Mecklenburg-Vorpommern: Die Verfügung zum Töten auf dem kurzen Dienstweg

Die am 11. September 2026 erlassene Allgemeinverfügung des Schweriner Umweltministeriums zur Freigabe von Wolfsabschüssen ist kein „praxisnahes Wolfsmanagement“, wie von Presse und Behörde verkündet. Sie ist die bürokratische Vollstreckung eines politisch gewollten Urteils gegen eine geschützte Art. Wir lehnen diese Verfügung und jeden Wolfsabschuss kategorisch ab. Hinter den Schreibtischen der Behörden wurde ein technokratischer Apparat erschaffen, der den Artenschutz systematisch aushebelt und den Tod von Wölfen zur staatlich finanzierten Verwaltungsroutine degradiert.

Das abgekartete Spiel: Strukturen wurden passend gemacht

Beispielfoto Wolfsrudel © Brigitte Sommer
Bevor die Allgemeinverfügung in Kraft treten konnte, wurden im Hintergrund die gesetzlichen Pfeiler eingerissen. Erst die Gründung des „Kompetenzzentrums Wolf“ zu Jahresbeginn, dann im Juni die Novellierung des Landesjagdgesetzes zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Die Landesregierung hat die administrative Infrastruktur für das Töten gezielt vorbereitet.
Dass das Agrarministerium bereits vorab die Jägerschaft flächendeckend abfragte, wer im Ernstfall bereit wäre, den Finger krumm zu machen, entlarvt das System. Offiziell als „Poolbildung zur Verhinderung von Verzögerungen“ deklariert, wird hier eine psychologische Erwartungshaltung bedient. Zwar gilt der Wolf offiziell nicht als reguläres Jagdwild, doch die Realität holt die Theorie längst ein: Ein berüchtigter Präzedenzfall aus Sachsen-Anhalt zeigte bereits, dass ein Jäger ein illegal abgeschossenes Tier am Ende behalten durfte. Wer garantiert, dass es hier nicht längst um die Normalisierung einer Trophäenjagd durch die Hintertür geht?

Auf Staatskosten: Wenn der Steuerzahler die „Killerteams“ finanziert

Besonders skandalös wird es bei der Frage, wer diesen technokratischen Abschuss-Apparat eigentlich bezahlt. Da Jäger bei einer behördlich angeordneten Entnahme einen staatlichen Auftrag ausführen, fallen die Kosten komplett auf die Landesverwaltung zurück. Das bedeutet im Klartext: Der Steuerzahler finanziert die Jagd.
Prominente Stimmen aus der Szene – wie Frank Faß, Inhaber des Wolfcenter Dörverden in Niedersachsen – forderten in der Vergangenheit bereits öffentlich, dass solche professionellen „Eingreifteams“ vom Steuerzahler bezahlt werden sollten, um die reguläre Jägerschaft vor rechtlichen Schritten oder Kritik zu schützen. Wenn diese Pläne greifen, ist das die absolute Perversion des Artenschutzes: Erst drängt die Jagdlobby auf die Aufnahme ins Jagdrecht, doch das finanzielle Risiko und den logistischen Aufwand soll am Ende die Allgemeinheit tragen. Eine staatlich subventionierte Jagd auf eine geschützte Art.

Die Perversion des Wolfsmonitorings und der missbrauchte Idealismus

Das offizielle Wolfsmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern wird seit Anfang 2026 durch das neu geschaffene Kompetenzzentrum Wolf koordiniert. Unterstützt wird es dabei von rund 83 ehrenamtlichen Wolfsbetreuern, unter denen sich neben Biologen auch viele Förster und Jäger befinden. Eigentlich hat dieses Monitoring den wissenschaftlichen Zweck, den Bestand zu überwachen.
Durch die neue Allgemeinverfügung werden diese Daten jedoch zweckentfremdet und zur Jagd-Infrastruktur umfunktioniert. Bewegungsprofile, Fotofallen-Standorte und Reviereinteilungen dienen den Jägern im Ernstfall als digitaler Spickzettel. Die mit hohem privaten Zeitaufwand erfassten Daten der ehrenamtlichen Betreuer liefern den Abschussteams im Ernstfall die exakten Koordinaten frei Haus. Vielen engagierten Helfern an der Basis muss in dieser neuen Rechtslage bewusst werden, dass ihr Idealismus vom System instrumentalisiert wird: Wer den Behörden heute im guten Glauben Daten liefert, füttert ungewollt einen Apparat, der am Ende die Abschusslisten verwaltet.
Gegen diese staatlich gelenkte Datenzweckentfremdung hilft nur ein tatsächlich unabhängiges Monitoring, wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. es konsequent betreiben. Wir überlassen die Erfassung geschützter Tiere nicht denjenigen, die am Ende die Abschussbefehle erteilen.
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Zahlenakrobatik aus Gefälligkeit: Der „günstige Erhaltungszustand“

Als juristische Rechtfertigung für den Abschuss dient die Behauptung, für den Wolf sei in der kontinentalen Region der „günstige Erhaltungszustand“ erreicht. Doch diese Feststellung im Vorfeld war reine Zahlenakrobatik und eine politische Gefälligkeit für die Agrarlobby. Wissenschaftliche Standards wurden verbogen, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Dass die EU im Juni 2025 den Schutzstatus des Wolfs herabgestuft hat, ändert nichts an dieser Farce: Auch als „geschützte“ Art unterliegt das Tier dem unionsrechtlichen Verschlechterungsverbot. Ein Abschuss darf immer nur die allerletzte Option  sein. Doch MV macht ihn zur ersten Wahl.

Die Paragraphen-Analyse: Die amtlichen Angriffe auf den Wolfsschutz im Detail

Wir haben das amtliche Dokument des Schweriner Ministeriums zerlegt. Aus Sicht des Wolfsschutzes offenbaren die einzelnen Paragraphen gravierende Mängel, biologische Fehlannahmen und juristische Tricks:
1. Der zeitliche Ablauf: Schnellschüsse statt Aufklärung (§ 4 & § 6)
  • Die viertägige Abschussfrist: Sobald ein Gutachter den Schaden feststellt, wird eine Abschussgenehmigung erteilt, die auf höchstens vier Tage befristet ist. Was die Behörden als „schnelle Reaktion“ verkaufen, ist in Wahrheit ein massiver Zeitdruck, der gründliche, wissenschaftliche Prüfungen unmöglich macht.
  • Die Verlängerungs-Falle: Der vermeintliche Schutz durch die viertägige Frist wird im selben Atemzug ausgehebelt. Bestehen vage „konkrete tatsächliche Anhaltspunkte“, dass sich ein Wolf noch in der Nähe aufhält und der Abschuss trotz „fortlaufender Durchführung“ bisher fehlschlug, kann die Jagdbehörde den Zeitraum eigenmächtig verlängern. Die zeitliche Begrenzung existiert somit nur auf dem Papier.
  • Das automatische Ende: Die Entnahme wird erst dann beendet, wenn im festgelegten Bereich ein Wolf getötet wurde oder der (verlängerbare) Zeitraum abgelaufen ist. Da jedoch kein DNA-Test verlangt wird, endet die Jagd auch dann, wenn nachweislich das falsche Tier erschossen wurde.
2. Der räumliche Radius: Beliebige Abschusszonen (§ 4)
  • Kein fester Kilometer-Radius: Entgegen politischer Debatten verzichtet der amtliche Text bewusst auf eine starre Kilometer-Grenze. Der Abschussbereich wird schwammig auf die „Schadfläche sowie auf unmittelbar angrenzende Weideflächen“ definiert, auf denen mit einer Rückkehr des Wolfes gerechnet wird.
  • Auslegungssache für die Jagdbehörde: Die untere Jagdbehörde erhält die Blankovollmacht, diesen räumlichen Umfang im Einzelfall abweichend festzulegen. In der Praxis bedeutet dies, dass riesige Korridore rund um eine Koppel zu legalen Abschusszonen deklariert werden können. Jeder Wolf, der diese willkürlich gezogenen Grenzen kreuzt, wird zum Abschuss freigegeben – unabhängig davon, ob er kilometerweit vom eigentlichen Rissgeschehen entfernt war.
3. Der Alibi Herdenschutz: Niedrige Standards als Abschuss-Katalysator (Anlage 1)
Die technischen Mindestanforderungen an den Weideschutz sind so niedrig angesetzt, dass sie Abschüsse künstlich erleichtern, anstatt Zäune wolfssicher zu machen:
  • Die 100-cm-Erlaubnis: Für elektrifizierte Netzzäune (z.B. bei Schafen) reicht eine tatsächliche Höhe von gerade einmal 1,00 Meter aus. Wölfe können diese Höhe problemlos überspringen. Wenn die Allgemeinverfügung ein Überwinden dieses Minimalzauns bereits als Rechtfertigung für die Tötung des Tieres wertet, wird das biologische Unvermögen des Zauns dem Wolf angelastet.
  • Elektrische Alibis: Es reicht eine Spannung von 2.500 Volt und eine Impulsenergie von 1 Joule. Das System ignoriert, dass gut genährte Wölfe mit dichtem Winterfell durch solch geringe Stromstärken kaum abgeschreckt werden. Dennoch gilt der Schutz damit rechtlich als „überwunden“.
  • Das Nachrüstungs-Schlupfloch: Bestehende Festzäune von nur 1,00 Meter Höhe können durch einfache Maßnahmen „ertüchtigt“ werden. Der eigentlich geforderte, massive Schutz für Neuanlagen (1,40 Meter Höhe inklusive Untergrabenschutz) wird damit für Altbestände komplett aufgeweicht. Dies lädt zudem zu Missbrauch ein: Wer kontrolliert, ob ein Tierhalter nach einem Riss nicht schnell in einer Nacht-und-Nebel-Aktion den Zaun flickt oder das Weidezaungerät hochdreht, bevor der offizielle Rissgutachter eintrifft?
  • Die Kadaver-Köder-Falle: Um den Jägern den Abschuss innerhalb des engen Zeitfensters zu ermöglichen, wird das sogenannte „Ansitzen am frischen Riss“ praktiziert. Tote Nutztiere werden bewusst als Köder auf den Weiden belassen, um den Wolf zur Rückkehr zu animieren. Das kollidiert massiv mit dem Tierkörperbeseitigungsgesetz und dem Infektionsschutzrecht. Für den schnellen Abschusserfolg drücken die Behörden beim Seuchenschutz beide Augen zu.
4. Die biologische Katastrophe: Der Elterntierschutz als Mogelpackung (§ 2)
Der Elterntierschutz wird in der Verfügung rein bürokratisch statt biologisch definiert:
  • Der Stichtag 1. November: Für Rudel, die aus mindestens zwei Elterntieren und Jungwölfen bestehen, endet der Schutz für Rüde und Fähe schlagartig am 1. November.
  • Vollendete Tatsachen im Herbst: Im November sind die Welpen zwar optisch groß, aber biologisch völlig unerfahren und nicht in der Lage, im Revier ohne die Führung der adulten Tiere erfolgreich zu jagen. Fällt nach diesem Stichtag ein Elterntier durch die Allgemeinverfügung, wird die soziale Struktur des Rudels zerschlagen. Die Folge sind orientierungslose Jungwölfe, die mangels Jagderfahrung erst recht auf leichte Nutztierbeute ausweichen müssen. Die Allgemeinverfügung provoziert damit genau die Schäden, die sie zu verhindern vorgibt.
5. Der rechtliche Entzug demokratischer Mittel (§ 9)
  • Ausschluss des Widerspruchs: Durch die bewusste Anordnung der sofortigen Vollziehung hebelt das Ministerium das normale deutsche Verwaltungsrecht aus. Der Bürger oder der Naturschutzverband kann den Abschuss nicht durch einen einfachen Widerspruch stoppen. Das System ist so gebaut, dass Fakten mit dem Gewehr geschaffen werden sollen, bevor ein Gericht überhaupt Akteneinsicht erhält. Ein Stopp ist ausschließlich über den extrem aufwendigen Weg eines gerichtlichen Eilantrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht Schwerin möglich. Zwar bereiten Umweltverbände Klagen vor, doch wir dürfen uns nicht von der Hoffnung auf spätere Gerichtsurteile einlullen lassen. Die Strategie des Schweriner Ministeriums setzt eiskalt auf Zeit. Ein finales Urteil kann Jahre dauern. Bis dahin drohen uns schwedische und österreichische Verhältnisse, in denen der Wolf durch pauschale Abschussbefehle im Wochenrhythmus systematisch dezimiert wird, während die Akten im Gericht verstauben. Wenn die Justiz hier nicht im Eilverfahren sofort per Hängebeschluss die Notbremse zieht, schafft die Bürokratie mit dem Gewehr in der Hand vollendete Tatsachen. Ein totes Tier wird durch ein nachträgliches Urteil nicht wieder lebendig, wie wir es aktuell auch be einem Urteil aus der bayerischen Rhön erleben.
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Die politische Bankrotterklärung: Wahlen am nächsten Wochenende

Die Situation spitzt sich dramatisch zu, denn am nächsten Wochenende stehen in Mecklenburg-Vorpommern die Landtagswahlen an. Ein Blick auf die politische Landschaft ist eine absolute Bankrotterklärung für den Naturschutz: Es gibt im etablierten Parteienspektrum keine einzige Partei mehr, die sich ernsthaft und konsequent für den Schutz der Wölfe einsetzt.
Vom linken bis zum rechten Rand herrscht populistischer Konsens: Der Wolf wird als Sündenbock für strukturelle Probleme in der Landwirtschaft missbraucht, um im Wahlkampf Stimmen zu fangen. Die Politik hat den wissenschaftlichen Artenschutz komplett geopfert, um der Jagd- und Agrarlobby zu gefallen. Von den gewählten Volksvertretern ist keine Hilfe zu erwarten.

Die behördliche Freigabe von Wolfsabschüssen entbindet die Verwaltung nicht von der Pflicht zur Einhaltung geltenden Rechts. Wo das System die Interessen der Jagdlobby und Konzernen bedient, sorgt die Zivilgesellschaft durch unabhängige Beobachtung für die notwendige Transparenz. Ein nachhaltiger Artenschutz funktioniert nur durch konsequenten, funktionierenden Herdenschutz und die sachliche Unterstützung der Weidetierhalter – nicht durch töten, töten, töten.

Quellen:

Mit dem Testament ein Zeichen setzen, auch für unsere Wölfe

Heute, am 13. September, begehen wir wieder den internationalen Tag des Testaments. Ein Tag, an dem wir innehalten und uns fragen dürfen: Was bleibt von uns? Was möchten wir der Welt hinterlassen und kann man über den Tod hinaus Gutes bewirken und Organisationen unterstützen, die einem am Herzen liegen?  Jeder, der uns bei unserer wichtigen Arbeit zum Schutz der Wölfe unterstützen will, kann auch uns dabei etwas Gutes tun. Viele Menschen denken beim Thema Testament zuerst an ihre Familie und Angehörigen. Das ist richtig und wichtig. Doch immer mehr Menschen möchten darüber hinaus auch etwas für eine Sache tun, die ihnen am Herzen liegt – und die über den eigenen Tod hinaus Wirkung entfaltet.

Auch der Wolf braucht starke und unabhängige Stimmen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sind ein gemeinnütziger, überparteilicher und unabhängiger Verein, der sich seit 2018 konsequent für den Schutz der freilebenden Wölfe in Deutschland einsetzt. Wir kämpfen gegen Abschüsse, für bessere Herdenschutzmaßnahmen, gegen die willkürlichen Maßnahmen der Politik und Lobbyisten, für Transparenz und für eine echte friedliche Koexistenz zwischen Mensch und Wolf. Unsere Arbeit lebt von Engagement, Aufklärung, Monitoring vor Ort und dem konsequenten Widerspruch gegen Lobbyinteressen. Und sie lebt von Menschen, die uns unterstützen – auch über das eigene Leben hinaus.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Jede Zuwendung hilft uns weiter für den Wolf zu kämpfen

Mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft kann jeder unseren eingetragenen Verein in seinem Testament bedenken. Schon ein kleiner Anteil eines Nachlasses oder ein festgelegter Betrag (ein Vermächtnis) kann unserer Arbeit langfristig Sicherheit geben. Als gemeinnütziger Verein sind wir von der Erbschaftsteuer befreit – jede Zuwendung kommt zu 100 Prozent dem Wolfsschutz zugute.Egal, ob jemand uns:
  • einen bestimmten Geldbetrag vermacht
  • einen Anteil des Vermögens bestimmt oder
  • den Verein als Erben einsetzen möchte

Jede Form der Unterstützung hilft uns, weiter unabhängig und entschlossen für die Wölfe einzustehen. Ein Testament ist ein Akt der Fürsorge und kein Tabuthema. Es ist ein Zeichen von Verantwortung und Liebe – gegenüber den Menschen, die einem nahestehen und auch  gegenüber der Natur, die uns allen gehört. Indem Menschen unseren Verein und damit den Wolfsschutz in ihrem letzten Willen berücksichtigen, unterstützen sie uns dabei, dass auch kommende Generationen den Ruf der Wölfe in unseren Wäldern hören können.

Haben Sie Fragen? Dann melden Sie sich bei uns!

Falls Sie Fragen zum Thema Testament und Nachlassregelung haben, unterstützen wir Sie gerne. Über unseren Kooperationspartner Erblotse bieten wir kostenlose Orientierungshilfen und Informationen an. Sprechen Sie uns einfach an – vertraulich und unverbindlich. Gemeinsam für die Wölfe – auch über den eigenen Horizont hinaus. Der Tag des Testaments erinnert uns daran, dass wir die Zukunft mitgestalten können. Mit Ihrer Unterstützung helfen Sie mit, dass Wolfsschutz-Deutschland e.V. auch in den kommenden Jahren eine starke, unabhängige Stimme für die Wölfe bleiben kann. Keiner muss sich heute entscheiden, aber jeder kann heute damit beginnen, darüber nachzudenken.

Auf unserer Seite Testamentsspenden  haben wir zusammen mit Erblotse alles, was man über die Erstellung eines Testaments wissen muss, zusammengestellt.
Beispielfoto Wolfsrudel. Es braucht weiter dringend unabhängige Vereine, die sich für die Wölfe in Deutschland einsetzen. © Brigitte Sommer

Hessen: Eilverfügung kippt Jagd auf Wolfswelpen

Das Verwaltungsgericht Kassel hat am 3. Juli 2026 die vom Regierungspräsidium Kassel erlassene Abschussgenehmigung für Jungwölfe (Welpen) im Lahn-Dill-Kreis (Territorium Greifenstein) per Eilbeschluss vorläufig ausgesetzt. Damit gaben die Richter dem Eilantrag der Naturschutzorga statt. Die aufschiebende Wirkung der Klage verhindert bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren den Vollzug der Abschusspläne. Für das Greifensteiner Wolfsrudel bedeutet dieses Urteil einen wichtigen, rechtlichen Aufschub. Dennoch bleibt die Lage vor Ort für die Tiere kritisch. Das zeigt die aufgeheizte Stimmung im Raum Greifenstein sowie die anhaltende Gefahr illegaler Verfolgung in ganz Hessen. Wir erklären alle Zusammenhänge ausführlich in unserer Fotoreportage mit brandaktuellen Einblicken in das Territorium.

Die juristischen Hintergründe des gestoppten Abschusses

Das Regierungspräsidium Kassel hatte als obere Jagdbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese sah vor, in der Jagdzeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2026 insgesamt vier juvenile Wölfe im Lahn-Dill-Kreis zum Abschuss freizugeben. Weil im laufenden Monitoringjahr bereits zwei verendete Tiere im Territorium des Greifensteiner Rudels gefunden und auf die Quote angerechnet wurden, verblieben effektiv zwei zur Tötung freigegebene Jungwölfe.  Die behördliche Grundlage für diese Freigabe bildet der neue, revierübergreifende Wolfsmanagementplan für Hessen des Landwirtschaftsministeriums. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/07/01/hessen-perfide-abschussfreigabe-bricht-eu-recht-und-gefaehrdet-das-greifensteiner-rudel/
Dieser erlaubt es, bis zu 40 Prozent der prognostizierten Jungwölfe eines Jahrgangs zu töten, sofern sich die Population in einem vermeintlich günstigen Erhaltungszustand befindet. Basis für diese Gesetzesänderung war die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz im Frühjahr 2026 sowie vorangegangene Anpassungen des hessischen Jagdrechts im Herbst 2024.
Von den verbliebenen Welpen aus dem vergangenen Jahr leben nur noch zwei. Nach dem Willen der Hessischen Landesregierung sollten sie getötet werden, bzw. neue Welpen aus diesem Jahr. © Brigitte Sommer, Beispielfoto.

Die Freigabe zur Jagd. basiert  jedoch auf einer rechtswidrigen Prognoseentscheidung. Für das aktuelle Monitoringjahr liegen behördlich noch keine gesicherten Reproduktionsnachweise für das Greifensteiner Rudel vor. Es sollte demnach ohne verifizierte Welpenzahlen auf reinen Verdacht hin in ein geschütztes Rudel hineingeschossen werden. Dies verletzt nicht nur den Elterntierschutz, sondern gefährdet auch die Sozialstruktur des gesamten Rudels fundamental. Das Verwaltungsgericht Kassel folgte der Argumentation der Naturschutzinitiative als klagendem Verband im Eilverfahren, da ein Vollzug der Genehmigung irreversible Fakten geschaffen hätte, die im Hauptverfahren nicht mehr rückgängig zu machen wären.

Die Kernpunkte der gerichtlichen Presseinformation laut dpa

Das Gericht stützt seine vorläufige Entscheidung (den sogenannten Hängebeschluss) auf folgende Säulen:
  • Effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG): Zur Gewährleistung des Grundrechtes auf effektiven Rechtsschutz muss die Tötung der Jungwölfe gestoppt werden. Ein Vollzug der behördlichen Abschussgenehmigung würde unzweifelhaft irreversible Fakten schaffen. Eine spätere positive Gerichtsentscheidung im Hauptverfahren ließe sich schlechterdings nicht rückgängig machen. 
  • Fehlende Entscheidungsreife: Das Gericht stellte klar, dass es der Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel aktuell an der nötigen Entscheidungsreife fehlt. 
  • Eilantrag nicht aussichtslos: Die Richter betonten, dass der von der Naturschutzinitiative e.V. (NI) eingereichte Eilantrag auch unter Berücksichtigung der behördlichen Stellungnahme keineswegs offensichtlich aussichtslos erscheint.
Es gibt viele Teiche und Tümpel im Territorium. © Brigitte Sommer

Unser Video-Aufruf vom 2. Juli 2026. An dem Tag war noch nicht klar, dass das Gericht der Eilverfügung stattgeben wird.

Es gibt inzwischen sehr viele Nachahmer im Netz. Wolfsfreunde sollten hier kritisch sein und prüfen, ob diese Macher tatsächlich selbst vor Ort sind, oder nur Content kreieren, um Aufmerksamkeit zu erlangen. Es gibt auch Orgas, die Informationen an Beörden weiterleiten, was absolut kontraproduktiv ist, da die Behörden ja die Wölfe schießen wollen. In Hessen dürfen nach der neuen Verordnung übrigens Staatsjäger (HessenForst) und Hobbyjäger schießen.

Das offizielle Wolfsmonitoring hatte anfangs ein klares Ziel: Den Wolf wissenschaftlich zu begleiten und zu schützen. Doch durch die Aufnahme ins Jagdrecht droht dieser positive Effekt ins Gegenteil umzukippen.
Wenn Staats- und Hobbyjäger die Daten – wie u. a. auch in Hessen – sammeln, entsteht ein riesiger Interessenkonflikt: Bewegungsprofile könnten genutzt werden, um Wölfe für Abschussgenehmigungen gezielt vom gleichen Personenkreis aufzufinden. Orgas und Personen, die hier zuarbeiten, schützen die Wölfe nicht, ganz im Gegenteil, wie wir in der weiteren Folge des Artikels noch erklären werden.
Wir rufen im Video zum Weiterwandern auf. Wer mit uns laufen möchte – wir wissen wo genau – sollte Mitglied werden. Seit der groß angelegten Intrige gegen unsere Vorsitzende im Schwarzwald https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/08/wolfsschutz-deutschland-e-v-weist-nach-wolf-grindi-nicht-verhaltensauffaellig geben wir keine Informationen mehr an Fremde heraus und wir geben auch keine genauen Orte bekannt, damit Orgas, die die Daten an Behörden weitergeben, keine sensiblen Informationen erhalten können und uns nicht erneut solche Presseleute auf den Hals jagen können, die eben nicht seriös recherchieren möchten, sondern Stimmung machen möchten.
Dass wir im legalen Rahmen arbeiten und natürlich nichts zerstören, sondern dokumentieren,  braucht man dabei eigentlich nicht mehr zu erwähnen. Zeitungsberichte, die anderes behaupten, möchten ganz offensichtlich Tierschützer diffamieren.

Das Rudel Greifenstein – Nachkommen des Leuscheider Rudels mit dem Vaterwolf Milan

 

Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer
Tabelle aus Angaben der DBB-Wolf und Meldungen des WZH erstellt.

 

Das Territorium des Greifensteiner Rudels verteilt sich auf eine riesige Fläche. Wo, wenn nicht hier, sollten Wölfe endlich in Frieden leben können? © Brigitte Sommer

 

Die Risse an ungeschützten Schafen und Ziegen geschahen hauptsächlich im Bereich Allendorf und Hof Heisterberg. Betroffen waren keine Berufsschäfer, sondern Hobbyhalter. Doch es sind vor allem Pferdehalter, die in Greifenstein Stimmung machen. © Brigitte Sommer

Angespannte Stimmung in Greifenstein und politischer Druck

Die Stimmung in der Gemeinde Greifenstein und den umliegenden Ortschaften ist seit Monaten stark polarisiert und von politischem Druck geprägt. Lokale Politiker und insbesondere die Bürgermeisterin der Gemeinde stehen unter erheblicher Beeinflussung der ansässigen Pferde- und Weidetierhalter. Vorangegangene Vorfälle – wie ein Vorfall im Januar 2025, bei dem ein Jungtier zwei Reiterinnen über einen längeren Zeitraum im Wald folgte, sowie Nutztierrisse – wurden von der Lobby instrumentalisiert. Nur kurze Zeit später wurde ein Wolf dort tot aufgefunden. Wir berichteten und warnten hier bereits am 25.03.2025: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/03/27/hessen-und-der-wolf-zwischen-amigopolitik-illegaler-jagd-und-erneuter-ausrottung/
Besonders die Pferde- und Jagdlobby macht in der Region massiv Stimmung gegen das Greifensteiner Rudel. Mitte Mai 2026 geriet eine Koppel in Greifenstein in den Fokus, von der zehn Pferde ausbrachen, wobei zwei Tiere so schwer verletzt wurden, dass sie eingeschläfert werden mussten. Obwohl offizielle genetische Untersuchungen des Vorfalls im Juni 2026 sowohl das Greifensteiner Wolfsrudel als auch Hunde als Verursacher eindeutig entlasteten, wird das Thema von Seiten der Jagd- und Pferdehalterverbände weiterhin emotional bewirtschaftet. Auf Informationsveranstaltungen und über Petitionen fordern diese Gruppen eine massive Reduktion der Wolfsbestände und ein „aktives Wolfsmanagement“, was faktisch auf eine dauerhafte Bejagung abzielt.

Fördergelder kassieren, Herdenschutz blockieren: Das strukturelle Einfallstor der Agrar- und Pferdehalterlobby

Um die politische Dynamik zu verstehen, muss man die konkreten Aufgaben der Landschaftspflegevereinigung Lahn-Dill e. V. (LPV) betrachten. Der Verband fungiert primär als Vergabestelle und Koordinator für beträchtliche Fördermittel des Landes Hessen, die für die Landschaftspflege und die Bewirtschaftung von sensiblem Naturschutzgrünland direkt an lokale Landwirte fließen. Genau hierin liegt aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. der eigentliche, strukturelle Skandal: Während die im Verband organisierten Akteure bereitwillig staatliche Fördergelder für die Bewirtschaftung ihrer Flächen einstreichen, weigern sich viele von ihnen beharrlich, die ebenfalls hochgradig geförderten Herdenschutzmaßnahmen konsequent umzusetzen.
In diesem Netzwerk bewegt sich auch die Greifensteiner Bürgermeisterin Marion Sander in ihrer öffentlichen Funktion, die dort im Vorstand aktiv ist. Anstatt eine klare, unabhängige Position für den gesetzlich verankerten Artenschutz einzunehmen, bewegen sich lokale Amtsträger in einem ständigen politischen Spagat. Es entsteht der Eindruck, dass das Narrativ vom „Problemwolf“ auf lokaler Ebene bereitwillig bedient wird, um dem Druck der einflussreichen Agrar-, Jagd- und Pferdehalterfunktionäre nachzugeben.
Besonders absurd wird die emotionale Stimmungsmache dieser Verbände in der Region, wenn man die offizielle Rissliste analysiert: Die dortigen Rinder- und Haupterwerbslandwirte und – Schäfer waren nach unseren Recherchen im Raum Greifenstein überhaupt nicht von Wolfsrissen betroffen. Die wenigen, ungeschützten Schäden betrafen reine Hobbyhaltungen abseits der professionellen Agrarbetriebe. Dennoch nutzen die in den regionalen Netzwerken organisierten Gruppen das Greifensteiner Rudel als reines, populistisches Feindbild, um von der eigenen Pflicht zur Co-Existenz und von Versäumnissen bei der eigenen Zaun- und Haltungspraxis abzulenken. Anstatt dass die lokalen Betriebe und Halter im Rahmen einer nachhaltigen Landschaftspflege zur „guten fachlichen Praxis“ beim Zaunbau verpflichtet werden, wird das Greifensteiner Rudel zur Zielscheibe einer künstlich inszenierten Existenzangst gemacht, die jeglicher sachlicher Grundlage entbehrt. Hier ein aktuelles Negativbeispiel: https://www.facebook.com/groups/1724189194520979/permalink/4588596618080208/

Neuer Wolfsmanagementplan für Hessen

Mit dem novellierten Wolfsmanagementplan für Hessen wurden der Lobby von Seiten der Politik ja praktisch alle Wünsche erfüllt. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. üben starke Kritik an diesem Papier. Es ist unten verlinkt. Der neue Plan stellt einen eklatanten Rückschritt für den Natur- und Tierschutz dar. Der angeglich erreichte gute Erhaltungszustand und die darin verankerte pauschale Bestimmung, bis zu 40 Prozent der prognostizierten Jungwölfe eines Jahrgangs pro Territorium ohne vorherige Schadensnachweise zu töten, entbehrt jeglicher wissenschaftlichen Grundlage. Indem das Landwirtschaftsministerium auf bloße Schätzungen setzt, öffnet es der Willkür Tor und Tür.
Besonders skandalös: Der Herdenschutz spielt im neuen Plan faktisch keine Rolle mehr. Anstatt Weidetierhalter konsequent in die Pflicht zu nehmen, wolfsabweisende Zäune zu errichten und den nachweislich wirksamen Schutz aktiv umzusetzen, belohnt das Papier mangelnde Prävention. Bei den angeblichen Rissvorfällen im Lahn-Dill-Kreis war in den betroffenen Betrieben oft nicht einmal ein einfacher Grundschutz vorhanden! Dass nun ohne vorherigen Nachweis von Schäden an ordnungsgemäß geschützten Weiden pauschal bis zu 40 Prozent der Welpen (verharmlosend als „Jungwölfe“ deklariert) geschossen werden dürfen, entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage und bricht europäisches Recht. Hier wurde eine reine Abschussschablone geschaffen, die das absichtlich strukturelle Versagen beim Herdenschutz vertuschen soll.

Die offiziellen Zahlen entlarven die sinnlose Abschusspolitik

Wie absurd dieses Vorgehen ist, zeigt der unbestechliche Blick auf die brandaktuellen Daten des Wolfszentrums Hessen (WZH). Für das abgelaufene Monitoringjahr 2025/2026 wurden in ganz Hessen zwar mindestens 113 durch Wölfe geschädigte Nutztiere registriert – doch die amtliche Schadensliste offenbart die eigentliche Ursache: Bei über 90 Prozent dieser bestätigten Übergriffe war schlichtweg kein empfohlener Grundschutz vorhanden. Es traf fast ausnahmslos ungesicherte Weiden oder Hobbyhaltungen. Professionelle Betriebe, die wolfsabweisende Zäune konsequent nutzen, blieben praktisch schadensfrei. Auch im neuen Kalenderjahr setzt sich dieser Trend fort: Die behördlichen Prüfprotokolle der Regierungspräsidien weisen bei den wenigen echten Wolfsrissen in der Spalte zur guten fachlichen Praxis fast flächendeckend ein klares „Nein“ beim Grundschutz auf. Die amtlichen Zahlen belegen damit zweifelsfrei: Nicht der Wolf ist das Problem, sondern das eklatante Versäumnis beim Zaunbau. Dass die Landesregierung diese mangelnde Prävention nun mit Abschussgenehmigungen belohnt, statt den Herdenschutz konsequent nicht nur zu fördern (neu sogar für Pferde, Rinder und Esel), sondern einzufordern, ist ein naturschutzrechtlicher Offenbarungseid.
Weidtierhaltung draußen spielt im Raum Greifenstein fast keine Rolle. Pferde und Kühe werden nur hinter rudimentären Litzen gehalten, doch das Rudel Greifenstein machte bislang gar keine Anstalten, Pferde oder Rinder anzugreifen. Doch natürlich sagen Wölfe zu Ziegen und Schafen, die ihnen praktisch auf dem Präsentierteller serviert werden, nicht „Nein“. © Brigitte Sommer

 

Wolfslosung findet man nicht mit technischem Schnickschnack, sondern vor allem durch Intuition und einem Gespür für Wölfe auf langen Wandertouren. Da Wölfe die Grenzen ihrer Territorien mit ihrem Kot markieren, können wir uns durch Losungsfunde ein Bild machen und unsere Patrouillen entsprechend ausrichten. © Brigitte Sommer

 

Unser Vereinsmitglied Gudrun lässt ihre Hündin zur Wolfslosungsspürhündin ausbilden. Alba hilft uns inzwischen sehr bei unseren Einsätzen. Auch bei toten Tieren kann sie uns helfen. Möchte sie die Spur weg vom toten Tier lieber nicht verfolgen, könnte es sich entweder um einen Riss handeln, oder aber ein durch Wölfe nachgesorgtes Reh.© Brigitte Sommer

 

Wie schnell ein totes Tier in der Natur verwertet wird, zeigt sich hier: Das Foto entstand nur einen Tag vorher. Foto: privat.

 

Illegale Verfolgung: Das schleichende Sterben hessischer Territorien

Dass erfolgreiche Klagen, wie vor dem Verwaltungsgericht Kassel, keinen verlässlichen Schutz vor der Realität im Wald bieten, belegt das kontinuierliche Verschwinden etablierter Wolfsterritorien in Hessen. Während die Politik suggeriert, die Wolfsbestände würden unkontrolliert wachsen, dokumentieren offizielle Angaben und unsere Recherchen einen gegenteiligen Trend. Ein Großteil der nachgewiesenen Territorien existiert heute nicht mehr, da die Tiere spurlos verschwunden sind.
Die Bilanz des hessischen Wolfsvorkommens abseits des Greifensteiner Rudels:

Das Verschwinden betrifft nicht nur sesshafte Rudelstrukturen. Auch durchziehende Einzelwölfe, die auf der Suche nach neuen Territorien sind, werden immer wieder illegal beseitigt. Ein aktueller Verdachtsfall im Main-Kinzig-Kreis untermauert diese Annahme. https://wolfszentrum.hessen.de/aktuelles-0

 

Diese Foto hat uns ein Wolfsfreund zugesendet. Es gibt doch viele Freunde der Wölfe in der Region. Ein herzliches Dankeschön. Foto: privat.

 

An jeder Ecke befinden sich – wie überall – Hochsitze. Mittig hinten zu sehen. Bei diesem ist kein Kugelfang zum bergabliegenden Wanderweg. © Brigitte Sommer

 

An der Ulmbachsperre ist ein Campingplatz mit Badestelle. © Brigitte Sommer

 

Ein riesiges Gebiet mit viel Platz für Wildtiere. © Brigitte Sommer

 

Alles in der Natur wird verwertet: Tagpfauenauge auf Marderlosung. © Brigitte Sommer

 

Danke an die Wanderer, die uns dieses Bild geschickt haben. Foto: privat.

 

Überall Hochsitze.In der blauen Tonne befindet sich Mais zum „Ankirren“ von Wildschweinen. Foto: privat.

 

Der Bock als Gärtner: Der massive Interessenkonflikt im staatlichen Monitoring

Ein weiterer Kernskandal ist die Struktur des offiziellen Wolfsmonitorings in Hessen, die einen unübersehbaren Interessenkonflikt birgt. Seit der Neuzuordnung des Wolfszentrums Hessen (WZH) zum Landesbetrieb HessenForst und der gezielten Ausbildung von Hobbyjägern zu offiziellen „ehrenamtlichen Wolfsberatern“ wird der Bock buchstäblich zum Gärtner gemacht. Das WZH erfasst über dieses Netzwerk systematisch Bewegungsprofile, Fotofallen-Daten und Standortnachweise der Wölfe. Dieselben Daten, die eigentlich dem Schutz der Tiere dienen sollten, werden durch die Neuausrichtung des Jagdrechts nun jedoch als direkte logistische Grundlage genutzt, um Abschüsse vorzubereiten. Die Jägerschaft sammelt so die Standortdaten ihrer potenziellen Abschussobjekte im Grunde selbst. Dass ausgerechnet eine Lobbygruppe, die den Wolf öffentlich als „Schadfaktor“ brandmarkt, die Hoheit über die Datenerhebung im Wald besitzt, entzieht dem staatlichen Monitoring jede Unabhängigkeit und wissenschaftliche Neutralität. Es dient in der Praxis nicht mehr dem Artenschutz, sondern der gezielten Lokalisierung von Wölfen zur Freigabe für die Flinte.

Ausbau unserer unabhängigen Wolfsschutzpatrouillen

Um dem illegalen Verschwinden von Wölfen entgegenzuwirken und das Greifensteiner Rudel effektiv vor Übergriffen zu schützen, organisiert Wolfsschutz-Deutschland e. V. seit Jahren zielgerichtete Schutzpatrouillen. Unsere Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer hat zusammen mit einem ehrenamtlichen Team das Kerngebiet des Rudels im Lahn-Dill-Kreis über mehrere Tage hinweg erneut erwandert.
Durch diese intensive Felderkundung haben wir einen detaillierten Überblick über die lokalen Gegebenheiten und die Streifgebiete des Rudels gewonnen. Diese Erkenntnisse dienen als Basis für unsere vereinsinternen Wolfsschutzpatrouillen. Unsere Teams werden ab sofort im Revier Präsenz zeigen, um die Einhaltung des Gerichtsbeschlusses zu überwachen, illegale Aktivitäten im Wald zu dokumentieren und den Schutz der verbleibenden Wölfe unabhängig zu begleiten.
Es dokumentierten u. a. Brigitte (links), Gudrun und Alba. Hinweisgeber und aktive Mitglieder können sich sicher sein, dass wir ihre Identität schützen. Informanten garantieren wir Quellenschutz. Foto: Privat.

Aktiv werden für den Wolfsschutz: Schützen Sie mit uns die hessischen Wölfe

Der Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Kassel hat uns eine Atempause verschafft, doch die Arbeit im Wald fängt jetzt erst an. Um illegale Verfolgungen zu verhindern und eine lückenlose, unabhängige Dokumentation zu gewährleisten, brauchen wir Ihre Unterstützung.
Werden Sie Teil unserer Wolfsschutzpatrouillen!
Das gemeinsame Erkunden der Wolfsterritorien ist nicht nur ein unschätzbarer Dienst für den Artenschutz, sondern bietet auch enorme persönliche Vorteile. Das Wandern in der Natur hat nachweislich tiefgreifende gesundheitliche Aspekte:
    • Stärkung des Herz-Kreislauf-Systems: Das gleichmäßige Gehen in wechselndem Terrain trainiert Herz und Lunge sanft, aber hocheffektiv.
    • Nachhaltiger Stressabbau: Der Aufenthalt im Wald senkt nachweislich das Stresshormon Cortisol, beruhigt das Nervensystem und stärkt die psychische Widerstandskraft.
    • Aktivierung des Immunsystems: Die Bewegung an der frischen Waldluft regt die Produktion körpereigener Abwehrzellen an.

Verbinden Sie das Angenehme mit dem Nützlichen: Tun Sie Ihrem Körper etwas Gutes und leisten Sie gleichzeitig einen unschätzbaren Beitrag zum Schutz des Greifensteiner Rudels. Ob als aktiver Patrouillengänger im Wald oder durch eine feste Mitgliedschaft, die unsere Arbeit dauerhaft rechtssicher finanziert – jede helfende Hand zählt. Hier geht es zum Mitgliedsantrag: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Weitere Quellen:

Neuer Wolfsmanagementplan Hessen: https://landwirtschaft.hessen.de/sites/landwirtschaft.hessen.de/files/2026-06/20260630_wmp_final_veroeffentlichung_abgestimmt_al6.pdf

Unsere Kritik zum Vorhaben Wolfsmanagementplan: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/24/perfider-plan-in-hessen-bis-zu-40-der-welpen-abschiessen-waehrend-rudel-schon-vorher-systematisch-dezimiert-wurden/

Gerichtsentscheidung zum Eilverfahren Greifenstein: https://www.sueddeutsche.de/wissen/tierschutz-debatte-eilantrag-bremst-wolfsjagd-im-lahn-dill-kreis-aus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260703-930-330290

Hier zeigen wir die schlechten Zäune: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/05/29/richtigstellung-woelfe-in-greifenstein-nicht-verantwortlich-fuer-tote-und-verletzte-pferde/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

 

Aktiver Wolfsschutz: Wir suchen Unterstützung in Hessen und NRW

Die Lage für die Wölfe in Deutschland hat sich spürbar verschärft. Nach der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht werden ständig neue Abschussverfügungen erlassen. Gleichzeitig wurden den klageberechtigten Organisationen durch die neue Rechtslage weitreichende Klagemöglichkeiten entzogen – genau wie wir es bereits angekündigt hatten. Der politische und gesellschaftliche Druck auf die Wolfsrudel wächst und der gesetzliche Schutz bröckelt zusehends. In dieser schwierigen Zeit brauchen wir mehr denn je aktive Unterstützung vor Ort.

Besonders in Nordrhein-Westfalen und Hessen freuen wir uns über neue engagierte Mitglieder, die sich einbringen möchten. Viele Menschen möchten gerne etwas für den Schutz der Wölfe tun, trauen sich aber keine Patrouillen- oder Monitoringeinsätze zu – sei es, weil sie nicht mehr so gut zu Fuß sind, oder weil sie Sorge vor möglichen Konfrontationen mit Wolfsgegnern haben. Genau für diese Personen sind unsere Infostände die ideale Möglichkeit, aktiv zu werden.
Gudrun und Kajo rocken die Stände in Hessen. Foto: Privat
Seit der Gründung unseres Vereins betreiben wir Infostände in verschiedenen Regionen. Wir klären Passanten auf, verteilen Informationsmaterial, verkaufen unser Merchandising und machen den Wolfsschutz sichtbar.
Wichtig: In all den Jahren wurde unser Team bei keinem einzigen Stand angefeindet oder aggressiv angegangen. Die Atmosphäre ist durchweg freundlich, wertschätzend und motivierend – ein Ort, an dem man sich wohl und sicher fühlen kann.
Ein ganz herzliches Dankeschön geht an dieser Stelle an Gudrun und Kajo, die in Hessen die Infostände so toll rocken und mit viel Herzblut betreuen. Gudrun kümmert sich zusätzlich mit großer Sorgfalt um unser Merchandising. https://wolfsschutz-deutschland.de/geschenke/
Unsere Mitglieder, egal ob im Wald oder auf Infoständen,  sind einfach ein unschätzbares Team.

Möchtest du dich einbringen, ohne selbst durch den Wald zu laufen oder Konfrontationen zu riskieren? Dann sind unsere Infostände genau das Richtige für Dich.

Du kannst mit Deiner Zeit und Deiner Überzeugung einen echten Beitrag leisten – gerade jetzt, wo jede helfende Hand und jede Stimme gebraucht wird. Wir freuen uns auf Dich! Schreib uns gerne eine Nachricht, wenn Du Interesse hast.
Gemeinsam können wir mehr erreichen. Wolfsschutz lebt von Menschen, die bereit sind, etwas zu tun – jeder auf seine Art.
Hier der Link zu unserem Mitgliedsantrag: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Wer bereits Mitglied ist, schreibt eine Mail an Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Behörde bestätigt: Jungwolf Alster benimmt sich natürlich mustergültig

Vor fast vier Wochen sorgte der junge Wolf „Alster“ in Hamburg-Altona für Schlagzeilen. Am 30. März 2026 verirrte sich das entkräftete Jungtier in eine Einkaufspassage in der Großen Bergstraße (Nähe IKEA), geriet in Todesangst und verletzte eine 65-jährige Frau, die ihm helfen wollte. Das Tier floh anschließend in die Binnenalster und wurde geborgen. Heute liegt uns eine aktuelle Stellungnahme der Pressestelle der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) vor.

Alster war völlig erschöpft aus der Alster geborgen worden. Beispielfoto schwimmender Wolf. © Brigitte Sommer

 

Auf unsere Nachfrage, ob die Behörde eingeräumt hätte, dass es sich nicht um einen Biss gehandelt habe,  teilte ein Pressesprecher mit: „Eine derartige Äußerung kann ich Ihnen nicht bestätigen. Wir gehen nach dem Polizeibericht und Zeugenaussagen von einem Biss aus.“
Gleichzeitig beschreibt die Behörde den Hergang exakt so, wie wir ihn von Anfang an eingeordnet haben:„Der Wolf hat das Hamburger Stadtgebiet vermutlich im Westen betreten. Es handelte sich um ein Jungtier in der Abwanderungsphase auf der Suche nach einem eigenen Revier. Dabei legen Wölfe weite Strecken zurück und können sich – wie in diesem Ausnahmefall – in urbanes Gebiet verirren. Das Tier zeigte über Tage, in denen es sich gestresst und verirrt im Hamburger Stadtgebiet aufhielt, dennoch ein artentypisches, scheues Fluchtverhalten und mied Menschen. Im Moment des Vorfalls, bei dem eine Frau verletzt wurde, war der Wolf offenbar in einer außergewöhnlichen Stresssituation.“ Der Wolf verhält sich derzeit arttypisch und unauffällig. Wo genau er ausgewildert wurde, kommuniziert die Behörde allerdings nicht.
Verschiedene Zeitungen berichteten von einer Freilassung in der Fischbeker Heide – eine offizielle Bestätigung liegt bis heute nicht vor.

Jungwölfe auf Wanderschaft: Natur pur

Jungwölfe in der Abwanderungsphase (meist 1–2 Jahre alt) verlassen ihr Geburtsrudel, um ein eigenes Revier zu finden. Sie legen dabei oft Hunderte Kilometer zurück – bis zu 70 km an einem Tag. Ohne Karte oder Kompass ist es normal, dass sie durch Ortschaften, Felder oder städtische Randgebiete streifen. Ihr Verhalten bleibt dabei typischerweise scheu und fluchtbetont – solange keine extreme Stresssituation eintritt. Genau das war bei Alster der Fall.
Besonders bedauerlich ist, dass selbst manche Wolfsfreunde und Unterstützer zunächst nicht einräumen wollten, dass auch ein Wolf in einer solchen Extremsituation schnappen kann. Wer nicht zugeben mag, dass auch ein Wolf mal beißen kann, versetzt sich selbst in eine schlechtere argumentative Position. Denn genau dann, wenn es tatsächlich einmal passiert, können Medien und Behörden den Fall umso stärker instrumentalisieren und zur Panikmache nutzen. Diese Haltung entspringt letztlich demselben Rotkäppchensyndrom – nur von der anderen Seite: Ein panisches, in die Enge getriebenes Jungtier kann in Todesangst zuschnappen oder beißen – das ist eine ganz normale biologische Notwehrreaktion und kein Angriff. Wer das leugnet, schadet nicht nur einer sachlichen Debatte, sondern letztlich auch dem ernsthaften Wolfsschutz.
Beispielfoto Jungwolf.

Unsere Forderung bleibt klar:

Alster hat gezeigt, dass er ein normales Jungtier ist, das sich in einer extremen Ausnahmesituation befunden hatte. Er verdient eine echte Freilassung ohne GPS-Sender. Transparenz beim Polizeibericht und beim genauen Auswilderungsort wäre tatsächlich in diesem ein wichtiger Schritt, denn die Daten des Senders gehen an die Jäger. 
Quellen:

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Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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NRW – Ihr Name ist Amela von Wesel und sie braucht Schutz

Ende September 2025 haben wir in sozialen Netzwerken ohne Orte zu nennen, erstmals über eine junge Wölfin berichtet, die sich in Deutschland ein Revier gesucht und niedergelassen hat. Wir nannten sie Amela – ein Name, der für uns Symbol für einen neuen Anfang stand. „In jedem neuen Anfang wohnt ein Zauber inne“, schrieben wir damals. Wir hofften inständig, dass ihr Revier möglichst lange unentdeckt und ungestört bleibt, damit sie in Ruhe sesshaft werden, vielleicht einen Partner finden und ein Rudel gründen kann. Leider hat sich diese Hoffnung nicht erfüllt.

Der Inhaber einer Wolfsstation – ein Wiederholungstäter in solchen Dingen – hat ihren Standort öffentlich gemacht. Die üblichen Medien haben sich darauf gestürzt  bzw. wurden auch von einem Wolfsgegner informiert und die Information wird weiter verbreitet. Damit ist Amela nun bekannt und der Schutzdruck steigt sofort enorm. Bestimmte Menschen dort kennen das Revier ganz genau und können den Standort des Bildes einer genauen Position zuordnen.
Beispielfoto Wölfin.
Aus diesem Grund sehen wir uns genötigt, Amela offiziell als Nachfolgerin von Gloria von Wesel bekannt zu geben und die Botschaft zu übermitteln, dass wir vor Ort ganz genau aufpassen.  Gloria (GW954f) war in NRW eine Ikone. Leider agieren dort noch immer die gleichen Seilschaften, die für Glorias Tod mit verantwortlich waren. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/09/13/nrw-wolfsschutzorga-distanziert-sich-endlich-von-wolfsgegnern/

 

Das Video zeigt Amela von Wesel auf einer unserer Monitoringkameras. © Wolfsschutz-Deutschland e. V. – Es ist nicht gestattet, dass dieses Video außerhalb unseres Beitrages verwendet wird. Weder Medien noch Privatpersonen ist es erlaubt, das Video oder Teile daraus zu verwenden oder zu kopieren, oder Screenshots daraus zu erstellen. Jedwede Missachtung wird juristisch belangt werden.

Andere Vereine und eine Orga ehrenamtlicher Zaunbauhelfer distanzieren sich bis heute nicht von diesen Wolfsgegnern, die sich tatsächlich nicht einmal wirklich als Wolfsfreunde bezeichnen oder gar tarnen. Warum aber noch immer und ständig weiter Wolfsfreunde auf diese Leute hereinfallen, ist nicht mehr logisch erklärbar. Einige Zeitgenossen scheinen in ihrer Wahrnehmung fast komplett eingeschränkt zu sein.

Unter entsprechenden Beiträgen werden Sätze wie „Weidmanns Heil“ geschrieben, oder es werden Patronenkaliber in Bezug auf Tötungen genannt oder Bilder gepostet, die überfahrene Wölfe zeigen. Der Stationsinhaber scheut sich nicht, mit solchen Leuten zu interagieren und es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Fall, dass diese Hasser erneut über den genauen Standort der Wildkameraaufnahme des Stationsinhabers informiert sind.

Amela trägt nun diese Hoffnung auf einen neuen Anfang weiter: Eine Wölfin, die ein neues Kapitel schreiben könnte, wenn wir sie lassen. Unsere Aktiven sind vor Ort. Sie beobachten sie seit dem Frühjahr 2025 und sorgen dafür, dass Amela so gut wie möglich geschützt wird – ohne sie zu stören oder zu gefährden.
Unser FB-Posting vom 29. September 2025.
Wir bitten alle, die es gut mit ihr meinen: Helft mit, indem ihr Abstand haltet, keine gezielten Suchen startet und Gerüchte oder Sichtungen nicht weiterverbreitet und uns dafür aber Unregelmäßigkeiten vor Ort meldet.  Jede unnötige Aufmerksamkeit macht es schwerer für sie. Amela verdient Zeit und Ruhe. Lasst uns dafür sorgen, dass aus diesem neuen Anfang kein trauriges Ende wird wie bei Gloria.
Screenshot

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

 

Gesetzes-Trick für die Wolfsjagd: Änderung wurde einfach reingeschmuggelt

Was gerade im Hintergrund der Bundespolitik passiert, ist kein juristischer Schönheitsfehler – es ist ein schwerwiegender Angriff auf Demokratie, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes (BR-Drucksache 765/25 vom 19. Dezember 2025) ging durch alle vorgeschriebenen Stationen: Referentenentwurf, Kabinettbeschluss, Verbändeanhörung, erste Lesung im Bundestag. In dieser Fassung gab es keinen § 39a BNatSchG. Der neue Paragraph, der den Schutzstatus des Wolfs faktisch aushebelt und praktisch überall erleichterte Abschüsse ermöglicht, tauchte erst später auf – und zwar in der Ausschussempfehlung 765/1/25 vom 19. Januar 2026.

 

Verfahrensfehler im Gesetzgebungsverfahren: § 39a BNatSchG am Bundestag vorbeigeschleust

 

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer
Das bedeutet, dass genau zu dieser massiven Änderung des Naturschutzrechts keine gesetzlich vorgeschriebene Verbändeanhörung statt (§ 47 GGO) stattgefunden hat.  Der Bundestag hat in der ersten Lesung über einen Entwurf abgestimmt, der diesen Paragraphen nicht enthielt. Der Bundesrat wurde in der 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 mit einer Version konfrontiert, die erst nachträglich und ohne ausreichende Prüfung ergänzt wurde.
Das ist kein Versehen. Das ist ein gezieltes Unterlaufen parlamentarischer Kontrolle und der Beteiligungsrechte von Umweltverbänden, Wissenschaftlern und Öffentlichkeit.
Besonders brisant: § 39a BNatSchG greift direkt in § 7 BNatSchG ein – den zentralen Schutzanker für streng geschützte Arten wie den Wolf nach EU-Recht (FFH-Richtlinie, Berner Konvention).
Durch diesen neuen Paragraphen wird der „günstige Erhaltungszustand“ umgangen und eine faktische Bejagung möglich gemacht – ohne dass die betroffenen Naturschutzverbände dazu angehört wurden. Der Einfluss der Jagdlobby liegt offen zutage: Was in der ursprünglichen Fassung noch nicht durchsetzbar war, wurde im Ausschuss „durchgereicht“. Passend dazu forderte der Bundesrat Eile: Durchpeitschen, bevor es auffällt. In Brandenburg erklärte ein SPD-Abgeordneter (Wolfgang Roick) bereits im RBB, man werde zustimmen. Willkommen in einer Demokratie, in der Bürgerbeteiligung und fachliche Prüfung zur lästigen Formalie werden.
Wenn § 39a BNatSchG (in der aktuellen Fassung der Ausschussempfehlung) durchgeht und das Gesetz in Kraft tritt, wären auch wolfsarme Bundesländer (z. B. NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein usw.) deutlich stärker gefährdet als ohnehin schon. Es gäbe keine regionale Ausnahme oder „Schutzzone“ für Länder ohne Rudel. Der Wolf würde überall zur „jagdbaren Art“, sobald er auftaucht – und die Hürden für Entnahmen würden drastisch sinken.

Dieses Vorgehen ist rechtlich angreifbar – sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene

Verstoß gegen Anhörungspflicht (GGO)

Mangelnde Transparenz und Verletzung des Rechts auf Beteiligung

Potenzieller EU-Rechtsverstoß (Artenschutzrichtlinien)

Die darauf basierenden Landesverordnungen werden es ebenso sein. Immerhin: Klagen – auch im Eilverfahren – sind absehbar und vielversprechend. Wolfsschutz-Deutschland e.V. hatte genau dieses Vorgehen bereits früh angekündigt und gewarnt. Schon im Herbst 2025 haben wir in mehreren Beiträgen und Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung den Wolfsschutz nicht offen und transparent angreifen, sondern durch Hintertür-Änderungen im Naturschutzrecht aushöhlen wird – ohne echte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände. Wir haben damals geschrieben: „Der Wolf wird nicht durch offene Debatte, sondern durch undurchsichtige Verfahrensmanöver geopfert.“ Leider haben wir Recht behalten. Die jetzige Entwicklung ist genau das, was wir vorausgesehen und befürchtet haben. Verlierer sind am Ende nicht nur der Wolf und der Naturschutz, sondern der Rechtsstaat selbst. Wenn Gesetze in Hinterzimmern umgeschrieben werden, ohne dass Parlament, Verbände oder Öffentlichkeit mitreden dürfen, dann ist das keine Gesetzgebung mehr – das ist Willkür.
Beispielfoto spielende Jungwölfe. © Brigitte Sommer

Wir fordern: Sofortige Offenlegung aller internen Abstimmungs- und Änderungsprotokolle

Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens bis eine ordnungsgemäße Anhörung zu § 39a stattgefunden hat

Rücknahme der Änderung, die ohne demokratische Legitimation eingefügt wurde

 

Die Gefahr ist real und betrifft ganz Deutschland, nicht nur Bundesländer mit vielen Wölfen. Deshalb ist es so wichtig, dass jetzt noch Druck gemacht wird und vor allem genau verstanden wird, was auf dem Spielt steht – vor der Anhörung am 23. Februar 2026 und der zweiten Lesung im Bundestag.

Das ist ein Testfall für die Demokratie insgesamt in Deutschland und sollte niemanden kalt lassen. Wer hier schweigt, macht sich mitschuldig.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Tastaturheldentum reicht nicht – Wir müssen uns für die Wölfe zeigen!

Die jüngste Demonstration gestern in Berlin gegen Drückjagden und die Jagd auf Wölfe war ein ernüchterndes Erlebnis: Statt der erwarteten 1.000 Teilnehmer kamen nur etwa 60 Menschen. Diese Zahl ist ein Weckruf. Wir Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde müssen ehrlich mit uns selbst sein: Engagement für Tiere und Umwelt, das keinen direkten persönlichen Vorteil bringt, scheint kaum noch stattzufinden. Während Fußballspiele und Konzerte Stadien füllen, bleibt der Einsatz für den Schutz unserer Wölfe und der Natur auf der Strecke. Der Ernst der Lage – die drohende Ausrottung der Wölfe und die fortgesetzte Bedrohung für alle Wildtiere durch Jagd allgemein – wird offenbar nicht erkannt.

In den sozialen Medien sehen wir Likes, Herzchen und Kommentare wie „Ich bin mit dem Herzen dabei“. Doch die bittere Wahrheit ist: Mit Klicks und virtueller Zustimmung retten wir keinen einzigen Wolf. Den Regierungen kommt es entgegen, wenn sich Protest auf Social Media beschränkt. Tastaturheldentum mag bequem sein, doch es bleibt wirkungslos. Während wenige sich bis zur Erschöpfung für den Wolfsschutz einsetzen, fehlt die breite Unterstützung vor Ort – dort, wo sie zählt.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten uns an der Demo beteiligt. von links. Kassenwart und Vorstandsmitglied Jürgen Götz, Raik und Martin. Foto: Privat.
Ein Blick auf die Gegenseite macht die Diskrepanz deutlich: Der Landesjagdverband Brandenburg spottete kürzlich über eine Wolfsschutz-Kundgebung in Potsdam, die mit unter zehn Teilnehmern stattfand. Diese Kritik wurde von Tierschützern empört zurückgewiesen – doch sollten wir sie nicht ernst nehmen? Eine Jägerdemonstration in Hannover zog über 3.000 Teilnehmer an, die ihre Eigeninteressen lautstark vertraten. Jäger haben ein klares Ziel: die Jagd auf Wölfe zu legitimieren. Wir Tierschützer müssen uns fragen: Warum schaffen wir es nicht, ähnlich viele Menschen für den Schutz der Wölfe zu mobilisieren?

 

Von über 900 Personen waren letztendlich nur zirka 60 Menschen wirklich vor Ort. Quelle: https://www.facebook.com/events/1385802295818150?acontext=%7B“event_action_history“%3A[%7B“mechanism“%3A“attachment“%2C“surface“%3A“newsfeed“%7D]%2C“ref_notif_type“%3Anull%7D

Auch unser Aufruf in FB zur Demo bekam sehr viele Reaktionen, die dennoch nicht in Aktion übergingen.

 

Immerhin hatte sich ein Prominenter, nämlich Dr. Mark Bennecke, beteiligt.

 

Ein großes Dankeschön

Trotz der niedrigen Teilnehmerzahl möchten wir von Herzen den etwa 60 Menschen danken, die in Berlin vor Ort waren und ihre Stimme für die Wölfe erhoben haben. Euer Einsatz, eure Zeit und euer Mut sind unbezahlbar! Ein besonderes Dankeschön geht an den Veranstalter Thomas Frost, der mit Leidenschaft und Engagement diese Demonstration organisiert hat. Ihr seid diejenigen, die den Unterschied machen!
Besonders auffällig ist, dass der Protest oft von der Generation 50+ getragen wird. Wo bleibt die junge Generation, die am meisten von einer zerstörten Umwelt betroffen sein wird? Wenn wir nicht erkennen, dass Tastaturheldentum nicht ausreicht, gefährden wir nicht nur die Zukunft der Wölfe, sondern auch die unserer Natur und Umwelt insgesamt. Unser Appell: Wir rufen euch auf, über Likes hinauszugehen. Engagement für den Wolfsschutz braucht Präsenz, Mut und Einsatz. Die nächste Demonstration, die nächste Kundgebung, die nächste Aktion – seid dabei! Lasst uns gemeinsam zeigen, dass der Schutz unserer Wölfe und unserer Umwelt uns nicht egal ist. Jeder Schritt auf der Straße ist mehr wert als tausend Klicks. Die Wölfe brauchen uns – und die Natur braucht die Wölfe. Die nächste Demo findet am 27. September 2025 in der Schweiz statt.
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Auch durch den Kauf unseres neues Wolfskalenders für 2026 kann unsere Arbeit wirkungsvoll unterstützt werden. Hier geht es zu den Bestellmöglichkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/08/19/unser-wolfskalender-2026-ist-da/

 

Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützt Offenen Brief an EU-Kommission und EU-Mitgliedsstaaten

Unser Kampf gegen die Herabstufung des Schutzstatus der Wölfe geht weiter. Wolfsschutz-Deutschland e.V. und weitere 74 Umweltorgas haben sich einem Offenen Brief der italienischen Umweltorganisation Green Impact angeschlossen, um den Druck auf die EU-Kommission und deren Mitgliedsländer zu erhöhen. Mit der Ablehnung der Herabstufung des Wolfsschutzstatus haben die 27 EU-Mitgliedstaaten nun die Möglichkeit, die EU-Habitatrichtlinie zu bewahren und sich gegen den politisch motivierten und unbegründeten Prozess zu wehren, der von der EU-Führung vorangetrieben wird. Die vorgeschlagene Herabstufung des Wolfes durch die EU wird derzeit vom Europäischen Gerichtshof geprüft. Die 27 EU-Mitgliedstaaten sollten die endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten, bevor sie Änderungen an ihren nationalen Gesetzen vornehmen. Wichtig ist, dass eine Herabstufung auf nationaler Ebene nicht verpflichtend ist: Die EU-Staaten haben bis Januar 2027 Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen – und können sich letztendlich auch dafür entscheiden, sie ganz abzulehnen. Die Herabstufung entbehrt einer soliden rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlage und könnte durch bevorstehende Urteile des Europäischen Gerichtshofs aufgehoben werden. Hier unser gemeinsamer Offener Brief.

 

Beispielfoto Wölfe.
Beispielfoto Wölfe.

 

O F F E N E R    B R I E F

Sehr geehrte Vertreter der EU-27-Mitgliedstaaten,

am 24. Juni 2025 wurde die Herabstufung des Wolfs in das Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit haben die 27 EU-Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, diese Änderung in nationales Recht umzusetzen, wobei die Umsetzung jedoch nicht verpflichtend ist.

Wir bitten Sie eindringlich, von einer Änderung Ihrer nationalen Rechtsvorschriften zum Schutzstatus des Wolfes  (Canis lupus) abzusehen, da die Herabstufung des Wolfes eine politisch motivierte Maßnahme der EU-Führung in Brüssel ist, die nicht im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften und den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen (einem Grundpfeiler des EU-Vertrags) steht.

Derzeit sind vor dem Europäischen Gerichtshof Rechtsverfahren sowohl gegen die Europäische Kommission als auch gegen den Rat der EU anhängig. Diese könnten zur Aufhebung der jüngsten Entscheidung zur Herabstufung des Wolfes führen – eine Initiative, der, wie von der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft anerkannt, eine solide rechtliche und wissenschaftliche Grundlage fehlt. Als solche steht sie im Widerspruch zu den Kernanforderungen der EU-Habitatrichtlinie, die nach wie vor den Eckpfeiler der Naturschutzpolitik in Europa bildet.

Eine beim EU-Bürgerbeauftragten eingereichte Beschwerde gegen die Europäische Kommission bezüglich der Erhebung von Wolfsdaten wartet ebenfalls auf eine Antwort. Darüber hinaus wird geschätzt, dass nur 0,07 % der Schaf- und Ziegenpopulation in der EU, der primären Zielart, von Wolfsräubten betroffen sind – was zu minimalen und wirtschaftlich unbedeutenden Verlusten führt. Diese Verluste werden bereits weitgehend durch Subventionen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ausgeglichen, die von den EU-Steuerzahlern finanziert werden.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie berücksichtigen sollten:

  1. Rechtliche Unsicherheit:

Angesichts der Tatsache, dass derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof mehrere Verfahren anhängig sind, in denen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der EU zur Herabstufung des Wolfsstatus in Frage gestellt wird, wäre es ratsam, die derzeitigen nationalen Schutzmaßnahmen beizubehalten. Eine vorzeitige Änderung könnte später als unvereinbar mit dem EU-Recht angesehen werden, zumal zahlreiche aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs eine Auslegung der Habitat-Richtlinie bekräftigt haben, die im Widerspruch zur Entscheidung zur Herabstufung des Wolfes steht.

Einige EU-Mitgliedstaaten haben bereits angekündigt, dass sie den strengen Schutz beibehalten (Belgien, Polen, Tschechische Republik) und ihre nationalen Gesetze nicht ändern werden; andere erwägen dies derzeit.

  1. Wissenschaftliche und rechtliche Grundlage:

Die Entscheidung zur Herabstufung ist durch die verfügbaren ökologischen und populationsbezogenen Daten nicht begründet. Im Gegenteil, die verfügbaren Erkenntnisse deuten eindeutig darauf hin, dass die Wolfspopulationen in mehreren Regionen Europas weiterhin gefährdet, vom Aussterben bedroht oder gefährdet sind. Nach der EU-Habitatrichtlinie sind die Mitgliedstaaten berechtigt – und in einigen Fällen sogar verpflichtet –, strengere Schutzstandards als die auf EU-Ebene festgelegten aufrechtzuerhalten, insbesondere wenn wissenschaftliche Erkenntnisse einen fortbestehenden Erhaltungsbedarf belegen.

  1. Sozioökonomische Argumente sind rechtlich irrelevant:

Wie kürzlich vom Europäischen Gerichtshof klargestellt wurde, sind sozioökonomische Erwägungen,

einschließlich solcher im Zusammenhang mit Wildtierfraß, keine gültigen Gründe für eine Änderung des Erhaltungszustands gemäß der Habitat-Richtlinie, die sich eher auf ökologische als auf wirtschaftliche Aspekte stützt.

Darüber hinaus sind diese Auswirkungen minimal und werden derzeit durch Ausgleichs- und Präventivmaßnahmen gemildert, die durch EU-Mechanismen wie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) finanziert werden.

  1. Keine unmittelbare rechtliche Verpflichtung:

Obwohl die Herabstufung im Rahmen der Berner Konvention beschlossen wurde – wiederum weitgehend unter starkem Druck der in Brüssel ansässigen EU-Führung, insbesondere der Europäischen Kommission –, besteht keine verbindliche rechtliche Verpflichtung für die EU-Mitgliedstaaten, diese Entscheidung unverzüglich in EU- und nationales Recht umzusetzen. Darüber hinaus sieht die EU-Habitatrichtlinie eine Anpassungsfrist (Umsetzungsfrist) von 18 Monaten vor, die ausreichend Zeit für eine rechtliche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof lassen sollte, da die mangelnde wissenschaftliche Grundlage bereits öffentlich bekannt ist. Internationale und EU-Umweltrechtsvorschriften (einschließlich der Habitatrichtlinie) ermöglichen es den Staaten, Arten auf nationaler Ebene streng zu schützen, unabhängig von den Vorgaben der Berner Konvention und den Entscheidungen der EU.

Schlussfolgerungen und Forderungen:

Wir fordern daher nachdrücklich, dass alle nationalen Gesetzesänderungen ausgesetzt werden, bis die Rechtslage vollständig geklärt ist und ein Konsens auf der Grundlage rechtlicher und wissenschaftlicher Erkenntnisse erzielt wurde.

Ein vorsichtiges Vorgehen steht nicht nur im Einklang mit dem in den EU-Umweltvorschriften verankerten Vorsorgeprinzip, sondern schützt die Mitgliedstaaten auch vor möglichen rechtlichen Haftungsrisiken und Klagen vor nationalen Gerichten.

Über 75 Nichtregierungsorganisationen fordern die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Herabstufung des Wolfs in den nationalen Rechtsvorschriften abzulehnen und seinen strengen Schutzstatus beizubehalten.

 

 

Weitere Informationen

⮚ 2024 Klage vor dem Europäischen Gerichtshof auf Aufhebung der Herabstufung des Wolfes. Details: Klage von fünf Verbänden (Rechtssache T-634/24) vor dem Europäischen Gerichtshof auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Rates, den Wolf in die Berner Konvention herabzustufen, 2024 Rechtssache T-634/24; Klage eingereicht am 6. Dezember 2024 – Green Impact u. a. gegen Rat und Kommission. Die Klage wurde von 17 weiteren Verbänden unterstützt, die sich dem Rechtsmittelverfahren angeschlossen haben. Rechtsmittelführer: Green Impact, EARTH, Nagy Tavak, One Voice, LNDC Animal Protection. Streithelfer: LEIDAA, Federazione Nazionale Pro Natura, Io non ho paura del lupo, Animal Cross, Pole Grands Predateurs, ASPAS, Ferus, Asociación Animalista LIBERA!, Suomen eläinoikeusjuristit ry, Svenska Rovdjursföreningen, Naturskyddsföreningen, Pracownia na rzecz Wszystkich Istot, OIPA, LEAL, WWF Italia, Legambiente und ASCEL

⮚ 700 Wissenschaftler aus ganz Europa unterzeichnen Petition gegen die Herabstufung des Wolfes

⮚ IUCN-Initiative für Großraubtiere (koordiniert von Dr. Luigi Boitani): Erklärung gegen die Herabstufung des Wolfes

⮚ Über 2000 Wissenschaftler gegen die Aushöhlung der EU-Naturrichtlinien

⮚ Auswirkungen von Raubtieren auf die Viehzucht – Die Zahl der durch Wölfe getöteten Schafe in der EU macht nur 0,07 % der Gesamtzahl der Schafe in der EU aus (2024). Quelle: Science, 24. Januar 2024.

⮚ Europäischer Gerichtshof, Wolfsfälle (Spanien, Österreich, Estland)

In seinen Urteilen von 2024 zu den Rechtssachen (C601/22; C436/22; C-629/23) gegen Österreich und Spanien und Estland bestätigte der Europäische Gerichtshof die Notwendigkeit, in diesen Ländern einen strengen Schutz aufrechtzuerhalten, und dass die Notwendigkeit, einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfes zu gewährleisten, Vorrang vor sozioökonomischen Erwägungen hat;

darüber hinaus kann auf regionaler Ebene nicht als jagdbare Art ausgewiesen werden, wenn sein Erhaltungszustand auf nationaler Ebene ungünstig ist. Die ökologischen Standards, die sich aus der Definition des günstigen Erhaltungszustands in der Richtlinie sind nicht verhandelbar und dürfen nicht aus Gründen sozialer und wirtschaftlicher Konflikte angepasst werden.

Empfohlene Literatur zu diesen Themen: Rechtliche Gutachten von Prof. Trouwborst. (1) Arie Trouwborst| LinkedIn

⮚ EU-Herabstufung des Wolfs: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32025L1237

⮚ Eine formelle Beschwerde von Client Earth beim EU-Bürgerbeauftragten zu Daten über die Herabstufung ist ebenfalls anhängig, Link: https://www.ombudsman.europa.eu/fr/opening-summary/fr/1G4686

 

 

 

 

 

 

Wolfsjagd und grüne Unglaubwürdigkeit: Ein Verrat an Naturschutz und Wählern

Die Umweltministerkonferenz (UMK) ist das zentrale Gremium, in dem die Umweltminister der Bundesländer und der Bundesumweltminister aktuelle umweltpolitische Themen diskutieren und koordinieren. Sie tagt zweimal jährlich und setzt Impulse für bundesweite Maßnahmen, etwa im Naturschutz, Klimaschutz oder in der Landwirtschaft. Die Beschlüsse der UMK sind politisch wegweisend, auch wenn sie rechtlich nicht bindend sind. Sie beeinflussen jedoch Gesetzesänderungen und die Umsetzung von Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene. Auf der UMK im Mai 2025 wurde eine besonders kontroverse Entscheidung getroffen: Alle Umweltminister sprachen sich einstimmig dafür aus, den Wolf ins Bundesjagdrecht aufzunehmen, um die Jagd auf ihn zu erleichtern.

Es drohen willkürliche Tötungen

Diese Entscheidung, unterstützt durch Gesetzesänderungen am Bundesnaturschutzgesetz, Bundesjagdgesetz und einer EU-Verordnung, soll den Abschuss sogenannter „problembehafteter“ Wölfe vereinfachen. Doch was bedeutet „problembehaftet“? In der Praxis drohen willkürliche Tötungen ernsthaft gefördert werden. Studien, etwa aus Polen, zeigen, dass Konflikte mit der Landwirtschaft durch präventive Maßnahmen effektiv reduziert werden können. Warum also dieser Rückfall in eine jagdfreundliche Politik?

Beispielfoto Wölfe.
Das Agrarblatt „Agrar heute“ schreibt dazu folgendes: „Um zügig handlungsfähig zu sein, sobald der niedrigere Schutzstatus des Wolfes auch vom EU-Rat bestätigt wurde, einigten sich die Umweltminister nun auf einen gemeinsamen Fahrplan. Denn sowohl das Bundesnatur- als auch das Bundesjagdgesetz müssen geändert werden, um ein „Wolfsmanagement“, was nichts anderes heißt, als Abschüsse, zu ermöglichen. Der nationale Rahmen müsse den Ländern ein rechtssicheres Bestandsmanagement ermöglichen, heißt es in dem Beschluss der Umweltministerkonferenz, schreibt Agar Heute. Danach will man also nicht nur so genannte „Problemwölfe“ totschießen, sondern mit einer Jagd auf Wölfe auf Bundesebene beginnen.

Auch die Grünen stimmten zu

Die neue CDU/CSU-SPD-Bundesregierung unter Friedrich Merz (ehemals BlackRock) hat von Anfang an keinen Hehl daraus gemacht, eine harte Linie beim Wolfsabschuss zu verfolgen. Unter der Leitung des neuen Bundesumweltministers Carsten Schneider (SPD) wird der Wolf nun als Bedrohung dargestellt, was den Weg für einen bürokratiearmen Abschuss ebnet. Doch besonders enttäuschend ist die Zustimmung der grünen Umweltminister wie Christian Meyer, Oliver Krischer oder Katrin Eder. Diese Entscheidung der Grünen steht in krassem Widerspruch zu ihrem Programm, das Biodiversität und Koexistenz von Mensch und Tier betont. Damit machen sie sich nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den Bundesländern unglaubwürdig und riskieren, ihre letzten Anhänger zu verlieren.
Die Grünen brechen nicht nur beim Naturschutz ihre Versprechen. Auch ihre Unterstützung für Aufrüstung und militärische Maßnahmen, etwa im Kontext internationaler Konflikte, widerspricht ihren früheren friedenspolitischen Idealen. Von Klimaschutz über soziale Gerechtigkeit bis hin zum Artenschutz – die Grünen haben nahezu alle Wahlversprechen gebrochen. In den Bundesländern, wo grüne Ministerinnen und Minister, wie in Baden-Württemberg, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz,  die Chance hätten, Vorreiter für innovative Naturschutzlösungen zu sein, beugen sie sich dem Druck der Agrarlobby und populistischer Stimmen. Diese Kehrtwende entfremdet ihre Basis, die auf konsequenten Umweltschutz gehofft hatte.
Die UMK-Entscheidung verschärft die gesellschaftliche Spaltung und macht den Wolf zum Sündenbock, statt Konflikte zu entschärfen. Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilt diesen Kurs. Der Wolf ist kein Feind, sondern ein Schlüssel für gesunde Ökosysteme. Wir brauchen Investitionen in Bildung, Prävention und Koexistenz, keine Jagd.

Liste der Landesumweltministerinnen und Umweltminister (Stand Mai 2025):

  • Baden-Württemberg: Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen), seit 12. Mai 2021
  • Bayern: Thorsten Glauber (Freie Wähler), seit 12. November 2018
  • Berlin: Ute Bonde (CDU), seit 23. Mai 2024
  • Brandenburg: Hanka Mittelstädt (SPD), seit 11. Dezember 2024
  • Bremen: Kathrin Moosdorf (Bündnis 90/Die Grünen), seit 5. Juli 2023
  • Hamburg: Katharina Fegebank (Bündnis 90/Die Grünen), seit 7. Mai 2025
  • Hessen: Ingmar Jung (CDU), seit 18. Januar 2024
  • Mecklenburg-Vorpommern: Till Backhaus (SPD), seit 7. November 2006
  • Niedersachsen: Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen), seit 8. November 2022
  • Nordrhein-Westfalen: Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen), seit 29. Juni 2022
  • Rheinland-Pfalz: Katrin Eder (Bündnis 90/Die Grünen), seit 15. Dezember 2021
  • Saarland: Petra Berg (SPD), seit 26. April 2022
  • Sachsen: Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU), seit 19. Dezember 2024
  • Sachsen-Anhalt: Armin Willingmann (SPD), seit 16. September 2021
  • Schleswig-Holstein: Tobias Goldschmidt (Bündnis 90/Die Grünen), seit 29. Juni 2022
  • Thüringen: Tilo Kummer (BSW), seit 12. Dezember 2024
Beispielfoto Wolf.

Was wäre, wenn Institutionen hinter der Regierung die Entscheidungen treffen würden?

Wenn Konzerninteressen, einfacher gesagt Institutionen, hinter der Regierung existieren würden, könnte es folgende Interessen verfolgen:
  1. Wirtschaftliche Interessen der Agrarindustrie: Solche Institutionen könnten eng mit der Agrarlobby, etwa dem Deutschen Bauernverband (DBV), verbunden sein. Es würde darauf abzielen, die Interessen der Landwirtschaft über den Naturschutz zu stellen, indem es den Wolf als Bedrohung für Nutztierhaltung und damit für wirtschaftliche Gewinne darstellt. Ziel wäre es, den Wolfsschutz zu schwächen, um Kosten für präventive Maßnahmen wie Wildzäune oder Herdenschutzhunde zu vermeiden und stattdessen den Abschuss als einfache Lösung zu fördern. Die Agrarlobby, insbesondere der DBV vertritt primär die Interessen größerer, konventioneller Agrarunternehmen, die schnelle Lösungen wie den Wolfsabschuss fordern. Kleine bäuerliche Betriebe, die oft nachhaltiger wirtschaften und offen für präventive Maßnahmen sind, werden in der Lobbyarbeit marginalisiert. Ein hypothetisches „Regime“ hinter der UMK-Entscheidung würde vermutlich diese industriellen Interessen unterstützen, um wirtschaftliche und politische Stabilität zu sichern, während kleinere Betriebe auf der Strecke bleiben.

  2. Politische Machtkonsolidierung: Institutionen könnten darauf abzielen, die politische Landschaft zu stabilisieren, indem es populistische Themen wie den Wolfsabschuss nutzt, um ländliche Wählergruppen, insbesondere in wolfsreichen Regionen wie Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern, zu beruhigen. Durch die Einstimmigkeit in der UMK, inklusive der Zustimmung von Ministern wie Carsten Schneider (SPD), Ute Bonde (CDU) oder Hanka Mittelstädt (SPD), könnte versucht werden, parteiübergreifende Einigkeit zu demonstrieren und Konflikte mit der Agrarlobby zu vermeiden.
  3. Ablenkung von anderen Themen: Institutionen könnten die Wolfsdebatte nutzen, um von größeren umweltpolitischen oder sozialen Versäumnissen abzulenken, etwa von unzureichendem Klimaschutz oder sozialer Ungleichheit. Indem der Wolf als „Problem“ in den Fokus gerückt wird, könnte es die öffentliche Aufmerksamkeit von kontroverseren Themen wie der Aufrüstung – die selbst von den Grünen unterstützt wird – oder wirtschaftlichen Herausforderungen ablenken.
  4. Schwächung des Naturschutzes: Institutionen könnten ein generelles Interesse daran haben, den Naturschutz insgesamt zu untergraben, um wirtschaftliche Projekte wie Infrastruktur, Landwirtschaft oder Energiegewinnung (z. B. Windkraft in Naturschutzgebieten) voranzutreiben. Die Entscheidung, den Wolf ins Bundesjagdrecht aufzunehmen, könnte ein Präzedenzfall sein, um den Schutz anderer Arten zu lockern und so industrielle Interessen zu priorisieren.
  5. Kosolche ntrolle durch populistische Narrative: Solche Institutionen könnten versuchen, gesellschaftliche Spannungen zu nutzen, indem sie den Wolf als Symbol für übertriebene Naturschutzpolitik stilisieren. Dies würde populistischen Strömungen in die Hände spielen, die in Regionen wie Brandenburg oder Sachsen (mit Ministern wie Hanka Mittelstädt oder Georg-Ludwig von Breitenbuch) an Einfluss gewinnen. Ziel wäre es, die Bevölkerung zu polarisieren und Naturschützer zu marginalisieren.
  6. Kontrolle durch Angst und Feindbilder: Institutionen könnten Interesse daran haben, Feindbilder wie den Wolf zu nutzen, um Angst und Unsicherheit in der Bevölkerung zu schüren. Dies würde es erleichtern, autoritäre oder populistische Politik durchzusetzen, da eine verrohte und gespaltene Gesellschaft anfälliger für einfache Narrative und „starke Lösungen“ ist. Die Zustimmung der Grünen, die ihre naturschutz- und friedenspolitischen Prinzipien verraten haben, könnte darauf hindeuten, dass selbst sie diesem Druck nachgeben, um politisch zu überleben – ein Zeichen für den Erfolg solcher Strategien.

Wenn solche Institutionen existieren würden, könnten sie Wahlen durch Lobbyeinfluss, Medienmanipulation, gesellschaftliche Spaltung und Verrohung weitgehend neutralisieren, da sie politische Akteure und Narrative unabhängig von Wahlergebnissen steuern würden.

Quellen:

https://www.agrarheute.com/politik/umweltminister-wollen-jagd-wolf-eroeffnen-634464

https://www.umweltministerkonferenz.de/Startseite.html

 

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