Staatsanwaltschaft will gegen Umweltminister Backhaus wegen illegaler Wolfstötung Anklage erheben

Die Rückkehr der Wölfe nach Deutschland ist ein Geschenk der Natur, doch dieses Wunder wird durch skrupellose Entscheidungen immer wieder gefährdet. Ein besonders erschütternder Vorfall ereignete sich im April 2020 im Landkreis Rostock, als eine Wölfin in der Nacht vom 10. auf den 11. April bei Schwaan erschossen wurde – auf Weisung von Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Till Backhaus. Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatte sofort Strafanzeige gegen den Minister sowie weitere Verantwortliche erstattet. Nun, im Jahr 2025, trägt unser unermüdlicher Einsatz Früchte: Die Staatsanwaltschaft Rostock will Anklage gegen Backhaus erheben, da die Tötung der Wölfin einen eklatanten Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz darstellt. Für uns steht fest: Weder Wölfe noch frei geborene Mischlinge dürfen Opfer solcher Willkür werden!

Wie der „Nordkurier“ berichtete, seien die seit 2020 laufenden Ermittlungen gegen Backhaus und weitere Beschuldigte so weit abgeschlossen, dass die Aufhebung der Immunität beantragt worden sei. Dies habe die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Rostock, Manuela Merkel, mitgeteilt. Wie sie erklärte, gebe es in dem Verfahren noch weitere Beschuldigte. Backhaus sei hinreichend verdächtig, sich schuldig gemacht zu haben, heißt es nach dem Bericht des „Nordkuriers“ in einem Schreiben an den Landtag. Die Abschussentscheidung sei lediglich auf Vermutungen gestützt gewesen. Der NABU hatte dem Abschuss zugestimmt.

Wie der „Nordkurier“ weiter berichtete, sei das Vorgehen von Backhaus laut Staatsanwaltschaft hingegen ein Rechtsverstoß gewesen. Es habe keine Rechtsgrundlage für den Abschuss einer reinrassigen Wölfin gegeben, von der keine akute Gefahr ausgegangen sei, daher wolle die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Das unerlaubte Töten von Wölfen kann mit einer Geldstrafe von 50.000 Euro oder Haftstrafe geahndet werden.

Der Fall: Ein Angriff auf den Artenschutz

Die Wölfin von Schwaan wurde getötet, weil sie sich angeblich mit einem Hund gepaart haben soll, was die Geburt von Hybriden – Mischlingen zwischen Wolf und Hund – zur Folge haben könnte. Statt jedoch wissenschaftlich fundierte Maßnahmen wie eine DNA-Analyse abzuwarten, wurde die Wölfin prophylaktisch erschossen. Diese Entscheidung ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch rechtswidrig. Das Bundesnaturschutzgesetz schützt Wölfe strikt, und selbst die 2019 eingeführte Regelung, die den Abschuss geborener Hybriden unter engen Voraussetzungen erlaubt, rechtfertigt keinesfalls die vorsorgliche Tötung einer Wölfin auf bloßen Verdacht hin.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. geht noch weiter: Wir lehnen den Abschuss frei geborener Mischlinge entschieden ab. Diese Tiere sind Teil der natürlichen Vielfalt und dürfen nicht für die Fehler menschlicher Verantwortungslosigkeit – wie unkontrollierte Haushunde – bestraft werden. Die Tötung der Wölfin war ein klarer Verstoß gegen den Artenschutz und unsere Strafanzeige vom April 2020 richtete sich gegen Minister Backhaus, der auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Abschuss hingewirkt haben soll, sowie gegen weitere Beteiligte. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestätigen nun unseren Standpunkt: Die Tötung war illegal und die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

Ein Meilenstein für den Wolfsschutz

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, Anklage gegen Till Backhaus zu erheben, ist ein historischer Schritt für den Schutz der Wölfe und ihrer Nachkommen. Sie zeigt, dass die Stimmen der Naturschützerinnen und Naturschützer Gehör finden und dass selbst ein Minister nicht über dem Gesetz steht. Die Wölfin von Schwaan steht für viele andere Wölfe und Mischlinge, die in Deutschland Opfer von Fehlinformationen, Panikmache und politischem Kalkül werden. Wir sagen laut und klar: Wölfe und ihre Nachkommen sind keine Bedrohung, sondern ein unverzichtbarer Teil unserer Ökosysteme. Jede Tötung, ob von Wölfen oder frei geborenen Mischlingen, ist ein Angriff auf die Natur, den wir nicht hinnehmen werden!

Unser Appell: Für eine Zukunft mit Wölfen und ihren Nachkommen

Dieser Fall zeigt, wie dringend ein konsequenter Wolfsschutz in Deutschland nötig ist. Wir brauchen eine Politik, die auf Wissenschaft und Ethik basiert, nicht auf populistische Stimmungsmache. Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird weiterhin jede illegale Tötung anzeigen und für die Rechte von Wölfen und ihren Nachkommen kämpfen. Wir fordern ein Ende der Diskriminierung frei geborener Mischlinge und eine Rückbesinnung auf den Kern des Naturschutzes: den Schutz aller Lebewesen, unabhängig von ihrer Herkunft.
Wir rufen alle Unterstützerinnen und Unterstützer  auf, sich uns anzuschließen: Informieren Sie sich, werden Sie aktiv und helfen Sie mit, Wölfe und ihre Nachkommen in Deutschland zu schützen. Die Ermittlungen gegen Minister Backhaus sind ein starkes Signal: Wer unsere Wölfe oder ihre Nachkommen tötet, wird zur Verantwortung gezogen. Gemeinsam können wir eine Zukunft schaffen, in der Wölfe und ihre Nachkommen in Frieden leben dürfen – für die Natur, für uns alle.
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

3 Gedanken zu „Staatsanwaltschaft will gegen Umweltminister Backhaus wegen illegaler Wolfstötung Anklage erheben

  1. eine kleine ermutigung ,es möge das recht zukünftig nach hinreichender plausibiltät
    angewendet werden und lebensschutz auch bei freilebenden tieren oberste priorität
    bleiben.tierrechtlich wäre da der normale sollfall.
    den schadensersatz kann der wolfsschutz sicher sinngemäß gut verwenden..
    den es hätteda noch die pesonalie leyen..die ebenfalls rechtssachverhalte mit herbeiführt ,die der hinreichenden rechtsplausibilität entbehren…im sine des arten u.tierschutzes..sowie der ökologischen umwelt.

  2. es ist immer sehr erhellend,wenn die parteizugehörigkeit der minister+innen
    mit erwähnt wird.so bekommt mensch einen einblick in die rechtsstruckturauffassungen der jeweiligen parteien.
    und es ist ja nicht der erste und einzige ministrabel erlaubte abschuß…..
    der unzurteichend rechtlich begründet zur weitern liquidierung etlicher wölfe und wohl auch rudel herbeigeführt hat und hatte…..die wären ebenso juristisch zur verantwortung zu ziehen.auch jetztnach der herabstufung ,bzw. gerade jetzt.denn die herabstufung bedeutet nicht ,daß es keinen hinreichenden grund braucht.der aber dürfte legal schwer zu finden sein.eher finden wir das erhebliche rechtswidrige anködern von predtoren durch unzureichenden weidetierschuttz.das liegt in der logik der sache.nach ursache und wirkung.aber wenn man dieses logische prinzip generell abschaffen will…….nun ja dann schafft man die aufgeklärte republik gleich mit ab.und wir handeln wider nach dem gusto derer die vermeinen sie seien die landesväter u. mütter..und die auch so popularisiert werden..von den medien…
    oder noch besser wir sagen gleich habemus papa.der herr hats gegeben der herr hats genommen…es lebe das patriacharch…oder die finanzoligarchie.

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