Soft Power und Technokratie im Wolfsschutz – Wie das Vergrämungs-Narrativ der NI den Abschuss von Grindi vorbereiten könnte

Eine kritische Analyse aus Sicht von Brigitte Sommer, Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Der aktuelle Text der Naturschutzinitiative e.V. (NI) zur geplanten „Vergrämung“ des Hornisgrinde-Wolfs GW2672m (von uns „Grindi“ genannt) wird von Teilen der Öffentlichkeit als schützende Maßnahme wahrgenommen. Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e.V. lässt sich der Text jedoch als ein subtil konstruiertes Argumentationsmuster interpretieren, das technokratische Züge trägt. Nach unserer Auffassung wird hierdurch die öffentliche Wahrnehmung schrittweise an staatliche Eingriffe gewöhnt. Statt offener Aggressivität dominieren in dem Text aus unserer Sicht eine stark wissenschaftlich untermauerte Autorität und sprachliche Umschreibungen, die ethische und politische Fragen der Wolfspolitik in den Hintergrund rücken lassen.

1. Das Kern-Narrativ: Vom „Retter“ zum „Vorbereiter“?

Auf den ersten Blick versucht der Text, ein Retter-Narrativ zu etablieren. Auffällig ist dabei jedoch eine Tendenz zur Entemotionalisierung: Durch die nüchterne Nennung der ID GW2672m und die Bezeichnung „Hornisgrinde-Wolf“ wird das Tier in unseren Augen stark auf eine Verwaltungsnummer und ein bestimmtes Territorium reduziert.
Gleichzeitig wird suggeriert, das geplante Vorgehen sei „auf das Verhalten genau dieses Tieres abgestimmt“. Das erzeugt in der Öffentlichkeit den Eindruck einer quasi-wissenschaftlichen, fast partnerschaftlichen Interaktion. Aus unserer Sicht könnte dies jedoch dazu dienen, eine spätere Eskalation argumentativ vorzubereiten. Wir befürchten, dass das, was heute als angeblich maßgeschneiderte „Vergrämung“ dargestellt wird, in Zukunft als Begründung für weitergehende Maßnahmen – bis hin zu einem potenziellen Abschuss – herangezogen werden könnte. Für uns stellt sich dies nicht als partnerschaftlicher Ansatz dar, sondern als ein Prozess, der die Akzeptanz für staatliche Eingriffe in der Bevölkerung erhöhen soll.
Besonders widersprüchlich erscheint uns in diesem Zusammenhang, dass die NI damit nach unserem Kenntnisstand einem eigenen früheren Gutachten entgegensteht. Darin hatte sie Grindi ausdrücklich ein „Nationalparkverhalten“ zugeschrieben – also ein Verhalten, das auf Scheu und Natürlichkeit hindeutet. Dieser Positionswechsel wirkt auf uns wie eine taktische Anpassung an die veränderte politische Lage und weniger wie eine konsequente Schutzzusage.
Beispielfoto schwimmender Wolf.. © Brigitte Sommer

2. Technokratische Züge und sprachliche Strategien

Appell an die Autorität und Verknüpfung mit Expertenwissen
„Zahlreiche Wissenschaftler und Wolfsexperten werden im Vorfeld ein Konzept entwickeln…“
Mit solchen Formulierungen wird aus unserer Sicht eine anonyme Expertise als argumentativer Schutzschild genutzt. Wer dem Vorgehen widerspricht, läuft Gefahr, als „unwissenschaftlich“ abqualifiziert zu werden. Das Papier wirkt dadurch klar technokratisch geprägt: Komplexe politische und ethische Fragen werden in anonyme Expertenkonzepte verschoben; Transparenz und öffentliche Kontrolle treten in den Hintergrund.
Wir vermissen hierbei die notwendige Offenheit: Welche Wissenschaftler genau werden befragt? Bleiben ihre Namen und Institutionen geheim? Handelt es sich um weisungsgebundene Experten? Die Erinnerung an den Welpen von Großhennersdorf, der im Rahmen einer Hard-Release-Aktion erhebliche Belastungen erfahren musste, nährt aus unserer Sicht berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit mancher Expertenkreise.
Demgegenüber steht die praktische Erfahrung vor Ort: Ich, Brigitte Sommer, bin Grindi im Februar 2026 zufällig begegnet. Meine persönliche Einschätzung widerspricht derjenigen der NI und der behördlichen Experten. Ich konnte Grindi leicht und ohne Gewalt verscheuchen. Die Formulierungen der NI schaffen aus unserer Sicht daher keine Transparenz, sondern eine schwer angreifbare Rechtfertigungsebene für staatliches Handeln.
Screenshot des Beitrages der Ni auf der Facebookseite. Quelle, siehe unten.

 

Sprachliche Umschreibungen

Die Abgrenzung von „normalen“ Vergrämungsmaßnahmen wie dem Beschießen mit Gummigeschossen erweckt einen humanen Eindruck. Der Begriff „Vergrämung“ wird dadurch sprachlich abgemildert. Wir sehen darin eine sprachliche Strategie: Vertreibung und erhebliche Störungen des Tieres werden als schonend gerahmt. Aus unserer Sicht deutet jedoch wenig auf eine tatsächlich schonende Umsetzung hin; wir müssen stattdessen mit den Belastungen einer Hard-Release-Vergrämung inklusive der Absicht eines Senderhalsbandes rechnen. Diese Wortwahl bereitet unserer Auffassung nach den Boden für die nächste Eingriffsstufe.

Konstruktion von Feindbildern und Ausgrenzung von Kritik

„Das Nachstellen und Verfolgen des Wolfes ist völlig kontraproduktiv…“

Mit diesem Satz werden Touristen und kritische Beobachter pauschal und präventiv als potenzielle Störer dargestellt. Diese Ausgrenzung schützt aus unserer Sicht nicht primär den Wolf, sondern soll das behördliche Narrativ vor kritischen Blicken schützen. Die Realität vor Ort stellt sich für uns anders dar: Unsere Aktiven sind selbst regelmäßig im Nordschwarzwald im Einsatz. Wir haben niemanden gesehen, der dem Wolf nachstellte. Aus unserer Sicht gibt es dort keinen „Wolfstourismus“. Die Behauptung dient nach unserer Einschätzung der Konstruktion eines Feindbildes, um von den eigentlichen, kritischen Fragen abzulenken.
Zudem bleibt unklar, wie man Wanderer auf offiziellen Wegen rechtssicher ausschließen will. Eine solche Einschränkung öffentlicher Wege wäre ein erheblicher Eingriff in die Rechte der Allgemeinheit und unterstreicht aus unserer Sicht die Unverhältnismäßigkeit der gesamten Argumentation.

Rhetorischer Widerstand und das Verhalten der Beteiligten

„Sollte es dennoch zu einer Abschussgenehmigung kommen, würden wir diese nicht klaglos hinnehmen.“
Das Wort „klaglos“ signalisiert eine Kampfbereitschaft, die in unseren Augen im Widerspruch zur Realität steht, da die Klage keinen Erfolg hatte. Der rhetorische Widerstand erscheint uns daher wie ein Agieren im vorgegebenen Rahmen, das die grundsätzliche Akzeptanz staatlicher Eingriffe nicht substanziell in Frage stellt.

3. Fehlende Transparenz, mangelnde Verhältnismäßigkeit und die Absurdität der behördlichen Risikoabwägung

Besonders schwer wiegt aus unserer Sicht die mangelnde Transparenz im gesamten Verfahren sowie die eklatante Unverhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahmen. Die frühere Tötungsgenehmigung vom 23.01.2026 beruhte nach unseren Informationen lediglich auf einer „wahrscheinlichen“ oder „vorstellbaren“ Gefahr – einer rechtlich aus unserer Sicht bedenklich niedrigen Hürde.
Hier offenbart sich eine argumentative Absurdität, die wir aufs Schärfste kritisieren müssen: Um eine lediglich theoretisch vorstellbare Gefahr durch den Wolf abzuwehren, wurden drei Personen ermächtigt, Grindi mit halbautomatischen und automatischen Waffen, Nachtsichtgeräten und Bildverstärkern aus stehenden Fahrzeugen heraus zu jagen. Eine Tötung sollte sogar pauschal bei einer „Gefahr für die Gesundheit der Menschen“ gerechtfertigt sein.
Nach unserer Auffassung wurde hierbei die Verhältnismäßigkeit völlig auf den Kopf gestellt: Während die angebliche Gefahr durch den Wolf rein spekulativ war, war die Gefährdung unbeteiligter Menschen, Spaziergänger und Wanderer durch den Einsatz von Schusswaffen und visierten „Häschern“ im öffentlichen Raum real. Es ist aus unserer Sicht rational nicht nachvollziehbar, wie der Schutz der Bevölkerung als Argument vorgeschoben werden kann, wenn gleichzeitig bewaffnete Akteure in ein viel besuchtes Naherholungsgebiet geschickt werden, wodurch das Risiko von Fehlschüssen oder Unfällen drastisch steigt.
Zudem wird völlig ausgeblendet, dass das Zusammentreffen mit Wildtieren in einer Kulturlandschaft oder gar in einem ausgewiesenen Nationalpark zum allgemeinen Lebensrisiko gehört. Ein Wolf, dem die NI selbst zuvor „Nationalparkverhalten“ attestierte, der sich über fünf Jahre völlig unauffällig verhielt und nachweislich Distanz wahrte (bei rund 180 Sichtungsmeldungen wurde fast ausnahmslos ein Abstand von weit über 20–25 Metern eingehalten), erfüllt die Kriterien einer realen Bedrohung in keiner Weise. Meine eigene, friedliche Begegnung im Februar 2026, bei der Grindi leicht zu verscheuchen war, unterstreicht dies. Dazu kommen wohl aktuell sechs Sichtungen.
Die Verhältnismäßigkeit wird vollends zur Farce, wenn man die Realität statistischer Gefahren betrachtet: Während durch diesen Wolf nachweislich keinem Menschen auch nur ein Haar gekrümmt wurde, werden in Deutschland jährlich tausende Menschen von Haustieren wie Hunden gebissen oder im ländlichen Raum von Nutztieren wie Kühen schwer verletzt. Diese realen, alltäglichen Gefahren werden gesellschaftlich als Lebensrisiko akzeptiert. Dass beim Wolf jedoch bereits eine bloß vorstellbare Präsenz ausreicht, um bewaffnete Jäger zu autorisieren und das Leben von Spaziergängern real aufs Spiel zu setzen, entlarvt die behördliche Praxis aus unserer Sicht als reine Symbolpolitik auf Kosten des Arten-, Tier- und Naturschutzes.

4. Diskussionslenkung und Einschränkung des Debattenraums

Die Einschränkung der Kommentarfunktion mit dem Verweis auf „widersprüchliche, wenig hilfreiche und teils beleidigende“ Kommentare ist aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e.V. keine neutrale Moderation. Indem sachliche, aber widersprüchliche Kritik sprachlich mit Beleidigungen in einen Topf geworfen wird, wird legitimer Protest in unseren Augen pauschal entwertet. Diese Form der Diskussionslenkung schützt das eigene Narrativ vor kritischen Gegenargumenten und verhindert den offenen, demokratischen Austausch.

Gerade in Zeiten, in denen behördliche Maßnahmen zunehmend hinter verschlossenen Türen beschlossen werden, zeigt sich die unverzichtbare Bedeutung unabhängiger Organisationen. Ein Blick in die Geschichte lehrt uns, dass es noch nie die Ja-Sager, die Konformisten oder die bedingungslos Regierungstreuen waren, die Fehlentwicklungen korrigiert oder Schlimmeres verhindert haben – Fortschritt und der Schutz von Rechten basierten stets auf dem Mut zum Widerspruch. Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e.V. sind als kritische Instanzen im Natur- und Artenschutz daher notwendiger denn je, um Intransparenzen aufzudecken, die Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns einzufordern und sich im Zweifel konsequent zu trauen, ein klares „Nein“ gegen die schleichende Akzeptanz von Wolfsabschüssen auszusprechen.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Die kalkulierte Sprache des Abschusses: Wie Ministerin Gentges das Todesurteil für Grindi sprachlich vorbereitet

Wer die Wahrheit über den Hornisgrinde-Wolf „Grindi“ (GW2672m) sucht, darf sich nicht von weisungsgebundenen Behörden und einseitigen Medien blenden lassen. In ihrem jüngsten Exklusiv-Interview mit den Badischen Neuesten Nachrichten (BNN) hat die baden-württembergische Agrarministerin Marion Gentges (CDU) eine bezeichnende sprachliche Grenze überschritten. Wo früher beschönigend von einer bürokratischen „Entnahme“ geraunt wurde, setzt die Ministerin nun ganz bewusst auf das unmissverständliche Wort „Abschuss“, weil der alte Begriff angeblich „nicht ganz so klar macht, worum es geht“. Es ist die verbale Vorbereitung einer gezielten Tötung unter dem Deckmantel des Pragmatismus. Gentges stellt dem streng geschützten Wildtier ein scheinheiliges Ultimatum: Wenn die nun angekündigten, erneuten Vergrämungsmaßnahmen des Nationalparks scheitern – Maßnahmen, die bereits seit Jahren erfolglos erprobt werden –, stehe „eben am Ende der Abschuss“. Wie Medien und ein Team Wolf dabei helfen, erläutern wir in unserer Fotoreportage.

Dabei greift die Ministerin tief in die psychologische Kiste des Angst-Framings. Um eine akute Gefahr zu konstruieren, bemüht sie rein hypothetische Extremszenarien: „Angenommen, eine Familie ist mit dem Hund unterwegs – und dann springt ein Kind da rein…“. Mit solchen emotionalisierten, theoretischen Schreckensbildern wird versucht, eine gesellschaftliche Akzeptanz für die Gewalttat des Abschusses zu schaffen, obwohl die Ministerin im selben Atemzug einräumen muss, dass es bis heute zu keiner einzigen gefährlichen Situation oder gar einem Angriff kam.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Dieses politisch vorgegebene Narrativ der Bedrohung wird vor Ort von willfähigen Helfern dankbar aufgegriffen, um eine Kulisse der Angst aufrechtzuerhalten. Die Natur und der Raum, den wir mit Wildtieren teilen, werden zunehmend durch gezielte Narrativ-Strukturen und die Instrumentalisierung von Bürgergruppen kontrolliert.

Die Menschen, die vor Ort unabhängig laufen und dokumentieren, sind derzeit das einzige unbestechliche Kontrollorgan – und das aus extrem brisanten Gründen.

Die Inszenierung der „Bürgerwehr“ und das doppelte Spiel der Scheinschützer

Besonders bitter ist, dass selbst vermeintliche „Wolfsschützer“ dem Tier und den echten Aktivisten in den Rücken fallen. Beobachtungen zeigen eine tief besorgniserregende Dynamik: Vertreter einer bestimmten Gruppierung inszenieren in der Öffentlichkeit eine Riesenshow. Sie gaben vor, geführte Touren zu organisieren, um Grindi zu schützen. In Wirklichkeit jedoch standen sie nachweislich in ständigem Kontakt mit den der Regierung untergeordneten Behörden.
Dieses Vorgehen erfüllte einen doppelten, strategischen Zweck:
  1. Lenkung und Überwachung: Indem Einheimischen und auswärtigen Wolfsschützern feste Routen zugewiesen wurden, behielten die Akteure die lückenlose Übersicht über die unabhängigen Aktivisten.
  2. Freie Bahn für den Zugriff: Durch das gezielte Fernhalten von Menschen aus bestimmten Abschnitten des Geländes wurde dort ein Korridor geschaffen, in dem Jäger und Behördenvertreter ungestört agieren und Grindi nachstellen konnten.

 

Am Herrenwieser See befindet sich eine Jagdhütte. Am 13.08.2026 scheint sie in Betrieb gewesen zu sein. Direkt davor parkte ein weißer Van. Im See selbst badeten einige Männer. Ob sie zu den Jägern oder zum Van gehörten, konnten wir nicht verifizieren. © Brigitte Sommer

 

Nicht nur Hobbyäger schießen im Gebiet, auch Ranger sowie Berufsjäger töten, auch im Nationalpark unter anderem Füchse und Rothirsche. Foto: © Brigitte Sommer

 

Der Herrenwieser See ist ein Karstsee mit moorigem Ufer. Foto: privat.
Personen, die sich in bester Absicht für diese geführten Touren organisieren ließen, wurden teilweise sehr rüde behandelt. Kritische, neutrale Wolfsschützer, die sich diesem „Wanderdiktat“ verweigerten, wurden gezielt diffamiert und behindert. Wer die offizielle Linie nicht mittrug, wurde in den sozialen Netzwerken prompt als „Verschwörungstheoretiker“ gebrandmarkt.
Die Belohnung für den behördentreuen Kurs ließ nicht lange auf sich warten: Eine der Hauptorganisatorinnen leitet heute die dortige Regionalgruppe des Vereins. Diese Gruppierung ging im Frühjahr extrem weit: Im Februar und März wurden nachts regelrechte „Straßensperrungen“ errichtet, bei denen Aktivisten eigenmächtig in vorbeifahrende Fahrzeuge leuchteten. Während man sich auf Bannern medienwirksam als „Wolfsretter“ präsentierte, verschwieg man die Realität: Eine gerichtliche Klage hatte die Gruppierung tatsächlich verloren; die Abschussgenehmigung wurde vor der Wahl lediglich nicht noch einmal verlängert.

Videoaufruf am Hundseck – Geht wandern!

Wenn die Behörden gesetzeskonform arbeiten, müssen sie sich ja vor unabhängiger Konrolle nicht fürchten. Bitte dokumentiert und veröffentlicht. Wer sich das selbst nicht traut, kann Bilder und Videos auch an uns senden.

 

 

Sicht auf Bühlertal und Bühl. © Brigitte Sommer

 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wiesen bereits sehr früh darauf hin, dass die nächste Abschussgenehmigung zu erwarten ist. Nun droht sich die Geschichte eins zu eins zu wiederholen, da sich dieselben Gruppen erneut eng mit den Behörden abstimmen.

Reale Bedrohungsszenarien gegen hypothetische Gefahren in den Medien 

Ein frei lesbarer Bericht der Badischen Neuesten Nachrichten  – ein Medium, das in der Vergangenheit kaum eine Gelegenheit ausließ, tendenziös über Grindi zu berichten – lässt nun tief blicken. Dort kommen Akteure dieser selbsternannten „Bürgerwehr“ zu Wort und erklären öffentlich ihr Einvernehmen mit den behördlichen Maßnahmen. „Wir stehen voll hinter den Vergrämungsmaßnahmen“, wird eine Vertreterin zitiert, die sich einem „Team Wolf“ zuordnet.

Maximale Reichweite für das Regierungs-Narrativ: Der Artikel über die kooperativen, behördennahen Aktivisten, die sich medienwirksam als die „vernünftigen Wolfsschützer“ inszenieren, wird hingegen bewusst frei zugänglich geschaltet. Jedes Medium weiß: Frei lesbare Artikel verbreiten sich in sozialen Netzwerken um ein Vielfaches schneller. Das Ziel ist hier die gezielte Spaltung der Protestbewegung.

Die psychologische Strategie dahinter:

    • Legitimierung der Behörden: Wenn eine Gruppe, die sich selbst „Wolfsschützer“ nennt, öffentlich erklärt: „Wir stehen voll hinter den Vergrämungsmaßnahmen“, liefert das der Politik (wie Ministerin Gentges) das perfekte Alibi. Dem Leser wird signalisiert: „Seht her, selbst die Wolfsschützer vor Ort sagen, dass der Wolf ein Problem ist und die Behörden recht haben.“ 
    • Isolation echter Kritiker: Durch das Freischalten dieses Artikels wird das Bild erzeugt, dass es eine „gute, vernünftige“ Gruppe gibt, die mit dem Staat kooperiert, während unabhängige Beobachter, die das Vorgehen kritisch hinterfragen, als „Verschwörungstheoretiker“ oder radikale Minderheit isoliert und diffamiert werden sollen.

Es handelt sich also um eine gezielte PR-Flankierung: Die Kritik wird unsichtbar gemacht oder delegitimiert, während die Konformität mit den behördlichen Plänen eine maximale, kostenlose Bühne erhält.

📊 MEDIENANALYSE: Das manipulative Framing der BNN

Wie Sprache den Boden für den Abschuss bereitet
Weite Teile der regionalen Medienlandschaft betreiben systematische Stimmungsmache gegen geschützte Wildtiere. Ein Blick auf die real dokumentierten Schlagzeilen der Badischen Neuesten Nachrichten (BNN) entlarvt die gezielte Nutzung von Angst-Framing und Feindbildkonstruktionen:

📰 Die BNN-Schlagzeile🧠 Die psychologische Framing-Strategie
„Was passiert mit dem Hornisgrinde-Wolf nach dem tödlichen Treffer?“Morbide Normalisierung: Während das Tier noch lebt und der Abschuss rechtlich hochgradig umstritten ist, spekuliert die Redaktion bereits kalt über die Verwertung des Kadavers, um das Todesurteil als unausweichlich darzustellen.
„Der Wolf war zu schlau: So viele Fangversuche scheiterten mit Fallen und mit dem Betäubungsgewehr“Das Antagonisten-Narrativ: Dem Wolf wird eine unheimliche, fast schon böswillige „Schläue“ unterstellt. Das natürliche Überlebensverhalten eines Wildtiers wird als kalkuliertes und provokantes Austricksen des Menschen geframt.
„Baden-Württemberg setzt Hornisgrindewolf auf die Abschussliste“Martialische Sprache: Statt sachlich über eine behördliche Ausnahmegenehmigung zu berichten, bedient der Begriff „Abschussliste“ direkt das Vokabular der organisierten Jagd und suggeriert eine künstliche Vogelfreiheit des Tieres.
„Darf der Hornisgrinde-Wolf leben? Nach dem Richter-Urteil ist eine neue Empörungswelle garantiert“Spaltung und Abwertung: Die fundamentale Frage über Leben und Tod eines streng geschützten Tieres wird zur bloßen Glaubensfrage degradiert. Berechtigter ethischer Protest wird vorab als irrationale „Empörungswelle“ diffamiert.
„Der Hornisgrinde-Wolf nähert sich weiterhin Menschen“Dauerhafte Angst-Suggestion & Intransparenz: Diese Formulierung wird im Präsens wiederholt, um eine permanente Bedrohung vorzugaukeln. Dabei bleibt völlig im Dunkeln, um welche Art von Beobachtung es sich überhaupt gehandelt hat – ob es bloß visuelle Distanzkontakte oder zufällige Kreuzungen von Wegen waren. Diese bewusste Unschärfe soll im Kopf der Leser das Bild eines „aggressiven Verfolgers“ erzeugen.

Es gibt immer Leute, die fordern, dass das Gebiet in dem Grindi sein Territorium eingerichtet hat, doch abgesperrt werden solle. Dieses Bild ermöglicht einen Eindruck darüber, dass dies schlicht nicht möglich ist, denn das Terrain umfasst 100 bis 150 Quadratkilometer. Vielleicht wird solchen Menschen auch klar, dass es unmöglich ist, als Spaziergänger mit Hund bewusst einen Wolf anlocken zu wollen. © Brigitte Sommer

 

Die Podencohündin Alba ist zur Wolfslosungsspürhündin ausgebildet worden. Mit ihrer Hilfe locken wir weder Wölfe an, noch wollen wir es provozieren,  direkt auf Wölfe treffen. Ihr Geruchssinn hilft uns aber dabei, das rieisge Gebiet, in dem wir unser internes Monitoring machen, einzugrenzen. Wölfe markieren mit Kot die Grenzen ihres Reviers. Im Falle von Grindi müssen wir ja wissen, wo wir wandern müssen, um Grindi zu schützen. Dies behindert natürlich die Interessen der Behörden. © Brigitte Sommer

Kontrollausübung über Aktivisten und Bedrohungen gegen Andersdenkende

Gleichzeitig wird versucht, Wanderer über soziale Netzwerke systematisch einzuschüchtern und davon abzuhalten, eigenständig für Grindi spazieren zu gehen. Es wird behauptet, der Wolf sei möglicherweise aufgrund von „Wassermangel“ in Richtung Enztal abgewandert. Diese Behauptung hält einer geografischen Prüfung vor Ort nicht stand: In Grindis Revier herrschte trotz Trockenphasen zu keinem Zeitpunkt Wassermangel. Der Sandsee, die Schwarzenbachtalsperre, der Herrenwieser See, der Wildsee, der Hundsbach und zahlreiche weitere kleine Fließgewässer führten permanent Wasser. Da Wölfe bekanntermaßen gerne schwimmen, halten wir unkontrollierte behördliche Aktivitäten im Umfeld dieser Seen – insbesondere am Herrenwieser See, wo entsprechende Beobachtungen gemacht wurden – für eine akute Gefahr für das Tier.
Viel schwerer wiegt jedoch die menschliche Komponente: In den Berichten kommt ein Protagonist namens Markus S. zu Wort. Nach vorliegenden Informationen soll dieser bereits in der Vergangenheit Wanderer mit Hunden verbal massiv bedroht haben. Auch im Netz nimmt der Mann, der angibt, seit knapp 30 Jahren für die Gemeinde Bühlertal zu arbeiten, kein Blatt vor den Mund. In sozialen Medien äußerte er sich nachweisbar in unerträglicher Weise über unsere Vereinsvorsitzende („Ich hoffe, die Alte da oben, kommt mal an die richtige Person… Die Alte ist im Kopf nicht ganz sauber, wär ich heut morgen nicht so früh unterwegs gewesen, wär sie mir glatt in die Hände gelaufen, so eine strunzdumme Frau…“). S., der sich im Besitz einer Kettensäge befindet, teilte zudem eine Comiczeichnung mit der Aufschrift: „So viele Idioten und nur eine Kettensäge…!“
Andere Protagonistinnen der organisierten FB-Gruppen, „Laufen für den Hornisgrindewolf“ und „Wir laufen für Grinid“ nennen sie: Die Alte, rote Zora, rothaariges Biest. Man fordert ganz offen, in Kommentare und Nachrichten, dass Brigitte Sommer, dem Schwarzwald fernbleiben solle. Desweiteren bedroht man ihre behinderte Tochter.

 

Auf einem Parkplatz bei Herrenwies lauerte uns im Februar ein Team des SWR auf. Man wollte eine Geschichte über „Wolfstourismus“ machen, hieß es. Brigitte Sommer erklärte sich nach einigem Hin und Her bereit, einige Sätze zu sagen, wie z. B., dass es dort keinen Wolfstourismus gebe. Tatsächlich hatten wir unsere Monitoringtour noch gar nicht beginnen können, denn nur 150 Meter vom Parkplatz entfernt, der Redakteur wollte einen anderen Hintergrund als die Kirche, kam Grindi tatsächlich zufällig den Weg herunter, auf dem Kameraleute, wir von Wolfsschutz und ein paar Einheimische, darunter eine weitere Person mit Hund, standen, denen wir zeigen wolten, wie sie spazieren gehen und Gtindi schützen können. Brigitte Sommer machte Bilder von Grindi für unser internes Monitoring (im Gegensatz zu entlichen angeblichen Wolfsfreunde und Zeitungen wurden keine Bilder von Grinidi veröffentlicht) und ging dann auf Grindi zu, ohne Schreien, ohne Steine zu werfen, weil dies überhaupt nicht nötig war. In Höhe von zirka 30 Metern klemmte er den Schwanz ein und trollte sich von dannen und ließ sich bis zum Ende der tatsächlichen Wanderung auch nich mehr sehen. Die Szenen des Verscheuchens hatte das SWR-Team gefimt. Doch statt zu dokumentieren, dass Grindi Scheue gezeigt hatte, wurde einer der tendenziösesten Berichte des Jahres gebracht, und Brigitte Sommer als Wolfstouristin verleumdet. Der O-Ton, dass es wie ein Lotto-Gewinn ist, mal einen Wolf zu sehen, wird von Mitarbeitenden anderer Vereine auch ständig zitiert, bei ihrem Interniew aber völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Man unterstellte stattdessen dass der Wolf gesucht werden wollte, obwohl man genau wusste, dass man sich nur 150 Meter vom Parkplatz entfernt befand und dass es dort abdurd war, einen Wolf zu suchen. Tatsächlich kam inzwischen einiges ans Licht. Der SWR wurde von einem Mitglied eines anderen Vereines geschickt. Unter den anderen Spaziergängern waren tatsächlich auch zum Teil keine echten Wolfsfreunde, sondern Strohmänner, darunter auch ein Mitglied der Partei der Grünen, laut eines Informanten. Dies halten wir durchaus für möglich, denn einer der Teilnehmer outete sich inzwischen tatsächlich als glühender Grünen-Anhänger. Die Umweltministerin der Grünen war es, die die Schießgenehmigung ausgestellt hatte.  Es sei von Anfang an geplant gewesen, Brigitte Sommer zu diffamieren, um unabhängige Wolfsschützer aus dem Weg zu räumen und durch behördentreue „Wolfsschützer“ zu ersetzen. Was auch an die den Behörden gemeldeten geführten Touren und Routen erklären kann. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass hier eine große Show veranstaltet wurde. Dass Grindi sich ausgerechnet auch noch blicken ließ, machte die Geschichte perfekt, dies konnte aber wirklich niemand vorausahnen. Brigitte Sommer hatte den Fehler begangen, nicht vertrauenswürdigen Menschen von ihrem Treffpunkt mit Einheimischen zu erzählen.  Seither geben wir keinerlei Termine mehr bekannt. Wir waren seither schon einige Male vor Ort, ohne belästigt zu werden. Im Gegenteil, wir wurden freundlich behandelt. Tatsächlich deckt sich hier die Realität nicht mit der Aggressivität im Netz. © Brigitte Sommer Hier die Geschichte: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/08/wolfsschutz-deutschland-e-v-weist-nach-wolf-grindi-nicht-verhaltensauffaellig/

 

Im Hintergrund die Hornisgrinde, 1.163 Meter. © Brigitte Sommer

 

Auf dem Plateau des Hochkopfs, 1038 Meter. © Brigitte Sommer

 

Aus unserer Sicht geht von solchen bewaffneten und aggressiv auftretenden Personen eine reale, handfeste Gefahr für Wanderer, friedliche Wolfsschützer und Touristen im Nordschwarzwald aus. Diese Bedrohung ist um ein Vielfaches höher als die rein hypothetische Gefahr, die von Grindi konstruiert wird. Im krassen Gegensatz zu den verbalen Ausfällen von Herrn S. hat der Wolf Grindi noch nie ein aggressives Verhalten gegenüber Menschen oder Hunden gezeigt. Ob die zuständigen Polizeibehörden angesichts dieser dokumentierten Drohungen gegen Leib und Leben bereits eine Gefährderansprache prüfen, entzieht sich unserer Kenntnis – notwendig wäre sie allemal.

Politischer Zirkus gegenüber der Realität

Während im Nationalpark ein beispielloser politischer Zirkus um einen einzelnen Wolf veranstaltet wird, geht die Realität unter: Im selben Zeitraum wurden auf Almen Menschen durch Kühe schwer verletzt und auch durch Hundebisse kamen Personen zu Schaden. Davon unbeeindruckt betont die Nationalparkverwaltung gebetsmühlenartig, man wolle „Koexistenz lernen“, während sie simultan eine „denkbare Gefahr“ durch den Wolf in den Raum stellt. Dies ist ein psychologischer Widerspruch in sich: Es bringt den Menschen die Natur nicht näher, sondern entfremdet sie davon durch systematische Angstmacherei. In der freien Natur, im Wald und in den Bergen existieren immer allgemeine Lebensrisiken – sei es durch Wildschweine, Astbruch oder Steinschlag. Wollte man jede hypothetische Gefahr staatlich eliminieren, dürfte niemand mehr die Tür heraustreten. Natürlich gebietet es der gesunde Menschenverstand, während der Paarungszeit nicht mit läufigen Hündinnen durch ein Wolfsrevier zu laufen. Doch friedliche Wanderer zu bedrohen, illegale Straßensperren zu errichten und nachts Autos auszuleuchten, überschreitet eine besorgniserregende rote Linie.

 

 

Die Wälder im Gebeit Hornisgrinde sind tatsächlich weniger von der Dürre betroffen, als Wälder anderswo. Wie hier zu sehen ist, verjüngt sich der Wald natürlich. © Brigitte Sommer

Kleine Wutrede, bitte die Ironie beachten

 

 

 

Das Wegenetz im Nationalpark Schwarzwald: Das offizielle, im Wegekonzept verankerte Streckennetz für Wanderer umfasst rund 240 Kilometer. (Das gesamte Wegenetz inklusive Rad-, Reit- und Wanderwegen beläuft sich auf über 400 Kilometer). Die Ferienregion um Unterstmatt (Bühl/Bühlertal/Ottersweier): Schaut man über die Grenzen des Nationalparks hinaus in den direkt umschließenden Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord, erstreckt sich dort ein ausgeschildertes Wanderwegenetz von über 10.500 Kilometern. Bekannte Wanderwege direkt vor Ort. Der Westweg: Die berühmte Etappe 4 des traditionsreichen Fernwanderwegs führt auf 27,5 Kilometern direkt von Unterstmatt über die Hornisgrinde und den Mummelsee bis zur Alexanderschanze. Lokale Rundwege: Klassische Touren wie der Hochkopf-Rundweg (ca. 7,3 km) oder die Runde Unterstmatt–Hornisgrinde–Ochsenstall (ca. 13,3 km) bündeln die schönsten Pfade direkt an der Passhöhe. Auch diese Daten machen begreiflich, dass es unmöglich ist, dort absichtlich einen Wolf zu suchen.  Wir suchen auch niemals Grindi direkt, sondern wollen Gebiete eingrenzen, in denen wir laufen, was natürlich gegen die Interessen der Behörden ist.  © Brigitte Sommer

 

Auf den Hochebenen befinden sich große Flächen mit Hochmooren und Heidekraut. © Brigitte Sommer

 

Auf dem Plateau des Hochkopfs. © Brigitte Sommer

 

 

 

Von Unterstmatt aus führen viele Wandertouren. In den sozialen Netzwerken gibt es immer wieder Forderungen, den Tourismus im Gebiet zu verbieten, da ja die „dummen Touristen“ und „unvernünftigen Leute vor Ort“ an Gridis Verhalten Schuld seien. Die ist blanker Unsinn, denn es gibt dort keinen Wolfstourismus,. Der Begriff wurde von der Regierung in die Welt gesetzt, um den Abschuss zu rechtfertigen und um dann durch regierungsnahee Medien weiter verbreitet zu werden. Jeder Wolf hat einen anderen Charakter und der von Grindi ist es eben, aufgeschlossen zu sein und Neugierde zu zeigen und sich für Hunde zu interessieren. Nie hat er aggressiv reagiert und es ist bei Begegnungen nie etwas passiert.  Woanders ist dies keine Katastrophe, sondern war Grund zur Freude: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/13/grindi-romeo-und-die-woelfe-die-etwas-in-uns-beruehren-ein-plaedoyer-an-verstand-und-wahrnehmung-statt-hysterie/
Von Hundsbach sind es vier Kilometer zum Hundseck. © Brigitte Sommer

 

Aussichtspunkt Zweiseenblick. © Brigitte Sommer

 

Im Winter ein Skihotspot: Das Hundseck © Brigitte Sommer

 

Blühendes Heidekraut auf der Badener Höhe. © Brigitte Sommer

 

Es wird auch gerodet und zerstört. Hier bei Herrenwies. © Brigitte Sommer

 

Kilometer um Kilometer Natur. Wieso soll in diesem Gebiet kein Platz für einen Wolf wie Grindi sein? © Brigitte Sommer

 

Die Fichtennadeln verströmen bei Hitze einen ganz besonderen Duft.

 

Der Sandsee war früher einmal ein Badesee. © Brigitte Sommer

 

Blühende Heide auf dem Hochkopf. © Brigitte Sommer

 

Blick Richtung Frankreich bei Unterstmatt. © Brigitte Sommer

 

Die Schwarzwaldhochstraße (offiziell Teil der Bundesstraße 500) ist die älteste, bekannteste und eine der landschaftlich schönsten Tourismusstraßen in Deutschland. Sie verläuft über rund 60 Kilometer auf dem Hauptkamm des Nordschwarzwalds. Sie verbindet Baden-Baden im Norden mit Freudenstadt im Süden. Die Straße liegt meist auf einer Höhe von 800 bis über 1.000 Metern über dem Meeresspiegel. Highlights und Verlauf entlang der Strecke sind weite Ausblicke über den Schwarzwald, das Rheintal und bis zu den Vogesen. Bühlerhöhe ist bekannt für das historische Schlosshotel und die Max-Grundig-Klinik. Der Mehliskopf, ein Zentrum für Freizeitaktivitäten (Ganzjahresbobbahn, Klettergarten, Skilifte).Unterstmatt: Die Passhöhe, die hier auf dem Foto zu sehen ist. Der höchste Berg des Nordschwarzwalds, die Hornisgrinde, liegt auch an der Schwarzwaldhochstreße  und der direkt an der Straße gelegene, sagenumwobene Karstsee Mummelsee. Schliffkopf und Zuflucht: Bereiche, die mitten durch den Nationalpark Schwarzwald führen. Die Straße wurde in den 1930er Jahren ausgebaut, um die abgelegenen Höhenhotels miteinander zu verbinden und den Tourismus in der Region anzukurbeln. Heute ist sie eine Hauptverkehrsachse für den Tourismus – im Sommer beliebt bei Wanderern, Motorrad- und Rennradfahrern, im Winter das Zentrum für den Alpin- und Langlaufsport im Nordschwarzwald. Von Wolfstourismus kann also überhaupt keine Rede sein. © Brigitte Sommer

 

Auch im Nationalpark wird gejagt, nur sehen dies die meisten Besucher nicht, da verräterische Hochsitze sich nicht direkt an den Wanderwegen befinden. Tatsächlich ist die Gegend aber geradezu mit Hochsitzen zugepflastert. © privat.

 

Die Schwarzenbachtalsperre ist zur Zeit leer. Tatsächlich wird teilweise behauptet, wegen Dürre und Klimawandel. In Wirklichkeit wurde das Wasser wegen Sanierungsarbeiten aber kontrolliert abgelassen. © Brigitte Sommer

 

Wie planbar ist es, in diesem riesigen Gebiet auf einen Wolf zu treffen? © Brigitte Sommer

 

Ski- und Sommerrodelbahn am Mehliskopf. © Brigitte Sommer

 

Warum das behördliche Vorgehen scheitern muss (Dokumentierte Fakten)

  • 🦊 Trickreich und intelligent: Die Behörden fahren technisch und personell alles auf, was ihnen zur Verfügung steht – doch das Tier erweist sich als anpassungsfähiger. Grindi entzieht sich seit Jahren absolut erfolgreich und trickreich allen Vergrämungsversuchen sowie jedem Fang- oder Abschusszugriff. Er beweist damit eine enorme kognitive Leistungsfähigkeit, die auch durch unsere UIG-Anfrage bestätigt wird. Er lernt rasant, meidet die aufgestellten Fallen und weicht den Rangern gezielt aus, während er sich normalen Wanderern gelegentlich friedlich zeigt. Grindi besitzt genau die Resilienz, die ein Beutegreifer braucht, um im Schwarzwald zu überleben. Und wo, wenn nicht in einem ausgewiesenen Nationalpark, sollte ein Wolf dieses Recht zustehen?
  • 📡 Das Sendehalsband als Todesurteil – Der Fall „Alster“: Von Behördenseite wird die geplante Besenderung stets als Schutzmaßnahme und „letzte Rettung“ deklariert. Die Praxis straft diese Behauptung Lügen. Erst im April 2026 wurde der Hamburger Jungwolf „Alster“ eingefangen, mit einem GPS-Sender ausgestattet und wieder freigelassen. Bereits Ende Mai riss der Kontakt abrupt ab – die Hamburger Umweltbehörde gab im Juni 2026 offiziell bekannt, dass Fachleute von einer illegalen Tötung des besenderten Tieres ausgehen. Ein Sendehalsband macht Wölfe in der Praxis zur wandelnden, trackbaren Zielscheibe, wie es zuvor auch der Fall des Wolfes „Mirco“ eindringlich bewies.
  • 💰 Unfassbare Steuergeldverschwendung: Die permanente Jagd, das Monitoring und die Abschussvorbereitungen bezüglich des Wolfs „Grindi“ verschlangen bislang schätzungsweise 180.000 bis 250.000 Euro an Steuergeldern. Allein das behördliche Einsatzkommando schlug mit bis zu 60.000 Euro zu Buche. Hier wird ein gigantischer, hochpreisiger Verwaltungs- und Jagdapparat gegen ein einziges, geschütztes Wildtier in Stellung gebracht, von dem weder Angriffe auf Menschen noch auf Hunde oder eine nennenswerte Anzahl von Nutztierrissen stammen.
  • 🎥 Gegen die mediale Doppelmoral:
    Aktivisten erleben hautnah, wie Fakten manipuliert werden. Wenn Wolfsschützer den Wolf bei einer Zufallsbegegnung absolut vorbildlich verjagten, unterschlugen die Medien diese Videobeweise, um stattdessen das Zerrbild von schädlichem „Wolfstourismus“ zu verbreiten.
    Da landeseigene Biologen weisungsgebunden an ein Ministerium berichten, das offen vom „Abschuss“ – und nicht nur von Grindi, sondern auch vom Nachbarwolf Enzo spricht, dokumentiert nur die echte Community die ungeschönte Wahrheit.

 

Es dokumentierten über mehre Tage hinweg, u. a. Brigitte, Gudrun und Alba. © Brigitte Sommer
Die wahren Aktivisten vor Ort laufen nicht aus Eigennutz – sie sind das zivile Schutzschild und die einzigen echten Schützer. Schaut genau hin, wer Grindi wirklich schützt und wer sich nur als Schützer tarnt, um am Ende den Behörden zuzuarbeiten.
Hier ein Zitat von Özdemir, Ministerpräsident von Bawü vor der Wahl: „Wenn Sie mich jetzt nach dem Wolf fragen würden (…), den schießen wir ab. Im Nationalpark, da gibt es einen. Der hat sich Menschen angenähert und auch Tieren. Das finden wir gar nicht gut. Deshalb habe ich mich sehr darüber gefreut, dass der abgeschossen werden soll. Das Kommando ist schon unterwegs.“
Ein Zitat von Gentges, der Agrarministerin: „Man versucht es jetzt nochmal mit Vergrämungsmaßnahmen. Wenn das nicht gelingt, steht eben am Ende der Abschuss.“(Auf die Frage, ob es dazu eine Alternative gebe): „Nein!“
Ein Zitat von Gentges zu Enzo, der ungeschützte Schafe riss: „Wenn der Wolf weiter reißt, dann wird er weichen müssen.“
Jeder muss sich selber fragen, ob diese Regierung tatsächlich gewillt ist, Wölfen in Bawü überhaupt eine Chance zu geben, und danach auch die Glaubwürdigkeit von „Vergrämungsmaßnahmen“ beurteilen. Durch Selberdenken, nicht durch Nachplappern und Unterwürfigkeit.
Am Ende all der Nebelkerzen, der inszenierten Bürgerwehren, der manipulativen Medien-Schlagzeilen  und der kalkulierten Angst-Rhetorik einer Agrarministerin bleibt eine fundamentale, unumstößliche Frage: In was für einer Welt wollen wir leben?
Wollen wir in einer technokratisch durchgesteuerten Landschaft leben, in der die Natur nur noch als sterile Kulisse existieren darf, in der jedes Lebewesen, das sich nicht den starren Regeln des menschlichen Nutzens unterwirft, sofort verfolgt, besendert, vergrämt oder abgeschossen wird? Oder haben wir noch den Mut zu einer echten, respektvollen Koexistenz mit der Schöpfung?
Die weltbekannte, leider viel zu früh verstorbene Wolfsforscherin Gudrun Pflüger, die jahrelang das Verhalten wilder Wölfe in Kanada erforschte, brachte einst eine tiefe Weisheit ihrer indigenen Freunde mit nach Europa. Ein indianisches Sprichwort besagt: „Ein Wolf zeigt sich dir nur, wenn er dir etwas erzählen oder mitteilen will.“
Wenn wir dieses Naturverständnis auf den Nordschwarzwald übertragen, dann will Grindi uns vor allem eines mitteilen: Dass Frieden zwischen Mensch und Beutegreifer möglich ist, wenn wir unsere eigenen Projektionen von Hass und Angst ablegen. Seine gelegentlichen, völlig friedlichen Sichtungen am Wegesrand sind ein Geschenk der Natur an uns.

Grindi muss leben und zwar aus drei unumstößlichen Gründen:

    1. Er ist das Symbol eines intakten Ökosystems: Ein Nationalpark, der seinen Namen verdient, ist kein Streichelzoo und kein Forstbetrieb. Er ist ein Rückzugsraum für die Wildnis. Wenn ein geschützter Beutegreifer selbst im Herzen des Nordschwarzwalds keinen Platz mehr finden darf, weil er sich verhält wie ein Wolf – aufmerksam, anpassungsfähig und intelligent –, dann verkommt das gesamte Konzept des Naturschutzes zu einer politischen Farce.
    2. Er hat sich nie etwas zuschulden kommen lassen: Trotz des immensen Drucks, trotz der permanenten Nachstellungen durch Behörden und Schein-Schützer hat dieses Tier in all den Jahren zu keinem Zeitpunkt Aggressionen gegenüber Menschen oder Hunden gezeigt. Grindi ist kein „Problemwolf“ – er ist ein Überlebenskünstler, der uns täglich vormacht, wie friedlich ein wildes Tier mitten in unserer Kulturlandschaft existieren kann, wenn man es nur in Ruhe lässt.
    3. Sein Abschuss wäre der Triumph der Angst über die Vernunft: Ihn zu töten, nur um das politisch geschürte Angst-Framing zu bedienen und das Versagen staatlicher Konzepte zu kaschieren, wäre ein moralischer Offenbarungseid. Es würde das fatale Signal senden, dass brutale Gewalt und administrative Willkür stets die Antwort sind, sobald der Mensch mit dem Unbekannten, dem Wilden und Freien konfrontiert wird.

Eine weitere Lektion, die Gudrun Pflüger von den indigenen Völkern lernte, lautet: „Man muss der Angst ins Gesicht sehen und mit ihr gehen, um ihr die Macht zu nehmen.“ Genau das fordern wir von den Verantwortlichen in der Politik und der Nationalparkverwaltung. Hören Sie auf, die unbegründete Angst der Menschen vor dem Wolf politisch zu füttern. Nehmen Sie der Debatte die Schärfe, indem Sie auf die unbestechlichen Fakten der friedlichen Koexistenz vertrauen.
Wir fordern das Ende des teuren, steuergeldverschwendenden Verfolgungsapparats. Wir fordern ein Ende der geheimen Absprachen zwischen Behörden und linientreuen Alibi-Vereinen.
Grindi hat jedes Recht der Welt, auf der Hornisgrinde zu jagen, zu wandern und zu leben. Es ist an der Zeit, dass wir Menschen endlich aufhören, uns als Herrscher der Natur aufzuführen und wieder lernen, ihre unbestechlichen Gesetze zu achten.

Quellen:

https://bnn.de/mittelbaden/buehl/wolfsschuetzer-fordern-mehr-transparenz-bei-sichtungen-im-hoehengebiet?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwY2xjawTw2LRwZG9mAWV4dG4DYWVtAjExAHNydGMGYXBwX2lkEDIyMjAzOTE3ODgyMDA4OTIAAR5oMal46zoKf2lwaiWmHcWivm0Qhx5OCm2t5HBYgydhiDy6DKF9ApJY9PSJKQ_aem_jkAmV2WZZs1LMMf5r87o5g#Echobox=1786967384

Statement der Nationalparkverwaltung: Auch darin wird eingräumt, dass Absprachen mit Vertretern der Organisierten Touren abgehalten werden. Die Parkverwaltung ist weisungsgebunden: https://www.youtube.com/watch?v=jF_Q0aHPm3I

Sichtungsliste: https://www.wildtierportal-bw.de/de/frontend/product/detail?productId=73

 

Bitte helft uns!

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen, Hessen, RLP und NRW und jetzt auch wieder in Bawü unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure finanzielle Unterstützung. Auch m
it einem monatlichen Abo von nur 5 Euro oder auch gerne mehr, helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. Es ist kein Zufall, dass in Deutschland Todesurteile gegen Wölfe nicht in der Art vollstreckt werden können wie in der Schweiz und Österreich. 

Baden-Württemberg und das neue Jagdrecht: Wahre und eingebildete Gefahren im Schwarzwald

Die Diskussion um den Wolf „Grindi“ (GW2672m) hat im Nordschwarzwald eine unerträgliche Dynamik angenommen. Uns wurde kürzlich von einer besorgten Wolfsfreundin aus einer lokalen Grindi-Gruppe ein Screenshot zugesendet, der das Ausmaß an Störung der Wahrnehmung dort schockierend dokumentiert. Wir teilen ihre Besorgnis vollkommen: Ein Großteil der dortigen Akteure hat noch immer nicht begriffen, welche schmutzigen Spiele hier im Hintergrund laufen. Stattdessen baut sich im Wald eine aggressive, selbstgerechte Meute auf, von der die tatsächliche Gefahr ausgeht und von der wahren Gefahr für Wölfe ablenkt, über die wir hier auch berichten.

Hier der Inhalt des Screenshots

Markus R. Mitglied der Grünen 
Natur- und Umweltschutz sind weiterhin im UM. Lediglich beim Wolf hat aufgrund der auch chronologisch so leider erfolgten Kaskade
  1. Abstufung Schutzstatus in Berner Konvention europaweit,
  2. Abstufung Schutzstatus FFH-Richtlinie EU-weit und
  3. Abschwächung Schutzstatus via Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetz bundesweit – Anmerkung: Auch die Grünen haben in der Bundesumweltministerkonferenz dafür gestimmt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/
  4. die (ärgerliche, aber wegen des diesbezüglich aus Naturschutz- und Tierschutzsicht schlecht gestrickten JWMG in BW) Umordnung ins JWMG hat über Peter Hauk stattgefunden, der mit den o.g. Schritten juristisch leider freie Hand zur Zuordnung ins JWMG und damit in den Zuständigkeitsbereich des MLR hatte.
Mittlerer Kommentar (Name geschwärzt)
Leider weiß ich übrigens auch von einigen vermeintlichen Wolfsschützern, die sich bei dieser ganzen Misere sehr in den Vordergrund gedrängt haben, die regelmäßig teilweise sogar extra von weiter her hier anreisen und zu den seltsamsten Zeiten da oben mit Hunden rumlaufen. Sieht für mich nach absichtlich anlocken aus. Da frage ich mich, was das mit Schutz zu tun hat?
Unterer Kommentar (Name geschwärzt, teils rot markiert)
Ich war in den letzten Wochen mehrmals in Grindis Streifgebiet. Außer ein paar Spaziergängern ist mir niemand begegnet. Ich werde in den nächsten Tagen mich wieder dort aufhalten. Sollte sich es dort tatsächlich jemand trauen, Grindi mit einem Hund anzulocken, werde ich die Leute zur Rede stellen und die Polizei oder einen Ranger benachrichtigen. Das, was anfang (Fehler übernommen) des Jahres dort vorgefallen ist darf nicht noch einmal passieren. Grindi soll seine Freiheit genießen und muss vor solchen Leuten geschützt werden, die ihn durch ihr unsinniges Verhalten in Gefahr bringen .
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Bürgerwehr-Stimmung gegen harmlose Hundehalter

Heute hat sich daraus eine regelrechte Profilneurosen-Karawane entwickelt, die mit Bürgerwehr-Allüren und Flyern im Wald patrouilliert. In den Screenshots drohen selbst ernannte Beschützer offen damit, harmlose Spaziergänger mit Hunden im Wald abzufangen, sie „zur Rede zu stellen“ und die Behörden einzuschalten. Diese aufgeheizte Stimmung ist brandgefährlich. Da unserem eigenen Team vor Ort bereits gezielt aufgelauert worden ist, halten wir tätliche Angriffe auf völlig unbescholtene Wanderer mit Hunden mittlerweile für absolut nicht mehr unmöglich. Völlig legale Waldbesucher werden hier kriminalisiert und bedroht, obwohl ein angeleinter Hund im Wolfsgebiet alles ist, was für ein respektvolles Miteinander nötig ist.

Politische Zuständigkeit und Fakten-Check

    • Der Abschussbefehl: Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfs wurde Anfang 2026 tatsächlich vom Umweltministerium Baden-Württemberg erlassen. Dieses Ressort wird von den Grünen geführt. Grund war das angeblich auffällige, ungescheute Verhalten des Tieres gegenüber Menschen und Hunden während der Paarungszeit und angeblicher Wolfstourismus.
    • Die Schuldzuweisung: In dem Screenshot versucht der grüne Politiker Markus R. zu erklären, warum die Zuständigkeit durch Gesetzesänderungen (Bundesjagdgesetz) an das CDU-geführte Landwirtschaftsministerium (MLR) unter Peter Hauk übergeht. In der Gruppe wird dabei oft ausgeblendet, dass die ursprüngliche Entscheidung zur Tötung von der grünen Ministeriumsseite ausging.
    • Aktueller Status: Die Abschussgenehmigung war bis zum 10. März 2026 befristet und wurde vom Umweltministerium nicht verlängert. Die Gefahr ist aber nicht gebannt. 

Die Gefahr der aufgeheizten Stimmung

    • Aggressives Potenzial: Die Sorge bezüglich des Kommentars finden wir absolut berechtigt. Wenn Nutzer ankündigen, Spaziergänger im Wald „zur Rede zu stellen“, weil sie dort legal mit einem Hund laufen, droht eine gefährliche Eskalation im öffentlichen Raum.
    • Fehlgeleiteter Aktivismus: Die Drohung, bei normalen Waldbesuchern sofort die Polizei oder Ranger einzuschalten, zeigt ein tiefes Unverständnis darüber, wer die behördlichen Akteure im Wolfsmanagement eigentlich sind und wer die Maßnahmen steuert.
    • Rechtslage für Hundehalter: Im Schwarzwald und im Streifgebiet ist das Mitführen von Hunden völlig legal. Zum Schutz von Wildtieren und zur Vermeidung von Konflikten mit Wölfen ist das Anleinen die einzig sinnvolle und notwendige Maßnahme.

Die Ironie und die Scheinheiligkeit der lokalen Gruppen ist kaum zu überbieten. Genau jene Leute, die unsere Vorsitzende Brigitte Sommer Anfang des Jahres an den Pranger stellten, organisierten kurz darauf selbst „Schutz-Wanderungen“, spielten sich in der Lokal- und überregionalen Presse als Retter auf und leiteten die Koordinaten direkt an die Behörden weiter. Heute leitet eine der Hauptprotagonistinnen eine Regionalgruppe eines Naturschutzvereines. Ihr Hintergrund: sie ist Lehrerin und damit Staatsangestellte. Was für ein Zufall. 
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Die Lüge vom „Wolfstourismus“ und das SWR-Medienspektakel

Die gesamte Hysterie vor Ort basiert maßgeblich auf einer gezielten Lügengeschichte und medialer Hetze, die von einem Protagonisten losgetreten wurde, der, statt tatsächlich investigativ zu recherchieren, Daten von Wolfsfreunden an die Behörden meldet. Im weitesten Sinne könnte man dieses Vorgehen als gesteuerte Opposition bezeichnen.  Um unsere Arbeit in diesem Rahmen zu diskreditieren, wurde unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer bei einem Einsatz im Rahmen unseres internen, völlig legalen Wolfsmonitorings, gezielt ein SWR-Kamerateam auf den Hals gehetzt. Durch einen puren Zufall lief Grindi genau in diesem Moment des Weges entlang – und die konstruierte Story der Medien und missgünstiger „Wolfsschützer“ stand fest: Man warf uns „Wolfstourismus“ vor. Es folgten boshafte Behauptungen, wir hätten im Februar mit einer läufigen Hündin illegale Lockversuche durchgeführt. Fakt ist: Unsere Wolfshündin Liv war bei keinem einzigen Einsatz im Territorium dabei und unsere Wolfslosungssuchhündin zum Eingrenzen der Territorien (wir müssen schließlich wissen, wo wir wandern müssen), Alba, ist kastriert und läuft im Dienst ausnahmslos an der Leine. Grindi überlebte das mediale Sperrfeuer schlicht dank seiner eigenen Schläue und nicht durch die Wandergruppen, bei denen die Behörden stets wussten, wann und wo sie stattfanden. Dies war lediglich ein riesengroßes Schauspiel.

Die harten Fakten unserer UIG-Anfrage

Wer im Rausch der moralischen Überlegenheit Spaziergänger jagt, verkennt völlig die Realität. Ausgerechnet die Behörden, die diese Aktivisten nun rufen wollen, sind die Architekten der Verfolgung. Der ursprüngliche Abschussbefehl für Grindi stammte direkt aus dem grün geführten Umweltministerium Baden-Württemberg. In den Grindi-Gruppen wird dies jedoch tunlichst ausgeblendet, um zu suggerieren, die „Bösen“ säßen ausschließlich in der CDU.
Dank unserer offiziellen Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) konnten wir die erschreckenden Details der staatlichen Jagd ans Licht bringen:
  • Teure Nachstellungen: Über 20 Wochen hinweg jagten durchschnittlich drei Personen für rund 2.400 Arbeitsstunden dem Wolf hinterher – ein finanzieller Aufwand von schätzungsweise 144.000 bis 192.000 Euro Steuergeldern.
  • Perfidie der Behörden: Während man uns Störung des Naturschutzes vorwarf, setzten Beamte und beauftragte Jäger rücksichtslos Soft-Catch-Fußfallen, Lockstoffe und schweres Gerät ein. Und es waren die Behörden selbst, die mehrfach mit Hunden versuchten, Begegnungen gezielt zu provozieren!
  • Gefährlicher Waffeneinsatz: Die Tötungsgenehmigung berechtigte drei Personen, mit halbautomatischen und automatischen Waffen sowie Nachtsichttechnik aus Fahrzeugen heraus zu schießen. Die wahre Gefahr für Menschen im Wald ging nicht vom scheuen Wolf aus, sondern von diesem hochgerüsteten Erschießungskommando, bei denen auch von behördlicher Seite in Kauf genommen wurde, dass Menschen verletzt werden konnten. Unter der Hand wurde seitens der Schützer eine Jagdschule verdächtigt, die Schießgenehmigung erhalten zu haben, doch Fakt ist, dass auch Polizei und Forst in die Möglichkeiten mit einbezogen gehören. Genau die, an die die „Bürgerwehr“ nun harmlose Wanderer mit Hund melden will. 
Mit dem Wechsel der Wolfs-Zuständigkeit zum CDU-geführten Landwirtschaftsministerium (MLR) unter Peter Hauk droht Grindi nun auch weiter neue administrative Gefahr, während die „Bürgerwehr“ Touristen nachstellt. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/23/wolf-grindi-in-akuter-gefahr-wolfsschutz-deutschland-e-v-befuerchtet-neue-abschussverfuegung-unter-cdu-verantwortung/

Die „Entbürokratisierung“ als Hebel gegen den Artenschutz

Hinter der von Politik und Jagdverbänden gelobten „Praxisnähe“ und dem Abbau bürokratischer Hürden verbirgt sich bei genauerer Betrachtung eine gezielte Schwächung rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen. Durch die Überführung des Wolfsmanagements in das Landesjagdrecht (JWMG) unter der Federführung des CDU-geführten Landwirtschaftsministeriums droht ein erheblicher Verlust an Transparenz. Während artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen nach dem bisherigen Naturschutzrecht formale Verwaltungsakte darstellten, gegen die anerkannte Verbände mittels Eilanträgen gerichtlich vorgehen konnten, drohen künftige Abschussverfügungen unter dem Deckmantel von Gefahrenabwehr und Wildtiermanagement im Geheimen ausgeführt  zu werden. Aus Sicht des Artenschutzes bedeutet diese administrative Verschiebung eine gefährliche Weichenstellung: Das gesetzlich verankerte Prinzip, wonach eine Tötung strengstens als allerletztes Mittel (Ultima Ratio) nach Ausschöpfung aller Herdenschutzmaßnahmen zu prüfen ist, droht dies zugunsten einer schnellen, geräuschlosen und juristisch kaum noch anfechtbaren Standardlösung aufgeweicht zu werden.
Der Wechsel des Wolfsmanagements in das baden-württembergische Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) bedeutet für Grindi eine drastische Verschiebung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Während im Winter 2026 Eilanträge von Naturschutzverbänden den Abschuss des Wolfes zunächst wochenlang blockieren konnten, fallen solche gerichtlichen Notbremsen künftig weg. Bei behördlichen Einzelanordnungen im Jagdrecht entfällt die Pflicht zur Vorabinformation der Verbände. Wolfsschutz-Deutschland e. V. bemängelt, dass Abschüsse im Ernstfall geheim vorbereitet und sofort vollzogen werden können. Erfahren Naturschutzorganisationen erst nachträglich aus der Presse davon, laufen Eilverfügungen ins Leere – das neue Gesetz schafft damit vollendete Tatsachen, noch bevor der Rechtsweg überhaupt beschritten werden kann.  Zudem wurde das Verbandsklagerecht beschnitten. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/27/verbandsklagerecht-gekippt-wir-haben-seit-jahren-gewarnt-und-lagen-damit-richtig/
Mit der Unterstellung des Wolfes unter das Jagdrecht (JWMG) wird die lokale Jägerschaft direkt in das operative Geschehen eingebunden. Zwar gibt es weiterhin keine reguläre Jagdzeit und der Wolf genießt (noch) eine ganzjährige Schonzeit, doch im Falle einer behördlich angeordneten „Entnahme“ fungieren Jäger nun als staatliche Erfüllungsgehilfen. Speziell geschulte Entnahmeteams, die sich zu großen Teilen aus der Jägerschaft rekrutieren, übernehmen die praktische Umsetzung des Abschusses vor Ort. Für uns verschärft dies das Misstrauen. Wir sehen darin den Aufbau einer Infrastruktur, die im Ernstfall eine schnelle, geräuschlose Tötung ohne bürokratische Hürden ermöglicht.
Aktuell regelt ein Übergangserlass das Management, bis im Herbst 2026 die endgültigen, landesspezifischen Regeln gesetzlich verankert werden sollen. Dann wird die tatsächliche Gefahr für Grindi und Enzo groß. 
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer

Wissenschaft im Interessenkonflikt: Jäger im Wolfsmonitoring


Dass das offizielle Wolfsmonitoring bei der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) angesiedelt ist, birgt eine personelle und institutionelle Ironie: Am dortigen Wildtierinstitut arbeiten von Natur aus viele Forstleute und Wissenschaftler, die selbst aktive Jäger sind oder der Jägerschaft nahestehen. Da die FVA-Daten nun jedoch direkt dem CDU-geführten Landwirtschaftsministerium (MLR) zufließen und die Grundlage für Abschüsse bilden können, droht diese personelle Verflechtung zum Vertrauensproblem zu werden: Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. befürchten, dass Datenwege zwischen wissenschaftlichen „Jägern“ an der FVA und den ausführenden Jägern im Revier im Ernstfall allzu kurz sein könnten.

Wo ist die Fähe aus Wildflecken? Das seltsame Schweigen im Nachbarterritorium

Während diese inszenierten Nebenkriegsschauplätze und Scheingefechte die Gemüter erhitzen, vollzieht sich das eigentliche Drama möglicherweise ganz still und leise im Hintergrund. Bestes Beispiel ist die Situation im Nachbarterritorium Enztal: Zuerst wurden in den Medien zahlreiche Artikel veröffentlicht, in denen man sich bereits völlig sicher war, dass es dort Nachwuchs geben würde – und das, obwohl die dortige Fähe GW4816f biologisch eigentlich noch zu jung dafür war. Doch nun herrscht plötzlich absolute Funkstille.
Ist die Fähe etwa heimlich verschwunden? Wir wissen es nicht sicher, aber das plötzliche Schweigen wirft düstere Fragen auf. Der letzte Nachweis ist laut Liste vom 21.03.2026 https://www.wildtierportal-bw.de/de/frontend/product/detail?productId=73
Es würde jedenfalls nahtlos in das systematische Bild passen, das wir in Baden-Württemberg seit Jahren beobachten müssen: Sobald sich Wolfsfähen im Land etablieren und es zu einer echten Rudelbildung kommen könnte, verschwinden sie auffällig oft spurlos oder sterben unter dubiosen Umständen.

Die dreimonatige Funkstille: Nährboden für Abschuss-Spekulationen

Ein genauer Blick auf das offizielle Rissregister des Wildtierportals Baden-Württemberg offenbart im Frühjahr 2026 eine eklatante Lücke: Nach einem dokumentierten Riss am 29. März bricht die Erfassung komplett ab – erst am 4. Juli taucht wieder ein neuer Verdachtsfall auf. Für Wolfsschützer ist diese dreimonatige Dokumentationspause im Nordschwarzwald hochgradig verdächtig. Da der „Enztal-Wolf“ (GW852m) zuvor regelmäßig aktiv war, steht angesichts des neuen, intransparenteren Jagdrechts der Verdacht im Raum, das Tier könnte im Zuge der Zuständigkeitswechsel klammheimlich beseitigt worden sein. Zwar verweisen Behörden auf biologische Faktoren wie die Welpenaufzucht und die langwierigen DNA-Laborauswertungen der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA), doch die offizielle Datenlücke zeigt ein massives Vertrauensproblem: Wo Daten monatelang ausbleiben, vermutet die Öffentlichkeit im neuen Rechtsrahmen sofort vollendete Tatsachen.
Wir haben nun eine neue UIG-Anfrage auf den Weg gebracht.

Neuer Wolf

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) hat ein sechstes Wolfsterritorium in Baden-Württemberg bestätigt, in dem sich der Rüde GW5057m im Reichenbacher Wald (Raum Seewald-Baiersbronn) niedergelassen hat. Dieses neue Revier im Nordschwarzwald grenzt direkt an das bekannte Enztal-Paar, was die aktuelle Monitoring-Situation in der Region erweitert.
Screenshot aus den FVA-Daten. © FVA Links oben Grindi, rechts daneben der Enztalwolf mit der Partnerin aus dem Rudel Wildflecken, darunter das neue Territorium und unten ein Rüde und der Rüde vom Schluchsee, dessen Partnerin und Welpe getötet wurde. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/19/der-fluch-von-schluchsee-einzige-woelfin-von-baden-wuerttemberg-totgefahren/

Es ist an der Zeit, weiter unbequeme Fragen zu stellen: Wer hat im ländlichen Raum das logistische Wissen, wer hat die Zeit, die Mittel und vor allem die nötigen Netzwerke und Verbindungen, um solche geschützten Tiere illegal und unbemerkt aus dem Weg zu räumen?

Forderung nach Transparenz: Warum ein paralleles Monitoring unabdingbar ist

Die Strukturen des neuen Jagdrechts zeigen deutlich, dass das Vertrauen in die staatliche Dokumentation beschädigt ist. Wenn Behörden im Ernstfall im Geheimen agieren dürfen und offizielle Statistiken den realen Ereignissen um Wochen hinterherhinken, ist ein neutrales, paralleles Monitoring durch unabhängige Naturschutzorganisationen und Bürgerinitiativen unerlässlich geworden. Nur durch eine eigenständige, transparente Erfassung von Sichtungen, Spuren und Rissen vor Ort lässt sich eine wirksame gesellschaftliche Kontrollinstanz aufrechterhalten. Ein solches ziviles Kontrollnetzwerk ist unter den veränderten rechtlichen Vorzeichen die einzige Möglichkeit, um staatliche Willkür zu verhindern, vollendete Tatsachen im Wald rechtzeitig aufzudecken und eine sachliche Debatte auf Basis tagesaktueller Fakten einzufordern. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolf Grindi in akuter Gefahr? Wolfsschutz-Deutschland e. V. befürchtet neue Abschussverfügung unter CDU-Verantwortung

Seit dem Wechsel der Zuständigkeit für den Wolf zum CDU-geführten Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) am 2. April 2026 gibt es auf der offiziellen Seite des Umweltministeriums keine neuen Monitoring-Daten mehr. Die Inhalte werden während der Übergangsphase nicht aktualisiert. Genau in dieser Phase der Unsicherheit ist unsere  UIG-Anfrage zur Abschussgenehmigung des Hornisgrinde-Wolfs „Grindi“ (GW2672m) endlich beantwortet worden. Diese Antwort schätzen wir als alarmierend ein. Außerdem waren wir am 24. März 2026 wieder mit einem Team in Grindis Revier. Lesen Sie hier alle Hintergründe in unserer Fotoreportage.  

UPDATE 12.10.2026: Landwirtschafts- und Umweltministerium beantworteten uns unsere UIG dahingehend, dass keine weiteren Maßnahmen geplant und auch keine Abschussverfügung geplant sei. Mehr Infos hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/wp-admin/post.php?post=20113&action=edit

Was die Behörden-Antwort offenbart

Nach Ablauf der Abschussgenehmigung am 10. März 2026 gab es weitere vier als „kritisch“ eingestufte Sichtungen: am 11.02., 18.02., 02.03. und 21.03.2026. Die Einordnung als verhaltensauffälliges Tier der Kategorie C3a beruht jedoch nicht auf harten Fakten, wie Rissen oder tatsächlichen Angriffen, sondern auf Behauptungen.
Die Behörden genehmigten für die Vergrämung (bereits seit 20.06.2024) 21 Personen (Namen geschwärzt), die Grindi mit Betäubungsgewehren oder Blasrohren – auch aus dem Auto und mit Nachtsichtgeräten – beschießen durften. Die Maßnahmen erstreckten sich über ein riesiges Gebiet: Gemeinden Baden-Baden, Bühl, Bühlertal, Forbach, Ottersweier, Sasbach und Sasbachwalden sowie das Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald, Wälder und Wiesen um Baden-Baden, Talschwarzwald zwischen Bühlertal und Forbach, Wilder See, Hornisgrinde und Oberes Murgtal.
Besonders perfide: Spaziergänger und Wolfsfreunde, die Grindi schützen wollten, wurden beschuldigt, Auerhähne während der Aufzuchtzeit zu stören – während die Behörden selbst mit hohem Personalaufwand (durchschnittlich drei Personen über 20 Wochen à 40 Stunden) massiv nachstellten.
Beispielfoto Wolfsrüde.

CDU und Peter Hauk

Mit dem Ressortwechsel liegt das Wolfsmanagement nun beim CDU-Minister Peter Hauk. Die CDU hat im Wahlkampf sogar noch eine deutlich wolfskritischere Linie als Cem Özdemir (Grüne) vertreten und schnellere sowie noch einfachere Abschussmöglichkeiten gefordert. Wir befürchten daher, dass unter der neuen Zuständigkeit und nach der Aufnahme ins Bundesjagdrecht und dem Durchgang durch den Bundesrat, bereits eine neue Abschussverfügung für Grindi vorliegt oder in den nächsten Wochen erlassen werden könnte oder sogar schon existieren könnte. Deshalb haben wir eine weitere UIG-Anfrage gestellt.

 

Wolfsfigur an einem Wanderweg bei Herrenwies. © Brigitte Sommer

Einige Nachstellungen im Detail

  • Am 16.07.2024 trat Grindi in eine Soft-Catch-Fußfalle (die wir seit Langem scharf kritisieren), https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/03/17/besenderung-von-woelfen-telemetriedaten-als-grundlage-fuer-kuenftige-abschuesse/ konnte sich aber selbst befreien.
  • Am 22.01.2024 ruhte er auf einem nicht benutzten Skihang; als Menschen brüllend auf ihn zurannten, zog er sich ruhig zurück – auf eine Distanz, die für ein Narkosegewehr zu groß war.
  • Mehrfach versuchten Personen mit Hunden (u. a. 25.02. und 28.02.2025), Begegnungen zu provozieren – genau das, was Wanderern und Touristen später vorgeworfen wurde.
  • Fußfallen, sogar Lockstoffe und die geplante „Hard-Release-Methode“ (die wir bereits im Fall Großhennersdorf scharf kritisiert hatten) kamen zum Einsatz. Eine Expertin von Team Tierschutz bestätigte: Es gibt keinen einzigen wissenschaftlichen Beleg für die Wirksamkeit solcher Vergrämungsmethoden.

Jäger durften Menschen gefährden?

Trotz allem hielt Grindi immer ausreichend Abstand (nie kamen die Verfolger auf 20–25 Meter heran). Insgesamt gab es 180 Sichtungsmeldungen, meist mit mehr als 20 Metern Abstand.
Die Tötungsgenehmigung vom 23.01.2026 beruhte auf einer lediglich „wahrscheinlichen“ oder „vorstellbaren“ Gefahr – eine extrem niedrige Schwelle, die wir in früheren Artikeln bereits als rechtsstaatlich hochproblematisch kritisiert haben. Drei Personen durften Grindi mit halbautomatischen und sogar automatischen Waffen, Nachtsichtgeräten, Bildverstärkern und aus stehenden Fahrzeugen töten. Eine Tötung sollte sogar bei „Gefahr für die Gesundheit der Menschen“ gerechtfertigt sein – obwohl es sich hier nicht nur um eine theoretische, sondern um eine tatsächliche Gefahr handelte. Die Gefahr für Menschen durch die Jäger war allerdings real.

 

Fragwürdige Aktion, die von selbst ernannten Wolfsfreunden geradezu gefordert wurde. Die Frage lautet aber doch, wer wirklich davon profitiert, hohe Strafen für das Begehen von abgesperrten Wegen anzudrohen. Jagdfrevel kann nun so gut wie gar nicht mehr, bzw. unter sehr erschwerten Bedingungen dokumentiert werden. © Brigitte Sommer

 

An fast jedem Weg und fast an jeder Ecke sind neue Wildkameras angebracht. © Brigitte Sommer

 

Mitarbeiterin der Nationalparkverwaltung mit Jagdhunden. Viele glauben noch immer, die Natonalparkverwaltung wäre wie die FVA, auf „der Seite von Grindi“. Dabei sind diese Behörden weisungsgebunden und der Regierung unterstellt. Auf der Webseite der Parkverwaltung heißt es, dass die Behördenmitarbeiter auch jagen. Foto: Privat.

 

Fahrzeug der Nationalparkverwaltung. © Privat

 

Hoher Personal- und Kostenaufwand auf Steuerzahlerkosten

Der Personalaufwand für die Nachstellungen und Vergrämungsversuche belief sich auf mindestens 20 Wochen à 40 Stunden mit durchschnittlich drei Personen – das entspricht rund 2.400 Arbeitsstunden. Bei einem konservativen Stundensatz von 60–80 € (inkl. Überstundenzuschläge, Fahrzeuge, Ausrüstung wie Nachtsichtgeräte, Betäubungsgewehre, Lockstoffe und Logistik) ergibt sich allein für diesen Einsatz eine Kostenschätzung von 144.000 bis 192.000 Euro. Hinzu kommen noch Kosten für die Soft-Catch-Fußfallen, die geplante Besenderung und die vorbereitete „Hard-Release“-Vergrämung. Trotz dieses enormen Aufwands und der massiven Nachstellungen zeigte Grindi weiterhin scheues Verhalten und hielt stets ausreichend Abstand.

 

Geheimes Jagdhaus zwischen Badener Höhe und Sandsee? Außen wirkt das Gebäude verfallen, doch innen ist es sogar mit Laminatboden und Regalen eingerichtet, plus Ausguck im Dach. Foto: Privat.

 

Die Abschussgenehmigung

Eine realistische Kostenschätzung für die Bereitstellung und den Einsatz dieses Kommandos (Waffen, Optiken, Nachtsichttechnik, Munition, Fahrzeuge, Schulungen und Bereitschaft) liegt bei mindestens 35.000 bis 60.000 Euro. Hochwertige Nachtsicht- und Wärmebildgeräte der verwendeten Klasse kosten pro Set schnell 8.000–15.000 €, spezielle Schalldämpfer und automatische Waffen für Behörden zusätzlich mehrere Tausend Euro pro Einheit. Dazu kommen laufende Kosten für Bereitschaft, Wartung und Munition.Gesamtkosten-Schätzung für Nachstellungen + Abschussvorbereitung: 180.000 – 250.000 Euro allein für die Verfolgung und Tötungsvorbereitung eines einzelnen, scheuen aber neugierigen Wolfs – auf Kosten der baden-württembergischen Steuerzahler.

 

Fakt ist, dass im Nationalpark gejagt wird. Hochsitze sind überall zu finden. © Brigitte Sommer

 

Wegeabsperrungen schützen vor allem das Tun der Jäger. Ob hier tatsächlich Tiere geschützt werden, ist fragwürdig, denn es handelt sich um ganz normal ausgebaute Wege. © Brigitte Sommer

 

Warum werden ganz normale Wege gesperrt? © Brigitte Sommer

 

Für Jäger gilt das Wegegebot nicht. © Brigitte Sommer

 

Auch wahre Wolfsfreunde laufen hier Patrouille. Jemand hat hier unseren Aufkleber hinterlassen. © Brigitte Sommer

 

Der Sandsee war früher einmal ein Badesee © Brigitte Sommer

Überall werden neue Kamerafallen installiert. Hier im Film

Am 24. März gingen wir noch von neuen Besenderungsversuchen aus. Inzwischen schätzen wir, dass auch eine neue Abschussverfügung ausgestellt werden könnte.

 

Im Nationalpark Nordschwarzwald erhebt sich der historische Aussichtsturm des Schwarzwaldvereins auf dem höchsten Punkt Baden-Badens. Erbaut 1890/91 zu Ehren von Großherzog Friedrich I. von Baden, bietet er nach ca. 150 Stufen eine beeindruckende Rundumsicht über den Nordschwarzwald, die Rheinebene und bei klarer Sicht bis zu den Vogesen und den Alpen. Aufgenommen vom Wanderweg unterhalb – ein klassisches und lohnendes Ausflugsziel für alle Naturfreunde. © Brigitte Sommer

 

Friedrichturm. © Brigitte Sommer

 

Diese Wandertouren sind empfehlenswert.

 

Hündin Albas Aufgabe ist es, Wolfslosung zu finden. Das gibt uns einen Überblick über das Territorium. Foto: Privat.

 

Blick vom Friedrichsturm auf Herrenwies. © Brigitte Sommer

 

Blick auf den Sandsee. © Brigitte Sommer

 

Blick auf den Sandsee. © Brigitte Sommer

 

Am Rand des Nationalparks befinden sich große, gerodete Flächen. Hier Badener Höhe Richtung Sand. © Brigitte Sommer

 

Massive Fällungen im Film

 

 

 

Blick von unterhalb der Hornisgrinde Richtung Straßburg. © Brigitte Sommer

 

In dem Gebiet gibt es nur normalen Tourismus, keinen Wolfstourismus. Bei Unterstmatt ist die Gastronomie auch auf Biker eingestellt. © Brigitte Sommer

 

Straße vom Mehliskopf Richtung Herrenwies. Im Winter sind die Parkplätze auf der linken Seite voll belegt. © Brigitte Sommer

 

Blick auf die Kirche von Herrenwies. © Brigitte Sommer

 

Skianlage und Sommerrodelbahn am Mehliskopf. © Brigitte Sommer

 

Blick Richtung Bühl und Bühlertal. © Brigitte Sommer

 

Ziemlich sicher ein Trittsiegel von Grindi. © Brigitte Sommer

 

Inzwischen dürften einige Mobber verstanden haben, dass sich weder unser Verein Wolfsschutz-Deutschland e. V. noch unsere Vorsitzende diffamierende Lügen gefallen lassen. Wir sind bereits gegen einige Leute juristisch vorgegangen. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir den Verfasser nicht mit Namen zeigen. Wer ihn jedoch kennt und eine Anschrift hat,  darf sich gerne bei uns melden. Wir sichern natürlich, wie immer, Quellenschutz zu.

 

Es dokumentierten Gudrun, Brigitte und Wolfslosungssuchhündin Alba, die natürlich kastriert, immer an der Leine im Einsatz und zudem ein Podenco aus dem Tierschutz ist. Es kursieren noch immer boshafte Lügengeschichten, in denen behauptet wird, unser Team sei im Februar mit zwei Hunden unterwegs gewesen, unter anderem sogar einer läufigen Hündin, um illegal zu züchten. Fakt ist, dass die unkastrierte Wolfshündin Liv bei keinem der Einsätze in Grindis Territorium dabei war. Die Wolfshündin Liv lebt seit sechs Jahren in der Familie und Familie Sommer hat überhaupt keine Absicht, zu züchten. Auch nicht in Zukunft. Foto: Privat.

Rückblick und Mobbing gegen Brigitte Sommer

In unseren früheren Artikeln haben wir die fragwürdige Einstufung, die mangelnde Verhältnismäßigkeit und die teuren, wissenschaftlich zweifelhaften Methoden kritisiert. Besonders perfide war das Mobbing gegen unsere Vorsitzende Brigitte Sommer, nach einer zufälligen Begegnung mit Grindi, die von einem SWR-Team, das am Treffpunkt aufgelauert hatte, gefilmt worden war. O-Töne wurden im Bericht aus dem Zusammenhang gerissen. Die Vergrämung von Grindi und die Aussage, dass es keinen Wolfstourismus dort gibt, wurden heraus geschnitten. Da das Senckenberg-Institut nicht für unseren Verein analysiert, unterscheiden wir Wölfe in den Gebieten durch ihr Aussehen. Voraussetzung dafür sind möglichst gute Fotos. Natürlich hat Brigitte Sommer hochauflösende Fotos für unser internes Wolfsmonitoring gemacht. Wir konnten so auch noch vor Kurzem durch eine Meldung an uns bestätigt sehen, dass es sich tatsächlich um Grindi gehandelt hat. Wir geben weder Bilder die wir erstellen, noch Bilder von Meldungen an uns heraus. Teile der Medien und einige Einheimische warfen Brigitte Sommer „Wolfstourismus“ vor. Ironischerweise organisierten genau jene Personen später die „Schutz-Wanderungen“, meldeten die genauen Touren an die Behörden weiter und stellten sich als Helden dar, zum Beispiel mit geteilten Wolf-Menschen-Profilbildchen und in diversen Zeitungsartikeln. Grindi hat also hauptsächlich wegen seiner eigenen Schläue diese Zeit lebend überstanden. 
Inzwischen ist die Porfilneurosen-Karawane thematisch zum Wal in der Ostsee weitergezogen, kreiert KI-Liedchen und fühlt sich erneut als Experte. Es gab Flyer-Aktionen einer Art Bürgerwehr gegen Touristen, Forderungen nach Wegeabsperrungen und Freude über Strafen bis 10.000 Euro.

Unsere Forderung

Statt fast einer Viertelmillion Euro für tierquälerische Nachstellungen und ein teures Erschießungskommando brauchen wir endlich echten, präventiven Herdenschutz und eine sachliche, wissenschaftsbasierte Wolfspolitik ohne Panikmache. Im Territorium von Grindi braucht es jetzt tatsächlich echte Freunde des Wolfs. Wer das endlich verstanden hat, ist in unserem Team herzlich willkommen.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. – Wir bleiben dran und lassen nicht locker.

 

Und wir verlosen noch einmal eine Tasse, einfach Blog abbonieren:

 

Hündin Alba war selbstverständlich auch am Parkplatz an der Leine, sie sah lediglich eine Katze. Im Einsatz ist sie still.

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Wolf Grindi durch Ablauf der Abschussgenehmigung tatsächlich gerettet? Politische Fallen lauern

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat am 10. März 2026 die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs GW2672m („Grindi“) nicht verlängert. Diese Entscheidung könnte nur einen vorläufigen Aufschub markieren, denn sie birgt zahlreiche offene Fragen und potenzielle Fallstricke. Wolfsschutz-Deutschland e.V. beleuchtet in diesem Artikel die politischen Winkelzüge, die nach Ablauf der Verfügung wirksam werden könnten.  Basierend auf Dokumentationen, Gutachten und Beobachtungen vor Ort wird bei aller Freude klar: Der Schutz Grindis ist keineswegs dauerhaft gesichert.

So schreibt das unter Thekla Walker (Grüne) geführte Umweltministerium folgendes: „Nach Einschätzung der FVA wird durch das Ende der aktuellen Ranzzeit das Interesse des Wolfs GW2672m an Hunden erfahrungsgemäß abnehmen. Tatsächlich sind die Sichtungsmeldungen 2026 bereits im Februar im Vergleich zum vorherigen Monat deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2025 war dies erst Mitte März der Fall. Auf dieser fachlichen Basis wird die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss nicht verlängert.

Nach Einschätzung der FVA-Experten wird sich allerdings am grundsätzlichen Verhalten des Wolfes ohne Eingriffe voraussichtlich nichts ändern. Da die potentielle Gefährdung von Menschen zur nächsten Ranzzeit ohne nachhaltige Verhaltensänderung des Wolfes wieder eintreten wird, beauftragt das Umweltministerium die FVA, aktualisierte Konzepte zur Vergrämung des Wolfes auszuarbeiten.

 

Beispielfoto Wolf.

 

Die Pressemitteilung des Ministeriums vom 10. März 2026 begründet die Nicht-Verlängerung mit abnehmenden Sichtungen und dem Ende der Ranzzeit. Gleichzeitig warnt sie vor einer „potentiellen Gefährdung“ in der nächsten Ranzzeit und kündigt intensiviertes Monitoring sowie neue Vergrämungskonzepte durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) an. Wolfsschutz-Deutschland e.V. deutet dies als machiavellistische Täuschung ein: Vergrämung erscheint als mildere Maßnahme, könnte jedoch als Vorwand für erneute Abschussversuche dienen, da Investitionen in solche Konzepte fachlich fragwürdig sind – Grindi benötigt keine Verhaltensänderung, wie auch unsere Vorsitzende Brigitte Sommer bereits gestern erläutert hat. 

 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. stimmen hier dem Gutachten von Dr. Epple von der Naturschutzinitiative zu, das Grindi ein typisches Verhalten eines Nationalparkwolfes zuschreibt. Er weiß genau zwischen Häschern und harmlosen Wanderern zu unterscheiden. Zuweilen zeigt er sich, ohne auch nur annähernd aggressives Verhalten. Von den Häschern hält er sich dagegen fern.

Die Naturschutzinitiative schreibt heute folgendes in einem eigenen Artikel. Zitat: „Nationalparkvertrautheit zur Kenntnis nehmen und Naturliebende nicht verunglimpfen, dazu gehören nach unbestreitbarer fachlicher Einschätzung auch weltweit gesammelte Erkenntnisse zum Verhalten wildlebender Wölfe, die in von Menschen frequentierten Landschaften, speziell im Umfeld von Großschutzgebieten und Nationalparks, Vertrautheit mit dem Menschen entwickeln, ohne dabei gefährlich zu sein“.

Ausdrücklich nimmt die NI die Menschen in Schutz, die nun als „Wolf-Touristen“ vom Ministerium verunglimpft wurden. Schon in der Stellungnahme vor Gericht habe man vorgetragen, dass die Anwesenheit von großen Beutegreifern in bestimmten Landschaften und Schutzgebieten in der ganzen Welt für den Tourismus fördernd sei. Unser Dank geht daher auch an die zahlreichen Menschen der Region, die sich Tag und Nacht für diesen Wolf als Symbol für eine friedliche Ko-Existenz zwischen Mensch und Wolf eingesetzt haben.“ Zitat Ende. 
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind sicher, dass diese Verumglimpfungen Teil einer Strategie waren und zum einen als Argument für die Abschussverfügung selbst dienen sollten und zum anderen die Menschen aus dem Gebiet dort fernhalten sollte, um den Abschuss ungestört durchführen zu können. Mit im Boot waren die Medien, die dafür sorgten, dass das Narrativ durch ständiges Wiederholen bekannt gemacht wurde. Tatsächlich funktionierte diese Strategie so gut, dass sie die Menschen selbst teilweise übernahmen und sich gegeneinander aufhetzen ließen. Wir berichteten auch hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/28/nudging-gegen-den-wolf-wie-sanfte-manipulationen-die-oeffentlichkeit-in-die-irre-fuehren/

 

Machiavellis Prinzipien im Naturschutzkonflikt

Niccolò Machiavelli (geboren am 3. Mai 1469 in Florenz, gestorben am 21. Juni 1527) lehrte in seinem Werk „Der Fürst“ (1513), dass Herrscher den Schein der Tugend wahren sollten, während sie im Verborgenen Täuschung und Spaltung einsetzen, um die Macht zu erhalten. Im Fall Grindi spiegelt sich dies wider: Die Genehmigung wurde zunächst erteilt, um Interessengruppen zu befrieden und nun nicht verlängert, um öffentlichen Druck abzufedern – doch die Begründung lässt Raum für zukünftige Interventionen. Wolfsschutz-Deutschland e.V. kritisiert diese Taktik als Versuch, zu spalten und langfristig Kontrolle zu behalten. Der Konflikt entzündete sich an der Genehmigung im Januar 2026, basierend auf „kritischen Begegnungen“ während der Ranzzeit. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigte sie am 16. Februar 2026 mit Verweis auf eine „denkbare Gefährdung“. Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) klagte dagegen, während NABU und BUND sogar eine Verlängerung forderten. Wolfsfreunde, Tier- und Naturfreude sollten endlich erkennen, dass es kein „an einem Strang ziehen“ geben kann. Immerhin ist mittlerweile sehr gut erkennbar, welche Orga mit am Tropf der Lobbyisten hängt und welche nicht. 
Nach Ablauf der Verfügung treten politische Dynamiken in den Vordergrund, die den Schutz Grindis bedrohen. Der bevorstehende Wechsel des Umweltressorts zur CDU in der neuen Landesregierung (nach der Koalitionsbildung im Frühjahr 2026) könnte die Haltung verschärfen: Die CDU vertritt traditionell wolfskritischere Positionen und priorisiert oft Tötungen. Ergänzt wird dies durch das geänderte Bundesjagdgesetz: Der Bundestag stimmte am 5. März 2026 der Aufnahme des Wolfs ins BJagdG zu, der Bundesrat folgt voraussichtlich Ende März. Damit können Länder Wölfe nicht nur bei akuten Problemen, sondern auch zur Bestandsregulierung entnehmen – Klagen verlieren oft die aufschiebende Wirkung. Beispiele aus anderen Bundesländern unterstreichen das Risiko: In Niedersachsen wurden Genehmigungen intern erteilt und Abschüsse durchgeführt, ohne vorherige öffentliche Bekanntgabe. Solche „stillen“ Operationen könnten in Baden-Württemberg nach dem Ressortwechsel zur Norm werden, besonders bei neuen „Vorfällen“, ob echt oder nicht, die als Trigger dienen. Wir haben dazu mal die KI Grok befragt: Die Antworten sind tatsächlich erschreckend aufschlussreich:  KI-Befragung
Machiavellis Beobachtung trifft zu: „Die Menschen sind so einfältig und hängen so sehr vom Eindruck des Augenblicks ab.“

Unterwanderung und Diffamierung: Spaltung der Tierschutzszene

Wolfsschutz-Deutschland e.V. dokumentiert seit Anfang des Jahres Unterwanderungstaktiken in Grindis Territorium und auch im Nachbarterritorium Forbach: In „Laufgruppen“ auf Facebook und WhatsApp wurden Touren geplant und verteilt und und prompt an Behörden zuarbeitenden Orgas wie Taskfurz (Name geändert) gemeldet. Profile, die Daten weitergaben, sowie Behördenmitarbeiter und Grüne-Politiker in diesen Gruppen waren jederzeit über die Aktivitäten der wandernden Tierschützer informiert. Diffamierungen, wie der Vorwurf des „Wolfstourismus“, lenkten von Grindis Harmlosigkeit ab und spalteten die Szene: Unabhängige Aktive, die den Grundstein für Wanderungen legten, wurden isoliert und diffamiert, während die „Laufgruppenleitungen“ dafür sorgten, dass deren Schutzwanderungen marginal blieben und gleichzeitig Menschen gegeneinander aufgehetzt wurden. Gleichzeitig wurde Menschen eine Wolfsexpertenkompetenz eingeredet, die sie gar nicht haben konnten. So wurde aber dafür gesorgt, dass die Narrative „potentielle Gefährlichkeit“, „Dumme Wanderer, die sich Grindi näherten“, „Wegesperrungen“ und das „Unterbinden von Spaziergängen mit Hund“ die Runde machten. Gleichzeitg wurde den Wanderern eingeredet, dass man Behörden wie der FVA oder der Nationalparkverwaltung und der Polizei vertrauen könne. Die FVA ist weisungsgebunden und ist nach der neuesten Einschätzung in der Pressemitteilung des Umweltministeriums nicht auf Grindis Seite.
Die Change-Petitionsstellerin ging auf unsere Vorsitzende auf der ersten Mahnwache im Wald los und lauerte ihr einen Tag später im Wald auf, unterstellte ihr Mediengeilheit, während die Petitionsstellerin sich gleichzeitig selbst in einem Artikel der „BILD“ darstellte. Mit weitergereichtem und vor ihr erstelltem Foto von Grindi. Ein Tierhorter aus Niedersachsen warf unserer Vorsitzenden vor, sie hätte Grindi an die Jäger verraten und stellte unwahre Behauptungen zu Spenden auf, gleichzeitig ließ er sich Anreise und Unterkunft zu einer Mahnwache in Sand finanzieren. Er selbst teilt ständig Original-Fotos mit ziemlich genauen Standortangaben, die von Insidern auf jeden Fall Positionen zugeordnet werden könnten und gibt Standortdaten aus seinem Monitoring an die Jäger weiter, während Brigitte Sommer kein einziges Foto, das sie von Grindi erstellt hatte, veröffentlich hat.
Die Orga Taskfurz pöbelte in sozialen Netzwerken herum, dass man Anzeige gegen unsere Vorsitzende stellen würde, da sie auf einem Foto außerhalb von Wegen zu sehen gewesen sei. Tatsächlich ist Brigitte Sommer auf einem entsprechenden Bild auf dem Weg abgebildet, während, die Petitionsstellerin, die ihr im Wald aufgelauert und sie dort bedroht hatte, sich bei Erstellung des Fotos selbst außerhalb des Weges befand.
Mitglieder eines anderen Vereins forderten Mitglieder unseres Vereines auf, bei uns auszutreten und bei ihnen einzutreten, wegen des angeblichen „Vergehens“ ,  das in einem SWR-Artikel dargestellt worden sei. Dass dieser Artikel tendenziös und zudem falsch war, denn sie ist und war keine Wolfstouristin, schien nicht weiter interessieren. Es kursierten Karikaturen, auf denen Brigitte Sommer auf einem brennenden Scheiterhaufen abgebildet zu sehen war. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/11/offener-brief-an-ralf-hentschel-vorsitzender-des-freundeskreis-freilebender-woelfe-e-v-ihr-diffamierender-fb-post-vom-08-02-2026-zum-wolf-gw2672m-grindi-widersprueche/
Streckenposten der organisierten Wandertruppen hielten Fahrzeuge an und leuchteten hinein, um zu kontrollieren ob Brigitte Sommer darin sitzen würde. Man braucht nicht viel Fantasie, um sich Konsequenzen vorzustellen.
Eine FB-Seite zum Thema Herrenwies beschimpfte Brigitte Sommer als „rote Zora“ und bezichtigte sie der „schlimmen“ Machenschaften.
„Man muß das Wahre immer wieder wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird, und zwar nicht von einzelnen, sondern von der Masse,“ schrieb schon Johann Wolfgang von Goethe.
Deshalb geben wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch keine Ruhe und legen immer wieder den Finger in die Wunde, denn es ist immens wichtig zu begreifen, was hier passiert ist. Begreifen es diese „Täter“ nicht, dann kann eine solche Hexenjagd immer wieder stattfinden und die Menschen lassen sich wieder aufhetzen oder beteiligen sich sogar erneut an Hass und Hetze.
Dieser Vortrag von Prof. Maaz ist unbedingt empfehlenswert. Um zu verstehen, was gerade vor sich geht und um zu begreifen, warum sich so viele Menschen wie Schafe lenken lassen, muss man die Ursachen begreifen und Schutzmechanismen entwickeln. Eigenständiges Denken ist dabei ganz wichtig. https://www.youtube.com/watch?v=ef9gC3GB6T0

Aktueller Blick ins Territorium Hornigsgrinde

Leuchtmunition. Foto: privat.

 

Falle für Füchse. Von wegen Schutzgebiet für Wildtiere. Foto: privat.

 

Wanderweg. Foto: privat.

 

Wanderweg zum Sandsee. Foto: privat.

 

Besonders die Vollmondnächte waren nervenzehrend. Bild: privat.

 

Teilweise waren die Wege auch mit Plastikband oder Weidezäunen abgesperrt. Foto: privat.

 

 

Foto: privat.

 

Überall sind Wildkameras platziert. Foto: privat.

Dank an alle echten Wolfsfreunde

Wir freuen uns sehr, dass die Abschussgenehmigung nicht verlängert wurde und wir danken allen Tier- und Naturfreunden, die sich mit Wanderungen bis zur Erschöpfung für „Ihren“ Grindi eingesetzt haben. Auch ganz herzlichen Dank an ganz neue Mitglieder von uns, die sich dort ins Haifischbecken begeben hatten und sozusagen völlig alleine ins kalte Wasser geworfen wurden. Dieser Fall kann Schule für ganz Deutschland machen und zeigt, wie wichtig aktives Engagement und ziviler Ungehorsam ist. Deshalb müssen weiter vor Ort Spaziergänge stattfinden.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern Transparenz von der Landesregierung und vom Umweltministerium. Wir beklagen, dass unsere UIG-Anfrage noch immer nicht beantwortet wurde. Gleichzeitig wollen wir unser vereinsinternes Wolfsmonitoring ausbauen und wir freuen uns hier über neue Mitglieder. Ebenso fordern wir einen Stopp der unsinnigen Vergrämungsmaßnahmen und eine EuGH-Prüfung der Genehmigungspraxis.

 

Quellen: Pressemitteilung des Umweltministeriums

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/artenschutzrechtliche-ausnahmegenehmigung-zum-abschuss-wird-nicht-verlaengert

Bericht der Naturschutzinitiative e. V.: https://naturschutz-initiative.de/aktuell/pressemitteilungen/grosser-erfolg-hornisgrinde-wolf-darf-auch-zukuenftig-nicht-abgeschossen-werden/?fbclid=IwY2xjawQeUOlleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeGI3hCdLxvd2i41HbOGD_f3frpcU-bW04lnR3m9bGkrZuNReIuSXaSpOyjjQ_aem_HKTPb6KvUMiJbz81Meeh2A

Hier unser Artikel vom 08. Februar 2025, in dem wir dokumentierten, dass Grindi bei einer Zufallsbegegnung nicht auffällig war: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/08/wolfsschutz-deutschland-e-v-weist-nach-wolf-grindi-nicht-verhaltensauffaellig/

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

 

Der Kampf um Grindis Leben: Lokale Stärke und die Wahrheit hinter den Kulissen

Das ist der aktuelle Stand: Der Abschuss des Wolfs GW2672m, von einem unserer Mitglieder von vor Ort, „Grindi“ getauft, ist seit dem 16. Februar 2026 juristisch freigegeben. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat die Tötung bis zum 10. März 2026 genehmigt und das „Killerkommando“ ist im Einsatz. Doch der Widerstand bricht nicht ab. Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßt die Ankündigung der Naturschutzinitiative e.V. (NI), die Hauptsacheklage fortzusetzen und den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Dieser Schritt könnte zukünftige Tötungen erschweren und zeigt, wie wichtig beharrlicher Rechtsschutz ist.

Wir danken der NI für ihren unermüdlichen Einsatz und ihre fundierten Argumente, die auf EU-Recht und fehlenden Alternativen zum Abschuss pochen.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Allerdings muss man realistisch bleiben: Unsere Einschätzung ist, dass die laufende Klage Grindi selbst nicht mehr helfen kann. Der Prozess – von der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Stuttgart über den VGH Mannheim bis hin zum Bundesverwaltungsgericht und potenziell dem EuGH – wird Monate, wenn nicht Jahre dauern. Bis dahin könnte Grindi längst erschossen worden sein, wenn das „Killerteam“ ungestört operieren kann. Die NI zielt auf eine grundsätzliche Klärung ab, die zukünftige Fälle beeinflussen könnte, aber für Grindi kommt das zu spät, die Verfügung ist bis zum 10. März in Kraft und könnte sogar in Verlängerung gehen, da das Ressort an die CDU übergeht. Die Grünen haben sozusagen als Steigbügelhalter fungiert.
Das unterstreicht einmal mehr: Juristische Kämpfe sind essenziell, doch sie allein reichen nicht aus, um akute Bedrohungen abzuwenden. Vor allem auch in Bezug auf den neuesten Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der das Verbandsklagerecht schwächen will.  https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/19/gesetzentwurf-21-4146-ein-weiterer-schlag-gegen-das-verbandsklagerecht/

Aktueller Stand und was die NI plant

  • Das Eilverfahren ist verloren: Der VGH hat die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums Baden-Württemberg (erteilt am 23. Januar 2026, gültig bis 10. März 2026) als rechtmäßig und sofort vollziehbar bestätigt. Der Abschuss ist damit erlaubt – das Tötungsteam (Jäger) ist bereits im Einsatz.
  • Aber die Hauptsacheklage läuft weiter: Die NI hat bereits im Januar 2026 eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht (plus Eilantrag, der nun abgewiesen ist). Diese Klage geht nun durch die Instanzen:
    • Verwaltungsgericht Stuttgart (erste Instanz)
    • Verwaltungsgerichtshof Mannheim (zweite Instanz)
    • Bundesverwaltungsgericht Leipzig (dritte Instanz)
  • Ziel: Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH): Die NI will bei den Gerichten beantragen, dass der Fall unmittelbar dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt wird. Das soll klären, ob ein Abschuss in diesem Fall (Nähe zu Menschen ohne Aggression) mit EU-Recht (FFH-Richtlinie, Art. 12 und 16) vereinbar ist.
  • Zeitlicher Horizont: Es handelt sich um einen langen Prozess (Monate bis Jahre), der den Abschuss nicht mehr stoppen kann, aber eine Fortsetzungsfeststellungsklage oder grundsätzliche Klärung ermöglichen soll. Ziel ist es, eine höchstrichterliche Entscheidung zu erzwingen, die zukünftige Abschüsse erschweren könnte.

Wichtigste Argumente der NI (aus der PM vom 18.02.2026 – unten verlinkt)

  • Die Entscheidung des VGH sei europarechtswidrig und verstoße gegen nationales Naturschutzrecht.
  • Alternativen seien nicht ausgeschöpft; das Gericht habe die individuellen Verhaltensbeobachtungen der NI nicht ausreichend gewürdigt.
  • Über 180 Sichtungen seit 2024: Keine Gefahr für Menschen – der Wolf ist scheu gegenüber dem „Spezialteam“, aber neugierig gegenüber harmlosen Wanderern („Nationalpark-Vertrautheit“, nicht Fehlkonditionierung).
  • Kritik an der Bundesregierung: Der Bericht 2025 an die EU-Kommission stuft den Erhaltungszustand als „günstig“ ein, aber ein Schreiben der EU-Kommission (August/September 2025) widerspricht: Im Süden und Südosten Deutschlands ist das Verbreitungsgebiet unzureichend besiedelt.
  • Ein Gutachten von Biologe Dr. Wolfgang Epple (Wissenschaftlicher Beirat der NI) untermauert die Rechtswidrigkeit der Ausnahme.

 

Hier auch noch einmal unsere Ansicht in unserem Artikel. Besonders problematisch ist die zentrale Begründung des Gerichts: Eine „denkbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit“ soll bereits ausreichen, um die Tötung eines streng geschützten Tieres zu rechtfertigen. Diese Schwelle ist extrem niedrig. Eine „denkbare“ Gefahr lässt sich bei nahezu allen Alltagssituationen konstruieren – von Treppenstufen über Haushaltsgegenstände bis hin zur Teilnahme am Straßenverkehr. Würde diese Logik konsequent angewandt, käme es zu einer erheblichen Einschränkung von Freiheitsrechten und zu einer Tendenz hin zu präventiver Überwachung. Solche Urteile bergen die Gefahr, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgehöhlt wird und Eingriffe ohne konkrete, nachweisbare Bedrohung gerechtfertigt werden. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/17/toetung-von-grindi-genehmigt-gericht-rechtfertigt-abschuss-mit-blosser-denkbarer-gefaehrdung/

Trotz dieser juristischen Front bleibt der Schlüssel zum Wolfsschutz die aktive Arbeit vor Ort. Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist seit Jahren präsent in den Territorien – wir dokumentieren, analysieren und klären Bürger auf. Im Fall Grindi haben wir gezeigt, dass drei Jahre friedliches Zusammenleben möglich sind, ohne Aggression oder Gefahr. Unsere Teams sind in den Wäldern. Durch diese Basisarbeit schützen wir Wölfe ganz praktisch und sorgen für echte Koexistenz.
Sandsee. © Brigitte Sommer

Intrigen und falsche Freunde der Wölfe

Doch nicht alle, die sich als Wolfsschützer ausgeben, handeln auch so. Es ist entscheidend, dies wahrzunehmen: Gruppen wie eine „Taskfurz“ haben in einem Facebook-Posting zwischen den Zeilen mehr als deutlich gemacht, dass sie in Wirklichkeit eng mit den Behörden kooperieren, die den Abschuss vorantreiben. Statt den Wolf zu schützen, behindern solche Akteure oft die echten Bemühungen vor Ort – etwa durch Diffamierung lokaler Initiativen oder Kooperation mit Jägern und Behörden. Viele glauben fälschlich, dass Ranger im Nationalpark Nordschwarzwald oder die Forstwirtschaftliche Versuchsanstalt (FVA) sich für Grindis Leben einsetzen. Tatsächlich hat die FVA das Verhalten als problematisch eingestuft und unterstützt damit indirekt den Abschuss. Ranger durchsetzen Regeln, die Schutzaktivisten behindern, während das Abschuss-Team ungestört operieren kann.
Ein weiteres Missverständnis: Es wird behauptet, Hunde seien im gesamten Gebiet verboten. Tatsächlich sind nur bestimmte Wege um Herrenwies abgesperrt – genau dort, wo die Hauptverfolgung von Grindi stattfindet. Diese Sperrungen dienen nicht dem Wolfsschutz, sondern erleichtern dem „Killerteam“ die Arbeit, ohne Störungen durch Spaziergänger.
Aktueller Blick auf einen Weg zwischen Herrenwies und den Sandsee, der plötzlich gesperrt wurde. Hie findet wohl die Hauptgemengelage statt. Foto: privat.
Hier noch ein Statement von unserer Vorsitzenden zu den Vorgängen vor Ort. Wir warnen vor erneuter Manipulation in Facebook- und WhatsApp Gruppen. Wolfsfreunde werden getäuscht und in Wirklichkeit wird ihr Engagement missbraucht.

Neues Framing

Hinzu kommt ein neues Medien-Framing: Nach dem Mythos vom „Wolfstourismus“, der nie existierte – es gab keine organisierten Touren, sondern nur zufällige Begegnungen –, wird nun vorgeworfen, Schutzaktivisten würden die Auerhähne stören. Doch wer stört wirklich? Das Abschuss-Team mit seinen nächtlichen Einsätzen und schweren Ausrüstung trampelt durch sensible Habitate. Unsere Beobachtungen vor Ort zeigen: Die wahren Störer sind die Jäger, nicht diejenigen, die friedlich dokumentieren und für Koexistenz werben.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. ruft auf: Lasst euch nicht täuschen. Der Schutz von Grindi und anderen Wölfen hängt vor allen Dingen auch von ehrlicher, lokaler Arbeit ab. Unterstützt Vereine die klagen können und gleichzeitig beweisen, dass sie es ehrlich meinen und uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. durch Mitgliedschaften und Spenden  – nur so können wir ganzheitlich gegen falsche Narrative und echte Bedrohungen ankämpfen.
Eine weitere Mahnwache für Grindi findet am 28 Februar um 15.17 Uhr amParkplatz Hundseck statt.  Sie wird von Einheimischen organisiert. Bleibt zu hoffen, dass sich die Menschen vor Ort nicht erneut das Ruder aus der Hand nehmen lassen.
Quellen:
Hier alle Artikel von uns büer Grindi: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Grindi

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Tötung von Grindi genehmigt – Gericht rechtfertigt Abschuss mit bloßer „denkbarer Gefährdung“

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 16. Februar 2026 die Beschwerden der Naturschutzverbände gegen die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Hornisgrinde-Wolfs GW2672m („Grindi“) abgewiesen. Die Genehmigung des Umweltministeriums ist damit vollziehbar und gilt bis zum 10. März 2026. Wolfsschutz-Deutschland e.V. teilt die scharfe Kritik der Naturschutzinitiative e.V. an diesem Beschluss. Und uns ist noch mehr aufgefallen.

Besonders problematisch ist die zentrale Begründung des Gerichts: Eine „denkbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit“ soll bereits ausreichen, um die Tötung eines streng geschützten Tieres zu rechtfertigen. Diese Schwelle ist extrem niedrig. Eine „denkbare“ Gefahr lässt sich bei nahezu allen Alltagssituationen konstruieren – von Treppenstufen über Haushaltsgegenstände bis hin zur Teilnahme am Straßenverkehr. Würde diese Logik konsequent angewandt, käme es zu einer erheblichen Einschränkung von Freiheitsrechten und zu einer Tendenz hin zu präventiver Überwachung. Solche Urteile bergen die Gefahr, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgehöhlt wird und Eingriffe ohne konkrete, nachweisbare Bedrohung gerechtfertigt werden.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Ähnliche Argumentationsmuster gab es bereits in der Coronakrise: Auch dort rechtfertigten einige Gerichte weitgehende Freiheitseinschränkungen zunächst mit „abstrakter“ oder „potenzieller“ Gefahr. Spätere Urteile des Bundesverfassungsgerichts und anderer Instanzen zeigten jedoch, dass eine zu niedrige Gefahrenschwelle zu unverhältnismäßigen Maßnahmen führten.
Der Wolf Grindi GW2672m lebt seit drei Jahren sesshaft im Nordschwarzwald und hat in dieser Zeit keine Auffälligkeiten gezeigt, die eine konkrete Gefährdung für Menschen belegen würden. Es gab keinen Angriff, keine Verletzung und keine Verhaltensweisen, die über normales Wolfsverhalten hinausgehen. Auch bei einer zufälligen Begegnung am 6. Februar 2026 – dokumentiert durch fünf Zeugen, unabhängig vom SWR – hielt der Wolf Abstand von über 100 Metern, beobachtete kurz und zog sich dann ruhig zurück (Schwanz eingeklemmt, ohne Fixieren oder Annäherung). Der SWR-Beitrag vom 7. Februar 2026 ließ diesen entscheidenden Rückzug aus und erweckte den Eindruck von „Wolfstourismus“, obwohl die Anwesenheit der Beteiligten dem Zweck diente, Schutzmaßnahmen für den Wolf zu erörtern. Hier unser offener Brief an den SWR: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/10/offener-brief-an-den-suedwestrundfunk-swr-betrifft-tendenzioese-berichterstattung-im-beitrag-die-suche-nach-dem-hornisgrinde-wolf-und-warum-sie-ihm-schadet/
Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnt weitere Eingriffe wie Besenderung, intensiveres Monitoring oder zusätzliche Vergrämungsversuche ab. Der Wolf hat sich bisher allen Vergrämungsmaßnahmen entzogen, weil sein Verhalten unauffällig und scheu war und ist. Eine Notwendigkeit für derartige Maßnahmen ist nicht erkennbar.
Leider haben Mitglieder des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. bzw. ihnen nahestehende Personen zur Verschärfung der Situation beigetragen. Es kam zu Manipulationen vor Ort, Störungen der Schutzaktivitäten, Verfolgung der Beteiligten und Angriffe auf Beteiligte sowie zur Verbreitung von Falschinformationen und Diffamierungen in der öffentlichen Debatte. Die Diffamierungen und nach unserer Ansicht nach gezielten Manipulationen finden in einer WhatsApp-Gruppe weiter statt, deren Admin ein selbst ernanntes Naturschutzsonderkommando zu führen angibt. Allerdings mit Maßnahmen, die Grindi nicht schützen, sondern ihm schaden. Hier unser offener Brief an den Vorsitzenden des Freundeskreises: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/11/offener-brief-an-ralf-hentschel-vorsitzender-des-freundeskreis-freilebender-woelfe-e-v-ihr-diffamierender-fb-post-vom-08-02-2026-zum-wolf-gw2672m-grindi-widersprueche/
Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützt die laufenden rechtlichen Schritte der Naturschutzinitiative e.V. (einschließlich möglicher Hauptsacheklage und Beschwerde bei der EU-Kommission) und fordert eine sachliche, evidenzbasierte Auseinandersetzung mit dem Thema. Weiterhin werden wir eine eigene EU-Beschwerde einreichen. Aktuell prüfen wir auch Strafanzeigen gegen bestimmte Personen.  Präventive Tötungen auf Basis abstrakter Risiken gehören nicht zu solch einer Auseinandersetzung. Auch folgen wir der Argumentation der Naturschutzinitiative darin, dass Schüsse auf Grindi auch ein Wolfspaar im Nachbarterritorium gefährden, da sich die Bereiche überlappen.
Wir rufen zu verstärkter Präsenz auf, um Vorgänge rund um den Mehliskopf, Badener Höhe, Herrenwies, Sandsee und Hundseck zu dokumentieren. Fotos und Videos gerne an uns.
Quellen:
Artikel von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zu Grindi:
Und noch ein Video-Statement unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer. Zum Zeitpunkt der Aufnahme war die Entscheidung des Gerichtes noch nicht bekannt. Hier der im Statement angesprochene Artikel: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/13/grindi-romeo-und-die-woelfe-die-etwas-in-uns-beruehren-ein-plaedoyer-an-verstand-und-wahrnehmung-statt-hysterie/

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Grindi, Romeo und die Wölfe, die etwas in uns berühren – Ein Plädoyer an Verstand und Wahrnehmung statt Hysterie

Seit Wochen dominiert ein einzelner Wolf die Schlagzeilen in Baden-Württemberg: GW2672m, inzwischen liebevoll Grindi genannt. Der Rüde aus österreichischer Abstammung lebt seit etwa drei Jahren friedlich im Gebiet der Hornisgrinde und des Nationalparks Nordschwarzwald. Er soll sich mehrmals Menschen und Hunden genähert haben – vor allem in der Paarungszeit –, doch es gibt bis heute keinen einzigen dokumentierten Vorfall von Aggression, Verletzung oder Bedrohung. Keine Nachweise für Anfütterung oder Fütterung durch Menschen, keine Belege für regelmäßiges Spielen mit Hunden. Dennoch drehen bestimmte Leute geradezu durch und forcieren einen regelrechten Tötungswahn, obwohl am 6. Februar scheues Verhalten dokumentiert wurde. 

Das grün geführte Umweltministerium stellte Anfang Februar 2026 eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss (bis 10. März) aus. Naturschutzverbände wie die Naturschutzinitiative (NI) legten Beschwerde ein – mit Erfolg: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim stoppte den Abschuss vorerst per Hängebeschluss bis maximal 16. Februar 2026, um Beschwerden anzuhören und vollendete Tatsachen zu vermeiden. Wolfsschutz-Deutschland e. V. belegte durch eine zufällige Begegnung am 6. Februar: Grindi zog sich ruhig und distanziert zurück – kein Fixieren, kein Verfolgen, keine Aggression. Die anwesenden Hunde blieben entspannt. „Das ist vorbildliches Verhalten für Koexistenz in einem großen, dünn besiedelten Gebiet“, so Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer. Hier unser Bericht mit Einblicken in die Region: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/08/wolfsschutz-deutschland-e-v-weist-nach-wolf-grindi-nicht-verhaltensauffaellig/

Grindi ist nicht Romeo – und genau das macht die Überreaktion noch unverständlicher

Der frei geborene und frei lebende Wolf Romeo spielte tatsächlich mit Hunden. Hier ist er links zu sehen mit seiner Hundefreundin Dakotah. ©Nick Jans – https://nickjans.com/shop/a-wolf-called-romeo-images

 

Romeo, der schwarze Wolf aus Alaska (2003–2009), war ein extremer Fall, der beweist, dass ein Leben Seite an Seite gelingen kann: Er spielte jahrelang aktiv mit Hunden (berühmt seine Freundschaft zur Labrador-Hündin Dakotah) und wurde zum Maskottchen von Juneau. Sechs Jahre lang null Zwischenfälle – bis illegale Wilderer ihn töteten. Der ganze Landstrich trauert bis heute. Grindi ist nicht wie Romeo. Es gibt keine Beweise zu vergleichbaren spielerischen Interaktionen, kein „Flirten“ mit Hunden, keine bewiesene Gewöhnung. Er nähert sich gelegentlich – und zieht sich zurück. Selbst wenn er weniger scheu wäre, wäre das kein Grund für die aktuelle Hysterie in einem riesigen Revier. Drei Jahre friedliches Zusammenleben sprechen klar gegen Panik. Der eigentliche Auslöser lag oft bei den Menschen: Viele Sichtungen wurden gemeldet und Bilder geteilt – was Aufmerksamkeit steigerte und das Thema politisch auflud. Statt Aufklärung (Hunde anleinen, Abstand halten) wurde daraus ein Wahlkampfthema: Grüne Politiker wollten „hart durchgreifen“, um konservative Wähler zu gewinnen. Was man unterschätzte: Selbst viele Konservative vor Ort lieben „ihren“ Grindi. Hüttenwirte, Skiliftbetreiber und Einheimische in der Region (z. B. am Mehliskopf) stellen sich gegen den Abschuss und berichten von friedlichen Sichtungen ohne Probleme.

Gudrun Pflüger: Die Kraft echter Wolfsbegegnungen

Die Biologin und Berglauf-Weltmeisterin Gudrun Pflüger (1972–2023) erlebte 2005 in British Columbia etwas Tiefgreifendes: Ein wildes Küstenwolf-Rudel umringte sie friedlich, spielte um sie herum. Diese Begegnung half ihr, einen aggressiven Hirntumor länger als prognostiziert zu überstehen. In ihrem Buch „Wolfspirit“ und der Doku „Auf der Spur der Küstenwölfe“ zeigt sie: Wölfe können uns nah sein, uns sogar berühren, Kraft geben – ohne zu gefährden. Grindi hat niemanden umringt oder gespielt – aber er hat drei Jahre lang niemanden gefährdet. Solche Tiere berühren etwas in uns: Neugier, Respekt, vielleicht sogar Sehnsucht nach Wildnis. Oder eine Erinnerung, die in der DNA von manchen sogar gespeichert sein könnte. Hier ein Bericht: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/08/der-kleine-wolf-von-stora-karlsoe-ein-praehistorisches-vorbild-fuer-moderne-koexistenz-mit-mutigen-jungwoelfen/

Was würde wohl Gudrun Pflüger sagen, wenn sie noch leben würde? Erinnern wir uns: Ein Wolf zeigt sich dir nur, wenn er dir etwas erzählen oder mitteilen will. Das hat ihr indigener Freund Chester gesagt, und sie hat es oft zitiert.

Wolf Grindi wollte unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer wohl auch etwas bei seiner Begegnung erzählen. Niemand sonst hätte ihn wohl so unbeugsam in Schutz genommen und selbst schlimmste Shitstorms dafür in Kauf genommen und selbst eben keine Bilder von ihm veröffentlicht. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. bleiben dabei: Grindi hat sich absolut normal verhalten. Dokumentiert wurde dies unfreiwillig vom SWR. Aber dies bringt auch den Vorteil, dass die tatsächlichen Fakten reichweitenstark zu sehen waren, trotz der falschen Behauptungen zu  Wolfstouristen. Das normale Zurückweichen ist dokumentiert. Brigitte Sommer wäre nie auf die Idee gekommen, Grindi alleine mit diesen Fernsehleuten zu lassen. Hier der entsprechende offene Brief an den SWR: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/10/offener-brief-an-den-suedwestrundfunk-swr-betrifft-tendenzioese-berichterstattung-im-beitrag-die-suche-nach-dem-hornisgrinde-wolf-und-warum-sie-ihm-schadet/

Der Nationalpark als Chance – nicht als Problemzone

Der Nationalpark Nordschwarzwald (über 100 km², Grindi-Revier ca. 200–300 km²) ist oben auf den Bergen extrem dünn besiedelt: Grinden, Moore, dichte Wälder – ideal für einen Wolf (später vielleicht Paar/Rudel). Hier kann Koexistenz tatsächlich gelingen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sagen noch immer: Dort ist kein Wolfstourismus und zufällige Begegnungen wurden verzerrt dargestellt und instrumentalisiert. Auch die Folge einer Podcasterin wirkt oberlehrerhaft: Die Menschen vor Ort werden als dumm, beratungsresistent und leichtsinnig dargestellt – obwohl seit drei Jahren keinerlei Vorfälle passierten. Eine Privatperson ohne eigene Sichtung wird zur Expertin stilisiert, ein von ihr gegen den Abschuss verfasstes Strategiepapier hochgejubelt, am Ende doch von der Podcasterin „ritualisiertes Verhalten“ unterstellt und Abschuss geradezu gefordert. Die Privatperson musste sich am Ende vorgeführt fühlen, da sie nicht für einen Abschuss ist.  Dieser Podcast konstruiert ein Problem, das real nicht existiert und übt indirekt Druck aus – obwohl er vorgibt, gegen Abschuss zu sein. Das wirkt wie gesteuerte Opposition.
Grindi ist kein „Problemwolf“. Er ist ein Wolf, der drei Jahre friedlich lebt, sich zurückzieht und niemanden schädigt. Selbst wenn er tatsächlich weniger scheu wäre, wäre das kein Grund für Panik in einem so großen Gebiet. Die Debatte zeigt: Politik und Medien übertreiben, während die Menschen vor Ort gelassener und nicht naturentfremdet sind. Hierzu noch ein Meinungsartikel von Brigitte Sommer: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/30/die-angst-vor-dem-wolf-als-symptom-unserer-entfremdeten-seele/
Beispielfoto Wolf.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sagen: Hier geht es um mehr als einen Wolf. Es geht darum, ob wir im 21. Jahrhundert mit Verstand, Herz und Fakten antworten – oder mit Hysterie und Gewalt. Grindi muss leben. Weil er zeigt: Friedliches Miteinander ist möglich. Weil er etwas in uns berührt. Und weil die Fakten für ihn sprechen.

Und immer daran denken: Echte Freunde verrät man nicht.

Die Petition auf Change können wir leider absolut nicht mehr empfehlen, denn der Petitionstext wurde abgeändert und in einer Aktualisierung wurden plötzlich Vergrämungsmaßnahmen mit Besenderung gefordert und zwischen den Zeilen selbst ein Abschuss nicht mehr ausgeschlossen zu sein scheint.

Nach der Abgabe der Petition im Umweltministerium informiert heute eine weitere Aktualiserung darüber, dass bestimmte Orte an das Umweltministerium gemeldet wurden, wo „Vergrämungen“ stattfinden sollten. Faktisch wurde Wolf Grindi nun, nachem die Petitionserstellerin selbst Bilder gepostet hatte und ihn an Behörden gemelden hatte, mit Angabe von konkreten Orten, noch einmal verraten, denn diese Daten werden mit Sicherheit, falls das Gericht der Behörde statt gibt, auch fürs Auflauern zum Töten des Wolfs verwendet.

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Wolfsschutz-Deutschland e.V. weist nach: Wolf Grindi nicht verhaltensauffällig

Der Hornisgrinde-Wolf GW2672m („Grindi“) zeigt in der dokumentierten Begegnung vom 06. Februar 2026 kein verhaltensauffälliges Verhalten. Bei einer zufälligen Sichtung mit uns blieb der Wolf in über 100 Metern Entfernung stehen, beobachtete die Situation genau und zog sich anschließend ruhig zurück. Dies entspricht dem normalen Verhalten eines Wolfs. Denn Wölfe sind keine Fluchttiere, sondern prüfen zunächst die Lage, bevor sie sich entfernen. Ein SWR-Beitrag der auch auf der Tagesschauseite gebracht worden ist, zeigt diese Szene, lässt jedoch den entscheidenden Rückzug des Wolfs heraus und erweckt den Eindruck als wären Aktive unseres Naturschutzvereines als Wolfstouristen unterwegs gewesen und hätten ein SWR-Team extra bestellt.

Update 10.02.2026 – Die Naturschutzinitiative hat erneut einen Abschussstopp erreichen können: https://naturschutz-initiative.de/aktuell/neuigkeiten/zwischenentscheidung-vgh-stoppt-vorlaeufig-abschuss-von-grindi/?fbclid=IwY2xjawP3_jpleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeDrDdTHyVytlgq7rkWPZ6Km_lhmg_2htpR-Xu6Ld6WZWCaWOss7yidw5k0tc_aem_9wfnjp-pbr3dUXxTY0-D_w

Weiteres Update 10.02.2026: Offener Brief von Wolfsschutz-Deutschland e. V. an den SWR: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/10/offener-brief-an-den-suedwestrundfunk-swr-betrifft-tendenzioese-berichterstattung-im-beitrag-die-suche-nach-dem-hornisgrinde-wolf-und-warum-sie-ihm-schadet/

Weiteres Update 11.02.2026: Offener Brief an Ralf Henschel wegen diffamierender Aussagen und Aufruf zum Shitstorm: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/11/offener-brief-an-ralf-hentschel-vorsitzender-des-freundeskreis-freilebender-woelfe-e-v-ihr-diffamierender-fb-post-vom-08-02-2026-zum-wolf-gw2672m-grindi-widersprueche/

Aktueller Stand: Jagd vorerst ausgesetzt – Koexistenz ist möglich

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Abschuss grundsätzlich freigegeben, aber Naturschützer (Naturschutzinitiative e. V. ) legten Beschwerden beim VGH Mannheim ein. Aktuell gilt ein  vorläufiger Stopp.  Das VGH bat das Ministerium, bis mindestens 16. Februar 2026 abzuwarten (wegen anhängiger Beschwerden, noch nicht begründet). Das heißt erst einmal keinen Abschuss. 

Wolfsschutz-Deutschland e.V. bezweifelt ohnehin die in der Abschussbegründung des baden-württembergischen Umweltministeriums genannten extremen Annäherungen (teilweise auf sechs Meter) sowie die Vielzahl angeblicher Sichtungen. Die Unterrichtung und das Informationsgesuch (UIG) an das Ministerium blieben bislang unbeantwortet. Ohne transparente, nachvollziehbare Belege (Wer? Wann? Wo? Wie nah? Hunde frei? Fotos?) erscheinen diese Angaben stark übertrieben oder fehlinterpretiert.
Im Gegenteil: Grindi verhielt sich distanziert und vorbildlich bei einer Sichtung mit uns am 06.02.2026. Er bietet damit Koexistenz an. Die zwei Hunde unserer Gruppe zeigten ebenfalls ruhiges Verhalten. Dies ist genau das gewünschte Muster für ein friedliches, gelegentliches Zusammentreffen von Mensch und Wolf in der Natur. Ausführlich  begründet hatten wir das bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/28/nein-zum-abschuss-des-wolfsrueden-gw2672m-paar-und-rudelbildung-im-nationalpark/
Leider gehen wir inzwischen nicht mehr davon aus, dass eine Fähe mit im Gebiet ist, denn dann wären die Wölfe zusammen unterwegs gewesen, wie im Höhepunkt der Paarungszeit üblich. Wir gehen davon aus, dass sich Sichtungen am Ende der Paarungszeit noch weiter minimieren werden. Wolfsrüden sind außerhalb dieser Zeit nicht an Vermehrung interessiert. Sie reagieren dann gar nicht mehr auf läufige Hündinnen, falls es eine solche Begegnung überhaupt gegeben hat.

 

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Am Treffpunkt am Parkplatz lauerte ein TV-Team des SWR. Bekannt wurde der Termin in einer Whats-App-Gruppe gemacht, in der sich ganz offensichtlich Spione aufhalten. © Brigitte Sommer

Zufällige Begegnung – keine geplante Wolfsbeobachtung

Die Begegnung mit Grindi war reiner Zufall. Wolfsschutz-Deutschland e.V. war als anerkannter Naturschutzverein vor Ort, um mit einheimischen Wolfsfreunden zu sprechen, Spuren intern zu dokumentieren, mögliche Auslegungen von Fleisch oder Jagdfrevel zu prüfen und Material für einen eigenen Artikel zu sammeln, wie wir es immer tun – keine Wolfsnachstellung. Unser Spürhund Alba sollte lediglich Losung aufspüren, damit wir mit besserer Gebietsorientierung künftig mehr Schutz vor illegaler Verfolgung bieten können. Ein SWR-Team tauchte auf, nachdem es den Treffpunkt über eine WhatsApp-Gruppe (in der der Verein nicht Mitglied ist) erfahren hatte. Die Reporter seien beauftragt gewesen, eine Geschichte über „Wolfstouristen“ zu produzieren. Da keine Touristen am Parkplatz vor Ort waren, wurde die zufällige Begegnung instrumentalisiert. Das Angebot, im Interview klarzustellen, dass es dort keine Wolfstouristen und keine unvernünftigen Personen gibt, wurde nach der zufälligen Wolfsbegegnung nicht umgesetzt, sondern stattdessen eine stark tendenziöse Geschichte gebracht. Sämtliche Aufnahmen unseres Vereins dienen ausschließlich dem internen Monitoring. Es wurden keine Bilder oder Videos veröffentlicht, auf denen Grindi zu sehen ist – im Unterschied zu dem SWR-Beitrag anderen, die Sichtungen und Standorte öffentlich teilen und teilweise sogar an Behörden melden, was nun gegen den Wolf verwendet wird. Anfragen nach Bildern werden konsequent abgelehnt.
Videostellungnahme von Brigitte Sommer vom 07.02.2026 zum Vorfall mit dem TV-Team. Hier der Link zum tendenziösen Bericht. Der TV-Beitrag mit Fotos von Grindi, erstellt vom SWR-Team,  ist dort eingebaut: https://www.tagesschau.de/inland/regional/badenwuerttemberg/swr-die-suche-nach-dem-wolf-und-warum-sie-ihm-schadet-100.html?fbclid=IwY2xjawP1K4lleHRuA2FlbQIxMABzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEe5B3ipouzERG5t7qth0b_zqXF5sttzFoaFXMyVmHlJ2r1DNK4uwg2UX-5D-s_aem_L17zjzUA-9Vg_JsZj9CBoA

Brigitte Sommer dazu ergänzend: „Wäre der Wolf tatsächlich an den Hunden interessiert gewesen, wäre er uns auf unserer Wanderung, die erst stattfinden konnte, als das SWR-Team weg war, gefolgt. Dies tat er aber nicht. Die Hunde haben sich übrigens genauso vorbildlich verhalten wie Grindi. Das ist doch genau die Koexistenz, die angeblich so angestrebt wird. Auch sollten sich einige mal überlegen, wer davon profitiert, wenn dort keine Wolfsfreunde mehr wandern. Na, dämmerts? Vielleicht dämmerts auch, dass weisungsgebundene Wolfsexperten das sagen, was erwartet wird. Ich bin nicht weniger Experte, habe seit über 20 Jahren Erfahrung mit Wölfen.

Wie kann denn jemand ernsthaft glauben, dass wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. den SWR und auch noch den Wolf, wie uns jetzt vorgeworfen wird, gleich mit auf einen Termin bestellen? Die Reporter haben uns aufgelauert, sie bekamen den Tipp zu unserem Treffpunkt aus einer Whats-App-Gruppe. Sie waren beauftragt, eine Geschichte über Wolfstouristen zu machen. Um sie schnell wieder los zu werden, stimmte ich einem Interview zu, in dem ich sagen wollte, dass es dort keine Wolfstouristen gibt. Der Reporter wollte für bessere Aufnahmen einen Weg zirka 300 Meter in den Wald hinein. Dort kam uns dann plötzlich tatsächlich der Wolf entgegen. Ein unglaublicher Zufall, zu dem meine Ö-Töne – aber auch aus dem Zusammenhang gerissen – gebracht wurden. Der Wolf blieb in über 140 Metern Entfernung stehen und guckte. Ich machte Bilder für unser internes Monitoring. Ich habe nichts veröffentlicht, im Gegensatz zu denen, die ihre Bilder überall gepostet haben und dies teilweise immer noch tun und den Standort auch noch an Behörden gemeldet haben. Ich habe auch keine Bilder und Filme von den zwei vorherigen Wolfsbegegnungen innerhalb von 10 Jahren veröffentlicht und ich werde das auch nicht tun. Fotos werden vereinsintern verwendet.“

Hier noch ein Meinungsartikel von Brigitte Sommer zum Thema:

Es ist ein paradoxes Schauspiel, das sich in Foren, Petitionen und Social-Media-Kommentaren wiederholt: Menschen, die sich lautstark gegen jede Form von Tierquälerei stellen, gegen Massentierhaltung wettern, Zoos ablehnen und für den Schutz bedrohter Arten kämpfen – diese selben Menschen bekommen Panik, sobald ein Wolf mal sichtbar wird. Einer, der nicht angegriffen hat, nicht bedroht hat, einfach nur da ist: Ein grauer Schatten am Waldrand, ein flüchtiger Blick aus gelben Augen. Und sofort ertönt der chorale Ruf: Vergrämen, sofort! Mit Paintball, Gummigeschossen, Knallapparaten, Drohnen – Hauptsache, er verschwindet wieder aus unserem Sichtfeld. Das ist neurotisch. Und es ist zutiefst aufschlussreich. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/30/die-angst-vor-dem-wolf-als-symptom-unserer-entfremdeten-seele/

Die Vorsitzende Brigitte Sommer hat auf Einsätzen fast immer ihre Profikamera dabei,um Qualitätsbilder für unsere Artikel zu machen.

Propaganda gegen Bürger vor Ort

Behörden und Teile der Medien zeichnen die Menschen in der Region wiederholt als unvernünftig, rücksichtslos oder schuldhaft. Diese Narrative werden teilweise von den Betroffenen selbst übernommen, was uns sehr schockiert hat. Viele lassen sich manipulieren und wiederholen die Vorwürfe, ohne die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort zu prüfen. Dadurch entsteht Spaltung und Ablenkung von den eigentlichen Herausforderungen (z. B. illegale Eingriffe in Wolfsbestände). Die Realität vor Ort, die wir erlebten, zeigte hingegen vernünftige Einheimische und Wanderer, die respektvoll mit der Natur umgingen. Viele sind heute entsetzt darüber, dass sie im guten Vertrauen Begegnungen den Behörden gemeldet hatten. Wir sprachen auf unseren Wanderungen mit verschiedenen Bürgern. Viele wollen Sichtungen jetzt für sich behalten. Andere hatten gar nichts von einem Wolf gewusst. Ein christlicher Wanderverein war mit einem Ranger im Gebiet unterwegs. Auch einige in dieser Gruppe äußerten sich entsetzt. Allerdings konnten wir nur ein paar Stimmen einfangen, weil es sich um eine „Schweigewanderung“ handelte. Bei Sand nutzen Skifahrer noch die letzten Möglichkeiten. An Wölfen war man nur teilweise interessiert. Grindi war auch dort von einer begeisterten Mutter gesehen worden, die sich nichts dabei dachte, die Bilder zu posten. Ein Ehepaar feierte an einem Wanderparkplatz seinen 66sten Hochzeitstag. Von einem Wolf wusste man nichts. An der Hornisgrinde zeigten sich die meisten Touristen entsetzt. Die Geschäftsinhaber haben teilweise Angst, dass Touristen wegbleiben könnten, nicht aus Angst vor dem Wolf, sondern wegen der Vorgehen der Behörden, denn das Motto des Nationalparks lautet: „Eine Spur wilder.“ Man empfinde dies als Hohn.

Eskalation: Hassnachrichten, Verfolgung und körperliche Bedrohung

Nach dem SWR-Bericht und den öffentlichen Debatten hat Wolfsschutz-Deutschland e.V. eine Welle von Hassnachrichten erhalten – teils massiv beleidigend, teils bedrohlich. Bei einer Wanderung im Gebiet wurden Vereinsmitglieder von mehreren Männern verfolgt. Auf einer friedlichen Pro-Wolf-Kundgebung in Bühl wollten einzelne Personen körperlich auf Brigitte Sommer losgehen und machten sie persönlich für die drohende Tötung Grindis verantwortlich. Andere, wie z. B. ein Tierhorter, fordern in sozialen Netzwerken Mitglieder von uns auf, auszutreten und in einen anderen Verein einzutreten. Diese Vorfälle sind absolut inakzeptabel. Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist ein anerkannter Naturschutzverein, der faktenbasiert für den Wolf eintritt. Hass, Bedrohungen, Verfolgung und körperliche Einschüchterung haben in einer sachlichen Debatte nichts zu suchen. 

Vergrämung und Gebietsabsperrung unrealistisch und unnötig


Der Pressesprecher eines anderen Vereins fordert Vergrämung des Wolfs und Absperrung des Gebiets. Der Bürgermeister von Forbach hat jedoch klargestellt, dass eine Absperrung in diesem stark touristisch genutzten Gebiet unmöglich ist. Grindi muss auch gar nicht vergrämt werden – er zeigt bereits das richtige Verhalten.
Was stattdessen beendet werden muss: Heimliche Beseitigung von Wolfsfähen durch einen bestimmten Personenkreis, die Grindi die Chance auf eine Partnerin bis zur nächsten Paarungszeit nimmt. Ein weiterer Wolfsexperte schlägt vor, Grindi zusammen mit einer Partnerin in ein Gehege zu sperren. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sehen das kritisch, denn Grindi ist ein frei geborener Wolf, der sich nichts zu Schulden kommen gelassen hat, außer zu schauen. 
Wanderer an einem See. © Brigitte Sommer

Warum die Natur allen offen bleiben sollte

Waldstimmung im Kerngebiet. Foto: Brigitte Sommer

 

Der Aufenthalt in der Natur tut Körper und Seele gut – das ist wissenschaftlich vielfach belegt. Regelmäßige Spaziergänge im Wald senken Stresshormone (Cortisol), verbessern die Stimmung, stärken das Immunsystem und fördern die Konzentration. Kinder entwickeln in der Natur mehr Kreativität, Motorik und Umweltbewusstsein; Erwachsene reduzieren das Risiko für Depressionen, Burnout und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Gerade in touristisch geprägten Regionen wie dem Nordschwarzwald ist die Natur ein Ort der Erholung, der Begegnung und der Achtsamkeit – für Menschen, Familien, Hunde und Wildtiere gleichermaßen. Der Fall Grindi zeigt: Bei gegenseitigem Respekt und Abstand ist Koexistenz möglich. Eine Absperrung oder das Verdrängen von Wanderern würde nicht nur dem Wolf schaden, sondern auch den Menschen die wichtigste Quelle für Gesundheit und Ausgeglichenheit nehmen sowie der von Tourismus abhängigen Bevölkerung Lebensgrundlagen entziehen. 

 

 

Bewegende Mahnwache

Brigitte Sommer und Gudrun Zimmermann von Wolfsschutz-Deutschland e. V. waren auch bei der Mahnwache vor Ort.

 

Am Freitag, 6. Februar 2026, fand auf dem Kirchplatz in Bühl eine beeindruckende Mahnwache für den Hornisgrinde-Wolf Grindi statt. Rund 300 Menschen – viele extra dafür angereist – versammelten sich friedlich, um gegen den geplanten Abschuss zu protestieren und ein klares Zeichen für das Leben des Wolfs zu setzen. Transparente mit Botschaften wie „Der Wolf soll leben“ unterstrichen die Stimmung. Die Mahnwache, initiiert von lokalen Wolfsfreunden und unterstützt von Organisationen wie der Naturschutzinitiative e. V., war eine der ersten ihrer Art in Deutschland: Eine öffentliche, stille Kundgebung, speziell für einen einzelnen Wolf. Sie zeigte eindrucksvoll, wie sehr das Schicksal Grindis viele Menschen bewegt und wie groß der Wunsch nach echter Koexistenz ist – statt Tötung als vermeintlich „einfacher“ Lösung. Trotz der friedlichen Atmosphäre kam es zu bedauerlichen Eskalationen: Einzelne Personen wollten körperlich auf Brigitte Sommer (Vorsitzende Wolfsschutz-Deutschland e.V.) losgehen und machten sie persönlich für die drohende Tötung verantwortlich. Solche Vorfälle unterstreichen, wie polarisierend das Thema geworden ist.
Auch Vorwürfe dort, wir hätten unseren Einsatz wegen des TV-Teams abbrechen sollen, sind absurd und zeugen von mangelnder Kenntnis der tatsächlichen Abläufe. Genau das Gegenteil war geplant und wurde auch umgesetzt: Wir wollten dem SWR-Team den Zahn vom angeblichen ‚Wolfstourismus‘ ziehen und klarstellen, dass es dort keine solchen Gruppen gibt und niemand unvernünftig handelt. Deshalb hat Brigitte Sommer – nachdem das Kamerateam plötzlich auftauchte – überhaupt erst einem kurzen Statement zugestimmt. Darüber hinaus bot sich durch die zufällige Begegnung mit Grindi die einmalige Möglichkeit, dem Team live und vor der Kamera die Ungefährlichkeit des Wolfs zu demonstrieren: Er blieb in über 140 m Entfernung stehen, schaute genau hin, zog sich dann ruhig zurück – normales, distanziertes Wolfsverhalten. Genau das mussten wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.  in dem Moment zeigen. Wir konnten doch Grindi nicht mit diesem Team – der Redakteur gab gegenüber einem mit anwesenden Wolfsfreund sogar an, er hätte eine Petition für den Abschuss unterzeichnet –  alleine lassen. Kaum war der Wolf weg, ging auch das TV-Team seiner Wege. Warum in aller Welt hätten wir danach unsere geplante Wanderung abbrechen sollen? Wir waren nicht wegen des Wolfs da, sondern zur Recherche, Dokumentation und zum Gespräch mit Einheimischen, die Hilfestellung suchten. Die Wolfsbegegnung  war ein Zufall, den wir notgedrungenermaßen nutzen mussten, um Fakten zu liefern – nicht umgekehrt. Wer jetzt behauptet, wir hätten „abbrechen sollen“, ignoriert bewusst, dass wir genau das taten, was Wolfsfreunde tun sollten: vor Ort sein, dokumentieren, aufklären und die Realität gegen verzerrte Narrative verteidigen.

Blick ins Gebiet:

Zentral um die Hornisgrinde (1.164 m, höchster Berg im Nordschwarzwald) herum, hat sich Grindi sein Revier eingerichtet. Es umfasst große Teile des Nationalparks Schwarzwald (besonders den nördlichen Bereich), angrenzende Staatswaldflächen und Teile der umliegenden Gemeinden wie Baiersbronn, Seebach, Forbach, Bühlertal und Sasbachwalden. Typische Größe solcher Reviere im Schwarzwald: ca. 200–300 km² (je nach Beuteangebot und Überlappungen). Das Revier erstreckt sich über hügeliges bis bergiges Gelände mit dichten Wäldern, Hochmooren, Grinden (offene Heidelandschaften) und einigen Tälern.
Bachlauf © Brigitte Sommer

 

Forstmitarbeiterinnen beim Aufhängen neuer Kameras. Viele stimmen dem Abschuss auch nicht zu, wagen sich aber nicht, dies zu äußern. Die Info kam nicht von diesen Mitarbeiterinnen, sondern von einem Informanten.  © Brigitte Sommer
Bühlertal. © Brigitte Sommer

 

Muggelsee im Vordergrund, im Hintergrund der Gipfel der Hornisgrinde. © Brigitte Sommer
Das ganze Gebiet ist stark auf Touristen ausgelegt, was hier nachtürlich auch Wolfssichtungen etwas wahrscheinlicher macht als in anderen Gebieten, wo wenig bis gar nichts los ist. Schließlich kann sich ein Wolf nicht unsichtbar machen. Grindi geht aber mit der Situation vorbildlich um. © Brigitte Sommer

 

Blick von der Horninsgrinde in Richtung Süden. © Brigitte Sommer

 

Skipiste in der Nähe von Sand. .
Schwarzbachtalsperre. © Brigitte Sommer

 

Typisches Bild wie überall. Hier bei Herrenwies sind schottische Hochlandrinder hinter mehreren Litzen. Allerdings fehlt am Eingangstor der Untergrabschutz. Gut, dass Grindi sich bislang überhaupt nicht für Weidetiere interessiert hat.

 

In Herrenwies gibt es auch ein Naturschutzzentrum, das natürlich auch Touristen anlocken soll. © Brigitte Sommer

 

Nächste Schritte

  • Eine formelle Gegendarstellung geht am 09. Februar 2026 an den SWR und die Tagesschau.
  • Gegen einen „Möchtegernforcer“ wird eine Unterlassungsverfügung vorbereitet.
  • Wolfsschutz-Deutschland e.V. arbeitet weiter vor Ort überall – für Grindi und alle Wölfe. 

 

Zur aktuellen Medien- und Gruppendynamik (wie einseitige Berichte oder Schuldzuweisungen entstehen und warum viele blind folgen) empfehlen wir  dieses nachdenkliche Video von Dr. Jonas Tögel: „Warum folgen so viele wie Schafe der Herde? – Propaganda verstehen“
Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/28/nein-zum-abschuss-des-wolfsrueden-gw2672m-paar-und-rudelbildung-im-nationalpark/

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolf GW2672m „Grindi“: Abschuss genehmigt – NI gewinnt Teilerfolg und legt Beschwerde ein

Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßt den Teilerfolg der Naturschutzinitiative im Verfahren gegen Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs – Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind jetzt vor Ort im Einsatz. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute über den Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen die Tötung des Wolfs GW2672m („Hornisgrinde-Wolf“) entschieden: Der Hauptantrag auf vorläufigen Schutz vor der Tötung wurde größtenteils abgelehnt, sodass der Wolf grundsätzlich ab sofort und bis zum 10. März 2026 erschossen werden darf. Jedoch wurde bereits von der NI Beschwerde eingelegt. Morgen findet in Bühl eine Mahnwache für Grindi statt, organisiert von Wolfsfreunden vor Ort. 

Und die NI erzielte einen wichtigen Teilerfolg: Das Gericht untersagte die Verwendung bestimmter Waffen und Hilfsmittel, insbesondere halbautomatische oder automatische Waffen sowie Sichtgeräte für Nachtschuss mit elektronischen Bildverstärkern oder Umwandlern. Diese Einschränkung ist ein klarer Erfolg für den Tierschutz und zeigt, dass Gerichte EU-Recht (FFH-Richtlinie) und Verhältnismäßigkeit ernst nehmen – auch wenn der Abschuss selbst vorerst genehmigt bleibt.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßen diesen Teilerfolg und den insgesamt mutigen Einsatz der Naturschutzinitiative ausdrücklich. Die NI hat sofort Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim angekündigt – ein entscheidender nächster Schritt, um Wolf Grindie das Leben zu retten.. Der Wolf GW2672m lebt seit 2024 friedlich im Nationalpark Schwarzwald (Nordschwarzwald) und eine akute Gefahr für Leib und Leben liegt nachweislich nicht vor. Die Ausnahmegenehmigung des baden-württembergischen Umweltministeriums widerspricht unserem Verständnis nach dem Vorsorgeprinzip und dem günstigen Erhaltungszustand für Wölfe sowie EU-Recht und Tierschutzrecht.
Beispielfoto Wolf.

 

Wir sind selbst vor Ort im Gebiet der Hornisgrinde. Gemeinsam mit unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer werden wir das Revier erwandern, alle relevanten Spuren, Sichtungen und Umstände dokumentieren und die Lage aus wolfsfreundlicher Perspektive bewerten. Unsere Erkenntnisse fließen direkt in unsere weitere Arbeit ein – inklusive möglicher rechtlicher, medialer und öffentlicher Schritte.
Wolfsfreunde und Unterstützer: Bleibt wachsam! Der Kampf um den Hornisgrinde-Wolf Grindi ist noch lange nicht entschieden – der Teilerfolg der NI gibt Hoffnung und weitere Instanzen und Dokumentationen vor Ort können den Abschuss stoppen. Wir behalten uns vor, unsere Dokumentationen dafür zu nutzen,  Strafanzeige gegen Entscheider und Ausführende zu erstatten. Falls das Verwaltungsgericht die Beschwerde der NI Recht gibt, befindet sich das Abschussteam unserer Meinung nach nicht in einem rechtssicheren Raum. 

 

Beispielfoto Wolfspaar. Wir sind ziemlich sicher, dass Grindi im Dezemeber 25 mit einer Fähe zusammen unterwegs gewesen ist. Mit dem Abschuss des Rüden soll eine Rudelbildung wohl verhindert werden.

 

Wir sind für Euch erreichbar:


Hotline: 0176 48732612
E-Mail: Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de 
Wolfsfreunde haben am Freitag, den 6.02.2025 eine Kundgebung für den Wolf Grindi organisiert. Uhrzeit: 18 Uhr am Kirchplatz in Bühl.
Hier eine Petitionen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/