Wolfswelpentötung in Thüringen: Wolfsschutz Deutschland e. V. erstattet erneut Anzeige gegen Umweltministerin Siegesmund und den Schützen

Das Thüringer Umweltministerium meldete in einer Pressemitteilung https://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/109444/index.aspx dass im Rahmen des Wolfsmanagements ein weiterer Hybrid-Abschuss am vergangenen Wochenende bei Ohrdruf abgeschossen worden wäre.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. stellen erneut Anzeige gegen die Umweltministerin Siegesmund (Grüne) und gegen den unbekannten Schützen. Dazu die Stellungnahme von Richterin a. D. Almuth Hirt:

Wolfshybride zählen wie der Wolf zu den streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem Interesse; wie für den Wolf gilt auch für sie das Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, Ausnahmen hiervon sind nur unter den in § 45 Abs. 7 BNatSchG normierten  Voraussetzungen zugelassen. Auf das Gutachten der DJGT vom 26.04.2018, www.djgt.de wird Bezug genommen.

Wolfsmischlinge stellen keine Gefahr für den Wolfsbestand dar

Die Voraussetzungen nach § 45 Abs. 7 Nr. 2 BNatSchG lagen weder für die bereits getöteten Hybriden vor, noch sind sie für die nun von der Entnahmeanordnung betroffenen Tiere gegeben. Der Ausnahmetatbestand setzt voraus, dass sich Exemplare besonders geschützter Arten so stark ausbreiten, dass sie andere Tiere von ihren Standorten verdrängen oder zu vernichten drohen ( Lütkes/ Ewer Kommentar zum BNatSchG, 2. Aufl § 45 Rn 37 ) . Bei einer von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung festgestellten Hybridisierungsrate der Wölfe in Deutschland von unter 1 % besteht keine Gefahr, dass die nun zum Abschuss freigegebenen Hybriden  ( einer oder zwei ) sich so stark ausbreiten, dass sie den sog. reinerbigen Wolf verdrängen.

Gesetze wurden übergangen

Die im Managementplan für den Wolf in Thüringen unter 6. 5 enthaltene Handlungsempfehlung, zweifelsfrei nachgewiesene Hybriden der Population zu entnehmen, widerspricht dem Grundsatz, dass Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG im Wege einer Einzelfallentscheidung unter Anwendung pflichtgemäßen Ermessens zu erteilen sind ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn 26 ). Derartige generelle Entnahmeempfehlungen stellen keine an § 45 Abs. 7 BNatSchG orientierte Einzelfallentscheidung dar, noch lassen sie Raum für die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens, verstoßen gegen das Gesetz und können daher nicht Grundlage von Ausnahmeentscheidungen sein. Managementpläne sind Handlungsempfehlungen an die zuständigen Behörden. Sie haben sich im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu halten. Sie können diesen Rahmen ausfüllen, ihn aber nicht verändern oder erweitern. Das gilt auch für Rechtsverordnungen nach § 45 Abs. 7 Satz 4 BNatSchG.

Soweit die Tötung von Hybriden auf die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention gestützt wird, wird auf das oben angeführte Gutachten der DJGT vom 26.04.2018 verwiesen. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Empfehlung 173 im Ergebnis zu einer Aufhebung des strengen Schutzes der Hybriden nach Anhang II der Berner Konvention und damit de facto zu einer Änderung des Anhangs II führt. Eine derartige Änderung kann jedoch nicht im Wege einer Empfehlung erfolgen, sondern muss das in Art. 17 der Konvention vorgeschriebene Verfahren einhalten. Dieses Verfahren wurde durch die Empfehlung 173 umgangen. Die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses ist daher gesetzeswidrig, da sie gegen die in Art 17 der Berner Konvention normierten Vorgaben verstößt.

Wolfshybride nicht gefährlich

Für die häufig behauptete erhöhte Gefährlichkeit von Wolfshybriden in freier Natur gibt es keine Belege. Darüber hinaus ist eine Ausnahme von den Verboten des § 44 BNatSchG wie bereits ausgeführt im Wege einer Einzelfallentscheidung zu treffen ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn. 26 ), auch im Fall des § 45 Abs. 7 Nr. 4 BNatSchG, sodass eine generell angenommene höhere Gefährlichkeit eine Ausnahmegenehmigung nicht rechtfertigt. Dass die noch verbliebenen Hybriden eine Gefahr für die Sicherheit von Menschen darstellen, ist nicht festgestellt.

Tötungen von Tieren einer streng geschützten Art stellen eine Straftat dar und sind nach § 71 Abs. 1 Nr. 1, 2 i. V m. § 69 Abs. 2 Nr. 1 Buchst a, b BNatSchG mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.

 

13 Gedanken zu „Wolfswelpentötung in Thüringen: Wolfsschutz Deutschland e. V. erstattet erneut Anzeige gegen Umweltministerin Siegesmund und den Schützen

  1. Mir fehlen die Worte bei solchen Taten. Profit und Lobbyismus vor Naturschutz. Null Verständis für Tiere, die hier jahrhundertelang heimisch waren. Null Interesse für völlig normale, biologische Abläufe.

  2. FUCK!! Bitte um Entschuldigung für diese Wortwahl, aber manche Dinge lassen mich einfach fluchen…Hoffe inständigst, dass diesmal ein starkes Zeichen für die Wölfe/Mischlinge gesetzt wird – es können doch nicht alle Gerichte in diesem Lande wiederholt Fehlurteile fällen (oder Klagen gar nicht erst zulassen). Göttin Justitia sollte blind sein, nicht die sie vertretenden Beamten…In diesem Sinne: Schluß mit ungebremst gesetzesbrechenden Politikern und deren Handlangern!

  3. Hier eine doch recht aggressive und doch meines Erachtens folgerichtige Frage ( nebenbei ausdrücklich vermerkt: ich gehöre NICHT zu den politisch rechtsgerichteten Mitmenschen! ): Wolfshybride werden erlegt. Was ist mit Menschen, deren Eltern aus zwei Kulturkreisen oder Rassen stammen?

  4. Ich frage mich inzwischen, gibt es Gesetze nur für den ganz normalen Bürger, aber nicht für die neuen Politruks in Deutschland? Grün stand mal für eine Partei, die etwas bewirken wollte und auch ankam, heute sind sie alle wie die anderen, egal welcher Couleur, das Weiterdenken hört beim eigenen Portemonnaie auf – danach eben die Sintflut. Das teilweise dümmliche Wahlvolk in Deutschland tippelt ausgerechnet in letzter Zeit hinter den Grünen her. Und damit hinter einer Frau Göring-Eckradt, die doch allen Ernstes unlängst behauptete, die Nazis hätten die Frauenkirche in Dresden zerstört… Bei einem solchen Geschichtsverständnis kann man nur sagen: Stoppt die Grünen, sie wissen nichts und sie wissen also nicht, was sie tun…

  5. Ich bin besonders irritiert über an Tötungen/Schießbefehl freigebenden Richtern. Wie kann das sein?! Für diese Fälle nun erhoffe ich mir doch sehr, dass richterlicherseits Recht – sprechung stattfindet über die Anzeige.

  6. Ich hoffe inständig, dass „Bündnis 90/ Die Grünen“ einen kräftigen Denk Zettel bei der nächsten Wahl erhalten. Da stellen sich Habeck und Baerbook hin und verkünden vor der Wahl, sie stehen für mehr Tierschutz und mehr Natur Schutz! Ich frage mich berechtigt:“ Wo bleiben die gesteckten Ziele, wenn Albrecht in Schleswig-Holstein und Siegesmund in Thüringen gnadenlos, erbarmungslos, ignorant und verantwortungslos ungerechtfertigter Weise Wölfe oder Hybriden töten lassen? Die Ämter, welche beide bekleiden, ist jeweils ein Umwelt Ministerium! Unsere Umwelt zu schützen, sich schützend vor die Wölfe zu stellen, das ist die Aufgabe eines jeden Umwelt Ministers und nicht vor der Landwirtschafts/Jäger Lobby in die Knie zu gehen und auf Grund von Jägerlatein strafbare Handlungen begehen! Eine Schande und mit nichts zu rechtfertigende Umwelt Zerstörung , abgesehen davon, dass solche Ministerien die Verbreitung der Arten Vielfalt eher stoppen, als dazu bei zu tragen, dieser eine Chance zur Vermehrung zu geben! Das werden wir nicht einfach so hinnehmen, denn „Die Grünen“ geben nicht nur ein schlechtes Vorbild ab, sondern sie zeigen sich total unglaubwürdig und das wird bei vielen Wählern entsprechend „honoriert“ werden.

  7. nach all diesen Vorfällen ist hoffentlich jedem Tierschützer klar, dass auch die Grünen nicht mehr wählbar sind. Auch sie sind eingeknickt und Lobbyhörig! Diese Politiker stellen sich über das Gesetz, es ist eine Schande. im übrigen stimme ich den vorhergehenden Kommentaren voll zu. Ich bin entsetzt, traurig und wütend!

  8. Man weiter so unvernünftig handeln! Bald ist die gesamte Tierwelt dermaßen dezimiert, daß jeder vernünftige Mensch sich fragen wird:“Was haben unsere Altvorderen denn bloß mit der gesamten Welt gemacht? Wie soll das bloß weitergehen?“

  9. Man hat vor Jahren Impfköder für Füchse gegen Tollwut ausgelegt. Köder mit Medikamenten auszulegen gegen die Räude wäre für Fuchs und Wolf dringend erforderlich wenn sich die Bestände erholen und vermehren sollen. Was das Artensterben bei so vielen Tieren angeht so rate ich jedem aktiv zu helfen zum Beispiel durch ganzjährige Vogelfütterung. Ich praktiziere das jetzt schon einige Jahre und wir haben viele Vogelnester auf unserem Grundstück.

  10. Hoffentlich werden die Verantwortlichen, die so gewaltig den Tierschutz verletzen, ENDLICH zur Rechenschaft gezogen! Ein/e Richter/in, die das Töten unter Schutz stehende Tiere erlauben , MÜSSEN IHRES AMTES ENTHOBEN WERDEN! Wann hat die Jägerlobby ENDLICH KEINE MACHT mehr über die Politik?

  11. Feige Tierkinder-Mörder ! Ob das rechtliche Konsequenzen für die Ministerin haben wird ? Glaube kaum…
    Wurde wegen sowas schon mal ein Minister rechtsgültig verklagt ? Höchste Zeit.

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