Niederlande: Angriff eines Menschen auf einen Wolf oder tatsächlich umgekehrt?

Ein Niederländischer Hobbybauer behauptete am Sonntagmorgen in Wapse, um sieben Uhr von einem Wolf in den Arm gebissen worden zu sein. Daraufhin gab der Bürgermeister der Niederländischen Gemeinde die Erlaubnis, ein Tier, das sich unter einem Sonnenkollektor verkrochen hatte, zu erschießen. Tierschützer stellten daraufhin Strafanzeigen. Hier die erste Einschätzung zum Fall von Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Sicherlich kann es auch einmal passieren, dass ein Mensch von einem Wolf gebissen werden kann. Wie andere Wildtiere auch, werden Wölfe sich wehren, wenn sie sich bedroht fühlen. Ob das der Fall in dieser Geschichte war, wird wohl schwierig aufzuklären sein. Dass das Tier augenscheinlich nur in den Arm gebissen hat, darf unserer Meinung für ein Indiz zur Verteidigung gehalten werden. Ein Wolf soll unter einem Zaun hindurchgekrochen sein und es angeblich auf Schafe des Hobbylandwirts abgesehen haben. Dieser hätte Schwierigkeiten mit dem Vertreiben des Wolfs gehabt und wäre dann mit Mistgabel und Schaufel auf den Wolf losgegangen. Der Wolf, wohl ein Jungtier, hätte aber nicht mehr aus dem Zaun heraus gekonnt. Er könnte sich also durchaus in die Ecke getrieben gefühlt haben und aus einer Notwehrsituation heraus gebissen haben, wie es Hunde auch machen würden.

Beispielfoto Wolf ©Brigitte Sommer

Tierschützer haben Strafanzeige gegen Hobbylandwirt und Bürgermeister gestellt und werfen explizit dem Bürgermeister vor, zu schnell und ohne Protokolle einzuhalten, entschieden zu haben, den Wolf zu erschießen. Man hätte ihn stattdessen einfach die Flucht aus dem Zaun ermöglichen sollen.

Die Niederländische Zeitung AD schreibt folgendes:

„Dem Bürgermeister wird vorgeworfen, den Wolf ohne unmittelbare Gefahr erschossen zu haben. Zwei Stunden später stellte sich heraus, dass der Wolf unter Sonnenkollektoren auf einer Wiese lag. Er wurde dort auf Befehl des Bürgermeisters von der Polizei erschossen. Das Protokoll, um zu beurteilen, ob ein Wolf Menschen angegriffen hat und dann getötet werden sollte, wurde überhaupt nicht befolgt. Der Bürgermeister hatte kein Recht, zu befehlen, den Wolf zu erschießen. Und das hätte die Polizei wissen und überprüfen müssen, bevor sie geschossen hat.“
Auch Animal Rights erstattete Anzeige gegen den Bürgermeister und den Schafzüchter, weil die „Gefahr bereits vorüber“ sei. Nach Angaben der Tierschutzorganisation hätte der Wolf nach dem Vorfall nicht erschossen werden dürfen. Der Verein erwägt auch, Anklage gegen den stellvertretenden Bürgermeister zu erheben, der an der Entscheidung beteiligt war, den Wolf zu erschießen und die Person, die den Schuss abgegeben hat. Die Organisation prüft auch, ob sie einen Durchsetzungsantrag bei der niederländischen Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit (NVWA) einreichen kann. Nach Ansicht von Animal Rights verstieß der Abschuss des Wolfes gegen die FFH-Richtlinie, die Wölfe als geschützte Art einstuft. Die Tierrechtsorganisation Bite Back stimmt der Tierrechtsbeschwerde zu.
Animal Rights ärgert sich auch darüber, dass der Zaun um das Gelände nicht geöffnet wurde, damit der Wolf entkommen konnte.

Hobbylandwirt und Bürgermeister sowie Schütze hätten eindeutig gegen die Vorschriften verstoßen

Die Wildlife Protection Agency wird zitiert, sie tue alles, was sie könne, um sicherzustellen, dass es eine Strafverfolgung für „Angriff, Störung und Tötung des streng geschützten Wolfes“ gibt. Nach Angaben der Organisation zeigen die nun bekannten Fakten, „dass es keinen Angriff eines Wolfes auf einen Menschen gab, sondern von einem Menschen auf einen Wolf“. „Wer so unklug ist, ein Raubtier mit Mistgabel und Schaufel anzugreifen, kann damit rechnen, dass sich das Tier bedroht fühlt und sich wehrt. Der Hobbylandwirt hat eindeutig einen Verstoß begangen.“
Der Faunaschutz gibt an, dass auch der Zaun des Geländes nicht in Ordnung war, da der Wolf erst darunter kriechen und dann darüber springen konnte. Die Verletzungen des Bauern wären nicht allzu schlimm, argumentiert die Organisation. „Jeden Tag tun Hunde Menschen viel Schlimmeres an, ohne dass dies so rigorose Konsequenzen hat wie in diesem Fall.“
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. stimmen den Einschätzungen der Niederländischen Tierschutz- und Tierrechtsorgas sowie eines Wolfsexperten zu und wir sind auch entsetzt darüber, wie dieser Fall bereits medial auch in Deutschland aufgebauscht wird. Die Geschichte ist ein gefundenes Fressen für alle naturentfremdeten Wolfshasser und dient leider auch wieder einmal mehr zur Panikmache, in dem der bislang nicht vollständig geklärte Hergang undifferenziert in sozialen Netzwerken verbreitet wird,
Im als Quelle angegebenen Bericht ist auch ein Video zu sehen, das das tote Tier zeigt. Es sieht wirklich aus wie ein Wolf.

Quelle: https://www.ad.nl/binnenland/aangiftes-tegen-burgemeester-en-boer-na-dood-wolf-minister-noemt-aanval-heel-vervelend~a86684c3/?fbclid=IwAR0iAXkwBluXrsQ63pxpMOMEtPiMWhoq9Q4xvF9lnB0ROIMCHlkQzo9E27c&referrer=https%3A%2F%2Fl.facebook.com%2F

Thüringen: Wolfsmischlinge kaltblütig erschossen

Auf Nachfrage der Deutschen Presseagentur bestätigte gestern das Thüringer Umweltministerium, dass drei Welpen der Wölfin, die ihr Territorium bei Zella eingerichtet hat,  im Wartburgkreis erschossen worden seien. Angeblich würde das Bundesnaturschutzgesetz vorschreiben, dass frei geborene Mischlinge aus Hund und Wolf abgeschossen werden müssten. Wolfsschutz-Deutschland e. V. sagt „Nein“ und protestiert auf das Heftigste.

Beispeilbild

Unserer Ansicht  nach muss in solchen Fällen das  Tierschutzgesetz höher bewertet werden als das Naturschutzgesetz, dessen Änderung (Lex Wolf) umstritten ist. Gegen die Praktiken in Deutschland läuft auch ein Pilotverfahren der EU. Die EU-Rechtslage ist hier widersprüchlich. Bei gezüchteten Hybriden heisst es, diese würden bis zur 4. Generation den gleichen hohen Schutzstatus wie Wölfe genießen und deshalb wäre deren Haltung verboten.  Gleichzeitig spricht man frei geborenen Mischlingen diesen Schutzstatus ab.

Laut Tierschutzgesetz muss immer das mildeste Mittel angewendet werden. Und es gibt Alternativen zum Töten, die im Ausland längst erfolgreich praktiziert werden. In Italien werden frei geborene Mischlinge sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Auch hat das Thüringer Umweltministerium hier erneut gegen die Informationspflicht verstoßen, da es erst auf Nachfrage der Deutschen Presseagentur über die Tötung der gesunden Tiere informierte.

In der Auflistung der DBB-Wolf wurde die kleine Familie einfach schon vorher gar nicht mehr gelistet Auch das verstößt unserer Meinung nach gegen die Informationspflicht.

Und auch rein rechnerisch können fünf bis zehn frei geborene Mischlinge die Reinheit der Wolfspopulation, wie es auch immer wieder als Argument aufgeführt wird, überhaupt nicht gefährden.

Mischlinge seien auch in Bayern gesehen worden und deshalb sei auch in Bayern eine Schießgenehmigung erteilt worden. Allerdings seien dort die Tiere verschollen.  Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie dies dort gehandhabt worden sein könnte.

Die großen Umweltorgas verfügen über genug finanzielle Mittel, um diesem kaltherzigen Treiben mit Hilfe von Klagen bis zum EUGH ein Ende bereiten zu können.

 

Quelle: https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/eisenach/ministerium-drei-wolf-hund-mischlinge-im-wartburgkreis-abgeschossen-id237895227.html?fbclid=IwAR04lqyaxB19rcF7QgXlL7jNt2Hm0nwA0CgyO0zEDcLYoZIIJrJhtna6tD8

Umfangreiche Infos zur Vorgeschichte: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/25/thueringen-schiessgenehmigung-auf-wolfsmischlingswelpen-erteilt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/08/13/ethisch-untragbar-schon-wieder-mischlings-wolfswelpentoetungen-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/08/18/studie-zeigt-auf-in-deutschland-gibt-es-kein-wolfshybridenproblem/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/17/bayern-viel-geschrei-um-viel-zu-wenig-woelfe/

Gerichtsklatsche gegen UM Lies (SPD): Geheime Wolfsjagden illegal

Es heisst nicht „Der Wolf und die sieben Geißlein“, sondern der „Minister und die sieben toten Jungwölfe“. Den geheimen Wolfsjagden des Umweltministers hat der Staatsgerichtshof gestern in seinem Urteil aufgrund einer Klage von zwei Landtagsabgeordneten der Grünen ein Ende bereitet.

Beispielbild eines Jungwolfs.

Die Landesregierung muss künftig offenlegen, wie viele Wölfe zu welchem Datum mit welcher Begründung z.B. zur Schadenshöhe, Zaunhöhe, Tierart und Art des Grundschutzes zum Abschuss freigegeben sind. Informationen, die zu einer möglichen Identifizierung von Jäger*innen oder Tierhalter*innen führen, waren allerdings in der Anfrage ausdrücklich nicht begehrt und dürfen auch weiterhin verweigert werden. Der Staatsgerichtshof rügte die umfassende Geheimhaltung der Landesregierung als zu weitgehend und als Verstoß gegen die parlamentarischen Auskunftsrechte.

Ausführende bleiben weiterhin geheim

Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V bedeutet dies ein beachtlicher Teilerfolg, aber für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist auch wichtig, die Namen der Ausführenden zu erhalten. Nicht, weil wir diese öffentlich bloß stellen möchten, wie manche dies immer wieder tun, sondern weil wir damit mehr Erfolg für unsere Strafanzeigen sehen.

Beliebige Wolfsabschüsse nicht von Rechtslage gedeckt

Mit der Verweigerung von Antworten zu erteilten Ausnahmegenehmigungen gegenüber dem Parlament hat die Landesregierung gegen Art. 24 Abs. 1 der Landesverfassung verstoßen. Die Landesregierung hätte die Fragen der Abgeordneten zu Zahl und Daten der erteilten Abschussgenehmigungen nennen müssen. Auch hätte sie bei den Gründen der Abschüsse Informationen zur betroffenen Tierart, der Art des Grundschutzes, der Zaunhöhe oder Herdenschutzhunden sowie zur verursachten Schadenshöhe machen müssen. Die Verweigerung dieser nicht zur Identifizierung von mit der Tötung beauftragten Dritten dienenden Informationen muss die Landesregierung jetzt herausgeben. Die bislang erteilten naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen haben im Land zu mindestens fünf Fehlabschüssen geführt. In den Wolfsgebieten Amt Neuhaus, Herzlake, Ebstorf, Rodewald und Burgdorf wurden anstelle der gesuchten Problemwölfe jeweils Welpen bzw. Jungwölfe abgeschossen. Bei dem jüngsten Abschuss in Amt Neuhaus sei es noch unklar, ob es sich um eines der beiden gesuchten Tiere handelt.
Diese Praxis der Bejagung beliebiger Wölfe ist von der Rechtslage nicht gedeckt. Wolfsentnahmen sind nur als letztes Mittel zulässig, wenn die Möglichkeiten des Herdenschutzes ausgeschöpft sind. Über 80 Prozent der Wolfsrisse in Niedersachsen betreffen jedoch Weidetiere ohne ausreichenden Herdenschutz. Das Naturschutzrecht sieht Wolfstötungen nur in begründeten Einzelfällen vor. Eine Jagd auf Wölfe oder eine Bestandsreduzierung ist nach dem Europäischen und Bundesrecht weiterhin nicht zulässig.
Die Grünen sind nicht die einzigen Kläger gegen die aktuelle Wolfspolitik des Landes. Der NABU klagt gegen die niedersächsische Wolfsverordnung. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hat die aktuelle Abschussgenehmigung für die Rudel ‚Schiffdorf‘ und ‚Garlstedt‘ im Raum Cuxhaven angefochten.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat noch keine Klagefähigkeit erreicht, aber wir sehen nun weit bessere Erfolgsaussichten für unsere Anzeigen, die wir auch weiterhin auch bei Abschuss von als Problemwolf eingestuften Tiere stellen werden, denn wir sind der Ansicht, dass in Niedersachsen bislang jeder Abschuss gegen EU-Recht und auch Bundesrecht verstoßen hat.
Weil die nächsten Abschusspläne nun offen gelegt werden müssen, können klagefähige Organisationen nun gerichtliche Schritte einlegen, was vorher durch die Geheimhaltung nicht möglich gewesen ist.

 

Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige wegen des erschossenen Wolfs bei Lübars in Sachsen-Anhalt

Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige wegen des erschossenen Wolfs bei Lübars in Sachsen-Anhalt
Schon wieder wurde ein erschossener Wolf aufgefunden, dieses Mal in Sachsen-Anhalt. (Symbolbild)

Pressemitteilung, 18. Juli 2018

Der Verein „Wolfsschutz Deutschland“ hat Anzeige gegen Unbekannt  wegen des Verstoßes gegen das Natur- und Tierschutzgesetz sowie EU-Gesetze bei der Polizei in Sachsen-Anhalt gestellt. Grund ist der erschossene Wolfs, der am 11. Juli in der Nähe von Lübars im Jerichower Land auf einem Feld aufgefunden wurde. Es handelt sich um den zweiten getöteten Wolf, der innerhalb von zwei Wochen aufgefunden wurde. Vor kurzem war am Tagebausee Mortka im Landkreis Bautzen eine erschossene und dann im See versenkte Wölfin entdeckt worden.

Wie Brigitte Sommer, Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland erklärte, handle es sich in diesem Jahr bundesweit  bereits um den vierten Wolf, dessen Leben von einem Menschen illegal ausgelöscht worden sei.  Seit 2009 wurde in Sachsen-Anhalt nun schon der vierte Wolf widerrechtlich erschossen, wobei drei der erschossenen Wölfe im Jerichower Land gefunden wurden, nämlich 2009,2015 und 2018.  Ein weiterer illegal erschossener Wolf wurde 2016 im Landkreis Stendal gefunden. Insgesamt, so Sommer, seien seit 2009 bundesweit mindestens 29 Wölfe illegal erschossen worden. Die Dunkelziffer sei  mit Sicherheit weitaus höher.  Um weitere illegale Abschüsse und Wolfstötungen zu verhindern, werde man auch in Sachsen-Anhalt mit Antiwilderer-Patrouillen beginnen.

Sommer: „Das ist einfach nur verwerflich, wie Wolfshasser artgeschützte Tiere einfach abknallen“.  Sie hoffe, dass der, oder die Täter(in) von der Polizei ermittelt werden können.  Dieses Töten sei kein „Kavaliersdelikt“, sondern sehe nach dem Bundesnaturschutzgesetz  eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer hohe Geldstrafe vor.

Hier die PM als PDF-Datei:

PM_Anzeige_wegen_des_erschossenen_Wolfs_bei_Lübars

 

Presseinformation -Wolfsschutz-Deutschland setzt 2000 Euro Belohnung aus für Ergreifung des Täters eines erschossenen Wolfs im Neißegebiet

Wolfsschutz-Deutschland setzt 2000 Euro Belohnung aus für Ergreifung des Täters eines erschossenen Wolfs im Neißegebiet
Der erschossene Wolf, der in der Neißeaue von einer polnischen Wolfsforscherin gefunden und an einer Leine aus dem Fluss gezogen wurde.

7. Mai 2018/ Pressemitteilung

Neißeaue – Der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. i.G. hat zusammen mit einem Fördermitglied und Dolnoslaskie Towarzystwo Ochrony Wilkow eine Belohnung in Höhe von 2000 Euro für die Ergreifung des Täters ausgesetzt, der den auf polnischer Seite aufgefundenen Wolf erschossen hat. Der Wolf ist höchstwahrscheinlich auf deutscher Seite angeschossen worden und konnte sich noch über die Neiße auf polnisches Gebiet schleppen, wo er verstarb. Alexander Januszkiewicz, Zweiter Vorsitzender von Wolfsschutz-Deutschland: „Dieser Mordlust von Wolfsgegnern müssen wir endlich Einhalt gebieten“.

Gefunden wurde der verendete Wolf von Katarzyna Bojarska, einer Wolfsforscherin, die auf polnischer Seite der Lausitz in der Nähe von Ruszow die Wolfsforschung betreibt. Sie hatte am 13. April den Kadaver eines erschossenen Wolfes am Flussrand der Neiße gefunden. Die polnischen und deutschen Kriminalbehörden haben die Fahndung nach dem Täter bzw. der Täterin übernommen.

Wolf hat sich wahrscheinlich auf das polnische Gebiet geschleppt

Katarzyna Bojarska legte dem getöteten Tier eine Leine um den Hals, um es aus der Neiße zu ziehen.
Der Wolf wurde höchstwahrscheinlich Anfang April erschossen, also  in der Osterzeit. Der Fundort war in  Dobrzyn (auf polnischer Seite), das entspricht in etwa auf deutscher Seite der Höhe der Ortschaften Steinbach, Ungunst, Lodenau (Rothenburg OL.). Januszkiewicz: „Der Fundort muss nicht dem Tatort entsprechen.“ Es sei wahrscheinlich, dass der Wolf auf deutschem Gebiet angeschossen, schwer verletzt und sich noch auf das polnische Gebiet geschleppt hat.“

Falls jemand zu diesem Ereignis nähere Hinweise geben kann, z.B. Personen mit Gewehr in Nähe der Neiße beobachtet bzw. einen oder mehrere Schusslaute wahrgenommen hat, sollte er sich die Person bei der Polizei in Görlitz oder Zgorzelec oder bei Alexander Januszkiewicz über unser Kontaktformular auf unserer Webseite www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt melden.
Der Wolf unterliegt internationalen und nationalen Schutzvorschriften, darunter dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist er eine streng geschützte Tierart.

Das rechtswidrige Töten eines Wolfes stellt eine Straftat dar, für die das Bundesnaturschutzgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.

Januszkiewicz: „Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art.“  Laut Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 44 1., sei es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Hier die Pressemitteilung als PDF:

PM_Belohnung_zur_Täterergreifung_wegen_des_erschossenen_Wolfs_an_der_Neißeaue

 

Drei Wolfswelpen erschossen – Wolfsschutz Deutschland erstattet Anzeige gegen die Thüringer Umweltministerin Siegesmund!

Thüringen – Laut einer Pressemitteilung des Umweltministeriums Thüringen sind drei der sechs Wolfsmischlingswelpen, die zusammen auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Ohrdruf lebten, erschossen worden.

Anja Siegesmund: „Wir standen seit dem Bekanntwerden der sechs Wolf-Hund-Mischlinge vor der Aufgabe, die Tiere aus der freien Wildbahn zu entfernen. Dafür tragen wir Verantwortung – zum Schutz der bedrohten Art Wolf. Wir haben mit hohem Aufwand intensiv versucht, die Tiere lebend zu fangen, um sie in den alternativen Bärenpark nach Worbis zu bringen. Verabredungsgemäß sind Mittel in den Ausbau entsprechender Gehege in hoher fünfstelliger Höhe geflossen. Bei den Fallen haben wir auf Kasten- und Schwingfallen gesetzt, die in dieser Kombination und Dichte erstmals so in der Bundesrepublik aufgestellt worden sind. Seit einigen Wochen haben wir Stufe 2 der Entnahmebemühungen gezogen, also sowohl Fangen als auch Abschuss. Uns war klar, dass angesichts der kommenden Weidesaison die Zeit drängt. Weil das Umsetzen des Wolfsmanagementplanes in unserer Verantwortung liegt, haben wir die Pflicht zu handeln.“

Wir von Wolfsschutz Deutschland sind entsetzt darüber, dass sich eine Grüne Umweltministerin über jedes Recht und Gesetz hinwegsetzt.

Wir erstatten Anzeige gegen die Ministerin und gegen die oder den unbekannten Schützen. Des weiteren senden wir eine Beschwerde an die EU.  Der Wolf und Mischlinge der ersten Generation sind nach…

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II

– EG Verordnung 338/97 Anhang A

– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art

– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV

– Berner Konvention Anhang II

…streng geschützt. Jeder Art der Nachstellung, Störung und der Tötung sind verboten. Die Kosten für die „Tötung“ der Welpen gehe an die 100.000 Euro zu, heißt es in einem Bericht des MDR. Wir sind erstaunt und enttäuscht über das Ausmaß an Empathielosigkeit, an der immer mehr deutsche Politikerinnen und Politiker zu leiden scheinen. Allerdings kommt hier nicht nur die Herzlosigkeit zum Tragen, sondern auch die Verschwendung von Steuergeldern und völlige Ahnungslosigkeit im Bereich natürliche Abläufe in der Natur.

In einem aktuellen  Fachaufsatz ist erneut aufgeführt, dass sowieso in den Genen der Wolfspopulation auch in geringem Maße Hundegene vorhanden sind. Wie die Hundegene dort hineingelangen ist logisch. Nämlich durch gelegentliche Vermischung.  https://scienmag.com/new-genetic-research-shows-extent-of-cross-breeding-between-wild-wolves-and-domestic-dogs/

Es gibt seit Jahrhunderten immer wieder einmal Mischlinge zwischen Hunden und Wölfen, hatten wir im vergangen Jahr bereits geschrieben. Die schwarze Fellfarbe der amerikanischen Wölfe ist so entstanden. In unserem offenen Brief vom 13. Oktober 2017 https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/10/13/frau-ministerin-siegesmund-nehmen-sie-den-schiessbefehl-zurueck/ haben wir bereits aufgeführt, dass die Natur löst dies durch „natürliche Rückzüchtung“ alleine löst. In einem zweiten offenen Brief haben wir erneut gewarnt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/22/offener-brief-an-umweltministerin-siegesmund-heben-sie-auch-den-zweiten-schiessbefehl-auf-die-thueringer-wolfswelpen-auf/

 

Brigitte Sommer

Erste Vorsitzende

Alexander Januszkiewicz

Stellvertretender Vorsitzender

 

Wolfsschutz Deutschland, Verein in Gründung

 

Hier geht es zur Pressemeldung des Umweltministeriums

https://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/103860/index.aspx

Wir stellen Anzeige wegen des erschossenen Wolfs in Baden-Württemberg

PRESSEINFORMATION – 09.08.2017 – Der Verein „Wolfsschutz Deutschland“ in Pro Naturschutz Sachsen e. V. hat  gestern Abend Anzeige bei der Polizei in Freiburg gegen Unbekannt gestellt. Grund:

Der tote Wolf, der am 8. Juli aus dem Schluchsee geborgen wurde, wurde erschossen. Zu diesem Ergebnis kommt das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin, das den Wolf im Auftrag des baden-württembergischen Umweltministeriums untersucht hat.

Der tote Wolf weist Verletzungen im Brustbereich auf. Diese stammen von einem Projektil, das in der Leber des Wolfes gefunden wurde.

Umweltminister Franz Untersteller wies darauf hin, dass der aus Schneverdingen (Niedersachsen) stammende Wolf bis zum Schluchsee über 600 Kilometer zurückgelegt hat und mindestens zwei Wochen in Baden-Württemberg unterwegs gewesen ist.

Wie die Pressesprecherin des Vereins, Brigitte Sommer, betonte, sei der Wolf  nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen  sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart. Sommer: „Es ist schon der 24. Wolf, der illegal getötet wird, es kann nicht sein, dass so gut wie alle Täter bislang ungestraft davon gekommen sind.“

Der Wolf unterliegt internationalen und nationalen Schutzvorschriften, darunter dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist er eine streng geschützte Tierart.

Das rechtswidrige Töten eines Wolfes stellt eine Straftat dar, für die das Bundesnaturschutzgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.

Sommer: „Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art.“  Laut Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 44 1., sei es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Nach Absatz zwei sei es untersagt, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören.