Soft Power und Technokratie im Wolfsschutz – Wie das Vergrämungs-Narrativ der NI den Abschuss von Grindi vorbereiten könnte

Eine kritische Analyse aus Sicht von Brigitte Sommer, Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Der aktuelle Text der Naturschutzinitiative e.V. (NI) zur geplanten „Vergrämung“ des Hornisgrinde-Wolfs GW2672m (von uns „Grindi“ genannt) wird von Teilen der Öffentlichkeit als schützende Maßnahme wahrgenommen. Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e.V. lässt sich der Text jedoch als ein subtil konstruiertes Argumentationsmuster interpretieren, das technokratische Züge trägt. Nach unserer Auffassung wird hierdurch die öffentliche Wahrnehmung schrittweise an staatliche Eingriffe gewöhnt. Statt offener Aggressivität dominieren in dem Text aus unserer Sicht eine stark wissenschaftlich untermauerte Autorität und sprachliche Umschreibungen, die ethische und politische Fragen der Wolfspolitik in den Hintergrund rücken lassen.

1. Das Kern-Narrativ: Vom „Retter“ zum „Vorbereiter“?

Auf den ersten Blick versucht der Text, ein Retter-Narrativ zu etablieren. Auffällig ist dabei jedoch eine Tendenz zur Entemotionalisierung: Durch die nüchterne Nennung der ID GW2672m und die Bezeichnung „Hornisgrinde-Wolf“ wird das Tier in unseren Augen stark auf eine Verwaltungsnummer und ein bestimmtes Territorium reduziert.
Gleichzeitig wird suggeriert, das geplante Vorgehen sei „auf das Verhalten genau dieses Tieres abgestimmt“. Das erzeugt in der Öffentlichkeit den Eindruck einer quasi-wissenschaftlichen, fast partnerschaftlichen Interaktion. Aus unserer Sicht könnte dies jedoch dazu dienen, eine spätere Eskalation argumentativ vorzubereiten. Wir befürchten, dass das, was heute als angeblich maßgeschneiderte „Vergrämung“ dargestellt wird, in Zukunft als Begründung für weitergehende Maßnahmen – bis hin zu einem potenziellen Abschuss – herangezogen werden könnte. Für uns stellt sich dies nicht als partnerschaftlicher Ansatz dar, sondern als ein Prozess, der die Akzeptanz für staatliche Eingriffe in der Bevölkerung erhöhen soll.
Besonders widersprüchlich erscheint uns in diesem Zusammenhang, dass die NI damit nach unserem Kenntnisstand einem eigenen früheren Gutachten entgegensteht. Darin hatte sie Grindi ausdrücklich ein „Nationalparkverhalten“ zugeschrieben – also ein Verhalten, das auf Scheu und Natürlichkeit hindeutet. Dieser Positionswechsel wirkt auf uns wie eine taktische Anpassung an die veränderte politische Lage und weniger wie eine konsequente Schutzzusage.
Beispielfoto schwimmender Wolf.. © Brigitte Sommer

2. Technokratische Züge und sprachliche Strategien

Appell an die Autorität und Verknüpfung mit Expertenwissen
„Zahlreiche Wissenschaftler und Wolfsexperten werden im Vorfeld ein Konzept entwickeln…“
Mit solchen Formulierungen wird aus unserer Sicht eine anonyme Expertise als argumentativer Schutzschild genutzt. Wer dem Vorgehen widerspricht, läuft Gefahr, als „unwissenschaftlich“ abqualifiziert zu werden. Das Papier wirkt dadurch klar technokratisch geprägt: Komplexe politische und ethische Fragen werden in anonyme Expertenkonzepte verschoben; Transparenz und öffentliche Kontrolle treten in den Hintergrund.
Wir vermissen hierbei die notwendige Offenheit: Welche Wissenschaftler genau werden befragt? Bleiben ihre Namen und Institutionen geheim? Handelt es sich um weisungsgebundene Experten? Die Erinnerung an den Welpen von Großhennersdorf, der im Rahmen einer Hard-Release-Aktion erhebliche Belastungen erfahren musste, nährt aus unserer Sicht berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit mancher Expertenkreise.
Demgegenüber steht die praktische Erfahrung vor Ort: Ich, Brigitte Sommer, bin Grindi im Februar 2026 zufällig begegnet. Meine persönliche Einschätzung widerspricht derjenigen der NI und der behördlichen Experten. Ich konnte Grindi leicht und ohne Gewalt verscheuchen. Die Formulierungen der NI schaffen aus unserer Sicht daher keine Transparenz, sondern eine schwer angreifbare Rechtfertigungsebene für staatliches Handeln.
Screenshot des Beitrages der Ni auf der Facebookseite. Quelle, siehe unten.

 

Sprachliche Umschreibungen

Die Abgrenzung von „normalen“ Vergrämungsmaßnahmen wie dem Beschießen mit Gummigeschossen erweckt einen humanen Eindruck. Der Begriff „Vergrämung“ wird dadurch sprachlich abgemildert. Wir sehen darin eine sprachliche Strategie: Vertreibung und erhebliche Störungen des Tieres werden als schonend gerahmt. Aus unserer Sicht deutet jedoch wenig auf eine tatsächlich schonende Umsetzung hin; wir müssen stattdessen mit den Belastungen einer Hard-Release-Vergrämung inklusive der Absicht eines Senderhalsbandes rechnen. Diese Wortwahl bereitet unserer Auffassung nach den Boden für die nächste Eingriffsstufe.

Konstruktion von Feindbildern und Ausgrenzung von Kritik

„Das Nachstellen und Verfolgen des Wolfes ist völlig kontraproduktiv…“

Mit diesem Satz werden Touristen und kritische Beobachter pauschal und präventiv als potenzielle Störer dargestellt. Diese Ausgrenzung schützt aus unserer Sicht nicht primär den Wolf, sondern soll das behördliche Narrativ vor kritischen Blicken schützen. Die Realität vor Ort stellt sich für uns anders dar: Unsere Aktiven sind selbst regelmäßig im Nordschwarzwald im Einsatz. Wir haben niemanden gesehen, der dem Wolf nachstellte. Aus unserer Sicht gibt es dort keinen „Wolfstourismus“. Die Behauptung dient nach unserer Einschätzung der Konstruktion eines Feindbildes, um von den eigentlichen, kritischen Fragen abzulenken.
Zudem bleibt unklar, wie man Wanderer auf offiziellen Wegen rechtssicher ausschließen will. Eine solche Einschränkung öffentlicher Wege wäre ein erheblicher Eingriff in die Rechte der Allgemeinheit und unterstreicht aus unserer Sicht die Unverhältnismäßigkeit der gesamten Argumentation.

Rhetorischer Widerstand und das Verhalten der Beteiligten

„Sollte es dennoch zu einer Abschussgenehmigung kommen, würden wir diese nicht klaglos hinnehmen.“
Das Wort „klaglos“ signalisiert eine Kampfbereitschaft, die in unseren Augen im Widerspruch zur Realität steht, da die Klage keinen Erfolg hatte. Der rhetorische Widerstand erscheint uns daher wie ein Agieren im vorgegebenen Rahmen, das die grundsätzliche Akzeptanz staatlicher Eingriffe nicht substanziell in Frage stellt.

3. Fehlende Transparenz, mangelnde Verhältnismäßigkeit und die Absurdität der behördlichen Risikoabwägung

Besonders schwer wiegt aus unserer Sicht die mangelnde Transparenz im gesamten Verfahren sowie die eklatante Unverhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahmen. Die frühere Tötungsgenehmigung vom 23.01.2026 beruhte nach unseren Informationen lediglich auf einer „wahrscheinlichen“ oder „vorstellbaren“ Gefahr – einer rechtlich aus unserer Sicht bedenklich niedrigen Hürde.
Hier offenbart sich eine argumentative Absurdität, die wir aufs Schärfste kritisieren müssen: Um eine lediglich theoretisch vorstellbare Gefahr durch den Wolf abzuwehren, wurden drei Personen ermächtigt, Grindi mit halbautomatischen und automatischen Waffen, Nachtsichtgeräten und Bildverstärkern aus stehenden Fahrzeugen heraus zu jagen. Eine Tötung sollte sogar pauschal bei einer „Gefahr für die Gesundheit der Menschen“ gerechtfertigt sein.
Nach unserer Auffassung wurde hierbei die Verhältnismäßigkeit völlig auf den Kopf gestellt: Während die angebliche Gefahr durch den Wolf rein spekulativ war, war die Gefährdung unbeteiligter Menschen, Spaziergänger und Wanderer durch den Einsatz von Schusswaffen und visierten „Häschern“ im öffentlichen Raum real. Es ist aus unserer Sicht rational nicht nachvollziehbar, wie der Schutz der Bevölkerung als Argument vorgeschoben werden kann, wenn gleichzeitig bewaffnete Akteure in ein viel besuchtes Naherholungsgebiet geschickt werden, wodurch das Risiko von Fehlschüssen oder Unfällen drastisch steigt.
Zudem wird völlig ausgeblendet, dass das Zusammentreffen mit Wildtieren in einer Kulturlandschaft oder gar in einem ausgewiesenen Nationalpark zum allgemeinen Lebensrisiko gehört. Ein Wolf, dem die NI selbst zuvor „Nationalparkverhalten“ attestierte, der sich über fünf Jahre völlig unauffällig verhielt und nachweislich Distanz wahrte (bei rund 180 Sichtungsmeldungen wurde fast ausnahmslos ein Abstand von weit über 20–25 Metern eingehalten), erfüllt die Kriterien einer realen Bedrohung in keiner Weise. Meine eigene, friedliche Begegnung im Februar 2026, bei der Grindi leicht zu verscheuchen war, unterstreicht dies. Dazu kommen wohl aktuell sechs Sichtungen.
Die Verhältnismäßigkeit wird vollends zur Farce, wenn man die Realität statistischer Gefahren betrachtet: Während durch diesen Wolf nachweislich keinem Menschen auch nur ein Haar gekrümmt wurde, werden in Deutschland jährlich tausende Menschen von Haustieren wie Hunden gebissen oder im ländlichen Raum von Nutztieren wie Kühen schwer verletzt. Diese realen, alltäglichen Gefahren werden gesellschaftlich als Lebensrisiko akzeptiert. Dass beim Wolf jedoch bereits eine bloß vorstellbare Präsenz ausreicht, um bewaffnete Jäger zu autorisieren und das Leben von Spaziergängern real aufs Spiel zu setzen, entlarvt die behördliche Praxis aus unserer Sicht als reine Symbolpolitik auf Kosten des Arten-, Tier- und Naturschutzes.

4. Diskussionslenkung und Einschränkung des Debattenraums

Die Einschränkung der Kommentarfunktion mit dem Verweis auf „widersprüchliche, wenig hilfreiche und teils beleidigende“ Kommentare ist aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e.V. keine neutrale Moderation. Indem sachliche, aber widersprüchliche Kritik sprachlich mit Beleidigungen in einen Topf geworfen wird, wird legitimer Protest in unseren Augen pauschal entwertet. Diese Form der Diskussionslenkung schützt das eigene Narrativ vor kritischen Gegenargumenten und verhindert den offenen, demokratischen Austausch.

Gerade in Zeiten, in denen behördliche Maßnahmen zunehmend hinter verschlossenen Türen beschlossen werden, zeigt sich die unverzichtbare Bedeutung unabhängiger Organisationen. Ein Blick in die Geschichte lehrt uns, dass es noch nie die Ja-Sager, die Konformisten oder die bedingungslos Regierungstreuen waren, die Fehlentwicklungen korrigiert oder Schlimmeres verhindert haben – Fortschritt und der Schutz von Rechten basierten stets auf dem Mut zum Widerspruch. Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e.V. sind als kritische Instanzen im Natur- und Artenschutz daher notwendiger denn je, um Intransparenzen aufzudecken, die Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns einzufordern und sich im Zweifel konsequent zu trauen, ein klares „Nein“ gegen die schleichende Akzeptanz von Wolfsabschüssen auszusprechen.

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