Blutige Exekution eines Wolfs im Heidekreis: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen

Das verordnete Schweigen des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums ist gebrochen und die traurige Gewissheit ist da: Anfang Oktober 2026 wurde im Heidekreis der Abschuss eines Wolfes eiskalt vollstreckt. Hinter verschlossenen Türen hatte die Behörde eine geheime Schnellabschussverfügung erlassen, deren Existenz erst auf massiven Druck scheibchenweise eingeräumt wurde. Gegen diese Praxis staatlicher Willkür und die gezielte Ausschaltung des Rechtsstaates zieht Wolfsschutz-Deutschland e. V. nun die Konsequenz und bringt den ersten Fall vor die Justiz. Wir stellen umfassende Strafanzeigen gegen die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne), den amtierenden Leiter der Kreisverwaltung des Heidekreises, Landrat Jens Grote, die Führung der dortigen Unteren Jagdbehörde sowie gegen die noch unbekannten, ausführenden Schützen vor Ort.

Da das Ministerium die exakte Identität des getöteten Tieres unter Verschluss hält, besteht der dringende Verdacht, dass dieser Abschuss Wolfsterritorien mit Nachwuchs der Region im Kern getroffen hat. Es könnten Tiere des Rudels „Schwarmstedt“ oder des Rudels „Rethem“ oder angrenzende Rudel wie Wedemark ins Visier des Abschusskommandos geraten sein. Sollte ein für die Aufzucht notwendiges Elterntier eines dieser Rudel erschossen worden sein, droht den diesjährigen Welpen im Spätherbst der qualvolle Tod durch Verhungern, oder sogor mehr Risse, da unerfahrene Jungtiere zu leichter Beute, wie ungeschützten Weidetieren, greifen müssen. Um eine solche Tragödie und das bewusste Umgehen von Gesetzen zu stoppen, lauten unsere Vorwürfe gegen die Amtsträger unter anderem auf Rechtsbeugung (§ 339 StGB) im Amt, Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz (§ 71 BNatSchG) sowie Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund (§ 17 TierSchG). Die pauschale Geheimhaltung der Abschusszonen ist aus unserer Sicht gezielt darauf ausgelegt, den verfassungsmäßig verankerten Eilrechtsschutz systematisch auszuhebeln und Gerichte vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die Illusion des Rechtswegs: Wenn Bürokratie den Artenschutz aushebelt

Dieser Vorfall im Heidekreis legt schonungslos einen tiefen, schmerzhaften Riss an der Basis des organisierten Naturschutzes offen. Seit Jahren haben wir von Wolfschutz-Deutschland e. V. intensiv vor genau dieser Technokratisierung und Verheimlichung der behördlichen Abschussverfahren gewarnt. Dennoch wurde der kritische Diskurs über einen langen Zeitraum hinweg durch das immer gleiche Narrativ beruhigt, dass dem Tötungswahn primär auf dem langwierigen Rechtsweg und durch finanzielle Unterstützung klagefähiger Verbände beizukommen sei.
Diese einseitige Fokussierung auf juristische Scharmützel hat in der Praxis zu einer folgenschweren Sedierung der Zivilgesellschaft geführt. Anstatt die notwendige, aktive Präsenz direkt in den bedrohten Revieren zu stärken, wurde den Menschen suggeriert, eine passive Spendenbereitschaft genüge, um die Wölfe zu retten. Während engagierte Aufrufe zu physischer Wachsamkeit und zivilgesellschaftlicher Kontrolle als zu anstrengend ins Hintertreffen gerieten, hat sich das blinde Vertrauen auf den reinen Rechtsweg als fatales Placebo erwiesen. Während Verbände noch intern über Satzungsänderungen debattieren, schaffen die Behörden im Schutz der Dunkelheit unumkehrbare Fakten.

Das Monitoring-Dilemma: Vom wissenschaftlichen Datensatz zur Abschusskoordinate

Wie gefährlich die andauernde Naivität gegenüber staatlich gelenkten Strukturen ist, zeigt ein Blick auf das offizielle Wolfsmonitoring. Bis heute wird beharrlich dafür geworben, Sichtungen und Wildkamerabilder an die behördlichen Erfassungssysteme zu melden – im guten Glauben, den Wissenschaftlern zu helfen. Dass diese Daten jedoch längst nicht mehr primär wissenschaftlichen Zwecken dienen, haben jüngste Einblicke in Schulungsmaterialien des Deutschen Jagdverbandes (DJV) auf drastische Weise offengelegt. Das Video wurde inzwischen vom DJV wegen einer angeblichen Fotoverwechslung offline gestellt. Es liegt uns aber intern vor. 
Dort ist offen dargelegt worden, dass die erhobenen Monitoringdaten im Rahmen zukünftiger Handlungsaspekte gezielt dafür herangezogen werden sollten, die exakten Aufenthaltsorte der Tiere für behördlich angeordnete Abschüsse zu lokalisieren. Wer die Öffentlichkeit in Unkenntnis dieser Dynamiken weiterhin zur Datenabgabe an das von der Jägerschaft dominierte Monitoring anleitet, gerät in den dringenden Verdacht, den Abschusskommandos unfreiwillig die Zielkoordinaten zuzuarbeiten. Das gutgläubig gesammelte Wissen der Tierfreunde wird so zur Beihilfe für die Jägerschaft.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Das System der 18 Abschusszonen

Wie flächendeckend und rücksichtslos das Land Niedersachsen die Reviere der geschützten Wildtiere inzwischen mit Abschussgenehmigungen überzieht, offenbart ein Blick hinter die Kulissen der ministeriellen Dokumentation. Insgesamt listen die behördlichen Tabellen bereits die schockierende Zahl von 18 eingeleiteten Schnellabschussverfahren seit dem Inkrafttreten der neuen Rechtslage auf. Doch diese vermeintliche Transparenzliste entlarvt sich bei genauerem Hinsehen als ein Instrument der gezielten Täuschung. Bis zu den jüngsten Enthüllungen Anfang Oktober wurde bei sämtlichen 18 Verfahren stur der offizielle Vermerk „kein Wolf erlegt“ geführt. Während die Öffentlichkeit und die über Satzungsänderungen brütenden Verbände durch diese scheinbar erfolglose Statistik in Sicherheit gewiegt werden sollten, sind im Heidekreis und einer Nachbarregion im Geheimen längst Wölfe erschossen worden.
Diese hohe Zahl von 18 freigegebenen Jagdzonen beweist zudem die fundamentale Mitschuld des offiziellen Monitorings, vor dessen Naivität wir seit Jahren intensiv warnen. Jedes Foto, jede Spur und jede gutgläubig gemeldete Sichtung liefert den Behörden exakt das Datenmaterial, um eine dieser 18 Abschussverfügungen rechtlich zu begründen und die Jäger direkt an die Aufenthaltsorte der Wolfsfamilien zu leiten. Das Ministerium verwaltet hier im Verborgenen eine blutige Abschussliste, die erst durch den massiven Druck scheibchenweise ans Licht gezerrt werden kann.

Aufrüstung der Jagdmethoden: Die drohende Renaissance der Lappjagd

Die in den Schulungen skizzierten Zukunftsszenarien offenbaren zudem eine erschreckende Eskalation der Jagdmethoden, die jeglichen Bezug zu einem ethischen Artenschutz vermissen lässt. So sei in jenen internen Beiträgen darüber gesprochen worden, dass für zukünftige Wolfsentnahmen potenziell auch auf die historisch-brutale Methode der Lappjagd zurückgegriffen werden könne. Diese großflächige Einkesselung ganzer Areale mittels Tüchern bezwecke keine selektive Entnahme eines Einzeltieres, sondern sei auf die systematische Traumatisierung und Auslöschung ganzer Familienverbände ausgelegt.
Als Wolfsschutz-Deutschland e. V. vertreten wir hierzu eine unmissverständliche und unkompromittierende Position: Wir lehnen jede Form der Jagd aus ethischen und ökologischen Gründen ab. Es gibt für uns kein Szenario, in dem einem Wolfsabschuss – ungeachtet jedweder behördlicher Konstruktionen – zugestimmt werden kann. Statt uns hinter bürokratischen Vorlesungen, Vereinsmeierei oder internen Verbandskämpfen zu verbarrikadieren, fordern wir die sofortige und kompromisslose Umkehr von diesem blutigen Irrweg. Einzig ein flächendeckender, lückenlos staatlich finanzierter Herdenschutz bietet Weidetieren dauerhaften und echten Schutz. Steuergelder gehören in die präventive Infrastruktur, nicht in die verdeckte, technokratische Verfolgung einer geschützten Art.

Schluss mit der Lethargie: Zeigt Präsenz vor Ort und unterstützt Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. müssen endlich Gehör finden. Während in den sozialen Netzwerken fleißig Herzchen verteilt, betroffene Emojis gepostet und lahme Ausflüchte gesucht werden, sterben in den Wäldern Niedersachsens die Wölfe. Diese digitale Bequemlichkeit rettet kein einziges Tier vor den Abschusskommandos. Unsere Aktiven vor Ort kämpfen ununterbrochen in den betroffenen Gebieten und stoßen allmählich an ihre physischen und psychischen Belastungsgrenzen. Es reicht nicht mehr aus, wegzusehen oder die Verantwortung auf langwierige, im Hintergrund blockierte Gerichtsprozesse abzuschieben.

Befreit Euch endlich aus der Lethargie und werdet aktiv. Wir fordern alle echten Wolfsfreunde auf, sich zu bewegen und uns direkt in den Revieren zu unterstützen. Wir brauchen dringend neue, engagierte Mitglieder, die bereit sind, vor Ort physische Präsenz zu zeigen, wachsam zu sein und zivilgesellschaftliche Kontrolle auszuüben. Nur wenn wir gemeinsam vor Ort Stärke und Entschlossenheit demonstrieren, können wir diesem verdeckten Tötungswahn der Behörden wirksam entgegentreten. Werdet jetzt Mitglied, unterstützt unsere Teams in den bedrohten Territorien und helft dabei, das Sterben im Heidekreis und ganz Niedersachsen zu stoppen. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quellen:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/wolf_ins_bundesjagdrecht_aufnehmen/schnellabschusse/veroffentlichung-der-interventionsgebiete-sowie-der-beendeten-schnellabschussverfahren-252705.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/10/03/erste-woelfe-heimlich-in-niedersachsen-offiziell-getoetet/

http://www.wolfsmonitoring.com

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Wandern für das Greifensteiner Rudel in Hessen und Rheinland-Pfalz

Die Schlinge um das Greifensteiner Rudel zieht sich unbarmherzig weiter zu: Die Jagd in Rheinland-Pfalz und Hessen ist endgültig freigegeben. Während die Nachkommen Diana (GW5369f) und Dian (GW5868m) nach dem Entscheid der Gerichte noch bis Ende Oktober unbarmherzig abgeschossen werden dürfen, erreicht die Eskalation eine neue Stufe. Uns liegen Informationen vor, dass es nun auch in Hessen eine Eilverfügung auf den Vaterwolf Milano (GW2478m) gibt. Die Mutterwölfin Ulma (GW2479f) taucht derweil in den Abschusslisten nicht auf – wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. vermuten hier das Schlimmste: Es steht zu befürchten, dass Ulma bereits heimlich beseitigt wurde und eine Verfügung deshalb schlicht hinfällig sein könnte. Ihr letzter Nachweis war im August. Zudem finden in Kürze auch noch Drückjagden statt. Wie bitter nötig unsere Präsenz im Gelände ist, zeigte sich eben erst am 9. Oktober 2026. Im Rahmen unseres vereinsinternen Wolfsmonitorings waren wir im hessischen Gebiet im Bereich Sinn-Fleisbach unterwegs. In der Verlängerung der Gartenstraße dokumentierten wir drei tote Schafe, die deutliche Spuren aufwiesen, die auf einen Kehlbiss hindeuten. Der amtliche Rissgutachter war zwar bereits vor Ort, ein offizielles Ergebnis steht jedoch noch aus, dennoch wird gehetzt. Lesen Sie hier unseren Artikel mit Foto- und Videodokumentation. 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestieren auf das Schärfste gegen die fortlaufende Geheimhaltung rund um die Abschussverfügung gegen den Rüden Milano (GW2478m) im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz. Dass die Behörden der Öffentlichkeit nicht einmal das genaue Ablaufdatum der Genehmigung bekannt geben, entzieht die Maßnahme jeder demokratischen und zivilgesellschaftlichen Kontrolle. Zwar sieht der offizielle Wolfsmanagementplan Rheinland-Pfalz im Einklang mit dem Bundesrecht für solche Entnahmen einen strengen gesetzlichen Rahmen vor – der von einer Standardfrist von 21 Tagen bis zu einer maximalen Ausdehnung von sechs Wochen nach dem Schadensereignis reicht –, doch die konkrete Ausgestaltung bleibt im Dunkeln. Diese bewusste Intransparenz unter dem Vorwand des Jägerschutzes ist in einem Rechtsstaat inakzeptabel und verhindert eine transparente Überprüfung, ob die ohnehin umstrittene Frist längst überschritten ist.

Rückblick: Der juristische Weg allein rettet keine Wölfe

In unserem letzten Bericht zum Greifensteiner Rudel haben wir die gefährliche Bequemlichkeit und Untätigkeit mancher klagefähiger Verbände scharf kritisiert. Während das Rudel vor der fast vollständigen Auslöschung steht, wiegen große Organisationen die Öffentlichkeit weiterhin in der trügerischen Sicherheit, dass reine Gerichtsklagen ausreichen würden. Schlimmer noch: Die dringend notwendige, aktive Kontroll- und Präsenzarbeit vor Ort im Revier wird von diesen behördennahen Strukturen oft ignoriert oder sogar diskreditiert. Wir haben klargestellt, dass abstrakte Klageversprechen den politisch aufgeweichten Naturschutz nicht mehr alleine stoppen können – es braucht den mutigen Druck von unten und echte Präsenz im Gelände. Doch diese Naivität und das blinde Vertrauen in staatliche Institutionen ist kein neues Phänomen, sondern zieht sich wie ein roter Faden durch die Verbandslandschaft.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die völkerrechtliche Amnesie der Verbände: Wo war ihr Aufschrei während der Coronakrise?

Mit erheblichem Befremden beobachten wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V., dass sich Verbände in Niedersachsen angesichts aktueller staatlicher Maßnahmen plötzlich auf das Völkerrecht berufen. Diese plötzliche Entdeckung internationaler Rechte verwundert uns zutiefst. Denn vor genau sechs Jahren – auf dem Höhepunkt der Coronakrise im Jahr 2020 – wurden elementare Grund-, Freiheits- und Völkerrechte von der Regierung und den Gerichten im Eiltempo ausgehebelt.
Dass dieser fundamentale Dammbruch vielen etablierten Verbänden damals komplett entgangen ist, hat einen bitteren Grund: Sie haben geschwiegen oder die damalige Politik willfährig mitgetragen. Wer sich vor sechs Jahren blindlings in staatliche Maßnahmen gefügt und die Aussetzung internationaler Standards akzeptiert hat, disqualifiziert sich heute als glaubwürdiger Hüter des Völkerrechts. Wer damals mitgemacht hat, darf sich im Jahr 2026 nicht wundern, wenn der Staat dieselben Mechanismen der Rechtseinschränkung auch auf anderen Feldern anwendet. Unsere jahrelangen Warnungen vor dieser gefährlichen Entwicklung werden nun auf bittere Weise bestätigt.
Burg Greifenstein. © Brigitte Sommer
Die Allgemeinverfügung der hessischen Oberen Jagdbehörde (Regierungspräsidium Kassel) regelt im Gegensatz zu Rheinland-Pfalz einen festen Zeitraum: Der Abschuss von bis zu vier juvenilen Wölfen (Welpen/Jungwölfen) im Lahn-Dill-Kreis ist exakt bis zum 31. Oktober 2026 befristet. 
Grundlage dafür ist der hessische „revierübergreifende Managementplan für das Jagdjahr 2026/2027“, welcher die Bejagung der Jungtiere starr an die dort definierte Jagdzeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2026 koppelt. Da der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) Ende September die Eilanträge der Naturschutzverbände zurückgewiesen hat, gilt diese Frist für die verbleibenden Abschüsse bis zum Monatsende unverändert.
Die aktuelle Allgemeinverfügung stützt sich zwingend auf die im hessischen Jagdrecht festgesetzte Schonzeit- und Jagdzeitregelung, welche die Bejagung von Jungwölfen strikt auf das Fenster vom 1. Juli bis zum 31. Oktober begrenzt. Sobald dieses Datum verstreicht, greift automatisch wieder die gesetzliche Schonzeit, wodurch die operative Grundlage der Verfügung erlischt. 
Allerdings gibt es politische und rechtliche Hintertüren, die eine Bejagung ab November auf anderem Wege ermöglichen könnten:
  • Erlass einer neuen Einzelfall-Genehmigung: Sollte es im Lahn-Dill-Kreis ab November zu neuen, schwerwiegenden Rissvorfällen trotz Herdenschutzes kommen, kann die Behörde jederzeit eine neue, eigenständige Abschussgenehmigung im Rahmen einer Ausnahme nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 45 BNatSchG) erlassen. Diese wäre dann unabhängig von der regulären Jagdzeit.
  • Anpassung der gesetzlichen Jagdzeiten: Da die hessische Landesregierung den Wolf gezielt ins Jagdrecht aufgenommen hat, besteht für die Zukunft das Risiko, dass das Ministerium die Jagdzeiten per Verordnung dauerhaft verlängert oder für Folgestrecken (z. B. das Jagdjahr 2027/2028) großzügiger auslegt.

Riss am 9. Oktober bei Sinn-Fleisbach?

Vor Ort suchten wir das direkte Gespräch mit einem der betroffenen Halter – und blickten in einen Abgrund aus Unversöhnlichkeit. Der Mann, der zuvor in der Presse damit zitiert wurde, dass er bereits über 100 Lämmer in den Schlachthof gefahren zu haben und damit kein Problem zu haben, zeigte sich gegenüber jeglichen Wolfsschutzargumenten komplett blockiert. Eigene Fehler beim Herdenschutz? Für ihn Fehlanzeige. Stattdessen das altbekannte Narrativ: Die Wölfe hätten gelernt, absolut alles zu „überwinden“. Mehr noch: Neben Schafen wurden den Wölfen ohne Beweise pauschal nicht anerkannte Risse wie Kälber angelastet – bis hin zu Tieren, die auf Straßen und Autobahnen herumlaufen. Diese seien, so die abenteuerliche Behauptung, von Wölfen dorthin gehetzt worden.
Ein echter Austausch oder ein sachlicher Dialog waren unmöglich, da der Halter weder zuhören noch andere Perspektiven anerkennen wollte. Selbst unseren Hinweis, dass man in einer demokratischen Gesellschaft unterschiedliche Ansichten aushalten müsse, lehnte er vehement ab. Stattdessen warf er uns vor, wir würden mit unseren Berichten die Weidetierhalter und ihre Schafe verhöhnen.
Diese Erfahrung zeigt zweierlei: Erstens ist die Realität im echten Leben kaum mit den sozialen Medien zu vergleichen, wo gezielt gesteuerte Seiten und Profile die Spaltung und den Hass zwischen Bauern und Naturschützern im digitalen Raum künstlich anheizen. Zweitens offenbart sich hier eine tief sitzende, fast kindliche Mentalität, die wir nicht zum ersten Mal erleben: Ein stures Beharren darauf, im Recht zu sein, gepaart mit dem absolut kompromisslosen Anspruch, alles rigoros zu eliminieren, was den eigenen Interessen im Weg steht.
Dieses tote Schaf scheint einen Kehlbiss aufzuweisen.  Natürlich machen uns diese toten Schafe auch betroffen. Jedoch: Was Weidetierhalter oft emotional als „Grausamkeit“ oder „Mordsucht“ umdeuten, ist in Wahrheit reine Biologie. Wie der bekannte und leider viel zu früh verstorbene Wolfsexperte Toni Seiler in seinen Arbeiten immer wieder verdeutlichte, töten Wölfe nicht aus Bösartigkeit, sondern weil bei ihnen in einer Koppel-Situation der genetisch tief verankerte Beutegreifer-Reflex ausgelöst wird. Das Zusammentreffen von Beutegreifer und Beute verläuft heute jedoch unter völlig unnatürlichen Bedingungen: Den modernen Hausschafen wurde ihr ursprünglicher, wilder Fluchtinstinkt durch jahrhundertelange Zucht größtenteils weggezüchtet. Anstatt bei Gefahr instinktiv kilometerweit zu fliehen, drängen sich die domestizierten Tiere in Panik auf engstem Raum in den Zaunecken zusammen. Dieses unnatürliche Verhalten triggert den Beutereflex des Wolfs immer wieder aufs Neue, was zu mehreren Rissen in einer Nacht führen kann. Die Schuld dafür dem Wolf zuzuschieben, blendet die Naturgesetze und die menschengemachten Zuchtfolgen völlig aus. Zudem ist bekannt, dass Risse jährlich ab Augut zunehmen. Dies liegt ebenso an der startenden Drückjagd- und Jagdsaison, in der die Wildtiere massiv gestört werden, als auch daran, dass Welpen mehr Fleisch brauchen.  © Brigitte Sommer

Hier die Video-Dokumentation. In der Nacht vorher gab es starke Regenfälle und Gewitter. Dies könnte zu einem Spannungsabfall geführt haben. Der Zaun war an der Buschseite nach innen eingedrückt, was die „Übersprintherorie“ unserer Meinung nach nicht stützt.

 

Wir sind absolut dafür, dass Entschädigungen schnell bezahlt werden und dass Zäune und Hunde schnell und unbürokratisch gefördert, aber auch gefordert werden. Die Wut über langsame Erstattungen und Bewilligungen sollte sich deshalb weder gegen Wölfe noch gegen Wolfsschützer richten, sondern es sollte hinterfragt werden, warum das alles so schleppend voran geht und ob die Wut der Bauern vielleicht absichtlich auf Wölfe und Schützer gelenkt werden könnte?
Auch könnten die Halter sich selbst einmal hinterfragen, warum sie Tiere ohne schlechtes Gewissen ins Schlachthaus bringen, aber Entschädigungen nach Wolfsrissen ablehnen, weil sie angeblich ja so an ihren Tieren hängen. Der Mensch darf „fressen“, der Wolf nicht. Ein Wolfsriss ist nicht schön, vor allem wenn der Wolf tatsächlich nicht zum Fressen kommt und damit der nächste Riss wahrscheinlicher wird. Ein Schlachthaus ist aber noch viel schlimmer. Die Halter verkaufen ihre Tiere dorthin, was also ist der Unterschied zu Entschädigungen?
Entschädigungen gibt es halt nur, wenn auch Schutz vorhanden war.

 

Die Kadaver als Köder? Einmalige Gelegenheit für die Jäger?

Ein absolut alarmierender Zustand bot sich uns bei unserer Recherche am Nachmittag: Obwohl der amtliche Rissgutachter zu diesem Zeitpunkt bereits vor Ort gewesen war, lagen die getöteten Schafe noch immer unberührt auf der Weide. In uns weckt dies den dringenden Verdacht auf ein kalkuliertes und zutiefst illegitimes Vorgehen: Es steht zu befürchten, dass die Kadaver dort bewusst als Köder liegen gelassen wurden, damit die Jäger sich in der Nacht auf die Lauer legen und die zurückkehrenden Wölfe direkt an den toten Schafen abschießen können.
Diese Vermutung deckt sich mit brisanten Informationen, die uns kurz zuvor von einem Insider zugespielt wurden. Demnach haben die behördlich beauftragten Häscher erhebliche Probleme, die Tiere überhaupt für einen Abschuss aufzuspüren. Das Greifensteiner Rudel nutzt ein riesiges, unwegsames Areal und wechselt seine Aufenthaltsorte ständig zwischen den Bundesländern. Für das Schießkommando sind die frischen Risse bei Sinn-Fleisbach daher eine einmalige Gelegenheit, auf die sie im Verborgenen gewartet haben. Wenn die Kadaver nun gezielt  missbraucht werden würden, um die Wölfe in die Falle zu locken, wäre dies eine moralische Bankrotterklärung.

 

Wo ein Wille ist, ist ein Weg – Gut geschützte Schafe

 

 

 

 

 

Bei Sinn-Fleisbach häuft sich das Rissgeschehen. © Brigitte Sommer

 

Weitere Weide bei Fleisbach ohne Grundschutz

 

Blick ins Territorium Greifenstein

 

Zur Dianaburg sind es nur 8,2 Kilometer auf den Wanderwegen. © Brigitte Sommer

 

Zahlreiche Wanderwegs, wie z. B. der Wällerweg, führt auch an Fleisbach vorbei. Brigitte Sommer – Weitere Infos: https://www.komoot.com/de-de/tour/304352586

 

Erfolg unseres internen Wolfsmonitorings. Alba zeigte uns Wolfsanwesenheit an. © Brigitte Sommer

 

Ein Stück des Wällerwegs führt auch oberhalb des Fleisbachtals vorbei. Diese Strecke sollte unbedingt gewandert werden. © Brigitte Sommer

 

Unterhalb des Wällerwanderwegs fließt der Fleisbach. In dem langgezogenen abgelegenen Tal befinden sich zahlreiche Weiden. © Brigitte Sommer

 

Rinder hinter lediglich zwei Litzen, abgelegen im Wald. © Brigitte Sommer

 

Pferde hinter nur einer Litze, dazu ohne Spannung. Diese Pferde sind bestimmt nicht durch das Rudel gefährdet, aber in der Gegend laufen immer wieder Weidetiere frei herum. Bei solchen Zäunen ist dies auch nicht verwunderlich. Die A 45 befindet sich nicht weit weg. © Brigitte Sommer

Hier die Pferdeweide im Film

 

Drückjagden von HessenForst im Territorium Greifenstein

 

Das  Waldgebiet im Stippbachtal zwischen Sinn und Kölschhausen ist ein ökologisches Juwel direkt an der A 45. Es bietet Lebensraum für streng geschützte, hochgradig sensible Arten.
Doch dieses Ökosystem steht aktuell unter massivem Druck. In den kommenden Wochen sind in diesem Gebiet am Samstag den 31. Oktober von 8.30 Uhr bis 16. Uhr sowie am 27. November 2026 von 8.30 Uhr bis 16.Uhr großflächige Drückjagden geplant.

Wir sehen diese Jagdmaßnahmen aus Tierschutzgründen äußerst kritisch:

• Bedrohung für das Greifensteiner Wolfsrudel: Teile des ohnehin politisch und juristisch verfolgten Wolfsrudels geraten durch diese intensiven Jagden in erhebliche Gefahr und extremen Stress.
• Störung der Europäischen Wildkatze: Erst kürzlich wurden hier mühsam neue Lebensraumkorridore für die streng geschützte Wildkatze gepflanzt. Großflächige Jagden scheuchen diese scheuen Tiere aus ihren dringend benötigten Ruhezonen auf.
• Gefahr für Amphibien im Winterquartier: Der bedrohte Feuersalamander und geschützte Reptilien befinden sich mitten in ihrer empfindlichen Winterstarre. Der Einsatz schwerer Fahrzeuge abseits der Wege gefährdet ihre Bodenquartiere direkt.
Nicht nur als Verein, auch als Bürgerinnen und Bürger möchten wir ein Zeichen setzen. Wir wollen die Situation im Wald aufmerksam, aber absolut friedlich und gesetzeskonform im Auge behalten.
Wir rufen dazu auf, das Gebiet im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu erwandern und die Lage zu dokumentieren:
• Bleiben Sie auf den offiziellen Wegen: Das Verlassen der Wege ist in den sensiblen Kernzonen und während Jagden untersagt.
Wir respektieren die Natur- und Artenschutzauflagen.
• Sicherheit geht vor – Absperrungen beachten: Betreten Sie niemals Bereiche, die wegen Lebensgefahr oder Jagdbetrieb temporär gesperrt sind. Wir halten uns strikt an die gesetzlichen Vorgaben.
• Dokumentieren und melden: Nutzen Sie Ihre Wanderungen auf den freien Hauptwegen, um die allgemeine Situation im Umfeld des Waldes fotografisch oder schriftlich zu dokumentieren.
• Keine Konfrontation: Unser Ziel ist die reine, sachliche Dokumentation und das Zeigen von zivilgesellschaftlicher Präsenz für den Naturschutz. Wir stören keine legalen Abläufe.
Lassen Sie uns gemeinsam zeigen, wie wichtig den Menschen in der Region der Schutz von Wolf, Wildkatze und Amphibien ist – mit Kamera, Notizbuch und gesundem Menschenverstand.

Aufruf zur Unterstützung und zu Wanderungen

Die aktuellen Ereignisse machen erneut deutlich, dass juristische Schritte allein nicht ausreichen, um den Schutz des Rudels zu gewährleisten. Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist daher dringend auf neue Mitglieder angewiesen, um das Monitoring und die Aufklärungsarbeit unabhängig und langfristig fortführen zu können.
Gleichzeitig rufen wir alle Natur- und Wolfsfreunde dazu auf, im Rahmen des gesetzlichen Betretungsrechts der Natur verstärkt Wanderungen in den betroffenen Regionen zu unternehmen. Eine legale, friedliche und aufmerksame Präsenz von Waldbesuchern erhöht die Transparenz im Gelände und erschwert verdeckte Abschussaktionen.
Das vereinsinterne Monitoring konzentriert sich aktuell schwerpunktmäßig auf folgende Bereiche des Rudels:
    • Bereich Sinn bis zur Dianaburg und Hof Heisterberg – Hessen
    • Raum Rodenroth – Hessen
    • Gesamter östlicher Westerwaldkreis in RLP  bis Limburg Hessen 

Unterstützen Sie unsere Arbeit vor Ort und helfen Sie uns, das Greifensteiner Rudel zu schützen. Diese Wolfsfamilie ist zur Zeit das einzig tatsächlich nachgewiesenen Rudel in Hessen. 

Quellen:

https://www.westerwaldkreis.de/aktuelles/presse/pressemitteilungen/2026/oktober/endgueltige-eilentscheidung-des-oberverwaltungsgerichtes/

https://www.westerwaldkreis.de/aktuelles/wichtige-informationen-zu/wolf/

https://vgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/wolf-gw2478m-darf-im-westerwald-gejagt-werden

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/10/07/artenschutz-am-ende-warum-klagen-das-greifensteiner-rudel-nicht-mehr-schuetzen-koennen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/09/10/toni-seiler-von-woelfen-hunden-und-menschen/

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/wolf-auf-weiden-warum-ein-schafzuechter-in-hessen-vor-dem-aus-steht-accg-201278912.html

https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-10/20261009_gemeldete_nutztierschaeden_2026_27.pdf

https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-10/20261002_wolfsnachweise_2026_27_neues_cd.pdf

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
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Artenschutz am Ende? Warum Klagen das Greifensteiner Rudel nicht mehr schützen können

Dem Greifensteiner Rudel droht die fast vollständige Auslöschung: Sollten die Landesregierungen von Hessen und Rheinland-Pfalz ihre Pläne durchsetzen, wird die Wolfsfamilie bis auf die Mutterfähe Ulma (GW2479f) eliminiert. Die gerichtlichen Bestätigungen der Abschussfreigaben für den Rüden GW2478m sowie die Jungwölfe Diana (GW5369f) und Dian (GW5868m) beweisen, was wir seit langem befürchten: Der juristische Weg allein reicht angesichts des politisch aufgeweichten Artenschutzes nicht mehr aus. Unsere investigative Vor-Ort-Recherche entlarvt die offizielle Argumentation nun vollends. Statt des gesetzlich vorgeschriebenen Herdenschutzes dokumentieren wir mangelhafte Zäune, die Risse geradezu provozieren. Während dieser Schutz kollabiert, laufen in den Forstbezirken bereits die Vorbereitungen für großflächige Drückjagden auf Hochtouren, flankiert von konkreten Funden, die den dringenden Verdacht auf Jagdfrevel erhärten. Unser bebilderter Report dokumentiert ein eklatantes Staatsversagen im Spannungsfeld zwischen politischem Druck, Lobbyismus und systematischem Bruch des Natur- und Tierschutzes.

Die Situation in Hessen und Rheinland-Pfalz

In Hessen existieren derzeit lediglich drei bestätigte Wolfsterritorien (Greifenstein, Rüdesheim und Waldkappel). Die Gesamtzahl der sesshaften Tiere bleibt überschaubar. In Rheinland-Pfalz sind mehrere Rudel nachgewiesen, darunter grenzüberschreitende Vorkommen. Das Greifensteiner Rudel bewegt sich in einem Gebiet, das beide Bundesländer umfasst.
Vor Ort im Territorium des Greifensteiner Rudels stellen wir fest: Die Weidetierhaltung ist dort vergleichsweise gering ausgeprägt. Wir dokumentieren regelmäßig die vorhandenen Zäune und die tatsächlichen Haltungsbedingungen. Auf Grundlage dieser eigenen Beobachtungen und Dokumentationen zweifeln wir stark an einzelnen Angaben in den offiziellen Risslisten. Ebenso bezweifeln wir, dass in allen Fällen, die als Begründung für Abschussverfügungen herangezogen werden, ein ordnungsgemäßer Grundschutz vorhanden war. Eine kritische Prüfung der Risslisten und der Schutzsituation vor Ort ist daher dringend geboten.

Kritik an der Strategie mancher Verbände

Umso irritierender ist es, dass bestimmte Mitglieder klagefähiger Verbände weiterhin öffentlich den Eindruck erwecken, allein Klagen würden den Tieren helfen – und dass Wolfsfreunde selbst nichts weiter tun müssten. Manche gehen sogar so weit, die konkrete, aktive Arbeit vor Ort in den Wolfsgebieten zu boykottieren oder systematisch zu diskreditieren. Diese Haltung ist weder nachvollziehbar noch verantwortungsvoll. Entweder verkennen die Betreffenden die veränderte Rechtslage und die Realitäten vor Ort vollständig – oder sie halten bewusst an einer Narrative fest, die den tatsächlichen Schutzbedarf der Tiere verschleiert.
Auffällig ist in diesem Zusammenhang auch die Vielzahl von Seiten und Organisationen, die Schutzaktivitäten vortäuschen, in der Praxis jedoch weitgehend die behördennahe Linie der großen Verbände mittragen. Solche Alibi-Strukturen schaffen den Anschein von Engagement, ohne den notwendigen Druck von unten und die konkrete Präsenz in den Revieren zu leisten. Sie tragen damit dazu bei, dass kritische, unabhängige Stimmen und die praktische Arbeit vor Ort isoliert oder behindert werden.

Unsere Position

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. bleiben bei unserer klaren Haltung: Gerichtsverfahren sind ein wichtiges Instrument – aber sie ersetzen nicht die praktische Arbeit im Gelände.
Wer den Eindruck erweckt, man könne sich bequem zurücklehnen, weil „die Verbände schon klagen“, handelt nicht im Interesse der Wölfe.
Dem Greifensteiner Rudel haben wir Namen gegeben, um die Tiere nicht nur als Nummern, sondern als Individuen sichtbar zu machen:
Ulma (GW2479f), Milano (GW2478m) sowie die Nachkommen Diana (GW5369f) und Dian (GW5869m).
Wir fordern alle, denen der Schutz der Wölfe tatsächlich am Herzen liegt, auf, sich nicht hinter abstrakten Klageversprechen zu verstecken. Es braucht beides: rechtliche Schritte, wo sie noch greifen – und vor allem mutige, kontinuierliche Präsenz und Öffentlichkeitsarbeit vor Ort. Alles andere ist Selbsttäuschung oder bewusste Irreführung.

Gerichtsschlachten um das Greifensteiner Rudel

Die Verfahren um das Rudel graphisch dargestelt.

 

Beispielfoto kleines Wolfsrudel. Geht es nach dem Willen der Hessischen und rheinlandpfälzischen Regierungen müssten alle Familienmitglieder, bis auf die Mutter Ulma (GW2479f) sterben. Totgeschossen werden sollen Vater Milano (GW2478m) und die Nachkommen Diana (GW5369 und Dian (GW5868).

Kaltherzigkeit

Die Debatte um den Umgang mit unseren Mitlebewesen verschärft sich immer mehr. Im Zentrum steht eine Methode, die angeblich im Zuge der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und steigender urbaner Wildschweinpopulationen eine Renaissance erfährt: der sogenannte Saufang. Was Behörden als hocheffiziente Maßnahme deklarieren, offenbart bei genauerer Betrachtung gravierende Mängel in Bezug auf Tierschutz, Jagdethik und Nachhaltigkeit.
Ein Saufang ist ein abgezäuntes Gatter, in das Wildschweine mittels Futter gelockt werden. Ist die Wildschweinfamilie im Inneren, schließen sich die Tore per Fernauslöser. Was folgt, gleicht einer industriellen Tötung: Die eingeschlossenem Wildschweine werden aus erhöhter Position systematisch totgeschossen. 
Aus Sicht des Tierschutzes wirft dieses Verfahren fundamentale Probleme auf. Befürworter argumentieren zwar, dass die Tötung der gesamten Rotte innerhalb weniger Minuten erfolge. Doch sobald die Tore zuschlagen und die ersten Schüsse fallen, bricht unter den hochintelligenten Tieren panische Angst aus. Dass Wildschweine mitansehen und miterleben müssen, wie Familienmitglieder direkt neben ihnen sterben, widerspricht dem Grundgedanken des Tierschutzes und der Vermeidung unnötigen Leidens elementar.
Zudem rüttelt der Saufang an den Grundfesten der Jagdethik. Das Prinzip des fairen Verhältnisses zwischen Mensch und Wild wird hier völlig zugunsten einer rein technokratischen Schadensbekämpfung aufgegeben. Die Fanganlage wird zum temporären Schlachthof. Selbst innerhalb der Jägerschaft ist die Methode deshalb hochgradig umstritten; selbst viele Jäger weigern sich, solche Anlagen zu bedienen.
Der Saufang stellt eine ethische Bankrotterklärung im Umgang mit unseren heimischen Wildtieren dar.  Die Reduktion von Lebewesen auf reine Seuchenvektoren oder urbane Störfaktoren blendet die menschliche Verantwortung aus.

 

Saufang. Foto privat. Er könnte nicht nur für die Wildschweine, sondern evtl. auch für das Auslöschen des Rudels gedacht sein.

 

Der Schießparcours bei Hof Heisterberg. Foto: privat

Im Rausch der Tötungseffizienz: Warum die Drückjagd die moralische Bankrotterklärung ist

Herbst und Winter sind in deutschen Wäldern traditionell die Monate, in denen die Natur eigentlich zur Ruhe kommen sollte. Stattdessen verwandeln staatliche Forstämter und private Hobbyjäger die Reviere in Kriegsschauplätze. Bei sogenannten Drückjagden werden große Waldareale systematisch umstellt, um Wildtiere mit Treibern und Hunden in Panik zu versetzen und sie den wartenden Schützen vor die Flinten zu treiben. Was als „ökologische Notwendigkeit“ und „effizientes Waldmanagement“ getarnt wird, ist ein grausames, unethisches Spektakel, das in einer aufgeklärten Gesellschaft keinen Platz mehr haben darf.
1. Staatlich sanktionierte Tierquälerei
Das ohnehin scheinheilige Argument der Jägerschaft, Tiere würden durch einen gezielten Schuss aus dem Hinterhalt schmerzfrei erlegt, bricht bei einer Drückjagd völlig in sich zusammen. Hier herrscht das Prinzip Masse statt Klasse. Wildtiere werden stundenlang in Todesangst versetzt und hetzen mit maximalem Adrenalispiegel durch den Wald. Im flüchtigen Lauf sind präzise Schüsse die Ausnahme. Die blutige Realität auf diesen Jagden sind zertrümmerte Gliedmaßen, weichgeschossene Bäuche und qualvolle Risse. Unzählige Tiere flüchten schwer verletzt und sterben oft erst Tage später qualvoll an ihren Wunden oder bei der oft mangelhaft durchgeführten Nachsuche.
2. Das Märchen vom „Waldschutz“
Sowohl die staatliche Forstwirtschaft als auch Hobbyjäger rechtfertigen das Massentöten mit angeblichen Verbissschäden an jungen Bäumen. Doch die Drückjagd erzeugt genau das Problem, das sie angeblich lösen will: Durch den extremen Lärm und den Stress werden die Tiere traumatisiert. Sie flüchten tief in die dichtesten Dickichte und Schonungen, wo sie sich tagelang aus Angst nicht mehr herausbewegen. Auf diesen engen Rückzugsräumen konzentriert sich dann der Verbiss massiv. Nicht die Tiere zerstören den Wald, sondern der Jagddruck treibt sie dazu. Das Ökosystem Wald braucht keine Jäger – es braucht Ruhe.
3. Zerstörung jeglicher Sozialstrukturen
Bei einer Drückjagd geht es um Schnelligkeit und Abschusszahlen. Die Schützen haben oft nur Sekundenbruchteile, um abzudrücken. Eine biologisch fundierte Auswahl findet nicht statt. Regelmäßig werden erfahrene Leittiere und Muttertiere (Bachen oder Alttiere) von ihren Jungen weggeschossen. Das führt zum völligen Kollaps der sozialen Strukturen in den Tierfamilien. Ohne Führung irren verwaiste Jungtiere orientierungslos umher. Bei Wildschweinen führt das Chaos nachweislich zu einer unkontrollierten, sprunghaften Vermehrung der verbliebenen Tiere – ein Teufelskreis, den die Jagdlobby wiederum als Argument für noch mehr Abschüsse nutzt.
4. Blutiges Event statt Naturschutz
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass bei Drückjagden der Eventcharakter und die Lust am Töten im Vordergrund stehen. Wenn am Abend beim „Streckelegen“ die Leichen Dutzender Tiere unter Jagdhornklängen martialisch zur Schau gestellt werden, um anschließend beim „Schüsseltreiben“ mit Alkohol auf den Jagderfolg anzustoßen, offenbart sich die tiefe moralische Verrohung dieses Hobbys. Hier wird das Töten von Mitgeschöpfen zum gesellschaftlichen Vergnügen degradiert. Dass der Staat solche Veranstaltungen in seinen Wäldern nicht nur duldet, sondern selbst organisiert, ist ein politischer und ethischer Skandal.
Die Drückjagd ist das lauteste und brutalste Symptom eines völlig veralteten Jagdsystems. Sie schützt weder den Wald, noch reguliert sie die Natur sinnvoll – sie befriedigt lediglich den Schießtakt von Hobbyjäger, Försterm und die Profitinteressen der Holzindustrie. Natur reguliert sich durch Nahrung, Raum und Klima von selbst. Es ist höchste Zeit, dieses blutige Relikt der Vergangenheit zu verbieten und unseren Wäldern endlich die Ruhe zurückzugeben, die sie dringend benötigen. Hier unsere Dokumentation einer Drückjagd aus dem Taunus: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/27/dokumentation-einer-drueckjagd-im-taunus-so-grausam-hetzen-jaeger-wildtiere-in-den-tod/

 

Diese Markierungen bereiten eine Drückjagd vor. Die Gastjäger sollen ihre Todschießstände auch finden. Foto: privat

 

Jagdhütte bei Leun. Foto: privat

 

Hier werden Totschießstände für die kommenden Drückjagen zusammen gezimmert. Bein Leun. Foto: privat

 

Weiterer Jagdfrevel

Oberhalb von Allendorf, vermüllter Jägerplatz. Foto: Privat

 

Hier die Wildkamera des Platzes. Foto: privat

 

Unter einem Hochsitz an einem so genannten Kirrplatz. In der Tonne befindet sich Mais zum Anlocken von Wildschweinen und Rehen, um sie dann beim Fressen zu erschießen. Links neben der Tonne befindet sich ein Fangkorb für Baujagd. Foto: privat.
An einer Wegekreuzung in der Nähe der Dianaburg werden im großen Stil Hochzitze zusammen gezimmert. Foto: Brigitte Sommer
Viele Wanderer gewinnen den Eindruck, in dem Gebiet gäbe es kaum Jagdaktivitäten. Dies ist ein Irrtum, denn alle paar hundert Meter führen Trampelpfade zu Kirr- und Luderplätzen, an denen Hochsitze aufgebaut sind. Direkt am Weg sind diese Schießbuden nicht zu sehen. Foto: Privat.
Jägermüll oberhalb von Allendorf. Unterhalb befindet sich eine weitere Jagdhütte. © Brigitte Sommer

 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind tatsächlich vor Ort und geben dies nicht nur vor. Bei Leun findet demnächst eine Drückjagd statt. Foto: privat

 

Markierungen für eine Drückjagd. Foto: privat

 

Zaundokumentationen:

Schafe zwischen Leun und Ehringshausen. Hier könnte ein Riss stattgefunden haben, denn hinter dem Maschendrahtzaun, der keinen Schutz bietet, wurde ein Stromnetz gestellt. Foto: privat.

 

Bei den Schafen zwischen Leun und Eringshausen wurde der Zaun doppelt gestellt. Vorher klaffte hier wohl ein großes Loch im Zaun. Foto: privat.

 

Zischen Leun und Ehringshausen Minishettys hinter Minilitzen. Foto: privat

 

22. August 2026

 

Die Regel, und nicht die Ausnahme. Quelle: https://www.facebook.com/groups/1724189194520979/

 

Staatliche Wildkameras in der Nähe von Rodenroth

 

22. August 2026

 

Unser internes Wolfsmonitoring

Das vereinsinterne Wolfsmonitoring von Wolfsschutz-Deutschland e. V. erweist sich in der Praxis als immer unverzichtbareres Instrument gegen die zunehmende Intransparenz beim behördlichen Umgang mit geschützten Wildtieren. Durch die konsequente Dokumentation vor Ort und die gezielte Nutzung des Umweltinformationsgesetzes (UIG) gelingt es uns regelmäßig, staatliche Geheimhaltung zu durchbrechen. 
Ein prominentes Beispiel für den Erfolg dieser Arbeit betrifft das Greifensteiner Rudel und dessen engere Verwandtschaft: So konnten durch das Monitoring verdeckte Pläne bezüglich des Wolfsrüden Milan (GW1896m) – dem Großvater der Jungwölfe Dian und Diana – rechtzeitig aufgedeckt und an die Öffentlichkeit gebracht werden. Ähnlich wie zuvor in Franken bei Tenni bauten die Behörden auch hier im Verborgenen Kulissen für Abschussverfügungen auf, die durch die zeitnahe Veröffentlichung des Vereins politisch und rechtlich massiv unter Druck geraten.

22. August 2026. Inzwischen ist die Jagd fast auf das komplette Rudel eröffnet. In RLP gibt es eine Schießgenehmigung auf den Vaterwolf Milano.

Ältere Losung, bereits von Mistkäfern entkernt. Haare und Knochen sind noch deutlicher sichtbar. Foto: privat.

 

 

Wir sind ständig in den Wolfsgebieten vor Ort und wir freuen uns über Verstärkung, aktuell auch ganz besonders im Raum Greifenstein. Die Indentität unserer Aktiven bleibt vertraulich, links Brigitte Sommer, rechts Ulrike de Heuvel mit den Wolfdogs Liv und Lycan:  https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Von links: Ulrike de Heuvel und Brigitte Sommer mit den Wolfdogs Lycan und Liv. Die beiden zeigen auch Wolfslosung an.  Diese Infos nutzen wir selbstveständlich nicht dazu, um den Wölfen nachzustellen, sondern dazu, die Wege zu kennen, die wir nach Abschussverfügungen laufen müssen. Foto: Privat

 

Alba, die Podencohündin von Gudrun ist dazu ausbildet worden, Wolfslosung zu finden. © Brigitte Sommer

 

Trittsiegel . © Brigitte Sommer

 

Blick ins Territorium des Greifensteiner Rudels

 

Ein Naturdenkmal bei Leun. © Brigitte Sommer

 

Die Dianaburg liegt verwunschen mitten in der Natur. Von ihr ist der Name des Welpen abgeleitet, der getötet werden soll: Dian. © Brigitte Sommer

 

See im ehemaligen Lehmabbaugebiet oberhalb von Allendorf. Foto: privat

 

Wanderweg zwischen Dianaburg und Leun. © Brigitte Sommer

 

Karstlandschaft im ehemaligen Kiesabbaugebiet. © Brigitte Sommer

 

Bei Rodenroth gibt es einen Fernwanderweg Richtung Arborn. Dort in der Nähe von Arborn sind bereits zwei Jährlinge überfahren worden. © Brigitte Sommer

 

Wanderweg bei Rodenroth. © Brigitte Sommer

 

Wanderweg zwischen Leun und Ehringshausen. © Brigitte Sommer

 

Fischteich bei Hof Heisterberg. © Brigitte Sommer

 

Die Gegend ist für Wölfe sehr gut geeignet. © Brigitte Sommer

 

Bei Biskirchen. Wie hier gut zu erkennen ist, gibt es wenig Weidetierhaltung. © Brigitte Sommer

 

Bei Biskirchen © Brigitte Sommer

 

Wegekreuzung zwischen Holthausen, Ulm und Allendorf. © Brigitte Sommer

 

Im Bereich des ehemaligen Kiesabbaugebietes holt sich die Natur ihr Terrain zurück. © Brigitte Sommer

 

Nur Hobbyjäger Häscher?

Der Kreis der Personen, die theoretisch über das nötige Fachwissen sowie legalen Zugang zu entsprechenden Langwaffen zum Totschießen der Wölfe verfügen, lässt sich keineswegs auf die Gruppe der organisierten Freizeit- und Hobbyjäger beschränken. Wir betonen, dass in derartigen Szenarien grundsätzlich alle Personengruppen mit Jagdausübungberechtigung oder waffentechnischer Qualifikation im betroffenen Areal in Betracht gezogen werden müssen. Dazu gehören neben privaten Jagdausübenden ebenso Berufsjäger, Forstbedienstete sowie Angehörige der zuständigen Sicherheits- und Ermittlungsbehörden. Sollten Tiere aus dem Greifensteiner Rudel erschossen werden, kündigen wir Strafanzeigen an.

Zeigt Präsenz: Aufruf zum Waldspaziergang im Revier des Greifensteiner Rudels

Das Greifensteiner Rudel braucht jetzt unsere friedliche Präsenz im Wald. Um ein Zeichen für den Artenschutz zu setzen und die Situation vor Ort aufmerksam zu beobachten, rufen wir dazu auf, das Grenzgebiet zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz in den kommenden Wochen verstärkt für Spaziergänge zu nutzen.
Wichtig zu wissen – Eure Rechte im Wald:
Ein einfacher Waldspaziergang oder das legale Sammeln von Pilzen ist keine Jagdstörung. Das Betreten des Waldes zur Erholung ist in den Landeswaldgesetzen als Grundrecht verankert. Niemand kann Euch verbieten, Euch friedlich in der Natur aufzuhalten und Fotos und Filme zu machen,  solange ihr Euch an die geltenden Regeln haltet. Eure bloße Anwesenheit im Revier schafft Aufmerksamkeit und sorgt dafür, dass Missstände im Wald nicht im Verborgenen bleiben.
Haltet Euch bitte an folgende Verhaltensregeln:
    • Auf den Wegen bleiben: In Naturschutzgebieten (NSG) gilt ein striktes Wegegebot. Verlasst die offiziellen Wege dort unter keinen Umständen, um die Tier- und Pflanzenwelt nicht zu beeinträchtigen. Das Pilzesammeln solltet ihr daher nur außerhalb von ausgewiesenen Naturschutzgebieten durchführen.
    • Absperrungen respektieren: Sollten Wege wegen Waldarbeiten oder offiziell genehmigten Jagdveranstaltungen (z. B. durch Schilder wie „Jagd – Betreten verboten“) temporär gesperrt sein, solltet ihr diese Absperrungen respektieren und umgehen. Das Missachten behördlicher oder rechtmäßiger Sperrungen ist eine Ordnungswidrigkeit.
    • Hunde an die Leine: Führt eure Hunde im Waldgebiet an der Leine, um jegliche Beunruhigung von Wildtieren zu vermeiden.

Schnappt Euch eure Rucksäcke und zeigt maximale Präsenz:
Wir müssen flächendeckend wandern und spazieren gehen, besonders in folgenden Schwerpunktgebieten:📍 Hof Heisterberg📍 Dianaburg (Greifenstein)📍 Allendorf📍 Rodenrod📍 Bei Braunfels📍 Naturschutzgebiet Wetzlarer Weinberg & westlich davon📍 Ehringshausen📍 Aßlar-Berghausen📍 Ulm📍 Obershausen📍 Leun📍 Solms-Biskirchen📍 Löhnberg📍 Sinn
Klagen retten keine Leben mehr – unsere Präsenz vor Ort tut es.
Macht euch auf den Weg, teilt diesen Aufruf in allen Wander-, Natur- und Tierschutzgruppen. Jeder Schritt im Wald ist ein Schutzschild für Dian und sein Geschwisterchen Diana.

Quellen:

https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-10/20261002_wolfsnachweise_2026_27_neues_cd.pdf

https://wolfszentrum.hessen.de/aktuelles-0

https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-10/20261001_gemeldete_nutztierschaeden_2026_27_0.pdf

https://wolf.rlp.de

https://urteile.news/VG-Koblenz_1-L-112026KO_Wolf-GW2478m-darf-im-Westerwald-gejagt-werden~N36288

https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/entnahme-von-vier-jungwoelfen-im-lahn-dill-kreis-ist-zulaessig

 

Hier weitere Artikel von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zum Rudel Greifenstein: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Greifenstein

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
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Bayern: Geheim-Abschuss auf „Tenni“? Managementplan im Tennenloher Forst wirft Fragen auf

Wolfsschutz-Deutschland e. V. liegen Informationen vor, wonach eine Schießgenehmigung für die Wölfin GW4977f – von uns „Tenni“ genannt – bereits erteilt worden sei bzw. eine Eilverfügung vorbereitet werde. Öffentlich gemacht worden ist diese Verfügung bislang nicht. Die Nachricht sorgt für Bestürzung, denn das Gebiet wurde eben erst offiziell zum Wolfsgebiet erklärt. Wir zeigen in unserem Artikel, dass die Ziegen keinen Schutz hatten, rufen zu Wanderungen auf und protestieren auf das Schärfste.

Hunderte Kilometer für eine neue Heimat

Hinter der offiziellen Ausweisung des Landkreises Erlangen-Höchstadt als Wolfsgebiet steht die beeindruckende Geschichte einer weiten Wanderung: Die Wölfin „GW4977f“, Tenni, stammt ursprünglich aus dem sächsischen Territorium „Neustadt Spremberg“. Getrieben von ihrem natürlichen Instinkt nahm das Tier eine Hunderte Kilometer lange, kräftezehrende Reise auf sich, um sich schließlich im Tennenloher Forst vor den Toren Erlangens niederzulassen. Seit Ende 2025 hat sie sich in diesem dichten Gebeit, das zum Teil auch einen ehemaligen Truppenübungsplatz umfasst, erfolgreich behauptet. Dass sie über ein halbes Jahr lang in der Region standorttreu geblieben ist, zeugt von ihrer enormen Anpassungsfähigkeit. Hier ein Foto von ihr von einer Wildkamera der Behörde: https://www.nn.de/erlangen/wildkamera-liefert-erstes-foto-vom-wolf-in-erlangen-auf-jagd-im-tennenloher-forst-rep-1-1.15298679

Beispielfoto Wölfin.

Todesurteil trotz ungeschützter Ziegen

Die Wölfin solle damit in den genannten Revieren bejagt werden können.Das betroffene Gebiet im Landkreis Erlangen-Höchstadt ist erst vor kurzem als Wolfsgebiet ausgewiesen worden. Dennoch sei ein revierübergreifender Managementplan aufgestellt worden, der die Jagd auf ein Exemplar bis zum 31. Oktober 2026 in folgenden Revieren freigebe:

  • EJR Tennenlohe
  • StJR Sebalder Reichswald
  • GJR Uttenreuth-Weiher
  • GJR Kalchreuth-Röckenhof
  • StJR Eisenstraße
  • StJR Kraftshof
  • StJR Felsenkeller
  • GJR Buckenhof-Ratzsberg-Spardorf
  • GJR Brand-Unterschöllenbach-Oberschöllenbach
  • GJR Großgeschaidt-Kleingeschaidt
  • GJR Heroldsberg
  • GJR Marloffstein-Adlitz
  • GJR Eschenau-Forth-Frohnhof
  • GJR Bubenreuth

 

Ungeschützte Pfauenziegen:  Der Wilddraht ohne Spannungslitze, dazu noch die gebrochenen Gatterbalken dienen nicht als Schutz, sondern als Kletterhilfe. Foto: privat

 

Bei dieser Art der Unterbringung kann die Wölfin sich immer wieder ein Tier holen. Das ist auch für die Ziegen tragsich, doch verantwortlich ist der Mensch. Die Trägerschaft der Herde hätte längst aufrüsten müssen. Allerdings liegt es auch an der schleppenden Ausweisung von Wolfsgebieten in Bayern. Erst nach einer solchen Ausweisung erhalten Halter Förderung von Schutzmaßnahmen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern seit Gründung, dass Herdenschutz in ganz Deutschland unbürokratisch übernommen werden sollte. Einige Bundesländer, wie NRW, haben dies inzwischen umgesetzt. Foto: Privat.

Unsere Vor-Ort-Dokumentation zeigt ein anderes Bild als die offizielle Darstellung. Das eingezäunte Wildgehege im Tennenloher Forst ist sehr groß und umfasst mehrere Kilometer. Eigentümerin der Fläche ist die DBU Naturerbe GmbH (Deutsche Bundesstiftung Umwelt), die die Flächen als Nationales Naturerbe betreut. Das Beweidungsprojekt mit Przewalski-Pferden und Pfauenziegen wird gemeinsam mit dem Landschaftspflegeverband Mittelfranken und dem Bundesforst durchgeführt. Es handelt sich somit nicht um einen privaten Hobbyhalter, sondern um ein Projekt unter Beteiligung einer finanzstarken Stiftung. Ein vergleichbarer Fall hatte sich unlängst bei den Moorschnucken des LBV ereignet. Die Betreiber wirken bemüht und haben erkennbar Zeit und Arbeitskraft investiert. Nach unserer Einschätzung kommen die Maßnahmen jedoch zu spät, sind nicht ausreichend und teilweise ungeeignet:

  • An mehreren Stellen war erkennbar, dass ein Tier – mutmaßlich die Wölfin – den Zaun untergraben hatte.
  • Als Reaktion waren dort Steine und Äste vor, an und auf den Zaun gelegt worden. Auf dem sandigen Boden erscheint diese Maßnahme wenig wirksam, da ein Wolf an anderer Stelle erneut untergraben könnte.
  • Eine stromführende Litze am unteren Zaunende zur Verhinderung des Untergrabens war nicht vorhanden.
  • Die in der Mitte des Zaunes angebrachte Stromlitze führte zum Zeitpunkt unserer Prüfung keinen Strom (Handtest an mehreren Stellen).
  • Derzeit werden an den oberen Pfosten Litzenträger montiert. Es ist davon auszugehen, dass eine weitere stromführende Litze nachgerüstet werden soll, was aber nichts nutzt, wenn kein Untergrabschutz installiert wird. 

 

Der Wilddraht in Kombination mit den Holzstangen können wunderbar als Kletterhilfe dienen. Foto: privat.

 

Es wird jetzt nachgerüstet, aber anscheinend nicht an Untergrabschutz gedacht. Foto: privat.

 

Oben und in der Mitte werden Litzen angebracht. Foto: privat
Unten sind anscheinend keine Litzen vorgesehen, was nicht vor Untergraben schützt. Foto: privat.
Am Tag der Doku, 04.10.2026, wies die Litze keinen Strom auf. Foto: privat.

 

Auch die Eingangstore weisen keinen Untergrabschutz auf. Foto: privat.

 

Lebensraum Tennenloher Forst


Das direkt vor den Toren Erlangens gelegene Naturschutzgebiet Tennenloher Forst – ein ehemaliger Truppenübungsplatz – beherbergt eine in Bayern einzigartige Tier- und Pflanzenwelt. Um die wertvollen, offenen Sandbiotope vor der Verbuschung zu bewahren, setzt das dortige Wildtierprojekt seit 2003 auf vierbeinige Landschaftspfleger: Eine Junggesellenherde seltener Przewalski-Urwildpferde hält die Steppenlandschaft von Bäumen frei. Unterstützt werden sie seit 2012 von einer Herde gefährdeter Pfauenziegen, die als Gehölzspezialisten gezielt Sträucher zurückdrängen. Genau dieses weitläufige, 90 Hektar große und eigentlich geschützte Weideareal hat sich die Wölfin als Territorium ausgesucht, was zu den jüngsten Konflikten im Tennenloher Forst führte.

 

Das Territorium umfasst ein riesiges Gebiet mit sehr guten Wandermöglichkeiten. Foto: privat.

 

Hier sind die durchaus wehrhaften Wildpferde untergebracht.

 

Auch hier ist am Eingstor kein Untergrabschutz angebracht Foto: privat.

 

Gatter der Wildpferde. Foto: privat.
Das Gatter ist 1,40 Meter hoch und auch hier können Balken und Wilddraht als Kletterhilfe dienen, sofern die Straomlitzen keine Spannung aufweisen. Foto: privat. Doch selbt wenn Spannung auf den Litzen ist, bietet ein fehlender Untergrabschutz eben keinen Schutz, wie auf dem Foto eindrucksvoll zu sehen ist. Foto: privat.

 

Hier haben sich schon Tiere mehrmals unten druch gegraben. Foto: privat.

 

Der Koppelzaun ist 1,40 Meter hoch. Foto: privat.
Auch an dieser Stelle wurde gegraben und die Lücke mit Stöcken provisorisch gechlossen. Ohne Untergrabschutz wird sich ein Tier aber einfach die nächste Stelle suchen. Foto: privat.

 

Weitere Stelle, wo bereits untergraben wurde. Foto: privat.

 

Beim Wandern sollte man auf den Wegen bleiben. Foto: privat.

 

Von Informanten und Anwohnern wurde uns mitgeteilt, es seien mehr Ziegen gerissen worden als öffentlich bekannt gegeben. Die gerissenen Tiere hätten in keinem entsprechend gesicherten Gehege gestanden. Die verbleibenden Ziegen sollten in Kürze in ein anderes  Gehege umgesiedelt werden, das wegen der Schweinepest derzeit nicht genutzt werde und angeblich besseren Schutz biete.

Herdenschutz statt Wolfsabschuss

Dieser Fall unterstreicht nach unserer Auffassung eindrucksvoll, was Wolfsschutz-Deutschland e. V. seit seiner Gründung fordert:

Herdenschutz sollte nicht erst nach der offiziellen Ausweisung von Wolfsgebieten nachgerüstet werden – das ist häufig zu spät. Er muss bundesweit und unbürokratisch gefördert und gefordert werden. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise ist dieser Weg bereits beschritten worden.

Unsere Forderungen und Aufruf

  1. Sofortige und vollständige Offenlegung einer etwaigen Abschussverfügung.
  2. Prüfung und gegebenenfalls Klage der klagefähigen Verbände gegen eine solche Verfügung.
  3. Kein Abschuss.
  4. Bundesweite, unbürokratische Förderung und Verpflichtung zu wolfsabweisendem Herdenschutz – unabhängig von der Ausweisung von Wolfsgebieten.

Aufruf an die Öffentlichkeit:

Wir rufen zu Wanderungen im Tennenloher Forst und den umliegenden Revieren auf – besonders in der Dämmerung. Beobachtungen und Dokumentationen möglicher Jagdaktivitäten (Fahrzeuge, Personen, Schüsse) können an uns gesendet werden. Ein Abschuss einer standorttreuen Wölfin, während der Zaun eines Projekts unter Beteiligung der DBU Naturerbe GmbH nach unserer Dokumentation noch Lücken aufweist, erscheint uns absolut inakzeptabel.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. bleibt vor Ort und wird diesen Fall weiter öffentlich begleiten und wir werden Strafanzeigen gegen Verantwortliche und Ausführende erstatten, sollte die Wölfin oder ein anderer Wolf getötet werden. Wir freuen uns über Verstärkung: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

 

Quellen:

https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/faq_wolf/index.htm

Weitere Infos zum Schutzgebiet:

https://www.erlangen-hoechstadt.de/leben-in-erh/naturschutz-naherholungsgebiete/tennenloher-forst/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
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Auch durch den Kauf unseres Kalenders 2027 kann uns wirkungsvoll geholfen werden:

 

 

 

NRW: Verdacht auf geheime Abschussgenehmigung im Kreis Siegen-Wittgenstein auf Wolf Milan

Die offizielle Rissliste für Nordrhein-Westfalen wurde aktualisiert – und hinter den Kulissen im Kreis Siegen-Wittgenstein brodelt es gewaltig. Uns liegen aus Kreisen der Region ernstzunehmende Hinweise vor, die ein alarmierendes Licht auf die dortigen Vorgänge werfen. Demnach soll eine Abschussgenehmigung für einen Wolf im Landkreis bereits vorliegen und Gerüchten zufolge gezielt seit den vergangenen Vollmondnächten umgesetzt werden. Eine offizielle und transparente Kommunikation seitens der Behörden? Anscheinend Fehlanzeige. Statt die Tierhalter in Netphen und Bad Laasphe über die zu 100 Prozent vom Land geförderten Schutzzäune aufzuklären, soll die Existenz des Wolfes verschwiegen und das Problem klammheimlich per Abschuss gelöst werden? Flankiert von einer eskalierenden Antiwolfskampagne der Lokalpresse zeigt unser internes Wolfsmonitoring, dass jetzt nur noch die flächendeckende, zivilgesellschaftliche Präsenz von Wanderern Milan vor dem Abschuss schützen kann. Dass dieser Abbau des Naturschutzes System hat, beweist auch die neue Jagdgesetz-Novelle (Drucksache 18/21208) im Landtag, die den juristischen Wolfsschutz gezielt aushebeln soll. Wie rücksichtslos diese Symbolpolitik agiert, verdeutlicht schließlich das finanzielle und ökologische und tierschutzrechtliche Fiasko der millionenschweren ASP-Zäune im Siegerland, die die Kommunen belasten und als tierschutzwidrige Todesfallen für unsere heimische Wildtierwelt enden.

Ist Wolf Milan im Siegerland sesshaft geworden?

Wir haben begründete Hinweise darauf, dass sich der Wolf „Milan“ (GW1896m) in der Region niedergelassen hat. Doch statt die Weidetierhalter sowie die Öffentlichkeit ordnungsgemäß darüber zu informieren, dass der Kreis faktisch als Wolfsgebiet einzustufen ist, wird offenbar im Verborgenen agiert. Es drängt sich der dringende Verdacht auf, dass hier klammheimlich vollendete Tatsachen mit dem Gewehr geschaffen werden sollen.
Dieses behördliche Schweigen ist umso verwerflicher, da das Land Nordrhein-Westfalen seit der Anpassung der Förderrichtlinien im August 2025 die Anschaffung und Optimierung wolfsabweisender Zäune für Schafe und Ziegen zu 100 % in ganz NRW finanziert. Es gibt somit keine Ausreden mehr für mangelhaften Herdenschutz. Anstatt jedoch die Halter im Raum Erndtebrück, Netphen und Bad Laasphe aktiv aufzuklären, damit diese die landesweiten Fördermittel sofort abrufen und ihre Tiere effektiv sichern können, wird die Existenz des Wolfes verschwiegen. Das Problem wird nicht durch Prävention gelöst, sondern klammheimlich an eine Abschussverfügung delegiert.

Stimmungsmache statt Herdenschutz

Dieser Ablauf fügt sich leider nahtlos in das aktuelle Stimmungsbild vor Ort ein. Während sich Teile der örtlichen Medienlandschaft in einer zunehmend einseitigen Berichterstattung gegen den Wolf ergehen, bleibt der tatsächliche Schutz der Weidetiere auf der Strecke. Wir haben in der Region wiederholt eklatant mangelhafte Zäune dokumentiert, die keinerlei Mindestschutzstandard erfüllen, doch selbst in der offiellen Liste steht, dass in den meisten Rissvorfällen kein Mindestschutz vorhanden war. Wenn Zäune nicht wolfsabweisend sind, sind Risse die logische Folge – das Problem steht dann jedoch am Ende der Weide, nicht im Wald.
Wir fordern vom Kreis Siegen-Wittgenstein und den zuständigen Landesbehörden sofortige und lückenlose Aufklärung:
    • Liegt eine offizielle oder behördliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes im Kreisgebiet vor?
    • Warum wird der Status der Sesshaftigkeit von Wölfen in der Region nicht transparent kommuniziert, um Weidetierhalter präventiv zu unterstützen?

Beispielfoto Wolf. Die geheime Abschussverfügung soll bereits während der vergangenen Vollmondnächten gelten.

Geografische Eingrenzung und zivilgesellschaftliche Präsenz

Der Verdacht einer geheimen Abschussverfügung betrifft nicht nur einzelne Kommunen, sondern erstreckt sich flächendeckend über die Wald- und Forstgebiete des Landkreises Siegen-Wittgenstein. Geografisches Zentrum des vermuteten Reviers von Wolf Milan ist der Raum Erndtebrück, von dem aus sich die potenziellen Streifgebiete in alle Himmelsrichtungen erstrecken.
Unabhängig von einer etwaigen behördlichen Aufklärung oder offiziellen Stellungnahmen der Kreisverwaltung bleibt die kontinuierliche zivilgesellschaftliche Präsenz in der gesamten Region der einzig wirksame Schutz vor Ort. Da Jagdaktivitäten und Schussabgaben aus Sicherheitsgründen bei Anwesenheit von Waldbesuchern rechtlich untersagt sind, kommt einer verstärkten Nutzung der Wanderwege in diesen Abschnitten eine direkte Schutzfunktion zu. Auch eine theoretisch lückenlose Aufklärung durch die Behörden ersetzt nicht das reale Schutzschild von Menschen im Wald.
Die mutmaßlichen Streifgebiete lassen sich für gezielte Waldbegehungen und Wanderungen wie folgt über das gesamte Kreisgebiet eingrenzen:
    • Das Zentrum: Die weitläufigen Forst- und Waldstrukturen direkt rund um Erndtebrück.
    • Westlich davon: Die Übergänge im Raum Hilchenbach sowie das angrenzende Siegerland über Kreuztal bis nach Netphen.
    • Östlich und südöstlich davon: Das Wittgensteiner Land in Richtung Bad Berleburg sowie das obere Lahntal um Bad Laasphe.
    • Südlich davon: Die waldreichen Abschnitte im Bereich Wilnsdorf, Neunkirchen und Burbach.

Solange die Gefahr einer verdeckten oder offiziellen Tötung im Raum steht, bleibt die friedliche, flächendeckende Präsenz von Naturfreunden und Wanderern im gesamten Landkreis das einzig verlässliche Mittel, um das Überleben von Wolf Milan aktiv zu sichern.
Wir sind uns ziemlich sicher, dass es Milan ist, der sich in dieser Gegend fest niedergelassen hat. © Brigitte Sommer 01.09.2026

 

Fas Gebiet umfasst auch einen Teil des Rothaarsteiges. Hier an einem der ASP-Tore waren offensichtlich schon Wolfsfreunde vor uns da. © Brigitte Sommer

Bei Wind und Wetter unterwegs

 

 

Blick auf ein Weidegebiet bei Erndtebrück im Siegerland, am 24.07.2026. Marode Zäune aber keine Tiere auf den Weiden. © Privat.

 

Positive Beispiele, es gibt sehr wohl Weidetierhalter, die schützen wollen. Leider werden vielen von ihnen von der Wolfshasser-Fraktion angegriffen und angegangen, weil sie schützen wollen.

 

24.09.26

Zwischen Benfe und Nepten. Neuer wolfsabweisender Zaun. Und der Halter legte sogar schwere Steine auf die unterre Litze, damit sie fest am Boden aufliegt. © Brigitte Sommer

 

 

Diese Schafe stehen hinter einem neuen, wolfsabweisenden Netz und zusätzlich wurde der Abschluss am Boden ncoh mit Steinen beschwert. © Brigitte Sommer

Negatives Beispiel Rinderhaltung

 

ASP-Problemzäune

Das Millionen-Phantombild im Siegerland: Wenn der Seuchenschutz den Verstand verliert

Es ist ein Bild des Irrsinns, das sich derzeit durch die Wälder des Siegerlandes und rund um Erndtebrück zieht. Kilometerlange, starre Drahtzäune zerschneiden die Natur, blockieren Wanderwege und trennen Wildtiere von ihren Wasserstellen. Bis Spätsommer 2026 wurden in Südwestfalen rund 744 Kilometer Zaun für knapp 12 Millionen Euro in die Landschaft gerammt. Offizieller Grund: der Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Doch wer genauer hinsieht, erkennt hinter dem monumentalen Zaunbau kein wissenschaftliches Konzept, sondern ein bürokratisches Monster, das von Intransparenz, falscher Fährte und immenser Steuerverschwendung lebt.
Bei Benfe ist ein Hotspot der Zaunwut. © Brigitte Sommer

 

Hier werden die Zäune mit dem Quad abgefahren. Im Hintergund einer der vielen Hochsitze. © Brigitte Sommer 01.09.2026

 

Beim Tierärztetag in Dortmund hat eine Tierärztin Aussagen aus dem Ministerium zitiert, die uns wirklich fassungslos machen (Video hier: https://www.facebook.com/share/v/1Q8B5GbgQk/ ):
Trotz über 70.000 geschossener Wildschweine mit Negativbefund wird weiterhin für noch mehr Zäune plädiert. Der heiße Sommer habe „geholfen“ – ungewöhnlich viele Frischlinge seien verhungert, und darüber habe man sich sogar gefreut.
Zusätzlich wurde berichtet, dass Tierärzte dafür plädieren, Hobbyschafhalter möglichst gut abzuzocken. Während die massenhafte Beprobung und Bejagung kaum positive Fälle liefert und die Population durch Hunger und Abschüsse unter Druck steht, fahren Jäger auf Quads die kilometerlangen ASP-Zäune am Rothaarsteig im Siegerland ab.
Genau dort hat sich unserer Meinung nach Wolf Milan niedergelassen. Diese Zäune könnten Wölfe erst richtig das Springen beibringen – mit allen möglichen Folgen für die Region.
Ist das noch Seuchenbekämpfung – oder inzwischen ein Selbstläufer aus Bürokratie, Gier, Kontrolle und Gleichgültigkeit gegenüber Natur und Tierwohl?
Hier im Video unten weitere Aufnahmen von ASP-Zäunen:
24.09.26

Die Kommunen bluten, ein Monopolist verdient

Die Absurdität beginnt bereits bei der Finanzierung. Obwohl der Seuchenschutz eine nationale Aufgabe ist, wird die Last schlicht nach unten durchgereicht. Die ohnehin finanziell und personell am Limit agierenden Gemeinden im Raum Erndtebrück müssen die Errichtung, die tägliche Kontrolle und die Reparatur der Zäune organisieren und das Geld aus eigenen Haushalten vorstrecken. Zwar stellt das Land NRW über die ASP-Billigkeitsrichtlinie eine spätere Erstattung in Aussicht – doch der immense bürokratische Aufwand und das Risiko, auf ungeklärten Folgekosten wie Flurschäden sitzenzubewahren, bleibt bei den lokalen Bürgern hängen.
Gleichzeitig wirft die Vergabe der Millionenaufträge schwere Fragen auf. Unter dem Deckmantel des „Notstands“ und der „Gefahr im Verzug“ wurde das klassische Vergaberecht ausgehebelt. Statt eines fairen Wettbewerbs, von dem auch lokale Forstbetriebe oder Zaunbauer aus der Region hätten profitieren können, ging der Zuschlag an ein einziges Großunternehmen. Wo keine Transparenz herrscht, da schwindet die Wirtschaftlichkeit. Millionen an Steuergeldern fließen ohne echten Preiswettbewerb in ein Monopol – eine Praxis, die den Verdacht purer Symbolpolitik erhärtet.

Ein Seuchenschutz auf der falschen Fährte

Doch das stärkste Argument gegen den Zaunbau im Siegerland ist die Biologie selbst. Der gesamte deutsche Seuchenschutz basiert auf einer Prämisse, die von Experten zunehmend angezweifelt wird. Auf dem Tierärztetag wurde jüngst von der renommierten Tierärztin Frau Dr. Tönnies scharfe Kritik laut: Vorträge legten offen, dass im Verhältnis zum gigantischen Aufwand nur ein minimaler Bruchteil der Wildschweine überhaupt jemals positiv auf ASP getestet wird. Wir jagen ein Phantom mit der Schrotflinte.
Zudem fehlt bis heute jeder stichfeste Beweis dafür, dass Wildschweine die Krankheit überhaupt in moderne, hermetisch abgeriegelte Hausschweinbestände übertragen. Die wahren Sprünge des Virus über hunderte Kilometer hinweg macht nicht das Tier im Wald – das macht der Mensch. Es ist der globale Fernverkehr, es sind kontaminierte Fahrzeuge oder achtlos weggeworfene Salami-Sandwiches an Autobahnraststätten. Ein Zaun im Wald von Erndtebrück stoppt jedoch keinen osteuropäischen Lkw und keinen unachtsamen Touristen. Er bekämpft das falsche Symptom am falschen Ort.
Todesfallen im Forst: Das stille Sterben hinterm Draht

Die fatalsten Folgen des millionenschweren Zaunbaus tragen jedoch jene, die mit der Schweinepest überhaupt nichts zu tun haben: die anderen Wildtiere. Während Wildschweine oft Wege um die Barrieren finden, mutieren die Zäune für Rehe, Hirsche und Füchse zu unüberwindbaren, lebensgefährlichen Hindernissen. Regelmäßig verfangen sich Tiere in den scharfkantigen Drahtgeflechten und verenden dort über Tage hinweg qualvoll. Schlimmer noch: Die kilometerlangen Zäune zerschneiden uralte Wechsel und sperren das Wild von seinen existenziellen Lebensgrundlagen ab. Mitten in Dürre- und Hitzeperioden wird den Tieren der Zugang zu lebenswichtigen Wasserstellen, Bächen und gewohnten Äsungsflächen brutal verwehrt. Was die Politik als Seuchenschutz tarnt, erweist sich vor Ort in den Wäldern rund um Erndtebrück als eine tierschutzwidrige Katastrophe, die das ökologische Gleichgewicht im Mark erschüttert.

Die Natur regeln lassen: Der Weg zur Immunität

Dass es einen anderen, weitaus nachhaltigeren Weg gibt, beweist der Blick in die Zoologie. Der Direktor des Opelzoos wies in diesem Jahr darauf hin, dass beispielsweise die dort gehaltenen Pinselohrschweine immun gegen das ASP-Virus sind. Die Natur besitzt die Mechanismen zur Selbstregulation. Anstatt die Wälder zu verbarrikadieren und gesunde Rotten panisch in Wohngebiete oder vor die Flinten zu treiben, sollte die Politik den Mut aufbringen, das Virus kontrolliert durchlaufen zu lassen. Ein solcher Ansatz würde den heimischen Wildbeständen die Chance geben, schrittweise eine natürliche Immunisierung und Widerstandskraft aufzubauen. Das wäre nicht nur biologisch sinnvoll, sondern würde den Gemeinden Millionen an Steuergeldern und unzählige Stunden bürokratischen Irrsinn ersparen.

Fazit

Der millionenschwere Zaunbau im Siegerland schützt keine Schweine. Es ist an der Zeit, diesen ökologischen und ökonomischen Holzweg zu stoppen. Wir brauchen keinen sturen Drahtverhau im Wald.

Weitere negative Zaunbeispiele, die die Medien nicht aufgreifen

Die mediale Kulisse: Eskalation in der Lokalpresse

Dass hinter den Kulissen der Kreisverwaltung möglicherweise an einer verdeckten Abschussverfügung gearbeitet wird, überrascht bei einem Blick auf die lokale Medienlandschaft kaum. Seit Mitte August 2026 lässt sich in den regionalen Leitmedien – insbesondere in der Siegener Zeitung und der Westfalenpost – eine massiv zugespitzte Narrative beobachten, die einer gezielten Antiwolfskampagne gleicht. Statt sachlicher Aufklärung über Herdenschutz und Zäunung dominieren reißerische Schlagzeilen das Bild, die bewusst Ängste schüren und die Stimmung im Landkreis gegen das geschützte Wildtier aufbringen.
Zu den prägnantesten und emotionalisierendsten Headlines dieser Phase gehören unter anderem:
    • „‚Der Wolf fühlt sich wie ein König‘: Der 16-jährige Luk hat in Feudingen Angst um die Tiere seiner Familie“ (Siegener Zeitung) – Ein Narrativ, das gezielt die Hilflosigkeit und Furcht von Jugendlichen und Familienbetrieben im Wittgensteiner Land in den Fokus rückt, um emotionale Betroffenheit zu erzeugen. 
    • „Massiver Anstieg der Nutztierrisse in Siegen-Wittgenstein“ (Westfalenpost) – Eine alarmierende Verallgemeinerung, die in weiten Teilen verschweigt, dass die Schuld oft bei unzureichend gesicherten Weiden zu suchen ist und der Wolf in der Mehrheit der Fälle behördlich gar nicht als Verursacher feststeht. 
    • „Jäger im Dreiländereck nehmen den Wolf demnächst ins Visier ihrer Büchse“ (Siegener Zeitung) – Eine Formulierung, die den Abschuss des Tieres bereits als beschlossene und greifbare Realität darstellt.
    • „Wolfssichtung in Wohngebiet in Winterberg: War das Tier auf der Suche?“ (Westfalenpost) – Die gezielte Konstruktion einer unmittelbaren Bedrohungslage für die Bevölkerung durch die Verknüpfung von Wolfsbewegungen mit menschlichen Siedlungsbereichen. 

     

    Landkreis Olpe, Sauerland – Wenden, OT Scheiderwald – Schafe weiter nur hinter Wilddraht ohne Untergrabschutz und ohne Spannung, am 05. Juli 2026. Eine Abschussverfügung auf Milan wurde hier von Gerichten gekippt.
    Hier ein Problemzaun bei Nenkersdorf, der nicht am Boden aufliegt und Löcher aufweist. Spannung ist aber genug darauf. 01.09.2026
    Bei Benfe wurden Kameras in Vogelkästen auf die Straße gerichtet. 01.09.2026
    Unten Ungeschützte Schafe bei Laasphe. Leider hat der Ton hier beim Video unten nicht funktioniert. Also die Daten noch mal so: Schwarznasenschafe nur hinter Wilddraht, ohne Spannung, kein Schutz, obwohl in NRW Zäune für Schafe und Ziegen gefördert werden und in der Gegend vermehrt Risse passiert sind.
    24.09.26

    Video unten: Ungeschützte Schafe. Vorne Wilddraht, hinten Elektrozaun, dazwischen? Nichts.

    Dies war tatsächlich der schlimmste Zaun unserer Dokumentation am 24.September 2026. Im Hintergrund ist ein 90 Zentimeter hohes Netz zu sehen, das Strom aufwies. Doch dies ist völlig nutzlos, wenn vorne nur Wilddraht völlig ohne Spannung angebracht wurde. © Brigitte Sommer
    24.09.26
    Ziegen, nur hinter Wilddraht, stehend, ohne Untergrabschutz. Eine Litze die Strom führen könnte, befindet sich innen, was Hund oder Wölfe von außen nicht abhält. 24.09.2026 Foto: Privat

    Die Ziegen im Film

    24.09.26

    Anlocken zum Abschuss?

    Am 25. August 2026 erreicht uns eine anonyme Nachricht mit dem Inhalt, dass erneut ein geheimes Schnellabschussverfahren auf Milan eröffnet worden sei und dass bereits die kommenden Vollmondnächte heimlich Jagd auf ihn gemacht werden würde. In Bezug auf diese Meldung ist das unten aufgezeigte Video besonders brisant.
    Diesen Schafen hier auf dem Video unten geht es ganz offensichtlich nicht gut. Es bleibt zu hoffen, dass sie behandelt werden. Sie sind zwar hinter Grundschutz mit Spannung, aber wenn hier die Spannung abfällt, wäre auch kein Schutz mehr vorhanden. Die beiden stehen mitten im Gebiet mit Rissgeschehen und die Vermutung könnte schon aufkommen, dass sie zum Anlocken dienen.
    24.09.26

    Blicke ins Gebiet rund um Erndtebrück

    Richtung Netphen. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Bei Benfe.© Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Das Klima ist kühl im Siegerland und das Wetter ändert sich rasch. © Brigitte Sommer – 01.09.2026
    Nebelwald bei Bad Laasphe Steinbach. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Tief hängende Wolken bei Bad Laasphe Steinbach. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Blick auf Bad Laasphe Steinbach. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Die Nebenorte von Bad Lassphe liegen allesamt weit verstreut inmitten von Natur. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Bei Netphen. © Brigitte Sommer – 24.09.26

     

    Blick auf einen Stadteie von Erndtebrück. © Brigitte Sommer – 01.09.2026

     

    Blick auf Erndtebrück. © Brigitte Sommer – 01.09.2026

     

    Zwischen Erndtebrück und Benfe. © Brigitte Sommer – 01.09.2026

     

    Hochebene bei Erndtebrück-Benfe. © Brigitte Sommer – 01.09.2026

     

    Am Rothaarsteig. © Brigitte Sommer 01.09.2026

     

    Beweis erbracht: Die Effektivität unseres internen Wolfsmonitorings

    Dass auf diese verdeckten Entwicklungen im Kreis Siegen-Wittgenstein, wie im Landkreis Olpe im Sauerland, überhaupt so schnell reagiert werden kann, ist dem dichten Netz des internen, unabhängigen Wolfsmonitorings zu verdanken. Erst der kontinuierliche, koordinierte Einsatz von aktiven Natur- und Artenschützern vor Ort ermöglicht es, Indizien, Fährten und anonyme Hinweise in Echtzeit zusammenzuführen. Dieser Fall liefert den unumstößlichen Beweis dafür, dass das strukturierte Wandern, Beobachten und Dokumentieren in den Territorien absolut Sinn machen: Ohne die ehrenamtliche Präsenz und die systematische Erfassung von Geländebeobachtungen blieben behördliche Maßnahmen und potenzielle Abschusspläne im Verborgenen. Das zivile Monitoring ist das einzige Frühwarnsystem, das den Wölfen im Siegerland und Wittgensteiner Land und anderswo eine Stimme gibt und den notwendigen Schutz auf der Fläche physisch sicherstellt. Wir brauchen mehr Unterstützung, die Identität von Aktiven bleibt intern: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

     

    Trittsiegel Wolf, irgendwo im Siegerland. © privat

     

    Wolfslosung, irgendwo im Siegerland. © Privat.

     

    Novelle des Landesjagdgesetzes NRW: Der systematische Abbau des Wolfsschutzes

    Im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat der Gesetzentwurf von CDU und Grünen zur Änderung des Landesjagdgesetzes (Drucksache 18/21208) am 16. September 2026 die erste Lesung passiert. Der Entwurf wurde im Anschluss planmäßig an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume zur Beratung überwiesen. Ein konkretes Datum für die zweite und dritte Lesung im Plenum steht zwar noch nicht auf der Tagesordnung, doch angesichts der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse besteht kein Zweifel daran, dass diese Novelle nach den Ausschussberatungen im Herbst zügig durchgewunken wird. Wir werden auf die weitreichenden Gesamtauswirkungen noch in einem gesonderten Artikel eingehen.
    Als Wolfsschutz-Deutschland e. V. vertreten wir eine konsequente Null-Toleranz-Linie gegenüber jeglichen Abschüssen. Neben dem gravierenden Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Bejagung von Haarraubwild und der verstärkten Hatz auf invasive Arten fallen bei der detaillierten Analyse des Entwurfs fünf handfeste Kernpunkte auf, die eine massive Verschlechterung des Wolfsschutzes in NRW einläuten:

    1. Das „Schnellverfahren“ zur Ausschaltung des gerichtlichen Eilschutzes

    Bislang konnten Umwelt- und Artenschutzverbände behördliche Abschussgenehmigungen – wie etwa im Fall des prominenten Rüden GW1896m des Leuscheider Rudels – regelmäßig mittels Eilanträgen vor den Verwaltungsgerichten vorerst stoppen. Gerichte rügten dabei meist eine unzureichende Sachverhaltsaufklärung der Behörden. Genau dieser rechtliche Hebel soll nun gezielt ausgehebelt werden: Durch die gesetzliche Verankerung der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildtiermanagement (FJW) als landesweit zuständige Sachverständigeninstanz (§ 53 Abs. 1 Nr. 8 LJG-NRW-E) versucht die Politik, den Bescheiden eine gesetzlich vermutete, unanfechtbare Rechtssicherheit zu verleihen. Damit soll den Verwaltungsgerichten die Argumentationsbasis entzogen werden, Abschussverfügungen im Eilverfahren wegen Ermittlungsdefiziten zu kippen – ein Frontalangriff auf ein zentrales Instrument des juristischen Artenschutzes.

    2. Weidegebiete als „wolfsfreie Zonen“ durch die Hintertür

    Der Entwurf räumt dem für Jagd zuständigen Ministerium die umfassende Verordnungsermächtigung ein, im Einvernehmen mit dem Naturschutzministerium spezifische „Weidegebiete“ festzulegen (§ 45a i.V.m. § 48 Abs. 2 Nr. 3 LJG-NRW-E). Aus Perspektive des echten Artenschutzes darf es in einer Kulturlandschaft jedoch keine staatlich deklarierten Zonen geben, in denen ein streng geschütztes Wildtier per se nicht existieren darf. Diese Formulierung bereitet den Weg dafür, bestimmte Regionen (beispielsweise mit intensiver Deich- oder Alpwirtschaft) pauschal als „nicht schützbar“ einzustufen. In der Praxis bedeutet dies: Wölfe, die diese Areale betreten, könnten künftig ohne die Durchführung einer Einzelfallprüfung des Herdenschutzes direkt zur Entnahme freigegeben werden – eine Taktik zur Etablierung wolfsfreier Zonen, die wir bereits in anderen Bundesländern scharf kritisieren.

    3. Aufweichung des Verursacherprinzips beim Herdenschutz

    Gemäß dem Gesetzentwurf obliegt es künftig den Mitarbeitern der FJW, im Schadensfall zentral festzustellen, ob ein Wolfsriss trotz „zumutbarer“ Herdenschutzmaßnahmen erfolgt ist (§ 53 Abs. 1 Nr. 8 LJG-NRW-E). Der Begriff der „Zumutbarkeit“ fungiert hierbei als politischer Gummiparagraph. Wenn die Anforderungen an den Schutz von Nutztieren auf ein wirtschaftlich dehnbares und rein subjektiv „zumutbares“ Maß herabgesenkt werden, kehrt das Gesetz das Verursacherprinzip um: Der Wolf wird am Ende mit dem Leben dafür bestraft, dass Tierhalter ihre Zäune nicht ordnungsgemäß aufrüsten, warten oder den Mindestschutz vorsätzlich vernachlässigen.

    4. Bürokratisierung statt Tierschutz bei Verkehrsunfällen (§ 28a)

    Die Novelle verpflichtet Fahrzeugführer, die einen Wolf verletzen oder töten, dies unverzüglich bei einer Polizeidienststelle anzuzeigen (§ 28a Abs. 2 LJG-NRW-E). Während der Fokus des Gesetzgebers primär auf der ordnungsgemäßen Beprobung des Kadavers und der Sicherung des jagdlichen Aneignungsrechtes liegt (§ 28a i.V.m. Begründung zu Nr. 4), fehlt aus Tierschutzsicht eine garantierte, tiermedizinische Rettungskette für verletzte Wölfe vollständig. Es besteht das akute Risiko, dass verletzte, aber überlebensfähige Tiere unter dem Vorwand des „Erlösens von Leiden“ (§ 28a Abs. 1) voreilig und ohne Hinzuziehung spezialisierter Wildtierärzte von lokalen Jägern erschossen werden, anstatt eine medizinische Rehabilitation auch nur in Erwägung zu ziehen.

    5. Politische Legitimierung des Narrativs der Jagdlobby

    Für Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt die offizielle Aufnahme des Wolfs in den Katalog der jagdbaren Tierarten (§ 2 Nr. 1 LJG-NRW-E) den seuchenhaften Sündenfall dieser Gesetzesnovelle dar. Auch wenn für den Wolf zunächst keine Jagdzeit festgesetzt wird und er einer ganzjährigen Schonzeit unterliegt, kapituliert die Landespolitik vor den langanhaltenden Forderungen der Jagdverbände. Indem der Wolf gesetzlich als „jagdbares Wild“ definiert wird, festigt der Staat das destruktive Narrativ der Jagdlobby, dass es sich beim Wolf um einen zu regulierenden Schädling und eben nicht um eine streng geschützte, ökologisch unersetzliche Schlüsselart handelt.
    Quellen:
    Liste Nutztierschäden NRW: https://wolf.nrw.de/wolf/de/nutztierfaelle

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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    NRW – Eilentscheidung zu Wolf Milan: Abschuss zunächst gestoppt – doch die Gefahr bleibt!

    Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Abschussverfügung gegen den Wolf GW1896m, genannt „Milan“, im Eilverfahren vorerst gestoppt. Ein großer Erfolg für den Naturschutz. Doch Entwarnung gibt es nicht: Das Hauptverfahren läuft weiter, die Gefahr einer illegalen Beseitigung ist real. Zudem offenbart die behördliche Abschussgenehmigung eine juristische Absurdität, während wir vor Ort auf Zustände stoßen, die man nur als blanke Rissprovokation bezeichnen kann, denn die Tiere sind noch immer nicht geschützt. Hier unsere Dokumentation. 

    Update 22.06.26: Die endgültige Entscheidung im Eilverfahren lautet abermals, dass Milan nicht abgeschossen werden darf: https://www.vg-arnsberg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/03_260622/index.php

    Der blanke Wahnsinn: Abschuss auf Verdacht und „Verwechslung“ von der Behörde erlaubt

    Die Pressemitteilung des klagenden Verbandes NI legte offen, wie willkürlich und absurd die Behörden diese Abschussgenehmigung gestrickt hatten. Die Verfügung war nämlich nicht nur auf Milan (GW1896m) ausgestellt, sondern erlaubte explizit auch den Abschuss eines „vergleichbaren Wolfes“, sollte Milan nicht zweifelsfrei identifiziert werden können. Das ist ein biologischer und juristischer Offenbarungseid der Genehmigungsbehörde! Hier sollte offenbar einfach irgendein Wolf sterben, um die Gemüter zu beruhigen. Dabei ist zur Zeit auch der Elternschutz zu beachten. Es ist absolut ungeheuerlich und rechtsstaatlich hochgradig bedenklich, dass eine Behörde ein Todesurteil auf bloßen Verdacht oder gegen ein völlig unbeteiligtes Tier ausstellt. Vorher könnte die Behörde sogar massiv versucht haben, Naturschützer zu täuschen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/12/nrw-abschuss-skandal-um-wolf-milan-taeuscht-das-ministerium-gezielt/

     

    Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

     

    Gericht bestätigt: Nicht einmal Grundschutz vorhanden

    Das Verwaltungsgericht hat dieser behördlichen Willkür nun zunächst einen Riegel vorgeschoben. In seiner Begründung stellte das Gericht deutlich klar, dass in der Mehrzahl der untersuchten Vorfälle überhaupt kein Grundschutz vorlag. So betonte das Gericht, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entnahme schlicht nicht erfüllt sind, wenn Halter ihre Tiere ungeschützt auf die Weide stellen. Wie wir bereits berichteten, war nur in einem Fall überhaupt Grundschutz vorhanden. Es darf nicht sein, dass der Wolf mit dem Leben für das Versäumnis von Tierhaltern bezahlt.
    Doch was bedeutet „kein Schutz“ eigentlich in der Realität? Da sich viele Menschen unter diesen behördlichen Formulierungen wenig vorstellen können, haben wir die Situation vor Ort dokumentiert. Die Bilder sprechen eine eindeutige Sprache.

    Gedeckter Tisch: Rissprovokationen auf Weihnachtsbaumplantagen

    Wir haben das betroffene Gebiet genau inspiziert und trafen auf eine Situation, die fassungslos macht. Beim exakt gleichen Tierhalter, bei dem es bereits zu Rissen gekommen war, fanden wir eine Gruppe sehr kleiner Schafe mitten in einer Weihnachtsbaumplantage.
    Die Zäunung vor Ort spottet jeder Beschreibung eines wirksamen Herdenschutzes. Hier wird dem Wolf ein gedeckter Tisch präsentiert. Es stellt sich unweigerlich die Frage: Handelt es sich hierbei um pure Nachlässigkeit oder um eine gezielte Rissprovokation? Sollte Milan hier absichtlich angelockt werden, um trotz des Gerichtsurteils neue Argumente für einen Abschuss zu liefern? Oder sollte er sogar an den gedeckten Tisch im Rahmen der Abschussverfügung gelockt werden? 

    Hauptverfahren läuft – Gefahr der illegalen Tötung

    Der aktuelle Stopp der Abschussverfügung ist nur ein Zwischenerfolg im Eilverfahren. Die Hauptverhandlung steht noch aus. Solange das Verfahren läuft, bleibt die Lage für Milan brandgefährlich. Wir befürchten weiterhin, dass versucht werden könnte, den Wolf illegal zu beseitigen, um vollendete Tatsachen zu schaffen.

    Wolfsschutz-Deutschland e. V. ruft weiterhin zu Spaziergängen auf

    Wir lassen Milan nicht allein. Um illegale Abschussversuche zu verhindern und Präsenz im Revier zu zeigen, rufen wir weiterhin dringend zu regelmäßigen Spaziergängen in der Region auf. Seht genau hin, dokumentiert schlechte Zäunungen und meldet uns verdächtige Beobachtungen.

    Weihnachtsbaumplantage bei Wenden-Schönau

    Auch hier gab es Risse, die entsprechend „ohne Grundschutz“ eingeordnet waren. Dabei bezahlen die Steuerzahler in NRW wolfsabweisende Umzäunung. Hier hätte ein wolfsabweisendes Netz mit Spannung von 10.000 V innerhalb der rudimentären Umzäunun seinen Dienst getan, oder aber man macht einen anständigen Wildzaun mit Untergrabschutz und stabilen Pfosten um die Plantage und versieht diesen mit Stromlitzen außen. Hier die Rissliste: https://wolf.nrw/wolf/de/nutztierfaelle

    Filmdokumentation

     

    Dieser Zaun wurde untergraben. © Brigitte Sommer

    Wenden-Scheiderwald

    Bei diesem Betrieb geschahen Risse, die auch in der offiziellen Rissliste mit „Grundschutz nicht vorhanden“ gekennzeichnet sind. Die meisten Menschen wissen allerdings gar nicht, wie solche Weiden tatsächlich aussehen. Wir zeigen das hier. In der Vergangenheit gab es wohl auch schon Probleme mit Hunden. Alleine deswegen hätte der Zaun zum Schutz der Schafe aufgerüstet werden müssen. Foto: Privat.

    Hier die Weide hinter dem Schild

    In einer solchen Weihnachtsbaumplantage von diesem Betreiber wurden bereits Schafe gerissen. Der Betreiber setzte sich stark für den Abschuss von Milan ein. Sogar Mahnfeuer wurden im Raum Wenden organisiert. Und jetzt stehen schon wieder Schafe völlig ohne Schutz im gleichen Gebiet auf einer seiner Weihnachtsbaumplantagen. Am 18.06.2026 im Raum Wenden-Scheiderwald. In einem der Reviere, in der die Abschussverfügung galt. Das kann nicht anders als eine Rissprovokation bezeichnet werden. Eine Dokumentation, die auch verfahrensrelevant sein müsste. Ein Insider sagte, dass die Schafe dort absichtlich platziert worden seien, um Milan zum Abschuss anzulocken. Wir können diese Info nicht verifizieren, aber absolut unwahrscheinlich klingt sie nicht.

     

     

    Teil 2 der dokumentierten Weide

     

     

    Wie passt das zusammen? Besonders naturnah und biologisch produzierte Weihnachtsbäume anbieten, aber gleichzeitig den Abschuss eines Beutegreifers zu fordern, der ebenfalls zur Natur gehört, statt die Zäune – übrigens vom Steuerzahler finanziert – aufzurüsten? Die Kunden haben die Wahl, bei wem sie kaufen wollen. © Brigitte Sommer

     

    Niedergedrückter Wildzaun, ohne Spannungslitzen, ohne Untergrabschutz. © Brigitte Sommer

     

    Oberhalb von Wenden-Scheiderwald liegt eine Weihnachtsbaumplantage nach der anderen. Alle lediglich mit Wilddraht, löcherig , ohne Untergrabschutz und ohne Spannungslitzen. © Brigitte Sommer

    Blick ins Gebiet Wenden-Scheiderwald

     

    Wandertipp rund um diese Gegend. Hier fanden die meisten Risse an ungeschützten Schafen statt. © Brigitte Sommer

     

    Schafe mitten in Scheiderwald hinter Grundschutz. Warum funktioniert dies oberhalb des Ortes nicht? © Brigitte Sommer

     

    Die Landschaft bei Wenden-Scheiderwald südlich der A4 ist rau und bergig. Hier könnte sich Milan evtl. noch aufhalten. Praktisch alle paar hundert Meter sind Hochsitze aufgestellt. Sehr gefährlich für einen Wolf, bei dem ein Gericht den Abschuss erst einmal per Eilverfügung gekippt hat, aber das Hauptverfahren noch aussteht und die Gefahr einer illegalen Beseitigung weiterhin besteht. © Brigitte Sommer

     

    Bei Wenden-Scheiderwald befinden sich außerordentlich viele Hochsitze. Foto: privat.

     

    Überall versteckt: Tonnen mit Mais zum Anlocken von Wildschweinen. Foto: privat.
    Wildschweinkirrung mit Mais. Im Hintergrund eine Wildkamera mit Funk, bei der die Bilder in Echtzeit übermittelt werden. Insider wissen, dass diese Methode auch zum Anlocken von Wölfen nach Abschussverfügungen verwendet werden kann. Statt Mais, legt man Fleisch aus. Foto: privat.

     

    Wo sollen Wölfe denn leben können, wenn nicht hier? © Brigitte Sommer
    Nördlich der A4 (im Hintergrund) und östlich der A 45 befinden sich große Waldgebiete, ein Paradies für Wanderer und Reiter, aber auch für Wölfe. © Brigitte Sommer

    Blick ins Revier bei Altenwenden-Schönau

     

    Bei Wenden-Schönau wechseln sich Wälder mit Wiesen ab, auch hier, wie überall, alle paar hundert Meter Hochsitze © Brigitte Sommer

     

    Mutterkuhhaltung hinter drei Litzen Stacheldraht, direkt davor ein Hochsitz im Aufbau. Bei Wenden-Schönau. © Brigitte Sommer

     

    Bei Wenden-Altenwenden und Wenden-Schönau befinden sich überall Fischteiche. © Brigitte Sommer

     

    Illegale Mistlagerung auf einer Wiese bei Wenden-Schönau. Foto: Privat.

     

    Hier gibt es Parkmöglichkeiten für Wanderungen. © Brigitte Sommer

     

    Blick auf Altenwenden-Schönau. Wie hier zu sehen ist, kann von einer intensiven Weidetierhaltung gar keine Rede sein. © Brigitte Sommer

     

    Hier gibt es Parkmöglichkeiten für Wanderer.

     

    Weitere Einblicke in die Landschaft Richtung Nordosten

     

    Sehr treffende Beschriftung auf einer Bank weiter nordöstlich im Gebiet, Richtung Schmallenberg. Man provoziert Risse und legt es darauf an, und wenn dann tatsächlich etwas passiert, wird gejammert und Wolfsabschuss gefordert. © Brigitte Sommer

     

    Wenig besiedeltes Gebiet, viel Natur, ideal für Wölfe. © Brigitte Sommer

     

    Wie überall in Deutschland, auch hier, riesige abgeholzte Flächen. © Brigitte Sommer

     

    Wander- und Mountainbikerparadies. © Brigitte Sommer

     

    Viel Platz für Wölfe. © Brigitte Sommer

     

    Es dokumentierten Brigitte, Gudrun und weitere Aktive. Wir freuen uns über neue Mitglieder, die uns nicht nur durch den Mitgliedsbeitrag unterstützen möchten, sondern auch und gerade durch Präsenz vor Ort in den Wolfsgebieten. Bei Milan betrifft dies die ganze Gegend von Eitorf, Leuscheid, Wenden, Kirchunden bis hin zu Schmallenberg. Hier geht es zum Mitgliedsantrag: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

     

    Quelle: https://www.justiz.nrw/presse/2026-06-17-0

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

    Oder:

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    Berliner Sparkasse
    IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
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    Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen Verlängerung der Abschussgenehmigung für GW5224m im Allgäu

    Die Behörden geben nicht auf: Die Jagd auf den standorttreuen Wolfsrüden wurde bis zum 8. Juni 2026 verlängert. Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt die Verlängerung der befristeten Abschussgenehmigung für den Wolf GW5224m durch das Landratsamt Oberallgäu aufs Schärfste. Statt die ursprünglich bis 31. Mai 2026 laufende Genehmigung auslaufen zu lassen, gilt sie nun bis einschließlich 8. Juni 2026 – angeblich in Abstimmung mit dem Landkreis Ostallgäu.

    Dies zeigt erneut: Die Behörden nutzen die neue bundesrechtliche Regelung nicht als letztes Mittel, sondern als willkommenes Instrument, um die Ansiedlung von Wölfen aktiv zu verhindern. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/05/21/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-gegen-absurde-abschussgenehmigung-auf-gw-5224m-im-allgaeu/
    Beispielfoto junger Wolf.

    Verlängerung statt Umdenken

    GW5224m hält sich seit Dezember 2025 im Allgäu auf – das sind über sechs Monate. Er ist damit kein durchziehender Jungwolf mehr, sondern ein standorttreues Tier. Dennoch behandeln die Landratsämter Oberallgäu und Ostallgäu ihn weiter wie ein temporäres Problem, das man lieber beseitigen als schützen möchte. Die Verlängerung dient laut Landratsamt der „abgestimmten Vorgehensweise“ beider Landkreise.

    Insgesamt werden dem Wolf nur wenige genetisch zugeordnete Risse (ca. fünf Schafe in einem halben Jahr) vorgeworfen. Das rechtfertigt überhaupt keine Tötung eines streng geschützten Wildtiers. Statt endlich wirksamen Herdenschutz flächendeckend durchzusetzen und zu kontrollieren, greifen die Behörden zum einfachsten Mittel: dem Abschuss.

    In diesem Dorf soll ein Riss stattgefunden haben. Foto: privat. Wie zu erkenen, besteht der Ort hauptsächlich nur aus einer Hauptstraße und rechts und links einer Häuserreihe.

    Kritikpunkte bleiben bestehen

    • Keine Transparenz beim Herdenschutz: Welche Maßnahmen waren konkret vor Ort? Waren die Zäune richtig gesichert, unter Strom und ausreichend hoch? Gab es Herdenschutzhunde? Diese entscheidenden Fragen bleiben unbeantwortet.
    • Pauschale „verringerte Scheu“: Risse in Hofnähe oder an mobilen Gehegen beweisen keine Gewöhnung an Menschen, sondern vor allem Schwächen im Schutz der Nutztiere.  Neben dem VGH BA haben bereits die dortige Instanz (VG Stuttgart, Beschluss v. 05.02.2026, 6 K 868&26 Rn. 42) sowie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) Beschluss vom 11.03.22, 14 CS 22.219, Rn. 26 f.) das Erfordernis eines erkennbaren Verlusts der Scheu vor Menschen  als zentral für das Vorliegen einer Gefährdung der Gesundheit des Menschen durch ein Wolfsindividuum bewertet. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof weist insoweit sogar darauf hin, dass „bloße Durchstreifen von Ortschaften keinen Handlungsbedarf erfordert“. Nun liegen hier zwar Risse vor, jedoch in einer Umgebung, die sehr undicht besiedelt ist. 
    • Präzedenzfall: Nur Wochen nach Inkrafttreten der neuen Jagdregelung wird bereits fleißig Gebrauch davon gemacht. Das Ziel scheint klar: Wölfe sollen im Allgäu gar nicht erst heimisch werden.

    Wir fordern die sofortige Rücknahme der Verlängerung und aller bestehenden Abschussgenehmigungen für GW5224m. Die Behörden müssen endlich auf Prävention statt auf Tötung setzen.

     

    Hier soll ein Schaf gerissen worden sein. Wie erkennbar, ist ein solcher Zaun nicht wolfsabweisend. Foto: Privat.
    Anderer Blickwinkel auf die Weide. So wie es wirkt, sieht es so aus, als wäre zur Bachseite hin kein Zaun aufgestellt. Im hinteren Bereich scheint sich nur ein Holzzaun zu befinden. Foto: Privat.

    Unsere Forderungen:

    • Sofortige Aufhebung der Abschussgenehmigung für GW5224m.
    • Vollständige Transparenz über alle Rissgutachten, angewendeten Herdenschutzmaßnahmen und deren tatsächliche Wirksamkeit.
    • Konsequente Förderung und Kontrolle von professionellem Herdenschutz statt Abschussmentalität.

    Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat bereits Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz gestellt und wird weitere rechtliche Schritte, wie Strafanzeigen gegen Entscheider und Ausführende prüfen. Wir bleiben dran und wir freuen uns über neue Mitglieder, die aktiv sein können: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

    Wenn Klagen der Verbände nicht mehr verfangen, wegen der geänderten Rechtslage, helfen nur noch aktive Arbeit vor Ort und beharrliche Dokumentation der Vorfälle. Wir schaffen selbst Transparenz.

    Quelle:

    https://www.instagram.com/p/DZCYzNhFEIJ/

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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    Geheim gehaltene Wolfsjagd in Sachsen-Anhalt

    Behörden in Sachsen-Anhalt erteilen anscheinend Abschussverfügungen für Wölfe im Dunkeln. Die Öffentlichkeit erfährt nichts, Verbände werden wohl bewusst ausgeschlossen. Wir protestieren scharf gegen diese Praxis. Ist sie ein gezielter Trick, um klagefähige Umweltverbände auszubremsen und den gesetzlichen Schutz der Wölfe zu unterlaufen?

    Ein aktueller Fall aus dem Landkreis Wittenberg zeigt, wie das System funktioniert. Am 17. Oktober 2025 habe das Landesverwaltungsamt, laut eines Sprechers des Gerichtes in Halle, eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt – gültig nur bis zum 25. Oktober, also acht Tage. Anlass seien mehrere Schafrisse bei einem Schäfer, der früher Handwerker gewesen sei und wegen körperlicher Probleme umgestiegen wäre. Die Behörde habe in seinem Antrag auf Abschuss argumentiert, ihm sei ein Zaun über 90 Zentimeter „nicht zuzumuten“. Fördergelder für 1,20-Meter-Zäune gebe es zu 100 Prozent – er habe aber keinen Antrag gestellt, weil das Aufstellen zu schwer sei. Das Landesverwaltungsamt gab ihm Recht. 
    Beispielfoto Wolf-
    Ein klagefähiger Umweltverband hat wohl nur durch eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) von der Verfügung erfahren. Am 21. Oktober sei der Eilantrag beim Verwaltungsgericht Halle eingereicht worden. Das Gericht habe bereits am 23. Oktober stattgegeben – noch vor Ablauf der Verfügung. Ergebnis: Die Genehmigung ist rechtswidrig gewesen. Zumutbarkeit werde objektiv geprüft, nicht nach persönlichen Einschränkungen. Subjektive Argumente würden nicht zählen. Trotz des schnellen Gerichtsentscheids bleibt der Skandal: Ohne die UIG-Anfrage hätte niemand etwas mitbekommen. Die Verfügung ist nirgends zu finden – weder auf der Seite des Landesverwaltungsamtes, noch im Amtsblatt.  „Schnellabschüsse“ sind seit Ende 2024 auch in Sachsen-Anhalt auf der Agenda, sollen Landwirte angeblich helfen. Tatsächlich dienen sie wohl eher dazu, Verbände zu überrumpeln und von den wahren Problemen in der Landwirtschaft abzulenken. Hier hat die Eilvefügung gegen den Abschuss wohl nur funktioniert, weil der Verband aktiv nachgefragt hatte.
    Die Rissstatistik des Landesamts für Umweltschutz spricht Bände: Bis Ende Oktober 2025 sind 47 gemeldete Vorfälle verzeichnet, 39 durch Wölfe, 124 getötete Nutztiere – vor allem Schafe. Wittenberg allein: rund 20 Fälle, über 70 Prozent der wolfenbezogenen Risse. In über 60 Prozent der Fälle fehlte ausreichender Schutz. Wiederholt betroffene Halter tauchen wohl immer wieder auf – manche scheinen nicht schützen zu wollen. Hier müsste das Veterinäramt eingreifen: Auflagen erteilen, Fristen setzen, bei Nichteinhaltung Schadensersatz verweigern. Förderung für Zäune und Herdenschutzhunde stehen bereit. Wer sie nicht nutzt, trägt die Schuld, nicht der Wolf. Hier müssten auch endlich Strafen nach der Tierschutz-Nutztierverordnung einsetzen.  
    Ein weiteres Telefonat mit den Behörden hat ergeben: Der betroffene Wolf ist ein durchziehendes Tier gewesen.  Solche Wanderwölfe sichern die genetische Vielfalt. Überdies hätte ein Abschuss eines durchziehenden Wolfes dem Weidetierhalter gar nichts gebracht, denn der Nächste kommt bestimmt und bedient sich erneut an ungeschützten Tieren. Wie es auch mit einem Blick in die Rissliste klar wird: Etliche Risse bei Bad Schmiedeberg sind nicht einmal klar einem Wolf zugordnet, sondern noch offen. Am 14. September ist bei Breunigk (ebenfalls Wittenberg) eine tote Wölfin gefunden worden. Die Todesursache der Wölfin ist zwar noch unklar, doch die Nähe zum Rissgeschehen und den Orten der Abschussgenehmigung ist frappierend. Sachsen-Anhalt hatte im Monitoringjahr 23/24 laut DBB-Wolf nur 37 Territorien, die Elb-Auen sind ein natürlicher Korridor zum Durchwandern. Statt auf Prävention will man jetzt anscheinend auf Tötung setzen. 

    Wir fordern stattdessen:

    • Sofortige Veröffentlichung jeder Abschussverfügung.
    • Pflicht zur Prävention: Veterinärämter müssen endlich Auflagen nach der Tierschutz-Nutztierverordnung erteilen. 

    In den vergangenen 25 Jahren sind in Sachsen-Anhalt 140 Wölfe tot aufgefunden worden. Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld kam am 13. Oktober ein Welpe bei einem Verkehrsunfall ums Leben, am 6. Oktober starb ebenfalls ein Welpe bei einem Unfall im Jerichower Land bei Parchen.

    Quellen:

    https://www.mz.de/lokal/wittenberg/sechs-schafe-am-elbdeich-bei-bleddin-tot-landwirt-aus-bad-schmiedeberg-ist-schockiert-4040933?utm_source=facebook&utm_medium=cpfeedpush&utm_campaign=Sechs+Schafe+am+Elbdeich+bei+Bleddin+tot+%E2%80%93+Landwirt+aus+Bad+Schmiedeberg+ist+schockiert

    https://www.facebook.com/FreundeskreisWoelfe

    https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/das-wolfskompetenzzentrum-wzi/wolfsmanagement/nutztierrisse/rissstatistik-st/nutztierrisszahlen-2025

     

     

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    Protest gegen den geplanten Abschuss im Rudel Nordholz: Eine weitere Eskalation der Hetzjagd im Cuxland!

    In Niedersachsen eskaliert die systematische Verfolgung des Wolfs erneut: Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat am 17. Oktober 2025 eine Ausnahmegenehmigung für die Entnahme eines Wolfs aus dem Rudel Nordholz im Landkreis Cuxhaven erteilt. Hinter dieser scheinbar neutralen Formulierung verbirgt sich nicht nur eine gezielte Tötungsabsicht gegen die Fähe GW2841f – ein Individuum, das genetisch als Verursacherin von Rissen an Rindern identifiziert wurde, sondern ein Angriff auf das ganze Rudel.  Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. protestieren energisch gegen diese Verfügung. Sie ist nicht nur ethisch verwerflich, sondern auch ein weiteres Kapitel in der jahrelangen Hetzkampagne gegen Wölfe im Cuxland, die wir seit langem vorhersagen und bekämpfen.

    Update: 07.11.25: Die Abschussgenehmigung ist ohne „Vollzug“ abgelaufen, doch UM Meyer kündigte bereits neue Abschussverfügungen an. Er begrüße die  Gerichtsentscheidungen und signalisiert, dass neue Genehmigungen bei Rissen möglich sind, trotz hohem bürokratischem Aufwand. Quelle: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/meyer-auch-das-hochste-niedersachsische-verwaltungsgericht-weist-einspruche-gegen-schnellabschussgenehmigung-fur-problemwolf-im-raum-cuxhaven-endgultig-zuruck-246140.html

    Weiteres Update: 31.10.25: 

    Wolfabschuss Nordholz – Stand 31. Oktober 2025
    Die Wölfin GW2841f aus dem Rudel Nordholz bei Cuxhaven darf vom 15. Oktober bis 3. November 2025 getötet werden. Grund: Mindestens 14 Rissvorfälle an Rindern seit März 2025, letzter Angriff am 15. Oktober. Die Weide ist ungeschützt – kein Herdenschutz beantragt. Eilverfahren:
    • VG Stade (28.10.): Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. abgelehnt.
    • OVG Lüneburg (29.10.): Genehmigung bestätigt.

    Pressemitteilung NI (30.10.):
    „Rechtsmittel gegen den Beschluss im Eilverfahren sind nicht mehr möglich.“
    Die NI legt keine weiteren Rechtsmittel im Eilverfahren ein.
    Hauptverfahren:
    Läuft parallel – noch keine Entscheidung.
    Aktueller Stand:
    Abschuss rechtlich zulässig bis 3. November. Quelle: https://naturschutz-initiative.de/aktuell/pressemitteilungen/wolfabschuss-ni-widerspricht-dem-ovg-lueneburg-und-fordert-herdenschutz/?fbclid=IwY2xjawNxWvpleHRuA2FlbQIxMQABHnO9qqOxI3VpbpbKTHonq9X71ETOCRpqhg_Od4jF5qVX6Py27O4lxvLYdd51_aem_V2tM7kck9ppigQ0jYTJfJw

    Weiteres Update, 29.10.25: Die dpa berichtet, dass die Schießgenehmigung wieder in Kraft ist. Dies freut besonders UM Meyer (Grüne) – Erneut bestätigt dieser Vorfall unsere Warnungen, dass wir Wolfsfreunde uns nicht alleine auf klagefähige Vereine verlassen dürfen, wir brauchen auch Vereine, die vor Ort aktiv sind, wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. Viele verließen sich auf die Klagen um selbst nichts tun zu müssen. Dies ist aber ein fataler Fehler, wie sich mit Sicherheit immer mehr heraus stellen wird. Quelle: https://www.n-tv.de/regionales/niedersachsen-und-bremen/Land-setzt-Abschussgenehmigung-fuer-Wolf-wieder-in-Kraft-article26125913.html?fbclid=IwY2xjawNutitleHRuA2FlbQIxMQABHoUlJVsXXiiqOij62UDMmDZatvqpc43sXDsUdJXaTVhMHaDQLd5-AMaNCUB2_aem_Q8Ekjj7boanimuMa3kbkqg

     

    UPDATE 28.10.25 – Die Schießerei ist erst ienmal beendet. Die Naturschutzinitiative hat erfolgreich einen Eilantrag gestellt: https://naturschutz-initiative.de/aktuell/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-stade-stoppt-wolfabschuss-in-cuxhaven/?fbclid=IwY2xjawNtUeVleHRuA2FlbQIxMQABHqqVOPHVxfwRV456csGet_afd1-yyY990VTzUc1UuCbVNRenVkimWjq5YAZ4_aem_dtinF8K4ZiFFwGpXmaoo5w

    Die dubiose Verfügung: Absicherung gegen Fehlschüsse als Taktik?

    Die offizielle Mitteilung des NLWKN spricht nur vage von der „Entnahme eines Wolfs“ im Vorkommensgebiet des Rudels Nordholz – ohne die Fähe GW2841f namentlich zu nennen. Dies ist kein Versehen, sondern eine bewusste Strategie, um die Verfügung rechtlich wasserdicht zu machen. Genetische Analysen in den internen Anlagen der Genehmigung (basierend auf DNA-Spuren an Rissstellen) weisen eindeutig auf GW2841f hin, die als Hauptverursacherin mehrerer Risse an Rindern gilt. Doch warum wird sie nicht explizit benannt? Die Antwort liegt auf der Hand: Eine allgemeine Formulierung schützt vor gerichtlichen Anfechtungen durch Fehlschüsse. Wölfe sind nachtaktiv und in Rudeln schwer visuell unterscheidbar – ein Jäger könnte im Feld nicht sicherstellen, dass genau GW2841f getroffen wird. Durch die vage Beschreibung („ein Wolf aus dem Rudel“) bleibt die Verfügung gültig, selbst wenn ein anderes Rudelmitglied stirbt. Dies minimiert das Risiko, dass Naturschutzverbände wie wir die Genehmigung wegen eines „Formfehlers“ kippen können. Dies könnte einer der Gründe sein, weshalb klagefähige Verbände wohl eine Klage scheuen, vielleicht wollen sie aber auch dem Druck der Lobbyisten nachgeben?  Mitglieder der Verbände können probieren, Druck auszuüben. 
    Beispielfoto Wolfsrudel.

    Kein Schutz für Rinder – das wahre Problem wird ignoriert

    Noch skandalöser: Die Risse, die GW2841f angelastet werden, ereigneten sich an nicht geschützten Rindern. Es gab keine ausreichenden Schutzmaßnahmen.  Studien zeigen klar: Bis zu 80 Prozent der Risse lassen sich durch Prävention vermeiden. Wölfe sind opportunistische Beutegreifer – sie greifen das an, was leicht zugänglich ist. In Niedersachsen hält man Schutz für Rinder als für nicht nötig, bezahlt aber dennoch Herdenschutzmaßnahmen, die hier offensichtlich nicht zum Einsatz kamen. GW2841f und ihr Rudel Nordholz sind keine „Problemtiere“ – sie sind Opfer eines Systems, das Prävention ignoriert und auf tödliche Gewalt setzt. Dabei ist in Deutschland noch nie der „richtige“ Wolf nach einer solchen Schießgenehmigung erschossen worden und Risse erhöhen sich, weil elternlose Welpen auf ungeschützte Tiere zurück greifen müssen, genau wie ein allein erziehendes Elternteil. Das Rudel Nordholz hat mehrere Welpen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnen deshalb und auch aus ethischen Gründen jegliche Abschüsse ab.

    Jahrelange Hetze im Cuxland

    Von der „Endlösung“ bis zur illegalen Ausrottung. Diese Verfügung ist kein Einzelfall, sondern der Höhepunkt einer jahrelangen Anti-Wolf-Mobilisierung im Cuxland. Seit 2017 hetzen Jäger, Landwirte und Politiker gegen die Wölfe – mit verbalen Entgleisungen und illegalen Taten. Damals forderte Ulrich Wotschikowsky, „Wolfsexperte“ und Ökojäger, eine „Endlösung“ für das Cuxhavener Rudel. Der Nazijargon löste Empörung aus, doch kurz darauf „verschwand“ das Rudel tatsächlich – illegal beseitigt, wie wir heute wissen. Die Mutterwölfin wurde erschossen auf einem Feld gefunden, der Vater „verschwand“ spurlos. Kein anderer Verein trat damals wirklich für dieses Rudel ein – nur wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellten Strafanzeigen und setzten Belohnungen aus (bis zu 2.000 Euro für Hinweise auf Täter).
    Welpen aus diesem Jahr sind jetzt schon fast so groß wie ihre Eltern, doch jagen können sie noch nicht alleine. Sie brauchen beide Elternteile.
    Wir wurden dafür wüst beschimpft – sogar von Kollegen. Heute wirkt das ironisch und absurd: Viele, die sich einst als Wolfsschützer inszenierten, drehen sich um 180 Grad und rechtfertigen nun Abschüsse. Die Hetze kulminierte 2021, als Umweltminister Lies (SPD) Abschüsse für zwei Rudel im Cuxland genehmigte – gescheitert an Klagen, worauf illegale Methoden folgten. Bauernproteste, Mahnfeuer und Forderungen nach „wolfsfreien Zonen“ heizen die Stimmung an, angetrieben von Lobbys wie DJV und DBV. Dieses Muster wiederholt sich: Mediale Panikmache, politische Zugeständnisse und illegale Tötungen. Das Cuxlandrudel von einst ist Geschichte – und nun droht dasselbe dem Rudel Nordholz, denn der nächste Umweltminsiter der Grünen, Christian Meyer, machte das Gleiche. 

    Genau diese Situation haben wir immer prophezeit – und wurden dafür regelmäßig angegangen. Klagefähige Vereine zögern oder scheitern an Gerichten.  Die EU-Rückstufung des Wolfs auf „geschützt“ (März 2025) und der angebliche „günstige Erhaltungszustand“ (BMU, Oktober 2025) erleichtern Abschüsse weiter.

    Was bleibt? Der Einsatz vor Ort! Darin sind wir stark

    Unser internes Monitoring dokumentiert Rudel unabhängig von Jägern. Wir haben Petitionen https://www.change.org/p/entziehen-sie-der-j%C3%A4gerschaft-in-niedersachsen-das-wolfsmonitoring?utm_medium=custom_url&utm_source=share_petition&recruited_by_id=dd76d240-ac13-11eb-ac71-1dbb9388cdd8  gestartet, Strafanzeigen gestellt und Belohnungen ausgesetzt –  während andere schwiegen. Aber wir können das nicht alleine stemmen. Die Zukunft des Wolfs hängt von uns allen ab. Aufruf an Sie: Wolfsschutz-Deutschland e.V. braucht Ihre Unterstützung – aktiv und finanziell. Werden Sie Mitglied, spenden Sie. Wir bemühen uns um Klagefähigkeit, doch ohne finanzielle Hilfe scheitern wir an den hohen Kosten für Gutachten und Verfahren. Jede Hilfe zählt. 

     

    Quellen:

    https://www.nlwkn.niedersachsen.de/wolfsburo/ausnahmegenehmigung-fur-das-vorkommensgebiet-des-wolfsrudels-nordholz-im-raum-cuxhaven-245790.html?fbclid=IwY2xjawNm4nhleHRuA2FlbQIxMAABHv_xFhKpv8yY423gaoYL2shObZOECCw_jWcsjPDuVQANcNMGF6tXR9-fvGqF_aem_6T0Lyj8hRBQwQtn-igaa2A

    https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/08/22/nazijargon-herr-wotschikowsky-spricht-von-moeglicher-endloesung-fuer-das-cuxhavener-rudel/

    https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden

     

    Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

    Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

    Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

    Auch durch den Kauf unseres neues Wolfskalenders für 2026 kann unsere Arbeit wirkungsvoll unterstützt werden. Hier geht es zu den Bestellmöglichkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2

    Gericht stoppt Wolfsabschuss in der Oberlausitz: Ein Sieg für den Wolfsschutz

    Das Verwaltungsgericht Dresden hat mit einem wegweisenden Beschluss vom 28. März 2025 (Az. 3 L 316/25) den Abschuss eines Wolfs aus dem Ralbitzer Rudel in der sächsischen Oberlausitz vorerst untersagt. Damit wurde einem Eilantrag einer niedersächsischen Umweltvereinigung stattgegeben, die gegen die vom Landratsamt Bautzen am 11. März 2025 erteilte naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur „letalen Entnahme eines Tieres der Tierart Wolf“ vorgegangen war. Wir zeigen in unserem Artikel auch auf, dass das Rudel seit Jahren verfolgt wird und dass man bekannte Wolfsgegner in Pro-Wolf-Gruppen lässt.

    Wolfsschutz-Deutschland e. V. begrüßt diese Entscheidung als wichtigen Schritt zum Schutz der streng geschützten Wölfe und als klares Signal an die Behörden, dass der Artenschutz nicht leichtfertig umgangen werden darf.

    Hintergrund: Wolfsrisse und eine umstrittene Genehmigung

    Anlass für die Abschussgenehmigung waren über 30 tote Schafe und Ziegen, die im Januar und Februar 2025 im Großraum Ralbitz-Rosenthal (Landkreis Bautzen) als Wolfsrisse eingestuft wurden. Das Landratsamt Bautzen erließ daraufhin unter Anordnung des Sofortvollzugs eine Genehmigung zur Erlegung eines Wolfs aus dem Ralbitzer Rudel, gültig bis spätestens 8. April 2025. Die Behörde stützte sich dabei auf die Sächsische Wolfsmanagementverordnung und argumentierte, dass die Maßnahme notwendig sei, um weitere Schäden an Nutztieren zu verhindern.
    Doch die Umweltvereinigung, die den Eilantrag einreichte, hielt die Genehmigung für rechtswidrig. Sie bemängelte, dass die betroffenen Weidetierhalter keine ausreichenden Herdenschutzmaßnahmen ergriffen hätten und dass Alternativen zum Abschuss nicht geprüft worden seien. Wolfsschutz-Deutschland e. V. teilt diese Einschätzung und sieht darin ein grundlegendes Problem: Der Abschuss eines Wolfs wird oft als schnelle Lösung propagiert, obwohl präventive Maßnahmen wie Elektrozäune, Herdenschutzhunde oder Nachtpferche in vielen Fällen effektiv und zumutbar wären. Zudem war die eigentliche Abschussverfügung wohl wieder einmal nicht veröffentlicht, sondern geheim gehalten worden. Mit dieser Praxis sollen klagefähige Verbände erst gar nicht auf eine solche Verfügung aufmerksam werden.
    Beispielfoto Wölfe. @ Brigitte Sommer

    Gerichtliche Entscheidung: Abschuss unzulässig und schlecht begründet

    Das Verwaltungsgericht Dresden folgte den Argumenten der Umweltvereinigung und stellte erhebliche Mängel in der Genehmigung fest. Zum einen sei die Ausnahmegenehmigung zu unbestimmt, da nicht klar definiert wurde, in welchem konkreten Gebiet der Abschuss erlaubt sein sollte. Zum anderen sei die Entscheidung materiell-rechtlich nicht haltbar. Die Richter betonten, dass ein Abschuss eines Wolfs nur dann zulässig sei, wenn zumutbare Alternativen fehlen und die Maßnahme geeignet ist, weitere Schäden zu verhindern. Beides habe das Landratsamt nicht ausreichend nachgewiesen.
    Die Sächsische Wolfsmanagementverordnung erlaubt zwar Ausnahmen vom Tötungsverbot, etwa „zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden“. Doch dies setzt voraus, dass ein Wolf innerhalb von zwei Wochen zweimal ordnungsgemäß errichtete Schutzmaßnahmen überwunden und Nutztiere gerissen hat. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Bescheid des Landratsamts keine Belege dafür liefert, dass solche Schutzmaßnahmen überhaupt vorhanden oder funktionsfähig waren. Zudem sei nicht erkennbar, dass der Abschuss eines beliebigen Wolfs aus dem Ralbitzer Rudel die Schäden tatsächlich stoppen würde.
    Besonders kritisch sieht Wolfsschutz-Deutschland e. V. die fehlende Auseinandersetzung mit Alternativen: Das Landratsamt erwähnt weder den Einsatz von Herdenschutzhunden, noch von Nachtpferchen oder Behirtung. Ohne eine fundierte Prüfung dieser Optionen darf ein Abschuss nicht genehmigt werden. Das Gericht unterstrich zudem, dass die Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen im Einzelfall anhand der örtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten der betroffenen Betriebe zu prüfen sei – Angaben dazu fehlten im Bescheid jedoch vollständig.

    Ein Erfolg für das Recht

    Für Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist der Beschluss ein ermutigendes Zeichen: „Diese Entscheidung zeigt, dass der Schutz des Wolfs als streng geschützte Art nicht einfach zugunsten kurzfristiger Interessen ausgehebelt werden kann. Behörden müssen ihre Entscheidungen sorgfältig begründen und Alternativen ernsthaft in Betracht ziehen.“ Wir fordern, dass künftig mehr in präventive Maßnahmen investiert wird, um Konflikte zwischen Wölfen und Landwirten zu vermeiden, anstatt auf Abschüsse zu setzen. Geklagt hatte der Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. bemühen uns ebenfalls die Klagefähigkeit zu erreichen, jedoch erfordert dies einen weitaus stärkeren finanziellen Background.
    Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Wolfsschutz-Deutschland e. V. hofft jedoch, dass die Entscheidung Bestand hat und als Präzedenzfall dient, um den Wolf in Deutschland nachhaltig zu schützen. Der Wolf gehört zu unserer Natur – wir müssen lernen, mit ihm zu leben, statt ihn zu töten.
    Beispielfoto Wolfsrudel.

    Hintergründe zum verfolgten Rosenthaler Rudel

    In Sachsen, insbesondere in den Landkreisen Bautzen und Görlitz, wurden in den letzten Jahren mehrfach illegal getötete Wölfe entdeckt. Seit 2000 wurden laut dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) über 200 tote Wölfe registriert, davon mindestens 17 eindeutig illegale Tötungen (Stand vor 2025). Im Monitoringjahr 2023/2024 wurden bis April 2024 bereits 31 tote Wölfe gemeldet, darunter Fälle von Schussverletzungen und Vergiftungen in diesen Regionen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sprechen von einer höheren Dunkelziffer und sagen, dass ganze Rudel „verschwinden“.
    Das Rosenthaler Rudel, das später als Ralbitzer Rudel bezeichnet wurde, ist in der Oberlausitz ein bekanntes Territorium, das über Jahre hinweg von Kriminellen verfolgt wurde. Hier sind die relevanten Punkte:
    1. Historische Abschussgenehmigungen und Konflikte
      • 2017 wurde ein Wolf aus dem Rosenthaler Rudel legal zum Abschuss freigegeben, nachdem es über 50 Übergriffe mit mehr als 200 toten Nutztieren gegeben hatte. Dieser Abschuss fand jedoch nicht statt, da die Grüne Liga Sachsen erfolgreich klagte. Der Vorläufer unseres Vereines finanzierte damals die Klage.
      • Das Rudel wurde in der Vergangenheit „massiv verfolgt“, wie Wolfsschutz-Deutschland e.V. berichtete, was auf eine hohe Konfliktdichte mit Kriminellen hinweist.
    2. Verschwinden des Rudels im Monitoring
      • Im Monitoringjahr 2022/2023 wurde das Rosenthaler Territorium nicht mehr nachgewiesen, während das benachbarte Ralbitz-Territorium bestätigt wurde. Dies könnte auf natürliche Dynamik (Abwanderung, Rudelverschmelzung) oder illegale Tötungen hinweisen. Wir vermuten Letzteres, da das Gebiet um Ralbitz-Rosenthal ein Hotspot für Wolfsgegner ist.
    3. Konkrete Funde illegal getöteter Wölfe
      • Es gibt zwar keine  direkte Dokumentation, die einen spezifischen Fund eines aktuell illegal getöteten Wolfs aus dem Rosenthaler/Ralbitzer Rudel im Jahr 2025 bestätigt, da solche Daten entweder nicht öffentlich sind oder erst später im Monitoringbericht 2024/2025 (Herbst 2025) veröffentlicht werden. Aber in diesem Jahr sind schon zwei Wölfe im Landkreis Bautzen überfahren worden.
      • Allerdings wurden in der Nähe des Rudelgebiets wiederholt illegale Tötungen registriert:
        • 2018: Eine Wölfin wurde mit Strick und Betongewicht im Tagebausee Mortka (Landkreis Bautzen) gefunden – ein klarer Fall illegaler Tötung. Die genaue Rudelzugehörigkeit ist unklar, aber die Nähe zu Ralbitz-Rosenthal ist auffällig.
        • 2023: Drei illegale Tötungen im Landkreis Bautzen (erschossene Wölfe bei Malschwitz und Mauschwitz, vergiftete Wölfe bei Luppedubrau) wurden bestätigt. Diese Fälle liegen im Umkreis des Ralbitzer Territoriums, ohne dass eine direkte Zuordnung zum Rudel öffentlich bestätigt wurde.
        • 2024: Ein Altwolf (GW1522m) wurde im Februar 2024 im Territorium Königshainer Berge (Landkreis Görlitz) illegal erschossen aufgefunden. Dieses Rudel liegt zwar östlich von Ralbitz, zeigt aber die regionale Häufung solcher Vorfälle.
    4. Indizien für das Ralbitzer Rudel
      • Das Rudel (früher Rosenthal, nun Ralbitz) wurde „massiv illegal verfolgt“, nachdem Abschussverfügungen gerichtlich gekippt wurden. Das Verschwinden des Rudels aus dem Monitoringjahr 2022/2023 interpretieren wir als möglichen Hinweis auf illegale Tötungen, auch wenn Behörden dies mit „hoher Dynamik“ erklären.

    Prominente Wolfsgegnerin direkt vor Ort mit Einfluss in Pro-Wolf-Gruppen

    Carola T., wohnhaft im Gebiet des Rudels, ist eine bekannte Schafshalterin und Hobbytierhalterin, die sich als vehemente Gegnerin des strengen Wolfsschutzes in Deutschland positioniert hat. Hier die wichtigsten Daten zu ihrer Rolle als Wolfsgegnerin:
    • Sie ist Sprecherin und Initiatorin einer Demonstration in Bautzen am 22. November 2016, bei der etwa 200 Teilnehmer den Abschuss von Wölfen forderten, die wiederholt Nutztiere reißen. Ihre Forderung: „Auffällige Wölfe, die wiederholt unsere geschützten Schafe, Ziegen und andere Tiere reißen, müssen geschossen werden dürfen“ („Sächsische Zeitung“, 23. November 2016). T. berichtete von mehreren Wolfsangriffen auf ihre Schafe, z. B. im Oktober 2021, als ein Wolf drei Schafe auf einem gemeinsam genutzten Grundstück in N. tötete. Sie kritisiert Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune als unpraktikabel und kostspielig, was ihren Unwillen, ihre Tiere zu schützen, darlegt.
    • Mediale Präsenz: In einem YouTube-Video („Wölfe ohne Grenzen – Klartext Carola T.“, 1. September 2021) repräsentiert sie eine regionale Stimmung in der Oberlausitz, wo Wölfe wie das Ralbitzer Rudel als nicht zur Region gehörende Tiere aufgefasst werden. Sie fordert seit Jahren eine Lockerung des Schutzstatus zugunsten der Tierhalter. Ein Michel T. rief sogar dazu auf, Wölfe illegal zu beseitigen.

    Angriff auf Brigitte Sommer

    Carola T.  im Zusammenhang mit einem physischen Angriff auf Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e. V:
    Unterwanderung von Pro-Wolf-Gruppen
    • Facebook-Aktivität: Unter einem Fake-Profil mit dem Kürzel „Ca Ro“ oder „Tu Ca“ infiltriert Carola T. Pro-Wolf-Gruppen auf Facebook seit Jahren. Sie versucht aktiv  die Aktivitäten von Wolfsschützern zu beobachten oder zu stören, natürlich auch um Informationen zu sammeln oder Einfluss zu nehmen. Für uns völlig unverständlich ist es, dass man sie gewähren lässt.

     

    Quelle: