Ethisch untragbar: schon wieder Mischlings-Wolfswelpentötungen in Thüringen

Es sind fünf kerngesunde, erst drei Monate alte Tiere, die nach dem Willen des Thüringer Umweltministeriums kein Recht auf Leben haben. Es soll sich bei den Welpen angeblich um so genannte Hybriden, Mischlinge zwischen Wolf und Hund handeln. Während man solche Tiere in Italien sterilisiert und wieder in die Freiheit entlässt, kennt man in Deutschland anscheinend nur eine Lösung: töten. Und weil der Schutzstatus von Mischlingen in der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) geändert worden ist, könnten in diesem Fall wohl auch weder Anzeigen noch Klagen helfen.  Außer es stellt sich nach Abschuss heraus, dass es doch reinrassige Wölfe waren. Warum es ethisch auf keinen Fall vertretbar ist, derart mit Mitgeschöpfen umzugehen, ganz gleich ob reinrassig oder nicht, erklären wir hier in unserem Beitrag.

Nicht etwa durch eine Pressemitteilung, sondern durch einen Artikel im MDR und über die dpa erfährt die Öffentlichkeit überhaupt vom Vorhaben des grünen Umweltministeriums in Thüringen. Umweltstaatssekretär Burkhard Vogel wird in dem MDR-Bericht folgenderweise zitiert: „Auf einem Foto von der Nacht auf Montag sind vier Welpen zu erkennen – in verschiedenen Grau- und Schwarztönen. Schwarz sind die Wölfe aber eigentlich nicht.“

Beispielbild Wolfsmutter mit Nachwuchs.

Zwei Fachstellen hätten dem Ministerium bestätigt, dass es sich bei den insgesamt fünf Jungtieren um Hybride handeln würde. Es wurden keine weiteren Gründe für die Annahme, dass es sich um Hybriden handelt, veröffenlicht. Ebenso monieren wir, dass sich Umweltstaatssekretär Vogel selber widerspricht. Sind die Welpen nun schwarz oder sind sie es nicht? Welche Kriteterien wurden überhaupt angewendet bei der Beurteilung, dass es sich um Hybriden handelt? Ging man alleine anhand von Fotos aus, wie der MDR berichtete? Die Fotos wurden übrigens bislang nicht veröffentlicht.

Reinrassig und schwarz

Eine schwarze Fellfarbe alleine reicht nicht aus, um einen Wolf als „nicht reinrassig“ zu beurteilen. In Italien lebt auf dem Appenin ein Wolfspaar. Der Rüde ist dunkel/schwarz. Die Fähe ist grau. Joe Black, so wurde der Rüde genannt, sei trotz seiner dunklen Fallfarbe ein hundert prozentiger reinrassiger Wolf. Die Übersetzung ist unten unter den Quellen zu finden. In diesem und weiteren Videos des Wolfsfreundes aus Italien ist es zu sehen, wie sehr sich dieser Rüde um seine behinderte Partnerin kümmert. Wer will diesen Tieren Gefühlen wie Zuneigung, ja Liebe und Verantwortung absprechen? Wer will diesen Mitlebewesen das Recht auf Leben absprechen? Zwar gibt es in Italien inzwischen auch Stimmen von Wolfsforscherinnen und Wolfsforschern, die Mischlinge und schwarze Wölfe am liebsten ebenso wie in Deutschland beseitigen würden, dennoch werden hier die Mischlinge in den allermeisten Fällen sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Und im Gegensatz zu Deutschland hat man in Italien wirklich ein Problem mit zu vielen freilaufenden Hunden, die sich mit Wölfen paaren.

Kein Hybridenproblem in Deutschland

Dieser neue Wurf in Thüringen um den Dermbacher Ortsteil Zella im Wartburgkreis ist nun die vierte Verpaarung von einer Wölfin mit einem Hund, die bekannt geworden ist. Der erste Fall geschah vor Jahren in Sachsen. Auch hier ging man empathielos vor und verfolgte die Tiere gnadenlos. Die nächsten beiden Würfe gelangen von Wölfin Ohrdri (Truppenübungplatz Ohrdurf, Thüringen) an die Öffentlichkeit. Mangels eines geeigneten Wolfsrüden brachte sie zwei Mal hintereinander schwarze Mischlingswelpen zur Welt. Die Kleinen wurden mit Kopfschüssen regelrecht hingerichtet. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestierte und stellte Strafanzeige gegen die grüne Umweltminsiterin Siegesmund, während die anderen Umweltorgas- und Verbände zustimmten. Alle Verfahren wurden eingestellt. Wir schlossen uns einem Protest der DJGT an. Info in den Quellen. Fünf Mischlingswelpen können schon einmal rechnerisch die Wolfspopulation in Deutschland nicht gefährden. Zumal nur zirka 30 % des Wolfsnachwuchses ein vermehrfähiges Alter erreicht.

Hanebüchene Begründung

Im MDR-Beitrag wird weiterhin ausgeführt, dass der Nachwuchs laut Gesetz „entnommen werden müsse“, damit er sich nicht fortpflanzt und die Wolfspopulation genetisch gefährde. Weil die Tiere aber mit zwölf Wochen schon zu alt seien, um in einem Gehege in Gefangenschaft zu leben, sollten sie getötet werden. Dabei stimme sich das Ministerium zusammen mit Thüringen-Forst und dem Landesamt für Umwelt ab, wer den Jungtieren den Garaus machen dürfe. Alleine die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) macht diesen Schritt möglich. Und diese Änderung geschah unserer Meinung nach genau in der Absicht, mit Abschüssen in Zukunft durchzukommen.

Auch wird die Wolfsmutter für angeblich vermehrte Risse verantwortlich gemacht, da sie ihren Nachwuchs alleine großziehen müsse. In Niedersachsen argumentierte man bei Abschüssen von Elterntieren genau anders herum, anstatt die Weidetierhaltenden, die nicht schützen, für Risse verantwortlich zu machen.

Auch Wolfsmütter lieben ihre Kinder

Immer mehr Forschungsergebnisse weisen nach, dass Tiere genauso Gefühle empfinden wie wir Menschen. Wie unmenschlich ist also unser Tun, völlig gesunde Welpen umzubringen, nur weil sie unserer Vorstellung von „Reinrassigkeit“ nicht entsprechen? Dies hört sich nicht nur gruselig an, es ist auch so. Gerade in Deutschland sollten sich Politiker nicht auf einen solchen unmenschlich erscheinenden Weg begeben, solange es Alternativen gibt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. appeliert an Anständigkeit und Menschlichkeit. Dieser Schießbefehl darf nicht ausgeführt werden. Dies wäre ohne jegliche Ethik und Moral und auch wissenschaftlich nicht begründbar.

 

Quellen:

Hier der Bericht des MDR:  https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/west-thueringen/wartburgkreis/wolf-nachwuchs-welpen-hund-hybrid-100.html?fbclid=IwAR2uMo4o775L4b2MNPKhnCKEkPQmzjub2xKX_UdIGkba7Y3FEuVPFAvWWKg

Zum Umgang mit so genannten Hybriden in Italien:

Artikel zur Tierethik: https://www.geo.de/natur/tierwelt/17442-rtkl-wissenschaftler-bricht-ein-biologie-tabu-wir-muessen-tiere-vermenschlichen?fbclid=IwAR1h1-RoVj-iJVGTUCx0lyNzwRuWHfeOohKLLWBO7RUY9KjrndyTvqqFXXM

Artikel zur Entstehung von schwarzen Wölfen: https://www.scinexx.de/wissen-aktuell-9489-2009-02-10.html?fbclid=IwAR3JXhp1GBvvTx5UEp_kAKf3HVRFrFZOu6W_qE5cNz6xE9sqyhrLNskg-fg

Die Wolfspopulation in Deutschland ist nicht durch Hybridisierung gefährdet: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/08/18/studie-zeigt-auf-in-deutschland-gibt-es-kein-wolfshybridenproblem/

Zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/03/13/schwarzer-tag-fuer-woelfe-und-andere-wildtiere-seit-heute-ist-die-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf-in-kraft/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

Übersetzung zum Video John Black:

Hier die Übersetzung: Ligurischer Apennin,
Sonntagabend, 12. Juni 2022, 23.38 Uhr.
Die Hartnäckigkeit, mit der sich dieses Wolfspaar durchschlägt, ist rührend.
Das Video zeigt, wie Joe Black sich langsam vorwärts bewegt, anhält, sich umdreht, auf seine Gefährtin wartet (eine unserer Quellen nannte sie Joanna) und wieder losgeht, während sie vor sich hin stapft: lahm.
Joe Black hat sich als Superwolf erwiesen.
Aber er ist schwarz.
Und einige Experten und das technische Gremium des Minsitero wollen die schwarzen Wölfe erlegen.
Sie führen nicht zuerst die genetische Analyse durch.
Zuerst wird der Wolf getötet und erst danach werden Gentests durchgeführt.
Bis vor einigen Jahren war die Beantragung eines DNA-Tests bei einer Einrichtung ein zeitaufwändiges Unterfangen mit manchmal uninterpretierbaren Ergebnissen.
Aber die Elite der Wolfsgelehrten“ hat es immer als eine Operation betrachtet, zu der gewöhnliche Sterbliche keinen Zugang haben und die daher von hohem Ansehen ist.
Wie ahnungslos sie sind.
Ich habe bereits zwei Tests mit Joe Blacks DNA durchgeführt und siehe da, wissen Sie was?
Er ist zu 100 % ein Wolf.
Das ist nicht seltsam.
Es geht darum, dass man die Wissenschaft mit Felddaten untermauern muss.
Und die vor Jahren durchgeführten Studien zur schwarzen Pigmentierung basierten auf Markern und Protokollen von nordamerikanischen Wölfen, die nicht mit Canis lupus italicus kompatibel waren.
Sicherlich stimmen einige Teile des Allels mit dem heutigen überein, aber einen Wolf pauschal als Hybrid zu bezeichnen, nur weil er heute im Jahr 2022 schwarz ist, ist nicht korrekt.
Die Dinge ändern sich.
Im Jahr 2001 hatten wir einen oder höchstens zwei schwarze oder weiße Damhirsche: melanistisch oder leuzistisch.
Heute kommt auf 6/8 Geburten ein melanistischer Damhirsch.
Selbst bei Damwild ist es einfach, einen Gentest mit einem Haarabstrich oder aus dem Kot zu machen.
Es gibt eine italienische Firma mit Sitz in den USA, die das alles für 118 Dollar anbietet.
Und – bis zum Beweis des Gegenteils – ist das Sammeln von Wolfskot derzeit keine Straftat.
Zusammen mit Joe und Joanna gibt es den „Smilzo“ (meine Freunde haben diesen Namen gewählt), der in diesem Video nicht vorkommt, den ich aber in den nächsten Tagen in einem ihm gewidmeten Beitrag mit Fotos von Jagdszenen vorstellen kann.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ugo de Cresi
Naturbeobachter

 

 

Petitionsausschuss des Bundestages weist Forderungen nach Wolfstötungen in Niedersachsen zurück

Es gebe keinen Bedarf für Maßnahmen gegen Verbreitung des Wolfes sowie „Wolfshybriden“ entschied der Petitionsausschuss am Mittwoch mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD hatten hingegen für eine Überweisung an den Bundestag mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ plädiert. Gefordert hatte die Abschüsse ein Gestüt in Niedersachsen.

Wie sich Gesetze auf den Bürger auswirken, das erfährt der Petitionsausschuss aus erster Hand. Denn Schreiben mit einer Bitte oder Beschwerde an den Bundestag landen beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät. Damit ist er ein Seismograf, der die Stimmung der Bevölkerung aufzeichnet. Ob die Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen und daher noch einmal kritisch überprüft werden sollten, oder ob der Bundestag in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll, das wissen seine Mitglieder am besten darzulegen.

Gestütsinhaber forderten Wölfe und „Wolfshybriden“ abzuschießen

In der vorliegenden Eingabe werden Maßnahmen gegen die „unkontrollierte Verbreitung des Wolfes in Niedersachsen“ gefordert. Die Petenten, Betreiber eines Pferdegestütes, äußern darin ihre Sorge vor vermehrten Wolfsrissen bei Weide- und Nutztieren, die nachts im Freien auf der Weide seien. Eine artgerechte Pferdehaltung sowie jegliche Weidehaltung seien dadurch nicht mehr möglich. Nötig ist aus Sicht der Petenten unter anderem die Aufnahme von Wölfen und ihren Hybriden in das Jagdrecht sowie der sofortige Abschuss auffälliger Wölfe, die Weide- und Nutztiere angegriffen haben.

CDU und AfD für Schießen statt Schützen

Während der Debatte im Ausschuss begründeten Vertreter von Unions- und AfD-Fraktion ihr Votum für die Berücksichtigungs-Überweisung. Seitens der Unionsfraktion wurde die Bedeutung der Schafe für die Deichsicherung an Küsten und Flüssen betont. Wenn Schafe vermehrt von Wölfen gerissen werden, führe dies aber dazu, dass die Schafshalter sich aus der Deichsicherung zurückziehen würden. Da sich der Wolfsbestand in den vergangenen Jahren deutlich erholt habe, sei der gewährte Schutzstandart nicht mehr nötig. Die AfD-Fraktion schloss sich der Argumentation an. Die zunehmende Wolfspopulation gefährde tierhaltende Betriebe, sagte ein Fraktionsvertreter. Eine Aufnahme in das Jagdrecht sei dringend geboten.

Deutschland hat kein „Wolfshybridenproblem“

Dem entgegnete eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, insbesondere bei Wolfs-Hybriden könne keineswegs von einer zunehmenden Verbreitung gesprochen werden. Im Übrigen gebe es schon jetzt Möglichkeiten, in Einzelfällen Wölfe abzuschießen. Dies habe unlängst erst dazu geführt, dass in Niedersachsen eine junge Wölfin abgeschossen wurde, die dafür gar nicht freigegeben worden sei. Es gebe als eher ein Problem in die andere Richtung.

Für die gesunkene Attraktivität des Schäferberufes sei im Übrigen auch nicht der Wolf verantwortlich. Der Schutz des Wolfes, so die Grünenvertreterin weiter, beruhe zudem auf europäischen Vorgaben.

In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses heißt es unter anderem, in den vergangenen 20 Jahren seien nur vereinzelt Wolf-Hund-Hybridisierungsereignisse in freier Wildbahn nachgewiesen worden. „Nach Kenntnis des Petitionsausschusses gab es in Deutschland mit Ausnahme eines Falles in Thüringen und eines eindeutig nachgewiesenen Falles im Jahre 2003 in Sachsen keinen weiteren Nachweis von Wolfshybriden.“ Die oftmals geäußerte Meinung, viele der deutschen Wölfe seien in Wahrheit Hybriden, träfe somit nicht zu.

Keine wirklich zielführende Option ist es aus Sicht der Ausschussmehrheit, Wölfe und ihre Hybriden in das Jagdrecht aufzunehmen. Selbst dann dürften sie nicht beliebig bejagt werden. „Auch unter dem Jagdrecht bliebe das aus Gründen des zwingenden Europarechts geltende Schutzniveau des Wolfes unverändert bestehen“, heißt es in der Beschlussempfehlung, in der auch auf die staatliche Förderung des präventiven Herdenschutzes durch Weidetierhalter hingewiesen wird.

Quellen: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-876570?fbclid=IwAR22XE3AUhwKWhE3V-ndit-1_Xn88tf9heaviBBlsymkCLaRPkp5qVcfTOQ

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/08/18/studie-zeigt-auf-in-deutschland-gibt-es-kein-wolfshybridenproblem/

Studie zeigt auf: in Deutschland gibt es kein Wolfshybridenproblem

Allen anderslautenden und teilweise hysterischen Berichten – auch von so genannten Wolfsfreunden *innen – zum Trotz, gibt es in Deutschland kein Problem mit Wolf-Hunde-Mischlingen. Senckenberg-Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen haben mit einem europäischen Team eine neue Methode im Fachjournal „BMC Genomics“ vorgestellt, die es erlaubt, Wolf-Hund-Hybriden anhand von Umweltproben, wie Kot, Haaren oder Speichelresten sicher zu erkennen. Die Methode sei deutlich höher auflösend als herkömmliche Verfahren und soll zukünftig als Standardverfahren dienen, welches eine vergleichbare Erfassung von Hybridisierungsraten in ganz Europa ermöglichen würde. In derselben Studie zeigen die Forschenden, dass Wölfe in Deutschland derzeit keine erhöhten Anteile von Hundegenen aufweisen. Dennoch soll eine „Entnahme“ wohl weiter Mittel der Wahl bleiben. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen eine solche Praxis.

Beispielbild (Wolfshund kein Wolfshybride, aber Mischlingen aus Wolf und Hund ähnlich)

In Deutschland seien bislang nur sehr wenige Hybridisierungen zwischen Wölfen und Haushunden registriert worden. Zu diesen kam es in Fällen, wo weibliche Wölfe keinen unverwandten „wölfischen“ Paarungspartner fanden, wie 2003 in Sachsen oder 2017 und 2019 in Thüringen. In derartigen Fällen wird meist eine Entnahme der Hybride aus der Natur angeordnet, so dass diese sich nicht weiter mit Wölfen paaren können. Nowak von Senckenberg Institut hierzu: „Wir haben in unserer Studie bei den aus Deutschland stammenden Wolfsproben keine erhöhten Anteile von Hundegenen gefunden. Ähnliche Befunde gibt auch in anderen Regionen Europas, in denen Hybriden konsequent entnommen werden und es zudem kaum streunende Haushunde gibt, wie in Skandinavien oder dem Alpenraum“.

Soll das Töten von Mischlingen als Maßnahme damit legalisiert werden?

Eine „Entnahme aus der Natur“ hieß bislang hier in Deutschland nichts anderes als das Töten von gesunden Tieren.  Mit Kopfschüssen wurde der Nachwuchs von Wölfin Ohrdri in Thüringen regelrecht hingerichtet. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestieren erneut gegen diese Praxis und werden jeden weiteren Fall erneut zur Anzeige bringen. Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/19/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-und-stellt-anzeige-wegen-erneuter-toetung-so-genannter-hybriden-in-thueringen/

Sollten dieses Tests dazu eingesetzt werden, um einen Grund für das Töten von Tieren zu haben, werden wir dies nicht akzeptieren und fordern, andere Lösungen zu finden. In Italien wird es beispielsweise praktiziert, Mischlinge zu sterilisieren und wieder in die Freiheit zu entlassen. Auch ohne das Töten der Mischlingswelpen, waren die Fälle so selten, dass auch wenn sie am Leben geblieben wären, kein Hybridenproblem auf die deutsche Wolfspopulation zugekommen wäre, da Wölfe wenn sie die Auswahl haben, immer „echte“ Wölfe nehmen.

Quelle: https://nachrichten.idw-online.de/2021/07/15/wolf-hund-mischlinge-sicher-erkennen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/19/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-und-stellt-anzeige-wegen-erneuter-toetung-so-genannter-hybriden-in-thueringen/

Wolfsschutz-Deutschland : „Lex Wolf“ ein Machwerk von Lobbyisten

P R E S S E M I T T E I L U NG

  1. Mai 2019

Als ein „Machwerk von Lobbyisten aus Bauernverbänden, Weidetierhaltern und vielen Jägern“ bezeichnete Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V.,  den durch gewinkten  Gesetzesentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes, der das Abschießen von Wölfen erleichtert und das Ausrotten von Wolfshybriden legalisiert.

Das willkürliche Abschießen von Wölfen, völlig unabhängig davon, welcher Wolf den Riss verursacht habe, sei ein weiterer Schritt, den Natur- und Artenschutz in Deutschland zugrunde zu richten. Auch die Art und Weise, wie dieses Gesetz zustande gekommen sei, zeige diktatorische Ausmaße. Es sei demokratisch nicht akzeptabel, dass anerkannte Naturschutzorganisationen über den Inhalt des Gesetzesentwurfs erst aus der Zeitung erfahren haben.

In dem Gesetz werde völlig außer Acht gelassen, dass Risse nicht durch ansässige Rudel, sondern auch von durchwandernden Jungwölfen verursacht werden könnten. Sommer: „Weder die SPD-Umweltministerin Svenja Schulze, noch alle anderen Ministerinnen und Minister haben sich vorher mit der Biologie des Wolfs beschäftigt. Fallen Elterntiere weg, werden nicht weniger, sondern mehr Weidetiere gerissen“.  Statistiken würden das beweisen. „Mit ihrem Gesetz hebelt die Bundesregierung nicht nur das EU-Recht aus, sondern auch das Tierschutzgesetz“, erklärte Brigitte Sommer. Im Gesetz sei kein Wort von Herdenschutz zu lesen. Derweil sei es so, dass Weidetierhalter Wölfe bereits seit Jahren anfüttern würden, um ebenso Wolfsabschüsse fordern zu können. Damit setzen sie bewusst das Leben der ihnen anvertrauten Tiere aufs Spiel, so Sommer. Seit zwei Jahren würde der Verein Wolfsschutz-Deutschland regelmäßig nachweisen, dass Weidetiere nicht vor Wolfsangriffen geschützt würden. Hinzu komme, dass die Bundesumweltministerin auf der Webseite ihres Ministeriums eine ganz anderes politische Richtung präsentiere. Wörtlich stehe dort zu lesen: „Eine Bejagung ist grundsätzlich keine Lösung für den Herdenschutz, weil die verbleibenden Wölfe weiterhin ungeschützte Nutztiere angreifen werden. Außerdem werden bestehende Rudelstrukturen schnell zerstört und zuwandernde Wölfe und elternlose Jungtiere noch eher auf schlecht geschützte Nutztiere zurückgreifen als auf Rehe oder Wildschweine“.

Eine Politik gegen Natur und Umwelt

Dabei sei es laut Europäischer Union seit Anfang des Jahres möglich, dass die Weidetierhalter 100 Prozent Entschädigung bei Rissen erhalten sowie eine 100 Prozent Förderung bei der Anschaffung von Zäunen und auch Herdenschutzhunden. Nach dem Wortlaut des Gesetzes dürften Weidetierhalter nun überhaupt keine Motivation mehr haben, ihre Tiere zu schützen. Dabei wirke funktionierender Herdenschutz. Außerdem würden Statistiken auch beweisen, dass es in vielen Regionen, wie beispielsweise in Baden-Württemberg oder auch Schleswig-Holstein mehr Hunde- als Wolfsrisse gebe. In Niedersachsen und Sachsen könne gerade mal rund die Hälfte aller Vorfälle dem Wolf angelastet werden. Sommer: „Diese Zahlen belegen auch, dass es Weidetierhalter mit dem Schutz ihrer Tiere eben nicht ernst meinen“.

Äußerst bedenklich und irrwitzig sei, dass Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher Schäden erlaubt seien. Sommer: „Das ist, als ob die Polizei wahllos ein verkehrssicheres Auto aus dem Verkehr zieht, weil es ja eventuell einen Unfall verursachen könnte.“ Selbst wenn Risse nicht genetisch einem Wolf zugeordnet werden könnten, sei es mit diesem Gesetz nun möglich, einfach Wölfe und sogar ganze Wolfsrudel abzuschießen.

Und wenn der Wolf erneut ausgerottet sei, was das Gesetz unweigerlich nach sich ziehen werde, bestünde nach wie vor das Hunderissproblem. Auch würden Schafe und andere Weidetiere durch Krankheiten und Vernachlässigung ihrer Besitzer sterben. In Bayern, so Sommer, kämen pro Jahr 50.000 Schafe durch Krankheiten und Vernachlässigung um. Durch den Wolf seien dies gerade einmal 50.

Gerade eine Umweltministerin habe die Verantwortung, Politik für und nicht gegen die Umwelt zu machen, doch das, so Sommer, sei schon lange nicht mehr der Fall.

Auch die im Gesetz festgeschriebene Ausrottung von Wolfshybriden sei absolut nicht hinnehmbar. Bei einer von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung festgestellten Hybridisierungsrate der Wölfe in Deutschland von unter einem Prozent bestehe keine Gefahr, dass sich Wolfshybriden so stark ausbreiten, dass sie den sogenannten „reinerbigen Wolf “ verdrängen. Eine solche Vorgehensweise, wie durch die Bundesregierung jetzt beschlossen, sei als rassistisch zu bezeichnen, betonte Sommer, die erklärte, dass ihr Verein mit allen möglichen Mitteln die Umsetzung dieses derart naturfeindlichen Gesetzes verhindern werde.

Hier die PM als PDF-Datei:

PM_Lex_Wolf_Machwerk_von_Lobbyisten

Wolfswelpentötung in Thüringen: Wolfsschutz Deutschland e. V. erstattet erneut Anzeige gegen Umweltministerin Siegesmund und den Schützen

Das Thüringer Umweltministerium meldete in einer Pressemitteilung https://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/109444/index.aspx dass im Rahmen des Wolfsmanagements ein weiterer Hybrid-Abschuss am vergangenen Wochenende bei Ohrdruf abgeschossen worden wäre.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. stellen erneut Anzeige gegen die Umweltministerin Siegesmund (Grüne) und gegen den unbekannten Schützen. Dazu die Stellungnahme von Richterin a. D. Almuth Hirt:

Wolfshybride zählen wie der Wolf zu den streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem Interesse; wie für den Wolf gilt auch für sie das Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, Ausnahmen hiervon sind nur unter den in § 45 Abs. 7 BNatSchG normierten  Voraussetzungen zugelassen. Auf das Gutachten der DJGT vom 26.04.2018, www.djgt.de wird Bezug genommen.

Wolfsmischlinge stellen keine Gefahr für den Wolfsbestand dar

Die Voraussetzungen nach § 45 Abs. 7 Nr. 2 BNatSchG lagen weder für die bereits getöteten Hybriden vor, noch sind sie für die nun von der Entnahmeanordnung betroffenen Tiere gegeben. Der Ausnahmetatbestand setzt voraus, dass sich Exemplare besonders geschützter Arten so stark ausbreiten, dass sie andere Tiere von ihren Standorten verdrängen oder zu vernichten drohen ( Lütkes/ Ewer Kommentar zum BNatSchG, 2. Aufl § 45 Rn 37 ) . Bei einer von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung festgestellten Hybridisierungsrate der Wölfe in Deutschland von unter 1 % besteht keine Gefahr, dass die nun zum Abschuss freigegebenen Hybriden  ( einer oder zwei ) sich so stark ausbreiten, dass sie den sog. reinerbigen Wolf verdrängen.

Gesetze wurden übergangen

Die im Managementplan für den Wolf in Thüringen unter 6. 5 enthaltene Handlungsempfehlung, zweifelsfrei nachgewiesene Hybriden der Population zu entnehmen, widerspricht dem Grundsatz, dass Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG im Wege einer Einzelfallentscheidung unter Anwendung pflichtgemäßen Ermessens zu erteilen sind ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn 26 ). Derartige generelle Entnahmeempfehlungen stellen keine an § 45 Abs. 7 BNatSchG orientierte Einzelfallentscheidung dar, noch lassen sie Raum für die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens, verstoßen gegen das Gesetz und können daher nicht Grundlage von Ausnahmeentscheidungen sein. Managementpläne sind Handlungsempfehlungen an die zuständigen Behörden. Sie haben sich im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu halten. Sie können diesen Rahmen ausfüllen, ihn aber nicht verändern oder erweitern. Das gilt auch für Rechtsverordnungen nach § 45 Abs. 7 Satz 4 BNatSchG.

Soweit die Tötung von Hybriden auf die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention gestützt wird, wird auf das oben angeführte Gutachten der DJGT vom 26.04.2018 verwiesen. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Empfehlung 173 im Ergebnis zu einer Aufhebung des strengen Schutzes der Hybriden nach Anhang II der Berner Konvention und damit de facto zu einer Änderung des Anhangs II führt. Eine derartige Änderung kann jedoch nicht im Wege einer Empfehlung erfolgen, sondern muss das in Art. 17 der Konvention vorgeschriebene Verfahren einhalten. Dieses Verfahren wurde durch die Empfehlung 173 umgangen. Die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses ist daher gesetzeswidrig, da sie gegen die in Art 17 der Berner Konvention normierten Vorgaben verstößt.

Wolfshybride nicht gefährlich

Für die häufig behauptete erhöhte Gefährlichkeit von Wolfshybriden in freier Natur gibt es keine Belege. Darüber hinaus ist eine Ausnahme von den Verboten des § 44 BNatSchG wie bereits ausgeführt im Wege einer Einzelfallentscheidung zu treffen ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn. 26 ), auch im Fall des § 45 Abs. 7 Nr. 4 BNatSchG, sodass eine generell angenommene höhere Gefährlichkeit eine Ausnahmegenehmigung nicht rechtfertigt. Dass die noch verbliebenen Hybriden eine Gefahr für die Sicherheit von Menschen darstellen, ist nicht festgestellt.

Tötungen von Tieren einer streng geschützten Art stellen eine Straftat dar und sind nach § 71 Abs. 1 Nr. 1, 2 i. V m. § 69 Abs. 2 Nr. 1 Buchst a, b BNatSchG mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.