Staatsanwaltschaft will gegen Umweltminister Backhaus wegen illegaler Wolfstötung Anklage erheben
Die Rückkehr der Wölfe nach Deutschland ist ein Geschenk der Natur, doch dieses Wunder wird durch skrupellose Entscheidungen immer wieder gefährdet. Ein besonders erschütternder Vorfall ereignete sich im April 2020 im Landkreis Rostock, als eine Wölfin in der Nacht vom 10. auf den 11. April bei Schwaan erschossen wurde – auf Weisung von Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Till Backhaus. Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatte sofort Strafanzeige gegen den Minister sowie weitere Verantwortliche erstattet. Nun, im Jahr 2025, trägt unser unermüdlicher Einsatz Früchte: Die Staatsanwaltschaft Rostock will Anklage gegen Backhaus erheben, da die Tötung der Wölfin einen eklatanten Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz darstellt. Für uns steht fest: Weder Wölfe noch frei geborene Mischlinge dürfen Opfer solcher Willkür werden!
Wie der „Nordkurier“ berichtete, seien die seit 2020 laufenden Ermittlungen gegen Backhaus und weitere Beschuldigte so weit abgeschlossen, dass die Aufhebung der Immunität beantragt worden sei. Dies habe die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Rostock, Manuela Merkel, mitgeteilt. Wie sie erklärte, gebe es in dem Verfahren noch weitere Beschuldigte. Backhaus sei hinreichend verdächtig, sich schuldig gemacht zu haben, heißt es nach dem Bericht des „Nordkuriers“ in einem Schreiben an den Landtag. Die Abschussentscheidung sei lediglich auf Vermutungen gestützt gewesen. Der NABU hatte dem Abschuss zugestimmt.
Wie der „Nordkurier“ weiter berichtete, sei das Vorgehen von Backhaus laut Staatsanwaltschaft hingegen ein Rechtsverstoß gewesen. Es habe keine Rechtsgrundlage für den Abschuss einer reinrassigen Wölfin gegeben, von der keine akute Gefahr ausgegangen sei, daher wolle die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Das unerlaubte Töten von Wölfen kann mit einer Geldstrafe von 50.000 Euro oder Haftstrafe geahndet werden.
Der Fall: Ein Angriff auf den Artenschutz
Ein Meilenstein für den Wolfsschutz
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