Die Umweltministerkonferenz (UMK) ist das zentrale Gremium, in dem die Umweltminister der Bundesländer und der Bundesumweltminister aktuelle umweltpolitische Themen diskutieren und koordinieren. Sie tagt zweimal jährlich und setzt Impulse für bundesweite Maßnahmen, etwa im Naturschutz, Klimaschutz oder in der Landwirtschaft. Die Beschlüsse der UMK sind politisch wegweisend, auch wenn sie rechtlich nicht bindend sind. Sie beeinflussen jedoch Gesetzesänderungen und die Umsetzung von Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene. Auf der UMK im Mai 2025 wurde eine besonders kontroverse Entscheidung getroffen: Alle Umweltminister sprachen sich einstimmig dafür aus, den Wolf ins Bundesjagdrecht aufzunehmen, um die Jagd auf ihn zu erleichtern.
Es drohen willkürliche Tötungen
Diese Entscheidung, unterstützt durch Gesetzesänderungen am Bundesnaturschutzgesetz, Bundesjagdgesetz und einer EU-Verordnung, soll den Abschuss sogenannter „problembehafteter“ Wölfe vereinfachen. Doch was bedeutet „problembehaftet“? In der Praxis drohen willkürliche Tötungen ernsthaft gefördert werden. Studien, etwa aus Polen, zeigen, dass Konflikte mit der Landwirtschaft durch präventive Maßnahmen effektiv reduziert werden können. Warum also dieser Rückfall in eine jagdfreundliche Politik?

Auch die Grünen stimmten zu
Liste der Landesumweltministerinnen und Umweltminister (Stand Mai 2025):
- Baden-Württemberg: Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen), seit 12. Mai 2021
- Bayern: Thorsten Glauber (Freie Wähler), seit 12. November 2018
- Berlin: Ute Bonde (CDU), seit 23. Mai 2024
- Brandenburg: Hanka Mittelstädt (SPD), seit 11. Dezember 2024
- Bremen: Kathrin Moosdorf (Bündnis 90/Die Grünen), seit 5. Juli 2023
- Hamburg: Katharina Fegebank (Bündnis 90/Die Grünen), seit 7. Mai 2025
- Hessen: Ingmar Jung (CDU), seit 18. Januar 2024
- Mecklenburg-Vorpommern: Till Backhaus (SPD), seit 7. November 2006
- Niedersachsen: Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen), seit 8. November 2022
- Nordrhein-Westfalen: Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen), seit 29. Juni 2022
- Rheinland-Pfalz: Katrin Eder (Bündnis 90/Die Grünen), seit 15. Dezember 2021
- Saarland: Petra Berg (SPD), seit 26. April 2022
- Sachsen: Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU), seit 19. Dezember 2024
- Sachsen-Anhalt: Armin Willingmann (SPD), seit 16. September 2021
- Schleswig-Holstein: Tobias Goldschmidt (Bündnis 90/Die Grünen), seit 29. Juni 2022
- Thüringen: Tilo Kummer (BSW), seit 12. Dezember 2024
Was wäre, wenn Institutionen hinter der Regierung die Entscheidungen treffen würden?
Wirtschaftliche Interessen der Agrarindustrie: Solche Institutionen könnten eng mit der Agrarlobby, etwa dem Deutschen Bauernverband (DBV), verbunden sein. Es würde darauf abzielen, die Interessen der Landwirtschaft über den Naturschutz zu stellen, indem es den Wolf als Bedrohung für Nutztierhaltung und damit für wirtschaftliche Gewinne darstellt. Ziel wäre es, den Wolfsschutz zu schwächen, um Kosten für präventive Maßnahmen wie Wildzäune oder Herdenschutzhunde zu vermeiden und stattdessen den Abschuss als einfache Lösung zu fördern. Die Agrarlobby, insbesondere der DBV vertritt primär die Interessen größerer, konventioneller Agrarunternehmen, die schnelle Lösungen wie den Wolfsabschuss fordern. Kleine bäuerliche Betriebe, die oft nachhaltiger wirtschaften und offen für präventive Maßnahmen sind, werden in der Lobbyarbeit marginalisiert. Ein hypothetisches „Regime“ hinter der UMK-Entscheidung würde vermutlich diese industriellen Interessen unterstützen, um wirtschaftliche und politische Stabilität zu sichern, während kleinere Betriebe auf der Strecke bleiben.
- Politische Machtkonsolidierung: Institutionen könnten darauf abzielen, die politische Landschaft zu stabilisieren, indem es populistische Themen wie den Wolfsabschuss nutzt, um ländliche Wählergruppen, insbesondere in wolfsreichen Regionen wie Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern, zu beruhigen. Durch die Einstimmigkeit in der UMK, inklusive der Zustimmung von Ministern wie Carsten Schneider (SPD), Ute Bonde (CDU) oder Hanka Mittelstädt (SPD), könnte versucht werden, parteiübergreifende Einigkeit zu demonstrieren und Konflikte mit der Agrarlobby zu vermeiden.
- Ablenkung von anderen Themen: Institutionen könnten die Wolfsdebatte nutzen, um von größeren umweltpolitischen oder sozialen Versäumnissen abzulenken, etwa von unzureichendem Klimaschutz oder sozialer Ungleichheit. Indem der Wolf als „Problem“ in den Fokus gerückt wird, könnte es die öffentliche Aufmerksamkeit von kontroverseren Themen wie der Aufrüstung – die selbst von den Grünen unterstützt wird – oder wirtschaftlichen Herausforderungen ablenken.
- Schwächung des Naturschutzes: Institutionen könnten ein generelles Interesse daran haben, den Naturschutz insgesamt zu untergraben, um wirtschaftliche Projekte wie Infrastruktur, Landwirtschaft oder Energiegewinnung (z. B. Windkraft in Naturschutzgebieten) voranzutreiben. Die Entscheidung, den Wolf ins Bundesjagdrecht aufzunehmen, könnte ein Präzedenzfall sein, um den Schutz anderer Arten zu lockern und so industrielle Interessen zu priorisieren.
- Kosolche ntrolle durch populistische Narrative: Solche Institutionen könnten versuchen, gesellschaftliche Spannungen zu nutzen, indem sie den Wolf als Symbol für übertriebene Naturschutzpolitik stilisieren. Dies würde populistischen Strömungen in die Hände spielen, die in Regionen wie Brandenburg oder Sachsen (mit Ministern wie Hanka Mittelstädt oder Georg-Ludwig von Breitenbuch) an Einfluss gewinnen. Ziel wäre es, die Bevölkerung zu polarisieren und Naturschützer zu marginalisieren.
- Kontrolle durch Angst und Feindbilder: Institutionen könnten Interesse daran haben, Feindbilder wie den Wolf zu nutzen, um Angst und Unsicherheit in der Bevölkerung zu schüren. Dies würde es erleichtern, autoritäre oder populistische Politik durchzusetzen, da eine verrohte und gespaltene Gesellschaft anfälliger für einfache Narrative und „starke Lösungen“ ist. Die Zustimmung der Grünen, die ihre naturschutz- und friedenspolitischen Prinzipien verraten haben, könnte darauf hindeuten, dass selbst sie diesem Druck nachgeben, um politisch zu überleben – ein Zeichen für den Erfolg solcher Strategien.
Wenn solche Institutionen existieren würden, könnten sie Wahlen durch Lobbyeinfluss, Medienmanipulation, gesellschaftliche Spaltung und Verrohung weitgehend neutralisieren, da sie politische Akteure und Narrative unabhängig von Wahlergebnissen steuern würden.
Quellen:
https://www.agrarheute.com/politik/umweltminister-wollen-jagd-wolf-eroeffnen-634464
https://www.umweltministerkonferenz.de/Startseite.html
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2 Gedanken zu „Wolfsjagd und grüne Unglaubwürdigkeit: Ein Verrat an Naturschutz und Wählern“
im grunde müßten alle umweltminister
eben aus diesem grund u. wegen ihrem antidemokratischen verhalten…
die mehrheit in der brd ist ja angeblich laut bildzeitungsstudie gegen die herabsetzung und für den vollen wolfsartenschutz…mit einer eingehenden
grundrechtsklage versehen werden..ganz besonders allerdings noch die bundesumweltministerin steffi lembke und dieser landwirtschaftsminister chem ötzdemir von den grünen.wegen veruntreutem tier und artenschutz.wegen
antidemokratischer amtsführung….ect.
bedenkt man die entlarvung der herabstufung durch das euparlament..,
so kann einem nur angst u. bange werden über diese menschenrechtsprioritäre minderkompetenz der dort abstimmenden.
ja es ist gut und zwingend notwendig derartige fälle umfassend inhaltlich zur klage zu bringen.das schütz antizipierend vor weiteren derartigen rechtswidrigkeiten unzureichend rechtsinternen personals.
denn ursächlich bedroht und suspendiert werden hier die allgem. u. universellen menschenrechte.deren eigenart rechtökologisch ist…d.h. wird ein mr. angefriffen zieht es sofort andere in diesen angriff mit hinein.sie sind ebend gegenseitig dependierend…bzw. verknüpft.
wehret den anfängen..wo immer sie bemerkbar werden.gilt eben auch vollkommen richtiger weise auch hier..der autoritäre charakter will herrschen…und keine diskursethischen sachverhalte weder wissenschaftliche noch zureichend rechtsplausible….
deshalb ist ja gerade die würde des menschen auf eine antiautoritär verfasste gesellschaft zwingend notwendig angewiesen u. somit jeder staat hin auszurichten.
weil eben jegliche herrschaft des menschen über den menschen menschenrechtswidrig…und nur im sinne und zur geltung der menschenrechte ,es eine
prioritäre gültigkeit dieser menschenrechte haben kann.die menschenrechte herrschen auch nicht ,sondern sind von umfassender prioritärer zwingend notwendiger gültigkeit..für alles und jeden.
sorry ..hinsichtlich der leider benötigten nach o.wieder aufrüstung sehe ich den sachverhalt anders.. ….die ukraine wurde angegriffen und das weil sie zu europa wollte..sie war seit ihrer eigenständigkeit nach gorbatschow und schewardtnarze
ein völkerechtlich und menschenrechtlich freies land und eine ebensolche gesellschaft.die orangene revolution hatte mir persönlich gefallen..und sie war menschenrechtsrealisierend.
wer aber wären wir ,diesen überfallenen nicht zu helfen,soweit wir das können .???
DAS PRINZIP DER GEGENSEITIGEN HILFE IST EIN URMENSCHLICHES..
wir können ja da nicht amtlich verordnet weg schauen wie bei den ertrinkenden klimaflüchtlingen aus afrika oder dem staatskriminellem brechen von individuell u.o.kollektiv gewährtem asyl..etwa wie es damals walter jens als bekennder christ oder kirchen gemeinden leisten u. noch leisten.das waren u.sind verfassungsverbrechen einer nicht zureichend menschenrechtslegalen u. legitimierten politischen klasse. ebenso wie die grundrechtsänderungen im gg art. 20
gegen gg art. 1 ,19 u. 20.
wir brauchen aber ein sondervermögen zur widerherstellung der zwingenden hinreichenden menschenrechtspriorität und zur wiedeherstellung der menschenrechtssouveränität des menschenrechtssouveränes in der brd.
in der hoffnung nicht vor die hunde zu gehen..