P R E S S E M I T T E I L U N G: Geheime Wolfsjagden sind auch für Behörden illegal
P R E S S E M I T T E I L U N G
Geheime Wolfsjagden sind auch für Behörden illegal
Hanau, 17. September 2024
Der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. hat wegen der heimlichen Tötung einer Jungwölfin mit dem Gencode GW4174f in der „Hohen Rhön“, die in dem Gebiet nachweislich kein Tier gerissen hatte, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Schweinfurt gegen den Regierungspräsidenten Dr. Eugen Ehmann und Ausführende gestellt. Die Anzeige beinhaltet auch die illegale Tötung der Jungwölfin. Genetische Analysen zeigten inzwischen, dass weder die ursprünglich zum Abschuss freigegebene Wölfin Frigga (Gencode GW3092f), deren Abschuss bereits einmal im November 2023 gerichtlich gekippt wurde, noch das getötete Weibchen aus dem Rudel Wildflecken für den entscheidenden Angriff am 26. August 2024 verantwortlich waren. Ursacher war ein männlicher Wolf mit der Identifikationsnummer GW3519m. Der Wolf war auch nicht in dieses Gehege eingedrungen, die Schafe und Ziegen hätten selbst den Zaun niedergetreten. Sommer: „Diese Strafanzeige ist wichtig, weil Tier- und Naturschutzrecht eindeutig und wohl auch bewusst gebrochen wurden.“
Da der letzte Nachweis von der Wölfin Frigga vom 25. Juli dieses Jahres stammt, befürchtet der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. dass die Wölfin bereits illegal getötet worden sein könnte.
Der Abschuss der Wölfin mit dem Gencode GW4174f aus dem Rudel Wildflecken zeuge nach Aussage von Sommer von einer ethischen und moralischen Verrohung. Diese Abschussgenehmigung erfolgte heimlich, ohne die anerkannten Naturschutzverbände hierzu vorab zu informieren, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Klage zu geben. Sommer verwies hierzu auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg vom Mai dieses Jahres, in dem diese Vorgehensweise gekippt wurde. (Az.: 4 ME 73/24, 4 ME 74/24 und 4 ME 75/24). Wie sehr es den unterfränkischen Behörden auf das Töten von Wölfen ankomme, zeige auch die Tatsache, dass nicht einmal der Versuch unternommen worden sei, das Tier zu vergrämen.
Sommer stellte fest, dass die Tötung dieser Jungwölfin auch dahingehend Auswirkungen habe, dass der gute Erhaltungszustand der Wölfe in Bayern mit gerade mal sieben Rudeln und sechs Einzeltieren noch lange nicht erreicht sei.
Rechtlich zu bezweifeln seien auch Erwägungen für die Prognose, dass ohne die angeordnete Tötung eines Wolfs im betroffenen Gebiet ein ernster wirtschaftlicher Schaden drohe. Ein „ernsthafter Schaden“ sei zudem zu bezweifeln, da es zwar viele Risse waren, aber wenige Tiere pro Riss. Sommer: „Laut dem Gesetzgeber sind Abschüsse nur in absoluten Ausnahmen möglich, etwa wenn von den Tieren eine Gefahr für die Sicherheit von Menschen ausgeht oder sie so viele Schafe, Ziegen oder andere Nutztiere reißen, dass die Halter dadurch in wirtschaftliche Not geraten können. Dies ist in der „Hohen Rhön“ nicht der Fall“. Schafe und Ziegen in der „Hohen Rhön“ seien auch nicht essentiell wichtig für die Freihaltung von Flächen, da die meisten Flächen dort maschinell gemäht werden.
Außerdem würde der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. auch bei seinen Zaundokumentationen in der „Hohen Rhön“ immer wieder feststellen, dass in vielen Fällen kein ausreichender wolfsabweisender Schutz vorhanden sei.
Wenig Beachtung scheine das Regierungspräsidium auch den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu schenken. Das hatte im Juli 2024 in der Rechtssache C-601/22 ein richtungsweisendes Urteil gesprochen, das eine erhebliche Bedeutung für die Auslegung der FFH-Richtlinie im Umgang mit dem Wolf hat. Darin sei insbesondere der ernsthafte wirtschaftliche Schaden und andere Lösungen statt Abschuss definiert.
Danach bilde der Abschuss von Wölfen eine absolute Ausnahme, es müssten zunächst alle Schutzmaßnahmen, wie z. B. Zäune und Schutzhunde für Schafe und andere Nutztiere ausgeschöpft werden. Weiterhin würden wirtschaftliche Schäden für Nutztierhalter sowie hohe Kosten für den Herdenschutz keinen Abschuss rechtfertigen. Komme hinzu, dass Nutztierrisse durch Wölfe auch in Bayern finanziell erstattet werden.
Sommer betont: „Nur Null-Wolfsabschuss motiviert wirklich zum Weidetierschutz.“