Autoraser verfolgt Wolf in Thüringen: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige

Nach einer Sichtung eines Wolfs Ende März bei Christes, ging nur kurze Zeit später am vergangenen Wochenende ein Video in den sozialen Netzwerken und auf Youtube viral, das unserer Ansicht nach eindeutig einen Wolf zeigt, der von einem Autofahrer durch die Stadt Schwallungen verfolgt worden ist. Diese Hetze ist strafbar, weil es sich beim Wolf nach dem Bundesnaturschutzgesetz um eine streng geschützte Art handelt. Wir stellen deshalb Strafanzeige gegen Unbekannt.

Beispielbild Wolf. © Brigitte Sommer

Unter diesem Link ist das Video zu sehen:

https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=_WbygE-86l0&feature=youtu.be&fbclid=IwAR3shSy95xwLwDnvLrHVHpSpjE1y2BqX2v9YR7LqR1o9-It22z64W5zi_aI

Die Aufnahme startet auf der Bahnhofstraße, das Tier wird anschließend auf die Werrabrücke verfolgt. An der Kreuzung flieht der Wolf rechts auf die Meininger Straße und er wird dort vom Autofahrer bis zum Ortsausgang Richtung der Bundesstraße B19 getrieben. Am Ende kommt es fast noch dazu, dass der Fahrer das Tier überfährt, denn es scheint, als wolle es Richtung Fahrzeug abbiegen.  Schließlich rennt das verfolgte Tier in die andere Richtung, taucht unter der Leitplanke durch und verschwindet in die Dunkelheit. Dazwischen kommentiert der Fahrer seine Tat, scheinbar ohne das geringste Unrechtsbewusstsein zu besitzen.

Diverse Lokalmedien veröffentlichten am Wochenende einen Appell an den Fahrer, sich bei den Redaktionen zu melden. Wir machen diese Lokalredaktion darauf aufmerksam, dass sie verpflichtet sind, die Person, falls sie sich tatsächlich gemeldet hat, der Polizei und Staatsanwaltschaft zu melden.

Seit Anfang des Jahres sind bereits 32 Wölfe überfahren worden. Nicht immer sind dies tragische Unfälle. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind uns sicher, dass ein Großteil absichtlich überfahren wird.  Hätte dies dieser Fahrer auch billigend in Kauf genommen? Zumindest hat dieser Mann jegliche Umsicht vermissen lassen.

Quellen: http://Die Aufnahme startet auf der Bahnhofstraße, wo das Tier über die Werrabrücke rennt, an der Kreuzung rechts auf die Meininger Straße abbiegt und dort bis zum Ortsausgang Richtung der Bundesstraße B19 rennt. Er überquert sie, taucht unter der Leitplanke durch und verschwindet in die Dunkelheit.

http://www.dbb-wolf.de

 

Thüringen: Wolfsmischlinge kaltblütig erschossen

Auf Nachfrage der Deutschen Presseagentur bestätigte gestern das Thüringer Umweltministerium, dass drei Welpen der Wölfin, die ihr Territorium bei Zella eingerichtet hat,  im Wartburgkreis erschossen worden seien. Angeblich würde das Bundesnaturschutzgesetz vorschreiben, dass frei geborene Mischlinge aus Hund und Wolf abgeschossen werden müssten. Wolfsschutz-Deutschland e. V. sagt „Nein“ und protestiert auf das Heftigste.

Beispeilbild

Unserer Ansicht  nach muss in solchen Fällen das  Tierschutzgesetz höher bewertet werden als das Naturschutzgesetz, dessen Änderung (Lex Wolf) umstritten ist. Gegen die Praktiken in Deutschland läuft auch ein Pilotverfahren der EU. Die EU-Rechtslage ist hier widersprüchlich. Bei gezüchteten Hybriden heisst es, diese würden bis zur 4. Generation den gleichen hohen Schutzstatus wie Wölfe genießen und deshalb wäre deren Haltung verboten.  Gleichzeitig spricht man frei geborenen Mischlingen diesen Schutzstatus ab.

Laut Tierschutzgesetz muss immer das mildeste Mittel angewendet werden. Und es gibt Alternativen zum Töten, die im Ausland längst erfolgreich praktiziert werden. In Italien werden frei geborene Mischlinge sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Auch hat das Thüringer Umweltministerium hier erneut gegen die Informationspflicht verstoßen, da es erst auf Nachfrage der Deutschen Presseagentur über die Tötung der gesunden Tiere informierte.

In der Auflistung der DBB-Wolf wurde die kleine Familie einfach schon vorher gar nicht mehr gelistet Auch das verstößt unserer Meinung nach gegen die Informationspflicht.

Und auch rein rechnerisch können fünf bis zehn frei geborene Mischlinge die Reinheit der Wolfspopulation, wie es auch immer wieder als Argument aufgeführt wird, überhaupt nicht gefährden.

Mischlinge seien auch in Bayern gesehen worden und deshalb sei auch in Bayern eine Schießgenehmigung erteilt worden. Allerdings seien dort die Tiere verschollen.  Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie dies dort gehandhabt worden sein könnte.

Die großen Umweltorgas verfügen über genug finanzielle Mittel, um diesem kaltherzigen Treiben mit Hilfe von Klagen bis zum EUGH ein Ende bereiten zu können.

 

Quelle: https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/eisenach/ministerium-drei-wolf-hund-mischlinge-im-wartburgkreis-abgeschossen-id237895227.html?fbclid=IwAR04lqyaxB19rcF7QgXlL7jNt2Hm0nwA0CgyO0zEDcLYoZIIJrJhtna6tD8

Umfangreiche Infos zur Vorgeschichte: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/25/thueringen-schiessgenehmigung-auf-wolfsmischlingswelpen-erteilt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/08/13/ethisch-untragbar-schon-wieder-mischlings-wolfswelpentoetungen-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/08/18/studie-zeigt-auf-in-deutschland-gibt-es-kein-wolfshybridenproblem/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/17/bayern-viel-geschrei-um-viel-zu-wenig-woelfe/

Thüringen: Schießgenehmigung auf Wolfsmischlingswelpen erteilt

Thüringens grüne Umweltministerin hat erneut entschieden, Wolfsmischlingswelpen töten zu lassen. Der Auftrag sei erteilt. Dabei gibt es Alternativen. In Italien werden Mischlinge zwischen Hund und Wolf sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Unserer Meinung nach verstoßen die Thüringer Schießbefehle ganz klar gegen das Deutsche Tierschutzrecht, das in solchen Fällen höher bewertet werden muss, als das Bundesnaturschutzgesetz. In unserer Reportage erklären wir warum. Und wir waren vor Ort und haben uns das Zuhause von Wolfsmutter Zelli und ihren Welpen angesehen.

Es sind fünf kerngesunde, erst sieben Monate alte Tiere, die nach dem Willen des Thüringer Umweltministeriums kein Recht auf Leben haben. Es soll sich bei den Welpen angeblich um so genannte Hybriden, Mischlinge zwischen Wolf und Hund handeln. Sie sind leicht zu erkennen, weil sie schwarz sind. Während man solche Tiere in Italien sterilisiert und wieder in die Freiheit entlässt, kennt man in Deutschland anscheinend nur eine Lösung: Töten. Und man streicht die Existenz dieser Tiere aus der offiziellen Liste, als hätte es sie nie gegeben.

Bildmontage. Quelle von beiden Fotos ©Pixabay.

 

Die Fellfarbe Schwarz sei übrigens irgendwann durch Hundegene entstanden, ist in zahlreichen wissenschaftlichen Artikeln zu lesen. In Italien gibt es mittlerweile auch schon Wölfe, die schwarz sind und keine „Hybriden“. In Deutschland stellt sich die Situation um schwarze Mischlingstiere wirklich grausam dar. Weil man hier angeblich fürchtet, dass fünf schwarze Mischlingswelpen bei Zella in Thüringen, die „genetische Reinheit“ der Wölfe in Deutschland gefährden könnten – was schon rein rechnerisch gar nicht möglich sein kann – gibt es von Seiten der Grünen Umweltministerin Siegesmund einen Schießbefehl auf die nicht einmal ein Jahr alten, kerngesunden Tiere.

Schweigen von Medien und Verbänden

Ein TV-Sender versuchte Kontakt zum Umweltministerium zu bekommen, bekam aber auf berechtigte Fragen bis Ende Oktober keine Antwort. Später erhielt eine Tierfreundin die Nachricht, dass der Sender doch nicht berichten wolle.

Gehegeaufnahme oder Sterilisierung

Dabei ginge es auch anders. Der alternative Bärenpark hat nämlich eine Vereinbarung mit dem Land Thüringen und könnte diese Tiere dort aufnehmen.  Entsprechende Korrespondenz liegt uns vor. Aber ohne Genehmigung der Ministerin fühle man sich nicht in der Lage, etwas zu unternehmen. Die anderen Verbände versuchen sich heraus zu winden, aber schaut man sich frühere Äußerungen an, so ist man schon damit einverstanden, diese Lebewesen zu eliminieren.
Dabei verstößt die Schießgenehmigung ganz klar gegen das Deutsche Tierschutzrecht, das in diesem Fall höher als das Naturschutzrecht mit der Lex Wolf zu werten ist. Es muss nämlich immer das mildeste Mittel angewendet werden. Und dieses wäre die Sterilisation und die Entlassung in die Natur, wie es vielfach in Italien praktiziert wird, wo man wirklich ein Problem mit sehr vielen Mischlingen hat.

 

Lara und Brigitte Sommer waren Ende September mit Wolfshundemix Liv auf den Spuren der Wolfsmutter und ihren Welpen vor Ort bei Zella.

Auftrag zum Abschuss erteilt

Ausriss aus der Ostthüringer Zeitung: https://www.e-pages.dk/otzgera/1234/article/1686028/2/12/render/?token=c679b2ca23fcf3e5f3c7dcc53b50bda3&vl_app_id=de.zgt.otz&vl_app_version=7.14.0&vl_platform=android&fbclid=IwAR1AAID3EiFjuO-zV53hkQD45XPsy8uTQ3Q6dTD871yochpq90bhxLC9PBo

 

 

Mit Wolfshundemix Liv haben wir das Revier der Wölfin bei Zella besucht. Das Gelände ist teilweise äußerst steil und unzugänglich, wie auch auf diesem Bild zu sehen ist. Das Dunkle im Hintergrund ist nicht etwa eine Sprungschanze, sondern tatsächlich der Weg.

 

Das Gelände ist steil, unzugänglich und wenig besiedelt.

 

Blick ins Tal: ideales Wolfsgebiet.

 

Ein Paradies für Wölfe?

 

 

Das dröhnende öffentliche Schweigen der anderen Orgas

Während dort das Thema in der Öffentlichkeit und in sozialen Netzwerken einfach totgeschwiegen wird, bekamen privat anfragende Tierfreundinnen und Tierfreunde Antworten, die ihnen nicht gefallen haben.

Ausschnitt Antwort der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe Landesgruppe Thüringen auf den Protest einer Wolfsreundin. Die Original-Korrespondenz liegt uns vor:

Zitat: „Guten Tag Frau H.,
die von Ihnen geäußerte Meinung zu den Wolfshybriden in Zella können ich und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe nicht teilen.
Die DBBW hat die höchste Kompetenz in Deutschland zum Thema Wölfe. Es gibt keinen Grund, ihre Entscheidung anzuzweifeln.“
Anmerkung: Träger der DBB-Wolf sind das Bundesamt für Naturschutz, das Leibnitz-Institut in Berlin, das Senckenberg-Institut  und Lupus, Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland. Könnte man nicht von Verbänden und Vereinen eine etwas differenzierte Haltung erwarten? Wie regierungsunabhängig können diese Institute wirklich arbeiten?

Beim Nabu weiß man angeblich nichts von Alternativen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Blick nach Ohrdruf

Aber man kann die Tiere doch nicht einfach einfangen? Im Fall der Mischlingswelpen von Ohrdruf ein paar Jahre zuvor, sollen die Welpen gefangen, und dann erschossen worden sein. Wir stellten damals Strafanzeige, doch das Verfahren wurde eingestellt. Zusammen mit der DJGT protestierten wir gegen die Einstellung. 500.000 Euro hatte die Steuerzahlenden die Jagd auf die Ohrdrufer Welpen übrigens gekostet. Heute sind diese Welpen, genau wie die Welpen von Zella auf der Liste der DBB-Wolf einfach gestrichen, ganz so als hätte es sie nie gegeben und auch die Wolfsmutter selbst ist verschollen. https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/status-und-reproduktion?Jahr=2021&Bundesland=Th%C3%BCringen

 

 

 

 

Ausriss aus der Thüringer Allgemeine vom 7.10.22

 

Fazit

Wir potestieren erneut auf das Schärfste gegen diesen unethischen und unsensiblen Umgang mit Mitlebewesen. Gerade von einem Umweltministerium, das von einer Umweltministerin der Grünen geführt wird, erwarten Tier- und Naturschützer doch wirklich zu Recht gerade andere Lösungen als Töten.

 

Wir sind weiter auf Ihre Unterstützung angewiesen:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Sonstige Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/08/13/ethisch-untragbar-schon-wieder-mischlings-wolfswelpentoetungen-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/21/erster-teilerfolg-in-thueringen-gericht-untersagt-abschuss-der-mutterwoelfin-jagd-auf-welpen-geht-aber-weiter/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

http://www.dbb-wolf.de

https://www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/thueringen-nachwuchs-der-standorttreuen-woelfe-bei-ilfeld-und-ohrdruf

https://www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/nachweis-per-fotofalle-erneut-wolf-hund-hybriden-in-thueringen

 

Studie zeigt auf: in Deutschland gibt es kein Wolfshybridenproblem

Allen anderslautenden und teilweise hysterischen Berichten – auch von so genannten Wolfsfreunden *innen – zum Trotz, gibt es in Deutschland kein Problem mit Wolf-Hunde-Mischlingen. Senckenberg-Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen haben mit einem europäischen Team eine neue Methode im Fachjournal „BMC Genomics“ vorgestellt, die es erlaubt, Wolf-Hund-Hybriden anhand von Umweltproben, wie Kot, Haaren oder Speichelresten sicher zu erkennen. Die Methode sei deutlich höher auflösend als herkömmliche Verfahren und soll zukünftig als Standardverfahren dienen, welches eine vergleichbare Erfassung von Hybridisierungsraten in ganz Europa ermöglichen würde. In derselben Studie zeigen die Forschenden, dass Wölfe in Deutschland derzeit keine erhöhten Anteile von Hundegenen aufweisen. Dennoch soll eine „Entnahme“ wohl weiter Mittel der Wahl bleiben. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen eine solche Praxis.

Beispielbild (Wolfshund kein Wolfshybride, aber Mischlingen aus Wolf und Hund ähnlich)

In Deutschland seien bislang nur sehr wenige Hybridisierungen zwischen Wölfen und Haushunden registriert worden. Zu diesen kam es in Fällen, wo weibliche Wölfe keinen unverwandten „wölfischen“ Paarungspartner fanden, wie 2003 in Sachsen oder 2017 und 2019 in Thüringen. In derartigen Fällen wird meist eine Entnahme der Hybride aus der Natur angeordnet, so dass diese sich nicht weiter mit Wölfen paaren können. Nowak von Senckenberg Institut hierzu: „Wir haben in unserer Studie bei den aus Deutschland stammenden Wolfsproben keine erhöhten Anteile von Hundegenen gefunden. Ähnliche Befunde gibt auch in anderen Regionen Europas, in denen Hybriden konsequent entnommen werden und es zudem kaum streunende Haushunde gibt, wie in Skandinavien oder dem Alpenraum“.

Soll das Töten von Mischlingen als Maßnahme damit legalisiert werden?

Eine „Entnahme aus der Natur“ hieß bislang hier in Deutschland nichts anderes als das Töten von gesunden Tieren.  Mit Kopfschüssen wurde der Nachwuchs von Wölfin Ohrdri in Thüringen regelrecht hingerichtet. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestieren erneut gegen diese Praxis und werden jeden weiteren Fall erneut zur Anzeige bringen. Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/19/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-und-stellt-anzeige-wegen-erneuter-toetung-so-genannter-hybriden-in-thueringen/

Sollten dieses Tests dazu eingesetzt werden, um einen Grund für das Töten von Tieren zu haben, werden wir dies nicht akzeptieren und fordern, andere Lösungen zu finden. In Italien wird es beispielsweise praktiziert, Mischlinge zu sterilisieren und wieder in die Freiheit zu entlassen. Auch ohne das Töten der Mischlingswelpen, waren die Fälle so selten, dass auch wenn sie am Leben geblieben wären, kein Hybridenproblem auf die deutsche Wolfspopulation zugekommen wäre, da Wölfe wenn sie die Auswahl haben, immer „echte“ Wölfe nehmen.

Quelle: https://nachrichten.idw-online.de/2021/07/15/wolf-hund-mischlinge-sicher-erkennen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/19/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-und-stellt-anzeige-wegen-erneuter-toetung-so-genannter-hybriden-in-thueringen/

Erster Teilerfolg in Thüringen – Gericht untersagt Abschuss der Mutterwölfin, Jagd auf Welpen geht aber weiter

@ Brigitte Sommer – Beispielbild Wolfspaar: Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Das Verwaltungsgericht Gera hat gestern den Abschuss der Mutterwolfin Ohrdri vorläufig untersagt. Dies ist ein erster Teilerfolg.Weiterhin gefährdet sind jedoch die Mischlingswelpen, deren Abschuss nach wie vor beschlossene Sache zu sein scheint. Auch die anderen Verbände wie NABU und BUND hatten sich für deren Abschuss ausgesprochen, während Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige wegen der Abschüsse von nunmehr zwei der fünf Welpen erstattet hat. Weiterhin besteht auch die Gefahr, dass die Wölfin und ihr neuer Wolfspartner „versehentlich“ erschossen werden könnten, weil im Schießbefehl auf die Wolfsmischlinge aufgeführt ist, dass bis zum 30. April auch  auf „graue“ Tiere  geschossen werden dürfe. Die Mischlingswelpen sind schwarz. Ohrdri und ihr Partner grau.

Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Wölfe in FFH-Gebieten noch strenger geschützt

Das Verwaltungsgericht Gera habe gestern  einem Eilantrag des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband Thüringen e.V. (NABU), stattgegeben und die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die angegriffene Entnahmegenehmigung wiederhergestellt,“ heißt es in einer Pressemitteilung. Damit dürfe die vom Freistaat Thüringen angeordnete sofortige Tötung („Entnahme“) einer in dem europäischen Schutzgebiet „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ansässigen Wölfin (und ggf. eines weiteren Wolfes) zunächst nicht vollzogen werden.

Nach Auffassung der Kammer hätte das Landesamt bei seiner Entscheidung nicht nur die artenschutzrechtlichen Vorschriften ins Auge fassen müssen. Vielmehr hätte es vorrangig beachten müssen, dass die Wölfin zu einer Tierart gehört, die wesentlicher Bestandteil des europäischen Schutzgebietes „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ist und als solche durch die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über den Gebietsschutz besonderen Schutz beanspruchen kann. Die Kammer habe entschieden, dass selbst wenn die Tötungsentscheidung der Wölfin als Maßnahme der unmittelbaren Gebietsverwaltung betrachtet werde, die Behörde nicht aufgeklärt und geprüft habe, ob diese im Hinblick auf den Gebietsschutz auch verhältnismäßig sei. Möglicherweise sind weniger einschneidende Maßnahmen möglich, die zu einen Ausgleich zwischen der Nutztierhaltung und der Existenz der Wölfe führen. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang die Prüfung des durch öffentliche Mittel geförderten Einsatzes höherer Zäune, des umfangreicheren Einsatzes von Schutzhunden und der Installation ortsfester Pferche angesprochen.

NABU für Erhaltung der Mutter, aber für Abschuss der Welpen

Im Klartext sagt das Gericht damit, dass Wölfe in FFH-Gebieten unter noch höherem Schutz stehen. Dieses Urteil könnte evtl. auch Auswirkungen auf Wolfsrüde Roddy haben, der in Niedersachsen auch in einem FFH-Gebiet lebt. In diesem Fall hat der Niedersächische Umweltminster Lies bislang über 1,2 Millionen Euro für eine erfolglose Jagd auf den Familienvater ausgegeben. Dem gegenüber stehe ein Schaden von etwas mehr als 500 Euro. Das Gericht hät es also für zumutbar, dass in Herdenschutzmaßnahmen intensiviert wird. Die Jagd auf die Thüringer Mischlingswelpen ist durch dieses Urteil leider noch immer im vollen Gange. Der NABU hatte zwar gegen den Abschuss der Mutterwölfin geklagt, doch den Abschuss der Welpen beführworte man aus artenschutzrechtlichen Gründen, heisst es.

Wir von Wolfsschutz Deutschland haben Anzeige gegen alle ausführenden und entscheidenden Personen gestellt, die am Abschuss der Welpen beteiligt sind.

Die Heraufbeschwörung der Gefahr einer Zerstörung des reinen Erbes der Wölfe gehört ins Reich der Fake-News

Gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  zählt der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Diesem strengen Schutzstandard unterliegen auch Hybridwölfe,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehören Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe sind zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier darf damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, stellt kein Argument dar, weil sich zum Beispiel fünf, bzw. drei verbliebenen Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate beträgt in Deutschland  unter einem Prozent.

Gefahr, dass Wölfin oder ihr Partner „versehentlich“ abgeschossen wird, besteht wohl weiter

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gelte für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020, heißt es in der Pressemitteilung des Umweltamtes. Damit solle sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Rechtliche Analyse und Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. http://www.djgt.de/system/files/320/original/Kurzposition_VG_Gera.pdf?fbclid=IwAR35sqbIpmwy8daB4zLOCv2gRlm_PleiB8Uv6F_qKheNW7OpePOyyaP8OUI

Hier der Link zur Presseinfo

http://www.vgge.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/7C7103088943E827C12585140061AEA6/$File/03-2020%20Presseerklärung%20Wolfentnahme.pdf?OpenElement

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert gegen Forderungen des Bauernverbandes Thüringen nach Abschuss der Ohrdrufer Wölfin

„Existenzielle Herausforderungen“ für Schäfer sieht der  Bauernverband Thüringen einem Bericht des MDR zufolge in Rissen, die der Ohrdrufer Wölfin zugeschrieben werden, und fordert ihren Abschuss und den ihrer Welpen. Schützenhilfe erhält der Verband – wie nicht anders zu erwarten – von der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag. 

 „Existentielle Herausforderungen“? Die amtliche Statistik zu Nutztierrissen sagt etwas ganz anderes aus. Nachgewiesen sind bisher für das Jahr 2019 ganze 19 (!) Nutztierrisse, die eindeutig dem Wolf zuzuordnen sind – wohlgemerkt in ganz Thüringen. Da kann man wohl kaum von einer Existenzbedrohung der Weidetierhalter sprechen, insbesondere wenn man die üblichen ‚Ausfallquoten‘ in der Nutztierhaltung kennt! Außderdem erhalten viele der so genannten Betroffenen bereits EU-Subventionen im hohen Bereichen, dass es geradezu lächerlich erscheint, hier von einer existentiellen Herausforderung zu sprechen. 

Auch weitere in einem Bericht  https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/gotha/bauernverband-wolf-abschuss-ohrdruf-100.html?fbclid=IwAR17owZpDuPwadzRhC0eHvGLfYhpZP1pVDuHeGfj4QIlDGrsAlv8QTdEKSM des MDR zitierten Behauptungen des Thüringer  Bauernverbandes halten einer fachlichen und rechtlichen Überprüfung nicht stand.

Angeblich habe sich die Wölfin „auf das Reißen von Nutztieren spezialisiert“ und gebe „diese Fähigkeiten an ihre Nachkommen weiter“. Hier werden unhaltbare  Mutmaßungen zu Gewissheiten umgedichtet – Beweise werden nicht erbracht. Diese fehlen auch für die Feststellung der Weidetierhalter, dass die Wölfin  „selbst hohe Weidezäune“ überwinde. Immer wieder zeigen Zaunkontrollen des Wolfsschutz Deutschland e.V. in verschiedenen Wolfsgebieten, dass selbst elementarer Schutz der Weidetiere fehlt. Echte Fürsorge für ihre Tiere lassen viele Weidetierhalter vermissen!

Besonders perfide ist der ‚Vorwurf‘ des Thüringer  Bauernverbandes, die Wölfin zeige ein „untypisches Verhalten, indem sie sich bereits zum zweiten Mal mit einem Haushund gepaart hat.“ Ja, wenn kein geeigneter wölfischer Partner zur Verfügung steht (warum wohl?!), dann ist es eben nicht ‚abartig‘, dass eine Wölfin sich mit einem Haushund paart. Wolf und Haushund sind schließlich Unterarten ein und derselben Spezies. Ein nur allzu durchsichtiges Manöver des Bauernverbandes, das auch noch den ‚Vorteil‘ bietet, dass er gleich noch den Abschuss der Welpen fordern kann, denn diese sind ja Hybriden. Dabei ist das Töten von Wolfs-Hunde-Hybriden ein Straftatbestand, also kriminell, wie schon Richterin a.D. Almuth Hirth in ihrem Rechtsgutachten vom 25.03.2019 ausführlich darlegt. Hybriden sind ebenso wie Wölfe streng geschützt und dürfen nicht aufgrund irgendwelcher verquerer Rassereinheits-Argumenten ‚entnommen‘ werden. Der Wolfsschutz Deutschland e.V. hat in mehreren solcher Fälle bereits Anzeigen gegen die thüringische Umweltministerin erstattet; die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen noch. 

Nach dem Willen des Bauernverbandes Thüringen soll also wieder einmal mit dem Abschuss einer Wölfin und ihrer Welpen der scheinbar einfachste Weg zur ‚Sicherung‘ der Weidetiere gegangen werden, Naturschutzrecht hin oder her. Konsequenter Herdenschutz – nein danke! Wir fordern den Bauernverband Thüringen dazu auf, sich endlich mit dem Thema Herdenschutz zu befassen. Stattdessen hofft man aber ganz augenscheinlich darauf, dass die Änderung des Naturschützgesetzes, nämlich die LEX-Wolf nach der Sommerpause durch den Bundestag abgesegnet wird und man versucht anscheinend schon mal Fakten für Abschüsse zu schaffen. Diese Auffassung, alles zu eliminieren, was keinen sofortigen verwertbaren Geldnutzen bringt, ist nicht mehr zeitgemäß und der Widerstand in der Bevölkerung wächst ebenfalls. 

Ursula Ripke, Mitglied von Wolfsschutz Deutschland e. V.

Wolfswelpentötung in Thüringen: Wolfsschutz Deutschland e. V. erstattet erneut Anzeige gegen Umweltministerin Siegesmund und den Schützen

Das Thüringer Umweltministerium meldete in einer Pressemitteilung https://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/109444/index.aspx dass im Rahmen des Wolfsmanagements ein weiterer Hybrid-Abschuss am vergangenen Wochenende bei Ohrdruf abgeschossen worden wäre.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. stellen erneut Anzeige gegen die Umweltministerin Siegesmund (Grüne) und gegen den unbekannten Schützen. Dazu die Stellungnahme von Richterin a. D. Almuth Hirt:

Wolfshybride zählen wie der Wolf zu den streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem Interesse; wie für den Wolf gilt auch für sie das Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, Ausnahmen hiervon sind nur unter den in § 45 Abs. 7 BNatSchG normierten  Voraussetzungen zugelassen. Auf das Gutachten der DJGT vom 26.04.2018, www.djgt.de wird Bezug genommen.

Wolfsmischlinge stellen keine Gefahr für den Wolfsbestand dar

Die Voraussetzungen nach § 45 Abs. 7 Nr. 2 BNatSchG lagen weder für die bereits getöteten Hybriden vor, noch sind sie für die nun von der Entnahmeanordnung betroffenen Tiere gegeben. Der Ausnahmetatbestand setzt voraus, dass sich Exemplare besonders geschützter Arten so stark ausbreiten, dass sie andere Tiere von ihren Standorten verdrängen oder zu vernichten drohen ( Lütkes/ Ewer Kommentar zum BNatSchG, 2. Aufl § 45 Rn 37 ) . Bei einer von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung festgestellten Hybridisierungsrate der Wölfe in Deutschland von unter 1 % besteht keine Gefahr, dass die nun zum Abschuss freigegebenen Hybriden  ( einer oder zwei ) sich so stark ausbreiten, dass sie den sog. reinerbigen Wolf verdrängen.

Gesetze wurden übergangen

Die im Managementplan für den Wolf in Thüringen unter 6. 5 enthaltene Handlungsempfehlung, zweifelsfrei nachgewiesene Hybriden der Population zu entnehmen, widerspricht dem Grundsatz, dass Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG im Wege einer Einzelfallentscheidung unter Anwendung pflichtgemäßen Ermessens zu erteilen sind ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn 26 ). Derartige generelle Entnahmeempfehlungen stellen keine an § 45 Abs. 7 BNatSchG orientierte Einzelfallentscheidung dar, noch lassen sie Raum für die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens, verstoßen gegen das Gesetz und können daher nicht Grundlage von Ausnahmeentscheidungen sein. Managementpläne sind Handlungsempfehlungen an die zuständigen Behörden. Sie haben sich im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu halten. Sie können diesen Rahmen ausfüllen, ihn aber nicht verändern oder erweitern. Das gilt auch für Rechtsverordnungen nach § 45 Abs. 7 Satz 4 BNatSchG.

Soweit die Tötung von Hybriden auf die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention gestützt wird, wird auf das oben angeführte Gutachten der DJGT vom 26.04.2018 verwiesen. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Empfehlung 173 im Ergebnis zu einer Aufhebung des strengen Schutzes der Hybriden nach Anhang II der Berner Konvention und damit de facto zu einer Änderung des Anhangs II führt. Eine derartige Änderung kann jedoch nicht im Wege einer Empfehlung erfolgen, sondern muss das in Art. 17 der Konvention vorgeschriebene Verfahren einhalten. Dieses Verfahren wurde durch die Empfehlung 173 umgangen. Die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses ist daher gesetzeswidrig, da sie gegen die in Art 17 der Berner Konvention normierten Vorgaben verstößt.

Wolfshybride nicht gefährlich

Für die häufig behauptete erhöhte Gefährlichkeit von Wolfshybriden in freier Natur gibt es keine Belege. Darüber hinaus ist eine Ausnahme von den Verboten des § 44 BNatSchG wie bereits ausgeführt im Wege einer Einzelfallentscheidung zu treffen ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn. 26 ), auch im Fall des § 45 Abs. 7 Nr. 4 BNatSchG, sodass eine generell angenommene höhere Gefährlichkeit eine Ausnahmegenehmigung nicht rechtfertigt. Dass die noch verbliebenen Hybriden eine Gefahr für die Sicherheit von Menschen darstellen, ist nicht festgestellt.

Tötungen von Tieren einer streng geschützten Art stellen eine Straftat dar und sind nach § 71 Abs. 1 Nr. 1, 2 i. V m. § 69 Abs. 2 Nr. 1 Buchst a, b BNatSchG mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.

 

Wolfsmischlinge – Schriftstück der DJGT erhebt schwere Vorwürfe gegen das Thüringer Umweltministerium

Drei Tiere noch immer in Lebensgefahr!

Update zur Lage der Wolfsmischlinge in Thüringen. Stellungnahme der DJGT erhebt schwere Vorwürfe.

Auf unsere Anfrage vom 18.06.18 ob es Neuigkeiten zur Lage der Wolfsmischlingswelpen in Thüringen sowie ihrer Wolfsmutter gibt, erhielten wir lediglich die knappe Auskunft, dass noch drei Hybriden vorhanden sein müssten. Eine Abschussgenehmigung würde weiter vorliegen. Gegenwind bekommt das Thüringische Umweltministerium jedoch noch immer und von immer mehr Seiten. Wir von Wolfsschutz-Deutschland hatten Anzeige gegen Ministerin Siegesmund erstattet.  Siehe auch: https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/03/27/drei-wolfswelpen-erschossen-wolfsschutz-deutschland-erstattet-anzeige-gegen-die-thueringer-umweltministerin-siegesmund/

Auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. erhebt mit ihrer Stellungnahme schwere Vorwürfe gegen die Behörde. Auch moniert die Vorsitzende Almuth Hirth, Richterin am BayObLG a.D. , die Vorgehensweise, dass die Welpen von einem eigens engagierten Trapper in Schlingfallen gelockt und anschließend von Jägern erschossen worden sein sollten. In einer Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 27.03.2018 wird der Einsatz von Schlingfallen erwähnt, aus einem MDR-Bericht wurde der Passus entfernt. 

Abschuss mit keinem Gesetz vereinbar

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. wertet die Tötung und die dabei verwendeten Mittel der drei Hybridwölfe als rechtswidrig und spricht sich gegen den Abschuss der verbliebenen Tiere bei Ohrdruf aus. Es würde kein Ausnahmebestand vorliegen. Ebenso sei kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzrechts vorhanden. Nach wissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Gattung Wolf. Auch aus artenschutzrechtlicher Sicht bestehe kein Grund zur Entnahme. Ausnahmen dürften nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben wären. Weiter argumentiert die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., dass das Muttertier zwar mutmaßlich 65 Schafe im näheren Umkreis gerissen hätte, in Thüringen aber zirka 120.000 Schafen gehalten werden würden. So käme eine Entnahme zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden auch nicht in Betracht. Weiterhin entkräftet das Gutachten eine Entnahme im Interesse der Gesundheit des Menschen, im öffentlichen Interesse sowie aus Gründen des Artenschutzes. Zitat: „Die Entnahme von Hybridwölfen aus der Natur wird mit Artenschutzgründen und damit begründet, dass international Einigkeit darüber besteht, dass die Hybridisierung  für die Wolfspopulation unerwünscht ist. Dies kann den Schutzstatus der Hybriden nicht beseitigen und stellt keinen vernünftigen Grund dar. Auch gegenüber reinrassigen Wölfen könnte man argumentieren, das sie unerwünscht sind und so den Artenschutz ad absurdum führen.“

Die Tötung der Wolfshybriden sei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt gewesen. Auch die Verwendung von Schlingfallen verstöße  sowohl gegen Naturschutzrecht als auch gegen das Tierschutzrecht. Dies gelte auch für die verbliebenen Wolfshybriden, heißt es in dem Gutachten zum Abschluss.

Hier geht es zum kompletten Schriftstück: Formatiert RW Abschuss Hybridwolf_Endversion_überarbeitet-1-1

Besenderung der Mutterwölfin überflüssig

Das Ministerium gab uns darüber hinaus Auskunft darüber, dass über die Besenderung der Wolfsmutter im Herbst 2018 neu entschieden werden müsse. Hier müssten beispielsweise erneut Fallen aufgestellt werden. Wir sind der Meinung, dass auch überhaupt kein vernünftiger Grund für die Besenderung der Wolfsmutter vorliegt. Vielmehr sollten Nutztierhalter in der richtigen Handhabe von Zäunen und gegebenenfalls Herdenschutzhunden unterwiesen werden. Wir widersprechen erneut der Tötung der verbliebenen Wolfsmischlinge.

Drei Wolfswelpen erschossen – Wolfsschutz Deutschland erstattet Anzeige gegen die Thüringer Umweltministerin Siegesmund!

Thüringen – Laut einer Pressemitteilung des Umweltministeriums Thüringen sind drei der sechs Wolfsmischlingswelpen, die zusammen auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Ohrdruf lebten, erschossen worden.

Anja Siegesmund: „Wir standen seit dem Bekanntwerden der sechs Wolf-Hund-Mischlinge vor der Aufgabe, die Tiere aus der freien Wildbahn zu entfernen. Dafür tragen wir Verantwortung – zum Schutz der bedrohten Art Wolf. Wir haben mit hohem Aufwand intensiv versucht, die Tiere lebend zu fangen, um sie in den alternativen Bärenpark nach Worbis zu bringen. Verabredungsgemäß sind Mittel in den Ausbau entsprechender Gehege in hoher fünfstelliger Höhe geflossen. Bei den Fallen haben wir auf Kasten- und Schwingfallen gesetzt, die in dieser Kombination und Dichte erstmals so in der Bundesrepublik aufgestellt worden sind. Seit einigen Wochen haben wir Stufe 2 der Entnahmebemühungen gezogen, also sowohl Fangen als auch Abschuss. Uns war klar, dass angesichts der kommenden Weidesaison die Zeit drängt. Weil das Umsetzen des Wolfsmanagementplanes in unserer Verantwortung liegt, haben wir die Pflicht zu handeln.“

Wir von Wolfsschutz Deutschland sind entsetzt darüber, dass sich eine Grüne Umweltministerin über jedes Recht und Gesetz hinwegsetzt.

Wir erstatten Anzeige gegen die Ministerin und gegen die oder den unbekannten Schützen. Des weiteren senden wir eine Beschwerde an die EU.  Der Wolf und Mischlinge der ersten Generation sind nach…

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II

– EG Verordnung 338/97 Anhang A

– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art

– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV

– Berner Konvention Anhang II

…streng geschützt. Jeder Art der Nachstellung, Störung und der Tötung sind verboten. Die Kosten für die „Tötung“ der Welpen gehe an die 100.000 Euro zu, heißt es in einem Bericht des MDR. Wir sind erstaunt und enttäuscht über das Ausmaß an Empathielosigkeit, an der immer mehr deutsche Politikerinnen und Politiker zu leiden scheinen. Allerdings kommt hier nicht nur die Herzlosigkeit zum Tragen, sondern auch die Verschwendung von Steuergeldern und völlige Ahnungslosigkeit im Bereich natürliche Abläufe in der Natur.

In einem aktuellen  Fachaufsatz ist erneut aufgeführt, dass sowieso in den Genen der Wolfspopulation auch in geringem Maße Hundegene vorhanden sind. Wie die Hundegene dort hineingelangen ist logisch. Nämlich durch gelegentliche Vermischung.  https://scienmag.com/new-genetic-research-shows-extent-of-cross-breeding-between-wild-wolves-and-domestic-dogs/

Es gibt seit Jahrhunderten immer wieder einmal Mischlinge zwischen Hunden und Wölfen, hatten wir im vergangen Jahr bereits geschrieben. Die schwarze Fellfarbe der amerikanischen Wölfe ist so entstanden. In unserem offenen Brief vom 13. Oktober 2017 https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/10/13/frau-ministerin-siegesmund-nehmen-sie-den-schiessbefehl-zurueck/ haben wir bereits aufgeführt, dass die Natur  dies durch „natürliche Rückzüchtung“ alleine löst. In einem zweiten offenen Brief haben wir erneut gewarnt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/22/offener-brief-an-umweltministerin-siegesmund-heben-sie-auch-den-zweiten-schiessbefehl-auf-die-thueringer-wolfswelpen-auf/

 

Brigitte Sommer

Erste Vorsitzende

Alexander Januszkiewicz

Stellvertretender Vorsitzender

 

Wolfsschutz Deutschland, Verein in Gründung

 

Hier geht es zur Pressemeldung des Umweltministeriums

https://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/103860/index.aspx

Drei Wolfswelpen erschossen – Wolfsschutz Deutschland erstattet Anzeige gegen die Thüringer Umweltministerin Siegesmund!

Thüringen – Laut einer Pressemitteilung des Umweltministeriums Thüringen sind drei der sechs Wolfsmischlingswelpen, die zusammen auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Ohrdruf lebten, erschossen worden.

Anja Siegesmund: „Wir standen seit dem Bekanntwerden der sechs Wolf-Hund-Mischlinge vor der Aufgabe, die Tiere aus der freien Wildbahn zu entfernen. Dafür tragen wir Verantwortung – zum Schutz der bedrohten Art Wolf. Wir haben mit hohem Aufwand intensiv versucht, die Tiere lebend zu fangen, um sie in den alternativen Bärenpark nach Worbis zu bringen. Verabredungsgemäß sind Mittel in den Ausbau entsprechender Gehege in hoher fünfstelliger Höhe geflossen. Bei den Fallen haben wir auf Kasten- und Schwingfallen gesetzt, die in dieser Kombination und Dichte erstmals so in der Bundesrepublik aufgestellt worden sind. Seit einigen Wochen haben wir Stufe 2 der Entnahmebemühungen gezogen, also sowohl Fangen als auch Abschuss. Uns war klar, dass angesichts der kommenden Weidesaison die Zeit drängt. Weil das Umsetzen des Wolfsmanagementplanes in unserer Verantwortung liegt, haben wir die Pflicht zu handeln.“

Wir von Wolfsschutz Deutschland sind entsetzt darüber, dass sich eine Grüne Umweltministerin über jedes Recht und Gesetz hinwegsetzt.

Wir erstatten Anzeige gegen die Ministerin und gegen die oder den unbekannten Schützen. Des weiteren senden wir eine Beschwerde an die EU.  Der Wolf und Mischlinge der ersten Generation sind nach…

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II

– EG Verordnung 338/97 Anhang A

– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art

– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV

– Berner Konvention Anhang II

…streng geschützt. Jeder Art der Nachstellung, Störung und der Tötung sind verboten. Die Kosten für die „Tötung“ der Welpen gehe an die 100.000 Euro zu, heißt es in einem Bericht des MDR. Wir sind erstaunt und enttäuscht über das Ausmaß an Empathielosigkeit, an der immer mehr deutsche Politikerinnen und Politiker zu leiden scheinen. Allerdings kommt hier nicht nur die Herzlosigkeit zum Tragen, sondern auch die Verschwendung von Steuergeldern und völlige Ahnungslosigkeit im Bereich natürliche Abläufe in der Natur.

In einem aktuellen  Fachaufsatz ist erneut aufgeführt, dass sowieso in den Genen der Wolfspopulation auch in geringem Maße Hundegene vorhanden sind. Wie die Hundegene dort hineingelangen ist logisch. Nämlich durch gelegentliche Vermischung.  https://scienmag.com/new-genetic-research-shows-extent-of-cross-breeding-between-wild-wolves-and-domestic-dogs/

Es gibt seit Jahrhunderten immer wieder einmal Mischlinge zwischen Hunden und Wölfen, hatten wir im vergangen Jahr bereits geschrieben. Die schwarze Fellfarbe der amerikanischen Wölfe ist so entstanden. In unserem offenen Brief vom 13. Oktober 2017 https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/10/13/frau-ministerin-siegesmund-nehmen-sie-den-schiessbefehl-zurueck/ haben wir bereits aufgeführt, dass die Natur löst dies durch „natürliche Rückzüchtung“ alleine löst. In einem zweiten offenen Brief haben wir erneut gewarnt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/22/offener-brief-an-umweltministerin-siegesmund-heben-sie-auch-den-zweiten-schiessbefehl-auf-die-thueringer-wolfswelpen-auf/

 

Brigitte Sommer

Erste Vorsitzende

Alexander Januszkiewicz

Stellvertretender Vorsitzender

 

Wolfsschutz Deutschland, Verein in Gründung

 

Hier geht es zur Pressemeldung des Umweltministeriums

https://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/103860/index.aspx