Pressemitteilung: Illegale, geheime Wolfsjagd in der Rhön

Hierzu gibt es ein Update, 07. September 2024

Bayern: Rhönskandal – Totschießen der falschen Wölfin macht die Verfügung nicht legaler
VON WOLFSSCHUTZ
7. SEPTEMBER 2024

Gestern wurde bekannt, dass nicht Frigga, sondern eine Wölfin aus dem Rudel Wildflecken in der geheimen Wolfsjagd der Regierung Unterfranken erschossen worden ist. Zudem ist Frigga nicht einmal beim entscheidenden Angriff auf die Schafe involviert gewesen, sondern ihr Partner Griso. Wir freuen uns vorsichtig, dass nicht Frigga betroffen war, aber wir trauern genauso um die Jungwölfin aus dem Rudel Wildflecken. An unserer Strafanzeige ändert der Umstand des Fehlschusses nichts. Im Gegenteil, dies macht die ganze Aktion noch illegaler. Lesen Sie hier unseren Bericht mit neuen Einblicken ins Revier Hohe Rhön. – https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/07/bayern-rhoenskandal-totschiessen-der-falschen-woelfin-macht-die-verfuegung-nicht-legaler/

 

 

P R E S S E M I T T E I L U N G

Illegale, geheime Wolfsjagd in der Rhön

 

Hanau, 5. September 2024

Als feigen Akt einer Lobby verseuchten Politik bezeichnete die Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland e.V., Brigitte Sommer, die Tötung der Mutterwölfin Frigga (GW3092f)  von Montag auf Dienstag vergangener Woche in der Langen Rhön in Bayern. Das perfide Vorgehen, die Abschussverfügung geheim zu halten und zu vollstrecken, ohne die anerkannten Naturschutzverbände hierzu vorab zu informieren, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Klage zu geben, zeige das mangelnde Rechtsverständnis der  Regierung von Unterfranken. Der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. wird über seinen Anwalt Strafanzeige gegen die Verantwortlichen und Ausführenden stellen.

Völlig irrelevant scheint dem Regierungspräsidenten auch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu sein, wonach selbst eine Herabstufung des Schutzstatus keine Freigabe zur Jagd auf Wölfe wäre. Das EuGH stellte fest, dass der Wolf regional nicht als Art ein­ge­stuft wer­den darf, die ge­jagt wer­den darf, wenn sein Er­hal­tungs­zu­stand auf na­tio­na­ler Ebene un­güns­tig ist.

Wie Sommer erklärt, sei in diesem Urteil nachzulesen, dass Abschussgenehmigungen auch nicht erlaubt seien, wenn kein günstiger Erhaltungszustand gegeben ist. Sommer: „Wir bezweifeln den ernsten Schaden, da es zwar viele Risse waren, aber wenige Tiere pro Riss. Außerdem haben wir nachgewiesen, dass in vielen Fällen kein ausreichender Schutz vorhanden ist.“ Zudem sind Schafe und Ziegen in der Langen Rhön nicht essentiell wichtig für die Freihaltung von Flächen, da die meisten Flächen dort maschinell gemäht werden.

Der Abschuss des Muttertiers GW3092f (Frigga) zeuge von einer ethischen und moralischen Verrohung. Selbst wenn der Vater und die Welpen noch leben sollten, sei es für ein Elternteil schwierig, die Welpen durch zu bekommen. Der angebliche Nachweis, dass sich das Vatertier Griso (GW3519m) noch im Revier aufhalte, sage nichts darüber aus, ob er sich alleine um die  Nahrungsbeschaffung kümmern könne. Die Folge könnte sein, dass sich der Rüde mehr statt weniger leicht jagender Beute zuwendet.

Völlig abartig sei diese Tötung auch in Bezug auf den Artenschutz und die Artenvielfalt, da die erschossene Wölflin genau wie die Schermbecker Wolfsmutter Gloria, den selteneren Haloptyp 02 besaß. Da es in Deutschland noch zu wenige Wölfe gibt, sei dies auch wichtig für die Gesunderhaltung und eine gesunde Durchmischung der Wolfspopulation.

Wie wenig sich das Regierungspräsidium um rechtliche Belange kümmere, zeige auch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, dass eine Klage gegen den Abschuss eines Wolfs auch damit begründete, dass vor der Erteilung der Abschussgenehmigung den anerkannten Naturschutzvereinigungen nicht Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt worden sei. Auch in dem jetzigen Fall seien die Umweltverbände nicht informiert worden und hätten somit keine Klagemöglichkeit gehabt.

 

Zusatz: zwei Fotos

Bild 1:

Die meisten Flächen zwischen Gangolfsberg und Heidelstein in der Langen Rhön werden maschinell gemäht.

 

 

Bild 2:

Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. auf der Langen Rhön im ehemaligen Territorium der Wölfin GW3092f (Frigga). Diese Wolfslosung wurde am 3. September gefunden. Sie ist nicht frisch und könnte sowohl von der getöteten Wölfin Frigga, als auch vom Vaterwolf Griso stammen, der die Kennung GW3519m aufweist.

PM als PDF: PM zum Abschuss einer Wölfin in der Langen Rhön

13 Gedanken zu „Pressemitteilung: Illegale, geheime Wolfsjagd in der Rhön

  1. Es ist unglaublich, was wiederum einmal hier im sog. „besten Deutschland aller Zeiten“ zumindest für meine Begriffe, für eine korrupte, kriminelle und Lobby verseuchte Politik incl. der zuständigen Behörden regiert. Dazu eine Justitia, die das Wort allein schon zu denken, nicht mehr wert ist. Vom mangelnden Rechtsverständnis diverser Personen ganz zu schweigen! Das natürlich auch alles noch im Namen einer sog. gut funktionierenden Demokratie, wo es ja auch legitim ist, von diesen gen. Personen auch noch beschimpft zu werden, wenn man deren Verhalten anzweifelt und rügt! Aber auch ich lebe in der Hoffnung, daß es hoffentlich bald für diese Personen einen Richter geben wird!

    1. @ otto.sengele…tja das beste aller deutschlands….es war nie hinreichend gut,auch nie zureichend und es war auch schon mal besser als heute…..als man noch davon ausgehen konnte,daß sich in der brd langsam aber sicher die vernunft durchsetzen wird und das ziel anständiger menschen ein menschenrechtsinternes mit lebenslanger bildung und auch persönlicher ethischer und ästhetischer bildung und achtsamkeit für alles lebe sei …als noch etwas wie weisheit individuelles bildungsziel sein konnte und mensch sich ausf seine altersweisheit freuen konnte und die der anderen….wo das wort respektein unwort autoritärr struckturenundpersonalien war..
      oder etwas ,was die naturgewalten einem beibrachten,wenn man sich überschätzt hatte..wer aber will behaupten eine naturgewalt zu sein.. und dieses hier ist ein langzeit verschlamptes rechtswidriges illegales.das erst einmal die inere geistige korruption ausschaffen muss..durch eine rechtsrevision des eughfmr.mit nachfolgenden regresszahlungsverpflichtungen der verantwortlichen unverantwortlichen..denn in diesen zustand hätte die brd als menschenrechtsverfasste gar nicht komen können also auch rechtlich nicht kommen dürfen.

  2. „Das EuGH stellte fest, dass der Wolf regional nicht als Art ein­ge­stuft wer­den darf, die ge­jagt wer­den darf, wenn sein Er­hal­tungs­zu­stand auf na­tio­na­ler Ebene un­güns­tig ist.“
    Der Wolf muss überhaupt nicht bejagt werden, er reguliert sich selbst! Seine Anzahl ist durch die Zahl der möglichen Territorien vorgegeben.

    1. @ heiner wempe……ja ganz recht..gut das sie dies noch einmal hervorheben…
      selbstregulierendetiere haben gar nicht in die nähe von abschussberechtigungen zu kommen.auch gehören diese tiere meist zu den wandernden tierarten..
      sind also weltweit nicht abschußrelevant.haben also in einem eu-schutzgesetz zu stehen ,das jedem jagdrecht prioritär übergeordnet sein muß und soll.
      ganz davon bgesehendas es ein jagdrecht als solches gar nicht zu geben hat.
      dazu haben eben diese tiere oft reviere die grnzüberschreitend sind o.sie suchen grenzübershreitend.es ist also an der eu,diesen gleich mehrfach interntionalen
      schutz für diese tiere de jure und de fackto zu realisieren und zu garantieren……
      siegehören zu dem auch zum europäischen naturerbe……

  3. die klage ist mehr als berechtigt …auch mr.demokratisch relevant..da hier ein eineindeutiger machtmißbrauch und die brechugn etlicher rechte der fall ist.das muss seinestrafrechtlichen,personalrechtlichen,amtsrechtlichen,disziplinarrechtlichen und entschädigungsrechtlichen zeitnahen folgen und konsequenzen haben.

  4. ebenso wäre allen tierhaltern die ihre herde nicht zureichend,zureichend ist wolfssicher,geschützt haben,die haltunggenehmigung nach den entsprechenden tierschutzrechten zu entziehen.

  5. @Heiner Wempe – das ist bislang nicht bekannt, ob sich der Wolf in einer der am dichtesten besiedelten Kulturlandschaften Europas irgendwie selbst reguliert. Der Rest vom Wild macht es irgendwie auch nicht. Beispiel junge Bundesländer – geringer Jagddruck und trotzdem macht das Wild den ganzen Tag nix als fressen und sich zu vermehren. Deutlich über 1000 Wölfe regulieren nichts, was man messen könnte. Alles lebt und vermehrt sich lustig vor sich hin, als wäre der Mensch garnichts da. Also irgendwie hakt die Theorie, dass sich die bekannten und bestätigten Erkenntnisse der Selbstregulierung von der Wildnis auf eine hochgradig umkämpfte Kulturlandschaft übertragen lassen. Wir haben im Osten super Bedingungen in denen sich die Tiere zurückziehen können und in denen nicht gejagt werden darf und/ oder nicht kann. Wie haben die meisten Schutzgebiete und gigantische, munitionsverseuchte Landschaften und trotzdem ist selbst das zu kleinteilig, als dass sich da ein natürliches Gleichgewicht einstellen würde.

    @ Frau Sommer – sehr emotional, aber verstehe ich gut. Manchmal muss sich die Wut einfach Luft machen. Und manchmal braucht man dafür klare Worte. 👍👍👍
    Danke für Ihr Engagement und die Kraft und die Ausdauer Ihrer Mitstreiter.

  6. Ich denke mal Eiko kann mir sagen was Hobbyjäger in den letzten 50 Jahren in unserer Kulturlandschaft reguliert haben in Anbetracht dessen, dass die „Rote Liste“ immer länger wurde und die Schalenwildbestände immer weiter zunahmen. Nein Eiko, Hobbyjäger sind neben der industriellen Landwirtschaft das Hauptproblem für unsere Natur, beschäftigen sie sich doch mal diesbezüglich mit der Wissenschaft zu diesem Thema (Quellen habe ich mehrfach genannt), statt Putin freundliche persönliche Ansichten zu verbreiten, oder sind sie geil auf Liebesbriefe aus Moskau?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.