Aktiver Wolfsschutz: Wir suchen Unterstützung in Hessen und NRW

Die Lage für die Wölfe in Deutschland hat sich spürbar verschärft. Nach der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht werden ständig neue Abschussverfügungen erlassen. Gleichzeitig wurden den klageberechtigten Organisationen durch die neue Rechtslage weitreichende Klagemöglichkeiten entzogen – genau wie wir es bereits angekündigt hatten. Der politische und gesellschaftliche Druck auf die Wolfsrudel wächst und der gesetzliche Schutz bröckelt zusehends. In dieser schwierigen Zeit brauchen wir mehr denn je aktive Unterstützung vor Ort.

Besonders in Nordrhein-Westfalen und Hessen freuen wir uns über neue engagierte Mitglieder, die sich einbringen möchten. Viele Menschen möchten gerne etwas für den Schutz der Wölfe tun, trauen sich aber keine Patrouillen- oder Monitoringeinsätze zu – sei es, weil sie nicht mehr so gut zu Fuß sind, oder weil sie Sorge vor möglichen Konfrontationen mit Wolfsgegnern haben. Genau für diese Personen sind unsere Infostände die ideale Möglichkeit, aktiv zu werden.
Gudrun und Kajo rocken die Stände in Hessen. Foto: Privat
Seit der Gründung unseres Vereins betreiben wir Infostände in verschiedenen Regionen. Wir klären Passanten auf, verteilen Informationsmaterial, verkaufen unser Merchandising und machen den Wolfsschutz sichtbar.
Wichtig: In all den Jahren wurde unser Team bei keinem einzigen Stand angefeindet oder aggressiv angegangen. Die Atmosphäre ist durchweg freundlich, wertschätzend und motivierend – ein Ort, an dem man sich wohl und sicher fühlen kann.
Ein ganz herzliches Dankeschön geht an dieser Stelle an Gudrun und Kajo, die in Hessen die Infostände so toll rocken und mit viel Herzblut betreuen. Gudrun kümmert sich zusätzlich mit großer Sorgfalt um unser Merchandising. https://wolfsschutz-deutschland.de/geschenke/
Unsere Mitglieder, egal ob im Wald oder auf Infoständen,  sind einfach ein unschätzbares Team.

Möchtest du dich einbringen, ohne selbst durch den Wald zu laufen oder Konfrontationen zu riskieren? Dann sind unsere Infostände genau das Richtige für Dich.

Du kannst mit Deiner Zeit und Deiner Überzeugung einen echten Beitrag leisten – gerade jetzt, wo jede helfende Hand und jede Stimme gebraucht wird. Wir freuen uns auf Dich! Schreib uns gerne eine Nachricht, wenn Du Interesse hast.
Gemeinsam können wir mehr erreichen. Wolfsschutz lebt von Menschen, die bereit sind, etwas zu tun – jeder auf seine Art.
Hier der Link zu unserem Mitgliedsantrag: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Wer bereits Mitglied ist, schreibt eine Mail an Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Behörde bestätigt: Jungwolf Alster benimmt sich natürlich mustergültig

Vor fast vier Wochen sorgte der junge Wolf „Alster“ in Hamburg-Altona für Schlagzeilen. Am 30. März 2026 verirrte sich das entkräftete Jungtier in eine Einkaufspassage in der Großen Bergstraße (Nähe IKEA), geriet in Todesangst und verletzte eine 65-jährige Frau, die ihm helfen wollte. Das Tier floh anschließend in die Binnenalster und wurde geborgen. Heute liegt uns eine aktuelle Stellungnahme der Pressestelle der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) vor.

Alster war völlig erschöpft aus der Alster geborgen worden. Beispielfoto schwimmender Wolf. © Brigitte Sommer

 

Auf unsere Nachfrage, ob die Behörde eingeräumt hätte, dass es sich nicht um einen Biss gehandelt habe,  teilte ein Pressesprecher mit: Eine derartige Äußerung kann ich Ihnen nicht bestätigen. Wir gehen nach dem Polizeibericht und Zeugenaussagen von einem Biss aus.“
Gleichzeitig beschreibt die Behörde den Hergang exakt so, wie wir ihn von Anfang an eingeordnet haben:„Der Wolf hat das Hamburger Stadtgebiet vermutlich im Westen betreten. Es handelte sich um ein Jungtier in der Abwanderungsphase auf der Suche nach einem eigenen Revier. Dabei legen Wölfe weite Strecken zurück und können sich – wie in diesem Ausnahmefall – in urbanes Gebiet verirren. Das Tier zeigte über Tage, in denen es sich gestresst und verirrt im Hamburger Stadtgebiet aufhielt, dennoch ein artentypisches, scheues Fluchtverhalten und mied Menschen. Im Moment des Vorfalls, bei dem eine Frau verletzt wurde, war der Wolf offenbar in einer außergewöhnlichen Stresssituation.“ Der Wolf verhält sich derzeit arttypisch und unauffällig. Wo genau er ausgewildert wurde, kommuniziert die Behörde allerdings nicht.
Verschiedene Zeitungen berichteten von einer Freilassung in der Fischbeker Heide – eine offizielle Bestätigung liegt bis heute nicht vor.

Jungwölfe auf Wanderschaft: Natur pur

Jungwölfe in der Abwanderungsphase (meist 1–2 Jahre alt) verlassen ihr Geburtsrudel, um ein eigenes Revier zu finden. Sie legen dabei oft Hunderte Kilometer zurück – bis zu 70 km an einem Tag. Ohne Karte oder Kompass ist es normal, dass sie durch Ortschaften, Felder oder städtische Randgebiete streifen. Ihr Verhalten bleibt dabei typischerweise scheu und fluchtbetont – solange keine extreme Stresssituation eintritt. Genau das war bei Alster der Fall.
Besonders bedauerlich ist, dass selbst manche Wolfsfreunde und Unterstützer zunächst nicht einräumen wollten, dass auch ein Wolf in einer solchen Extremsituation schnappen kann. Wer nicht zugeben mag, dass auch ein Wolf mal beißen kann, versetzt sich selbst in eine schlechtere argumentative Position. Denn genau dann, wenn es tatsächlich einmal passiert, können Medien und Behörden den Fall umso stärker instrumentalisieren und zur Panikmache nutzen. Diese Haltung entspringt letztlich demselben Rotkäppchensyndrom – nur von der anderen Seite: Ein panisches, in die Enge getriebenes Jungtier kann in Todesangst zuschnappen oder beißen – das ist eine ganz normale biologische Notwehrreaktion und kein Angriff. Wer das leugnet, schadet nicht nur einer sachlichen Debatte, sondern letztlich auch dem ernsthaften Wolfsschutz.
Beispielfoto Jungwolf.

Unsere Forderung bleibt klar:

Alster hat gezeigt, dass er ein normales Jungtier ist, das sich in einer extremen Ausnahmesituation befunden hatte. Er verdient eine echte Freilassung ohne GPS-Sender. Transparenz beim Polizeibericht und beim genauen Auswilderungsort wäre tatsächlich in diesem ein wichtiger Schritt, denn die Daten des Senders gehen an die Jäger. 
Quellen:

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NRW – Ihr Name ist Amela von Wesel und sie braucht Schutz

Ende September 2025 haben wir in sozialen Netzwerken ohne Orte zu nennen, erstmals über eine junge Wölfin berichtet, die sich in Deutschland ein Revier gesucht und niedergelassen hat. Wir nannten sie Amela – ein Name, der für uns Symbol für einen neuen Anfang stand. „In jedem neuen Anfang wohnt ein Zauber inne“, schrieben wir damals. Wir hofften inständig, dass ihr Revier möglichst lange unentdeckt und ungestört bleibt, damit sie in Ruhe sesshaft werden, vielleicht einen Partner finden und ein Rudel gründen kann. Leider hat sich diese Hoffnung nicht erfüllt.

Der Inhaber einer Wolfsstation – ein Wiederholungstäter in solchen Dingen – hat ihren Standort öffentlich gemacht. Die üblichen Medien haben sich darauf gestürzt  bzw. wurden auch von einem Wolfsgegner informiert und die Information wird weiter verbreitet. Damit ist Amela nun bekannt und der Schutzdruck steigt sofort enorm. Bestimmte Menschen dort kennen das Revier ganz genau und können den Standort des Bildes einer genauen Position zuordnen.
Beispielfoto Wölfin.
Aus diesem Grund sehen wir uns genötigt, Amela offiziell als Nachfolgerin von Gloria von Wesel bekannt zu geben und die Botschaft zu übermitteln, dass wir vor Ort ganz genau aufpassen.  Gloria (GW954f) war in NRW eine Ikone. Leider agieren dort noch immer die gleichen Seilschaften, die für Glorias Tod mit verantwortlich waren. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/09/13/nrw-wolfsschutzorga-distanziert-sich-endlich-von-wolfsgegnern/

 

Das Video zeigt Amela von Wesel auf einer unserer Monitoringkameras. © Wolfsschutz-Deutschland e. V. – Es ist nicht gestattet, dass dieses Video außerhalb unseres Beitrages verwendet wird. Weder Medien noch Privatpersonen ist es erlaubt, das Video oder Teile daraus zu verwenden oder zu kopieren, oder Screenshots daraus zu erstellen. Jedwede Missachtung wird juristisch belangt werden.

Andere Vereine und eine Orga ehrenamtlicher Zaunbauhelfer distanzieren sich bis heute nicht von diesen Wolfsgegnern, die sich tatsächlich nicht einmal wirklich als Wolfsfreunde bezeichnen oder gar tarnen. Warum aber noch immer und ständig weiter Wolfsfreunde auf diese Leute hereinfallen, ist nicht mehr logisch erklärbar. Einige Zeitgenossen scheinen in ihrer Wahrnehmung fast komplett eingeschränkt zu sein.

Unter entsprechenden Beiträgen werden Sätze wie „Weidmanns Heil“ geschrieben, oder es werden Patronenkaliber in Bezug auf Tötungen genannt oder Bilder gepostet, die überfahrene Wölfe zeigen. Der Stationsinhaber scheut sich nicht, mit solchen Leuten zu interagieren und es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Fall, dass diese Hasser erneut über den genauen Standort der Wildkameraaufnahme des Stationsinhabers informiert sind.

Amela trägt nun diese Hoffnung auf einen neuen Anfang weiter: Eine Wölfin, die ein neues Kapitel schreiben könnte, wenn wir sie lassen. Unsere Aktiven sind vor Ort. Sie beobachten sie seit dem Frühjahr 2025 und sorgen dafür, dass Amela so gut wie möglich geschützt wird – ohne sie zu stören oder zu gefährden.
Unser FB-Posting vom 29. September 2025.
Wir bitten alle, die es gut mit ihr meinen: Helft mit, indem ihr Abstand haltet, keine gezielten Suchen startet und Gerüchte oder Sichtungen nicht weiterverbreitet und uns dafür aber Unregelmäßigkeiten vor Ort meldet.  Jede unnötige Aufmerksamkeit macht es schwerer für sie. Amela verdient Zeit und Ruhe. Lasst uns dafür sorgen, dass aus diesem neuen Anfang kein trauriges Ende wird wie bei Gloria.
Screenshot

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Gesetzes-Trick für die Wolfsjagd: Änderung wurde einfach reingeschmuggelt

Was gerade im Hintergrund der Bundespolitik passiert, ist kein juristischer Schönheitsfehler – es ist ein schwerwiegender Angriff auf Demokratie, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes (BR-Drucksache 765/25 vom 19. Dezember 2025) ging durch alle vorgeschriebenen Stationen: Referentenentwurf, Kabinettbeschluss, Verbändeanhörung, erste Lesung im Bundestag. In dieser Fassung gab es keinen § 39a BNatSchG. Der neue Paragraph, der den Schutzstatus des Wolfs faktisch aushebelt und praktisch überall erleichterte Abschüsse ermöglicht, tauchte erst später auf – und zwar in der Ausschussempfehlung 765/1/25 vom 19. Januar 2026.

 

Verfahrensfehler im Gesetzgebungsverfahren: § 39a BNatSchG am Bundestag vorbeigeschleust

 

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer
Das bedeutet, dass genau zu dieser massiven Änderung des Naturschutzrechts keine gesetzlich vorgeschriebene Verbändeanhörung statt (§ 47 GGO) stattgefunden hat.  Der Bundestag hat in der ersten Lesung über einen Entwurf abgestimmt, der diesen Paragraphen nicht enthielt. Der Bundesrat wurde in der 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 mit einer Version konfrontiert, die erst nachträglich und ohne ausreichende Prüfung ergänzt wurde.
Das ist kein Versehen. Das ist ein gezieltes Unterlaufen parlamentarischer Kontrolle und der Beteiligungsrechte von Umweltverbänden, Wissenschaftlern und Öffentlichkeit.
Besonders brisant: § 39a BNatSchG greift direkt in § 7 BNatSchG ein – den zentralen Schutzanker für streng geschützte Arten wie den Wolf nach EU-Recht (FFH-Richtlinie, Berner Konvention).
Durch diesen neuen Paragraphen wird der „günstige Erhaltungszustand“ umgangen und eine faktische Bejagung möglich gemacht – ohne dass die betroffenen Naturschutzverbände dazu angehört wurden. Der Einfluss der Jagdlobby liegt offen zutage: Was in der ursprünglichen Fassung noch nicht durchsetzbar war, wurde im Ausschuss „durchgereicht“. Passend dazu forderte der Bundesrat Eile: Durchpeitschen, bevor es auffällt. In Brandenburg erklärte ein SPD-Abgeordneter (Wolfgang Roick) bereits im RBB, man werde zustimmen. Willkommen in einer Demokratie, in der Bürgerbeteiligung und fachliche Prüfung zur lästigen Formalie werden.
Wenn § 39a BNatSchG (in der aktuellen Fassung der Ausschussempfehlung) durchgeht und das Gesetz in Kraft tritt, wären auch wolfsarme Bundesländer (z. B. NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein usw.) deutlich stärker gefährdet als ohnehin schon. Es gäbe keine regionale Ausnahme oder „Schutzzone“ für Länder ohne Rudel. Der Wolf würde überall zur „jagdbaren Art“, sobald er auftaucht – und die Hürden für Entnahmen würden drastisch sinken.

Dieses Vorgehen ist rechtlich angreifbar – sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene

Verstoß gegen Anhörungspflicht (GGO)

Mangelnde Transparenz und Verletzung des Rechts auf Beteiligung

Potenzieller EU-Rechtsverstoß (Artenschutzrichtlinien)

Die darauf basierenden Landesverordnungen werden es ebenso sein. Immerhin: Klagen – auch im Eilverfahren – sind absehbar und vielversprechend. Wolfsschutz-Deutschland e.V. hatte genau dieses Vorgehen bereits früh angekündigt und gewarnt. Schon im Herbst 2025 haben wir in mehreren Beiträgen und Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung den Wolfsschutz nicht offen und transparent angreifen, sondern durch Hintertür-Änderungen im Naturschutzrecht aushöhlen wird – ohne echte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände. Wir haben damals geschrieben: „Der Wolf wird nicht durch offene Debatte, sondern durch undurchsichtige Verfahrensmanöver geopfert.“ Leider haben wir Recht behalten. Die jetzige Entwicklung ist genau das, was wir vorausgesehen und befürchtet haben. Verlierer sind am Ende nicht nur der Wolf und der Naturschutz, sondern der Rechtsstaat selbst. Wenn Gesetze in Hinterzimmern umgeschrieben werden, ohne dass Parlament, Verbände oder Öffentlichkeit mitreden dürfen, dann ist das keine Gesetzgebung mehr – das ist Willkür.
Beispielfoto spielende Jungwölfe. © Brigitte Sommer

Wir fordern: Sofortige Offenlegung aller internen Abstimmungs- und Änderungsprotokolle

Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens bis eine ordnungsgemäße Anhörung zu § 39a stattgefunden hat

Rücknahme der Änderung, die ohne demokratische Legitimation eingefügt wurde

 

Die Gefahr ist real und betrifft ganz Deutschland, nicht nur Bundesländer mit vielen Wölfen. Deshalb ist es so wichtig, dass jetzt noch Druck gemacht wird und vor allem genau verstanden wird, was auf dem Spielt steht – vor der Anhörung am 23. Februar 2026 und der zweiten Lesung im Bundestag.

Das ist ein Testfall für die Demokratie insgesamt in Deutschland und sollte niemanden kalt lassen. Wer hier schweigt, macht sich mitschuldig.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

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Tastaturheldentum reicht nicht – Wir müssen uns für die Wölfe zeigen!

Die jüngste Demonstration gestern in Berlin gegen Drückjagden und die Jagd auf Wölfe war ein ernüchterndes Erlebnis: Statt der erwarteten 1.000 Teilnehmer kamen nur etwa 60 Menschen. Diese Zahl ist ein Weckruf. Wir Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde müssen ehrlich mit uns selbst sein: Engagement für Tiere und Umwelt, das keinen direkten persönlichen Vorteil bringt, scheint kaum noch stattzufinden. Während Fußballspiele und Konzerte Stadien füllen, bleibt der Einsatz für den Schutz unserer Wölfe und der Natur auf der Strecke. Der Ernst der Lage – die drohende Ausrottung der Wölfe und die fortgesetzte Bedrohung für alle Wildtiere durch Jagd allgemein – wird offenbar nicht erkannt.

In den sozialen Medien sehen wir Likes, Herzchen und Kommentare wie „Ich bin mit dem Herzen dabei“. Doch die bittere Wahrheit ist: Mit Klicks und virtueller Zustimmung retten wir keinen einzigen Wolf. Den Regierungen kommt es entgegen, wenn sich Protest auf Social Media beschränkt. Tastaturheldentum mag bequem sein, doch es bleibt wirkungslos. Während wenige sich bis zur Erschöpfung für den Wolfsschutz einsetzen, fehlt die breite Unterstützung vor Ort – dort, wo sie zählt.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten uns an der Demo beteiligt. von links. Kassenwart und Vorstandsmitglied Jürgen Götz, Raik und Martin. Foto: Privat.
Ein Blick auf die Gegenseite macht die Diskrepanz deutlich: Der Landesjagdverband Brandenburg spottete kürzlich über eine Wolfsschutz-Kundgebung in Potsdam, die mit unter zehn Teilnehmern stattfand. Diese Kritik wurde von Tierschützern empört zurückgewiesen – doch sollten wir sie nicht ernst nehmen? Eine Jägerdemonstration in Hannover zog über 3.000 Teilnehmer an, die ihre Eigeninteressen lautstark vertraten. Jäger haben ein klares Ziel: die Jagd auf Wölfe zu legitimieren. Wir Tierschützer müssen uns fragen: Warum schaffen wir es nicht, ähnlich viele Menschen für den Schutz der Wölfe zu mobilisieren?

 

Von über 900 Personen waren letztendlich nur zirka 60 Menschen wirklich vor Ort. Quelle: https://www.facebook.com/events/1385802295818150?acontext=%7B“event_action_history“%3A[%7B“mechanism“%3A“attachment“%2C“surface“%3A“newsfeed“%7D]%2C“ref_notif_type“%3Anull%7D

Auch unser Aufruf in FB zur Demo bekam sehr viele Reaktionen, die dennoch nicht in Aktion übergingen.

 

Immerhin hatte sich ein Prominenter, nämlich Dr. Mark Bennecke, beteiligt.

 

Ein großes Dankeschön

Trotz der niedrigen Teilnehmerzahl möchten wir von Herzen den etwa 60 Menschen danken, die in Berlin vor Ort waren und ihre Stimme für die Wölfe erhoben haben. Euer Einsatz, eure Zeit und euer Mut sind unbezahlbar! Ein besonderes Dankeschön geht an den Veranstalter Thomas Frost, der mit Leidenschaft und Engagement diese Demonstration organisiert hat. Ihr seid diejenigen, die den Unterschied machen!
Besonders auffällig ist, dass der Protest oft von der Generation 50+ getragen wird. Wo bleibt die junge Generation, die am meisten von einer zerstörten Umwelt betroffen sein wird? Wenn wir nicht erkennen, dass Tastaturheldentum nicht ausreicht, gefährden wir nicht nur die Zukunft der Wölfe, sondern auch die unserer Natur und Umwelt insgesamt. Unser Appell: Wir rufen euch auf, über Likes hinauszugehen. Engagement für den Wolfsschutz braucht Präsenz, Mut und Einsatz. Die nächste Demonstration, die nächste Kundgebung, die nächste Aktion – seid dabei! Lasst uns gemeinsam zeigen, dass der Schutz unserer Wölfe und unserer Umwelt uns nicht egal ist. Jeder Schritt auf der Straße ist mehr wert als tausend Klicks. Die Wölfe brauchen uns – und die Natur braucht die Wölfe. Die nächste Demo findet am 27. September 2025 in der Schweiz statt.
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Auch durch den Kauf unseres neues Wolfskalenders für 2026 kann unsere Arbeit wirkungsvoll unterstützt werden. Hier geht es zu den Bestellmöglichkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/08/19/unser-wolfskalender-2026-ist-da/

 

Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützt Offenen Brief an EU-Kommission und EU-Mitgliedsstaaten

Unser Kampf gegen die Herabstufung des Schutzstatus der Wölfe geht weiter. Wolfsschutz-Deutschland e.V. und weitere 74 Umweltorgas haben sich einem Offenen Brief der italienischen Umweltorganisation Green Impact angeschlossen, um den Druck auf die EU-Kommission und deren Mitgliedsländer zu erhöhen. Mit der Ablehnung der Herabstufung des Wolfsschutzstatus haben die 27 EU-Mitgliedstaaten nun die Möglichkeit, die EU-Habitatrichtlinie zu bewahren und sich gegen den politisch motivierten und unbegründeten Prozess zu wehren, der von der EU-Führung vorangetrieben wird. Die vorgeschlagene Herabstufung des Wolfes durch die EU wird derzeit vom Europäischen Gerichtshof geprüft. Die 27 EU-Mitgliedstaaten sollten die endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten, bevor sie Änderungen an ihren nationalen Gesetzen vornehmen. Wichtig ist, dass eine Herabstufung auf nationaler Ebene nicht verpflichtend ist: Die EU-Staaten haben bis Januar 2027 Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen – und können sich letztendlich auch dafür entscheiden, sie ganz abzulehnen. Die Herabstufung entbehrt einer soliden rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlage und könnte durch bevorstehende Urteile des Europäischen Gerichtshofs aufgehoben werden. Hier unser gemeinsamer Offener Brief.

 

Beispielfoto Wölfe.
Beispielfoto Wölfe.

 

O F F E N E R    B R I E F

Sehr geehrte Vertreter der EU-27-Mitgliedstaaten,

am 24. Juni 2025 wurde die Herabstufung des Wolfs in das Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit haben die 27 EU-Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, diese Änderung in nationales Recht umzusetzen, wobei die Umsetzung jedoch nicht verpflichtend ist.

Wir bitten Sie eindringlich, von einer Änderung Ihrer nationalen Rechtsvorschriften zum Schutzstatus des Wolfes  (Canis lupus) abzusehen, da die Herabstufung des Wolfes eine politisch motivierte Maßnahme der EU-Führung in Brüssel ist, die nicht im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften und den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen (einem Grundpfeiler des EU-Vertrags) steht.

Derzeit sind vor dem Europäischen Gerichtshof Rechtsverfahren sowohl gegen die Europäische Kommission als auch gegen den Rat der EU anhängig. Diese könnten zur Aufhebung der jüngsten Entscheidung zur Herabstufung des Wolfes führen – eine Initiative, der, wie von der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft anerkannt, eine solide rechtliche und wissenschaftliche Grundlage fehlt. Als solche steht sie im Widerspruch zu den Kernanforderungen der EU-Habitatrichtlinie, die nach wie vor den Eckpfeiler der Naturschutzpolitik in Europa bildet.

Eine beim EU-Bürgerbeauftragten eingereichte Beschwerde gegen die Europäische Kommission bezüglich der Erhebung von Wolfsdaten wartet ebenfalls auf eine Antwort. Darüber hinaus wird geschätzt, dass nur 0,07 % der Schaf- und Ziegenpopulation in der EU, der primären Zielart, von Wolfsräubten betroffen sind – was zu minimalen und wirtschaftlich unbedeutenden Verlusten führt. Diese Verluste werden bereits weitgehend durch Subventionen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ausgeglichen, die von den EU-Steuerzahlern finanziert werden.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie berücksichtigen sollten:

  1. Rechtliche Unsicherheit:

Angesichts der Tatsache, dass derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof mehrere Verfahren anhängig sind, in denen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der EU zur Herabstufung des Wolfsstatus in Frage gestellt wird, wäre es ratsam, die derzeitigen nationalen Schutzmaßnahmen beizubehalten. Eine vorzeitige Änderung könnte später als unvereinbar mit dem EU-Recht angesehen werden, zumal zahlreiche aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs eine Auslegung der Habitat-Richtlinie bekräftigt haben, die im Widerspruch zur Entscheidung zur Herabstufung des Wolfes steht.

Einige EU-Mitgliedstaaten haben bereits angekündigt, dass sie den strengen Schutz beibehalten (Belgien, Polen, Tschechische Republik) und ihre nationalen Gesetze nicht ändern werden; andere erwägen dies derzeit.

  1. Wissenschaftliche und rechtliche Grundlage:

Die Entscheidung zur Herabstufung ist durch die verfügbaren ökologischen und populationsbezogenen Daten nicht begründet. Im Gegenteil, die verfügbaren Erkenntnisse deuten eindeutig darauf hin, dass die Wolfspopulationen in mehreren Regionen Europas weiterhin gefährdet, vom Aussterben bedroht oder gefährdet sind. Nach der EU-Habitatrichtlinie sind die Mitgliedstaaten berechtigt – und in einigen Fällen sogar verpflichtet –, strengere Schutzstandards als die auf EU-Ebene festgelegten aufrechtzuerhalten, insbesondere wenn wissenschaftliche Erkenntnisse einen fortbestehenden Erhaltungsbedarf belegen.

  1. Sozioökonomische Argumente sind rechtlich irrelevant:

Wie kürzlich vom Europäischen Gerichtshof klargestellt wurde, sind sozioökonomische Erwägungen,

einschließlich solcher im Zusammenhang mit Wildtierfraß, keine gültigen Gründe für eine Änderung des Erhaltungszustands gemäß der Habitat-Richtlinie, die sich eher auf ökologische als auf wirtschaftliche Aspekte stützt.

Darüber hinaus sind diese Auswirkungen minimal und werden derzeit durch Ausgleichs- und Präventivmaßnahmen gemildert, die durch EU-Mechanismen wie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) finanziert werden.

  1. Keine unmittelbare rechtliche Verpflichtung:

Obwohl die Herabstufung im Rahmen der Berner Konvention beschlossen wurde – wiederum weitgehend unter starkem Druck der in Brüssel ansässigen EU-Führung, insbesondere der Europäischen Kommission –, besteht keine verbindliche rechtliche Verpflichtung für die EU-Mitgliedstaaten, diese Entscheidung unverzüglich in EU- und nationales Recht umzusetzen. Darüber hinaus sieht die EU-Habitatrichtlinie eine Anpassungsfrist (Umsetzungsfrist) von 18 Monaten vor, die ausreichend Zeit für eine rechtliche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof lassen sollte, da die mangelnde wissenschaftliche Grundlage bereits öffentlich bekannt ist. Internationale und EU-Umweltrechtsvorschriften (einschließlich der Habitatrichtlinie) ermöglichen es den Staaten, Arten auf nationaler Ebene streng zu schützen, unabhängig von den Vorgaben der Berner Konvention und den Entscheidungen der EU.

Schlussfolgerungen und Forderungen:

Wir fordern daher nachdrücklich, dass alle nationalen Gesetzesänderungen ausgesetzt werden, bis die Rechtslage vollständig geklärt ist und ein Konsens auf der Grundlage rechtlicher und wissenschaftlicher Erkenntnisse erzielt wurde.

Ein vorsichtiges Vorgehen steht nicht nur im Einklang mit dem in den EU-Umweltvorschriften verankerten Vorsorgeprinzip, sondern schützt die Mitgliedstaaten auch vor möglichen rechtlichen Haftungsrisiken und Klagen vor nationalen Gerichten.

Über 75 Nichtregierungsorganisationen fordern die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Herabstufung des Wolfs in den nationalen Rechtsvorschriften abzulehnen und seinen strengen Schutzstatus beizubehalten.

 

 

Weitere Informationen

2024 Klage vor dem Europäischen Gerichtshof auf Aufhebung der Herabstufung des Wolfes. Details: Klage von fünf Verbänden (Rechtssache T-634/24) vor dem Europäischen Gerichtshof auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Rates, den Wolf in die Berner Konvention herabzustufen, 2024 Rechtssache T-634/24; Klage eingereicht am 6. Dezember 2024 – Green Impact u. a. gegen Rat und Kommission. Die Klage wurde von 17 weiteren Verbänden unterstützt, die sich dem Rechtsmittelverfahren angeschlossen haben. Rechtsmittelführer: Green Impact, EARTH, Nagy Tavak, One Voice, LNDC Animal Protection. Streithelfer: LEIDAA, Federazione Nazionale Pro Natura, Io non ho paura del lupo, Animal Cross, Pole Grands Predateurs, ASPAS, Ferus, Asociación Animalista LIBERA!, Suomen eläinoikeusjuristit ry, Svenska Rovdjursföreningen, Naturskyddsföreningen, Pracownia na rzecz Wszystkich Istot, OIPA, LEAL, WWF Italia, Legambiente und ASCEL

700 Wissenschaftler aus ganz Europa unterzeichnen Petition gegen die Herabstufung des Wolfes

⮚ IUCN-Initiative für Großraubtiere (koordiniert von Dr. Luigi Boitani): Erklärung gegen die Herabstufung des Wolfes

Über 2000 Wissenschaftler gegen die Aushöhlung der EU-Naturrichtlinien

⮚ Auswirkungen von Raubtieren auf die Viehzucht – Die Zahl der durch Wölfe getöteten Schafe in der EU macht nur 0,07 % der Gesamtzahl der Schafe in der EU aus (2024). Quelle: Science, 24. Januar 2024.

⮚ Europäischer Gerichtshof, Wolfsfälle (Spanien, Österreich, Estland)

In seinen Urteilen von 2024 zu den Rechtssachen (C601/22; C436/22; C-629/23) gegen Österreich und Spanien und Estland bestätigte der Europäische Gerichtshof die Notwendigkeit, in diesen Ländern einen strengen Schutz aufrechtzuerhalten, und dass die Notwendigkeit, einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfes zu gewährleisten, Vorrang vor sozioökonomischen Erwägungen hat;

darüber hinaus kann auf regionaler Ebene nicht als jagdbare Art ausgewiesen werden, wenn sein Erhaltungszustand auf nationaler Ebene ungünstig ist. Die ökologischen Standards, die sich aus der Definition des günstigen Erhaltungszustands in der Richtlinie sind nicht verhandelbar und dürfen nicht aus Gründen sozialer und wirtschaftlicher Konflikte angepasst werden.

Empfohlene Literatur zu diesen Themen: Rechtliche Gutachten von Prof. Trouwborst. (1) Arie Trouwborst| LinkedIn

⮚ EU-Herabstufung des Wolfs: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32025L1237

⮚ Eine formelle Beschwerde von Client Earth beim EU-Bürgerbeauftragten zu Daten über die Herabstufung ist ebenfalls anhängig, Link: https://www.ombudsman.europa.eu/fr/opening-summary/fr/1G4686

 

 

 

 

 

 

Wolfsjagd und grüne Unglaubwürdigkeit: Ein Verrat an Naturschutz und Wählern

Die Umweltministerkonferenz (UMK) ist das zentrale Gremium, in dem die Umweltminister der Bundesländer und der Bundesumweltminister aktuelle umweltpolitische Themen diskutieren und koordinieren. Sie tagt zweimal jährlich und setzt Impulse für bundesweite Maßnahmen, etwa im Naturschutz, Klimaschutz oder in der Landwirtschaft. Die Beschlüsse der UMK sind politisch wegweisend, auch wenn sie rechtlich nicht bindend sind. Sie beeinflussen jedoch Gesetzesänderungen und die Umsetzung von Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene. Auf der UMK im Mai 2025 wurde eine besonders kontroverse Entscheidung getroffen: Alle Umweltminister sprachen sich einstimmig dafür aus, den Wolf ins Bundesjagdrecht aufzunehmen, um die Jagd auf ihn zu erleichtern.

Es drohen willkürliche Tötungen

Diese Entscheidung, unterstützt durch Gesetzesänderungen am Bundesnaturschutzgesetz, Bundesjagdgesetz und einer EU-Verordnung, soll den Abschuss sogenannter „problembehafteter“ Wölfe vereinfachen. Doch was bedeutet „problembehaftet“? In der Praxis drohen willkürliche Tötungen ernsthaft gefördert werden. Studien, etwa aus Polen, zeigen, dass Konflikte mit der Landwirtschaft durch präventive Maßnahmen effektiv reduziert werden können. Warum also dieser Rückfall in eine jagdfreundliche Politik?

Beispielfoto Wölfe.
Das Agrarblatt „Agrar heute“ schreibt dazu folgendes: „Um zügig handlungsfähig zu sein, sobald der niedrigere Schutzstatus des Wolfes auch vom EU-Rat bestätigt wurde, einigten sich die Umweltminister nun auf einen gemeinsamen Fahrplan. Denn sowohl das Bundesnatur- als auch das Bundesjagdgesetz müssen geändert werden, um ein „Wolfsmanagement“, was nichts anderes heißt, als Abschüsse, zu ermöglichen. Der nationale Rahmen müsse den Ländern ein rechtssicheres Bestandsmanagement ermöglichen, heißt es in dem Beschluss der Umweltministerkonferenz, schreibt Agar Heute. Danach will man also nicht nur so genannte „Problemwölfe“ totschießen, sondern mit einer Jagd auf Wölfe auf Bundesebene beginnen.

Auch die Grünen stimmten zu

Die neue CDU/CSU-SPD-Bundesregierung unter Friedrich Merz (ehemals BlackRock) hat von Anfang an keinen Hehl daraus gemacht, eine harte Linie beim Wolfsabschuss zu verfolgen. Unter der Leitung des neuen Bundesumweltministers Carsten Schneider (SPD) wird der Wolf nun als Bedrohung dargestellt, was den Weg für einen bürokratiearmen Abschuss ebnet. Doch besonders enttäuschend ist die Zustimmung der grünen Umweltminister wie Christian Meyer, Oliver Krischer oder Katrin Eder. Diese Entscheidung der Grünen steht in krassem Widerspruch zu ihrem Programm, das Biodiversität und Koexistenz von Mensch und Tier betont. Damit machen sie sich nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den Bundesländern unglaubwürdig und riskieren, ihre letzten Anhänger zu verlieren.
Die Grünen brechen nicht nur beim Naturschutz ihre Versprechen. Auch ihre Unterstützung für Aufrüstung und militärische Maßnahmen, etwa im Kontext internationaler Konflikte, widerspricht ihren früheren friedenspolitischen Idealen. Von Klimaschutz über soziale Gerechtigkeit bis hin zum Artenschutz – die Grünen haben nahezu alle Wahlversprechen gebrochen. In den Bundesländern, wo grüne Ministerinnen und Minister, wie in Baden-Württemberg, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz,  die Chance hätten, Vorreiter für innovative Naturschutzlösungen zu sein, beugen sie sich dem Druck der Agrarlobby und populistischer Stimmen. Diese Kehrtwende entfremdet ihre Basis, die auf konsequenten Umweltschutz gehofft hatte.
Die UMK-Entscheidung verschärft die gesellschaftliche Spaltung und macht den Wolf zum Sündenbock, statt Konflikte zu entschärfen. Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilt diesen Kurs. Der Wolf ist kein Feind, sondern ein Schlüssel für gesunde Ökosysteme. Wir brauchen Investitionen in Bildung, Prävention und Koexistenz, keine Jagd.

Liste der Landesumweltministerinnen und Umweltminister (Stand Mai 2025):

  • Baden-Württemberg: Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen), seit 12. Mai 2021
  • Bayern: Thorsten Glauber (Freie Wähler), seit 12. November 2018
  • Berlin: Ute Bonde (CDU), seit 23. Mai 2024
  • Brandenburg: Hanka Mittelstädt (SPD), seit 11. Dezember 2024
  • Bremen: Kathrin Moosdorf (Bündnis 90/Die Grünen), seit 5. Juli 2023
  • Hamburg: Katharina Fegebank (Bündnis 90/Die Grünen), seit 7. Mai 2025
  • Hessen: Ingmar Jung (CDU), seit 18. Januar 2024
  • Mecklenburg-Vorpommern: Till Backhaus (SPD), seit 7. November 2006
  • Niedersachsen: Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen), seit 8. November 2022
  • Nordrhein-Westfalen: Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen), seit 29. Juni 2022
  • Rheinland-Pfalz: Katrin Eder (Bündnis 90/Die Grünen), seit 15. Dezember 2021
  • Saarland: Petra Berg (SPD), seit 26. April 2022
  • Sachsen: Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU), seit 19. Dezember 2024
  • Sachsen-Anhalt: Armin Willingmann (SPD), seit 16. September 2021
  • Schleswig-Holstein: Tobias Goldschmidt (Bündnis 90/Die Grünen), seit 29. Juni 2022
  • Thüringen: Tilo Kummer (BSW), seit 12. Dezember 2024
Beispielfoto Wolf.

Was wäre, wenn Institutionen hinter der Regierung die Entscheidungen treffen würden?

Wenn Konzerninteressen, einfacher gesagt Institutionen, hinter der Regierung existieren würden, könnte es folgende Interessen verfolgen:
  1. Wirtschaftliche Interessen der Agrarindustrie: Solche Institutionen könnten eng mit der Agrarlobby, etwa dem Deutschen Bauernverband (DBV), verbunden sein. Es würde darauf abzielen, die Interessen der Landwirtschaft über den Naturschutz zu stellen, indem es den Wolf als Bedrohung für Nutztierhaltung und damit für wirtschaftliche Gewinne darstellt. Ziel wäre es, den Wolfsschutz zu schwächen, um Kosten für präventive Maßnahmen wie Wildzäune oder Herdenschutzhunde zu vermeiden und stattdessen den Abschuss als einfache Lösung zu fördern. Die Agrarlobby, insbesondere der DBV vertritt primär die Interessen größerer, konventioneller Agrarunternehmen, die schnelle Lösungen wie den Wolfsabschuss fordern. Kleine bäuerliche Betriebe, die oft nachhaltiger wirtschaften und offen für präventive Maßnahmen sind, werden in der Lobbyarbeit marginalisiert. Ein hypothetisches „Regime“ hinter der UMK-Entscheidung würde vermutlich diese industriellen Interessen unterstützen, um wirtschaftliche und politische Stabilität zu sichern, während kleinere Betriebe auf der Strecke bleiben.

  2. Politische Machtkonsolidierung: Institutionen könnten darauf abzielen, die politische Landschaft zu stabilisieren, indem es populistische Themen wie den Wolfsabschuss nutzt, um ländliche Wählergruppen, insbesondere in wolfsreichen Regionen wie Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern, zu beruhigen. Durch die Einstimmigkeit in der UMK, inklusive der Zustimmung von Ministern wie Carsten Schneider (SPD), Ute Bonde (CDU) oder Hanka Mittelstädt (SPD), könnte versucht werden, parteiübergreifende Einigkeit zu demonstrieren und Konflikte mit der Agrarlobby zu vermeiden.
  3. Ablenkung von anderen Themen: Institutionen könnten die Wolfsdebatte nutzen, um von größeren umweltpolitischen oder sozialen Versäumnissen abzulenken, etwa von unzureichendem Klimaschutz oder sozialer Ungleichheit. Indem der Wolf als „Problem“ in den Fokus gerückt wird, könnte es die öffentliche Aufmerksamkeit von kontroverseren Themen wie der Aufrüstung – die selbst von den Grünen unterstützt wird – oder wirtschaftlichen Herausforderungen ablenken.
  4. Schwächung des Naturschutzes: Institutionen könnten ein generelles Interesse daran haben, den Naturschutz insgesamt zu untergraben, um wirtschaftliche Projekte wie Infrastruktur, Landwirtschaft oder Energiegewinnung (z. B. Windkraft in Naturschutzgebieten) voranzutreiben. Die Entscheidung, den Wolf ins Bundesjagdrecht aufzunehmen, könnte ein Präzedenzfall sein, um den Schutz anderer Arten zu lockern und so industrielle Interessen zu priorisieren.
  5. Kosolche ntrolle durch populistische Narrative: Solche Institutionen könnten versuchen, gesellschaftliche Spannungen zu nutzen, indem sie den Wolf als Symbol für übertriebene Naturschutzpolitik stilisieren. Dies würde populistischen Strömungen in die Hände spielen, die in Regionen wie Brandenburg oder Sachsen (mit Ministern wie Hanka Mittelstädt oder Georg-Ludwig von Breitenbuch) an Einfluss gewinnen. Ziel wäre es, die Bevölkerung zu polarisieren und Naturschützer zu marginalisieren.
  6. Kontrolle durch Angst und Feindbilder: Institutionen könnten Interesse daran haben, Feindbilder wie den Wolf zu nutzen, um Angst und Unsicherheit in der Bevölkerung zu schüren. Dies würde es erleichtern, autoritäre oder populistische Politik durchzusetzen, da eine verrohte und gespaltene Gesellschaft anfälliger für einfache Narrative und „starke Lösungen“ ist. Die Zustimmung der Grünen, die ihre naturschutz- und friedenspolitischen Prinzipien verraten haben, könnte darauf hindeuten, dass selbst sie diesem Druck nachgeben, um politisch zu überleben – ein Zeichen für den Erfolg solcher Strategien.

Wenn solche Institutionen existieren würden, könnten sie Wahlen durch Lobbyeinfluss, Medienmanipulation, gesellschaftliche Spaltung und Verrohung weitgehend neutralisieren, da sie politische Akteure und Narrative unabhängig von Wahlergebnissen steuern würden.

Quellen:

https://www.agrarheute.com/politik/umweltminister-wollen-jagd-wolf-eroeffnen-634464

https://www.umweltministerkonferenz.de/Startseite.html

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

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Wolfsschutz unter Beschuss: Die Herabstufung des Wolfs in der Berner Konvention

Ein schwarzer Tag für den Wolf und alle Natur- und Tierfreunde.  Heute ist es soweit: Der Schutzstatus des Wolfs wurde in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Eine Entscheidung, die am 3. Dezember 2024 vom Ständigen Ausschuss der Konvention getroffen wurde, tritt nun, drei Monate später, in Kraft. Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist dies ein Rückschritt, der die Tür für mehr Abschüsse, mehr Konflikte und weniger Wildnis weit aufstößt.

Doch was bedeutet das konkret – und was muss noch geschehen, damit diese Änderung auch in Deutschland spürbar wird?

Was ändert sich jetzt? International markiert die Herabstufung einen Paradigmenwechsel: Der Wolf ist nicht länger eine Art, die unter höchstem Schutz steht. Staaten können nun flexibler entscheiden, wie sie mit „ihren“ Wölfen umgehen – Abschüsse werden erleichtert, solange der „günstige Erhaltungszustand“ gewahrt bleibt. Für Länder außerhalb der EU, wie die Schweiz, könnte dies schnell zu neuen Jagdregelungen führen. Doch in der EU und damit in Deutschland greift die Änderung noch nicht direkt: Hier regelt die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) den Schutz des Wolfs, und er bleibt in Anhang IV – vorerst streng geschützt.
Schwere Zeiten für Wolfsfamilien.
Trotzdem ist die Botschaft klar: Die Jagdlobby hat einen Etappensieg errungen. In Deutschland, wo der Wolf ohnehin schon unter Druck steht durch illegale Tötungen, übertriebene Angstmache und ein Jagdrecht, das ihn nicht ausreichend schützt , wird dieser Schritt den Ruf nach Abschüssen nur lauter machen. Wir wissen: Wölfe regulieren Wildbestände, fördern die Biodiversität und sind kein Problem, sondern eine Lösung. Doch die Politik scheint lieber auf populistische Stimmen zu hören.

Die beschämende Rolle von Deutschland

 

Am 3. Dezember 2024 stimmte der Ständige Ausschuss der Berner Konvention über den Vorschlag der EU-Kommission ab, den Schutzstatus des Wolfs von Anhang II (streng geschützt) auf Anhang III (geschützt) zu ändern. Deutschland, vertreten durch das Bundesumweltministerium unter Steffi Lemke, hat diesem Vorschlag zugestimmt. Die Entscheidung wurde mit großer Mehrheit gefällt und es gab keine ausreichenden Einsprüche innerhalb der dreimonatigen Frist, weshalb sie jetzt in Kraft tritt. Die Zustimmung Deutschlands war Teil einer abgestimmten EU-Position, wobei einige Mitgliedstaaten wie Spanien dagegen votierten, Deutschland jedoch mit der Mehrheit ging.

Abstimmung im Ständigen Ausschuss der Berner Konvention (3. Dezember 2024)
  • Dafür gestimmt:
    • Europäische Union (als Block): Die EU trat als Vertragspartei geschlossen auf und unterstützte den Vorschlag zur Herabstufung. Das bedeutet, dass die 27 EU-Mitgliedstaaten – einschließlich Deutschland – gemeinsam dafür stimmten. Deutschland hatte zuvor im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) am 25. September 2024 seine Position von Enthaltung auf Unterstützung geändert, was den Ausschlag für die Mehrheit gab.
    • Konkrete EU-Staaten wie Deutschland, Frankreich, Italien, Polen und andere folgten der EU-Linie, wobei keine Abweichungen innerhalb des Blocks öffentlich dokumentiert sind.
    • Insgesamt wurde eine große Mehrheit erreicht, was darauf hindeutet, dass neben den EU-Staaten auch andere Vertragsparteien zustimmten.
  • Dagegen gestimmt:
    • Laut der NGO Green Impact stimmten fünf Länder gegen den Vorschlag:
      • Vereinigtes Königreich
      • Monaco
      • Montenegro
      • Albanien
      • Bosnien-Herzegowina
  • Enthaltungen:
    • Zwei Länder enthielten sich laut Green Impact:
      • Tunesien
      • Türkei
Steffi Lemke, die sich als grüne Ministerin dem Artenschutz verschrieben hat, steht in der Verantwortung, den Wolf vor der Jagdlobby zu schützen. Doch ihre bisherigen Aussagen zur Wolfsfrage bleiben vage – ein „günstiger Erhaltungszustand“ wird betont, aber konkrete Maßnahmen gegen die drohende Abschusswelle fehlen. Deutschland hätte in der EU auf eine Blockade der FFH-Richtlinienänderung drängen können, um den strengen Schutz des Wolfs zu erhalten. Stattdessen scheint die Regierung den Konflikt zwischen Landwirten und Naturschutz auszusetzen, anstatt klare Kante zu zeigen.
Während Länder wie Spanien sich gegen die Herabstufung stellten, beugte sich Deutschland dem Druck der Jagdlobby und populistischer Stimmen aus Bayern und Niedersachsen. Steffi Lemke hätte die Chance gehabt, ein klares Zeichen für den Artenschutz zu setzen – stattdessen rechtfertigt sie die Zustimmung mit dem „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs, ohne die Folgen ernsthaft zu hinterfragen. Illegale Tötungen, destabilisierte Rudel und ein fragwürdiges Monitoring durch Jäger zeigen jedoch: Der Wolf braucht mehr Schutz, nicht weniger. Zwar darf jetzt nicht sofort losgeschossen werden – die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU hält den Wolf weiterhin unter strengem Schutz, bis sie geändert wird –, doch die Richtung ist alarmierend.
Beispielfoto Wolf.
Die Folgen: Ein Balanceakt mit Risiken
Die Herabstufung ist mehr als ein bürokratischer Akt – sie hat gesellschaftliche und ökologische Sprengkraft. Während Landwirte und Jäger die Entscheidung feiern, warnen wir vor den Konsequenzen: Schon jetzt verschwinden Wölfe spurlos, getötet im großen Stil durch Wildtierkriminalität. Wer hat die Mittel, die Zeit und die Ortskenntnis für solche Taten? Die Antwort liegt nahe, doch die Politik schweigt. Verstärkte legale Abschüsse könnten Rudelstrukturen zerstören, was – wie Studien zeigen – paradoxerweise mehr Nutztierrisse zur Folge haben kann. Ein Ökosystem, das endlich wieder in Balance kommt, droht erneut ins Wanken zu geraten.
In Deutschland bleibt der Wolf zwar durch das Bundesnaturschutzgesetz und die FFH-Richtlinie geschützt, doch der Druck wächst. In vielen Bundesländern wird das Monitoring der Wolfspopulation von Jägern durchgeführt – denselben Gruppen, die oft Abschussfreigaben fordern. Wie glaubwürdig ist ein System, das die Jäger zu Hütern einer Art macht, die sie lieber im Fadenkreuz sehen?

Es gibt eine Klage

Aber es gibt tatsächlich eine Klage im Zusammenhang mit der Änderung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention. Fünf Umwelt- und Tierschutzorganisationen aus verschiedenen europäischen Ländern – Green Impact, Earth und LNDC Animal Protection (Italien), One Voice (Frankreich) sowie Great Lakes and Wetlands (Ungarn) – haben beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Beschwerde eingereicht. Diese Klage richtet sich gegen die Entscheidung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention vom 3. Dezember 2024, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ (Anhang II) auf „geschützt“ (Anhang III) herabzustufen.
Die Klage wurde kurz vor Weihnachten 2024 eingereicht, genauer gesagt am 20. Dezember 2024, wie auf verschiedenen Plattformen, auch von Wolfsschutz-Deutschland e. V., berichtet wurde. Die Organisationen argumentieren, dass die Entscheidung nicht ausreichend wissenschaftlich begründet sei und politischem Druck, insbesondere von der EU, nachgegeben habe. Sie verweisen darauf, dass der Wolf in vielen Regionen Europas weiterhin einen ungünstigen Erhaltungszustand habe und die Herabstufung den Artenschutz gefährden könnte. Zudem wird kritisiert, dass die Maßnahme nicht zwangsläufig zu weniger Konflikten mit Nutztierhaltern führen werde, da effektiver Herdenschutz die nachhaltigere Lösung sei. Dass keine Orga aus Deutschland geklagt hat, deutet auf massiven Regierungs- und Lobbyeinfluss hin.
Beispielfoto Wolf.

Was noch passieren muss – und was wir fordern

Die Änderung der Berner Konvention ist nur der erste Schritt. Damit sie in der EU wirksam wird, muss die FFH-Richtlinie angepasst werden – der Wolf müsste von Anhang IV (streng geschützt) in Anhang V (geschützt) verschoben werden. Die EU-Kommission hat dies angekündigt, doch es braucht die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates. Ein Prozess, der Monate oder Jahre dauern kann und auf Widerstand stoßen wird – auch dank Organisationen wie uns, die nicht schweigend zusehen werden.
Sollte die EU nachgeben, müsste Deutschland sein nationales Recht anpassen. Das Bundesnaturschutzgesetz, das den Wolf ohnehin nur halbherzig schützt, könnten dann erleichterte Abschussregelungen ermöglichen. Doch wir sagen: Das darf nicht passieren! Wir fordern:
  • Keine Änderung der FFH-Richtlinie! Der Wolf bleibt streng geschützt – alles andere ist ein Verrat an der Natur.
  • Unabhängiges Monitoring! Jäger dürfen nicht länger über die Wolfspopulation wachen – wir brauchen neutrale Wissenschaftler, die nicht von Regierung oder Lobbyisten bezahlt werden.
  • Schutz statt Schießen! Investitionen in Herdenschutz statt in Gewehre sind der Weg zum friedlichen Miteinander.
  • Ende der Jagd! Nicht nur der Wolf, sondern alle Wildtiere verdienen ein Leben ohne Trophäenjäger.

Unser Appell

Die Herabstufung des Wolfs ist ein Weckruf. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden nicht tatenlos zusehen, wie ein Tier, das unsere Wälder bereichert, zum Freiwild wird. Der Wolf ist zurück – und er gehört hierher. Gemeinsam mit Euch setzen wir uns dafür ein, dass er bleibt – lebendig, frei und geschützt. Denn eine Natur ohne Wölfe, ohne Wildtiere, ist eine Natur ohne Zukunft.
Für den Wolf – für die Wildnis – für uns alle!
Quellen:

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Wir stellen vor: Unsere aktuelle Sammeltasse…

… und andere Geschenkangebote jetzt viel leichter zu finden. Die Bestellung eines Merchandisingprodukts zur Unterstützung von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist von großer Bedeutung, denn damit leistet jeder einen wertvollen Beitrag für unsere Arbeit zum Schutz der Wölfe in Deutschland, die nach wie vor mit vielen Herausforderungen konfrontiert ist.

Der Erlös aus jedem verkauften Artikel fließt direkt in die Arbeit des Vereins, der sich mit Herzblut für den Erhalt dieser beeindruckenden Tiere einsetzt. Dazu gehören wichtige Projekte wie unser internes Wolfsmonitoring, eigene Recherchen und Artikel, Schulprojekte, Zaundokumentationen, Maßnahmen zum Schutz der Lebensräume der Wölfe sowie Aufklärungsarbeit, um Vorurteile abzubauen und das Zusammenleben von Mensch und Wolf zu fördern.
Darüber hinaus hat der Erwerb eines solchen Produkts eine symbolische Wirkung: Es zeigt öffentlich, dass Naturschutz und der Erhalt der Artenvielfalt einem am Herzen liegen. Ob T-Shirt, Tasse oder Aufkleber – jedes Teil wird zum Botschafter für die Sache und regt andere dazu an, sich mit dem Thema Wolfsschutz auseinanderzusetzen. Gerade in einer Zeit, in der die Akzeptanz für Wölfe in Deutschland oft auf die Probe gestellt wird, ist es umso wichtiger, durch solche Aktionen ein positives Zeichen zu setzen. So unterstützt man uns mit einem unserer Merchandisingprodukte nicht nur finanziell, sondern trägt auch aktiv dazu bei, das Bewusstsein für die Bedeutung des Wolfsschutzes in der Gesellschaft zu stärken.
Auf der Startseite haben „Geschenke“ jetzt einen eigenen Menüpunkt: https://wolfsschutz-deutschland.de/geschenke/
Hier unsere neue Sammeltasse, auf der Vorderseite steht „After Coffee“ und auf der Rückseite „Pre Coffee. Die Tasse ist weiß und hat einen grünen Henkel, innen ist sie ebenfalls hellgrün.

 

Kaum werden die Tage wieder länger und erste Sonnenstrahlen bringen uns nicht nur Frühlingsgefühle, sondern auch Frühjahrsmüdigkeit.  Dagegen haben wir etwas mit unserer aktuellen Tasse. Auf der einen Seite ist ein Bild eines übel gelaunten Wolfs vor dem Genießen von Kaffee zu sehen, auf der anderen Seite der sichtlich besser gelaunte Wolf nach dem Kaffeegenuss. So startet man doch gleich besser in den Tag.  Für 20 Euro, incl. Versand- Verpackungskosten und MwSt. wird sie verschickt.

Wer uns unterstützen möchte, schreibt einfach eine E-Mail an

Juergen.Goetz@wolfsschutz-deutschland.de

mit Angabe der Artikel, Stückzahl, Größe (Shirts)  und Farbe (Shirts).

Liefern können wir nur gegen Vorkasse. Bitte den Betrag auf unser Vereinskonto bei der Berliner Sparkasse überweisen:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Bitte nicht vergessen, den Betreff „Tasse“ (das bestellte Produkt)“ anzugeben und auch noch einmal den Namen und Adresse mit dazuzuschreiben, damit wir den Betrag zuordnen können. Sobald der Betrag eingetroffen ist, versenden wir das Bestellte. Der Versand kann aktuell 14 Tage dauern.

Wer über PayPal seine Bestellung vornehmen möchte, kann dies auch tun. Auf unserer Spendenseite gibt es unten den Link zu unserem PayPal-Spendenkonto: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Auch hier bitte nicht vergessen, die Lieferadresse zu hinterlassen oder die Adresse per E-Mail Jürgen Götz mitzuteilen!

Hass auf Wölfe und Hexenverfolgung haben die gleichen üblen Wurzeln

Der Hass auf Wölfe und die Hexenverfolgung sind beide historische und kulturelle Phänomene, die auf Ängste, Vorurteile und Missverständnisse zurückzuführen sind. Hier ist ein Vergleich der beiden.

 

Wölfe wurden oft als gefährliche Raubtiere dargestellt, die Vieh und manchmal Menschen bedrohen. Während in vielen Kulturen der Wolf verehrt wurde, symbolisieren Wölfe den Tod, die Dunkelheit und das Böse in Deutschland. Schäfer und Bauern sahen in den Wölfen eine Bedrohung für ihren Lebensunterhalt, da diese ihre Schafe und Kühe angriffen. Doch auch damals gab es schon Propagandamittel, um Bauern noch zusätzlich aufzuhetzen.  Regierungen und Adel heizten die Stimmung gegen Wölfe an, um Jagdgesetze zu erlassen oder Jagdprivilegien zu verteilen. Sie machten den einfachen Bürgern auch Angst vor Wölfen, um sie aus den Wäldern heraus zu halten. Was im Wald geschah, sollte im Wald bleiben.

Dies hatte zur Folge, dass in vielen Regionen Europas und Nordamerikas Wölfe bis zur Ausrottung gejagt worden sind. Sagen, Märchen und Geschichten verstärkten das negative Bild des Wolfes.
Durch KI von Grok/X erstelltes Beispielbild von einer kräuterkundigen Frau und einem Wolf. Viele heilkundigen Frauen wurden  bis ins 19. Jahrhundert als Hexen diffamiert, gefoltert und getötet. Wölfen erging es nicht besser. Für Wölfe baute man Wolfsgruben, die mit spitzen Stangen bestückt waren oder benutzte so genannte Wolfsangeln, die noch heute in vielen Wappen von Gemeinden enthalten sind.
Die Hexenverfolgung war oft von religiösen Konflikten und sozialen Ängsten begleitet. Die Reformation und Gegenreformation führten zu einem Klima der Paranoia. In Zeiten von Krankheit, Missernten oder anderen Katastrophen wurden Hexen als Sündenböcke benutzt, um Erklärungen zu finden. Tausende von Menschen wurden als Hexen verurteilt, gefoltert und hingerichtet.  Die Hexenverfolgung hat nachhaltige Spuren in der westlichen Kultur hinterlassen, sowohl in der Kunst, als auch in der Literatur. Doch haben wir aus diesem dunklen Kapitel gelernt?

Vergleich

Beide Phänomene basieren auf tief verwurzelten Ängsten und Vorurteilen. Wölfe und Hexen wurden als „Andere“ betrachtet, die eine Bedrohung für die Gesellschaft darstellten. Sowohl Wölfe, als auch Hexen, wurden mit dem Bösen, dem Übernatürlichen und dem Unkontrollierbaren in Verbindung gebracht. Beide Verfolgungen wurden durch gesellschaftlichen Druck und politische Instrumentalisierung verstärkt. Die Jagd auf Wölfe und die Hexenverfolgung dienten oft auch politischen oder ökonomischen Zielen.

Heute wird die Hexenverfolgung als eine der dunklen Kapitel der Geschichte betrachtet, während Wölfe in vielen Regionen langsam wieder akzeptiert und als Teil des ökologischen Gleichgewichts gesehen werden. Doch die öffentliche Meinung scheint sich gerade wieder einmal zu drehen und Wölfe stehen erneut im Zenit von sinnlosem Tötungswahn. So dienen Wölfe als Sündenböcke für Probleme von Tierhaltern und Bauern.

Beide Phänomene zeigen auf, wie menschliche Ängste und Vorurteile zu extremen Handlungen führen können und unterstreichen die Bedeutung von Wissen, Toleranz und dem Umgang mit dem „Anderen“ in der Gesellschaft.

Die Hexenverfolgung war ein Phänomen, das hauptsächlich in den 15. bis 17. Jahrhunderten in Europa stattfand, während Wolfstötungen eine durchgehende Praxis in der Menschheitsgeschichte sind, die bis in die Gegenwart reicht. Während die Hexenverfolgung im Laufe der Zeit als ungerecht und unmoralisch erkannt wurde, was zu ihrer Einstellung führte, geraten die Gesetze zum Schutz von Wölfen in Gefahr, reine Makulatur darzustellen, denn der Lobbyismus mit dem Wolf als Sündenbock nimmt an Fahrt auf.
Beide Themen zeigen, wie menschliche Gesellschaften mit Angst, Unwissenheit und den Bedürfnissen nach Kontrolle und Sicherheit umgehen. Der Vergleich hilft zu verstehen, wie historische Praktiken und moderne Herausforderungen miteinander verwoben sind. Wir haben jetzt die Chance, aus unserer unrühmlichen Vergangenheit zu lernen.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/