Offener Beschwerdebrief an die EU wegen Wolfsabschüssen in Brandenburg
Wolfsrüde GW1339 wurde bereits Anfang März kaltblütig von einem Jäger in Brandenburg erschossen. Eine genetische Analyse hätte jetzt endgültige Gewissheit gebracht, heisst es in einem Artikel im Berliner Kurier. Der Wolf habe in Brandenburg mindestens 76 Nutztiere gerissen, galt als Problemtier und sei deswegen „erlegt“ worden, heisst es. Lesen Sie dazu hier unseren offenen Beschwerdebrief an die EU wegen dieses unhaltbaren Vorkommnisses in Brandenburg.
Zuvor war die Schießerlaubnis auch noch fast ein halbes Jahr geheim gehalten worden.Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/
Wer sich unserem Protest anschließen möchte, darf unseren Brief ebenfalls gerne verwenden.
Offener Brief an EU-Kommissar Sinkevičius
Mr. Virginijus Sinkevičius
Rue de la Loi / Wetstraat 200
1049 Brussels / Belgium
CC: per Mail an:
nature@ec.europa.eu
Sehr geehrter Herr Sinkevičius,
mit Entsetzen erfuhren wir, das zwischen Luckau (Landkreis Dahme-Spreewald) und Dahme (Landkreis Teltow-Fläming) erneut ein angeblicher „Problemwolf“ durch einen Jäger erschossen wurde, dessen Identität jetzt bestätigt wurde. Im Januar wurde bereits ein Wolfsrüde durch einen Jäger in dem Gebiet erlegt, dabei handelte es sich aber nicht um den gesuchten Wolf. Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattete daraufhin Strafanzeige gegen Umweltminister Vogel und Ausführende. Daraufhin wurde die Abschussgenehmigung wieder in Kraft gesetzt. Begründet werden die Abschüsse mit der Wolfsverordnung Brandenburg, die unserer Ansicht nach deutlich gegen EU-Recht verstößt.
Der jüngste Wolfsabschuss ist erneut ein eklatanter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz, denn u.a. erfolgte dieser Wolfsabschuss einmal wieder mitten in der Paarungszeit der Wölfe. Der Abschuss hat logischerweise zur Folge, dass die eventuell tragende Lebenspartnerin des erschossenen Wolfs auf Grund des Ende April bis Anfang Mai geborenen Nachwuchses verstärkt auf Nahrungssuche gehen muss. Dadurch können noch mehr Nutztierrisse entstehen, weil sie sich leichterter Beute bedienen müsste. Das Gegenteil dessen, was als Notwendigkeit erklärt wurde, nämlich Risse zu minimieren, würde also geschehen. Falls die Mutterwölfin nicht tragend ist, könnte so auch bewusst ein Rudelfortbestand verhindert worden sein.
Ähnliche Vorfälle ereignen sich in jüngster Zeit bundesweit ständig. Abgesehen davon, dass gar nicht mitgeteilt wird, ob Vergrämungsmaßnahmen stattgefunden haben, kommt es andauernd vor, dass bei Abschussverfügungen Wölfe einfach abgeschossen werden, ohne dass es feststeht, ob es sich dabei um den Wolf handelt, der zum Abschuss freigegeben ist. Zudem sind die Schutzvorkehrungen der meisten Nutztierhalter vor dem Wolf desaströs. Nutztierrisse werden kontinuierlich provoziert.
Die EU hatte vor einiger Zeit schon gegen Deutschland ein EU-Pilotverfahren, unter anderem wegen den Wolfsverordnungen in Brandenburg und Niedersachsen, eröffnet. Dennoch schießt man dort weiterhin scheinbar nach Lust und laune Wölfe ab. Wir würden gerne von Ihnen erfahren, ob diese hier genannten Pilotverfahren überhaupt schon bearbeitet werden, wenn ja, warum diesbezüglich noch keine weiteren Schritte gegen diese wolfsfeindlichen Verordnungen eingeleitet wurden.
Danke für Ihre Zeit und viele Grüße
Wolfsschutz-Deutschland e. V.
Brigitte Sommer – Ulrike de heuvel – Jürgen Götz – Volker Vogel
Vorstand
Weitere Infos:
Beschwerdebrief an die EU vom November 22 https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/20/geheime-wolfsjagden-der-regierung-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/
https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/