Sachsen: Wildernder Hund von Wölfen getötet?

„Freilaufender Hund in Ostsachsen von Wölfen getötet.“ Damit machte eine Pressemitteilung der Fachstelle Wolf gestern auf. Im Einstiegstext heißt es allerdings nur noch „mit hoher Wahrscheinlichkeit“. Dennoch titeln die Massenmedien, die diese Pressemitteilung aufgreifen, mit der gleichen Tatsachenbehauptung in der Headline. Ein Desaster von Öffentlichkeitsarbeit, wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.  finden.

Am Freitag, dem 03. März 2023, sei in Weißwasser/Oberlausitz (Landkreis Görlitz) mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Hund von Wölfen getötet worden, heißt es in der Pressemitteilung der Fachstelle Wolf weiter. Das hätte die Begutachtung der Überreste des Hundes durch die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ergeben. Eine Untersuchung der vor Ort genommenen genetischen Proben soll weiteren Aufschluss dazu geben.
Warum wird nicht erst eine Pressemitteilung zu diesem Fall herausgegeben, wenn ein Ergebnis fest steht? Oder aber zumindest eine Tatsachenbehauptung nicht in die Headline einer Pressemitteilung gesetzt? Eine hohe Wahrscheinlickeit ist eben keine Sicherheit.
Beispielbild Collie @Pixabay.
Bei dem getöteten Tier handele es sich um eine Collie-Hündin. Sie sei beim Spaziergang mit ihrem Besitzer einem Reh hinterhergelaufen. Nachdem die Hündin nach ein paar Minuten nicht zurückkehrte und auch nicht auf Pfiffe und Rufe reagiert habe, hätte sich der Hundehalter auf die Suche nach ihr gemacht. Eine Weile später hätte er drei Wölfe aus dem Waldstück davonlaufen sehen und er hätte dort die Überreste seiner Hündin gefunden. Sie hätte eine Vielzahl von Bisswunden aufgewiesen und wäre zum Teil aufgefressen gewesen.
Die Einschätzung der Fachstelle Wolf: „Zu Angriffen von Wölfen auf Hunde kann es vor allem dann kommen, wenn Hunde sich allein im Gelände bewegen und dort auf Wölfe treffen. Unter Umständen werden sie dann von den Wölfen als Eindringlinge in ihr Territorium betrachtet. Das kann zu Kämpfen führen, die tödlich enden können. Das gilt insbesondere in der Paarungszeit der Wölfe, die von Februar bis März dauert.
Der beste Schutz für Hunde ist die Nähe zu Menschen. Daher gilt die Empfehlung, dass Hunde im Wolfsgebiet generell angeleint beziehungsweise nahe bei ihrem Besitzer geführt werden sollten.“
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. bestreiten gar nicht, dass es tatsächlich Wölfe gewesen sein könnten, doch wundern wir uns darüber, wie wenig der Halter selbst in der Pressemitteilung zur Verantwortung gezogen wurde. Seit dem ersten März gilt die Brut- und Setzzeit und damit in den meisten Bundesländern die Anleinpflicht für Hunde. Unsere Befürchtung: Dieser Vorfall wird erneut von den Massenmedien dafür genutzt werden, um Stimmung gegen die Wölfe zu erzeugen und da die meisten Menschen nur die Überschriften lesen, wird sich eine Richtigstellung, falls es doch keine Wölfe gewesen sind, nicht groß verbreiten, weil solche Richtigstellungen oft nicht von dem Massenmedien aufgegriffen werden.
Falls es tatsächlich Wölfe waren, hat unserer Ansicht nach der Hundehalter grob fahrlässig gehandelt. Das Gebiet um Weißwasser in Sachsen ist seit zwanzig Jahren Wolfsgebiet und Hundehalter sollten sich auskennen. Wir bedauern den Tod der Hündin sehr.

Alle Schießgenehmigungen außer Kraft – Schluss mit Wolfsjagden in Niedersachsen

Es ist eine Sensation: Umweltminister Lies (SPD) muss kuschen, aber niemand scheint bisher diese neue Entwicklung groß mitbekommen zu haben. Laut einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Grünen sind überhaupt keine Abschussgenehmigungen auf Wölfe in Niedersachsen mehr in Kraft. Eine entsprechende Pressemitteilung der Grünen gab dies noch vor Ostern bekannt. Im Klartext: endlich können nicht nur die Cuxlandwölfe sondern auch die Rodewaldfamilie und viele weitere Wolfsfamilien wieder in Ruhe leben. Auch für unsere Aktiven von Wolfsschutz-Deutschland e.V. heisst dies, endlich aufatmen zu können.

Die Grüne Landtagsfraktion hat vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg per Verfassungsklage erreicht, dass die vom Land erteilten Abschussgenehmigungen von Wölfen nicht mehr vollständig geheim bleiben dürfen. Die Landesregierung hatte die Verfassung gebrochen, als sie Auskünfte über Zahl und Begründung der Abschussgenehmigungen verweigerte. Außerdem hat das VG Oldenburg eine von Umweltminister Lies erteilte pauschale Abschussgenehmigung für zwei Wolfsrudel im Raum Cuxhaven und Osterholz als voraussichtlich rechtswidrig gestoppt. Die Antwort auf eine Anfrage, die die Grünen nach dem OVG-Urteil an die Landesregierung gerichtet haben, zeigt nun, dass keine Abschussgenehmigungen mehr in Kraft sind und die Zahl der Nutztierrisse durch Wölfe deutlich zurückgegangen ist.

Endlich ein Lieben in Frieden für Wölfe in Niedersachsen? ©Brigitte Sommer

Fünf Abschüsse, fünf Mal der falsche Wolf

Wie die Antwort auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer und Imke Byl zeigt, geht in Niedersachsen die Zahl der Nutztierrisse durch Wölfe stetig zurück. 2020 wurden noch 1144 Schafe von Wölfen getötet. 2021 waren es 499 (56 % Rückgang). 121.260,67 Euro Schadenersatz wurden 2021 für die Risse gezahlt. An Fördermitteln wurden 3,748 Mio. Euro im Jahr 2020 und 3,776 Mio. Euro im Jahr 2021 an Tierhalter*innen für Präventionsmaßnahmen ausgezahlt. Zum Zeitpunkt der Klage der Grünen-Landtagsfraktion waren acht Abschussgenehmigungen für Wölfe in Kraft. Seit Frühjahr 2021 wurden vier weitere Abschussgenehmigungen erteilt. Aktuell sind auch aufgrund der Klage und der Prüfung der EU-Kommission keine Abschussgenehmigungen in Kraft.

Bei bislang fünf Abschüssen in der Amtszeit Lies wurde in keinem Fall das gesuchte Tier geschossen, in zwei Fällen sogar Welpen. Die EU-Kommission hat in einem Schreiben an die Grüne Fraktion die Zweifel an der Niedersächsischen Wolfsverordnung gemäß EU-Recht bestätigt und auf ablehnende Gerichtsurteile zu Wolfsabschüssen hingewiesen.

Auch Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat bei allen Abschüssen Strafanzeige gegen Umweltminister Lies (SPD) und die ausführenden Personen gestellt. Weiterhin haben wir uns auch bei der EU beschwert.

Ein Ende des Abschusswahns?

Ferner führen die Grünen in ihrer Pressemitteilung auf, dass statt willkürlichen Schüssen nur echte Problemwölfe erschossen werden sollten. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind dagegen der Ansicht, dass gar keine Wolfsabschüsse erlaubt werden sollte, da dies nur Begehrlichkeiten nach Rissprovokationen zur Erlangung von Wolfsabschüssen und Problemwolfkreationen nach sich zieht. Wie der Rückgang von Rissen ja deutlich macht, wirkt der Schutz von Weidetieren.

Ein neuer Antrag auf Abschuss liegt schon wieder vor

Es liegt allerdings bereits schon wieder ein neuer Antrag auf einen Abschuss eines Wolfs in Niedersachsen vor. Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde dürfen also nicht nachlassen, in ihrem Bemühungen, die Wölfe zu schützen. Immerhin hat die Klage der Grünen wohl tatsächlich den geheimen Wolfsjagden in Niedersachsen ein Ende bereitet. Falls dem Antrag stattgegeben wird, wird es also wieder die Möglichkeit geben, juristische Schritte zu unternehmen.

Diese Entscheidung wirft unserer Meinung nach auch ein Schlaglicht auf die Wolfsverordnung in NRW und die Begehrlichkeiten von Wolfsabschüssen in Rheinland-Pfalz.

 

Hier die Anfrage der Grünen mit der Beantwortung: https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen%5F18%5F12500/11001-11500/18-11073.pdf

Hier die Pressemitteilung der Grünen: https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/pressemeldungen/artikel/gruene-herdenschutz-wirkt-deutlich-weniger-nutztierrisse-durch-woelfe.html

EU eröffnet Pilotverfahren gegen Deutschland wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf)

Dass Widerstand nicht zwecklos ist, zeigt sich an einer erfreulichen Reaktion der Europäischen Union. Unsere EuGH Beschwerde von Wolfsschutz Deutschland e. V.  und zahlreiche weitere Beschwerdeschreiben von vielen Privatleuten und auch von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) – http://www.djgt.de/system/files/361/original/20200519_PM_Pilotverfahren_EU_Wolf.pdf, die wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) an die EU gerichtet worden sind, haben nun den ersten Erfolg gezeigt. Die EU will nun prüfen, ob die Änderungen konform mit EU-Recht sind. Hier ergeben sich Fragen zu denen sich die deutschen Behörden nun äußern müssen.

Wolfssschutz Deutschland e. V. demonstrierte noch vor Weihnachten 2019 gegen die Änderung des Naturschtutzgesetzes in Berlin. von links. Angelika Zipper, Brigitte Sommer, Jürgen Götz.

Als ignorant und Demokratie gefährdend bezeichnete Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. die vom Bundesrat verabschiedete Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrats festgestellt hatte, verstoße die „Lex Wolf“  gegen das höherrangige EU-Recht. In einem Offenen Brief appellierte der Verein an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, auch aus diesem Grund  dieses Gesetzt nicht zu ratifizieren. Trotzdem ging die Änderung am 18. Februar 2020 in Kraft. Hier auch unsere Pressemitteilung dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/18/pressemitteilung-lex-wolf-ist-ignorant-und-demokratie-gefaehrdend/

Umso erfreulicher ist es, dass der zahlreiche Protest gegen die Änderung nun tatsächlich nun vor der EU Gehör gefunden hat.

 

 

Pressemitteilung: „Lex Wolf“ ist ignorant und Demokratie gefährdend

P R E S S E M I T T E I L U N G

18. Februar 2020

„Lex Wolf“  verstößt gegen das höherrangige EU-Recht  Pressemitteilung von Wolfsschutz-Deutschland e.V. zu unserem Offenen Brief an Bundespräsident Steinmeier

Als ignorant und Demokratie gefährdend bezeichnete Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. die vom Bundesrat verabschiedete Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrats festgestellt hatte, verstoße die „Lex Wolf“  gegen das höherrangige EU-Recht. In einem Offenen Brief appellierte der Verein an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, auch aus diesem Grund  dieses Gesetzt nicht zu ratifizieren.

Die „Lex Wolf“ werde nicht die wirtschaftlichen Probleme der Weidetierhalter lösen. Diese seien struktureller Natur und existierten bereits lange bevor der Wolf sich wieder in Deutschland zu etablieren begonnen habe. Zudem biete die „Lex Wolf“  für Weidetierhalter gar keine nachhaltigen Lösungen.  Es werde der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig, so Sommer,  würden echte Hilfen für Weidetierhalter seit Jahren im Bundestag blockiert.

Wie Brigitte Sommer erklärt, sei es wohl sicher, dass die EU auch im Fall der „Lex Wolf“ ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten werde. Dies scheine die gewählten Volksvertreter aber gar nicht zu stören, was wiederum den höchst zweifelhaften Einfluss von Lobbyverbänden aufzeige, der das politische Handeln immer mehr bestimme.

Die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die sogenannte  “ Lex Wolf“, würde es künftig erlaubten, alle Wölfe in einem Gebiet abzuschießen, wenn dort Risse an Nutztieren erfolgt sind, bis zur völligen Auslöschung der Wolfspopulation. Wie Sommer feststellt, würden dann die nächsten Wölfe in das freigewordene Gebiet einwandern, und auch sie könnten dann abgeschossen werden, bis keine Risse mehr vorkommen.

Derweil sei durch Studien wissenschaftlich bewiesen, dass Wolfsabschüsse nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse verursachen, weil unerfahrene Jungtiere, denen die Eltern fehlen, lieber auf leichte Beute wie Schafe zurückgreifen. Sommer: „Nur 1,1 % Weidetiere machen überhaupt das Nahrungsspektrum von Wölfen aus. Viel mehr Weidetiere sterben durch völlig andere Ursachen wie Vernachlässigung, Krankheiten und Unfälle“.

Sommer: „In Zeiten des dramatischen Artensterbens sollten wir die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begrüßen und fördern, anstatt mit der „Lex Wolf“ seiner erneuten Ausrottung den Boden zu bereiten.“ Statt Weidetierhaltern das Kreieren von Wolfsrissen durch Zauntricksereien zu erlauben, sollte es gar keine Abschussgenehmigungen aufgrund von Wolfsrissen geben. Vielmehr sollte es endlich eine bundesweite Lösung zur Entschädigung sowie Forderung und Förderung an Weidetierhalter geben, indem ganz Deutschland zum Wolfsland erklärt werden würde. Dies würde auch Schäden, die wandernde Jungwölfe verursachen, abdecken.

Sommer erinnerte daran, dass EU-Kommissar Karmenu Vella verschiedene Politiker aus Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ermahnt hatte, dafür zu sorgen, dass Herdenschutzmaßnahmen endlich konsequent umgesetzt werden. Die EU erlaube seit vergangenem Jahr, dass alle Herdenschutzmaßnahmen den Weidetierhaltern zu 100 % erstattet werden. Im Übrigen würden Landwirte von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert – da sollte es doch recht und billig sein, eine Akzeptanz für Natur- und Artenschutzbelange zu erwarten.

Sommer erinnerte daran, dass gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse zähle. Diesem strengen Schutzstandard würden auch Hybridwölfe unterliegen,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe seien zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier dürfe damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, sei kein Argument, weil sich zum Beispiel die fünf Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate betrage in Deutschland  unter einem Prozent.

Aktueller Blick ins Zuhause der Wölfe in Sachsen – Neue Zahlen und alte Probleme mit Weidetierhaltern und Jägern

Sechs neue Wolfsterritorien sind in Sachsen dazugekommen. Dies ergeben neue Zahlen des Wolfsmonitorings in Sachsen. Dem gegenüber stehen 17  tote Wölfe und ein ganzes Rudel, das verschwunden ist. Dies bestätigt uns, dass das Märchen von einer  unkontrollieren Vermehrung der Wölfe ins Reich der Brüder Grimm gehört.

Der Wolfsbestand in Sachsen sei um weitere sechs Territorien auf aktuell 27 Territorien angestiegen, schreibt die Fachstelle Wolf des Landesumweltamtes gestern in einer Pressemitteilung.  Dabei handele es sich um 22 Rudel, vier Paare und ein territoriales Einzeltier. Neu dazugekommen seien die Wolfsterritorien Mulkwitz, Neiße, Neusorge, Dresdner Heide, Laußnitzer Heide und Elstra. Einige bereits nachgewiesene Territorien hätten sich verschoben und ein Rudel existiere nicht mehr. Hierbei handele es sich um das seit 2011 bekannte Nieskyer Rudel.

Beispielbild © Brigitte Sommer
Dass in Süd- und Westsachsen noch ganz viel Platz für weitere Wölfe ist, zeigt die offizielle Karte der Territorien des Monitoringjahres 2018/2019.
Karte Territorien Sachsen im Monitoring-Jahr 2018/2019 @Freistaat Sachsen.

Dies seien Ergebnisse des aktuell ausgewerteten Monitoring-Jahres 2018/19, die die Fachstelle Wolf des Landesumweltamtes Sachsen (LfULG) am Dienstag in Dresden in einer Pressekonferenz vorgestellt hat. Damit sind in Sachsen 27 Wolfsterritorien bestätigt worden. Einige der oben genannten neuen Rudel hätten erst rückwirkend durch den Nachweis von Welpen in diesem Sommer bestätigt werden können, wie zum Beispiel das Dresdner-Heide-Rudel. Mit dem Wermsdorfer Forst und dem Raum Moritzburg gebe es zwei weitere potentielle Gebiete. Hier würden einzelne Nachweise vorliegen. Ob es sich um ein jeweils neu etabliertes Territorium handeln würde, sei derzeit noch nicht sicher belegbar. Acht weitere Wolfsterritorien hätten nur einen kleinen Teil ihres Gebietes auf sächsischer Seite und würden daher in den Nachbarländern mitgezählt.

Das Nieskyer Rudel siehe roten Kreis in der Mitte, gibt es nicht mehr. Telemetrie-Karte Streifgebiete bis 30092019 – @Freistaat Sachsen

Im aktuell laufenden Monitoring-Jahr 2019/20 konnte in zwanzig Territorien durch Aufnahmen von Welpen oder einer Fähe mit Gesäuge der Nachweis von Reproduktion erbracht werden, heisst es in der Pressemitteilung weiter.  In den vier Rudeln Daubitz, Neustadt, Nochten und Knappenrode II seien jeweils eine Doppelreproduktion bestätigt worden, d.h., dass in diesen Territorien jeweils zwei Fähen mit Gesäuge beziehungsweise zwei Würfe mit Welpen bestätigt wurden. Solche Doppelreproduktionen hätte es in Sachsen in der Vergangenheit bereits mehrmals gegeben.

Screenshots der Territorien auf DBB-Wolf – Dass es hier erscheint, als wären nur zwei Territorien neu hinzugekommen, liegt daran, dass die Daten von 2017/2018 noch einmal upgedatet worden sind.

Fakten bestätigen also, dass das Märchen von der unkontrollierten Verbreitung von Wölfen ins Reich der Brüder Grimm gehört.

Wenn das Nahrungsangebot im Gebiet groß genug ist, könnte es vorkommen, dass neben den Inhabern der Territorien beispielsweise eine erwachsene Tochter ebenfalls Nachwuchs bekäme. In zwei weiteren Gebieten im Bereich zwischen Bernsdorf und Hoyerswerda sowie im Bereich des Berzdorfer Sees seien ebenfalls Welpen bestätigt worden. Hier sei allerdings noch unklar, ob es sich nur um Verschiebungen bestehender Rudel, oder um die Etablierung neuer Rudel handeln würde.

17 tote Wölfe in nur einem Jahr – ein komplettes Rudel verschwunden

Es hätte auch Verluste gegeben. So existiere das Nieskyer Rudel nicht mehr und allein in diesem Jahr seien bis heute 17 tote Wölfe gefunden worden. In 13 dieser Fälle starben die Wölfe bei Verkehrsunfällen, gibt das LfULG an. In einem Fall hätte die Todesursache nicht geklärt werden können und in drei weiteren Fällen wären die Wölfe an einer natürlichen Todesursache gestorben.

Umstrittene Besenderung?

Zwei Wölfinnen wurden eingefangen und mit Sendehalsbändern versehen. Foto Wölfin Lotta _FT11 beim_Fang ©LUPUS

Eine wertvolle Ergänzung zum herkömmlichen Monitoring würden seit Juli 2019 die beiden Wolfsfähen »Lotta« (FT11) und »Juli« (FT12) liefern. Mit Halsbandsendern ausgestattet, lieferten sie u.a. wichtige Erkenntnisse für die jährliche Erhebung der Größe von Populationen und Territorien sowie zum Abwanderungs- und Ausbreitungsverhalten der Tiere. Den ersten Telemetrie-Daten nach zu urteilen, gehören beide Wölfinnen zum Neustädter Rudel. Zitat: „Im September verlagerte FT12 »Juli« ihren räumlichen Schwerpunkt zunächst an den Süd-Westrand des Neustädter Territoriums. Im Oktober erkundete sie dann das Gebiet nordwestlich des Neustädter Territoriums auf Brandenburgischer Seite, um schließlich Ende Oktober weiter nach Norden an Cottbus (Brandenburg) vorbei zu wandern. Ob dies nur ein größerer Ausflug ist, oder ob sich die Jährlingsfähe auf Abwanderung begeben hat, werden die Daten der nächsten Wochen/Monate zeigen.“

Die beiden Wolfsfähen seien im Rahmen des in diesem Jahr neu gestarteten Landesprogramms »Besenderung Wolf« im Auftrag des LfULG vom LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland gefangen worden. Die Soft-Catch-Falle funktioniert nach dem Prinzip des Tellereisens, bei dem nach Auslösung zwei Metallbügel zusammenschlagen, wobei es häufig zu schweren Verletzungen (Knochenbrüchen), in jedem Fall aber zu großen Schmerzen kommt. Durch die Schaumstoffpolsterung an den Bügeln solle das vermieden werden. Im Zusammenhang mit einem Fallensender werde zudem sichergestellt, dass das gefangene Tier innerhalb kürzester Zeit aufgesucht und narkotisiert werden könne. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V.  schätzen Soft Catch Traps als tierschutzbedenklich ein und wir sind sehr skeptisch, was eine angebliche Schmerzfreiheit betrifft. Hier ein Selbstversuch aus den USA. Es ist deutlich zu erkennen, dass der Probant deutliche Quetschungen an den Fingern aufweist. Dabei hat er sich sofort selber aus der Falle befreit. https://www.youtube.com/watch?v=ZOAVwtH2PzM

Allerdings sagte uns Vanessa Ludwig vom LfULG telefonisch dazu, dass man die Fallen hier in Deutschland auf Gewichtsklassen einstellen würde und keine schwere Verletzung – außer evtl. Hämatomen (blaue Flecke) zu befürchten wären. Auch seien in die Soft Catch Traps auch Hasen und Füchse geraten, die auch keinen Schaden davongetragen hätten.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. sehen solche Besenderungsaktionen sehr kritisch. Es gibt bereits genug Daten und Fakten über das Wanderverhalten von Wölfen. Kaum eines der Tiere hat bislang eine solche Besenderung lange überlebt, denn die Daten können auch von Kriminellen ausgelesen werden, die die Wölfe dann illegal abschießen. Beispiele dafür sind Wolf Arno in Mecklenburg-Vorpommern und Naya in Belgien. Auch könnten besenderte Wölfe bei Abschussgenehmigungen als „Judaswölfe“ fungieren und unfreiwillig den Standort des Rudels verraten. Geht die  Änderung des Naturschutzgesetzes (LEX-Wolf) – https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/26/bundestag-oeffnet-der-wiederausrottung-der-woelfe-tuer-und-tor-debatte-in-der-nacht-zeigt-den-maechtigen-einfluss-der-lobbyisten/) durch, wäre es künftig erlaubt, sogar ganze Rudel zu erschießen. Rudel, in denen besenderte Wölfe leben, hätten gar keine Chance zu überleben.

© Wolfschutz Deutschland e. V.

Weidetierhalter, die sich gegen den Schutz ihrer Tiere stemmen?

Das Zusammenleben mit Wölfen führe auch zu Konflikten. So seien dem Wolfsmanagement Sachsen in diesem Jahr 155 Schadensfälle an Haus- und Nutztieren gemeldet worden. (Stand 31. Oktober). In 110 Fällen sei der Wolf als Verursacher wahrscheinlich gewesen. Dabei wurden insgesamt 342 Tiere getötet, 75 verletzt und 56 sind vermisst. Betroffen waren laut Liste hauptsächlich Schafe und Ziegen, gefolgt von Gatterwild sowie fünf Rindern, einem Alpaka, einem Strauß und einem Hund, heisst es in der Pressemitteilung weiter. Hier ein Link zur Rissliste:  https://www.wolf.sachsen.de/schadensstatistik-4169.html?fbclid=IwAR33TjOLeQNz1cWuuEs7EFatudVRK_d3FGtPz6wLiEWgvQ7yzY8qgTYhqjs Dabei fällt uns auf, dass bei sehr vielen Weidetierhaltern auch nach rund 20 Jahren, in denen sich die Wölfe in Sachsen wieder angesiedelt haben, anscheinend kein Wille vorhanden ist, die Tiere zu schützen. In der rechten Spalte der Liste ist nur allzu oft aufgeführt, dass Zäune zum Wasser hin komplett offen waren, dass Festzäune ohne Strom waren, oder dass es sich sogar um die tierschutzrechtlich sehr umstrittene Anbindehaltung gehandelt hat, oder schlicht gar kein Zaun vorhanden gewesen ist. Dies ist nach wie vor eine Einladung zu Fast Food für die Wölfe.

In mehr als der Hälfte der Fälle waren Weidetiere nicht geschützt

Wie wichtig es ist, dass Tierhalter Schutzzäune regelmäßig überprüfen und eventuell vorhandene Schwachstellen zeitnah beseitigen, zeigen allein die begutachteten Schadensfälle seit Übernahme der Rissbegutachtung durch die Fachstelle Wolf ab 1. August 2019. In 52 Prozent der Fälle waren die Kriterien für den Mindestschutz nicht erfüllt. Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern haben im Freistaat Sachsen die Möglichkeit, sich Herdenschutzmaßnahmen, wie z.B. die Anschaffung von Elektrozäunen, fördern zu lassen. Dies gilt sowohl für Hobbyhalter, als auch für Tierhalter im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb. Seit Anfang dieses Jahres liegt der Fördersatz bei 100 Prozent. Die Förderung der präventiven Maßnahmen wurde bereits von zahlreichen Tierhaltern genutzt, was die hohe Zahl von über eintausend Förderanträgen 2019 verdeutlicht.

Fake News von Weidetierhaltern

Diese Weidetierhalterin aus dem Gebiet des Rosenthaler Rudels verbreitete über soziale Netzwerke Fake-News.

Laut telefonischer Auskunft von Christian Starke, seines Zeichens Leiter des Umwelt- und Forstamts beim Landratsamt Bautzen, vom 28.102019, liegt aktuell kein Antrag zur ‚Entnahme‘ eines oder mehrerer Mitglieder des Rosenthaler Wolfsrudels vor.
Allgemein zum Procedere: Die Fachstelle Wolf, die auch die Rissbegutachtung leistet, informiert das Landratsamt, wenn die (prinzipielle) Zulässigkeit einer ‚Entnahme‘ gegeben ist. Grundlage für die Feststellung der Zulässigkeit ist der Kriterienkatalog der sächsischen Wolfsverordnung.

Indes fordern Weidetierhalter wohl auch noch, dass ihnen Standartzäune und die besseren wolfsabweisenden Netze von extra eingestellten Mitarbeitern kostenfrei aufgebaut werden sollen. Dies ist unserer Ansicht nach der völlig falsche Weg. Vielmehr sollte es endlich eine bundesweit einheitliche Lösung mit der kompletten Bezahlung von wolfsabweisenden Zäunen für alle Berufs- und Hobbyweidetierhalter in ganz Deutschland (was auch wandernde Jungwölfe einschließen würde) geben, wie es ja auch von der EU seit Anfang des Jahres erlaubt wurde. Desweiteren fordern auch wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. eine höhere Weidetierprämie für Weidetierhalter *innen. Dafür sollte es dann aber auch keine Entschädigung bei Rissen mehr geben. Ganz zu schweigen von Abschussgenehmigungen aufgrund von Rissen. Dies zieht lediglich alle möglichen Tricksereien bestimmter Weidetierhalter *innen nach sich, die das Wohl ihrer Tiere aufs Spiel setzen, um einen Abschuss zu erlangen. Wir haben bei zahlreichen Kontrollen nachgewiesen, dass hier teilweise kein Strom auf den Zäunen war und sich große Lücken in den Zäunen befanden. Wir halten deswegen auch die Änderung des Naturschutzgesetzes (Lex-Wolf) für völlig verfehlt. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/26/bundestag-oeffnet-der-wiederausrottung-der-woelfe-tuer-und-tor-debatte-in-der-nacht-zeigt-den-maechtigen-einfluss-der-lobbyisten/

Schüsse im Prozessschutzgebiet Neusorge – Hirsch – Spreeaufwurf

Am 02. November 2019 nahmen Vereinsmitglieder von Wolfsschutz Deutschland e. V. Schüsse im  Prozessschutzgebiet Neusorge – Hirsch – Spreeaufwurf wahr, wo sich auch ein neues Wolfsterritorium befindet. In einem Prozessschutzgebiet darf im Gegensatz zu „normalen Naturschutzgebieten“ überhaupt nicht gejagt werden. Unsere Mitarbeiter meldeten den Vorfall der Polizei in Rothenburg.

Sachbeschädigung durch Jäger

Jäger P. besprühte eine unserer Wildkameras mit roter Farbe und flmte sich selbst dabei.

Unser Biologe schreibt an einem wissenschaftlich fundierten Aufsatz über kleine Beutegreifer und andere Arten in Wolfsrevieren. Dazu haben wir zu Forschungszwecken Wildkameras aufgehängt. Leider werden diese immer wieder gestohlen und auch beschädigt. Unter anderem wurde gegen den Vorsitzenden eines sächsischen Jagdvereines auch ein Verfahren eröffent. Günther P. hatte sich beim Besprühen unserer Wildkamera selber gefilmt und so konnten wir Anzeige gegen „bekannt“ erstellen. Das Verahren wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft gegen Bezahlung der Kamera eingestellt.

Quellen: http://www.dbb-wolf.de

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/231389?fbclid=IwAR37pHuvwtRZO1AnUvT7cT81ocJv15xvfTmfbwCvDQHU_micQdx8fCsTu_c

Link zur Rissliste: https://www.wolf.sachsen.de/schadensstatistik-4169.html?fbclid=IwAR1k6-wbRgpZ0l9HbF9D1efU4AAaOrS-wPQ_enNHMTXz3MqQRPZ1Y8-laS8

 

Pressemitteilung: Erweiterte Abschussverfügung von Umweltminister Albrecht (Grüne) gegen Wolf Dani ist ein Kniefall vor der Agrar- und Jägerlobby

 

Brigitte Sommer bei einer Weidekontrolle einer völlig ungeschützten Schafsherde bei Westerhorn. Entweder hat Umweltminister Albrecht von solch ungeschützten Weidetieren keine Ahnung, oder er will es einfach nicht wissen.

PRESSEMITTEILUNG

28. August 2019

Als perfide und Lobby gesteuert bezeichnete die Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland e.V. die Allgemeinverfügung des schleswig-holsteinischen Umweltministers Albrecht, die jetzt jede Jägerin und jeden Jäger befugt, Wolf Dani abzuschießen. Diese Verfügung, so Sommer, „ist eine Schande für die Grünen und zeugt von deren Einstellung zum Tier- und Umweltschutz“.

Sommer: „Wir sind absolut entsetzt über diese Entscheidung. Albrecht sei ein Unwelt- und kein Umweltminister. Das Ministerium hatte am 31.Januar 2019 erstmals die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfs GW 924m (Dani) erteilt und eine Gruppe geeigneter Personen mit der Entnahme beauftragt. Diese Genehmigung hatte Albrecht mehrfach verlängert und gilt bis heute.

Sommer: „Wir beweisen ständig mit unseren Zaunkontrollen in Schleswig-Holstein, dass die Weidetierhalter ihre Tiere einfach nicht vor dem Wolf schützen, doch das scheint diesem Grünen-Umweltminister völlig egal zu sein.“ Albrecht verspüre keinerlei Bedürfnis zu überprüfen, ob die Weidetierhalter ihre Tiere überhaupt schützen. Dies, so Sommer, sei beschämend für einen Umweltminister, noch dazu von den Grünen. Die jetzt verhängte Allgemeinverfügung sein nichts anderes als ein Kniefall vor der Agrar- und Jägerlobby, die seit Monaten mit völlig falschen Behauptungen den Abschuss von Dani fordern. Sommer: „Wolf Dani ist kein Problemwolf, der Mensch ist das Problem.“

Da jetzt höchstwahrscheinlich ein weiterer Wolf in der Gegend unterwegs ist, müsste der Schießbefehl gegen Dani eigentlich aufgehoben werden. Doch eben das schüre in Albrecht die Lust auf den Abschuss noch mehr. Sommer: „Wie soll ein Jäger von der Entfernung aus sehen, ob es Dani ist, den er im Visier hat?“ Dani trage schließlich kein Halsband mit Namen. Wie Sommer feststellt, sei Albrecht in seinem Amt als Umweltminister völlig überfordert. „Ein Minister, der erst gar nicht überprüft, ob die Weidetiere überhaupt wolfssicher eingezäunt sind, ist eines solchen Amtes nicht würdig.“

Unlängst erklärte Albrecht in einem Interview mit der KN, dass in letzter Zeit sehr wenig Weidetiere gerissen worden seien. Dass es in Schleswig-Holstein weitaus mehr Hunderisse als Wolfsrisse gibt – was kein Wunder bei den Zäunen ist – mag Albrecht auch nicht hören.

Und dennoch verstärke Albrecht seine tierschutzwiderrechtliche Abschussverfügung, die jetzt jeden Wolf treffen könne.

Ungeschützte Schafsherde bei Westerhorn. Die Umgrenzung ist völlig offen. Eine Einladung für jeden Hund und jeden Wolf.

Skandalös sei es, dass sich an der Zaunsituation nichts geändert habe, auch nicht bei dem Weidetierhalter, den die Sendung „Panorama“ unlängst als Beispiel gezeigt habe. So habe der Verein Wolfsschutz-Deutschland  bei seiner jüngsten Kontrolle am 20.08.19 erneut Schafe auf der ungesicherten Weide vorgefunden. Sommer: „Die Tür zum Deich ist einfach aufzuschieben. Zum Wasser hin ist die Weide noch immer komplett offen. Zudem kam hinzu, dass einige der Tiere einen gesundheitlich sehr schlechten Eindruck machten und eines sogar unter einem sehr schlimm anmutenden Husten litt.“

Sommer appellierte an die Naturschutzverbände, sich dieser absurden Verfügung zu widersetzen und endlich klare Stellung zu Dani zu beziehen.

Hier die Pressemitteilung als PDF: PM_Kniefall_von_Albrecht_vor_Agrar_und_Jägerlobby

 

Wolfsschutz-Deutschland : „Lex Wolf“ ein Machwerk von Lobbyisten

P R E S S E M I T T E I L U NG

  1. Mai 2019

Als ein „Machwerk von Lobbyisten aus Bauernverbänden, Weidetierhaltern und vielen Jägern“ bezeichnete Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V.,  den durch gewinkten  Gesetzesentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes, der das Abschießen von Wölfen erleichtert und das Ausrotten von Wolfshybriden legalisiert.

Das willkürliche Abschießen von Wölfen, völlig unabhängig davon, welcher Wolf den Riss verursacht habe, sei ein weiterer Schritt, den Natur- und Artenschutz in Deutschland zugrunde zu richten. Auch die Art und Weise, wie dieses Gesetz zustande gekommen sei, zeige diktatorische Ausmaße. Es sei demokratisch nicht akzeptabel, dass anerkannte Naturschutzorganisationen über den Inhalt des Gesetzesentwurfs erst aus der Zeitung erfahren haben.

In dem Gesetz werde völlig außer Acht gelassen, dass Risse nicht durch ansässige Rudel, sondern auch von durchwandernden Jungwölfen verursacht werden könnten. Sommer: „Weder die SPD-Umweltministerin Svenja Schulze, noch alle anderen Ministerinnen und Minister haben sich vorher mit der Biologie des Wolfs beschäftigt. Fallen Elterntiere weg, werden nicht weniger, sondern mehr Weidetiere gerissen“.  Statistiken würden das beweisen. „Mit ihrem Gesetz hebelt die Bundesregierung nicht nur das EU-Recht aus, sondern auch das Tierschutzgesetz“, erklärte Brigitte Sommer. Im Gesetz sei kein Wort von Herdenschutz zu lesen. Derweil sei es so, dass Weidetierhalter Wölfe bereits seit Jahren anfüttern würden, um ebenso Wolfsabschüsse fordern zu können. Damit setzen sie bewusst das Leben der ihnen anvertrauten Tiere aufs Spiel, so Sommer. Seit zwei Jahren würde der Verein Wolfsschutz-Deutschland regelmäßig nachweisen, dass Weidetiere nicht vor Wolfsangriffen geschützt würden. Hinzu komme, dass die Bundesumweltministerin auf der Webseite ihres Ministeriums eine ganz anderes politische Richtung präsentiere. Wörtlich stehe dort zu lesen: „Eine Bejagung ist grundsätzlich keine Lösung für den Herdenschutz, weil die verbleibenden Wölfe weiterhin ungeschützte Nutztiere angreifen werden. Außerdem werden bestehende Rudelstrukturen schnell zerstört und zuwandernde Wölfe und elternlose Jungtiere noch eher auf schlecht geschützte Nutztiere zurückgreifen als auf Rehe oder Wildschweine“.

Eine Politik gegen Natur und Umwelt

Dabei sei es laut Europäischer Union seit Anfang des Jahres möglich, dass die Weidetierhalter 100 Prozent Entschädigung bei Rissen erhalten sowie eine 100 Prozent Förderung bei der Anschaffung von Zäunen und auch Herdenschutzhunden. Nach dem Wortlaut des Gesetzes dürften Weidetierhalter nun überhaupt keine Motivation mehr haben, ihre Tiere zu schützen. Dabei wirke funktionierender Herdenschutz. Außerdem würden Statistiken auch beweisen, dass es in vielen Regionen, wie beispielsweise in Baden-Württemberg oder auch Schleswig-Holstein mehr Hunde- als Wolfsrisse gebe. In Niedersachsen und Sachsen könne gerade mal rund die Hälfte aller Vorfälle dem Wolf angelastet werden. Sommer: „Diese Zahlen belegen auch, dass es Weidetierhalter mit dem Schutz ihrer Tiere eben nicht ernst meinen“.

Äußerst bedenklich und irrwitzig sei, dass Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher Schäden erlaubt seien. Sommer: „Das ist, als ob die Polizei wahllos ein verkehrssicheres Auto aus dem Verkehr zieht, weil es ja eventuell einen Unfall verursachen könnte.“ Selbst wenn Risse nicht genetisch einem Wolf zugeordnet werden könnten, sei es mit diesem Gesetz nun möglich, einfach Wölfe und sogar ganze Wolfsrudel abzuschießen.

Und wenn der Wolf erneut ausgerottet sei, was das Gesetz unweigerlich nach sich ziehen werde, bestünde nach wie vor das Hunderissproblem. Auch würden Schafe und andere Weidetiere durch Krankheiten und Vernachlässigung ihrer Besitzer sterben. In Bayern, so Sommer, kämen pro Jahr 50.000 Schafe durch Krankheiten und Vernachlässigung um. Durch den Wolf seien dies gerade einmal 50.

Gerade eine Umweltministerin habe die Verantwortung, Politik für und nicht gegen die Umwelt zu machen, doch das, so Sommer, sei schon lange nicht mehr der Fall.

Auch die im Gesetz festgeschriebene Ausrottung von Wolfshybriden sei absolut nicht hinnehmbar. Bei einer von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung festgestellten Hybridisierungsrate der Wölfe in Deutschland von unter einem Prozent bestehe keine Gefahr, dass sich Wolfshybriden so stark ausbreiten, dass sie den sogenannten „reinerbigen Wolf “ verdrängen. Eine solche Vorgehensweise, wie durch die Bundesregierung jetzt beschlossen, sei als rassistisch zu bezeichnen, betonte Sommer, die erklärte, dass ihr Verein mit allen möglichen Mitteln die Umsetzung dieses derart naturfeindlichen Gesetzes verhindern werde.

Hier die PM als PDF-Datei:

PM_Lex_Wolf_Machwerk_von_Lobbyisten

Schon sechs tote Wölfe seit Anfang des Jahres in Sachsen

Dass der Mensch für den Wolf eine viel größere Gefahr darstellt als umgekehrt, macht eine Pressemitteilung des Kontaktbüros „Wölfe in Sachsen“, der offiziellen Informationsstelle zum Thema Wolf vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), in Trägerschaft des Landratsamtes Görlitz, von gestern deutlich.

Auf dieser Karte zur Verteilung der Wolfsfamilien in Sachsen – erstellt vom LUPUS Institut – ist deutlich zu erkennen, wie viel Platz in Sachsen für Wölfe noch ist. Auch zeigen die Grenzen der Territorien auf, dass Wölfe sich eben nicht unkontrolliert versehen, wie viele Politiker gerne behaupten. In Ostsachsen fand eine Sättigung des Bestandes statt.

In Sachsen wurden im Jahr 2019 bislang sechs tote Wölfe registriert. Vier davon wurden im Landkreis Bautzen und je einer in den Landkreisen Görlitz und Mittelsachsen festgestellt. Unter den Totfunden waren vier Wolfswelpen, die infolge von Verkehrsunfällen zu Tode kamen und zwei Altwölfe, die Verletzungen aufwiesen, welche jeweils auf eine Auseinandersetzung mit anderen Wölfen schließen lassen. Seit 2000 gab es in Sachsen insgesamt 85 tote Wölfe. Davon starben 56 Wölfe bei Verkehrsunfällen, zwölf Wölfe starben an natürlichen Ursachen, acht wurden illegal getötet, bei 7 blieb die Todesursache unklar und zwei wurden im Rahmen von Managementmaßnahmen getötet, schreibt das Kontaktbüro. Darunter Wolf Zottel, gegen dessen Abschuss wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. anzeige erstattet hatte, weil wir der Meinung waren, dass der Wolf hätte behandelt werden können. Der zweite Wolf war ein blinder Welpe.

Wolf bei Lohsa soll keine Schussverletzungen gehabt haben

Am 26.03.2019 versetzte ein verletzter Altwolf in der Gemeinde Lohse in Aufregung.  Anwohner waren sich sicher, in Zusammenhang mit einem verletzt gesichteten Wolf Schüsse gehört zu haben. Am darauffolgenden Tag gelang es, das Tier einzufangen und zu betäuben, damit es tierärztlich untersucht werden konnte, gibt das Kontaktbüro bekannt. Dabei habe sich herausgestellt, dass der Wolf schwere Bissverletzungen gehabt hätte. Das Gewebe um die Verletzungen sei teilweise bereits abgestorben gewesen. Aufgrund der Schwere der Verletzungen sei der Wolf letztlich eingeschläfert worden.  Die Vermutung, dass jemand auf den Wolf geschossen haben könnte, sei von den Ergebnissen der am Leibniz- Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) durchgeführten pathologischen Untersuchung nicht bestätigt worden, so das Kontaktbüro.

Bei dem Tier handelte es sich um den alten Milkeler Rüden, vermutet das Kontaktbüro. Die Untersuchung der genetischen Probe stehe noch aus, jedoch sei dieser alte Wolf durch Fotofallenaufnahmen bekannt. Er wurde 2006 oder 2007 im Daubitzer Rudel geboren. 2009 bis 2011 war er der Rüde des Seenlandrudels. Nachdem die alte Seenland-Fähe im Winter 2011/2012 verschwunden war, wechselte der Rüde in das Milkeler Territorium. Dort verpaarte er sich 2012 zunächst mit einer Milkeler Tochter. Ab 2013 war er als Rüde des Milkeler Rudels mit der alten Milkeler Fähe verpaart. Die alte Fähe ist ebenfalls bereits 13 oder 14 Jahre alt und wurde im Herbst 2018 das letzte Mal nachgewiesen. In den letzten beiden Jahren hat das alte Paar offensichtlich keine eigenen Welpen mehr aufgezogen. Stattdessen hatten sich im Monitoringjahr 2017/2018 zwei ihrer Töchter im Milkeler Territorium reproduziert (Kontaktbüro berichtete).  Der alte Rüde wurde nun bei Kämpfen mit anderen Wölfen schwer verletzt.

Wölfe verteidigen ihr Revier erbittert gegen andere Wölfe 

Auch der am 21.02.2019 bei Waldhufen gefundene erwachsene Wolfsrüde hatte schwere Bissverletzungen erlitten, in deren Folge er starb. Wölfe markieren die von ihnen bewohnten Gebiete und verteidigen sie gegen fremde Wölfe. Vor allem in Gebieten, in denen flächendeckend Wolfsterritorien etabliert sind, kann es zwischen benachbarten Rudeln zu Kämpfen kommen, welche zum Tod eines Individuums führen können. Besonders im Frühjahr zur Paarungszeit können intensive Auseinandersetzungen zwischen benachbarten Rudeln auftreten.Am 21.02.2019 wurde ein erwachsener Rüde in der Gemeinde Waldhufen (Landkreis Görlitz) tot aufgefunden, der offenbar durch Artgenossen getötet wurde.

Am gefährlichsten für Wölfe: der Straßenverkehr

Am 24.02.2019 starb eine Welpenfähe auf der A 14 bei Großweitzschen (Landkreis Mittelsachsen) bei einem Verkehrsunfall (Kontaktbüro berichtete über beide Ereignisse). In beiden Fällen ist die Untersuchung der genetischen Rudelzugehörigkeit noch nicht abgeschlossen. Am 18. und 20.03.2019 war jeweils ein Wolfswelpe in einen Verkehrsunfall im Landkreis Bautzen verwickelt. Zunächst starb ein männlicher Welpe im Bereich des Czorneboh auf dem Gebiet der Gemeinde Cunewalde im Territorium des Cunewalde Rudels. Zwei Tage später wurde ein toter, weiblicher Welpe an der Anschlussstelle der A 4 bei Salzenforst südlich des Rosenthaler Territoriums gemeldet. Das Ergebnis der genetischen Untersuchungen steht bisher noch aus.

Schon am 08.01.2019 wurde in der Gemeinde Ralbitz-Rosenthal (Landkreis Bautzen) ein toter, männlicher Wolfswelpe gefunden, der auf der Straße zwischen Ralbitz und Naußlitz tödlich verunglückte. Die Annahme, dass der Welpe aufgrund des Fundortes aus dem Rosenthaler Rudel stammt, wurde durch die genetische Untersuchung der am toten Welpen genommenen Probe bestätigt.

Unkontrollierte Vermehrung der Wölfe ist ein Märchen

Nach den Daten des Kontaktbüros sind in Sachsen sind Wölfe seit Ende der neunziger Jahre wieder dauerhaft heimisch. Im Monitoringjahr 2017/2018 wurden in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Meißen, Nordsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge insgesamt 18 Wolfsfamilien (Rudel) und vier Paare nachgewiesen. Laut DBB Wolf https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/status-und-reproduktion sind es 2018/19: Territorien in Sachsen: 18 18 Rudel, 0 Paare, 0 Einzeltiere. Das Monitoringjahr ist zwar längst noch nicht abgeschlossen, dennoch kann von einer rasanten oder gar unkontrollierten Vermehrung nach Ansicht von Wolfsschutz Deutschland e. V. gar keine Rede sein. Zumal die EU in einem Schreiben an Landrat Harig im Herbst 2018 bestätigt hatte, dass sich der Bestand der Wölfe in Sachsen gesättigt habe. Herausgefunden hatten dies auch die Fachleute von LUPUS und vom Kontaktbüro.