Sicherheit der Menschen an erster Stelle? – Die bittere Heuchelei von NABU, Umweltministerium und Medien

Das Umweltministerium Baden-Württemberg und der NABU wiederholen im Fall Hornisgrindewolf „Grindi“ gebetsmühlenartig: „Die Sicherheit der Menschen hat oberste Priorität.“ Beim Hornisgrinde-Wolf GW2672m soll das bedeuten: Ein Tier, das seit 2024 friedlich im Nationalpark Schwarzwald lebt, soll sterben – weil es sich Menschen und Hunden zu sehr genähert habe.  Bewiesen ist unserer Meinung nach nichts, eine Antwort auf unsere UIG steht noch aus. Das Gericht stoppte den Abschuss vorläufig am 30. Januar 2026, weil keine akute Gefahr besteht. Dennoch: „Traurig, aber nachvollziehbar“, „logische Konsequenz“, „Prävention gescheitert“ – so oder ähnlich lautet die Standard-Antwort des NABU an besorgte Wolfsfreunde, fast identisch mit der Ministeriums-Linie und den Medien, die wie Hofberichterstatter fungieren und erwachsene Bürger als „unvernünftig“ anprangern.

Das Umweltministerium erklärt auf seiner Website und in Pressemitteilungen: „Die Sicherheit der Menschen steht dabei an oberster Stelle. Das Umweltministerium hätte daher zunächst Mitte 2024 angeordnet, den Wolf zu fangen und zu besendern.“ Der Wolf sei „mehrfach dadurch aufgefallen, dass er Menschen zu nahe gekommen war“, und „keine Alternative“ zur Entnahme bestehe. Der NABU schließt sich nahtlos in Antworten auf Briefe und Proteste von Wolfsfreunden an: „Aus Sicht des NABU ist klar: Die Sicherheit des Menschen hat oberste Priorität.“ Sie betonen die Schwierigkeit der Betäubung („enorm schwierig“ in freier Wildbahn), gescheiterte Fangversuche und den „Wolfstourismus“, der das Verhalten verschärft habe. Das Verhalten sei „neugierig, aber nicht aggressiv“, dennoch „unerwünscht“ – und daher müsse man eingreifen, bevor es eskaliere.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer.
Die Badische Neueste Nachrichten (BNN) gehen noch weiter und schieben die Schuld direkt auf Hundehalter und Hobbyfotografen: In Artikeln wie „Abschussplan für zutraulichen Wolf: Warum Hundehalter und Hobbyfotografen angeblich eine große Schuld daran trifft“ wird suggeriert, dass gezieltes Anlocken, Fotos machen und Nähe suchen die Zutraulichkeit verursacht hätten – und damit den Abschuss „notwendig“ machten. Das ist klassische Sündenbock-Rhetorik: Die Verantwortung wird von Behörden und Politik auf „unvernünftige“ Bürger abgewälzt. Es seien Sichtungen gemeldet worden, bei denen Hundehalter ihre Tiere mit dem Wolf spielen ließen, behauptet der Pressesprecher von Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) in einem BNN-Artikel. Dabei hätte der Wolf die Hunde auch verfolgt. Auch Wolfshunde wären dabei gewesen. Ein Halter wäre mit seinen Tieren extra angereist, um sie mit dem Wolf spielen zu lassen, schreiben die BNN weiter. Dies klingt so absurd, dass man die Frage stellen kann, ob nicht eine Vielzahl an Sichtungsmeldungen nicht den Wolf zeigten, sondern Wolfshunde, die von echten Wölfen kaum zu unterscheiden sind. In der Auflistung des Umweltministeriums über Fälle von angeblichen Wolfssichtungen ist angegeben, dass das Individuum nicht bekannt sei. Fotos sind nicht veröffentlicht: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/biologische-vielfalt-und-mensch/artenschutz-und-management/wolf/nachweise

Vorher hatte sich Spitzenkandidat Cem Özdemir als „harter Wolf-Gegner“ positioniert:

In einem Interview verkündete er salopp: „Wenn Sie mich jetzt nach dem Wolf fragen würden (…), den schießen wir ab. Im Nationalpark, da gibt es einen. Der hat sich Menschen angenähert und auch Tieren. Das finden wir gar nicht gut. Deshalb habe ich mich sehr darüber gefreut, dass der abgeschossen werden soll. Das Kommando ist schon unterwegs.“ Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/31/hornisgrinde-gericht-stoppt-gruenes-wolfskiller-kommando/
Es wirkt fast so, als wolle man Fälle aus den Niederlanden, wo es aber tatsächlich viele Bild- und Filmbeweise von stalkenden Hobby- und Profifotografen gab und Wölfe von einem Parkinhaber selbst angefüttert worden sind, wie eine Blaupause als Argument für Abschüsse in Deutschland heran nehmen.
Viele Menschen haben in gutem Glauben Sichtungen gemeldet, Fotos und Videos gemacht und Standorte an die Behörden weitergegeben – genau wie von den Behörden empfohlen. Diese Daten wurden nun als Beleg für „auffälliges Verhalten“ und „Wolfstourismus“ gegen den Wolf verwendet. Ehrliche Bürgerbeteiligung wird zu Munition für den Abschuss umfunktioniert. Das menschliche Verhalten als Hauptursache ist nicht bewiesen – es ist eine bequeme Erzählung, um vermeintlich Wählerstimmen aus dem konservativen Lager bei den kommenden Wahlen für die Grünen zu gewinnen? 

Die wahren Monster

Das ist blanker Hohn. Wenn echte Sicherheit von Menschen an erster Stelle stünde, gäbe es längst Konsequenzen im Fall Jeffrey Epstein: Millionen Dokumente zeigen Verbindungen von Politikern, Milliardären und Royals zu systematischem Sexhandel und Missbrauch Minderjähriger – und doch keine neuen Haftbefehle, keine Prozesse gegen die wahren Monster in Machtpositionen. Kinder und Jugendliche bleiben schutzlos, während Verbrecher frei herumlaufen. Auch nach Deutschland reicht dieses weltweite Netzwerk mit einer Vielzahl von Betroffenen und Opfern. Bislang wurde hier nur die Spitze des Eisberges bekannt.
Beim Wolf? Sofort die Waffe laden. Ein Wolf bedroht keine Kinder, keine Großmütter und auch keine Rotkäppchen – der Mensch tut es, und zwar systematisch. Das wahre Monster ist nicht das Tier im Wald, sondern der Mensch, der wegschaut, wenn es um echte Gefahren geht und stattdessen ein harmloses Wildtier zum Sündenbock macht. Diese Doppelmoral entlarvt alles: „Sicherheit zuerst“ gilt nur, wenn es politisch opportun ist. Bei Kindern schweigt man, beim Wolf ruft man Alarm. Zeit, die Prioritäten umzudrehen: Schützt die Schwachen wirklich – nicht nur rhetorisch, sondern konsequent. Fordert Gerechtigkeit für Opfer realer Verbrechen und lasst unsere Wölfe in Ruhe leben. 
Die Entscheidung in der Hauptverhandlung wird in dieser oder in der kommenden Woche erwartet. Wolfsfreunde haben eine Mahnwache für Grindi am 6. Febraur um 18 Uhr am Kirchplatz Bühl organisiert:
Plakat zur Mahnwache. © Privat
Quellen:
NABU-Position zum Wolf (allgemein, inkl. Hinweis auf Einzelfälle wie Hornisgrinde):
https://baden-wuerttemberg.nabu.de/tiere-und-pflanzen/woelfe/index.html
Abschussplan für zutraulichen Wolf: Warum Hundehalter und Hobbyfotografen angeblich eine große Schuld daran trifft:

https://bnn.de/mittelbaden/gaggenau/forbach/abschussplan-fuer-zutraulichen-wolf-warum-hundehalter-und-hobbyfotografen-angeblich-eine-grosse-schuld-daran-trifft
(Hier wird explizit der Wolfstourismus und das Verhalten von Hundehaltern/Fotografen als Hauptursache genannt.)

Neues am Abend: Wolfsabschuss – die Schuld der Hundehalter und Fotografen?:
https://bnn.de/nachrichten/baden-wuerttemberg/neues-am-abend-wolfsabschuss-die-schuld-der-hundehalter-und-fotografen

Es gibt klare Hinweise auf einen Bezug von Jeffrey Epstein zu Deutschland – hauptsächlich über seine langjährige Bankverbindung zur Deutsche Bank. Von 2013 bis 2018 (nach seiner Verurteilung 2008) handhabte die Bank Epsteins Konten, trotz zahlreicher roter Flaggen wie verdächtigen Transaktionen (z. B. Zahlungen an mutmaßliche Komplizen oder russische Models). Die Deutsche Bank wurde deswegen 2020 von US-Regulatoren mit 150 Millionen USD Strafe belegt und 2023 in einem Zivilverfahren zu weiteren 75 Millionen USD an Epstein-Opfer verpflichtet. Das zeigt, wie Epsteins Netzwerk auch in Europa (hier Deutschland) finanzielle Strukturen nutzte, ohne dass die Bank ausreichend eingriff. https://www.nytimes.com/2020/07/07/business/jeffrey-epstein-deutsche-bank-settlement.html 1 web page
Die Position von uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V.
Kein Abschuss – nie. Echter Schutz statt „Management“ durch Kugeln. Wir  sehen den Wolf als unverzichtbaren Teil der Natur und kämpfen gegen jede Form der Tötung, auch in Einzelfällen wie Hornisgrinde.  Außerdem lehnen wir die allgemeine Jagd insgesamt ab. 
Hier unsere Berichte zum Hornisgrindewolf:
Unsere Artikel zu Bram in den Niederlanden:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Hornisgrinde: Gericht stoppt grünes Wolfskiller-Kommando

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 30. Januar 2026 dem Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) stattgegeben und den geplanten Abschuss des sogenannten Hornisgrinde-Wolfs (GW2672m) vorläufig gestoppt. Dieser Beschluss, Aktenzeichen 6 K 868/26, verhindert, dass das Umweltministerium Baden-Württemberg – unter grüner Führung – den Wolf töten lässt, bis eine Entscheidung im Eilverfahren fällt. Es ist ein vorläufiger, aber signifikanter Erfolg für den Naturschutz, der zeigt, dass Gerichte nicht blindlings politischen Kalkülen folgen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. gratulieren der NI zu diesem Schritt und fordern alle Naturschützer und Wolfsfreunde auf, wachsam zu bleiben – denn der Kampf ist noch nicht vorbei. Hier alle Hintergründe.

Der Hintergrund: Ein Wolf im Visier der Politik

Der Hornisgrinde-Wolf, ein Einzelgänger im Nationalpark Schwarzwald, lebt seit Anfang 2024 in der Region und wurde über 180 Mal gesichtet. In der Szene heißt es inzwischen klar: Sichtungen nicht melden, damit die Behörden keine 200+ Meldungen mehr als Vorwand für Tötungen missbrauchen können. In der Begründung der Schießgenehmigung heißt es, er hätte sich Menschen und Hunden genähert, was zu Konflikten geführt hätte – die letzten dokumentierten Vorfälle datieren jedoch aus Mai und Juni 2024. Trotz fast zweijähriger, erfolgloser Fangversuche, was stark auf ein scheues Verhalten hindeutet, erteilte das grün-geführte Umweltministerium am 23. Januar 2026 eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss, befristet bis 10. März 2026.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Die Begründung: Der Wolf sei „verhaltensauffällig“ und stelle eine Gefahr dar. Doch wie das Gericht feststellte, liegt keine akute Bedrohung vor – die Gefahrenlage ist nicht so dringlich, dass ein kurzes Abwarten unverhältnismäßig wäre. Die Naturschutzinitiative reichte am 28. Januar 2026 eine Anfechtungsklage ein und stellte parallel den Eilantrag. Das Gericht folgte diesem und wog die Interessen ab: Der Schutz des Wolfs und der effektive Rechtsschutz der Naturschützer überwiegen vorläufig dem öffentlichen Interesse an einer sofortigen Tötung. Ohne diesen Stopp hätte der Abschuss irreversible Tatsachen geschaffen – der Wolf wäre tot, bevor die Hauptsache geprüft werden könnte. Besonders bemerkenswert: Das Gericht betonte, dass die letzten problematischen Vorfälle Monate zurückliegen und der Wolf in vielen Sichtungen „ruhiges und entspanntes Verhalten“ zeigte. Alternativen wie temporäre Hunde-Besuchsverbote in der Ranzzeit oder verbesserte Betäubungsversuche wurden offenbar vernachlässigt.

Das geplante „Killerkommando“: Steuergelder für anonyme Jäger

Hinter den Kulissen war bereits alles vorbereitet: Ein spezialisiertes, anonymes Entnahmeteam – oft polemisch als „Killerkommando“ bezeichnet – sollte in der Nacht vom 2. auf den 3. Februar 2026 zuschlagen. Dieses Team, nicht aus der Region stammend, operiert revierübergreifend und bleibt unbekannt, um vor Anfeindungen geschützt zu sein. Lokale Jäger, darunter der Kreisjägermeister in Rastatt, zeigten sich überrascht und frustriert: Sie durften nicht aktiv mitmachen, sondern mussten das fremde Team in ihren Revieren lediglich „dulden“. Manche sprachen von einer „Enteignung“ ihrer Reviere oder von Misstrauen gegenüber lokalen Kräften. Diese Methode geht auf Forderungen wie die von Frank Fass zurück, dem Inhaber des Wolfszentrums Dörverden. Bereits 2023 plädierte er in Niedersachsen für ein professionelles, steuerfinanziertes „Wolfskillerteam“ – ausgebildete Spezialisten, die Wölfe fangen und töten. Seine Worte: „Was wir dringend brauchen, ist eine Fachgruppe auf Landesebene, mit Mitarbeitern, die wirklich gelernt haben, wie man Wölfe fängt, sie betäubt, vergrämt und auch, wie man Wölfe tötet.“ Und ja, das koste Steuergelder. Offenbar mit Erfolg: Solche Teams werden nun bundesweit etabliert, inklusive in Baden-Württemberg. Für uns bei Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist das ein Skandal – Steuergelder für die Tötung geschützter Arten, statt für echte Koexistenzlösungen.
Hier wurde „Grindi“ GW2672m) gefilmt und landete bei etlichen Medien.

Die grüne Heuchelei: Wahlkampf auf Kosten des Wolfs

Doch der eigentliche Skandal liegt in der politischen Dimension. Mitten im Landtagswahlkampf 2026 – die Grünen kämpfen um die Spitze in Baden-Württemberg – positioniert sich Spitzenkandidat Cem Özdemir als „harter Wolf-Gegner“.
In einem Interview verkündete er salopp: „Wenn Sie mich jetzt nach dem Wolf fragen würden (…), den schießen wir ab. Im Nationalpark, da gibt es einen. Der hat sich Menschen angenähert und auch Tieren. Das finden wir gar nicht gut. Deshalb habe ich mich sehr darüber gefreut, dass der abgeschossen werden soll. Das Kommando ist schon unterwegs.“
Diese martialische Rhetorik („Kommando unterwegs“) passt eher zu Law-and-Order-Politikern als zu einem grünen Bundeslandwirtschaftsminister, der einst für Umweltschutz stand. Der SWR-Kommentar von Heiner Kunold trifft den Nagel auf den Kopf: „Warum tut er das? Ein böser Gedanke drängt sich mir auf: Wird der Wolfsabschuss womöglich für den politischen Stimmenfang missbraucht?“ Genau das! In Umfragen unter Druck, distanzieren sich die Grünen von ihrem Image als „Wolfspartei“, um ländliche Wähler, Jäger und Landwirte anzusprechen. Themen wie Wolf, Biber oder Kormoran werden emotional aufgeladen und die CDU, AfD oder FDP nutzen das, um die Grünen als „realitätsfern“ hinzustellen. Özdemir reagiert opportunistisch: Er plädiert seit 2023/2024 für erleichterte Abschüsse und nun – kurz vor der Wahl – pushen die Grünen die erste Abschussgenehmigung in Baden-Württemberg, ausgerechnet im Nationalpark Schwarzwald, Symbol für „Eine Spur wilder!“. Bei CDU/CSU oder AfD machen wir uns keine Illusionen – diese Parteien waren immer wolfsfeindlich. Aber die Grünen? Sie sind heuchlerischer als je zuvor. Traditionell als Umweltschützer getarnt, opfern sie nun den Wolf für Wahlkampfgewinne. Das untergräbt ihre Glaubwürdigkeit: Ein grünes Ministerium gibt den Abschuss frei, feiert ihn öffentlich und ignoriert Petitionen mit Tausenden Unterstützern. Es ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die an eine friedliche Koexistenz glauben. Der Wolf wird zum Symbol für „harte Hand“ gemacht – tot nützlicher als lebendig. Diese Doppelmoral ist unerträglich: Grüne predigen Klimaschutz, aber töten geschützte Arten für Stimmen. Keine andere Partei war bisher so zynisch unterwegs.
Große Naturschutzverbände wie NABU, BUND und WWF schweigen weitgehend oder kuschen vor dem Druck. Der NABU-Landeschef Johannes Enssle nennt den Abschuss „traurig, aber nachvollziehbar“ und akzeptiert die „logische Konsequenz“ – statt den Wolf im Nationalpark zu verteidigen. Ein Podcast, der sonst scheinbar laut gegen Wolfshatz predigt, äußert sich in einem Facebook-Beitrag so, dass er die Tötung als unvermeidbar darstellt und die Regierungslinie mitträgt. Statt echten Protest zu organisieren, wird naiven Followern eine Sicht die angeblich auf DER WISSENSCHAFT basiert, eingebläut, die den Abschuss legitimiert – genau wie die Politik es will. Und das nicht zum ersten Mal, während kleine Verbände und Vereine wie die Naturschutzinitiative klagen und siegen und wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestieren und vor Ort versuchen das Schlimmste zu verhindern, ducken sich Andere weg. 
Einblick in ein Wolfsrevier irgendwo in Deutschland aus einer unserer Wildkameras.

Müssen alle an einem Strang ziehen?

Beim Hornisgrinde-Wolf GW2672m zeigt sich, was echter Naturschutz braucht. Es gibt keine „eine Wissenschaft“, die alles vorgibt und keine Pflicht zum Mitmarschieren. Staatlich dotierte Verbände oder Podcasts, dessen Finanzierung im Nebel bleiben, sind oft geneigt, dem Ministerium hinterherzulaufen. Wer ständig predigt, dass „alle an einem Strang ziehen sollen“ – natürlich an dem Strang der Großen – der wählt den sicheren Weg in die Unterwerfung.
Unterschiedliche Wege halten den Druck hoch und verhindern, dass wir alle zu willfährigen Abnickern werden. Pluralismus ist der Schutz vor Einseitigkeit und Kapitulation. Einheitsbrei tötet Wölfe.

Wie es jetzt weitergeht:

Das Land Baden-Württemberg kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen – bis dahin bleibt der Abschuss vorläufig gestoppt; eine Entscheidung im Eilverfahren (über den vollen Stopp bis zur Hauptsache) wird in den kommenden Tagen oder spätestens nächste Woche erwartet, während die Genehmigung des Ministeriums bis 10. März 2026 läuft.

Mahnwache für Grindi am 6. Februar

Wolfsfreunde haben am 6. Februar eine Mahnwache für den Wolf organisiert, Treffpunkt Kirchplatz Bühl, 18 Uhr.

 

Wir brauchen Hilfe vor Ort:

Wir brauchen dringend Hilfe vor Ort: Werdet neues Mitglied bei Wolfsschutz-Deutschland e.V., https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
unterstützt uns mit Spenden und meldet uns bitte alle Sichtungen des Wolfs – nur so können wir die Realität vor Ort dokumentieren, Druck aufbauen und weitere Argumente gegen einen Abschuss vorbereiten.
Hier noch ein Lesetipp: Die Angst vor dem Wolf als Symptom unserer entfremdeten Seele: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/30/die-angst-vor-dem-wolf-als-symptom-unserer-entfremdeten-seele/

 

Quellen:

https://naturschutz-initiative.de/aktuell/neuigkeiten/eilmeldung-der-hornisgrinde-wolf-darf-vorerst-nicht-geschossen-werden/?fbclid=IwY2xjawPqjHhleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEehC8VoiIzBTIYI5Vspj75QoGPW34k05YcjioN6TtE6rZIB3GgNtac-6QVvC4_aem_1lgUZPZlwBDPvxBvS1ybrQ

https://verwaltungsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/26208191

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/meinung-wolf-kommt-im-wahlkampf-unter-raeder-100.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/28/nein-zum-abschuss-des-wolfsrueden-gw2672m-paar-und-rudelbildung-im-nationalpark/?jetpack_skip_subscription_popup&fbclid=IwY2xjawPqktNleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEe0Yf_gsHIb9WVG9IR3dNKYLABBHUX5VkC-OnDhfKe2OMeH1pi96vR1PcLPmE_aem_sljOizZvi3m90oQwImNsjA

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Nein zum Abschuss des Wolfsrüden GW2672m – Paar und Rudelbildung im Nationalpark?

Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnt die „artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung“ zur Tötung des Wolfsrüden GW2672m („Hornisgrindewolf“) entschieden ab. Wir fordern die sofortige Rücknahme der Genehmigung. Falls der Wolf erschossen werden sollte, kündigen wir eine Strafanzeige gegen Entscheider und Ausführende an. 

Update  31.02.2026: Gericht gibt Eilantrag der Naturschutzinitiative statt: 

Hier der Link: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/31/hornisgrinde-gericht-stoppt-gruenes-wolfskiller-kommando/

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur „Entnahme“ des Wolfs GW2672m gilt bis zum 10. März 2026. Die Genehmigung sei einem spezialisierten, anonymen Jagd-Team erteilt worden.
Der Nationalpark Schwarzwald wurde erst vor wenigen Wochen flächig komplettiert: Durch einen Gebietstausch mit der privaten Murgschifferschaft konnte ein letzter trennender Streifen bereinigt und in das Schutzgebiet integriert werden. Viele Menschen in der Region hatten diesen Schritt als wichtigen Erfolg für den Schutz wildlebender Arten und natürlicher Prozesse gefeiert. Umso größer ist die Enttäuschung vieler Tierfreunde vor Ort. Ein O-Ton aus der Region bringt die Stimmung vieler Menschen auf den Punkt: „Erst vor wenigen Wochen wurde der Nationalpark komplettiert. Ein kleiner trennender Streifen gehörte der privaten und einst mächtigen Murgschifferschaft. Durch Gebietstausch wurde das bereinigt. Und nun das … Ein Abschuss im Nationalpark, einem Schutzgebiet für Arten und Tiere, ist so was von abscheulich. Mit viel Aufwand hatte man ja Schilder den Wolf betreffend aufgestellt. Hier in der Region sind viele Tierfreunde entsetzt.“
Es wurde sogar eine Petition gegen den Abschuss eröffnet: https://www.change.org/p/kein-abschuss-von-wolf-gw2672m-im-schwarzwald
Beispielfoto Wolfspaar.
In Baden-Württemberg ist das Wolfsmonitoring zentral organisiert und wird von einer offiziellen Stelle durchgeführt. Die verantwortliche Institution ist die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) mit Sitz in Freiburg. Sie führt das bundeslandweite Wolfsmonitoring im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) durch. Sie ist als Ressortforschungseinrichtung des Landes organisiert und dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) – bzw. seit den Zuständigkeitsänderungen teilweise auch dem Umweltministerium – direkt unterstellt. Die FVA ist das Betriebsforschungsinstitut der Landesforstverwaltung und damit eine Einrichtung der Landesverwaltung. Das bedeutet konkret: Sie unterliegt der Fach- und Dienstaufsicht des Ministeriums. Im Klartext: Im Falle von Abschussgenehmigungen werden Monitoringdaten dazu verwendet, einen Wolf für das Todesurteil aufzuspüren. 
Laut der Pressemitteilung des Umweltministeriums vom 27.02.2026 hätte der Wolf in der jüngeren Vergangenheit ein auffälliges Verhalten gezeigt, indem er sich während der Paarungszeit Hunden und deren Besitzerinnen und Besitzern teilweise bis auf wenige Meter genähert hätte. Er sei dabei nicht aggressiv gewesen, zeigte aber angeblich nur wenig Scheu vor Menschen. Generell liege im Wolfsmanagement des Landes der Fokus darauf, der Entwicklung von auffälligem Verhalten bei Wölfen vorzubeugen und eine beobachtete Entwicklung solcher Verhaltensweisen frühestmöglich zu unterbrechen. Die Sicherheit der Menschen stehe dabei an oberster Stelle.
Wenn Sicherheit an oberster Stelle stehen würde, müsste die Jagd verboten, aber nicht Wölfe getötet werden, denn 2024/25 passierten gleich mehrere Jagdunfälle mit verletzten Jägerkollegen (z. B. Heubach, im Ostalbkreis  (Kollege am Kopf getroffen, schwer verletzt).  2023 wurde ein Jäger angeschossen in Lauda-Königshofen. 2025 ereignete sich eine familiäre Gewalttat mit Jagdwaffe in Reutlingen (mehrere Tote, inkl. Selbsttötung).

Es gibt jährlich mehrere Fälle von Wildschweinangriffen,  meist auf Spaziergängern oder Hundebesitzern in städtischen Randgebieten oder Wäldern, oft ausgelöst durch Mütter mit Frischlingen oder enge Begegnungen (z. B. ein Bissvorfall in Stuttgart 2024, bei dem ein Mann ins Krankenhaus musste). Im Kontrast dazu gibt es keine Wolfsangriffe auf Menschen in Baden Württemberg und Deutschland. Wildschweine verursachen somit ein höheres reales Risiko für Begegnungen mit Verletzungspotenzial als Wölfe, die primär Nutztiere (Schafe, Ziegen) angreifen, nicht Menschen. Niemand käme auf die Idee, Menschen in Wäldern und Naturparks vor Wildschweinen schützen zu müssen. 

Das Umweltministerium hatte Mitte 2024 angeordnet, den Wolf zu fangen und zu besendern. Laut  Pressemitteilung hätte die Möglichkeit bestanden, ihm durch gezieltes Vergrämen eine wieder erhöhte Scheu vor Menschen anzutrainieren. Diese Versuche hätten aber nicht zum Erfolg geführt. Was doch darauf hindeutet, dass der Wolfsrüde zu scheu war.  Zugleich mehrten sich in jüngster Zeit Berichte über einen Wolfstourismus in der Region, da der Wolf im Gegensatz zu anderen Artgenossen deutlich häufiger gesichtet worden sei. Das Tier anzulocken, um Foto- und Filmaufnahmen zu tätigen, steigere jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass der Wolf die letzte Scheu vor Menschen verliert. Möglicherweise gefährliche Situationen ließen sich vor diesem Hintergrund nicht mehr ausschließen.
Beispielfoto 9 Monate alter Wolfswelpe.

Normales Lebensrisiko

Im Vergleich zu Alltagsrisiken wie Verkehrsunfällen (ca. 2.500 Tote pro Jahr in Deutschland) oder Haushaltsunfällen (über 8.000 Tote) ist das Risiko eines Angriffs durch Wölfe verschwindend gering und statistisch vernachlässigbar. Diese Schießgenehmigung, deren Vollstreckung auch noch von den Steuerzahlern finanziert werden soll, ist unter diesen Voraussetzungen weder logisch begründbar noch haltbar. 

Unsere Kritik an NABU und Grünen

Im Staatsanzeiger Baden-Württemberg (27. Januar 2026) äußert sich NABU-Landeschef Johannes Enssle: Er bedauert den Abschuss als „letztes Mittel“, fordert besseren Schutz vor Wolfstourismus und betont die Notwendigkeit von Prävention. Dennoch bleibt die Stellungnahme verhalten – es fehlt ein klarer Aufruf zur Rücknahme der Genehmigung oder zur Unterstützung rechtlicher Schritte. Wir kritisieren dies als unzureichend: Eine führende Naturschutzorganisation sollte in einem so sensiblen Fall aktiv gegen eine Entnahme vorgehen, insbesondere wenn die Begründung auf fragwürdigen Annahmen beruht. Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) hebt im selben Artikel den Wolfstourismus als Hauptursache hervor und priorisiert die Sicherheit von Menschen. Dies impliziert eine Unterstützung der Entscheidung. Wir kritisieren, dass die Grünen als umweltpolitische Kraft hier nicht stärker auf Alternativen und Prävention setzen, sondern die Entnahme als unvermeidbar darstellen. Das widerspricht einem konsequenten Naturschutzansatz.
Zur Zeit ist eine NABU nahe Petition im Umlauf, die genau dieses heuchlerische Verhalten widerspiegelt. Hier der Link zu unserer Kritik: https://www.facebook.com/share/p/1AVEbaBqhT/?mibextid=wwXIfr
Ein Tierfreund beschreibt dies so: „Unfassbar, was da aus dem Umweltministerium in Stuttgart kommt. Und beschämend, was der Landesvorsitzende BaWü vom NABU dazu sagt, ebenso die Politikerin der Grünen. Noch regieren sie ja hier mit der CDU. Deren „Landwirtschaftsminister“ ist aber eh für Bejagung. Denke mal, dass es ab dem 8.3. dann umgedreht Schwarz-Grün heißen wird.“

Zusammenfassung unserer Position

  • Die dokumentierten Nähe-Begegnungen des Wolfs zu Menschen und Hunden (bis auf wenige Meter) erfolgten ohne aggressives Verhalten.
  • Wir sehen keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine signifikant reduzierte Scheu; der gescheiterte Fangversuch 2024 deutet eher auf natürliche Vorsicht hin.
  • Die Erwähnung eines „Wolfstourismus“ halten wir für übertrieben. In einer Region mit nur wenigen sesshaften Einzeltieren und sehr geringer Sichtungswahrscheinlichkeit ist ein gezieltes Anlocken unwahrscheinlich. Es erscheint plausibel, dass diese Argumentation vor allem dazu dient, Besucher aus dem Gebiet heraus zu halten. Tatsächlich hatte man erst im Sommer sogar Hinweistafeln mit Infos zum Wolf und seinem Territorium aufgestellt, also Tourismus sogar gefördert.
  • Wiederholte Verluste durch Verkehr (u. a. trächtige Wölfin 2024 auf der B500, Wolf in Lenzkirch, Welpe 2023 am Schluchsee) zeigen, dass der Schutz der wenigen Tiere bereits jetzt unzureichend ist.
Herrenwies, November 2025. Foto: privat.

 

Besonderer Punkt: Eine Fotofalle vom 11. Dezember 2025 zeigt eine mögliche Paarbildung

Eine Wildkamera in Forbach zeigte am 11. Dezember 2025 erstmals zwei Wölfe gemeinsam. Das Bild ist im Artikel sichtbar: http://Bild ist im Artikel sichtbar. Link: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/wolf-foto-falle-rudel-100.html
Experten der FVA mutmaßten unmittelbar danach, es handle sich um ein Paar (Rüde und Fähe), da zwei fremde adulte Rüden sich normalerweise meiden – besonders kurz vor der Paarungszeit (Dezember/Januar). Micha Herdtfelder, Wolfsexperte der FVA, sagte damals wörtlich: „Da Wolfsrüden normalerweise nicht mit einem anderen männlichen Exemplar unterwegs seien, gehe er davon aus, dass es sich auf dem Foto der Wildkamera um eine Fähe handele.“ Später wurde das Foto plötzlich den sesshaften Rüden GW2672m und GW852m zugeordnet. Wir halten diese Zuordnung für nicht zwingend:
  • Das Einzelbild erlaubt keine visuelle Geschlechtsbestimmung.
  • Genetische Spuren (Kot, Urin) in der Nähe könnten von einem anderen Tag stammen – Reviere überlappen sich in Grenzbereichen wie Forbach.
  • Das Verhalten (zwei Wölfe gemeinsam unterwegs kurz vor der Paarungszeit) ist für zwei fremde Rüden außergewöhnlich und würde viel besser zu einem Paar passen.
Es lässt sich daher nicht ausschließen, dass eine Fähe beteiligt war oder ist. Diese Unsicherheit nährt den Verdacht, dass eine mögliche Rudelbildung in Baden-Württemberg bewusst verhindert werden soll – was die Entnahmeentscheidung in einem noch sensibleren Licht erscheinen lässt. Zur Aufklärung haben wir eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gestellt und fordern Einsicht in die vollständigen Begründungsunterlagen, Dokumentationen der Begegnungen, Vergrämungsprotokolle und Stellungnahmen – einschließlich aller Nachweise zum Foto vom 11. Dezember 2025. Es ist daher auch nicht auszuschließen, dass der „falsche“ Wolf getroffen werden könnte. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, selbst ein Wolfsexperte des Senckenberginstituts räumte ein, dass in Deutschland noch nie der „richtige“ Wolf totgeschossen worden wäre: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/
Beispielfoto Wolfsrudel. Seit Jahren wird eine Paarbildung mit anschließender Rudelbildung in Baden Württemberg verhindert.

Rechtlicher und politischer Kontext:

Unter dem derzeit noch geltenden strengen Schutz (§ 44/45 BNatSchG) sind Ausnahmen nur bei „ernsthafter Gefahr“ und nach Ausschöpfung milder Mittel zulässig. Historisch wurden Abschüsse in 50–70 % der Fälle vorläufig gerichtlich gestoppt; wir schätzen die Chancen auf einen vorläufigen Stopp gut ein, obwohl die geplante Novelle zum Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz (Drucksache 21/3546) vorsieht, den Wolf jagdbar zu machen. Es gibt einen laufenden Gesetzgebungsprozess, in dem eine Änderung des BNatSchG vorgeschlagen wird, um den Wolf aus dem „besonderen Artenschutz“ (§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG) herauszunehmen, doch dies ist noch nicht durch.
In Baden-Württemberg ist dies aufgrund der sehr geringen Anzahl sesshafter Wölfe und des fehlenden regionalen günstigen Erhaltungszustands jedoch unwahrscheinlich. Die Novelle zielt primär auf Regionen mit höheren Beständen ab. Hier ein Urteil aus Frankreich, das eine Klage stärken könnte: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/13/frankreichs-gerichtserfolg-fuer-den-wolf-lokaler-schutz-siegt-ein-hoffnungsschimmer/
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellten am 27.02.2026 eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz.

Unsere Forderungen

  • Sofortige Rücknahme der Ausnahmegenehmigung
  • Vollständige Offenlegung der Unterlagen (einschließlich detaillierter Nachweise zum Foto vom 11. Dezember 2025)
  • tatsächliche Ermittlungen in Punkto illegaler Wolfstötungen
  • Verbesserter Schutz vor Verkehrsunfällen
  • Ausbau des Herdenschutzes
  • Ablehnung der geplanten Jagdgesetzesnovelle
  • Übergabe des Wolfsmonitoring an eine staatlich unabhängige NGO
Der Rüde GW2672m kam aus dem Gutenbrunn-Rudel in Österreich in sein neues Zuhause im Hornisgrind. Seine sinnlose und grausame Tötung würde damit einen genetisch wichtigen Vertreter einer Population entfernen,  die für die langfristige Vitalität der Art in Mitteleuropa entscheidend ist.

Aufruf an engagierte Menschen in der Region Nordschwarzwald

Die politisch gewollte Tötung des Hornisgrindewolfs hat in der Region große Betroffenheit ausgelöst. Viele Tierfreunde sind entsetzt und möchten aktiv etwas tun. Genau hier brauchen wir Euch. Wolfsschutz-Deutschland e.V. wird in den kommenden Wochen und Monaten verstärkt im Nordschwarzwald und im Umfeld des Nationalparks Schwarzwald unterwegs sein – für Aufklärung, Beobachtung und Vernetzung. Wir suchen neue Mitglieder, die direkt aus der Region kommen, und die mit uns aktiv werden möchten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Weitere Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/