Soft Power und Technokratie im Wolfsschutz – Wie das Vergrämungs-Narrativ der NI den Abschuss von Grindi vorbereiten könnte

Eine kritische Analyse aus Sicht von Brigitte Sommer, Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Der aktuelle Text der Naturschutzinitiative e.V. (NI) zur geplanten „Vergrämung“ des Hornisgrinde-Wolfs GW2672m (von uns „Grindi“ genannt) wird von Teilen der Öffentlichkeit als schützende Maßnahme wahrgenommen. Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e.V. lässt sich der Text jedoch als ein subtil konstruiertes Argumentationsmuster interpretieren, das technokratische Züge trägt. Nach unserer Auffassung wird hierdurch die öffentliche Wahrnehmung schrittweise an staatliche Eingriffe gewöhnt. Statt offener Aggressivität dominieren in dem Text aus unserer Sicht eine stark wissenschaftlich untermauerte Autorität und sprachliche Umschreibungen, die ethische und politische Fragen der Wolfspolitik in den Hintergrund rücken lassen.

1. Das Kern-Narrativ: Vom „Retter“ zum „Vorbereiter“?

Auf den ersten Blick versucht der Text, ein Retter-Narrativ zu etablieren. Auffällig ist dabei jedoch eine Tendenz zur Entemotionalisierung: Durch die nüchterne Nennung der ID GW2672m und die Bezeichnung „Hornisgrinde-Wolf“ wird das Tier in unseren Augen stark auf eine Verwaltungsnummer und ein bestimmtes Territorium reduziert.
Gleichzeitig wird suggeriert, das geplante Vorgehen sei „auf das Verhalten genau dieses Tieres abgestimmt“. Das erzeugt in der Öffentlichkeit den Eindruck einer quasi-wissenschaftlichen, fast partnerschaftlichen Interaktion. Aus unserer Sicht könnte dies jedoch dazu dienen, eine spätere Eskalation argumentativ vorzubereiten. Wir befürchten, dass das, was heute als angeblich maßgeschneiderte „Vergrämung“ dargestellt wird, in Zukunft als Begründung für weitergehende Maßnahmen – bis hin zu einem potenziellen Abschuss – herangezogen werden könnte. Für uns stellt sich dies nicht als partnerschaftlicher Ansatz dar, sondern als ein Prozess, der die Akzeptanz für staatliche Eingriffe in der Bevölkerung erhöhen soll.
Besonders widersprüchlich erscheint uns in diesem Zusammenhang, dass die NI damit nach unserem Kenntnisstand einem eigenen früheren Gutachten entgegensteht. Darin hatte sie Grindi ausdrücklich ein „Nationalparkverhalten“ zugeschrieben – also ein Verhalten, das auf Scheu und Natürlichkeit hindeutet. Dieser Positionswechsel wirkt auf uns wie eine taktische Anpassung an die veränderte politische Lage und weniger wie eine konsequente Schutzzusage.
Beispielfoto schwimmender Wolf.. © Brigitte Sommer

2. Technokratische Züge und sprachliche Strategien

Appell an die Autorität und Verknüpfung mit Expertenwissen
„Zahlreiche Wissenschaftler und Wolfsexperten werden im Vorfeld ein Konzept entwickeln…“
Mit solchen Formulierungen wird aus unserer Sicht eine anonyme Expertise als argumentativer Schutzschild genutzt. Wer dem Vorgehen widerspricht, läuft Gefahr, als „unwissenschaftlich“ abqualifiziert zu werden. Das Papier wirkt dadurch klar technokratisch geprägt: Komplexe politische und ethische Fragen werden in anonyme Expertenkonzepte verschoben; Transparenz und öffentliche Kontrolle treten in den Hintergrund.
Wir vermissen hierbei die notwendige Offenheit: Welche Wissenschaftler genau werden befragt? Bleiben ihre Namen und Institutionen geheim? Handelt es sich um weisungsgebundene Experten? Die Erinnerung an den Welpen von Großhennersdorf, der im Rahmen einer Hard-Release-Aktion erhebliche Belastungen erfahren musste, nährt aus unserer Sicht berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit mancher Expertenkreise.
Demgegenüber steht die praktische Erfahrung vor Ort: Ich, Brigitte Sommer, bin Grindi im Februar 2026 zufällig begegnet. Meine persönliche Einschätzung widerspricht derjenigen der NI und der behördlichen Experten. Ich konnte Grindi leicht und ohne Gewalt verscheuchen. Die Formulierungen der NI schaffen aus unserer Sicht daher keine Transparenz, sondern eine schwer angreifbare Rechtfertigungsebene für staatliches Handeln.
Screenshot des Beitrages der Ni auf der Facebookseite. Quelle, siehe unten.

 

Sprachliche Umschreibungen

Die Abgrenzung von „normalen“ Vergrämungsmaßnahmen wie dem Beschießen mit Gummigeschossen erweckt einen humanen Eindruck. Der Begriff „Vergrämung“ wird dadurch sprachlich abgemildert. Wir sehen darin eine sprachliche Strategie: Vertreibung und erhebliche Störungen des Tieres werden als schonend gerahmt. Aus unserer Sicht deutet jedoch wenig auf eine tatsächlich schonende Umsetzung hin; wir müssen stattdessen mit den Belastungen einer Hard-Release-Vergrämung inklusive der Absicht eines Senderhalsbandes rechnen. Diese Wortwahl bereitet unserer Auffassung nach den Boden für die nächste Eingriffsstufe.

Konstruktion von Feindbildern und Ausgrenzung von Kritik

„Das Nachstellen und Verfolgen des Wolfes ist völlig kontraproduktiv…“

Mit diesem Satz werden Touristen und kritische Beobachter pauschal und präventiv als potenzielle Störer dargestellt. Diese Ausgrenzung schützt aus unserer Sicht nicht primär den Wolf, sondern soll das behördliche Narrativ vor kritischen Blicken schützen. Die Realität vor Ort stellt sich für uns anders dar: Unsere Aktiven sind selbst regelmäßig im Nordschwarzwald im Einsatz. Wir haben niemanden gesehen, der dem Wolf nachstellte. Aus unserer Sicht gibt es dort keinen „Wolfstourismus“. Die Behauptung dient nach unserer Einschätzung der Konstruktion eines Feindbildes, um von den eigentlichen, kritischen Fragen abzulenken.
Zudem bleibt unklar, wie man Wanderer auf offiziellen Wegen rechtssicher ausschließen will. Eine solche Einschränkung öffentlicher Wege wäre ein erheblicher Eingriff in die Rechte der Allgemeinheit und unterstreicht aus unserer Sicht die Unverhältnismäßigkeit der gesamten Argumentation.

Rhetorischer Widerstand und das Verhalten der Beteiligten

„Sollte es dennoch zu einer Abschussgenehmigung kommen, würden wir diese nicht klaglos hinnehmen.“
Das Wort „klaglos“ signalisiert eine Kampfbereitschaft, die in unseren Augen im Widerspruch zur Realität steht, da die Klage keinen Erfolg hatte. Der rhetorische Widerstand erscheint uns daher wie ein Agieren im vorgegebenen Rahmen, das die grundsätzliche Akzeptanz staatlicher Eingriffe nicht substanziell in Frage stellt.

3. Fehlende Transparenz, mangelnde Verhältnismäßigkeit und die Absurdität der behördlichen Risikoabwägung

Besonders schwer wiegt aus unserer Sicht die mangelnde Transparenz im gesamten Verfahren sowie die eklatante Unverhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahmen. Die frühere Tötungsgenehmigung vom 23.01.2026 beruhte nach unseren Informationen lediglich auf einer „wahrscheinlichen“ oder „vorstellbaren“ Gefahr – einer rechtlich aus unserer Sicht bedenklich niedrigen Hürde.
Hier offenbart sich eine argumentative Absurdität, die wir aufs Schärfste kritisieren müssen: Um eine lediglich theoretisch vorstellbare Gefahr durch den Wolf abzuwehren, wurden drei Personen ermächtigt, Grindi mit halbautomatischen und automatischen Waffen, Nachtsichtgeräten und Bildverstärkern aus stehenden Fahrzeugen heraus zu jagen. Eine Tötung sollte sogar pauschal bei einer „Gefahr für die Gesundheit der Menschen“ gerechtfertigt sein.
Nach unserer Auffassung wurde hierbei die Verhältnismäßigkeit völlig auf den Kopf gestellt: Während die angebliche Gefahr durch den Wolf rein spekulativ war, war die Gefährdung unbeteiligter Menschen, Spaziergänger und Wanderer durch den Einsatz von Schusswaffen und visierten „Häschern“ im öffentlichen Raum real. Es ist aus unserer Sicht rational nicht nachvollziehbar, wie der Schutz der Bevölkerung als Argument vorgeschoben werden kann, wenn gleichzeitig bewaffnete Akteure in ein viel besuchtes Naherholungsgebiet geschickt werden, wodurch das Risiko von Fehlschüssen oder Unfällen drastisch steigt.
Zudem wird völlig ausgeblendet, dass das Zusammentreffen mit Wildtieren in einer Kulturlandschaft oder gar in einem ausgewiesenen Nationalpark zum allgemeinen Lebensrisiko gehört. Ein Wolf, dem die NI selbst zuvor „Nationalparkverhalten“ attestierte, der sich über fünf Jahre völlig unauffällig verhielt und nachweislich Distanz wahrte (bei rund 180 Sichtungsmeldungen wurde fast ausnahmslos ein Abstand von weit über 20–25 Metern eingehalten), erfüllt die Kriterien einer realen Bedrohung in keiner Weise. Meine eigene, friedliche Begegnung im Februar 2026, bei der Grindi leicht zu verscheuchen war, unterstreicht dies. Dazu kommen wohl aktuell sechs Sichtungen.
Die Verhältnismäßigkeit wird vollends zur Farce, wenn man die Realität statistischer Gefahren betrachtet: Während durch diesen Wolf nachweislich keinem Menschen auch nur ein Haar gekrümmt wurde, werden in Deutschland jährlich tausende Menschen von Haustieren wie Hunden gebissen oder im ländlichen Raum von Nutztieren wie Kühen schwer verletzt. Diese realen, alltäglichen Gefahren werden gesellschaftlich als Lebensrisiko akzeptiert. Dass beim Wolf jedoch bereits eine bloß vorstellbare Präsenz ausreicht, um bewaffnete Jäger zu autorisieren und das Leben von Spaziergängern real aufs Spiel zu setzen, entlarvt die behördliche Praxis aus unserer Sicht als reine Symbolpolitik auf Kosten des Arten-, Tier- und Naturschutzes.

4. Diskussionslenkung und Einschränkung des Debattenraums

Die Einschränkung der Kommentarfunktion mit dem Verweis auf „widersprüchliche, wenig hilfreiche und teils beleidigende“ Kommentare ist aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e.V. keine neutrale Moderation. Indem sachliche, aber widersprüchliche Kritik sprachlich mit Beleidigungen in einen Topf geworfen wird, wird legitimer Protest in unseren Augen pauschal entwertet. Diese Form der Diskussionslenkung schützt das eigene Narrativ vor kritischen Gegenargumenten und verhindert den offenen, demokratischen Austausch.

Gerade in Zeiten, in denen behördliche Maßnahmen zunehmend hinter verschlossenen Türen beschlossen werden, zeigt sich die unverzichtbare Bedeutung unabhängiger Organisationen. Ein Blick in die Geschichte lehrt uns, dass es noch nie die Ja-Sager, die Konformisten oder die bedingungslos Regierungstreuen waren, die Fehlentwicklungen korrigiert oder Schlimmeres verhindert haben – Fortschritt und der Schutz von Rechten basierten stets auf dem Mut zum Widerspruch. Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e.V. sind als kritische Instanzen im Natur- und Artenschutz daher notwendiger denn je, um Intransparenzen aufzudecken, die Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns einzufordern und sich im Zweifel konsequent zu trauen, ein klares „Nein“ gegen die schleichende Akzeptanz von Wolfsabschüssen auszusprechen.

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Grindi, Romeo und die Wölfe, die etwas in uns berühren – Ein Plädoyer an Verstand und Wahrnehmung statt Hysterie

Seit Wochen dominiert ein einzelner Wolf die Schlagzeilen in Baden-Württemberg: GW2672m, inzwischen liebevoll Grindi genannt. Der Rüde aus österreichischer Abstammung lebt seit etwa drei Jahren friedlich im Gebiet der Hornisgrinde und des Nationalparks Nordschwarzwald. Er soll sich mehrmals Menschen und Hunden genähert haben – vor allem in der Paarungszeit –, doch es gibt bis heute keinen einzigen dokumentierten Vorfall von Aggression, Verletzung oder Bedrohung. Keine Nachweise für Anfütterung oder Fütterung durch Menschen, keine Belege für regelmäßiges Spielen mit Hunden. Dennoch drehen bestimmte Leute geradezu durch und forcieren einen regelrechten Tötungswahn, obwohl am 6. Februar scheues Verhalten dokumentiert wurde. 

Das grün geführte Umweltministerium stellte Anfang Februar 2026 eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss (bis 10. März) aus. Naturschutzverbände wie die Naturschutzinitiative (NI) legten Beschwerde ein – mit Erfolg: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim stoppte den Abschuss vorerst per Hängebeschluss bis maximal 16. Februar 2026, um Beschwerden anzuhören und vollendete Tatsachen zu vermeiden. Wolfsschutz-Deutschland e. V. belegte durch eine zufällige Begegnung am 6. Februar: Grindi zog sich ruhig und distanziert zurück – kein Fixieren, kein Verfolgen, keine Aggression. Die anwesenden Hunde blieben entspannt. „Das ist vorbildliches Verhalten für Koexistenz in einem großen, dünn besiedelten Gebiet“, so Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer. Hier unser Bericht mit Einblicken in die Region: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/08/wolfsschutz-deutschland-e-v-weist-nach-wolf-grindi-nicht-verhaltensauffaellig/

Grindi ist nicht Romeo – und genau das macht die Überreaktion noch unverständlicher

Der frei geborene und frei lebende Wolf Romeo spielte tatsächlich mit Hunden. Hier ist er links zu sehen mit seiner Hundefreundin Dakotah. ©Nick Jans – https://nickjans.com/shop/a-wolf-called-romeo-images

 

Romeo, der schwarze Wolf aus Alaska (2003–2009), war ein extremer Fall, der beweist, dass ein Leben Seite an Seite gelingen kann: Er spielte jahrelang aktiv mit Hunden (berühmt seine Freundschaft zur Labrador-Hündin Dakotah) und wurde zum Maskottchen von Juneau. Sechs Jahre lang null Zwischenfälle – bis illegale Wilderer ihn töteten. Der ganze Landstrich trauert bis heute. Grindi ist nicht wie Romeo. Es gibt keine Beweise zu vergleichbaren spielerischen Interaktionen, kein „Flirten“ mit Hunden, keine bewiesene Gewöhnung. Er nähert sich gelegentlich – und zieht sich zurück. Selbst wenn er weniger scheu wäre, wäre das kein Grund für die aktuelle Hysterie in einem riesigen Revier. Drei Jahre friedliches Zusammenleben sprechen klar gegen Panik. Der eigentliche Auslöser lag oft bei den Menschen: Viele Sichtungen wurden gemeldet und Bilder geteilt – was Aufmerksamkeit steigerte und das Thema politisch auflud. Statt Aufklärung (Hunde anleinen, Abstand halten) wurde daraus ein Wahlkampfthema: Grüne Politiker wollten „hart durchgreifen“, um konservative Wähler zu gewinnen. Was man unterschätzte: Selbst viele Konservative vor Ort lieben „ihren“ Grindi. Hüttenwirte, Skiliftbetreiber und Einheimische in der Region (z. B. am Mehliskopf) stellen sich gegen den Abschuss und berichten von friedlichen Sichtungen ohne Probleme.

Gudrun Pflüger: Die Kraft echter Wolfsbegegnungen

Die Biologin und Berglauf-Weltmeisterin Gudrun Pflüger (1972–2023) erlebte 2005 in British Columbia etwas Tiefgreifendes: Ein wildes Küstenwolf-Rudel umringte sie friedlich, spielte um sie herum. Diese Begegnung half ihr, einen aggressiven Hirntumor länger als prognostiziert zu überstehen. In ihrem Buch „Wolfspirit“ und der Doku „Auf der Spur der Küstenwölfe“ zeigt sie: Wölfe können uns nah sein, uns sogar berühren, Kraft geben – ohne zu gefährden. Grindi hat niemanden umringt oder gespielt – aber er hat drei Jahre lang niemanden gefährdet. Solche Tiere berühren etwas in uns: Neugier, Respekt, vielleicht sogar Sehnsucht nach Wildnis. Oder eine Erinnerung, die in der DNA von manchen sogar gespeichert sein könnte. Hier ein Bericht: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/08/der-kleine-wolf-von-stora-karlsoe-ein-praehistorisches-vorbild-fuer-moderne-koexistenz-mit-mutigen-jungwoelfen/

Was würde wohl Gudrun Pflüger sagen, wenn sie noch leben würde? Erinnern wir uns: Ein Wolf zeigt sich dir nur, wenn er dir etwas erzählen oder mitteilen will. Das hat ihr indigener Freund Chester gesagt, und sie hat es oft zitiert.

Wolf Grindi wollte unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer wohl auch etwas bei seiner Begegnung erzählen. Niemand sonst hätte ihn wohl so unbeugsam in Schutz genommen und selbst schlimmste Shitstorms dafür in Kauf genommen und selbst eben keine Bilder von ihm veröffentlicht. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. bleiben dabei: Grindi hat sich absolut normal verhalten. Dokumentiert wurde dies unfreiwillig vom SWR. Aber dies bringt auch den Vorteil, dass die tatsächlichen Fakten reichweitenstark zu sehen waren, trotz der falschen Behauptungen zu  Wolfstouristen. Das normale Zurückweichen ist dokumentiert. Brigitte Sommer wäre nie auf die Idee gekommen, Grindi alleine mit diesen Fernsehleuten zu lassen. Hier der entsprechende offene Brief an den SWR: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/10/offener-brief-an-den-suedwestrundfunk-swr-betrifft-tendenzioese-berichterstattung-im-beitrag-die-suche-nach-dem-hornisgrinde-wolf-und-warum-sie-ihm-schadet/

Der Nationalpark als Chance – nicht als Problemzone

Der Nationalpark Nordschwarzwald (über 100 km², Grindi-Revier ca. 200–300 km²) ist oben auf den Bergen extrem dünn besiedelt: Grinden, Moore, dichte Wälder – ideal für einen Wolf (später vielleicht Paar/Rudel). Hier kann Koexistenz tatsächlich gelingen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sagen noch immer: Dort ist kein Wolfstourismus und zufällige Begegnungen wurden verzerrt dargestellt und instrumentalisiert. Auch die Folge einer Podcasterin wirkt oberlehrerhaft: Die Menschen vor Ort werden als dumm, beratungsresistent und leichtsinnig dargestellt – obwohl seit drei Jahren keinerlei Vorfälle passierten. Eine Privatperson ohne eigene Sichtung wird zur Expertin stilisiert, ein von ihr gegen den Abschuss verfasstes Strategiepapier hochgejubelt, am Ende doch von der Podcasterin „ritualisiertes Verhalten“ unterstellt und Abschuss geradezu gefordert. Die Privatperson musste sich am Ende vorgeführt fühlen, da sie nicht für einen Abschuss ist.  Dieser Podcast konstruiert ein Problem, das real nicht existiert und übt indirekt Druck aus – obwohl er vorgibt, gegen Abschuss zu sein. Das wirkt wie gesteuerte Opposition.
Grindi ist kein „Problemwolf“. Er ist ein Wolf, der drei Jahre friedlich lebt, sich zurückzieht und niemanden schädigt. Selbst wenn er tatsächlich weniger scheu wäre, wäre das kein Grund für Panik in einem so großen Gebiet. Die Debatte zeigt: Politik und Medien übertreiben, während die Menschen vor Ort gelassener und nicht naturentfremdet sind. Hierzu noch ein Meinungsartikel von Brigitte Sommer: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/30/die-angst-vor-dem-wolf-als-symptom-unserer-entfremdeten-seele/
Beispielfoto Wolf.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sagen: Hier geht es um mehr als einen Wolf. Es geht darum, ob wir im 21. Jahrhundert mit Verstand, Herz und Fakten antworten – oder mit Hysterie und Gewalt. Grindi muss leben. Weil er zeigt: Friedliches Miteinander ist möglich. Weil er etwas in uns berührt. Und weil die Fakten für ihn sprechen.

Und immer daran denken: Echte Freunde verrät man nicht.

Die Petition auf Change können wir leider absolut nicht mehr empfehlen, denn der Petitionstext wurde abgeändert und in einer Aktualisierung wurden plötzlich Vergrämungsmaßnahmen mit Besenderung gefordert und zwischen den Zeilen selbst ein Abschuss nicht mehr ausgeschlossen zu sein scheint.

Nach der Abgabe der Petition im Umweltministerium informiert heute eine weitere Aktualiserung darüber, dass bestimmte Orte an das Umweltministerium gemeldet wurden, wo „Vergrämungen“ stattfinden sollten. Faktisch wurde Wolf Grindi nun, nachem die Petitionserstellerin selbst Bilder gepostet hatte und ihn an Behörden gemelden hatte, mit Angabe von konkreten Orten, noch einmal verraten, denn diese Daten werden mit Sicherheit, falls das Gericht der Behörde statt gibt, auch fürs Auflauern zum Töten des Wolfs verwendet.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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