Thüringer Umweltministerium zieht Schießgenehmigung auf Wölfin zurück und zahlt weiter Weideprämie

Das Land Thüringen hat die Abschussgenehmigung für die auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf lebende Wölfin zurückgenommen,“ so der MDR am 04. Janaur 2021. Herdenschutzmaßnahmen hätten gewirkt und ein Abschuss wäre nicht mehr verhältnismäßig, wird Staatssekretär Olaf Müller weiter in dem MDR-Artikel zitiert. Wolfsschutz-Deutschland e. V. zeigt sich sehr erfreut darüber, dass Umweltministerin Siegesmund ganz augenscheinlich ihren Feldzug gegen eine Wolfsfamilie aufgegeben hat und wohl eingesehen hat, dass Abschüsse nichts bringen. Stattdessen soll die Schaf- und Ziegenprämie auch im Jahr 2021 weiter gezahlt werden.

Wölfin Ohrdi darf nicht mehr abgeschossen werden. Wir hoffen, dass sie auchin diesem Jahr wieder Nachkommen mit ihrem Wolfsgatten zeugt. Beispielbild © Brigitte Sommer

Die Antragsunterlagen dazu stehen auf der Internetseite des Thüringer Umweltministeriums zur Verfügung: https://umwelt.thueringen.de/schazie

Weideprämie statt Wolfstötung

„Weil es weiterhin keine bundesweite Prämie geben würde, sei die Unterstützung der Thüringer Schäferinnen und Schäfer umso wichtiger,“ wird Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) in einer Pressemeldung vom 18.01.2021 zitiert.

Die Thüringer Prämie in Höhe von 25 Euro pro Tier sei bei ihrer Einführung im Jahr 2019 in Deutschland einmalig gewesen. Inzwischen hätten auch Hessen, Sachsen und Bayern eine Schaf-Ziegen-Prämie nach Thüringer Vorbild eingeführt. Die Schaf-Ziegen-Prämie kann bis zum 31.03.2021 neu beantragt werden. Wer die Prämie bereits 2019 oder 2020 beantragt hat, muss bis zum 31.03.2021 lediglich einen Auszahlungsabruf einreichen.  Auch im vergangenen Jahr setzte sich Thüringen im Bundesrat mit einer Initiative für eine bundesweite Weidetierprämie von 30 Euro je Mutterschaf oder –ziege ein. Die Initiative fand im Bundesrat zwar eine Mehrheit, die Bundesregierung hat die Einführung einer Weidetierprämie für Schafe und Ziegen allerdings erneut abgelehnt. So wird es also auch im Jahr 2021 keine Weidetierprämie auf Bundesebene geben.

Die maximale Fördersumme für die einzelnen Schäferinnen und Schäfer ist aufgrund europarechtlicher Vorgaben auf 20.000 Euro innerhalb von 3 Jahren begrenzt (De-minimis-Beihilfe). Für das Antragsjahr 2021 sind Finanzmittel für die Thüringer Schaf- und Ziegenprämie im Landeshaushalt eingestellt.

Mehr Wolfsabschuss gleich weniger Weidetierschutz

Eine wissenschaftliche Theorie zu Wolfsabschüssen besagt, dass eher das Gegenteil von besserem Schutz für Weidetiere erreicht werden würde. Sie besagt, dass der Abschuss von Wölfen, vor allem von trächtigen Tieren oder Elterntieren, ganze Rudel destabilisieren oder sogar ganz auflösen könnte. Dies könne dann unter anderem eine Neuordnung der Territorien auslösen. Versprengte Einzeltiere und Wölfe, die ihr neues Territorium noch nicht kennen, würden dann auf Nutztierherden als Beute zurückgreifen. Schlichtweg deshalb, weil diese besser auffindbar und verletzlicher als wilde Beutetiere seien. Mehr Wolfsabschüsse führen zu mehr versprengten Einzeltieren und Gebietswechseln, wodurch die Risse an Nutztierherden steigen würden. Die Folge wären weitere Abschüsse von Wölfen – und der Kreislauf beginne von Neuem.

Schäfer Neumann hatte bereits vor Jahren in Brandenburg anhand seiner eigenen Tiere nachgewiesen, dass ortsansässige Wölfe Schafe sogar schützen können. Hätten die Wölfe einmal begriffen, dass sie an die Weidetiere nicht herankommen, würden sie mit Angriffen aufhören. Dadurch, dass Wölfe ihr Revier verteidigen würden, schützten sie Schafe auch vor Wolfsrudeln, die noch keine Erfahrung mit ausreichend geschützten Weidetieren gemacht hätten, so der Tenor des Schäfers, der sowohl mit wolfsabweisenden Zäunen als auch mit Herdenschutzhunden arbeitete.

Im vergangenen Jahr wurde bereits der Abschuss der Wölfin von einem Gericht untersagt.  Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/21/erster-teilerfolg-in-thueringen-gericht-untersagt-abschuss-der-mutterwoelfin-jagd-auf-welpen-geht-aber-weiter/

Die Hauptverhandlung wäre in der vergangenen Woche gewesen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatte diverse Anzeigen gegen die Umweltministerin gestellt und auch als einziger Verein heftig gegen den unserer Ansicht nach nicht rechtsmäßigen Abschuss der frei geborenen Wolfsmischlingswelpen aus den Jahren 2019 und 2018 protestiert.

Quellen: https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/gotha/wolf-ohrdruf-abschuss-keine-genehmigung-100.html

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/schaf-ziegen-praemie-wird-auch-2021-in-thueringen-ausgezahlt

https://www.infosperber.ch/umwelt/wolfsabschuss-zum-herdenschutz-kaum-wissenschaftliche-belege/?fbclid=IwAR3GBq5ucHe7VpmFk4ZwT4i30XZfzb2YDbRo5bSYfaz8CM7-3mYYWC_nOb4

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/19/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-und-stellt-anzeige-wegen-erneuter-toetung-so-genannter-hybriden-in-thueringen/

 

 

Wolfswelpen in Thürungen komplettieren erstes Rudel

Obwohl so genannte Experten daran zweifelten, dass die Ohrdrufer Wölfin im Alter von zirka neun Jahren noch einmal Nachwuchs bekommen könnte, zeigen nun Bilder aus einer Wildkamera des Umweltministeriums das Gegenteil. Auf Wildkamerabildern tummeln sich mehrere Wolfswelpen. Das freut uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sehr. Gleichzeitig hoffen wir, dass die Abschussfarce der Thüringer Umweltministerin Siegesmund (Grüne) auf diese Wolfsfamilie damit endlich beendet wird.

Wolfswelpen in Thüringen. ©TMUEN

Zwei Mal hintereinander hatte die Wölfin Ohrdri mangels Anwesenheit eines Wolfsrüden in der Paarungszeit mit einem streunden Hund Welpen gezeugt und es sogar geschafft, diese Welpen alleine großzuziehen. Wegen einer angeblichen Notwendigkeit der Erhaltung der „Reinrassigkeit der deutschen Wölfe“ wurden die meisten dieser Wolfskinder allerdings getötet, obwohl so genannte F1-Hybrinden zu dem Zeitpunkt den gleichen Schutzstatus laut EU-Recht wie Wölfe genossen hatten. Dies wurde allerdings zwischenhzeitlich mit Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) Anfang des Jahres aufgehoben. Seither läuft aber ein Pilotverfahren gegen Deutschland.  Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. protestierten vehement und erstatteteten auch Anzeige gegen die Thüringer Umweltministerin Siegesmund. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/19/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-und-stellt-anzeige-wegen-erneuter-toetung-so-genannter-hybriden-in-thueringen/

Wolfsmutter sollte abgeschossen werden

Doch nicht nur die Welpen sollten nach dem Willen der Grünen Umweltministerin sterben. Auch die Mutter Ohdri geriet Anfang des Jahres auf die Abschussliste. Eine Schlappe gab es dann allerdings im Juli für das Thüringer Umweltminsterium und Umweltministerin Anja Siegesmund. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hatte mit Beschluss vom 2. Juli 2020 den Vollzug der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Genehmigung zum Abschuss der auf dem Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes Ohrdruf-Jonastal lebenden Wölfin weiterhin ausgesetzt. Wir berichteten hier: http://Eine Schlappe gab es gestern für das Thüringer Umweltminsterium und Umweltministerin Anja Siegesmund. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 2. Juli 2020 den Vollzug der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Genehmigung zum Abschuss der auf dem Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes Ohrdruf-Jonastal lebenden Wölfin weiterhin ausgesetzt.

Ein Umdenken dank nun „reinrassiger“ Welpen?

„Wir freuen uns über das erste echte Wolfsrudel in Thüringen seit 150 Jahren. Das ist ein Erfolg für den Artenschutz. Gleichzeitig bleiben wir an der Seite der Schäferinnen und Schäfer, um den maximalen Schutz ihrer Herden zu ermöglichen“, wurde Umweltstaatssekretär Olaf Möller in einer Pressemitteilung vom 14.08.2020 zitiert. Die Aufnahmen zeigten jeweils zwei Jungtiere, die phänotypisch mitteleuropäischen Wolfswelpen entsprechen würden. Der genetische Nachweis stehe jedoch noch aus. Mit dem Nachweis des Wolfsnachwuchses wechsele der Status des Wolfsvorkommens bei Ohrdruf von „Paar“ auf „Rudel“. Zitat: Auf den vorliegenden Bildern läuft um 2.49 Uhr erst die Wölfin durch das Blickfeld der Kamera, drei Minuten später folgen ihr zwei Welpen. Der zweite Nachweis der Jungtiere gelang am Abend desselben Tages. Um 22:23 Uhr lichteten die Kameras erneut beide Welpen ab. Es sind die einzigen vorliegenden Aufnahmen, die den bislang vermuteten Wolfnachwuchs bestätigen. Die genaue Anzahl und das Geschlecht der Welpen sind nicht bekannt. Über die Fotofallenaufnahmen ist lediglich gesichert, dass es sich um mindestens zwei Tiere handelt. Die jungen Wölfe sind zum jetzigen Zeitpunkt etwa 3 Monate alt. Meist bleiben die Nachkommen bis zu ihrer Geschlechtsreife im Alter von ein bis zwei Jahren im Rudelverband.“

Weidewonne? Schaf- und Ziegenhaltung für Fleischgewinnung massiv vom Land subventioniert

Gleichzeitig soll laut einer Thüringer Vermarktungsinitiative der Umsatz für für Lammfleisch deutlich wachsen. Dafür überreichten Umweltstaatssekretär Olaf Möller und Alexander Bonde, Generalsekretär der Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) vor wenigen Tagen  einen Förderbescheid an die Naturstiftung David.

Die DBU finanziert 67.476 EUR, vom Thüringer Umweltministerium fließen 60.0000 EUR. Das Projekt der Naturstiftung David hat ein Volumen von rund 135.000 EUR und läuft vorerst bis Juli 2021. Zukünftig sollen Fleisch und Wolle so in ganz Thüringen unter der Marke „Weidewonne“ vertrieben werden. Dazu sollen regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsketten etabliert und ausgebaut werden. Projektpartner sind dabei die zwölf Thüringer Natura‐2000‐Stationen, das Natura 2000-Kompetenzzentrum, der Landesverband der Thüringer Schafzüchter und das Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum.

Schaftstod durch Schlachter akzeptiert

Bei so vielen Subventionen sollte es doch nun endlich auch von Seiten der Weidetierhalter möglich sein, auch in den Schutz ihrer Tiere zu investieren, die wohl nachweislich eben nicht als Streicheltiere und reine Landschaftspfleger gehalten werden sollen. Insofern wundern wir uns schon über emotionalisierte Aufschreie von Schäfern und der Presse, wenn der Wolf sich ab und an auch mal ein Schaf holt; zumal es Entschädigungen gibt, HSH und auch noch Zäune bezahlt und gefördert werden.

Hier geht es zur Pressemitteilung: https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/wolfnachwuchs-in-thueringen

Sehr übersichtliche Rissliste mit wenigen Vorkommnissen in Thüringen: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Natur_Artenschutz/Wolf_Luchs_Biber/20200903.pdf

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/weidewonne

Wolfsmanagementplan Thüringen: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/00_tlubn/Naturschutz/Dokumente/4_wolf_luchs/managmentplan_wolf.pdf

Förderrichtline: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/00_tlubn/Naturschutz/Dokumente/4_wolf_luchs/foerderantraege_wolf_luchs/2019-11-19_nichtamtl.-Lesefass._AEnderung_Richtlinie_Wolf-Luchs_Website_TMUEN.pdf

 

 

Erster Teilerfolg in Thüringen – Gericht untersagt Abschuss der Mutterwölfin, Jagd auf Welpen geht aber weiter

@ Brigitte Sommer – Beispielbild Wolfspaar: Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Das Verwaltungsgericht Gera hat gestern den Abschuss der Mutterwolfin Ohrdri vorläufig untersagt. Dies ist ein erster Teilerfolg.Weiterhin gefährdet sind jedoch die Mischlingswelpen, deren Abschuss nach wie vor beschlossene Sache zu sein scheint. Auch die anderen Verbände wie NABU und BUND hatten sich für deren Abschuss ausgesprochen, während Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige wegen der Abschüsse von nunmehr zwei der fünf Welpen erstattet hat. Weiterhin besteht auch die Gefahr, dass die Wölfin und ihr neuer Wolfspartner „versehentlich“ erschossen werden könnten, weil im Schießbefehl auf die Wolfsmischlinge aufgeführt ist, dass bis zum 30. April auch  auf „graue“ Tiere  geschossen werden dürfe. Die Mischlingswelpen sind schwarz. Ohrdri und ihr Partner grau.

Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Wölfe in FFH-Gebieten noch strenger geschützt

Das Verwaltungsgericht Gera habe gestern  einem Eilantrag des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband Thüringen e.V. (NABU), stattgegeben und die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die angegriffene Entnahmegenehmigung wiederhergestellt,“ heißt es in einer Pressemitteilung. Damit dürfe die vom Freistaat Thüringen angeordnete sofortige Tötung („Entnahme“) einer in dem europäischen Schutzgebiet „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ansässigen Wölfin (und ggf. eines weiteren Wolfes) zunächst nicht vollzogen werden.

Nach Auffassung der Kammer hätte das Landesamt bei seiner Entscheidung nicht nur die artenschutzrechtlichen Vorschriften ins Auge fassen müssen. Vielmehr hätte es vorrangig beachten müssen, dass die Wölfin zu einer Tierart gehört, die wesentlicher Bestandteil des europäischen Schutzgebietes „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ist und als solche durch die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über den Gebietsschutz besonderen Schutz beanspruchen kann. Die Kammer habe entschieden, dass selbst wenn die Tötungsentscheidung der Wölfin als Maßnahme der unmittelbaren Gebietsverwaltung betrachtet werde, die Behörde nicht aufgeklärt und geprüft habe, ob diese im Hinblick auf den Gebietsschutz auch verhältnismäßig sei. Möglicherweise sind weniger einschneidende Maßnahmen möglich, die zu einen Ausgleich zwischen der Nutztierhaltung und der Existenz der Wölfe führen. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang die Prüfung des durch öffentliche Mittel geförderten Einsatzes höherer Zäune, des umfangreicheren Einsatzes von Schutzhunden und der Installation ortsfester Pferche angesprochen.

NABU für Erhaltung der Mutter, aber für Abschuss der Welpen

Im Klartext sagt das Gericht damit, dass Wölfe in FFH-Gebieten unter noch höherem Schutz stehen. Dieses Urteil könnte evtl. auch Auswirkungen auf Wolfsrüde Roddy haben, der in Niedersachsen auch in einem FFH-Gebiet lebt. In diesem Fall hat der Niedersächische Umweltminster Lies bislang über 1,2 Millionen Euro für eine erfolglose Jagd auf den Familienvater ausgegeben. Dem gegenüber stehe ein Schaden von etwas mehr als 500 Euro. Das Gericht hät es also für zumutbar, dass in Herdenschutzmaßnahmen intensiviert wird. Die Jagd auf die Thüringer Mischlingswelpen ist durch dieses Urteil leider noch immer im vollen Gange. Der NABU hatte zwar gegen den Abschuss der Mutterwölfin geklagt, doch den Abschuss der Welpen beführworte man aus artenschutzrechtlichen Gründen, heisst es.

Wir von Wolfsschutz Deutschland haben Anzeige gegen alle ausführenden und entscheidenden Personen gestellt, die am Abschuss der Welpen beteiligt sind.

Die Heraufbeschwörung der Gefahr einer Zerstörung des reinen Erbes der Wölfe gehört ins Reich der Fake-News

Gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  zählt der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Diesem strengen Schutzstandard unterliegen auch Hybridwölfe,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehören Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe sind zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier darf damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, stellt kein Argument dar, weil sich zum Beispiel fünf, bzw. drei verbliebenen Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate beträgt in Deutschland  unter einem Prozent.

Gefahr, dass Wölfin oder ihr Partner „versehentlich“ abgeschossen wird, besteht wohl weiter

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gelte für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020, heißt es in der Pressemitteilung des Umweltamtes. Damit solle sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Rechtliche Analyse und Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. http://www.djgt.de/system/files/320/original/Kurzposition_VG_Gera.pdf?fbclid=IwAR35sqbIpmwy8daB4zLOCv2gRlm_PleiB8Uv6F_qKheNW7OpePOyyaP8OUI

Hier der Link zur Presseinfo

http://www.vgge.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/7C7103088943E827C12585140061AEA6/$File/03-2020%20Presseerklärung%20Wolfentnahme.pdf?OpenElement

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert und droht mit Anzeige wegen des geplanten Abschusses der Ohrdrufer Wölfin in Thüringen

Beispielfoto Wölfin © Brigitte Sommer

Das Thüringer Umweltministerium kündigte am Mittwoch an, einen Abschussantrag zur Tötung der Thüringer Wölfin Ohrdri zu stellen, schreibt die Deutsche Presseagentur in einer Meldung. Dieser Schritt sei nötig, weil Wölfe unter strengem Schutz stehen und nur in Ausnahmefällen gejagt werden dürften. «Es ist weder ein schöner, noch ein einfacher Schritt, aber ein notwendiger», wird Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) von der Deutschen Presse-Agentur in der Meldung zitiert. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. protestieren auf das Schärfste und wir drohen mit einer erneuten Anzeige gegen die Ministerin und weitere Beteiligte.

Zuvor sei bekannt geworden, dass am Sonntag 24 Tiere einer größeren Schafsherde bei Ohrdruf im Landkreis Gotha gerissen worden wären. Das Revier der Wölfin und ihres Rudels liegt auf dem Übungsplatz der Bundeswehr in der Nähe der Kleinstadt. «Das inzwischen belegte mehrfache Überwinden des Herdenschutzes durch die Wölfin, auch optimaler Schutzzäune, ist nach Einschätzung unserer Experten problematisch», erklärte Siegesmund weiter in der dpa-Meldung.

Zwei Grüne-Umweltminister und ein Ziel: Wölfe abschießen

Die wirtschaftlichen Schäden seien erheblich. In den vergleichsweise hohen Risszahlen – 2019 wurden demnach in Thüringen bislang mehr als 180 Schafe, Ziegen und andere Nutztiere getötet – sieht Siegesmund eine weitere Grundlage für den Antrag. Über den sollen Experten des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz entscheiden. Die Ministerin setzt darauf, dass der Antrag noch vor Jahresende bewilligt wird. Sie verwies auf einen ähnlichen Fall in Schleswig-Holstein, wo ein Wolf nach mehreren Übergriffen zum Abschuss freigegeben worden war. Diesen Schießbefehl auf Wolf Dani hatte ihr Kollege Jan Phillipp Albrecht (ebenfalls Grüne) Anfang des Jahres erteilt. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. sowie auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht e. V. protestierten mehrfach dagegen. Die DJGT schätzt die Abschussgenehmigung in Schleswig-Holstein als nicht EU-rechtskonform ein. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/19/erfolg-in-schleswig-holstein-schiessbefehl-auf-wolf-dani-gw924m-wird-aufgehoben-jedenfalls-vorerst/

Für Thüringen liegen uns leider keine Fallzahlen, d. h. Anzahl der Tiere, die durch andere Ursachen als durch Schlachtung oder Risse umkommen, vor. Allerdings beträgt der Bestand an Schafen laut Statistik dort knapp 120.000 Schafe. Davon werden zirka 7.000 Tiere jährlich geschlachtet. In diesem Vergleich wirken 180 Schafe, Ziegen und weitere Nutztiere geradezu lächerlich gering.

Für Hessen gibt es Fallzahlen, die Umweltministerin Hinz (Grüne) bekannt gegeben hatte: Zitat. „Beim Thema Wolfrisse ist zu beachten, dass bei der ganz normalen Haltung ohne besondere Vorfälle in Hessen jährlich rund 15.000 Schafe und Ziegen sowie mehr als 20.000 Kälber während der Geburt, durch Krankheiten oder andere Ursachen vorzeitig zu Tode kommen. Im Vergleich wurden in diesem Jahr in Hessen 12 Wolfsrisse bei Nutztieren nachgewiesen.“

Umgerechnet auf Thüringen sind dies zwar weniger Tiere, aber es kommen bestimmt noch immer weitaus mehr Ziegen und Schafe durch andere Ursachen als durch Wölfe um.

In  „in Thüringen.de“ wird Siegesmund dahingehend zitiert, dass sie den Einsatz von Herdenschutzhunden ablehnen würde, da die Tiere erst auf Schäfer und Schafe geprägt werden müssten. Das ginge ad hoc nicht. Wie bitte? Das Territorium von Wölfin Ohrdri ist seit dem Monotoringjahr 2014/2015 hinlänglich bekannt und innerhalb von fünf Jahren ist man dort nicht in der Lage, für passenden Herdenschutz mit Herdenschutzhunden zu sorgen? In einem Fall aus NRW sorgten sogar ausgeliehene Herdenschutzhunde dafür, Wölfin Gloria den Appetit auf Schafe des Schäfereibetriebes Dünow zu vertreiben.

 

Siegesmund macht, was die Agrar-Lobby diktiert

Nach unserer Ansicht fehlt hier ganz klar der Wille der Ministerin, die sich ganz augenscheinlich lieber für die Interessen der Agrar-Lobby einsetzt, als für den Tier- und Naturschutz. Wir protestieren genauso auf das Schärfste gegen den geplanten Antrag zum Abschuss der Wölfin, wie gegen den Abschuss ihrer Mischlingswelpen (wir berichteten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/ ) und fordern stattdessen, auch dort endlich mit einem ernsthaften Herdenschutzprogramm zu beginnen. Unserer Ansicht nach soll hier höchstwahrscheinlich durch eine solche Abschussgenehmigung die Bildung eines neuen Wolfsrudels verhindert werden. Dies verstößt ganz klar gegen EU-Recht, das ausdrücklich vorsieht, dass die Wölfe in Deutschland sich vermehren sollen. Hintergrund: Seit Sommer/Frühherbst ist bekannt, dass sich ein Wolfsrüde in der Gegend aufhält. Dieser soll sogar die Welpen aus dem Vorjahr akzeptiert haben.

Sollte die Mutterwölfin, die Welpen oder gar der Rüde aufgrund des erneuten Schießbefehls von Umweltministerin Siegesmund getötet werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. erneut Anzeige gegen alle an der Tötung beteiligten Personen, auch weiterer Entscheider im Umweltministerium, stellen. Wir bitten die Ministerin Siegesmund daher, ihre Entscheidung noch einmal zu bedenken. Sollte sie die Entscheidung im Hinblick auf die baldige Änderung des Bundesnaturschützgesetzes (LEX-Wolf) getroffen haben, so muss sie damit rechnen, dass gegen die Änderung geklagt werden wird, bzw. massiv Anzeigen erstattet werden. Drei Anwälte, darunter Christina Patt von der DJGT, hatten am 09.12.19 während einer öffentlichen Anhörung im Bundestag den Abgeordneten signalisiert, dass die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in der von Bundesumweltministerin Schulze (SPD) entworfenen Form keinesfalls EU-rechtskonform ist. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass komplette Wolfsfamilien solange getötet werden dürften, bis keine Schäden mehr vorhanden wären. Der geplante Abschuss von Ohrdri geht wohl eindeutig in diese Richtung. Gleichzeitig gibt auch Ministerin Siegesmund hohe sechsstellige Summen für die Wolfsjagd aus, anstatt Weidetierhalter unbürokratisch zu entschädigen. Dies steht unserer Ansicht nach in keinem Verhältnis.

Quelle: Greenpeace hatte gestern die komplette Pressemitteilung der dpa übernommen: https://www.greenpeace-magazin.de/ticker/thueringen-plant-antrag-auf-abschuss-von-woelfin

Weitere Quellen:

https://www.insuedthueringen.de/region/thueringen/thuefwthuedeu/Ohrdrufer-Woelfin-soll-zum-Abschuss-freigegeben-werden;art83467,7040501?fbclid=IwAR3GKevDKyY-GBgH4JZfZRgIcncNfhIkcYSZ3-CxXgidq2zFHAFqZWZRXfc

https://statistik.thueringen.de/webshop/pdf/2018/03308_2018_00.pdf

http://www.dbb-wolf.de

 

 

Thüringen: 500.000 Euro für die Tötung von Wölfen? – Beschwerde der DJGT gegen Verfahrenseinstellung – Wolfsschutz Deutschland e. V. schließt sich an

In Thüringen hatte sich eine auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf lebende Wölfin im Jahr 2018 mit einem Hund gepaart und in 2019 noch einmal mit einem ihrer durch diese Paarung entstandenen Söhne (auch dies ist nicht ungewöhnlich, wenn kein anderer männlicher Wolf vorhanden ist) Welpen gezeugt. Solche Paarungen kommen in der Natur äußerst selten vor, denn Wölfe sind nur ein Mal im Jahr überhaupt paarungsbereit. Da die Ohrdrufer Wölfin zur Zeit ihrer Paarungsbereitschaft auf keinen männlichen Wolf zugreifen konnte, paarte sie sich mit einem streunenden Hund. Ihre Welpen zog sie allerdings wie ganz normale Wolfswelpen auf. Dabei hat sie die Riesenleistung erbracht, 2018 ihre Welpen auch noch alleine durchzubringen, denn sie hatte ja keinen „Gatten“ dazu, der mit der Aufzucht half. Die Welpen hatten keinerlei Kontakt zu Menschen. Solche so genannten „Hybriden“ verhalten sich deshalb nicht anders als „normale“ Wölfe. Allerdings haben sie bei der Partnersuche und Vermehrung viel schlechtete Bedingungen, da Wölfe sich normalerweise immer Wölfe auswählen. Das Rendevous kam also nur zustande, weil es in Deutschland noch zu wenige Wölfe gibt. Das Thüringer Umweltministerium vertrat allerdings die Auffassung, dass man die Nachkommen einfach töten dürfe. Seither überschlagen sich Proteste genauso wie anscheinend auch die Kosten für diese Jagd.

Die Thüringische Landeszeitung will jetzt erfahren haben, dass die Thüringer Umweltministerin Siegesmund (Grüne) für Wölfe in Thüringen zirka eine halbe Million Euro ausgeben würde. Im Bezahlartikel wird allerdings deutlich, dass hier vor allem Beträge gemeint sind, die für die „Tötung“ von Wölfen aufgewendet worden sind und es wohl auch weiter werden.  Im laufenden Jahr würde das Umweltministerium etwa 200.000 Euro für Versuche ausgeben, die fünf Mischlingswelpen der Ohrdrufer Wölfin tot oder lebendig zu fangen, schreibt die TLZ. Allein die Beauftragung einer Tierärztin für den Lebendfang würde mit 54.000 Euro zu Buche schlagen. Ein für den Lebendfang beauftragtes Expertenbüro würde  zudem etwa 37.000 Euro erhalten. Diese Zahlen wären Mitgliedern eines Landtagsausschusses vertraulich mitgeteilt worden.

Beispielbild © Brigitte Sommer

Gesunde Welpen durch Schüsse hingerichtet

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte das Verfahren gegen Umweltministerin Siegesmund und weitere Beteiligte im September dieses Jahres eingestellt. Tatsächlich sei am 17.02.2018 durch Mitarbeiter des Bundesforstes die letale Entnahme von zwei männlichen sowie am 27.02.2018 die letale Entnahmen von einem weiblichen Wolf-Hund-Mischling auf dem Truppenübungsplatz in Ohrdruf erfolgt, heisst es im Einstellungsschreiben des Urteils.

Aus den zur Akte gelangten Untersuchungsbefunden des Leibnitz-Institutes für Zoo- und Wildtierforschung vom 07.05.2018, hätte sich ergeben, dass am 27.02.2018 ein neun Monate altes weibliches Tier (Wolf-Hund-Hybride) durch einen Kopfschuss und am 17.01.2018 zwei männliche Hund-Wolf-Hybriden auf dem Truppenübungsplatz durch Schüsse getötet worden seien.

In ihrer Begründung schreibt die Staatsanwaltschaft unter anderem, dass die Tötung favorisiert worden sei, da man frei geborenen Tieren eine Unterbringung in einem Park nicht zumuten wolle. (Anmerkung Wolfsschutz: der geplante Park ist kein normaler für Besucher zugänglicher Park). Außerdem sei der Bestand der Art als solcher nicht gefährdet und die Verantwortlichen seien davon ausgegangen, dass „vernünftige“ Gründe vorgelegen hätten. Außerdem habe man unter Zeitdruck gehandelt.

Beschwerde der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. gegen die Einstellung des Verfahrens

In ihrer Beschwerde legt die DJGT insbesondere dar, dass die beschuldigten Entscheidungsträger wie ihre namentlich bekannten Berater sich zu ihrer Rechtfertigung weder auf die Hinweise der Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) vom 30.10.2018, noch auf die Empfehlung 173 der Berner Konvention berufen können. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, entlastet sie nicht, da die Besonderheiten der vorliegenden Konstellation nicht berücksichtigt sind. Dazu erfordern ordnungsgemäße Ermittlungen die sachverständig zu belegende Gefahr, dass sich die sechs Hybriden so stark ausbreiten, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder vernichten. Diese besteht bei einer Hybridisierungsrate von unter 1 % aber nicht. Auch auf weitere noch erforderliche Ermittlungshandlungen wird hingewiesen. Die DJGT hatte bereits zu den Vorgängen am 24.04.2018 eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht.

Hier der Link zur Beschwerde: http://www.djgt.de/system/files/305/original/191125_DJGT_Dienstaufsichtsbeschwerde_anonymisiert.pdf

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. schließen uns dieser Beschwerde an

Gegen die Tötung der Mischlingswelpen hatten wir bereits protestiert und auch zwei Mal Anzeige gegen die Ministerin sowie weitere Personen erstattet. Wir schließen uns nun der Dienstaufsichtsbeschwerde der Deutschen Juristischen Gesellschaft an.

Siegesmund will weiter töten

Doch damit nicht genug: Laut Thüringer Allgemeine ist das Thüringer Umweltministerium auch in diesem Jahr von seinem ursprünglichen Plan abgerückt, die neuen Welpen, die die Ohrdrufwölfin mit einem ihrer verbliebenen Söhne im Frühjahr gezeugt hatte, leben zu lassen. Zitat: „Das Umweltministerium will die fünf im Mai geborenen Wolfshybriden jetzt doch töten lassen. Es ist damit von seinem Ursprungsplan abgerückt, die Ohrdrufer Hund-Wolf-Mischlinge einzufangen, um sie im Bärenpark Worbis unterzubringen, der zu diesem Zweck für 76.403 Euro umgebaut wurde. „Ein Antrag auf letale Entnahme der 2019 geborenen Wolf-Hund-Hybriden wurde von der oberen Naturschutzbehörde positiv beschieden“, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Die rechtliche Grundlage einer Tötung finde sich im Bundesnaturschutzgesetz. „Sie dient dem Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen.“ Mit anderen Worten: Sie dient der genetischen Reinerhaltung der Tierart Wolf.“

Solche Argumente befördern geradezu rassistische, nach rückwärts gerichtetete Naturschutzgedanken, die eigentlich gerade in Deutschland so nicht aufkommen dürften. Die Mischlingwelpen der Ohrdrufer Wölfin sind nämlich zum Teil schwarz und in Deutschland kommen schwarze Wölfe normalerweise nicht vor, sondern nur graue Wölfe. In den vergangenen Jahrhunderten haben sich mit Sicherheit immer einmal wieder Wölfe mit Hunden gepaart. Forscher meinen sogar, dass die schwarze Fellfarbe von amerikanischen Wölfen durch Hundegene in die Population eingetragen worden sei. Man ist sich nur nicht darüber einig, wann genau dies geschehen ist. In Italien leben heute schon schwarze Wölfe, die durch so genannte Hybridisierung entstanden sind. Die Rate in Deutschland liegt bei unter 1 %. Von einer Gefährdung des „reinen Wolfs“ kann außerdem überhaupt keine Rede sein.

Quellen: https://www.tlz.de/wolf-kostet-land-eine-halbe-million-euro-id227812481.html?utm_source=Facebook&utm_medium=Social&utm_campaign=share&__pwh=JVvfn1x3407%2FSr6oLMmoSA%3D%3D&fbclid=IwAR3SuIgF8MTMlhRW83k90syZ5SfCJbY1OWXH4CSUigH0ydiFUF1OZpOFBdo

https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/gotha/thueringer-wolfshybriden-sollen-jetzt-getoetet-werden-id227587915.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/04/19/wolfswelpentoetung-in-thueringen-wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-erneut-anzeige-gegen-umweltministerin-siegesmund-und-den-schuetzen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/03/27/drei-wolfswelpen-erschossen-wolfsschutz-deutschland-erstattet-anzeige-gegen-die-thueringer-umweltministerin-siegesmund/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/22/offener-brief-an-umweltministerin-siegesmund-heben-sie-auch-den-zweiten-schiessbefehl-auf-die-thueringer-wolfswelpen-auf/

Wolfswelpentötung in Thüringen: Wolfsschutz Deutschland e. V. erstattet erneut Anzeige gegen Umweltministerin Siegesmund und den Schützen

Das Thüringer Umweltministerium meldete in einer Pressemitteilung https://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/109444/index.aspx dass im Rahmen des Wolfsmanagements ein weiterer Hybrid-Abschuss am vergangenen Wochenende bei Ohrdruf abgeschossen worden wäre.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. stellen erneut Anzeige gegen die Umweltministerin Siegesmund (Grüne) und gegen den unbekannten Schützen. Dazu die Stellungnahme von Richterin a. D. Almuth Hirt:

Wolfshybride zählen wie der Wolf zu den streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem Interesse; wie für den Wolf gilt auch für sie das Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, Ausnahmen hiervon sind nur unter den in § 45 Abs. 7 BNatSchG normierten  Voraussetzungen zugelassen. Auf das Gutachten der DJGT vom 26.04.2018, www.djgt.de wird Bezug genommen.

Wolfsmischlinge stellen keine Gefahr für den Wolfsbestand dar

Die Voraussetzungen nach § 45 Abs. 7 Nr. 2 BNatSchG lagen weder für die bereits getöteten Hybriden vor, noch sind sie für die nun von der Entnahmeanordnung betroffenen Tiere gegeben. Der Ausnahmetatbestand setzt voraus, dass sich Exemplare besonders geschützter Arten so stark ausbreiten, dass sie andere Tiere von ihren Standorten verdrängen oder zu vernichten drohen ( Lütkes/ Ewer Kommentar zum BNatSchG, 2. Aufl § 45 Rn 37 ) . Bei einer von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung festgestellten Hybridisierungsrate der Wölfe in Deutschland von unter 1 % besteht keine Gefahr, dass die nun zum Abschuss freigegebenen Hybriden  ( einer oder zwei ) sich so stark ausbreiten, dass sie den sog. reinerbigen Wolf verdrängen.

Gesetze wurden übergangen

Die im Managementplan für den Wolf in Thüringen unter 6. 5 enthaltene Handlungsempfehlung, zweifelsfrei nachgewiesene Hybriden der Population zu entnehmen, widerspricht dem Grundsatz, dass Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG im Wege einer Einzelfallentscheidung unter Anwendung pflichtgemäßen Ermessens zu erteilen sind ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn 26 ). Derartige generelle Entnahmeempfehlungen stellen keine an § 45 Abs. 7 BNatSchG orientierte Einzelfallentscheidung dar, noch lassen sie Raum für die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens, verstoßen gegen das Gesetz und können daher nicht Grundlage von Ausnahmeentscheidungen sein. Managementpläne sind Handlungsempfehlungen an die zuständigen Behörden. Sie haben sich im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu halten. Sie können diesen Rahmen ausfüllen, ihn aber nicht verändern oder erweitern. Das gilt auch für Rechtsverordnungen nach § 45 Abs. 7 Satz 4 BNatSchG.

Soweit die Tötung von Hybriden auf die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention gestützt wird, wird auf das oben angeführte Gutachten der DJGT vom 26.04.2018 verwiesen. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Empfehlung 173 im Ergebnis zu einer Aufhebung des strengen Schutzes der Hybriden nach Anhang II der Berner Konvention und damit de facto zu einer Änderung des Anhangs II führt. Eine derartige Änderung kann jedoch nicht im Wege einer Empfehlung erfolgen, sondern muss das in Art. 17 der Konvention vorgeschriebene Verfahren einhalten. Dieses Verfahren wurde durch die Empfehlung 173 umgangen. Die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses ist daher gesetzeswidrig, da sie gegen die in Art 17 der Berner Konvention normierten Vorgaben verstößt.

Wolfshybride nicht gefährlich

Für die häufig behauptete erhöhte Gefährlichkeit von Wolfshybriden in freier Natur gibt es keine Belege. Darüber hinaus ist eine Ausnahme von den Verboten des § 44 BNatSchG wie bereits ausgeführt im Wege einer Einzelfallentscheidung zu treffen ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn. 26 ), auch im Fall des § 45 Abs. 7 Nr. 4 BNatSchG, sodass eine generell angenommene höhere Gefährlichkeit eine Ausnahmegenehmigung nicht rechtfertigt. Dass die noch verbliebenen Hybriden eine Gefahr für die Sicherheit von Menschen darstellen, ist nicht festgestellt.

Tötungen von Tieren einer streng geschützten Art stellen eine Straftat dar und sind nach § 71 Abs. 1 Nr. 1, 2 i. V m. § 69 Abs. 2 Nr. 1 Buchst a, b BNatSchG mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.

 

Wolfsschutz Deutschland e. V. wünscht einen guten Rutsch und ein frohes neues Jahr 2019

Liebe Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde,

2018 geht nun dem Ende zu und auf uns warten neue Herausforderungen in 2019. Vielen herzlichen Dank an alle, die mit uns dafür kämpfen, dass der Wolf hier in Deutschland sein Zuhause behalten darf. Obwohl es sich manchmal so anfühlen mag, als hätten Lobbypolitiker und tendenziöse Medien Erfolg, befürworten noch immer fast 80 Prozent der Bürger die Rückkehr der Wölfe in ihre Heimat. Der Wolf steht noch immer EU-weit unter dem höchsten Schutzstatus und alle Versuche, Wölfe zu schießen sind bisher gescheitert. Auch Forderungen nach so genannten Wolfsfreien Zonen verstoßen gegen das EU-Recht. Dass noch immer nicht drauflos geballert werden darf, liegt bestimmt auch an einer stärker werdenden Bürgerlobby, die sich für Wölfe einsetzt und auch an einer noch starken EU, die schießwütige Politiker aus Italien und Deutschland abblitzen ließ.

Wir haben auch in diesem Jahr unzählige Fake-News aufgedeckt. Besondere Highlights darunter die Gärtnergeschichte aus Niedersachsen und der Kindergarten in Sachsen, dem man Anfütterung unterstellen muss. Nach wie vor beschützen wir das Rosenthaler Rudel vor Ort. Auch die Wölfin Gloria in NRW zählt zu den besonders gefährdeten Wölfen. Neben unzähligen Zaunkontrollen, die ergeben haben, dass meistens so gut wie gar kein Schutz vorhanden gewesen war, sind aktive Mitglieder direkt vor Ort auf Wolfsschutzpatrouillen. In bestimmten Regionen konnten wir erreichen, dass keine neuen Fälle von illegalen Wolfsabschüssen bekannt wurden. Daneben hatten wir hohe Belohnungen für Hinweise zur Ergreifung von Tätern ausgesetzt.

Wegen der Tötung der Mischlingswelpen in Thüringen hatten wir Anzeige gegen die Ministerin Siegesmund (Grüne) erstellt. Das Verfahren wurde nicht eingestellt, sondern läuft noch. Heute endet die Abschusserlaubnis. Die vielen Anzeigen gegen die Ministerin haben wohl bewirkt, dass eine Erlaubnis nicht verlängert wird. Ein Welpe lebt noch bei seiner Mutter in Ohrdruf. Drei wurden erschossen, zwei sind abgewandert. Dabei sind die getöteten Tiere wohl auch noch besonders grausam ums Leben gekommen. Ein Trapper aus den USA soll extra dafür eingeflogen worden sein. Die Welpen sollen in Schlingfallen gefangen worden sein und danach erschossen worden sein, obwohl sie einen Platz im Alternativen Bärenpark erhalten hätten. Der Grund für diese Aktion spiegelt Gedankengut aus der Nazizeit. Man müsse die Reinerhaltung des Erbgutes des „Deutschen Wolfs“ sicherstellen. Man täte den Welpen praktisch ein Gefallen, wenn man sie vom Leben befreie. Währenddessen hat man in Italien Erfahrungen damit gemacht, Mischlingswelpen zu sterilisieren und wieder in die Natur zu entlassen. Wir haben die Grüne Umweltministerin in mehreren offenen Briefen darüber informiert. Dennoch gab sie den Schießbefehl.

Ein weiteres Thema in diesem Jahr: nicht nur die Bauernlobby, Schäfer sowie Jäger riefen zu „einer Versachlichung“ der Diskussion auf. Auch große Umweltverbände, die auch in diesem Jahr keine gute Figur machten, wollen „Versachlichen“. Wir sind der Meinung, dass wir ganz im Gegenteil, „Emotionalisieren“ müssen. Eine Versachlichung dient dazu Mitlebewesen zu entpersonifizieren. Indem man Mitlebewesen zur Sache degradiert, ist es möglich mit ihnen anzustellen, was immer man mag. Wer gibt uns Menschen dieses Recht? Wir nehmen es uns, weil wir es können? Aber ist dies richtig?

Besonders bewegt in diesem Jahr hat mich der Film „Citizen Animal“ von Oliver Kyr, der in vielen Ländern hohe Auszeichnungen erhalten hat. Darin wird auch die berühmte Verhaltensforscherin Jane Goodall interviewt. Sie erinnert sich, dass Forscher früher nicht laut aussprechen durften, dass Tiere ähnlich sind wie wir. Dass sie Gefühle haben und Leid und Schmerz empfinden, genauso wie wir. Wir Menschen haben das sechste große Massensterben ausgelöst. Unsere Generation ist die Letzte, die dem noch entgegenwirken kann. Es ist kein Widerspruch unseren Verstand dazu zu benutzen, mit Herz und Empathie für Mitlebewesen zu empfinden und zu handeln. Es ist unsere Pflicht. Denn wenn wir Menschen unser egoistisches und psychopathisches Verhalten nicht ändern, und lernen, dass wir unseren Lebensraum teilen müssen, sägen wir uns unseren eigenen Ast ab. Aus Logik müssen wir emotionaler werden.

Wir Menschen nehmen uns heraus, Mitlebewesen nach ihrem Nutzen zu beurteilen. Alles, was keinen direkten Nutzen bringt, darf niedergemetzelt werden. Wie würde wohl die Nutzensbilanz von uns Menschen aussehen? Was wäre, wenn uns weitaus überlegene Aliens die Erde zu ihrem Forschungsgebiet auswählen würden? Wie würden wir uns fühlen, wenn uns überlegene Lebewesen sich genau die Rechte herausnehmen würden, die wir beanspruchen? Wie würde sich Herr Meier fühlen, wenn seine Frau erschossen werden würde, weil sie die falschen Gene hat? Und schon sind wir wieder in der gruseligsten Zeit Deutschlands. Wie würde sich Frau Müller fühlen, wenn ihr ihre Kinder weggenommen werden würden und man Experimente mit ihnen anstellt? Wie Frau Schmidt, wenn man sie aus ihrer Wohnung und aus ihrem Garten wirft.

Eine ungeheuerliche Vorstellung? Doch das ist genau das, was wir mit unseren Mitlebewesen machen. Um dies zu erkennen, müssen Debatten nicht versachlicht, sondern emotionalisiert werden. Deshalb geben wir auch Wölfen in unseren Artikeln Namen und nennen sie nicht unter der Kenn-Nummer. Deshalb kämpfen wir um jedes Wolfsleben, nicht weil wir romantische Spinner sind, sondern weil wir Realisten sind. Dass Wölfe sogar rückgängig machen können, was wir Menschen verbockt haben, zeigt diese Reportage von ARTE über die Wölfe im Yellowstone Nationalpark. Der Trailer dazu ist inzwischen ein Evergreen. Viele kennen jedoch die Langversion noch nicht.

https://www.arte.tv/de/videos/078147-000-A/yellowstone-das-geheimnis-der-woelfe/?fbclid=IwAR076-MhzQcOP-Jbzlnz5EHFvEdLqmgkAcxBIVoCSOJWvKpOoBpYs-fljig

Ich wünsche allen einen guten Rutsch und einen schönen und ruhigen Start in das Jahr 2019. Vielleicht besinnt sich der ein oder die andere ja drauf, in diesem Jahr lieber zu spenden, statt zu böllern. Denn was uns Menschen eine kurze Freude bereitet, bedeutet für viele Tiere Schrecken und sogar Tod.

 

Brigitte Sommer

Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e. V.

www.wolfsschutz-deutschland.de