbestandes in Deutschland, die wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. eher kritisch sehen.

Tatsächlich wurde die Studie auf Wunsch der Umweltministerinnen und -minister der Länder vom BfN in Auftrag gegeben.

Laut Presseinformation des BfN haben auf der 95. Umweltministerkonferenz (UMK) 2020 die Umweltminister der Bundesländer den Bund gebeten, für die „Größe der günstigen Referenzpopulation“ auf wissenschaftlicher Grundlage eine Anzahl adulter Wolfsindividuen je Anteil Deutschlands an den biogeografischen Regionen festzulegen. Das Verfahren für die Ermittlung von Referenzwerten sei von der EU-Kommission in mehreren Dokumenten festgelegt. Die EU-Dokumente dienten als Grundlage zur Ableitung eines Referenzwertes für die günstige Population sowie die Erstellung einer Populationsgefährdungsanalyse. Hinter diesen sperrigen Sätzen verbirgt sich nichts geringeres als der erneute Vorstoß eines „regionalen Wolfsmanagements“.

Die Bundesumweltministerkonferenz hatte bereits das Schnellabschussverfahren beschlossen.  Die Bundesregierung hatte der Herabsetzung des Schutzstatus Wolf bei einem Antrag der Europäischen Kommission, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention herabzustufen, zugestimmt.

An der Studie war unserer Ansicht nach kein regierungsunabhängiges Institut beteiligt.

Beispielfoto Wolfseltern mit Welpen. © Brigitte Sommer

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sehen in dieser Studie durchaus die Gefahr, dass solche Berechnungen dafür hergenommen werden könnten, einen „gesunden Erhaltungszustand“ festzustellen und alles was darüber hinaus reicht, zum Abschuss freizugeben, wie es in anderen EU-Ländern ja bereits praktiziert wird.

Aus den Daten wurde die Überlebenswahrscheinlichkeit der Wölfe in Deutschland abgeleitet. Erwachsene Wölfe hätten die höchste Überlebenswahrscheinlichkeit. Jährlinge und Welpen würden  im Vergleich häufiger sterben. Auf Basis dieser Erkenntnisse sei mit Hilfe einer Populationsgefährdungsanalyse die Überlebenswahrscheinlichkeit über einen Zeitraum von 100 Jahren ermittelt und fünf Veränderungen der Lebenssituation der Wölfe simuliert worden. Teil der Simulation seien mögliche Krankheitsausbrüche, die sich auf den Bestand auswirken könnten, gewesen. In den meisten Simulationen hätte sich ein positiv entwickelnder Wolfsbestand ergeben. Würde jedoch ein gewisser Wert der Überlebenswahrscheinlichkeit unterschritten, könnten die Wölfe in Deutschland wieder aussterben, heißt es in der Pressemitteilung des BfN.

Wir bezweifeln, dass sich tatsächlich die Populationsentwicklung der Wölfe durch Simulationen berechnen lässt. In anderen Bereichen haben sich solche Simulationen durchaus auch als fehlerhaft erwiesen. Eine solche Studie könnte auch dazu hergenommen werden, Wolfsabschüssen einen wissenschaftlichen Touch zu geben.

 

Quelle: Pressemitteilung mit Link zur Studie:

https://www.bfn.de/aktuelles/bfn-veroeffentlicht-studie-zur-zukuenftigen-entwicklung-des-wolfsbestands-deutschland

 

Klage gegen Herabsetzung des Wolfsschutzstatus vor dem EuGH

Fünf Umwelt- und Tierschutzorganisationen aus verschiedenen europäischen Ländern haben beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Beschwerde gegen die Unterzeichnerstaaten der Berner Konvention eingelegt, die Anfang Dezember dafür gestimmt hatten, den Schutzstatus des Wolfes herabzusetzen.

Die Klage wurde von den Tierschutzverbänden Green Impact, Earth, LNDC Animal Protection (alle Italien), One Voice (Frankreich) und Great Lakes and Wetlands (Ungarn) eingereicht. Große Namen wie WWF, Nabu oder Pro Natura oder BUND sucht man hier allerdings vergebens. Deutschland hatte wie Österreich und die Schweiz für die Absenkung des Schutzstatus gestimmt und dass keine Organisation klagt, könnte den Einfluss der Regierung hier deutlich machen.

„Der EU-Vorschlag, den Schutz des europäischen Wolfes zu reduzieren, ist wissenschaftlich nicht fundiert und stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar, weshalb wir Einspruch erhoben haben“, betonte Gaia Angelini, Präsidentin von Green Impact. Der Vorschlag „basiert auf einem von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen und finanzierten Bericht, der von einer Beratungsfirma erstellt und nicht von Fachleuten überprüft wurde“, kritisierte Angelini in einer Pressemitteilung.

Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Die Beschwerde wurde eingereicht, nachdem Fehler in den Abläufen der EU und der Berner Konvention, die den Wolfsschutz betreffen, aufgedeckt wurden, hieß es. Darunter seien fehlende wissenschaftliche Unterstützung, kein wissenschaftlicher Überprüfungsprozess sowie fehlende demokratische Prozesse, die die Forderungen von NGOs und Bürgern kaum berücksichtigen, betonten die Tierschützer.

Sollte der Beschwerde der fünf Organisationen stattgegeben werden, könnte dies zur Nichtigerklärung der auf der Entscheidung 2024/2669/EU (Herabstufung des Wolfsschutzes) basierenden Rechtsakte führen, einschließlich des von der EU auf der Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention vorgelegten Vorschlags.

Hintergrund: Der Wolf hat bisher den Status „streng geschützt“ in der Berner Konvention innegehabt, was bedeutete, dass seine Bejagung oder Störung stark eingeschränkt war. Die EU-Kommission schlug vor, diesen Status auf „geschützt“ zu reduzieren. Die Absicht dahinter scheint klar. Man will leichter abschießen und sogar eine normale Bejagung ermöglichen. Dieser Vorschlag wurde von den Botschaftern der EU-Mitgliedsstaaten am 25. September 2024 positiv beschlossen und am 3. Dezember 2024 durch den Ständigen Ausschuss der Berner Konvention ratifiziert.

Die Änderung der Berner Konvention ist der erste Schritt; darauf muss eine Anpassung der FFH-Richtlinie der EU folgen. Diese Anpassung erfordert weitere Abstimmungen und wird mit Sicherheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Also darf keinesfalls jetzt schon auf Wölfe geschossen werden. 

Fakt ist, dass die Mitgliedsstaaten, die nicht zugestimmt haben, auch noch Veto einlegen können. Es lohnt sich, weiter zu protestieren.

 

Quelle:

https://chwolf.org/assets/documents/News-Events-Aktuell/2024/PR-Wolves-and-ECJ-17-December-EN.pdf

Skandal? EU-Gipfel nominiert von der Leyen erneut für das Amt der Kommissionschefin

Zuerst wurden Verfahren, unter anderem wegen Korruption, gegen Ursula von der Leyen auf Dezember verschoben, dann eine Klage des Belgischen Lobbyisten Frédéric Baldan mehr oder weniger ignoriert und nun stimmten am 28. Juni die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Staaten für eine zweite Amtszeit von Ursula von der Leyen. Wie kann das sein und was hat das mit Wölfen zu tun? Lesen Sie hier unseren Bericht.

Update: Ursula von der Leyen wurden tatsächlich gewählt: https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/zu-von-der-leyen-ii-wir-sehen-den-zerfall-der-demokratischen-sittlichkeit-li.2236648?fbclid=IwY2xjawEQMXNleHRuA2FlbQIxMAABHdXhWN4aj2l84KPDJD34Rp5x2-gPket9RYfw3H3YcVNE9RaH8L8zeEwXCA_aem_bPyL5avJab1lgsgPd2eYzQ

Der EU-Abgeordnete Martin Sonneborn ( Die PARTEI) beschreibt es so: „In den letzten Wochen vor der EU-Wahl gab es in den europäischen Medien, die die SMS-Affäre um von der Leyen und Pfizer-CEO Bourla stets heruntergespielt oder vollends ignoriert hatten, eine auffällige Häufung von kritischen Berichten über von der Leyen, in denen der Vertrauensschaden durch die Pfizer-Affäre nicht nur ausdrücklich erwähnt, sondern als entscheidendes Hindernis für ihre zweite Amtszeit dargestellt wurde. Nach der Wahl scheint all dies plötzlich wieder vergessen, denn dieselben Medien diskutieren ihre Nominierung als Kommissionspräsidentin nun mit einer Selbstverständlichkeit, als handele es sich dabei um nicht weniger als ein Naturgesetz.“

Bei der Pfizer-Affaire handelt es sich zwischen EU-Kommission und dem Potenzmittelfabrikanten Pfizer verhandelten Impfstoffverträgen über 1,8 Milliarden Dosen und Milliarden Euro. Dies ist der größte von der EU jemals abgeschlossene Vertrag.  Dieser wurde per SMS ausgemacht und diese SMS zwischen von der Leyen und Bourla angeblich nicht mehr auffindbar.

Beispielfoto Wolfswelpen.

 

Die Europäische Staatsanwaltschaft EPPO hätte im Oktober 2022 die Einleitung von Ermittlungen bestätigt, seither allerdings nicht die Kommission kontaktiert, so Martin Sonneborn.  Die EPPO ihrerseits sei Justizkommissar Reynders unterstellt, der wiederum Kommissionspräsidentin von der Leyen unterstellt sei.  Stattdessen hätte sie sich darauf konzentriert, den Fall der belgischen Justiz zu entziehen, um ihn in seiner Gänze an sich zu reißen.
Im Mai 2024 hat ein Lütticher Gericht diesem Ansinnen der EPPO nicht stattgegeben, sondern ausdrücklich angeordnet, dass der für die Aufdeckung von Korruptionsfällen bekannte belgische Untersuchungsrichter Frédéric Frenay seine Untersuchung weiterführen solle. Der nächste Verhandlungstermin ist für Dezember anberaumt.
Der Belgier Frédéric Baldan hatte bereits im April 2023 in Lüttich Strafanzeige gegen von der Leyen gestellt, wegen „Korruption“, „unrechtmäßiger Bereicherung“, „Vernichtung öffentlicher Dokumente“ und “Anmaßung von Titeln und Ämtern”. Er reichte in Brüssel Klage gegen ihre Nominierung für eine zweite Amtszeit ein.
Über Frédéric Baldan gibt es zu erfahren, dass er ein belgischer Lobbyist der Bürger ist. Er ist auf die Beziehungen zwischen der EU und China spezialisiert und bei den EU-Institutionen akkreditiert.  Nach Angaben des Anwalts des Klägers haben sich inzwischen zahlrreiche Parteien, darunter auch politische Parteien und die beiden EU-Mitgliedstaaten Ungarn und Polen, der Klage angeschlossen.

EVP nicht erschienen

„Die Nominierung von Frau von der Leyen durch die EVP für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission ist ein Machtmissbrauch“, heißt es nun in der Brüsseler Klageschrift. „Sie erfüllt nicht die Bedingungen, die in den Europäischen Verträgen, dem Verhaltenskodex für die Mitglieder der Europäischen Kommission und sogar im Verhaltenskodex ihrer eigenen Partei für dieses Amt festgelegt sind.“ Die von Baldan vier Wochen zuvor an Ratspräsident Charles Michel, die Kommissarin für Werte und Transparenz Věra Jourová und den EVP-Vorsitzenden Manfred Weber gerichtete förmliche Aufforderung zur Rücknahme der Nominierung von der Leyens war fruchtlos geblieben.
Am 23. Juni 2024  musste die EVP zu einer im Eilverfahren anberaumten öffentlichen Anhörung vor Gericht erscheinen, um dem Antrag Baldans entgegenzutreten, der verlangt, „die EVP anzuweisen, die Kandidatur von Frau Ursula von der Leyen zurückzuziehen, unter Androhung einer Geldstrafe von 50.000 Euro für jeden Tag der Verspätung ab dem Datum der Bekanntgabe des Beschlusses.“ Baldan argumentiert, dass von der Leyen während ihrer Präsidentschaft gegen die Charta der Grundrechte, mehrere EU-Verträge und den Verhaltenskodex für Kommissare verstoßen habe, was ihre neuerliche Nominierung unmöglich mache. Diese Anhörung hatte keinerlei Konsequenzen für eine neue Nominierung von Ursula von der Leyen, denn die Europäische Volkspartei (EVP) ist nicht zu der Gerichtsanhörung in Brüssel erschienen.

Auch in Punkto Wolf wird von der Leyen Machtmissbrauch vorgeworfen

Die niederländische Abgeordnete Leonie Vestering (PvdD/EU Left) hatte bereits im Herbst des vergangenen Jahres der EU-Kommissionspräsidentin vorgeworfen, einen persönlichen Rachefeldzug zu führen. Zuvor hatte die EU-Kommission den Schutzstatus der Wölfe infrage gestellt.

So forderte von der Leyen eine „neue Phase“ im Umgang der EU mit Wölfen und betonte, dass die Spezies zu einer „echten Gefahr für Nutztiere und möglicherweise auch für Menschen“ geworden sei.

Zuvor war doch ihr angebliches Lieblingspony Dolly von einem Wolf aus dem Burgdorfer Rudel gerissen worden. Merkwürdigerweise stand es schutzlos auf seiner Weide, während das Anwesen selbst mit darin liegenden Weiden streng geschützt ist. Manche Wolfsfreunde glauben hier an einen persönlichen Rachefeldzug von Frau von der Leyen, doch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V vermuten Lobbyismus, denn praktisch alle großen Parteien und Massenmedien setzen sich inzwischen mehr oder weniger dafür ein, am Schutzstatus der Wölfe zu rütteln. Diesbezüglich kam der Riss des Ponys wie gerufen.

„Wenn der Wolf nicht mehr geschützt wird, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er wie im 19. Jahrhundert durch die Jagd ausgerottet wird“, fügte  Leonie Vestering hinzu.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sehen in dem Getöse zur Herabsetzung des Schutzstatus der Wölfe sowohl einen Stellvertreterkrieg zur Ablenkung von anderen wichtigen Themen, als auch Interessen der Waffenindustrie und Vermögensverwaltungen.

Von der Leyen dankbar für die Nominierung

„Ich bin den Staats- und Regierungschefs dankbar, dass sie meine Nominierung für eine zweite Amtszeit unterstützen“, sagte die CDU-Politikerin und frühere Bundesministerin nach ihrer erneuten Nominierung der dpa.

Bevor von der Leyen ihre zweite Amtszeit antreten kann, muss sie nun noch eine Mehrheit des Europäischen Parlaments hinter sich bringen. Die Abstimmung könnte schon Mitte Juli stattfinden. Für von der Leyen sei wichtig, dass ihre Unterstützer pro-europäisch, pro-ukrainisch und pro Rechtsstaatlichkeit seien.

Wählbar sei Frau von der Leyen dabei bekanntlich nie gewesen, denn ihr  Name stand noch nie auf einem EU-Wahlzettel – auch diesmal nicht, so Martin Sonneborn. Weiter moniert Sonneborn in einem Interview mit dem MDR, dass die deutsche Presse so gut wie gar nicht über diese Vorgänge berichten würde. Auch deshalb berichten wir hier.

Quellen:

https://www.facebook.com/1546310408/videos/835872307992077/

https://www.mdr.de/mdr-aktuell-nachrichtenradio/audio/audio-2677334.html

https://www.euractiv.de/section/europa-kompakt/news/kampf-gegen-woelfe-hat-von-der-leyen-ihre-position-missbraucht/

https://www.euractiv.de/section/innenpolitik/news/pfizergate-evp-verweigert-anhoerung-vor-bruesseler-gericht/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/20/eu-will-wolfsschutzstatus-in-der-berner-konvention-herabsetzen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/06/09/woelfe-als-wahlkampf-und-propagandaopfer/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/14/taeuschen-abzocken-moralisieren-und-drohen-die-tricks-der-agrarlobby/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/28/niedersachsen-killerteam-auf-wolfsfamilie-angesetzt/

 

Wir brauchen Unterstützung

Unser Verein hatte sich vor fünf Jahren gegründet, um Lobbybändeleien von Naturschutzorganisationen etwas entgegen zu setzen. Es braucht nicht mehr, als öffentlich möglichst mit Riesenreichweite und emotionalen Fotos medienwirksam zu verkünden, dass Tiere geschützt werden wollen und schon springen viele wirklich herzensgute Menschen darauf an und unterstützen selbst Jägerstiftungen oder Orgas, in denen Jäger inzwischen im Vorstand sitzen. Große Orgas, die breitflächig staatliche Unterstützung erhalten oder aber Stiftungen, die von Konzernen unterstützt werden, haben natürlich den Nachteil, dass die Forderungen von Lobbyisten aufgeschlossen gegenüber stehen. Tierfreunde erreichen tatsächlich dann das Gegenteil von dem, das sie sich wünschen. Viele Orgas scheinen praktisch von gegenseitigen Interessengruppen übernommen.
Unterstützen Sie bitte kleine Vereine und regionale Vereine.
Auch unser Verein zählt zu den kleinen unabhängigen Vereinen. Wir nehmem keine Regierungsgelder oder Lobbyspenden an. Wir sind auf Ihre Unterstützung angewiesen. Helfen Sie uns, damit wir weiter ein Bollwerk gegen Lobbyismus darstellen können.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

 

CDU/CSU machen Druck auf den Schutzstatus des Wolfs

CDU und CSU fordern in einem Antrag mehr Tempo in der Herabstufung des Wolfs von einer bislang streng geschützten auf eine nur noch geschützte Art. Ziel ist es, Wölfe regulär schießen zu können.

 

Die Bundesregierung soll laut dem Antrag (20/11431) dem Vorschlag der EU-Kommission (KOM (2023) 799) vom Dezember 2023 und der Entschließung des Europäischen Parlaments (2022/2952 (RSP)) vom 24. November 2022 „unverzüglich zustimmen“.

Laktierende (säugende) Fähe mit Tochter aus dem vergangenen Jahr. © Brigitte Sommer

Außerdem wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, „darauf hinzuwirken“, dass die Europäische Union als Vertragspartei eine frühere außerordentliche Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention beantragt. Eigentlich ist die nächste reguläre Tagung im Dezember 2024. Dort soll die Überführung des Wolfs von Anhang II in Anhang III des Übereinkommens von Bern vorgeschlagen werden.

Die CDU/CSU ist sich anscheinend schon sicher über den Ausgang, denn nach dem Inkrafttreten der Änderung der Anhänge des Übereinkommens von Bern solle die Bundesregierung „für eine unverzügliche entsprechende Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie von Anhang IV nach Anhang V“ sorgen.

Am 15. Mai fand dazu auch eine Debatte im EU-Parlament statt: https://www.euractiv.de/section/landwirtschaft-und-ernahrung/news/eu-staaten-diskutieren-senkung-des-schutzstatus-von-woelfen/

Jäger im Bundestag vertreten Eigeninteressen

Unter den Abgeordneten des Bundestages gibt es zehnmal mehr Jäger als im Volk – und fast alle sitzen im konservativen Lager. Sie vertreten knallhart eigene Interessen, statt im gemeinnützigen Sinne zu handeln. Dazu kommen noch zahlreiche Lobbyverbände hinzu, die ebenfalls ihre Interessen massiv geltend machen.

Neben der Agrar- und Jagdlobby gibt es noch eine weitere mächtige Interessengruppe, die nicht nur von Kriegen, die die Menschheit gegen sich selbst führt, profitiert, sondern auch vom Krieg gegen die Wildtiere in unseren Wäldern. Die Waffenindustrie hat kein Interesse daran, dass die Jagd in Deutschland verboten wird. Hier bietet der Munitionshersteller gleich noch einen Jägerblog auf seiner Homepage mit ein. https://rws-ammunition.com/de/infotainment/rws-hunting-blog?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR3ooFgi-jJMNzdzZjQK81I0uFc-Ook8BbF0AJ3fCIsqOzd_Hu5L0AVmHnc_aem_AQ0_RUrXZ6jIFmN2hCqPaiUadyjCP4kzyschNZq4y12PPlyOY3h8V2H8yVnpAIIqQGfA_u2ArzUXEXRArL3j1VsL

 

Weitere Quellen:

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/jaeger-sind-ueberproportional-im-bundestag-vertreten-15771513.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/20/eu-will-wolfsschutzstatus-in-der-berner-konvention-herabsetzen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/27/eu-verschiebt-entscheidung-ueber-den-schutzstatus-der-woelfe/

https://dserver.bundestag.de/btd/20/114/2011431.pdf

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

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Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wollen Schnellabschüsse einführen

Niedersachsen machte es vor und legte prompt eine Bruchlandung hin. Nichtsdestotrotz wollen, trotz fehlender Evidenz und Unvereinbarkeit mit Deutschen und EU-Gesetzen, vier weitere Bundesländer das Schnellabschussverfahren von Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) einführen. Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist dies ganz klar politisch, statt wissenschaftlich motiviert. Lesen Sie hierzu unseren Bericht.

Darauf haben sich bereits am 13. März die „wolfsreichen“ Bundesländer  Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg  in Schwerin geeinigt. Trotz einer krachenden Niederlage vor Gericht in Niedersachsen ist bislang keine Abkehr zu erkennen.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Sachsen-Anhalts Umweltminister Armin Willingmann (SPD) begrüßte die Entscheidung und kündigte an, dass man die Regeln schnell umsetzen wolle. Unter Till Backhaus (SPD – Mecklenburg-Vorpommern) werden nun sogar zusätzlich der Wolf sowie Wolfshybriden ins Jagdrecht aufgenommen und das Wald-Vor-Wild-Konzept etabliert, was Abschießen von Wildtieren im großen Stil bedeutet, weil sie angeblich dem Wald schaden. Auch in Sachsen ist der Wolf bereits im Jagdrecht, es tritt aber automatisch eine ganzjährige Schonzeit in Kraft. Lobbyisten versprechen sich wohl künftig dennoch einen Vorteil, wenn der Schutzstatus des Wolfs in der EU herabgesetzt werden würde.

Jens Gieseke von der evp beschwerte sich am 16. April darüber, dass die Herabsetzung des Schutzstatus an Deutschland und Spanien scheitern könnte. „Damit wird es wohl nichts mit einem aktiveren Management der Wolfsbestände in nächster Zeit. Die belgische Ratspräsidentschaft hat bisher keine Abstimmung im Umweltministerrat zugelassen, und auch diese Woche wird es keine Entscheidung geben,“ beschwerte er sich auf Facebook.

Der Landesjagdverband in Brandenburg dringt darauf, dass rasch Regelungen für einen schnelleren Abschuss von Wölfen nach Weidetier-Rissen getroffen werden. „Der Abschuss schadenstiftender Wölfe muss in Brandenburg zur Routine werden“, forderte der Geschäftsführer des Landesjagdverbandes, Kai Hamann. Umweltminister Axel Vogel sprach sich schon kurz nach der Umweltministerkonferenz für Lemkes Lösungsvorschlag aus.

Wölfe verursachen gar keinen großen Schaden, sollen aber dennoch getötet werden

Ziel der so genannten AG Wolf sei es gewesen, die neuen Kriterien für eine Wolfsentnahme möglichst einheitlich zu definieren und ein einheitliches Verwaltungshandeln dieser besonderen Form der artenschutzrechtlichen Ausnahmeregelung beim Wolf für die Entnahmen in den Ländern zu ermöglichen, wurde Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD), in einer dpa-Meldung zitiert. In den Gesprächen sei man „auf einen weitestgehend gemeinsamen Nenner gekommen“ und habe das Versprechen eingehalten, bis zum Beginn der Weidesaison den Rahmen für die beschleunigte Entnahme von „schadensstiftenden Wölfen“ abzustecken.

700.0000 Euro Schaden, den die Wölfe im Schnitt im Jahr verursachen, wären allerdings kein besonderer Schaden, so Wolfsexperte Dr. Carsten Nowak bei einem Vortrag in Frankfurt am Main. Dazu würden auch meist ungeschützte, oder nicht ausreichend geschützte Nutztiere gerissen werden.

Zum Vergleich: Versicherungen regulieren jährlich über 200.000 Marderschäden an den Fahrzeugen ihrer Kaskokunden. Die Kosten liegen aktuell bei über 60 Millionen Euro im Jahr.

Zukünftig wollen auch Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern einfach irgendeinen Wolf, der sich innerhalb von 21 Tagen im Umkreis von 1.000 Metern um eine Rissweide herum blicken lässt, töten lassen. Ohne DNA-Abgleich, der es ermöglichen würde, den Verursacher zu bestimmen. Schließlich werden sogar sehr viele Risse durch Hunde verursacht oder Weidetiere sterben durch Krankheiten oder eines natürlichen Todes und werden durch große und kleine Beutegreifer nachgesorgt.

Dabei heißt es weiter in dem dpa-Artikel, dass für die Bemessung eines erhöhten Rissaufkommens künftig ein Betrachtungszeitraum von sechs Monaten herangezogen werden solle. Wie oft ein Wolf den Schutzzaun überwunden hat, oder wie viele Herdentiere er getötet haben muss, bevor er zum Abschuss innerhalb von drei Wochen freigegeben werden kann, wird nicht definiert. Berücksichtigt werden sollen Vorfälle, die sich in einem Wolfsrevier von 200 bis 500 Quadratkilometern Größe ereigneten. Um auch sicher feststellen zu können, dass der richtige Wolf erlegt wurde, sollen Hinweise zum Verursacher der Wolfsrisse sorgfältig dokumentiert werden. Eine genetische Analyse vor der Abschussgenehmigung sei nicht erforderlich, hieß es. Elterntiere von unselbstständigen Welpen sollen allerdings auch künftig nicht geschossen werden.

Wie genau Elterntiere erkannt werden sollen, wird auch nicht näher definiert.

Wolfsexperte Carsten Nowak musste in einem Vortrag einräumen, dass auch bei dem bislang eingesetzten Verfahren mit DNA-Abgleich noch nie der richtige Wolf erschossen worden wäre. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/

Konsequenter Herdenschutz statt Wolfsabschuss

Protestaktion vor dem Brandenburger Tor. ©privat. von rechts: Lara G., Brigitte Sommer.

Wenn es aber bislang  nie die Richtigen gewesen sind, machen Einzel- und die neuen Schellabschüsse doch erst Recht gar keinen Sinn, sondern einzig und alleine konsequenter Herdenschutz schützt Wölfe und Nutztiere. Wolfsschutz-Deutschland e. V. plädiert seit Jahren dafür, ganz Deutschland zum Wolfsland zu erklären und überall einheitlich zu fördern, aber auch zu fordern.  „Nur Null-Wolfsabschuss motiviert wirklich zum Herdenschutz.“ Denn welchen Vorteil sollen Bauern und Wolfsgegner davon haben, wenn sowieso nie die „richtigen“ Wölfe abgeschossen worden sind und Risse hauptsächlich an ungeschützten Weiden stattfinden?

Solche vermeintlichen Lösungen klingen eher nach einer sinnlosen, mittelalterlich anmutenden Vendetta, als nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nach dem neuesten Stand.

In Niedersachsen ist Umweltminister Meyer mit seinem Schnellschuss auf Wölfe bereits krachend gescheitert. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/12/ausgeschossen-in-der-region-hannover-gericht-kippt-schnellabschuss-endgueltig/

Wolfsschutz-Deutschland e. V. mahnt zudem an, dass die Steuerzahler für verlorene Gerichtsprozesse aufkommen müssen, für Verfahren, die nicht im Interesse der Allgemeinheit geführt werden, sondern durch den Einfluss der Agrar- und Jagdlobby, die Einfluss auf die Politik nimmt.

Petition gegen Schnellabschüsse:

Bitte unterzeichnen und teilen Sie unsere Petition gegen Schnellabschüsse: http://innn.it/wolf

 

Quellen:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/wolf-abschuss-neue-regeln-problemtiere-100.html?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTAAAR1k5iK_ndW29s-4qg1nkbFvCmXgGE_UKPBTUxYFYaJ_YKjbkx9NWUOqt5M_aem_AYZxC7SVc6W-NuRWEoLkRLB3MvJZj3OWeX-OmapieOcjdxSD_wwlPCyzC2aYjpuXDdzJ48TK_Ec4cjtQvoqGK2r3

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen/?id=199447&processor=processor.sa.pressemitteilung

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen/?id=199461&processor=processor.sa.pressemitteilung

https://www.sueddeutsche.de/wissen/tiere-schwerin-ag-wolf-legt-kriterien-zum-abschuss-von-problemwoelfen-vor-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240313-99-326918

https://www.facebook.com/gieseke.europa

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/04/jaeger-fordern-zuegige-regelung-fuer-schnellabschuesse-von-woelf.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/05/skandal-schnellabschuesse-von-woelfen-auf-umweltministerkonferenz-beschlossen/

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

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EU-Generalanwältin auf der Seite der Wölfe in Österreich

Gestern folgte die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs, Tamara Ćapeta, im Vorabentscheidungsverfahren um einen Abschuss eines Wolfs in Österreich den Argumenten mehrerer Naturschutzorgas.

 

Im Juli 2022 hatte die Tiroler Landesregierung auf Basis eines Bescheides den Wolf mit dem Namen 158MATK zum Abschuss freigegeben. Mehrere Umweltschutzorganisation gingen daraufhin gerichtlich gegen die Entscheidung vor. In diesem Zusammenhang kontaktierte das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) im vergangenen Jahr den Europäischen Gerichtshof. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist nicht an die Meinung der EU-Generalanwältin gebunden, folgt ihr aber in der Mehrheit der Fälle. Gestern stellte sich die Generalanwältin in ihrem Gutachten deutlich auf die Seite der Wölfe. Auch, dass einige Länder vom strengen Schutz des Wolfs in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ausgenommen sind, Österreich aber nicht, stelle „keine Ungleichbehandlung“ dar, hält sie in ihrem Schlussantrag am Donnerstag fest. Diese Länder hätten sich vor Unterzeichnung des Vertrages Abschussgenehmigungen mit hinein nehmen lassen.

 

Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

 

Hierzu der WWF Österreich: “Die Generalanwältin bestätigt unsere Ansicht: Nach FFH-Richtlinie dürfen streng geschützte Arten wie der Wolf erst abgeschossen werden, wenn alle gelinderen Mittel, wie zum Beispiel Herdenschutz, genau geprüft wurden”, erklärt WWF-Artenschutzexperte Christian Pichler. WWF und ÖKOBÜRO fordern daher ein Ende der einseitigen und rechtswidrigen Abschusspolitik der Bundesländer und den Start einer großflächigen Herdenschutz-Offensive. “Die Politik muss ihre Blockadehaltung aufgeben und unsere Bauern endlich vollumfassend beim Schutz ihrer Tiere unterstützen”, sagt Christian Pichler vom WWF.

Herdenschutzverweigerung und Jagdfantasien

Abschüsse dürfen EU-rechtlich nur als letztmögliches Mittel eingesetzt werden. Trotzdem schließen die österreichischen Regelungen gelindere Maßnahmen prinzipiell aus, obwohl die Praxis ihre Wirkung belegt: Im Tiroler Oberland laufen derzeit drei Pilotprojekte zum Herdenschutz mit insgesamt 1.600 Schafen. Bisher gab es keine Risse, obwohl Wölfe in der Region nachgewiesen wurden. Trotz des offensichtlichen Potentials gibt es hierzulande weder einen Ausbauplan, noch rufen die Bundesländer die Möglichkeiten zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen oder zur Ausbildung von Hirten durch EU-Mittel ab. In anderen Ländern sieht das anders aus: So will etwa Frankreich für die Periode 2023-2027 insgesamt 175 Millionen Euro aus EU-Mitteln abrufen, um den Herdenschutz zu stärken, so der WWF.

Tirols Landeshauptmannstellvertreter Geisler bezeichnete die Empfehlungen der Generalanwältin als „teils erfreulich, teils enttäuschend und wenig überraschend.  „Die Einschätzung der Generalanwältin hätte für Tirol „keine unmittelbaren Auswirkungen“, hieß es in einer Mitteilung. Er hielt fest, dass es auch in diesem Jahr Abschussverordnungen „nach der seit 2023 geltenden Rechtslage“ – das Tiroler Jagdgesetz wurde zwischenzeitlich von der schwarz-roten Landesregierung novelliert – geben werde. „Unser Ziel auf EU-Ebene ist und bleibt die Änderung der 30 Jahre alten FFH-Richtlinie. Der Wolf ist keine gefährdete Tierart und gehört reguliert wie andere Wildtierarten auch“, sagte der für die Landwirtschaft zuständige Landesrat.

 

Verfahren auch richtungsweisend für andere EU-Staaten

Bei einem Vorabentscheidungsverfahren entscheidet der EuGH rechtsverbindlich für alle Mitgliedstaaten über die Auslegung von Unionsrecht – im gegenständlichen Fall über die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Die Ergebnisse des Vorabentscheidungsverfahrens müssen in sämtlichen anderen, ähnlich gelagerten Entscheidungen und Verfahren in den übrigen EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt werden – nicht nur im Hinblick auf den Wolf, sondern auch im Hinblick auf andere streng geschützte Tierarten.

Zusammenfassung:

  • Im Fall des geplanten Abschusses eines Wolfs in Tirol stützt die EU-Generalanwältin weitgehend die Argumente der Naturschutzorgas.
  • Dass einige Länder vom strengen Schutz des Wolfs in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ausgenommen sind, Österreich aber nicht, stelle „keine Ungleichbehandlung“ dar, hält sie in ihrem Schlussantrag am Donnerstag fest.
  • Mit einer Entscheidung des EuGH wird in einigen Monaten gerechnet.

Abschussverordnungen ohne Beteiligung von Umweltorgas illegal

Erst im Juli 23 stellte die sogenannte Aarhus-Konvention klar, dass Umweltschutzorganisationen nicht nur das Recht haben müssen, in die Entnahmeverfahren von streng geschützten Tierarten eingebunden zu sein, sondern diese auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüfen zu lassen. Durch die zuletzt verabschiedeten Verordnungen wurde das Beschwerderecht allerdings ausgehebelt, beklagten WWF und Ökobüro, die mit einer außerordentlichen Revision dagegen vorgegangen waren.

Dieser Passus wirft auch einen Schlagschatten auf Deutschland

Der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie nach müsse der „günstige Erhaltungszustand“ auch im „lokalen und nationalen Gebiet“ gegeben sein. Umgekehrt gelte aber: Wenn eine Wolfsentnahme im nationalen Gebiet keine negativen Auswirkungen hat, müssten trotzdem die Auswirkungen auf das größere Gebiet in Betracht gezogen werden, sofern entsprechende Daten vorliegen, so Ćapeta.

Für einige Bundesländer, die die Schnellabschüsse von Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) bereits etabliert haben, wie z. B. Niedersachsen, dürfte dies eine weitere Hürde für deren Umsetzung sein. Auch im Fall von Wölfin Gloria in NRW dürfte dies richtungweisend für einen eher geringen Erfolg für ein Beschwerde sein: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/17/gloria-reisst-nur-ausnahmsweise-weidetiere-gericht-verbietet-abschuss-in-nrw/

Tamara Ćapeta kritisierte bereits auch Deutschlands Umgang mit Naturschutz

Tamara Ćapeta hatte bereits im April des vergangenen Jahres festgestellt, dass Deutschland gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie verstoßen hat, weil es nicht für alle Natura-2000-Gebiete Erhaltungsziele festgelegt hat.

Im Schlussantrag vom 20. April hatte Ćapeta dargelegt, dass Deutschland gegen EU-Naturschutzrecht verstoßen hat. Die EU-Kommission hatte Deutschland deswegen verklagt. Wenn der EuGH der Generalanwältin folgt, müsste Deutschland bei 88 der 4.606 Schutzgebiete rechtlich nachbessern, sonst drohen Strafzahlungen. Einer anderen Klage der EU-Kommission wurde dagegen nicht stattgegeben. Laut Ćapeta hat Deutschland nicht „generell und fortgesetzt” gegen Art. 4 Abs. 4 der Habitatrichtlinie verstoßen, indem es versäumt hat, die Erhaltungsziele in Rechtsakten festzulegen, die gegenüber Dritten verbindlich sind. Dieser Rüge der EU-Kommission wurde nicht stattgegeben.

 

Schlussantrag: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=5221A3806484B1F28F91907E0C24F373?text=&docid=281807&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=3524591

Pressemitteilung WWF: https://www.wwf.at/tiroler-wolfsabschuesse-eugh-gutachten-bestaetigt-wwf-und-oekobuero/?fbclid=IwAR3X8dnIOP1iS-sh-9gtnf_7sTCvK98N6Gc9u9JnQhm6T7sJQ8-FtYPnE3E

Quellen: https://www.dnr.de/aktuelles-termine/aktuelles/eugh-antrag-deutschland-muss-im-naturschutz-wohl-nachbessern

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/07/01/wolfsverordnungen-in-oesterreich-laut-gerichtsurteil-illegal/

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Blutwinter für Wolfsfamilien in Europa

Heute blicken wir auf die Situation von Wölfen im europäischen Ausland. Hier findet teilweise schon seit Jahren ein Gemetzel an Wolfsfamilien und ihren Welpen statt, das für Menschen mit Mitgefühl kaum noch zu ertragen ist. Die neusten Ereignisse in Schweden, Norwegen und der Schweiz zeigen auf, dass es ohne ganz persönliches Engagement eines Jeden nicht möglich sein wird, die erneute Ausrottung der Wölfe zu verhindern.

In Schweden haben Jahre andauernde Lizenzjagden die Wölfe bereits an den Rand der Ausrottung gebracht. Anfang 2023 fand dort die größte Wolfsjagd seit Datenerhebung statt. Die Untaten der Wolfsjäger wurden heftig kritisiert und seit Jahren läuft ein EU-Verfahren gegen Schweden und angeblich seien auch schon Strafzahlungen verhängt worden, doch es ändert sich nichts. Im vergangenen Jahr waren 75 Wölfe zum Gemetzel freigegeben worden. Auch in diesem Jahr dürfen die schwedischen Jäger wieder Jagd auf Wölfe machen. Dieses Jahr sollen 36 Wölfe ihr Leben zum Vergnügen weniger lassen, die Töten als ihr Hobby bezeichnen.

Fotomontage. Foto © Brigitte Sommer, PNG Pixabay

Das Töten in Schweden startete am 2. Januar und läuft bis zum 15. Februar, beziehungsweise solange, bis alle zum Abschuss freigegebenen Wölfe tot sind. Leider hilft der viele Schnee den Hobbytötern bei ihren Untaten, denn im Schnee können sie leichter Spuren lesen. Mit Hightechgeräten wie Schneemobilen, modernsten Gewehren, Nachtsicht- und Ultrarotlichtkameras verfolgen sie wehrlose Wolfsfamilien. Blutiger Schnee mahnt Schmerz, Leid und Tod. Sinnlos und grausam.

Gegen Schweden sind seit 2015 mindestens drei EU-Verfahren anhängig. Verboten ist die Lizenzjagd noch immer nicht. Hier eine Dokumentation des Bundestages zu Wolfsentnahmen in Schweden im Lichte des Artenschutzes: https://www.bundestag.de/resource/blob/935030/81d25daf1cb22078b4bdd1c589f0bed1/WD-8-002-23-pdf-data.pdf

Widerstand in Norwegen

Auch in Norwegen werden Wölfe im Rafjellet und den beiden Grenzregionen Rømskog und Fjornshöjden erbarmungslos  hingerichtet . Der Zeitraum für die Jagd von Wölfen innerhalb dieser Gebiete geht bis 15. Januar.

Der Anfang soll mit dem Töten von zwölf Wölfen eröffnet werden. Die Zahl  kann erhöht werden, sollten sich weitere Wölfe im Gebiet befinden.

Doch dort gibt es auch Widerstand.

Sechs Wolfsaktivisten befreiten von Jägern eingekesselte Wölfe

In der Nacht  des zweiten Januars betraten sechs Wolfsaktivisten das Jagdgebiet in Aurskog-Høland, wo die Jäger mehrere Wölfe aus dem Fjornshöjden Rudel verfolgt und eingezäunt hatten. Solche Zäune, auch als Fahnenmasten bekannt, werden verwendet, um Wölfe dort einzuschließen, denn Wölfe trauen sich nicht unter den Flatterbändern hindurch.  Der Ring wird immer enger gemacht, bis der letzte dort gefangene Wolf erschossen ist.
Mehrere Wölfe hätten sich innerhalb der Flatterbandzäune befunden, so die Wolfsaktivisten. Nur der erste Silvesterabend hätte verhindert, dass die Wölfe gleich geschossen worden wären. Als es dunkel wurde, hätten die Jäger entschieden, dass die Zäune die Nacht bleiben sollten, damit die Jagd am nächsten Tag wieder beginnen konnten. „Die Tiere, die drinnen eingesperrt waren, müssen extrem gestresst gewesen sein. Die Wölfe waren auf beiden Seiten des Zauns zu hören. Das Rudel wollte wieder zusammenkommen, aber die Zäune verhinderten dies,“ so die Aktivsten.
In der Nacht hätten sich die sechs Aktivisten in den Bereich geschlichen und entfernten große Teile des Zaun, damit die Wölfe entkommen konnten, schreibt die Organisation ARV auf ihrer Facebook-Seite weiter. Leider konnten nicht alle Wölfe befreit werden. Das weibliche Familienoberhaupt und auch die Mutter der diesjährigen Wolfswelpen wurden erschossen. Laut interner Kommunikation unter den Jägern sollen jedoch mehrere der Wolfswelpen entkommen sein.
Fünf der sechs Wolfsaktivisten seien festgenommen worden. Sie wären mit einer Geldstrafe von insgesamt 73.000 NOK bestraft und hätten acht Stunden in einer Zelle verbringen müssen. „Das Verbrechen, das sie begangen hatten, bestand darin, die Jagd nach einem stark gefährdeten Tier zu verhindern.“ ARV spricht den Aktiven auf ihrer Facebookseite ein großes Dankeschön aus. „Ohne ihre Bemühungen würden mehr Wölfe getötet und die norwegische Natur wäre noch ärmer. Aktivisten sind nichts als Helden,“ heißt es.
Der leider viel zu jung an Krebs verstorbene Philosoph Gunnar Kaiser sagte kurz vor seinem Tod folgendes:
„Am Ende des Lebens geht es nicht darum, wie viele Regeln
Du eingehalten hast und wie viele Gesetze Du befolgt hast,
sondern ob Du der geworden bist, der in Dir angelegt ist.“ (Gunnar Kaiser)

In der Schweiz verbietet Gericht weitere Abschüsse

…aber nur für bestimmte Rudel. Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/14/schweiz-gericht-untersagt-jagd-auch-im-wallis-gemetzel-geht-aber-weiter/

Bundesverwaltungsgericht entscheidet:
Wolfsabschüsse bleiben gestoppt

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Beschwerden gegen die Jagd auf sieben Wolfsrudel in den Kantonen Wallis und Graubünden genießen weiterhin aufschiebende Wirkung. Die Abschüsse dürfen somit nicht umgesetzt werden. Für viele Wolfsfamilien kommt diese Entscheidung zu spät, für weitere Wolfsfamilien, wo deren Abschuss seitens der Umweltorgas zugestimmt worden war, bedeutet auch die aktuelle Entscheidung des Gerichtes trotzdem für 70 Prozent der Population in der Schweiz den sicheren Tod.
Interne Dokumente bieten übrigens jetzt einen Einblick in die Machenschaften des Schweizer Bundesrats Rösti, der gerne selbst zur Waffe greift, um Wölfe zu töten. Der Rechtspopulist versucht mit allen Mittel, auch wenn sie nicht legal sind, die Schweizer Wolfsrudel auszurotten. Aber wie es so ist, auch die SVP, seine rechtsgesinnte Partei, wurde vom Volk gewählt.
Dass «proaktive» Schüsse künftig erlaubt sein sollten, darauf hatte sich das Parlament im Dezember 2022 zwar geeinigt, weil die Zahl der Wölfe in der Schweiz in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist. Allerdings mit einem wichtigen Zusatz: Die Wolfspopulation darf nicht gefährdet werden. Ob die neue Jagdverordnung diesen Zusatz einhält, bezweifeln Umweltverbände und linke Parteien. Das Portal watson hat mithilfe des Öffentlichkeitsgesetzes die Herausgabe zahlreicher interner Dokumente und Mails aus Röstis Departement bewirkt. Diese zeigen auf, wie der SVP-Bundesrat eine Jagdverordnung durchdrücken konnte, welcher eine wissenschaftliche Grundlage fehlt.

Auch in der Schweiz regt sich immer mehr aktiver Widerstand. Zum Beispiel dokumentiert die Organisation Hunt Watch Treibjagdfrevel: https://www.facebook.com/profile.php?id=100069136312619

Künftig solche Zustände auch in Deutschland?

Ja, wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. befürchten solche Zustände auch in Deutschland, wenn tatsächlich Schnellabschüsse umgesetzt werden können und man den EU-Schutzstatus evtl. sogar von streng geschützt auf geschützt herabsetzt. Vielleicht sogar, ohne die erforderliche Mehrheit in den Mitgliedsstaaten. Wir brauchen auch in Deutschland Menschen, vor allem junge Menschen, die sich vor Ort aktiv für den Schutz der Wölfe einsetzen können und wollen. Vor allem in den Wolfsgebieten brauchen wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. mehr aktive Hilfe: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

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Skandal: Schnellabschüsse von Wölfen auf Umweltministerkonferenz beschlossen

Wolfsschutz-Deutschland e. V. beurteilt den Beschluss auf der Umweltministerkonferenz, die vom 29. November bis zum 01. Dezember in Münster (NRW) stattfand, als nichts anderes als einen Förderalismustrick, um den Schutz der Wölfe in Deutschland ad absurdum zu führen. Warum dies so ist, lesen Sie hier in unserem Artikel. Verlinkt ist auch noch einmal unsere Petition gegen Schnellabschüsse von Wölfen.

Einigkeit hätte auf der 101. Sitzung der Umweltministerkonferenz beim Umgang mit verhaltensauffälligen Einzelwölfen bestanden, heißt es in der Pressemitteilung vom 01. Dezember 2023. Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren sprachen sich einstimmig für Erleichterungen im Verfahren zur Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen aus, die zumutbare (was ist zumubar?) Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Die Bundesländer unterstützen daher den Vorschlag der Bundesumweltministerin Steffi Lemke für eine „schnellere und unbürokratische Entnahme“ – was nichts anderes heißt als Töten – von Einzeltieren, deren Nutztierrisse in Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen zu wirtschaftlichen Schäden (hier wird die Hürde immer weiter herunter gelegt)  führen. Hierzu hat das Bundesumweltministerium den Ländern eine Neuauslegung des geltenden Rechts dargelegt. Die Bundesländer beschlossen darüber hinaus, den Praxisleitfaden „Wolf“ auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechend zu ergänzen.

Man bedient sich unserer Meinung nach eines juristischen Tricks, der aber keiner Klage standhalten dürfte, um an einer Gesetzesänderung vorbei zu kommen.

So soll in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen bereits nach dem erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren eine Abschussgenehmigung möglich sein. Diese soll zeitlich für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis gelten und die Entnahme im Umkreis von bis zu 1.000 Meter um die betroffene Weide ermöglichen. Die Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen werden von den Ländern festgelegt. Eine genetische Individualisierung des mutmaßlichen Wolfes vor der Abschussgenehmigung soll nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz für eine Entnahme in diesen Gebieten nicht erforderlich sein. Bei der Bewertung des zumutbaren Herdenschutzes für Weidetiere zum Schutz vor Übergriffen durch den Wolf können die Länder regelmäßig regionale Unterschiede und Besonderheiten berücksichtigen. Umweltminister Krischer (Grüne) aus NRW hat übrigens für NRW schon die Zaunhöhe von 1,10 auf 90 Zentimeter herabgesetzt, ein Unding.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

„Die natürliche Rückkehr des Wolfes in seine angestammten Gebiete, stellt uns vor Herausforderungen. Der Herdenschutz ist dabei ausschlaggebend für ein möglichst konfliktarmes Miteinander von Weidetierhaltung und Wolfsvorkommen“, betonte Minister Krischer. „Wir brauchen darüber hinaus aber bundesweit eine praxisgerechtere und rechtssichere Vorgehensweise, um verhaltensauffällige Einzelwölfe zu entnehmen. Auf der Konferenz ist es uns gelungen, parteiübergreifend ein abgestimmtes Vorgehen festzulegen, um die Interessen des Naturschutzes und dem Schutz der Weidetierhaltung gerecht zu werden.“

Geschenk an Waffenindustrie und Jagdlobby?

Wir beurteilen diesen Beschluss als nichts anderes als einen Freibrief für Jäger, ohne Sinn und Verstand auf Wölfe zu schießen, die an bestimmten Weiden einfach nur vorbei laufen, oder sich in deren Nähe aufhalten. In nahezu jedem Wolfsgebiet gibt es Weiden, an denen Wölfe vorbei laufen müssen, weil diese in ihrem Revier liegen. Nun stelle man sich vor, dass bereits nach einem Riss, wobei wohl nicht einmal mehr festgestellt werden soll, ob durch einen frei laufenden Hund oder tatsächlich durch einen Wolf verursacht worden ist, drauf los geschossen werden darf.

Die Waffenindustrie macht Milliardengewinne mit den inzwischen über 400.000 Jägerinnen und Jägern in Deutschland. Und es werden immer mehr.

Es ist längst wissenschaftlich erwiesen, dass das Hineinschießen in Wolfsrudel nicht weniger Risse zur Folge hat, sondern eher mehr, denn Jungtiere, die ihre Eltern verloren haben, werden sich eher vermeintlich leichterer Beute, nämlich Weidetieren zuwenden, als dem für sie noch schwierigeren Jagen von Wildtieren. Werden Jungtiere geschossen, so können diese nicht mehr abwandern, sich ein eigenes Revier suchen und für die weitere Ausbreitung der Wölfe in Deutschland sorgen.

Die EU und auch Deutschland und viele weitere Mitgliedsstaaten haben sich für einen strengen Schutz der Wölfe entschieden und diesen auch vertraglich vereinbart. In den Verträgen haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, den Wölfen eine Ausbreitung zu gewährleisten. Ein Abschießen von Jungwölfen widerspricht diesem Ziel. Es ist längst wissenschaftlich unstrittig, dass Jungwölfe spätestens im Alter von zwei Jahren ihr Elternrudel verlassen und sich auf die Suche nach einem eigenen Revier machen. Dabei wandern sie teilweise hunderte bis tausende von Kilometern.

Am zweiten Juni entsetzte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) mit dem Zitat: „Es darf so lange geschossen werden, bis es aufhört!“ Der Beschluss sieht also vor, dass so lange geschossen wird, bis Risse aufhören, komplette Rudel sind dadurch mit dem Tod bedroht, eine Vermehrung nicht mehr gewährleistet.

Bundesländer mit wenig Wolfsbestand sind also auf Jungwölfe aus Bundesländern mit hohem Wolfsbestand angewiesen, um die weitere Ausbreitung der Wölfe zu gewährleisten. In vielen Bundesländern in Deutschland leben noch viel zu wenig Wölfe, in NRW sind es beispielsweise gerade mal ein Prozent der Gesamtpopulation. NRW ist also, genau wie zum Beispiel Hessen, auf die Zuwanderung von Wölfen angewiesen. Doch Jungtiere, die getötet werden, können nicht mehr wandern und ein eigenes Revier gründen.

Bitte weiter Petition gegen Schnellabschüsse unterzeichnen

Hier der Link zu unserer Petition gegen Schnellabschüsse von Wölfe in Deutschland:

https://innn.it/wolf?fbclid=IwAR29xMUnTYa1gIylVxVMV5fklZJ9BsapwfiB1Rci8k8L6iH1mKIIC7ohRjA

 

Zu wenig Wölfe in Deutschland

In Deutschland hätte es Platz für 4.000 Wölfe. In der Realität lebt nicht einmal die Hälfte hier. Wölfe vermehren sich nur ein Mal im Jahr. Ein Wolfsfamilie beansprucht mindestens ein Gebiet von 250 Quadratkilometern. Sie besteht aus einem Wolfspaar, diesjährigen Welpen und Welpen aus dem Vorjahr, die sich mit um die Kleinen kümmern. Im Alter von zwei Jahren wandern die Jungtiere ab. Die meisten sterben auf ihrer Reise. Eine Wolfsfamilie lässt keine anderen Wölfe in ihr Revier. Es ist also gar nicht möglich, dass sich Wölfe unkontrolliert vermehren. Ihr Bestand muss auch nicht reguliert werden, weil das die Beutegreifer praktisch selbst machen. Zudem kommen viele Wölfe im Straßenverkehr ums Leben, oder sie werden illegal getötet. Wölfe brauchen keine Wildnis, sondern sie kommen in unserer Kulturlandschaft wunderbar zurecht. Im Gegensatz zu Jägern hegen sie wirklich die Wildbestände, weil sie nicht starke Tiere reißen wie sie die Hobbyjäger töten, die für eine Trophäe geeignet sind, sondern sie töten, alte, schwache junge und kranke Wildtiere und tragen so auch zu einem gesunden Wald bei. Wo Wölfe leben, gibt es weniger Verbissschäden. Es ist also völlig kontraproduktiv Moore, wie in der Ministerkonferenz beschlossen, wieder herstellen zu wollen, oder Bauern dazu zu verdonnern Brachflächen anzulegen oder gar Landbesitz zu enteignen,  aber gleichzeitig die Wölfe wieder an den Rand der Ausrottung bringen zu wollen. Und genau dies würde passieren, käme dieser Beschluss wirklich durch.

Zudem gibt es Indizien dafür, dass der Hass der Bauern ganz gezielt auf Wölfe gelenkt wird, um sie von ihren wahren Problemen und Gefahren für die Landwirtschaft abzulenken.

Nun behauptet man in den Bundesländern mit hohem Wolfsbestand, wie zum Beispiel Niedersachsen und Brandenburg – Strafverfahren nach Strafanzeigen von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wurden aus dem Grund eingestellt – dass ein toter Wolf, auch wenn „der Falsche“ erschossen worden wäre, keinen Einfluss auf die Gesamtpopulation des jeweiligen Bundeslandes haben würden und den Bestand deshalb auch nicht gefährden würde. Unserer Meinung nach ist dies viel zu kurz gedacht, denn die Wölfe, die getötet wurden, wären für die weitere Verbreitung der Wölfe wichtig gewesen.

Auch führt ein sinnloses Hineinschießen in Wolfsrudel eben nicht zum Ziel „schadenstiftende“ Wölfe zu entfernen und wirtschaftliche Schäden abzuwenden. Auch die Anforderungen an Herdenschutz immer weiter herunter zu schrauben, ist kontraproduktiv.

Könnten wolfsarme Bundesländer sogar klagen?

So bestünde auch die Möglichkeit, dass Bundesländer mit noch zu wenigen Wölfen Bundesländer mit hohem Wolfsaufkommen, die wild in die Familienstrukturen hinein schießen, verklagen könnten, weil dadurch die Ausbreitung der Wölfe in Deutschland behindert wird.

Unserer Meinung nach ist ein „regionales Wolfsmanagement“ nichts anderes als den Förderalismus vorzuschieben, um Gesetze und Verträge zu umgehen.

Laut EU-Kommission sei der Beschluss angeblich konform mit der FFH-Richtlinie. So schreibt die Süddeutsche Zeitung dies: „Auch die EU-Kommission, die ein Wort mitreden darf, ist offenbar einverstanden. In einem Brief, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, sieht sie keinen Konflikt mit europäischen Naturschutzvorgaben. Die Regelung erscheine „angemessen und effektiv“, heißt es in einem Schreiben der zuständigen Generaldirektion Umwelt an das Bundesumweltministerium.“

Gegen die Kommissionspräsidentin sind mehrere Verfahren anhängig und aktuell liegen auch Strafanzeigen vor. Ursula von der Leyens Engagement pro Wolfsabschuss ist kein Geheimnis mehr, seit ihr ungeschütztes Pony vom Vaterwolf des Burgdorfer Rudels in Niedersachsen gerissen worden war. Übt sie Einfluss auf die Kommission aus?

Problem-Hobby-Halter statt Problemwölfe

Das Land Sachsen-Anhalt fördert bisher die Anschaffung und Unterhaltung von Zäunen und die Futterkosten für Herdenschutzhunde zu 100 Prozent. Insgesamt wurden dafür den Angaben zufolge im Berichtszeitraum 460 000 Euro bereitgestellt. «Wir sehen, dass vor allem die großen Tierhalter konsequent auf Herdenschutz achten und verzeichnen dort deutlich weniger Übergriffe», so Sandra Hagel, Präsidentin des Landesamts für Umweltschutz in einem Bericht der Welt.

Laut Welt sieht auch Umweltminister Armin Willingmann (SPD)  in Wolfsübergriffen vor allem ein Problem kleinerer Tierhalter mit wenigen Tieren. Für sie sei der Herdenschutz oft zu aufwendig. Vor dem Hintergrund des sichtbaren Rückgangs der Übergriffe sieht der SPD-Politiker die von Landwirtschaftsminister Sven Schulze (CDU) angekündigte Kürzung beim Herdenschutz kritisch. Das Ministerium will ab dem kommenden Jahr nur noch 80 Prozent der Maßnahmen finanzieren.

Sachsen-Anhalt steht beispielhaft für die meisten Bundesländern in Deutschland. Gerade von Hobbyhaltern geht der größte Hass auf Wölfe aus und der meiste Unwillen zu schützen. Dabei werden oft die Fördermöglichkeiten nicht einmal abgerufen. Warum jetzt nur noch 80 Prozent bezahlt werden sollen, obwohl die Beträge sowieso nie volle abgerufen werden, was sogar schon die EU anmahnte, erschließt sich uns nicht. Es wirkt gerade so, als wolle man denen die wollen, Steine in den Weg legen.

Solange Wolfsabschüsse als Problemlösung angeboten werden, so lange wird es auch Tierhalter geben, die sogar Risse provozieren, um Abschussverfügungen zu erlangen. Nicht selten haben Bauern auch gleichzeitig einen Jagdschein. Erst eine Null-Wolfsabschusslösung motiviert wirklich zum Herdenschutz.

 

Quelle Pressemitteilung zur Umweltministerkonferenz: https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/ergebnisse-der-101-umweltministerkonferenz-1701431976

Weitere Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/wolf-abschuss-weide-regeln-1.6312827?fbclid=IwAR1Fnw_lpIFIec6wmxv5pBGGHZnNLrqG_PMSpzLjFs9L9TdlLUC7LGiZ0mI

https://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article248877610/Zahl-der-Woelfe-in-Sachsen-Anhalt-steigt-aber-weniger-Risse.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/13/lemke-gruene-will-woelfe-auch-ohne-dna-abgleich-erschiessen-lassen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/06/09/bundesumweltministerin-lemke-es-darf-so-lange-geschossen-werden-bis-es-aufhoert/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/14/beginnt-das-grosse-wolfskillen-bald-auch-in-deutschland/

https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-662-65745-4_9?fbclid=IwAR0KBsy83dVmMk4LIi9XXZ5BHBPZnjasC67kC8_HCWRMulthWe55sPJ3eqI#Sec4

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

So könnt Ihr uns aktiv in den Wolfsgebieten helfen:

Wir freuen uns über neue Mitglieder aus allen Wolfsgebieten in Deutschland, die uns aktiv vor Ort draußen helfen wollen. Der erste Schritt ist ein Mitgliedsantrag:
Angriffe sind nicht zu befürchten, da wir die Identität unserer Aktiven nicht heraus geben.

Lemke (Grüne) will Wölfe auch ohne DNA-Abgleich erschießen lassen

Das willkürliche Abschießen von Wölfen soll nach dem Willen der Grünen bald beginnen. Überrascht hat uns dies nicht, denn es war lange angekündigt. Auf der Bundespressekonferenz stellte Bundesumweltministerin Lemke ihren Vorschlag vor, wie sie künftig in Deutschland mit den Wölfen umgehen will.  Sie setze sich für „unkomplizierte Schnellabschüsse und ein regionales Wolfsmanagement“ ein, betonte sie gestern auf der Pressekonferenz in Berlin. Und dies, obwohl es in Deutschland laut neuesten Daten des BfN noch immer zu wenig Wölfe gibt und deren Vermehrung alles anderes als rasant ist. Lesen Sie hier unsere Einschätzung.

Die Ergebnisse eines bislang üblichen DNA-Tests, wenn es Rissvorfälle durch den Wolf gegeben hat, will sie abschaffen. Jede einzelne Abschussverfügung soll 21 Tage Geltung haben. Nicht ihr Bundesumweltministerium soll allerdings ab Januar 2024 diesen Vorschlag umsetzen, sondern jedes Bundesland selbst.

Überraschend ist dieser Vorschlag von Lemke nicht, auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. hatten mit derartigen Ideen der Bundesumweltministerin gerechnet. Um so schlimmer, denn jetzt kann bald das willkürliche Abschießen von Wölfen beginnen. Lemke: Wölfe könnten nach einem Genehmigungsverfahren zwar getötet werden. Das Verfahren bis zur Genehmigung sei aber zu lang und bürokratisch, das führe zu Frustration bei Menschen, die Weidetiere halten. Um diese „Frustration“ zu beseitigen, soll das Erschießen also bald ganz einfach werden. Bereits nach dem ersten Riss könnten nach ihrem Vorschlag  21 Tage lang Wölfe im Umkreis von einem Kilometer von der betreffenden Weide getötet werden. Dafür sei es dann nicht mehr wie bisher nötig, die Ergebnisse eines DNA-Tests, der den Wolf identifiziert, abzuwarten. Das gelte in Regionen mit erhöhten Rissvorkommen. Bisher gelten genetische Untersuchungen anhand von Riss- und Fraßspuren als Voraussetzung.

Nur Null-Wolfsabschuss motiviert zum Weidetierschutz

Von Weidetierschutz scheint plötzlich nun keine Rede mehr zu sein. Dabei ist es doch klar, dass nur Null-Wolfs-Abschuss wirklich zum Weidetierschutz motiviert. Schießt man stattdessen willkürlich in Rudel hinein, erhöhen sich die Risse noch, was noch mehr Tötungen nach sich ziehen würde. Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie sich Lemkes Pläne auf den Wolfsbestand auswirken würden.

Das, was sie auf der Pressekonferenz sagte, klang zwar sehr schwammig, weil nach wie vor nicht endgültig formuliert, aber die Marschrichtung ist eindeutig. So könne eine Ausnahmegenehmigung für den Abschuss von den Behörden erteilt werden, nachdem ein Wolf zumutbare Herdenschutzmaßnahmen in zuvor festgelegten Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen überwunden und Weidetiere gerissen habe. Die Ministerin ist sich dabei sicher, dass ihr Vorschlag schnell in die Praxis umsetzbar sei. Sie will zudem Musterbescheide einführen, die den Verwaltungsaufwand der Bundesländer bei Abschussgenehmigungen reduzieren.

Lemke wörtlich: „Mit diesem Vorschlag haben wir jetzt die Möglichkeit für ein regional differenziertes Wolfsmanagement, wenn vermehrt Übergriffe auf Tiere in einer Region aufgetaucht sind“.

Vorschläge seien auch bereits auf der Bundesumweltministerkonferenz mit einer Initiative von Umweltminister Krischer (Grüne) NRW besprochen worden.

Ein solches  „regionales Wolfsmanagement“ geistert schon seit einem Jahr durch die Reihen der Grünen. Begonnen hatte damit der Niedersächsische Grüne Umweltminister Christian Meyer kurz nach seiner Wahl. Pikant: Klagten die Grünen in Niedersachsen noch gegen Geheimhaltung nach Wolfsabschussverfügungen, so hält das Grün geführte Umweltministerium in Niedersachsen jetzt selbst Inhalte von Abschussverfügungen geheim.

Lemke deutete ferner an, dass die Bundesländer Sachsen, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt mit einer Konzentration des Wolfsbestandes konfrontiert wären. Generellen Abschüssen erteilte sie allerdings (noch) eine Absage. Allerdings bewerten wir schon diese Aussage von ihr als alarmierend. Bei der ersten Änderung des Bundesnaturschutzgesetztes (Lex-Wolf) im November 2019 positionierten sich die Grünen noch deutlich gegen jede Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/25/safe-the-date-berlin-09-12-19-oeffentliche-anhoerung-zur-lex-wolf-hingehen-undoder-protest-an-den-ausschuss-senden/

Steffi Lemke, damals nur MDB,  trat bei einer Anhörung am 09.12.2019 sogar als Fürsprecherin für die Wölfe auf, doch nun in der Regierung, sprach sie gestern sogar noch davon, dass das Bundesnaturschutzgesetz nun noch einmal geändert werden solle, um den Vorschlägen Rechtssicherheit zu verpassen.

Dabei ist bereits die erste Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht EU-Rechtskonform. Seit Jahren dümpelt sogar ein Pilotverfahren gegen Deutschland vor sich hin.

Der EU-Vertrag sieht vor, dass sich die Wölfe in Deutschland vermehren können. Da die ersten Tiere aus Polen eingewandert sind, ist es nach zwanzig Jahren doch nicht verwunderlich, dass sich die höchsten Zahlen auf die östlichen Bundesländer konzentrieren. Dies liegt auch in der Biologie des Wolfes. Hat Frau Lemke dies vergessen? Jungtiere wandern spätestens in einem Alter von zwei Jahren ab, um ein eigenes Rudel zu gründen. Dabei können sie tausende Kilometer zurücklegen, aber auch einfach ein Revier in der Nachbarschaft gründen. So verbreiten sich die Wölfe langsam von Osten nach Westen. Ein „regionales Wolfsmanagement“ würde die Wölfe daran hindern, sich in die westlichen Landesteile zu verbreiten. Dies kann kaum EU-Rechtskonform sein und könnte auch Bundesländer in die Position versetzen genau deswegen gegen die Bundesregierung zu klagen.

Unserer Meinung nach gibt die Grüne Umweltministerin hier Forderungen der Agrar- und Jagdlobby nach, ohne sich um die Interessen der Allgemeinheit zu sorgen. Schließlich ist es längst erwiesen, dass Wölfe sowohl zum Wald- als auch zum Klimaschutz beitragen. Dies gilt auch für den Niedersächsischen Umweltminister Meyer, der sich noch vor der Pressekonferenz dazu äußerte, dass Wölfe ab Januar 2024 in Niedersachsen leichter abgeschossen werden könnten. Für die Jagd- und Bauernlobby gehen die Vorstöße allerdings längst noch nicht weit genug. Sie wollen auch ohne Rissvorfälle schießen.

Vermehrung der Wölfe stagniert in Deutschland weiter

Nach den neusten Zahlen des Bundesamtes für Naturschutz leben die Wölfe in Deutschland vor allem wie in den Vorjahren im Gebiet von Sachsen in nordwestlicher Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen wurden auch Wolfsterritorien nachgewiesen. Die meisten Wolfsrudel lebten im Wolfsjahr 2022/2023 (1. Mai 2022 bis zum 30. April 2023) in Brandenburg (52), gefolgt von Niedersachsen (39) und Sachsen (38). Neben den 184 Rudeln sind zusätzlich 47 Wolfspaare sowie 22 sesshafte Einzelwölfe für das Monitoringjahr 2022/2023 bestätigt. Im vorhergehenden Monitoringjahr 2021/2022 wurden 162 Rudel, 58 Paare und 25 Einzelwölfe nachgewiesen (aktualisierter Stand vom 05.10.2023). In den beiden vergangenen Monitoringjahren zeigten die Daten aus dem Wolfsmonitoring der Bundesländer einen geringeren Anstieg der Anzahl an Territorien als in den davor liegenden Monitoringjahren. Eine Übersicht über die Entwicklung der Territorien seit 2000 befindet sich auf der Webseite der DBBW. http://www.dbb-wolf.de

Für den langfristigen Erhalt des Wolfes in Deutschland seien vor allem die erwachsenen, fortpflanzungsfähigen Individuen in den Wolfsterritorien maßgeblich, schreibt das BfN. Daher konzentrierten sich die Bundesländer im Rahmen ihres Wolfsmonitorings auf die Erhebung der Anzahl der Wolfsfamilien (Rudel) und Wolfspaare. Dabei können auch zusätzliche Informationen erfasst werden, unter anderem Daten zu den in den Territorien nachgewiesenen Individuen. Anlässlich des Monitorings wurden im abgeschlossenen Monitoringjahr in den bestätigten Wolfsterritorien insgesamt 1339 Wolfsindividuen nachgewiesen: 439 adulte Wölfe, 83 Jährlinge (Wölfe im 2. Lebensjahr) und 634 Welpen (Wölfe im 1. Lebensjahr). Bei 126 Individuen war nicht eindeutig zu ermitteln, ob es sich um adulte Wölfe oder Jährlinge gehandelt hat; bei 9 Individuen war nicht sicher, ob sie Jährlinge oder Welpen waren. Bei weiteren 48 Individuen konnte das Alter nicht bestimmt werden. Hierbei handele es sich nicht um Abschätzungen oder Hochrechnungen, sondern die Informationen basieren auf von Expertinnen und Experten nach einheitlichen Standards überprüften robusten Datensätzen.

Mindestens 159 tote Wölfe

Die Anzahl aufgefundener toter Wölfe im Monitoringjahr 2022/2023 lag bei 159 Tieren (Monitoringjahr 2021/2022 148 Totfunde), davon sind 125 durch Verkehrsunfälle gestorben. Bei 15 Wölfen war die Todesursache natürlichen Ursprungs, 11 Wölfe wurden illegal getötet, bei 4 Wölfen war die Todesursache nicht zu ermitteln.  Zwei Wölfe wären im Rahmen von Managementmaßnahmen entnommen und 2 Wölfe würden noch auf die Todesursache hin untersucht. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. halten die Dunkelziffer von illegal getöteten Wölfen um ein Vielfaches höher. Geht man also von zirka 110 illegal getöteten Wölfen aus, wäre man mit einer Anzahl von toten Wölfen im Jahr von rund 300 Wölfen konfrontiert. Bei nur um die 1.200 Wölfen insgesamt in Deutschland halten wir alleine die Anzahl von toten Wölfen bereits als bestandsgefährdent, ja sogar ein „regional differenziertes Wolfsmanagement“ als Gefahr für eine erneute Ausrottung der Wölfe, da die zusätzlich toten Tiere nicht mehr abwandern und ein eigenes Revier bilden können.

WWF begrüßt Lemkes Vorstoß

Der WWF Deutschland schrieb gestern, dass er grundsätzlich den am Donnerstag in Berlin veröffentlichten Vorschlag begrüße. Er appelliert an alle Beteiligten, die Chance zur Konfliktbefriedung zu nutzen. Hierzu erklärt Dr. Sybille Klenzendorf, Artenschutzexpertin beim WWF Deutschland: „Ein Miteinander von Wolf und Mensch in unserer Kulturlandschaft ist nur mit der Akzeptanz von betroffenen Nutzergruppen möglich. Die Vorschläge von Bundesministerin Lemke sind daher eine Chance, die es von Seiten des Naturschutzes wie auch von Tierhaltern, Landwirten und Jägern zu ergreifen gilt, denn die neue Regel ermöglicht es den Bundesländern in begründeten und gerechtfertigten Einzelfällen gezielter und unmittelbar handeln zu können.“

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werten auch dies als Einknicken vor der überaus starken Bauern- und Jagdlobby. Hintergrund dürfte hier sicherlich auch sein, dass der WWF selbst eine Lobbyorganisation der Jägerschaft ist. Verständlicher wird es nun auch, dass der WWF gegen willkürliche Wolfsabschüsse in Österreich nicht klagt.

An welchem Strang sollen nun Wolfsschützer ziehen?

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden ja immer wieder mit Forderungen von Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunden konfrontiert, dass doch alle Verbände und Vereine an einem Strang ziehen sollten. Welches Strangende sollte es dann sein? Das Strangende der großen Verbände, die inzwischen selbst Teil der Lobby sind, oder eben staatliche Unterstützungen in Millionenhöhe kassieren? Ein anderer kleinerer Verein hatte Lemke in diesem Jahr am 15. Mai noch das „vollste“ Vertrauen ausgesprochen, während wir von Wolfsschutz praktisch seit Ende des vergangenen Jahres die Grünen kritisierten und Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde warnten.

Der kleinste Nenner aller Verbände und Vereine ist der Schutz der Wölfe. Über diesen Nenner gibt es aber viele unterschiedlichen Ansichten und Ziele. Statt Vereine mit anderen Ansichten auszugrenzen, brauchen wir viel mehr Diskussionen, aber auch Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde, die wirklich damit beginnen, sich aktiv mit Politik auseinander zu setzen. Statt Inhalte von uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zu canceln, weil man nicht sehen will, was da auf uns zu kommt, brauchen wir aufgeweckte, kritische und selbst denkende Wolfs- und Naturschützer. Und vor allem auch Menschen, die endlich in Aktion kommen, denn nun geht es schon wieder darum, dass es sich viele Wolfsfreunde und Wolfsfreundinnen nicht vorstellen können, dass einfach Gesetze geändert werden können, oder man sich nicht an die bisherigen Gesetze hält.

Es braucht kleine unabhängige Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gerade in diesen Zeiten dringender als je zuvor.

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

 

Quellen:

https://www.bfn.de/pressemitteilungen/aktuelle-zahlen-und-daten-zum-wolf-bundesweit-184-rudel-bestaetigt?fbclid=IwAR360Xcm64snZCG-3FN4eAs27ZfI-peZvllnaOIIU5hsX97zN6HJpv_fbRM

https://www.bmuv.de/pressemitteilung/schnellabschuesse-moeglich-machen-artenschutz-wahren?fbclid=IwAR0Yrog_aBpTSZ8ScgUqergMgFlcJbzPojI0TxOF4nlp6x0JIa2a26GwbKY

Aufzeichnung der Bundespressekonferenz vom 12.10.23

https://playout.3qsdn.com/embed/12a07abd-7933-4e99-8bd3-b8901929cdaa

Weitere Reaktionen:

https://www.ndr.de/nachrichten/info/Umweltministerin-Lemke-will-schnellen-Abschuss-von-Woelfen-erleichtern,wolf4932.html?fbclid=IwAR1s3e72r_ueW6h75pBikMrm5fl_GbeSsgsaifx_y8NePklJ1Cqe3PYgQ4s

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/wissenundtechnik/j%C3%A4ger-kritisieren-vorsto%C3%9F-f%C3%BCr-schnelleren-wolfs-abschuss/ar-AA1i6BCO?ocid=msedgntp&cvid=f652bb04bb134be29076c13bc2012d6a&ei=30&fbclid=IwAR10wPhcFTC0rs3rPzDgW6lTD50UeZwiu8Xz4vL_tJv3JAIVXj9HzvGgJuk