Thüringen: Wolfsmischlinge kaltblütig erschossen

Auf Nachfrage der Deutschen Presseagentur bestätigte gestern das Thüringer Umweltministerium, dass drei Welpen der Wölfin, die ihr Territorium bei Zella eingerichtet hat,  im Wartburgkreis erschossen worden seien. Angeblich würde das Bundesnaturschutzgesetz vorschreiben, dass frei geborene Mischlinge aus Hund und Wolf abgeschossen werden müssten. Wolfsschutz-Deutschland e. V. sagt „Nein“ und protestiert auf das Heftigste.

Beispeilbild

Unserer Ansicht  nach muss in solchen Fällen das  Tierschutzgesetz höher bewertet werden als das Naturschutzgesetz, dessen Änderung (Lex Wolf) umstritten ist. Gegen die Praktiken in Deutschland läuft auch ein Pilotverfahren der EU. Die EU-Rechtslage ist hier widersprüchlich. Bei gezüchteten Hybriden heisst es, diese würden bis zur 4. Generation den gleichen hohen Schutzstatus wie Wölfe genießen und deshalb wäre deren Haltung verboten.  Gleichzeitig spricht man frei geborenen Mischlingen diesen Schutzstatus ab.

Laut Tierschutzgesetz muss immer das mildeste Mittel angewendet werden. Und es gibt Alternativen zum Töten, die im Ausland längst erfolgreich praktiziert werden. In Italien werden frei geborene Mischlinge sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Auch hat das Thüringer Umweltministerium hier erneut gegen die Informationspflicht verstoßen, da es erst auf Nachfrage der Deutschen Presseagentur über die Tötung der gesunden Tiere informierte.

In der Auflistung der DBB-Wolf wurde die kleine Familie einfach schon vorher gar nicht mehr gelistet Auch das verstößt unserer Meinung nach gegen die Informationspflicht.

Und auch rein rechnerisch können fünf bis zehn frei geborene Mischlinge die Reinheit der Wolfspopulation, wie es auch immer wieder als Argument aufgeführt wird, überhaupt nicht gefährden.

Mischlinge seien auch in Bayern gesehen worden und deshalb sei auch in Bayern eine Schießgenehmigung erteilt worden. Allerdings seien dort die Tiere verschollen.  Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie dies dort gehandhabt worden sein könnte.

Die großen Umweltorgas verfügen über genug finanzielle Mittel, um diesem kaltherzigen Treiben mit Hilfe von Klagen bis zum EUGH ein Ende bereiten zu können.

 

Quelle: https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/eisenach/ministerium-drei-wolf-hund-mischlinge-im-wartburgkreis-abgeschossen-id237895227.html?fbclid=IwAR04lqyaxB19rcF7QgXlL7jNt2Hm0nwA0CgyO0zEDcLYoZIIJrJhtna6tD8

Umfangreiche Infos zur Vorgeschichte: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/25/thueringen-schiessgenehmigung-auf-wolfsmischlingswelpen-erteilt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/08/13/ethisch-untragbar-schon-wieder-mischlings-wolfswelpentoetungen-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/08/18/studie-zeigt-auf-in-deutschland-gibt-es-kein-wolfshybridenproblem/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/17/bayern-viel-geschrei-um-viel-zu-wenig-woelfe/

Bayern – viel Geschrei um viel zu wenig Wölfe

Derzeit sind in Bayern gerade mal acht Wolfsterritorien ausgewiesen: Vier Rudel, ein Paar und drei territoriale Einzeltiere leben auf einer riesigen Fläche verteilt. Wie viel Platz Bayern Wölfen tatsächlich bieten kann, zeigt auch eine neue Wolfskarte des Landesumweltamtes. Weidetierhalterinnen und – halter erhalten nur in ausgewiesenen Gebieten Förderung. Warum wir von dieser Praxis nichts halten, können Sie hier lesen.

In Bayern haben sich nach einer Pressemitteilung von Ende Dezember mindestens 23 Wölfe dauerhaft angesiedelt. In der Statistik des Landesamtes für Umwelt (LfU) werden die Tiere erfasst, die nach gentechnischen Analysen, oder durch Fotos in ausreichender Qualität eindeutig nachgewiesen sind. Hinzu kommen weitere, durchwandernde Jungwölfe, die amtlich nicht erfasst werden und Schäden, die diese Wolfe verursachsen, auch nicht übernomen werden.
Beispielbild Wölfe ©Brigitte Sommer

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fragen uns schon länger, ob es denn überhaupt politisch gewollt – und das bundesweit –  ist, Weidetierhalterinnen und – Halter wirklich wirkungsvoll zu unterstützen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. plädieren seit Vereinsgründung dafür, ganz Deutschland zum Wolfsland zu erklären und überall zu fördern, aber auch zu fordern. Ein Ausweisen von Wolfsgebieten kreiert nur bürokratische Hindernisse und berücksichtigt nicht die Schäden von Wanderwölfen. Auch würde hier viel Unmut der Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter von vorne herein unterbunden werden können.

 

 

Statt erst mit viel bürokratischem Aufwand Wolfsgebiete auszuweisen, in den Schäden bezaht werden, könnte unbürokratisch ganz Bayern zum Wolfsland erklärt werden.

 

Die meisten Wölfe leben im Nordosten Bayerns

Die meisten Wölfe im Freistaat leben im Nordosten. Dort sind nach Angaben des Landesamtes für Umwelt (LfU) in Augsburg drei Rudel bekannt. Im Monitoringjahr 2021/22 waren im Veldensteiner Forst – wir berichteten hier:  https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/07/13/bayern-wolfsnachwuchs-auch-im-veldensteiner-forst/

an der Grenze zwischen Oberfranken und der Oberpfalz ein Rudel heimisch. Ein weiteres Rudel lebt im Manteler Forst – https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/06/04/bayern-weiteres-wolfspaar-mit-nachwuchs-jetzt-im-manteler-forst-bei-neustadt-an-der-waldnaab-daheim/

Ein Rudel lebt im Bayerischen Wald an der Grenze zu Tschechien. Ein Paar lebt auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr.

Welpen von Wildflecken verschollen?

In Wildflecken – https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/03/22/hessen-wolfspaar-jetzt-im-landkreis-fulda-zuhause/ an der Grenze zu Hessen und Thüringen ist ein weiteres Wolfspaar ansässig, bei dem in diesem Jahr Welpen bestätigt worden waren. Anscheind sind diese Welpen auch verschollen, da dieses Territorium wohl nur als Paar statt als Rudel geführt wird.

Zweites Rudel im Bayerischen Wald nicht mehr nachweisbar

Ein zweites im Nationalpark Bayerischer Wald angesiedeltes Rudel, das zwischen Tschechien und Bayern hin- und hergewechselt war,  gilt auf bayerischer Seite laut Landesumweltamt als erloschen, weil es im vergangenen Monitoringjahr nicht mehr nachgewiesen worden ist. Ein Monitoringjahr beginnt immer mit dem 1. Mai eines Jahres und endet mit dem 30. April des Folgejahres.

Standorttreue Einzeltiere gibt es in den Allgäuer Alpen sowie im Altmühltal. Die bisher einzelne Wölfin im Altmühltal könnte allerdings inzwischen einen Partner gefunden haben, denn im Herbst 2022 – und damit im laufenden Monitoringjahr- wurde in der Region mehrfach auch ein männliches Tier fotografiert.

Schießgenehmigungen auf Mischlinge und Wölfe

In der Rhön lebt an der Grenze zu Thüringen und Hessen eine Wölfin, die frei geborene Hund-Wolfsmischlinge aufgezogen hat. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protesiterte hier bereits auf das Schärfste: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/25/thueringen-schiessgenehmigung-auf-wolfsmischlingswelpen-erteilt/

Die Schießgenehmigung ist inzwischen auf Bayern ausgeweitet worden.

Anfang 2022 hatte in Oberbayern ein Fall für Schlagzeilen gesorgt. Von der Regierung von Oberbayern war einWolf zum Abschuss freigegeben worden. Umweltschutzverbände kritisierten die Maßnahme damals scharf und klagten erfolgreich gegen die Abschussfreigabe. https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/01/15/politik-im-blutrausch-in-bayern-wird-wolf-chiemi-zum-abschuss-freigegeben/ Das Tier mit dem genetischen Code GW2425m wurde dem LfU zufolge später in Tschechien überfahren aufgefunden. https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/02/10/von-abschuss-bedrohter-wolf-chiemi-in-tschechien-ueberfahren/

Im Herbst 2022 entschied die Staatsregierung, die ersten von zirka 1.400 Almen und Weiden als „nicht zumutbar schützbar“ auszuweisen. Das bedeutet für Weidetierhalter, dass sie bei einem Übergriff durch einen Wolf auf ihr Vieh auch dann Ausgleichszahlungen erhalten können – wo wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zustimmen – wenn sie wegen der schwierigen alpinen Gegebenheiten keine Herdenschutzmaßnahmen getroffen haben, zum anderen verspricht man sich aber auch einen erleichterten Abschuss, wo wir natürlich nicht zustimmen.

Getötete Tierparkwölfe

2017 gab es ein Gemetzele um ausgebrochene Tierparkwölfe: https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/10/07/wolfsschutz-deutschland-fordert-lasst-den-tierparkwoelfen-falls-sie-nicht-eingefangen-werden-koennen-ihre-freiheit-und-ihr-leben/

Gerade mal fünf Millionen Euro für wolfsabweisende Maßnahmen

Im vergangenen Jahr hat Bayern nach Angaben des LfU rund fünf Millionen Euro für wolfsabweisende Maßnahmen – vor allem Zäune – ausgegeben. Unter bestimmten Umständen werden auch Herdenschutzhunde gefördert. Dies ist nicht viel Geld, vergleicht man dieses Budget mit anderen Ausgaben. So hatte eine Gemeinde am Altmühlsee – dort rücken in den warmen Monaten jeden Morgen Mitarbeitende des Zweckverbands im mittelfränkischen Gunzenhausen aus, um mit Eimer und Schaufel Strand, Wiese und Wege von Wildgndekot zu reinigen, Kosten alleine an Personalaufwand von 60.000 Euro im Jahr.

Und immer wieder S S S?

In kaum einem anderen Bundesland gibt es so viel Wilderei wie in Beyern. Zwar protestiert der LJV offiziell dagegen, doch Beutegreifer haben im Freistaat kaum eine Chance. Schießen, schaufeln, schweigen gilt offenbar als Kavalliersdelikt.

Quellen: https://www.lfu.bayern.de/pressemitteilungen/archiv/c/1733607/62-22tliche-bekanntmachung-bayerischen-wolfsgebiete-im-sinne-schadensausgleiches

http://In Wildflecken – https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/03/22/hessen-wolfspaar-jetzt-im-landkreis-fulda-zuhause/ an der Grenze zu Hessen und Thüringen ist ein weiteres Wolfspaar ansässig, bei dem in diesem Jahr Welpen bestätigt worden waren

https://www.jagd-bayern.de/wilderei-ist-kein-kavaliersdelikt/

https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/natur-unerwuenschte-badegesellschaft-wildgaense-breiten-sich-in-bayern-aus-id62522511.html

Wolfsschutz-Deutschland e. V. wünscht schöne Feiertage für alle

Liebe Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde,

wir wünschen Euch allen ein paar entspannte, ruhige Festtage im Kreis Eurer Lieben. Allen, denen es nicht gut geht, die nicht froh sein können, die krank sind, oder traurig, oder einsam, wünschen wir ein bißchen Frieden und Freude. Auch viele Jungwölfe machen sich jetzt auf einen einsamen Weg und sie verlassen ihre Familie, um sich ein eigenes Revier zu suchen und irgendwann einen Partner, oder eine Partnerin zu treffen, um eine eigene Familie zu gründen. Ihnen wünschen wir Glück und eine sichere Wanderung.

Danke an all diejenigen, die uns auch in diesem Jahr wieder so wundervoll unterstützt haben und die sich weiter für die Rückkehr der Wölfe in ihre Heimat Deutschland einsetzen.

 

 

Auch nach über 20 Jahren ihrer Rückkehr will die Jagd- und Agrarlobby die Wölfe noch immer am liebsten wieder ausrotten. Mit in ihrem Boot sitzen die Medien, die es nicht lassen, mit Fakenews  Panik schürende Artikel zu verbreiten. In diesem Jahr hat die Lobby auch den Druck auf die EU verstärkt. Ziel ist es, den Schutzstatus der Wölfe aufzuweichen. Es gibt aber auch Bemühungen in der EU, Korruption und Lobbyismus einzudämmen.

Unser ganz besonderer Dank geht an unsere aktiven Mitglieder, die sich tagtäglich in den Wolfsgebieten für unsere Wölfe einsetzen. Ihre Arbeit bedeutet vor allem Verzicht. Verzicht auf Likes für Bilder in sozialen Netzwerken und Verzicht auf Angebereien. Wir teilen zwar ab und an Filme und Bilder von Wölfen, aber wir geben nicht einmal mehr das Bundesland an, um nicht ihre Standorte preiszugeben. Wir werden auch weiter Jagd- und Zaunfrevel veröffentlichen und anprangern. Zu ihrer Sicherheit bleiben unsere Aktiven in der Öffentlichkeit anonym. Dass dies notwendig ist und war, zeigen auch wieder die tätlichen Angriffe in diesem Jahr auf unseren Vorstand, der in verschiedenen Gebieten unterwegs war. Vor allem in Rheinland-Pfalz haben wir es mit Kriminellen zu tun, die vor fast nichts zurückschrecken. So ist das große Leuscheider Rudel auf nur noch fünf Wölfe geschrumpft. Die Wolfsmutter ist seit dem Frühjahr verschollen.  In der Nähe lebte ursprünglich ein zweites Rudel, wo erst die Mutter und dann auch der Vater und später das ganze Rudel „verschwand.“ Hier ist seine Geschichte noch mal nachzulesen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/03/19/wolfsschutz-deutschland-e-v-gegen-absurden-abschuss-von-woelfen-aus-dem-leuscheider-rudel/

Aber auch in NRW stehen wir vor besonderen Herausforderungen. Dort gab es auch tätliche Angriffe eines Hobbyschäfers im Raum Schermbeck auf uns. Zudem patrouilliert dort eine selbsternannte Bürgerwehr nachts an Weiden entlang. In sozialen Netzwerken schreibt man da sogar, dass Leute mit „Waffenbesitzkarte“ dabei wären. Dazu werden Wolfsfreunde in sozialen Netzwerken von diesen Leuten  beleidigt und gemobbt.

Im TV prahlte eine Reiterin damit, mit einer Waffe im Auto unterwegs zu sein. Wer sich fragt, was dagegen von Polizei und Behörden unternommen wird, der wird keine Antwort erhalten. Eine Aussage des neuen Grünen Umweltministers in Niedersachsen ist vielleicht auch Antwort genug. Er wurde in einer Zeitung damit zitiert, dass Menschen, die offiziell „Problemwölfe abschießen würden“ geheim bleiben müssten, um sie vor „militanten Tierrechtlern“ zu schützen. Eine absurde Situation, denn Angriffe gehen in nahezu allen Bundesländern von radikalisierten Bauern und Jägern aus.

Es ist blanker Hass, der diese Leute antreibt. Der Hass auf ein Tier, in dem sie sich vielleicht widergespiegelt sehen, denn Wölfe sind uns Menschen sehr ähnlich. Kaum einem anderen Beutegreifer wurde so übel mitgespielt wie dem Wolf. So ist es auch eine Wiedergutmachung, den Wölfen eine zweite Chance zu geben. In Ländern, in denen Wölfe nie ausgerottet worden waren, gibt es diesen Hass und auch diese Angst und Panik nicht. Und es gab eine Zeit, in der Menschen und Wölfe Freunde waren.

Doch ganz im Sinne des weihnachtlichen Gedankens, gab es kurz vor Weihnachten auch Menschen, eine Mutter mit ihrer Tochter, die im Landkreis Wittmund,  einem ins Eis eingebrochenen Wolf helfen wollten. Sie riefen die Feuerwehr herbei, doch der Wolf konnte sich selbst befreien. Was zählt, ist das Mitgefühl, das diese beiden Frauen einem Mitgeschöpf entgegen brachten.

 

 

Auf Mitgefühl können Wölfe in Deutschland nämlich kaum hoffen. Verunfallte Tiere werden hier getötet, während sie in Polen, Tschechien und Italien gerettet und in Wildtierstationen wieder gesund gepflegt werden. Wer in Deutschland einem verunfallten Wolf helfen will, würde sich sogar strafbar machen. Armselig für ein Land mit dieser Vergangenheit, wie Deutschland sie hat. Doch es wird noch schlimmer. Hier werden gesunde frei geborere Mischlinge zwischen Wolf und Hund ebenfalls gnadenlos verfolgt und getötet. Behörden verschweigen, dass es Alternativen gibt. In Italien werden solche Tiere sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Im Moment wird in Brandenburg und Thüringen, angrenzend Bayern, Jagd auf solche Welpen gemacht. Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist der einzige Verein, der hier protestiert. Die Behörden pochen offen auf die „Reinerhaltung“ des Genpools von Wölfen. Und das in Bundesländern, in denen die Grünen die Umweltministerien unter sich haben. Wer wie wir diese Praxis kritisiert, wird von anderen Verbänden gecancelt und gemobbt. Man möchte nicht, dass diese Taten allzu sehr in die Öffentlichkeit gelangen. Genau dies muss aber unserer Ansicht nach öffentlich diskutiert werden. Viele Tierfreunde hofften hier auf die Hilfe von Prominenten, doch sie wurden bitter enttäsucht.

Wolfsschutz-Deutschland e.  V. spendet an Weihnachten eine Summe an eine Wildtierstation in Italien, die einen Wolf nach einem Verkehrsunfall wieder aufpäppelt. Wir sind auch interessiert daran, in eine Auffangstation an der Grenze zu Deutschland einzusteigen und uns finanziell zu beteiligen.

Auch in Sachsen könnten Jungwölfe davon provitieren, wenn dort ein wenig weihnachtliches Gedankengut die Herzen der Behördenmitarbeiter erreichen könnte. In der Nähe von Gablenz übernachten von Räude geplagte Welpen aus diesem Jahr in einer Scheune. Durch die Räudemilben und das damit verbundene Kratzen fällt das Fell aus, das im Winter eigentlich vor Kälte schützen soll. So versuchen sich die Tiere in der Scheune aufzuwärmen. Es stehen drei verschiedene Medikamente zur Verfügung, die die Räudemilben beseitigen. Hier könnte man sie zum Einsatz bringen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. könnte sie sogar zur Verfügung stellen. Es wird aber wahrscheinlich damit argumentiert werden, dass man in die Natur nicht eingreifen solle. Ist das so? Warum wurde dann vor ein paar Jahren ein Tierfilmer gefeiert, der in der Antarktis Pinguine in Not gerettet hatte? Haben wir nicht in dem Moment die moralische Verantwortung zu helfen, wenn wir Not erleben und erkennen? Gilt dies nur für Tiere, die mehr Menschen als niedlich und gefahrlos empfinden?

Dafür haben wir es aber immer öfter mit einer Art von Selbstbeweihräucherung zu tun, die Gedanken von Mitgefühl ins Absurde versetzen. Der Wissenschaftler Vince Ebert bringt es in seinem Buch „Lichtblick statt Blackout“ auf den Punkt. Zitat: „Der Soziologe Max Weber prägte vor mehr als 100 Jahren den Begriff der Gesinnungsethik. Der sendungsbewusste Gesinnungsethiker warnt und mahnt. Auf seiner Mission redet er viel von Schuld und Verantwortung. „Jeder kann im Kleinen etwas tun für eine bessere Welt“ sagt er dann und lächelt in die Kamera. Mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, auf Plastikstrohhalme verzichten, oder im Wochenendhaus einfach mal die Glühlampen durch LEDs ersetzen. „Es kann so einfach sein!“ Ein Deckenventilator zum Beispiel verbraucht viel weniger Strom, wenn man vor dem Betrieb die Flügel abschraubt. Manchmal jedoch, nach dem dritten Glas fair-gehandeltem Rotwein, wird ihm die Absurdität seines Verhaltens bewusst. Dann geht er schuldbeladen in den Keller und trennt ein, zwei Stunden lang den Müll. Danach fällt er entlastet und todmüde ins Bett. Morgen ist ein neuer Tag. Da ist er bei Anne Will eingeladen. Thema: Irgendwas mit Klimagerechtigkeit. Oder Artenschutz. Oder so …“  Vince Ebert schreibt weiter: „Durch meine Bühnentätigkeit bin ich über die Jahre hinweg mit etlichen Prominenten in Kontakt gekommen, die sich massiv für Projekte zur Weltrettung starkmachen. Bei den meisten, die ich näher kenne, liegen Wunsch und Wirklichkeit sehr weit auseinander. Ich traf „ökologiebewusste“ Popstars, die im Backstage wegen Ressourcenschonung die Kaffeemaschine mit Plastikpads verboten haben, aber am Ende jedes Konzertes ein paar hundert Kilo Plastikkonfetti auf ihre Fans herunterregnen lassen. Ich lernte berühmte Klimaschützer kennen, die sich vor jedes Mikrofon drängen, um die Bevölkerung aufzuklären, dass wir über unsere Verhältnisse leben – und selbst in einer überdimensionierten Villa wohnen und grundsätzlich nur in Fünf-Sterne-Hotels absteigen.“

Nicht nur bei Promimenten sind diese Widersprüche zwischen Außendarstellung und eigenem Verhalten erkennbar. Viele Tierschützerinnen und Tierschützer widersprechen sich ständig selbst, halten aber nicht damit inne, sich selbst eine moralinsaure Krone aufzusetzen. Wer ihnen den Spiegel vorhält, wird gemobbt und ausgegrenzt. Viele haben dabei mitgemacht, Menschen unter Druck zu setzen, sich ein bestimmtes Medikament spritzen zu lassen. Dabei haben wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch in den vergangenen drei Jahren nicht mitgemacht. Bei uns im Verein sind weiter alle willkommen, die Wölfe lieben.

In diesem Sinne wünschen wir allen frohe Weihnachten, schönes Julfest, Rauhnächte, oder auch Lichterfest. Möge jeder diese Tage so genießen, wie es gefällt.

 

Brigitte Sommer – Volker Vogel – Ulrike de Heuvel – Jürgen Götz

Vorstand Wolfsschutz-Deutschland e. V.

 

PS:

Es bestand auch in diesem Jahr eine starke Nachfrage nach Merchandisingprodukten. Es macht ja auch Freude, zu helfen und auch selbst etwas dafür zu erhalten. Für uns als kleiner Verein, in dem die meiste Arbeit auf wenige Hände verteilt ist, ist und war das Bereitstellen von solchen Produkten jedes Mal eine Herausforderung, weil dies zusätzlich zu der normalen Arbeit geschehen muss. Wir müssen natürlich auch solche Produkte teilweise selbst kaufen und/oder vorfinanzieren. Wenn wir am Ende im Minus sind, ist dies bitter. Liebe Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde, wir haben noch Kalender da. Wir freuen uns über Bestellungen. https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/08/unser-exklusiver-wolfskalender-2023-kann-bestellt-werden/?fbclid=IwAR1mQCZHNh24aKty9-0sN5DutSmaPVbhSqgR0J4cfDOzuaHEo4LQE8842D4

 

 

Auch die Grünen in Brandenburg wollen Wolfsmischlinge und Wölfe töten

Es hört sich an wie ein schlechter Scherz. Erst vor kurzem protestierten wir gegen die Grüne Umweltministerin Siegesmund in Thüringen, die dort schwarze Wolfsmischlingswelpen töten lässt. Nun kommt heraus, dass auch der Grüne Umweltminister von Brandenburg, Vogel, dafür verantwortlich ist, dass Mischlinge erschossen werden sollen, obwohl solche Tiere in  anderen Ländern längst am Leben gelassen werden. Zudem kommt nun heraus, dass es auch In Teltow-Fläming eine Abschussverfügung auf einen Wolf gibt, die vorher mindestens ein halbes Jahr geheim gehalten wurde.

Bei anderen Parteien, wie CDU/CSU, der FDP, AfD und auch teilweise der SPD würden uns solche Entscheidungen gar nicht mehr wundern, schließlich gibt man dort seit Jahren bekannt, dass man lieber schießen statt schützen möchte. Aber ausgerechnet die Grünen entlarven sich hier mit einer Doppelmoral, die kaum zu ertragen ist.

Eine Partei, die sich den Schutz von Umwelt und Natur auf die Fahne schreibt und die in anderen Bereichen gar nicht „woke“ genug sein kann, hat kein Problem damit, ihr Todesurteil auf wehrlose Beutegreifer und „schwarze“ Mischlinge zu fällen, obwohl es längst andere Lösungen gibt? In Italien werden Mischlinge beispielsweise sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Ist es nicht für ein Land wie Deutschland und erst Recht für die Grünen unerträglich, rechtmäßige ethische Bedenken von Tierschützerinnen und Tierschützern weg zu wischen?

NABU Brandenburg stimmt zu

Und so wird der Nabu in einem Artikel der MAZ zitiert: Der Naturschutzbund in Brandenburg befürwortet die Möglichkeit in Brandenburg in bestimmten Fällen rasch zu handeln und einzelne Wölfe mit Ausnahmegenehmigung zu schießen.“

In einem Artikel aus 2018 wurde bereits die seichte „weder Fisch noch Fleisch“-Position vom NABU deutlich! Einerseits die Bejagung des Wolfes ablehnen, aber sich Hintertürchen offenlassen: Stichwort „Problemwölfe“ und die Ausnahmen! Zitat von Christiane Schröder, Geschäftsführerin NABU Brandenburg: „Es muss darum gehen, gezielt auffällig gewordene Wölfe zu entnehmen.“  Oder ein anderes Zitat von ihr in einem Beitrag des RBB in einer Diskussion mit einer Nutztierhalterin: „Dann muss man beim Ministerium mal ja sagen. Na gut, schießen wir halt.“

Brandenburg hat übrigens seine Wolfsverordnung geändert. Diese Änderung und auch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt ganz klar gegen geltendes EU-Recht und auch gegen das Deutsche Tierschutzrecht. Die EU hat unter anderem wegen den Vorgängen in Niedersachsen und Brandenburg ein Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet. Wir wunderten uns darüber, warum dieses nicht längst in ein Hauptverfahren übergegangen ist. Nun wurde gestern bekannt, dass EU-Chefin von der Leyen den Schutzstatus der Wölfe „überprüfen“ will.

BUND Brandenburg hat Akteneinsicht beantragt, will aber nicht klagen?

Aus einschlägigen Kreisen haben wir erfahren, dass der BUND zwar Akteneinsicht in dem Fall bei Teltow-Fläming beantragt hat, wohl aber nicht klagen möchte.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind noch nicht klagefähig. Nach wie vor können sich Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde aber an unserem offenen Beschwerdebrief an die EU beteiligen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/20/geheime-wolfsjagden-der-regierung-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/

Wir werden Strafanzeige auch gegen ausführende Personen erstatten, sollten hier Wölfe aufgrund der Schießgenehmigungen zu Tode kommen. Da nutzt es auch nichts, wenn die Namen der Ausführenden durch das Umweltministerium geheim gehalten werden. Desweiteren sind wir dazu bereit, Orgas die klagen können, finanziell zu unterstützen.

Es wird allerdings nun immer deutlicher,  welche Orgas und Vereine sich wirklich für den Schutz der Wölfe in Deutschland einsetzen. Wir sind auf Unterstützung angewiesen:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Quellen: https://www.maz-online.de/brandenburg/teltow-flaeming-wolf-darf-gezielt-geschossen-werden-HPYBAHWDTRZAYGLGHWBKKM7O6E.html?fbclid=IwAR1aAOt_lnIHNOhasm7tW8MH1YUmnt1M_6JE8IJvZoqZU5WMo7d21RDXcs4

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/25/thueringen-schiessgenehmigung-auf-wolfsmischlingswelpen-erteilt/

https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/woelfe-brauchen-weniger-artenschutz?fbclid=IwAR0p-ylshmlplNXp-gYYwIGZDiRn3cS_5SeI4pz-AtZ8VayG4TZDzA9B–Y

https://www.topagrar.com/jagd-und-wald/news/eu-kommission-prueft-nun-lockerung-des-wolfschutzes-13246099.html

Thüringen: Schießgenehmigung auf Wolfsmischlingswelpen erteilt

Thüringens grüne Umweltministerin hat erneut entschieden, Wolfsmischlingswelpen töten zu lassen. Der Auftrag sei erteilt. Dabei gibt es Alternativen. In Italien werden Mischlinge zwischen Hund und Wolf sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Unserer Meinung nach verstoßen die Thüringer Schießbefehle ganz klar gegen das Deutsche Tierschutzrecht, das in solchen Fällen höher bewertet werden muss, als das Bundesnaturschutzgesetz. In unserer Reportage erklären wir warum. Und wir waren vor Ort und haben uns das Zuhause von Wolfsmutter Zelli und ihren Welpen angesehen.

Es sind fünf kerngesunde, erst sieben Monate alte Tiere, die nach dem Willen des Thüringer Umweltministeriums kein Recht auf Leben haben. Es soll sich bei den Welpen angeblich um so genannte Hybriden, Mischlinge zwischen Wolf und Hund handeln. Sie sind leicht zu erkennen, weil sie schwarz sind. Während man solche Tiere in Italien sterilisiert und wieder in die Freiheit entlässt, kennt man in Deutschland anscheinend nur eine Lösung: Töten. Und man streicht die Existenz dieser Tiere aus der offiziellen Liste, als hätte es sie nie gegeben.

Bildmontage. Quelle von beiden Fotos ©Pixabay.

 

Die Fellfarbe Schwarz sei übrigens irgendwann durch Hundegene entstanden, ist in zahlreichen wissenschaftlichen Artikeln zu lesen. In Italien gibt es mittlerweile auch schon Wölfe, die schwarz sind und keine „Hybriden“. In Deutschland stellt sich die Situation um schwarze Mischlingstiere wirklich grausam dar. Weil man hier angeblich fürchtet, dass fünf schwarze Mischlingswelpen bei Zella in Thüringen, die „genetische Reinheit“ der Wölfe in Deutschland gefährden könnten – was schon rein rechnerisch gar nicht möglich sein kann – gibt es von Seiten der Grünen Umweltministerin Siegesmund einen Schießbefehl auf die nicht einmal ein Jahr alten, kerngesunden Tiere.

Schweigen von Medien und Verbänden

Ein TV-Sender versuchte Kontakt zum Umweltministerium zu bekommen, bekam aber auf berechtigte Fragen bis Ende Oktober keine Antwort. Später erhielt eine Tierfreundin die Nachricht, dass der Sender doch nicht berichten wolle.

Gehegeaufnahme oder Sterilisierung

Dabei ginge es auch anders. Der alternative Bärenpark hat nämlich eine Vereinbarung mit dem Land Thüringen und könnte diese Tiere dort aufnehmen.  Entsprechende Korrespondenz liegt uns vor. Aber ohne Genehmigung der Ministerin fühle man sich nicht in der Lage, etwas zu unternehmen. Die anderen Verbände versuchen sich heraus zu winden, aber schaut man sich frühere Äußerungen an, so ist man schon damit einverstanden, diese Lebewesen zu eliminieren.
Dabei verstößt die Schießgenehmigung ganz klar gegen das Deutsche Tierschutzrecht, das in diesem Fall höher als das Naturschutzrecht mit der Lex Wolf zu werten ist. Es muss nämlich immer das mildeste Mittel angewendet werden. Und dieses wäre die Sterilisation und die Entlassung in die Natur, wie es vielfach in Italien praktiziert wird, wo man wirklich ein Problem mit sehr vielen Mischlingen hat.

 

Lara und Brigitte Sommer waren Ende September mit Wolfshundemix Liv auf den Spuren der Wolfsmutter und ihren Welpen vor Ort bei Zella.

Auftrag zum Abschuss erteilt

Ausriss aus der Ostthüringer Zeitung: https://www.e-pages.dk/otzgera/1234/article/1686028/2/12/render/?token=c679b2ca23fcf3e5f3c7dcc53b50bda3&vl_app_id=de.zgt.otz&vl_app_version=7.14.0&vl_platform=android&fbclid=IwAR1AAID3EiFjuO-zV53hkQD45XPsy8uTQ3Q6dTD871yochpq90bhxLC9PBo

 

 

Mit Wolfshundemix Liv haben wir das Revier der Wölfin bei Zella besucht. Das Gelände ist teilweise äußerst steil und unzugänglich, wie auch auf diesem Bild zu sehen ist. Das Dunkle im Hintergrund ist nicht etwa eine Sprungschanze, sondern tatsächlich der Weg.

 

Das Gelände ist steil, unzugänglich und wenig besiedelt.

 

Blick ins Tal: ideales Wolfsgebiet.

 

Ein Paradies für Wölfe?

 

 

Das dröhnende öffentliche Schweigen der anderen Orgas

Während dort das Thema in der Öffentlichkeit und in sozialen Netzwerken einfach totgeschwiegen wird, bekamen privat anfragende Tierfreundinnen und Tierfreunde Antworten, die ihnen nicht gefallen haben.

Ausschnitt Antwort der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe Landesgruppe Thüringen auf den Protest einer Wolfsreundin. Die Original-Korrespondenz liegt uns vor:

Zitat: „Guten Tag Frau H.,
die von Ihnen geäußerte Meinung zu den Wolfshybriden in Zella können ich und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe nicht teilen.
Die DBBW hat die höchste Kompetenz in Deutschland zum Thema Wölfe. Es gibt keinen Grund, ihre Entscheidung anzuzweifeln.“
Anmerkung: Träger der DBB-Wolf sind das Bundesamt für Naturschutz, das Leibnitz-Institut in Berlin, das Senckenberg-Institut  und Lupus, Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland. Könnte man nicht von Verbänden und Vereinen eine etwas differenzierte Haltung erwarten? Wie regierungsunabhängig können diese Institute wirklich arbeiten?

Beim Nabu weiß man angeblich nichts von Alternativen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Blick nach Ohrdruf

Aber man kann die Tiere doch nicht einfach einfangen? Im Fall der Mischlingswelpen von Ohrdruf ein paar Jahre zuvor, sollen die Welpen gefangen, und dann erschossen worden sein. Wir stellten damals Strafanzeige, doch das Verfahren wurde eingestellt. Zusammen mit der DJGT protestierten wir gegen die Einstellung. 500.000 Euro hatte die Steuerzahlenden die Jagd auf die Ohrdrufer Welpen übrigens gekostet. Heute sind diese Welpen, genau wie die Welpen von Zella auf der Liste der DBB-Wolf einfach gestrichen, ganz so als hätte es sie nie gegeben und auch die Wolfsmutter selbst ist verschollen. https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/status-und-reproduktion?Jahr=2021&Bundesland=Th%C3%BCringen

 

 

 

 

Ausriss aus der Thüringer Allgemeine vom 7.10.22

 

Fazit

Wir potestieren erneut auf das Schärfste gegen diesen unethischen und unsensiblen Umgang mit Mitlebewesen. Gerade von einem Umweltministerium, das von einer Umweltministerin der Grünen geführt wird, erwarten Tier- und Naturschützer doch wirklich zu Recht gerade andere Lösungen als Töten.

 

Wir sind weiter auf Ihre Unterstützung angewiesen:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Sonstige Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/08/13/ethisch-untragbar-schon-wieder-mischlings-wolfswelpentoetungen-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/21/erster-teilerfolg-in-thueringen-gericht-untersagt-abschuss-der-mutterwoelfin-jagd-auf-welpen-geht-aber-weiter/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

http://www.dbb-wolf.de

https://www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/thueringen-nachwuchs-der-standorttreuen-woelfe-bei-ilfeld-und-ohrdruf

https://www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/nachweis-per-fotofalle-erneut-wolf-hund-hybriden-in-thueringen

 

Ethisch untragbar: schon wieder Mischlings-Wolfswelpentötungen in Thüringen

Es sind fünf kerngesunde, erst drei Monate alte Tiere, die nach dem Willen des Thüringer Umweltministeriums kein Recht auf Leben haben. Es soll sich bei den Welpen angeblich um so genannte Hybriden, Mischlinge zwischen Wolf und Hund handeln. Während man solche Tiere in Italien sterilisiert und wieder in die Freiheit entlässt, kennt man in Deutschland anscheinend nur eine Lösung: töten. Und weil der Schutzstatus von Mischlingen in der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) geändert worden ist, könnten in diesem Fall wohl auch weder Anzeigen noch Klagen helfen.  Außer es stellt sich nach Abschuss heraus, dass es doch reinrassige Wölfe waren. Warum es ethisch auf keinen Fall vertretbar ist, derart mit Mitgeschöpfen umzugehen, ganz gleich ob reinrassig oder nicht, erklären wir hier in unserem Beitrag.

Nicht etwa durch eine Pressemitteilung, sondern durch einen Artikel im MDR und über die dpa erfährt die Öffentlichkeit überhaupt vom Vorhaben des grünen Umweltministeriums in Thüringen. Umweltstaatssekretär Burkhard Vogel wird in dem MDR-Bericht folgenderweise zitiert: „Auf einem Foto von der Nacht auf Montag sind vier Welpen zu erkennen – in verschiedenen Grau- und Schwarztönen. Schwarz sind die Wölfe aber eigentlich nicht.“

Beispielbild Wolfsmutter mit Nachwuchs.

Zwei Fachstellen hätten dem Ministerium bestätigt, dass es sich bei den insgesamt fünf Jungtieren um Hybride handeln würde. Es wurden keine weiteren Gründe für die Annahme, dass es sich um Hybriden handelt, veröffenlicht. Ebenso monieren wir, dass sich Umweltstaatssekretär Vogel selber widerspricht. Sind die Welpen nun schwarz oder sind sie es nicht? Welche Kriteterien wurden überhaupt angewendet bei der Beurteilung, dass es sich um Hybriden handelt? Ging man alleine anhand von Fotos aus, wie der MDR berichtete? Die Fotos wurden übrigens bislang nicht veröffentlicht.

Reinrassig und schwarz

Eine schwarze Fellfarbe alleine reicht nicht aus, um einen Wolf als „nicht reinrassig“ zu beurteilen. In Italien lebt auf dem Appenin ein Wolfspaar. Der Rüde ist dunkel/schwarz. Die Fähe ist grau. Joe Black, so wurde der Rüde genannt, sei trotz seiner dunklen Fallfarbe ein hundert prozentiger reinrassiger Wolf. Die Übersetzung ist unten unter den Quellen zu finden. In diesem und weiteren Videos des Wolfsfreundes aus Italien ist es zu sehen, wie sehr sich dieser Rüde um seine behinderte Partnerin kümmert. Wer will diesen Tieren Gefühlen wie Zuneigung, ja Liebe und Verantwortung absprechen? Wer will diesen Mitlebewesen das Recht auf Leben absprechen? Zwar gibt es in Italien inzwischen auch Stimmen von Wolfsforscherinnen und Wolfsforschern, die Mischlinge und schwarze Wölfe am liebsten ebenso wie in Deutschland beseitigen würden, dennoch werden hier die Mischlinge in den allermeisten Fällen sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Und im Gegensatz zu Deutschland hat man in Italien wirklich ein Problem mit zu vielen freilaufenden Hunden, die sich mit Wölfen paaren.

Kein Hybridenproblem in Deutschland

Dieser neue Wurf in Thüringen um den Dermbacher Ortsteil Zella im Wartburgkreis ist nun die vierte Verpaarung von einer Wölfin mit einem Hund, die bekannt geworden ist. Der erste Fall geschah vor Jahren in Sachsen. Auch hier ging man empathielos vor und verfolgte die Tiere gnadenlos. Die nächsten beiden Würfe gelangen von Wölfin Ohrdri (Truppenübungplatz Ohrdurf, Thüringen) an die Öffentlichkeit. Mangels eines geeigneten Wolfsrüden brachte sie zwei Mal hintereinander schwarze Mischlingswelpen zur Welt. Die Kleinen wurden mit Kopfschüssen regelrecht hingerichtet. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestierte und stellte Strafanzeige gegen die grüne Umweltminsiterin Siegesmund, während die anderen Umweltorgas- und Verbände zustimmten. Alle Verfahren wurden eingestellt. Wir schlossen uns einem Protest der DJGT an. Info in den Quellen. Fünf Mischlingswelpen können schon einmal rechnerisch die Wolfspopulation in Deutschland nicht gefährden. Zumal nur zirka 30 % des Wolfsnachwuchses ein vermehrfähiges Alter erreicht.

Hanebüchene Begründung

Im MDR-Beitrag wird weiterhin ausgeführt, dass der Nachwuchs laut Gesetz „entnommen werden müsse“, damit er sich nicht fortpflanzt und die Wolfspopulation genetisch gefährde. Weil die Tiere aber mit zwölf Wochen schon zu alt seien, um in einem Gehege in Gefangenschaft zu leben, sollten sie getötet werden. Dabei stimme sich das Ministerium zusammen mit Thüringen-Forst und dem Landesamt für Umwelt ab, wer den Jungtieren den Garaus machen dürfe. Alleine die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) macht diesen Schritt möglich. Und diese Änderung geschah unserer Meinung nach genau in der Absicht, mit Abschüssen in Zukunft durchzukommen.

Auch wird die Wolfsmutter für angeblich vermehrte Risse verantwortlich gemacht, da sie ihren Nachwuchs alleine großziehen müsse. In Niedersachsen argumentierte man bei Abschüssen von Elterntieren genau anders herum, anstatt die Weidetierhaltenden, die nicht schützen, für Risse verantwortlich zu machen.

Auch Wolfsmütter lieben ihre Kinder

Immer mehr Forschungsergebnisse weisen nach, dass Tiere genauso Gefühle empfinden wie wir Menschen. Wie unmenschlich ist also unser Tun, völlig gesunde Welpen umzubringen, nur weil sie unserer Vorstellung von „Reinrassigkeit“ nicht entsprechen? Dies hört sich nicht nur gruselig an, es ist auch so. Gerade in Deutschland sollten sich Politiker nicht auf einen solchen unmenschlich erscheinenden Weg begeben, solange es Alternativen gibt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. appeliert an Anständigkeit und Menschlichkeit. Dieser Schießbefehl darf nicht ausgeführt werden. Dies wäre ohne jegliche Ethik und Moral und auch wissenschaftlich nicht begründbar.

 

Quellen:

Hier der Bericht des MDR:  https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/west-thueringen/wartburgkreis/wolf-nachwuchs-welpen-hund-hybrid-100.html?fbclid=IwAR2uMo4o775L4b2MNPKhnCKEkPQmzjub2xKX_UdIGkba7Y3FEuVPFAvWWKg

Zum Umgang mit so genannten Hybriden in Italien:

Artikel zur Tierethik: https://www.geo.de/natur/tierwelt/17442-rtkl-wissenschaftler-bricht-ein-biologie-tabu-wir-muessen-tiere-vermenschlichen?fbclid=IwAR1h1-RoVj-iJVGTUCx0lyNzwRuWHfeOohKLLWBO7RUY9KjrndyTvqqFXXM

Artikel zur Entstehung von schwarzen Wölfen: https://www.scinexx.de/wissen-aktuell-9489-2009-02-10.html?fbclid=IwAR3JXhp1GBvvTx5UEp_kAKf3HVRFrFZOu6W_qE5cNz6xE9sqyhrLNskg-fg

Die Wolfspopulation in Deutschland ist nicht durch Hybridisierung gefährdet: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/08/18/studie-zeigt-auf-in-deutschland-gibt-es-kein-wolfshybridenproblem/

Zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/03/13/schwarzer-tag-fuer-woelfe-und-andere-wildtiere-seit-heute-ist-die-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf-in-kraft/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

Übersetzung zum Video John Black:

Hier die Übersetzung: Ligurischer Apennin,
Sonntagabend, 12. Juni 2022, 23.38 Uhr.
Die Hartnäckigkeit, mit der sich dieses Wolfspaar durchschlägt, ist rührend.
Das Video zeigt, wie Joe Black sich langsam vorwärts bewegt, anhält, sich umdreht, auf seine Gefährtin wartet (eine unserer Quellen nannte sie Joanna) und wieder losgeht, während sie vor sich hin stapft: lahm.
Joe Black hat sich als Superwolf erwiesen.
Aber er ist schwarz.
Und einige Experten und das technische Gremium des Minsitero wollen die schwarzen Wölfe erlegen.
Sie führen nicht zuerst die genetische Analyse durch.
Zuerst wird der Wolf getötet und erst danach werden Gentests durchgeführt.
Bis vor einigen Jahren war die Beantragung eines DNA-Tests bei einer Einrichtung ein zeitaufwändiges Unterfangen mit manchmal uninterpretierbaren Ergebnissen.
Aber die Elite der Wolfsgelehrten“ hat es immer als eine Operation betrachtet, zu der gewöhnliche Sterbliche keinen Zugang haben und die daher von hohem Ansehen ist.
Wie ahnungslos sie sind.
Ich habe bereits zwei Tests mit Joe Blacks DNA durchgeführt und siehe da, wissen Sie was?
Er ist zu 100 % ein Wolf.
Das ist nicht seltsam.
Es geht darum, dass man die Wissenschaft mit Felddaten untermauern muss.
Und die vor Jahren durchgeführten Studien zur schwarzen Pigmentierung basierten auf Markern und Protokollen von nordamerikanischen Wölfen, die nicht mit Canis lupus italicus kompatibel waren.
Sicherlich stimmen einige Teile des Allels mit dem heutigen überein, aber einen Wolf pauschal als Hybrid zu bezeichnen, nur weil er heute im Jahr 2022 schwarz ist, ist nicht korrekt.
Die Dinge ändern sich.
Im Jahr 2001 hatten wir einen oder höchstens zwei schwarze oder weiße Damhirsche: melanistisch oder leuzistisch.
Heute kommt auf 6/8 Geburten ein melanistischer Damhirsch.
Selbst bei Damwild ist es einfach, einen Gentest mit einem Haarabstrich oder aus dem Kot zu machen.
Es gibt eine italienische Firma mit Sitz in den USA, die das alles für 118 Dollar anbietet.
Und – bis zum Beweis des Gegenteils – ist das Sammeln von Wolfskot derzeit keine Straftat.
Zusammen mit Joe und Joanna gibt es den „Smilzo“ (meine Freunde haben diesen Namen gewählt), der in diesem Video nicht vorkommt, den ich aber in den nächsten Tagen in einem ihm gewidmeten Beitrag mit Fotos von Jagdszenen vorstellen kann.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ugo de Cresi
Naturbeobachter

 

 

Petitionsausschuss des Bundestages weist Forderungen nach Wolfstötungen in Niedersachsen zurück

Es gebe keinen Bedarf für Maßnahmen gegen Verbreitung des Wolfes sowie „Wolfshybriden“ entschied der Petitionsausschuss am Mittwoch mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD hatten hingegen für eine Überweisung an den Bundestag mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ plädiert. Gefordert hatte die Abschüsse ein Gestüt in Niedersachsen.

Wie sich Gesetze auf den Bürger auswirken, das erfährt der Petitionsausschuss aus erster Hand. Denn Schreiben mit einer Bitte oder Beschwerde an den Bundestag landen beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät. Damit ist er ein Seismograf, der die Stimmung der Bevölkerung aufzeichnet. Ob die Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen und daher noch einmal kritisch überprüft werden sollten, oder ob der Bundestag in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll, das wissen seine Mitglieder am besten darzulegen.

Gestütsinhaber forderten Wölfe und „Wolfshybriden“ abzuschießen

In der vorliegenden Eingabe werden Maßnahmen gegen die „unkontrollierte Verbreitung des Wolfes in Niedersachsen“ gefordert. Die Petenten, Betreiber eines Pferdegestütes, äußern darin ihre Sorge vor vermehrten Wolfsrissen bei Weide- und Nutztieren, die nachts im Freien auf der Weide seien. Eine artgerechte Pferdehaltung sowie jegliche Weidehaltung seien dadurch nicht mehr möglich. Nötig ist aus Sicht der Petenten unter anderem die Aufnahme von Wölfen und ihren Hybriden in das Jagdrecht sowie der sofortige Abschuss auffälliger Wölfe, die Weide- und Nutztiere angegriffen haben.

CDU und AfD für Schießen statt Schützen

Während der Debatte im Ausschuss begründeten Vertreter von Unions- und AfD-Fraktion ihr Votum für die Berücksichtigungs-Überweisung. Seitens der Unionsfraktion wurde die Bedeutung der Schafe für die Deichsicherung an Küsten und Flüssen betont. Wenn Schafe vermehrt von Wölfen gerissen werden, führe dies aber dazu, dass die Schafshalter sich aus der Deichsicherung zurückziehen würden. Da sich der Wolfsbestand in den vergangenen Jahren deutlich erholt habe, sei der gewährte Schutzstandart nicht mehr nötig. Die AfD-Fraktion schloss sich der Argumentation an. Die zunehmende Wolfspopulation gefährde tierhaltende Betriebe, sagte ein Fraktionsvertreter. Eine Aufnahme in das Jagdrecht sei dringend geboten.

Deutschland hat kein „Wolfshybridenproblem“

Dem entgegnete eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, insbesondere bei Wolfs-Hybriden könne keineswegs von einer zunehmenden Verbreitung gesprochen werden. Im Übrigen gebe es schon jetzt Möglichkeiten, in Einzelfällen Wölfe abzuschießen. Dies habe unlängst erst dazu geführt, dass in Niedersachsen eine junge Wölfin abgeschossen wurde, die dafür gar nicht freigegeben worden sei. Es gebe als eher ein Problem in die andere Richtung.

Für die gesunkene Attraktivität des Schäferberufes sei im Übrigen auch nicht der Wolf verantwortlich. Der Schutz des Wolfes, so die Grünenvertreterin weiter, beruhe zudem auf europäischen Vorgaben.

In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses heißt es unter anderem, in den vergangenen 20 Jahren seien nur vereinzelt Wolf-Hund-Hybridisierungsereignisse in freier Wildbahn nachgewiesen worden. „Nach Kenntnis des Petitionsausschusses gab es in Deutschland mit Ausnahme eines Falles in Thüringen und eines eindeutig nachgewiesenen Falles im Jahre 2003 in Sachsen keinen weiteren Nachweis von Wolfshybriden.“ Die oftmals geäußerte Meinung, viele der deutschen Wölfe seien in Wahrheit Hybriden, träfe somit nicht zu.

Keine wirklich zielführende Option ist es aus Sicht der Ausschussmehrheit, Wölfe und ihre Hybriden in das Jagdrecht aufzunehmen. Selbst dann dürften sie nicht beliebig bejagt werden. „Auch unter dem Jagdrecht bliebe das aus Gründen des zwingenden Europarechts geltende Schutzniveau des Wolfes unverändert bestehen“, heißt es in der Beschlussempfehlung, in der auch auf die staatliche Förderung des präventiven Herdenschutzes durch Weidetierhalter hingewiesen wird.

Quellen: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-876570?fbclid=IwAR22XE3AUhwKWhE3V-ndit-1_Xn88tf9heaviBBlsymkCLaRPkp5qVcfTOQ

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/08/18/studie-zeigt-auf-in-deutschland-gibt-es-kein-wolfshybridenproblem/

Thüringen: 500.000 Euro für die Tötung von Wölfen? – Beschwerde der DJGT gegen Verfahrenseinstellung – Wolfsschutz Deutschland e. V. schließt sich an

In Thüringen hatte sich eine auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf lebende Wölfin im Jahr 2018 mit einem Hund gepaart und in 2019 noch einmal mit einem ihrer durch diese Paarung entstandenen Söhne (auch dies ist nicht ungewöhnlich, wenn kein anderer männlicher Wolf vorhanden ist) Welpen gezeugt. Solche Paarungen kommen in der Natur äußerst selten vor, denn Wölfe sind nur ein Mal im Jahr überhaupt paarungsbereit. Da die Ohrdrufer Wölfin zur Zeit ihrer Paarungsbereitschaft auf keinen männlichen Wolf zugreifen konnte, paarte sie sich mit einem streunenden Hund. Ihre Welpen zog sie allerdings wie ganz normale Wolfswelpen auf. Dabei hat sie die Riesenleistung erbracht, 2018 ihre Welpen auch noch alleine durchzubringen, denn sie hatte ja keinen „Gatten“ dazu, der mit der Aufzucht half. Die Welpen hatten keinerlei Kontakt zu Menschen. Solche so genannten „Hybriden“ verhalten sich deshalb nicht anders als „normale“ Wölfe. Allerdings haben sie bei der Partnersuche und Vermehrung viel schlechtete Bedingungen, da Wölfe sich normalerweise immer Wölfe auswählen. Das Rendevous kam also nur zustande, weil es in Deutschland noch zu wenige Wölfe gibt. Das Thüringer Umweltministerium vertrat allerdings die Auffassung, dass man die Nachkommen einfach töten dürfe. Seither überschlagen sich Proteste genauso wie anscheinend auch die Kosten für diese Jagd.

Die Thüringische Landeszeitung will jetzt erfahren haben, dass die Thüringer Umweltministerin Siegesmund (Grüne) für Wölfe in Thüringen zirka eine halbe Million Euro ausgeben würde. Im Bezahlartikel wird allerdings deutlich, dass hier vor allem Beträge gemeint sind, die für die „Tötung“ von Wölfen aufgewendet worden sind und es wohl auch weiter werden.  Im laufenden Jahr würde das Umweltministerium etwa 200.000 Euro für Versuche ausgeben, die fünf Mischlingswelpen der Ohrdrufer Wölfin tot oder lebendig zu fangen, schreibt die TLZ. Allein die Beauftragung einer Tierärztin für den Lebendfang würde mit 54.000 Euro zu Buche schlagen. Ein für den Lebendfang beauftragtes Expertenbüro würde  zudem etwa 37.000 Euro erhalten. Diese Zahlen wären Mitgliedern eines Landtagsausschusses vertraulich mitgeteilt worden.

Beispielbild © Brigitte Sommer

Gesunde Welpen durch Schüsse hingerichtet

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte das Verfahren gegen Umweltministerin Siegesmund und weitere Beteiligte im September dieses Jahres eingestellt. Tatsächlich sei am 17.02.2018 durch Mitarbeiter des Bundesforstes die letale Entnahme von zwei männlichen sowie am 27.02.2018 die letale Entnahmen von einem weiblichen Wolf-Hund-Mischling auf dem Truppenübungsplatz in Ohrdruf erfolgt, heisst es im Einstellungsschreiben des Urteils.

Aus den zur Akte gelangten Untersuchungsbefunden des Leibnitz-Institutes für Zoo- und Wildtierforschung vom 07.05.2018, hätte sich ergeben, dass am 27.02.2018 ein neun Monate altes weibliches Tier (Wolf-Hund-Hybride) durch einen Kopfschuss und am 17.01.2018 zwei männliche Hund-Wolf-Hybriden auf dem Truppenübungsplatz durch Schüsse getötet worden seien.

In ihrer Begründung schreibt die Staatsanwaltschaft unter anderem, dass die Tötung favorisiert worden sei, da man frei geborenen Tieren eine Unterbringung in einem Park nicht zumuten wolle. (Anmerkung Wolfsschutz: der geplante Park ist kein normaler für Besucher zugänglicher Park). Außerdem sei der Bestand der Art als solcher nicht gefährdet und die Verantwortlichen seien davon ausgegangen, dass „vernünftige“ Gründe vorgelegen hätten. Außerdem habe man unter Zeitdruck gehandelt.

Beschwerde der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. gegen die Einstellung des Verfahrens

In ihrer Beschwerde legt die DJGT insbesondere dar, dass die beschuldigten Entscheidungsträger wie ihre namentlich bekannten Berater sich zu ihrer Rechtfertigung weder auf die Hinweise der Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) vom 30.10.2018, noch auf die Empfehlung 173 der Berner Konvention berufen können. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, entlastet sie nicht, da die Besonderheiten der vorliegenden Konstellation nicht berücksichtigt sind. Dazu erfordern ordnungsgemäße Ermittlungen die sachverständig zu belegende Gefahr, dass sich die sechs Hybriden so stark ausbreiten, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder vernichten. Diese besteht bei einer Hybridisierungsrate von unter 1 % aber nicht. Auch auf weitere noch erforderliche Ermittlungshandlungen wird hingewiesen. Die DJGT hatte bereits zu den Vorgängen am 24.04.2018 eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht.

Hier der Link zur Beschwerde: http://www.djgt.de/system/files/305/original/191125_DJGT_Dienstaufsichtsbeschwerde_anonymisiert.pdf

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. schließen uns dieser Beschwerde an

Gegen die Tötung der Mischlingswelpen hatten wir bereits protestiert und auch zwei Mal Anzeige gegen die Ministerin sowie weitere Personen erstattet. Wir schließen uns nun der Dienstaufsichtsbeschwerde der Deutschen Juristischen Gesellschaft an.

Siegesmund will weiter töten

Doch damit nicht genug: Laut Thüringer Allgemeine ist das Thüringer Umweltministerium auch in diesem Jahr von seinem ursprünglichen Plan abgerückt, die neuen Welpen, die die Ohrdrufwölfin mit einem ihrer verbliebenen Söhne im Frühjahr gezeugt hatte, leben zu lassen. Zitat: „Das Umweltministerium will die fünf im Mai geborenen Wolfshybriden jetzt doch töten lassen. Es ist damit von seinem Ursprungsplan abgerückt, die Ohrdrufer Hund-Wolf-Mischlinge einzufangen, um sie im Bärenpark Worbis unterzubringen, der zu diesem Zweck für 76.403 Euro umgebaut wurde. „Ein Antrag auf letale Entnahme der 2019 geborenen Wolf-Hund-Hybriden wurde von der oberen Naturschutzbehörde positiv beschieden“, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Die rechtliche Grundlage einer Tötung finde sich im Bundesnaturschutzgesetz. „Sie dient dem Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen.“ Mit anderen Worten: Sie dient der genetischen Reinerhaltung der Tierart Wolf.“

Solche Argumente befördern geradezu rassistische, nach rückwärts gerichtetete Naturschutzgedanken, die eigentlich gerade in Deutschland so nicht aufkommen dürften. Die Mischlingwelpen der Ohrdrufer Wölfin sind nämlich zum Teil schwarz und in Deutschland kommen schwarze Wölfe normalerweise nicht vor, sondern nur graue Wölfe. In den vergangenen Jahrhunderten haben sich mit Sicherheit immer einmal wieder Wölfe mit Hunden gepaart. Forscher meinen sogar, dass die schwarze Fellfarbe von amerikanischen Wölfen durch Hundegene in die Population eingetragen worden sei. Man ist sich nur nicht darüber einig, wann genau dies geschehen ist. In Italien leben heute schon schwarze Wölfe, die durch so genannte Hybridisierung entstanden sind. Die Rate in Deutschland liegt bei unter 1 %. Von einer Gefährdung des „reinen Wolfs“ kann außerdem überhaupt keine Rede sein.

Quellen: https://www.tlz.de/wolf-kostet-land-eine-halbe-million-euro-id227812481.html?utm_source=Facebook&utm_medium=Social&utm_campaign=share&__pwh=JVvfn1x3407%2FSr6oLMmoSA%3D%3D&fbclid=IwAR3SuIgF8MTMlhRW83k90syZ5SfCJbY1OWXH4CSUigH0ydiFUF1OZpOFBdo

https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/gotha/thueringer-wolfshybriden-sollen-jetzt-getoetet-werden-id227587915.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/04/19/wolfswelpentoetung-in-thueringen-wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-erneut-anzeige-gegen-umweltministerin-siegesmund-und-den-schuetzen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/03/27/drei-wolfswelpen-erschossen-wolfsschutz-deutschland-erstattet-anzeige-gegen-die-thueringer-umweltministerin-siegesmund/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/22/offener-brief-an-umweltministerin-siegesmund-heben-sie-auch-den-zweiten-schiessbefehl-auf-die-thueringer-wolfswelpen-auf/

Verlängerung des Schießbefehls auf die Thüringer Wolfsmischlingswelpen ist gesetzeswidrig

Copyright: Nabu Thüringen – Wildkamerabild. Die Mutter der Mischlingswelpen hatte sich vor zwei Jahren mit einem Hund gepaart. Ihre Welpen sind genauso streng geschützt wie reinrassige Wölfe.

Muss die Thüringer Umweltministerin Siegesmund ins Gefängnis? Almuth Hirt, Richterin a. D. schreibt in ihrer Stellungnahme: „Tötungen von Tieren einer streng geschützten Art stellen eine Straftat dar und sind mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.“ Auch die Verlängerung des Schießbefehls auf die Thüringer Wolfsmischlinge verstößt gleich gegen mehrere Gesetze. Es wird gegen die Ministerin sowie weitere Mitarbeiter ermittelt.

Das sinn- und empathielose Töten der Thüringer Mischlingswelpen geht in eine neue Runde. Im Januar erklärte ein Sprecher des Umweltministeriums dem MDR, dass die Tötungsgenehmigung auf die verbliebenen Welpen bis zum 31.12.19 verlängert worden sei. Das Landesverwaltungsamt hätte die Abschusserlaubnis zunächst nicht verlängern wollen, schreibt der MDR am 19. Januar. Das Amt hätte dies mit dem Ermittlungsverfahren gegen Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) begründet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt außer gegen die Ministerin auch gegen mehrere Mitarbeiter, und zwar wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Nachdem drei der sechs Hybriden geschossen wurden, waren im Frühjahr 2018 über 120 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Erfurt eingegangen. Auch wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. haben Anzeige erstattet. https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/03/27/drei-wolfswelpen-erschossen-wolfsschutz-deutschland-erstattet-anzeige-gegen-die-thueringer-umweltministerin-siegesmund/

Nun hat das Umweltamt anscheinend auch noch die im Gebiet der Ohrdrufer Wölfin ansässigen Jagdpächter enteignet. Das Tötungskommando soll anscheinend weniger Aufsehen erregen, als bei dem ersten Schießkommando. Hierbei soll ein extra aus den USA eingeflogener Trapper die Welpen zunächst mit Schlingfallen gefangen haben. Danach seien sie erschossen worden. Begründet wird die aktuelle „Maßnahme“ auch noch ausgerechnet mit dem §65 Bundesnaturschutzgesetz, in dem geregelt ist, dass Grundstückseigentümer sowie Nutzungsberechtigte Maßnahmen des Naturschutzes zu dulden haben. Zudem sei über diese Anordnung absolutes Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren, schreibt das Jägerblatt Jagderleben.  Beginn der Maßnahme sei bereits einen Tag nach Inkenntnis-Setzung der Beteiligten erfolgt, so das Jägerblatt weiter.

Stellungnahme von Richterin a. D. Almuth Hirth vom 16.03.2019 zur Verlängerung der Erlaubnis der Jagd auf die „Wolfshybriden“ auf dem Bundeswehrübungsplatz  Ohrdruf bis 31. 12. 2019

Nach Mitteilung des MDR Thüringen vom 16. 01. 2019 ist die bis 31.12.2018 befristete Abschusserlaubnis für die Wolfshybriden in Ohdruf bis 31.12.2019 verlängert worden. Nach den „Hinweisen zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG beim Wolf“ der Lana vom 30.10.2018, Seite 17 bedarf es nach Ablauf der Befristung einer Abschusserlaubnis einer erneuten Prüfung und Bewertung des Sachverhalts durch die zuständige Behörde. Diese Prüfung und Bewertung hat sich sowohl auf die der Abschusserlaubnis zugrunde gelegten Fakten, wie auf die rechtlichen Voraussetzungen zu erstrecken.

Wolfshybride zählen wie der Wolf zu den streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem Interesse; wie für den Wolf gilt auch für sie das Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, Ausnahmen hiervon sind nur unter den in § 45 Abs. 7 BNatSchG normierten  Voraussetzungen zugelassen. Auf das Gutachten der DJGT vom 26.04.2018, www.djgt.de wird Bezug genommen.

Hybriden stellen keine Gefahr für den Wolfsbestand dar

Die Voraussetzungen nach § 45 Abs. 7 Nr. 2 BNatSchG lagen weder für die bereits getöteten Hybriden vor, noch sind sie für die nun von der Entnahmeanordnung betroffenen Tiere gegeben. Der Ausnahmetatbestand setzt voraus, dass sich Exemplare besonders geschützter Arten so stark ausbreiten, dass sie andere Tiere von ihren Standorten verdrängen oder zu vernichten drohen ( Lütkes/ Ewer Kommentar zum BNatSchG, 2. Aufl § 45 Rn 37 ) . Bei einer von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung festgestellten Hybridisierungsrate der Wölfe in Deutschland von unter 1 % besteht keine Gefahr, dass die nun zum Abschuss freigegebenen Hybriden  ( einer oder zwei ) sich so stark ausbreiten, dass sie den sog. reinerbigen Wolf verdrängen.

Gesetze wurden übergangen

Die im Managementplan für den Wolf in Thüringen unter 6. 5 enthaltene Handlungsempfehlung, zweifelsfrei nachgewiesene Hybriden der Population zu entnehmen, widerspricht dem Grundsatz, dass Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG im Wege einer Einzelfallentscheidung unter Anwendung pflichtgemäßen Ermessens zu erteilen sind ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn 26 ). Derartige generelle Entnahmeempfehlungen stellen keine an § 45 Abs. 7 BNatSchG orientierte Einzelfallentscheidung dar, noch lassen sie Raum für die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens, verstoßen gegen das Gesetz und können daher nicht Grundlage von Ausnahmeentscheidungen sein. Managementpläne sind Handlungsempfehlungen an die zuständigen Behörden. Sie haben sich im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu halten. Sie können diesen Rahmen ausfüllen, ihn aber nicht verändern oder erweitern. Das gilt auch für Rechtsverordnungen nach § 45 Abs. 7 Satz 4 BNatSchG.

Soweit die Tötung von Hybriden auf die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention gestützt wird, wird auf das oben angeführte Gutachten der DJGT vom 26.04.2018 verwiesen. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Empfehlung 173 im Ergebnis zu einer Aufhebung des strengen Schutzes der Hybriden nach Anhang II der Berner Konvention und damit de facto zu einer Änderung des Anhangs II führt. Eine derartige Änderung kann jedoch nicht im Wege einer Empfehlung erfolgen, sondern muss das in Art. 17 der Konvention vorgeschriebene Verfahren einhalten. Dieses Verfahren wurde durch die Empfehlung 173 umgangen. Die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses ist daher gesetzeswidrig, da sie gegen die in Art 17 der Berner Konvention normierten Vorgaben verstößt.

Wolfshybride nicht gefährlich

Für die häufig behauptete erhöhte Gefährlichkeit von Wolfshybriden in freier Natur gibt es keine Belege. Darüber hinaus ist eine Ausnahme von den Verboten des § 44 BNatSchG wie bereits ausgeführt im Wege einer Einzelfallentscheidung zu treffen ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn. 26 ), auch im Fall des § 45 Abs. 7 Nr. 4 BNatSchG, sodass eine generell angenommene höhere Gefährlichkeit eine Ausnahmegenehmigung nicht rechtfertigt. Dass die noch verbliebenen Hybriden eine Gefahr für die Sicherheit von Menschen darstellen, ist nicht festgestellt.

Tötungen von Tieren einer streng geschützten Art stellen eine Straftat dar und sind nach § 71 Abs. 1 Nr. 1, 2 i. V m. § 69 Abs. 2 Nr. 1 Buchst a, b BNatSchG mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.

Almuth Hirt
Vorsitzende Richterin am
Bayerischen Obersten Landesgericht a. D.

Quellen: https://www.jagderleben.de/news/thueringer-wolfshybriden-jagdpaechter-enteignet

https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/gotha/woelfe-abschuss-ohrdruf-100.html

Wolfsmischlinge – Schriftstück der DJGT erhebt schwere Vorwürfe gegen das Thüringer Umweltministerium

Drei Tiere noch immer in Lebensgefahr!

Update zur Lage der Wolfsmischlinge in Thüringen. Stellungnahme der DJGT erhebt schwere Vorwürfe.

Auf unsere Anfrage vom 18.06.18 ob es Neuigkeiten zur Lage der Wolfsmischlingswelpen in Thüringen sowie ihrer Wolfsmutter gibt, erhielten wir lediglich die knappe Auskunft, dass noch drei Hybriden vorhanden sein müssten. Eine Abschussgenehmigung würde weiter vorliegen. Gegenwind bekommt das Thüringische Umweltministerium jedoch noch immer und von immer mehr Seiten. Wir von Wolfsschutz-Deutschland hatten Anzeige gegen Ministerin Siegesmund erstattet.  Siehe auch: https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/03/27/drei-wolfswelpen-erschossen-wolfsschutz-deutschland-erstattet-anzeige-gegen-die-thueringer-umweltministerin-siegesmund/

Auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. erhebt mit ihrer Stellungnahme schwere Vorwürfe gegen die Behörde. Auch moniert die Vorsitzende Almuth Hirth, Richterin am BayObLG a.D. , die Vorgehensweise, dass die Welpen von einem eigens engagierten Trapper in Schlingfallen gelockt und anschließend von Jägern erschossen worden sein sollten. In einer Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 27.03.2018 wird der Einsatz von Schlingfallen erwähnt, aus einem MDR-Bericht wurde der Passus entfernt. 

Abschuss mit keinem Gesetz vereinbar

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. wertet die Tötung und die dabei verwendeten Mittel der drei Hybridwölfe als rechtswidrig und spricht sich gegen den Abschuss der verbliebenen Tiere bei Ohrdruf aus. Es würde kein Ausnahmebestand vorliegen. Ebenso sei kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzrechts vorhanden. Nach wissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Gattung Wolf. Auch aus artenschutzrechtlicher Sicht bestehe kein Grund zur Entnahme. Ausnahmen dürften nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben wären. Weiter argumentiert die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., dass das Muttertier zwar mutmaßlich 65 Schafe im näheren Umkreis gerissen hätte, in Thüringen aber zirka 120.000 Schafen gehalten werden würden. So käme eine Entnahme zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden auch nicht in Betracht. Weiterhin entkräftet das Gutachten eine Entnahme im Interesse der Gesundheit des Menschen, im öffentlichen Interesse sowie aus Gründen des Artenschutzes. Zitat: „Die Entnahme von Hybridwölfen aus der Natur wird mit Artenschutzgründen und damit begründet, dass international Einigkeit darüber besteht, dass die Hybridisierung  für die Wolfspopulation unerwünscht ist. Dies kann den Schutzstatus der Hybriden nicht beseitigen und stellt keinen vernünftigen Grund dar. Auch gegenüber reinrassigen Wölfen könnte man argumentieren, das sie unerwünscht sind und so den Artenschutz ad absurdum führen.“

Die Tötung der Wolfshybriden sei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt gewesen. Auch die Verwendung von Schlingfallen verstöße  sowohl gegen Naturschutzrecht als auch gegen das Tierschutzrecht. Dies gelte auch für die verbliebenen Wolfshybriden, heißt es in dem Gutachten zum Abschluss.

Hier geht es zum kompletten Schriftstück: Formatiert RW Abschuss Hybridwolf_Endversion_überarbeitet-1-1

Besenderung der Mutterwölfin überflüssig

Das Ministerium gab uns darüber hinaus Auskunft darüber, dass über die Besenderung der Wolfsmutter im Herbst 2018 neu entschieden werden müsse. Hier müssten beispielsweise erneut Fallen aufgestellt werden. Wir sind der Meinung, dass auch überhaupt kein vernünftiger Grund für die Besenderung der Wolfsmutter vorliegt. Vielmehr sollten Nutztierhalter in der richtigen Handhabe von Zäunen und gegebenenfalls Herdenschutzhunden unterwiesen werden. Wir widersprechen erneut der Tötung der verbliebenen Wolfsmischlinge.