Schlagwort: Wolfsschutz
In Schleswig-Holstein gilt weiter Wolfsabschuss statt Herdenschutz
Seit Januar ist Wolf Dani zum Abschuss freigegeben. Wir berichteten und protestierten. Wir haben bislang mit unsere Faktenchecks keinen einzigen wolfsabweisenden Zaun entdecken können. Wir veröffentlichen unsere Zaunkontrollen solange, bis endlich die Herden geschützt werden und der Schießbefehl auf Dani aufgehoben wird. Dass jeder, der Tiere besitzt, laut Tierschutzgesetz für seine Tiere auch die Verantwortung dafür trägt, dass es ihnen gut geht und ihnen nichts passiert, scheint den meisten Schäfern und Bauern noch immer nicht bewusst zu sein. Ständig müssen wir bei unseren Faktenchecks feststellen, dass die Einzäunungen nichts weiter als eine Einladung für Wölfe und Hunde ist, Nutztiere zu reißen. Auch bei unserem jüngsten Faktencheck von Zäunen in Schleswig-Holstein bot sich uns dieses Bild. Unsere Ziele war Westerhorn und Wulfsmoor.
Die Weide an der Dorfstraße in Westerhorn, die Schäfer K. bewirtschaftet, ist gerade mal mit zwei Drähten eingezäunt. Oben befindet sich Stacheldraht, was eigentlich verboten ist, weil sich Tiere daran schwer verletzen können, unten ein normaler, runder Draht. Der hintere Bereich ist mit einem Hobbitstacheldraht (also einem „Zwergenzaun“, der viel zu niedrig ist) eingezäunt. Der kleine rechte Bereich ist mit 2 Litzen weißem Stromband eingezäunt. An dem Hobbitzaun an der Weide steht ein Stromgerät. Es brummt vor sich hin. Völlig sinnlos, den jeder Hund oder jeder Wolf kann den kleinen Zaun mühelos überspringen, ohne mit dem Strom geführten Draht überhaupt in Berührung zu kommen, falls überhaupt Strom vorhanden war.
Totes Schaf lag zwei Tage auf der Weide
Auf der Weide entdeckten wir ein totes Schaf, an das sich bereits eine Krähe zu schaffen macht. Ob es noch weitere tote Tiere auf dem Gelände gab, wissen wir nicht, schließlich betreten wir Grundstücke nie. Als wir zwei Tage danach wieder an der Weide entlang liefen, lag das Tier noch immer auf der Wiese. Erst nachdem das über Facebook bekannt gemacht wurde, war der Kadaver weg. Wie konnte es sein, dass dem Schäfer das tote Schaf so lange Zeit gar nicht aufgefallen war? Nennt man so etwas Sorgfalt gegenüber seinen Tieren? War es ein gezielter Fall von Anfütterung?
Hier drei Videos, die den Zaunfrevel zeigen. Von Herdenschutz keine Rede.
Weide bei Wulfsmoor: Litze gerade mal 30 cm hoch
Auch bei Wulfsmoor (Kerngebiet von Wolf Dani) und Wrist zeigte sich ein ähnliches Bild. Wir sahen eine kleine Gruppe von Schafen , die auf einem kleinen Deich am Stellauer Kirchweg standen. Die Tiere waren eingezäunt mit einem ganz normalen Zaun mit niedrigen Litzen, wie sie auch an anderen Deichen steht. Keinerlei Abschreckung für Hund und Wolf! Eine knapp 30 cm hohe Litze, das war´s. An einer Stelle kann man einfach mit einem Schritt ins Schilf, um das „Eingangstor/netz“ herum gehen und dann über die Litze, auf die Weidefläche gehen. Für einen Wolf, oder einen Hund also ein Witz! Für ein Schaf scheinbar auch, denn es stand eins dort im Schilf. Das vertrocknete Gras auf dem Deich war wohl nicht schmackhaft genug.
Auf dem Deich direkt an der Bramau, die in die Stör mündet, sahen wir keine Schafe.
Auf dem Deich oberhalb wurden vor kurzem von Jägern zwei tote Schafe gefunden, eins davon im Wasser liegend. Auf der Wasserseite hätten die Schafe wegen Ebbe und Flut nicht eingzäunt werden können, erklärte Schäferin B. der „Norddeutschen Rundschau“. Dass dies sehr wohl auch möglich ist, darauf hatten wir schon einmal hingewiesen. Hier noch einmal das Schaubild der Zaunfirma, die solche Zäune liefert:
Und zum Schluss ein weiteres Beispiel einer Weide, die zu überwinden weder für einen Hund , noch einen Wolf schwer ist. Unsere beiden Fotos entstanden am Fieler Damm, in der Nähe der Wildtierhilfe Fiel e.V. Der Weidezaun war gerade mal 53 cm hoch. Zwar war auf der oberen Litze Strom, doch mit 4000 Volt viel zu schwach. Von Untergrabungsschutz keinerlei Spur, wäre auch unsinnig, denn über diesen Zaun kann jeder einfach darüber springen.
Solange wir solche unakzeptablen Zustände vor Ort an den Weiden antreffen, werden wir ständig weitere Faktenchecks machen. Nicht nur die Schäfer, auch die verantwortlichen Politiker müssten eigentlich endlich kapieren, dass es mit solchen Zäunen keinen Schutz vor Rissen geben kann. Und die Medien müssten endlich mal begreifen, dass sie diese Verantwortungslosigkeit vieler Schäfer auch mal hinterfragen müssen.
Wolfsschutz-Deutschland: „Lex Wolf“ ist die Legitimation zur erneuten Ausrottung der Wölfe – Aufforderung an Abgeordnete, dem Gesetz nicht zuzustimmen
Wolfsschutz Deutschland e.V. lehnt den Gesetzesentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes der Bundesregierung auf das Schärfste ab und fordert die Bundestagsabgeordneten auf, gegen dieses Gesetz im Bundestag zu stimmen.
UPDATE – 13.09.2019 – Die Änderung des Naturschutzgesetzes (LEX-Wolf) wurde noch vor der Sommerpause vom Bundesrat genehmigt und dann an den Bundestag weitergegeben. Die Änderung soll jetzt nach der Sommerpause vom Bundestag genehmigt werden. Wir haben zusammen mit der DJGT einen Flyer entwickelt, den wir zum Teil in Berlin verteilt haben und mit der Post versenden haben. Wir stellen nun den Flyer allen zur Verfügung, um ihn an Bundestagsabgeordnete mit der Bitte zu versenden, der Änderung des Naturschutzgesetzes nicht zuzustimmen. Hier ist unser Flyer flyer-lex-2 zum Herunterladen. Hier ist die komplette Stellungnahme der DJGT: http://www.djgt.de/system/files/252/original/190622_Stellungnahme_Gesetzesentwurf_Wolf.pdf
Noch vor der Sommerpause, die am 1.7.2019 beginnt, soll der neue Gesetzesentwurf zum Bundesnaturschutzgesetz § 45 „Lex Wolf“ der Bundesregierung durch den Bundestag und durch den Bundesrat gejagt werden. Ein entsprechender Antrag wurde von der Bundeskanzlerin Angela Merkel an den Bundestagspräsidenten Schäuble gesendet. Es ist erschreckend, wie schnell dieser Gesetzesentwurf wider besseres Wissen durch die Regierungsinstanzen durchgepeitscht werden soll. Wir fragen uns, ob dies mit unserer Demokratie überhaupt vereinbar ist.
Nach wie vor spricht sich mit 79 Prozent eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung für den Wolf aus, und das trotz ständiger Medien- und Lobbyhetze. Im Schatten der ab Mitte Juni beginnenden Sommerferien in verschiedenen Bundesländer soll der neue Gesetzesentwurf nun noch schnell die letzten parlamentarischen Hürden passieren. Die Bundesregierung weiß genau, dass die meisten Bundesbürger*innen dann quasi nur noch die Urlaubszeit im Kopf haben und sicher nicht die „Lex Wolf“. Ein probates Mittel, um Protesten zu entgehen? Im vergangenen Jahr wurde während der Fußball-WM eine Weideprämie für Nutztierhalter abgelehnt.
Demokratische Spielregeln werden außer Kraft gesetzt
Die Bundesregierung kuscht vor einer großen Lobby, die eine kleine Minderheit von Wolfshassern, in erster Linie Jäger und vor allem Landwirte vertritt. Sie schieben ihre wirtschaftlichen Interessen absolut in den Vordergrund. Gerade diese werden von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert. Also sollte es recht und billig sein, ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten – oder die Subventionen für die Landwirte werden massiv zurückgefahren. Aber genau diese kleine Minderheit setzt mit Hilfe der Politik die demokratischen Spielregeln außer Kraft. In Diktaturen mag eine solche Vorgehensweise normal sein, aber in einer Demokratie?
Geht die Lex-Wolf durch, wäre es dann möglich, einfach wahllos Wölfe und sogar ganze Wolfsfamilien mit Welpen abzuschießen. Nutztierrisse müssten genetisch nicht mehr einem Wolf zugeordnet werden. Geradezu irrwitzig wäre es, wenn Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher „Schäden“ erlaubt werden würden. Wölfe könnten dann tatsächlich so lange getötet werden, bis keine „Schäden“, d.h. Nutztierrisse mehr vorkommen (§ 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1). Mit anderen Worten: Erst wenn wieder erneut alle Wölfe in Deutschland ausgerottet sind, finden keine Nutztierrisse durch Wölfe mehr statt. Anschließend müssten dann z.B. alle Füchse und Hunde ebenfalls ausgerottet werden, da diese ja auch immer wieder Nutztiere reißen!
Das klingt nicht nur irrsinnig, das ist es auch, wie neueste Zahlen aus einer Pressemitteilung der GRÜNEN in Hessen am 12.06.19 belegen. Zitat Umweltministerin Hinz: „Beim Thema Wolfrisse ist zu beachten, dass bei der ganz normalen Haltung ohne besondere Vorfälle in Hessen jährlich rund 15.000 Schafe und Ziegen sowie mehr als 20.000 Kälber während der Geburt, durch Krankheiten oder andere Ursachen vorzeitig zu Tode kommen. Im Vergleich wurden in diesem Jahr in Hessen 12 Wolfsrisse bei Nutztieren nachgewiesen.“ In allen anderen Bundesländern sieht es ähnlich aus.
Eine Legitimation, die Wölfe wieder auszurotten
Mit diesem veränderten Gesetz müssten die Nutztierhalter auch weiterhin ihre Weiden nicht wolfsabweisend schützen. Wir sagen und wir haben es auch mit unseren Zaunkontrollen nachgewiesen: Nicht wenige Halter opfern bewusst und freiwillig ihre Tiere, um Gründe zu haben, Wölfe abschießen zu lassen. Es ist im Grunde genommen eine offene Anfütterung der Wölfe. Geradezu widersprüchlich ist es, dass in der Lex-Wolf das Anfüttern von Wölfen verboten werden soll. Der Jägerschaft soll es das nämlich das Anfüttern von Wöfen erlaubt werden, um sie dann anschließend zu erschießen. Der Gesetzesentwurf „Lex Wolf“ ist die Legitimation, um die Wölfe zum 2. Male wieder in Deutschland auszurotten.
Mit diesem Gesetz hebelt die Bundesregierung nicht nur das EU-Recht aus, sondern auch das Tierschutzgesetz. Dabei ist es laut der EU seit Anfang des Jahres möglich, dass die Weidetierhalter 100 Prozent Entschädigung bei Rissen sowie eine 100 prozentige Förderung bei der Anschaffung von wolfssicheren Zäunen und auch von Herdenschutzhunden erhalten.
Auch die im Gesetz festgeschriebene Tötung von Wolfshybriden (§45a Absatz 3, kommt in der Natur sehr selten vor) ist nicht hinnehmbar und ist letzten Endes rassistisch. Eine Hybridisierung der Wölfe von 1,1 Prozent bedeutet keine Gefahr für die „reinerbigen“ Wölfe. Das hier mit der Lex-Wolf jede Verhältnismäßigkeit der Mittel überschritten wird, zeigt sich auch in Punkto Sicherheit des Menschen, die laut Merkel an erster Stelle stehen müsse. Seit 20 Jahren ist kein Vorfall oder gar Angriff mit einem wild lebenden Wolf bekannt geworden.
Wir werden mit allen möglichen Mitteln die Umsetzung dieses derart naturschutzfeindlichen Gesetzes zu verhindern versuchen, denn der Wolf ist gekommen, um zu bleiben. Wie im Klimaschutz muss nun endlich auch im Natur- und Artenschutz endlich gehandelt werden. Artenschutz braucht Tierrechte.
Hier der Link zum Schreiben von Merkel https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/108/1910899.pdf?fbclid=IwAR37DanbK84_li6BycHMrpiQ_indWIlNzalaWRxRIRkARICjh9bhbdUZoB8
Großer Faktencheck Lausitz – Nach 20 Jahren Wölfe in Sachsen ist Herdenschutz noch immer ein Fremdwort
Es ist nun fast zwanzig Jahre her, dass die erste Wolfsfamilie aus Polen wieder in Sachsen eingewandert ist und sich in der Lausitz niedergelassen hatte. Viele Menschen dort sind sich zwar sicher, dass der Wolf in Sachsen nie wirklich weggewesen ist. Unstrittig ist jedoch, dass Sachsen von allen Bundesländern in Deutschland die meiste Erfahrung mit dem Schutz der Weidetiere haben müsste.
Wie kann es also sein, dass es noch immer die Ausnahme zu sein scheint, seine Tiere angemessen zu schützen? Diese Jungwölfe in der Lausitz haben wir mit Hilfe einer unserer Wildkameras beobachtet. Geradezu lehrbuchmäßig zeigen sie uns hier, dass sie sehr gute Schwimmer sind und dass ein Bach oder Graben für Wölfe wirklich gar kein Hindernis darstellt.
Die komplette Rissliste 2019 gibt es hier: https://www.wolf-sachsen.de/images/Schadensstatistik/Schadensstatistik_2019_Stand_20190405.pdf
Warum werden die Fördermöglichkeiten nicht genutzt?
Wir haben uns deshalb auch mal die neuesten Nutztierschäden in Sachsen angeschaut. In 15 Fällen war überhaupt kein Wolf beteiligt oder aber die Tiere waren gar nicht geschützt. In zwei Fällen war die Bachseite offen gelassen worden. Dabei schriebt das BIL (Bewilligungsstelle Investitionsförderung Landwirtschaft) bereits im Januar 19 folgendes:
Förderung des präventiven Herdenschutzes zur Vermeidung von Nutztierschäden
– Breitbandlitzen („Flatterband“ als Übersprungschutz)
– Herdenschutzhunde
– Unterwühlschutz bei Wildgattern (inkl. Installationsleistung)
Doch Kretschmer und Lange fordern trotz besseren Wissens Wolfsabschüsse
Angesichts der wachsenden Zahl von Wölfen in Ostsachsen und damit einhergehender Probleme müsse der Bund nach Ansicht des Görlitzer Landrats Bernd Lange „dringend handeln,“ schrieb die Sächsische Zeitung am 04.04.19. https://www.saechsische.de/goerlitzer-landrat-fordert-regulierung-des-wolfs-5054379.html Die SZ weiter: „Jedes politische Nichthandeln nährt Populismus und Radikalismus“, sagte der CDU-Politiker. Die Wolfspopulation im Norden des Landkreises sei mit mehreren Rudeln auf vier Quadratkilometern mittlerweile dichter als von Experten für möglich gehalten. Die Menschen verlören die Geduld angesichts der Ignoranz gegenüber ihrer Situation und der Uneinigkeit in der Bundesregierung, die Bundesartenschutzgesetz und EU-Verordnung blockiere. „Dabei geht es nicht um Totalabschuss, sondern um eine Regulierung.“ Zitat Ende.
Dabei hatte doch die EU im September 18 ganz deutlich gemacht, dass Wölfe sich nicht unkontrolliert vermehren und ihr Bestand sich in Sachsen sogar gesättigt hat. Auch verwies die EU noch einmal ausdrücklich auf die Notwendigkeit, den Herdenschutz endlich anzugehen. Schreiben EU Kommission an Landratsamt Bautzen wg. Schutzstatus Wolf
Doch passiert ist wenig. Stattdessen versucht Ministerpräsident Kretschmer anscheinend seinen Landrat noch mit populistischen Forderungen zu übertreffen. So schreibt die Lausitzer Allgemeine Zeitung heute in einem Meinungsartikel, der nicht als solcher gekennzeichnet worden ist: Zitat – „Das (Thema Wolf) ist ein unhaltbarer Zustand. Die Menschen leiden wirklich unter dem Wolf und verlangen nichts anderes, als das genau die gleichen Regeln wie in den baltischen Ländern, in Schweden und Finnland gelten, die auch seit Jahrzehnten Erfahrung mit dem Wolf haben.“ So der Politiker Michael Kretschmer, (noch) Ministerpräsident von Sachsen. Die Aussagen sind prinzipiell richtig, nur leider fehlt die dazugehörige Glaubwürdigkeit. Der Wolf lebt schon seit Anfang der 2000er Jahre in der Lausitz und vermehrt sich nahezu unkontrolliert. Die Probleme mit dieser Tierart nehmen genauso rasant zu, wie die Wolfspopulation.“ Zitat Ende. https://www.lausitzer-allgemeine-zeitung.org/wolfspolitik-die-falschen-versprechen-im-wahlkampf/?fbclid=IwAR2UVZwdY8ZIFMLiQrRiOhkzHlBq2Oor7fV8CtRh49o1jkGlASnvy3rTvuM
Die Ausssagen Kretschmers stehen im krassen Gegenzug zu dem, was die Wissenschaftler des Kontaktbüros, das Landrat Lange unterstellt ist, herausgefunden hatten. Siehe Schreiben der EU:
Weidetierhalter provozieren weiter Wolfsrisse
Wir haben uns eine Weide bei Schäfer W., der zugleich auch Jäger ist, mal genauer angeschaut. Erst vor wenigen Wochen brachte der MDR einen Artikel, in dem der Jäger-Schäfer wörtlich zitiert wurde, dass er trotz 100 % Förderung die Wölfe in der Lausitz abgeschossen bekommen will. Unsere Zaunkontrolle ergab, dass sein Zaun nur den Anschein hat, wolfsabweisend zu sein. Jeweils nur eine Litze führte hier Strom. die höchste Spannung betrug dabei 2.000.
Offener Brief von Wolfsschutz-Deutschland an Umweltminister Philipp Albrecht (Schleswig-Holstein)
14. November 2018
Sehr geehrter Herr Minister Albrecht,
mit Empörung haben wir aus den „Kieler Nachrichten“ vom 31.10.2018 von Ihrem Ansinnen erfahren, sogenannte „verhaltensauffällige“ Wölfe töten zu lassen. Wie Ihnen als Jurist sicher bewusst ist, verstößt die Tötung von Individuen dieser streng geschützten Tierart gegen nationale, europäische und internationale Gesetze. Die Tötung von Wölfen ist aus ökologischen und moralischen Gründen strikt abzulehnen. Auch das sollte Ihnen als „Grüner“ wohl verständlich sein. Umso weniger nachvollziehbar ist ihre Forderung nach einer Tötung von Wölfen.
Alle Ökosysteme auf der Erde sind nicht nur miteinander verbunden, sondern funktionieren nach den gleichen Grundprinzipien. Störung und Zerstörung natürlicher Lebensräume und -gemeinschaften bewirken zwangsläufig Ungleichgewichte und Fehlfunktionen in betroffenen Ökosystemen. So führte die fast ausschließlich ökonomische, nur auf steigende Bedürfnisse von immer mehr Menschen ausgerichtete Landnutzung, zur Ausrottung des Wolfes und anderer Spitzenprädatoren in Deutschland. Die noch heute spürbaren Folgen sind gravierende ökologische Verwerfungen mit ökonomisch nachteiligen Veränderungen in deutschen Wäldern und anderen Natur- und Kulturlandschaften. Genannt seien hier die durch fehlende Beutegreifer unkontrollierte Vermehrung und veränderte Verhaltensweisen von Wildschwein, Reh und Co., welche letztlich u.a. die Naturverjüngung und den Erfolg von Neuanpflanzungen in Wäldern be- und verhindern. So schreibt Peter Wohlleben, sind die Wildbestände in unseren Wäldern auf dem bis zu fünfzigfachen Niveau derer angekommen, die einst in hiesigen Urwäldern zu finden waren. Nicht umsonst existiert die russische Weisheit: „Wo der Wolf lebt, ist der Wald gesund.“ Und wo der Wald gesund ist, sind es u.a. auch Boden, Grundwasser, Luft und Klima. So belegen aktuelle wissenschaftliche Studien den Zusammenhang zwischen einem ökologisch intakten Wald und lokalem Klima; u.a. durch Feuchtigkeitsretention und verstärkte Wolkenbildung auch in Trockenperioden.
In Zeiten des bereits real existierenden und spürbaren globalen Klimawandels auch hier in Deutschland, mit prognostizierten und in 2018 erlebten extremen Dürren, ist der Klimaeinfluss intakter Wälder von unverzichtbarer ökologischer, ökonomischer und soziologischer Bedeutung. Intakte Wälder und andere Landschaften brauchen also intakte natürliche Lebensgemeinschaften und der Wolf ist seit hundertausenden von Jahren integraler Bestandteil dieser Lebensgemeinschaften und Motor der sogenannten trophischen Kaskaden in Ökosystemen.
So ist es nicht verwunderlich, dass renommierte Wissenschaftler aus aller Welt in einem Moratorium „Warnung an die Menschheit“ zum Erhalt der Erde als Grundlage unserer Existenz explizit den Erhalt und die Schaffung von Lebensräumen für Apex-Prädatoren wie Wölfen fordern (World Scientists’ Warning to Humanity: A Second Notice). Dies vor allem auch, um anthropogen gestörte ökologische Prozesse und Dynamiken wiederherzustellen.
Tötung von Wölfen verstößt gegen Gesetze
Die enorme Bedeutung der großen Beutegreifer für unsere natürlichen Lebensgrundlagen gilt unter Fachleuten unumstritten. Auch aus diesem Grund sind Wölfe strengstens geschützt und das muss so bleiben. Das Töten von einzelnen Wölfen und gesamten Wolfsfamilien im großen Stil verstößt gegen alle anerkannten Naturgesetze, beeinträchtigt folglich das ökologische Gleichgewicht ganzer Biome, bedroht damit unsere Lebensbasis und steht somit in krassem Widerspruch zur Pflicht von gewählten Politikern und Behörden. Diese sind, wie sie als Minister sicher wissen, dem Gemeinwohl verpflichtet, u.a. indem sie unsere natürlichen Lebensgrundlagen schützen und erhalten.
Entgegen all den genannten Tatsachen forcieren politisch und wirtschaftlich einflussreiche Kräfte aus rein ökonomischem und kurzsichtigem Eigeninteresse eine widerwärtige, vollkommen unqualifizierte und auf Halbwahrheiten sowie Lügen gebaute Hetzkampagne gegen den Wolf. Diese zielt letztlich auf die erneute Ausrottung des Wolfes ab. Keines der von diesen Leuten gegen den Wolf hervorgebrachten Argumente besitzt Hand und Fuß. Dazu gehört auch das gebetsmühlenartig wiederholte Argument von „verhaltensauffälligen“ Wölfen. Es gibt keine verhaltensauffälligen Wölfe. Führende Wolfsforscher widersprechen vehement einer solchen Kategorie von Wölfen. Es gibt wie beim Menschen auch bei Wölfen lediglich unterschiedliche Charaktere. So gibt es in Wolfs- wie Menschenfamilien neugierige und vorsichtige Charaktere. Dazu kommen junge unerfahrene und ältere erfahrenere Wölfe im Familienverband und als wandernde Einzeltiere. All diese unterschiedlichen Charaktere können sich gegenüber Menschen und Nutztieren unterschiedlich verhalten. Dazu kommt, dass es durch die immer stärkere Zersiedlung auch der letzten naturnahen Lebensräume zu Nahbegegnungen von Mensch und wandernden Jungwölfen führen kann. All das führte in keinem einzigen Fall in Deutschland oder anderswo zu aggressivem Verhalten oder gar Übergriffen gegenüber Menschen.
Jim Brandenburg, der wohl bekannteste Fotograf von Wölfen und zugleich Forscher, schreibt hierzu in seinem sehr lesenswerten Buch „Brother Wolf“ sehr klar: „Der Wolf ist das einzige große Raubtier, das den Menschen nicht attackiert.“ L. David Mech schreibt in seinem Standardwerk „The Wolf“: „Wölfe gehören zu den wildesten und zugleich scheuesten Tieren in den nördlichen Regionen … sie vermeiden den Menschen aus Angst.“ Wölfe als „verhaltensauffällig“ und gefährlich einzustufen ist somit unsachlich. Auf solch unsachlicher Grundlage den Abschuss von Wölfen zu fordern oder zu rechtfertigen ist unverantwortlich und kategorisch abzulehnen. Wirklich gefährlich für den Menschen ist der Mensch selbst. Zunehmende Urbanisierung, Luftverschmutzung, Straßenverkehr, falsche Ernährung, Waffengewalt usw. fordern tausende Tote jährlich. Durch Jäger sterben jährlich Dutzende Menschen in Deutschland. Durch den Wolf stirbt kein Mensch. Wer und was zum Schutz des Menschen eigentlich auf die „Abschussliste“ gehört, scheint somit klar.
Wölfe brauchen weder Regulierung noch Management durch den Menschen
Wölfe sind natürliche Raubtiere und wie alle Lebewesen auch Nahrungsopportunisten. Mit möglichst wenig Energieaufwand überleben ist ein Grundprinzip der Natur und auch uns Menschen eigen. So verwundert es nicht, dass Wölfe hin und wieder unzureichend geschützte Nutztiere, vor allem Schafe und Ziegen reißen. Allerdings machen Nutztiere etwa als 1% der Nahrung von Wölfen aus. Ausreichender Schutz der Nutztiere durch z.B. qualifiziert errichtete Schutzzäune oder Herdenschutzhunde können hier erfolgreich Abhilfe leisten. Unvergleichlich schlimmer als durch Wolfsrisse ist der jährliche Verlust durch den sinnlosen Tod von ca. 250 Mio. Nutztieren aufgrund katastrophaler Haltungsbedingungen und ökonomischer Gier. Schon vor diesem Hintergrund ist das Töten von Wölfen wegen relativ weniger und vermeidbarer Übergriffe auf Nutztiere unverhältnismäßig, ungerechtfertigt und kategorisch abzulehnen. Auch führte die Tötung vor allem älterer und erfahrener Wölfe – meist Elterntiere – zur Schwächung eines Rudels und folglich zu verändertem Beutespektrum und noch mehr Übergriffen auf Nutztiere. Peter Wohlleben schreibt hierzu in einem seiner Bücher: „Wolfshasser, die Übergriffe auf das Vieh verhindern möchten, sollten also lieber das Gewehr im Schrank stehen lassen.“ Zudem belegen Feldstudien aus den USA und Kroatien, dass offizielle genehmigte Abschüsse von Wölfen auch zu mehr illegalen Tötungen führen und damit den Wolf in seinem Bestand bedrohen können.
Wölfe brauchen weder Regulierung noch Management durch den Menschen. Die Populationsdynamik von Wölfen unterliegt den perfekt orchestrierten Gesetzen der Natur. Ein Eingriff des Menschen in diese Gesetze ist unnötig, schädlich und letztlich zum Scheitern verurteilt. Gescheiterte Versuche des Menschen die natürliche Fauna und Flora zu seinen Gunsten manipulieren zu wollen, gibt es weltweit zur Genüge. Natursteuerung ohne unerwünschte Nebenwirkungen ist ein Märchen wie das von Rotkäppchen und dem bösen Wolf. Besser kontrollieren wir unser eigenes Handeln, das von zunehmend maßloser Gier und Verschwendung getrieben immer offensichtlicher zur nachhaltigen Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen führt. Dies und nicht der Wolf bedroht uns und unsere Zukunft auf diesem Planeten. Flächenversiegelung, Flussbegradigungen, Wald- und Lebensraumvernichtung, Artenschwund, Vermüllung der Ozeane, Vergiftung von Boden und Grundwasser, Glyphosat & Co. in unserer Nahrung, Luftverschmutzung, Strahlenbelastung durch Mobilfunk usw. sind die wahren Bedrohungen für unsere Existenz. Und es sind allesamt menschgemachte Bedrohungen. Hören wir auf mit dem Finger auf Wolf & Co. zu zeigen, sondern kontrollieren und ändern unser eigenes selbst- und naturzerstörerisches Tun. Und genau hier sind Sie als Politiker gefordert, die entsprechenden Weichen in Richtung Veränderung zu stellen, anstatt unverändert an den alten Märchen vom guten Menschen und dem bösen Wolf festzuhalten. Die Natur braucht uns nicht, aber wir brauchen die Natur. Dieser alte ARD-Umweltspot hat an Aktualität nichts verloren. Lassen Sie uns also lieber deutlich mehr Wildnis und ökologische Korridore schaffen, um das menschgemachte rasante Artensterben zu stoppen, anstatt die Tötung von Wölfen zu fordern und seine erneute Ausrottung und damit den Verlust einer weiteren Art zu forcieren.
Auch moralisch besitzen wir kein Recht, über Leben, Tod und Fortbestand von Wolf, Luchs, Bär, Biber, Kormoran und anderen Arten in diesem Land und anderswo zu richten. Wir sind nicht Herr dieser Welt und sollten ihn auch nicht spielen. In Anbetracht des Zustands dieses Planeten qualifizieren wir uns höchstens als Krönung der Schröpfung. Lassen wir also die Natur nach ihre Gesetzen walten und folgen diesen ab sofort mit mehr Respekt und Demut als bisher. Dazu gehört auch, Lebensräume und Früchte dieser Welt – ob in Natur- oder Kulturlandschaften – mit anderen Arten wie dem Wolf zu teilen. Entschädigungszahlungen an Landwirte für gerissene Nutztiere und finanzielle Unterstützung für nicht letalen Herdenschutz sind ein bescheidener Ausgleich der Gesellschaft für unsere exklusive Nutzung fast aller Lebensräume. Hierzu bedarf es mehr Bereitschaft der Menschen zur Koexistenz.
Die Tötung von Wölfen ist ein blutiger Irrweg
So fordern wir Sie abschließend erneut mit aller Nachdrücklichkeit auf, von ihrem Plan abzusehen, Wölfe unter fadenscheinigen Begründungen töten lassen zu wollen. Falls es Ihr Ansinnen ist, mit dem gesetzlosen Töten von Wölfen bei Teilen der Bauern- und Jägerschaft zu punkten, wäre dies ein blutiger Irrweg. Denn nicht der Wolf trägt Schuld am dramatisch fortschreitenden Niedergang von Schäfern und Bauernschaft in Deutschland, sondern eine bauernfeindliche Agrarpolitik zugunsten milliardenschwerer Unternehmen und Investoren. Daher taugt auch der Bauernverband als Lobbyverband der mächtigen Chemie- und Maschinenindustrie nicht als Ratgeber für Bauernschaft sowie Umwelt- und Agrarpolitik. Gerade sie als Minister der Grünen sollten sich dessen bewusst sein und stattdessen dem Auftrag ihrer Wählerschaft folgen, nämliche Politik konsequent in Grün zu machen, der Farbe die für Leben und Vernunft steht. Sie wurden nicht für Politik in Schwarz gewählt, der Farbe, die für Dunkelheit, Tod und Trauer steht.
Der Wolf gehört nach Deutschland und das bereits 300.000 Jahre länger als unsere vor 45.000 Jahren aus Afrika eingewanderten Urahnen des Homo sapiens. Dem Wolf verdanken wir unser Überleben in dieser für uns damals fremden und rauen Wildnis des Nordens. Wolf und Mensch sind also Partner seit Urzeiten. Wir gehören zusammen und unsere Hunde als Abkömmlinge des Wolfes sind allgegenwärtige Zeugen dieser engen und damit ganz besonderen Lebensgemeinschaft. Zollen wir dem Wolf also den Respekt und Dank der ihm gebührt. Schützen wir ihn konsequent, anstatt ihm ständig weiter nach dem Tod zu trachten.
Dr. habil. Hans-Holger Liste
Brigitte Sommer, Vorsitzende Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Wann werden es auch die letzten Verblendeten endlich begreifen? Eine (Gast)Wutrede von Wolfsschützer Lutz Lambrecht
08.05.2018 – Gastkommentar von Wolfsschützer Lutz Lambrecht
Eine Wutrede
Mal ganz ehrlich gesagt: Es ödet mich an, dass Politiker und vermeintliche Experten ständig gegen den Wolf und seine Rückkehr hetzten! Dabei ist der Wolf gar nicht Schuld an der Misere der Landwirtschaft und Weidetierhalter! Jährlich werden diesen Leuten Milliarden in den Hintern geblasen, obwohl sie sie unsere Umwelt mit Pestiziden vernichten. Sie schädigen die Böden, von denen sie eigentlich leben wollen! Die Tierhalter schütten ihre ach so geliebten Tiere mit Hormonen zu, nur damit sie schneller wachsen und schneller zu Geld gemacht werden.
Da werden Kälber nur mit Milch gefüttert, damit ihr Fleisch reinweiß ist und wenig Eisen enthält. Wie krank ist das denn? Da werden Pferde geschlachtet, nur weil sie nicht die richtige Farbe haben und das alles unter dem Deckmantel der Rassereinheit? Tagtäglich exportieren wir tausende Tonnen von Fleisch um die ganze Welt und die Politik schaut zu! Und nun zum Wolf: seit seiner Rückkehr wird gezetert und gejammert um die armen gerissenen Tiere, die er vermeintlich im Blutrausch getötet haben soll. Schwachsinn! Der Wolf ist in einen Krieg geraten, den er nicht gewollt und nicht verursacht hat. Er hat sich seine angestammten Lebensräume zurück erobert. Er gehört in unsere Landschaft wie Reh, Hirsch und Wildschwein!
Zwei Lager von Jägern
Der Wolf ist zwischen die Fronten geraten. Da ist auf der einen Seite die konventionelle Landwirtschaft, die um jeden Preis die Ressourcen ausbeutet bis nichts mehr da ist und auf der anderen Seite die ökologisch betriebene Landwirtschaft, die versucht, die Ressourcen so gut es geht im Gleichgewicht zu halten! Und dann sind da noch die Jäger – auch hier gibt es zwei Lager, auf der einen Seite die, wie ich sie nenne „Massenmörder“. Vielen von diesen Jägern geht es nur um Trophäen, Macht und Geld. Die wollen den Wolf nur als Trophäe, weil er in ihren Augen keinen weiteren wirtschaftlichen Wert hat. Diese Leute schreien immer zuerst „der Wolf muss weg“ und das alles unter dem Deckmantel des vermeintlichen Schutzes der Menschen , dabei hat es in den letzten 50 Jahren in unseren Breiten keinen einzigen Übergriff auf Menschen von einem Wolf gegeben. Oder sie argumentieren über sogenannte Angstherden bei Rehen, was auch Unsinn ist.
Der Wolf ist für Menschen keine Gefahr!
Wir haben in Deutschland eine unendliche Anzahl von Beutetieren, aber nur rund 500 Beutegreifer namens Wolf. Diese Argumentation der konventionellen Jäger ist also auch Unsinn! Wie sagte kürzlich der Präsident des Jagdverbandes: „Der Wolf ist keine Konkurrenz für uns!“ Wo ist also das Problem? Das Problem sind in Wirklichkeit die vielen Hobbyjäger selber. Oft sind diese auch zugleich Bauern und Weidetierhalter, die sich in ihrer Existenz bedroht sehen! Es gibt aber auch noch die ökologisch handelnden Jäger, die nur das schießen, was sie schießen müssen, die darauf abzielen, ein Gleichgewicht im Wald und auf der Flur zu halten!! Ich frage mich sehr oft, bei all den Artikeln, die den Wolf vorverurteilen, ob die Medien bewusst Panik verbreiten, nur um die Auflage zu steigern, oder um was es ihnen eigentlich geht. Der Wolf ist für den Menschen keine Gefahr. Wann werden es auch die letzten Verblendeten begreifen, diese Frage stelle ich mir heute einmal mehr.
Presseinformation -Wolfsschutz-Deutschland setzt 2000 Euro Belohnung aus für Ergreifung des Täters eines erschossenen Wolfs im Neißegebiet
7. Mai 2018/ Pressemitteilung
Neißeaue – Der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. i.G. hat zusammen mit einem Fördermitglied und Dolnoslaskie Towarzystwo Ochrony Wilkow eine Belohnung in Höhe von 2000 Euro für die Ergreifung des Täters ausgesetzt, der den auf polnischer Seite aufgefundenen Wolf erschossen hat. Der Wolf ist höchstwahrscheinlich auf deutscher Seite angeschossen worden und konnte sich noch über die Neiße auf polnisches Gebiet schleppen, wo er verstarb. Alexander Januszkiewicz, Zweiter Vorsitzender von Wolfsschutz-Deutschland: „Dieser Mordlust von Wolfsgegnern müssen wir endlich Einhalt gebieten“.
Gefunden wurde der verendete Wolf von Katarzyna Bojarska, einer Wolfsforscherin, die auf polnischer Seite der Lausitz in der Nähe von Ruszow die Wolfsforschung betreibt. Sie hatte am 13. April den Kadaver eines erschossenen Wolfes am Flussrand der Neiße gefunden. Die polnischen und deutschen Kriminalbehörden haben die Fahndung nach dem Täter bzw. der Täterin übernommen.
Wolf hat sich wahrscheinlich auf das polnische Gebiet geschleppt
Katarzyna Bojarska legte dem getöteten Tier eine Leine um den Hals, um es aus der Neiße zu ziehen.
Der Wolf wurde höchstwahrscheinlich Anfang April erschossen, also in der Osterzeit. Der Fundort war in Dobrzyn (auf polnischer Seite), das entspricht in etwa auf deutscher Seite der Höhe der Ortschaften Steinbach, Ungunst, Lodenau (Rothenburg OL.). Januszkiewicz: „Der Fundort muss nicht dem Tatort entsprechen.“ Es sei wahrscheinlich, dass der Wolf auf deutschem Gebiet angeschossen, schwer verletzt und sich noch auf das polnische Gebiet geschleppt hat.“
Falls jemand zu diesem Ereignis nähere Hinweise geben kann, z.B. Personen mit Gewehr in Nähe der Neiße beobachtet bzw. einen oder mehrere Schusslaute wahrgenommen hat, sollte er sich die Person bei der Polizei in Görlitz oder Zgorzelec oder bei Alexander Januszkiewicz über unser Kontaktformular auf unserer Webseite www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt melden.
Der Wolf unterliegt internationalen und nationalen Schutzvorschriften, darunter dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist er eine streng geschützte Tierart.
Das rechtswidrige Töten eines Wolfes stellt eine Straftat dar, für die das Bundesnaturschutzgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.
Januszkiewicz: „Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art.“ Laut Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 44 1., sei es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.
Hier die Pressemitteilung als PDF:
PM_Belohnung_zur_Täterergreifung_wegen_des_erschossenen_Wolfs_an_der_Neißeaue
Wir wollen mit unserer neuen Petition www.change.org/wolfsschutz rund 400.000 Hobbyjäger überstimmen – bitte unterstützen!
Seit meiner Kindheit fasziniert mich der Wolf. Schon früh hatte ich beim Vorlesen und später beim Selbstlesen von Märchen, wie Rotkäppchen oder die sieben Geißlein, Mitgefühl mit dem Wolf. Ich empfand den Umgang mit diesem faszinierenden Beutegreifer schon damals als sehr ungerecht. Als die ersten Wölfe nach Deutschland zurückkehrten, fühlte ich eine unbändige Freude. Dann gab es vor fast genau zwei Jahren das erste Opfer: Kurti, ein Jungwolf musste sterben, weil Politiker, die zugleich Jäger sind, in Niedersachsen eine ungeheuerliche Verleumdungskampagne gegen ein Wildtier in Gang setzten und damit Erfolg hatten. Für mich war es der Anlass aufzubegehren, Nachrecherchen zu betreiben und Fake-News zu entlarven. Vielen Menschen ging es genauso. Heute sind wir ein Verein in Gründung, Wolfsschutz Deutschland. Unsere Mitglieder sind ganz verschieden. Unter ihnen Ärztinnen, Biologen, Journalistinnen, LKW-Fahrer, Autorinnen, Hausfrauen, Rentner, Juristinnen, Studenten, Sozialarbeiter,….
Eines vereint uns: Mitgefühl zu anderen Lebewesen.
Eine Lobby, bestehend aus dem Bauernverband und der Jägerschaft, versucht seit Jahren, den Wolf in Deutschland in ein schlechtes Licht zu rücken. Deren Ziel scheint die erneute Ausrottung zu sein. Die Medien geben diesen Lobbyverbänden den nötigen Platz. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht tendenziöse, oder vollkommen unwahre Geschichten über den Wolf in Zeitungen gebracht werden. Damit soll Menschen Angst eingejagt werden. Mit völlig überzogenen und zum Teil sogar falschen Zahlen von Nutztierrissen soll der Wolf als reißende Bestie dargestellt werden. Dabei kommen viel mehr Nutztiere durch andere Todesursachen um. In zwanzig Jahren gab es keinen einzigen Angriff auf Menschen. Politiker sehen in dieser Lobby Wählerpotential, bzw. die Parteien sind unterwandert. Die Große Koalition will laut Koalitionsvertrag die Wölfe „dezimieren“. Die Jäger wollen den Wolf in Deutschland im Jagdrecht haben. Sie wollen wieder auf Wölfe schießen.
Schluss mit Lügengeschichten in Zeitungen
Schluss mit Jägerlatein und Forderung nach Abschüssen
Schluss mit der Forderung, den Wolf ins Jagdrecht zu übernehmen
Schluss mit Lobbypolitik
Schluss mit der Problemwolfkreation von Umweltverbänden und den damit verbundenen faulen Kompromissen
Der Wolf muss weiter geschützt bleiben:
Zahlt den Schäfern und Weidetierhaltern eine Weideprämie oder sonstige Prämien
Die Weidetierhalter brauchen unbürokratische Entschädigungen
Wir brauchen eine Jagdreform in Deutschland – Ranger statt Hobbyjäger
Wir brauchen eine Aufklärung über Wölfe, die frei von Hysterie und Rotkäppchensyndrom ist
Wir brauchen wieder Politiker, die sich wirklich für die Umwelt und damit auch für die Menschen, einsetzen
„Wo der Wolf ist, wächst der Wald“… lautet ein russisches Sprichwort. Es hat auch einen wahren Charakter, denn der Wolf ist in der Lage, Schäden in der Natur zu heilen. Anders als menschliche Jäger, ist der Wolf nicht auf Trophäen aus. Er tötet, um seinen Hunger zu stillen. Dabei wählt er nicht die stärksten Tiere aus, sondern die Schwachen und Alten. Er trägt damit sogar zur Gesunderhaltung anderer Arten, wie Hirsch, Reh und Wildschein bei. Wo Wölfe leben, haben auch andere seltene Tiere und Pflanzen wieder eine Chance.
Vor fast 20 Jahren ist der Wolf wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Er kam nicht wegen uns Menschen hierher, sondern weil Deutschland eines der wildreichsten Länder ist. Ein Wolfspaar aus Polen wanderte über die Grenze und gründete hier das erste Rudel. Wölfe leben in kleinen Familienverbänden, bestehend aus Vater, Mutter, den Welpen und den zweijährigen Geschwistern, die mit beim Aufziehen helfen. Mit spätestens zwei Jahren wandern Wölfe ab und gründen ihre eigene Familie. Ihr Revier verteidigen sie gegen andere Wölfe. Eine Überpopulation kann also gar nicht entstehen. Nicht mehr als 30 % Vermehrungsrate haben wir in Deutschland. Hoch gemessen (mit Welpen) leben zirka 500 Wölfe in Deutschland. Das sind immer noch sehr wenige. Das Bundesamt für Naturschutz schreibt, dass ihr Erhaltungszustand noch immer gefährdet ist.
Bitte helfen Sie mir, diese Petition zu einem Sprachrohr für den Wolf in Deutschland zu machen. Ein faszinierender Beutegreifer kommt nach Hause. Wir müssen ihm helfen, damit er bleiben kann.
Wir möchten mit unserer Petition mehr Unterschriften erhalten, als es Hobbyjäger in Deutschland gibt.
Herzliche Grüße
Brigitte Sommer
Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland, Verein in Gründung
Hier geht es zur Petition http://www.change.org/Wolfsschutz
An diese Adressaten wendet sich unseren Petition.
STEFAN BERNHARD ECK
Kontakt
BRUSSELS
Europäisches Parlament
Bât. Willy Brandt
02M031
60, rue Wiertz / Wiertzstraat 60
B-1047 Bruxelles/Brussel
E-Mail: stefan.eck@europarl.europa.eu
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerin Julia Klöckner
Dienstsitz Bonn
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Postfach: 14 02 70, 53107 Bonn
Telefon: 022899 529-0
Telefax: 022899 529-3179
Dienstsitz Berlin
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 03018 529-0
Telefax: 03018 529-3179
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Bundesministerin Svenja Schulze
Dienstsitz Bonn
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Telefon: 022899 305-0
Telefax: 022899 305-3225
Dienstsitz Berlin
Stresemannstraße 128
10117 Berlin
Telefon: 03018 305-0
Telefax: 03018 305-4375
Präsident des Deutschen Jagdverbandes:
Hartwig Fischer
Deutscher Jagdverband e. V. (DJV)
Vereinigung der deutschen Landesjagdverbände
für den Schutz von Wild, Jagd und Natur
Chausseestr. 37
10115 Berlin
Tel.: 030/ 209 1394 0
Fax: 030/ 209 1394 30
E-Mail: djv@jagdverband.de
Trägerverein des Deutschen Presserats e.V.
Fritschestr. 27/28
10585 Berlin
Tel: 030- 367007-0
Fax: 030- 367007-20
E-Mail: info(at)presserat(dot)de
Vorsitzender: Karl-Josef Döhring
Michael Müller, Präsident des Bundesrates
Postadresse
Bundesrat
Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin Postanschrift: 11055 BerlinTel. +49 (0)30 18 9100-0
NABU
Präsident Olaf Tschimke
NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.
Charitéstraße 3
10117 Berlin
Tel. 030-28 49 84-0
Fax 030-28 49 84-20 00
Präsident des Bauernverbandes
Joachim Rukwied
Deutscher Bauernverband
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Der Wolf gehört zur Fauna in Deutschland !
Hier eine aktuelle Pressemitteilung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder (www.aha-halle.de)
Mit Entsetzen hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) das fortgesetzte Agieren der Politik in verschiedenen Bundesländern aufgenommen, welche verstärktes Vorgehen gegen die Rückkehr des Wolfes anmahnen. Dabei schrecken diese Leute nicht zurück Hand in Hand mit einigen unverbesserlichen privaten Waldeigentümern, Jägern und Landwirten Wölfe zum Abschuss freizugegeben.
In dem Zusammenhang haben mehrere Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland offenbar einen offensichtlichen Überbietungswettbewerb begonnen, wer sich als größter Hassprediger gegenüber dem Wolf positioniert. Insbesondere in Niedersachsen, Sachsen, Bayern und Sachsen-Anhalt, aber auch in Brandenburg versuchen sich Politik sowie Lobbyverbände von Jägern, Landwirten und Waldbesitzern als besondere Bekämpfer des Wolfes hervorzutun. Dabei scheinen diese Leute zu vergessen, dass ein ähnliches Vorgehen dazu führte, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch erlegte man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende finden sollte.
Daraus abgeleitet genießt der Wolf einen umfassenden internationalen, europäischen und nationalen Schutz. Hier sei ganz bewusst aus der „LEITLINIE WOLF HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN ZUM UMGANG MIT WÖLFEN“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt vom 06.07.2017 zitiert:
„1. Rechtliche Situation, Schutzstatus des Wolfes Der Wolf ist eine heimische, nach internationalen und nationalen Rechtsvorschriften streng geschützte Tierart, deren Vorkommen in Deutschland zurzeit zusammen mit den in Westpolen lebenden Wölfen die Zentraleuropäische Flachlandpopulation bildet.“
Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt:
– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II
Gemäß Art. 12 Absatz 1 i.V.m. Anhang IV der FFH-Richtlinie ist der Wolf eine in weiten Teilen Europas streng zu schützende Art. Zusätzlich unterliegt der Wolf den Handelseinschränkungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens.
Diese internationalen rechtlichen Vorgaben werden durch § 7 Absatz 2 Nr. 13 Buchst. b) BNatSchG und § 7 Absatz 2 Nr. 14 Buchst. a) BNatSchG umgesetzt. Die Zugriffsverbote des § 44 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG nehmen die einschlägigen Vorgaben des Art. 12 Absatz 1 Buchst. a) bis d) FFH-RL auf und untersagen das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen, das erhebliche Stören von Wölfen während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit sowie jede Entnahme, Beschädigung und Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Nach § 45 Abs. 7 BNatSchG können von den vorgenannten Verboten Ausnahmen zugelassen werden. Eine Ausnahme darf jedoch beim Vorliegen einer der in § 45 Absatz 7 Nr. 1 bis 5 BNatSchG genannten Gründe nur zugelassen werden, soweit es keine zumutbaren Alternativen gibt. Außerdem darf sich der Erhaltungszustand der Wolfspopulationen durch die Zulassung der Ausnahme nicht verschlechtern.
Gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie ist der Wolf zudem eine Art von gemeinschaftlichem Interesse (prioritäre Art). Die EU verlangt von den Mitgliedsländern, dass sie für diese Arten den Fortbestand eines günstigen Erhaltungszustands gewährleisten bzw. – soweit sich die Art noch nicht in einem solchen Erhaltungszustand befindet – herbeiführen. Die EU verlangt von den Mitgliedsländern außerdem, dass sie alle sechs Jahre einen Bericht über den Erhaltungszustand dieser Arten erstellen. Der rechtliche Status des Wolfes und die vom Europäischen Gerichtshof dazu ergangenen Urteile schützen die Tierart Wolf auf der gesamten Landesfläche. Die Ausweisung bestimmter vom Wolf freizuhaltender Gebiete, die Festlegung eines Zielbestandes oder
eine Bestandsregulierung sind daher unzulässig.
Verordnung widerspricht eindeutig Schutzbestimmungen
„Die Tötung eines Wolfes stellt eine strafbare Handlung nach § 71 Absatz 1 und § 71a BNatSchG sowie § 329 Absatz 3 StGB dar. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann die strafbare Handlung zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG führen und den Entzug des Jagdscheines nach sich ziehen.“, Zitat Ende.Die nunmehr vom Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Jörg Vogelsänger (SPD) unterzeichnete und am 01.01.2018 als Teil des Wolfmanagementplans in Kraft getretene Brandenburger Wolfsverordnung dagegen, widerspricht eindeutig den internationalen, europäischen und nationalen Schutzbestimmungen. So überlässt diese Verordnung einem Jeden Einzelnen die Einschätzung ab wann Wölfe auffälliges, problematisches oder aggressives Verhalten zeigen. Auch beinhaltet das Papier mit keiner Silbe die Nachweispflicht, dass Wölfe für Übergriffe bzw. Tötungen auf Nutztiere verantwortlich sind. Es reicht die Mutmaßung aus, um die „nach § 7 berechtigten Personen“ mit Vergrämung bis Tötung der mutmaßlich verantwortlichen Wölfe zu beauftragen. Zu den „nach § 7 berechtigten Personen“ zählen u.a. „wer einen gültigen Jagdschein oder eine andere waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.“ Hier hat man den Bock zum Gärtner gemacht, wo doch Jäger zu den radikalsten und extremistischen Gegnern der Wiederankunft des Wolfes zählen und immer wieder im Verbund mit ähnlich veranlagten Landwirten, Waldeigentümern und ihren Lobbyverbänden für ihre diesbezügliche permanente und unbelehrbare öffentliche Militanz bekannt sind.
Dann stellt sich noch die Frage, ob mit einer anderen waffenrechtlichen Erlaubnis jede Person mit Waffenschein gemeint ist. Somit kann schon bei bloßem Verdacht, dass der Wolf böse ist, jeder der eine Waffe besitzen darf, Jagd auf das sehr streng geschützte Tier machen. Fachkompetenz hin, Fachkompetenz her. Ein bitterer Beigeschmack, der da aufkommt, wenn man sich auch noch die unter § 5 geregelte Todesstrafe für Wolfs- Hund-Hybriden anschaut. Diese Verordnung hat die Büchse der Pandora geöffnet. Ebenso schwach ist die Regelung und Auflistung von „Zumutbaren Maßnahmen zum Schutz von Weidetierbeständen vor Wolfsübergriffen“. Schon die Bezeichnung ist sehr interessant. Wildernde Hunde zählt man schon mal nicht zu den Verursachern. Was passiert eigentlich, wenn Wolfsgegner gezielt die Tiere anlocken, um sich so das Recht zur Tötung zu schaffen ? Die Verordnung beinhaltet dazu gar nichts.U.a. in dem Blickwinkel betrachtet, fehlen interessanterweise die Auflistung und Androhung von Ahndungen nach dem Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht. Sollte dieses skandalöse Machwerk weiter Gültigkeit besitzen, bekommen garantiert Ordnungsbehörden, Polizei und Justiz noch eine Menge zu tun. Nur besteht die Gefahr, dass es bei einer zu erwartenden langsamen Bearbeitung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, zu einem sehr gefährlichen Wettlauf mit der erneuten Ausrottung des Wolfes in Brandenburg kommt.
Der AHA fordert den Landtag und die Landesregierung Brandenburgs auf, diese skandalöse für die radikalisierten Wolfsfeinde unter den Jägern, Landwirten und den Waldeigentümern erlassene Verordnung sofort zu stoppen. Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung müssen sich endlich im Klaren sein, dass mit der Rückkehr von Wolf und Luchs in Deutschland zwei Tiere zurückkehren, welche wieder ihren Platz im obersten Teil der Nahrungspyramide einnehmen. Ein Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft und Waldeigentümer ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.
In dem Zusammenhang sei an einen sehr interessanten Beitrag der „Märkischen Oderzeitung“ vom 26.11.2008 erinnert, wo Freunde von blutigen Tierjagden ihr Handeln mit dem Fehlen von natürlichen Feinden des Schalenwildes begründeten und dabei explizit Bären und Wölfe benannten. Nun kehrt der Wolf zurück und übernimmt wieder seine angestammte Funktion als na-
türlicher Feind und schon mobilisiert u.a. die Jägerschaft gegen seine Ausbreitung. Die Politik liefert dazu die Rechtsgrundlagen. Was für ein offensichtlicher und unverantwortlicher Widerspruch !
Erhaltung von Natur- und Lebensräumen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen. Für den AHA ist es erschreckend, dass bei dieser Lobbyschaft und den ihnen zugewandten Politikern kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und –bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und –streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.
Ferner weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben.
Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik im Bund und in den Ländern, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen. Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass sowie ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken. Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende
sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Sofortvollzug zum Wolfsabschuss gestoppt
Grüne Liga Sachsen /Wolfsschutz-Deutschland erzwingt weitere Schonfrist für das Rosenthaler Wolfsrudel
Jetzt ist es amtlich: Die Wölfe des Rosenthaler Rudels in Sachsen dürfen nicht getötet werden, solange über Widerspruchsverfahren und eine mögliche Klage der Grünen Liga / Wolfsschutz Deutschland nicht abschließend geurteilt wurde. „Für uns ein wichtiges Etappenziel“, so Tobias Mehnert, Vorsitzender der Grünen Liga Sachsen.
Auf einen zusätzlichen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Dresden hin, hat das Landratsamt Bautzen am Montag schriftlich gegenüber dem Gericht erklärt , „dass ein Sofortvollzug der Ausnahmegenehmigung bis zum Eintritt der Bestandskraft nicht angeordnet wird“, so die von der Grünen Liga beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Baumann & Partner.
„Im Gegensatz zu anderen Naturschutzorganisationen haben wir die Initiative ergriffen und gehen gerichtlich gegen diese irrwitzigen Abschussanordnung vor“, so Mehnert. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH hatte bereits am 2. November im Auftrag der Grünen Liga Sachsen e.V. hiergegen Widerspruch erhoben.
Wie Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) erklärt, darf die Wölfe des Rosenthaler Rudels keine Jäger angesetzt werden, solange Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls anschließendes Klageverfahren der Grünen Liga laufen.
Die Einbringung des Eilantrags war geboten, weil das Landratsamt zwei Tage lang trotz mehrfacher Anfragen der Kanzlei keine Auskünfte erteilt hatte und jederzeit mit dem Abschuss eines Wolfs gerechnet werden musste. Dank des Eilverfahrens konnte nicht nur ein Verzicht auf den Sofortvollzug während des Widerspruchs und Klageverfahrens bewirkt werden, sondern auch die Grüne Liga über das Gericht endlich Einblick in den jagdrechtlichen Bescheid erhalten.
Rechtsanwalt Andreas Lukas: „Wir können unseren Eilantrag nun zurücknehmen und uns auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren. Wir kritisieren beispielsweise, dass bei der Prüfung von Alternativen zum Abschuss keine Herdenschutzhunde in Betracht gezogen worden sind, was aus unserer Sicht artenschutzrechtlich zwingend erforderlich gewesen wäre.“