Baden-Württemberg und das neue Jagdrecht: Wahre und eingebildete Gefahren im Schwarzwald

Die Diskussion um den Wolf „Grindi“ (GW2672m) hat im Nordschwarzwald eine unerträgliche Dynamik angenommen. Uns wurde kürzlich von einer besorgten Wolfsfreundin aus einer lokalen Grindi-Gruppe ein Screenshot zugesendet, der das Ausmaß an Störung der Wahrnehmung dort schockierend dokumentiert. Wir teilen ihre Besorgnis vollkommen: Ein Großteil der dortigen Akteure hat noch immer nicht begriffen, welche schmutzigen Spiele hier im Hintergrund laufen. Stattdessen baut sich im Wald eine aggressive, selbstgerechte Meute auf, von der die tatsächliche Gefahr ausgeht und von der wahren Gefahr für Wölfe ablenkt, über die wir hier auch berichten.

Hier der Inhalt des Screenshots

Markus R. Mitglied der Grünen 
Natur- und Umweltschutz sind weiterhin im UM. Lediglich beim Wolf hat aufgrund der auch chronologisch so leider erfolgten Kaskade
  1. Abstufung Schutzstatus in Berner Konvention europaweit,
  2. Abstufung Schutzstatus FFH-Richtlinie EU-weit und
  3. Abschwächung Schutzstatus via Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetz bundesweit – Anmerkung: Auch die Grünen haben in der Bundesumweltministerkonferenz dafür gestimmt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/
  4. die (ärgerliche, aber wegen des diesbezüglich aus Naturschutz- und Tierschutzsicht schlecht gestrickten JWMG in BW) Umordnung ins JWMG hat über Peter Hauk stattgefunden, der mit den o.g. Schritten juristisch leider freie Hand zur Zuordnung ins JWMG und damit in den Zuständigkeitsbereich des MLR hatte.
Mittlerer Kommentar (Name geschwärzt)
Leider weiß ich übrigens auch von einigen vermeintlichen Wolfsschützern, die sich bei dieser ganzen Misere sehr in den Vordergrund gedrängt haben, die regelmäßig teilweise sogar extra von weiter her hier anreisen und zu den seltsamsten Zeiten da oben mit Hunden rumlaufen. Sieht für mich nach absichtlich anlocken aus. Da frage ich mich, was das mit Schutz zu tun hat?
Unterer Kommentar (Name geschwärzt, teils rot markiert)
Ich war in den letzten Wochen mehrmals in Grindis Streifgebiet. Außer ein paar Spaziergängern ist mir niemand begegnet. Ich werde in den nächsten Tagen mich wieder dort aufhalten. Sollte sich es dort tatsächlich jemand trauen, Grindi mit einem Hund anzulocken, werde ich die Leute zur Rede stellen und die Polizei oder einen Ranger benachrichtigen. Das, was anfang (Fehler übernommen) des Jahres dort vorgefallen ist darf nicht noch einmal passieren. Grindi soll seine Freiheit genießen und muss vor solchen Leuten geschützt werden, die ihn durch ihr unsinniges Verhalten in Gefahr bringen .
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Bürgerwehr-Stimmung gegen harmlose Hundehalter

Heute hat sich daraus eine regelrechte Profilneurosen-Karawane entwickelt, die mit Bürgerwehr-Allüren und Flyern im Wald patrouilliert. In den Screenshots drohen selbst ernannte Beschützer offen damit, harmlose Spaziergänger mit Hunden im Wald abzufangen, sie „zur Rede zu stellen“ und die Behörden einzuschalten. Diese aufgeheizte Stimmung ist brandgefährlich. Da unserem eigenen Team vor Ort bereits gezielt aufgelauert worden ist, halten wir tätliche Angriffe auf völlig unbescholtene Wanderer mit Hunden mittlerweile für absolut nicht mehr unmöglich. Völlig legale Waldbesucher werden hier kriminalisiert und bedroht, obwohl ein angeleinter Hund im Wolfsgebiet alles ist, was für ein respektvolles Miteinander nötig ist.

Politische Zuständigkeit und Fakten-Check

    • Der Abschussbefehl: Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfs wurde Anfang 2026 tatsächlich vom Umweltministerium Baden-Württemberg erlassen. Dieses Ressort wird von den Grünen geführt. Grund war das angeblich auffällige, ungescheute Verhalten des Tieres gegenüber Menschen und Hunden während der Paarungszeit und angeblicher Wolfstourismus.
    • Die Schuldzuweisung: In dem Screenshot versucht der grüne Politiker Markus R. zu erklären, warum die Zuständigkeit durch Gesetzesänderungen (Bundesjagdgesetz) an das CDU-geführte Landwirtschaftsministerium (MLR) unter Peter Hauk übergeht. In der Gruppe wird dabei oft ausgeblendet, dass die ursprüngliche Entscheidung zur Tötung von der grünen Ministeriumsseite ausging.
    • Aktueller Status: Die Abschussgenehmigung war bis zum 10. März 2026 befristet und wurde vom Umweltministerium nicht verlängert. Die Gefahr ist aber nicht gebannt. 

Die Gefahr der aufgeheizten Stimmung

    • Aggressives Potenzial: Die Sorge bezüglich des Kommentars finden wir absolut berechtigt. Wenn Nutzer ankündigen, Spaziergänger im Wald „zur Rede zu stellen“, weil sie dort legal mit einem Hund laufen, droht eine gefährliche Eskalation im öffentlichen Raum.
    • Fehlgeleiteter Aktivismus: Die Drohung, bei normalen Waldbesuchern sofort die Polizei oder Ranger einzuschalten, zeigt ein tiefes Unverständnis darüber, wer die behördlichen Akteure im Wolfsmanagement eigentlich sind und wer die Maßnahmen steuert.
    • Rechtslage für Hundehalter: Im Schwarzwald und im Streifgebiet ist das Mitführen von Hunden völlig legal. Zum Schutz von Wildtieren und zur Vermeidung von Konflikten mit Wölfen ist das Anleinen die einzig sinnvolle und notwendige Maßnahme.

Die Ironie und die Scheinheiligkeit der lokalen Gruppen ist kaum zu überbieten. Genau jene Leute, die unsere Vorsitzende Brigitte Sommer Anfang des Jahres an den Pranger stellten, organisierten kurz darauf selbst „Schutz-Wanderungen“, spielten sich in der Lokal- und überregionalen Presse als Retter auf und leiteten die Koordinaten direkt an die Behörden weiter. Heute leitet eine der Hauptprotagonistinnen eine Regionalgruppe eines Naturschutzvereines. Ihr Hintergrund: sie ist Lehrerin und damit Staatsangestellte. Was für ein Zufall. 
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Die Lüge vom „Wolfstourismus“ und das SWR-Medienspektakel

Die gesamte Hysterie vor Ort basiert maßgeblich auf einer gezielten Lügengeschichte und medialer Hetze, die von einem Protagonisten losgetreten wurde, der, statt tatsächlich investigativ zu recherchieren, Daten von Wolfsfreunden an die Behörden meldet. Im weitesten Sinne könnte man dieses Vorgehen als gesteuerte Opposition bezeichnen.  Um unsere Arbeit in diesem Rahmen zu diskreditieren, wurde unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer bei einem Einsatz im Rahmen unseres internen, völlig legalen Wolfsmonitorings, gezielt ein SWR-Kamerateam auf den Hals gehetzt. Durch einen puren Zufall lief Grindi genau in diesem Moment des Weges entlang – und die konstruierte Story der Medien und missgünstiger „Wolfsschützer“ stand fest: Man warf uns „Wolfstourismus“ vor. Es folgten boshafte Behauptungen, wir hätten im Februar mit einer läufigen Hündin illegale Lockversuche durchgeführt. Fakt ist: Unsere Wolfshündin Liv war bei keinem einzigen Einsatz im Territorium dabei und unsere Wolfslosungssuchhündin zum Eingrenzen der Territorien (wir müssen schließlich wissen, wo wir wandern müssen), Alba, ist kastriert und läuft im Dienst ausnahmslos an der Leine. Grindi überlebte das mediale Sperrfeuer schlicht dank seiner eigenen Schläue und nicht durch die Wandergruppen, bei denen die Behörden stets wussten, wann und wo sie stattfanden. Dies war lediglich ein riesengroßes Schauspiel.

Die harten Fakten unserer UIG-Anfrage

Wer im Rausch der moralischen Überlegenheit Spaziergänger jagt, verkennt völlig die Realität. Ausgerechnet die Behörden, die diese Aktivisten nun rufen wollen, sind die Architekten der Verfolgung. Der ursprüngliche Abschussbefehl für Grindi stammte direkt aus dem grün geführten Umweltministerium Baden-Württemberg. In den Grindi-Gruppen wird dies jedoch tunlichst ausgeblendet, um zu suggerieren, die „Bösen“ säßen ausschließlich in der CDU.
Dank unserer offiziellen Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) konnten wir die erschreckenden Details der staatlichen Jagd ans Licht bringen:
  • Teure Nachstellungen: Über 20 Wochen hinweg jagten durchschnittlich drei Personen für rund 2.400 Arbeitsstunden dem Wolf hinterher – ein finanzieller Aufwand von schätzungsweise 144.000 bis 192.000 Euro Steuergeldern.
  • Perfidie der Behörden: Während man uns Störung des Naturschutzes vorwarf, setzten Beamte und beauftragte Jäger rücksichtslos Soft-Catch-Fußfallen, Lockstoffe und schweres Gerät ein. Und es waren die Behörden selbst, die mehrfach mit Hunden versuchten, Begegnungen gezielt zu provozieren!
  • Gefährlicher Waffeneinsatz: Die Tötungsgenehmigung berechtigte drei Personen, mit halbautomatischen und automatischen Waffen sowie Nachtsichttechnik aus Fahrzeugen heraus zu schießen. Die wahre Gefahr für Menschen im Wald ging nicht vom scheuen Wolf aus, sondern von diesem hochgerüsteten Erschießungskommando, bei denen auch von behördlicher Seite in Kauf genommen wurde, dass Menschen verletzt werden konnten. Unter der Hand wurde seitens der Schützer eine Jagdschule verdächtigt, die Schießgenehmigung erhalten zu haben, doch Fakt ist, dass auch Polizei und Forst in die Möglichkeiten mit einbezogen gehören. Genau die, an die die „Bürgerwehr“ nun harmlose Wanderer mit Hund melden will. 
Mit dem Wechsel der Wolfs-Zuständigkeit zum CDU-geführten Landwirtschaftsministerium (MLR) unter Peter Hauk droht Grindi nun auch weiter neue administrative Gefahr, während die „Bürgerwehr“ Touristen nachstellt. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/23/wolf-grindi-in-akuter-gefahr-wolfsschutz-deutschland-e-v-befuerchtet-neue-abschussverfuegung-unter-cdu-verantwortung/

Die „Entbürokratisierung“ als Hebel gegen den Artenschutz

Hinter der von Politik und Jagdverbänden gelobten „Praxisnähe“ und dem Abbau bürokratischer Hürden verbirgt sich bei genauerer Betrachtung eine gezielte Schwächung rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen. Durch die Überführung des Wolfsmanagements in das Landesjagdrecht (JWMG) unter der Federführung des CDU-geführten Landwirtschaftsministeriums droht ein erheblicher Verlust an Transparenz. Während artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen nach dem bisherigen Naturschutzrecht formale Verwaltungsakte darstellten, gegen die anerkannte Verbände mittels Eilanträgen gerichtlich vorgehen konnten, drohen künftige Abschussverfügungen unter dem Deckmantel von Gefahrenabwehr und Wildtiermanagement im Geheimen ausgeführt  zu werden. Aus Sicht des Artenschutzes bedeutet diese administrative Verschiebung eine gefährliche Weichenstellung: Das gesetzlich verankerte Prinzip, wonach eine Tötung strengstens als allerletztes Mittel (Ultima Ratio) nach Ausschöpfung aller Herdenschutzmaßnahmen zu prüfen ist, droht dies zugunsten einer schnellen, geräuschlosen und juristisch kaum noch anfechtbaren Standardlösung aufgeweicht zu werden.
Der Wechsel des Wolfsmanagements in das baden-württembergische Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) bedeutet für Grindi eine drastische Verschiebung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Während im Winter 2026 Eilanträge von Naturschutzverbänden den Abschuss des Wolfes zunächst wochenlang blockieren konnten, fallen solche gerichtlichen Notbremsen künftig weg. Bei behördlichen Einzelanordnungen im Jagdrecht entfällt die Pflicht zur Vorabinformation der Verbände. Wolfsschutz-Deutschland e. V. bemängelt, dass Abschüsse im Ernstfall geheim vorbereitet und sofort vollzogen werden können. Erfahren Naturschutzorganisationen erst nachträglich aus der Presse davon, laufen Eilverfügungen ins Leere – das neue Gesetz schafft damit vollendete Tatsachen, noch bevor der Rechtsweg überhaupt beschritten werden kann.  Zudem wurde das Verbandsklagerecht beschnitten. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/27/verbandsklagerecht-gekippt-wir-haben-seit-jahren-gewarnt-und-lagen-damit-richtig/
Mit der Unterstellung des Wolfes unter das Jagdrecht (JWMG) wird die lokale Jägerschaft direkt in das operative Geschehen eingebunden. Zwar gibt es weiterhin keine reguläre Jagdzeit und der Wolf genießt (noch) eine ganzjährige Schonzeit, doch im Falle einer behördlich angeordneten „Entnahme“ fungieren Jäger nun als staatliche Erfüllungsgehilfen. Speziell geschulte Entnahmeteams, die sich zu großen Teilen aus der Jägerschaft rekrutieren, übernehmen die praktische Umsetzung des Abschusses vor Ort. Für uns verschärft dies das Misstrauen. Wir sehen darin den Aufbau einer Infrastruktur, die im Ernstfall eine schnelle, geräuschlose Tötung ohne bürokratische Hürden ermöglicht.
Aktuell regelt ein Übergangserlass das Management, bis im Herbst 2026 die endgültigen, landesspezifischen Regeln gesetzlich verankert werden sollen. Dann wird die tatsächliche Gefahr für Grindi und Enzo groß. 
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer

Wissenschaft im Interessenkonflikt: Jäger im Wolfsmonitoring


Dass das offizielle Wolfsmonitoring bei der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) angesiedelt ist, birgt eine personelle und institutionelle Ironie: Am dortigen Wildtierinstitut arbeiten von Natur aus viele Forstleute und Wissenschaftler, die selbst aktive Jäger sind oder der Jägerschaft nahestehen. Da die FVA-Daten nun jedoch direkt dem CDU-geführten Landwirtschaftsministerium (MLR) zufließen und die Grundlage für Abschüsse bilden können, droht diese personelle Verflechtung zum Vertrauensproblem zu werden: Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. befürchten, dass Datenwege zwischen wissenschaftlichen „Jägern“ an der FVA und den ausführenden Jägern im Revier im Ernstfall allzu kurz sein könnten.

Wo ist die Fähe aus Wildflecken? Das seltsame Schweigen im Nachbarterritorium

Während diese inszenierten Nebenkriegsschauplätze und Scheingefechte die Gemüter erhitzen, vollzieht sich das eigentliche Drama möglicherweise ganz still und leise im Hintergrund. Bestes Beispiel ist die Situation im Nachbarterritorium Enztal: Zuerst wurden in den Medien zahlreiche Artikel veröffentlicht, in denen man sich bereits völlig sicher war, dass es dort Nachwuchs geben würde – und das, obwohl die dortige Fähe GW4816f biologisch eigentlich noch zu jung dafür war. Doch nun herrscht plötzlich absolute Funkstille.
Ist die Fähe etwa heimlich verschwunden? Wir wissen es nicht sicher, aber das plötzliche Schweigen wirft düstere Fragen auf. Der letzte Nachweis ist laut Liste vom 21.03.2026 https://www.wildtierportal-bw.de/de/frontend/product/detail?productId=73
Es würde jedenfalls nahtlos in das systematische Bild passen, das wir in Baden-Württemberg seit Jahren beobachten müssen: Sobald sich Wolfsfähen im Land etablieren und es zu einer echten Rudelbildung kommen könnte, verschwinden sie auffällig oft spurlos oder sterben unter dubiosen Umständen.

Die dreimonatige Funkstille: Nährboden für Abschuss-Spekulationen

Ein genauer Blick auf das offizielle Rissregister des Wildtierportals Baden-Württemberg offenbart im Frühjahr 2026 eine eklatante Lücke: Nach einem dokumentierten Riss am 29. März bricht die Erfassung komplett ab – erst am 4. Juli taucht wieder ein neuer Verdachtsfall auf. Für Wolfsschützer ist diese dreimonatige Dokumentationspause im Nordschwarzwald hochgradig verdächtig. Da der „Enztal-Wolf“ (GW852m) zuvor regelmäßig aktiv war, steht angesichts des neuen, intransparenteren Jagdrechts der Verdacht im Raum, das Tier könnte im Zuge der Zuständigkeitswechsel klammheimlich beseitigt worden sein. Zwar verweisen Behörden auf biologische Faktoren wie die Welpenaufzucht und die langwierigen DNA-Laborauswertungen der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA), doch die offizielle Datenlücke zeigt ein massives Vertrauensproblem: Wo Daten monatelang ausbleiben, vermutet die Öffentlichkeit im neuen Rechtsrahmen sofort vollendete Tatsachen.
Wir haben nun eine neue UIG-Anfrage auf den Weg gebracht.

Neuer Wolf

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) hat ein sechstes Wolfsterritorium in Baden-Württemberg bestätigt, in dem sich der Rüde GW5057m im Reichenbacher Wald (Raum Seewald-Baiersbronn) niedergelassen hat. Dieses neue Revier im Nordschwarzwald grenzt direkt an das bekannte Enztal-Paar, was die aktuelle Monitoring-Situation in der Region erweitert.
Screenshot aus den FVA-Daten. © FVA Links oben Grindi, rechts daneben der Enztalwolf mit der Partnerin aus dem Rudel Wildflecken, darunter das neue Territorium und unten ein Rüde und der Rüde vom Schluchsee, dessen Partnerin und Welpe getötet wurde. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/19/der-fluch-von-schluchsee-einzige-woelfin-von-baden-wuerttemberg-totgefahren/

Es ist an der Zeit, weiter unbequeme Fragen zu stellen: Wer hat im ländlichen Raum das logistische Wissen, wer hat die Zeit, die Mittel und vor allem die nötigen Netzwerke und Verbindungen, um solche geschützten Tiere illegal und unbemerkt aus dem Weg zu räumen?

Forderung nach Transparenz: Warum ein paralleles Monitoring unabdingbar ist

Die Strukturen des neuen Jagdrechts zeigen deutlich, dass das Vertrauen in die staatliche Dokumentation beschädigt ist. Wenn Behörden im Ernstfall im Geheimen agieren dürfen und offizielle Statistiken den realen Ereignissen um Wochen hinterherhinken, ist ein neutrales, paralleles Monitoring durch unabhängige Naturschutzorganisationen und Bürgerinitiativen unerlässlich geworden. Nur durch eine eigenständige, transparente Erfassung von Sichtungen, Spuren und Rissen vor Ort lässt sich eine wirksame gesellschaftliche Kontrollinstanz aufrechterhalten. Ein solches ziviles Kontrollnetzwerk ist unter den veränderten rechtlichen Vorzeichen die einzige Möglichkeit, um staatliche Willkür zu verhindern, vollendete Tatsachen im Wald rechtzeitig aufzudecken und eine sachliche Debatte auf Basis tagesaktueller Fakten einzufordern. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Umweltministerkonferenz in Saarbrücken: Alle Parteien einig – der Wolf soll ins Jagdrecht

Die 105. Umweltministerkonferenz (UMK) vom 12.–14. November 2025 in Saarbrücken hat es schwarz auf weiß besiegelt: Alle 16 Bundesländer – ohne jede Gegenstimme – fordern die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz und schnellere Abschüsse. Der Antrag von Mecklenburg-Vorpommern (SPD-Minister Till Backhaus) wurde einstimmig angenommen – von CDU, SPD, Grünen, FDP und Linken gleichermaßen.

Besonders aufschlussreich ist, wer alles mit „Ja“ gestimmt hat:

  • Grüne Umweltminister aus Baden-Württemberg (Thekla Walker), Niedersachsen (Christian Meyer), Nordrhein-Westfalen (Oliver Krischer), Rheinland-Pfalz (Katrin Eder), Schleswig-Holstein (Tobias Goldschmidt) und Hamburg (Jennifer Jasberg)
  • SPD-regierte Länder wie Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Saarland und Bremen
  • Sogar Stadtstaaten und Koalitionen mit Grünen-Beteiligung
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Kein einziger Grüner Minister hat sich quer gestellt. Kein einziger SPD-Minister hat abgelehnt. Damit ist endgültig deutlich:
Beim Thema Wolf gibt es keinen Unterschied mehr zwischen „links“ und „rechts“, zwischen „grün“ und „schwarz“.
Die oft gehörte Erzählung in Wolfsfreundeskreisen – „nur die AfD und rechte CDU-Landesverbände wollen den Wolf weg“ – ist längst überholt. Die Realität sieht anders aus:
SPD und Grüne stimmen seit Jahren gemeinsam mit CDU und FDP für immer schärfere Abschussregelungen.
Sie tun es nur mit anderen Worten: „Akzeptanzsicherung“, „Bestandsmanagement“, „Weidetierschutz“. Das Ergebnis ist dasselbe: Der Wolf soll ins Jagdrecht und leichter geschossen werden dürfen.

Diese Konferenz war kein Ausrutscher – sie ist der vorläufige Höhepunkt einer jahrelangen Politshow:

  • Erst wird der „günstige Erhaltungszustand“ trotz riesiger Verbreitungslücken gemeldet,
  • dann wird der Schutzstatus auf EU-Ebene abgesenkt,
  • und jetzt fordern ausgerechnet grüne und rote Minister die Umsetzung im nationalen Recht.

Wer weiterhin glaubt, dass „die Grünen“ oder „die SPD“ den Wolf retten werden, lebt in einer Illusion, die von den Parteien selbst jahrelang gepflegt wurde. Die Wahrheit ist: Wenn es drauf ankommt, stehen alle Parteien geschlossen gegen den strengen Schutz des Wolfs.

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Wir sagen es klar und deutlich:

Es ist Zeit, die rosarote Brille abzusetzen.

Nur wer die tatsächliche politische Realität erkennt – nämlich dass alle im Bundestag vertretenen Parteien den Wolf als regulierbares „Wild“ sehen wollen – kann richtig reagieren. Die nächste Eskalationsstufe kommt bestimmt: der Gesetzentwurf des Bundes, der den Wolf endgültig zur Jagdbeute macht. Wer den Wolf wirklich schützen will, darf sich nicht länger auf Parteifarben verlassen.
Der Schutz des Wolfs ist keine Frage von „links“ oder „rechts“ mehr – er ist eine Frage von Zivilcourage gegen eine Politik, die sich längst einig ist.

Selbst der WWF, der sonst als Lobbyaffin gilt, warnt nun vor der Heuchelei in diesem Prozess. In einer Pressemitteilung vom 13. November 2025 kritisiert der WWF die geplante Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz scharf: „Will die Bundesregierung den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufnehmen, so müssen die Regelungen rechtskonform mit den Vorgaben der FFH-Richtlinie sein und dürfen den Erhaltungszustand des Wolfes nicht verschlechtern.“
Besonders die Forderung und Zustimmung der anderen Verbände zu schnellen Einzelabschüssen von „auffälligen“ Wölfen – als angebliche Lösung für Konflikte mit Weidetieren – ist für uns absolut inakzeptabel. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnen jede Form von Einzelabschüssen ab, egal ob reaktiv oder präventiv. Warum? Weil genau diese Maßnahmen Risse provozieren und mehr Konflikte nach sich ziehen – eine Tatsache, die längst wissenschaftlich bewiesen ist.
Aktuell erleben wir das live in der Schweiz: Trotz massenhaft  getöteter Wölfen in den letzten Monaten und „präventiver Regulierungen“ in Kantonen wie Wallis und Graubünden gehen die Konflikte nicht zurück. Im Gegenteil: Die Zerstörung von Rudeln schafft Vakuum-Effekte, neue Wölfe wandern ein und ungeschützte Herden werden zur leichten Beute. Organisationen wie CHWOLF kritisieren: Solche Maßnahmen widersprechen der Berner Konvention und sind unverhältnismäßig.

Die Heuchelei der Politik: Risse als Vorwand für mehr Tötungen

SPD- und Grünen-Minister predigen, genau wie Minister von konservativen und rechten Parteien „Akzeptanzsicherung“ und „Bestandsmanagement“, fordern aber genau das, was die Wissenschaft ablehnt: Einzelabschüsse, die Rudel zerreißen und langfristig mehr Schäden verursachen. Das ist keine Lösung – das ist geplante Eskalation. Prävention wie Elektrozäune und Herdenschutzhunde hat 2024 die Risse um bis zu 25 % gesenkt (WWF-Daten).

Nur wer nicht mehr die Augen vor der Realität verschließt, kann merken, was vor sich geht und entsprechend reagieren. 
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Auch durch den Kauf unseres neues Wolfskalenders für 2026 kann unsere Arbeit wirkungsvoll unterstützt werden. Auslieferung solange Vorrat reicht. Hier geht es zu den Bestellmöglichkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/08/19/unser-wolfskalender-2026-ist-da/

Wolfsjagd und grüne Unglaubwürdigkeit: Ein Verrat an Naturschutz und Wählern

Die Umweltministerkonferenz (UMK) ist das zentrale Gremium, in dem die Umweltminister der Bundesländer und der Bundesumweltminister aktuelle umweltpolitische Themen diskutieren und koordinieren. Sie tagt zweimal jährlich und setzt Impulse für bundesweite Maßnahmen, etwa im Naturschutz, Klimaschutz oder in der Landwirtschaft. Die Beschlüsse der UMK sind politisch wegweisend, auch wenn sie rechtlich nicht bindend sind. Sie beeinflussen jedoch Gesetzesänderungen und die Umsetzung von Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene. Auf der UMK im Mai 2025 wurde eine besonders kontroverse Entscheidung getroffen: Alle Umweltminister sprachen sich einstimmig dafür aus, den Wolf ins Bundesjagdrecht aufzunehmen, um die Jagd auf ihn zu erleichtern.

Es drohen willkürliche Tötungen

Diese Entscheidung, unterstützt durch Gesetzesänderungen am Bundesnaturschutzgesetz, Bundesjagdgesetz und einer EU-Verordnung, soll den Abschuss sogenannter „problembehafteter“ Wölfe vereinfachen. Doch was bedeutet „problembehaftet“? In der Praxis drohen willkürliche Tötungen ernsthaft gefördert werden. Studien, etwa aus Polen, zeigen, dass Konflikte mit der Landwirtschaft durch präventive Maßnahmen effektiv reduziert werden können. Warum also dieser Rückfall in eine jagdfreundliche Politik?

Beispielfoto Wölfe.
Das Agrarblatt „Agrar heute“ schreibt dazu folgendes: „Um zügig handlungsfähig zu sein, sobald der niedrigere Schutzstatus des Wolfes auch vom EU-Rat bestätigt wurde, einigten sich die Umweltminister nun auf einen gemeinsamen Fahrplan. Denn sowohl das Bundesnatur- als auch das Bundesjagdgesetz müssen geändert werden, um ein „Wolfsmanagement“, was nichts anderes heißt, als Abschüsse, zu ermöglichen. Der nationale Rahmen müsse den Ländern ein rechtssicheres Bestandsmanagement ermöglichen, heißt es in dem Beschluss der Umweltministerkonferenz, schreibt Agar Heute. Danach will man also nicht nur so genannte „Problemwölfe“ totschießen, sondern mit einer Jagd auf Wölfe auf Bundesebene beginnen.

Auch die Grünen stimmten zu

Die neue CDU/CSU-SPD-Bundesregierung unter Friedrich Merz (ehemals BlackRock) hat von Anfang an keinen Hehl daraus gemacht, eine harte Linie beim Wolfsabschuss zu verfolgen. Unter der Leitung des neuen Bundesumweltministers Carsten Schneider (SPD) wird der Wolf nun als Bedrohung dargestellt, was den Weg für einen bürokratiearmen Abschuss ebnet. Doch besonders enttäuschend ist die Zustimmung der grünen Umweltminister wie Christian Meyer, Oliver Krischer oder Katrin Eder. Diese Entscheidung der Grünen steht in krassem Widerspruch zu ihrem Programm, das Biodiversität und Koexistenz von Mensch und Tier betont. Damit machen sie sich nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den Bundesländern unglaubwürdig und riskieren, ihre letzten Anhänger zu verlieren.
Die Grünen brechen nicht nur beim Naturschutz ihre Versprechen. Auch ihre Unterstützung für Aufrüstung und militärische Maßnahmen, etwa im Kontext internationaler Konflikte, widerspricht ihren früheren friedenspolitischen Idealen. Von Klimaschutz über soziale Gerechtigkeit bis hin zum Artenschutz – die Grünen haben nahezu alle Wahlversprechen gebrochen. In den Bundesländern, wo grüne Ministerinnen und Minister, wie in Baden-Württemberg, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz,  die Chance hätten, Vorreiter für innovative Naturschutzlösungen zu sein, beugen sie sich dem Druck der Agrarlobby und populistischer Stimmen. Diese Kehrtwende entfremdet ihre Basis, die auf konsequenten Umweltschutz gehofft hatte.
Die UMK-Entscheidung verschärft die gesellschaftliche Spaltung und macht den Wolf zum Sündenbock, statt Konflikte zu entschärfen. Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilt diesen Kurs. Der Wolf ist kein Feind, sondern ein Schlüssel für gesunde Ökosysteme. Wir brauchen Investitionen in Bildung, Prävention und Koexistenz, keine Jagd.

Liste der Landesumweltministerinnen und Umweltminister (Stand Mai 2025):

  • Baden-Württemberg: Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen), seit 12. Mai 2021
  • Bayern: Thorsten Glauber (Freie Wähler), seit 12. November 2018
  • Berlin: Ute Bonde (CDU), seit 23. Mai 2024
  • Brandenburg: Hanka Mittelstädt (SPD), seit 11. Dezember 2024
  • Bremen: Kathrin Moosdorf (Bündnis 90/Die Grünen), seit 5. Juli 2023
  • Hamburg: Katharina Fegebank (Bündnis 90/Die Grünen), seit 7. Mai 2025
  • Hessen: Ingmar Jung (CDU), seit 18. Januar 2024
  • Mecklenburg-Vorpommern: Till Backhaus (SPD), seit 7. November 2006
  • Niedersachsen: Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen), seit 8. November 2022
  • Nordrhein-Westfalen: Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen), seit 29. Juni 2022
  • Rheinland-Pfalz: Katrin Eder (Bündnis 90/Die Grünen), seit 15. Dezember 2021
  • Saarland: Petra Berg (SPD), seit 26. April 2022
  • Sachsen: Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU), seit 19. Dezember 2024
  • Sachsen-Anhalt: Armin Willingmann (SPD), seit 16. September 2021
  • Schleswig-Holstein: Tobias Goldschmidt (Bündnis 90/Die Grünen), seit 29. Juni 2022
  • Thüringen: Tilo Kummer (BSW), seit 12. Dezember 2024
Beispielfoto Wolf.

Was wäre, wenn Institutionen hinter der Regierung die Entscheidungen treffen würden?

Wenn Konzerninteressen, einfacher gesagt Institutionen, hinter der Regierung existieren würden, könnte es folgende Interessen verfolgen:
  1. Wirtschaftliche Interessen der Agrarindustrie: Solche Institutionen könnten eng mit der Agrarlobby, etwa dem Deutschen Bauernverband (DBV), verbunden sein. Es würde darauf abzielen, die Interessen der Landwirtschaft über den Naturschutz zu stellen, indem es den Wolf als Bedrohung für Nutztierhaltung und damit für wirtschaftliche Gewinne darstellt. Ziel wäre es, den Wolfsschutz zu schwächen, um Kosten für präventive Maßnahmen wie Wildzäune oder Herdenschutzhunde zu vermeiden und stattdessen den Abschuss als einfache Lösung zu fördern. Die Agrarlobby, insbesondere der DBV vertritt primär die Interessen größerer, konventioneller Agrarunternehmen, die schnelle Lösungen wie den Wolfsabschuss fordern. Kleine bäuerliche Betriebe, die oft nachhaltiger wirtschaften und offen für präventive Maßnahmen sind, werden in der Lobbyarbeit marginalisiert. Ein hypothetisches „Regime“ hinter der UMK-Entscheidung würde vermutlich diese industriellen Interessen unterstützen, um wirtschaftliche und politische Stabilität zu sichern, während kleinere Betriebe auf der Strecke bleiben.

  2. Politische Machtkonsolidierung: Institutionen könnten darauf abzielen, die politische Landschaft zu stabilisieren, indem es populistische Themen wie den Wolfsabschuss nutzt, um ländliche Wählergruppen, insbesondere in wolfsreichen Regionen wie Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern, zu beruhigen. Durch die Einstimmigkeit in der UMK, inklusive der Zustimmung von Ministern wie Carsten Schneider (SPD), Ute Bonde (CDU) oder Hanka Mittelstädt (SPD), könnte versucht werden, parteiübergreifende Einigkeit zu demonstrieren und Konflikte mit der Agrarlobby zu vermeiden.
  3. Ablenkung von anderen Themen: Institutionen könnten die Wolfsdebatte nutzen, um von größeren umweltpolitischen oder sozialen Versäumnissen abzulenken, etwa von unzureichendem Klimaschutz oder sozialer Ungleichheit. Indem der Wolf als „Problem“ in den Fokus gerückt wird, könnte es die öffentliche Aufmerksamkeit von kontroverseren Themen wie der Aufrüstung – die selbst von den Grünen unterstützt wird – oder wirtschaftlichen Herausforderungen ablenken.
  4. Schwächung des Naturschutzes: Institutionen könnten ein generelles Interesse daran haben, den Naturschutz insgesamt zu untergraben, um wirtschaftliche Projekte wie Infrastruktur, Landwirtschaft oder Energiegewinnung (z. B. Windkraft in Naturschutzgebieten) voranzutreiben. Die Entscheidung, den Wolf ins Bundesjagdrecht aufzunehmen, könnte ein Präzedenzfall sein, um den Schutz anderer Arten zu lockern und so industrielle Interessen zu priorisieren.
  5. Kosolche ntrolle durch populistische Narrative: Solche Institutionen könnten versuchen, gesellschaftliche Spannungen zu nutzen, indem sie den Wolf als Symbol für übertriebene Naturschutzpolitik stilisieren. Dies würde populistischen Strömungen in die Hände spielen, die in Regionen wie Brandenburg oder Sachsen (mit Ministern wie Hanka Mittelstädt oder Georg-Ludwig von Breitenbuch) an Einfluss gewinnen. Ziel wäre es, die Bevölkerung zu polarisieren und Naturschützer zu marginalisieren.
  6. Kontrolle durch Angst und Feindbilder: Institutionen könnten Interesse daran haben, Feindbilder wie den Wolf zu nutzen, um Angst und Unsicherheit in der Bevölkerung zu schüren. Dies würde es erleichtern, autoritäre oder populistische Politik durchzusetzen, da eine verrohte und gespaltene Gesellschaft anfälliger für einfache Narrative und „starke Lösungen“ ist. Die Zustimmung der Grünen, die ihre naturschutz- und friedenspolitischen Prinzipien verraten haben, könnte darauf hindeuten, dass selbst sie diesem Druck nachgeben, um politisch zu überleben – ein Zeichen für den Erfolg solcher Strategien.

Wenn solche Institutionen existieren würden, könnten sie Wahlen durch Lobbyeinfluss, Medienmanipulation, gesellschaftliche Spaltung und Verrohung weitgehend neutralisieren, da sie politische Akteure und Narrative unabhängig von Wahlergebnissen steuern würden.

Quellen:

https://www.agrarheute.com/politik/umweltminister-wollen-jagd-wolf-eroeffnen-634464

https://www.umweltministerkonferenz.de/Startseite.html

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Skandal: Schnellabschüsse von Wölfen auf Umweltministerkonferenz beschlossen

Wolfsschutz-Deutschland e. V. beurteilt den Beschluss auf der Umweltministerkonferenz, die vom 29. November bis zum 01. Dezember in Münster (NRW) stattfand, als nichts anderes als einen Förderalismustrick, um den Schutz der Wölfe in Deutschland ad absurdum zu führen. Warum dies so ist, lesen Sie hier in unserem Artikel. Verlinkt ist auch noch einmal unsere Petition gegen Schnellabschüsse von Wölfen.

Einigkeit hätte auf der 101. Sitzung der Umweltministerkonferenz beim Umgang mit verhaltensauffälligen Einzelwölfen bestanden, heißt es in der Pressemitteilung vom 01. Dezember 2023. Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren sprachen sich einstimmig für Erleichterungen im Verfahren zur Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen aus, die zumutbare (was ist zumubar?) Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Die Bundesländer unterstützen daher den Vorschlag der Bundesumweltministerin Steffi Lemke für eine „schnellere und unbürokratische Entnahme“ – was nichts anderes heißt als Töten – von Einzeltieren, deren Nutztierrisse in Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen zu wirtschaftlichen Schäden (hier wird die Hürde immer weiter herunter gelegt)  führen. Hierzu hat das Bundesumweltministerium den Ländern eine Neuauslegung des geltenden Rechts dargelegt. Die Bundesländer beschlossen darüber hinaus, den Praxisleitfaden „Wolf“ auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechend zu ergänzen.

Man bedient sich unserer Meinung nach eines juristischen Tricks, der aber keiner Klage standhalten dürfte, um an einer Gesetzesänderung vorbei zu kommen.

So soll in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen bereits nach dem erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren eine Abschussgenehmigung möglich sein. Diese soll zeitlich für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis gelten und die Entnahme im Umkreis von bis zu 1.000 Meter um die betroffene Weide ermöglichen. Die Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen werden von den Ländern festgelegt. Eine genetische Individualisierung des mutmaßlichen Wolfes vor der Abschussgenehmigung soll nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz für eine Entnahme in diesen Gebieten nicht erforderlich sein. Bei der Bewertung des zumutbaren Herdenschutzes für Weidetiere zum Schutz vor Übergriffen durch den Wolf können die Länder regelmäßig regionale Unterschiede und Besonderheiten berücksichtigen. Umweltminister Krischer (Grüne) aus NRW hat übrigens für NRW schon die Zaunhöhe von 1,10 auf 90 Zentimeter herabgesetzt, ein Unding.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

„Die natürliche Rückkehr des Wolfes in seine angestammten Gebiete, stellt uns vor Herausforderungen. Der Herdenschutz ist dabei ausschlaggebend für ein möglichst konfliktarmes Miteinander von Weidetierhaltung und Wolfsvorkommen“, betonte Minister Krischer. „Wir brauchen darüber hinaus aber bundesweit eine praxisgerechtere und rechtssichere Vorgehensweise, um verhaltensauffällige Einzelwölfe zu entnehmen. Auf der Konferenz ist es uns gelungen, parteiübergreifend ein abgestimmtes Vorgehen festzulegen, um die Interessen des Naturschutzes und dem Schutz der Weidetierhaltung gerecht zu werden.“

Geschenk an Waffenindustrie und Jagdlobby?

Wir beurteilen diesen Beschluss als nichts anderes als einen Freibrief für Jäger, ohne Sinn und Verstand auf Wölfe zu schießen, die an bestimmten Weiden einfach nur vorbei laufen, oder sich in deren Nähe aufhalten. In nahezu jedem Wolfsgebiet gibt es Weiden, an denen Wölfe vorbei laufen müssen, weil diese in ihrem Revier liegen. Nun stelle man sich vor, dass bereits nach einem Riss, wobei wohl nicht einmal mehr festgestellt werden soll, ob durch einen frei laufenden Hund oder tatsächlich durch einen Wolf verursacht worden ist, drauf los geschossen werden darf.

Die Waffenindustrie macht Milliardengewinne mit den inzwischen über 400.000 Jägerinnen und Jägern in Deutschland. Und es werden immer mehr.

Es ist längst wissenschaftlich erwiesen, dass das Hineinschießen in Wolfsrudel nicht weniger Risse zur Folge hat, sondern eher mehr, denn Jungtiere, die ihre Eltern verloren haben, werden sich eher vermeintlich leichterer Beute, nämlich Weidetieren zuwenden, als dem für sie noch schwierigeren Jagen von Wildtieren. Werden Jungtiere geschossen, so können diese nicht mehr abwandern, sich ein eigenes Revier suchen und für die weitere Ausbreitung der Wölfe in Deutschland sorgen.

Die EU und auch Deutschland und viele weitere Mitgliedsstaaten haben sich für einen strengen Schutz der Wölfe entschieden und diesen auch vertraglich vereinbart. In den Verträgen haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, den Wölfen eine Ausbreitung zu gewährleisten. Ein Abschießen von Jungwölfen widerspricht diesem Ziel. Es ist längst wissenschaftlich unstrittig, dass Jungwölfe spätestens im Alter von zwei Jahren ihr Elternrudel verlassen und sich auf die Suche nach einem eigenen Revier machen. Dabei wandern sie teilweise hunderte bis tausende von Kilometern.

Am zweiten Juni entsetzte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) mit dem Zitat: „Es darf so lange geschossen werden, bis es aufhört!“ Der Beschluss sieht also vor, dass so lange geschossen wird, bis Risse aufhören, komplette Rudel sind dadurch mit dem Tod bedroht, eine Vermehrung nicht mehr gewährleistet.

Bundesländer mit wenig Wolfsbestand sind also auf Jungwölfe aus Bundesländern mit hohem Wolfsbestand angewiesen, um die weitere Ausbreitung der Wölfe zu gewährleisten. In vielen Bundesländern in Deutschland leben noch viel zu wenig Wölfe, in NRW sind es beispielsweise gerade mal ein Prozent der Gesamtpopulation. NRW ist also, genau wie zum Beispiel Hessen, auf die Zuwanderung von Wölfen angewiesen. Doch Jungtiere, die getötet werden, können nicht mehr wandern und ein eigenes Revier gründen.

Bitte weiter Petition gegen Schnellabschüsse unterzeichnen

Hier der Link zu unserer Petition gegen Schnellabschüsse von Wölfe in Deutschland:

https://innn.it/wolf?fbclid=IwAR29xMUnTYa1gIylVxVMV5fklZJ9BsapwfiB1Rci8k8L6iH1mKIIC7ohRjA

 

Zu wenig Wölfe in Deutschland

In Deutschland hätte es Platz für 4.000 Wölfe. In der Realität lebt nicht einmal die Hälfte hier. Wölfe vermehren sich nur ein Mal im Jahr. Ein Wolfsfamilie beansprucht mindestens ein Gebiet von 250 Quadratkilometern. Sie besteht aus einem Wolfspaar, diesjährigen Welpen und Welpen aus dem Vorjahr, die sich mit um die Kleinen kümmern. Im Alter von zwei Jahren wandern die Jungtiere ab. Die meisten sterben auf ihrer Reise. Eine Wolfsfamilie lässt keine anderen Wölfe in ihr Revier. Es ist also gar nicht möglich, dass sich Wölfe unkontrolliert vermehren. Ihr Bestand muss auch nicht reguliert werden, weil das die Beutegreifer praktisch selbst machen. Zudem kommen viele Wölfe im Straßenverkehr ums Leben, oder sie werden illegal getötet. Wölfe brauchen keine Wildnis, sondern sie kommen in unserer Kulturlandschaft wunderbar zurecht. Im Gegensatz zu Jägern hegen sie wirklich die Wildbestände, weil sie nicht starke Tiere reißen wie sie die Hobbyjäger töten, die für eine Trophäe geeignet sind, sondern sie töten, alte, schwache junge und kranke Wildtiere und tragen so auch zu einem gesunden Wald bei. Wo Wölfe leben, gibt es weniger Verbissschäden. Es ist also völlig kontraproduktiv Moore, wie in der Ministerkonferenz beschlossen, wieder herstellen zu wollen, oder Bauern dazu zu verdonnern Brachflächen anzulegen oder gar Landbesitz zu enteignen,  aber gleichzeitig die Wölfe wieder an den Rand der Ausrottung bringen zu wollen. Und genau dies würde passieren, käme dieser Beschluss wirklich durch.

Zudem gibt es Indizien dafür, dass der Hass der Bauern ganz gezielt auf Wölfe gelenkt wird, um sie von ihren wahren Problemen und Gefahren für die Landwirtschaft abzulenken.

Nun behauptet man in den Bundesländern mit hohem Wolfsbestand, wie zum Beispiel Niedersachsen und Brandenburg – Strafverfahren nach Strafanzeigen von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wurden aus dem Grund eingestellt – dass ein toter Wolf, auch wenn „der Falsche“ erschossen worden wäre, keinen Einfluss auf die Gesamtpopulation des jeweiligen Bundeslandes haben würden und den Bestand deshalb auch nicht gefährden würde. Unserer Meinung nach ist dies viel zu kurz gedacht, denn die Wölfe, die getötet wurden, wären für die weitere Verbreitung der Wölfe wichtig gewesen.

Auch führt ein sinnloses Hineinschießen in Wolfsrudel eben nicht zum Ziel „schadenstiftende“ Wölfe zu entfernen und wirtschaftliche Schäden abzuwenden. Auch die Anforderungen an Herdenschutz immer weiter herunter zu schrauben, ist kontraproduktiv.

Könnten wolfsarme Bundesländer sogar klagen?

So bestünde auch die Möglichkeit, dass Bundesländer mit noch zu wenigen Wölfen Bundesländer mit hohem Wolfsaufkommen, die wild in die Familienstrukturen hinein schießen, verklagen könnten, weil dadurch die Ausbreitung der Wölfe in Deutschland behindert wird.

Unserer Meinung nach ist ein „regionales Wolfsmanagement“ nichts anderes als den Förderalismus vorzuschieben, um Gesetze und Verträge zu umgehen.

Laut EU-Kommission sei der Beschluss angeblich konform mit der FFH-Richtlinie. So schreibt die Süddeutsche Zeitung dies: „Auch die EU-Kommission, die ein Wort mitreden darf, ist offenbar einverstanden. In einem Brief, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, sieht sie keinen Konflikt mit europäischen Naturschutzvorgaben. Die Regelung erscheine „angemessen und effektiv“, heißt es in einem Schreiben der zuständigen Generaldirektion Umwelt an das Bundesumweltministerium.“

Gegen die Kommissionspräsidentin sind mehrere Verfahren anhängig und aktuell liegen auch Strafanzeigen vor. Ursula von der Leyens Engagement pro Wolfsabschuss ist kein Geheimnis mehr, seit ihr ungeschütztes Pony vom Vaterwolf des Burgdorfer Rudels in Niedersachsen gerissen worden war. Übt sie Einfluss auf die Kommission aus?

Problem-Hobby-Halter statt Problemwölfe

Das Land Sachsen-Anhalt fördert bisher die Anschaffung und Unterhaltung von Zäunen und die Futterkosten für Herdenschutzhunde zu 100 Prozent. Insgesamt wurden dafür den Angaben zufolge im Berichtszeitraum 460 000 Euro bereitgestellt. «Wir sehen, dass vor allem die großen Tierhalter konsequent auf Herdenschutz achten und verzeichnen dort deutlich weniger Übergriffe», so Sandra Hagel, Präsidentin des Landesamts für Umweltschutz in einem Bericht der Welt.

Laut Welt sieht auch Umweltminister Armin Willingmann (SPD)  in Wolfsübergriffen vor allem ein Problem kleinerer Tierhalter mit wenigen Tieren. Für sie sei der Herdenschutz oft zu aufwendig. Vor dem Hintergrund des sichtbaren Rückgangs der Übergriffe sieht der SPD-Politiker die von Landwirtschaftsminister Sven Schulze (CDU) angekündigte Kürzung beim Herdenschutz kritisch. Das Ministerium will ab dem kommenden Jahr nur noch 80 Prozent der Maßnahmen finanzieren.

Sachsen-Anhalt steht beispielhaft für die meisten Bundesländern in Deutschland. Gerade von Hobbyhaltern geht der größte Hass auf Wölfe aus und der meiste Unwillen zu schützen. Dabei werden oft die Fördermöglichkeiten nicht einmal abgerufen. Warum jetzt nur noch 80 Prozent bezahlt werden sollen, obwohl die Beträge sowieso nie volle abgerufen werden, was sogar schon die EU anmahnte, erschließt sich uns nicht. Es wirkt gerade so, als wolle man denen die wollen, Steine in den Weg legen.

Solange Wolfsabschüsse als Problemlösung angeboten werden, so lange wird es auch Tierhalter geben, die sogar Risse provozieren, um Abschussverfügungen zu erlangen. Nicht selten haben Bauern auch gleichzeitig einen Jagdschein. Erst eine Null-Wolfsabschusslösung motiviert wirklich zum Herdenschutz.

 

Quelle Pressemitteilung zur Umweltministerkonferenz: https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/ergebnisse-der-101-umweltministerkonferenz-1701431976

Weitere Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/wolf-abschuss-weide-regeln-1.6312827?fbclid=IwAR1Fnw_lpIFIec6wmxv5pBGGHZnNLrqG_PMSpzLjFs9L9TdlLUC7LGiZ0mI

https://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article248877610/Zahl-der-Woelfe-in-Sachsen-Anhalt-steigt-aber-weniger-Risse.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/13/lemke-gruene-will-woelfe-auch-ohne-dna-abgleich-erschiessen-lassen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/06/09/bundesumweltministerin-lemke-es-darf-so-lange-geschossen-werden-bis-es-aufhoert/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/14/beginnt-das-grosse-wolfskillen-bald-auch-in-deutschland/

https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-662-65745-4_9?fbclid=IwAR0KBsy83dVmMk4LIi9XXZ5BHBPZnjasC67kC8_HCWRMulthWe55sPJ3eqI#Sec4

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

So könnt Ihr uns aktiv in den Wolfsgebieten helfen:

Wir freuen uns über neue Mitglieder aus allen Wolfsgebieten in Deutschland, die uns aktiv vor Ort draußen helfen wollen. Der erste Schritt ist ein Mitgliedsantrag:
Angriffe sind nicht zu befürchten, da wir die Identität unserer Aktiven nicht heraus geben.