Brandenburg: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige nach illegalem Wolfsabschuss

Gleichzeitig loben wir eine Belohnung von 2.000 Euro für Hinweise für die Aufgreifung des Täters aus. Bereits im November 2022 war der tote Wolf in der Spree in Hangelsberg gefunden worden, doch erst jetzt wurden die Untersuchungsergebnisse bekannt.

 

Gegenüber der MOZ gab Thomas Frey, der Sprecher des Landesamtes für Umwelt, gestern das Ergebnis der Untersuchungen des Berliner Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) bekannt. Nach vielen Untersuchungen hätten die die Experten dort festgestellt, dass die „Todesursache ein Trauma infolge eines zweifachen Beschusses“ gewesen sei.  Dabei sollen Geschosspartikel in gleich mehreren Körperteilen gefunden worden sein. Nähere Angaben würden nicht gemacht werden können, so die MOZ weiter.

 

Damit er nicht abtreiben sollte, wurde der tote Wolf am 8. November 22 von Anwohnern mit Seilen am Ufer befestigt. Foto: © Privat.

Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. klingt dies geradezu nach einer Hinrichtung mit „Übertötungsmerkmalen“, wie sie bei Charaktermerkmalen von Psychopathen zu finden sind. Wir erstatten deshalb Strafanzeige.

Strafen scheinen nicht abzuschrecken

Laut DBB-Wolf gab es 2022 bundesweit neun illegale Tötungen von Wölfen, davon allein fünf in Brandenburg. Wir halten die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher. Es „verschwinden“ bundesweit ganze Rudel. Fachleute und die Behörden begründen dies mit Konkurrenzdruck unter den Rudeln. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zweifeln diese Erklärung an. Hohe Strafen von bis zu 50.000 Euro und bis zu fünf Jahre Gefängnis scheinen die Täter nicht abzuschrecken.  Das Landesumweltamt weise darauf hin, so die MOZ, dass in Deutschland insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz „jedes Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen“ verbiete. Schwere Fälle würden vom Gesetzgeber als Straftatbestand gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet“, heißt es auf der Internetseite der Behörde. Trotz des strengen nationalen und internationalen Schutzstatus des Wolfes würden geschossene Tiere im Land Brandenburg mit rund zwölf Prozent der gesamten Totfunde ein ernst zu nehmendes Problem darstellen.

Wird überhaupt erntshaft ermittelt?

Im Gegensatz zum Ausland, wie beispielsweise Italien, wo es Sondereinheiten zu Wildtierkriminalität gibt, wird hier in Deutschland kaum ein Täter geschnappt. Bislang wurden auch keine wirklich harten Strafen verhängt, obwohl dies nach der Gesetzeslage möglich wäre. Erst jüngst wurde ein Verfahren gegen einen Jäger und Angler in Mecklenburg.Vorpommern eingestellt.

Wir loben eine Belohnung von 2.000 Euro zur Ergreifung des Täters aus. Hinweise werden absolut vertraulich behandelt. Diese bitte an Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de  – Wir leiten diese an die Strafverfolgungsbehörden weiter.

 

Quellen: https://www.moz.de/lokales/fuerstenwalde/woelfe-in-brandenburg-toter-wolf-in-der-spree-bei-hangelsberg-_-verdaechtige-verletzungen-aufgeklaert-69041031.html

https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren

Wolf bei Drückjagd in Brandenburg getötet – Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt Strafanzeige

BEISPIELFOTO

Ein Jäger soll bei einer Jagd in Brandenburg absichtlich einen Wolf erschossen haben. Das Tier habe die Jagdhunde attackiert und sich auch von einem Warnschuss nicht vertreiben lassen. Die Polizei würde bereits ermitteln. In Brandenburg ist möglicherweise zum ersten Mal ein Wolf absichtlich von einem Jäger erschossen worden. Bei Rädigke im Kreis Potsdam-Mittelmark soll ein niederländischer Jagdgast am vergangenen Freitag bei einer sogenannten Drückjagd auf das Tier geschossen haben, schreibt rbb 24 gestern https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/01/erschossener-wolf-jaeger-niederlande.html  Thomas Frey vom Brandenburger Umweltministerium habe den Vorfall bestätigt. Es gibt allerdings bislang noch keine offizielle Pressemiteillung dazu.

Dass ein toter Wolf in diesem Zusammenhang geborgen worden ist, bestätigte auch Hans Joachim Wersin-Sielaff vom Brandenburger Umweltministerium am Montag.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. verurteilen dies Tat auf das Schärfste und wir stellen Strafanzeige gegen

  1. Unbekannt wegen Verstoß gegen § 44 Abs. I Nr. 1 und 2 BNatSchG, § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz wegen Tötung eines Wolfes
  2. Untere Jagdbehörde Landkreis Potsdam-Mittelmark, weil sie die Drückjagd im Wolfsgebiet während der Paarungszeit gestattet hat, § 44 Nr. 2
  3. Jagdpächter Franz Clemens Hoff, Rädigker Gebiet, der als langjähriger, erfahrener Jagdleiter wissen muss, dass zwischen Januar und März Paarungszeit der Wölfe ist und er auch den DJV-Leitfaden „Hundearbeit im Wolfsgebiet“ kennen musste.

 

 

Unfassbar: wegen klammer Kassen werden in Brandenburg Mörder freigelassen, aber eine eigene Wolfskillertruppe für ein Budget von 50.000 Euro im Jahr muss her.

Das gibt doch nicht? Doch, es ist unglaublich – in Brandenburg werden Mörder freigelassen, weil man nicht genug Personal für Verwaltungsaufgaben hat, aber eine eigene Wolfskillertruppe für ein Budget von 50.000 Euro im Jahr genehmigt man sich. Zitat aus einem Artikel in den PNN – Zitat: Potsdam – Nach der Freilassung eines verurteilten Mörders wegen Überlastung der Justiz hat die CDU-Fraktion im Landtag eine Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragt. „In Brandenburg haben Menschen inzwischen das Gefühl, dass Täter nicht ihre gerechte Strafe bekommen und der Rechtsstaat nicht funktioniert“, so CDU-Fraktionschef Ingo Senftleben.

Wird bei der rot-roten Koalition indes in Ausgaben für die Justiz gespart, so kann schon der Eindruck erweckt werden, dass für Probleme, die eigentlich keine sind, Geld hinausgeworfen wird. So in Punkto Wolf. Nachweislich hat es in den fast zwanzig Jahren seit der Rückkehr der ersten Wölfe keinen einzigen Angriff auf Menschen gegeben. Laut Landesumweltamt gelte der Vertrag mit einem privaten Abschussunternehmen seit Februar und hat eine Laufzeit bis November 2020, schreibt die MOZ. Ausschlaggebend für den Zuschlag seien demnach diverse Kriterien: Ausbildung in den Bereichen Umwelt, Forst, Agrar oder Tiermedizin, Erfahrung in der Bewertung verhaltensauffälliger Wölfe sowie Kenntnisse über die Biologie des Wolfes und sein Verhalten. Außerdem würde ein Jagdschein verlangt werden.  Im Landeshaushalt sind für die Dienste 50 000 Euro vorgesehen, was aber nur eine erste Annäherung sei, da es hier bundesweit kaum Erfahrungen gebe. Heißt das im Klartext: auf den Steuerzahler könnten sogar noch weitaus höhere Beiträge zukommen?  Denn der Problemwolfkreation sind nach den Wolfsverordnungen der Bundeslänger Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen so gut wie keine Grenzen gesetzt. Da wird sich wohl so mancher Waidmann die Hände reiben, wenn er seine Trophäe zukünftig auch noch bezahlt bekommen kann.

Quellen: https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1697343/?fbclid=IwAR2n_DzlxUmGF1nhZCRNb6L82_sItl6Rm18mJK_r7NtlkhdfxIhnGXvq_-I

https://www.pnn.de/brandenburg/justiz-in-brandenburg-moerder-freigelassen-cdu-fordert-sondersitzung/23748446.html?fbclid=IwAR073nlfSPrFVVnrohbjAti0Xud1w05-qpui9Dt-Ho-G2KN3iu0XKAE6Qqo